Bundesförderung Gigabit - Kurzanleitung Bundesförderprogramm für die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der ...

 
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Kurzanleitung

Bundesförderung Gigabit
Bundesförderprogramm für die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Bundesförderung Gigabit - Kurzanleitung Bundesförderprogramm für die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der ...
Mit dem Graue-Flecken-Programm unterstützt
der Bund seit April 2021 den flächendeckenden
Ausbau mit Gigabitnetzen und ebnet so
gemeinsam mit den Kommunen und Ländern
den Weg in die Gigabitgesellschaft.

Diese Kurzanleitung stellt Ihnen das
Förderprogramm, die Online­plattform und
die wesentlichen Verfahrens­schritte beim
Erst­antrag eines Förderprojekts vor.
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Inhalt
1 Die Gigabitförderung von Grauen Flecken  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4
      Förderziel und Fördergegenstand. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5
      Allgemeine Förderbedingungen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5

2 Die zwei Fördergegenstände .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
      Förderung von Beratungsleistung. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
      Wirtschaftlichkeitslückenmodell . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
      Betreibermodell. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6

3 Projektträger und Kontaktpersonen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7
      Projektträger für den geförderten Gigabitausbau .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7
      Projektträger atene KOM.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

4 Onlineplattform – Einführung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
      Registrierung in zwei Schritten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
      Kostenloses Workshopangebot für alle Projektphasen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11

5 Erstantragstellung für Beratungsleistung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12

6 Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
      Förderbedingungen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13
      Förderhöhe und Förderquote. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13
      Förderablauf Graue Flecken Programm . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
      Antragstellung bis Bewilligung in vorläufiger Höhe .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
      Markterkundungsverfahren.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
      Auswahlverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
      Bewilligung in abschließender Höhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
      Materialkonzept .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
      Bauphase: Mittelanforderung, Zwischennachweis & Material auf Vorrat. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17
      Publizitätsmaßnahmen . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17
      Verwendungsnachweis . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17

7 Begriffe und Sonderfälle  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
      Open Access . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
      Homes Passed . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
      NGA-Netze. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
      Vorleistungsprodukte.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
      Inbetriebnahme geförderter Netze. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
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Die Gigabitförderung
von Grauen Flecken

      Eine zuverlässige und hochleistungsfähige
      Breitbandinfrastruktur ist die Voraussetzung
      für die digitale Gesellschaft. Damit die digitale
      Transformation gelingt, muss der regionale
      Gigabitausbau zügig voranschreiten.

      Nur so können datenintensive Anwendungen
      in allen Bereichen der Gesellschaft entwickelt,
      verbreitet und nutzbar gemacht werden. Allein
      gigabitfähige Netze werden dabei den stei-
      genden Anforderungen in Homeoffice, Fern-
      unterricht und beim mobilen Arbeiten gerecht.

Insbesondere für kleinere Kommunen ist eine gute Breitbandversorgung eine zentrale infrastrukturelle Grundlage, um
die lokale Wirtschaft zu festigen, die Ansiedlung neuer Unternehmen zu fördern und so neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Damit ist der Gigabitausbau eine existenzielle Bedingung für die regionale Entwicklung und ein wichtiges Instrument
zur Steigerung der Attraktivität als Wirtschaftsstandort und zur Verbesserung der Lebensqualität.
Allerdings kann in vielen ländlich gelegenen Kommunen der privatwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikations-
Infrastrukturen oft nicht rentabel realisiert werden. Deshalb fördert die Bundesregierung im Rahmen der Richtlinie
­Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
 ­lokale Infrastrukturprojekte, solange sie bestimmte Konnektivitätsziele erreichen, also Mindestgeschwindigkeiten beim
  Up- und Download von Daten über das Internet.­

Die neue Gigabitrichtlinie orientiert sich an der Klassifizierung der Europäischen Breitbandleitlinien
von Weißen, Grauen und Schwarzen Next Generation Access (NGA)-Flecken*.

    Weiße NGA-Flecken                              Graue NGA-Flecken                              Schwarze NGA-Flecken
    sind Gebiete, in denen noch                    sind Gebiete, in denen                         sind Gebiete, in denen
    kein NGA-Netz vorhanden                        bereits ein NGA-Netz                           mindestens zwei NGA-Netze
    ist und voraussichtlich auch                   vorhanden ist oder voraus-                     vorhanden sind oder voraus-
    nicht in den nächsten drei                     sichtlich in den nächsten                      sichtlich in den nächsten drei
    Jahren ausgebaut wird.                         drei Jahren ausgebaut wird.                    Jahren ausgebaut werden.
    Aufgreifschwelle: förder-                      Aufgreifschwelle: weniger                      Nicht förderfähig.
    fähig sind Anschlüsse mit                      als 100 Mbit/s im Down-
    weniger als 30 Mbit/s im                       load; ab 2023 weniger als
    Download.                                      200 Mbit/s symmetrisch.

  * Mehr Informationen zu den Europäischen Breitbandleitlinien und NGA-Netzen finden Sie im Kapitel 7: Begriffserklärungen.

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Die Gigabit-Förderung gegen Graue Flecken

Förderziel und Fördergegenstand
Die Bundesregierung will gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland schaf-
fen. Dazu fördert sie den Gigabitausbau in Gebieten, ...

    ... in denen es noch kein               ... in denen sich der                    ... daher voraussichtlich in
    Netz gibt, das allen End-               Ausbau wirtschaftlich                    den nächsten drei Jahren
    kunden und -kundinnen                   nicht rentiert und ...                   kein privates Unternehmen
    zuverlässig eine Datenrate                                                       ein entsprechend leistungs-
    von mindestens 100 Mbit/s                                                        fähiges Breitbandnetz
    im Download zur Verfügung                                                        errichten wird.
    stellt („Aufgreifschwelle“)

Ein wichtiges Ziel der Richtlinie ist die flächendeckende Erschließung mit Breitbandnetzen. Deswegen sind auch so-
genannte sozioökonomische Schwerpunkte ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s förderfähig. Diese sozioökonomischen
Schwerpunkte sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung
maßgeblich prägen und vorantreiben.
Dazu gehören Schulen, Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser und Stadien, Ver-
kehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen sowie bestimmte kleine und mittelständische Unternehmen mit
mindestens drei und weniger als 125 Mitarbeiter:innen, höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise
höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme.

Allgemeine Förderbedingungen
Antragsberechtigt für das Bundesförderprogramm Gigabit ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt.
Zu diesen antragsberechtigten Gebietskörperschaften gehören Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere
kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse nach dem Kommunalrecht der Länder sowie
Unternehmen, die ausschließlich in öffentlicher Trägerschaft sind.
Interkommunale Zusammenschlüsse, Landkreise, gemeindeeigene Unternehmen und Zweckverbände, die im Auftrag
von Gemeinden tätig werden, müssen einen Übertrag der Aufgaben nachweisen: per Satzung, öffentlich-rechtlichem
Vertrag oder einer unterzeichneten Kooperationserklärung für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes.
Gefördert werden Gebiete, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist und ein Marktversagen
festgestellt wurde.

