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Kurzanleitung Bundesförderung Gigabit Bundesförderprogramm für die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Mit dem Graue-Flecken-Programm unterstützt der Bund seit April 2021 den flächendeckenden Ausbau mit Gigabitnetzen und ebnet so gemeinsam mit den Kommunen und Ländern den Weg in die Gigabitgesellschaft. Diese Kurzanleitung stellt Ihnen das Förderprogramm, die Onlineplattform und die wesentlichen Verfahrensschritte beim Erstantrag eines Förderprojekts vor.
Inhalt 1 Die Gigabitförderung von Grauen Flecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Förderziel und Fördergegenstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Allgemeine Förderbedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2 Die zwei Fördergegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Förderung von Beratungsleistung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Wirtschaftlichkeitslückenmodell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Betreibermodell. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3 Projektträger und Kontaktpersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Projektträger für den geförderten Gigabitausbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Projektträger atene KOM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4 Onlineplattform – Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Registrierung in zwei Schritten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kostenloses Workshopangebot für alle Projektphasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 5 Erstantragstellung für Beratungsleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 6 Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Förderbedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Förderhöhe und Förderquote. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Förderablauf Graue Flecken Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Antragstellung bis Bewilligung in vorläufiger Höhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Markterkundungsverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Auswahlverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Bewilligung in abschließender Höhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Materialkonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Bauphase: Mittelanforderung, Zwischennachweis & Material auf Vorrat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Publizitätsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Verwendungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 7 Begriffe und Sonderfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Open Access . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Homes Passed . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 NGA-Netze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Vorleistungsprodukte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Inbetriebnahme geförderter Netze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
1 Die Gigabitförderung von Grauen Flecken Eine zuverlässige und hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist die Voraussetzung für die digitale Gesellschaft. Damit die digitale Transformation gelingt, muss der regionale Gigabitausbau zügig voranschreiten. Nur so können datenintensive Anwendungen in allen Bereichen der Gesellschaft entwickelt, verbreitet und nutzbar gemacht werden. Allein gigabitfähige Netze werden dabei den stei- genden Anforderungen in Homeoffice, Fern- unterricht und beim mobilen Arbeiten gerecht. Insbesondere für kleinere Kommunen ist eine gute Breitbandversorgung eine zentrale infrastrukturelle Grundlage, um die lokale Wirtschaft zu festigen, die Ansiedlung neuer Unternehmen zu fördern und so neue Arbeitsplätze zu schaffen. Damit ist der Gigabitausbau eine existenzielle Bedingung für die regionale Entwicklung und ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Attraktivität als Wirtschaftsstandort und zur Verbesserung der Lebensqualität. Allerdings kann in vielen ländlich gelegenen Kommunen der privatwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikations- Infrastrukturen oft nicht rentabel realisiert werden. Deshalb fördert die Bundesregierung im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland lokale Infrastrukturprojekte, solange sie bestimmte Konnektivitätsziele erreichen, also Mindestgeschwindigkeiten beim Up- und Download von Daten über das Internet. Die neue Gigabitrichtlinie orientiert sich an der Klassifizierung der Europäischen Breitbandleitlinien von Weißen, Grauen und Schwarzen Next Generation Access (NGA)-Flecken*. Weiße NGA-Flecken Graue NGA-Flecken Schwarze NGA-Flecken sind Gebiete, in denen noch sind Gebiete, in denen sind Gebiete, in denen kein NGA-Netz vorhanden bereits ein NGA-Netz mindestens zwei NGA-Netze ist und voraussichtlich auch vorhanden ist oder voraus- vorhanden sind oder voraus- nicht in den nächsten drei sichtlich in den nächsten sichtlich in den nächsten drei Jahren ausgebaut wird. drei Jahren ausgebaut wird. Jahren ausgebaut werden. Aufgreifschwelle: förder- Aufgreifschwelle: weniger Nicht förderfähig. fähig sind Anschlüsse mit als 100 Mbit/s im Down- weniger als 30 Mbit/s im load; ab 2023 weniger als Download. 200 Mbit/s symmetrisch. * Mehr Informationen zu den Europäischen Breitbandleitlinien und NGA-Netzen finden Sie im Kapitel 7: Begriffserklärungen. Seite 4 | www.atenekom.eu
