Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturförderung)
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Anlage 3 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Merkblatt zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturförderung) Dieses Merkblatt enthält die wesentlichen Bestimmungen für die Nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Marktstrukturförderung (MSF). Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) können Alle erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter stehen im auch Metzgereien gefördert werden, die ein Unternehmen der Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernäh erstaufnehmenden Hand sind. Dies ist der Fall, wenn die rung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter Metzgerei zumindest teilweise die Rohware von Erzeugern bzw. www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Vermarktung - anerkannten Erzeugergemeinschaften bezieht. So sind als För Marktstrukturförderung) zur Verfügung. derverpflichtung mindestens 40% der Aufnahmekapazität an Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnissen der Metzgerei Steht kein Internetzugang zur Verfügung, können die Antrags durch Lieferverträge mit Erzeugern oder anerkannten Erzeuger unterlagen auch bei der Staatlichen Führungsakademie für Er gemeinschaften auszulasten. Nähere Einzelheiten regelt das nährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) – Sachgebiet „Ergänzende Merkblatt zur Förderung von Metzgern im Rah Strukturförderung (FüAk-K 2) angefordert werden. men der Marktstrukturförderung (MSF). Wichtig: Aufgrund des EU-rechtlich vorgeschriebenen Aus Nicht gefördert werden wahlverfahrens (vgl. Merkblatt zum Auswahlverfahren) muss • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tä der Förderantrag vollständig bei der Bewilligungsbehörde bis tigkeit sich gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftli zu den im Internet-Förderwegweiser des StMELF veröffentlich cher Erzeugnisse (Primärproduktion / Urproduktion) bezieht, ten Endterminen eingereicht werden. • Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentli Deshalb sind in der Zeit vor den offiziellen Antragsendterminen chen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals beträgt, die erforderlichen Antragsunterlagen, wie z.B. Gutachten einzu • nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannte Erzeugeror holen. Dabei ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzupla ganisationen für Obst und Gemüse. nen. Eine Nachreichung von Antragsunterlagen nach Ende • Für den Fall, dass es sich bei dem Erzeugnis des Produkti des Antragszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. onsprozesses um ein nicht unter Anhang I fallendes Er Unvollständig eingereichte Anträge müssen abgelehnt wer zeugnis handelt, werden nicht gefördert: den. Sofern nicht mit dem Vorhaben zwischenzeitlich begonnen ▪ Unternehmen in Schwierigkeiten. wird, kann jedoch zum folgenden Antragsendtermin der Förder Gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche antrag erneut eingereicht werden. Förderungen zur Rettung und Umstrukturierungen von Unternehmen in Schwierigkeiten befindet sich ein Un A Antragsberechtigung ternehmen dann in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze Begünstigte (Zuwendungsempfänger/in) sind, unbeschadet der oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung sei gewählten Rechtsform, Unternehmen der Verarbeitung und ner Geschäftstätigkeit gezwungen sein wird. Dies ist in Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die die Zuwen der Regel dann der Fall, wenn das Unternehmen Ge dungsvoraussetzungen nach Nr. E erfüllen. genstand eines Insolvenzverfahrens ist oder die Vo Die Unternehmen müssen im Sinne der VO (EU) Nr. 702/2014 raussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfah Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen rens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt sind. (KMU) sein. Darüber hinaus können auch sogenannte mittel Für Kapital- und Personengesellschaften ist dies dar große Unternehmen (MU) gefördert werden, wenn mit den zu über hinaus insbesondere dann der Fall, wenn bei Ge fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich sellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die zu Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden. Hälfte des gezeichneten Stammkapitals verlorengegan gen ist bzw. bei Gesellschaften, in denen mindestens Kleinstunternehmen: einige Gesellschafter unbeschränkt für Schulden der Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen und Gesellschaft haften (z.B. GbR), mehr als die Hälfte der der erzielte Jahresumsatz beträgt höchstens 2 Mio. EUR oder in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel die Jahresbilanzsumme beträgt max. 2 Mio. EUR. verlorengegangen sind. Kleine Unternehmen: ▪ Begünstigte, die einer Rückforderung der der EU-Kom Das Unternehmen, beschäftigt weniger als 50 Personen und mission nicht Folge geleistet haben. der erzielte Jahresumsatz beträgt höchstens 10 Mio. EUR oder Wenn aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission die Jahresbilanzsumme beträgt max. 10 Mio. EUR. eine Fördermaßnahme als nicht zulässig erklärt wurde Mittlere Unternehmen: und eine Rückforderung beim Begünstigten erfolgt ist, Das Unternehmen, beschäftigt weniger als 250 Personen und muss der Begünstigte diese Rückforderung bezahlt ha der erzielte Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio. EUR oder ben, bevor er einen Antrag auf Marktstrukturförderung die Jahresbilanzsumme beträgt max. 43 Mio. EUR. stellen kann. Mittelgroße Unternehmen: Das Unternehmen beschäftigt weniger als 750 Personen oder B Betriebsnummer und Bankverbindung der erzielte Jahresumsatz darf 200 Mio. EUR nicht überschrei Jeder Begünstigte benötigt eine 10-stellige Betriebsnummer. ten. Diese wird auf Antrag vom regional zuständigen Amt für Ernäh Einzelheiten zu den Unternehmensklassen entnehmen Sie bitte rung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) vergeben. dem Merkblatt „Definition der Unternehmensklassen“. www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Stand: Oktober 2021 | 1
