Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 "Wohnbebauung an der Isserstedter ...
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Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 1 Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 "Wohnbebauung an der Isserstedter Straße" -Bearbeitungsstand 2/2023- von Dipl. Biol. Michael Nickel Sophienstr. 37 07743 Jena im Auftrag LABAJE GmbH & Co. KG Am Alten Güterbahnhof 1 07743 Jena Seite 1 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 2 Inhalt Vorhaben und Untersuchungsgebiet ..................................................................................................... 3 Erfassungszeiträume und -termine ........................................................................................................ 6 1. Ornithologische Erfassung .......................................................................................................... 6 2. Fledermauserfassung und Ornithologische Nachterfassung .................................................... 6 3. Herpetologische Erfassung ......................................................................................................... 6 Methodik ................................................................................................................................................. 6 1. Erfassung Brutvögel .................................................................................................................... 6 2. Erfassung Fledermäuse ............................................................................................................... 6 a) Erfassung potenzieller Fledermausquartiere ............................................................................ 6 b) Klärung der Nutzung des Plangebietes als Sommerlebensraum/ Jagdgebiet .......................... 7 3. Herpetologische Erfassung ......................................................................................................... 7 4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ........................................................................................... 7 Ergebnisse ............................................................................................................................................... 8 Ornithologische Erfassung .................................................................................................................. 8 Fledermauserfassung........................................................................................................................ 12 Ergebnisse der optischen Untersuchungen der Gebäude auf Fledermausvorkommen............. 12 Ergebnisse der akustischen Erfassung auf dem Gelände ............................................................ 13 Herpetologische Erfassung ............................................................................................................... 17 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ..................................................................................................... 18 Literatur ................................................................................................................................................ 24 Seite 2 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 3 Vorhaben und Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich am Ortsrand der Gemeinde Lützeroda ca. 4 km NW der Stadt Jena. Die Grundstücksfläche ist ca. 2,1ha groß. Es handelt sich dabei um eine ehemalige Stallanlage mit 5 Gebäuden. Die drei östlichen Gebäude (ehemalige Stallanlagen für Schafe mit zentraler Technikeinheit, sind ungenutzt und teilweise verfallen) die beiden westlichen Gebäude dienen als Lagerhallen. Auf dem Gelände verteilt, stehen ungenutzte Hänger oder Landmaschinen. Die Randbereiche der Fläche weisen durchgehend einen ruderalen Charakter mit vereinzelten Büschen und kleineren Bäumen auf. Abb. 1: Lage und Übersicht des Untersuchungsgebiets (roter Rahmen). Kleine Karte: das rot markierte Untersuchungsgebiet und seine Lage zum Stadtgebiet Jena. Kartenquelle:geoproxy.geoportal-th.de. Seite 3 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 4 Es ist beabsichtigt, die ungenutzte, ehemalige Stallanlage am östlichen Ortsrand von Lützeroda für eine Wohnbebauung zu entwickeln. Hierfür wurde am 13.10.2021 der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes B-Lr 02 "Wohnbebauung an der Isserstedter Straße" durch den Stadtrat Jena beschlossen. Im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes werden folgende Artenschutzbelange geprüft: Teil I 1. Erfassung Fledermäuse a) Erfassung potenzieller Fledermausquartiere an den vorhandenen Gebäuden und Gehölzen und Überprüfung auf Eignung auf Besatz. b) Klärung der Nutzung des Plangebietes als Sommerlebensraum/ Jagdgebiet für Fledermäuse. 