Die Gigabit-Förderung gegen Graue Flecken Förderziel und Fördergegenstand Die Bundesregierung will gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland schaf- fen. Dazu fördert sie den Gigabitausbau in Gebieten, ... ... in denen es noch kein ... in denen sich der ... daher voraussichtlich in Netz gibt, das allen End- Ausbau wirtschaftlich den nächsten drei Jahren kunden und -kundinnen nicht rentiert und ... kein privates Unternehmen zuverlässig eine Datenrate ein entsprechend leistungs- von mindestens 100 Mbit/s fähiges Breitbandnetz im Download zur Verfügung errichten wird. stellt („Aufgreifschwelle“) Ein wichtiges Ziel der Richtlinie ist die flächendeckende Erschließung mit Breitbandnetzen. Deswegen sind auch so- genannte sozioökonomische Schwerpunkte ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s förderfähig. Diese sozioökonomischen Schwerpunkte sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Dazu gehören Schulen, Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser und Stadien, Ver- kehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen sowie bestimmte kleine und mittelständische Unternehmen mit mindestens drei und weniger als 125 Mitarbeiter:innen, höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme. Allgemeine Förderbedingungen Antragsberechtigt für das Bundesförderprogramm Gigabit ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt. Zu diesen antragsberechtigten Gebietskörperschaften gehören Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse nach dem Kommunalrecht der Länder sowie Unternehmen, die ausschließlich in öffentlicher Trägerschaft sind. Interkommunale Zusammenschlüsse, Landkreise, gemeindeeigene Unternehmen und Zweckverbände, die im Auftrag von Gemeinden tätig werden, müssen einen Übertrag der Aufgaben nachweisen: per Satzung, öffentlich-rechtlichem Vertrag oder einer unterzeichneten Kooperationserklärung für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes. Gefördert werden Gebiete, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist und ein Marktversagen festgestellt wurde. www.atenekom.eu | Seite 5
2 Die zwei Fördergegenstände Als Antragsteller können Sie zwischen zwei Fördermodellen für ihr Ausbauprojekt wählen: Im Betreibermodell wird die Errichtung und Verpachtung passiver Infrastrukturen gefördert. Im Wirtschaft- lichkeitslückenmodell wird eine Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen durch den Förderbetrag geschlossen. Förderfähig sind außerdem vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen, die Antragsteller in der Planungs- phase unterstützen sollen. Förderung von Beratungsleistung Ein bedarfsorientiertes und sorgfältig geplantes Konzept ist die Grundlage für einen effizienten kommunalen Gigabit- ausbau. Um die Antragssteller in der Planungsphase zu unterstützen, bietet das Bundesförderprogramm Gigabit die Förderung externer Beratungsleistungen an. Antragssteller können eine Förderung für die externe Beratung und Projektbegleitung zur Qualitätssicherung in der Erstellung der Antragsunterlagen, von georeferenzierten Unterlagen und der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen beantragen (Kapitel 5: Beratungsleistung). Wirtschaftlichkeitslückenmodell In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung wird die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen gefördert. Als Wirtschaftlichkeitslücke wird die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Aufbaus und Betriebs eines Netzes über eine Zweckbindungsfrist von mindestens sieben Jahren definiert. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für den durchgehenden Betrieb von mindestens sieben Jahren gewährt. Für diesen Zeitraum besteht eine sogenannte Bereitstellungsverpflichtung des Netzbetreibers. Eine mehrfache Zuwendung für denselben Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Gefördert wird die Errichtung passiver und aktiver Infrastrukturen, zum Beispiel Schächte, Gehäuse, Schalthäuser, Auf- ständerungen und Masten (Kapitel 6: Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Betreibermodell Im Betreibermodell werden die Ausgaben für die Errichtung einer passiven Infrastruktur gefördert, welche die Gebiets- körperschaft nach dem Ausbau für den Betrieb an private Netzbetreiber verpachtet. Zur passiven Infrastruktur zählen zum Beispiel Lehrrohre und Glasfaserstrecken. Gefördert wird die Investition abzüglich des Barwerts der Pachteinnahmen. Zur geförderten passiven Infrastruktur ge- hören Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren, die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen und die Mitverlegung von Leerrohren durch Synergieeffekte während anderer Tiefbaumaß- nahmen. Der Betreiber des Netzes muss zu Beginn des Gigabitausbaus durch ein Auswahlverfahren ausgewählt worden sein (Kapitel 6: Betreibermodell). Seite 6 | www.atenekom.eu
