Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
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Postwurfsendung an sämtliche Haushalte Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen 51. Jahrgang Bergen, August 2021 Nr. 1 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Bergener, heute halten Sie das aktuelle „Grüne Blatt“ in den Händen. Hiermit möch- Foto: Melanie Schönemann ten wir Ihnen unter anderem die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld der Kommunalwahl am 12. September über die Listen der in Bergen zur Wahl antretenden Parteien und Wählergruppen zu informieren. Meine Bitte an Sie: Nutzen Sie Ihr Recht und gehen Sie zur Wahl! Viele engagierte Bür- gerinnen und Bürger haben sich dazu bereit erklärt, in den nächsten fünf Jahren ein politisches Ehrenamt in Stadt- oder Ortsrat wahrzunehmen und sich hier vor Ort für die Belange der Gesellschaft einzusetzen. Dies sollte mit einer hohen Wahlbeteiligung honoriert werden! Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Kandidatinnen und Kandidaten für Ihr Engagement bedanken und freue mich darauf, im November alte, aber auch neue Ge- sichter im Stadtrat und den Ortsräten begrüßen zu dürfen! Danken möchte ich an dieser Stelle auch den zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelfern, die ihre Freizeit opfern, um den sicheren Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer demo- kratischen Strukturen. Auch wenn wir uns seit nunmehr 16 Monaten in einer Pandemielage befinden, ist unsere Stadtentwicklung vor- angeschritten. Langsam, aber es wird. Die Abrissarbeiten der leerstehenden Gebäude haben endlich begonnen, sodass sich das Stadtbild nun auch sichtbar verändert. Die Kita-Beethovenstraße wird gebaut, das Stadtbad soll laut politischem Beschluss erhalten bleiben. Darüber freue ich mich persönlich sehr. Positiv zeichnet sich darüber hinaus die Entwicklung in unserem Gewerbegebiet „Auf der Schanze“ ab. Hier gibt es aktuell keine zu veräußern- den Flächen mehr. Innerhalb der letzten 15 Monate sind insgesamt ca. 7 ha Fläche verkauft worden. Wir werden hier in Bergen in Kürze einige neue Gewerbetreibende begrüßen können. Gleichzeitig erweitern sich einige ein- gesessene Handwerksbetriebe und ziehen „Auf die Schanze“. Für uns bedeutet das die Schaffung neuer Arbeits- plätze und die Sicherung von bestehenden. Bergens wirtschaftliche Entwicklung steht unter einem guten Stern! Damit das so weitergeht, hat Petra Fritz im Juni das Amt der Wirtschaftsförderin übernommen. Ich bin gespannt auf die neuen Impulse, die sie setzen wird. Abschließend möchte ich an Sie alle einen Dank richten, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dafür, dass Sie sich in dieser Pandemielage bisher so verständnisvoll und umsichtig verhalten haben. Damit wir gut durch Herbst und Winter kommen, wünsche ich mir, dass es auch weiterhin so bleibt. In dieser Hoffnung freue ich mich auf zu- nehmende persönliche Begegnungen und kann Sie nur ermuntern, sich bei Anliegen auch immer gern persönlich an mich zu wenden, zum Beispiel in meinen monatlichen Sprechstunden. Termine entnehmen Sie bitte unserer Website oder der Lokalpresse. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Spätsommer! Mit herzlichen Grüßen, Ihre Bürgermeisterin
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 INHALTSVERZEICHNIS KOMMUNALWAHL AM 12. SEPTEMBER 2021 KOMMUNALWAHL AM 12. SEPTEMBER 2021 3 Am 12. September ist Kommunalwahl. An den Wahlsonntagen haben die Wahlräume in Bergen von 8:00 bis Wahlbereich für die Kreiswahl 3 18:00 Uhr geöffnet. Wählen Sie Ihre Abgeordneten für die Vertretungen des Landkreises, der Stadt Bergen und der Ortschaften. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen alle Wahlvorschläge der Parteien Wahlbekanntmachung der Gemeinde 3 und Wählergruppen auf Ortsebene und geben Ihnen eine Übersicht über die Wahlräume. Bekanntmachung der vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge 4 Wahlbereich für die Kreiswahl Wahlbezirk 13 – Diesten Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung der Wahlergebnisse 11 Feuerwehrhaus, Diesten 50 Für die Kommunalwahl am 12.09.2021 hat der Kreistag über die Einteilung der fünf Wahlbereiche entschieden. Wahlbezirk 14 – Eversen NACHRICHTLICHE INFORMATION ÜBER AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 12 Feuerwehrhaus, Örtzestraße 7 Die Stadt Bergen bildet zusammen mit den Gemeinden Flurbereinigungsbeschluss Groß Hehlen 12 Eschede, Faßberg, Südheide und dem gemeindefreien Be- Wahlbezirk 15 – Hassel zirk Lohheide den Wahlbereich 4. Dorfgemeinschaftshaus, Hassel 14 Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Bruchbach 14 Die Bewerber*innen für die Kreitagswahl finden Sie auf der Wahlbezirk 16 – Sülze 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Website des Landkreises Celle, www.landkreis-celle.de Dahlhofschule Sülze, Dahlbrücke 1 Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergen 14 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlbe- Festsetzung der Grund- und Hundesteuer 2021 14 Wahlbekanntmachung der Gemeinde rechtigten in der Zeit vom 02.08.2021 bis 21.08.2021 Information über den Bebauungsplan Bergen Nr. 37 1. Am 12.09.2021 finden in der Stadt Bergen die Land- übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der ratswahl Celle, die Kreistagswahl Celle, die Stadtrats- Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte/ West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen wahl Bergen sowie die Wahlen der Ortsräte der wählen haben. Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ 14 Ortschaften der Stadt Bergen statt. Für die Landratswahl Daneben werden insgesamt 4 Briefwahlbezirke ge- des Landkreises Celle besteht die Möglichkeit einer bildet. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag ab AKTUELLES 15 Stichwahl. Diese würde am 26.09.2021 stattfinden. 18:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten zur Aus- Die Wahlen dauern von 8:00 bis 18:00 Uhr. zählung der Briefwahlergebnisse zusammen: Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflege 15 2. Die Stadt Bergen ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt: 17 – Briefwahlbezirk 1 Wahlbezirk 1 – Bergen 1 Stadthaus, Kleiner Saal, Lange Straße 1, Bergen BÜRGERINFORMATIONEN 16 Heisterkamphalle, Karlsruher Straße 1 18 – Briefwahlbezirk 2 Gewässerunterhaltung 2021 16 Wahlbezirk 2 – Bergen 2 Stadthaus, Ratssaal (1. OG), Lange Straße 1, Bergen Straßenreinigung und Grundstücksbewuchs 16 Stadthaus, Lange Straße 1, Großer Saal 19 – Briefwahlbezirk 3 Kirchlicher Friedhof Bergen 16 Wahlbezirk 3 – Bergen 3 Stadthaus, Bürgermeisterzimmer (1. OG), Eugen-Naumann-Schule, Lange Straße 1, Bergen Eingang über Hubertusstraße und Schulhof 20 – Briefwahlbezirk 4 Wahlbezirk 4 – Bergen 4 Stadthaus, Alter Gerichtssaal (1. OG), Eugen-Naumann-Schule, über Lönsweg, Lange Straße 1, Bergen Eingang Zweigstelle der Käthe-Kollwitz-Schule Die Auszählung der Briefwahl ist öffentlich. Jedermann Wahlbezirk 5 – Becklingen hat Zutritt, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts Sportheim, Becklingen 39 möglich ist. Wahlbezirk 6 – Belsen 3. