Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2020 - Landespolizeipräsidium

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Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2020 - Landespolizeipräsidium
Stand und Entwicklung
       der Kriminalität
       Saarland 2020

            Landespolizeipräsidium
Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2020 - Landespolizeipräsidium
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

                                        Auf einen Blick

          Registrierte Straftaten                                          68.400        -8,5 %

          Häufigkeitszahl                                                    6.931       -8,1 %

          Ermittelte Tatverdächtige                                        25.990        -3,0 %

          Aufklärungsquote                                                  57,8 %        +3,81

          Materieller Schaden                                        83,3 Mio. €        +33,3 %

1
    Veränderung der Aufklärungsquote dargestellt in Prozentpunkten.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Inhalt
Vorbemerkung ........................................................................................................ 3
1            Straftaten                                                                                               7
              1.1      Gesamtentwicklung ....................................................................... 7
              1.2      Regionale Verteilung ................................................................... 11
              1.3      Straftaten gegen das Leben ......................................................... 12
              1.4      Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ........................ 14
              1.5      Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit .... 17
              1.6      Diebstahlskriminalität ................................................................. 22
              1.6.1    Diebstahl ohne erschwerende Umstände .................................... 24
              1.6.2    Diebstahl unter erschwerenden Umständen ................................ 25
              1.6.3    Einzelbetrachtungen .................................................................... 26
              1.7      Vermögens- und Fälschungsdelikte............................................. 28
              1.8      Sonstige Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch ................ 32
              1.9      Strafrechtliche Nebengesetze ...................................................... 36
              1.9.1    Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asylverfahrens- und Freizü-
                       gigkeitsgesetz/EU ........................................................................ 38
              1.9.2    Rauschgiftdelikte ......................................................................... 40
              1.10     Gewaltkriminalität ....................................................................... 44
              1.11     Häusliche Gewalt......................................................................... 46
              1.12     Wirtschaftskriminalität ................................................................ 48
              1.13     Finanzermittlungen und Geldwäsche .......................................... 51
              1.14     Korruptionsdelikte ....................................................................... 54
              1.15     Politisch motivierte Kriminalität .................................................. 56
              1.16     Tatmittel Internet ......................................................................... 62
2            Häufigkeitszahl                                                                                         68
3            Tatverdächtige                                                                                          69
             3.1       Tatverdächtige insgesamt ............................................................ 69
             3.2       Nichtdeutsche Tatverdächtige ..................................................... 70
             3.3       Alkoholische Beeinflussung ........................................................ 70
             3.4       Jugendkriminalität ....................................................................... 71
             3.4.1     Tatverdächtigenstruktur .............................................................. 71
             3.4.2     Deliktsfelder der Jugendkriminalität ............................................ 73
4            Aufklärungsquote                                                                                        78
5            Opfer                                                                                                   80
6            Materieller Schaden                                                                                     82
7            Zuwanderung                                                                                             84
              7.1      Allgemeine Lage .......................................................................... 84
              7.2      Kriminalität im Kontext von Zuwanderung .................................. 85
              7.3      Asylbewerber und Flüchtlinge als Opfer….. ................................. 91

Glossar…… ............................................................................................................ 92

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Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2020 - Landespolizeipräsidium
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Vorbemerkung2

Der „Bericht über Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020“ gibt einen
Überblick über die im Kalenderjahr 2020 im Saarland polizeilich registrierten Strafta-
ten3 in ausgewählten Themen- bzw. Schwerpunktbereichen. Datengrundlage bildet
hierfür, mit Ausnahme der Bewertung der Politisch motivierten Kriminalität4, die Poli-
zeiliche Kriminalstatistik (PKS)5. Mit der Auswahl der Datengrundlage sind schließlich
auch die spezifischen Eigenschaften der Polizeilichen Kriminalstatistik in Bedeutung,
Inhalt und Aussagekraft zu beachten.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist

           „eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtli-
            chen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen In-
            halte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung
            zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeig-
            ten Kriminalität führen.“ 6

Bedeutung

Die PKS dient der

           „Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und
            der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung
            von Kriminalitätsquotienten,
           Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Verbrechens-
            bekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie krimi-
            nologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.“ 7

2
  Die Vorbemerkungen zu Bedeutung, Inhalt und Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik lehnen sich an die
„Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ in der für das jeweilige Berichtsjahr gültigen Fassung,
die „Allgemeinen Hinweise zur PKS“ des Bundesministeriums des Inneren und die „Vorbemerkungen“ des Bundeskri-
minalamtes zur Polizeilichen Kriminalstatistik an.
3
  Die im Anschluss benutzten Begrifflichkeiten werden im Glossar statistischer Begriffe gesondert aufgeführt.
4
  siehe Ziffer 1.15
5
  Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine von mehreren Kriminalstatistiken, die die Ergebnisse staatlicher Ermittlungs-
und Strafverfolgungstätigkeit erfassen. Weitere Kriminalstatistiken sind z. B. die Staatsanwaltschaftsstatistik, die Straf-
verfolgungsstatistik, die Strafvollzugsstatistik und die Bewährungshilfestatistik. Eine Vergleichbarkeit der Daten der
PKS mit z. B. denen der Strafverfolgungsstatistik ist nicht möglich, da sich die Erfassungsgrundsätze und -daten un-
terscheiden, sich der Erfassungszeitraum verschieben und der einzelne Fall im justiziellen Verfahren eine andere straf-
rechtliche Beurteilung erfahren kann.
6
  Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Fassung vom 1. Januar 2021, S. 5.
7
  Bundesministerium des Inneren, für Bauen und Heimat- Polizeiliche Kriminalstatistik 2020, Ausgewählte Zahlen im
Überblick, Seite 7

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Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2020 - Landespolizeipräsidium
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Inhalt

Von der PKS werden nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch diese endbe-
arbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, sowie die vom
Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte erfasst. Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte8,
Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a
StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik begangen wurden und Verstöße
gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in
den Landesdatenschutzgesetzen.

Die PKS enthält insbesondere Angaben über

       Art und Zahl der erfassten Straftaten,
       Tatort und Tatzeit,
       Opfer und Schäden,
       Aufklärungsergebnisse,
       Alter, Geschlecht und Nationalität von Tatverdächtigen.

Um ein möglichst vollständiges Bild der erfassbaren Sicherheitslage zu erhalten, wer-
den in die Erfassung auch die Taten von strafunmündigen Kindern und von schuldun-
fähigen psychisch Kranken einbezogen, da die Schuldfrage nicht von der Polizei, son-
dern erst im justiziellen Verfahren entschieden wird.

Aussagekraft

Dunkelfeld
Die Aussagekraft der PKS ist besonders dadurch eingeschränkt, dass der Polizei nicht
alle begangenen Straftaten bekannt werden. Neben den Delikten, von denen die Polizei
Kenntnis erhält (Hellfeld), besteht ein sogenanntes Dunkelfeld. Dieses stellt die Diffe-
renz zwischen der „objektiv“ stattgefundenen Kriminalität und der Anzahl der Fälle dar,
die in der PKS als „amtlich bekannt“ ausgewiesen werden. Der Umfang dieses Dunkel-
feldes hängt von der Art des Deliktes ab und kann sich unter dem Einfluss variabler
Faktoren (z. B. Anzeigebereitschaft der Bevölkerung, Intensität der Verbrechenskon-
trolle) auch im Zeitablauf ändern, sodass sich die Grenze zwischen Hell- und Dunkel-
feld verschiebt, ohne dass eine Änderung des Umfangs der tatsächlichen Kriminalität
damit verbunden sein muss. Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwi-
schen Hellfeld und Dunkelfeld ausgegangen werden. Die PKS bietet somit kein ge-
treues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr
oder weniger starke Annäherung an die Realität.

8
  Hierbei handelt es sich um die Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-
109h, 129a, 129b, 130, 234a und 241a StGB. Allerdings werden Delikte der allgemeinen Kriminalität, die dem Defini-
tionssystem Politisch motivierte Kriminalität zuzuordnen sind, in der PKS erfasst.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Erfassungs-/Bewertungskriterien
Die Erfassung in der PKS erfolgt vorrangig anhand gesetzlicher Tatbestände und nur
eng begrenzt auch unter kriminologischen Gesichtspunkten (z. B. Häusliche Gewalt,
Cybercrime).