Die Zuwendungen können nur auf das Konto überwiesen wer • den Erwerb von Grundstücken und bei bebauten Grundstü den, welches beim zuständigen AELF gespeichert ist. Es ist nicht cken, die auf das Grundstück entfallenden Ausgaben, ein möglich, Zuwendungen und Beihilfen im Bereich Landwirtschaft schließlich Notariatskosten und Grunderwerbssteuer, auf verschiedene Konten auszuzahlen. • Außenanlagen, soweit sie nicht im unmittelbaren Zusam Änderungen bei den Adressdaten oder bei der Bankverbindung menhang mit der Investition in die Verarbeitung und/oder sind dem AELF unverzüglich anzuzeigen. Vermarktung stehen, • die Erschließung von Grundstücken, C Zuwendungsfähige Investitionen • Verwaltungsgebäude, Garagen und Kfz-Werkstatträume, Zuwendungsfähig sind angemessene Ausgaben für die Anschaf • Wohnbauten nebst Zubehör, fung und Herstellung von neuen abnutzbaren Wirtschaftsgütern • Ersatzbeschaffungen, des Anlagevermögens, • gebrauchte Maschinen und Einrichtungen, • für Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich der • Werkzeuge, Verbrauchsgüter und Verbrauchsgegenstände, technischen Einrichtungen, die vom Begünstigten beschafft wurden, • für innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau • Gebühren (z.B. Bankgebühren) (davon ausgenommen sind und/oder Modernisierung von technischen Einrichtungen, Gebühren für die Baugenehmigung bzw. die Genehmigung in folgenden Sektoren: nach dem BImSchG), • Tierische Erzeugnisse: • Reparaturleistungen und grundsätzlich Serviceleistungen ▪ Milch- und Milcherzeugnisse, (davon ausgenommen ist z.B. die einmalige Einweisung in ▪ Fleisch einschließlich lebender Tiere. die Inbetriebnahme einer neuen Maschine), • Pflanzliche Erzeugnisse: • Eigenleistungen sowie Leistungen von Verwandten ersten ▪ Mähdruschfrüchte (z.B. Getreide, Ölsaaten, Eiweiß Grades (Eltern, Ehepartner, Kinder) bzw. von verbundenen pflanzen, Körnermais, Sämereien sowie Saatgut), Unternehmen oder Partnerunternehmen. ▪ Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln, Ausnahme: ▪ Obst und Gemüse, Sofern das verbundene Unternehmen bzw. Partnerunter nehmen oder der Verwandte ein eigenes Gewerbe betreibt, ▪ Gärtnerische Erzeugnisse (Blumen, Zierpflanzen, Heil- diese Leistungen üblicherweise auch für andere Dritte er und Gewürzkräuter sowie Baumschulerzeugnisse). bringt und für diese Leistungen eine Rechnung mit entspre In den genannten Sektoren können Ausgaben für Investitionen chendem Geldfluss erstellt wird, kann diese Leistung aner gefördert werden, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortie kannt werden. rung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, • Abgaben, satzungsgemäße Anschlussbeiträge und dgl. an Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeug staatliche, kommunale oder übergebietliche Stellen und Ein nisse dienen. richtungen sowie Zölle, Allgemeine Ausgaben wie Architekten- und Ingenieurleistun • Anschaffungskosten für Personenkraftfahrzeuge und Ver gen, Baugenehmigungen, Beratungsgebühren und Durchführ triebsfahrzeuge, barkeitsstudien die im direkten Zusammenhang mit der Durch • Büroeinrichtungen, führung der unter Nr. C genannten Maßnahmen stehen, können bis zu einem Höchstsatz von 12 % der zuwendungsfähigen • Finanzierung, Kreditbeschaffung, Zinsen, Pachten, Erbbau Ausgaben gefördert werden. zinsen, Umsatzsteuer, Kauf von Patenten und Lizenzen so wie Marken, Sind Investitionen als Folge eines Brandes oder einer Naturka tastrophe erforderlich, mindern Zahlungen oder geldwerte Leis • gemietete und geleaste Wirtschaftsgüter, tungen Dritter (z. B. Versicherungsleistungen, Spenden) für den • Investitionen, die unmittelbar der Erzeugung (landwirtschaft förderfähigen Teil der Investition die zuwendungsfähigen Aus liche Primärproduktion) dienen, gaben. Bare Eigenleistungen müssen mindestens in Höhe des • Investitionen, die dem Absatz auf der Erzeuger- und Einzel Betrages in die Finanzierung eingebracht werden, der sich bei handelsstufe dienen, ordnungsgemäßer Versicherung nach den Bedingungen für die • Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Bi gleitende Neuwertversicherung von landwirtschaftlichen Gebäu okraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen, den als Entschädigung errechnen würde. • Verwaltungskosten der Länder, D Nicht zuwendungsfähige Investitionen • die Schlachtung von Tieren jeweils von der Betäubung/Tö tung bis einschließlich der Abkühlung der Schlachtkörper Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für entsprechend Anhang III, Abschnitt I, Kapitel VII, Nr. 1 der • Neuanlagen, wenn VO (EG) Nr. 853/2004, soweit die Unternehmen größer als ▪ dem Aus- oder Umbau vorhandener Anlagen oder Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des Anhang I ▪ dem Ankauf geeigneter Gebäude, die vor ihrem Ankauf der VO (EU) Nr. 702/2014 sind, einem anderen Zweck dienten, • Getreidemühlen (ab Walzenstuhl), wirtschaftlich der Vorzug zu geben ist. Der wirtschaftliche • Ölmühlen, soweit die Unternehmen größer als Kleinst- oder Vorzug von Neuanlagen ist im Rahmen des Wirtschaftlich kleine Unternehmen im Sinne des Anhang I der VO (EU) keitsgutachtens darzustellen und zu begründen. Nr. 702/2014 sind, Für den Umbau vorhandener Anlagen sowie den Ankauf • Tierkörperbeseitigungsanlagen, geeigneter Gebäude kann keine Zuwendung gewährt wer • die Antragstellung einschließlich der Gutachterkosten, den, wenn für diese zum gleichen Zweck bereits zu einem • Investitionen zur Erzeugung erneuerbarer Energie sowie früheren Zeitpunkt eine Zuwendung gewährt wurde. damit zusammenhängende bauliche Anlagen und techni • Investitionen von mittelgroßen Unternehmen, die der Verar sche Einrichtungen, die durch das Erneuerbare-Energien- beitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu Nicht-An Gesetz (EEG) oder durch das Kraft-Wärme-Kopplungsge hang-I-Erzeugnissen dienen, setz (KWKG) begünstigt werden können, • eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und • Investitionen die überwiegend der Lagerung von Interventi technische Anlagen, onsware dienen, www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Stand: Oktober 2021 |2