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahl- Dorfgemeinschaftshaus Belsen, Diecksdammweg 6 raum bereitgehalten. Sie enthalten die in der Stadt Wahlbezirk 7 – Bleckmar Bergen zugelassenen Wahlvorschläge. Schützenheim Bleckmar, Im Meißetal 2 4. Jede wählende Person hat für jede Wahl zu den Vertretungen, für die sie wahlberechtigt ist, drei Wahlbezirk 8 – Dohnsen Stimmen. Feuerwehrhaus Wohlde, Roxhüllener Weg 2 5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise Wahlbezirk 9 – Hagen ab, dass sie Dorfgemeinschaftshaus, Hagen 21 5.1 bei der Wahl zu den Vertretungen durch Ankreuzen Wahlbezirk 10 – Nindorf oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, Feuerwehrhaus, Nindorf 15 wer oder wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann für jede Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und diese Wahlbezirk 12 – Offen verteilen auf Schützenheim Offen, Grüthweg 2 a. eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wäh- IMPRESSUM: Herausgeber, Verlag und Vertrieb: Wahlbezirk 12 – Wardböhmen lergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Stadt Bergen, Deichend 3-7, 29303 Bergen, Telefon 05051/4790, www.stadt-bergen.de Listen, Alte Schule, Alte Dorfstraße 20 Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Bürgermeisterin Claudia Dettmar-Müller Druck: Heide-Druck GmbH & Co. KG, Diesten 10, 29303 Bergen Redaktionsschluss: 12. August 2021. Seite 3
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 b. eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste a. Die wählende Person kennzeichnet ihren Stimm- Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU oder einen Einzelwahlvorschlag, zettel persönlich und unbeobachtet. c. Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder b. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil verschiedener Listen, Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. 16 Sommer, Jürgen 1973 IT-Systemelektroniker Bergen d. Bewerberinnen und Bewerber derselben Listen c. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte 17 Hiestermann, Hermann 1954 Kaufmann Bergen oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge e. Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. 18 Otte, Cord-Heinrich 1970 Landwirt Offen anderer Listen und Einzelwahlvorschläge, d. Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettel- 19 Hohls, Jan-Hendrik 1978 Dipl.- Ing. Landwirt Becklingen allerdings insgesamt nicht mehr als drei umschlag (grün) und den unterschriebenen Stimmen auf einem Stimmzettel, sonst ist der Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (gelb). Stimmzettel grundsätzlich ungültig! e. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD 5.2 Bei der Direktwahl, durch Ankreuzen oder auf andere f. Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Stimme gelten soll. Steht nur eine Bewerberin oder ein Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief 1 Siemsglüß, Rosmarie 1970 Logistikleiterin Eversen Bewerber zur Wahl, kennzeichnet sie das Feld für die Ja- spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Sie Stimme oder das für die Nein-Stimme dementsprechend. kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle der 2 von Borcke, Dr. Rüdiger 1941 Facharzt für Allgemeinmedizin Eversen Allerdings nicht mehr als eine Stimme auf einem zuständigen Wahlleitung abgeben. 3 Rabe, Petra 1966 Erzieherin Bergen Stimmzettel, sonst ist der Stimmzettel ungültig! 10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahl- 6. Jede wählende Person hat sich auf Verlangen des raum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahl- 4 Hauke, Stefan 1982 Leiter Rettungsdienst Bergen Wahlvorstands auszuweisen. geschäfts möglich ist. 5 Engwer, Marcel 1985 Landschaftsarchitekt Eversen 7. Wer keinen Wahlschein hat, kann seine/ihre Stimme 11. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben. bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti- 6 Pieper, Michael 1944 Industriekaufmann, Betriebswirt Offen 8. Die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis 7 Rabe, Simon 1996 Wirtschaftsinformatiker Bergen kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen. verfälscht. 8 Sperling, Tim 1997 Staatl. anerk. Erzieher Bergen 9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: Die Bürgermeisterin 9 Nagel, Jörg 1954 Dipl.-Ing. Raumplanung, Stadtplanung Bergen 10 Gring, Diana 1969 Historikerin Belsen Bekanntmachung der vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge 11 Ludwig, Gottfried 1942 Oberstleutnant a.D. Bergen Wahl zum Rat der Stadt Bergen Liste 3 - Alternative für Deutschland – AfD Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 1 Telkemeyer, Michael 1959 Pensionierter Berufssoldat Offen 1 Meinecke, Peter 1963 Technischer Angestellter Bergen 2 Reinecke, Bettina 1969 Bäckereifachverkäuferin Eversen 2 Buhr, Michael 1962 Dipl. Oec. Sülze 3 Smól, Cezary 1961 Technischer Betriebswirt Bergen 3 Hubach, Jessica 1981 Sportreferentin Eversen 4 Albrecht, Reinhard 1968 Veranstaltungstechniker Bergen 4 Borges, Eckart 1951 Kfz-Meister Nindorf 5 Hohls, Annegret 1964 Großküchenleiterin Bergen Liste 4 - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE 6 Dillenz, Stefan 1963 Versicherungskaufmann Offen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 7 Frieling, Björn 1978 Berufssoldat Eversen 1 Alm, Ingrid 1959 Beamtin Nindorf 8 Meyer, Mirco 1973 Industriekaufmann Becklingen 2 Gutschke, Manuel 1983 Lehrer Eversen 9 Lühmann, Hans-Hermann 1958 Dipl.-Ing. Elektrotechnik (FH) Hassel 10 Gralher, Peter 1967 Bahnbezirksleiter Sülze Liste 5 - Freie Demokratische Partei – FDP 11 Isler, Stefan 1989 Kommunalbeamter Dohnsen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 12 Gallasch, Wolfgang 1947 Pensionär Bergen 1 Buhr, Walter-Christoph 1983 Landwirt Diesten 13 Benning, Hans-Christian 1958 Gastronom Bergen 2 Menze, Benjamin 1986 Verwaltungsfachangestellter Bergen 14 Lönnecke, Carsten 1964 Netzmonteur Bergen 3 Hildebrandt, Martin 1943 Oberstudienrat a.D. Offen 15 Kaben, Hartmut 1951 Pensionär Sülze Seite 4 Seite 5
