Arbeitshilfe für Vermittlerinnen und Vermittler 2021 - Zahlen. Daten. Fakten - Zuhören ist unsere stärkste Leistung.
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Arbeitshilfe für Vermittlerinnen und Vermittler 2021. Zahlen. Daten. Fakten. Zuhören ist unsere stärkste Leistung.
Vielseitig profitieren. Mit den Top-Angeboten der Audi BKK tun Ihre Kundinnen und Kunden etwas für ihre Gesundheit und bekommen dafür noch ein dickes Plus auf ihr Konto. 1. GesundheitExtra 3. Bonusprogramm AktivFit Mit GesundheitExtra zahlen wir Ihren Kundinnen und Kunden für und AktivFit Kids ausgewählte Leistungen pro Kalenderjahr bis zu 200 Euro Wenn Ihre Kundinnen und Kunden Vorsorgeaktivitäten wie die zurück. Osteopathie oder professionelle Zahnreinigung – Mitgliedschaft im Sportstudio, Zahnvorsorge oder Check-up in w ichtige Behandlungen, die wir gern bezuschussen. Das ihrem Bonusheft bestätigen lassen, bekommen sie und ihre Programm steht jeweils ab dem 1. Januar eines Kalenderjahres, familienversicherten Angehörigen pro Kalenderjahr jeweils frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn, zur Verfügung. bis zu 120 Euro zurück. Ab sofort können auch Kinder bis 14 Jahre www.audibkk.de/gesundheitextra am eigenen Bonusprogramm AktivFit Kids teilnehmen – und bis zu 80 Euro erhalten. Ihre Kundinnen und Kundin können direkt lossammeln. Das Bonusheft downloaden sie einfach unter www.audibkk.de/bonusheft-anfordern Beispiel: Für diese Maßnahmen erhalten Versicherte der Audi BKK GesundheitExtra jeweils 10 Euro: Osteopathie 90 € Professionelle Zahnreinigung 40 € › Kinderuntersuchungen Hebammen-Rufbereitschaft 50 € › Zahnvorsorge Arzneimittel Homöopathie 20 € › Vorsorgeuntersuchungen › Check-up 200 € › Impfungen › Mitgliedschaft Sportverein 2. Reiseschutzimpfung › Mitgliedschaft Fitnessstudio/Yogastudio › je Teilnahme Präventionskurs (auch online) oder Gesundheitswoche Sicher reisen und dabei noch Geld sparen – mit unserem Reise- schutz. Wir übernehmen die Kosten der Reiseschutzimpfung › Tests oder Untersuchungen während der Schwangerschaft inklusive ärztlicher Behandlung in einer Höhe von bis zu 200 Euro › Screenings z. B. für Neugeborene pro Kalenderjahr. Außerdem unterstützen wir Ihre Kundinnen und Weitere Details finden Sie unter Kunden mit unserer kostenlosen reisemedizinischen Beratung. So www.audibkk.de/bonusprogramm gehen Sie sicher, dass sie an alle Impfungen denken, die für ihre Kundinnen und Kunden Reiseziel erforderlich sind. www.audibkk.de/reiseschutzimpfung bis zu 200 € pro Jahr
Vorteile auf einen Blick. Das Leben stellt uns täglich vor neue Herausforderungen. Unsere Gesundheits-, Fitness- und Vorsorgeangebote, Programme für Aufgabe ist dabei ganz klar: Die Gesundheit Ihrer Kundinnen und Mutter und Kind, eine breite Auswahl an digitalen Lösungen sowie Kunden mit starken Leistungen zu unterstützen. Dabei bieten wir einen individuellen Service. Die Vorteile für Ihre Kundinnen und mehr als den gesetzlich festgeschriebenen Leistungskatalog: Kunden finden Sie hier kurz zusammengefasst: GesundheitExtra mit bis zu 200 € Vorteil Unser Zuschuss zu wichtigen Behandlungen wie Osteopathie oder Zahnreinigung. Vorsorgepaket für die Familie Starke Extras wie kostenlose Folsäureversorgung, spezielle Versorgung der Kinder über BKK Starke Kids sowie Videosprechstunde oder ein appbasiertes Sprachtraining. Service-App – Mehrwert mit einem Klick Einfach Zeit sparen: Krankmeldung einreichen, persönliche Daten anpassen und vieles mehr. Ihre Vorteile im Bonusprogramm Check-up, Fitness-Studio, Hautkrebsscreening, Kinderuntersuchungen und Impfungen: Ihre Vorsorge zahlt sich bei uns aus, denn Kinder können bis zu 80 € und Versicherte ab 15 Jahre bis zu 120 € erhalten. Gesundheitskurse: Zuschuss von bis zu 180 € Functional Training, Yoga, Pilates oder Entspannungskurs – Sie haben die Wahl. Wir übernehmen die Kosten zu 100 %, wenn die Kursgebühr für max. zwei Kurse nicht höher ausfällt als jeweils 90 €. Dies gilt sowohl für Kurse vor Ort als auch online. Sportmedizinische Untersuchung: Zuschuss von bis zu 120 € Sind Sie fit für Ihren Sport? Wir unterstützen Ihren Expertencheck. Gesundheitswoche: Zuschuss 175 € Ihre gezielte Auszeit mit Functional Training, Yoga, Meditationskursen und vielem mehr. Wahltarif Prämienzahlung – Geld zurück Unser Bonus für Ihr Kostenbewusstsein. Reiseschutzimpfungen: Zuschuss von bis zu 200 € Wir unterstützen Ihre Schutzimpfungen – auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Homöopathische Behandlung Wir unterstützen Ihre Behandlung sowie die Auswahl an homöopathischen Mitteln. Gesundheitstelefon inkl. Videoberatung Schnelle und kompetente Beratung – und das rund um die Uhr. Zentrale Postanschrift: Audi BKK Postfach 10 01 60 85001 Ingolstadt info@audibkk.de Deutschland 2020 Stand: Januar 2021 Platz 1 Audi BKK Hinweis: Aus dieser Arbeitshilfe können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Gesamtzufriedenheit Das gültige Recht ist durch die entsprechenden Gesetze und ihre Kommentierungen, Gesetzliche Krankenversicherung www.kundenmonitor.de/20-024-3 die Satzung und die Rechtsprechung geregelt.
