INGLetter - 04 | Rechtsschutz im Rahmen der Berufs-Haftpflichtversicherung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Information für technisch-wissenschaftliche Berufe | Oktober 2020 INGLetter 04 | Rechtsschutz im 07 | Auswirkungen der 10 | Wenn Sie schließen Rahmen der Berufs- Umsatzsteuersenkung müssen, sind wir da. Haftpflichtversicherung Sind Architekten und Betriebsschließungen sind nicht erst seit Corona für Unternehmer Ingenieurleistungen betroffen? Unterstützung von dem eigenen ein Risiko. Haftpflichtversicherer.
03 HDI INGLetter Oktober 2020 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, in Bezug auf Rechtsschutz gibt es im Schadenfall auch eine Unterstützung von dem eigenen Haft- pflichtversicherer, die oft nicht bekannt ist. Ein weiteres Thema ist die Absenkung der Umsatz- steuer in der 2. Jahreshälfte 2020, die auch die Leistungen von Architekten und Ingenieuren beein- flusst. Anpassungsbedarf für bereits geschlossene Verträge besteht zumeist jedoch nicht, zumindest solange diese nach der HOAI abgerechnet werden. Sollten abrechenbare Leistungen nicht nach der HOAI erbracht werden, ist danach zu unterschei- den, ob eine Brutto- oder Nettopreisabrede („Ver- gütung inklusive oder zzgl. der gesetzlichen Um- satzsteuer“) vertraglich fixiert wurde. Wir stellen Ihnen alle Eventualitäten ausführlich dar. Das Thema COVID-19 haben wir bereits in der letz- ten Ausgabe behandelt. In diesem Zusammenhang Themen hat das Thema Betriebsschließungen und eine ent- sprechende Absicherung dagegen an Bedeutung gewonnen. Denn Betriebsschließungen sind nicht 04 | Rechtsschutz und alternative Konflikt- erst seit der Corona-Krise für Unternehmer ein Risi- beilegungen im Rahmen der Berufs-Haftpflichtver- ko. Auch bei anderen Krankheiten oder Ereignissen kann es sein, dass Sie Ihr Büro für eine gewisse Zeit sicherung schließen müssen. HDI hat als einer der ersten Ver- Eine rechtliche Beratung bzw. Rechtsschutz wird nicht nur sicherer Pandemien, wie zum Beispiel COVID-19, im privaten Umfeld, sondern auch im beruflichen Umfeld in den Bedingungen nicht ausgeschlossen und bie- immer mal wieder benötigt. Im Bedarfsfall werden Rechts- tet diese auch für Ihre Branche innerhalb der HDI anwälte, Rechtsschutzversicherungen oder eine anderwei- Multiline-Versicherung Compact ab sofort an. tige rechtliche Beratung in Anspruch genommen. Eine Un- terstützung, die oft nicht bekannt bzw. unterschätzt wird, In den Medien werden fast wöchentlich Hackeran- gibt es im Schadenfall aber auch von dem eigenen Haft- griffe auf große Konzerne bzw. wichtige öffentli- pflichtversicherer. che Einrichtungen publiziert. Es ist offensichtlich, dass sich keine Branche sicher fühlen kann. Die ak- 07 | Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung tuelle Pandemie hat außerdem gezeigt, wie sehr wir von funktionierender Technik abhängig sind. in der 2. Jahreshälfte 2020 auf Architekten und Viele Firmen haben ihre Belegschaft (teilweise) ins Ingenieurleistungen Homeoffice geschickt. Ohne mobilen Zugriff über das Internet auf die Unternehmensnetzwerke wä- Die Absenkung der Umsatzsteuer beeinflusst auch die ren die Mitarbeitenden nicht arbeitsfähig. Auch die Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Anpas- Nutzung diverser Videokonferenztools hat das The- sungsbedarf für bereits geschlossene Verträge besteht ma Datenschutz noch mal verschärft. Darüber spre- zumeist jedoch nicht, zumindest solange diese nach der chen wir in einem Interview mit Sören Brokamp, HOAI abgerechnet werden. dem Leiter Produktmanagement Cyber der HDI Versicherung AG. 10 | Wenn Sie schließen müssen, sind wir da Betriebsschließungen sind nicht erst seit Corona für Viel Spaß beim Lesen der aktuellen Ausgabe Unternehmer ein Risiko. Auch bei anderen Krankheiten des INGLetters. oder Ereignissen kann es sein, dass Sie Ihr Büro für eine gewisse Zeit schließen müssen. Nicole Gustiné | HDI Vertriebs AG 12 | Cyber-Risiken weiterhin unterschätzt Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de Cyber ist in aller Munde! Wir haben bereits in der letzten Ausgabe des INGLetters über Cyberrisken in Zeiten von Onlinemagazin Homeoffice berichtet. HDI hat gerade aktuell seinen Versi- cherungsschutz nochmals erweitert. HDI INGletter: Die komplette Ausgabe online finden Sie im Internet unter 16 | HDI-Informationsseite www.hdi.de/ingletter 16 | Impressum
4 HDI INGLetter Oktober 2020 BERUFSHAFTPFLICHT Rechtsschutz Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de ...und alternative Konfliktbeilegungen zur Abwehr ist neben der Verpflichtung zur Zahlung von be- gründeten Schadenersatzansprüchen eine Hauptleistungs- im Rahmen der pflicht des Versicherers1). Dem Versicherer wird damit die Berufs-Haftpflichtversicherung. Möglichkeit eröffnet, in einem frühen Stadium im Interesse des Versicherungsnehmers tätig zu werden. Durch diese ak- tive Verpflichtung zur Abwehr bietet die Haftpflichtversiche- rung eine nicht zu unterschätzende „passive“ Rechtsschutz- funktion für den Versicherungsnehmer. Was bedeutet dies Eine rechtliche Beratung bzw. Rechtsschutz wird nicht nur in der Praxis? Wird gegen den Versicherungsnehmer ein An- im privaten Umfeld, sondern auch im beruflichen Umfeld spruch erhoben, führt der Versicherer nicht nur den anfal- immer mal wieder benötigt. Im Bedarfsfall werden Rechts- lenden Schriftwechsel, sondern holt bei Bedarf u. a. Gutach- anwälte, Rechtsschutzversicherungen oder eine anderweiti- ten ein, beauftragt einen Rechtsanwalt oder Sachverständi- ge rechtliche Beratung in Anspruch genommen. Eine Unter- gen oder führt sogar einen aktiven Prozess2). Der Versicherer stützung, die oft nicht bekannt