FÖRDERPROGRAMM BMUB 2017 bis 2019 - LED-Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze - Trilux
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AGENDA Kommunalrichtlinie des BMUB • Warum wird gefördert? • Was, wer und wie wird gefördert? TRILUX und BMUB 2017-2019 • Ablauf eines Projektes • Werkzeuge
BMUB 2017-2019
HINTERGRÜNDE Energiewende:
• Kommunale Verpflichtung, keine
Förderung im Rahmen der Nationalen Kommune kann sich dem
Klimaschutzinitiative NKI Reduktionsziel entziehen!
Klimaschutz: Finanzierung:
• gesamtgesellschaftliche Aufgabe • Haushaltsmittel des Bundes
• NKI integriert Verbraucher, • seit 2011 auch Mittel aus dem
Wirtschaft, Kommunen und Sondervermögen Energie- und
Schulen Klimafonds (EKF – Erlöse aus dem
Emissionshandel)BMUB 2017-2019
HINTERGRÜNDE Ziel:
• Förderung von Projekten zur effizienteren
Förderung im Rahmen der Nationalen Energienutzung und Emissionsminderung
Klimaschutzinitiative „NKI“ • Beitrag zur Zielerreichung der Energiewende
• Reduktion von Treibhausgasen
im Vergleich zu 1990 um
• 40% bis 2020
Umsetzung: • 55% bis 2030
• Kommunalrichtlinie zur Förderung • 70% bis 2040
von Klimaschutzprojekten in • 80-95% bis 2050
öffentlichen Immobilien und wieder • Erzeugen einer Multiplikatorwirkung durch
aufgenommen: Förderung von Einrichtungen mit
Außenbereiche (Straßen, Wege & gesellschaftlicher Vorbildfunktion und
Plätze) ÖffentlichkeitswirkungBMUB 2017-2019 HINTERGRÜNDE Gebäude – Zahlen und Daten: • 40 % Endenergieverbrauch • 33 % CO₂-Emissionen durch Gebäude • 75 % älter als 30 Jahre Nichtwohngebäude – Beleuchtung: • 75 % älter als 25 Jahre • 85 % ohne intelligente Lichtsteuerung • 80 % ohne Lichtplanung • 5 %-7% Sanierungsquote
BMUB 2017-2019 HINTERGRÜNDE Anteil Beleuchtung am Strombedarf in Gebäuden: 70–85 % Parkhaus 60–80 % Lager 50–70 % Sporthallen 30–50 % Büro und Verwaltung 30–50 % Schulen 30–50 % Werkhallen
BMUB 2017-2019
STRASSENBELEUCHTUNG IN
DEUTSCHLAND
• Deutsche Kommunen betreiben
ca. 9 Mio. Lichtpunkte
• Straßenbeleuchtung ca. 40 %
des kommunalen Stromverbrauchs
• Straßenbeleuchtung vielfach veraltet
und ineffizient
• 30 % aller Anlagen aus den 60ernBMUB 2017-2019
FÖRDERGEGENSTAND
Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung:
• Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung
• Hocheffiziente LED-Leuchten
• Lichtmanagement (Steuer-/Regelungstechnik) z. B. LiveLink von TRILUX!
(Ausnahmen möglich, aber zu begründen; Flure, Treppenhäuser, Nebenräume mit
Zeitsteuerung oder Eingangsbewegungsmelder möglich; Sportstätten i. d. R. dreistufig
beleuchten)
• Montage, Demontage und Entsorgung der Altanlagen: externes Fachpersonal
• Förderschwerpunkt KSJSS mit erhöhter Förderung:
Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten,
SchwimmhallenBMUB 2017-2019
FÖRDERGEGENSTAND
• Veröffentlichung Kommunalrichtlinie mit Details zum BMUB-Förderprogramm: 01.07.2016
• Antragsfenster:
• 01.01.2017 - 31.03.2017 und 01.07.2017 - 30.09.2017
• 01.01.2018 - 31.03.2018 und 01.07.2018 - 30.09.2018
• 01.01.2019 - 31.03.2019 und 01.07.2019 - 30.09.2019
• LED-Außenbeleuchtung wird wieder gefördert!