2. Erfassung Brutvögel einschl. Gebäudebrütern. 3. Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bei Feststellung planungsrelevanter Arten. 4. Das Gelände wird im Zeitraum April- Juni auf das Vorkommen von Reptilien (hier vor allem Zauneidechse Lacerta agilis) hin überprüft. Teil II Es bestehen Überlegungen, das Wohngebiet im Süden verkehrstechnisch anzubinden. Sofern eine solche Lösung zum Tragen kommt, sind die Untersuchungen auf ein erweitertes Areal auszudehnen (Abb. 2). Bei den südlich anschließenden Flächen handelt es sich um Ackerflächen. Diese sind Lebensraum der Feldlerche. Der mit einer Überbauung einhergehende Lebensraumverlust für die Feldlerche, wäre durch die Schaffung einer geeigneten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) zu kompensieren. Abb. 2: Untersuchungsgebiet (rot) und Erweiterungsfläche (schwarz gestrichelt). Kartenquelle:geoproxy.geoportal-th.de. Seite 4 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 5 Abb. 3: In Nutzung (Lagerhalle) befindliches Gebäude. Aufn. Mrz. 2022, M. Nickel. Abb. 4: westliche Gebäude. Aufn. Mrz. 2022, M. Nickel. Abb. 5: Östliche ungenutzte Gebäude. Aufn. Mrz. 2022, M. Nickel. Seite 5 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 6 Erfassungszeiträume und -termine 1. Ornithologische Erfassung Die Erfassungen der Brutvogelvorkommen fanden an folgenden Terminen auf dem Gelände statt: 18.04., 21.04., 29.04., 12.05., 13.05., 15.05., 21.05., 24.05., 30.05., 18.06., 28.07.2022. 2. Fledermauserfassung und Ornithologische Nachterfassung Nächtliche Erfassungen von möglichen Eulen und Fledermausvorkommen fanden an folgenden Terminen auf dem Gelände statt: 13.05., 21.05., 30.05., 18.06. 2022. Hier wurden das Gelände auf mögliche Eulenvorkommen sowohl akustisch als auch mit Hilfe einer Wärmebildkamera untersucht. Insbesondere die Gebäude wurden an diesen Terminen innen wie außen auf Aktivitäten (Ein-/Ausflug) von Fledermäusen hin untersucht. Auch hier wurde eine Wärmebildkamera eingesetzt. Nicht einsehbare Bereiche wurden mit Hilfe einer Leiter und einem Endoskop auf mögliche Vorkommen abgesucht. In der Zeit von April bis September wurden die Aktivitäten jagender Fledermäuse mit Detektoren auf dem Gelände aufgezeichnet. Die Aufnahmen fanden in den Nachtstunden von 21.00 bis 05.00. Uhr Die in die Auswertung geflossenen Termine waren: 11.-13.04., 14.05.-15.05., 21.05.-24.05., 18.06.-23.06., 02.07.-04.07., 22.08., 27.08.-31.08., 01.09.-02.09.2022. 3. Herpetologische Erfassung Die herpetologischen Erfassungen fanden an folgenden Terminen auf dem Gelände statt: 18.04., 21.04.,15.05., 24.05., 18.06., 28.07.2022. Methodik 1. Erfassung Brutvögel Die Erfassung der Brutvögel richtete sich nach den Vorgaben der Revierkartierung nach Südbeck et al. 2005. Die Begehungen fanden in den frühen Morgen- oder Abendstunden statt. Der Zeitraum der Erfassungen lag von Anfang April bis Ende Juli. Insgesamt wurden 11 Begehungen und vier Begehungen während der Nachtstunden vorgenommen. Die gewonnen Daten wurden im Gelände meist digital erfasst und später zu Revieren zusammengefasst und in Karten übertragen. 2. Erfassung Fledermäuse a) Erfassung potenzieller Fledermausquartiere Sowohl die Gebäude als auch die vorhandenen Gehölze wurden nach geeigneten Spalten, Höhlen, abstehende Borken und vergleichbaren Strukturen untersucht. Diese wurden sowohl endoskopisch als auch mit einer Infrarotkamera (Infi Ray Zoom ZH38) untersucht. Letztere wurde Seite 6 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 7 ebenfalls dazu verwendet mögliche Ein- und Ausflugaktivitäten an den Gebäuden zu erkennen. b) Klärung der Nutzung des Plangebietes als Sommerlebensraum/ Jagdgebiet neben den o.g. Untersuchungen wurden an 25 Terminen mit (i.d.R.) über mind. drei aufeinanderfolgenden Nächten rufende Fledermäuse aufgezeichnet (elekon, Batlogger S2). Die Sonagramme der Rufe wurden im Anschluss analysiert und ausgewertet (Software: Kaleidoskope Pro). 3. Herpetologische Erfassung Das Gelände wurde an sechs Terminen, meist in den späten Vormittagsstunden, begangen. Hierbei wurden alle in Frage kommenden Habitatstrukturen auf das Vorhandensein von Reptilien (vor allem Zauneidechsen Lacerta agilis) hin untersucht. Es fanden 6 Begehungen von April bis Juli 2022 der in Frage kommenden Habitate auf dem Gelände statt. Es wurde gezielt nach kleinen Höhlen, Mäuselöchern, Ritzen, Steinhaufen, Sonnenplätze und vergleichbaren Strukturen gesucht und diese untersucht ob sich hier Ind. befinden. Funde sollten vor Ort mit der Angabe von Anzahl, Geschlecht und Alter erfasst und in Karten übertragen werden. 