Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 "Wohnbebauung an der Isserstedter ...

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Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 "Wohnbebauung an der Isserstedter ...
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
                         zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“        1

              Brutvogel-, Fledermaus-
               und Reptilienerfassung
                        und
         artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

                       zum Bebauungsplan

B-Lr 02 "Wohnbebauung an der Isserstedter Straße"
                   -Bearbeitungsstand 2/2023-

                                         von

                             Dipl. Biol. Michael Nickel
                                  Sophienstr. 37
                                    07743 Jena

                                     im Auftrag

                         LABAJE GmbH & Co. KG
                         Am Alten Güterbahnhof 1
                               07743 Jena

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Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
                                          zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“                                                   2

Inhalt
Vorhaben und Untersuchungsgebiet ..................................................................................................... 3
Erfassungszeiträume und -termine ........................................................................................................ 6
   1.      Ornithologische Erfassung .......................................................................................................... 6
   2.      Fledermauserfassung und Ornithologische Nachterfassung .................................................... 6
   3.      Herpetologische Erfassung ......................................................................................................... 6
Methodik ................................................................................................................................................. 6
   1.      Erfassung Brutvögel .................................................................................................................... 6
   2.      Erfassung Fledermäuse ............................................................................................................... 6
        a) Erfassung potenzieller Fledermausquartiere ............................................................................ 6
        b) Klärung der Nutzung des Plangebietes als Sommerlebensraum/ Jagdgebiet .......................... 7
   3.      Herpetologische Erfassung ......................................................................................................... 7
   4.      Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ........................................................................................... 7
Ergebnisse ............................................................................................................................................... 8
   Ornithologische Erfassung .................................................................................................................. 8
   Fledermauserfassung........................................................................................................................ 12
        Ergebnisse der optischen Untersuchungen der Gebäude auf Fledermausvorkommen............. 12
        Ergebnisse der akustischen Erfassung auf dem Gelände ............................................................ 13
   Herpetologische Erfassung ............................................................................................................... 17
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ..................................................................................................... 18
Literatur ................................................................................................................................................ 24

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Vorhaben und Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet befindet sich am Ortsrand der Gemeinde
Lützeroda ca. 4 km NW der Stadt Jena. Die Grundstücksfläche ist ca. 2,1ha
groß. Es handelt sich dabei um eine ehemalige Stallanlage mit 5 Gebäuden.
Die drei östlichen Gebäude (ehemalige Stallanlagen für Schafe mit zentraler
Technikeinheit, sind ungenutzt und teilweise verfallen) die beiden
westlichen Gebäude dienen als Lagerhallen. Auf dem Gelände verteilt,
stehen ungenutzte Hänger oder Landmaschinen. Die Randbereiche der
Fläche weisen durchgehend einen ruderalen Charakter mit vereinzelten
Büschen und kleineren Bäumen auf.

Abb. 1: Lage und Übersicht des Untersuchungsgebiets (roter Rahmen). Kleine Karte: das rot markierte Untersuchungsgebiet
und seine Lage zum Stadtgebiet Jena. Kartenquelle:geoproxy.geoportal-th.de.

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Es ist beabsichtigt, die ungenutzte, ehemalige Stallanlage am östlichen
Ortsrand von Lützeroda für eine Wohnbebauung zu entwickeln. Hierfür
wurde am 13.10.2021 der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplanes B-Lr 02 "Wohnbebauung an der
Isserstedter Straße" durch den Stadtrat Jena beschlossen. Im Rahmen der
Entwicklung des Bebauungsplanes werden folgende Artenschutzbelange
geprüft:

Teil I
1. Erfassung Fledermäuse
       a) Erfassung potenzieller Fledermausquartiere an den vorhandenen
             Gebäuden und Gehölzen und Überprüfung auf Eignung auf
             Besatz.
       b) Klärung der Nutzung des Plangebietes als Sommerlebensraum/
             Jagdgebiet für Fledermäuse.
2. Erfassung Brutvögel einschl. Gebäudebrütern.
3. Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bei
       Feststellung planungsrelevanter Arten.
4. Das Gelände wird im Zeitraum April- Juni auf das Vorkommen von
       Reptilien (hier vor allem Zauneidechse Lacerta agilis) hin überprüft.
Teil II
Es bestehen Überlegungen, das Wohngebiet im Süden verkehrstechnisch
anzubinden. Sofern eine solche Lösung zum Tragen kommt, sind die
Untersuchungen auf ein erweitertes Areal auszudehnen (Abb. 2). Bei den
südlich anschließenden Flächen handelt es sich um Ackerflächen. Diese sind
Lebensraum der Feldlerche. Der mit einer Überbauung einhergehende
Lebensraumverlust für die Feldlerche, wäre durch die Schaffung einer
geeigneten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) zu
kompensieren.

Abb. 2: Untersuchungsgebiet (rot) und Erweiterungsfläche (schwarz gestrichelt). Kartenquelle:geoproxy.geoportal-th.de.

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Abb. 3: In Nutzung (Lagerhalle) befindliches Gebäude. Aufn. Mrz. 2022, M. Nickel.

Abb. 4: westliche Gebäude. Aufn. Mrz. 2022, M. Nickel.

Abb. 5: Östliche ungenutzte Gebäude. Aufn. Mrz. 2022, M. Nickel.