• 20 % Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 70 %
• 25 % Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 80 % mit Lichtsteuerung/-
regelungBMUB 2017-2019
FÖRDERGEGENSTAND
• LED-Innenbeleuchtung unverändert mit 30 % Investitionszuschuss bei
50 % Reduzierung CO2-Ausstoß
• Erweiterung um KSJSS-Paket:
Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen*, Sportstätten,
Schwimmhallen
• LED-Innenbeleuchtung: 40 % Förderung
• LED-Außenbeleuchtung: 30 % Förderung
* nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe)
• Projektbegleitende Ingenieurleistungen werden mit 5 % des zuwendungsfähigen
Investitionsvolumens gefördert (Innen- und Außenleuchten)BMUB 2017-2019
INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG
Antragsberechtigung Kommunen und 100% kommunale Verbünde
Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler
Beteiligung
Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen,
Hochschulen (außer Volkshochschulen) bzw. deren Träger (auch Länder)
Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
Kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft
Behinderteneinrichtungen
Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Ausschluss Land und Bund, Ausnahme s.o.BMUB 2017-2019
INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG
Förderfenster Antragstellung: 01.01.2017 - 31.03.2017 und 01.07.2017 - 30.09.2017
01.01.2018 - 31.03.2018 und 01.07.2018 - 30.09.2018
01.01.2019 - 31.03.2019 und 01.07.2019 - 30.09.2019
Vorgabe CO2 – Minderung: ≥ 50 %
Förderanteil: 30 % bzw. 40 % bei KSJSS-Projekten (s. u.)
Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 €
Mindestbetrag Projektgröße: 16.667 € bzw. 12.500 €
Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (geförderte Anlagen müssen im Eigentum des
Antragstellers verbleiben)BMUB 2017-2019
INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG
Fremdfinanzierung/ Dritt- und Fördermittel: Zulässig, aber 15 % Eigenkapital
Auszahlung: Zuwendung < 25.000 €:
nach Verwendungsnachweis;
Zuwendung ≥ 25.000 €:
80 % Vorabauszahlung können mit PTJ vereinbart werden,
20 % Schlusszahlungsvorbehalt
Frist Elektronische Einreichung (fristwahrend!) des Antrags über
easy-online bis Ende Antragsfrist, binnen 14 Tagen
ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.BMUB 2017-2019
INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG
Projektlaufzeit: Bewilligungsbescheid 1 Jahr
Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid!
Ausschlüsse: • Medizinische Einrichtungen, Sakralgebäude
• Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen
• Eigenleistungen
• Laufende Ausgaben/Instandhaltung
• Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig
KSJSS
Kindertagesstätten, Schulen, • LED-Innenbeleuchtung: 40 % Förderung
Jugendfreizeiteinrichtungen nach SGB 8 • CO2-Einsparung wie zuvor aufgeführt
(Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und
Jugendhilfe), Sportstätten, SchwimmhallenBMUB 2017-2019
INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG
Fördermittelgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Reaktorsicherheit und Bau
Projektmanager BMUB: Projektträger Jülich (PTJ)
Adresse für Antrag: Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
ptj-ksi@fz-juelich.de
030 20 19 95 77BMUB 2017-2019
AUSSENBELEUCHTUNG
Antragsberechtigung Kommunen und 100 % kommunale Verbünde
Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler
Beteiligung
Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen,
Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Träger (auch Länder)
Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Ausschluss Land und Bund, Ausnahme s.o.BMUB 2017-2019
AUSSENBELEUCHTUNG
Förderfenster Antragstellung 01.01.2017 - 31.03.2017 und 01.07.2017 - 30.09.2017
01.01.2018 - 31.03.2018 und 01.07.2018 - 30.09.2018
01.01.2019 - 31.03.2019 und 01.07.2019 - 30.09.2019
Vorgabe CO2-Minderung/Förderung: ≥ 70 %: 20 % Förderung
≥ 80 %: 25 % Förderung
bzw. 30 % bei KSJSS-Projekten (s. u.)
Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 €
Mindestbetrag Projektgröße: 25.000 € bzw. 20.000 € bzw. 16.667 €
Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (geförderte Anlagen müssen im Eigentum des
Antragstellers verbleiben)BMUB 2017-2019
AUSSENBELEUCHTUNG
Fremdfinanzierung/Dritt- und Fördermittel: Zulässig, aber 15 % Eigenkapital
Auszahlung: Zuwendung < 25.000 €:
nach Verwendungsnachweis;
Zuwendung ≥ 25.000 €:
80 % Vorabauszahlung können mit PTJ vereinbart werden,
20 % Schlusszahlungsvorbehalt
Frist Elektronische Einreichung (fristwahrend!) des Antrags über
easy-online bis Ende Antragsfrist, binnen 14 Tagen
ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.BMUB 2017-2019
AUSSENBELEUCHTUNG
Ausschlüsse: • Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen
• Eigenleistungen
• Laufende Ausgaben/Instandhaltung
• Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig
KSJSS
Kindertagesstätten, Schulen, • LED-Außenbeleuchtung: 30 % Förderung
Jugendfreizeiteinrichtungen nach SGB 8 • CO2-Einsparung 70 %
(Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und
Jugendhilfe), Sportstätten, SchwimmhallenBMUB 2017-2019
AUSSENBELEUCHTUNG
Projektlaufzeit: Bewilligungsbescheid 1 Jahr
Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid!
Fördermittelgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Reaktorsicherheit und Bau
Projektmanager BMUB: Projektträger Jülich (PTJ)
Adresse für Anträge: Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
ptj-ksi@fz-juelich.de
030 20 19 95 77BMUB 2017-2019
DETAILREGELUNGEN
• Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid!
• Bewilligungszeitraum i. d. R. 1 Jahr (Vorhaben muss in diesem Zeitraum abgewickelt
werden= begonnen – durchgeführt - abgeschlossen)
• Finanzierung muss gesichert und Eigenmittel müssen bestätigt werden. Drittmittel
(Zuschüsse oder Förderkredite) sind auszuweisen, Eigenbeteiligung mindestens 15%.
• Maßnahmenbeginn in ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums nachzuweisen.
• Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel können je nach Fördergegenstand
unterschiedlich erhöhte Förderquote beantragen.
• Mehrere Antragsteller sowie Landkreise mit Kommunen können sich zusammen schließen.
• Bei fehlerhaften Anträgen kann nachgebessert werden!Erhöhte Förderquote für Kommunen
BMUB 2017-2019 ohne ausreichende Eigenmittel
DETAILREGELUNGEN
Anspruchsberechtigt sind
• Finanzschwache Kommunen, die nach jeweiligen Landesrecht zum Beispiel ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben oder eine vergleichbare
finanzschwache Haushaltssituation nachweisen und somit nicht über ausreichende
Eigenmittel verfügen
Eine Bestätigung der Kämmerei über die gesicherte Bereitstellung der Eigenmittel ist vorzulegen.Erhöhte Förderquote für Kommunen
BMUB 2017-2019 ohne ausreichende Eigenmittel
DETAILREGELUNGEN
Erhöhte Förderquoten:
• Außen- und Straßenbeleuchtung bis zu 45 % Förderung bei 70 % Einsparung bzw.
bis zu 50 % Förderung bei 80 % Einsparung plus Lichtsteuerung
• Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 55 % Förderung
Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Schwimmhallen:
• Außenbeleuchtung bis zu 60 % Förderung bei 70 % Einsparung
• Innen und Hallenbeleuchtung bis zu 70 %Antrag bis 31.03./30.09.
digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB 2017-2019
UNTERSTÜTZUNG BEI ANTRAG
UND UMSETZUNG
Schritt 1: Erfassen Ihrer alten Beleuchtungsanlagen
Schritt 2: Lichtberechnung und Effizienznachweis
Schritt 3: Erarbeiten des Excel-Antragsformulars
Schritt 4: Antrag „Easy Online“
Schritt 5: Einreichen des Antrags
Schritt 6: Nach Antragsbewilligung erfolgt die AusschreibungAntrag bis 31.03./30.09.
digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB 2017-2019
DER WEG ZUM ANTRAG
X
Bestandserfassung Excel Antragsformular Eigentumsnachweis AntragsstellungAntrag bis 31.03./30.09.
digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB 2017-2019
ERFASSUNG DER ALTEN
BELEUCHTUNGSANLAGEAntrag bis 31.03./30.09.
digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB 2017-2019
ERFASSUNG DER ALTEN
BELEUCHTUNGSANLAGEAntrag bis 31.03./30.09.
digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB 2017-2019
EXCEL-ANTRAGSFORMULARAntrag bis 31.03./30.09.
digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB 2017-2019
EASY ONLINE - ANTRAGBMUB 2017-2019
WERKZEUGE
Website Online Produktkatalog BMUB/PTJ Dokumente B+A ErfassungstoolBMUB 2017-2019 WERKZEUGE Lichtberechnung Effizienz-Rechner Datenausleitung Antrag Download Vorlagen
BMUB 2017-2019 WERKZEUGE X Eigentumsnachweis Easy Online-Antrag Easy Online Anleitung Info Unterlagen
BMUB 2017-2019
WERKZEUGE
FAQ Präsentation Beratungs-Hotline Schulungen
Tel.: 02932 301 9500
Fax: 02932 301 9516
bmub@trilux.deWIR UNTERSTÜTZEN SIE.
BITTE SPRECHEN SIE UNS AN:
HOTLINE
Tel.: 02932 301 9500
Fax: 02932 301 9516
bmub@trilux.de
Information:
Uwe Graf
02932 301 4014
u.graf@trilux.deSie können auch lesen