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Die zwei Fördergegenstände

      Als Antragsteller können Sie zwischen zwei Fördermodellen für ihr
      Ausbauprojekt wählen: Im Betreibermodell wird die Errichtung und
      Verpachtung passiver Infrastrukturen gefördert. Im Wirtschaft-
      lichkeitslückenmodell wird eine Wirtschaftlichkeitslücke bei
      privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitband­infrastrukturen
      durch den Förderbetrag geschlossen.

      Förderfähig sind außerdem vorbereitende und begleitende
      Beratungsleistungen, die Antragsteller in der Planungs-
      phase unterstützen sollen.

Förderung von Beratungsleistung
Ein bedarfsorientiertes und sorgfältig geplantes Konzept ist die Grundlage für einen effizienten kommunalen Gigabit-
ausbau. Um die Antragssteller in der Planungsphase zu unterstützen, bietet das Bundesförderprogramm Gigabit die
Förderung externer Beratungsleistungen an.
Antragssteller können eine Förderung für die externe Beratung und Projektbegleitung zur Qualitätssicherung in der
Erstellung der Antragsunterlagen, von georeferenzierten Unterlagen und der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen
beantragen (Kapitel 5: Beratungsleistung).

Wirtschaftlichkeitslückenmodell
In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung wird die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen
Betreibern von Breitbandinfrastrukturen gefördert.
Als Wirtschaftlichkeitslücke wird die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des
Aufbaus und Betriebs eines Netzes über eine Zweckbindungsfrist von mindestens sieben Jahren definiert. Die Förderung
wird als einmaliger Zuschuss für den durchgehenden Betrieb von mindestens sieben Jahren gewährt. Für diesen Zeitraum
besteht eine sogenannte Bereitstellungsverpflichtung des Netzbetreibers. Eine mehrfache Zuwendung für denselben
Verwendungszweck ist ausgeschlossen.
Gefördert wird die Errichtung passiver und aktiver Infrastrukturen, zum Beispiel Schächte, Gehäuse, Schalthäuser, Auf-
ständerungen und Masten (Kapitel 6: Wirtschaftlichkeitslückenmodell).

Betreibermodell
Im Betreibermodell werden die Ausgaben für die Errichtung einer passiven Infrastruktur gefördert, welche die Gebiets-
körperschaft nach dem Ausbau für den Betrieb an private Netzbetreiber verpachtet. Zur passiven Infrastruktur zählen
zum Beispiel Lehrrohre und Glasfaserstrecken.
Gefördert wird die Investition abzüglich des Barwerts der Pachteinnahmen. Zur geförderten passiven Infrastruktur ge-
hören Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren, die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und
Abschlusseinrichtungen und die Mitverlegung von Leerrohren durch Synergieeffekte während anderer Tiefbaumaß-
nahmen. Der Betreiber des Netzes muss zu Beginn des Gigabitausbaus durch ein Auswahlverfahren ausgewählt worden
sein (Kapitel 6: Betreibermodell).

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Projektträger und Kontaktpersonen

      Beliehene Projektträger

      Projektträger sind Einrichtungen, die Fördermittel abwickeln
      und Projekte begleiten. Auftraggeber sind Bundes- und
      Landesministerien. Diese können einem beauftragten Projekt-
      träger den Status eines beliehenen Unternehmers verleihen.
      Damit darf dieser im Rahmen seines Auftrags hoheitliche
      Aufgaben wahrnehmen.

Projektträger für den geförderten Gigabitausbau
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, ehemals BMVI) hat
zwei hoheitlich beliehene Projektträger eingesetzt. Sie sind in ihrem jeweils
zugeteilten Gebiet (Los A & Los B) für die operative Abwicklung des Programms
verantwortlich.
Für den geförderten Gigabitausbau in Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
und Schleswig-Holstein (Los B) ist die atene KOM GmbH verantwortlich. Sie
agiert als Treuhandnehmer und zugleich Beliehener. Da sie Zuwendungen im
eigenen Namen vergibt, ist sie Behörde i. S. v. § 1 Abs. 4 VwVfG, vergleichbar
einer obersten Bundesbehörde.

Projektträger atene KOM GmbH
Der Projektträger atene KOM unterstützt Antragsteller mit einer umfassenden
Begleitung. Eine Besonderheit ist die Einbindung der atene KOM-Regionalstand-    Kontakt
orte als beratende Stellen vor Ort. Als Antragsteller im Bundesförderprogramm    Montag bis Freitag
Gigabit wird Ihnen von den Regionalstandorten eine feste Kontaktperson für       9-17 Uhr
alle Anliegen zugewiesen.                                                        Telefon
                                                                                 +49 30 2332 49 777
Diese Kontakperson steht Ihnen über den gesamten Projektverlauf all Ihrer
Infrastrukturprojekte zur Seite und gewährleistet eine qualitativ hochwertige    Fax
Beratung. Sie erreichen Ihren jeweiligen Regionalstandort über die zentrale      +49 30 2332 49 778
Rufnummer oder per Mail, siehe Kasten rechts.                                    E-Mail
                                                                                 projekttraeger@atenekom.eu

                                                                                        www.atenekom.eu | Seite 7
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Onlineplattform – Einführung

Onlineplattform für
die Antragsteller aus den
Bundesländern

• Bremen
• Hamburg
• Hessen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Niedersachsen
• Nordrhein-Westfalen
• Rheinland-Pfalz
• Saarland
• Schleswig-Holstein

www.projekttraeger-breitband.de

Alle Anträge und Verfahren (im          Markterkundungen, Interessen-           Projekte mit den dazugehörigen
Fördergebiet Los B) im Bundesförder-    bekundungsverfahren und Aus-            Anträgen ablegen und zum Beispiel
programm Gigabit werden über die        schreibungen. Und in der Übersicht      weitere projektrelevante Personen
Onlineplattform durchgeführt. Diese     Förderprogramme finden Sie eine         hinzufügen und ihnen individuelle
finden Sie unter www.projekttraeger-    Aufstellung aller bestehenden Förder-   Zugriffsrechte zuweisen.
breitband.de.                           programme und der einschlägigen
                                        Richtlinien.                            Zugang für Beratungs- und Tele-
Die Onlineplattform ist in einen öf-
                                                                                kommunikationsunternehmen
fentlichen und einen persönlichen
                                        Persönlicher Nutzerbereich
Bereich aufgeteilt: Im persönlichen                                             Beratungsunternehmen und Tele-
Nutzerbereich finden Sie alle rele-     Alle registrierten Benutzer und Be-     kommunikationsunternehmen (TKU)
vanten Informationen und Doku-          nutzerinnen erhalten einen persön-      können sich wie Antragsteller bei der
mente sowie eine Übersicht Ihrer        lichen Zugang und einen eigenen         Onlineplattform registrieren. Wählen
laufenden Anträge und Verfahren.        Nutzerbereich. Hier können Sie nach     Sie dazu bei der Registrierung die je-
Dieser Bereich ist nur über eine vor-   Aktivierung durch den Projektträger     weilige Schaltfläche für die öffentliche
herige Registrierung mit Nutzerkonto    Fördermittel beantragen, Markter-       Hand, Bieter/Anbieter beziehungs-
zugänglich.                             kundungs- und Auswahlverfahren          weise für Dienstleister aus.
                                        anlegen sowie Mittelanforderungen
Im Öffentlichen Bereich finden Sie                                              Der weitere Ablauf der Registrierung
                                        beantragen.
frei zugänglich eine Übersicht über                                             ist mit der Registrierung der Gebiets-
die laufenden und abgeschlossenen       Außerdem können Sie hier in ver-        körperschaften identisch.
Verfahren, die veröffentlichten         schiedenen Arbeitsbereichen Ihre