4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bei Feststellung planungsrelevanter Arten, im Rahmen der Erfassungsarbeiten, wird die Erarbeitung einer saP erforderlich, welche eine Konfliktbetrachtung beinhaltet und geeignete Vermeidungsmaßnahmen und ggf. erforderliche Ersatzmaßnahmen/ vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) aufzeigt. Seite 7 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 8 Ergebnisse Ornithologische Erfassung Auf dem Gelände wurden im Erfassungszeitraum 26 Vogelarten nachgewiesen (Tab. 1). Davon brüten 6 Arten auf dem Gelände, eine brütete auf dem möglichen Erweiterungsareal (Abb. 6-12). Auf dem Gelände brüteten 16 Vogelpaare. Die Gebäude auf dem Gelände wurden von fünf Paaren Kohlmeisen, vier Paaren Hausrotschwanz und 2 Paaren Bachstelzen genutzt. Ein Paar Kohlmeisen brütete in der Stoßstange eines abgestellten Anhängers. Das Amselpaar, die beiden Brutpaare Dorngrasmücken sowie ein Paar Klappergrasmücken brüteten in den Gebüschen am Rande des Areals. Alle anderen Arten nutzen das Gelände temporär zur Nahrungssuche. Am Rande der möglichen Erweiterungsfläche konnte ein Paar Feldlerchen (s. Teil II Vorhaben und Untersuchungsgebiet) nachgewiesen werden. Seite 8 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 9 Nr. dt. Artname wiss. Artname Status BP BP Schutzstatus Gefährdung EZ Th RL D im Erw VSLR BNatSchG RL T alt Kat/ Gebiet Kat. +/- Falco 1 Turmfalke NG §§ * */= A tinnunculus Columba livia f. 2 Straßentaube NG domestica Columba 3 Ringeltaube NG § * */= A palumbus Streptopelia 4 Türkentaube NG * */= B decaocto 5 Grünspecht Picus viridis NG §§ * */= A Dendrocopos 6 Buntspecht NG $ * */= A major 7 Feldlerche Alauda arvensis BV/D 1 § * 3/- B 8 Kohlmeise Parus major BV/D 6 § * */= A Cyanistes 9 Blaumeise Ng § * */= A caeruleus Phoenicurus 10 Hausrotschwanz BV/D 4 § * */= A ochruros Phoenicurus 11 Gartenrotschwanz NG § 3 V/= B phoenicurus 12 Amsel Turdus merula BV/ 1 § * */= A Sylvia 13 Mönchsgrasmücke Ng § * */= A atricapilla Sylvia 14 Dorngrasmücke BV/D 2 § * */= B communis 15 Klappergrasmücke Sylvia curruca BV/D 1 § * */= A Phylloscopus 16 Zilpzalp NG § * */= A collybita Anthus 17 Wiesenpieper NG § 2 2/= B pratensis 18 Baumpieper Anthus trivialis NG § 3 3/= B 19 Bachstelze Motacilla alba BV/D 2 § * */= A Passer 20 Haussperling NG § * V/= A domesticus Passer 21 Feldsperling NG § * V/= A montanus Carduelis 22 Stieglitz NG § * */= A carduelis Linaria 23 Bluthänfling NG § * 3/= B cannabina 24 Girlitz Serinus serinus NG § * */= A Emberiza 25 Grauammer NG §§ 3 V/- B calandra Emberiza 26 Goldammer NG § * V/- A citrinella Tab. 1: Liste der nachgewiesenen Vogelarten mit Statusangabe. NG: Nahrungsgast, BV: Brutvogel (grau unterlegt) / D-sicheres Brüten, BP: Anzahl Brutpaare, BP Erw.: Anzahl Brutpaare auf der möglichen Erweiterungsfläche. Schutzstatus: VSRL (Vogelschutzlinie) Anh.1 Schutzstatus nach Anhang 1 EG-Vogelschutzrichtlinie BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) § entsprechend BNatSchG (2009) § 7 Abs. 2 Nr. 13 besonders geschützt §§ entsprechend BNatSchG (2009) § 7 Abs. 2 Nr. 14 streng geschützt Gefährdung: RL T (Rote Liste Thüringen nach Jaehne et al. (2021) RL D (Rote Liste Deutschland nach Ryslavy et al. (2020) 0 ausgestorben, ausgerottet oder verschollen, 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, R extrem selten (rar), V Vorwarnliste, * ungefährdet; Kategorie +/-: + aktuelle Verbesserung der Einstufung, - aktuelle Verschlechterung der Einstufung, = Kategorie unverändert EZ Th (Erhaltungszustand in Thüringen nach Thüringer Bewertungsschema, TLUBN 2016) A sehr guter Erhaltungszustand B guter Erhaltungszustand C mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand Seite 9 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 10 Abb. 6: Brutvorkommen Feldlerche, 2022. Abb. 7: Brutvorkommen Kohlmeise, 2022. Abb. 8: Brutvorkommen Hausrotschwanz, 2022. Abb. 9:Brutvorkommen Amsel, 2022. Abb. 10: Brutvorkommen Dorngrasmücke, 2022. Abb. 11: Brutvorkommen Klappergrasmücke, 2022. Seite 10 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 11 Abb. 12: Brutvorkommen Bachstelze, 2022. Im mittleren Verbindungsgebäude der östlichen Gebäude wurden alte ungenutzte Rauchschwalbennester gefunden (Abb. 13). Diese sind aber weder aus der aktuellen Saison noch