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Erfassungszeiträume und -termine

   1. Ornithologische Erfassung
Die Erfassungen der Brutvogelvorkommen fanden an folgenden Terminen
auf dem Gelände statt: 18.04., 21.04., 29.04., 12.05., 13.05., 15.05.,
21.05., 24.05., 30.05., 18.06., 28.07.2022.

   2. Fledermauserfassung und Ornithologische Nachterfassung
Nächtliche Erfassungen von möglichen Eulen und Fledermausvorkommen
fanden an folgenden Terminen auf dem Gelände statt: 13.05., 21.05.,
30.05., 18.06. 2022. Hier wurden das Gelände auf mögliche
Eulenvorkommen       sowohl    akustisch  als  auch    mit   Hilfe  einer
Wärmebildkamera untersucht.
Insbesondere die Gebäude wurden an diesen Terminen innen wie außen auf
Aktivitäten (Ein-/Ausflug) von Fledermäusen hin untersucht. Auch hier
wurde eine Wärmebildkamera eingesetzt. Nicht einsehbare Bereiche
wurden mit Hilfe einer Leiter und einem Endoskop auf mögliche Vorkommen
abgesucht.
In der Zeit von April bis September wurden die Aktivitäten jagender
Fledermäuse mit Detektoren auf dem Gelände aufgezeichnet. Die
Aufnahmen fanden in den Nachtstunden von 21.00 bis 05.00. Uhr Die in die
Auswertung geflossenen Termine waren: 11.-13.04., 14.05.-15.05.,
21.05.-24.05., 18.06.-23.06., 02.07.-04.07., 22.08., 27.08.-31.08.,
01.09.-02.09.2022.

   3. Herpetologische Erfassung
Die herpetologischen Erfassungen fanden an folgenden Terminen auf dem
Gelände statt: 18.04., 21.04.,15.05., 24.05., 18.06., 28.07.2022.

Methodik

   1. Erfassung Brutvögel
Die Erfassung der Brutvögel richtete sich nach den Vorgaben der
Revierkartierung nach Südbeck et al. 2005. Die Begehungen fanden in den
frühen Morgen- oder Abendstunden statt. Der Zeitraum der Erfassungen lag
von Anfang April bis Ende Juli. Insgesamt wurden 11 Begehungen und vier
Begehungen während der Nachtstunden vorgenommen.
Die gewonnen Daten wurden im Gelände meist digital erfasst und später zu
Revieren zusammengefasst und in Karten übertragen.

    2. Erfassung Fledermäuse
a) Erfassung potenzieller Fledermausquartiere
   Sowohl die Gebäude als auch die vorhandenen Gehölze wurden nach
   geeigneten Spalten, Höhlen, abstehende Borken und vergleichbaren
   Strukturen untersucht. Diese wurden sowohl endoskopisch als auch mit
   einer Infrarotkamera (Infi Ray Zoom ZH38) untersucht. Letztere wurde

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   ebenfalls dazu verwendet mögliche Ein- und Ausflugaktivitäten an den
   Gebäuden zu erkennen.

b) Klärung der Nutzung des Plangebietes als Sommerlebensraum/ Jagdgebiet
   neben den o.g. Untersuchungen wurden an 25 Terminen mit (i.d.R.) über
   mind. drei aufeinanderfolgenden Nächten rufende Fledermäuse
   aufgezeichnet (elekon, Batlogger S2). Die Sonagramme der Rufe wurden
   im Anschluss analysiert und ausgewertet (Software: Kaleidoskope Pro).

   3. Herpetologische Erfassung
Das Gelände wurde an sechs Terminen, meist in den späten
Vormittagsstunden, begangen. Hierbei wurden alle in Frage kommenden
Habitatstrukturen auf das Vorhandensein von Reptilien (vor allem
Zauneidechsen Lacerta agilis) hin untersucht.
Es fanden 6 Begehungen von April bis Juli 2022 der in Frage kommenden
Habitate auf dem Gelände statt. Es wurde gezielt nach kleinen Höhlen,
Mäuselöchern, Ritzen, Steinhaufen, Sonnenplätze und vergleichbaren
Strukturen gesucht und diese untersucht ob sich hier Ind. befinden. Funde
sollten vor Ort mit der Angabe von Anzahl, Geschlecht und Alter erfasst und
in Karten übertragen werden.

   4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Bei    Feststellung   planungsrelevanter    Arten,     im    Rahmen      der
Erfassungsarbeiten, wird die Erarbeitung einer saP erforderlich, welche eine
Konfliktbetrachtung beinhaltet und geeignete Vermeidungsmaßnahmen und
ggf. erforderliche Ersatzmaßnahmen/ vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen) aufzeigt.