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Bundesförderung Gigabit - Kurzanleitung Bundesförderprogramm für die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der ...
Registrierung in zwei Schritten

Die Onlineplattform steht Ihnen erst      die atene KOM-Signaturplattform         Sie so auch im Rahmen des Förder-
nach der Registrierung mit einem          FP Sign oder den postalischen Weg       programms Dokumente mit Schrift­
Nutzerkonto vollumfänglich zur            nutzen. Die Verifikation mit FP Sign    formerfordernis rechtsgültig digital
Verfügung.                                ermöglicht einen rein digitalen und     unterzeichnen und direkt, einfach
                                          damit schnelleren Prozess.              und unverfälscht übermitteln. Das
Legen Sie sich dazu zunächst auf
                                                                                  Versenden der Dokumente auf pos-
www.projekttraeger-breitband.de           Für die Nutzung von FP Sign ist eine
                                                                                  talischem Weg ist damit nicht mehr
über R­ egistrieren Sie sich hier ein     einmalige Identifikation über den
                                                                                  notwendig.
Nutzerkonto an. Damit können Sie          Webdienst sign-me der Bundes-
sich bereits auf der Onlineplattform      druckerei notwendig. Sign-me            Eine ausführliche Anleitung zur
einloggen, allerdings nur mit ein-        ermöglicht Ihnen, sich per Video-       Identifizierung über FP Sign und der
geschränktem Zugriff auf deren er-        Ident-Verfahren mit dem Personal-       Videoidentifikation finden Sie als Teil
weiterte Funktionen.                      ausweis beziehungsweise Pass zu         des Registrierungsvorgangs und nach
                                          legitimieren und qualifizierte elekt-   der Registrierung auf der Onlineplatt-
Um Ihr Nutzerkonto vollständig frei-
                                          ronische Unterschriften abzugeben.      form im Menü links oben.
zuschalten, ist im zweiten Schritt eine
Verifikation Ihrer Legitimation not-      Mithilfe der digitalen atene KOM-­
wendig. Dazu können Sie entweder          Signaturplattform FP Sign können

    Sie können sich auch offline bei uns identifizieren
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    an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
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    Invalidenstraße 91
    10115 Berlin
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                                                                                             www.atenekom.eu | Seite 9
Bundesförderung Gigabit - Kurzanleitung Bundesförderprogramm für die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der ...
Onlineplattform – Einführung

    Einmal auf der Onlineplattform registriert und eingeloggt, gelangen Sie über das Dashboard – Mein Arbeits-
    bereich zu Ihren Projekten, Fördermittelanträgen, Markterkundungen, dem Fristenkalender und den Auswahl-
    verfahren. Ein Klick auf eines Ihrer Projekte ermöglicht Ihnen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Projektdetails.

    Die Onlineplattform stellt basierend auf dem angegebenen Regionalschlüssel eine interaktive Karte als Vorlage
    für Ihr Fördervorhaben bereit. Dieses Webformular können Sie unkompliziert an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Seite 10 | www.atenekom.eu
Onlineplattform – Einführung

    Sie können die adressscharfe Liste förderfähiger Adressen durch freihändige oder adressgenaue Markierung
    in der Karte ändern.

    Ein ausführliches Handbuch unterstützt Sie bei der Nutzung der Onlineplattform. Sie finden es – neben An-
    leitungen für die Nutzung der atene KOM-Signaturplattform und der Videoidentifizierung mit sign-me – im
    Hilfebereich und während des Registrierungsvorgangs.

    Das BMDV hat außerdem einen Leitfaden zur Umsetzung der Gigabitrichtlinie veröffentlicht, um die Antrag-
    stellung möglichst einfach, verständlich und transparent zu gestalten. Antragsteller werden mit weiteren Bei-
    spielen und Präzisierungen im Förderverfahren unterstützt. Sie finden diesen Leitfaden sowohl im Hilfebereich
    der Onlineplattform als auch unter https://www.atenekom-akademie.eu/bundesfoerderung-gigabit/.

Kostenloses Workshopangebot für alle Projektphasen
Um Zuwendungsempfänger, beratende Unternehmen und Telekommunikationsunternehmen optimal bei der Um-
setzung dieses Graue-Flecken-Programms zu unterstützen, hat die atene KOM GmbH ein umfassendes Angebot von
Seminaren entwickelt. Es bereitet Antragsteller, Beratende und TKU bedarfsgerecht auf das Bundesförderprogramm
Gigabit im Fördergebiet vor und begleitet sie in allen Phasen der Umsetzung. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt
das BMDV das Angebot kostenlos zur Verfügung.
Sie finden das aktuelle Workshopprogramm unter https://www.atenekom-akademie.eu/bundesfoerderung-gigabit/.
Die Workshops vermitteln bedarfsgerecht, zielgruppenadäquat und kompakt aktuelles Fachwissen. Passend zu Ihrem
Projektstatus können Sie das entsprechende Workshopangebot wählen und fachlich genau dort ansetzen, wo Sie es
benötigen. Die Kurse vermitteln tiefgreifende Kenntnisse und sofort umsetzbare Trainings in den Bereichen Ausbau,
Förderung und Technologie von Gigabitnetzen. Im Zentrum steht dabei die vollumfängliche Begleitung der individuellen
Projekte und die individuelle Betreuung.