3 Projektträger und Kontaktpersonen Beliehene Projektträger Projektträger sind Einrichtungen, die Fördermittel abwickeln und Projekte begleiten. Auftraggeber sind Bundes- und Landesministerien. Diese können einem beauftragten Projekt- träger den Status eines beliehenen Unternehmers verleihen. Damit darf dieser im Rahmen seines Auftrags hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Projektträger für den geförderten Gigabitausbau Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, ehemals BMVI) hat zwei hoheitlich beliehene Projektträger eingesetzt. Sie sind in ihrem jeweils zugeteilten Gebiet (Los A & Los B) für die operative Abwicklung des Programms verantwortlich. Für den geförderten Gigabitausbau in Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein (Los B) ist die atene KOM GmbH verantwortlich. Sie agiert als Treuhandnehmer und zugleich Beliehener. Da sie Zuwendungen im eigenen Namen vergibt, ist sie Behörde i. S. v. § 1 Abs. 4 VwVfG, vergleichbar einer obersten Bundesbehörde. Projektträger atene KOM GmbH Der Projektträger atene KOM unterstützt Antragsteller mit einer umfassenden Begleitung. Eine Besonderheit ist die Einbindung der atene KOM-Regionalstand- Kontakt orte als beratende Stellen vor Ort. Als Antragsteller im Bundesförderprogramm Montag bis Freitag Gigabit wird Ihnen von den Regionalstandorten eine feste Kontaktperson für 9-17 Uhr alle Anliegen zugewiesen. Telefon +49 30 2332 49 777 Diese Kontakperson steht Ihnen über den gesamten Projektverlauf all Ihrer Infrastrukturprojekte zur Seite und gewährleistet eine qualitativ hochwertige Fax Beratung. Sie erreichen Ihren jeweiligen Regionalstandort über die zentrale +49 30 2332 49 778 Rufnummer oder per Mail, siehe Kasten rechts. E-Mail projekttraeger@atenekom.eu www.atenekom.eu | Seite 7
4 Onlineplattform – Einführung Onlineplattform für die Antragsteller aus den Bundesländern • Bremen • Hamburg • Hessen • Mecklenburg-Vorpommern • Niedersachsen • Nordrhein-Westfalen • Rheinland-Pfalz • Saarland • Schleswig-Holstein www.projekttraeger-breitband.de Alle Anträge und Verfahren (im Markterkundungen, Interessen- Projekte mit den dazugehörigen Fördergebiet Los B) im Bundesförder- bekundungsverfahren und Aus- Anträgen ablegen und zum Beispiel programm Gigabit werden über die schreibungen. Und in der Übersicht weitere projektrelevante Personen Onlineplattform durchgeführt. Diese Förderprogramme finden Sie eine hinzufügen und ihnen individuelle finden Sie unter www.projekttraeger- Aufstellung aller bestehenden Förder- Zugriffsrechte zuweisen. breitband.de. programme und der einschlägigen Richtlinien. Zugang für Beratungs- und Tele- Die Onlineplattform ist in einen öf- kommunikationsunternehmen fentlichen und einen persönlichen Persönlicher Nutzerbereich Bereich aufgeteilt: Im persönlichen Beratungsunternehmen und Tele- Nutzerbereich finden Sie alle rele- Alle registrierten Benutzer und Be- kommunikationsunternehmen (TKU) vanten Informationen und Doku- nutzerinnen erhalten einen persön- können sich wie Antragsteller bei der mente sowie eine Übersicht Ihrer lichen Zugang und einen eigenen Onlineplattform registrieren. Wählen laufenden Anträge und Verfahren. Nutzerbereich. Hier können Sie nach Sie dazu bei der Registrierung die je- Dieser Bereich ist nur über eine vor- Aktivierung durch den Projektträger weilige Schaltfläche für die öffentliche herige Registrierung mit Nutzerkonto Fördermittel beantragen, Markter- Hand, Bieter/Anbieter beziehungs- zugänglich. kundungs- und Auswahlverfahren weise für Dienstleister aus. anlegen sowie Mittelanforderungen Im Öffentlichen Bereich finden Sie Der weitere Ablauf der Registrierung beantragen. frei zugänglich eine Übersicht über ist mit der Registrierung der Gebiets- die laufenden und abgeschlossenen Außerdem können Sie hier in ver- körperschaften identisch. Verfahren, die veröffentlichten schiedenen Arbeitsbereichen Ihre Seite 8 | www.atenekom.eu
Registrierung in zwei Schritten Die Onlineplattform steht Ihnen erst die atene KOM-Signaturplattform Sie so auch im Rahmen des Förder- nach der Registrierung mit einem FP Sign oder den postalischen Weg programms Dokumente mit Schrift Nutzerkonto vollumfänglich zur nutzen. Die Verifikation mit FP Sign formerfordernis rechtsgültig digital Verfügung. ermöglicht einen rein digitalen und unterzeichnen und direkt, einfach damit schnelleren Prozess. und unverfälscht übermitteln. Das Legen Sie sich dazu zunächst auf Versenden der Dokumente auf pos- www.projekttraeger-breitband.de Für die Nutzung von FP Sign ist eine talischem Weg ist damit nicht mehr über R egistrieren Sie sich hier ein einmalige Identifikation über den notwendig. Nutzerkonto an. Damit können Sie Webdienst sign-me der Bundes- sich bereits auf der Onlineplattform druckerei notwendig. Sign-me Eine ausführliche Anleitung zur einloggen, allerdings nur mit ein- ermöglicht Ihnen, sich per Video- Identifizierung über FP Sign und der geschränktem Zugriff auf deren er- Ident-Verfahren mit dem Personal- Videoidentifikation finden Sie als Teil weiterte Funktionen. ausweis beziehungsweise Pass zu des Registrierungsvorgangs und nach legitimieren und qualifizierte elekt- der Registrierung auf der Onlineplatt- Um Ihr Nutzerkonto vollständig frei- ronische Unterschriften abzugeben. form im Menü links oben. zuschalten, ist im zweiten Schritt eine Verifikation Ihrer Legitimation not- Mithilfe der digitalen atene KOM- wendig. Dazu können Sie entweder Signaturplattform FP Sign können Sie können sich auch offline bei uns identifizieren Nach Eingabe der Daten wird Ihnen das Formular Datenschutzerklärung und Datenverifizierung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Bitte senden Sie das Formular unterschrieben an: atene KOM GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin Nachdem wir Ihre Angaben kontrolliert haben, aktivieren wir Ihren Zugang und schicken Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Nun können Sie die Onlineplattform nutzen. www.atenekom.eu | Seite 9