• Investitionen, die der Verarbeitung und Vermarktung von Bei einer Erstinvestition wird die Herstellung eines für das Un Wein dienen, ternehmen neuen Produkts erstmalig aufgenommen. Dies ist • Investitionen von Mitgliedern einer Erzeugerorganisation, z.B. der Fall, wenn eine Molkerei mit der Investition in die Jo die gemäß deren operationellen Programmen auf der Basis ghurtproduktion einsteigt. der VO (EU) Nr. 1308/2013 Zuwendungen erhalten können, Die Einsparung bzw. der aktuelle technische Stand sind durch • Investitionen zur Erfüllung geltender EU-Normen (Umwelt- ein Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen. und Hygienevorschriften), Im Gutachten ist der Anteil der Einsparung gegenüber der Aus • Vorhaben, deren Zuwendung zu einem Verstoß gegen in gangsituation zu berechnen. Im Falle einer Erst- oder Erweite der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgelegte Verbote rungsinvestition ist mit dem Gutachten zu bestätigen, dass die und Beschränkungen führen würde, Investition dem aktuellen technischen Stand entspricht. • Abschreibungsbeiträge für Investitionen. Grundsätzlich sachverständig ist, wer ein einschlägiges abge schlossenes Studium an einer Universität, Hochschule oder E Zuwendungsvoraussetzungen Fachhochschule, eine Techniker- oder eine Meisterausbildung Die Zuwendungsvoraussetzungen müssen grundsätzlich zum nachweisen kann. Zudem muss es sich bei dem Sachverständi Zeitpunkt der Bewilligung erfüllt sein. Bei den Voraussetzungen gen um einen am Vorhaben unbeteiligten Dritten (z.B. TÜV Süd nach Nrn. 3, 4, 6 und 9 ist jedoch der Zeitpunkt der Antrag Gruppe, in der KfW-Energieberaterbörse geführter und für das stellung maßgeblich. Programm „Energieberatung im Mittelstand“ gelisteter Gutach ter) handeln. Änderungen, die bei den sonstigen Zuwendungsvoraussetzun gen nach Antragstellung bis zur Erteilung der Bewilligung ein 4. Wirtschaftlichkeit treten, sind der zuständigen Bewilligungsbehörde (FüAk – Sachgebiet Strukturförderung (FüAk-K 2)) unverzüglich mitzu Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sowie die Wirtschaft teilen. lichkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens ist mit einem Sach verständigengutachten nachzuweisen. Der Sachverständige 1. Investitionsstandort muss ein einschlägiges abgeschlossenes Studium an einer Uni versität, Hochschule oder Fachhochschule nachweisen können. Der Investitionsstandort muss in Bayern liegen. Das Wirtschaftlichkeitsgutachten muss mindestens die im „Glie 2. Landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß An derungsvorschlag für das Wirtschaftlichkeitsgutachten“ (vgl. För derwegweiser des StMELF) genannten Inhalte umfassen. hang I des AEUV Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ist dabei auf Basis der Investitionen können nur dann gefördert werden, wenn landwirt Bilanzen einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung mit Erläu schaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags über die terungen (ggf. Prüfbericht) der letzten drei Jahre nachzuweisen. Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgenommen und bearbeitet, verarbeitet oder vermarktet werden. Bei Betriebsaufspaltung (vgl. Nr. E8) ist das Wirtschaftlichkeits gutachten auf Grundlage der Jahresabschlüsse von Betreiber Nur bei KMU darf es sich bei dem Ergebnis des Produktions und Investor zu erstellen. prozesses um ein nicht unter Anhang I fallendes Erzeugnis handeln. Insbesondere muss das Gutachten eine Einschätzung der mit dem Investitionsvorhaben verbundenen Absatzmöglichkeiten MU sind hingegen nur förderfähig, wenn auch das Ergebnis des umfassen. Produktionsprozesses ein Anhang I-Produkt ist. Eine Einordnung der aufgenommenen Rohware bzw. des End 5. Finanzierbarkeit produkts erfolgt im Antragsformular mit Hilfe der Zolltarifdaten Die Finanzierbarkeit des Vorhabens muss nachweislich gewähr bank der Europäischen Union, auch TARIC genannt. Weiterfüh leistet sein. Bei Finanzierungsbestandteilen von mehr als 50 000 rende Links finden Sie im Förderwegweiser des StMELF. EUR Barmittel und Bankguthaben ist eine Eigenmittelbestäti gung/Guthabenbestätigung bzw. über 50 000 EUR Darlehen ist 3. Wasser- und Energieeinsparung eine Kreditbereitschaftserklärung erforderlich. Sofern in die Fi Durch die Investition muss die Ressourcennutzung durch die nanzierung Verkaufserlöse von Grundstücken eingebracht wer Einsparung von Wasser und/oder Energie verbessert werden. den, muss das Grundstück konkret benannt werden (Angabe von In diesem Zusammenhang ist zum Zeitpunkt der Antragstellung Flurnummer, Gemarkung, Wert des Grundstücks). nachzuweisen, dass mit einer Rationalisierungsinvestition eine Wasser- und/oder Energieeinsparung in Höhe von mindes 6. Baugenehmigung bzw. Genehmigung nach tens 10 % einhergeht. Bundesimmissionsschutzgesetz Sofern es sich bei der Investition um eine Erst- oder Erweite Für Baumaßnahmen muss zur Antragstellung zwingend eine rungsinvestition handelt, ist zum Zeitpunkt der Antragstellung Baugenehmigung bzw. eine Genehmigung nach Bundes-Im nachzuweisen, dass die Investition dem aktuellen technischen missionsschutzgesetz vorliegen. Stand entspricht. Bei nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen, die Bestandteil Unter einer Rationalisierungsinvestition versteht man eine In des geförderten Vorhabens sind, ist mit dem Förderantrag ein vestition, die bewirkt, dass eine bestimmte Produktionsmenge geeigneter Nachweis (z.B. Stellungnahme des Planers, Ergeb (Output) mit geringerem Einsatz (Input) erbracht werden kann. In nis einer Bauvoranfrage, Eigenerklärung des Begünstigten) der Praxis kann hier die Produktionsmenge auch steigen. Eine über die Verfahrensfreiheit vorzulegen. Altanlage wird in diesem Fall aufgrund des seit der Investition der Altanlage eingetretenen technischen Fortschritts modernisiert 7. Mindestinvestitionsausgaben oder durch eine Neuanlage ersetzt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition müssen Bei einer Erweiterungsinvestition wird der Rohstoffbezug er mindestens 250.000 EUR betragen. Dieser Betrag bezieht sich höht, um so die Produktion zu steigern. Wenn z.B. eine Molkerei sowohl auf die beantragten wie auf die nachgewiesenen Inves eine zusätzliche Abfüllanlage in Betrieb nimmt, ist dies eine Er titionsausgaben. weiterungsinvestition. www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Stand: Oktober 2021 |3