Die statistische Erfassung erfolgt bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft.
Die Aktualität der PKS wird daher durch Straftaten mit langer Ermittlungsdauer gemin-
dert (z. B. durch die Erfassung von Straftaten zurückliegender Zeiträume als auch
durch diejenigen, bei denen die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind).

Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.
Straftaten werden zum Teil von der Polizei insbesondere wegen des unterschiedlichen
Erkenntnisstandes anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten.

Einflussfaktoren
Die Entwicklung der registrierten Kriminalität in der PKS ist nicht allein auf einen Zu-
wachs oder Rückgang der tatsächlich verübten Kriminalität zurückzuführen, sondern
unterliegt vielfältigen Einflussfaktoren, wie z. B.

       dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung (z. B. Versicherungsaspekte, Sensibilisie-
        rung),
       der polizeilichen Kontrollintensität,
       dem Verfahren der statistischen Erfassung,
       der Änderung des Strafrechts oder
       der tatsächlichen Kriminalitätsveränderung.

Beurteilung der Sicherheitslage
Die bereits aufgezeigten Einflussfaktoren lassen es nicht zu, eine rein auf statistischen
Daten beruhende Einschätzung der Sicherheitslage möglichst realitätsnah vorzuneh-
men.

Um sowohl eine angemessene Beurteilung der Sicherheitslage gewährleisten als auch
wirksame Konzepte im Umgang mit der Kriminalität entwickeln zu können, ist eine
möglichst umfassende (d. h. unter Berücksichtigung und Auswertung aller verfügba-
ren Datenquellen) und langfristige Betrachtung der Kriminalitätslage erforderlich.9 Mit
dieser Zielrichtung werden schließlich in den periodischen Sicherheitsberichten des
Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz alle verfügba-
ren statistischen Informationen und wissenschaftlichen Befunde über Kriminalität, de-
ren Prävention und deren Behandlung zu einem Gesamtbild zusammengeführt, um so
möglichst realitätsnahe Aussagen über Umfang und Entwicklung der Kriminalität ma-
chen zu können.

9
  vgl. zweiter periodischer Sicherheitsbericht des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der
Justiz, November 2006, S. 1f.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Häufigkeitszahl
Seit dem Jahr 2013 erfolgte die Berechnung der Häufigkeitszahl erstmals bundesweit
einheitlich auf der Grundlage des Zensus 2011. Für das Berichtsjahr 2020 wird auf
dieser Grundlage für das Saarland ein Bevölkerungsstand von 986.887 Personen aus-
gewiesen (Stand 31. Dezember 2019).

Wegen dieser modifizierten Erhebung der Einwohnerzahl ist die Häufigkeitszahl mit
der der Vorjahre (bis einschließlich 2012) nicht direkt vergleichbar. Analog hierzu ist
für die Darstellung der Häufigkeitszahlen in den einzelnen Deliktbereichen ebenfalls
keine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren gegeben.

Zuwanderung
Vor dem Hintergrund der weiterhin anhaltenden Zuwanderung erscheint es notwendig,
diesen Themenbereich im Bericht „Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saar-
land“ aufzunehmen. Im Jahr 2015 erfolgte hier erstmals eine Darstellung bzgl. des Zu-
sammenhangs von „Kriminalität und Zuwanderung“ (vgl. Ziffer 7).

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1       Straftaten

1.1     Gesamtentwicklung

Im Berichtsjahr 2020 wurde die Kriminalitätsentwicklung durch verschiedene Aspekte
der Corona-Pandemie beeinflusst. So ist die Gesamtzahl der registrierten Straftaten im
Saarland im Vergleich zum Vorjahr um -8,5 % zurückgegangen und beträgt 68.400 De-
likte (-6.320 Delikte).

Abbildung 1:    Registrierte Straftaten im Zehnjahresvergleich

Abbildung 2:    Straftatenanteile an der Gesamtkriminalität:

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 verzeichnet Fallzahlenrückgänge in den Straf-
tatenhauptgruppen: Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit
(-6,3 %), Diebstahl insgesamt (-9,2 %), Vermögens- und Fälschungsdelikte (-16,6 %),
Sonstige Straftatbestände nach dem StGB (-8,0 %) und in den Phänomenbereichen der
Gewaltkriminalität (-7,0 %), Häusliche Gewalt (-1,8 %), Cybercrime (-21,2 %) und Stra-
ßenkriminalität (-8,2 %).
Anstiege konnten hingegen in folgenden den Straftatenhauptgruppen verzeichnet wer-
den: Straftaten gegen das Leben (+46,7 %), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-
stimmung (+23,8 %), Strafrechtliche Nebengesetzte (+5,9 %) und im Phänomenbe-
reich der Wirtschaftskriminalität (+17,2)

Tabelle 1:               Überblick über die Deliktsbereiche der Polizeilichen Kriminalstatistik

                                                                       Erfasste Fälle          Veränderung
     Straftat
                                                                       2019       2020       absolut       in %
     Straftaten insgesamt                                            74.720      68.400       -6.320       -8,5

        Straftaten gegen das Leben                                       30            44      +14       +46,7

        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung                  713        883        +170       +23,8

         o      Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
                gem. §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i,           258         282        +24        +9,3
                184j StGB

              Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller
               Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit          75            74        -1        -1,3
               Todesfolge §§ 177, 178 StGB

              Sexuelle Übergriffe10                                      15            27      +12       +80,0

              Sexuelle Nötigung                                          10            20      +10      +100,0

              Sexuelle Belästigung                                      154         152          -2        -1,3

         o Sexueller Missbrauch §§ 176, 176a, 176b, 182, 183,
                                                                         238         274        +36       +15,1
           183a StGB

              Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a,
                                                                         116         149        +33       +28,4
               176b StGB

              Exhibitionistische Handlungen und Erregung öf-
                                                                         114         111          -3        -2,6
               fentlichen Ärgernisses §§ 183, 183a StGB

         o Ausnutzen sexueller Neigung gemäß §§ 180, 180a,
           181a, 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e, 184f,                217         327       +110       +50,7
           184g StGB

              Ausübung der verbotenen Prostitution                       23            30       +7       +30,4

         o Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse)
                                                                         192         295       +103       +53,6
           gemäß §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB

        Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche        11.372      10.661         -711       -6,3
         Freiheit
         o Raub, räuberische Erpressung und räuberischer An-
                                                                         533         446         -87      -16,3
           griff auf Kraftfahrer

         o Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB                  7.892       7.256        -636        -8,1

10
  Der ausgewiesene Deliktsbereich des sexuellen Übergriffs beinhaltet den sexuellen Übergriff und den sexuellen
Übergriff auf widerstandsunfähige Personen.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2020 - Landespolizeipräsidium
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

weiter mit Tabelle 1:

                                                                Erfasste Fälle           Veränderung
  Straftat
                                                                2019        2020      Absolut      in %
          Gefährliche und schwere Körperverletzung, Ver-
           stümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226,        1.961       1.851        -110          -5,6
           226a 231 StGB

          Körperverletzung                                     5.487       4.987        -500          -9,1

      o Straftaten gegen die persönliche Freiheit gemäß §§
        232-233a, 234, 235, 236, 237, 238, 239-239b,            2.947       2.959        +12        +0,4
        240, 241, 316c StGB

          Nötigung § 240 StGB                                  1.084         954        -130      -12,0

          Bedrohung                                            1.532       1.696       +164      +10,7

          Nachstellung                                           243         204         -39      -16,0

     Diebstahl                                                22.945     20.842       -2.103       -9,2

      o Ladendiebstahl insgesamt                                4.103       4.036         -67          -1,6

      o Taschendiebstahl insgesamt                              1.513       1.432         -81          -5,4

          Einfacher Taschendiebstahl                           1.494       1.411         -83          -5,6

      o Diebstahl ohne erschwerende Umstände §§ 242,
                                                               14.616      13.628        -988          -6,8
        247, 248a-c StGB

      o Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-
                                                                8.329       7.214      -1.115      -13,4
        244a StGB

          Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 3
                                                                1.480       1.371        -109          -7,4
           und Abs. 4, § 244a StGB

          Diebstahl von Kraftwagen                               168         128         -40      -23,8

          Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen                     1.932       1.614        -318      -16,5

     Vermögens- und Fälschungsdelikte                         16.349     13.638       -2.711      -16,6

      o Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b
                                                               13.255      10.467      -2.788      -21,0
        StGB

          Waren- und Warenkreditbetrug                         5.630       4.340      -1.290      -22,9

          Geldkreditbetrug                                        32            83      +51     +159,4

          Subventionsbetrug                                        1            63      +62    +6.200,0

          Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswid-
                                                                1.067         799        -268      -25,1
           rig erlangter unbarer Zahlungsmittel

          Provisionsbetrug                                        45            66      +21      +46,7

      o Veruntreuungen §§ 266, 266a, 266b StGB                    277         318        +41      +14,8

      o Unterschlagung §§ 246, 247, 248a StGB                   1.387       1.252        -135          -9,7

      o Urkundenfälschung §§ 267-271, 273-279, 281
                                                                1.242       1.423       +181      +14,6
        StGB

      o Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von
        Zahlungskarten mit o. ohne Garantiefunktion,
                                                                   97            97        0           0,0
        Schecks und Wechseln §§ 146-149, 151, 152,
        152a, 152b StGB

      o Insolvenzstraftaten §§ 283, 283a-d StGB                    91            81       -10      -11,0

              www.polizei.saarland.de                                                           Seite 9/95
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

weiter mit Tabelle 1:

                                                                    Erfasste Fälle          Veränderung
  Straftat
                                                                    2019       2020       Absolut        in %

     Sonstige Straftatbestände nach dem StGB                      16.912     15.555       -1.357        -8,0

      o Erpressung § 253 StGB                                         531        137         -394       -74,2

          Erpressung auf sexueller Grundlage                         332            48      -284       -85,5

      o Widerst. gg./tätl. Angr. a. d. Staatsgew./Straft. gg. ö.
        O. §§ 111, 113-115, 120, 121, 123-127, 129, 130-            2.601       2.396        -205        -7,9
        134, 136, 138, 140, 145, 145a, 145c-d StGB

          Widerstand gg. u. tätl. Angr. auf Vollstreckungsbe-
                                                                      466        409          -57       -12,2
           amte u. gleichstehende Personen § 113-115 StGB

      o Begünstigung, Strafvereitelung (ohne Strafvereitelung
        im Amt), Hehlerei und Geldwäsche §§ 257, 258, 259-            248        220          -28       -11,3
        261 StGB

      o Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr §§
                                                                      370        367           -3        -0,8
        306-306d, 306f StGB

      o Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte
                                                                      132        108          -24       -18,2
        §§ 258a, 298-300, 331-353d, 355, 357 StGB

          Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
           Verkehr und im Gesundheitswesen §§ 299, 299a,              111            58       -53       -47,7
           299b und 300 StGB

      o Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB (ohne Verkehrs-
                                                                   12.921     12.245         -676        -5,2
        delikte)

          Beleidigung §§ 185-187, 189 StGB                         3.220       3.376       +156         +4,8

          Sachbeschädigung                                         8.238       7.588        -650        -7,9

          Straftaten gegen die Umwelt §§ 324, 324a, 325-
                                                                      138        180         +42        +30,4
           330a StGB

     Strafrechtliche Nebengesetze                                  6.399      6.777        +378         +5,9

      o Strafrechtl. Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor           231        257         +26        +11,3

      o Straftaten gegen sonstige strafrechtl. Nebengesetze
                                                                    2.293       2.640       +347        +15,1
        (ohne Verkehrsdelikte)

          Straftaten gegen Aufenthalts- Asylverfahrens- und
                                                                    1.562       1.885       +323        +20,7
           Freizügigkeitsgesetz (EU)

          Straftaten gegen das Sprengstoff-, Waffen-,
                                                                      473        437          -36        -7,6
           Kriegswaffenkontrollgesetz

      o Rauschgiftdelikte                                           3.746       3.739          -7        -0,2

      o Strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und
                                                                      129        141         +12         +9,3
        Verbraucherschutzsektor

     Gewaltkriminalität                                            2.591      2.409         -182        -7,0

     Häusliche Gewalt                                              2.790      2.739          -51        -1,8

     Wirtschaftskriminalität                                        588         689        +101       +17,2

     Cybercrime insgesamt                                          5.894      4.643       -1.251       -21,2

     Straßenkriminalität                                          13.407     12.307       -1.100        -8,2

               www.polizei.saarland.de                                                              Seite 10/95
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1.2    Regionale Verteilung

Für das Berichtsjahr 2020 konnte in allen Landkreisen ein Fallzahlenrückgang festge-
stellt werden. So wurde im Regionalverband Saarbrücken (-6,9 %), im Landkreis Saar-
louis (-6,9 %), im Landkreis Neunkirchen (-5,8 %), im Landkreis St. Wendel (-24,4 %)
im Saarpfalz-Kreis (-7,7 %) und im Landkreis Merzig-Wadern (-0,7 %) ein Rückgang
der Straftaten registriert.

Der Rückgang der Fallzahlenzahlen ist mitunter auf die Corona bedingten Einschrän-
kungen zurückzuführen.
Der größte Fallzahlenrückgang kann im Landkreis St. Wendel mit -24,4% (-943 Delikte)
verzeichnet werden. Im vergangenen Jahr waren dort noch größere Verfahrenskom-
plexe im Bereich Cybercrime anhängig, die zwischenzeitlich abgeschlossen werden
konnten.

Abbildung 3:    Regionale Verteilung der Fallzahlen

            www.polizei.saarland.de                                               Seite 11/95
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1.3           Straftaten gegen das Leben

In der Deliktsgruppe Straftaten gegen das Leben sind die Tatbestände

             Mord,
             Totschlag/Tötung auf Verlangen,
             Fahrlässige Tötung und
             Schwangerschaftsabbruch

zusammengefasst.

                                                           11

Die Gesamtzahl der Straftaten gegen das Leben ist gegenüber dem Jahr 2019 von 30
auf 44 Delikte angestiegen (+46,7 %).

Ursächlich für diesen Anstieg zeigen sich u. a. verhältnismäßig viele Erfassungen aus
den Jahren 2013-2019, die in 2020 abgeschlossen und somit in das aktuelle Berichts-
jahr eingeflossen sind.

Die Häufigkeitszahl beträgt 4 und liegt damit auf dem gleichen Niveau des Bundes-
Durchschnittswert für das Jahr 2020 (4).

Die Aufklärungsquote geht auf 93,2 % (-3,5 Prozentpunkte) zurück (2019: 96,7 %).

11
     siehe Seite 6

                     www.polizei.saarland.de                                               Seite 12/95
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Tabelle 2:         Straftaten gegen das Leben

                                     Erfasste Fälle           Veränderung            Aufklärungsquote
    Straftat
                                     2019        2020      absolut         in %       2019      2020

    Straftaten gegen das Leben           30           44        +14       +46,7        96,7      93,2

       Mord                              6           11         +5       +83,3         83,3     100,0

       Totschlag/Tötung auf             15           23         +8       +53,3        100,0      91,3
        Verlangen

       Fahrlässige Tötung                8            8          0          0,0       100,0      87,5

       Schwangerschaftsab-               1            2         +1      +100,0        100,0     100,0
        bruch

Die 44 Tötungsdelikte im Jahr 2020 untergliedern sich in 11 Fälle des Mordes (davon
9 Versuche), 23 Fälle des Totschlags/der Tötung auf Verlangen (davon 18 Versuche),
8 Fälle der fahrlässigen Tötung und 2 Abbrüche der Schwangerschaft (davon 2 Versu-
che).

Abbildung 4:       Deliktsfelder der Straftaten gegen das Leben

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1.4       Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die Straftatenhauptgruppe Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gibt in den
drei Untergruppen

         Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
         Sexueller Missbrauch und
         Ausnutzen sexueller Neigungen

Aufschluss über die Entwicklung der Fallzahlen.