Onlineplattform – Einführung Einmal auf der Onlineplattform registriert und eingeloggt, gelangen Sie über das Dashboard – Mein Arbeits- bereich zu Ihren Projekten, Fördermittelanträgen, Markterkundungen, dem Fristenkalender und den Auswahl- verfahren. Ein Klick auf eines Ihrer Projekte ermöglicht Ihnen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Projektdetails. Die Onlineplattform stellt basierend auf dem angegebenen Regionalschlüssel eine interaktive Karte als Vorlage für Ihr Fördervorhaben bereit. Dieses Webformular können Sie unkompliziert an Ihre Bedürfnisse anpassen. Seite 10 | www.atenekom.eu
Onlineplattform – Einführung Sie können die adressscharfe Liste förderfähiger Adressen durch freihändige oder adressgenaue Markierung in der Karte ändern. Ein ausführliches Handbuch unterstützt Sie bei der Nutzung der Onlineplattform. Sie finden es – neben An- leitungen für die Nutzung der atene KOM-Signaturplattform und der Videoidentifizierung mit sign-me – im Hilfebereich und während des Registrierungsvorgangs. Das BMDV hat außerdem einen Leitfaden zur Umsetzung der Gigabitrichtlinie veröffentlicht, um die Antrag- stellung möglichst einfach, verständlich und transparent zu gestalten. Antragsteller werden mit weiteren Bei- spielen und Präzisierungen im Förderverfahren unterstützt. Sie finden diesen Leitfaden sowohl im Hilfebereich der Onlineplattform als auch unter https://www.atenekom-akademie.eu/bundesfoerderung-gigabit/. Kostenloses Workshopangebot für alle Projektphasen Um Zuwendungsempfänger, beratende Unternehmen und Telekommunikationsunternehmen optimal bei der Um- setzung dieses Graue-Flecken-Programms zu unterstützen, hat die atene KOM GmbH ein umfassendes Angebot von Seminaren entwickelt. Es bereitet Antragsteller, Beratende und TKU bedarfsgerecht auf das Bundesförderprogramm Gigabit im Fördergebiet vor und begleitet sie in allen Phasen der Umsetzung. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt das BMDV das Angebot kostenlos zur Verfügung. Sie finden das aktuelle Workshopprogramm unter https://www.atenekom-akademie.eu/bundesfoerderung-gigabit/. Die Workshops vermitteln bedarfsgerecht, zielgruppenadäquat und kompakt aktuelles Fachwissen. Passend zu Ihrem Projektstatus können Sie das entsprechende Workshopangebot wählen und fachlich genau dort ansetzen, wo Sie es benötigen. Die Kurse vermitteln tiefgreifende Kenntnisse und sofort umsetzbare Trainings in den Bereichen Ausbau, Förderung und Technologie von Gigabitnetzen. Im Zentrum steht dabei die vollumfängliche Begleitung der individuellen Projekte und die individuelle Betreuung. www.atenekom.eu | Seite 11
5 Erstantragstellung für Beratungsleistung Im Bundesförderprogramm Gigabit sind externe Beratungsleistungen förder- fähig. So finden projektverantwortliche Kommunen Unterstützung bei der Vor- Antragseinreichung bereitung und Durchführung von Bewilligungsverfahren sowie zum Beispiel bei antragsrelevanten Fragen zur Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen und deren Ermittlung. Besonders wichtig ist die optimale Ausgestaltung nach- haltiger Telekommunikationsnetze. Das ist vor allem bei der Vorbereitung der Bewertung von zukünftigen Angeboten, Anbindungsoptionen für Mobilfunk oder einer Migrationsstrategie auf Glasfasernetze grundlegend. Antragsprüfung Im Rahmen der Antragstellung muss die Notwendigkeit der Durchführung von Beratungsleistungen begründet werden. Gefördert werden Leistungen externer Beratungsunternehmen, die gemäß der Richtlinie der Vorbereitung und der Durchführung eines Bewilligungsverfahrens und/oder der Realisierung eines bewilligten Vorhabens dienen. Zuwendungsbescheid Qualifizierung der Beratungs Verwendungsnachweisprüfung unternehmen Das Ergebnis der Beratungsleistung Beratungsunternehmen müssen die ist der Bewilligungsbehörde be Qualität der Beratungsleistung und ziehungsw eise dem Projektträger die vorhandene Qualifizierung im Be- vorzulegen. Dazu gehört die Stellung- reich des Zuwendungsrechts oder zu nahme zu (nicht-)erfolgreicher Aus den Grundlagen des Gigabitausbaus baup rojektf örderung. Nach der Auswahl des Beratungs- mithilfe einer Auflistung einschlägiger Endverwendungsn achweisp rüfung unternehmens Referenzen und Schulungsnachweise durch den Projektträger erfolgt die belegen. Zur Erfüllung der Beratungs- anschließende Auszahlung an den pflicht müssen sie außerdem die Zuwendungsempfänger. Vorgaben der Besonderen Neben- bestimmungen Beratung einhalten. Einreichung der Referenzunterlagen, Förderhöhe und -quote Verfahrensablauf Erklärungen des Bera- Die Antragstellung findet Die Förderquote beträgt 100 Pro- tungsunternehmens in einem einstufigen zent. Die Maximalfördersumme Verfahren statt. für Gebietskörperschaften liegt bei 50.000 Euro. Sie kann nur einmalig Maßnahmebeginn Umsetzung der gewährt werden. Für Landkreise liegt Nach Erhalt des Zu- Beratungsleistung die einmalige Förderung bei maximal wendungsbescheids und 200.000 Euro pro Landkreisprojekt. Abschluss des Auswahl- verfahrens schließen Antragstellung durch Landkreise Beratungsunternehmen und Gebietskörperschaft Landkreise können die Förderung einen Vertrag. Als Maß- von Beratungsleistungen zugunsten Endverwendungsnach- nahmebeginn zählt die von Ausbauprojekten einzelner Kom- weis und Einreichung Vertragsschließung. munen im jeweiligen Landkreis auch der Beratungsergeb- Laufzeit dann beantragen, wenn sie selbst kein nisse beim Projekträger Die Projektlaufzeit beträgt eigenes Förderprojekt planen. atene KOM grundsätzlich 24 Monate. Seite 12 | www.atenekom.eu