bzw. unterschätzt wird, gibt ist bevollmächtigt, alle ihn zur Abwicklung des Schadens es im Schadenfall aber auch von dem eigenen Haftpflicht- oder der Abwehr des Schadenersatzanspruchs zweckmäßig versicherer. erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungs- nehmers abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall Zweck einer Haftpflichtversicherung ist vor allem der Schutz zu einem Rechtsstreit, ist der Versicherer bevollmächtigt, des Versicherungsnehmers vor den wirtschaftlichen Folgen den Haftpflichtprozess – also die Frage, ob der Versiche- seiner Haftpflicht gegenüber Dritten. Der Haftpflichtan- rungsnehmer dem Dritten gegenüber haftpflichtig ist – auf spruch des Versicherungsnehmers ist somit auf Befreiung seine Kosten (Rechtsanwalts-, Gutachter- und Gerichtskos- von Ansprüchen gerichtet, die von einem geschädigten Drit- ten) im Namen des Versicherungsnehmers zu führen3). Die ten geltend gemacht werden. Zu der Leistungspflicht des Versicherers zählt jedoch neben der Prüfung des Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach auch die Abwehr unbe- 1 Harsdorf-Gebhardt in Späte/Schimikowski, Kommentar zu den AHB, Ziff. 5 AHB, gründeter oder übersetzter Ansprüche. Die Abwehr von un- Rdnr. 14, 2. Auflage, 2015 berechtigten/unbegründeten Ansprüchen, die gegen den 2 Harsdorf-Gebhardt in Späte/Schimikowski, Kommentar zu den AHB, Ziff. 5 AHB, Rdnr. 15, 2. Auflage, 2015 Versicherungsnehmer erhoben werden, ist ein wesentliches 3 Harsdorf-Gebhardt in Späte/Schimikowski, Kommentar zu den AHB, Ziff. 5 AHB, Element in der Berufs-Haftpflichtversicherung. Diese Pflicht Rdnr. 38, 2. Auflage, 2015
05 HDI INGLetter Oktober 2020 Beauftragung eines Rechtsanwaltes erfolgt im Falle eines ge- nach müssen z. B. alle Unternehmen, Gewerbetreibende wie richtlichen Verfahrens ebenfalls durch den Versicherer. Diese Freiberufler, Dienstleister etc. seit Februar 2017 darlegen, Rechtsschutzfunktion besteht sogar dann, wenn die unbe- ob sie freiwillig bereit sind oder durch bestimmte Regelun- gründeten Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme gen verpflichtet, Beschwerden ihrer Privatkunden in einem überschreiten. Soweit im Versicherungsvertrag vereinbart, ist außergerichtlichen Verfahren prüfen zu lassen, und erklären, der Versicherer sogar bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- bei welcher Stelle dieser Schlichtungsversuch stattfinden teiligung des Versicherungsvertrags nicht übersteigt, zur Ab- soll. Eine Verpflichtung hierzu kann sich aus gesetzlichen wehr der unberechtigten Schadenersatzansprüche verpflich- Vorschriften wie z. B. dem § 57a Luftverkehrsgesetz oder tet. Ein Beispiel für einen erfolgreichen passiven Rechts- einer Vereinbarung durch eine Schlichtungsabrede ergeben. schutz stellt Florian Blohut, Leiter der Abteilung Planungs- Darüber hinaus gibt es keine Verpflichtung zur Teilnahme an haftpflicht Schaden bei der HDI Versicherung dar. In diesem einem Schlichtungsverfahren, jedoch wurden mit dem § 36 Fall vertrat ein Architekt die Meinung, dass der Versiche- VSBG Informationspflichten eingeführt. Diese Informations- rungsnehmer als Gesamtschuldner im Rahmen eines Bauvor- pflichten gelten für Büros, die mehr als 10 Personen be- habens, bei dem Feuchtigkeitsschäden auftraten, mithaften schäftigen. Verwendet z. B. ein darunter fallendes Ingenieur- müsste, da der Versicherungsnehmer mit der Baugrundun- oder Architekturbüro allgemeine Geschäftsbedingungen tersuchung beauftragt war. Ein von dem Versicherer beauf- und/oder unterhält eine Website, bedeutet dies, dass sie tragter Rechtsanwalt vertrat den Versicherungsnehmer vor darlegen müssen, ob es verpflichtet oder bereit ist an einem Gericht. Die Klage gegen unseren Versicherungsnehmer Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Zum 01.01.2020 konnte erfolgreich abgewendet werden, da das Gericht u. a. hat der Bund eine Verbraucherschlichtungsstelle mit Auf- keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem Archi- fangzuständigkeit, die Universalschlichtungsstelle des Bun- tekten und dem Baugrundgutachter als Sonderfachmann des, eingeführt. bejahte. In dem Schadenfall sind Rechtsanwaltskosten in einem 5-stelligen Betrag angefallen. Diese Rechtsanwalts- Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren zahlreiche kosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerech- außergerichtliche Methoden zur Konfliktlösung etabliert. net, da die Aufwendungen des Versicherers für gerichtliche Welche alternative Streitbeilegungsmethode bietet sich für und außergerichtliche Kosten nicht auf die vereinbarte Versi- den jeweiligen individuellen Sachverhalt an? Nachfolgend cherungssumme angerechnet werden. Sie stehen damit zu- werden einige Verfahren dargestellt. sätzlich zur Verfügung. Hier gibt es jedoch Grenzen. Über- steigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, Mediation so trägt der Versicherer die Prozesskosten jedoch nur im Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwilliges Verfah- Verhältnis der vereinbarten Summe zur Gesamthöhe der An- ren zur eigenverantwortlichen, konstruktiven Beilegung sprüche. eines Konflikts. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie in Form des Mediationsgesetzes im Jahre 2012 zeigte, dass die Me- Im Sinne des Rechtsschutzgedankens wird in vielen Versi- diation in Deutschland an Bedeutung zugenommen hat. Im cherungsbedingungen auch Strafrechtsschutz angeboten. Vordergrund dieses Verfahrens steht die selbstbestimmte Dies kann z. B. relevant werden, wenn durch einen aus der Problemlösung des Konflikts durch die Parteien, die durch beruflichen Tätigkeit resultierenden Schadenfall mit einem einen unparteiischen Dritten gefördert wird.4) Der Mediator Personenschaden ein Strafverfahren ausgelöst wird. Versi- begleitet, moderiert und unterstützt die Parteien auf dem chert sind in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfah- Weg zur Problemlösung. Er trifft keine Entscheidungen und ren die Kosten für die Verteidigung sowie die Gerichtskos- macht keine konkreten Lösungsvorschläge, sondern führt ten und ortsübliche Kosten für notwendige Sachverständi- die Parteien zu einer selbstbestimmten Lösung. Der Vorteil gengutachten. Voraussetzung ist natürlich, dass das Verfah- gegenüber einem gerichtlichen Verfahren ist die kurze Ver- ren einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, der fahrensdauer und der übersichtliche Kostenfaktor. In der unter den Versicherungsschutz fällt. Darüber hinaus sind Regel steht eine zukunftsorientierte Lösung und nicht ein in nicht alle Arten von Verstößen versichert. Die Verletzung der Vergangenheit liegender Konflikt im Vordergrund. Das von verkehrsrechtlichen Vorschriften wird in der Regel aus- Verfahren eignet sich z. B. für eine Konfliktprävention wäh- geschlossen. rend einer Bauphase. Da es sich hier jedoch um ein eigen- verantwortliches Verfahren handelt, ist Voraussetzung, dass Außergerichtliche Konfliktlösungen – Alternativen eine Einigungsbereitschaft zwischen den Parteien besteht, Gerichtsverfahren sind insbesondere bei Bausachen aus un- da der Erfolg des Verfahrens insbesondere von den beteilig- terschiedlichen Gründen oft sehr zeit- und kostenintensiv. ten Parteien abhängt. Ein Bauvorhaben zieht sich unter Beteiligung vieler verschie- dener Baubeteiligter von der Projektentwicklung bis zur Bau- Schlichtung ausführung durch verschiedene Phasen. Die damit verbun- Bei der Schlichtung handelt es sich ähnlich wie bei der Me- denen vielfältigen Risiken können Nährboden für entspre- diation um eine gütliche Einigung unter Beteiligung eines chend vielfältige Konfliktsituationen sein. Hinzu kommt, neutralen Dritten. Der Schlichter hat auch hier eine Vermitt- dass Bauvorhaben in der Regel unter dem Druck von Zeit lerrolle und soll die Parteien zu einer gütlichen Einigung lei- und Kosten entstehen. Dementsprechend ist in bestimmten ten. Der Schlichter erörtert die Sach- und Rechtslage und Konfliktsituationen eine schnelle Klärung durch eine neutra- kann z. B. bei Baustreitigkeiten bei Bedarf einen Sachver- le dritte Partei als Alternative zu einem langen Bauprozess ständigen hinzuziehen. Im Gegensatz zum Mediator macht eine mögliche Alternativlösung. der Schlichter einen unverbindlichen Einigungsvorschlag. Auch für dieses Verfahren gilt, dass es nur Erfolg verspre- Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wurden erstmalig 2016 Rahmenbedingungen geschaffen, die es Ver- brauchern ermöglichen, sich bei Streitigkeiten mit einem Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher,Kompendium des Baurechts, 13.Teil, Koeble Rdnr.110 ff, 4 Unternehmer an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Hier- 5.Auflage 2020
06 HDI INGLetter Oktober 2020 Ziel Grundlagen Ergebnis Freiwilliges, eigenverantwortliches MediationsG Entscheidungsvorschlag obliegt den Verfahren zur Konfliktbeilegung. Konfliktbeteiligten. Abschlussvereinba- Mediation Mediator ist neutral und vermittelt nur. rung in Form eines Vergleichs. Mediator trifft keine Entscheidung. Streitbeilegung unter Beteiligung eines Erörterung der Sach- und Rechtslage. Unverbindlicher Einigungsvorschlag Schlichtung neutralen Dritten Basis ist eine Schlichtungsordnung durch den Schlichter bzw. Schlichtungsverfahrensregelung. Feststellung und Bewertung durch Basis ist eine Verfahrensordnung. Verbindlicher Schiedsspruch, der wie Schiedsgericht sachkundige Schiedsgutachter ein gerichtliches Urteil wirkt Speziell für Bausachen konzipiert. Basis ist eine Adjudikationsordnung. Adjudikator trifft eine vorläufige Adjudikator nimmt die Sachverhaltser- verbindliche Entscheidung, die durch Adjudikation mittlung eigenständig wahr. eine gerichtliche Entscheidung für vollstreckbar erklärt werden kann. chend ist, wenn die Parteien grundsätzlich noch gesprächs- schon fast standardmäßig enthalten ist, gibt es inzwischen und einigungsbereit sind. auch Versicherer, die Schlichtung oder Mediation bedin- gungsgemäß anbieten. Voraussetzung für eine Beteiligung Die Vorzüge dieser Verfahren haben auch die Architekten- des Versicherers ist, dass Streitgegenstand Schadenersatzan- und Ingenieurkammern erkannt. Mediation und Schlich- sprüche sind, die unter den Versicherungsschutz fallen. Da tungsverfahren werden von diesen überwiegend für ihre der Versicherer wie oben dargestellt im Versicherungsfall die Mitglieder angeboten. Prozessführung und Schadenregulierung übernimmt, ist in jedem Fall zu empfehlen, dass der Versicherungsnehmer vor Schiedsverfahren /Schiedsgerichtsverfahren Zustimmung eines alternativen Verfahrens wie z. B. Schlich- Bei Architekten- oder Ingenieurverträgen findet sich oft – tung oder Mediation Rücksprache mit seinem Versicherer insbesondere bei größeren Projekten – eine Regelung über hält bzw. sich mit diesem abstimmt. Meist findet sich bereits einen Schiedsvertrag oder eine Schiedsgerichtsvereinbarung. in den Versicherungsbedingungen ein Hinweis, ob die Kos- Hier erfolgt ähnlich einem gerichtlichen Verfahren eine Erör- ten für die alternativen Verfahren nach Absprache übernom- terung der Sach- und Rechtslage durch ein sachkundiges men werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, Schiedsgericht. Im Fall baurechtlicher Streitigkeiten somit dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten aus dem eine bautechnische oder baubetriebliche Tatsachenfeststel- Versicherungsvertrag erfüllt und der Versicherer seiner Ab- lung. Streitgegenstand ist in der Regel ein Konflikt aus der wehr- und Regulierungsaufgabe im Interesse des Versiche- Vergangenheit. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens fällt ein rungsnehmers gerecht werden kann. sachkundiges Schiedsgericht einen verbindlichen Schieds- spruch, der wie ein gerichtliches Urteil wirkt und vollstreck- bar ist.5) Adjudikation FAZIT Adjudikation ist ein Verfahren aus dem englischen Recht und klärt nur das Verhältnis zwischen zwei Parteien. Es ist Wie aus der vorangegangenen Darstellung ersichtlich ein auf den Baubereich fokussiertes Verfahren, bei dem von wird, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Rechts- einer neutralen, fachkompetenten Person – dem Adjudikator schutz zu erlangen und Konflikte zu lösen. Welches – eine eigenständige Sachverhaltsermittlung durchgeführt Verfahren sich eignet, kann nur individuell entschieden wird. Soweit während des Bauablaufs schon Konflikte auf- werden. Im Vorfeld eines Projekts kann aber z. B. be- treten, kann ein Adjudikator hinzugezogen werden, um so reits eine vertragliche Regelung aufgenommen wer- den Konflikt während der Bauphase zu lösen. Der Adjudika- den, wie man sich im Falle eines Konflikts verständigen tor muss dann innerhalb von 28 Tagen eineEntscheidung möchte. Im Konfliktfall stehen im Übrigen verschiede- treffen, die auch vollstreckbar ist. ne Lösungs- und Beratungsmöglichkeiten von unter- schiedlichen Stellen zur Verfügung. Alternative Konfliktbeilegungen in der Berufs-Haftpflichtversicherung Die Bedeutung und die Vorzüge alternativer Konfliktbeile- gungen haben zunehmend auch die Versicherer erkannt. In den letzten Jahren sind immer mehr auch alternative Lösun- Autor gen in die Versicherungsbedingungen aufgenommen wor- Mona Rizkallah den. Während das Schiedsgerichtsverfahren mittlerweile Syndikusrechtsanwältin Produktmanagement Planungshaftpflicht HDI Versicherung AG Hannover 5 Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher,Kompendium des Baurechts, 13.Teil, Koeble Rdnr.120, 5.Auflage 2020
07 HDI INGLetter Oktober 2020 HAFTUNG Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung ... Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de ... in der 2. Jahreshälfte 2020 auf Zudem werden Architekten und Ingenieure vielfach nicht nur Fragen der Steuerbarkeit von eigenen Leistungen ausge- Architekten und Ingenieurleistungen setzt sein, regelmäßig sind sie für ihre Auftraggeber mit der Überprüfung von Rechnungen Dritter betraut. Auch hier wird sich in diesem Halbjahr vermehrt die Frage stellen, ob die ausgewiesene Umsatzsteuer überhöht ausgewiesen wur- de bzw. Nachforderungen drohen. Zu den sich stellenden Fragen möchten wir nachfolgende Antworten geben: Um die Folgen der Corona-Pandemie abzuschwächen, wur- de durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz (2. CorStHG) I. Grundsätzliches zu Architekten- und Ingenieurleistungen vom 29.06.2020 der Umsatzsteuersatz für Leistungen, die Die Höhe der zu entrichtenden Umsatzsteuer richtet sich da- im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 ausge- nach, welcher Steuersatz während der Ausführung der Leis- führt werden, auf 16 % bzw. 5 % abgesenkt. tung gilt. Dabei ist zu beachten, dass die „Ausführung“ der Leistung nicht die gesamte Zeitspanne der tatsächlichen Die Absenkung der Umsatzsteuer beeinflusst auch die Leis- Leistungserbringung umfasst, sondern ein einzelner Zeit- tungen von Architekten und Ingenieuren. Anpassungsbedarf punkt ist. Gemäß Nr. 13.3 Abs. 1 des Umsatzsteueranwen- für bereits geschlossene Verträge besteht zumeist jedoch dungserlasses des Bundesfinanzministeriums vom nicht, zumindest solange diese nach der HOAI abgerechnet 01.10.2010 (zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom werden, denn gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 HOAI hat der Ar- 09.07.2020) werden „die Leistungen der Architekten und chitekt grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der gesetzlich ge- Ingenieure, denen Leistungsbilder nach der HOAI zu Grunde schuldeten Umsatzsteuer in Höhe von 16 % oder 19 % (je liegen, […] grundsätzlich als einheitliche Leistung erbracht, nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung). Danach ha- auch wenn die Gesamtleistung nach der Beschreibung in der ben Architekten und Ingenieure regelmäßig Anspruch auf HOAI, insbesondere durch die Aufgliederung der Leistungs- die zu entrichtende Umsatzsteuer, soweit sie nach HOAI ab- bilder in Leistungsphasen, teilbar ist“. Dies gilt sinngemäß rechnen. Werden nicht nach der HOAI abrechenbare Leis- auch für Architekten- und Ingenieurleistungen, die nicht tungen erbracht, ist danach zu unterscheiden, ob eine Brut- nach der HOAI abgerechnet werden. to- oder Nettopreisabrede („Vergütung zzgl. der gesetzli- chen Umsatzsteuer“) vertraglich fixiert wurde. Bei Netto- Danach lässt sich feststellen, dass Leistungen aus einem Ver- preisabreden erhöht sich die durch den Auftraggeber zu tragsverhältnis, auch wenn sie tatsächlich z. B. zwischen zahlende Summe grundsätzlich um den Betrag der zu ent- 2019 und 2021 ausgeführt werden, nicht verschiedenen richtenden Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Bei einer Umsatzsteuersätzen unterliegen. Die gesamte Leistung wird Bruttopreisabrede berührt die Änderung der zu entrichten- nach dem Zeitpunkt ihrer umsatzsteuerrechtlichen Ausfüh- den Umsatzsteuer grundsätzlich nicht die durch den Auf- rung besteuert. Entscheidend ist daher, wann eine „Ausfüh- traggeber zu zahlende Bruttovergütung. rung“ im umsatzsteuerrechtlichen Sinne vorliegt.
