BILDUNGSURLAUB PROGRAMM 2/2022 - Kurse ab sofort buchbar - vhs Wiesbaden
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BILDUNGSURLAUB PROGRAMM 2/2022 Volkshochschule Wiesbaden e.V. Kurse ab sofort buchbar Adobe Stock @ 362467620
Bildungsurlaub BERUF UND KARRIERE Excel Kompakt Bildbearbeitung mit Adobe Tabellenkalkulation am Beispiel von Photoshop CC Betriebswirtschaft intensiv Excel Grundlagen Z50025BU 345,– € Z52850BU 40 UStd. 345,– € Z54050BU 40 UStd. 465,– € 5 Tage, ab 14.11.2022 5 Tage, ab 18.07.2022 5 Tage, ab 07.11.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Jürgen Reinisch Ralf Rhode Gérard Moeres Systemisch Führen Makroprogrammierung in Excel Affinity Photo – Bildbearbeitung Moderne Führungskultur in einer Z52860BU 40 UStd. 415,– € für Fotografen komplexer werdenden 5 Tage, ab 21.11.2022 Arbeitsgesellschaft Z54069BU 40 UStd. 365,– € Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 05.12.2022 Z50730BU 40 UStd. 345,– € Ralf Rhode Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 10.10.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Einführung in die Michael Schultes Achim Königstein Statistik-Software R A54069BU 40 UStd. 365,– € Wie verlässliche Informationen 5 Tage, ab 06.02.2023 Agil Führen entstehen Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Werte und Werkzeuge für Michael Schultes Z52896BU 40 UStd. 415,– € menschenzentrierte Führungskultur 5 Tage, ab 17.10.2022 Z50740BU 40 UStd. 345,– € Affinity Publisher Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 07.11.2022 Der Hochleistungsmotor für Ralf Rhode Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr elegantes DTP Stephanie Heuser Access Z54070BU 40 UStd. 365,– € Z53325BU 40 UStd. 415,– € 5 Tage, ab 07.11.2022 Female Leadership 5 Tage, ab 14.11.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Empowerment für Frauen im Beruf Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Gérard Moeres Z50853BU 40 UStd. 345,– € Saeed Tabatabai Javid A54070BU 40 UStd. 365,– € 5 Tage, ab 12.12.2022 5 Tage, ab 16.01.2023 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Oracle Datenbankentwicklung Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Silvia Wiesner mit PL/SQL Gérard Moeres Projekte organisieren und Z53350BU 40 UStd. 415,– € erfolgreich durchführen 5 Tage, ab 10.10.2022 Adobe Illustrator CC Grundlagen Projektmanagement/ Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Z54120BU 40 UStd. 465,– € Projektarbeit in der modernen Eberhard Kaefer 5 Tage, ab 21.11.2022 Arbeitsgesellschaft Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Datenbank-Programmierung für Z50900BU 40 UStd. 425,– € Gerhild Krauß den Microsoft SQL Server 5 Tage, ab 11.07.2022 Z53360BU 40 UStd. 415,– € Social Media Marketing Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 07.11.2022 Z54758BU 40 UStd. 415,– € Siegfried Reuscher Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 12.09.2022 Z50901BU 40 UStd. 425,– € Eberhard Kaefer Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 10.10.2022 Armin Gemmer Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Adobe InDesign CC Siegfried Reuscher Grundlagen IT-Projektmanagement Z50902BU 40 UStd. 425,– € Z54010BU 40 UStd. 465,– € Z54800BU 40 UStd. 425,– € 5 Tage, ab 12.12.2022 5 Tage, ab 12.09.2022 5 Tage, ab 10.10.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Siegfried Reuscher Gérard Moeres Rainer Huthmann Die sieben Kellerkinder® 7 Talente entdecken Agiles Projektmanagement Alle Bildungsurlaube und Scrum Z51020BU 40 UStd. 345,– € 5 Tage, ab 28.11.2022 Z54850BU 40 UStd. 425,– € Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 26.09.2022 Gabriele Hofmann, Heidrun Ohnesorge Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Patric Eid Word Kompaktkurs Professionelle Textgestaltung mit Word Schwarze Rhetorik: Z52650BU 40 UStd. 345,– € Die Macht der Sprache in Beruf, 5 Tage, ab 04.07.2022 Partnerschaft, Gesellschaft Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Umgang mit Manipulatoren und Ralf Rhode schwierigen Menschen A52650BU 40 UStd. 345,– € Z60026BU 40 UStd. 345,– € 5 Tage, ab 27.02.2023 5 Tage, ab 17.10.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Ralf Rhode Dirk Hannemann 2
