BILDUNGSURLAUB PROGRAMM 2/2022 - Kurse ab sofort buchbar - vhs Wiesbaden

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BILDUNGSURLAUB PROGRAMM 2/2022 - Kurse ab sofort buchbar - vhs Wiesbaden
BILDUNGSURLAUB
PROGRAMM 2/2022

 Volkshochschule
 Wiesbaden e.V.

                    Kurse
                   ab sofort
                   buchbar
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BILDUNGSURLAUB PROGRAMM 2/2022 - Kurse ab sofort buchbar - vhs Wiesbaden
Bildungsurlaub

    BERUF UND KARRIERE                            Excel Kompakt                              Bildbearbeitung mit Adobe
                                                  Tabellenkalkulation am Beispiel von        Photoshop CC
    Betriebswirtschaft intensiv                   Excel                                      Grundlagen
    Z50025BU	                 345,– €            Z52850BU              40 UStd. 345,– €     Z54050BU              40 UStd.   465,– €
    5 Tage, ab 14.11.2022                         5 Tage, ab 18.07.2022                      5 Tage, ab 07.11.2022
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    Jürgen Reinisch                               Ralf Rhode                                 Gérard Moeres
    Systemisch Führen                             Makroprogrammierung in Excel               Affinity Photo – Bildbearbeitung
    Moderne Führungskultur in einer               Z52860BU              40 UStd.   415,– €   für Fotografen
    komplexer werdenden                           5 Tage, ab 21.11.2022
    Arbeitsgesellschaft                                                                      Z54069BU              40 UStd.   365,– €
                                                  Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                 5 Tage, ab 05.12.2022
    Z50730BU              40 UStd. 345,– €        Ralf Rhode
                                                                                             Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    5 Tage, ab 10.10.2022
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                    Einführung in die                          Michael Schultes
    Achim Königstein                              Statistik-Software R                       A54069BU              40 UStd.   365,– €
                                                  Wie verlässliche Informationen             5 Tage, ab 06.02.2023
    Agil Führen                                   entstehen                                  Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    Werte und Werkzeuge für                                                                  Michael Schultes
                                                  Z52896BU              40 UStd. 415,– €
    menschenzentrierte Führungskultur
                                                  5 Tage, ab 17.10.2022
    Z50740BU              40 UStd. 345,– €                                                   Affinity Publisher
                                                  Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    5 Tage, ab 07.11.2022                                                                    Der Hochleistungsmotor für
                                                  Ralf Rhode
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                                                               elegantes DTP
    Stephanie Heuser                              Access                                     Z54070BU              40 UStd.   365,– €
                                                  Z53325BU              40 UStd.   415,– €   5 Tage, ab 07.11.2022
    Female Leadership
                                                  5 Tage, ab 14.11.2022                      Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    Empowerment für Frauen im Beruf
                                                  Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                 Gérard Moeres
    Z50853BU              40 UStd. 345,– €        Saeed Tabatabai Javid                      A54070BU              40 UStd.   365,– €
    5 Tage, ab 12.12.2022
                                                                                             5 Tage, ab 16.01.2023
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                    Oracle Datenbankentwicklung
                                                                                             Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    Silvia Wiesner                                mit PL/SQL                                 Gérard Moeres
    Projekte organisieren und                     Z53350BU              40 UStd.   415,– €
    erfolgreich durchführen                       5 Tage, ab 10.10.2022                      Adobe Illustrator CC
    Grundlagen Projektmanagement/                 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                 Z54120BU              40 UStd.   465,– €
    Projektarbeit in der modernen                 Eberhard Kaefer                            5 Tage, ab 21.11.2022
    Arbeitsgesellschaft                                                                      Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
                                                  Datenbank-Programmierung für
    Z50900BU              40 UStd. 425,– €                                                   Gerhild Krauß
                                                  den Microsoft SQL Server
    5 Tage, ab 11.07.2022
                                                  Z53360BU              40 UStd.   415,– €   Social Media Marketing
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
                                                  5 Tage, ab 07.11.2022                      Z54758BU              40 UStd.   415,– €
    Siegfried Reuscher
                                                  Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                 5 Tage, ab 12.09.2022
    Z50901BU              40 UStd. 425,– €        Eberhard Kaefer                            Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    5 Tage, ab 10.10.2022
                                                                                             Armin Gemmer
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                    Adobe InDesign CC
    Siegfried Reuscher                            Grundlagen                                 IT-Projektmanagement
    Z50902BU              40 UStd. 425,– €        Z54010BU              40 UStd.   465,– €   Z54800BU              40 UStd.   425,– €
    5 Tage, ab 12.12.2022                         5 Tage, ab 12.09.2022                      5 Tage, ab 10.10.2022
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    Siegfried Reuscher                            Gérard Moeres                              Rainer Huthmann
    Die sieben Kellerkinder®
    7 Talente entdecken
                                                                                             Agiles Projektmanagement
                                                         Alle Bildungsurlaube                und Scrum
    Z51020BU              40 UStd.      345,– €
    5 Tage, ab 28.11.2022                                                                    Z54850BU              40 UStd.   425,– €
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                                                               5 Tage, ab 26.09.2022
    Gabriele Hofmann, Heidrun Ohnesorge                                                      Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
                                                                                             Patric Eid
    Word Kompaktkurs
    Professionelle Textgestaltung mit Word                                                   Schwarze Rhetorik:
    Z52650BU              40 UStd.  345,– €                                                  Die Macht der Sprache in Beruf,
    5 Tage, ab 04.07.2022                                                                    Partnerschaft, Gesellschaft
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                                                               Umgang mit Manipulatoren und
    Ralf Rhode                                                                               schwierigen Menschen
    A52650BU              40 UStd.  345,– €                                                  Z60026BU              40 UStd. 345,– €
    5 Tage, ab 27.02.2023                                                                    5 Tage, ab 17.10.2022
    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr                                                               Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
    Ralf Rhode                                                                               Dirk Hannemann