08 HDI INGLetter Oktober 2020 Grundsätzlich gelten die Architekten- und Ingenieurleistun- das Gleiche gelten wie für Leistungen, die vollständig im gen im Zeitpunkt der Vollendung, welcher regelmäßig mit Zeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 dem Zeitpunkt der Abnahme zusammenfällt, als ausgeführt abgenommen wurden (d. h. Anwendung des gesenkten Um- im Sinne des UStG. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berech- satzsteuersatzes). nung der Umsatzsteuer ist danach grundsätzlich der Zeit- Maßgebend ist, dass die Voraussetzungen einer Teilleistung punkt der Abnahme. im Sinne des UStG vorliegen. Dies setzt voraus, Um darstellen zu können, worauf bei der Rechnungslegung im Zeitraum 2020/21 zu achten ist, wird in der Folge nach • dass für wirtschaftlich teilbare Leistungen folgenden Zeiträumen unterschieden: • ein gesondertes Entgelt 1.1 Leistungserbringung im ersten Halbjahr 2020 Für den Fall, dass die Leistungen vor dem 01.07.2020 be- vereinbart wird. auftragt und auch vor dem 01.07.2020 abgenommen wur- den, gilt der ursprüngliche Steuersatz nach § 12 Abs. 1 1.2.2.1 Wirtschaftlich teilbare Leistungen UStG in Höhe von 19 %, denn der Zeitpunkt der Ausfüh- Für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI be- rung fällt regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Abnahme zu- steht die schon oben dargestellte Rechtsauffassung der Fi- sammen (s. o.). nanzverwaltung, dass es sich hierbei grundsätzlich um eine einheitliche Gesamtleistung handelt, auch wenn diese Ge- 1.2 Leistungserbringung zweites Halbjahr 2020 samtleistung nach der Beschreibung in der HOAI, insbeson- dere durch die Aufgliederung der Leistungsbilder in Leis- 1.2.1 Vollendung in der zweiten Jahreshälfte 2020 tungsphasen, teilbar ist. Wenn Leistungen im zweiten Halbjahr 2020 vollendet bzw. abgenommen werden, ist auf diese der ermäßigte Umsatz- Diese Rechtsauffassung dürfte jedoch der Möglichkeit nicht steuersatz in Höhe von 16 % anzuwenden. Unbeachtlich ist, entgegenstehen, Teilabnahmen im Hinblick auf eindeutig ob die Leistungen bereits vor dem 01.07.2020 beauftragt abgrenzbare Teilleistungen zu vereinbaren. Ansatzpunkte und begonnen wurden. hierzu könnten z. B. • verschiedene Leistungsbilder, mit denen Generalplaner 1.2.2 Vollendung von Teilleistungen in der zweiten beauftragt werden (z. B. Gebäudeplanung, Tragwerkspla- Jahreshälfte 2020 nung, Planung der technischen Ausrüstung usw.) oder Für Leistungen, die vor dem 01.07.2020 beauftragt, aber • die Aufgliederungen der Leistungsbilder in Leistungspha- zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 teilabge- sen nommen wurden, kann unter gewissen Voraussetzungen bilden. Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de
09 HDI INGLetter Oktober 2020 Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de 1.2.2.2 Vereinbarung eines gesonderten Entgelts 1.2.2.4 Abschlagszahlungen Darüber hinaus setzt die Besteuerung nach Teilleistungen Auf Abschlagszahlungen entsteht der Steueranspruch be- voraus, dass ein gesondertes Entgelt für diese Leistungen reits am Ende des Voranmeldungszeitraums, in dem der Un- vereinbart wird. Soweit für bestehende Verträge keine ver- ternehmer die Zahlung vereinnahmt hat. Grundsätzlich ist traglichen Regelungen zu teilabnahmefähigen Leistungen davon auszugehen, dass die Voranmeldungszeiträume zum und für das diesbezüglich zu entrichtende Entgelt bestehen, 30.06.2020 abgelaufen sind (vierteljährliche oder monatli- sollten diese Voraussetzungen noch vor dem 01.01.2021 che Voranmeldezeiträume). Danach ist auf die vor dem geschaffen werden. Nach den von der Rechtsprechung auf- 30.06.2020 gezahlten Abschlagszahlungen zunächst eine gestellten Kriterien ist dabei insbesondere zu beachten, dass vorläufige Umsatzsteuer in Höhe von 19 % angefallen. nicht lediglich eine Teilabnahme vereinbart wird. Vielmehr Allerdings ist die auf Abschlagszahlungen entrichtete Um- muss auch eine Vereinbarung darüber getroffen werden, satzsteuer nur vorläufiger Natur, denn die dargestellte Vor- welches Entgelt für die abgenommene Leistung entrichtet verlagerung der Entstehung des Steueranspruchs soll ledig- wird. Eine vertragliche Regelung mit den Auftragnehmern lich Zinsvorteile des Unternehmers beseitigen, die Steuer sollte daher auch konkret regeln, welches Entgelt mit Bezug aber nicht endgültig festlegen. auf den jeweiligen Vertrag für die teilabgenommene Leis- tung entrichtet wird. Zudem sollte vereinbart werden, dass Vereinfacht gesagt: diese Leistungen separat abgerechnet, d. h. teilschlussge- Wenngleich für die im ersten Halbjahr 2020 (oder früher) rechnet werden. gelegten Abschlagsrechnungen zunächst der Steuersatz von 19 % angesetzt wurde, so ist im Rahmen der Schlussrech- 1.2.2.3 Zwischenfazit Teilleistungen nung auf den Zeitpunkt der Abnahme abzustellen. Wenn Soweit nicht alle Leistungen eines Vertrags bis zum die Abnahme in die zweite Jahreshälfte 2020 fällt, werden 01.01.2021 ausgeführt werden können, kann die Möglich- für die Gesamtleistung 16 % Umsatzsteuer angesetzt. In keit einer umsatzsteuerrechtlichen Teilleistung in Betracht diesem Fall weist eine korrekte Schlussrechnung lediglich gezogen werden. Dies gilt vor allem für generalplaner im 16 % Umsatzsteuer aus. Soweit Abschlagszahlungen zuvor Vertragsverhältnis zu ihren Nachunternehmern. Die oben bereits in Höhe von 19 % Umsatzsteuer geleistet wurden, dargestellten Voraussetzungen sollten jedoch unbedingt vor vermindert sich der zu zahlende Schlussrechnungsbetrag dem 01.01.2021 geschaffen und dokumentiert werden. Zu- entsprechend. Dies kann im ungünstigsten Fall sogar dazu dem sollte darauf geachtet werden, dass Leistungen nicht führen, dass Überzahlungen im Zuge der Rechnungsprüfung überstürzt ausgeführt und abgenommen werden, nur um angewiesen werden. Aufgrund der Bearbeitungszeit der 3 % Umsatzsteuer zu sparen. Später auftretende Mängel Finanzämter für eine zu beantragende Rückerstattung zu können zu höheren Kosten führen. Darauf können Auftrag- viel entrichteter Umsatzsteuer kann dies zu Belastungen der nehmer hinweisen, wenn sie von ihren Auftraggebern zu Auftragnehmer führen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einer Teilabnahme gedrängt werden. frühzeitig das Gespräch mit den Auftragnehmern zu suchen um Härten zu vermeiden.