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Ergebnisse
Ornithologische Erfassung
Auf dem Gelände wurden im Erfassungszeitraum 26 Vogelarten
nachgewiesen (Tab. 1). Davon brüten 6 Arten auf dem Gelände, eine
brütete auf dem möglichen Erweiterungsareal (Abb. 6-12). Auf dem
Gelände brüteten 16 Vogelpaare. Die Gebäude auf dem Gelände wurden
von fünf Paaren Kohlmeisen, vier Paaren Hausrotschwanz und 2 Paaren
Bachstelzen genutzt. Ein Paar Kohlmeisen brütete in der Stoßstange eines
abgestellten Anhängers. Das Amselpaar, die beiden Brutpaare
Dorngrasmücken sowie ein Paar Klappergrasmücken brüteten in den
Gebüschen am Rande des Areals. Alle anderen Arten nutzen das Gelände
temporär zur Nahrungssuche. Am Rande der möglichen Erweiterungsfläche
konnte ein Paar Feldlerchen (s. Teil II Vorhaben und Untersuchungsgebiet)
nachgewiesen werden.

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 Nr.       dt. Artname                         wiss. Artname Status BP                           BP          Schutzstatus                             Gefährdung                   EZ Th
                                                                                                                                                                 RL D
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                                                                          Gebiet                                                                                 Kat. +/-
                                               Falco
 1         Turmfalke                                                         NG                                                        §§                *          */=                A
                                               tinnunculus
                                               Columba livia f.
 2         Straßentaube                                                      NG
                                               domestica
                                               Columba
 3         Ringeltaube                                                       NG                                                         §                *          */=                A
                                               palumbus
                                               Streptopelia
 4         Türkentaube                                                       NG                                                                          *          */=                B
                                               decaocto
 5         Grünspecht                          Picus viridis                 NG                                                        §§                *          */=                A
                                               Dendrocopos
 6         Buntspecht                                                        NG                                                         $                *          */=                A
                                               major
 7         Feldlerche                          Alauda arvensis             BV/D                     1                                   §                *           3/-               B
 8         Kohlmeise        Parus major                                    BV/D           6                                             §                *          */=                A
                            Cyanistes
 9         Blaumeise                                                         Ng                                                         §                *          */=                A
                            caeruleus
                            Phoenicurus
 10        Hausrotschwanz                                                  BV/D           4                                             §                *          */=                A
                            ochruros
                            Phoenicurus
 11        Gartenrotschwanz                                                  NG                                                         §                3          V/=                B
                            phoenicurus
 12        Amsel            Turdus merula                                    BV/          1                                             §                *          */=                A
                            Sylvia
 13        Mönchsgrasmücke                                                   Ng                                                         §                *          */=                A
                            atricapilla
                            Sylvia
 14        Dorngrasmücke                                                   BV/D           2                                             §                *          */=                B
                            communis
 15        Klappergrasmücke Sylvia curruca                                 BV/D           1                                             §                *          */=                A
                            Phylloscopus
 16        Zilpzalp                                                          NG                                                         §                *          */=                A
                            collybita
                            Anthus
 17        Wiesenpieper                                                      NG                                                         §                2          2/=                B
                            pratensis
 18        Baumpieper       Anthus trivialis                                 NG                                                         §                3          3/=                B
 19        Bachstelze                          Motacilla alba              BV/D           2                                             §                *          */=                A
                                               Passer
 20        Haussperling                                                      NG                                                         §                *          V/=                A
                                               domesticus
                                               Passer
 21        Feldsperling                                                      NG                                                         §                *          V/=                A
                                               montanus
                                               Carduelis
 22        Stieglitz                                                         NG                                                         §                *          */=                A
                                               carduelis
                                               Linaria
 23        Bluthänfling                                                      NG                                                         §                *          3/=                B
                                               cannabina
 24        Girlitz                             Serinus serinus               NG                                                         §                *          */=                A
                                               Emberiza
 25        Grauammer                                                         NG                                                        §§                3           V/-               B
                                               calandra
                                               Emberiza
 26        Goldammer                                                         NG                                                         §                *           V/-               A
                                               citrinella
Tab. 1: Liste der nachgewiesenen Vogelarten mit Statusangabe. NG: Nahrungsgast, BV: Brutvogel (grau unterlegt) / D-sicheres
Brüten, BP: Anzahl Brutpaare, BP Erw.: Anzahl Brutpaare auf der möglichen Erweiterungsfläche.

Schutzstatus:
VSRL (Vogelschutzlinie)
Anh.1 Schutzstatus nach Anhang 1 EG-Vogelschutzrichtlinie
BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
§ entsprechend BNatSchG (2009) § 7 Abs. 2 Nr. 13 besonders geschützt
§§ entsprechend BNatSchG (2009) § 7 Abs. 2 Nr. 14 streng geschützt

Gefährdung:
RL T (Rote Liste Thüringen nach Jaehne et al. (2021)
RL D (Rote Liste Deutschland nach Ryslavy et al. (2020) 0 ausgestorben, ausgerottet oder verschollen, 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, R extrem selten (rar), V
               Vorwarnliste, * ungefährdet; Kategorie +/-: + aktuelle Verbesserung der Einstufung, - aktuelle Verschlechterung der Einstufung, = Kategorie unverändert

EZ Th (Erhaltungszustand in Thüringen nach Thüringer Bewertungsschema, TLUBN 2016)
A sehr guter Erhaltungszustand
B guter Erhaltungszustand
C mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand

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Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan B-Lr 02 "Wohnbebauung an der Isserstedter ...
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
                                    zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“           10

Abb. 6: Brutvorkommen Feldlerche, 2022.                Abb. 7: Brutvorkommen Kohlmeise, 2022.

