Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen

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Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
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                                                                                        ­sämtliche Haushalte

         Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
51. Jahrgang                                  Bergen, August 2021                                           Nr. 1

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Bergener,
heute halten Sie das aktuelle „Grüne Blatt“ in den Händen. Hiermit möch-

                                                                                                                 Foto: Melanie Schönemann
ten wir Ihnen unter anderem die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld der
Kommunalwahl am 12. September über die Listen der in Bergen zur Wahl
antretenden Parteien und Wählergruppen zu informieren. Meine Bitte an
Sie: Nutzen Sie Ihr Recht und gehen Sie zur Wahl! Viele engagierte Bür-
gerinnen und Bürger haben sich dazu bereit erklärt, in den nächsten fünf
Jahren ein politisches Ehrenamt in Stadt- oder Ortsrat wahrzunehmen und
sich hier vor Ort für die Belange der Gesellschaft einzusetzen. Dies sollte
mit einer hohen Wahlbeteiligung honoriert werden! Ich möchte mich an
dieser Stelle bei den Kandidatinnen und Kandidaten für Ihr Engagement
bedanken und freue mich darauf, im November alte, aber auch neue Ge-
sichter im Stadtrat und den Ortsräten begrüßen zu dürfen! Danken möchte
ich an dieser Stelle auch den zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelfern, die
ihre Freizeit opfern, um den sicheren Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Sie
leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer demo-
kratischen Strukturen.
Auch wenn wir uns seit nunmehr 16 Monaten in einer Pandemielage befinden, ist unsere Stadtentwicklung vor-
angeschritten. Langsam, aber es wird. Die Abrissarbeiten der leerstehenden Gebäude haben endlich begonnen,
sodass sich das Stadtbild nun auch sichtbar verändert. Die Kita-Beethovenstraße wird gebaut, das Stadtbad soll
laut politischem Beschluss erhalten bleiben. Darüber freue ich mich persönlich sehr. Positiv zeichnet sich darüber
hinaus die Entwicklung in unserem Gewerbegebiet „Auf der Schanze“ ab. Hier gibt es aktuell keine zu veräußern-
den Flächen mehr. Innerhalb der letzten 15 Monate sind insgesamt ca. 7 ha Fläche verkauft worden. Wir werden
hier in Bergen in Kürze einige neue Gewerbetreibende begrüßen können. Gleichzeitig erweitern sich einige ein-
gesessene Handwerksbetriebe und ziehen „Auf die Schanze“. Für uns bedeutet das die Schaffung neuer Arbeits-
plätze und die Sicherung von bestehenden. Bergens wirtschaftliche Entwicklung steht unter einem guten Stern!
Damit das so weitergeht, hat Petra Fritz im Juni das Amt der Wirtschaftsförderin übernommen. Ich bin gespannt
auf die neuen Impulse, die sie setzen wird.
Abschließend möchte ich an Sie alle einen Dank richten, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dafür, dass Sie sich
in dieser Pandemielage bisher so verständnisvoll und umsichtig verhalten haben. Damit wir gut durch Herbst und
Winter kommen, wünsche ich mir, dass es auch weiterhin so bleibt. In dieser Hoffnung freue ich mich auf zu-
nehmende persönliche Begegnungen und kann Sie nur ermuntern, sich bei Anliegen auch immer gern persönlich
an mich zu wenden, zum Beispiel in meinen monatlichen Sprechstunden. Termine entnehmen Sie bitte unserer
Website oder der Lokalpresse.
Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Spätsommer!
Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Bürgermeisterin
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                          August 2021

INHALTSVERZEICHNIS                                                                                              KOMMUNALWAHL AM 12. SEPTEMBER 2021
KOMMUNALWAHL AM 12. SEPTEMBER 2021                                                                         3    Am 12. September ist Kommunalwahl. An den Wahlsonntagen haben die Wahlräume in Bergen von 8:00 bis
   Wahlbereich für die Kreiswahl                                                                            3   18:00 Uhr geöffnet. Wählen Sie Ihre Abgeordneten für die Vertretungen des Landkreises, der Stadt Bergen
                                                                                                                und der Ortschaften. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen alle Wahlvorschläge der Parteien
   Wahlbekanntmachung der Gemeinde                                                                          3   und Wählergruppen auf Ortsebene und geben Ihnen eine Übersicht über die Wahlräume.
   Bekanntmachung der vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge                                 4
                                                                                                                Wahlbereich für die Kreiswahl                                            Wahlbezirk 13 – Diesten
   Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung der Wahlergebnisse                                 11                                                                            Feuerwehrhaus, Diesten 50
                                                                                                                Für die Kommunalwahl am 12.09.2021 hat der Kreistag
                                                                                                                über die Einteilung der fünf Wahlbereiche entschieden.                   Wahlbezirk 14 – Eversen
NACHRICHTLICHE INFORMATION ÜBER AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                  12                                                                            Feuerwehrhaus, Örtzestraße 7
                                                                                                                Die Stadt Bergen bildet zusammen mit den Gemeinden
   Flurbereinigungsbeschluss Groß Hehlen                                                                   12   Eschede, Faßberg, Südheide und dem gemeindefreien Be-                    Wahlbezirk 15 – Hassel
                                                                                                                zirk Lohheide den Wahlbereich 4.                                         Dorfgemeinschaftshaus, Hassel 14
   Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Bruchbach                                                      14
                                                                                                                Die Bewerber*innen für die Kreitagswahl finden Sie auf der               Wahlbezirk 16 – Sülze
   2. Satzung zur Änderung der Satzung über die                                                                 Website des Landkreises Celle, www.landkreis-celle.de                    Dahlhofschule Sülze, Dahlbrücke 1
   Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergen                                                      14
                                                                                                                                                                                         In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlbe-
   Festsetzung der Grund- und Hundesteuer 2021                                                             14   Wahlbekanntmachung der Gemeinde                                          rechtigten in der Zeit vom 02.08.2021 bis 21.08.2021
   Information über den Bebauungsplan Bergen Nr. 37                                                             1. Am 12.09.2021 finden in der Stadt Bergen die Land-                    übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der
                                                                                                                   ratswahl Celle, die Kreistagswahl Celle, die Stadtrats-               Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu
   und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte/ West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen
                                                                                                                   wahl Bergen sowie die Wahlen der Ortsräte der                         wählen haben.
   Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“                                                             14
                                                                                                                   Ortschaften der Stadt Bergen statt. Für die Landratswahl              Daneben werden insgesamt 4 Briefwahlbezirke ge-
                                                                                                                   des Landkreises Celle besteht die Möglichkeit einer                   bildet. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag ab
AKTUELLES                                                                                                  15      Stichwahl. Diese würde am 26.09.2021 stattfinden.                     18:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten zur Aus-
                                                                                                                   Die Wahlen dauern von 8:00 bis 18:00 Uhr.                             zählung der Briefwahlergebnisse zusammen:
   Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflege                                                         15
                                                                                                                2. Die Stadt Bergen ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt:
                                                                                                                                                                                         17 – Briefwahlbezirk 1
                                                                                                                   Wahlbezirk 1 – Bergen 1                                               Stadthaus, Kleiner Saal, Lange Straße 1, Bergen
BÜRGERINFORMATIONEN                                                                                        16      Heisterkamphalle, Karlsruher Straße 1
                                                                                                                                                                                         18 – Briefwahlbezirk 2
   Gewässerunterhaltung 2021                                                                               16      Wahlbezirk 2 – Bergen 2                                               Stadthaus, Ratssaal (1. OG), Lange Straße 1, Bergen
   Straßenreinigung und Grundstücksbewuchs                                                                 16      Stadthaus, Lange Straße 1, Großer Saal
                                                                                                                                                                                         19 – Briefwahlbezirk 3
   Kirchlicher Friedhof Bergen                                                                             16      Wahlbezirk 3 – Bergen 3                                               Stadthaus, Bürgermeisterzimmer (1. OG),
                                                                                                                   Eugen-Naumann-Schule,                                                 Lange Straße 1, Bergen
                                                                                                                   Eingang über Hubertusstraße und Schulhof
                                                                                                                                                                                         20 – Briefwahlbezirk 4
                                                                                                                   Wahlbezirk 4 – Bergen 4                                               Stadthaus, Alter Gerichtssaal (1. OG),
                                                                                                                   Eugen-Naumann-Schule, über Lönsweg,                                   Lange Straße 1, Bergen
                                                                                                                   Eingang Zweigstelle der Käthe-Kollwitz-Schule
                                                                                                                                                                                         Die Auszählung der Briefwahl ist öffentlich. Jedermann
                                                                                                                   Wahlbezirk 5 – Becklingen                                             hat Zutritt, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts
                                                                                                                   Sportheim, Becklingen 39                                              möglich ist.
                                                                                                                   Wahlbezirk 6 – Belsen                                             3. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahl-
                                                                                                                   Dorfgemeinschaftshaus Belsen, Diecksdammweg 6                        raum bereitgehalten. Sie enthalten die in der Stadt
                                                                                                                   Wahlbezirk 7 – Bleckmar                                              Bergen zugelassenen Wahlvorschläge.
                                                                                                                   Schützenheim Bleckmar, Im Meißetal 2                              4. Jede wählende Person hat für jede Wahl zu den
                                                                                                                                                                                        Vertretungen, für die sie wahlberechtigt ist, drei
                                                                                                                   Wahlbezirk 8 – Dohnsen
                                                                                                                                                                                        Stimmen.
                                                                                                                   Feuerwehrhaus Wohlde, Roxhüllener Weg 2
                                                                                                                                                                                     5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise
                                                                                                                   Wahlbezirk 9 – Hagen                                                 ab, dass sie
                                                                                                                   Dorfgemeinschaftshaus, Hagen 21                                   5.1 bei der Wahl zu den Vertretungen durch Ankreuzen
                                                                                                                   Wahlbezirk 10 – Nindorf                                              oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,
                                                                                                                   Feuerwehrhaus, Nindorf 15                                            wer oder wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann
                                                                                                                                                                                        für jede Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und diese
                                                                                                                   Wahlbezirk 12 – Offen                                                verteilen auf
                                                                                                                   Schützenheim Offen, Grüthweg 2
                                                                                                                                                                                        a. eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wäh-
 IMPRESSUM:		          Herausgeber, Verlag und Vertrieb:                                                           Wahlbezirk 12 – Wardböhmen                                               lergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene
 			                   Stadt Bergen, Deichend 3-7, 29303 Bergen, Telefon 05051/4790, www.stadt-bergen.de                                                                                    Listen,
                                                                                                                   Alte Schule, Alte Dorfstraße 20
 			                   Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Bürgermeisterin Claudia Dettmar-Müller
 			                   Druck: Heide-Druck GmbH & Co. KG, Diesten 10, 29303 Bergen
 			                   Redaktionsschluss: 12. August 2021.                                                                                                                                                                                 Seite 3
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                          August 2021                                       Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                          August 2021