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Liste 5 - Freie Demokratische Partei – FDP Wahl zum Ortsrat Belsen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Liste 14 - Liste Belsen – Liste Belsen 4 Behrens-Holtorf, Doris 1975 Hausfrau Bergen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 5 Oestreich, David 1981 Disponent Bergen 1 Rodehorst, Hagen 1976 Selbst. Hochbautechniker Belsen 2 Kohrs, Carl-Willem 1982 Landwirt Belsen Liste 6 - Wählergemeinschaft Bergen – WG Bergen 3 Marquardt, Andrea 1973 Justizangestellte Belsen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 4 Gottwald, Frank 1967 Forstwirt Belsen 1 Lange, Günther 1948 Rentner Bergen 5 Harms, Klaus 1969 Arbeitssuchend Belsen 2 Rabe, Peter 1955 Landwirt Sülze 6 Hayo, Bernhard 1951 Beamter i.R. / Verleger Belsen 3 Stangenberg, Otto 1955 Rentner Hagen 7 Reck, Wilfried 1951 Rentner Belsen 4 Lipnicki, Michael 1957 Bauzeichner Bergen 8 Harms, Ralf 1970 Kraftfahrer Belsen 5 Goroll, Michael 1967 Verlagsangestellter Bergen 6 Ebel, Hartmut 1952 Rentier Bergen 7 van der Wal, Bertus 1950 Rentner Bergen Wahl zum Ortsrat Bergen 8 Lütjens, Eckhard 1950 Rentner Bergen Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU 9 Nasilowski, Bernd 1960 Apotheker Bergen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 10 Lütjens, Hans-Dieter 1954 Pensionär Bergen 1 Meinecke, Peter 1963 Technischer Angestellter Bergen 11 Marquardt, Maico 1961 Betriebswirt Bergen 2 Hohls, Annegret 1964 Großküchenleiterin Bergen 12 Krüger, Hans-Heinrich 1974 Zimmermann Eversen 3 Lönnecke, Carsten 1964 Netzmonteur Bergen 4 Sommer, Jürgen 1973 IT-Systemelektroniker Bergen Liste 11 - Christlich Demokratische Wählergruppe e.V. - Stadt Bergen – CDW e.V. 5 Gallasch, Wolfgang 1947 Pensionär Bergen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 6 Benning, Hans-Christian 1958 Gastronom Bergen 1 Rochell, Christoph 1959 Selbst. Ergotherapeut Sülze 2 Lindhorst, Christine 1970 Selbst. Kinderkrankenschwester Offen Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD 3 Enders, Walter 1951 Rentner Dohnsen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 4 Pretzsch, Helga 1936 Rentnerin Bergen 1 Rabe, Petra 1966 Erzieherin Bergen 2 Nagel, Jörg 1954 Dipl.-Ing. Raumplanung, Stadtplanung Bergen 3 Rabe, Simon 1996 Wirtschaftsinformatiker Bergen Wahl zum Ortsrat Becklingen 4 Sperling, Tim 1997 Staatl. anerk. Erzieher Bergen Liste 14 - Dorfliste Becklingen – DB Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Liste 3 - Alternative für Deutschland – AfD 1 Ebel, Dirk 1966 Polizeibeamter Becklingen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 2 Hemme, Claus 1970 Landwirt Becklingen 1 Albrecht, Reinhard 1968 Veranstaltungstechniker Bergen 3 Tewes, Lea 1996 Sozialarbeiterin Becklingen 4 Habermann, Jens 1978 Polizeibeamter Becklingen Liste 4 - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE 5 Pfennig, Michel 1987 Zivilkraftfahrer Becklingen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 6 Harms, Jürgen 1965 Landwirt Becklingen 1 Tschiskale, Ulrike 1953 Rentnerin Bergen 7 Robbins, Michelle Kylie 1989 Personalkauffrau Becklingen Seite 6 Seite 7
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Liste 5 - Freie Demokratische Partei – FDP Wahl zum Ortsrat Dohnsen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Liste 14 - Gemeinsame Liste Dohnsen / Wohlde – GLD/W 1 Oestreich, David 1981 Disponent Bergen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 2 Menze, Benjamin 1986 Verwaltungsfachangestellter Bergen 1 Otte, Hinrich 1955 Landwirt Dohnsen 3 Behrens-Holtorf, Doris 1975 Hausfrau Bergen 2 Brammer, Katrin 1977 Steuerfachangestellte Dohnsen 3 Ebmeyer, Dr. Erhard 1955 Dipl.-Agrarbiologe Dohnsen Liste 6 - Wählergemeinschaft Bergen – WG Bergen 4 Pinkert, Birgit 1978 Kfm. Angestellte Dohnsen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 5 Ahrens, Stephan 1971 Landwirt Dohnsen 1 Lange, Günther 1948 Rentner Bergen 6 Fuhr, Hans-Peter 1963 Flugzeugabfertiger Dohnsen 2 Nasilowski, Bernd 1960 Apotheker Bergen 3 Goroll, Michael 1967 Verlagsangestellter Bergen Wahl zum Ortsrat Eversen 4 Lipnicki, Michael 1957 Bauzeichner Bergen 5 Ebel, Hartmut 1952 Rentier Bergen Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU 6 Lütjens, Eckhard 1950 Rentner Bergen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 7 van der Wal, Bertus 1950 Rentner Bergen 1 Frieling, Björn 1978 Berufssoldat Eversen 8 Lütjens, Hans-Dieter 1954 Pensionär Bergen 2 Hubach, Jessica 1981 Sportreferentin Eversen 9 Marquardt, Maico 1961 Betriebswirt Bergen 3 Gehnke, Theo 1993 Kfm. Angestellter Eversen 4 von Harling, Anna-Maria 1985 B. Sc. Agrar Eversen Wahl zum Ortsrat Bleckmar 5 Herberg, Wolfgang 1966 Staatl. gepr. Techniker Eversen Liste 14 - Gemeinsame Liste Bleckmar – GLB Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 1 Evers, Gerhard 1958 Dipl.-Kaufmann Bleckmar 1 Engwer, Marcel 1985 Landschaftsarchitekt Eversen 2 Dageförde, Heinrich 1969 Arbeiter BwDLZ Bleckmar 2 von Borcke, Dr. Rüdiger 1941 Facharzt für Allgemeinmedizin Eversen 3 Holland, Ursula 1965 Sparkassen-Kauffrau Bleckmar 4 Schledermann, Mark 1970 Bäcker Bleckmar Liste 6 - Wählergemeinschaft Eversen – WG Eversen 5 Wrogemann, Heinrich 1963 Landwirt Bleckmar Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 6 Ahrens, Manuel 1981 Fachkraft Arbeitssicherheit Bleckmar 1 Krüger, Hans-Heinrich 1974 Zimmermann Eversen Wahl zum Ortsrat Diesten Wahl zum Ortsrat Hagen Liste 14 - Wählergruppe Diesten – WD Liste 14 - Gemeinsame Liste Hagen – GL Hagen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 1 Gallus, Isa 1988 Straßenwärterin Diesten 1 Kuhlmann, Bianca 1978 Büroangestellte Hagen 2 Garmeister, Marc-Ingo 1973 Angestellter Diesten 2 Stangenberg, Tino 1983 Koch Hagen 3 Gralher, Karsten 1967 Rentner Diesten 3 Brockmann, Ralf 1969 Konstrukteur Hagen 4 Laux, Tobias 1978 Beamter Diesten 4 von Hörsten, Volker 1971 Tischler Hagen 5 Speiel, Brunhild 1964 Hotelfachfrau Diesten 5 Meyer, Michael 1980 Dipl.-Ing. Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt Hagen 6 Spring, Sarah 1988 Erzieherin Diesten 6 Hammann, Christopher 1972 Landwirt Hagen 7 Sumpf, Daniel 1988 Kfm. Leiter Diesten 7 Timme, Klaus 1977 Straßenbauer Hagen Seite 8 Seite 9