8. Betriebsaufspaltung folgende Kalenderjahr - fünf Jahre lang der FüAk vorgelegt wer den. Die jährliche Abgabefrist endet grundsätzlich Ende Februar Sollte der Investor eines Investitionsvorhabens nicht gleichzeitig des darauffolgenden Kalenderjahres. auch Betreiber des Investitionsobjekts sein (Betriebsaufspal tung), ist vom Investor der Förderantrag zu stellen und es müs Die Einzelbelege (Lieferverträge, Lieferscheine, Wiegescheine, sen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein: Buchführung usw.), die dieser Zusammenstellung zugrunde lie gen, sind vor Ort für Prüfungen aufzubewahren. • Zwischen Investor und Betreiber muss eine über die bloße Lieferverträge müssen in die Zukunft gerichtet sein, bedürfen Verpachtung hinausgehende personelle und wirtschaftliche der Schriftform und sollen insbesondere Bestimmungen zu fol Verflechtung bestehen (Personenidentität von mehr als genden Punkten enthalten: 50%). • Zwischen Investor und Betreiber ist zumindest für die Dauer • Vertragsdauer, der förderrechtlichen Zweckbindung eine vertragliche Ver • Kündigungsfristen, pflichtung über die Überlassung und zweckbestimmte Nut • Liefermengen, zung der geförderten Wirtschaftsgüter zu vereinbaren. • Ort und Zeitpunkt der Lieferung, • Für die Rückzahlung der Zuwendung haften Investor und • Qualitätsbestimmungen, Betreiber gesamtschuldnerisch. • Vereinbarungen über die Preisfindung. • Die geförderten Wirtschaftsgüter sind beim jeweiligen Inves Den Lieferverträgen stehen entsprechende satzungs- und sta tor in der Anlagenbuchhaltung zu aktivieren. tutengemäße oder gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen zwischen Erzeugern und gemeinschaftlichen Absatzeinrichtun 9. Umweltschutzvorschriften gen gleich. Das Vorhaben muss mit den europäischen und nationalen Um Der Rohwarenbezug von marktbedingt vorgeschalteten Unter weltschutzvorschriften im Einklang stehen. nehmen ist förderunschädlich, wenn diese vorgeschalteten Un Umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben sind nur zu ternehmen Lieferverträge in der erforderlichen Menge mit Er wendungsfähig, wenn eine Genehmigung für das Vorhaben er zeugern oder anerkannten Erzeugerzusammenschlüssen nach teilt wurde und die Genehmigung zur Antragstellung vorgelegt weisen. In diesem Fall sind entsprechende Verträge mit den wird. vorgeschalteten Unternehmen vorzulegen. Der Begünstigte ist für den Nachweis der Vertragsbindung zur Erzeugerstufe ver F Förderverpflichtungen antwortlich. Diese Regelung gilt nicht für die Förderung von Metzgereien, da sie nur als Unternehmen der „erstaufnehmen 1. Vertragliche Bindung den Hand“ antragsberechtigt sind. Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung können nur ge Für den Fall, dass das antragstellende Unternehmen eine Metz fördert werden, wenn sie mindestens fünf laufende Kalender gerei ist, die Fleisch und Fleischwaren aus dem Handel zukauft, jahre mindestens 40 % ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeug ist das bezogene Fleisch in Schlachtkörperäquivalente oder nissen, für die sie gefördert werden, durch Lieferverträge oder sind die Schlachtkörper der bezogenen Tiere in knochenfreies Dienstleistungsverträge mit anerkannten Erzeugerzusammen Fleisch umzurechnen (vgl. Ergänzendes Merkblatt zur Förde schlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten. rung von Metzgern im Rahmen der Marktstrukturförderung (MSF). Bestehen zwischen dem Begünstigten und der Erzeugerseite ei gentumsrechtliche oder personelle Verbindungen oder familiäre 2. Bewilligungszeitraum Beziehungen ersten Grades, so muss mindestens die Hälfte der nachzuweisenden Aufnahmekapazität von anderen Erzeugern Der Bewilligungszeitraum, das heißt der Zeitraum in dem die In bezogen werden. Dadurch soll die strukturverbessernde Wirkung vestition durchgeführt und alle Rechnungen bezahlt werden der Förderung nicht nur auf einen einzelnen landwirtschaftlichen müssen, endet grundsätzlich spätestens drei Jahre nach der Erzeuger eingeschränkt werden. Darüber hinaus dient dies der Bewilligung, es sei denn im Zuwendungsbescheid ist ein frühe Abgrenzung der Marktstrukturverbesserung von der Einzelbe rer Termin festgesetzt. trieblichen Investitionsförderung. Das bedeutet, dass Investitionen, die nach Ablauf dieses Zeit raums beschafft, geliefert und bezahlt werden, nicht mehr in der Bei Investitionen in Vermarktungseinrichtungen für Blumen, Förderung berücksichtigt werden können. Zierpflanzen und lebende Tiere sowie bei Investitionen von Un Eine Ausnahme gilt dabei für die Fälle, in denen rechtzeitig vor ternehmen, die überwiegend Erntegut aus dem Streuobstan Ablauf des Bewilligungszeitraums eine Verlängerung beantragt bau verarbeiten, kann auf den Abschluss von Lieferverträgen und bewilligt wird, soweit die Verzögerung auf sachlichen Grün verzichtet werden. den beruht, die der Begünstigte nicht zu vertreten hat. Dabei Die Aufnahmekapazität ist der jährliche tatsächliche Rohwaren wird ein strenger Maßstab angelegt. bezug, der mit der geförderten Investition verarbeitet und/oder vermarktet wird. 3. Publizität Bei Investitionen in Lagereinrichtungen entspricht die Aufnahme Die Europäische Union knüpft die Gewährung von Zuwendun kapazität der neu geschaffenen Lagerkapazität. gen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent Sofern eine Zuwendung für verschiedene Investitionen mit unter wicklung des ländlichen Raums (ELER) an die Einhaltung be schiedlichen Aufnahmekapazitäten beantragt wurde, ist für den stimmter Vorschriften zur Gewährleistung der Information und Nachweis der Einhaltung der vertraglichen Bindung grundsätz Publizität. lich die Investition mit dem höchsten Rohwarenumschlag heran Die entsprechenden Vorschriften können dem Merkblatt zur zuziehen. Publizität (Anlage zum Zuwendungsbescheid) entnommen wer den. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist bei Antragstel lung abzugeben. G Fördersätze und Fördergrenzen Zum Nachweis der vertraglichen Bindung muss jährlich eine Zu sammenstellung der Lieferverträge erstellt werden, aus der der 1. Fördersätze tatsächliche Rohwarenbezug, die vertraglich gebundene Menge und deren prozentualer Anteil ersichtlich sind. Diese Zusammen Sofern Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich zu Anhang-I-Er stellung muss jährlich – erstmalig für das der Schlusszahlung zeugnissen mit den zu fördernden Investitionen verarbeitet wer den, beträgt der Zuschuss: www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Stand: Oktober 2021 |4