   b. eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste                a. Die wählende Person kennzeichnet ihren Stimm-           Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU
       oder einen Einzelwahlvorschlag,                                  zettel persönlich und unbeobachtet.
   c. Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder                b. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den            Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
       verschiedener Listen,                                            Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.             16      Sommer, Jürgen                    1973                 IT-Systemelektroniker               Bergen
   d. Bewerberinnen und Bewerber derselben Listen                    c. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des
                                                                        Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte               17      Hiestermann, Hermann              1954                 Kaufmann                            Bergen
       oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge
   e. Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder                    „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“.            18      Otte, Cord-Heinrich               1970                 Landwirt                            Offen
       anderer Listen und Einzelwahlvorschläge,                      d. Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettel-
                                                                                                                                19      Hohls, Jan-Hendrik                1978                 Dipl.- Ing. Landwirt                Becklingen
       allerdings insgesamt nicht mehr als drei                         umschlag (grün) und den unterschriebenen
       Stimmen auf einem Stimmzettel, sonst ist der                     Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (gelb).
       Stimmzettel grundsätzlich ungültig!                           e. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.                  Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
5.2 Bei der Direktwahl, durch Ankreuzen oder auf andere              f. Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an
   Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre                   die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene                Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
   Stimme gelten soll. Steht nur eine Bewerberin oder ein               Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief          1       Siemsglüß, Rosmarie               1970                 Logistikleiterin                    Eversen
   Bewerber zur Wahl, kennzeichnet sie das Feld für die Ja-             spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Sie
   Stimme oder das für die Nein-Stimme dementsprechend.                 kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle der         2       von Borcke, Dr. Rüdiger           1941                 Facharzt für Allgemeinmedizin       Eversen
   Allerdings nicht mehr als eine Stimme auf einem                      zuständigen Wahlleitung abgeben.                        3       Rabe, Petra                       1966                 Erzieherin                          Bergen
   Stimmzettel, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
                                                                  10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahl-
6. Jede wählende Person hat sich auf Verlangen des                   raum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahl-            4       Hauke, Stefan                     1982                 Leiter Rettungsdienst               Bergen
   Wahlvorstands auszuweisen.                                        geschäfts möglich ist.                                     5       Engwer, Marcel                    1985                 Landschaftsarchitekt                Eversen
7. Wer keinen Wahlschein hat, kann seine/ihre Stimme              11. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird
   nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.              bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti-      6       Pieper, Michael                   1944                 Industriekaufmann, Betriebswirt     Offen
8. Die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt,                ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis      7       Rabe, Simon                       1996                 Wirtschaftsinformatiker             Bergen
   kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.                  verfälscht.
                                                                                                                                8       Sperling, Tim                     1997                 Staatl. anerk. Erzieher             Bergen
9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:                Die Bürgermeisterin
                                                                                                                                9       Nagel, Jörg                       1954                 Dipl.-Ing. Raumplanung, Stadtplanung Bergen
                                                                                                                                10      Gring, Diana                      1969                 Historikerin                        Belsen
           Bekanntmachung der vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge
                                                                                                                                11      Ludwig, Gottfried                 1942                 Oberstleutnant a.D.                 Bergen

                                           Wahl zum Rat der Stadt Bergen
                                                                                                                                Liste 3 - Alternative für Deutschland – AfD
 Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU
                                                                                                                                Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
 Lfd. Nr. Name, Vorname                       Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
                                                                                                                                1       Telkemeyer, Michael               1959                 Pensionierter Berufssoldat          Offen
 1         Meinecke, Peter                    1963                 Technischer Angestellter            Bergen
                                                                                                                                2       Reinecke, Bettina                 1969                 Bäckereifachverkäuferin             Eversen
 2         Buhr, Michael                      1962                 Dipl. Oec.                          Sülze
                                                                                                                                3       Smól, Cezary                      1961                 Technischer Betriebswirt            Bergen
 3         Hubach, Jessica                    1981                 Sportreferentin                     Eversen
                                                                                                                                4       Albrecht, Reinhard                1968                 Veranstaltungstechniker             Bergen
 4         Borges, Eckart                     1951                 Kfz-Meister                         Nindorf
 5         Hohls, Annegret                    1964                 Großküchenleiterin                  Bergen
                                                                                                                                Liste 4 - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE
 6         Dillenz, Stefan                    1963                 Versicherungskaufmann               Offen
                                                                                                                                Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
 7         Frieling, Björn                    1978                 Berufssoldat                        Eversen
                                                                                                                                1       Alm, Ingrid                       1959                 Beamtin                             Nindorf
 8         Meyer, Mirco                       1973                 Industriekaufmann                   Becklingen
                                                                                                                                2       Gutschke, Manuel                  1983                 Lehrer                              Eversen
 9         Lühmann, Hans-Hermann              1958                 Dipl.-Ing. Elektrotechnik (FH)      Hassel
 10        Gralher, Peter                     1967                 Bahnbezirksleiter                   Sülze
                                                                                                                                Liste 5 - Freie Demokratische Partei – FDP
 11        Isler, Stefan                      1989                 Kommunalbeamter                     Dohnsen
                                                                                                                                Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
 12        Gallasch, Wolfgang                 1947                 Pensionär                           Bergen
                                                                                                                                1       Buhr, Walter-Christoph            1983                 Landwirt                            Diesten
 13        Benning, Hans-Christian            1958                 Gastronom                           Bergen
                                                                                                                                2       Menze, Benjamin                   1986                 Verwaltungsfachangestellter         Bergen
 14        Lönnecke, Carsten                  1964                 Netzmonteur                         Bergen
                                                                                                                                3       Hildebrandt, Martin               1943                 Oberstudienrat a.D.                 Offen
 15        Kaben, Hartmut                     1951                 Pensionär                           Sülze

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Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                       August 2021                                            Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                          August 2021

