Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen

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I+E_2-2013    23.04.2013        14:52 Uhr        Seite 44

             44          Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen                                               I+E 2 2013

                    Michael Suhr*

                    Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext
                    der Richtlinie über Industrieemissionen
                    Entstehung, Arbeitsstand und Umsetzung in Deutschland

             I. Einführung                                                             linie über Industrieemissionen8 fristgerecht beschlossen,
                                                                                       die voraussichtlich im April 2013 im Bundesgesetzblatt
             Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen                        veröffentlicht werden. Durch das Artikelgesetz wurden
             (Abk.: IE-RL)1 ist das zentrale europäische Regelwerk für                 insbesondere wichtige Teile des Bundes-Immissions-
             die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von                      schutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes und des
             Industrieanlagen – eine Art „Grundgesetz“ der Anlagen-                    Kreislaufwirtschaftsgesetzes geändert. Im Rahmen der
             genehmigung.2 Die IE-RL erfasst europaweit ca. 52.000                     ersten und zweiten Artikelverordnung wurden einige der
             Anlagen, in Deutschland allein rund 9.100 Anlagen. Die IE-                den Immissionsschutz betreffenden Verordnungen geän-
             RL ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Ver-              dert (u. a. die 2., 4., 9., 13., 17., 25. und 31. BImSchV) sowie
             meidung und Verminderung der Umweltverschmutzung                          eine neue Industriekläranlagen-Zulassungs- und Über-
             (96/61/EG; IVU-Richtlinie).3 Hauptziel der neuen IE-Richt-                wachungsverordnung (IZÜV) erlassen. Die IE-RL hat also
             linie ist es, durch eine verstärkte Anwendung der Besten                  eine Reihe von Änderungen im deutschen Anlagenrecht
             verfügbaren Techniken (BVT) bei industriellen Tätigkeiten                 und insbesondere den dazugehörigen Immissionsschutz-
             in der Europäischen Union ein einheitlicheres und hohes                   Verordnungen ausgelöst.9
             Umweltschutzniveau zu erreichen und dadurch gleich-                          Darüber hinaus haben die BVT-Schlussfolgerungen
             artigere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.                              Konsequenzen in Hinblick auf das weitere untergesetz-
                Der Einsatz der besten verfügbaren Techniken ist das                   liche Regelwerk (TA Luft, Anhänge der AbwV) und damit
             Kernstück der IE-RL. Die BVT bilden die Grundlage für                     die materiellen Anforderungen für den Betrieb von In-
             die Ableitung von Genehmigungsanforderungen.4 Zur                         dustrieanlagen.10 Der vorliegende Beitrag beleuchtet den
             Bestimmung der BVT in Europa organisiert die EU-                          Ablauf der Erarbeitung bzw. der Überarbeitung der BVT-
             Kommission einen Informationsaustausch5 zwischen den                      Merkblätter und ihrer BVT-Schlussfolgerungen, gibt einen
             Mitgliedstaaten, der Industrie,6 den Nichtregierungsorga-                 Überblick über die derzeit in Bearbeitung befindlichen
             nisationen und der Kommission. Das federführende IVU-                     und künftig geplanten BVT-Merkblätter und diskutiert für
             Büro befindet sich in Sevilla; deshalb wird der Informa-                  den Luft- und den Abwasserbereich, wie die BVT-Schluss-
             tionsaustausch zu den BVT auch „Sevilla-Prozess“ genannt                  folgerungen in das deutsche untergesetzliche Regelwerk
             wird.                                                                     überführt werden. Dabei wird deutlich, dass der Sevilla-
                Zur Umsetzung der IE-RL in nationales Recht – Umset-                   Prozess und die Umsetzung neuer BVT-Schlussfolgerun-
             zungsfrist war der 7.1.2013 – wurden nach lebhaften Dis-                  gen für die Beteiligten einen erheblichen Aufwand be-
             kussionen in den Umweltausschüssen und zahlreichen                        deutet, sein Erfolg in hohem Maße vom Engagement der
             Änderungsanträgen im Bundesrat das Gesetz zur Umset-                      Beteiligten abhängt, und sein Ergebnis, also die BVT-
             zung der Industrieemissionsrichtlinie (Artikelgesetz)7                    Schlussfolgerungen und die mit BVT assoziierten Emis-
             sowie zwei Verordnungspakete zur Umsetzung der Richt-                     sionswerte, faktisch nationales Recht schaffen.