Im Jahr 2020 wurden in dieser Straftatenhauptgruppe 883 Delikte registriert, was einer
Fallzahlensteigerung von 170 Fällen (+23,8 %) gegenüber dem Vorjahr (713 Fälle) ent-
spricht. Mit 628 Personen wurden 126 Tatverdächtige mehr ermittelt als 2019 (502).

Die Aufklärungsquote beträgt 82,3 % und stieg zum Vorjahr um 1,7 Prozentpunkte
(2019: 80,6 %).

Ursächlich für die Fallzahlensteigerung zeigt sich unter anderem die vermehrte Nut-
zung des Tatmittels Internet. Im Jahr 2019 wurden 200 Fälle im Deliktsbereich der
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Tatmittel Internet begangen
(28,1 % Anteil an der Gesamtzahl der 713 Fälle), während es im aktuellen Berichtsjahr
322 Fälle (36,5 % Anteil an der Gesamtzahl 883 Fälle) waren. Insbesondere im Delikts-
bereich der Verbreitung pornografischer Schriften wurde das Tatmittel Internet in 91,5
% der Fälle, also in 270 von 295 Fällen gewählt (2019: 168 von 192 Fälle, 87,5 %).

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Tabelle 3:                  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

                                                      Erfasste Fälle        Veränderung         Aufklärungsquote
     Straftat
                                                      2019      2020       absolut      in %      2019        2020

     Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-
                                                        713       883        +170      +23,8       80,6        82,3
     stimmung

        Straftaten gegen die sexuelle Selbst-
         bestimmung gem. §§ 174, 174a,                  258       282          +24       +9,3      80,2        81,9
         174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j
         StGB
         o Vergewaltigung und sexuelle Nöti-
                                                         75         74          -1       -1,3      92,0        86,5
           gung

         o Sexuelle Übergriffe12                         15         27         +12     +80,0       80,0        88,9

         o Sexuelle Nötigung                             10         20         +10    +100,0       90,0        85,0

         o Sexueller Missbrauch von Schutz-
           befohlenen, §§ 174, 174a - 174c                3            9        +6    +200,0      100,0       100,0
           StGB

         o Sexuelle Belästigung13                       154       152           -2       -1,3      73,4        77,0

        Sexueller Missbrauch gemäß                     238       274          +36     +15,1       69,7        71,5
         §§ 176, 176a, 176b, 179 ff StGB
         o Sexueller Missbrauch von Kindern,
                                                        116       149          +33     +28,4       86,2        81,2
           §§ 176, 176a, 176b StGB

         o Exhibitionistische Handlungen und
                                                        114       111           -3       -2,6      50,9        55,9
           Erregung öffentlichen Ärgernisses

         o Sexueller Missbrauch von Jugend-
                                                          8         14          +6     +75,0      100,0        92,9
           lichen § 182 StGB

        Ausnutzen sexueller Neigungen §§               217       327        +110      +50,7       93,1        91,7
         180, 180a ff StGB
         o Verbreitung pornographischer
                                                        192       295        +103      +53,6       92,7        90,8
           Schriften/Erzeugnisse

                   an Personen unter 18                 15         31         +16    +106,7       93,3        74,2

                   Verbreitung, Erwerb, Besitz
                    und Herstellung kinderporno-
                                                        136       192          +56     +41,2       94,9        95,8
                    graphischer Schriften gemäß
                    § 184b StGB

                      Verbreitung, Erwerb, Besitz
                       und Herstellung von Kin-
                                                         67         92         +25     +37,3       92,5        93,5
                       derpornographie gemäß §
                       184b Abs. 1 StGB

                      Besitz oder sich Verschaf-
                       fen von kinderpornographi-        69       100          +31     +44,9       97,1        98,0
                       schen Schriften

         o Ausübung der verbotenen Prostitu-
                                                         23         30          +7     +30,4       95,7       100,0
           tion

12
   Der ausgewiesene Deliktsbereich des sexuellen Übergriffs beinhaltet den sexuellen Übergriff und den sexuellen
Übergriff auf widerstandsunfähige Personen.
13
   § 184i StGB Sexuelle Belästigung stellt seit Ende des Jahres 2016 auch Fälle unter Strafe, die bislang nicht oder im
Einzelfall als Beleidigung nach § 185 StGB (auf sexueller Grundlage) erfasst werden konnten.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2019

Einzelbetrachtungen

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung                   Abbildung 5: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
                                                                    Zehnjahresvergleich

In der Straftatengruppe „Vergewalti-
gung und sexuelle Nötigung“ sind die
Fallzahlen um 1 Delikt (-1,3 %) zurück-
gegangen. Bei 36,5 % der registrierten
Delikte (27 Fälle) handelt es sich um Be-
ziehungsdelikte, die dem Bereich der
„Häuslichen Gewalt“ zuzuordnen sind.
                                                       Abbildung 6: Sexueller Missbrauch von Kindern im
Sexueller Missbrauch von Kindern                                    Zehnjahresvergleich

Im Deliktsbereich des sexuellen Miss-
brauchs von Kindern wurde im Jahr 2020
ein Anstieg um 33 Fälle (+28,4%) auf 149
Straftaten registriert.

Ausübung der Verbotenen Prostitution                   Abbildung 7: Ausübung der verbotenen Prostitution

Ein Fallzahlenanstieg konnte bei den
Delikten „Ausübung der verbotenen
Prostitution“ um 7 (+30,4 %) auf 30 De-
likte (2019: 23 Fälle) festgestellt wer-
den.

Verbreitung pornographischer Schrif-                   Abbildung 8: Verbreitung pornographischer Schrif-
ten/Erzeugnisse                                                     ten/Erzeugnisse i. Zehnjahresvergleich

Die Anzahl der im Deliktsbereich „Ver-
breitung    pornographischer     Schrif-
ten/Erzeugnisse“ registrierten Delikte
hat sich gegenüber dem Vorjahr (192
Fälle) auf 295 Delikte erhöht. Dies ent-
spricht einem Anstieg um 103 Fälle o-
der 53,6 %.

In den nachgeordneten Straftatengruppen weist die PKS mitunter stark steigende Fall-
zahlen aus.
Im Bereich der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer
Schriften gemäß § 184b StGB wurden 192 Fälle erfasst (+56 Delikte, +41,2 %). Bei der
Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Kinderpornographie gem. § 184b Abs.
1 StGB wurden 92 Fälle erfasst (2019: 67), was eine Steigerung um 37,3 % bedeutet.
Ebenso konnte beim Besitz oder sich Verschaffen von kinderpornographischen Schriften
eine Steigerung der Fallzahlen auf 100 Fälle registriert werden (+31 Delikte, +44,9 %).
Bei der „Verbreitung pornographischer Schriften/Erzeugnisse an Personen unter 18 Jah-
ren“ war mit 31 erfassten Delikten ebenso ein Anstieg um 16 Delikte (+106,7 %) im Ver-
gleich zum Vorjahr zu registrieren (2019: 15 Fälle).

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1.5       Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Unter der Bezeichnung Rohheitsdelikte werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik
die Raub- und Körperverletzungsdelikte zusammengefasst.

Die Straftaten gegen die persönliche Freiheit umfassen die Delikte

         Menschenraub,
         Entziehung Minderjähriger,
         Kinderhandel,
         Freiheitsberaubung,
         Erpresserischer Menschenraub,
         Geiselnahme,
         Nötigung,
         Bedrohung,
         Nachstellung und
         Menschenhandel.
         Zwangsheirat

Mit 10.661 bekannt gewordenen Straftaten im Jahr 2020 ist gegenüber dem Vorjahr
(2019: 11.372 Fälle) in der Straftatenhauptgruppe der Rohheitsdelikte und der Straf-
taten gegen die persönliche Freiheit ein Rückgang von 711 Fällen (-6,3 %) zu verzeich-
nen. Die Schließung von Gaststätten und Diskotheken in den Innenstädten als auch
der Ausfall von anderen Freizeitangeboten sowie eine Sperrzeitverkürzung im Rahmen

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

des ersten als auch zweiten Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie sind mitur-
sächlich anzusehen.

Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen hat sich von 8.658 im Jahr 2020 auf 8.151
reduziert (-5,9 %).
Die Aufklärungsquote bewegt sich mit 89,3 % auf dem Niveau des Vorjahres (2019:
88,0 %).

Tabelle 4:              Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

                                              Erfasste Fälle          Veränderung            Aufklärungsquote
     Straftat
                                              2019        2020       absolut       in %         2019         2020
     Rohheitsdelikte und Straftaten
                                             11.372     10.661         -711         -6,3         88,0         89,3
     gegen die persönliche Freiheit

        Körperverletzung                     7.892       7.256         -636        -8,1         89,8         91,0

         o Körperverletzung14                 5.487       4.987         -500        -9,1         92,3         92,8

         o Gefährliche und schwere
           Körperverletzung, Verstüm-
           melung weiblicher Genita-          1.961       1.851         -110        -5,6         82,5         86,8
           lien §§ 224, 226, 226a 231
           StGB

               Gefährliche und schwere
                Körperverletzung auf           897          866          -31        -3,5         75,5         79,2
                Straßen, Wegen, Plätzen

        Raub, räuberische Erpres-
         sung, räuberischer Angriff auf        533          446          -87       -16,3         62,7         68,4
         Kraftfahrer
         o Raubüberfälle auf Straßen,
                                               167          117          -50       -29,9         51,5         62,4
           Wegen, Plätzen

         o Raub auf sonstige Kassen-
                                                53             40        -13       -24,5         43,4         42,5
           räume und Geschäfte

               Raub auf Spielhallen            17             11         -6       -35,3         35,3         36,4

               Raub auf Tankstellen            17             10         -7       -41,2         52,9         50,0

         o Handtaschenraub                      17             19         +2      +11,8          35,3         31,6

         o Raubüberfälle auf Geldin-
                                                 0              0          0         0,0             -            -
           stitute, Postfilialen

        Straftaten gegen die persönli-       2.947       2.959         +12         +0,4         87,5         88,5
         che Freiheit
         o Bedrohung                          1.532       1.696        +164       +10,7          90,9         92,1

         o Nötigung                           1.084         954         -130       -12,0         81,2         80,8

         o Nachstellung                        243          204          -39       -16,0         92,6         92,2

14
  Mit Beschluss der KPKS Arbeitstagung am 14./15. Oktober 2013 wurden wesentliche Kataloge und Datenfelder ge-
ändert. So wurde u. a. der Schlüsseltext der Schlüsselzahl 224000 von „vorsätzliche leichte“ Körperverletzung in „vor-
sätzliche einfache“ Körperverletzung umbenannt, wobei diese in den Tabellen lediglich als „Körperverletzung“ ausge-
wiesen ist.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Im Bereich der Körperverletzung sind die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr von 7.892
auf 7.256 registrierte Delikte zurückgegangen. Dies entspricht einer Abnahme um 636
Fälle bzw. 8,1 %. Fallzahlenrückgänge konnten sowohl bei der vorsätzlichen einfachen
Körperverletzung (-500 Fälle, -9,1 %) als auch bei der gefährlichen und schweren Kör-
perverletzung (-110 Fälle, -5,6 %) registriert werden.

Im Jahr 2019 wurden 533 Raubstraftaten gezählt, im Berichtsjahr waren es 446 Taten.
Dies entspricht einem Rückgang um -87 Fälle bzw. -16,3 %. In der Gruppe der Raub-
delikte insgesamt kann ein Rückgang der Fallzahlen bei Raubüberfälle auf Straßen,
Wegen Plätzen (-50 Delikte/-29,9 %), beim Raub auf sonstige Kassenräume und Ge-
schäfte (-13 Delikte/-24,5%), beim Raub auf Spielhallen (-6 Delikte/-35,3 %) und beim
Raub auf Tankstellen (-7 Delikte/-41,2%) registriert werden.
Fallzahlenanstiege konnten hingegen im Bereich des Handtaschenraubes (+2 De-
likte/+11,8 %) verzeichnet werden.

Bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind die Fallzahlen von 2.947 auf
2.959 Delikte angestiegen (+12 Fälle, +0,4 %). Ursächlich hierfür ist der Anstieg der
Fallzahlen im Deliktsbereich der Bedrohung um 10,7 % (+164 Fälle). Fallzahlenrück-
gänge konnten hingegen im Deliktsbereich der Nötigung auf 954 Delikte (-130 De-
likte/-12,0 %) und im Deliktsbereich der Nachstellung auf 204 Delikte (-39 Delikte/-
16,0 %) registriert werden.

Abbildung 9:    Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit im Zehnjah-
                resvergleich

            www.polizei.saarland.de                                               Seite 19/95
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Einzelbetrachtungen

Raubstraftaten (insgesamt)                             Abbildung 10: Raubstraftaten im Zehnjahresvergleich

Die Anzahl der Raubdelikte ist gegenüber
dem Vorjahr von 533 auf 446 Delikte zu-
rückgegangen (-87 Fälle bzw. -16,3 %).
Die Fallzahlen bewegen sich somit auf
dem zweitniedrigsten Niveau der Dekade.

Raubüberfälle auf Geldinstitute, Postfili-             Abbildung 11: Raubüberfälle auf Geldinstitute, Postfili-
                                                                     alen u. –agenturen, Zehnjahresvergleich
alen und -agenturen

In diesem Deliktsbereich registriert die
PKS für das Berichtsjahr 2020 keinen Fall
und bewegt sich exakt auf dem niedrigen
Niveau der Vorjahre.

Handtaschenraub                                        Abbildung 12: Handtaschenraub im Zehnjahresvergleich

Beim Handtaschenraub liegt die Zahl der
registrierten Straftaten mit 19 Fällen
leicht über dem Niveau des Vorjahres (+2
Delikte/+11,8 %).

Raubüberfälle auf Straßen, Wegen o-
der Plätzen
                                                       Abbildung 13: Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder
                                                                     Plätzen im Zehnjahresvergleich
Die Fallzahlen im Berichtsjahr gingen im
Berichtsjahr um 50 auf 117 Delikte (-29,9
%) zurück. Damit bewegen sich die Fall-
zahlen im Zehnjahresvergleich auf dem
niedrigsten Niveau.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2019

Straftaten gegen die persönliche Frei-                      Abbildung 14: Straftaten gegen die persönliche Frei-
                                                                          heit im Zehnjahresvergleich
heit

Bei den Fallzahlen im Bereich der Strafta-
ten gegen die persönliche Freiheit ist ein
Anstieg von 12 Fällen bzw. +0,4 % auf
2.959 Delikte (2019: 2.947 Delikte) zu
verzeichnen und stellt den höchsten Wert
der Dekade dar. Ursächlich hierfür zeigt
sich der Fallzahlenanstieg im Deliktsbe-
reichen der Bedrohung auf 1.696 Delikte
(+164 Fälle/+10,7 %).

Vorsätzliche       einfache       Körperverlet-             Abbildung 15: Vorsätzliche einfache Körperverletzung
                                                                          im Zehnjahresvergleich
zung

Im Jahr 2020 verzeichnet die PKS 4.987
Fälle der vorsätzlichen einfachen Körper-
verletzung und damit einen Rückgang um
500 Fälle bzw. -9,1 % (2019: 5.487 Fälle).

Gefährliche und schwere Körperverlet-                       Abbildung 16: Gefährliche und schwere Körperverlet-
                                                                          zung im Zehnjahresvergleich
zung, Verstümmelung weiblicher Ge-
nitalien

Mit 1.851 registrierten Straftaten ist ein
Rückgang in diesem Deliktsbereich zu
verzeichnen. Die PKS registriert im Be-
richtsjahr 110 (-5,6%) Delikte weniger als
im Jahr 2019.

Phänomen Messerangriff15

Messerangriffe sind wie folgt definiert:
„Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathand-
lungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person ange-
droht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine
Erfassung als Messerangriff nicht aus.“

Im Saarland konnten im Berichtsjahr insgesamt 311 Delikte im Phänomenbereich regis-
triert werden, überwiegend im Deliktsbereich der Bedrohung (129 Delikte) und im De-
liktsbereich der gefährlichen Körperverletzung (120 Delikte).