 Liste 5 - Freie Demokratische Partei – FDP
                                                                                                                                                                             Wahl zum Ortsrat Belsen
 Lfd. Nr. Name, Vorname                       Geburtsjahr          Beruf/Stand                      Ortsteil
                                                                                                                             Liste 14 - Liste Belsen – Liste Belsen
 4        Behrens-Holtorf, Doris              1975                 Hausfrau                         Bergen
                                                                                                                             Lfd. Nr. Name, Vorname                         Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
 5        Oestreich, David                    1981                 Disponent                        Bergen
                                                                                                                             1        Rodehorst, Hagen                      1976                 Selbst. Hochbautechniker            Belsen
                                                                                                                             2        Kohrs, Carl-Willem                    1982                 Landwirt                            Belsen
 Liste 6 - Wählergemeinschaft Bergen – WG Bergen
                                                                                                                             3        Marquardt, Andrea                     1973                 Justizangestellte                   Belsen
 Lfd. Nr. Name, Vorname                       Geburtsjahr          Beruf/Stand                      Ortsteil
                                                                                                                             4        Gottwald, Frank                       1967                 Forstwirt                           Belsen
 1        Lange, Günther                      1948                 Rentner                          Bergen
                                                                                                                             5        Harms, Klaus                          1969                 Arbeitssuchend                      Belsen
 2        Rabe, Peter                         1955                 Landwirt                         Sülze
                                                                                                                             6        Hayo, Bernhard                        1951                 Beamter i.R. / Verleger             Belsen
 3        Stangenberg, Otto                   1955                 Rentner                          Hagen
                                                                                                                             7        Reck, Wilfried                        1951                 Rentner                             Belsen
 4        Lipnicki, Michael                   1957                 Bauzeichner                      Bergen
                                                                                                                             8        Harms, Ralf                           1970                 Kraftfahrer                         Belsen
 5        Goroll, Michael                     1967                 Verlagsangestellter              Bergen
 6        Ebel, Hartmut                       1952                 Rentier                          Bergen
 7        van der Wal, Bertus                 1950                 Rentner                          Bergen                                                                   Wahl zum Ortsrat Bergen
 8        Lütjens, Eckhard                    1950                 Rentner                          Bergen                   Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU
 9        Nasilowski, Bernd                   1960                 Apotheker                        Bergen                   Lfd. Nr. Name, Vorname                         Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
 10       Lütjens, Hans-Dieter                1954                 Pensionär                        Bergen                   1        Meinecke, Peter                       1963                 Technischer Angestellter            Bergen
 11       Marquardt, Maico                    1961                 Betriebswirt                     Bergen                   2        Hohls, Annegret                       1964                 Großküchenleiterin                  Bergen
 12       Krüger, Hans-Heinrich               1974                 Zimmermann                       Eversen                  3        Lönnecke, Carsten                     1964                 Netzmonteur                         Bergen
                                                                                                                             4        Sommer, Jürgen                        1973                 IT-Systemelektroniker               Bergen

 Liste 11 - Christlich Demokratische Wählergruppe e.V. - Stadt Bergen – CDW e.V.                                             5        Gallasch, Wolfgang                    1947                 Pensionär                           Bergen

 Lfd. Nr. Name, Vorname                       Geburtsjahr          Beruf/Stand                      Ortsteil                 6        Benning, Hans-Christian               1958                 Gastronom                           Bergen

 1        Rochell, Christoph                  1959                 Selbst. Ergotherapeut            Sülze
 2        Lindhorst, Christine                1970                 Selbst. Kinderkrankenschwester   Offen                    Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

 3        Enders, Walter                      1951                 Rentner                          Dohnsen                  Lfd. Nr. Name, Vorname                         Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil

 4        Pretzsch, Helga                     1936                 Rentnerin                        Bergen                   1        Rabe, Petra                           1966                 Erzieherin                          Bergen
                                                                                                                             2        Nagel, Jörg                           1954                 Dipl.-Ing. Raumplanung, Stadtplanung Bergen
                                                                                                                             3        Rabe, Simon                           1996                 Wirtschaftsinformatiker             Bergen
                                            Wahl zum Ortsrat Becklingen
                                                                                                                             4        Sperling, Tim                         1997                 Staatl. anerk. Erzieher             Bergen
 Liste 14 - Dorfliste Becklingen – DB
 Lfd. Nr. Name, Vorname                       Geburtsjahr          Beruf/Stand                      Ortsteil
                                                                                                                             Liste 3 - Alternative für Deutschland – AfD
 1        Ebel, Dirk                          1966                 Polizeibeamter                   Becklingen
                                                                                                                             Lfd. Nr. Name, Vorname                         Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
 2        Hemme, Claus                        1970                 Landwirt                         Becklingen
                                                                                                                             1        Albrecht, Reinhard                    1968                 Veranstaltungstechniker             Bergen
 3        Tewes, Lea                          1996                 Sozialarbeiterin                 Becklingen
 4        Habermann, Jens                     1978                 Polizeibeamter                   Becklingen
                                                                                                                             Liste 4 - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE
 5        Pfennig, Michel                     1987                 Zivilkraftfahrer                 Becklingen
                                                                                                                             Lfd. Nr. Name, Vorname                         Geburtsjahr          Beruf/Stand                         Ortsteil
 6        Harms, Jürgen                       1965                 Landwirt                         Becklingen
                                                                                                                             1        Tschiskale, Ulrike                    1953                 Rentnerin                           Bergen
 7        Robbins, Michelle Kylie             1989                 Personalkauffrau                 Becklingen

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Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                    August 2021                                     Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                                August 2021

 Liste 5 - Freie Demokratische Partei – FDP
                                                                                                                                                               Wahl zum Ortsrat Dohnsen
 Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                   Ortsteil
                                                                                                                       Liste 14 - Gemeinsame Liste Dohnsen / Wohlde – GLD/W
 1        Oestreich, David                 1981                 Disponent                     Bergen
                                                                                                                       Lfd. Nr. Name, Vorname                  Geburtsjahr          Beruf/Stand                               Ortsteil
 2        Menze, Benjamin                  1986                 Verwaltungsfachangestellter   Bergen
                                                                                                                       1       Otte, Hinrich                   1955                 Landwirt                                  Dohnsen
 3        Behrens-Holtorf, Doris           1975                 Hausfrau                      Bergen
                                                                                                                       2       Brammer, Katrin                 1977                 Steuerfachangestellte                     Dohnsen
                                                                                                                       3       Ebmeyer, Dr. Erhard             1955                 Dipl.-Agrarbiologe                        Dohnsen
 Liste 6 - Wählergemeinschaft Bergen – WG Bergen
                                                                                                                       4       Pinkert, Birgit                 1978                 Kfm. Angestellte                          Dohnsen
 Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                   Ortsteil
                                                                                                                       5       Ahrens, Stephan                 1971                 Landwirt                                  Dohnsen
 1        Lange, Günther                   1948                 Rentner                       Bergen
                                                                                                                       6       Fuhr, Hans-Peter                1963                 Flugzeugabfertiger                        Dohnsen
 2        Nasilowski, Bernd                1960                 Apotheker                     Bergen
 3        Goroll, Michael                  1967                 Verlagsangestellter           Bergen
                                                                                                                                                                Wahl zum Ortsrat Eversen
 4        Lipnicki, Michael                1957                 Bauzeichner                   Bergen
 5        Ebel, Hartmut                    1952                 Rentier                       Bergen                   Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU

 6        Lütjens, Eckhard                 1950                 Rentner                       Bergen                   Lfd. Nr. Name, Vorname                  Geburtsjahr          Beruf/Stand                               Ortsteil

 7        van der Wal, Bertus              1950                 Rentner                       Bergen                   1       Frieling, Björn                 1978                 Berufssoldat                              Eversen

 8        Lütjens, Hans-Dieter             1954                 Pensionär                     Bergen                   2       Hubach, Jessica                 1981                 Sportreferentin                           Eversen

 9        Marquardt, Maico                 1961                 Betriebswirt                  Bergen                   3       Gehnke, Theo                    1993                 Kfm. Angestellter                         Eversen
                                                                                                                       4       von Harling, Anna-Maria         1985                 B. Sc. Agrar                              Eversen

                                          Wahl zum Ortsrat Bleckmar                                                    5       Herberg, Wolfgang               1966                 Staatl. gepr. Techniker                   Eversen

 Liste 14 - Gemeinsame Liste Bleckmar – GLB                                                                            Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
 Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                   Ortsteil                 Lfd. Nr. Name, Vorname                  Geburtsjahr          Beruf/Stand                               Ortsteil
 1        Evers, Gerhard                   1958                 Dipl.-Kaufmann                Bleckmar                 1       Engwer, Marcel                  1985                 Landschaftsarchitekt                      Eversen
 2        Dageförde, Heinrich              1969                 Arbeiter BwDLZ                Bleckmar                 2       von Borcke, Dr. Rüdiger         1941                 Facharzt für Allgemeinmedizin             Eversen
 3        Holland, Ursula                  1965                 Sparkassen-Kauffrau           Bleckmar
 4        Schledermann, Mark               1970                 Bäcker                        Bleckmar                 Liste 6 - Wählergemeinschaft Eversen – WG Eversen