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Wahl zum Ortsrat Hassel Wahl zum Ortsrat Sülze Liste 14 - Wählergruppe Hassel – WG Hassel Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 1 Döller, Felix 1980 Techniker Hassel 1 Buhr, Michael 1962 Dipl. Oec. Sülze 2 Güth, Matthias 1989 Werkstoffprüfer Hassel 2 Kaben, Hartmut 1951 Pensionär Sülze 3 Krebs, Sylke 1972 Augenoptik-Meisterin Hassel 3 Marwede, Wiebke 1976 Physiotherapeutin Sülze 4 Lühmann, Hans-Hermann 1958 Dipl.-Ing. Elektrotechnik (FH) Hassel 4 Japp, Dagmar 1978 Sparkassenbetriebswirtin Sülze 5 Mittelstädt, Lena 1982 Heilerziehungspflegerin Hassel 5 Gralher, Peter 1967 Bahnbezirksleiter Sülze 6 Schröter, Klaus 1988 Betriebswirt Hassel Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD 7 Stolzmann, Holger 1960 Beamter Hassel Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 8 Timme-Ahrens, Marike 1972 GaLa-Angestellte Hassel 1 Schirm, Roy 1981 Altenpfleger Sülze 9 Warnecke, Christoph 1984 Techniker Hassel Liste 5 - Freie Demokratische Partei – FDP Wahl zum Ortsrat Nindorf Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Liste 14 - Gemeinsame Liste Nindorf – GLN 1 Hemme, Wilhelm 1947 Bäckermeister i.R. Sülze Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 1 Alm, Hinrich 1974 Forstwirt Nindorf Wahl zum Ortsrat Wardböhmen 2 Hiestermann, Ortrud 1962 Bürokauffrau Nindorf Liste 14 - Zukunftsorientierte Bürger Wardböhmens – ZBW 3 Katzan, Gabi 1974 Selbstständig Nindorf Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 4 Reinecke, Thorsten 1977 Landwirt Nindorf 1 Busch, Ulrich 1969 Kfm. Angestellter Wardböhmen 5 von Ahn, Eike 1979 Werkstudent Nindorf 2 Evers, Doris 1976 Staatl. gepr. Erzieherin Wardböhmen 3 Jentsch, Svenja 1987 Bürokauffrau Wardböhmen Wahl zum Ortsrat Offen 4 Kohrs, Christoph 1976 Verwaltungsfachangestellter Wardböhmen Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD 5 Weide, Martina 1983 Altenpflegerin Wardböhmen Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 6 Weide, Thomas 1981 Landwirt Wardböhmen 1 Pieper, Michael 1944 Industriekaufmann, Betriebswirt Offen Liste 3 - Alternative für Deutschland – AfD Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung der Wahlergebnisse 1 Telkemeyer, Michael 1959 Pensionierter Berufssoldat Offen Der Gemeindewahlausschuss tritt am Freitag, den 17.09. 3. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahler- Liste 14 - Bürgerliste Offen, Bollersen, Katensen – BOBK 2021, um 16:00 Uhr im Großen Saal des Stadthauses in gebnisses für den Rat der Stadt Bergen Bergen, Lange Straße 1, zu einer Sitzung zusammen. Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf/Stand Ortsteil 4. Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen für Die Sitzung ist öffentlich. Es hat jeder Zutritt. den Rat der Stadt Bergen und mündliche Bekanntgabe 1 Otte, Cord-Heinrich 1970 Landwirt Offen des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlleiter Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der 2 Kothe, Henning 1976 Landwirt Offen erschienenen Beisitzer beschlussfähig. 5. Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse für die Ortsräte der Stadt Bergen 3 Dankert, Heinz 1959 Elektro-Installateur Offen 6. Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen für die 4 Ahrens, Philip 1987 Metallbauer Offen Tagesordnung Ortsräte der Stadt Bergen und mündliche Bekanntgabe 5 Eggers, Michael 1976 Landwirtsmeister Offen 1. Eröffnung der Sitzung und Verpflichtung der noch des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlleiter nicht verpflichteten Beisitzerinnen und Beisitzer 6 Schäfer, Stefan 1977 Soldat Offen 2. Berichterstattung durch den Gemeindewahlleiter Der Gemeindewahlleiter 7 Weigang, Gunter 1951 Rentner Offen Seite 10 Seite 11
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 NACHRICHTLICHE INFORMATION ÜBER AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemarkung Altenhagen, Flur 1 teilweise, nämlich Flurstü- • Anpassung des Wegenetzes an die heutigen Anforde- cke 1/1, 2, 3/1, 3/2, 4/1, 4/2, 5/1, 5/2, 6/6, 195/3, 195/4. rungen / Verbesserung des Wegenetzes in seiner Struktur und seinem Ausbauzustand Im Folgenden informieren wir Sie nachrichtlich über einige amtliche Bekanntmachungen seit der letzten Aus- Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von 1.360,7876 ha. Es ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden • Verbesserung der Naherholungssituation gabe des Mitteilungsblattes. Die Texte sind teilweise gekürzt. Den gesamten Bekanntmachungstext finden Gebietskarte besonders gekennzeichnet. Träger des Unterneh- • Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen und Sie auf der Website des Landkreises Celle in den jeweiligen Amtsblättern. mens ist das Land Niedersachsen – Bundesstraßenverwaltung. Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten 96/3, 98/1, 100/1, 101/1, 102, 103, 104, 105/1, 107, 108, 109, Der durch die Straßenbaumaßnahme entstehende Einwir- Flurbereinigungsbeschluss Groß Hehlen 110, 111, 113/2, 113/3, 116/1, 116/2, 117/1, 123/1, 131, 132, kungsbereich ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden • Verbesserung von Rundwegen zur Gewährleistung einer Aufgrund des § 1 i.V.m. § 37 und der §§ 87 ff des Flurbe- 133, 138/2, 139, 140, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, Gebietskarte besonders dargestellt. effizienten und konfliktfreien Erreichbarkeit der Flächen reinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 150, 151/1, 151/2, 152, 172/141 und 173/141. Flur 7 teilweise, und Abfuhr des Erntegutes und gleichzeitig Erhöhung der Mit diesem Flurbereinigungsbeschluss entsteht als Körper- Verkehrssicherheit 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I nämlich Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 1/6, 1/7, 1/8, 1/9, schaft des öffentlichen Rechts die Teilnehmergemeinschaft, S. 2794), wird für Teile der Gemeinde Winsen (Aller) und der 1/10, 1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, • Bei der Neugestaltung des Gebietes sind die Möglichkei- die aus den Eigentümern der Grundstücke sowie den Eigentü- Stadt Celle, Landkreis Celle, eine kombinierte Flurbereinigung 1/21, 1/22, 1/23, 1/24, 1/27, 1/28, 1/29, 2/2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, ten der Bodenordnung zur Erhaltung und Entwicklung mern gleichstehenden Erbbauberechtigten gebildet wird. Die angeordnet. Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Flurberei- 10, 11, 12, 13/2,15/2, 15/3, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, einer artenreichen und vielfältigen Landschaft unter Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung: nigung Groß Hehlen, Landkreis Celle“. 