Abb. 8: Brutvorkommen Hausrotschwanz, 2022.            Abb. 9:Brutvorkommen Amsel, 2022.

Abb. 10: Brutvorkommen Dorngrasmücke, 2022.           Abb. 11: Brutvorkommen Klappergrasmücke, 2022.

                                                                                                Seite 10 von 24
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Abb. 12: Brutvorkommen Bachstelze, 2022.

Im mittleren Verbindungsgebäude der östlichen Gebäude wurden alte
ungenutzte Rauchschwalbennester gefunden (Abb. 13). Diese sind aber
weder aus der aktuellen Saison noch der vergangenen Saison.
Wahrscheinlich stammen diese aus der Zeit, als die Stallungen noch in
Betrieb waren. Auch sonst gab es keine Hinweise auf eine kürzliche Nutzung
des Gebäudes durch Rauch- oder Mehlschwalben.

                      Abb. 13: Verlassenes Rauchschwalbennest. Aufnahme 18.04.2022, M. Nickel.

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Fledermauserfassung
Ergebnisse der optischen Untersuchungen der Gebäude auf Fledermausvorkommen
Die Untersuchungen konzentrierten vor allem auf die Gebäudebereiche.
Hier     insbesondere       die    zahlreichen     Spalten,     Lücken    in den
Gebäudeverschalungen und den Dachgiebeln. Zu keinem Zeitpunkt wurden
Individuen beim Verlassen oder Anfliegen beobachtet. Auch Kot- und
Urinspuren an Gebäudeteilen wurden nicht gefunden. Auf dem Gelände
selbst, wurden einzelne Fledermäuse bei Jagdflügen beobachtet. Am 21.05.
konnte für einige Minuten ein mutmaßlich Großer Abendsegler, an einem
der ehemaligen Belüftungsschächte beobachtet werden.

Abb. 14: Infrarotaufnahmen von Gebäudeteilen des Untersuchungsgeländes (oben links bis Mitte rechts). Unten links einzelnes
Individuum eines Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) hängend an einem Abluftschacht. Aufn. 21.05.2022 auf dem
Untersuchungsgelände. Unten rechts Brutplatz einer Kohlmeise (Parus major) in einer Stoßstange (s. Kap. ornithologische
Ergebnisse).
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Es ist davon auszugehen, dass im Umkreis des Geländes Vorkommen, resp.
Wochenstuben von Fledermäusen existieren. D.h. die Frequentierung bzw.
das Überfliegen des Geländes ist plausibel, auch wenn keine unmittelbare
Nutzung (in Form von Wochenstuben) der Fläche oder der Gebäude
festgestellt wurde.

Ergebnisse der akustischen Erfassung auf dem Gelände

Abb. 15: Sonagramm eines Abendseglers (Nyctalus spec.). Aufn. vom 14.05. 2022 auf dem Untersuchungsgelände.

Für das Gelände konnten in 25 Aufnahmenächten 200 Aufnahmestunden
ausgewertet werden. Von 10.929 registrierten Kontakten konnten 2.485
Fledermausrufe bestimmt werden. Insgesamt wurden 19 Fledermausarten
auf dem Gelände registriert (Tab. 2). Mit fast 88,1% Anteil sind die
Pipistrellen die größte Gruppe. Innerhalb dieser sind es 96%
Zwergfledermäuse Pipistrellus pipistrellus (2.082 Kontakte). Alle anderen
Arten/ Gruppen wurden in zwei- oder einstelliger Zahl erfasst, liegen jeweils
unter 3% der registrierten Arten (Tab. 3).

                            Nr     Art                        wiss. Name
                             1     Zwergfledermaus            Pipistrellus pipistrellus
                             2     Rauhautfledermaus          Pipistrellus nathusii
                             3     Großer Abendsegler         Nyctalus noctula
                             4     Kleine Hufeisennase        Rhinolophus hipposideros
                             5     Kleiner Abendsegler        Nyctalus leisleri
                             6     Breitflügelfledermaus      Eptesicus serotinus
                             7     Weißrandfledermaus         Pipistrellus kuhlii
                             8     Wasserfledermaus           Myotis daubentonii
                             9     Mopsfledermaus             Barbastella barbastellus
                            10     Braunes Langohr            Plecotus auritus
                            11     Großes Mausohr             Myotis myotis
                            12     Fransenfledermaus          Myotis nattereri
                            13     Zweifarbfledermaus         Vespertilio murinus
                            14     Kleine Bartfledermaus      Myotis mystacinus
                            15     Nordfledermaus             Eptesicus nilssonii
                            16     Bechsteinfledermaus        Myotis bechsteinii
                            17     Große Bartfledermaus       Myotis brandtii
                            18     Graues Langohr             Plecotus austriacus
                            19     Teichfledermaus            Myotis dasycneme
                       Tab. 2: Nachgewiesene Fledermausarten auf Untersuchungsgelände 2022.

                                                                                                   Seite 13 von 24
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Auf Grund der großen Variabilität und der damit verbundenen
Unsicherheiten bei der Bestimmung einzelner Arten, wurden die Gruppe der
Nyctaloiden       (Großer     Abendsegler,      Kleiner     Abendsegler,
Breitflügelfledermaus und Zweifarbfledermaus), zusammengefasst und
andere Arten, mit Außnahme der Zwergfledermaus, lediglich auf
Gattungsniveau eingestuft.