                                                                                          www.atenekom.eu | Seite 11
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Erstantragstellung für
Beratungsleistung
                               Im Bundesförderprogramm Gigabit sind externe Beratungsleistungen förder-
                               fähig. So finden projektverantwortliche Kommunen Unterstützung bei der Vor-
       Antragseinreichung      bereitung und Durchführung von Bewilligungsverfahren sowie zum Beispiel
                               bei antragsrelevanten Fragen zur Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen
                               und deren Ermittlung. Besonders wichtig ist die optimale Ausgestaltung nach-
                               haltiger Telekommunikationsnetze. Das ist vor allem bei der Vorbereitung der
                               Bewertung von zukünftigen Angeboten, Anbindungsoptionen für Mobilfunk
                               oder einer Migrationsstrategie auf Glasfasernetze grundlegend.
         Antragsprüfung        Im Rahmen der Antragstellung muss die Notwendigkeit der Durchführung von
                               Beratungsleistungen begründet werden.
                               Gefördert werden Leistungen externer Beratungsunternehmen, die gemäß der
                               Richtlinie der Vorbereitung und der Durchführung eines Bewilligungsverfahrens
                               und/oder der Realisierung eines bewilligten Vorhabens dienen.

      Zuwendungsbescheid       Qualifizierung der Beratungs­             Verwendungsnachweisprüfung
                               unternehmen
                                                                         Das Ergebnis der Beratungsleistung
                               Beratungsunternehmen müssen die           ist der Bewilligungsbehörde be­
                               Qualität der Beratungsleistung und        ziehungs­w eise dem Projektträger
                               die vorhandene Qualifizierung im Be-      vorzulegen. Dazu gehört die Stellung-
                               reich des Zuwendungsrechts oder zu        nahme zu (nicht-)erfolgreicher Aus­
                               den Grundlagen des Gigabitausbaus         bau­p rojekt­f örderung. Nach der
     Auswahl des Beratungs-
                               mithilfe einer Auflistung einschlägiger   End­ver­wendungs­n achweis­p rüfung
         unternehmens
                               Referenzen und Schulungsnachweise         durch den Projektträger erfolgt die
                               belegen. Zur Erfüllung der Beratungs-     anschließende Auszahlung an den
                               pflicht müssen sie außerdem die           Zuwendungsempfänger.
                               Vorgaben der Besonderen Neben-
                               bestimmungen Beratung einhalten.
         Einreichung der
       Referenzunterlagen,     Förderhöhe und -quote                         Verfahrensablauf
      Erklärungen des Bera-                                                  Die Antragstellung findet
                               Die Förderquote beträgt 100 Pro-
       tungsunternehmens                                                     in einem einstufigen
                               zent. Die Maximalfördersumme
                                                                             Verfahren statt.
                               für Gebietskörperschaften liegt bei
                               50.000 Euro. Sie kann nur einmalig            Maßnahmebeginn
         Umsetzung der         gewährt werden. Für Landkreise liegt          Nach Erhalt des Zu-
        Beratungsleistung      die einmalige Förderung bei maximal           wendungsbescheids und
                               200.000 Euro pro Landkreisprojekt.            Abschluss des Auswahl-
                                                                             verfahrens schließen
                               Antragstellung durch Landkreise               Beratungsunternehmen
                                                                             und Gebietskörperschaft
                               Landkreise können die Förderung
                                                                             einen Vertrag. Als Maß-
                               von Beratungsleistungen zugunsten
     Endverwendungsnach-                                                     nahmebeginn zählt die
                               von Ausbauprojekten einzelner Kom-
      weis und Einreichung                                                   Vertragsschließung.
                               munen im jeweiligen Landkreis auch
      der Beratungsergeb-                                                    Laufzeit
                               dann beantragen, wenn sie selbst kein
     nisse beim Projekträger                                                 Die Projektlaufzeit beträgt
                               eigenes Förderprojekt planen.
            atene KOM                                                        grundsätzlich 24 Monate.

Seite 12 | www.atenekom.eu
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Erstantragstellung eines
Infrastrukturprojekts
Förderbedingungen
Mithilfe des Bundesförderprogramms        Verkehrsknotenpunkte wie Bahn-          Ausnahmen
Gigabit sollen in allen unterversorgten   höfe, Häfen und Flughäfen sowie
                                                                                  Von der Förderung ausgenommen
Gebieten gigabitfähige Netze errichtet    bestimmte kleine und mittelständige
                                                                                  sind Gebiete mit bereits bestehenden
werden, in denen                          Unternehmen mit mindestens drei
                                                                                  Hybrid-Fiber-Coaxial-(HFC)- und
                                          und weniger als 125 Mitarbeitende,
ͧ nicht allen Endkundinnen und                                                    FTTB/FTTH-Glasfasernetzen.
                                          höchstens 25 Millionen Euro Jahres-
 -kunden zuverlässig eine Datenrate       umsatz, beziehungsweise höchstens       Das gilt allerdings nicht für Schulen,
 von mindestens 100 Mbit/s im             21,5 Millionen Euro Bilanzsumme.        Krankenhäuser und Unternehmen
 Download zur Verfügung steht                                                     in Gewerbegebieten, die nutzer-
 ­(Aufgreifschwelle),                     Besondere Beachtung finden außer-
                                                                                  bezogen über weniger als 500 Mbit/s
                                          dem schwer erschließbare Einzel-
                                                                                  im Download verfügen.
ͧ keine Aufrüstung innerhalb eines        lagen: Gebäude, die mehr als 400
 Jahres nach Meldung im Markter-          Meter vom letztmöglichen Anschluss-     Weitere Beispiele mit Präzisierungen
 kundungsverfahren erfolgt, und           punkt entfernt gelegen sind.            und Auslegungen des Richtlinien-
                                                                                  textes erhalten Sie im Leitfaden auf
ͧ kein privatwirtschaftliches Unterneh-   Der privatwirtschaftliche Ausbau hat
                                                                                  https://atenekom.eu/gigabit-downloads/.
 men in den kommenden drei Jahren         allerdings Vorrang vor der Förderung.
 ein Breitbandnetz errichten wird.        Sie findet deswegen nur in Gebieten     Allgemein gilt aber: Wurde mit der
                                          statt, in denen ein privatwirtschaft-   Ausbaumaßnahme bereits vor der
Besonders im Fokus der Förderung          licher Ausbau unrentabel ist und        Bescheidung und ohne Zulassung
steht die Erschließung aller sozio-       ein Marktversagen festgestellt wird.    zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
ökonomischen Schwerpunkte.                Beides wird durch die Durchführung      begonnen, ist das Vorhaben nicht
Damit werden private und öffentli-        eines Markterkundungsverfahrens         mehr förderfähig.
che Einrichtungen definiert, die die      sichergestellt.
gesellschaftliche und wirtschaftliche
Entwicklung maßgeblich prägen und
vorantreiben. Diese sind im Bundes-
förderprogramm Gigabit auch ohne
die Aufgreifschwelle förderfähig.            Anhebung der Aufgreifschwelle 2023

Zu diesen sozioökonomischen                  Gemäß der Gigabitrahmenregelung zur Unterstützung des flächen-
Schwer­p unkten gehören Schu-                deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in Grauen Flecken sind ab dem
len, Gebäude lokaler Behörden,               01.01.2023 auch Gebiete förderfähig, in denen Endkundinnen und -kun-
Hoch­s chulen, Forschungszentren,            den weniger als 200 Mbit/s symmetrisch zur Verfügung gestellt werden.
K r a n ke n h
             ­ äuser und Stadien,