der vergangenen Saison. Wahrscheinlich stammen diese aus der Zeit, als die Stallungen noch in Betrieb waren. Auch sonst gab es keine Hinweise auf eine kürzliche Nutzung des Gebäudes durch Rauch- oder Mehlschwalben. Abb. 13: Verlassenes Rauchschwalbennest. Aufnahme 18.04.2022, M. Nickel. Seite 11 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 12 Fledermauserfassung Ergebnisse der optischen Untersuchungen der Gebäude auf Fledermausvorkommen Die Untersuchungen konzentrierten vor allem auf die Gebäudebereiche. Hier insbesondere die zahlreichen Spalten, Lücken in den Gebäudeverschalungen und den Dachgiebeln. Zu keinem Zeitpunkt wurden Individuen beim Verlassen oder Anfliegen beobachtet. Auch Kot- und Urinspuren an Gebäudeteilen wurden nicht gefunden. Auf dem Gelände selbst, wurden einzelne Fledermäuse bei Jagdflügen beobachtet. Am 21.05. konnte für einige Minuten ein mutmaßlich Großer Abendsegler, an einem der ehemaligen Belüftungsschächte beobachtet werden. Abb. 14: Infrarotaufnahmen von Gebäudeteilen des Untersuchungsgeländes (oben links bis Mitte rechts). Unten links einzelnes Individuum eines Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) hängend an einem Abluftschacht. Aufn. 21.05.2022 auf dem Untersuchungsgelände. Unten rechts Brutplatz einer Kohlmeise (Parus major) in einer Stoßstange (s. Kap. ornithologische Ergebnisse). Seite 12 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 13 Es ist davon auszugehen, dass im Umkreis des Geländes Vorkommen, resp. Wochenstuben von Fledermäusen existieren. D.h. die Frequentierung bzw. das Überfliegen des Geländes ist plausibel, auch wenn keine unmittelbare Nutzung (in Form von Wochenstuben) der Fläche oder der Gebäude festgestellt wurde. Ergebnisse der akustischen Erfassung auf dem Gelände Abb. 15: Sonagramm eines Abendseglers (Nyctalus spec.). Aufn. vom 14.05. 2022 auf dem Untersuchungsgelände. Für das Gelände konnten in 25 Aufnahmenächten 200 Aufnahmestunden ausgewertet werden. Von 10.929 registrierten Kontakten konnten 2.485 Fledermausrufe bestimmt werden. Insgesamt wurden 19 Fledermausarten auf dem Gelände registriert (Tab. 2). Mit fast 88,1% Anteil sind die Pipistrellen die größte Gruppe. Innerhalb dieser sind es 96% Zwergfledermäuse Pipistrellus pipistrellus (2.082 Kontakte). Alle anderen Arten/ Gruppen wurden in zwei- oder einstelliger Zahl erfasst, liegen jeweils unter 3% der registrierten Arten (Tab. 3). Nr Art wiss. Name 1 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 Großer Abendsegler Nyctalus noctula 4 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 5 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 6 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 7 Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii 8 Wasserfledermaus Myotis daubentonii 9 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 10 Braunes Langohr Plecotus auritus 11 Großes Mausohr Myotis myotis 12 Fransenfledermaus Myotis nattereri 13 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 14 Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 15 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 16 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 17 Große Bartfledermaus Myotis brandtii 18 Graues Langohr Plecotus austriacus 19 Teichfledermaus Myotis dasycneme Tab. 2: Nachgewiesene Fledermausarten auf Untersuchungsgelände 2022. Seite 13 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 14 Auf Grund der großen Variabilität und der damit verbundenen Unsicherheiten bei der Bestimmung einzelner Arten, wurden die Gruppe der Nyctaloiden (Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zweifarbfledermaus), zusammengefasst und andere Arten, mit Außnahme der Zwergfledermaus, lediglich auf Gattungsniveau eingestuft. Nr Gruppen/Arten Kontakte Anteil in % 1 Nyctaloide 149 6,0 2 Pipistrellen * 2.170 88,1 3 Plecotus spec. 14 0,6 4 Barbastella spec. 14 0,6 5 Rhinolophus hipposideros 66 2,7 6 Myotis spec. 50 2,0 Tab. 3: Rufgruppen und Gattungen erfasster Fledermäuse nach Häufigkeit (in %) auf dem Untersuchungsgelände im Zeitraum April bis September 2022. *96% davon Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Bei der Auswertung der jahreszeitlichen Verteilung der registrierten Fledermausaktivitäten fällt auf, dass 50% der Rufe im April erfasst wurden. Das lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um wandernde Individuen handelt. Wie im Gesamtspektrum sind es auch hier die Zwergfledermäuse, welche das Muster wesentlich bestimmen (Abb. 16). Bei den Aktivitätsmustern der Fledermäuse sind zwei deutliche Maxima im