                           Nr          Gruppen/Arten              Kontakte      Anteil in %
                           1     Nyctaloide                          149            6,0
                           2     Pipistrellen *                     2.170           88,1
                           3     Plecotus spec.                       14            0,6
                           4     Barbastella spec.                    14            0,6
                           5     Rhinolophus hipposideros             66            2,7
                           6     Myotis spec.                         50            2,0
Tab. 3: Rufgruppen und Gattungen erfasster Fledermäuse nach Häufigkeit (in %) auf dem Untersuchungsgelände im Zeitraum
April bis September 2022. *96% davon Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus).

Bei der Auswertung der jahreszeitlichen Verteilung der registrierten
Fledermausaktivitäten fällt auf, dass 50% der Rufe im April erfasst wurden.
Das lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um wandernde Individuen
handelt. Wie im Gesamtspektrum sind es auch hier die Zwergfledermäuse,
welche das Muster wesentlich bestimmen (Abb. 16). Bei den
Aktivitätsmustern der Fledermäuse sind zwei deutliche Maxima im
Erfassungszeitraum erkennbar. Zunächst die hohen Aktivitätszahlen im
April, dann die erhöhten Zahlen im Juli und August (Abb. 16). Das erste
Maximum zeigt das Verlassen der Winterquartiere. Das Sommerhoch zeigt
die erhöhten Aktivitäten vor allem von Jungtieren nach dem Verlassen der
Wochenstuben. Die Anzahl an Rufkontakten lässt keine Rückschlüsse auf
die Anzahl an Individuen zu (deshalb als Kontakte bezeichnet). Die Zahl der
Rufkontakte spiegelt lediglich die Aktivität zum Zeitpunkt der Aufnahme
wider, dies können jagende Einzelindividuen aber auch mehrere Individuen
über den gleichen Zeitraum sein.

          Kontakte                  Kontakte
 Monat
          Zwergfledermaus           gesamt
 April             1.151              1.247
 Mai                163                220
 Juni               82                 155
 Juli               404                411
 August             220                369
 Sept               62                  88

Abb. 16:Datentabelle und Verteilung der registrierten Fledermausrufe im Vergleich zu registrierten Zwergfledermäusen im
Erfassungszeitraum April- September auf dem Gelände 2022.

                                                                                                    Seite 14 von 24
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                                    zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“                   15

Die Aktivitätsmuster der registrierten Fledermäuse zeigen eine erhöhte
Aktivität in den frühen Abendstunden. Einzelkontakte der meisten Arten
sind Transferflüge über das Gelände. Mehrfachkontakte über die gesamte
Aufzeichnungsnacht weisen auf Jagdverhalten hin. Exemplarisch werden
hier aus den Monaten April bis Juli die Aktivitätsmuster dargestellt (Tab. 4
und Abb. 17).

      Datum 12.04.
      Uhrzeit              20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00
      Kontakte               172     141      139      72       47       24       0        2       2         4

      Datum 23.05.
      Uhrzeit              20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00
      Kontakte                0        5       3        5        3       4        4        0       0         0

      Datum 21.06.
      Uhrzeit              20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00
      Kontakte                0        0       7       26        8       8        9        3       0         0

      Datum 03.07.
      Uhrzeit              20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 05:00
      Kontakte                0        3       12      51       86       51      24        1       0         0
Tab. 4: Aktivitätsmuster (Kontakte) von Fledermäusen an einer stationären Horchbox auf dem Untersuchungsgelände in vier
Aufnahmenächten 2022.

                                                                                                       Seite 15 von 24
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Abb. 17: Aktivitätsmuster (Kontakte) von Fledermäusen an stationärer Hochbox in vier Aufnahmenächten 2022.

                                                                                              Seite 16 von 24
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Fazit: Das untersuchte Areal wird von den nachgewiesenen
Fledermausarten sowohl für Transferflüge als auch zur Nahrungssuche
genutzt.

Herpetologische Erfassung
Auf dem Untersuchungsgelände wurden, trotz intensiver Suche und günstig
erscheinender Habitatstrukturen, zu keinem Zeitpunkt Hinweise gefunden,
die auf ein Vorkommen von Reptilien, insbesondere von Zauneidechsen,
schließen lassen. Auf Grund dieser Ergebnisse, entfallen die
artenschutzrechtlichen Prüfungen in diesem Kontext.

                                                                                       Seite 17 von 24
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Die Vorgehensweise bei der artenschutzrechtlichen Prüfung beinhaltet die
folgenden Schritte:

Schritt 1: Auswahl prüfrelevanter Arten (Relevanzprüfung)

Schritt 2: Analyse der Betroffenheit der prüfrelevanten Arten
      (Konfliktanalyse)

Schritt 3: ggf. Ausnahmeprüfung, sofern ein Vorhaben trotz Auslösung
      von Verboten zugelassen werden soll

1. Relevanzprüfung- Auswahl prüfrelevanter Arten
Die Auswahl prüfrelevanter Arten betrifft alle Tier- und Pflanzenarten, die
entsprechend den Vorschriften des § 44 BNatSchG Gegenstand eines
artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sein können. Es handelt sich dabei um
Arten aus den beiden folgenden Gruppen
• europäische Vogelarten
• im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnete Arten