             * Dipl.-Ing. Michael Suhr ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Umwelt-   5   Vgl. Art. 13 der IE-RL.
               bundesamt in Dessau-Roßlau und arbeitet dort an der Nationalen
                                                                                       6   Gawel, Zur Ökonomisierung rechtlicher Technikanforderungen:
               Koordinierungsstelle zur Umsetzung der IE-Richtlinie. Er ist Mitglied
                                                                                           das Beispiel des Wasserrechts, DÖV, 2012, 298–308.
               des Art. 13 Forums, der Industrial Emission Expert Group (IEEG) und
               des Art. 75 Ausschusses und war im europäischen IVU-Büro in Sevilla     7   Das Umsetzungsgesetz ist herunterladbar unter:
               als Koautor des BVT-Merkblattes Zellstoff- und Papierindustrie tätig.       http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710486.pdf.
             1 Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über    8   Die 1. Umsetzungsverordnung kann heruntergeladen werden unter:
               Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der            http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0319-12.pdf; die 2. Um-
               Umweltverschmutzung) (Neufassung) 17.12.2010, ABl. L 334, S. 17.            setzungsverordnung unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/
             2 So bezeichnet von: Kopp-Assenmacher, Die Umsetzung der Richtlinie           17/121/1712164.pdf.
               über Industrieemissionen – Neuer Herausforderungen für Anlagen-         9   Siehe dazu z.B. Wasielewski, Das Gesetz zur Umsetzung der Richt-
               betreiber, I+E 2013, 28–34.                                                 linie über Industrieemissionen – Auswirkungen auf den Vollzug der
             3 Vgl. Keller, Von der IVU-Richtlinie zur Richtlinie über Industrie-          Länder, I+E 2013, 17–28 und Kopp-Assenmacher, Die Umsetzung der
               emissionen, I+E 2011, 223–231.                                              Richtlinie über Industrieemissionen – Neuer Herausforderungen für
                                                                                           Anlagenbetreiber, I+E 2013, 28–34.
             4 Vgl. Braunewell, Die neue Richtlinie über Industrieemissionen. –
               Darstellung ihrer wesentlichen Regelungen und erste Überlegungen        10 Vgl. Peine, Die Ausgestaltung der immissionschutzrechtlichen
               zur Umsetzung im innerstaatlichen Recht, UPR 2011, 250–254.                Genehmigung nach der neuen IE-Richtlinie, UPR 2012, 10 ff.
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        II. Die neue Verbindlichkeit europäischer                                  davon abhängen, wie die Kommission auf die Bean-
            Emissionsstandards                                                     spruchung der Ausnahmeregelungen nach Art. 15(4) IE-RL
                                                                                   reagiert und welche Maßstäbe sie dafür hat bzw. für zu-
        Resultat des Informationsaustausches zu BVT sind die                       lässig erklärt.
        sogenannten BVT-Merkblätter (häufig auch BREF, für „Best                      Die Stärkung der BVT spiegelt sich vor allem im Art.15
        Available REFerence Document“, genannt), deren wichtig-                    (3) und (4) der IE-RL wider: Soweit BVT-Schlussfolgerun-
        ster Bestandteil die BVT-Schlussfolgerungen sind. Gemäß                    gen mit BVT assoziierte Emissionswerte enthalten (engl.
        Art. 14 (3) IE-RL dienen die BVT-Schlussfolgerungen als                    BAT associated emission level: BAT-AEL), müssen die Behör-
        Referenzdokument für die Festlegung von Genehmigungs-                      den die Emissionsgrenzwerte im Regelfall so festlegen,
        auflagen und Grenzwerten in Europa. Unter dem Regime                       dass unter normalen Betriebsbedingungen die tatsäch-