2
Bildungsurlaub
                                                                                    Gebärdensprache 5
AdobeStock©Menschen

                                                                                    für Fortgeschrittene
                                                                                    A64267BU	                 298,– €
                                                                                    5 Tage, ab 08.05.2023
                                                                                    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
                                                                                    N.N.

                                                                                    Französisch A1.1 Superlearning
                                                                                    Z70754BU	                 298,– €
                                                                                    5 Tage, ab 24.10.2022
                                                                                    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
                                                                                    Fateh Abada

                                                                                    Französisch für den Beruf B2/C1
                                                                                    Z70758BU	                 238,– €
                                                                                    5 Tage, ab 07.11.2022
                                                                                    Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr
                                                                                    Verona Costache

A60026BU              40 UStd.   345,– €   SPRACHEN                                 Superlearning Spanisch A1.1
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Dirk Hannemann

                                                                                                                               3
Bildungsurlaubs-Gesetz
    Auszug aus dem Hessischen Gesetz über den An-           und 3 und Abs. 2. Fällt der Bildungsurlaub ganz oder    den Beschäftigten vom Träger der Bildungsveran-
    spruch auf Bildungsurlaub in der Fassung vom            teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf    staltung kostenlos auszuhändigen.
    28. Juli 1998                                           den Anspruch auf Bildungsurlaub angerechnet.            (4) Der Bildungsurlaub kann nicht in der von den
    Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.12.2017          (2) Freistellungen nach den im öffentlichen Dienst      Beschäftigten vorgesehenen Zeit genommen wer-
    bis 31.12.2022                                          geltenden besonderen Rechtsvorschriften kön-            den, wenn dringende betriebliche Erfordernisse
    Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. De-        nen dann auf den Anspruch nach diesem Gesetz            entgegenstehen. Diese können bei den zu ihrer Be-
    zember 2017 (GVBI S. 432)                               angerechnet werden, wenn die Teilnahme an der           rufsausbildung Beschäftigten nicht geltend gemacht
                                                            Bildungsveranstaltung den Beschäftigten uneinge-        werden.
                                                            schränkt die Erreichung der in § 1 dieses Gesetzes      (5) Die Freistellung kann abgelehnt werden, wenn
    1 Grundsätze                                            niedergelegten Ziele ermöglicht. Im Übrigen sind        im laufenden Kalenderjahr mehr als ein Drittel der
    (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen      sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungs-      Beschäftigten des Betriebes an nach diesem Gesetz
    Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäfti-          veranstaltungen nur dann auf den Anspruch nach          anerkannten Bildungsveranstaltungen teilgenom-
    gungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub.      diesem Gesetz anrechenbar, wenn sie auf anderen         men haben. Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
    Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbei-       Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Betriebsver-    (6) Wird die Freistellung verweigert, so ist dies den
    terinnen und Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Berufs-    einbarungen beruhen, den Beschäftigten uneinge-         Beschäftigten innerhalb von drei Wochen nach Er-
    ausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte     schränkt die Erreichung der in § 1 dieses Gesetzes      halt der Mitteilung nach Abs. 1 Satz 1 schriftlich un-
    und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die         niedergelegten Ziele ermöglichen und in den betref-     ter Angabe der Gründe zu eröffnen. Erfolgt die Ab-
    wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als      fenden anderen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen       lehnung der Freistellung nicht formgerecht innerhalb
    arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, so-       oder Betriebsvereinbarungen die Anrechenbarkeit         dieser Frist, gilt die Freistellung als erteilt. Dies gilt
    wie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Be-     ausdrücklich vorgesehen ist.                            nicht, wenn die Mitteilung der Beschäftigten nicht
    schäftigungsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind       (3) Der Anspruch auf Erholungsurlaub und sonstige       den Anforderungen des Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3
    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ausbildungsstel-      Freistellungen von der Arbeit nach anderen Rechts-      Satz 1 entsprochen hat.
    len und Werkstätten für Behinderte.                     vorschriften oder vertraglichen Bestimmungen wer-       (7) Im Falle des Widerrufs der Freistellung für den
    (2) Bildungsurlaub dient der                            den durch dieses Gesetz nicht berührt.                  gesamten Bildungsurlaub oder für einen Teil des
    1. politischen Bildung,                                                                                         Bildungsurlaubs besteht ein Anspruch auf Nachge-
    2. Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die    § 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung        währung in entsprechendem zeitlichen Umfang. An-
    Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder                       in anerkannten Bildungsveranstaltungen                  sprüche auf Schadenersatz bleiben unberührt.
    3. beruflichen Weiterbildung der nicht zur ihrer Be-    (1) Für die pädagogische Mitwirkung in nach diesem      (8) Die Beschäftigten können den verbleibenden
    rufsausbildung Beschäftigten.                           Gesetz anerkannten oder als anerkannt gelten-           Anspruch auf Bildungsurlaub nur auf das nächste
    (3) Politische Bildung soll Beschäftigte in die Lage    den Bildungsveranstaltungen haben Beschäftigte          Kalenderjahr übertragen. Die Übertragung ist bis
    versetzen, ihren Standort in Betrieb oder Gesell-       Anspruch auf zusätzlich jährlich fünf Arbeitstage       zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich
    schaft sowie gesellschaftliche Zusammenhänge zu         unbezahlten Bildungsurlaub. § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt      gegenüber der Beschäftigungsstelle zu erklären.
    erkennen. Bildungsurlaub zur politischen Bildung        entsprechend.                                           Wurde die Freistellung verweigert oder nach Abs. 7
    verfolgt das Ziel, das Verständnis der Beschäftig-      (2) Haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung        widerrufen, so ist der Anspruch auf Bildungsurlaub
    ten für gesellschaftliche, soziale oder politische      nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfege-          bei Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses
    Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in            setzbuch vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698),        auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen, ohne
    einem demokratischen Gemeinwesen anzustreben-           zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September         dass es einer Erklärung der Beschäftigten bedarf.
    de Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Betrieb zu    2015 (GVBl. S. 366) für das laufende Kalenderjahr       (9) Eine Abgeltung des Bildungsurlaubs findet nicht
    fördern.                                                geltend gemacht, so ist die Freistellung auf den An-    statt.
    (4) Berufliche Weiterbildung soll den Beschäftigten     spruch aus Abs. 1 anrechenbar.
    ermöglichen, ihre berufliche Qualifikation zu erhal-                                                            § 6 Ausschluss von Doppelansprüchen
    ten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zu-     § 4 Wartezeit                                           (1) Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht,
    gleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis       Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals           soweit Beschäftigten für das laufende Kalenderjahr
    gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, da-        nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder          bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle Bil-
    mit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft     Ausbildungsverhältnisses erworben. Der Anspruch         dungsurlaub gewährt worden ist.
    erkennen.                                               muss nicht neu erworben werden, wenn bei der-           (2) Die Beschäftigungsstelle ist verpflichtet, bei