Erfassungszeitraum erkennbar. Zunächst die hohen Aktivitätszahlen im April, dann die erhöhten Zahlen im Juli und August (Abb. 16). Das erste Maximum zeigt das Verlassen der Winterquartiere. Das Sommerhoch zeigt die erhöhten Aktivitäten vor allem von Jungtieren nach dem Verlassen der Wochenstuben. Die Anzahl an Rufkontakten lässt keine Rückschlüsse auf die Anzahl an Individuen zu (deshalb als Kontakte bezeichnet). Die Zahl der Rufkontakte spiegelt lediglich die Aktivität zum Zeitpunkt der Aufnahme wider, dies können jagende Einzelindividuen aber auch mehrere Individuen über den gleichen Zeitraum sein. Kontakte Kontakte Monat Zwergfledermaus gesamt April 1.151 1.247 Mai 163 220 Juni 82 155 Juli 404 411 August 220 369 Sept 62 88 Abb. 16:Datentabelle und Verteilung der registrierten Fledermausrufe im Vergleich zu registrierten Zwergfledermäusen im Erfassungszeitraum April- September auf dem Gelände 2022. Seite 14 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 15 Die Aktivitätsmuster der registrierten Fledermäuse zeigen eine erhöhte Aktivität in den frühen Abendstunden. Einzelkontakte der meisten Arten sind Transferflüge über das Gelände. Mehrfachkontakte über die gesamte Aufzeichnungsnacht weisen auf Jagdverhalten hin. Exemplarisch werden hier aus den Monaten April bis Juli die Aktivitätsmuster dargestellt (Tab. 4 und Abb. 17). Datum 12.04. Uhrzeit 20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 Kontakte 172 141 139 72 47 24 0 2 2 4 Datum 23.05. Uhrzeit 20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 Kontakte 0 5 3 5 3 4 4 0 0 0 Datum 21.06. Uhrzeit 20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 Kontakte 0 0 7 26 8 8 9 3 0 0 Datum 03.07. Uhrzeit 20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00 Kontakte 0 3 12 51 86 51 24 1 0 0 Tab. 4: Aktivitätsmuster (Kontakte) von Fledermäusen an einer stationären Horchbox auf dem Untersuchungsgelände in vier Aufnahmenächten 2022. Seite 15 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 16 Abb. 17: Aktivitätsmuster (Kontakte) von Fledermäusen an stationärer Hochbox in vier Aufnahmenächten 2022. Seite 16 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 17 Fazit: Das untersuchte Areal wird von den nachgewiesenen Fledermausarten sowohl für Transferflüge als auch zur Nahrungssuche genutzt. Herpetologische Erfassung Auf dem Untersuchungsgelände wurden, trotz intensiver Suche und günstig erscheinender Habitatstrukturen, zu keinem Zeitpunkt Hinweise gefunden, die auf ein Vorkommen von Reptilien, insbesondere von Zauneidechsen, schließen lassen. Auf Grund dieser Ergebnisse, entfallen die artenschutzrechtlichen Prüfungen in diesem Kontext. Seite 17 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 18 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Die Vorgehensweise bei der artenschutzrechtlichen Prüfung beinhaltet die folgenden Schritte: Schritt 1: Auswahl prüfrelevanter Arten (Relevanzprüfung) Schritt 2: Analyse der Betroffenheit der prüfrelevanten Arten (Konfliktanalyse) Schritt 3: ggf. Ausnahmeprüfung, sofern ein Vorhaben trotz Auslösung von Verboten zugelassen werden soll 1. Relevanzprüfung- Auswahl prüfrelevanter Arten Die Auswahl prüfrelevanter Arten betrifft alle Tier- und Pflanzenarten, die entsprechend den Vorschriften des § 44 BNatSchG Gegenstand eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sein können. Es handelt sich dabei um Arten aus den beiden folgenden Gruppen • europäische Vogelarten • im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnete Arten Als Ausgangsbasis der Relevanzprüfung werden zunächst alle in Thüringen rezent vorkommenden Arten dieser Gruppen definiert. Diese Arten werden als planungsrelevant bezeichnet. Vollständige Artenlisten sind den Internetseiten der TLUBN zu entnehmen. Aus der Gesamtheit der planungsrelevanten Arten werden im Zuge des folgenden Abschichtungsprozesses diejenigen Arten aussortiert, bei denen jede Betroffenheit durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann. Die verbleibenden Arten, bei denen eine Betroffenheit durch das Vorhaben nicht von vornherein auszuschließen ist, werden als prüfrelevant bezeichnet. Diese gehen in Schritt 2 der Prüfung ein. Zur Ermittlung der prüfrelevanten Arten erfolgt eine Potenzialabschätzung. Es werden alle in Thüringen vorkommenden planungsrelevanten Arten auf mögliche Vorkommen im Untersuchungsgebiet geprüft. Dies erfolgt in Form einer Abschichtungstabelle unter Berücksichtigung des Vorkommens der jeweiligen Art im Naturraum, der Habitateignung sowie der vorliegenden Nachweise der entsprechenden Arten (Datengrundlage ist das vorangestellte Gutachten). 