• 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei KMU und mit voraussichtliche zuwendungsfähige Ausgaben) zu überneh telgroßen Unternehmen. men. • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unter Vom Begünstigten ist neben den Angeboten das Formblatt nehmen ausschließlich ökologisch erzeugte Produkte verar „Übersicht Kostenangebote“ als Anlage zum Förderantrag ein beitet und vermarktet und der Begünstigte die Schwellen zureichen. werte für KMU nicht überschreitet. Die ökologisch erzeugten Produkte müssen den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung H Mehrfachförderung und des dazu geltenden Folgerechts entsprechen. Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderpro • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unter gramme gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig mit der MSF nehmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für die gefördert werden. Schlachtung von Tieren zugelassen ist und der Begünstigte Dadurch ist auch eine Doppelförderung, sowohl nach der MSF die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen sowie kleine als auch nach den Richtlinien des Staatsministeriums für Wirt Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) schaft, Landesentwicklung und Energie ausgeschlossen. Nr. 702/2014 nicht überschreitet. Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeug I Antragstellung nisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, be Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei trägt der Zuschuss der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirt • 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unter schaft und Forsten, Sachgebiet Strukturförderung einzureichen. nehmen und Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig (mit • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und allen erforderlichen Anlagen und Stellungnahmen) und fristge Kleinstunternehmen. recht eingereicht wird. Investitionen von mittelgroßen Unternehmen können in diesem Unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Anträge wer Fall nicht gefördert werden. den abgelehnt. 2. Förderobergrenze Alle nicht zuwendungsfähigen, für den Zuwendungszweck not wendigen Investitionen sind im Förderantrag zu erfassen. Der Zuschuss je Vorhaben ist auf max. 1.500.000 EUR be grenzt. 1. Antragsendtermine 3. Kostenplausibilisierung Die Förderanträge zu den einzelnen Auswahlrunden sind spä testens zu den festgelegten Endterminen einzureichen. Die maximal zuwendungsfähigen Investitionsausgaben werden, auf die im Rahmen der Kostenplausibilisierung ermittelten Das Staatsministerium veröffentlicht diese Termine rechtzeitig Höchstwerte begrenzt. auf seiner Internetseite. Die Zeiträume können auch bei der FüAk erfragt werden. Die maximal förderfähigen Investitionsausgaben werden wie folgt ermittelt: 2. Bestandteile des Förderantrags • Gebäude und bauliche Anlagen: Der Förderantrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten und Vergleich der Kostenberechnung nach DIN 276 (mindes unterschriebenen Antragsformular mit ergänzenden Unterlagen. tens bis zur 2. Ebene der Kostengliederung) mit zwei Ver gleichsangeboten. Die Kostenberechnung nach DIN 276 Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen bzw. Nach kann auch durch ein drittes Angebot ersetzt werden. Kön weise sind in der Anlage „Anlagenverzeichnis zum MSF-Förder nen nur ein Vergleichsangebot und die Kostenberechnung antrag“ zu kennzeichnen. Diese sind zwingend mit dem Förder nach DIN 276 oder nur zwei Angebote vorgelegt werden, ist antrag vollständig vorzulegen. vom Begünstigten nachzuweisen, dass zumindest ein wei Es wird angeraten, sich vorab bei der FüAk zu informieren, wel teres Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefor che Unterlagen im konkreten Förderfall mit dem Förderantrag dert wurde und dieses kein Angebot abgegeben hat. eingereicht werden müssen. • Maschinen und technische Anlagen: Der Förderantrag mit den erforderlichen Unterlagen sollte als Vergleich von mindestens 3 vergleichbaren Angeboten. Förderakt eingereicht werden, der entsprechend des Registers Können nur zwei Angebote vorgelegt werden, ist nachzu „Förderakt“ (im Förderwegweiser verfügbar) geordnet ist. weisen, dass zumindest eine weitere geeignete Firma zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurde und diese kein J Auswahlverfahren Angebot abgeben hat. Alle beantragten Vorhaben, welche die Fördervoraussetzungen • Allgemeine Ausgaben: erfüllen und die festgesetzte Mindestpunktzahl von 2,35 errei ▪ Architekten- und Ingenieurleistungen anhand des Min chen, können am Auswahlverfahren mit Punktesystem teilneh destsatzes der entsprechenden Honorarzone der je men. weils gültigen Honorarberechnung für Architekten und Eine Auswahl erfolgt entsprechend der in den Auswahlterminen Ingenieure (HOAI) ohne jegliche Zuschläge oder durch erreichten Punktzahlen bis zur Ausschöpfung des festgesetzten mindestens 3 vergleichbare Angebote, Plafonds. Anträge, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen und ▪ Baugenehmigungen entsprechend der tatsächlichen nicht ausgewählte Anträge werden abgelehnt. Ausgaben, ▪ Beratungsgebühren und Durchführbarkeitsstudien Für nicht ausgewählte Vorhaben kann für die nächste Auswahl durch mindestens 3 vergleichbare Angebote, sofern sie runde erneut ein Antrag auf Förderung gestellt werden. nicht ebenfalls anhand des Mindestsatzes der entspre Nach dem Endtermin für die Einreichung der Anträge sind chenden Honorarzone der jeweils gültigen Honorarbe keine Änderungen an den Auswahlkriterien mehr zulässig. rechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Bitte beachten Sie dazu das separate Merkblatt zum Auswahl jegliche Zuschläge angeboten werden. verfahren im Rahmen der MSF. Die Werte der kostengünstigsten Angebote bzw. Kostenberech nungen sind als maximal förderfähige Investitionsausgaben un ter A 10 (Investition) des Förderantrags in die Spalte C (davon www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Stand: Oktober 2021 |5