 5        Wrogemann, Heinrich              1963                 Landwirt                      Bleckmar                 Lfd. Nr. Name, Vorname                  Geburtsjahr          Beruf/Stand                               Ortsteil

 6        Ahrens, Manuel                   1981                 Fachkraft Arbeitssicherheit   Bleckmar                 1       Krüger, Hans-Heinrich           1974                 Zimmermann                                Eversen

                                            Wahl zum Ortsrat Diesten                                                                                            Wahl zum Ortsrat Hagen

 Liste 14 - Wählergruppe Diesten – WD                                                                                  Liste 14 - Gemeinsame Liste Hagen – GL Hagen
 Lfd. Nr. Name, Vorname                    Geburtsjahr          Beruf/Stand                   Ortsteil                 Lfd. Nr. Name, Vorname                  Geburtsjahr          Beruf/Stand                               Ortsteil
 1        Gallus, Isa                      1988                 Straßenwärterin               Diesten                  1       Kuhlmann, Bianca                1978                 Büroangestellte                           Hagen
 2        Garmeister, Marc-Ingo            1973                 Angestellter                  Diesten                  2       Stangenberg, Tino               1983                 Koch                                      Hagen
 3        Gralher, Karsten                 1967                 Rentner                       Diesten                  3       Brockmann, Ralf                 1969                 Konstrukteur                              Hagen
 4        Laux, Tobias                     1978                 Beamter                       Diesten                  4       von Hörsten, Volker             1971                 Tischler                                  Hagen
 5        Speiel, Brunhild                 1964                 Hotelfachfrau                 Diesten                  5       Meyer, Michael                  1980                 Dipl.-Ing. Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt Hagen
 6        Spring, Sarah                    1988                 Erzieherin                    Diesten                  6       Hammann, Christopher            1972                 Landwirt                                  Hagen
 7        Sumpf, Daniel                    1988                 Kfm. Leiter                   Diesten                  7       Timme, Klaus                    1977                 Straßenbauer                              Hagen

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Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                        August 2021                                               Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                          August 2021

                                            Wahl zum Ortsrat Hassel                                                                                                             Wahl zum Ortsrat Sülze
 Liste 14 - Wählergruppe Hassel – WG Hassel                                                                                 Liste 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU
 Lfd. Nr. Name, Vorname                   Geburtsjahr           Beruf/Stand                       Ortsteil                  Lfd. Nr. Name, Vorname                             Geburtsjahr        Beruf/Stand                         Ortsteil
 1         Döller, Felix                  1980                  Techniker                         Hassel                    1          Buhr, Michael                           1962               Dipl. Oec.                          Sülze
 2         Güth, Matthias                 1989                  Werkstoffprüfer                   Hassel                    2          Kaben, Hartmut                          1951               Pensionär                           Sülze
 3         Krebs, Sylke                   1972                  Augenoptik-Meisterin              Hassel                    3          Marwede, Wiebke                         1976               Physiotherapeutin                   Sülze
 4         Lühmann, Hans-Hermann          1958                  Dipl.-Ing. Elektrotechnik (FH)    Hassel                    4          Japp, Dagmar                            1978               Sparkassenbetriebswirtin            Sülze
 5         Mittelstädt, Lena              1982                  Heilerziehungspflegerin           Hassel                    5          Gralher, Peter                          1967               Bahnbezirksleiter                   Sülze
 6         Schröter, Klaus                1988                  Betriebswirt                      Hassel
                                                                                                                            Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
 7         Stolzmann, Holger              1960                  Beamter                           Hassel
                                                                                                                            Lfd. Nr. Name, Vorname                             Geburtsjahr        Beruf/Stand                         Ortsteil
 8         Timme-Ahrens, Marike           1972                  GaLa-Angestellte                  Hassel
                                                                                                                            1          Schirm, Roy                             1981               Altenpfleger                        Sülze
 9         Warnecke, Christoph            1984                  Techniker                         Hassel

                                                                                                                            Liste 5 - Freie Demokratische Partei – FDP
                                           Wahl zum Ortsrat Nindorf
                                                                                                                            Lfd. Nr. Name, Vorname                             Geburtsjahr        Beruf/Stand                         Ortsteil
 Liste 14 - Gemeinsame Liste Nindorf – GLN
                                                                                                                            1         Hemme, Wilhelm                           1947               Bäckermeister i.R.                  Sülze
 Lfd. Nr. Name, Vorname                   Geburtsjahr           Beruf/Stand                       Ortsteil
 1         Alm, Hinrich                   1974                  Forstwirt                         Nindorf                                                                Wahl zum Ortsrat Wardböhmen
 2         Hiestermann, Ortrud            1962                  Bürokauffrau                      Nindorf                   Liste 14 - Zukunftsorientierte Bürger Wardböhmens – ZBW
 3         Katzan, Gabi                   1974                  Selbstständig                     Nindorf                   Lfd. Nr. Name, Vorname                             Geburtsjahr        Beruf/Stand                         Ortsteil
 4         Reinecke, Thorsten             1977                  Landwirt                          Nindorf                   1         Busch, Ulrich                            1969               Kfm. Angestellter                   Wardböhmen
 5         von Ahn, Eike                  1979                  Werkstudent                       Nindorf                   2         Evers, Doris                             1976               Staatl. gepr. Erzieherin            Wardböhmen
                                                                                                                            3         Jentsch, Svenja                          1987               Bürokauffrau                        Wardböhmen
                                            Wahl zum Ortsrat Offen
                                                                                                                            4         Kohrs, Christoph                         1976               Verwaltungsfachangestellter         Wardböhmen
 Liste 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
                                                                                                                            5         Weide, Martina                           1983               Altenpflegerin                      Wardböhmen
 Lfd. Nr. Name, Vorname                   Geburtsjahr           Beruf/Stand                       Ortsteil
                                                                                                                            6         Weide, Thomas                            1981               Landwirt                            Wardböhmen
 1         Pieper, Michael                1944                  Industriekaufmann, Betriebswirt   Offen

 Liste 3 - Alternative für Deutschland – AfD
 Lfd. Nr. Name, Vorname                   Geburtsjahr           Beruf/Stand                       Ortsteil                                 Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung der Wahlergebnisse
 1         Telkemeyer, Michael            1959                  Pensionierter Berufssoldat        Offen
                                                                                                                           Der Gemeindewahlausschuss tritt am Freitag, den 17.09.                3. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahler-
 Liste 14 - Bürgerliste Offen, Bollersen, Katensen – BOBK                                                                  2021, um 16:00 Uhr im Großen Saal des Stadthauses in                     gebnisses für den Rat der Stadt Bergen
                                                                                                                           Bergen, Lange Straße 1, zu einer Sitzung zusammen.
 Lfd. Nr. Name, Vorname                   Geburtsjahr           Beruf/Stand                       Ortsteil                                                                                       4. Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen für
                                                                                                                           Die Sitzung ist öffentlich. Es hat jeder Zutritt.                        den Rat der Stadt Bergen und mündliche Bekanntgabe
 1         Otte, Cord-Heinrich            1970                  Landwirt                          Offen                                                                                             des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlleiter
                                                                                                                           Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
 2         Kothe, Henning                 1976                  Landwirt                          Offen                    erschienenen Beisitzer beschlussfähig.                                5. Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse für
                                                                                                                                                                                                    die Ortsräte der Stadt Bergen
 3         Dankert, Heinz                 1959                  Elektro-Installateur              Offen
                                                                                                                                                                                                 6. Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen für die
 4         Ahrens, Philip                 1987                  Metallbauer                       Offen                    Tagesordnung
                                                                                                                                                                                                    Ortsräte der Stadt Bergen und mündliche Bekanntgabe
 5         Eggers, Michael                1976                  Landwirtsmeister                  Offen                    1.   Eröffnung der Sitzung und Verpflichtung der noch                    des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlleiter
                                                                                                                                nicht verpflichteten Beisitzerinnen und Beisitzer
 6         Schäfer, Stefan                1977                  Soldat                            Offen
                                                                                                                           2. Berichterstattung durch den Gemeindewahlleiter                     Der Gemeindewahlleiter
 7         Weigang, Gunter                1951                  Rentner                           Offen

Seite 10                                                                                                                                                                                                                                             Seite 11
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                               August 2021                                                Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                             August 2021