        der IE-RL haben diese BVT-Schlussfolgerungen rechtsfor-                    lichen Emissionen – also die Betriebswerte – die mit BVT
        mal eine höhere Verbindlichkeit als die bisherigen BVT-                    assoziierten Emissionswerte erreichen oder unterschrei-
        Merkblätter erhalten. Die höhere Verbindlichkeit kommt                     ten. Zwar sind in besonderen Fällen Abweichungen mög-
        auch dadurch zum Ausdruck, dass die BVT-Schlussfolge-                      lich, z. B. wenn eine Bewertung ergibt, dass die Erreichung
        rungen nach dem Komitologieverfahren beschlossen wer-                      der mit den BVT assoziierten Emissionswerte wegen tech-
        den, also einem Ausschuss-Verfahren, das auch für den                      nischer Besonderheiten der betroffenen Anlage gemessen
        Erlass von Durchführungsbestimmungen zu anderen EU-                        am Umweltnutzen zu unverhältnismäßig höheren Kosten
        Richtlinien üblich ist. Der sogenannte Artikel 75-Aus-                     führen würde. Das Abweichen von den BVT und insbeson-
        schuss der IE-RL, der aus Vertretern der EU-Mitgliedstaa-                  dere den BAT-AELs ist aber mit besonderen Dokumen-
        ten besteht, stimmt über die BVT-Schlussfolgerungen mit                    tations-, Begründungs- und Berichtspflichten gegenüber
        qualifizierter Mehrheit ab; angenommene BVT-Schluss-                       der Kommission verbunden.
        folgerungen werden anschließend als Durchführungsbe-                          Die IE-RL schreibt weiterhin vor, dass die zuständige
        schluss der Kommission im EU-Amtsblatt veröffentlicht.                     Behörde innerhalb von vier Jahren nach der Veröffent-
        Dies ist bislang für vier Branchen erfolgt.11 ,12 ,13,14                   lichung von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit
            Zur Überprüfung der Umsetzung der IE-RL in natio-                      die Genehmigungsauflagen der betroffenen Anlagen über-
        nales Anlagenrecht und um sich einen Überblick über die                    prüft und gegebenenfalls die Genehmigung anpasst
        tatsächliche Implementierung der veröffentlichten BVT-                     (Art. 21 (3) IE-RL). Die Behörde muss gleichzeitig sicher-
        Schlussfolgerungen in den Betrieben zu verschaffen, sind                   stellen, dass die betroffenen Anlagen diese Auflagen ein-
        auf Basis des Art. 72 der IE-RL Fragebögen durch die Mit-                  halten. Nur in Ausnahmefällen kann sie eine längere Frist
        gliedstaaten zu beantworten. Für die ersten beiden ver-                    festlegen; in Deutschland nur, wenn wegen technischer
        öffentlichten BVT-Schlussfolgerungen wurde im Dezem-                       Merkmale der betroffenen Anlage die Vier-Jahres-Frist un-
        ber 2012 der Fragebogen verabschiedet und ebenfalls als                    verhältnismäßig wäre (standortunabhängige Vorsorge).16
        Durchführungsbeschluss der Kommission veröffentlicht.
        In den Fragebögen sind alle Stahl- und Glaswerke aufzu-
        listen, deren Emissionswerte von den mit BVT assoziierten                  III. Typischer Arbeitsablauf für die Erarbeitung
        Emissionswerten abweichen, sowie die Gründe und die                             und Überprüfung von BVT-Merkblättern
        Dauer dieser Abweichung zu erläutern.15 Mit dem Instru-
        ment der Berichtspflichten versucht die Kommission also                    Bild 1 zeigt den typischen Ablauf des Informationsaus-
        die Anwendung der BVT in europäischen Industriebetrie-                     tausches zu BVT sowie die Einbindung der wichtigsten
        ben zu überprüfen. Inwiefern die IE-RL tatsächlich zu                      Akteure. Innerhalb Deutschlands ist das die nationale
        einer verstärkten Anwendung von BVT führt, wird auch                       Expertengruppe.17 Seit der Verabschiedung der „Leitlinien