Als Ausgangsbasis der Relevanzprüfung werden zunächst alle in Thüringen
rezent vorkommenden Arten dieser Gruppen definiert. Diese Arten werden
als planungsrelevant bezeichnet. Vollständige Artenlisten sind den
Internetseiten der TLUBN zu entnehmen.
Aus der Gesamtheit der planungsrelevanten Arten werden im Zuge des
folgenden Abschichtungsprozesses diejenigen Arten aussortiert, bei denen
jede Betroffenheit durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann. Die
verbleibenden Arten, bei denen eine Betroffenheit durch das Vorhaben nicht
von vornherein auszuschließen ist, werden als prüfrelevant bezeichnet.
Diese gehen in Schritt 2 der Prüfung ein.

Zur Ermittlung der prüfrelevanten Arten erfolgt eine Potenzialabschätzung.
Es werden alle in Thüringen vorkommenden planungsrelevanten Arten auf
mögliche Vorkommen im Untersuchungsgebiet geprüft. Dies erfolgt in Form
einer Abschichtungstabelle unter Berücksichtigung des Vorkommens der
jeweiligen Art im Naturraum, der Habitateignung sowie der vorliegenden
Nachweise der entsprechenden Arten (Datengrundlage ist das
vorangestellte Gutachten).

2. Konfliktanalyse
Die nach der Abschichtung verbleibenden prüfrelevanten Arten werden
detailliert im Hinblick auf die Frage geprüft, ob sie durch das Vorhaben in
einer Weise beeinträchtigt werden können, dass eine Auslösung der
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1- Nr. 3 BNatSchG zu erwarten
oder möglich ist. Bedeutsam sind dabei unter anderem Informationen

                                                                                      Seite 18 von 24
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• zu den Wirkfaktoren des Vorhabens, die eine Beeinträchtigung
      hervorrufen können
• zum artspezifischen Ausmaß der Empfindlichkeit gegenüber diesen
      Wirkfaktoren

Aus den genannten Punkten wird abgeleitet, ob eine Auslösung der
genannten Verbote erfolgt oder nicht. Die Begründung erfolgt entweder für
jede Art oder für Artgruppen.

3. Ausnahmeprüfung
Bei der Ausnahmeprüfung handelt es sich um einen optionalen Schritt der
artenschutzrechtlichen Prüfung, der nur durchgeführt wird, wenn ein
Vorhaben trotz Auslösung artenschutzrechtlicher Verbote dennoch
zugelassen werden soll. Zu betrachten wären in diesem Fall die
Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG.

An dieser Stelle wird vorgreifend hingewiesen, dass in Zusammenhang des
Bebauungsplans B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter-Straße“ keine
artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung erforderlich ist.

Relevanzprüfung- Auswahl prüfrelevanter                             Arten       (Schritt       1    der
artenschutzrechtlichen Prüfung)

Fledermäuse (Chiroptera)
Die auf dem Gelände festgestellten Fledermausarten (s.a. Erfassungsdaten
im vorangestellten Teil) sind alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
und somit prüf- und planungsrelevant.

Liste der in Thüringen vorkommenden sowie ausgestorbenen/
verschollenen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und
Abschichtung für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
RL D /RL TH - Rote Liste der Tiere Deutschlands / Thüringens (BFN 1996, 1998, 2009,
2011; TLUG 2011): 0 - ausgestorben oder verschollen, 1 - Vom Aussterben bedroht, 2 –
Stark gefährdet, 3 – Gefährdet, G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V – ungefährdete
Art der Vorwarnliste, * - ungefährdet, D – Daten unzureichend
Ehz TH - Erhaltungszustand in Thüringen 2007-2012 (LUX et al. 2014): FV - günstig; U1 -
ungünstig-unzureichend; U2 - ungünstig-schlecht, XX- unbekannt.

Abschichtungskriterien:
A - Art in Thüringen ausgestorben oder verschollen
B - Vorhabengebiet liegt außerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes der Art in
       Thüringen
C - Erforderlicher Lebensraum/erforderliche Habitatbedingungen im
       Vorhabengebiet nicht vorhanden
D - Wirkungsempfindlichkeit vorhabenspezifisch so gering ist, dass mit
       hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass keine
       Verbotstatbestände ausgelöst werden