K Maßnahmenbeginn N Aufbewahrungsfrist Der Beginn des Vorhabens vor der Bewilligung ist zwar zuläs Die für die Unterstützung relevanten Unterlagen, insbesondere sig, die in diesem Zusammenhang anfallenden Ausgaben kön die entsprechenden Belege sind mindestens bis zum Ende der nen jedoch nicht in der Förderung berücksichtigt werden. Zweckbindung für Prüfungen aufzubewahren. Grundsätzlich sind nur solche Ausgaben zuwendungsfähig, bei denen die Auftragsvergabe, der Abschluss eines Liefer- und O Allgemeine Kontrollanforderungen und Leistungsvertrags und die Bezahlung nach der Bekanntgabe Konsequenzen eines Zuwendungsbescheids erfolgt sind. Die Bewilligungsbehörde ist verpflichtet, alle Anträge einer ver Ausnahme: waltungsmäßigen Kontrolle zu unterziehen. Wird festgestellt, Der Vertrag enthält bereits bei Abschluss eine auflösende oder dass aufschiebende Bedingung bei Versagen der Förderung und die • falsche Angaben gemacht wurden, Lieferung oder Leistung sowie die Bezahlung erfolgt nicht vor • versäumt wurde, für die Förderung relevante Informationen der Bewilligung. der Bewilligungsbehörde mitzuteilen oder Folgende Ausgaben sind auch dann zuwendungsfähig, wenn die Auftragsvergabe, der Abschluss eines Liefer- und Leis • Fördervoraussetzungen nicht gegeben sind bzw. Verpflich tungsvertrags oder die Bezahlung vor Bekanntgabe des Zu tungen nicht eingehalten wurden, wendungsbescheids erfolgt sind: ist mit weitgehenden Konsequenzen zu rechnen. Diese können vom teilweisen oder ganzen Verlust bereits gezahlter Zuwen • Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 der dungen bis hin zum Ausschluss von der Beihilfegewährung für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Fördermaßnahme im betreffenden und darauffolgenden Ka • Bauvoranfragen und Genehmigungen, lenderjahr sowie zusätzlich bis zur Strafverfolgung wegen Sub • Baugrunduntersuchungen, ventionsbetrugs reichen. • Beratungsgebühren, Durchführbarkeitsstudien, soweit diese für die Erstellung des Förderantrags erforderlich 1. Kürzungen und Sanktionen sind. Übersteigen die im Zahlungsantrag als förderfähig geltend ge Weitere Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des StMELF machten Ausgaben, die von der Bewilligungsbehörde ermittel möglich. ten, förderfähigen Ausgaben werden, diese gekürzt. Wird mit dem Zahlungsantrag eine Zuwendung für nicht förder Beträgt die Abweichung mehr als 10 %, wird die Förderung um fähige Ausgaben beantragt, können diese nicht anerkannt wer die doppelte Differenz gekürzt. den (Kürzung). Zudem können Kürzungen von zu Unrecht be Dies gilt jedoch nicht, wenn der Begünstigte nachweisen kann, antragten Ausgaben zu Sanktionen führen (vgl. Nr. O1. dass er für die Angabe des nicht förderfähigen Betrags nicht verantwortlich ist. L Zahlungsantrag Die Sanktionsregelungen finden auch keine Anwendung, wenn Fördermittel werden erst nach Einreichung und Prüfung eines der Verstoß gegen Förderkriterien, Auflagen und andere Ver Zahlungsantrags ausgezahlt. Ein einfacher Verwendungsnach pflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. weis nach Nr. 6.1.5 ANBest-P ist nicht zugelassen. Wird festgestellt, dass ein Begünstigter vorsätzlich falsche An Der Zahlungsantrag ist spätestens 6 Monate nach Ende des gaben gemacht hat, so muss das betreffende Vorhaben von der Bewilligungszeitraums (vgl. Nr. F.2) einzureichen (es sei denn, Unterstützung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird im Zuwendungsbescheid ist ein früherer Termin festgesetzt). der Begünstigte von einer erneuten Antragstellung im Jahr der Es kann nur ein Zahlungsantrag eingereicht werden. Teilab Feststellung und im Folgejahr für dieselbe Maßnahme ausge rechnungen sind nicht möglich. schlossen. Die Fördergelder können grundsätzlich erst ausbezahlt werden, Verstöße gegen Verpflichtungen und sonstige Auflagen werden wenn alle Investitionen, für die eine Förderung beantragt wurde, nach Schwere, Ausmaß, Dauer und Häufigkeit bewertet und in abgeschlossen sind. Anlehnung an Art. 35 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sankti Förderfähig sind alle durch Rechnungen im Sinne des Umsatz oniert. steuergesetzes (vgl. ANBest-P Nr. 6.1.6) nachgewiesenen Aus gaben abzüglich Umsatzsteuer und Preisnachlässe (Skonti, Jede Kürzung oder Sanktion reduziert grundsätzlich die be Boni und Rabatte). willigte Förderung. Für Eigenleistungen (z. B. Selbsthilfe durch Angehörige oder Betriebskräfte, Holz, Kies und dgl. aus eigenem Betrieb, Selbst 2. Rückforderung anfertigungen u. ä.), Zahlungen an Privatpersonen, behördliche Zu Unrecht gezahlte Fördergelder werden zuzüglich Zinsen zu Gebühren, Abgaben, satzungsgemäße Anschlussbeiträge und rückgefordert. dgl. an staatliche, kommunale oder übergebietliche Stellen und Einrichtungen sowie für Zölle werden keine Fördergelder ge 3. Vor-Ort-Kontrolle währt. Darüber hinaus ist für einen bestimmten Prozentsatz der An träge eine Kontrolle vor Ort zur Überprüfung der Angaben und M Zweckbindung eingegangenen Verpflichtungen durchzuführen. Falls der Be Die Zweckbindungsfrist beträgt bei geförderten Bauten und triebsinhaber oder sein Vertreter die Durchführung einer Vor- baulichen Anlagen 12 Jahre und für Maschinen, technische Ein Ort-Kontrolle unmöglich macht, werden für das Vorhaben be richtungen sowie Geräte 5 Jahre ab dem Datum der Auszah reits gezahlte Beträge zurückgefordert und die Bewilligung wi lung an den Begünstigten. derrufen. Innerhalb des Zeitraums der Zweckbindung hat der Begünstigte Tatbestände zu melden, die zu einer Veränderung der zweck P Umgehung von Fördervoraussetzun entsprechenden Nutzung führen. gen Werden die geförderten Investitionen innerhalb der genannten Wird von der Bewilligungsbehörde eine Umgehung der Förder Fristen veräußert, verpachtet oder nicht mehr dem Zuwen voraussetzungen festgestellt, wird keine Förderung gewährt. dungszweck entsprechend verwendet, kann die Zuwendung an Bereits erhaltene Zahlungen werden zurückgefordert. teilig zurückgefordert werden. www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Stand: Oktober 2021 |6