15
  Seit 1. Januar 2020 werden „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“ erfasst. Mangels valider Daten
im ersten Erfassungsjahr ist für das Berichtsjahr 2020 keine PKS-Auswertung zum Phänomen „Messerangriff“ auf Bun-
desebene möglich.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1.6    Diebstahlskriminalität

Im Jahr 2020 wurden im Saarland 20.842 Diebstähle (2019: 22.945) registriert.

Gegenüber dem Vorjahr fiel die Anzahl der bekannt gewordenen Diebstähle um 2.103
Fälle (-9,2 %). Die Aufklärungsquote steigt um 1,2 Prozentpunkte auf 30,8 % an.

Ein Rückgang der Fallzahlen ist in fast allen Ausprägungen festzustellen. Ursächlich
hierfür könnte, im Zuge der Corona-Pandemie, mitunter die fehlende Tatgelegenheits-
struktur wie beispielsweise geschlossene Geschäfte, Gaststätten, Hotels, Schulen,
Schwimmbäder, Sporthallen sein.

Im Vorjahr belief sich der Anteil der Diebstähle am Gesamtaufkommen aller registrier-
ten Straftaten auf 30,7 %. Für das Jahr 2020 beträgt der Anteil an der Gesamtkrimina-
lität 30,5 % und ist damit zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte zurückgegangen.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Tabelle 5:        Diebstahl insgesamt

                                                                                      Aufklärungs-
                                           Erfasste Fälle         Veränderung
      Straftat                                                                           quote

                                           2019       2020      absolut       in %    2019    2020
      Diebstahl insgesamt                 22.945     20.842       -2.103      -9,2    29,6     30,8

        Diebstahl in/aus Dienst-,
         Büro-, Fabrikations-, Werk-       1.636      1.329         -307     -18,8    20,0     16,2
         statt- und Lagerräumen

        Diebstahl in/aus Gaststätten,
         Kantinen, Hotels und Pensio-        723        447         -276     -38,2    16,9     18,8
         nen

        Diebstahl in/aus Warenhäu-
         sern, Verkaufsräumen,             5.268      5.152         -116      -2,2    75,2     75,6
         Selbstbedienungsläden, Kios-
         ken

        Ladendiebstahl insgesamt          4.103      4.036          -67      -1,6    89,1     90,0

        Diebstahl in/aus Wohnungen        2.079      1.927         -152     -7,3     25,4     24,4

        Diebstahl in/aus Boden-, Kel-       401        430          +29      +7,2    44,4     10,5
         lerräumen und Waschküchen

        Diebstahl an/aus Kraftfahr-       4.709      4.417         -292      -6,2      8,0    10,3
         zeugen

        Diebstahl in/aus Kirchen             46         44           -2      -4,3    15,2     18,2

        Diebstahl von Betäubungsmit-         11            9         -2     -18,2    18,2     88,9
         teln und Rezeptformularen

        Diebstahl in/aus Schulen,
         Schwimmbädern, Sporthallen          508        286         -222     -43,7    15,6     25,9
         und -plätzen einschließlich
         Nebenanlagen

        Taschendiebstahl                  1.513      1.432          -81      -5,4      3,7     2,9

        Diebstahl von Kraftwagen ein-
         schließlich unbefugter Inge-        289        265          -24      -8,3    42,2     46,0
         brauchnahme

        Diebstahl von Mopeds und
         Krafträdern einschließlich un-      373        289          -84     -22,5    21,2     22,8
         befugter Ingebrauchnahme

        Diebstahl von Fahrrädern ein-
         schließlich unbefugter Inge-      1.001      1.024          +23      +2,3    11,4     11,1
         brauchnahme

        Diebstahl von unbaren Zah-          828        838          +10      +1,2    11,6      8,9
         lungsmitteln

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1.6.1       Diebstahl ohne erschwerende Umstände (o. e. U.)

Für das Jahr 2020 weist die PKS im Deliktsbereich des Diebstahls ohne erschwerende
Umstände 13.628 Fälle aus (2019: 14.616). Dies entspricht einem Fallzahlenrückgang
von 988 Delikten (-6,8 %). Die Aufklärungsquote beträgt 36,1 % (2019: 35,2 %).

Der Anteil des Diebstahls ohne erschwerende Umstände an der Gesamtkriminalität be-
trägt 19,9 % (2019: 19,6 %).

Tabelle 6:             Diebstahl ohne erschwerende Umstände

                                                Erfasste Fälle          Veränderung         Aufklärungsquote
     Straftat
                                                2019        2020      absolut       in %     2019        2020
     Diebstahl ohne erschwerende
                                               14.616      13.628         -988       -6,8      35,2        36,1
     Umstände insgesamt

        Diebstahl in/aus Warenhäusern          4.414       4.336          -78       -1,8      78,7        77,0

         o Ladendiebstahl   16
                                                3.684       3.564         -120       -3,3      89,1        89,2

        Diebstahl an/aus Kraftfahrzeu-         2.777       2.803          +26      +0,9        8,4         9,5
         gen

        Diebstahl von Kraftwagen ein-
         schließlich unbefugter Inge-             121         137          +16     +13,2       67,8        64,2
         brauchnahme

        Diebstahl in/aus Dienst-,
         Büro-, Fabrikations-, Werkstatt-         558         395         -163      -29,2      19,2        20,0
         und Lagerräumen

        Diebstahl in/aus Gaststätten             299         178         -121      -40,5      19,7        22,5

         o Diebstahl in/aus Schulen,
           Schwimmbädern, Sporthal-               280         122         -158      -56,4      11,8        14,8
           len oder -plätzen

        Taschendiebstahl                       1.494       1.411          -83       -5,6       3,3         2,3

        Diebstahl in/aus Wohnungen               599         556          -43       -7,2      50,8        49,6

        Diebstahl von unbaren Zahlungs-          681         730          +49      +7,2       11,2         8,2
         mitteln

        Sonstiger „einfacher“ Diebstahl        3.010       2.666         -344      -11,4      20,2        22,8
         §§ 242, 247, 248a-c StGB

Nennenswerte Fallzahlenanstiege konnten in den Deliktsbereichen Diebstahl von
Kraftwagen einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme (+16 Fälle, +13,2 %) und
Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln (+49 Delikte/+7,2 %) registriert werden.
Demgegenüber konnten u. a. deutliche Fallzahlenrückgänge in den Deliktsbereichen
des Diebstahls in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen (-163
Delikte/-29,2 %), des Diebstahls in/aus Gaststätten (-121 Delikte/-40,5 %) und des
Diebstahls in/aus Schulen, Schwimmbädern, Sporthallen oder –plätzen (-158 De-
likte/-56,4 %) verzeichnet werden.

16
  Ladendiebstahl ohne erschwerende Umstände: Diebstahl von ausgelegter Ware durch Kunden während der Ge-
schäftszeit.

                  www.polizei.saarland.de                                                             Seite 24/95
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1.6.2        Diebstahl unter erschwerenden Umständen (u. e. U.)17

Die PKS registriert im Jahr 2020 im Deliktsbereich des Diebstahls unter erschwerenden
Umständen 7.214 Straftaten (2019: 8.329). Die Fallzahlen verringern sich gegenüber
dem Vorjahr merklich um 1.115 Delikte (-13,4 %).

Die Aufklärungsquote steigt von 19,8 % im Jahr 2019 auf 20,6 % an.

Der Anteil des Diebstahls unter erschwerenden Umständen an der Gesamtkriminalität
beträgt 10,6 % (2019: 11,2 %).
Den größten Teil der Diebstahlsdelikte u. e. U. bilden mit 22,4 % die 1.614 statistisch
erfassten Delikte des Diebstahls an/aus Kraftfahrzeugen (2019: 23,2 %). Gegenüber
dem Vorjahr ging die Zahl der erfassten Fälle um 318 Delikte bzw. um 16,5 % zurück.
Den zweithöchsten Wert stellt mit 1.371 Fällen (2019: 1.480) der Wohnungsein-
bruchsdiebstahl dar. Hier konnte ein Rückgang um 109 Delikte bzw. um 7,4 % ver-
zeichnet werden.
Weitere deutliche Fallzahlenrückgänge konnten beim Diebstahl von/aus Automaten
(-34,8 %) beim Diebstahl aus Gaststätten (-36,6 %) und beim Diebstahl in/aus Schu-
len, Schwimmbädern, Sporthallen oder -plätzen (-28,1 %) festgestellt werden.