    (5) Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrneh-        selben Beschäftigungsstelle innerhalb einer Frist       Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Beschäf-
    mung eines Ehrenamtes soll Beschäftigte in die Lage     von vier Monaten ein Beschäftigungsverhältnis im        tigten eine Bescheinigung über den im laufenden
    versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu         Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis oder an ein      Kalenderjahr gewährten Bildungsur-laub auszuhän-
    können. Neben der Vermitt-ung der erforderlichen        anderes Beschäftigungsverhältnis begründet wird.        digen.
    Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes ist Be-
    schäftigten zugleich in nicht unerheblichem Umfang      § 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bil-            § 7 Verbot der Erwerbstätigkeit
    die Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammen-         dungsurlaubs                                            Während des Bildungsurlaubs dürfen Beschäftigte
    hänge zu vermitteln, damit sie ihren Standort in        (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des      keine Erwerbstätigkeit leisten.
    Betrieb oder Gesellschaft erkennen. Als Ehrenämter      Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so
    im Sinne dieses Gesetzes gelten nur solche, die in      frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen         § 8 Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot und Bil-
    Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung     vor Beginn der gewünschten Freistellung schriftlich     dungsurlaubsentgelt
    des demokratischen Gemeinwesens oder in sons-           mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht      (1) Die Beschäftigungsstelle darf Beschäftigte nicht
    tigem besonderen Gemeinwohlinteresse aus-geübt          werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz          in der freien Auswahl unter den anerkannten Bil-
    werden. Die Regelungen dieses Gesetzes gelten           anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungs-      dungsurlaubsveranstaltungen behindern oder wegen
    nicht für Ehrenämter, für die nach anderen Rege-        veranstaltungen.                                        der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs benach-
    lungen Vergütung, Ersatz des Verdienstausfalls oder     (2) Bei einer nach § 12 Abs. 1 Satz 2 auf zwei zeit-    teiligen.
    Entschädigung für die Zeit der Teilnahme an einer       liche Blöcke verteilten Veranstaltung handelt es sich   (2) Für die Berechnung des Bildungsurlaubsentgelts
    Schulungsveranstaltung gewährt wird. Die Bereiche       um eine einheitliche Bildungsveranstaltung. Die Mit-    und die Fälle der Erkrankung während des Bildungs-
    ehrenamtlicher Tätigkeit, für deren Schulung ein        teilung der Beschäftigten und die Freistellung durch    urlaubs gelten die §§ 9, 11 und 12 des Bundesur-
    Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, werden durch       die Beschäftigungsstelle erfolgen gleichzeitig für      laubsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
    Rechtsverordnung festgelegt.                            beide Blöcke vor Beginn des ersten Blocks.              Gliederungsnummer 800-4, veröffentlichten berei-
                                                            (3) Der Mitteilung nach Abs. 1 Satz 1 haben die Be-     nigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom
    § 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu         schäftigten eine Anmeldebestätigung, den Nachweis       20. April 2013 (BGBl. I S. 868).
    sonstigen Freistellungen                                über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung so-      (3) Sofern Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahr-
    (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeits-   wie das Programm der Bildungsveranstaltung, aus         nehmung eines Ehrenamtes nach § 1 Abs. 2 Nr. 2
    tage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf     dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte      in Verbindung mit Abs. 5 gewährt wird, erstattet
    Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder ver-      sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung erge-      das Land den privaten Beschäftigungsstellen nach
    ringert sich der Anspruch auf Freistellung von der      ben, beizufügen. Nach Beendigung der Bildungsver-       Maßgabe des Landeshaushaltes das für den Zeit-
    Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung     anstaltung ist der Beschäftigungsstelle eine Teilnah-   raum der Freistellung fortzuzahlende Arbeitsentgelt.
    entsprechend. Dies gilt auch für die Teilnahme an       mebestätigung vorzulegen. Die nach Satz 1 und 2         Das Nähere zum Erstattungsverfahren wird durch
    Bildungsveranstaltungen nach § 12 Abs. 1 Satz 2         erforderlichen Bescheinigungen und Unterlagen sind      Rechtsverordnung bestimmt.

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