25, 26, 27, 28, 29/1, 29/2, 30, 31, 35/14, 36/8, 37/8, 38/8, Berücksichtigung ökologischer Belange zu nutzen 39/8, 40/8 und 41/32. Flur 8 teilweise, nämlich Flurstücke 2/3, „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Groß Hehlen, Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke: 2/4, 3, 4, 5/1, 9, 10/1, 11, 12, 13, 14, 16/1, 16/3, 16/4, 20/1, Landkreis Celle“. Sie hat ihren Sitz in Celle. • Weitere Ansprüche anderer Belange an diesen ländlichen Gemeinde Winsen, Gemarkung Walle, Flur 1 teilweise, 20/4, 20/5, 20/6, 20/7, 20/8, 23, 24, 25/1, 26/1, 26/2, 27, 28 Raum sollen mit diesen Maßnahmen koordiniert werden nämlich Flurstücke 52/2, 55/2, 58/5 und 59/1 und 29 Gründe bzw. vorliegende oder sich abzeichnende Nutzungskon- flikte entflochten werden Gemarkung Wolthausen, Flur 9 teilweise, nämlich Flurstü- Gemarkung Celle, Flur 27 teilweise, nämlich Flurstücke 1/7, Für den geplanten Bau der Ortsumgehung Celle, B 3n – cke 17/2, 18, 19, 20, 50/28 3/15, 4/3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11/3, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1, Planungsabschnitt Celle-Nord und Groß Hehlen-, werden für Um die Ziele möglichst umfassend und nachhaltig erreichen 20, 21, 22/1, 22/2, 23, 24, 25, 27/1, 28, 29, 30, 31, 32, 33, die Straßenbaumaßnahme einschließlich der Kompensations- zu können, wird das Verfahren als kombiniertes Flurbe- Gemarkung Stedden, Flur 1 teilweise, nämlich Flurstück 34, 40/24, 65/26, 65/27, 66/10, 68/5, 69/5, 69/6, 69/7, 69/8, maßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) reinigungsverfahren nach den §§ 1, 37 und 87 ff FlurbG 111/65 70/10, 70/11, 70/12, 70/13, 110/4, 113/5, 113/7, 113/8, 114/10, ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch ge- angeordnet. Im Vordergrund stehen die unternehmerischen Stadt Celle, Gemarkung Hustedt, Flur 3 teilweise, nämlich 114/13, 114/17, 125/2, 125/4, 125/5, 127/1, 127/3, 217/3, nommen. Der Gesamtflächenbedarf in dem Verfahrensgebiet Ziele. Weitere Entwicklungsziele sollen mit Instrumenten aus Flurstücke 17/1 220/2, 221/2, 223/12, 223/13, 225/1, 229, 244, 288/114, für diese Maßnahme inkl. der Kompensationsmaßnahmen agrarstrukturellen Entwicklungsmaßnahmen erweitert um 289/118, 293/114, 351/114, 1079/35, 1080/35, 1082/36, beträgt voraussichtlich 83 ha. naturschutzfachliche Belage erreicht werden. Gemarkung Groß Hehlen, Flur 3 teilweise, nämlich Flur- 1087/243 und 1088/243. Flur 78 teilweise, nämlich Flurstü- stücke 1/1, 2, 3/1, 6/1, 7/1, 9/1, 12/1, 13, 14, 15/2, 15/3, 17, Bisher stehen rd. 30 ha der beanspruchten Fläche lagerichtig Die zuständige Enteignungsbehörde hat gem. § 87 Abs. 1 cke 2/3, 2/4, 2/5, 2/6, 2/7, 2/8, 2/9, 2/10, 2/11, 7/2, 7/3, 7/4, FlurbG die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens bean- 18/2, 19/4, 19/5, 19/6, 20/1, 21/1, 23, 24, 25, 26/1, 27/1, bzw. als Ersatzflächen zur Verfügung. Es wird angestrebt, die 10/2, 10/4, 10/5, 12/1, 15/3, 15/4, 15/7, 16/1, 49/13, 49/14, tragt. Die voraussichtlich am Flurbereinigungsverfahren betei- 27/2, 28, 29, 30, 31/2, 31/3, 31/4, 31/5, 34/2, 34/3, 35/1, benötigten restlichen Flächen ebenfalls freihändig zu erwer- 55/54, 55/61, 60/1, 60/2, 62/1, 63/2, 63/3, 63/5, 63/6, 63/7, ligten Grundstückseigentümer sind in einem Termin gemäß § 35/2, 36/2,36/3, 39/2, 39/3, 40/1, 43, 44, 45, 46/1, 48, 49, ben. Sollte das wider Erwarten nicht gelingen, so müssten die 63/8, 63/9, 63/10, 67/3, 67/4, 67/5, 67/6, 67/7, 67/8, 69/3, 5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren 50, 51, 52, 53, 54, 56/1, 58/1, 61, 62/1, 63, 64, 65, 66, 70/1, danach noch benötigten Flächen gemäß § 88 Nr.4 FlurbG von 69/4, 69/5, 70/1, 70/2, 70/3, 70/4, 71/4, 71/5, 71/6, 71/7, aufgeklärt worden. Insbesondere wurden der Zweck und die 71/1, 72/1, 74/2, 75, 76/1, 77/1, 78/1, 80, 81, 82, 84, 85, 86, den Teilnehmern aufgebracht werden. 71/8, 71/9, 71/10, 71/11, 71/13, 71/14, 76/2, 77/7, 77/8, 77/11, Finanzierung des Verfahrens erläutert. Die beteiligten Behör- 87, 88, 89, 90/1, 90/2, 90/4, 92/73. Flur 4 teilweise, nämlich 77/12, 77/13, 77/14, 77/15, 77/16, 77/17, 77/18, 77/19, 77/20, Ziel der geplanten Flurbereinigung Groß Hehlen ist es, den Flurstücke 1, 2/1, 2/2, 2/3, 3/1, 5/1, 7, 8, 9, 10/1, 10/2, 10/3, den und Organisationen sind gemäß § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG 77/21, 77/22, 86/1, 86/2, 86/3, 87/2, 87/3, 87/4, 87/5, 87/6, für die betroffenen Grundeigentümer entstehenden Landver- gehört worden. Über das Ausmaß der Verteilung des Land- 12/1, 13/1, 13/3, 13/4, 14/1, 14/4, 14/6, 14/7, 14/8, 14/9, 90, 91/1, 91/3, 91/4, 94/1, 94/2, 94/5, 94/7, 94/8, 113/67, lust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen 19, 20/1, 24/1, 25, 57/4, 57/5, 58/4, 60/3, 60/7, 62/1, 62/3, verlustes besteht Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen 124/9, 125/3, 126/94, 127/94, 130/94, 131/94, 134/94, und Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Berufsvertretung. Die Forstaufsichtsbehörde hat der Einbezie- 62/4, 63/1, 63/2, 64/2, 64/3, 65/2, 67/4, 67/5, 68/4, 68/5, 142/89, 143/94, 144/94, 145/94, 147/91, 148/91, 195/60, Straßenbaumaßnahme entstehen, auszugleichen. So sollen 69/4, 70/4, 70/5, 76, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85/2, 87/1, 88/1, hung von geschlossenen Waldflächen von mehr als 10 Hektar 233/62, 238/44, 240/45, 241/46, 247/92, 273/77, 279/45, insbesondere die durch die Trasse entstehenden Flächen- Größe gemäß § 85 Nr. 2 FlurbG zugestimmt. Die Vorausset- 88/3, 88/4, 89, 90, 91/1, 91/2, 92/2, 92/3, 96, 97, 98/1, 98/2, 280/45, 281/44 und 314/63. Flur 91teilweise, nämlich Flurstü- durchschneidungen, Missformen von Grundstücken sowie 99/3, 99/4, 101/1, 101/4, 101/7, 101/8, 102/3, 103/3, 104, zungen für die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens cke 22/2 und 22/3. Flur 92teilweise, nämlich Flurstücke 1/1, Unterbrechungen des Wege- und Gewässernetzes vermieden, nach §§ 1, 37 und 87 ff FlurbG liegen somit vor. 105/3, 106/3, 107/2, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114/2, 4/2, 4/3, 4/5, 4/7, 4/8, 6/1, 8, 9/1, 9/2, 10, 11, 12/1, 13, 15/1, minimiert bzw. behoben werden. Der durch die Neutrassie- 114/3, 117/3, 125/3, 128/2, 128/3, 128/5, 129/2, 129/3, 134/2, 15/2 16, 17/1, 20/1, 24/1, 26, 27/12, 27/13, 27/16, 190/1, 192, rung der Ortsumgehung bedingte Eingriff in die Landschaft 134/3, 137/2, 137/3, 137/4, 140/2, 140/3, 140/4, 142/2, Rechtsbehelfsbelehrung 193, 194/1, 199/1, 199/2, 208/1, 109/1, 211, 212/1, 212/2, soll durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen 142/3, 144, 146/1, 148/1, 149, 150, 151/1, 151/2, 331, 332, 213/2, 213/4, 213/5, 216/1, 217, 218, 219/7, 219/8, 220, 221, werden. Gegen diese Anordnung kann innerhalb von einem Monat 333, 334/1, 334/2, 