Tabelle 7:              Diebstahl unter erschwerenden Umständen

                                                Erfasste Fälle          Veränderung          Aufklärungsquote
     Straftat
                                                2019        2020    absolut         in %       2019         2020
     Diebstahl unter erschwerenden Um-
                                                8.329       7.214     -1.115       -13,4         19,8        20,6
     ständen

        Diebstahl von Fahrrädern                 557         597        +40        +7,2          9,9          9,2

        Diebstahl von unbaren Zahlungs-          147         108        -39       -26,5         13,6         13,9
         mitteln

        Diebstahl von/aus Automaten              276         180        -96       -34,8         14,1         12,2

        Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-,
         Fabrikations-, Werkstatt- und Lager-   1.078         934       -144        -13,4        20,5         14,6
         räumen
         o Diebstahl in/aus Schulen,
           Schwimmbädern, Sporthallen             228         164        -64       -28,1         20,2         34,1
           oder -plätzen

        Diebstahl in/aus Gaststätten             424         269       -155        -36,6        14,9         16,4

        Wohnungseinbruchsdiebstahl             1.480       1.371       -109         -7,4        15,1         14,2

         o Tageswohnungseinbruch                  635         528       -107        -16,9        17,6         14,8

        Diebstahl in/aus Warenhäusern            854         816        -38         -4,4        57,4         68,5

         o Ladendiebstahl                         419         472        +53       +12,6         88,5         96,2

        Diebstahl von Kraftwagen                 168         128        -40        -23,8        23,8         26,6

        Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen       1.932       1.614       -318        -16,5         7,5         11,7

        Sonstiger schwerer Diebstahl insg.       830         611       -219       -26,4         19,8         20,8
         gem. §§ 243-244a StGB

17
     Diebstähle, bei denen der Täter besondere Schutzvorkehrungen gegen unbefugten Zugriff bzw. Zutritt überwindet.

                   www.polizei.saarland.de                                                              Seite 25/95
Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

1.6.3   Einzelbetrachtungen

Diebstahl um das Kraftfahrzeug                         Abbildung 17:   Diebstahl um das Kraftfahrzeug

Mit 4.971 erfassten Straftaten im Delikts-
bereich Diebstähle um das Kraftfahrzeug
konnte im Berichtsjahr ein Fallzahlen-
rückgang festgestellt werden (2019:
5.371). Im Vergleich zum Vorjahr wurden
400 Delikte weniger registriert (-7,4 %).

Innerhalb dieser Deliktsgruppe dominiert
mit 4.417 Fällen der Diebstahl an/aus
Kraftfahrzeugen (2019: 4.709), gefolgt
vom Diebstahl von Mopeds und Krafträ-
dern 289 (2019: 373) und dem Diebstahl
von Kraftwagen 265 (2019: 289).
                                                       Abbildung 18: Diebstahl von Kraftwagen im Zehnjahresvergleich
Der Diebstahl an/aus Kraftfahrzeug stellt                            (einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme)
im Berichtsjahr mit 21,2 % aller Dieb-
stähle (2019: 20,5 %) das am häufigsten
registrierte Einzeldelikt im Deliktsbereich
des Diebstahls dar.

Mit 265 registrierten Delikten ist die An-
zahl der Diebstähle von Kraftwagen ge-
sunken (-24 Fälle, -8,3 %) und bewegt
sich auf dem Niveau des Jahres 2018
(2019: 289).

Ladendiebstahl                                         Abbildung 19: Ladendiebstahl im Zehnjahresvergleich

Der Ladendiebstahl stellt im Jahr 2020 mit
4.036 Fällen (2019: 4.103) das am zweit-
häufigsten registrierte Einzeldelikt im Be-
reich des Diebstahls dar (19,4 % aller
Diebstähle). Gegenüber dem Vorjahr gin-
gen die Fallzahlen um 67 Fälle (-1,6 %)
zurück. Bezogen auf die Gesamtkriminali-
tät nimmt der Ladendiebstahl einen Anteil
von 5,9 % ein. Der durch Ladendiebstahl
verursachte Schaden ging auf 365.640
Euro gegenüber dem Vorjahr (2019:
433.625 Euro) um 15,7 % zurück.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Wohnungseinbruchsdiebstahl

Im Deliktsbereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls sind die Fallzahlen im Jahr 2020
um 109 Fälle oder 7,4 % auf 1.371 registrierte Delikte zurückgegangen (2019: 1.480).

Die Wohnungseinbruchsdiebstähle stellen einen Anteil von 6,6 % (2019: 6,5 %) aller
Diebstahlsdelikte und 2,0 % (2019: 2,0 %) aller im Saarland registrierten Straftaten
dar.

Die Aufklärungsquote beträgt 14,2 % und ist gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent-
punkte zurückgegangen (2019: 15,1 %). Beim Tageswohnungseinbruchsdiebstahl
konnte ebenso ein Rückgang der Fallzahlen auf 528 Delikte (-107 Delikte/-16,9 %),
aber auch der Aufklärungsquote auf 14,8 % (2019: 17,6 %) registriert werden. Beim
Tageswohnungseinbruchsdiebstahl handelt es sich um eine Untergruppe des Woh-
nungseinbruchsdiebstahls, bei der die Tatzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr liegt.

In 615 Fällen (44,9 %) aller Wohnungseinbruchsdiebstähle scheiterten die Täter im
Versuchsstadium (2019: 675 Fälle, 45,6 %). Die Versuchsquote sinkt leicht, liegt je-
doch immer noch auf einem hohen Niveau, sodass es beinahe bei jeder zweiten Tat
nicht zur Vollendung kommt.

Abbildung 20: Wohnungseinbruchsdiebstahl im Zehnjahresvergleich

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1.7       Vermögens- und Fälschungsdelikte

Die Vermögens- und Fälschungsdelikte umfassen die Straftatenbereiche

         Betrug,
         Veruntreuung,
         Unterschlagung,
         Urkundenfälschung,
         Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten, Schecks
          und Wechseln sowie
         Insolvenzstraftaten.

Im Jahr 2020 wurden 13.638 Vermögens- und Fälschungsdelikte (2019: 16.349) sta-
tistisch erfasst. Gegenüber dem Vorjahr ging die Anzahl der bekannt gewordenen De-
likte um 2.711 Fälle (-16,6 %) zurück. Ursächlich hierfür zeigt sich ein deutlicher Rück-
gang im Deliktsbereich des Betruges auf 10.467 Delikte (-2.788 Delikte/-21,0 %), hier
insbesondere beim Waren- und Warenkreditbetrug (-1.290 Delikte/-22,9 %).

Die Aufklärungsquote stieg um 7,5 Prozentpunkte auf 59,6%. Die Zahl der ermittelten
Tatverdächtigen ist von 5.994 im Jahr 2019 auf 5.669 (-325 Tatverdächtige/-5,4 %)
zurückgegangen.