Information zum Beitrag ab dem 01.01.2021 Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Beiträge sind grunds ätzlich die monatlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt und die maßgeblichen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent. Kinder- lose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen monatlichen Zuschlag für die Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent. Dieser Zuschlag ist ausschließlich vom Mitglied selbst zu finanzieren. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von Kinder losen beträgt insgesamt 3,30 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen zahlt bei der Audi BKK für ihren eigenen und den Krankenversicherungsschutz ihrer mitversicherten Familienangehörigen 7,85 Prozent ihres Einkommens (die andere Hälfte übernimmt der oder die Arbeitgebende). Besondere Personenkreise (die folgenden Angaben beziehen sich auf monatlich zu entrichtende Beiträge in Euro) 1. Freiwillig versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 4.837,50 € (BBG) KV 15,70 % PV 3,05 % 147,54 € Gesamt 907,03 € 759,49 € inkl. Zusatzbeitrag PV 3,30 % 159,64 € Gesamt 919,13 € 2. Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (ohne Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge) Der Gesetzgeber überlässt hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen die Wahl, ob sie sich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld (ab Beginn der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit) versichern möchten. Mit der Wahl des gesetzlichen Krankengeldes gilt anstelle des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 Prozent1) der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent2) zur Krankenversicherung. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Audi BKK beträgt 1,10 Prozent und gilt zusätzlich zum ermäßigten bzw. allgemeinen Beitragssatz. Mit Einnahmen bis 1.096,67 € (MGB): 1) K V 15,10 % inkl. PV 3,05 % 33,45 € Gesamt 199,04 € 165,59 € Zusatzbeitrag 1,10 % PV 3,30 % 36,19 € Gesamt 201,78 € 2) K V 15,70 % inkl. PV 3,05 % 33,45 € Gesamt 205,62 € 172,17 € Zusatzbeitrag 1,10 % PV 3,30 % 36,19 € Gesamt 208,36 € Mit Einnahmen oberhalb der BBG (4.837,50 €): 1) K V 15,10 % inkl. PV 3,05 % 147,54 € Gesamt 878,00 € 730,46 € Zusatzbeitrag 1,10 % PV 3,30 % 159,64 € Gesamt 890,10 € 2) K V 15,70 % inkl. PV 3,05 % 147,54 € Gesamt 907,03 € 759,49 € Zusatzbeitrag 1,10 % PV 3,30 % 159,64 € Gesamt 919,13 € Bei Einnahmen zwischen 1.096,67 Euro und 4.837,50 Euro wird zur Berechnung der Beiträge das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt. Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder für Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, Pensionen) gelten immer der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Audi BKK von 1,10 Prozent. 3. Sonstige nicht versicherungspflichtige Mitglieder Freiwillige Mitglieder ohne oder mit Einnahmen bis 1.096,67 € (MBG): KV 15,10 % inkl. PV 3,05 % 33,45 € Gesamt 199,04 € 165,59 € Zusatzbeitrag 1,10 % PV 3,30 % 36,19 € Gesamt 201,78 € Berufsfach-/Meisterschülerinnen und -schüler (Bemessungsgrundlage ist der BAföG-Satz von 752,00 €): KV 11,32 % inkl. PV 3,05 % 22,94 € Gesamt 108,06 € 85,12 € Zusatzbeitrag 1,10 % PV 3,30 % 24,82 € Gesamt 109,94 € Studierende (Bemessungsgrundlage ist der BAföG-Satz von 752,00 €): KV 11,32 % inkl. PV 3,05 % 22,94 € Gesamt 108,06 € 85,12 € Zusatzbeitrag 1,10 % PV 3,30 % 24,82 € Gesamt 109,94 € KV: Krankenversicherung, PV: Pflegeversicherung, BBG: Beitragsbemessungsgrenze (d. h. höhere Verdienste bleiben unberücksichtigt), MBG: Mindestbemessungsgrundlage
Schaubild zum Krankenkassenwechsel Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte Kündigungsfrist ganzjährig: zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem das Sonderkündigungsrecht Mitglied die Kündigung erklärt. Ausschlaggebend ist hierfür › Anpassung des Zusatzbeitrages das Erstelldatum der elektronischen Meldung. Bindungsfrist an Abweichungen Beitritt ist sofort möglich bei die gewählte Kasse: 12 Monate bei lückenloser Mitgliedschaft › erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung Ausnahme: Wahltarife › Ausbildungsbeginn Kündigung am: 10.03.2021 › Ende der Familienversicherung Eingang am: 12.03.2021 › Studierende/ Praktikantinnen oder Praktikanten, sofern Familienversicherung Wirksam zum: 31.05.2021 ausgeschlossen ist › erneutem Eintritt von Versicherungspflicht › nach einer Unterbrechung der Mitglied- schaft, wenn die letzte Mitgliedschaft kraft Gesetzes endete Für Rückfragen aller Art wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Ansprechpartner im Service-Center vor Ort oder senden Sie eine E-Mail an vermittler@audibkk.de
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