10 HDI INGLetter Oktober 2020 1.3 Leistungserbringung 2021 2. Abschlagszahlungen an Bauunternehmen Gemäß § 12 UStG fällt auf Leistungen, die erst im Jahr 2021 Um möglichst zu vermeiden, dass erst im Rahmen der Prü- ausgeführt werden, der Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % fung der Schlussrechnungen Überzahlungen festgestellt an. Entscheidend ist auch hier regelmäßig der Zeitpunkt der werden, die mühsam zurückgefordert werden müssten, Abnahme (s. o.). kann es sich empfehlen, schon bei der Prüfung der Ab- schlagsrechnungen im zweiten Halbjahr 2020 die reduzierte II. Grundsätzliches zu Bauleistungen Umsatzsteuer anzuwenden. Wenn absehbar ist, dass ein Im Rahmen der Rechnungsprüfung werden Architekten und Bauvorhaben bis zum 31.12.2020 vollendet werden kann, Ingenieure regelmäßig mit der Ausweisung der Umsatzsteu- kann der reduzierte Umsatzsteuersatz auch auf die jeweils er durch die ausführenden Unternehmen konfrontiert. bis dahin erbrachte Gesamtleistung angewendet werden. Grundsätzlich werden Bauleistungen, solange diese als An dieser Stelle wird jedoch Fingerspitzengefühl gefragt Werkverträge einzustufen sind, umsatzsteuerrechtlich nach sein. Die Anwendung des reduzierten Steuersatzes auf die den gleichen Kriterien behandelt wie Architekten- und Inge- Gesamtleistung dürfte teilweise zu erheblichen Rechnungs- nieurleistungen. Das heißt: kürzungen oder sogar zur Feststellung von Überzahlungen führen. Dies kann zu Beanstandungen der ausführenden Unternehmen führen, da den Vertragspartnern hierdurch • Es ist die Umsatzsteuer anzusetzen, die im Zeit- Liquidität, zumindest bis zur Erstattung durch die Finanz- punkt der umsatzsteuerrechtlichen Ausführung gilt. ämter, entzogen wird. Der Auftraggeber (Bauherr) hat dann Diese fällt mit der Vollendung der Leistung zusam- zu entscheiden, wie im Einzelfall zu verfahren ist. Insbeson- men (regelmäßig: Abnahme s. o.). dere dann, wenn Sicherheiten zur Verfügung stehen, wird in • Die separate Besteuerung von Teilleistungen ist un- der Praxis mitunter so verfahren, die reduzierte Umsatzsteu- ter den oben dargestellten Voraussetzungen grund- er vorerst nur auf die ab dem 01.07.2020 ausgeführte Leis- sätzlich möglich. tung und nicht rückwirkend auf die Gesamtleistung anzu- • Die Besteuerung von Abschlagszahlungen richtet wenden. sich nach dem Ende des Voranmeldungszeitraums, in dem sie vereinnahmt wurden. III. Fazit Für Architekten und Ingenieure bietet die Situation im zwei- ten Halbjahr 2020 Risiken und Chancen. Risiken dürften sich Für das zweite Halbjahr 2020 werden für Architekten und vor allem aus Verzögerungen von Projekten in das Jahr 2021 Ingenieure insbesondere folgende Aspekte zu beachten sein. hinein ergeben. Auf der anderen Seite könnten mit Auftrag gebern finanzielle Anreize dafür vereinbart werden, dass 1. Haftungsrisiko Steuererhöhung zum 01.01.2021 Leistungen beschleunigt und noch im Jahr 2020 (ganz oder Architekten und Ingenieure sollten im Auge behalten, dass teilweise) vollendet werden. von Ihnen verursachte Bauverzögerungen, die eine Verschie- bung der Vollendung vom zweiten Halbjahr 2020 über den 31.12.2020 hinaus bewirken, eine Erhöhung der zu entrich- Autor tenden Umsatzsteuer zur Folge haben. Auftraggeber, die nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind (wie z. B. Gordon Riedel Rechtsanwalt bei Leinemann Partner Verbraucher), könnten versucht sein, die zusätzlich entstan- Rechtsanwälte dene Steuer als Schadensersatz zu liquidieren. Gordon.Riedel@leinemann-partner.de BETRIEBSSCHLIESSUNG Wenn Sie schließen müssen, sind wir da. Betriebsschließungen sind nicht erst seit Corona für Un- HDI hat als einer der ersten Versicherer Pandemien, wie ternehmer ein Risiko. Auch bei anderen Krankheiten oder zum Beispiel Covid-19, in den Bedingungen nicht ausge- Ereignissen kann es sein, dass Sie Ihr Büro für eine gewis- schlossen und bietet diese auch für Ihre Berufsgruppe in- se Zeit schließen müssen. nerhalb der HDI Multiline-Versicherung Compact ab so- fort an. Sollte Ihr Büro aufgrund einer behördlichen Einzelanord- Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de nung schließen müssen oder sollten Sie als maßgeblicher Weitere Informationen, Schadenbeispiele und Videoclips Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot erhalten, sind mit einer mit Interviews von Unternehmern, die während des Lock- HDI Betriebsschließungsversicherung Kosten wie Büro- downs 2020 schließen mussten, finden Sie auf unserer miete, Leasinggebühren für teure Software, Löhne und Website unter www.hdi.de/betriebsschliessung. Umsatzausfälle in einer Höhe von bis zu 75 % und maxi- mal 30 Tagen abgesichert.