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Tabelle 8:             Ausgewählte Vermögens- und Fälschungsdelikte

                                                                                            Aufklärungs-
                                                Erfasste Fälle         Veränderung
  Straftat                                                                                     quote

                                                2019      2020       absolut     in %       2019       2020
  Vermögens- und Fälschungsdelikte            16.349     13.638       -2.711     -16,6       52,1       59,6

     Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a,         13.255     10.467       -2.788     -21,0       49,7       57,2
      265, 265a, 265b StGB
      o Warenbetrug und Warenkreditbe-
                                                5.630      4.340      -1.290     -22,9       53,3       64,7
        trug

           Sonstiger Warenkreditbetrug         3.159      2.285        -874     -27,7       46,4       55,7

           Warenbetrug                         2.456      2.038        -418     -17,0       62,0       74,6

      o Erschleichen von Leistungen             1.500      1.258        -242     -16,1       95,4       95,7

      o Betrug bzw. Computerbetrug mit-
        tels rechtswidrig erlangter unba-       1.067       799         -268     -25,1       24,4       32,3
        rer Zahlungsmittel

           Unter Verwendung von Zah-
            lungskarten ohne PIN (Last-           112         85         -27     -24,1       29,5       55,3
            schriftverfahren)

           unter Verwendung von Zah-
                                                  367       365           -2      -0,5       40,3       26,3
            lungskarten mit PIN

           unter Verwendung von sonsti-
                                                  134       154         +20     +14,9        23,9       44,2
            ger unbarer Zahlungsmittel

           unter Verwendung rechtswid-
            rig erlangter Daten von Zah-          454       195         -259     -57,0       10,4       24,1
            lungskarten

      o Leistungs- und Leistungskreditbe-
                                                  828       748          -80      -9,7       53,9       69,9
        trug

           Betrug zum Nachteil von Versi-
                                                   17         22         +5     +29,4        94,1       90,9
            cherungen

      o Computerbetrug (sonstiger)                268       118         -150     -56,0       16,0       37,3

      o Abrechnungsbetrug                          89         45         -44     -49,4       97,8       93,3

      o Sonstige weitere Betrugsarten           3.239      2.524        -715     -22,1       28,6       27,0

     Veruntreuungen §§ 266, 266a, 266b           277       318         +41     +14,8        95,3       99,7
      StGB
      o      Untreue                               94         84         -10     -10,6       92,6       98,8

      o      Vorenthalten und Veruntreuen
                                                  178       229         +51     +28,7        97,8      100,0
             von Arbeitsentgelt

      o      Missbrauch von Scheck- und
                                                    5            5        0           0,0    60,0      100,0
             Kreditkarten

     Unterschlagung                            1.387      1.252        -135      -9,7       42,8       42,7

     Urkundenfälschung                         1.242      1.423       +181     +14,6        71,3       78,5

     Geld- und Wertzeichenfälschung               97         97          0           0,0   101,0       93,8

     Insolvenzstraftaten                          91         81         -10     -11,0       98,9      100,0

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2020

Einzelbetrachtungen

Betrug mittels rechtswidrig erlangter                  Abbildung 21: Betrug mittels rechtswidrig erlangter
                                                                     unbarer Zahlungsmittel im Zehnjah-
unbarer Zahlungsmittel                                               resvergleich

Im Berichtsjahr konnte, entgegen der letz-
ten Jahre, ein merklicher Fallzahlenrück-
gang um 268 (-25,1 %) auf 799 Delikte
(2019: 1.067 Delikte) festgestellt werden.

Waren- und Warenkreditbetrug                           Abbildung 22: Waren- und Warenkreditbetrug im Zehn-
                                                                     jahresvergleich

Beim Waren- und Warenkreditbetrug hat
sich die Zahl der registrierten Straftaten
von 5.630 deutlich auf 4.340 reduziert.
Dies entspricht einem Rückgang um
1.290 Fälle oder 22,9 % gegenüber dem
Vorjahr und bewegt sich wieder auf dem
Niveau der Jahre 2016-2018.

Erschleichen von Leistungen                            Abbildung 23: Erschleichen von Leistungen im Zehn-
                                                                     jahresvergleich

Die PKS verzeichnet für das Jahr 2020 ei-
nen Rückgang der bekannt gewordenen
Straftaten. Sie sind auf 1.258 registrierte
Delikte zurückgegangen (-242 Fälle bzw.
-16,1 %) und stellen den niedrigsten Wert
der Dekade dar.

Geld- und Wertzeichenfälschung                         Abbildung 24: Geld- und Wertzeichenfälschung im
                                                                     Zehnjahresvergleich

Im Jahr 2020 hat sich die Anzahl der re-
gistrierten Delikte nicht verändert und
verbleibt mit 97 Delikten exakt auf dem
Niveau des Vorjahres.
Auch in 2020 zeigt sich der Umlauf von
sogenanntem „Movie-Money“ oder „Prop
Copy“. Die Falsifikate können im Internet
auf unterschiedlichen Plattformen, meist
von chinesischen Anbietern, für wenig
Geld erworben werden.

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Stand und Entwicklung der Kriminalität im Saarland 2019

Inverkehrbringen von Falschgeld                              Abbildung 25: Inverkehrbringen von Falschgeld im
                                                                           Zehnjahresvergleich

In diesem Deliktsbereich ist die Zahl der
registrierten Straftaten gegenüber dem
Vorjahr von 17 auf 65 Fälle gestiegen
(+48 Fälle bzw. +282,4 %). Die Anzahl der
sogenannten Anhaltefälle Falschgeld im
Saarland ist von 947 Fällen im Jahr 2019
auf 588 Fälle im Berichtsjahr gesunken.
Ursächlich für den Fallzahlenrückgang
dürften die Corona bedingten Ausgangs-
beschränkungen und Schließungen von
Geschäften, Spielhallen und sonstigen
Vergnügungsmöglichkeiten sein.

Die am häufigsten angehaltenen Falsifikate waren 50-Euro-Banknoten (273 Stück), 20-
Euro-Banknoten (207 Stück), gefolgt von 10-Euro-Banknoten (129 Stück), den 100-
Euro-Banknoten (60 Stück), den 500-Euro-Banknoten (26 Stück), den 5-Euro-Noten (11
Stück) und letztlich den 200-Euro-Banknoten (2 Stück).

Ab dem 01.01.2020 werden
    - alle aufgeklärten Fälle, bei denen nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis
       mindestens ein Tatverdächtiger benannt werden kann,
    - alle bekannt gewordenen und als Anzeige vorzulegenden Fälle, bei denen ein be-
       wusstes Einbringen des Falsifikats/der Falsifikate in den Zahlungsverkehr nach-
       gewiesen werden kann oder anhand von hinreichenden Ermittlungsergebnissen
       anzunehmen ist und konkrete Erkenntnisse zum Tathergang ermittelt werden kön-
       nen (auch ohne Tatverdacht gegen bestimmte Personen),
in der PKS erfasst18.

Straftaten zum Nachteil älterer Menschen (SÄM)19

Im Berichtsjahr konnten im Phänomenbereich der Straftaten zum Nachteil älterer Men-
schen saarlandweit insgesamt 1.271 Fälle registriert werden (2019: 625 Fälle). Nur be-
zogen auf die Phänomenbereiche Enkeltrick/Schockanruf/Gewinnversprechen wurden
585 Fälle verzeichnet (2019: 625 Fälle). Das seit dem 1. Januar 2020 in der PKS erfasste
Phänomen des falschen Amtsträgers weist im Berichtsjahr 686 Fälle auf. Da im Jahr 2020
erstmalig der Modus Operandi des „falschen Amtsträgers/Polizeibeamter“ im Phäno-
menbereich ausgewiesen werden kann, sind die Fallzahlen mit den Jahren zuvor nicht
vergleichbar.
Im Berichtsjahr wurden lediglich 51 Taten vollendet und 96,0 % (2019: 93,1 %) der Taten
verblieben im Versuchsstadium. Der entstandene Schaden hingegen stieg von 248.296
€ auf 981.659 € an.

18
   Ausgenommen von einer PKS-Erfassung bleiben wie bisher:
ungeklärte „Anhaltefälle“ (u. a. durch Geschäftsbanken und Wertdienstleister), bei denen polizeiliche Ermittlungen,
einschließlich kriminaltechnischer Untersuchungen, nicht zur Begründung eines Tatverdachts geführt haben.
19
   Bei der Fallzahlenerhebung im Phänomenbereich SÄM (Enkeltrick/Schockanruf/Gewinnversprechen/Falscher Amts-
träger) handelt es sich um Daten, die nicht mit den standardisierten Tabellen der PKS abgebildet werden können. Da
diese Delikte unter dem Deliktsbereich des Betruges in der PKS erfasst werden, erfolgt eine Datenerhebung über
PKS.net, eine PKS angelehnte Auswertung, bei der es mitunter, zu einem späteren Abfragezeitpunkt, zu Datenabwei-
chungen kommen kann.

                www.polizei.saarland.de                                                              Seite 31/95
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