334/4, 334/7, 334/8, 334/9, 335/1, 335/7, 222, 224, 236, 249 und 341/199. Flur 93 teilweise, nämlich nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur 335/8, 336, 337/1, 337/2, 338/1, 338/2, 340/1, 340/2, 340/3, In dem Flurbereinigungsverfahren Groß Hehlen sollen darüber Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lü- Flurstück 26. Flur 94 teilweise, nämlich Flurstücke 1, 3/1, 4, 5, 341/1, 341/3, 341/4, 341/9, 341/11, 342/2, 343/1, 343/2, hinaus folgende Ziele erreicht werden: neburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, oder beim Amt für 6, 7, 44 und 53/2. Flur 116 teilweise, nämlich Flurstücke 1, 6, 344/1,344/2, 346/1, 346/2, 347/2, 348/2, 348/3, 348/4, 8/1, 15, 16, 18/10, 21/2, 21/3, 25/1, 40/2, 42/2, 43/3, 43/4, • Begleitung der Herstellung der geplanten regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Ver- 348/6, 356/3, 368, 369, 370/2, 370/3, 372/2, 373, 379/1, 44/1, 44/2, 44/3, 44/4, 44/5, 44/6, 44/7, 44/8, 44/9, 44/10, Ortsumgehung Celle den, Eitzer Straße 34, 27283 Verden, erhoben werden (§ 141 428/14, 552/21, 583/10, 584/10, 599/352, 619/14, 631/14, 44/11, 44/14, 44/15, 45/2, 45/4, 45/5, 46, 47/1, 47/3, 47/4, Abs. 1 FlurbG i.V.m. §§ 68 – 73 VwGO). Die Rechtsbehelfsfrist 742/77, 743/77, 744/78, 745/78 und 746/78. Flur 5 teilweise, • Arrondierung von Naturschutzflächen beginnt mit dem ersten Tage der Bekanntmachung. 48/2, 49/2, 49/3, 52, 53, 54/1, 54/2, 54/3, 55/1, 55/2, 56/1, nämlich Flurstücke 1, 2, 4/1, 5, 7/1, 7/2, 7/3, 8, 10/5, 11/4, 58, 59, 61/1, 67/1, 68/1, 73/3, 74, 120, 123/1, 134/6, 314/4, • Ökologisch orientierte Umgestaltung von einzelnen Ge- 11/5, 11/6, 11/10, 12/2, 12/3, 15/2, 15/3, 16/2, 16/3, 21/2, 315, 316, 317, 319/3, 319/4, 327/3, 349, 350, 399/60, 400/60, wässerrandbereichen Hinweis: 21/3, 22/2, 22/3, 27/2, 27/3, 28/2, 28/3, 33/2, 33/3, 34/2, 418/14, 419/13, 675/50, 676/51, 688/318, 691/321, 692/322, 34/3, 39/2, 39/3, 40/1, 43/1, 44/3, 44/4, 44/5, 44/6, 44/8, • Maßnahmen zum Schutz vor Erosion durch Wasser Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese 693/323, 1082/320, 1643, 1644, 1663, 1695, 1718, 1721, öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: 44/9, 47/2, 47/3, 50/2, 50/3, 51/2, 51/3, 56/1, 56/2, 57/2, 1723, 1724 und 1725. Flur 117 teilweise, nämlich Flurstücke 1, • Erhaltung und Stärkung einer funktions- und wettbe- 57/3, 60/2, 60/3, 61, 62, 63, 64/1, 64/2, 65/1, 65/2, 66/1, http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen 2/1, 7/1, 12/1, 13, 14, 17, 18, 19, 20, 40/1, 101/2, 103/1, 105/2, werbsfähigen Landwirtschaft Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche 66/2, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 68, 69/7, 69/8, 71/1, 71/3, 71/4, 105/3, 106/2, 106/3, 109/1, 110/1, 112/1, 116/1, 117, 118, 119, 72/1, 72/2, 77/7, 78/6, 89/67, 95/54 und 98/54. Flur 6 teil- • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen Bekanntmachungen“ zur Geschäftsstelle Verden. 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 128/4, 129/3, 130/4, 135/1, weise, nämlich Flurstücke 28/1, 29/1, 32/1, 46, 47, 48/1, 51/1, 135/2, 135/3, 135/4, 135/5, 145/1, 196/11, 197/12, 198/15, in der Landwirtschaft durch agrarstrukturelle Maßnahmen Im Auftrage 51/2, 51/3, 51/4, 51/5, 52/2, 52/3, 54/1, 57, 58/1, 61/2, 61/3, 199/16, 369/102, 487/21 und 690/40. • Auflösung von Landnutzungskonflikten 62, 64/2, 64/3, 65, 66/1, 66/2, 68/2, 68/3, 70/2, 70/3, 73/1, (Reinke) L.S. 77/2, 77/3, 79/2, 79/3, 89/2, 89/4, 89/5, 90, 93/2, 93/3, 96/2, 06.10.2020, Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Seite 12 Seite 13
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Bruchbach des Jahressteuergesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) Der Planbereich befindet sich im Nordwesten Bergens nördlich Auslegung ist unbefristet. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt und des § 14 des Niedersächsischen Kommunalab-gaben- der Mozartstraße und östlich der Beethovenstraße. Er wird in tritt der Bebauungsplan Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung nebst gesetzes in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl S. 121) der nachfolgenden Karte dargestellt. „Mozartstraße Mitte / West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbe- Anlagen über das Landschaftsschutzgebiet Bruchbach können Steuern bzw. öffentliche Abgaben durch öffentli- zogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ in Kraft. che Bekanntmachung festgesetzt werden. Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Der Landkreis Celle beabsichtigt, das LSG „Bruchbach“ als Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) auf die neues Schutzgebiet auszuweisen. Gleichzeitig werden die Diese Regelungen gelten für Steuern und Abgaben, bei nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südheide im denen die Berechnungsgrundlagen und der Abgabebetrag Unbeachtlich werden Landkreis Celle“ vom 15.06.2016 (66/N-332-321-CE 25/31), sich für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber der letz- 1. nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche sowie die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet ten Bescheiderteilung nicht geändert haben. Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und "Südheide im Gebiet der Stadt Celle" vom 16.06.2016 im Die Steuersätze für die Hundesteuer werden durch die Formvorschriften, räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung aufgehoben. Hundesteuersatzung geregelt. Für Hundehalter, bei denen 2. ein unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB Das geplante LSG „Bruchbach“ liegt in der Stadt Celle, sich keine Änderung der Hundehaltung gegenüber dem beachtlicher Fehler und sowie in der Gemeinde Winsen, der Stadt Bergen und im Kalenderjahr 2020 ergeben hat, wird die Hundesteuer für 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Landkreis Celle. Die Unterschutzstellung bezweckt die das Kalenderjahr 2021 durch diese öffentliche Bekanntma- Abwägungsvorgangs Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der Fauna- chung gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalab- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. gabengesetztes (NKAG) in der zuletzt für das Kalenderjahr des Bebauungsplanes Bergen Nr. 37 schriftlich gegenüber 2020 veranlagten Höhe festgesetzt. der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Der Entwurf der Verordnung über das LSG „Bruchbach“ Sachverhalts geltend gemacht worden sind. mit den Regelungsinhalten einschließlich der kartenmä- Die Höhe der Steuersätze für Hunde ergibt sich aus § 3 der ßigen Darstellung lag nebst Begründung in der Zeit vom Hundesteuersatzung der Stadt Bergen vom 26.06.2003 in Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie 05.10.2020 bis zum 04.11.2020 öffentlich aus. der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 06.01.2016. Abs. 4 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) über die Entschädigung von Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 77 vom 24.09.2020. In dieser Satzung wurden folgende jährliche Steuersätze, durch den Bebauungsplan Bergen Nr. 37 eintretenden Ver- die seit dem 01.04.2016 unverändert gelten, festgesetzt. Der Bebauungsplan Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen „Mozartstraße Mitte/West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezo- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die a) für den ersten Hund 60 € entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. genen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ mit Begrün- Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergen dung kann im Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 24//2. OG, Außerdem kann gemäß § 10 des Nds. Kommunalverfassungs- b) für den zweiten Hund 120 € gesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung eine Verlet- Aufgrund der §§ 10, 11 und 111 des Nds. Kommunalver- Harburger Str. 12, 29303 Bergen während der Sprechzeiten zung von Verfahrens- und Formvorschriften nach dem Kommu- fassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in c) für jeden weiteren Hund 180 € Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr nalverfassungsgesetz beim Zustandekommen des Bebauungs- der zurzeit geltenden Fassung und des § 3 des Nieder- Da keine Änderungen sowohl für die Grundsteuer A und B zusätzlich Dienstag 14:30 Uhr - 16:00 Uhr planes Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße sächsischen Kommunalabgabengesetztes (NKAG) vom als auch für die Hundesteuer eingetreten sind, kann auf die zusätzlich Donnerstag 14:30 Uhr - 18:00 Uhr Mitte / West“ mit Teilaufhebung des Vorhabenbezogenen Be- 20.04.2017 (Nds. GVBL. S. 121) in der zurzeit geltenden Erteilung von Steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 ver- bauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ nach Ablauf eines (sonstige Gesprächstermine nach Vereinbarung) von jedermann Fassung hat der Rat der Stadt Bergen in seiner Sitzung am zichtet werden, da diese als Dauerbescheide erlassen wurden. Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der 10.12.2020 folgende Satzung beschlossen: werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Homepage der Stadt Bergen https://www.stadt-bergen.de/ Die Grundsteuer und auch die Hundesteuer 2021 werden Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt bauen-wirtschaft/planen-bauen/stadtplanung-entwicklungumwelt/ Artikel 1 mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festge- bauleitplanung/rechtsverbindliche-bauleitplaene// einsehbar. Bergen unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der setzten Beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. Au- Tatsache, die den Mangel angibt, geltend gemacht worden ist. § 7 Steuersätze erhält folgende Fassung Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Bergen Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Bekanntmachung gust und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige die von Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte / West“ des Bebauungsplanes verletzt worden sind. (3) Bei der Spielgerätesteuer in den Fällen des § 6 Abs. 6 und der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrstG oder § 7 Absatz 3 mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7 beträgt der Steuersatz 15 v. H. des Einspielergebnisses. der Hundesteuersatzung Gebrauch gemacht haben, wird Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 16 vom 15.02.2021. Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ auch Auskunft verlangen. Die die Grundsteuer bzw. Hundesteuer 2021 in einem Betrag Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 13 vom 02.02.2021. am 01. Juli fällig. AKTUELLES Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 1 vom 04.01.2021. Festsetzung der Grund- und Hundesteuer 2021 Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflege terrichtseinheiten aufgenommen werden, wenn kindge- Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden Information über den Bebauungsplan Bergen Nr. 37 rechte Räumlichkeiten angeboten werden können. und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte/ Kindertagespflege wird von Eltern als eine familiennahe und durch die vom Rat der Stadt Bergen in seiner Sitzung vom flexible Betreuungsform geschätzt. Für Kinder zwischen Der neue Kurs startet am 10.09.2021 in Celle und ermöglicht 05.11.2015 beschlossenen Satzung über die Festsetzung West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen ein und drei Jahren ist sie eine gleichwertige Alternative zur aufgrund der Schulungszeiten abends und am Wochenende der Realsteuerhebesätze festgelegt. Diese wurde im Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ Krippe und hilft berufstätigen Eltern, Beruf und Familie zu eine gute Vereinbarkeit mit Familien- und Erwerbsarbeit. Amts- vereinbaren. Da der Bedarf an Betreuungsplätzen unverän- blatt der Stadt Bergen Nr. 4/2015 vom 26.11.2015 öffent- hier: Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 BauGB Bei Interesse an einer Qualifizierung wenden Sie sich bitte dert hoch ist, bietet die Kindertagespflege für Menschen, an: Familienbüro Landkreis Celle, Frau Kusior, Trift 23 in lich bekanntgegeben. Die zum 01.01.2016 in Kraft getre- Der Rat der Stadt Bergen hat am 19.11.2020 den Bebauungs- die Kinder lieben und ihre Entwicklung feinfühlig begleiten tene Satzung hat weiterhin für das Jahr 2021 Bestand. 