11 HDI INGLetter Oktober 2020
12 HDI INGLetter Oktober 2020 CYBERVERSICHERUNG Cyberrisiken ... Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de ...weiterhin unterschätzt. Sören Brokamp, Leiter Produktmanagement Cyber | HDI Versicherung AG Nicole Gustiné, Verkaufsförderung Firmen/Freie Berufe Gustiné: Hallo Herr Brokamp. Cyber ist in aller Munde! Wir Gustiné: Obwohl man immer häufiger von IT-Ausfällen, haben bereits in der letzten Ausgabe des INGLetters über Datenmissbrauch und Internet-Spionage hört oder liest, Cyberrisken in Zeiten von Homeoffice berichtet. Das Cyber- scheint die Absicherung gegen solche Risiken lückenhaft risiko stellt eines der Top-Drei-Risiken für Unternehmen dar zu sein? und ist mit Corona und der Thematik Homeoffice erneut ge- stiegen. HDI hat gerade aktuell seinen Versicherungsschutz Brokamp: Das ist richtig. Häufig entsteht durch die Veröf- nochmals erweitert. fentlichungen in den Medien der Eindruck, dass Cyberkrimi- nelle es nur auf große und vermeintlich lohnende Ziele ab- Brokamp: In den Medien werden fast wöchentlich Hacker- sehen. Häufig besteht auch noch die falsche Annahme, angriffe auf große Konzerne bzw. wichtige öffentliche Ein- dass man selbst nicht interessant genug sei für Kriminelle. richtungen publiziert. Es ist offensichtlich, dass sich keine Gemäß der neuesten GDV-Studie „Cyberrisiken im Mittel- Branche sicher fühlen kann. Die aktuelle Pandemie hat au- stand“ bestätigen 69 % der befragten Unternehmen, dass ßerdem gezeigt, wir sehr wir von funktionierender Technik es ein hohes oder sehr hohes Risiko gibt. Jedoch sehen nur abhängig sind. Viele Firmen haben ihre Belegschaft (teilwei- 28 %, dass es für sie selbst ein hohes Risiko gibt. se) ins Homeoffice geschickt. Ohne mobilen Zugriff über das Internet auf die Unternehmensnetzwerke wären die Mitar- Gustiné: Stichwort Sensibilisierung. Glauben Sie, dass Inge- beitenden nicht arbeitsfähig. Auch die Nutzung diverser nieure genügend tun, um sich ausreichend gegen Cyberrisi- Videokonferenztools hat das Thema Datenschutz noch mal ken zu schützen? verschärft.
13 HDI INGLetter Oktober 2020 Brokamp: Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben alle ihre Pla- nungsbüros gegen Feuerschäden und Diebstahl versichert und eine passende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Leider sehen wir regelmäßig, dass die Absicherung von Cyberrisiken auch bei Planern weiterhin lückenhaft ist. Viele Kunden realisieren erst nach einem Schaden, wie wertvoll eine Cyberversicherung ist und interessieren sich dann für ein geeignetes Produkt. Das Risiko wird schlichtweg unter- schätzt. Die Wahrscheinlichkeit, von Cyberkriminellen atta- ckiert zu werden, ist inzwischen wesentlich höher. Vor allem bei kleineren Unternehmen oder Selbstständigen kann dies zudem sehr schnell existenzgefährdend sein. Demnach sollte auch für kleinere Firmen und Selbstständige der Cyberschutz heute zur Grundausstattung gehören. Nach einer aktuellen KPMG-Studie von 2019 waren mehr als 70 % aller deut- schen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren von Cyberkriminalität betroffen. Damit sollte jedem Verantwort- lichen klar werden, dass der Schutz digitaler Daten höchste Priorität verdient. Gustiné: Warum wird das Cyberrisiko aus Ihrer Sicht unter- schätzt? Brokamp: Erfahrungsgemäß sind hier zwei Aspekte zu nen- nen. • Erstens: Unternehmen gehen davon aus, dass ihr Unter- nehmen zu klein ist, die Systeme umfassend geschützt und die Daten nicht interessant genug sind. Außerdem wird angeführt, dass bisher auch noch keine Cyber- attacke stattgefunden hat. Dies ist ein gefährlicher Denk- fehler. Die Kriminellen interessiert nicht die Unterneh- mensgröße und nicht nur die Daten. Sie zielen auf das Konto! Kriminelle haben häufig ein finanzielles Interesse. Und da es keinen hundertprozentigen Schutz geben kann, kann auch jedes Unternehmen Opfer werden. Attacken auf kleinere Unternehmen werden massenhaft gestreut. Es geht selten um zielgerichtete Angriffe.