                                                                                        Seite 19 von 24
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                                            RL   RL      Ehz      Abschichtkriterien             weitere
 Artname
                                            D    Th      Th       A   B    C    D                Betrachtungen
 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)   3     2       U2                X                         nein
 Braunes Langohr (Plecotus auritus)         3     3       U1                X                         nein
 Breitflügelfledermaus                                                                                nein
 (Eptesicus serotinus)                      3      2      U1                       X
 Fransenfledermaus (Myotis nattereri)       *      2      U1                       X                     nein
 Graues Langohr (Plecotus austriacus)       1      1      U2                       X                     nein
 Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)     *      2      U1                       X                     nein
 Große Hufeisennase
 (Rhinolophus ferrumequinum)                1      0                X                                    nein
 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)      V      1      U2                       X                     nein
 Großes Mausohr (Myotis myotis)             *      3      FV                       X                     nein
 Kleine Bartfledermaus
 (Myotis mystacinus)                        *      2      U2                       X                     nein
 Kleine Hufeisennase
 (Rhinolophus hipposideros)                 2      3      U2                       X                     nein
 Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)       D      2      U2                       X                     nein
 Mopsfledermaus
 (Barbastella barbastellus)                 2      2      U1                       X                     nein
 Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii)       3      2      U1               X                             nein
 Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe)        1      1      U2                                             nein
 Rauhautfledermaus
 (Pipistrellus nathusii)                    *      2      U2                       X                     nein
 Teichfledermaus (Myotis dasycneme)         G      R      XX                       X                     nein
 Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)      *      *      U1                       X                     nein
 Zweifarbfledermaus
 (Vespertilio murinus)                      D      G      XX                       X                     nein
 Zwergfledermaus
 (Pipistrellus pipistrellus)                *      3       FV                             X               ja
Abb. 18: Abschichtungstabelle für die planungsrelevanten Fledermausarten. RL-Kategorien: 0 ausgestorben, 1 vom Aussterben
bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, G Gefährdung unbekannten Ausmaßes, R extrem selten, V Vorwarnliste, *
ungefährdet, D Daten unzureichend, nB nicht bewertet; Ehz – Erhaltungszustand: FV günstig, U1 unzureichend, U2 schlecht,
XX unbekannt

Konfliktanalyse Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
(Schritt 2 der artenschutzrechtlichen Prüfung)

Charakterisierung
Die Zwergfledermaus ist eine flexible Art des Siedlungsbereiches die auch
in der Nähe von Wäldern und Gewässern anzutreffen ist. Jagdgebiete sind
vor allem Grenzstrukturen wie Hecken, Wege oder Waldränder. Als
Jagdgebietsentfernung werden bis zu 2 km und als Aktionsraumgrößen
zwischen 50 und 92 ha beschrieben. Als Sommerquartiere werden
Spaltenverstecke genutzt. Typisch sind Flachdächer, Wandverkleidungen
oder Fensterläden. Die Art nutzt auch Baumhöhlenquartiere und Nisthilfen
von Vögeln. Winterquartiere sind trockene Stollen, Höhlen sowie
Gewölbekeller. Paarungen erfolgen z.T. schon im Winterquartier und im
zeitigen Frühjahr. Die Jungtiere werden im Juni geboren und sind nach ca.
4 Wochen flugfähig. Die Art gilt als ortstreu, Wanderungen liegen im Bereich
von unter 20 km.

Verbreitung in Deutschland und Thüringen
In Deutschland kommt die Zwergfledermaus bundesweit vor und ist vor
allem in Siedlungsbereichen z.T. häufig. Thüringen: Die Zwergfledermaus
                                                                                                      Seite 20 von 24
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ist in Thüringen mäßig häufig und weist die meisten bekannten
Wochenstubenquartiere aller Fledermausarten auf. Diese sind gleichmäßig
über Thüringen verteilt.

Verbreitung im Untersuchungsgebiet
Im Rahmen der Fledermauserfassung wurden im Plangebiet Flugaktivitäten
der Zwergfledermaus nachgewiesen. Es handelte sich um Transfer- und
(mögliche) Jagdflüge. Die Art zeigte eine Aktivität in der ganzen Nacht vor
allem aber in der ersten Nachthälfte. Im Untersuchungsgebiet wurden keine
Quartiere der Art nachgewiesen. Es wurden alle in Frage kommenden
Quartierstrukturen, insbesondere an den vorhandenen Gebäuden
untersucht.

• zu den Wirkfaktoren des Vorhabens, die eine Beeinträchtigung
      hervorrufen können
• zum artspezifischen Ausmaß der Empfindlichkeit gegenüber diesen
      Wirkfaktoren

Mit der im Rahmen der Baufeldfreimachung notwendigen Beseitigung der
vorhandenen Gebäude mit potenziellen Fledermausquartieren sind
Tötungen und Verletzungen von Tieren möglich. Mit der Baufeldfreimachung
im Zeitraum Sept./Okt. Oder Apr./Mai, also noch oder schon in der
Aktivitätszeit der Fledermäuse, können Beeinträchtigungen von Tieren in
Sommerquartieren ausgeschlossen werden. Die Gebäude sollten vor den
Abrissmaßnahmen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung auf
anwesende Fledermäuse hin kontrolliert und diese gegebenenfalls
fachgerecht geborgen werden. Sonstige Risiken, Tötungen oder
Verletzungen sind durch das geplante Vorhaben für Fledermäuse nicht
unmittelbar zu erwarten.
Durch den Verlust potentieller Quartiere an den vorhandenen Gebäuden
(Spaltenräume)       sind   geeignete    Ersatzquartiere     vorzusehen:
hier: 15 Stk. Fledermaus-Flachkästen aus Holzbeton; diese sind in der
näheren Umgebung, bspw. an Bäumen, anzubringen.

Erforderliche Maßnahmen:
- Maßnahme 1: Gebäudeabriss: Sept./Oktober oder Apr./ Mai
- Maßnahme 2: ökologische Baubegleitung während
     Gebäudeabrissmaßnahme
- Maßnahme 3: Anbringung von 15 Stk. Fledermausflachkästen aus
     Holzbeton. Maßnahmenabstimmung mit Unteren
     Naturschutzbehörde erforderlich.