Förderhöhe und Förderquote

Die Förderquote beträgt grundsätz-        Steuerkraftmesszahl bezogen auf         Der Bund bezuschusst förderfähige
lich 50 Prozent. Dieser Basisförder-      Anwohnende. In der Onlineplattform      Infrastrukturprojekte mit bis zu 150
satz wird auf 60 bis 70 Prozent           wird der jeweilige Fördersatz bei der   Millionen Euro. Die Bagatellgrenze
erhöht, wenn es sich um ein Gebiet        Antragstellung automatisch durch        liegt bei einer Mindestfördersumme
mit einer geringen Wirtschafts-           Eingabe des Gemeindeschlüssels er-      von 100.000 Euro beziehungsweise
kraft handelt. Maßgeblich dafür ist       rechnet und angezeigt.                  10.000 Euro für Neubaugebiete.
die auf Gemeindeebene ermittelte

                                                                                            www.atenekom.eu | Seite 13
Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts

Das Förderverfahren der Bundes-                                                  Förderantrag angegebenen Datum                              dann vor, wenn durch Bauko­or­di­na­
förderung Gigabit ist zweistufig an-                                             der Inbetriebnahme.                                         tion und Synergienutzung wesent-
gelegt: Erst erfolgt die Bescheidung                                                                                                         liche Kosten des Breitbandausbaus
in vorläufiger Höhe, dann der Be-                                                Vorzeitiger Maßnahmebeginn                                  (und somit auch staatliche Mittel)
scheid in abschließender Höhe. So                                                                                                            eingespart werden könnten und bei
                                                                                 Solange noch kein Vertragsschluss
erhalten Kommunen bereits eine                                                                                                               einem späteren Beginn diese Optio-
                                                                                 im Auswahlverfahren erfolgt ist,
Finanzierungszusage, bevor sie das                                                                                                           nen verloren gingen.
                                                                                 kann ein Antrag auf vorzeitigen Maß-
Auswahlverfahren des Netz­b etrei­
                                                                                 nahmebeginn entweder mit dem                                Ist der Bescheid über die vorläufige
bers und / oder Bauunternehmens
                                                                                 Erstantrag gestellt oder nachträg-                          Höhe erteilt, ist keine Beantragung
beginnen.
                                                                                 lich beim Projektträger beantragt                           auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
Antragstellung und Verfahrensablauf                                              werden. Im Antrag muss der Bedarf                           mehr notwendig.
sind im Wirtschaftlichkeitslücken- und                                           eines vorzeitigen Maßnahmebeginns
Betreibermodell bis zur Bescheidung                                              ausreichend dargelegt und die mög-                          Hinweis
in vorläufiger Höhe gleich. Aller-                                               licherweise enstehenden Nachteile
                                                                                                                                             Wir weisen darauf hin, dass aus der
dings unterscheiden sich die Phasen                                              eines regulären Beginns der Maß-
                                                                                                                                             Zustimmung zum Beginn der vor-
nach Ausstellung des Bescheids in                                                nahmen plausibel erläutert werden.
                                                                                                                                             zeitigen Maßnahme kein Rechts-
abschließender Höhe bei beiden                                                   Zuwendungen werden nur dann
                                                                                                                                             anspruch auf eine Förderung des
Modellen.                                                                        gewährt, wenn die Zweckerfüllung
                                                                                                                                             Vorhabens entsteht. Sollten Sie eine
                                                                                 ohne die Zulassung zum vorzeitigen
                                                                                                                                             Maßnahme ohne die Zustimmung
Bewilligungszeitraum                                                             Maßnahmebeginn nicht oder nicht
                                                                                                                                             des Projektträgers beginnen, über-
                                                                                 im notwendigen Umfang erreicht
Der Bewilligungszeitraum beginnt                                                                                                             nehmen Sie das Risiko und die Kos-
                                                                                 werden könnte.
mit dem Ausstellungsdatum auf                                                                                                                ten der Maßnahme. Die Maßnahme
dem Zuwendungsbescheid in vor-                                                   Gründe für einen vorzeitigen Maß-                           kann dann nicht mehr gefördert
läufiger Höhe und endet mit dem im                                               nahmebeginn liegen insbesondere                             werden.

Förderablauf
Bundesförderprogramm Graue Flecken Programm
Förderablauf Graue Flecken Programm
                                                              Zuwendungs-                                                  Durchführung
                                                                                                                                                    Auswahlverfahren
    Antragstellung                         →                   bescheid in
                                                             vorläufiger Höhe
                                                                                                       →                  Markterkundungs-
                                                                                                                             verfahren
                                                                                                                                             →        durchführen
                                                                                                                                                                         →

                                                                                                                                                               Zuwendungs-
                                                                                                                                                                bescheid in
                                                                                                                                                            abschließender Höhe

                                                                                                                              Verwendungs-   →         Bauphase und    →
                                                                                                                                nachweis                Auszahlung

    12.09.22
     │ © atene KOM GmbH │ www.atenekom.eu │ Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.                                          1

Seite 14 | www.atenekom.eu
Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts

Antragstellung bis Bewilligung in vorläufiger Höhe
Die Antragstellung beginnt, indem          Hierbei sollten Sie auf den Fokus         Kostenschätzung
Sie auf der Onlineplattform das Aus-       der Gigabitrichtlinie achten und ins-
                                                                                     Für die Erstantragsstellung ist eine
baugebiet definieren, in dem Sie das       besondere die sozioökonomischen
                                                                                     Kostenschätzung erforderlich. Die
geförderte Vorhaben umsetzen wol-          Schwerpunkte und schwer erschließ-
                                                                                     Onlineplattform ermittelt dazu auto-
len. Dabei müssen Ausbaugebiete            baren Einzellagen miteinbeziehen.
                                                                                     matisch anhand der in der inter-
adressgenau abgegrenzt werden und
                                                                                     aktiven Karte angegebenen Adressen
dürfen ausschließlich förderfähige Ad-     GIS-Nebenbestimmungen
                                                                                     einen Kostenschätzwert für den ent-
ressen im Sinne der Gigabitrichtlinie
                                           Die GIS-Nebenbestimmungen (GIS-           sprechenden Antrag. Dieser Schätz-
miteinbeziehen.
                                           NBest) definieren die Anforderungen       wert kann von Ihnen auf Basis eigener
Das Ausbaugebiet kann auch aus             an die Dokumentation von Geo-             oder externer Schätzung geändert
mehreren, geografisch voneinander          informationsdaten (GIS-Daten) in den      werden. Dazu ist eine plausible Be-
getrennten Gebieten bestehen. Für          geförderten Ausbaugebieten. Geore-        gründung erforderlich.
einen effizienten Ausbau sollten Sie       ferenzierte Daten und GIS-Informatio-
                                                                                     Die Eigenmittel, die entweder durch
aber nach Möglichkeit größere Ge-          nen werden durch einen Raumbezug
                                                                                     die Kommune oder das Bundesland fi-
biete definieren. Achten Sie darüber       zu sogenannten Geobasisdaten be-
                                                                                     nanziert werden, ergeben sich aus der
hinaus bitte stets auf den Ausschluss      ziehungsweise Geofachdaten. Sie be-
                                                                                     Gesamtwertschätzung der Förder-
von Doppelförderungen.                     ziehen sich immer auf eine Position
                                                                                     quote. Auch die Eigenmittel sind im
                                           im geografischen Raum.
                                                                                     System änderbar.
Interaktive Karte
                                           Als Antragsteller werden Sie in
Die Onlineplattform unterstützt Sie        mehreren Antragsphasen dazu auf-          Einfacher Meilensteinplan
bei der adressgenauen Abgrenzung           gefordert, Geodaten in Form von
                                                                                     In der vereinfachten Meilenstein-
mit einer interaktiven Karte. Sie stellt   Netzplänen einzureichen. Je nach
                                                                                     planung der Erstantragstellung müs-
automatisch förderfähige Adressen in       Antragsphase müssen die GIS-Daten
                                                                                     sen Sie als Antragsteller sogenannte
Ihrem Gebiet gemäß des von Ihnen           eine unterschiedliche Detailtiefe auf-
                                                                                     Meilensteine für den Beginn des
angegebenen Regionalschlüssels zur         weisen. Zum Beispiel muss in der
                                                                                     Auswahlverfahrens, das Datum des
Verfügung.                                 Antragsstellung adressgenau ersicht-
                                                                                     geplanten Baubeginns sowie die ge-
                                           lich werden, in welchen nachweislich
Diesen Vorschlag können Sie ver-                                                     plante Inbetriebnahme angeben.
                                           unter- oder unversorgten Gebieten
wenden, anpassen oder durch einen                                                    Mit diesem Enddatum endet der Be-
                                           ein geförderter Ausbau stattfinden
bestehenden Datensatz ersetzen.                                                      willigungszeitraum des Bescheids in
                                           soll.
                                                                                     vorläufiger Höhe.

Markterkundungsverfahren
Mit dem Markterkundungsverfahren           Dabei unterstützt die Onlineplattform     Die abgeschlossene Markt­e r­k un­
wird ermittelt, ob voraussichtlich         Sie mit einer interaktiven Karte. Diese   dung ist die Grundvoraussetzung
innerhalb der nächsten drei Jahre          Karte zeigt als Vorlage die unterver-     für einen Zuwendungsbescheid in
ein privatwirtschaftlicher Ausbau          sorgten bzw. versorgten Adressen          ­abschließender Höhe und darf zum
eines Gigabitnetzes in einem Gebiet        in Ihrer Gebietskörperschaft. Jede         Zeitpunkt des Auswahlverfahrens
erfolgen wird. Das garantiert den          einzelne bekannte Adresse ist mit          nicht länger als zwölf Monate
Vorrang des privaten Ausbaus von           einem Hinweis zur Versorgung bzw.          zurückliegen.
Telekommunikationsinfrastrukturen.         Unterversorgung markiert.
                                                                                     Das Verfahren muss über eine Zeit
Auf der Onlineplattform fügen Sie so       Die Adressdaten basieren auf den          von mindestens acht Wochen auf
eine Markterkundung im jeweiligen          Angaben des Bundesamtes für Karto-        der Onlineplattform durchgeführt
Projekt hinzu. Die voraussichtlich mit     grafie und Geodäsie. Sie können diese     werden. Das Ergebnis der Markt-
mindestens 100 Mbit/s versorgten           entweder unverändert übernehmen           erkundung wird schließlich auf der
Gebiete werden im Anschluss an             oder durch selbsterhobene Daten an-       Onlineplattform veröffentlicht.
die Markterkundung aus dem vorab           passen. Außerdem können Sie einen
definierten Bereich ausgeschlossen.        eigenen Netzplan hochladen.

                                                                                              www.atenekom.eu | Seite 15
Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts

Auswahlverfahren
Auswahlverfahren zur Auswahl des          die Veröffentlichung im europäischen     veröffentlicht werden. Bitte berück-
Netzbetreibers oder der Bauunter-         Ausschreibungssystem. Sie dient viel-    sichtigen Sie dabei für alle Verfahren
nehmen werden – zusammen mit              mehr als ergänzende Information zur      die beihilferechtlichen Vorgaben und
allen notwendigen Unterlagen und          Transparenz und muss im Rahmen           die Gigabit-Rahmenregelung sowie
Parameter wie Fristen, Eignungs-          der beihilferechtlichen Vorgaben um-     die Verpflichtungen des ausgewählten
und Zuschlagskriterien – digital auf      gesetzt werden.                          Anbieters.
der Onlineplattform veröffentlicht.
                                                                                   Nach der Durchführung des Auswahl-
Sie können das Verfahren außerdem         Meldung auf der Plattform
                                                                                   verfahrens erfolgt die Bewilligung in
veröffentlichen, kopieren, löschen,
                                          Wie beim Markterkundungsverfahren        endgültiger Höhe auf Basis des Ergeb-
anhalten sowie zurückziehen. Die
                                          müssen die Ergebnisse der Auswahl-       nisses dieses Verfahrens.
Onlineplattform ersetzt jedoch nicht
                                          verfahren auf der Onlineplattform
die Vorgaben der Bundesländer und

Bewilligung in abschließender Höhe
Für die Ausstellung des Bescheids         Projektträgers unter:                    passive Komponenten, jährlich an-
über die abschließende Höhe der           https://atenekom.eu/gigabit-downloads/   fallende Kosten, explizite Sachkosten,
Zuwendung sind mehrere Zwischen-                                                   Betriebskosten und Preise der Vor-
                                          Nach Eingang und Prüfung der
schritte notwendig: Führen Sie zu-                                                 leistungsprodukte, also den Barwert
                                          Vergabeunterlagen hält die Be-
nächst die Ausschreibung und das                                                   der Kosten.
                                          willigungsbehörde in einem Bescheid
Vergabeverfahren (siehe Seite 16)
                                          den endgültigen Netzplan und die         Geprüft wird darüber hinaus die Ein-
durch und teilen Sie die Ergebnisse der
                                          endgültige Förderhöhe fest. Die          haltung der Nebenbestimmungen aus
Bewilligungsbehörde zur Prüfung mit.
                                          Grundlage dafür ist der im Auswahl-      dem Bescheid in vorläufiger Höhe.
Reichen Sie hierfür Eigenerklärungen
                                          verfahren ermittelte Marktpreis.         Dazu gehört die Durchführung des
und eine Dokumentation zur Vergabe
                                                                                   Markterkundungsverfahrens, das
beim Projektträger ein. Die Nutzung
                                          Finanzplan                               zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens
der Eigenerklärungen verringert
                                                                                   nicht länger als zwölf Monate zurück-
den Aufwand – entsprechende Vor-          Der Finanzplan umfasst detaillierte
                                                                                   liegen darf.
lagen finden Sie auf der Onlineplatt-     Kosten zum Beispiel für Tief­b au­
form und im Download-Bereich des          arbeiten nach Metern, aktive und