14 HDI INGLetter Oktober 2020 • Zweitens: Das Cyberrisiko ist nicht greifbar und wird da- malige Angelegenheit in Unternehmen und wird nur durch her unterschätzt. Ein nicht greifbares Risiko ist nur schwer ein nachhaltiges Training und laufende Sensibilisierung auf- monetär zu bemessen. Und verständlicherweise fällt es gebaut. einem Unternehmer dann nicht leicht, eine kaufmänni- sche Entscheidung zu treffen. Daher versuchen wir durch Gustiné: Was ist das Besondere an der HDI Cyberversiche- Aufklärung, das Cyberrisiko verständlicher für alle zu ma- rung? chen. Brokamp: Wesentliche Kernelemente sind Leistungen, die Gustiné: Was kann denn konkret passieren? über den normalen Versicherungsschutz hinausgehen. Schu- lungs- und Präventionsmaßnahmen, eine 24/7-Hotline und Brokamp: Aus meiner Sicht können sich gerade Drittschä- ein IT-Sicherheitsdienstleister, der sich durch besondere Ex- den für ein Ingenieurbüro sehr negativ entwickeln, da lang- pertise in Sachen Cybersicherheit auszeichnet, sind dabei jährig gute Geschäftsbeziehungen eine deutliche Störung Dreh- und Angelpunkte. Und natürlich die professionelle durch den Missbrauch von Daten erfahren können. Auch Soforthilfe: die 24-Stunden-Hotline unseres IT-Sicherheits- der interne betriebliche Ablauf kann durch eine mehrtägige dienstleisters. Schnelles Handeln ist das Wichtigste bei Betriebsunterbrechung empfindlich und kostenintensiv ge- einem Cyberangriff. Um die Hemmschwelle für Kunden zu stört werden. In der Praxis sehen wir, dass die Infizierung senken und bereits im Verdachtsfall Kontakt mit uns aufzu- mit Ransomware hier schnell den Betrieb zum Stillstand nehmen, argumentiere ich, dass bei HDI die ersten 90 Minu- bringen kann. ten Beratung nicht auf den Selbstbehalt angerechnet wer- den. Ein solcher Stillstand kann auch bei kleinen Unternehmen schnell 100.000 Euro betragen. Gustiné: Herr Brokamp, vielen Dank für Ihre Zeit und die ausführlichen Informationen. Gustiné: Welche Produktneuerungen hat die neue HDI Cyberversicherung? Autor Brokamp: Wir haben z. B. die Leistungs-Update-Garantie kostenfrei integriert. Diese besagt, wenn HDI die dem Ver- Sören Brokamp, Leiter Produktmanagement trag zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Cyber | HDI Versicherung AG Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag ändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Damit hat der Kunde die Sicherheit, immer ein aktuelles Produkt zu haben. Zudem haben wir eine sogenannte Awareness-Klausel inte- griert. Damit belohnen wir die Kunden, die sich für die kos- tenlosen Sicherheitstrainings bei unserem Kooperationspart- ner und Präventionsdienstleister Perseus anmelden. Denn ein sehr wichtiger Teil der HDI Cyberversicherung ist das Thema Prävention. Mitarbeiter-Awareness ist keine ein-
15 HDI INGLetter Oktober 2020
16 HDI INGLetter Oktober 2020 HDI INGLetter Infomaterial bestellen... ...per Fax: 0221 144-66770 oder per E-Mail: verbaende@hdi.de Online-Service: Information für technisch-wissenschaftliche Berufe | Oktober 2020 INGLetter Information für technisch-wissenschaftliche Berufe | Juni 2020 INGLetter Information für technisch-wissenschaftliche Berufe | Oktober 2020 INGLetter 04 | Risiken bei der Pla- nung von Bauvorha- ben durch COVID-19 07 | Gesamtschuldnerische 12 | Cyberrisiken: Daten- Haftung Bedeutung in der Praxis für leck kann alle Frei- berufler betreffen Planer, Sonderfachleute und HDI INGLetter Das umfangreiche Die Pandemie als Schwachstelle war ein Bauunternehmer Leistungshindernis Telekom-Router! INGLetter-Archiv 04 | Rechtsschutz im Rahmen der Berufs- 07 | Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung 10 | Wenn Sie schließen müssen, sind wir da. zum Nachlesen. ➔ www.hdi.de/ingletter Haftpflichtversicherung Sind Architekten und Betriebsschließungen sind nicht erst seit Corona für Unternehmer Ingenieurleistungen betroffen? Unterstützung von dem eigenen ein Risiko. Haftpflichtversicherer. 04 | Rechtsschutz im 07 | Auswirkungen der 10 | Wenn Sie schließen Rahmen der Berufs- Umsatzsteuersenkung müssen, sind wir da. Haftpflichtversicherung Sind Architekten und Betriebsschließungen sind nicht erst seit Corona für Unternehmer Ingenieurleistungen betroffen? Unterstützung von dem eigenen ein Risiko. Haftpflichtversicherer. Ihre Zukunft in besten Händen. HDI steht für umfassende Versicherungs- und Vorsorgelösungen, abgestimmt auf die Bedürfnisse unserer Kunden aus mittelständischen Unternehmen, den Freien Berufen und Privathaushalten. Was uns auszeichnet, sind zukunftsorientierte, effiziente Produktkonzepte mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis sowie ein exzellenter Service. IMPRESSUM Die Matthiasgärten am Volkspark Friedrichshain in Berlin bestehen aus ca. 100 Eigentums- und 50 Mietwohnungen sowie einem Haus für betreutes Wohnen. Sie gruppieren sich um INGLetter: Ein Informationsdienst für die Kooperationspartner der einen gemeinsamen Innenhof. HDI Vertriebs AG. Die Architektin Susanne Stier und der Architekturfotograf Ken Schluchtmann haben sich dort Herausgeber/Redaktion: Nicole Gustiné, Marketingmanagerin, nach eigener Interpretation ein Penthouse realisiert. Nach zwei Jahren Planung haben sie Verkaufsförderung Firmen/Freie Berufe sich durch den Bauträger nach ihren Plänen lediglich die Wände und Installationsanschlüsse HDI Vertriebs AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover setzen lassen. Der komplette Ausbau inkl. Fußboden, Kamin und Bädern erfolgte dann in Telefon 0511 645-3661, PC-Fax 0511 645-1113661 Eigenarbeit mit befreundeten Handwerkern. Ziel war, eine neutrale und funktionale Hülle mit nicole.gustine@hdi.de, www.hdi.de minimalen „Nutzflächen“ zu schaffen, in der die zentrale offene Küche mit ihrer Kochinsel Bildnachweis: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de als Dreh- und Angelpunkt fungiert. Architektur & Bau: Fuchshuber, Contura, Kondor Wessels Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Interior: JBW Interiors & Jeannot Dupont. Für Fragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Herausgeber.
Sie können auch lesen