Eine Umgehung der Fördervoraussetzungen liegt dann vor, 2. Datenschutz und Datenerhebung wenn die Voraussetzungen für die Förderung künstlich geschaf Die mit dem Antrag einschließlich Anlagen erhobenen Daten fen werden und den Zielen der MSF zuwiderlaufen. werden zur Feststellung der Förderberechtigung und Förder höhe benötigt und auf einem Server des IT-Dienstleistungs- Q Subventionsbetrug und subventions zentrums des Freistaats Bayern gespeichert, welches durch erhebliche Angaben das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Der Subventionsbetrug ist gemäß § 264 Strafgesetzbuch betrieben wird. (StGB) strafbar. Wegen Subventionsbetrug wird u. a. bestraft, Sie werden für die Abwicklung des Antrags, für entsprechende wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder un Kontrollen und für den Abgleich mit entsprechenden Angaben vollständige, für ihn vorteilhafte Angaben macht oder den Sub zu anderen Fördermaßnahmen sowie für die Überwachung der ventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Un Mittelauszahlung und zur Erstellung des Agrarberichts sowie kenntnis lässt. sonstiger vorgeschriebener Berichte benötigt und dazu vom Subventionserheblich im Sinne von Art. 1 Bayerisches Straf Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft ausführungsgesetz sind alle Angaben im Förderantrag ein und Forsten sowie den für die Förderabwicklung zuständigen schließlich der erforderlichen Anlagen mit Ausnahme von: nachgeordneten Behörden verarbeitet. • E-Mail-Adresse, Die Daten werden an das Bundesministerium für Ernährung • Telefon, und Landwirtschaft im Rahmen verschiedener Berichtspflichten weitergegeben. Zur Auszahlung der Zuwendung werden die • Mobil-Telefon Daten an die Staatsoberkasse Bayern in Landshut übermittelt. • Fax, Für die personenbezogenen Daten bleiben die VO (EU) • die Angaben im Anlagenverzeichnis zum Förderantrag, 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Die Landwirtschaftsverwaltung ist verpflichtet, Tatsachen, die 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbei den Verdacht eines Subventionsbetrugs begründen, den Straf tung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und verfolgungsbehörden mitzuteilen. zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Abl. L 119/1 vom 04.05.2016 und L 314/72 vom 22.11.2016) in der jeweils gülti R Prüfungsrechte gen Fassung sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen Die Bewilligungsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für des Bundes und der Länder unberührt. Sie erhalten Informatio Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einschließlich seiner nen zum Datenschutz betreffend die Verarbeitung Ihrer perso nachgeordneten Behörden und der Bayerische Oberste Rech nenbezogenen Daten nungshof sowie Prüforgane des Bundes und der Europäischen • durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Union haben das Recht, die Voraussetzungen für die Gewäh Landwirtschaft und Forsten im Internet unter rung der Förderung durch Besichtigung an Ort und Stelle und www.stmelf.bayern.de/datenschutz ; durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege oder För • durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, deranträge entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte Landwirtschaft und Forsten im Internet unter prüfen zu lassen. www.fueak.bayern.de/impressum/index.php . S Sonstige Hinweise 3. Mitteilungsverordnung Nach der Mitteilungsverordnung sind staatliche Behörden in be 1. Rechtliche Grundlagen stimmten Fällen dazu verpflichtet, die Finanzämter über Zahlun Grundlagen für die Förderung sind insbesondere gen zu informieren, die an Bürgerinnen und Bürger oder an Un • die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Er ternehmen geleistet wurden. Diese Mitteilungspflicht erstreckt nährung, Landwirtschaft und Forsten zur Förderung von sich dabei grundsätzlich auch auf die Zahlungen im Rahmen Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Ver der Marktstrukturförderung. Von der Mitteilungspflicht ausge marktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 06.02.2019, nommen sind nur die Zahlungen an Empfänger, die bei Berück • die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Par sichtigung sämtlicher im Kalenderjahr gewährten Zahlungen laments und des Rates vom 17. Dezember 2013, insgesamt weniger als 1.500 Euro erhalten sowie Zahlungen an Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Be • die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Par triebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen laments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Rechts oder Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke im • die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommis Sinne des Zweiten Teils Dritter Abschnitt der Abgabenordnung sion vom 11. März 2014 verfolgen. Soweit Ihnen eine Zuwendung gewährt wird, werden • die Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. daher dem örtlich zuständigen Finanzamt im Regelfall folgende Juni 2014, Informationen übermittelt, damit die Finanzverwaltung die Zah • die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kom lungen steuerrechtlich beurteilen kann: mission vom 17. Juli 2014, • Name, Vorname (ggf. Firma) des Zahlungsempfängers, inkl. • die Verordnung (EU) Nr. 2020/2220 des Europäischen Par Adresse und Geburtsdatum laments und des Rates vom 23. Dezember 2020, • Bewilligungsbehörde, Rechtsgrund der Zahlung • der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung • Höhe und der Tag der Zahlung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in der jeweils Gleiches gilt, wenn Sie bereits in den Jahren 2018 und 2019 geltenden Fassung, mitteilungspflichtige Zahlungen erhalten haben. Auch diese Zu • das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in wendungen, Prämien, Unterstützungen bzw. sonstigen Zahlun Bayern 2014 – 2020, gen müssen grundsätzlich den örtlich zuständigen Finanzäm • die Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und tern – wie soeben dargestellt – nachgemeldet werden. die Verwaltungsvorschriften hierzu Wir weisen darauf hin, dass die steuerrechtlichen Aufzeich in der jeweils gültigen Fassung. nungs- und Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden – unabhängig von der Informationsweitergabe durch die www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Stand: Oktober 2021 |7