2. Konfliktanalyse Die nach der Abschichtung verbleibenden prüfrelevanten Arten werden detailliert im Hinblick auf die Frage geprüft, ob sie durch das Vorhaben in einer Weise beeinträchtigt werden können, dass eine Auslösung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1- Nr. 3 BNatSchG zu erwarten oder möglich ist. Bedeutsam sind dabei unter anderem Informationen Seite 18 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 19 • zu den Wirkfaktoren des Vorhabens, die eine Beeinträchtigung hervorrufen können • zum artspezifischen Ausmaß der Empfindlichkeit gegenüber diesen Wirkfaktoren Aus den genannten Punkten wird abgeleitet, ob eine Auslösung der genannten Verbote erfolgt oder nicht. Die Begründung erfolgt entweder für jede Art oder für Artgruppen. 3. Ausnahmeprüfung Bei der Ausnahmeprüfung handelt es sich um einen optionalen Schritt der artenschutzrechtlichen Prüfung, der nur durchgeführt wird, wenn ein Vorhaben trotz Auslösung artenschutzrechtlicher Verbote dennoch zugelassen werden soll. Zu betrachten wären in diesem Fall die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG. An dieser Stelle wird vorgreifend hingewiesen, dass in Zusammenhang des Bebauungsplans B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter-Straße“ keine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung erforderlich ist. Relevanzprüfung- Auswahl prüfrelevanter Arten (Schritt 1 der artenschutzrechtlichen Prüfung) Fledermäuse (Chiroptera) Die auf dem Gelände festgestellten Fledermausarten (s.a. Erfassungsdaten im vorangestellten Teil) sind alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und somit prüf- und planungsrelevant. Liste der in Thüringen vorkommenden sowie ausgestorbenen/ verschollenen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und Abschichtung für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. RL D /RL TH - Rote Liste der Tiere Deutschlands / Thüringens (BFN 1996, 1998, 2009, 2011; TLUG 2011): 0 - ausgestorben oder verschollen, 1 - Vom Aussterben bedroht, 2 – Stark gefährdet, 3 – Gefährdet, G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V – ungefährdete Art der Vorwarnliste, * - ungefährdet, D – Daten unzureichend Ehz TH - Erhaltungszustand in Thüringen 2007-2012 (LUX et al. 2014): FV - günstig; U1 - ungünstig-unzureichend; U2 - ungünstig-schlecht, XX- unbekannt. Abschichtungskriterien: A - Art in Thüringen ausgestorben oder verschollen B - Vorhabengebiet liegt außerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes der Art in Thüringen C - Erforderlicher Lebensraum/erforderliche Habitatbedingungen im Vorhabengebiet nicht vorhanden D - Wirkungsempfindlichkeit vorhabenspezifisch so gering ist, dass mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden Seite 19 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 20 RL RL Ehz Abschichtkriterien weitere Artname D Th Th A B C D Betrachtungen Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) 3 2 U2 X nein Braunes Langohr (Plecotus auritus) 3 3 U1 X nein Breitflügelfledermaus nein (Eptesicus serotinus) 3 2 U1 X Fransenfledermaus (Myotis nattereri) * 2 U1 X nein Graues Langohr (Plecotus austriacus) 1 1 U2 X nein Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) * 2 U1 X nein Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) 1 0 X nein Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) V 1 U2 X nein Großes Mausohr (Myotis myotis) * 3 FV X nein Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) * 2 U2 X nein Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) 2 3 U2 X nein Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) D 2 U2 X nein Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 2 2 U1 X nein Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) 3 2 U1 X nein Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe) 1 1 U2 nein Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) * 2 U2 X nein Teichfledermaus (Myotis dasycneme) G R XX X nein Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) * * U1 X nein Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) D G XX X nein Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) * 3 FV X ja Abb. 18: Abschichtungstabelle für die planungsrelevanten Fledermausarten. RL-Kategorien: 0 ausgestorben, 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, G Gefährdung unbekannten Ausmaßes, R extrem selten, V Vorwarnliste, * ungefährdet, D Daten unzureichend, nB nicht bewertet; Ehz – Erhaltungszustand: FV günstig, U1 unzureichend, U2 schlecht, XX unbekannt Konfliktanalyse Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) (Schritt 