NACHRICHTLICHE INFORMATION ÜBER AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                                   Gemarkung Altenhagen, Flur 1 teilweise, nämlich Flurstü-             •    Anpassung des Wegenetzes an die heutigen Anforde-
                                                                                                                                            cke 1/1, 2, 3/1, 3/2, 4/1, 4/2, 5/1, 5/2, 6/6, 195/3, 195/4.              rungen / Verbesserung des Wegenetzes in seiner Struktur
                                                                                                                                                                                                                      und seinem Ausbauzustand
Im Folgenden informieren wir Sie nachrichtlich über einige amtliche Bekanntmachungen seit der letzten Aus-                                  Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von
                                                                                                                                            1.360,7876 ha. Es ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden         •    Verbesserung der Naherholungssituation
gabe des Mitteilungsblattes. Die Texte sind teilweise gekürzt. Den gesamten Bekanntmachungstext finden
                                                                                                                                            Gebietskarte besonders gekennzeichnet. Träger des Unterneh-          •    Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen und
Sie auf der Website des Landkreises Celle in den jeweiligen Amtsblättern.                                                                   mens ist das Land Niedersachsen – Bundesstraßenverwaltung.                Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten
                                                                       96/3, 98/1, 100/1, 101/1, 102, 103, 104, 105/1, 107, 108, 109,       Der durch die Straßenbaumaßnahme entstehende Einwir-
Flurbereinigungsbeschluss Groß Hehlen                                  110, 111, 113/2, 113/3, 116/1, 116/2, 117/1, 123/1, 131, 132,        kungsbereich ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden              •    Verbesserung von Rundwegen zur Gewährleistung einer
Aufgrund des § 1 i.V.m. § 37 und der §§ 87 ff des Flurbe-              133, 138/2, 139, 140, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149,        Gebietskarte besonders dargestellt.                                       effizienten und konfliktfreien Erreichbarkeit der Flächen
reinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S.          150, 151/1, 151/2, 152, 172/141 und 173/141. Flur 7 teilweise,                                                                                 und Abfuhr des Erntegutes und gleichzeitig Erhöhung der
                                                                                                                                            Mit diesem Flurbereinigungsbeschluss entsteht als Körper-                 Verkehrssicherheit
546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I            nämlich Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 1/6, 1/7, 1/8, 1/9,
                                                                                                                                            schaft des öffentlichen Rechts die Teilnehmergemeinschaft,
S. 2794), wird für Teile der Gemeinde Winsen (Aller) und der           1/10, 1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17, 1/18, 1/19, 1/20,                                                                         •    Bei der Neugestaltung des Gebietes sind die Möglichkei-
                                                                                                                                            die aus den Eigentümern der Grundstücke sowie den Eigentü-
Stadt Celle, Landkreis Celle, eine kombinierte Flurbereinigung         1/21, 1/22, 1/23, 1/24, 1/27, 1/28, 1/29, 2/2, 3, 4, 5, 6, 7, 9,                                                                               ten der Bodenordnung zur Erhaltung und Entwicklung
                                                                                                                                            mern gleichstehenden Erbbauberechtigten gebildet wird. Die
angeordnet. Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Flurberei-           10, 11, 12, 13/2,15/2, 15/3, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24,                                                                               einer artenreichen und vielfältigen Landschaft unter
                                                                                                                                            Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung:
nigung Groß Hehlen, Landkreis Celle“.                                  25, 26, 27, 28, 29/1, 29/2, 30, 31, 35/14, 36/8, 37/8, 38/8,                                                                                   Berücksichtigung ökologischer Belange zu nutzen
                                                                       39/8, 40/8 und 41/32. Flur 8 teilweise, nämlich Flurstücke 2/3,      „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Groß Hehlen,
Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke:                         2/4, 3, 4, 5/1, 9, 10/1, 11, 12, 13, 14, 16/1, 16/3, 16/4, 20/1,     Landkreis Celle“. Sie hat ihren Sitz in Celle.                       •    Weitere Ansprüche anderer Belange an diesen ländlichen
Gemeinde Winsen, Gemarkung Walle, Flur 1 teilweise,                    20/4, 20/5, 20/6, 20/7, 20/8, 23, 24, 25/1, 26/1, 26/2, 27, 28                                                                                 Raum sollen mit diesen Maßnahmen koordiniert werden
nämlich Flurstücke 52/2, 55/2, 58/5 und 59/1                           und 29                                                               Gründe                                                                    bzw. vorliegende oder sich abzeichnende Nutzungskon-
                                                                                                                                                                                                                      flikte entflochten werden
Gemarkung Wolthausen, Flur 9 teilweise, nämlich Flurstü-               Gemarkung Celle, Flur 27 teilweise, nämlich Flurstücke 1/7,          Für den geplanten Bau der Ortsumgehung Celle, B 3n –
cke 17/2, 18, 19, 20, 50/28                                            3/15, 4/3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11/3, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1,    Planungsabschnitt Celle-Nord und Groß Hehlen-, werden für            Um die Ziele möglichst umfassend und nachhaltig erreichen
                                                                       20, 21, 22/1, 22/2, 23, 24, 25, 27/1, 28, 29, 30, 31, 32, 33,        die Straßenbaumaßnahme einschließlich der Kompensations-             zu können, wird das Verfahren als kombiniertes Flurbe-
Gemarkung Stedden, Flur 1 teilweise, nämlich Flurstück                 34, 40/24, 65/26, 65/27, 66/10, 68/5, 69/5, 69/6, 69/7, 69/8,        maßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)                reinigungsverfahren nach den §§ 1, 37 und 87 ff FlurbG
111/65                                                                 70/10, 70/11, 70/12, 70/13, 110/4, 113/5, 113/7, 113/8, 114/10,      ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch ge-               angeordnet. Im Vordergrund stehen die unternehmerischen
Stadt Celle, Gemarkung Hustedt, Flur 3 teilweise, nämlich              114/13, 114/17, 125/2, 125/4, 125/5, 127/1, 127/3, 217/3,            nommen. Der Gesamtflächenbedarf in dem Verfahrensgebiet              Ziele. Weitere Entwicklungsziele sollen mit Instrumenten aus
Flurstücke 17/1                                                        220/2, 221/2, 223/12, 223/13, 225/1, 229, 244, 288/114,              für diese Maßnahme inkl. der Kompensationsmaßnahmen                  agrarstrukturellen Entwicklungsmaßnahmen erweitert um
                                                                       289/118, 293/114, 351/114, 1079/35, 1080/35, 1082/36,                beträgt voraussichtlich 83 ha.                                       naturschutzfachliche Belage erreicht werden.
Gemarkung Groß Hehlen, Flur 3 teilweise, nämlich Flur-                 1087/243 und 1088/243. Flur 78 teilweise, nämlich Flurstü-
stücke 1/1, 2, 3/1, 6/1, 7/1, 9/1, 12/1, 13, 14, 15/2, 15/3, 17,                                                                            Bisher stehen rd. 30 ha der beanspruchten Fläche lagerichtig         Die zuständige Enteignungsbehörde hat gem. § 87 Abs. 1
                                                                       cke 2/3, 2/4, 2/5, 2/6, 2/7, 2/8, 2/9, 2/10, 2/11, 7/2, 7/3, 7/4,                                                                         FlurbG die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens bean-
18/2, 19/4, 19/5, 19/6, 20/1, 21/1, 23, 24, 25, 26/1, 27/1,                                                                                 bzw. als Ersatzflächen zur Verfügung. Es wird angestrebt, die
                                                                       10/2, 10/4, 10/5, 12/1, 15/3, 15/4, 15/7, 16/1, 49/13, 49/14,                                                                             tragt. Die voraussichtlich am Flurbereinigungsverfahren betei-
27/2, 28, 29, 30, 31/2, 31/3, 31/4, 31/5, 34/2, 34/3, 35/1,                                                                                 benötigten restlichen Flächen ebenfalls freihändig zu erwer-
                                                                       55/54, 55/61, 60/1, 60/2, 62/1, 63/2, 63/3, 63/5, 63/6, 63/7,                                                                             ligten Grundstückseigentümer sind in einem Termin gemäß §
35/2, 36/2,36/3, 39/2, 39/3, 40/1, 43, 44, 45, 46/1, 48, 49,                                                                                ben. Sollte das wider Erwarten nicht gelingen, so müssten die
                                                                       63/8, 63/9, 63/10, 67/3, 67/4, 67/5, 67/6, 67/7, 67/8, 69/3,                                                                              5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren
50, 51, 52, 53, 54, 56/1, 58/1, 61, 62/1, 63, 64, 65, 66, 70/1,                                                                             danach noch benötigten Flächen gemäß § 88 Nr.4 FlurbG von
                                                                       69/4, 69/5, 70/1, 70/2, 70/3, 70/4, 71/4, 71/5, 71/6, 71/7,                                                                               aufgeklärt worden. Insbesondere wurden der Zweck und die
71/1, 72/1, 74/2, 75, 76/1, 77/1, 78/1, 80, 81, 82, 84, 85, 86,                                                                             den Teilnehmern aufgebracht werden.
                                                                       71/8, 71/9, 71/10, 71/11, 71/13, 71/14, 76/2, 77/7, 77/8, 77/11,                                                                          Finanzierung des Verfahrens erläutert. Die beteiligten Behör-
87, 88, 89, 90/1, 90/2, 90/4, 92/73. Flur 4 teilweise, nämlich         77/12, 77/13, 77/14, 77/15, 77/16, 77/17, 77/18, 77/19, 77/20,       Ziel der geplanten Flurbereinigung Groß Hehlen ist es, den
Flurstücke 1, 2/1, 2/2, 2/3, 3/1, 5/1, 7, 8, 9, 10/1, 10/2, 10/3,                                                                                                                                                den und Organisationen sind gemäß § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG
                                                                       77/21, 77/22, 86/1, 86/2, 86/3, 87/2, 87/3, 87/4, 87/5, 87/6,        für die betroffenen Grundeigentümer entstehenden Landver-            gehört worden. Über das Ausmaß der Verteilung des Land-
12/1, 13/1, 13/3, 13/4, 14/1, 14/4, 14/6, 14/7, 14/8, 14/9,            90, 91/1, 91/3, 91/4, 94/1, 94/2, 94/5, 94/7, 94/8, 113/67,          lust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen
19, 20/1, 24/1, 25, 57/4, 57/5, 58/4, 60/3, 60/7, 62/1, 62/3,                                                                                                                                                    verlustes besteht Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen
                                                                       124/9, 125/3, 126/94, 127/94, 130/94, 131/94, 134/94,                und Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die         Berufsvertretung. Die Forstaufsichtsbehörde hat der Einbezie-
62/4, 63/1, 63/2, 64/2, 64/3, 65/2, 67/4, 67/5, 68/4, 68/5,            142/89, 143/94, 144/94, 145/94, 147/91, 148/91, 195/60,              Straßenbaumaßnahme entstehen, auszugleichen. So sollen
69/4, 70/4, 70/5, 76, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85/2, 87/1, 88/1,                                                                                                                                                  hung von geschlossenen Waldflächen von mehr als 10 Hektar
                                                                       233/62, 238/44, 240/45, 241/46, 247/92, 273/77, 279/45,              insbesondere die durch die Trasse entstehenden Flächen-              Größe gemäß § 85 Nr. 2 FlurbG zugestimmt. Die Vorausset-
88/3, 88/4, 89, 90, 91/1, 91/2, 92/2, 92/3, 96, 97, 98/1, 98/2,        280/45, 281/44 und 314/63. Flur 91teilweise, nämlich Flurstü-        durchschneidungen, Missformen von Grundstücken sowie
99/3, 99/4, 101/1, 101/4, 101/7, 101/8, 102/3, 103/3, 104,                                                                                                                                                       zungen für die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens
                                                                       cke 22/2 und 22/3. Flur 92teilweise, nämlich Flurstücke 1/1,         Unterbrechungen des Wege- und Gewässernetzes vermieden,              nach §§ 1, 37 und 87 ff FlurbG liegen somit vor.
105/3, 106/3, 107/2, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114/2,              4/2, 4/3, 4/5, 4/7, 4/8, 6/1, 8, 9/1, 9/2, 10, 11, 12/1, 13, 15/1,   minimiert bzw. behoben werden. Der durch die Neutrassie-
114/3, 117/3, 125/3, 128/2, 128/3, 128/5, 129/2, 129/3, 134/2,         15/2 16, 17/1, 20/1, 24/1, 26, 27/12, 27/13, 27/16, 190/1, 192,      rung der Ortsumgehung bedingte Eingriff in die Landschaft
134/3, 137/2, 137/3, 137/4, 140/2, 140/3, 140/4, 142/2,                                                                                                                                                          Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                       193, 194/1, 199/1, 199/2, 208/1, 109/1, 211, 212/1, 212/2,           soll durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen
142/3, 144, 146/1, 148/1, 149, 150, 151/1, 151/2, 331, 332,            213/2, 213/4, 213/5, 216/1, 217, 218, 219/7, 219/8, 220, 221,        werden.                                                              Gegen diese Anordnung kann innerhalb von einem Monat
333, 334/1, 334/2, 334/4, 334/7, 334/8, 334/9, 335/1, 335/7,           222, 224, 236, 249 und 341/199. Flur 93 teilweise, nämlich                                                                                nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur
335/8, 336, 337/1, 337/2, 338/1, 338/2, 340/1, 340/2, 340/3,                                                                                In dem Flurbereinigungsverfahren Groß Hehlen sollen darüber          Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lü-
                                                                       Flurstück 26. Flur 94 teilweise, nämlich Flurstücke 1, 3/1, 4, 5,
341/1, 341/3, 341/4, 341/9, 341/11, 342/2, 343/1, 343/2,                                                                                    hinaus folgende Ziele erreicht werden:                               neburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, oder beim Amt für
                                                                       6, 7, 44 und 53/2. Flur 116 teilweise, nämlich Flurstücke 1, 6,
344/1,344/2, 346/1, 346/2, 347/2, 348/2, 348/3, 348/4,                 8/1, 15, 16, 18/10, 21/2, 21/3, 25/1, 40/2, 42/2, 43/3, 43/4,        •   Begleitung der Herstellung der geplanten                         regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Ver-
348/6, 356/3, 368, 369, 370/2, 370/3, 372/2, 373, 379/1,               44/1, 44/2, 44/3, 44/4, 44/5, 44/6, 44/7, 44/8, 44/9, 44/10,             Ortsumgehung Celle                                               den, Eitzer Straße 34, 27283 Verden, erhoben werden (§ 141
428/14, 552/21, 583/10, 584/10, 599/352, 619/14, 631/14,               44/11, 44/14, 44/15, 45/2, 45/4, 45/5, 46, 47/1, 47/3, 47/4,                                                                              Abs. 1 FlurbG i.V.m. §§ 68 – 73 VwGO). Die Rechtsbehelfsfrist
742/77, 743/77, 744/78, 745/78 und 746/78. Flur 5 teilweise,                                                                                •   Arrondierung von Naturschutzflächen                              beginnt mit dem ersten Tage der Bekanntmachung.
                                                                       48/2, 49/2, 49/3, 52, 53, 54/1, 54/2, 54/3, 55/1, 55/2, 56/1,
nämlich Flurstücke 1, 2, 4/1, 5, 7/1, 7/2, 7/3, 8, 10/5, 11/4,         58, 59, 61/1, 67/1, 68/1, 73/3, 74, 120, 123/1, 134/6, 314/4,        •   Ökologisch orientierte Umgestaltung von einzelnen Ge-
11/5, 11/6, 11/10, 12/2, 12/3, 15/2, 15/3, 16/2, 16/3, 21/2,           315, 316, 317, 319/3, 319/4, 327/3, 349, 350, 399/60, 400/60,            wässerrandbereichen                                              Hinweis:
21/3, 22/2, 22/3, 27/2, 27/3, 28/2, 28/3, 33/2, 33/3, 34/2,            418/14, 419/13, 675/50, 676/51, 688/318, 691/321, 692/322,
34/3, 39/2, 39/3, 40/1, 43/1, 44/3, 44/4, 44/5, 44/6, 44/8,                                                                                 •   Maßnahmen zum Schutz vor Erosion durch Wasser                    Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese
                                                                       693/323, 1082/320, 1643, 1644, 1663, 1695, 1718, 1721,                                                                                    öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter:
44/9, 47/2, 47/3, 50/2, 50/3, 51/2, 51/3, 56/1, 56/2, 57/2,            1723, 1724 und 1725. Flur 117 teilweise, nämlich Flurstücke 1,       •   Erhaltung und Stärkung einer funktions- und wettbe-
57/3, 60/2, 60/3, 61, 62, 63, 64/1, 64/2, 65/1, 65/2, 66/1,                                                                                                                                                      http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen
                                                                       2/1, 7/1, 12/1, 13, 14, 17, 18, 19, 20, 40/1, 101/2, 103/1, 105/2,       werbsfähigen Landwirtschaft                                      Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche
66/2, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 68, 69/7, 69/8, 71/1, 71/3, 71/4,        105/3, 106/2, 106/3, 109/1, 110/1, 112/1, 116/1, 117, 118, 119,
72/1, 72/2, 77/7, 78/6, 89/67, 95/54 und 98/54. Flur 6 teil-                                                                                •   Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen             Bekanntmachungen“ zur Geschäftsstelle Verden.
                                                                       120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 128/4, 129/3, 130/4, 135/1,
weise, nämlich Flurstücke 28/1, 29/1, 32/1, 46, 47, 48/1, 51/1,        135/2, 135/3, 135/4, 135/5, 145/1, 196/11, 197/12, 198/15,               in der Landwirtschaft durch agrarstrukturelle Maßnahmen          Im Auftrage
51/2, 51/3, 51/4, 51/5, 52/2, 52/3, 54/1, 57, 58/1, 61/2, 61/3,        199/16, 369/102, 487/21 und 690/40.                                  •   Auflösung von Landnutzungskonflikten
62, 64/2, 64/3, 65, 66/1, 66/2, 68/2, 68/3, 70/2, 70/3, 73/1,                                                                                                                                                    (Reinke) 				L.S.
77/2, 77/3, 79/2, 79/3, 89/2, 89/4, 89/5, 90, 93/2, 93/3, 96/2,                                                                                                                                                  06.10.2020, Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg.