Landwirtschafts-/Forstverwaltung – eigenverantwortlich zu be Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Ag achten sind. rarpolitik und der hierzu erlassenen Durchführungsbestim Den Wortlaut der Mitteilungsverordnung finden Sie hier: mungen, www.gesetze-im-internet.de/mv/MV.pdf • dem Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG), 4. Hinweise zur Veröffentlichung • der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIV) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß Artikel in der jeweils geltenden Fassung. 111 der VO (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments Die Informationen hinsichtlich der Mittel aus den o. g. EU-Agrar und des Rates vom 17.12.2013 über die Finanzierung, die Ver fonds werden auf einer besonderen – vom Bund und den Län waltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik dern gemeinsam betriebenen – Internetseite der Bundesanstalt (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) sowie der hierzu erlasse für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internet nen Durchführungsbestimmung Art. 57 ff der VO (EU) Nr. adresse 908/2014 (ABl. L 255 vom 28.08.2014, S. 59) verpflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds www.agrar-fischerei-zahlungen.de für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirt von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und schaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (E der Länder veröffentlicht. Die Daten bleiben vom Zeitpunkt der LER), im Folgenden zusammenfassend als EU-Agrarfonds be ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich. Danach zeichnet, nachträglich im Internet zu veröffentlichen. erfolgt eine Löschung der veröffentlichten Daten. Zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Euro Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internet päischen Union können die Daten der Begünstigten von Rech seite eine Website nungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Europäi ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/beneficiaries/shared_de schen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Ge meinden verarbeitet werden. Mit der Veröffentlichung der Infor eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller mationen über die Begünstigten von Mitteln aus den EU-Agrar Mitgliedstaaten hinweist. fonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Kontrolle der Verwendung der EU-Gemeinschaftsmittel zu verstärken sowie 5. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Transparenz der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln Fördervoraussetzung ist, dass gegen den Begünstigten oder und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten in Agrarpolitik zu verbessern. Die Veröffentlichungspflicht besteht den letzten 5 Jahren keine Geldbuße von wenigstens für alle ab dem EU-Haushaltsjahr 2014 (Beginn: 16. Oktober 2.500 Euro nach § 404 Absatz 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozi 2013) an die Begünstigten getätigten Zahlungen aus den EU- algesetzbuch rechtskräftig verhängt wurde oder der Begüns Agrarfonds. tigte oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsbe Die Veröffentlichung enthält folgende Informationen: rechtigte nicht nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzar beitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr • den Namen der Begünstigten, und zwar als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Ta ▪ Vorname und Nachname, sofern der Begünstigte eine gessätzen rechtskräftig verurteilt wurde. natürliche Person ist; ▪ den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechts T Bewilligungsbehörde und Ansprech form, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist; partner ▪ den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amt lich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtsper und Forsten (FüAk) sönlichkeit ist; Menzinger Straße 54 • die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetra 80638 München gen ist, sowie die Postleitzahl bzw. Teil der Postleitzahl, der Tel.: 0871 9522-4200 für die betreffende Gemeinde steht; Fax: 0871 9522-4202 • für jede aus den EU-Agrarfonds finanzierten Maßnahme die E-Mail: komzf@fueak.bayern.de Beträge der Zahlungen sowie die Summe dieser Beträge, die der Begünstigte in dem betreffenden Haushaltsjahr er U Weiterführende Merkblätter und Hin halten hat; weise • jeweils Beschreibung von Art und Ziel der aus den EU-Ag rarfonds finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, In folgenden Merkblättern und Hinweisen sind in Abhängigkeit aus dem die Zahlungen gemäß der o. g. EU-Agrarfonds ge vom beantragten Investitionsvorhaben weiterführende Informa währt werden. tionen enthalten: Die zu veröffentlichenden Beträge für die aus dem ELER finan • Merkblatt zum Auswahlverfahren im Rahmen der MSF zierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öf • Merkblatt zur Publizität (Anlage zum Zuwendungsbescheid) fentlichen Zahlungen (Beitrag der Europäischen Union und des • Merkblatt zur Definition der Unternehmensklassen nationalen Beitrags). • Ergänzendes Merkblatt zur Förderung von Metzgern im Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind ge Rahmen der Marktstrukturförderung (MSF) mäß Artikel 112 der VO (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren • Gliederung Wirtschaftlichkeitsgutachten im Rahmen der Gesamtbeihilfebetrag aus den EU-Agrarfonds den Schwellen Marktstrukturförderung wert in Höhe von bis zu 1.250 € nicht übersteigt. In diesem Fall • Register Förderakt MSF erfolgt eine anonymisierte Veröffentlichung der Daten des Be günstigten. Diese sind ebenfalls im Internet-Förderwegweiser des Staatsmi nisteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der Verpflichtung der unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser zu finden. Mitgliedstaaten nach • der VO (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Finanzierung, die www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser Stand: Oktober 2021 |8
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