6 Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts Förderbedingungen Mithilfe des Bundesförderprogramms Verkehrsknotenpunkte wie Bahn- Ausnahmen Gigabit sollen in allen unterversorgten höfe, Häfen und Flughäfen sowie Von der Förderung ausgenommen Gebieten gigabitfähige Netze errichtet bestimmte kleine und mittelständige sind Gebiete mit bereits bestehenden werden, in denen Unternehmen mit mindestens drei Hybrid-Fiber-Coaxial-(HFC)- und und weniger als 125 Mitarbeitende, ͧ nicht allen Endkundinnen und FTTB/FTTH-Glasfasernetzen. höchstens 25 Millionen Euro Jahres- -kunden zuverlässig eine Datenrate umsatz, beziehungsweise höchstens Das gilt allerdings nicht für Schulen, von mindestens 100 Mbit/s im 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme. Krankenhäuser und Unternehmen Download zur Verfügung steht in Gewerbegebieten, die nutzer- (Aufgreifschwelle), Besondere Beachtung finden außer- bezogen über weniger als 500 Mbit/s dem schwer erschließbare Einzel- im Download verfügen. ͧ keine Aufrüstung innerhalb eines lagen: Gebäude, die mehr als 400 Jahres nach Meldung im Markter- Meter vom letztmöglichen Anschluss- Weitere Beispiele mit Präzisierungen kundungsverfahren erfolgt, und punkt entfernt gelegen sind. und Auslegungen des Richtlinien- textes erhalten Sie im Leitfaden auf ͧ kein privatwirtschaftliches Unterneh- Der privatwirtschaftliche Ausbau hat https://atenekom.eu/gigabit-downloads/. men in den kommenden drei Jahren allerdings Vorrang vor der Förderung. ein Breitbandnetz errichten wird. Sie findet deswegen nur in Gebieten Allgemein gilt aber: Wurde mit der statt, in denen ein privatwirtschaft- Ausbaumaßnahme bereits vor der Besonders im Fokus der Förderung licher Ausbau unrentabel ist und Bescheidung und ohne Zulassung steht die Erschließung aller sozio- ein Marktversagen festgestellt wird. zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ökonomischen Schwerpunkte. Beides wird durch die Durchführung begonnen, ist das Vorhaben nicht Damit werden private und öffentli- eines Markterkundungsverfahrens mehr förderfähig. che Einrichtungen definiert, die die sichergestellt. gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Diese sind im Bundes- förderprogramm Gigabit auch ohne die Aufgreifschwelle förderfähig. Anhebung der Aufgreifschwelle 2023 Zu diesen sozioökonomischen Gemäß der Gigabitrahmenregelung zur Unterstützung des flächen- Schwerp unkten gehören Schu- deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in Grauen Flecken sind ab dem len, Gebäude lokaler Behörden, 01.01.2023 auch Gebiete förderfähig, in denen Endkundinnen und -kun- Hochs chulen, Forschungszentren, den weniger als 200 Mbit/s symmetrisch zur Verfügung gestellt werden. K r a n ke n h äuser und Stadien, Förderhöhe und Förderquote Die Förderquote beträgt grundsätz- Steuerkraftmesszahl bezogen auf Der Bund bezuschusst förderfähige lich 50 Prozent. Dieser Basisförder- Anwohnende. In der Onlineplattform Infrastrukturprojekte mit bis zu 150 satz wird auf 60 bis 70 Prozent wird der jeweilige Fördersatz bei der Millionen Euro. Die Bagatellgrenze erhöht, wenn es sich um ein Gebiet Antragstellung automatisch durch liegt bei einer Mindestfördersumme mit einer geringen Wirtschafts- Eingabe des Gemeindeschlüssels er- von 100.000 Euro beziehungsweise kraft handelt. Maßgeblich dafür ist rechnet und angezeigt. 10.000 Euro für Neubaugebiete. die auf Gemeindeebene ermittelte www.atenekom.eu | Seite 13
Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts Das Förderverfahren der Bundes- Förderantrag angegebenen Datum dann vor, wenn durch Baukoordina förderung Gigabit ist zweistufig an- der Inbetriebnahme. tion und Synergienutzung wesent- gelegt: Erst erfolgt die Bescheidung liche Kosten des Breitbandausbaus in vorläufiger Höhe, dann der Be- Vorzeitiger Maßnahmebeginn (und somit auch staatliche Mittel) scheid in abschließender Höhe. So eingespart werden könnten und bei Solange noch kein Vertragsschluss erhalten Kommunen bereits eine einem späteren Beginn diese Optio- im Auswahlverfahren erfolgt ist, Finanzierungszusage, bevor sie das nen verloren gingen. kann ein Antrag auf vorzeitigen Maß- Auswahlverfahren des Netzb etrei nahmebeginn entweder mit dem Ist der Bescheid über die vorläufige bers und / oder Bauunternehmens Erstantrag gestellt oder nachträg- Höhe erteilt, ist keine Beantragung beginnen. lich beim Projektträger beantragt auf vorzeitigen Maßnahmebeginn Antragstellung und Verfahrensablauf werden. Im Antrag muss der Bedarf mehr notwendig. sind im Wirtschaftlichkeitslücken- und eines vorzeitigen Maßnahmebeginns Betreibermodell bis zur Bescheidung ausreichend dargelegt und die mög- Hinweis in vorläufiger Höhe gleich. Aller- licherweise enstehenden Nachteile Wir weisen darauf hin, dass aus der dings unterscheiden sich die Phasen eines regulären Beginns der Maß- Zustimmung zum Beginn der vor- nach Ausstellung des Bescheids in nahmen plausibel erläutert werden. zeitigen Maßnahme kein Rechts- abschließender Höhe bei beiden Zuwendungen werden nur dann anspruch auf eine Förderung des Modellen. gewährt, wenn die Zweckerfüllung Vorhabens entsteht. Sollten Sie eine ohne die Zulassung zum vorzeitigen Maßnahme ohne die Zustimmung Bewilligungszeitraum Maßnahmebeginn nicht oder nicht des Projektträgers beginnen, über- im notwendigen Umfang erreicht Der Bewilligungszeitraum beginnt nehmen Sie das Risiko und die Kos- werden könnte. mit dem Ausstellungsdatum auf ten der Maßnahme. Die Maßnahme dem Zuwendungsbescheid in vor- Gründe für einen vorzeitigen Maß- kann dann nicht mehr gefördert läufiger Höhe und endet mit dem im nahmebeginn liegen insbesondere werden. Förderablauf Bundesförderprogramm Graue Flecken Programm Förderablauf Graue Flecken Programm Zuwendungs- Durchführung Auswahlverfahren Antragstellung → bescheid in vorläufiger Höhe → Markterkundungs- verfahren → durchführen → Zuwendungs- bescheid in abschließender Höhe Verwendungs- → Bauphase und → nachweis Auszahlung 12.09.22 │ © atene KOM GmbH │ www.atenekom.eu │ Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. 1 Seite 14 | www.atenekom.eu
Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts Antragstellung bis Bewilligung in vorläufiger Höhe Die Antragstellung beginnt, indem Hierbei sollten Sie auf den Fokus Kostenschätzung Sie auf der Onlineplattform das Aus- der Gigabitrichtlinie achten und ins- Für die Erstantragsstellung ist eine baugebiet definieren, in dem Sie das besondere die sozioökonomischen Kostenschätzung erforderlich. Die geförderte Vorhaben umsetzen wol- Schwerpunkte und schwer erschließ- Onlineplattform ermittelt dazu auto- len. Dabei müssen Ausbaugebiete baren Einzellagen miteinbeziehen. matisch anhand der in der inter- adressgenau abgegrenzt werden und aktiven Karte angegebenen Adressen dürfen ausschließlich förderfähige Ad- GIS-Nebenbestimmungen einen Kostenschätzwert für den ent- ressen im Sinne der Gigabitrichtlinie Die GIS-Nebenbestimmungen (GIS- sprechenden Antrag. Dieser Schätz- miteinbeziehen. NBest) definieren die Anforderungen wert kann von Ihnen auf Basis eigener Das Ausbaugebiet kann auch aus an die Dokumentation von Geo- oder externer Schätzung geändert mehreren, geografisch voneinander informationsdaten (GIS-Daten) in den werden. Dazu ist eine plausible Be- getrennten Gebieten bestehen. Für geförderten Ausbaugebieten. Geore- gründung erforderlich. einen effizienten Ausbau sollten Sie ferenzierte Daten und GIS-Informatio- Die Eigenmittel, die entweder durch aber nach Möglichkeit größere Ge- nen werden durch einen Raumbezug die Kommune oder das Bundesland fi- biete definieren. Achten Sie darüber zu sogenannten Geobasisdaten be- nanziert werden, ergeben sich aus der hinaus bitte stets auf den Ausschluss ziehungsweise Geofachdaten. Sie be- Gesamtwertschätzung der Förder- von Doppelförderungen. ziehen sich immer auf eine Position quote. Auch die Eigenmittel sind im im geografischen Raum. System änderbar. Interaktive Karte Als Antragsteller werden Sie in Die Onlineplattform unterstützt Sie mehreren Antragsphasen dazu auf- Einfacher Meilensteinplan bei der adressgenauen Abgrenzung gefordert, Geodaten in Form von In der vereinfachten Meilenstein- mit einer interaktiven Karte. Sie stellt Netzplänen einzureichen. Je nach planung der Erstantragstellung müs- automatisch förderfähige Adressen in Antragsphase müssen die GIS-Daten sen Sie als Antragsteller sogenannte Ihrem Gebiet gemäß des von Ihnen eine unterschiedliche Detailtiefe auf- Meilensteine für den Beginn des angegebenen Regionalschlüssels zur weisen. Zum Beispiel muss in der Auswahlverfahrens, das Datum des Verfügung. Antragsstellung adressgenau ersicht- geplanten Baubeginns sowie die ge- lich werden, in welchen nachweislich Diesen Vorschlag können Sie ver- plante Inbetriebnahme angeben. unter- oder unversorgten Gebieten wenden, anpassen oder durch einen Mit diesem Enddatum endet der Be- ein geförderter Ausbau stattfinden bestehenden Datensatz ersetzen. willigungszeitraum des Bescheids in soll. vorläufiger Höhe. Markterkundungsverfahren Mit dem Markterkundungsverfahren Dabei unterstützt die Onlineplattform Die abgeschlossene Markte rk un wird ermittelt, ob voraussichtlich Sie mit einer interaktiven Karte. Diese dung ist die Grundvoraussetzung innerhalb der nächsten drei Jahre Karte zeigt als Vorlage die unterver- für einen Zuwendungsbescheid in ein privatwirtschaftlicher Ausbau sorgten bzw. versorgten Adressen abschließender Höhe und darf zum eines Gigabitnetzes in einem Gebiet in Ihrer Gebietskörperschaft. Jede Zeitpunkt des Auswahlverfahrens erfolgen wird. Das garantiert den einzelne bekannte Adresse ist mit nicht länger als zwölf Monate Vorrang des privaten Ausbaus von einem Hinweis zur Versorgung bzw. zurückliegen. Telekommunikationsinfrastrukturen. Unterversorgung markiert. Das Verfahren muss über eine Zeit Auf der Onlineplattform fügen Sie so Die Adressdaten basieren auf den von mindestens acht Wochen auf eine Markterkundung im jeweiligen Angaben des Bundesamtes für Karto- der Onlineplattform durchgeführt Projekt hinzu. Die voraussichtlich mit grafie und Geodäsie. Sie können diese werden. Das Ergebnis der Markt- mindestens 100 Mbit/s versorgten entweder unverändert übernehmen erkundung wird schließlich auf der Gebiete werden im Anschluss an oder durch selbsterhobene Daten an- Onlineplattform veröffentlicht. die Markterkundung aus dem vorab passen. Außerdem können Sie einen definierten Bereich ausgeschlossen. eigenen Netzplan hochladen. www.atenekom.eu | Seite 15
Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts Auswahlverfahren Auswahlverfahren zur Auswahl des die Veröffentlichung im europäischen veröffentlicht werden. Bitte berück- Netzbetreibers oder der Bauunter- Ausschreibungssystem. Sie dient viel- sichtigen Sie dabei für alle Verfahren nehmen werden – zusammen mit mehr als ergänzende Information zur die beihilferechtlichen Vorgaben und allen notwendigen Unterlagen und Transparenz und muss im Rahmen die Gigabit-Rahmenregelung sowie Parameter wie Fristen, Eignungs- der beihilferechtlichen Vorgaben um- die Verpflichtungen des ausgewählten und Zuschlagskriterien – digital auf gesetzt werden. Anbieters. der Onlineplattform veröffentlicht. Nach der Durchführung des Auswahl- Sie können das Verfahren außerdem Meldung auf der Plattform verfahrens erfolgt die Bewilligung in veröffentlichen, kopieren, löschen, Wie beim Markterkundungsverfahren endgültiger Höhe auf Basis des Ergeb- anhalten sowie zurückziehen. Die müssen die Ergebnisse der Auswahl- nisses dieses Verfahrens. Onlineplattform ersetzt jedoch nicht verfahren auf der Onlineplattform die Vorgaben der Bundesländer und Bewilligung in abschließender Höhe Für die Ausstellung des Bescheids Projektträgers unter: passive Komponenten, jährlich an- über die abschließende Höhe der https://atenekom.eu/gigabit-downloads/ fallende Kosten, explizite Sachkosten, Zuwendung sind mehrere Zwischen- Betriebskosten und Preise der Vor- Nach Eingang und Prüfung der schritte notwendig: Führen Sie zu- leistungsprodukte, also den Barwert Vergabeunterlagen hält die Be- nächst die Ausschreibung und das der Kosten. willigungsbehörde in einem Bescheid Vergabeverfahren (siehe Seite 16) den endgültigen Netzplan und die Geprüft wird darüber hinaus die Ein- durch und teilen Sie die Ergebnisse der endgültige Förderhöhe fest. Die haltung der Nebenbestimmungen aus Bewilligungsbehörde zur Prüfung mit. Grundlage dafür ist der im Auswahl- dem Bescheid in vorläufiger Höhe. Reichen Sie hierfür Eigenerklärungen verfahren ermittelte Marktpreis. Dazu gehört die Durchführung des und eine Dokumentation zur Vergabe Markterkundungsverfahrens, das beim Projektträger ein. Die Nutzung Finanzplan zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens der Eigenerklärungen verringert nicht länger als zwölf Monate zurück- den Aufwand – entsprechende Vor- Der Finanzplan umfasst detaillierte liegen darf. lagen finden Sie auf der Onlineplatt- Kosten zum Beispiel für Tiefb au form und im Download-Bereich des arbeiten nach Metern, aktive und Materialkonzept Das einheitliche Materialkonzept zur Dimensionierung passiver Infra- Ein ausführliches Materialkonzept soll den Ausbau einer nachhaltigen struktur und Open Access (Kapitel 7: finden Sie zusammen mit den Vor- und standardisierten Infrastruktur Begriffserklärung). So müssen zum gaben zur Dimensionierung passiver sicherstellen. Es bezieht sich dabei Beispiel Leerrohre groß genug für Infrastrukturen im Download-Bereich grundsätzlich auf Infrastruktur, die mehrere Kabelnetze und darüber hi- unter: durch Förderung neu entsteht. Es naus für Point-to-Point- und Point-to- https://atenekom.eu/gigabit-downloads/ beinhaltet Mindestvorgaben für die Multipoint-Lösungen sein. Das sichert Errichtung von Breitbandnetzen, nicht nur einen diskriminierungs also Größen, Mengen, Farbkodierun freien Zugang für mehrere anbietende gen, Reservekapazitäten und Aus- Unternehmen, sondern verhindert führungen. Dazu kommen Vorgaben auch unnötige Straßenbauarbeiten. Seite 16 | www.atenekom.eu
Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts Bauphase: Mittelanforderung, Zwischennachweis & Material auf Vorrat Grundsätzlich: Ausgezahlt wird nach Zusätzlich können Sie einmal pro der Onlineplattform werden Sie Baufortschritt. Die Bewilligungs- Projekt eine Mittelanforderung für aufgefordert, dazu Rechnungen, behörde kann Bauüberwachungen Material auf Vorrat stellen. Zahlungsnachweise, Netzpläne, Bild- und Probemessungen durchführen. dokumentationen und andere Do- Vereinfachte Mittelanforderung Antragsteller können tatsächlich ent- kumentationen einzureichen. Nach standene Planungskosten auch ohne Die Bewilligungsbehörde prüft dabei Prüfung der Unterlagen erfolgt die Baufortschritt abrechnen, sofern die die Erfüllung der Auflagen aus dem Anweisung an die Bundeskasse und Zusicherung eines Baustarts innerhalb Zuwendungsbescheid an die Aus- Sie erhalten eine Mitteilung mit dem von sechs Monaten vorliegt. zahlung und die Einhaltung des Auszahlungsbetrag. Die Zahlung der Finanzplans. Hierzu müssen Sie keine Bundeskasse erfolgt in der Regel bin- Mittelanforderungen sind mehrfach Rechnungen, Zahlungsnachweise, nen zwei Wochen. im Jahr möglich. Aber sie sind an Netzpläne, Bilddokumentationen und Voraussetzungen gebunden: Zum keinen Zwischennachweis einreichen. Zwischennachweis Beispiel einen bestandskräftigen Die entsprechenden Unterlagen soll- Einmal jährlich müssen Sie einen Bescheid und der Nachweis eines ten aber auf Anfrage und spätestens Zwischennachweis vorlegen. Reichen Baufortschritts, gemessen an den beim Verwendungsnachweis zur Ver- Sie diesen bis zum 30. April nach Ab- Tiefbauarbeiten. fügung stehen. Eine Prüfung erfolgt lauf eines Haushaltsjahres ein. Der Mittelanforderung und Material zum Projektabschluss im Rahmen des Zwischennachweis dient dazu, den auf Vorrat Verwendungsnachweises. Projektfortschritt zu dokumentieren und nachzuweisen. Anders als bei der Ihnen stehen zwei Verfahren der Erweiterte Mittelanforderung Mittelanforderung geht es hier nicht Mittelanforderung zur Auswahl: Dabei prüft die Bewilligungs- um die Auszahlung der Gelder, son- Die vereinfachte und die erweiterte behörde, ob die Anforderungen zur dern um eine Darstellung zum Projekt- Mittelanforderung. Sie können die Art Auszahlung und der Einhaltung des verlauf im vorangegangen Jahr. Eine des Verfahrens frei wählen und auch Finanzplans aus dem Zuwendungs- postalische Übermittlung der Unter- zwischen den Verfahren wechseln. bescheid eingehalten werden. In lagen ist dabei nicht erforderlich. Publizitätsmaßnahmen Vor und während der Durchführung hinweisen, indem Sie das Logo des Wirtschaftlichkeitslückenmodell