Materialkonzept
Das einheitliche Materialkonzept          zur Dimensionierung passiver Infra-      Ein ausführliches Materialkonzept
soll den Ausbau einer nachhaltigen        struktur und Open Access (Kapitel 7:     finden Sie zusammen mit den Vor-
und standardisierten Infrastruktur        Begriffserklärung). So müssen zum        gaben zur Dimensionierung passiver
sicherstellen. Es bezieht sich dabei      Beispiel Leerrohre groß genug für        Infrastrukturen im Download-Bereich
grundsätzlich auf Infrastruktur, die      mehrere Kabelnetze und darüber hi-       unter:
durch Förderung neu entsteht. Es          naus für Point-to-Point- und Point-to-   https://atenekom.eu/gigabit-downloads/
beinhaltet Mindestvorgaben für die        Multipoint-Lösungen sein. Das sichert
Errichtung von Breitbandnetzen,           nicht nur einen diskriminierungs­
also Größen, Mengen, Farb­ko­dierun­      freien Zugang für mehrere anbietende
gen, Reservekapazitäten und Aus-          Unter­nehmen, sondern verhindert
führungen. Dazu kommen Vorgaben           auch unnötige Straßenbauarbeiten.

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Erstantragstellung eines Infrastrukturprojekts

Bauphase: Mittelanforderung, Zwischennachweis & Material auf Vorrat
Grundsätzlich: Ausgezahlt wird nach     Zusätzlich können Sie einmal pro        der Onlineplattform werden Sie
Baufortschritt. Die Bewilligungs-       Projekt eine Mittelanforderung für      aufgefordert, dazu Rechnungen,
behörde kann Bauüberwachungen           Material auf Vorrat stellen.            Zahlungsnachweise, Netzpläne, Bild-
und Probemessungen durchführen.                                                 dokumentationen und andere Do-
                                        Vereinfachte Mittelanforderung
Antragsteller können tatsächlich ent-                                           kumentationen einzureichen. Nach
standene Planungskosten auch ohne       Die Bewilligungsbehörde prüft dabei     Prüfung der Unterlagen erfolgt die
Baufortschritt abrechnen, sofern die    die Erfüllung der Auflagen aus dem      Anweisung an die Bundeskasse und
Zusicherung eines Baustarts innerhalb   Zuwendungsbescheid an die Aus-          Sie erhalten eine Mitteilung mit dem
von sechs Monaten vorliegt.             zahlung und die Einhaltung des          Auszahlungsbetrag. Die Zahlung der
                                        Finanzplans. Hierzu müssen Sie keine    Bundeskasse erfolgt in der Regel bin-
Mittelanforderungen sind mehrfach       Rechnungen, Zahlungsnachweise,          nen zwei Wochen.
im Jahr möglich. Aber sie sind an       Netzpläne, Bilddokumentationen und
Voraussetzungen gebunden: Zum           keinen Zwischennachweis einreichen.     Zwischennachweis
Beispiel einen bestandskräftigen        Die entsprechenden Unterlagen soll-     Einmal jährlich müssen Sie einen
Bescheid und der Nachweis eines         ten aber auf Anfrage und spätestens     Zwischennachweis vorlegen. Reichen
Baufortschritts, gemessen an den        beim Verwendungsnachweis zur Ver-       Sie diesen bis zum 30. April nach Ab-
Tiefbauarbeiten.                        fügung stehen. Eine Prüfung erfolgt     lauf eines Haushaltsjahres ein. Der
Mittelanforderung und Material          zum Projektabschluss im Rahmen des      Zwischennachweis dient dazu, den
auf Vorrat                              Verwendungsnachweises.                  Projektfortschritt zu dokumentieren
                                                                                und nachzuweisen. Anders als bei der
Ihnen stehen zwei Verfahren der         Erweiterte Mittelanforderung
                                                                                Mittelanforderung geht es hier nicht
Mittelanforderung zur Auswahl:          Dabei prüft die Bewilligungs-           um die Auszahlung der Gelder, son-
Die vereinfachte und die erweiterte     behörde, ob die Anforderungen zur       dern um eine Darstellung zum Projekt-
Mittelanforderung. Sie können die Art   Auszahlung und der Einhaltung des       verlauf im vorangegangen Jahr. Eine
des Verfahrens frei wählen und auch     Finanzplans aus dem Zuwendungs-         postalische Übermittlung der Unter-
zwischen den Verfahren wechseln.        bescheid eingehalten werden. In         lagen ist dabei nicht erforderlich.

Publizitätsmaßnahmen
Vor und während der Durchführung        hinweisen, indem Sie das Logo des       Wirtschaftlichkeitslückenmodell sind
Ihres Ausbauprojekts sind Sie gemäß     BMDV, einen entsprechenden Hin-         die Kosten bereits in der Wirtschaft-
der Besonderen Neben­be­stim­mungen     weis auf den Bund und einen Hinweis     lichkeitslückenberechnung durch das
(BNBest, Nr. 5) des Zuwendungs-         auf das Förderprogramm verwenden.       TKU zu berücksichtigen.
bescheids zu Maßnahmen für die          Weitere Anforderungen sind die
                                                                                Die Logos stehen auf der Online-
Bekanntmachung Ihrer Ausbau-            Veröffentlichung einer kurzen Be-
                                                                                plattform unter Dokumente der
projekte verpflichtet. Diese Maß-       schreibung des Ausbauvorhabens
                                                                                Zuwendungsgeber zum Download.
nahmen dienen unter anderem             auf Ihrer Website, ein gut sichtbar
                                                                                Das Hinweisblatt für Informations-
der Transparenz gegenüber der           platziertes Bauschild während des
                                                                                und Kommunikationsmaßnahmen
Bevölkerung.                            Vorhabens und die korrekte Be-
                                                                                unterstützt Sie darüber hinaus mit
                                        schilderung neu entstandener Glas-
Dazu gehört, dass Sie bei allen In-                                             praktischen Beispielen und fördert
                                        faserverteiler und Gebäude.
formations- und Kommunikations-                                                 die Transparenz gegenüber den Bür-
maßnahmen im Zusammenhang mit           Die entstehenden Ausgaben können        ger:innen. Sie finden es unter:
dem Vorhaben auf die Unterstützung      beim Betreibermodell als „sonstige      https://atenekom.eu/gigabit-downloads/
aus dem Bundesförderprogramm            Ausgaben“ abgerechnet werden. Im

Verwendungsnachweis
Sie können den Verwendungsnachweis      Außerdem müssen Sie einen Sach-         Unterlagen sind zum Beispiel Rechnun-
bis sechs Monate nach Ablauf des Be-    bericht einreichen, der darstellt, ob   gen der ausbauenden Unternehmen,
willigungszeitraumes einreichen. Er     die gesetzten Ziele (insbesondere die   Zahlungsnachweise, soweit diese nicht
besteht aus einem zahlenmäßigen         Versorgung aller förderfähigen Teil-    bereits eingereicht wurden, sowie ein
Nachweis aller Kosten sowie einer       nehmenden im Gebiet mit Glasfaser)      Netzplan, der abschließend das er-
Übersicht zur Kofinanzierung.           erreicht wurden. Weitere notwendige     richtete Netz beschreibt.