29221 Celle; Tel. 05141/916 4335 oder per Mail an plan Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße möchten, eine selbstständige Berufstätigkeit mit Perspektive. simone.kusior@lkcelle.de Die Hebesätze der Grundsteuer wurden darin wie folgt Mitte/West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ (gemäß § 13 a Der für die Tätigkeit erforderliche Qualifizierungskurs nach Zur Erstinformation oder auch um etwas zu den Fördermög- festgesetzt: neuestem Weiterbildungsstandard umfasst 300 Unter- i.V.m. § 13 BauGB) als Satzung und die Begründung beschlossen. lichkeiten unserer Kommune im Bereich Kindertagespflege • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe richtseinheiten, Selbstlerneinheiten sowie zwei Praktika zu erfahren, wenden Sie sich gern direkt ans Familien- und Hiermit wird darüber informiert, dass der Bebauungsplan Ber- (Grundsteuer A) 450 v.H. mit jeweils mindestens 40 Stunden. Beginnend mit einem Seniorenservicebüro der Stadt Bergen (FSSB). Die Sprechzeiten gen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte/ Informations- und einem Eignungsgespräch begleitet das des FSSB sind montags und mittwochs von 9:30 - 12:00 Uhr, • für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ gemäß § 10 Abs. 3 Familienbüro des Landkreises Celle angehende Kinderta- dienstags von 14:30 - 16:00 Uhr sowie donnerstags von Nach § 27 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Baugesetzbuches vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in gespflegepersonen intensiv, damit ein erfolgreicher Start 14:30 - 17:00 Uhr. Derzeit wird ein Termin benötigt. Telefo- vom 07.08.1973 (BGBl. I S 965), geändert durch Artikel 38 der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht worden ist. in die Tätigkeit gelingt. Diese kann bereits nach 160 Un- nisch ist das FSSB unter 05051/ 479-29 zu erreichen. Seite 14 Seite 15
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021 August 2021 BÜRGERINFORMATIONEN Gewässerunterhaltung 2021 • Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen (AUM, NAU, Greening, Blühstreifenprogramm) an Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räum- dem 01.07.2021 und 20.12.2021 die Gewässer 2. Ordnung streifens sind nur dann möglich, wenn der Unterhal- in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten tungspflichtige dem vorher ausdrücklich zugestimmt und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintre- betreten und benutzen. tendem Bedarf eine Befahrung des Blühstreifens. • Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungs- • Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnit- verordnung des Landkreises (www.landkreis-celle.de/ tes sind nicht gestattet und müssen entfernt werden. kreisverwaltung/umwelt-und-laendlicher-raum/wasser- Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen. wirtschaftbodenschutz/gewaesserunterhaltung.html) die • Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen, Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten im Gewässernahbereich ist nicht zulässig. Streifen entlang der oberen Böschungskante mit Räumge- räten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten! • Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhal- tung Verpflichtete die Ufer bepflanzt, soweit es für • Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke die Unterhaltung erforderlich ist. die Erfordernisse des Uferschutzes zu beachten. Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des • Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Aushubes auf ihren Grundstücken dulden, wenn es Unterhaltungsverordnung können als Ordnungswid- die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt. rigkeit geahndet werden. • Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfer- Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband wei- nen; vorhandene Einrichtungen (z.B. Dränausmündungen) tere Informationen unter der Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22. in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizu- stellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsoberfläche einzutiefen. Bauliche Straßenreinigung und Grundstücksbewuchs Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern Zurzeit werden im gesamten Gebiet der Stadt Bergen die eine Anlagengenehmigung nach Nds. Wassergesetz. Straßenflächen auf ihren Reinigungszustand überprüft. • Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind Unter anderem sind Geh- und Radwege sowie Straßengos- beim Weidegang entlang des Ufers grundsätzlich mit sen (mit Ausnahme der Gossen der Bundes-, Landes- und einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu verse- Kreisstraßen) vom Bewuchs mit Gräsern und Wildkräutern hen. Der Zaun ist in einem Abstand von mindestens zu befreien und zu fegen. 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen. Darüber hinaus sind Anpflanzungen auf Privatgrundstücken Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein. so zurückzuschneiden, dass deren Äste und Zweige nicht in • Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beid- Geh- und Radwege, Straßenfahrbahnen und Sickermulden seitig und 1,00 m von der oberen Böschungskante hineinreichen und Verkehrsteilnehmer (Fußgänger*innen, ansetzend mit mindestens 4,00 m breiten und einfach Radfahrer*innen, Fahrzeugführer*innen) nicht gefährden zu öffnenden Durchfahrten zu versehen. Die Durch- oder Fahrzeuge (Pkw, Lkw) beschädigen. fahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu halten. Nachfragen beantwortet gerne der Bürgerservice der Stadt • Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch Bergen unter 479 -20. Nichtvorhandensein von Durchfahrten in den Querzäu- nen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernis- se entstehen, durch den Anlieger zu verantworten sind. Kirchlicher Friedhof Bergen • Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. St. Lamberti -Kirchen- beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht gemeinde Bergen hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 zur Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses, die neue Friedhofsordnung und die neue Friedhofsge- ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den bührenordnung beschlossen. Die Ordnungen wurden Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflich- am 31.03.2021 im Amtsblatt Nr. 38 für den Landkreis tet, die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften, dass die Celle veröffentlicht und sind somit am 01.04.2021 in Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträch- Kraft getreten. Die neue Friedhofsordnung und die neue tigt werden. Der Unternehmer hat den Auftrag, die Friedhofsgebührenordnung können im Internet unter: Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu befahren. Die www.lamberti-bergen.de/wir_fuer_sie/friedhof bzw. in rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden der Friedhofsverwaltung Bergen, Am Friedensplatz 1, Gewässerseiten wird empfohlen, um Konflikte zu ver- 29303 Bergen eingesehen werden. meiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten oder gez. Stahlmann schon wieder bestellten Flächen entstehende Kultur- schäden kann kein Schadensersatz geleistet werden. (Vorsitzender des Kirchenvorstandes) Seite 16
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