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Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                                     August 2021                                                  Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                                      August 2021

Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Bruchbach                            des Jahressteuergesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)                  Der Planbereich befindet sich im Nordwesten Bergens nördlich          Auslegung ist unbefristet. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt
                                                                             und des § 14 des Niedersächsischen Kommunalab-gaben-                        der Mozartstraße und östlich der Beethovenstraße. Er wird in          tritt der Bebauungsplan Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung nebst                      gesetzes in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl S. 121)                   der nachfolgenden Karte dargestellt.                                  „Mozartstraße Mitte / West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbe-
Anlagen über das Landschaftsschutzgebiet Bruchbach                           können Steuern bzw. öffentliche Abgaben durch öffentli-                                                                                           zogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ in Kraft.
                                                                             che Bekanntmachung festgesetzt werden.                                                                                                            Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Fassung der
Der Landkreis Celle beabsichtigt, das LSG „Bruchbach“ als                                                                                                                                                                      Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) auf die
neues Schutzgebiet auszuweisen. Gleichzeitig werden die                      Diese Regelungen gelten für Steuern und Abgaben, bei                                                                                              nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südheide im                     denen die Berechnungsgrundlagen und der Abgabebetrag
                                                                                                                                                                                                                               Unbeachtlich werden
Landkreis Celle“ vom 15.06.2016 (66/N-332-321-CE 25/31),                     sich für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber der letz-
                                                                                                                                                                                                                               1.   nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
sowie die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet                        ten Bescheiderteilung nicht geändert haben.
                                                                                                                                                                                                                                    Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und
"Südheide im Gebiet der Stadt Celle" vom 16.06.2016 im
                                                                             Die Steuersätze für die Hundesteuer werden durch die                                                                                                   Formvorschriften,
räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung aufgehoben.
                                                                             Hundesteuersatzung geregelt. Für Hundehalter, bei denen                                                                                           2.   ein unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB
Das geplante LSG „Bruchbach“ liegt in der Stadt Celle,                       sich keine Änderung der Hundehaltung gegenüber dem                                                                                                     beachtlicher Fehler und
sowie in der Gemeinde Winsen, der Stadt Bergen und im                        Kalenderjahr 2020 ergeben hat, wird die Hundesteuer für                                                                                           3.   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Landkreis Celle. Die Unterschutzstellung bezweckt die                        das Kalenderjahr 2021 durch diese öffentliche Bekanntma-                                                                                               Abwägungsvorgangs
Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der Fauna-                          chung gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalab-                                                                                                wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie.                                              gabengesetztes (NKAG) in der zuletzt für das Kalenderjahr                                                                                         des Bebauungsplanes Bergen Nr. 37 schriftlich gegenüber
                                                                             2020 veranlagten Höhe festgesetzt.                                                                                                                der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Der Entwurf der Verordnung über das LSG „Bruchbach“
                                                                                                                                                                                                                               Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
mit den Regelungsinhalten einschließlich der kartenmä-                       Die Höhe der Steuersätze für Hunde ergibt sich aus § 3 der
ßigen Darstellung lag nebst Begründung in der Zeit vom                       Hundesteuersatzung der Stadt Bergen vom 26.06.2003 in                                                                                             Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie
05.10.2020 bis zum 04.11.2020 öffentlich aus.                                der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 06.01.2016.                                                                                               Abs. 4 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
                                                                                                                                                                                                                               3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) über die Entschädigung von
Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 77 vom 24.09.2020.   In dieser Satzung wurden folgende jährliche Steuersätze,                                                                                          durch den Bebauungsplan Bergen Nr. 37 eintretenden Ver-
                                                                             die seit dem 01.04.2016 unverändert gelten, festgesetzt.                    Der Bebauungsplan Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift            mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen
                                                                                                                                                         „Mozartstraße Mitte/West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezo-
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die                                 a) für den ersten Hund 60 €
                                                                                                                                                                                                                               entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
                                                                                                                                                         genen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ mit Begrün-
Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergen                                                                                                       dung kann im Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 24//2. OG,
                                                                                                                                                                                                                               Außerdem kann gemäß § 10 des Nds. Kommunalverfassungs-
                                                                             b) für den zweiten Hund 120 €                                                                                                                     gesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung eine Verlet-
Aufgrund der §§ 10, 11 und 111 des Nds. Kommunalver-                                                                                                     Harburger Str. 12, 29303 Bergen während der Sprechzeiten
                                                                                                                                                                                                                               zung von Verfahrens- und Formvorschriften nach dem Kommu-
fassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in                       c) für jeden weiteren Hund 180 €                                            Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr                              nalverfassungsgesetz beim Zustandekommen des Bebauungs-
der zurzeit geltenden Fassung und des § 3 des Nieder-                        Da keine Änderungen sowohl für die Grundsteuer A und B                      zusätzlich Dienstag 14:30 Uhr - 16:00 Uhr                             planes Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße
sächsischen Kommunalabgabengesetztes (NKAG) vom                              als auch für die Hundesteuer eingetreten sind, kann auf die                 zusätzlich Donnerstag 14:30 Uhr - 18:00 Uhr                           Mitte / West“ mit Teilaufhebung des Vorhabenbezogenen Be-
20.04.2017 (Nds. GVBL. S. 121) in der zurzeit geltenden                      Erteilung von Steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 ver-                                                                                     bauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ nach Ablauf eines
                                                                                                                                                         (sonstige Gesprächstermine nach Vereinbarung) von jedermann
Fassung hat der Rat der Stadt Bergen in seiner Sitzung am                    zichtet werden, da diese als Dauerbescheide erlassen wurden.                                                                                      Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
                                                                                                                                                         eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der
10.12.2020 folgende Satzung beschlossen:                                                                                                                                                                                       werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
                                                                                                                                                         Homepage der Stadt Bergen https://www.stadt-bergen.de/
                                                                             Die Grundsteuer und auch die Hundesteuer 2021 werden                                                                                              Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt
                                                                                                                                                         bauen-wirtschaft/planen-bauen/stadtplanung-entwicklungumwelt/
Artikel 1                                                                    mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festge-                  bauleitplanung/rechtsverbindliche-bauleitplaene// einsehbar.
                                                                                                                                                                                                                               Bergen unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der
                                                                             setzten Beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. Au-                                                                                         Tatsache, die den Mangel angibt, geltend gemacht worden ist.
§ 7 Steuersätze erhält folgende Fassung                                                                                                                  Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Bergen             Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Bekanntmachung
                                                                             gust und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige die von
                                                                                                                                                         Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte / West“         des Bebauungsplanes verletzt worden sind.
(3) Bei der Spielgerätesteuer in den Fällen des § 6 Abs. 6 und               der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrstG oder § 7 Absatz 3
                                                                                                                                                         mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
7 beträgt der Steuersatz 15 v. H. des Einspielergebnisses.                   der Hundesteuersatzung Gebrauch gemacht haben, wird                                                                                               Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 16 vom 15.02.2021.
                                                                                                                                                         Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ auch Auskunft verlangen. Die
                                                                             die Grundsteuer bzw. Hundesteuer 2021 in einem Betrag
Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 13 vom 02.02.2021.
                                                                             am 01. Juli fällig.                                                         AKTUELLES
                                                                             Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 1 vom 04.01.2021.
Festsetzung der Grund- und Hundesteuer 2021                                                                                                              Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflege                       terrichtseinheiten aufgenommen werden, wenn kindge-
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden
                                                                             Information über den Bebauungsplan Bergen Nr. 37                                                                                                  rechte Räumlichkeiten angeboten werden können.
                                                                             und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte/                             Kindertagespflege wird von Eltern als eine familiennahe und
durch die vom Rat der Stadt Bergen in seiner Sitzung vom                                                                                                 flexible Betreuungsform geschätzt. Für Kinder zwischen                Der neue Kurs startet am 10.09.2021 in Celle und ermöglicht
05.11.2015 beschlossenen Satzung über die Festsetzung                        West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen                               ein und drei Jahren ist sie eine gleichwertige Alternative zur        aufgrund der Schulungszeiten abends und am Wochenende
der Realsteuerhebesätze festgelegt. Diese wurde im                           Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“                                 Krippe und hilft berufstätigen Eltern, Beruf und Familie zu           eine gute Vereinbarkeit mit Familien- und Erwerbsarbeit.
Amts-                                                                                                                                                    vereinbaren. Da der Bedarf an Betreuungsplätzen unverän-
blatt der Stadt Bergen Nr. 4/2015 vom 26.11.2015 öffent-                     hier: Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 BauGB                                                                                            Bei Interesse an einer Qualifizierung wenden Sie sich bitte
                                                                                                                                                         dert hoch ist, bietet die Kindertagespflege für Menschen,             an: Familienbüro Landkreis Celle, Frau Kusior, Trift 23 in
lich bekanntgegeben. Die zum 01.01.2016 in Kraft getre-                      Der Rat der Stadt Bergen hat am 19.11.2020 den Bebauungs-                   die Kinder lieben und ihre Entwicklung feinfühlig begleiten
tene Satzung hat weiterhin für das Jahr 2021 Bestand.                                                                                                                                                                          29221 Celle; Tel. 05141/916 4335 oder per Mail an
                                                                             plan Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße                 möchten, eine selbstständige Berufstätigkeit mit Perspektive.         simone.kusior@lkcelle.de
Die Hebesätze der Grundsteuer wurden darin wie folgt                         Mitte/West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen
                                                                             Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ (gemäß § 13 a                   Der für die Tätigkeit erforderliche Qualifizierungskurs nach          Zur Erstinformation oder auch um etwas zu den Fördermög-
festgesetzt:                                                                                                                                             neuestem Weiterbildungsstandard umfasst 300 Unter-
                                                                             i.V.m. § 13 BauGB) als Satzung und die Begründung beschlossen.                                                                                    lichkeiten unserer Kommune im Bereich Kindertagespflege
•    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                                                                                                    richtseinheiten, Selbstlerneinheiten sowie zwei Praktika              zu erfahren, wenden Sie sich gern direkt ans Familien- und
                                                                             Hiermit wird darüber informiert, dass der Bebauungsplan Ber-
     (Grundsteuer A) 450 v.H.                                                                                                                            mit jeweils mindestens 40 Stunden. Beginnend mit einem                Seniorenservicebüro der Stadt Bergen (FSSB). Die Sprechzeiten
                                                                             gen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte/
                                                                                                                                                         Informations- und einem Eignungsgespräch begleitet das                des FSSB sind montags und mittwochs von 9:30 - 12:00 Uhr,
•    für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.                            West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebau-
                                                                             ungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ gemäß § 10 Abs. 3                    Familienbüro des Landkreises Celle angehende Kinderta-                dienstags von 14:30 - 16:00 Uhr sowie donnerstags von
Nach § 27 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung                     des Baugesetzbuches vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in                   gespflegepersonen intensiv, damit ein erfolgreicher Start             14:30 - 17:00 Uhr. Derzeit wird ein Termin benötigt. Telefo-
vom 07.08.1973 (BGBl. I S 965), geändert durch Artikel 38                    der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht worden ist.                    in die Tätigkeit gelingt. Diese kann bereits nach 160 Un-             nisch ist das FSSB unter 05051/ 479-29 zu erreichen.