                                                                                          www.atenekom.eu | Seite 17
7

Begriffe und Sonderfälle
Open Access                                  Hausnetz verbunden ist, spricht man         Die technische Realisierung dieser
                                             hingegen von homes connected).              Verpflichtung sowie mögliche Vor-
                                                                                         leistungspreise sind von den Be-
Open Access bedeutet, dass alle              Zur technischen Definition von homes
                                                                                         treibern anzugeben. Darüber hinaus
Unternehmen am Markt einen of-               passed klärt der Leitfaden auf. Wich-
                                                                                         müssen die Angebote der Betreiber
fenen und diskriminierungsfreien             tig ist: Schulen fallen nicht unter diese
                                                                                         im Rahmen des Wirtschaftlichkeits-
Zugang auf die vorhandene Infra-             Regelung.
                                                                                         lückenmodells alle zu erwartenden
struktur haben. Im Rahmen des                                                            Einnahmen aus der Vermarktung der
Förderprogramms muss das für alle                                                        Vorleistungsprodukte enthalten.
mit Fördermitteln errichteten Infra-         NGA-Netze
strukturen gewährleistet werden.                                                         Bei der Mitnutzung geförderter Infra-
Diese Verpflichtung gilt techno-                                                         strukturen sind marktübliche Vor-
                                             Die Leitlinien der EU für die An-
logieunabhängig für alle im Bundes-                                                      leistungsprodukte anzurechnen.
                                             wendung der Vorschriften über staat-
programm geförderten Netze – auch            liche Beihilfen im Zusammenhang
in den Teilen des Netzes, in denen be-                                                   Sonderfall:
                                             mit dem schnellen Gigabitausbau
stehende Infrastruktur genutzt wird.         (2013/C 25/01, Randnummer 55ff)             Inbetriebnahme
                                             unterscheiden zwischen herkömm-
Die entsprechenden Anforderungen
                                             lichen Netzen der Breitbandgrund-
                                                                                         geförderter Netze
an Open Access können Sie der
Gigabitrahmenregelung unter § 8              versorgung und NGA-Netzen (Next
entnehmen. Diese können Sie auf              Generation Access).                         Falls in einem Gebiet bereits ein Netz
unserer Homepage im Download-                                                            nach der vorhergehenden Richtlinie
                                             NGA-Netze bestehen vollständig
bereich der Bundesförderung Giga-                                                        gebaut wird oder wurde, darf dort
                                             oder teilweise aus optischen Bau-
bit herunterladen:                                                                       trotzdem ein neues, im aktuellen
                                             elementen und ermöglichen Breit-
https://atenekom.eu/gigabit-­­                                                           Förderprogramm gefördertes Netz
                                             bandzugangsdienste mit höherer
rahmen­regelung/                                                                         in Betrieb genommen werden – es
                                             Leistung als bestehende Breitband-
                                                                                         sei denn, die Betreiber des bereits
                                             grundversorgungsnetze, nämlich mit
                                                                                         geförderten Netzes widersprechen
                                             mindestens 30 Mbit/s im Download.
Homes Passed                                                                             der früheren Inbetriebnahme im
                                                                                         Markterkundungsverfahren. Das gilt
                                                                                         auch dann, wenn dessen Zweckbin­
Laut Gigabitrichtlinie ist eine Förde-       Vorleistungsprodukte                        dungs­frist noch nicht abgelaufen ist.
rung ausgeschlossen, wenn in einem                                                       Aus Gründen des Investitionsschutzes
Ausbaugebiet bereits ein gigabitfähi-        Die Betreiber von geförderten Giga-         muss der Antragssteller diesen Be-
ges Netz besteht und lediglich noch          bitnetzen sind zur Herstellung eines        treiber deshalb bei der Einleitung des
der Teilnehmeranschluss fehlt. Die-          offenen und diskriminierungs­freien         Markt­er­kun­dungs­verfahrens über das
sen Sachverhalt bezeichnet man als           Netzzugangs auf Vorleistungsebene           Schutzrecht informieren.
homes passed (wenn eine Glasfaser            (Open Access) verpflichtet.
am Hausanschluss mit dem internen

    FAQ
    Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Breitbandförderung Gigabit finden Sie im FAQ-Bereich
    des Projektträgers auf
    https://atenekom.eu/gigabit-faq/

    Leitfaden
    Hilfestellung des BMDV zum Gigabitausbau in der Bundesförderung Gigabit
    https://atenekom.eu/gigabit-leitfaden/

    Downloads
    Richtlinien, Handreichungen, Logos – alle relevanten Dokumente zur aktuellen Richtlinie
    https://atenekom.eu/gigabit-downloads/

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Über atene KOM
Die atene KOM GmbH unterstützt als erfahrener Partner den öffentlichen Sektor
bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen Digitalisie-
rung, Energie, Mobilität, Gesundheit und Bildung.

Wir entwickeln zusammen mit Kommunen, Landkreisen und Unternehmen
die Infra­struktur für die Zukunft. Unser Ziel ist die Stärkung der Regionen: Mit
Partnern in Deutschland und Europa arbeiten wir an Zukunftsprojekten wie der
Digitalisierung des ländlichen Raums. Wir entwickeln smarte Mobilitäts­konzepte
für den Nah- und Fernverkehr und intelligente Strategien, um die Energiewende
voranzubringen.

Dabei unterstützen wir unsere Partner mit rund 500 Expertinnen und Experten aus
den Bereichen ­Verwaltung, IT, Recht, Wirtschaft, Bildung, Kommunikation, Stadt-/
Regionalentwicklung und Geoinformationssysteme mit passgenauen Lösungen
für komplexe Aufgaben.

Wichtig ist uns die Nähe zu unseren Kunden und Kundinnen: Wir sind an acht
Standorten in Deutschland sowie in Brüssel, Kiew und Tirana vor Ort erreichbar.

Die atene KOM ist zertifiziert nach der international anerkannten Norm ISO 9001
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                             Stand: November 2022
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