sind Ihres Ausbauprojekts sind Sie gemäß BMDV, einen entsprechenden Hin- die Kosten bereits in der Wirtschaft- der Besonderen Nebenbestimmungen weis auf den Bund und einen Hinweis lichkeitslückenberechnung durch das (BNBest, Nr. 5) des Zuwendungs- auf das Förderprogramm verwenden. TKU zu berücksichtigen. bescheids zu Maßnahmen für die Weitere Anforderungen sind die Die Logos stehen auf der Online- Bekanntmachung Ihrer Ausbau- Veröffentlichung einer kurzen Be- plattform unter Dokumente der projekte verpflichtet. Diese Maß- schreibung des Ausbauvorhabens Zuwendungsgeber zum Download. nahmen dienen unter anderem auf Ihrer Website, ein gut sichtbar Das Hinweisblatt für Informations- der Transparenz gegenüber der platziertes Bauschild während des und Kommunikationsmaßnahmen Bevölkerung. Vorhabens und die korrekte Be- unterstützt Sie darüber hinaus mit schilderung neu entstandener Glas- Dazu gehört, dass Sie bei allen In- praktischen Beispielen und fördert faserverteiler und Gebäude. formations- und Kommunikations- die Transparenz gegenüber den Bür- maßnahmen im Zusammenhang mit Die entstehenden Ausgaben können ger:innen. Sie finden es unter: dem Vorhaben auf die Unterstützung beim Betreibermodell als „sonstige https://atenekom.eu/gigabit-downloads/ aus dem Bundesförderprogramm Ausgaben“ abgerechnet werden. Im Verwendungsnachweis Sie können den Verwendungsnachweis Außerdem müssen Sie einen Sach- Unterlagen sind zum Beispiel Rechnun- bis sechs Monate nach Ablauf des Be- bericht einreichen, der darstellt, ob gen der ausbauenden Unternehmen, willigungszeitraumes einreichen. Er die gesetzten Ziele (insbesondere die Zahlungsnachweise, soweit diese nicht besteht aus einem zahlenmäßigen Versorgung aller förderfähigen Teil- bereits eingereicht wurden, sowie ein Nachweis aller Kosten sowie einer nehmenden im Gebiet mit Glasfaser) Netzplan, der abschließend das er- Übersicht zur Kofinanzierung. erreicht wurden. Weitere notwendige richtete Netz beschreibt. www.atenekom.eu | Seite 17
7 Begriffe und Sonderfälle Open Access Hausnetz verbunden ist, spricht man Die technische Realisierung dieser hingegen von homes connected). Verpflichtung sowie mögliche Vor- leistungspreise sind von den Be- Open Access bedeutet, dass alle Zur technischen Definition von homes treibern anzugeben. Darüber hinaus Unternehmen am Markt einen of- passed klärt der Leitfaden auf. Wich- müssen die Angebote der Betreiber fenen und diskriminierungsfreien tig ist: Schulen fallen nicht unter diese im Rahmen des Wirtschaftlichkeits- Zugang auf die vorhandene Infra- Regelung. lückenmodells alle zu erwartenden struktur haben. Im Rahmen des Einnahmen aus der Vermarktung der Förderprogramms muss das für alle Vorleistungsprodukte enthalten. mit Fördermitteln errichteten Infra- NGA-Netze strukturen gewährleistet werden. Bei der Mitnutzung geförderter Infra- Diese Verpflichtung gilt techno- strukturen sind marktübliche Vor- Die Leitlinien der EU für die An- logieunabhängig für alle im Bundes- leistungsprodukte anzurechnen. wendung der Vorschriften über staat- programm geförderten Netze – auch liche Beihilfen im Zusammenhang in den Teilen des Netzes, in denen be- Sonderfall: mit dem schnellen Gigabitausbau stehende Infrastruktur genutzt wird. (2013/C 25/01, Randnummer 55ff) Inbetriebnahme unterscheiden zwischen herkömm- Die entsprechenden Anforderungen lichen Netzen der Breitbandgrund- geförderter Netze an Open Access können Sie der Gigabitrahmenregelung unter § 8 versorgung und NGA-Netzen (Next entnehmen. Diese können Sie auf Generation Access). Falls in einem Gebiet bereits ein Netz unserer Homepage im Download- nach der vorhergehenden Richtlinie NGA-Netze bestehen vollständig bereich der Bundesförderung Giga- gebaut wird oder wurde, darf dort oder teilweise aus optischen Bau- bit herunterladen: trotzdem ein neues, im aktuellen elementen und ermöglichen Breit- https://atenekom.eu/gigabit- Förderprogramm gefördertes Netz bandzugangsdienste mit höherer rahmenregelung/ in Betrieb genommen werden – es Leistung als bestehende Breitband- sei denn, die Betreiber des bereits grundversorgungsnetze, nämlich mit geförderten Netzes widersprechen mindestens 30 Mbit/s im Download. Homes Passed der früheren Inbetriebnahme im Markterkundungsverfahren. Das gilt auch dann, wenn dessen Zweckbin Laut Gigabitrichtlinie ist eine Förde- Vorleistungsprodukte dungsfrist noch nicht abgelaufen ist. rung ausgeschlossen, wenn in einem Aus Gründen des Investitionsschutzes Ausbaugebiet bereits ein gigabitfähi- Die Betreiber von geförderten Giga- muss der Antragssteller diesen Be- ges Netz besteht und lediglich noch bitnetzen sind zur Herstellung eines treiber deshalb bei der Einleitung des der Teilnehmeranschluss fehlt. Die- offenen und diskriminierungsfreien Markterkundungsverfahrens über das sen Sachverhalt bezeichnet man als Netzzugangs auf Vorleistungsebene Schutzrecht informieren. homes passed (wenn eine Glasfaser (Open Access) verpflichtet. am Hausanschluss mit dem internen FAQ Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Breitbandförderung Gigabit finden Sie im FAQ-Bereich des Projektträgers auf https://atenekom.eu/gigabit-faq/ Leitfaden Hilfestellung des BMDV zum Gigabitausbau in der Bundesförderung Gigabit https://atenekom.eu/gigabit-leitfaden/ Downloads Richtlinien, Handreichungen, Logos – alle relevanten Dokumente zur aktuellen Richtlinie https://atenekom.eu/gigabit-downloads/ Seite 18 | www.atenekom.eu
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