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Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1/2021                             August 2021

BÜRGERINFORMATIONEN

Gewässerunterhaltung 2021                                          •    Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen
                                                                        (AUM, NAU, Greening, Blühstreifenprogramm) an
Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen                gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räum-
dem 01.07.2021 und 20.12.2021 die Gewässer 2. Ordnung                   streifens sind nur dann möglich, wenn der Unterhal-
in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten              tungspflichtige dem vorher ausdrücklich zugestimmt
und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger               hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintre-
betreten und benutzen.                                                  tendem Bedarf eine Befahrung des Blühstreifens.
•    Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungs-          • Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnit-
     verordnung des Landkreises (www.landkreis-celle.de/                tes sind nicht gestattet und müssen entfernt werden.
     kreisverwaltung/umwelt-und-laendlicher-raum/wasser-                Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen.
     wirtschaftbodenschutz/gewaesserunterhaltung.html) die         • Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen,
     Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten               im Gewässernahbereich ist nicht zulässig.
     Streifen entlang der oberen Böschungskante mit Räumge-
     räten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten!       • Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhal-
                                                                        tung Verpflichtete die Ufer bepflanzt, soweit es für
•    Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke                   die Unterhaltung erforderlich ist.
     die Erfordernisse des Uferschutzes zu beachten.
     Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des             • Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der
     Aushubes auf ihren Grundstücken dulden, wenn es                    Unterhaltungsverordnung können als Ordnungswid-
     die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.                rigkeit geahndet werden.
•    Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfer-        Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband wei-
     nen; vorhandene Einrichtungen (z.B. Dränausmündungen)         tere Informationen unter der Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22.
     in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizu-
     stellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind
     unter die Böschungsoberfläche einzutiefen. Bauliche           Straßenreinigung und Grundstücksbewuchs
     Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern         Zurzeit werden im gesamten Gebiet der Stadt Bergen die
     eine Anlagengenehmigung nach Nds. Wassergesetz.               Straßenflächen auf ihren Reinigungszustand überprüft.
•    Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind               Unter anderem sind Geh- und Radwege sowie Straßengos-
     beim Weidegang entlang des Ufers grundsätzlich mit            sen (mit Ausnahme der Gossen der Bundes-, Landes- und
     einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu verse-              Kreisstraßen) vom Bewuchs mit Gräsern und Wildkräutern
     hen. Der Zaun ist in einem Abstand von mindestens             zu befreien und zu fegen.
     1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen.               Darüber hinaus sind Anpflanzungen auf Privatgrundstücken
     Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein.                so zurückzuschneiden, dass deren Äste und Zweige nicht in
•    Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beid-             Geh- und Radwege, Straßenfahrbahnen und Sickermulden
     seitig und 1,00 m von der oberen Böschungskante               hineinreichen und Verkehrsteilnehmer (Fußgänger*innen,
     ansetzend mit mindestens 4,00 m breiten und einfach           Radfahrer*innen, Fahrzeugführer*innen) nicht gefährden
     zu öffnenden Durchfahrten zu versehen. Die Durch-             oder Fahrzeuge (Pkw, Lkw) beschädigen.
     fahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu halten.
                                                                   Nachfragen beantwortet gerne der Bürgerservice der Stadt
•    Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch           Bergen unter 479 -20.
     Nichtvorhandensein von Durchfahrten in den Querzäu-
     nen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernis-
     se entstehen, durch den Anlieger zu verantworten sind.
                                                                   Kirchlicher Friedhof Bergen
•    Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von
     mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante               Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. St. Lamberti -Kirchen-
     beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht          gemeinde Bergen hat in seiner Sitzung am 11.03.2021
     zur Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses,                die neue Friedhofsordnung und die neue Friedhofsge-
     ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den                bührenordnung beschlossen. Die Ordnungen wurden
     Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflich-        am 31.03.2021 im Amtsblatt Nr. 38 für den Landkreis
     tet, die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften, dass die       Celle veröffentlicht und sind somit am 01.04.2021 in
     Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträch-         Kraft getreten. Die neue Friedhofsordnung und die neue
     tigt werden. Der Unternehmer hat den Auftrag, die             Friedhofsgebührenordnung können im Internet unter:
     Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu befahren. Die           www.lamberti-bergen.de/wir_fuer_sie/friedhof bzw. in
     rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden           der Friedhofsverwaltung Bergen, Am Friedensplatz 1,
     Gewässerseiten wird empfohlen, um Konflikte zu ver-           29303 Bergen eingesehen werden.
     meiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten oder          gez. Stahlmann
     schon wieder bestellten Flächen entstehende Kultur-
     schäden kann kein Schadensersatz geleistet werden.            (Vorsitzender des Kirchenvorstandes)

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