2 der artenschutzrechtlichen Prüfung) Charakterisierung Die Zwergfledermaus ist eine flexible Art des Siedlungsbereiches die auch in der Nähe von Wäldern und Gewässern anzutreffen ist. Jagdgebiete sind vor allem Grenzstrukturen wie Hecken, Wege oder Waldränder. Als Jagdgebietsentfernung werden bis zu 2 km und als Aktionsraumgrößen zwischen 50 und 92 ha beschrieben. Als Sommerquartiere werden Spaltenverstecke genutzt. Typisch sind Flachdächer, Wandverkleidungen oder Fensterläden. Die Art nutzt auch Baumhöhlenquartiere und Nisthilfen von Vögeln. Winterquartiere sind trockene Stollen, Höhlen sowie Gewölbekeller. Paarungen erfolgen z.T. schon im Winterquartier und im zeitigen Frühjahr. Die Jungtiere werden im Juni geboren und sind nach ca. 4 Wochen flugfähig. Die Art gilt als ortstreu, Wanderungen liegen im Bereich von unter 20 km. Verbreitung in Deutschland und Thüringen In Deutschland kommt die Zwergfledermaus bundesweit vor und ist vor allem in Siedlungsbereichen z.T. häufig. Thüringen: Die Zwergfledermaus Seite 20 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 21 ist in Thüringen mäßig häufig und weist die meisten bekannten Wochenstubenquartiere aller Fledermausarten auf. Diese sind gleichmäßig über Thüringen verteilt. Verbreitung im Untersuchungsgebiet Im Rahmen der Fledermauserfassung wurden im Plangebiet Flugaktivitäten der Zwergfledermaus nachgewiesen. Es handelte sich um Transfer- und (mögliche) Jagdflüge. Die Art zeigte eine Aktivität in der ganzen Nacht vor allem aber in der ersten Nachthälfte. Im Untersuchungsgebiet wurden keine Quartiere der Art nachgewiesen. Es wurden alle in Frage kommenden Quartierstrukturen, insbesondere an den vorhandenen Gebäuden untersucht. • zu den Wirkfaktoren des Vorhabens, die eine Beeinträchtigung hervorrufen können • zum artspezifischen Ausmaß der Empfindlichkeit gegenüber diesen Wirkfaktoren Mit der im Rahmen der Baufeldfreimachung notwendigen Beseitigung der vorhandenen Gebäude mit potenziellen Fledermausquartieren sind Tötungen und Verletzungen von Tieren möglich. Mit der Baufeldfreimachung im Zeitraum Sept./Okt. Oder Apr./Mai, also noch oder schon in der Aktivitätszeit der Fledermäuse, können Beeinträchtigungen von Tieren in Sommerquartieren ausgeschlossen werden. Die Gebäude sollten vor den Abrissmaßnahmen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung auf anwesende Fledermäuse hin kontrolliert und diese gegebenenfalls fachgerecht geborgen werden. Sonstige Risiken, Tötungen oder Verletzungen sind durch das geplante Vorhaben für Fledermäuse nicht unmittelbar zu erwarten. Durch den Verlust potentieller Quartiere an den vorhandenen Gebäuden (Spaltenräume) sind geeignete Ersatzquartiere vorzusehen: hier: 15 Stk. Fledermaus-Flachkästen aus Holzbeton; diese sind in der näheren Umgebung, bspw. an Bäumen, anzubringen. Erforderliche Maßnahmen: - Maßnahme 1: Gebäudeabriss: Sept./Oktober oder Apr./ Mai - Maßnahme 2: ökologische Baubegleitung während Gebäudeabrissmaßnahme - Maßnahme 3: Anbringung von 15 Stk. Fledermausflachkästen aus Holzbeton. Maßnahmenabstimmung mit Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Weiterhin wird empfohlen, dass die durch die Baumaßnahmen beseitigten Bäume und Sträucher auf dem Gelände durch entsprechende Neupflanzungen sukzessive ersetzt werden, da diese für die das Gelände nutzenden Fledermäuse als relevante Strukturen (Jagdgebiet/ Transferflüge) anzusehen sind. Seite 21 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 22 Weitergehende konfliktvermeidende Maßnahmen sind nicht notwendig. Während der Bauzeit kommt es zu Störwirkungen durch akustische und optische Reize der Baumaßnahmen. Hierdurch sind Störungen im Bereich von Nahrungshabitaten möglich, wobei im Vorhabenbereich keine Quartiere der Zwergfledermaus bekannt sind. Zudem ist durch mögliche Störreize keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population der Zwergfledermaus zu erwarten. Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose einschl. vorgesehener Maßnahmen treten keine Verbotstatbestände ein. Relevanzprüfung- Auswahl prüfrelevanter Arten (Schritt 1 der artenschutzrechtlichen Prüfung) Vögel (Aves) Datengrundlage zur Ermittlung des Artenspektrums von prüfrelevanten Brutvögeln ist das vorangestellte ornithologische Gutachten. Bei den hier betrachteten Arten handelt es sich ausnahmslos um sogenannt D- Nachweise, also sichere Brutnachweise. Im Erfassungszeitraum 2022 wurden 6 Brutvogelarten auf dem Gelände festgestellt die alle als prüfrelevant einzustufen sind. Abschichtungskriterien: A - Art in Thüringen ausgestorben oder verschollen B - Vorhabengebiet liegt außerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes der Art in Thüringen C - Erforderlicher Lebensraum/erforderliche Habitatbedingungen im Vorhabengebiet nicht vorhanden D - Wirkungsempfindlichkeit vorhabenspezifisch so gering ist, dass mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden wiss. weitere Artname Schutzstatus Gefährdung Abschichtungskriterien Artname Betrachtungen VSLR BNatSchG RL T RL D A B C D Alauda Feldlerche § * 3/= X ja arvensis Kohlmeise Parus major § * */= X ja Phoenicurus X ja Hausrotschwanz § * */= ochruros Turdus X ja Amsel § * */= merula Sylvia X ja Dorngrasmücke § * */= communis Sylvia X ja Klappergrasmücke § * */= curruca Motacilla X ja Bachstelze § * * /= alba Konfliktanalyse Brutvögel (Schritt 2 der artenschutzrechtlichen Prüfung) • zu den Wirkfaktoren des Vorhabens, die eine Beeinträchtigung hervorrufen können Seite 22 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 23 • zum artspezifischen Ausmaß der Empfindlichkeit gegenüber diesen Wirkfaktoren Mit der im Rahmen der Baufeldfreimachung notwendigen Beseitigung der vorhandenen Gebäude, Bäume sowie der vorhandenen Sträucher sind Tötungen und Verletzungen von Tieren möglich. Mit der Baufeldfreimachung im Zeitraum November bis Februar können Beeinträchtigungen von Vögeln an ihren Brutstätten ausgeschlossen werden. Um die durch die Baufeldfreimachung entstandenen Verluste an geeigneten Brutplätzen für Gebäudebrüter zu kompensieren, sind 12 künstliche Nisthilfen vorzuehen. Diese sind in der näheren Umgebung, bspw. an Bäumen, anzubringen. Die durch die Rodungen der Bäume und Sträucher entstandenen Verluste an Brutstätten, ist es notwendig diese durch Neupflanzungen im Umfeld gleichwertig zu ersetzen. Erforderliche Maßnahmen: - Maßnahme 4: Gehölzbeseitigung nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. - Maßnahme 5: Anbringung von 12 künstlichen Nisthilfen für Brutvögel (6x Halbhöhle und 6x Höhle). Maßnahmenabstimmung mit Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. - Hinweise: Feldlerche: Betrifft ackerbaulich genutzte Flächen außerhalb des Geltungsbereiches. Der Lebensraumverlust wäre durch die Schaffung einer CEF-Maßnahme auszugleichen. Die Baufeldfreimachung erfolgt nur außerhalb der Brutzeit, zwischen August und März. Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose einschl. vorgesehener Maßnahmen treten keine Verbotstatbestände ein. Seite 23 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“ 24 Literatur Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (Hrsg) (2020): Bestimmung von Fledermausrufaufnahmen und Kriterien für die Wertung von akustischen Artnachweisen, Teil 1 – Gattungen Nyctalus, Eptesicus, Vespertilio, Pipistrellus (nyctaloide und pipistrelloide Arten), Mopsfledermaus, Langohrfledermäuse und Hufeisennasen Bayerns Gerlach, B., R. Dröschmeister, T. Langgemach, K. Borkenhagen, M. Busch, M. Hauswirth, T. Heinicke, J. Kamp,J. Karthäuser, C. König, N. Markones, N. Prior, S. Trautmann, J. Wahl & C. Sudfeldt (2019): Vögel in Deutschland –Übersichten zur Bestandssituation. DDA, BfN, LAG VSW, Münster. Ryslavy, T., H.-G. Bauer, B. Gerlach, O. Hüppop, J. Stahmer, P. Südbeck und C. Sudfeldt (2020): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6. Fassung, 30 September 2020. Berichte zum Vogelschutz 57. S. 13- 112. Jaehne, S., Frick, S., Grimm, H., Laußmann, H., Mähler, M. und C. Unger (2021): Rote Liste der Brutvögel (Aves) Thüringens. In Naturschutzreport (30): 64-70. Jena Lux, A. Baierle, H. U., Boddenberg, J., Fritzlar, F. Rothgänger, A. Uthleb, H. u. W. Westhus (2014): Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie in Thüringen 2007-2012. – Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 51(2): 51-66 Meinig, H.; Boye, P.; Dähne, M.; Hutterer, R. & Lang, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S Prüger, J., Schorcht, W., Seeboth, H., Tress, C., Welsch, K.-P. und M. Biedermann (2021): Rote Liste der Fledermäuse (Mammalia: Chiroptera) Thüringens. In Naturschutzreport (30): 52-62. Jena Runkel, V., Gerding, G.und U. Marckmann (2018): Handbuch: Praxis der akustischen Fledermausortung. Tredition Südbeck, P., H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, T. Schikore, K. Schröder u. C. Sudfeldt (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell Tress, J., Biedermann, M., Geiger, H. Prüger, J., Schorcht, W., Tress, C. und K.-P. Welsch (2012): Fledermäuse in Thüringen. Naturschutzreport (27). Jena Seite 24 von 24
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