Weiterhin wird empfohlen, dass die durch die Baumaßnahmen beseitigten
Bäume und Sträucher auf dem Gelände durch entsprechende
Neupflanzungen sukzessive ersetzt werden, da diese für die das Gelände
nutzenden     Fledermäuse    als  relevante   Strukturen   (Jagdgebiet/
Transferflüge) anzusehen sind.

                                                                                      Seite 21 von 24
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Weitergehende konfliktvermeidende Maßnahmen sind nicht notwendig.
Während der Bauzeit kommt es zu Störwirkungen durch akustische und
optische Reize der Baumaßnahmen. Hierdurch sind Störungen im Bereich
von Nahrungshabitaten möglich, wobei im Vorhabenbereich keine Quartiere
der Zwergfledermaus bekannt sind. Zudem ist durch mögliche Störreize
keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population der
Zwergfledermaus zu erwarten.

Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose einschl. vorgesehener
Maßnahmen treten keine Verbotstatbestände ein.

Relevanzprüfung- Auswahl prüfrelevanter Arten
(Schritt 1 der artenschutzrechtlichen Prüfung)

Vögel (Aves)
Datengrundlage zur Ermittlung des Artenspektrums von prüfrelevanten
Brutvögeln ist das vorangestellte ornithologische Gutachten. Bei den hier
betrachteten Arten handelt es sich ausnahmslos um sogenannt D-
Nachweise, also sichere Brutnachweise.
Im Erfassungszeitraum 2022 wurden 6 Brutvogelarten auf dem Gelände
festgestellt die alle als prüfrelevant einzustufen sind.

Abschichtungskriterien:
A - Art in Thüringen ausgestorben oder verschollen
B - Vorhabengebiet liegt außerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes der Art in
       Thüringen
C - Erforderlicher Lebensraum/erforderliche Habitatbedingungen im
       Vorhabengebiet nicht vorhanden
D - Wirkungsempfindlichkeit vorhabenspezifisch so gering ist, dass mit
       hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass keine
       Verbotstatbestände ausgelöst werden

                 wiss.                                                                     weitere
Artname                        Schutzstatus      Gefährdung Abschichtungskriterien
                 Artname                                                                   Betrachtungen
                               VSLR BNatSchG RL T       RL D    A     B      C     D
                 Alauda
Feldlerche                                §        *     3/=                           X          ja
                 arvensis
Kohlmeise        Parus major              §        *     */=                           X          ja
                 Phoenicurus                                                           X          ja
Hausrotschwanz                            §        *     */=
                 ochruros
                 Turdus                                                                X          ja
Amsel                                     §        *     */=
                 merula
                 Sylvia                                                                X          ja
Dorngrasmücke                             §        *     */=
                 communis
                 Sylvia                                                                X          ja
Klappergrasmücke                          §        *     */=
                 curruca
                 Motacilla                                                             X          ja
Bachstelze                                §        *     * /=
                 alba

Konfliktanalyse Brutvögel (Schritt 2 der artenschutzrechtlichen Prüfung)

• zu den Wirkfaktoren des Vorhabens, die eine Beeinträchtigung
      hervorrufen können
                                                                                           Seite 22 von 24
Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
                             zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“       23

• zum artspezifischen Ausmaß der Empfindlichkeit gegenüber diesen
     Wirkfaktoren

Mit der im Rahmen der Baufeldfreimachung notwendigen Beseitigung der
vorhandenen Gebäude, Bäume sowie der vorhandenen Sträucher sind
Tötungen und Verletzungen von Tieren möglich. Mit der Baufeldfreimachung
im Zeitraum November bis Februar können Beeinträchtigungen von Vögeln
an ihren Brutstätten ausgeschlossen werden.
Um die durch die Baufeldfreimachung entstandenen Verluste an geeigneten
Brutplätzen für Gebäudebrüter zu kompensieren, sind 12 künstliche
Nisthilfen vorzuehen. Diese sind in der näheren Umgebung, bspw. an
Bäumen, anzubringen. Die durch die Rodungen der Bäume und Sträucher
entstandenen Verluste an Brutstätten, ist es notwendig diese durch
Neupflanzungen im Umfeld gleichwertig zu ersetzen.

Erforderliche Maßnahmen:
- Maßnahme 4: Gehölzbeseitigung nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02.
- Maßnahme 5: Anbringung von 12 künstlichen Nisthilfen für Brutvögel (6x
      Halbhöhle und 6x Höhle). Maßnahmenabstimmung mit Unteren
      Naturschutzbehörde erforderlich.
- Hinweise: Feldlerche: Betrifft ackerbaulich genutzte Flächen außerhalb
des
      Geltungsbereiches. Der Lebensraumverlust wäre durch die
      Schaffung einer CEF-Maßnahme auszugleichen. Die
      Baufeldfreimachung erfolgt nur außerhalb der Brutzeit, zwischen
      August und März.

Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose einschl. vorgesehener
Maßnahmen treten keine Verbotstatbestände ein.

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Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienerfassung 2022 und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
                               zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung an der Isserstedter Straße“       24

Literatur
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                                                                                       Seite 24 von 24
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