Bildungsurlaub Gebärdensprache 5 AdobeStock©Menschen für Fortgeschrittene A64267BU 298,– € 5 Tage, ab 08.05.2023 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr N.N. Französisch A1.1 Superlearning Z70754BU 298,– € 5 Tage, ab 24.10.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Fateh Abada Französisch für den Beruf B2/C1 Z70758BU 238,– € 5 Tage, ab 07.11.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Verona Costache A60026BU 40 UStd. 345,– € SPRACHEN Superlearning Spanisch A1.1 5 Tage, ab 24.04.2023 Z72502BU 298,– € Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Englisch B1 „Brush up your 5 Tage, ab 22.08.2022 Dirk Hannemann Communication Skills!“ Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr (Superlearning) Gloria Rios de Schoewe Schlagfertigkeit Z63631BU 298,– € Z72503BU 298,– € Die Kunst des Improvisierens 5 Tage, ab 10.10.2022 5 Tage, ab 14.11.2022 Spontaner, kreativer, schlagfertiger! Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Z60028BU 40 UStd. 345,– € Gloria Rios de Schoewe 5 Tage ab 07.11.2022 Anne Sadeghpour Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Superlearning Spanisch A1.2 Englisch B2 „Brush up your Bernhard Mohr Z72504BU 298,– € Communication Skills!“ Train the Trainer (Superlearning) 5 Tage, ab 26.09.2022 Der Methodenkoffer für lebendige Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Z63696BU 298,– € Seminare im Bereich Bildung, Beruf Gloria Rios de Schoewe 5 Tage, ab 17.10.2022 und Gesellschaft Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Spanisch A2 Wiederholung Z60029BU 40 UStd. 345,– € Anne Sadeghpour Z72521BU 238,– € 5 Tage, ab 18.07.2022 Gebärdensprache 1 5 Tage, ab 26.09.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Dirk Hannemann für Anfänger Juan Castro Gallardo A60029BU 40 UStd. 345,– € Z64261BU 298,– € Z72522BU 238,– € 5 Tage, ab 27.02.2023 5 Tage, ab 07.11.2022 5 Tage, ab 05.12.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Dirk Hannemann Maria Fleming Juan Castro Gallardo Einführung in die Gewaltfreie A64268BU 298,– € 5 Tage, ab 12.06.2023 Rumänisch A1.1 Kommunikation nach Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Z73169BU 238,– € Marshall B. Rosenberg N.N. Vom erfolgreichen Umgang mit 5 Tage, ab 24.10.2022 kritischen beruflichen Situationen Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Gebärdensprache 2 Z60032BU 40 UStd. 345,– € Verona Costache für leicht Fortgeschrittene 5 Tage ab 07.11.2022 A64264BU 298,– € Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 16.01.2023 GESUNDHEIT Denise Weber Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr New Work gestalten mit N.N. Leistungsfähiger sein – agilen Methoden entspannter arbeiten Kreative Lösungen für die Arbeitswelt Gebärdensprache 4 Z87190BU 40 UStd. 345,– € für Fortgeschrittene 5 Tage, ab 05.12.2022 Z60038BU 40 UStd. 345,– € 5 Tage, ab 01.08.2022 A64266BU 298,– € Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr 5 Tage, ab 20.03.2023 Achim Königstein Dirk Hannemann Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr N.N. Z60037BU 40 UStd. 345,– € 5 Tage, ab 05.12.2022 Mo – Fr, 09:00 – 16:00 Uhr Alle Angebote finden Sie unter www.vhs-wiesbaden.de Dirk Hannemann 3
Bildungsurlaubs-Gesetz Auszug aus dem Hessischen Gesetz über den An- und 3 und Abs. 2. Fällt der Bildungsurlaub ganz oder den Beschäftigten vom Träger der Bildungsveran- spruch auf Bildungsurlaub in der Fassung vom teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf staltung kostenlos auszuhändigen. 28. Juli 1998 den Anspruch auf Bildungsurlaub angerechnet. (4) Der Bildungsurlaub kann nicht in der von den Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.12.2017 (2) Freistellungen nach den im öffentlichen Dienst Beschäftigten vorgesehenen Zeit genommen wer- bis 31.12.2022 geltenden besonderen Rechtsvorschriften kön- den, wenn dringende betriebliche Erfordernisse Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. De- nen dann auf den Anspruch nach diesem Gesetz entgegenstehen. Diese können bei den zu ihrer Be- zember 2017 (GVBI S. 432) angerechnet werden, wenn die Teilnahme an der rufsausbildung Beschäftigten nicht geltend gemacht Bildungsveranstaltung den Beschäftigten uneinge- werden. schränkt die Erreichung der in § 1 dieses Gesetzes (5) Die Freistellung kann abgelehnt werden, wenn 1 Grundsätze niedergelegten Ziele ermöglicht. Im Übrigen sind im laufenden Kalenderjahr mehr als ein Drittel der (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungs- Beschäftigten des Betriebes an nach diesem Gesetz Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäfti- veranstaltungen nur dann auf den Anspruch nach anerkannten Bildungsveranstaltungen teilgenom- gungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. diesem Gesetz anrechenbar, wenn sie auf anderen men haben. Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbei- Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Betriebsver- (6) Wird die Freistellung verweigert, so ist dies den terinnen und Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Berufs- einbarungen beruhen, den Beschäftigten uneinge- Beschäftigten innerhalb von drei Wochen nach Er- ausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte schränkt die Erreichung der in § 1 dieses Gesetzes halt der Mitteilung nach Abs. 1 Satz 1 schriftlich un- und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die niedergelegten Ziele ermöglichen und in den betref- ter Angabe der Gründe zu eröffnen. Erfolgt die Ab- wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als fenden anderen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen lehnung der Freistellung nicht formgerecht innerhalb arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, so- oder Betriebsvereinbarungen die Anrechenbarkeit dieser Frist, gilt die Freistellung als erteilt. Dies gilt wie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Be- ausdrücklich vorgesehen ist. nicht, wenn die Mitteilung der Beschäftigten nicht schäftigungsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind (3) Der Anspruch auf Erholungsurlaub und sonstige den Anforderungen des Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ausbildungsstel- Freistellungen von der Arbeit nach anderen Rechts- Satz 1 entsprochen hat. len und Werkstätten für Behinderte. vorschriften oder vertraglichen Bestimmungen wer- (7) Im Falle des Widerrufs der Freistellung für den (2) Bildungsurlaub dient der den durch dieses Gesetz nicht berührt. gesamten Bildungsurlaub oder für einen Teil des 1. politischen Bildung, Bildungsurlaubs besteht ein Anspruch auf Nachge- 2. Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die § 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung währung in entsprechendem zeitlichen Umfang. An- Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder in anerkannten Bildungsveranstaltungen sprüche auf Schadenersatz bleiben unberührt. 3. beruflichen Weiterbildung der nicht zur ihrer Be- (1) Für die pädagogische Mitwirkung in nach diesem (8) Die Beschäftigten können den verbleibenden rufsausbildung Beschäftigten. Gesetz anerkannten oder als anerkannt gelten- Anspruch auf Bildungsurlaub nur auf das nächste (3) Politische Bildung soll Beschäftigte in die Lage den Bildungsveranstaltungen haben Beschäftigte Kalenderjahr übertragen. Die Übertragung ist bis versetzen, ihren Standort in Betrieb oder Gesell- Anspruch auf zusätzlich jährlich fünf Arbeitstage zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich schaft sowie gesellschaftliche Zusammenhänge zu unbezahlten Bildungsurlaub. § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt gegenüber der Beschäftigungsstelle zu erklären. erkennen. Bildungsurlaub zur politischen Bildung entsprechend. Wurde die Freistellung verweigert oder nach Abs. 7 verfolgt das Ziel, das Verständnis der Beschäftig- (2) Haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung widerrufen, so ist der Anspruch auf Bildungsurlaub ten für gesellschaftliche, soziale oder politische nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfege- bei Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in setzbuch vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen, ohne einem demokratischen Gemeinwesen anzustreben- zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September dass es einer Erklärung der Beschäftigten bedarf. de Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Betrieb zu 2015 (GVBl. S. 366) für das laufende Kalenderjahr (9) Eine Abgeltung des Bildungsurlaubs findet nicht fördern. geltend gemacht, so ist die Freistellung auf den An- statt. (4) Berufliche Weiterbildung soll den Beschäftigten spruch aus Abs. 1 anrechenbar. ermöglichen, ihre berufliche Qualifikation zu erhal- § 6 Ausschluss von Doppelansprüchen ten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zu- § 4 Wartezeit (1) Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, gleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals soweit Beschäftigten für das laufende Kalenderjahr gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, da- nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle Bil- mit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft Ausbildungsverhältnisses erworben. Der Anspruch dungsurlaub gewährt worden ist. erkennen. muss nicht neu erworben werden, wenn bei der- (2) Die Beschäftigungsstelle ist verpflichtet, bei (5) Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrneh- selben Beschäftigungsstelle innerhalb einer Frist Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Beschäf- mung eines Ehrenamtes soll Beschäftigte in die Lage von vier Monaten ein Beschäftigungsverhältnis im tigten eine Bescheinigung über den im laufenden versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis oder an ein Kalenderjahr gewährten Bildungsur-laub auszuhän- können. Neben der Vermitt-ung der erforderlichen anderes Beschäftigungsverhältnis begründet wird. digen. Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes ist Be- schäftigten zugleich in nicht unerheblichem Umfang § 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bil- § 7 Verbot der Erwerbstätigkeit die Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammen- dungsurlaubs Während des Bildungsurlaubs dürfen Beschäftigte hänge zu vermitteln, damit sie ihren Standort in (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des keine Erwerbstätigkeit leisten. Betrieb oder Gesellschaft erkennen. Als Ehrenämter Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so im Sinne dieses Gesetzes gelten nur solche, die in frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen § 8 Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot und Bil- Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung vor Beginn der gewünschten Freistellung schriftlich dungsurlaubsentgelt des demokratischen Gemeinwesens oder in sons- mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht (1) Die Beschäftigungsstelle darf Beschäftigte nicht tigem besonderen Gemeinwohlinteresse aus-geübt werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz in der freien Auswahl unter den anerkannten Bil- werden. Die Regelungen dieses Gesetzes gelten anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungs- dungsurlaubsveranstaltungen behindern oder wegen nicht für Ehrenämter, für die nach anderen Rege- veranstaltungen. der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs benach- lungen Vergütung, Ersatz des Verdienstausfalls oder (2) Bei einer nach § 12 Abs. 1 Satz 2 auf zwei zeit- teiligen. Entschädigung für die Zeit der Teilnahme an einer liche Blöcke verteilten Veranstaltung handelt es sich (2) Für die Berechnung des Bildungsurlaubsentgelts Schulungsveranstaltung gewährt wird. Die Bereiche um eine einheitliche Bildungsveranstaltung. Die Mit- und die Fälle der Erkrankung während des Bildungs- ehrenamtlicher Tätigkeit, für deren Schulung ein teilung der Beschäftigten und die Freistellung durch urlaubs gelten die §§ 9, 11 und 12 des Bundesur- Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, werden durch die Beschäftigungsstelle erfolgen gleichzeitig für laubsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Rechtsverordnung festgelegt. beide Blöcke vor Beginn des ersten Blocks. Gliederungsnummer 800-4, veröffentlichten berei- (3) Der Mitteilung nach Abs. 1 Satz 1 haben die Be- nigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom § 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu schäftigten eine Anmeldebestätigung, den Nachweis 20. April 2013 (BGBl. I S. 868). sonstigen Freistellungen über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung so- (3) Sofern Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahr- (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeits- wie das Programm der Bildungsveranstaltung, aus nehmung eines Ehrenamtes nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 tage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte in Verbindung mit Abs. 5 gewährt wird, erstattet Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder ver- sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung erge- das Land den privaten Beschäftigungsstellen nach ringert sich der Anspruch auf Freistellung von der ben, beizufügen. Nach Beendigung der Bildungsver- Maßgabe des Landeshaushaltes das für den Zeit- Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung anstaltung ist der Beschäftigungsstelle eine Teilnah- raum der Freistellung fortzuzahlende Arbeitsentgelt. entsprechend. Dies gilt auch für die Teilnahme an mebestätigung vorzulegen. Die nach Satz 1 und 2 Das Nähere zum Erstattungsverfahren wird durch Bildungsveranstaltungen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 erforderlichen Bescheinigungen und Unterlagen sind Rechtsverordnung bestimmt. 4
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