        11 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 über             gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments
           Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)                und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Her-
           gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und             stellung von Zement, Kalk, Magnesiumoxid, 9.4.2013, ABl. L 100,
           des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Glasherstellung,        S. 1–45.
           8.3.2012, ABl. L 70, S. 1–62.
                                                                                   15 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. Dezember 2012
        12 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012                 zur Festlegung, welche Art von Informationen die Mitgliedstaaten in
           über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)          welcher Form und mit welcher Häufigkeit für die Berichterstattung
           gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und            über die Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen
           des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Eisen- und Stahl-      Parlaments und des Rates über Industrieemissionen zu übermitteln
           erzeugung, 8.3.2012, ABl. L 70, S. 63–98.                                  haben, 19.12.2013, ABl. L 349, S. 57–65.

        13 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 11. Februar 2013              16 Vgl. Erwägungsgrund 22 der IE-RL i.V.m. Art. 15(4) IE-RL
           über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken                und für die Umsetzung in deutsches Recht: § 52 Abs. 1 S. 5
           (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments          BImSchG-E.
           und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Gerben          17 Vgl. überblicksartig und z.T. kritisch: Serr, Quo vadis, Sevilla Prozess?
           von Häuten und Fällen, 16.2.2013, ABl. L 45, S. 13–29.                     Herausforderungen für die Erarbeitung der BVT-Merkblätter (BREFs)
        14 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. März 2013 über               unter dem Dach der Richtlinie über Industrieemissionen (IED),
           Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)               Immissionsschutz 2011, 114–118.
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             Bild 1: Arbeitsschritte des Informationsaustausches zu BVT, Zu- und Mitarbeit wichtiger Akteure und Umsetzung der BVT-Merk-
             blätter in nationales Recht

             für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung            Der Informationsaustausch zu BVT einer Branche beginnt
             der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitäts-            mit der Konstituierung der TWG. Es folgt die Erstellung
             sicherungsmaßnahmen“ im Frühjahr 201218 ist der Infor-           der Liste der Überarbeitungswünsche aller Mitglieder der
             mationsaustausch zu BVT ein stringenterer Prozess, der           TWG. Auf der Auftaktsitzung (Kick-off Meeting) in Sevilla
             sich stärker institutionalisiert hat. Die Leitlinien enthalten   werden dann u.a. der Anwendungsbereich des betreffen-
             ein gemeinsames Verständnis zu Organisation und Ablauf           den BVT-Merkblattes, die wichtigsten Umweltthemen der
             des Sevilla-Prozesses, sowie zu einer Reihe damit verbun-        Branche und Bereiche, wo sich gegenüber dem bestehen-
             dener Themen wie Datenqualität, Fragebögen, Bearbei-             den BVT-Merkblatt die BVT weiterentwickelt haben, fest-
             tungsfristen oder dem Umgang mit Betriebsgeheimnissen.           gelegt. Weiterhin werden der Datenbedarf definiert und
                Herz und Motor für die Er- bzw. Überarbeitung der BVT-        Inhalt und Gestalt des Fragebogens zur Datenerhebung für
             Merkblätter sind die technischen Arbeitsgruppen (engl.
             technical working group: TWG). Je BVT-Merkblatt gibt es
             eine TWG. In den TWG sind Repräsentanten der europäi-
             schen Mitgliedstaaten, Vertreter der betroffenen Industrie,      18 Vgl. zum generellen Ablauf aus europäischer Sicht: Durchführungs-
                                                                                 beschluss der Kommission vom 10. Februar 2012 mit Leitlinien für die
             der EU-Kommission sowie europäischer Umweltverbände                 Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter
             vertreten.19 Die deutsche Delegation setzt sich i.d.R. aus          und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der
             einem Experten des Umweltbundesamtes und einem oder                 Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
                                                                                 über Industrieemissionen, 2.3.2012, ABl. L 63, S. 1–39.
             mehreren Länderfachvertretern zusammen. Bild 120 zeigt
             schematisch auf der linken Seite die verschiedenen Arbeits-      19 Keller, Von der IVU-Richtlinie zur Richtlinie über Industrieemissionen,
                                                                                 I+E 2011, 223–231.
             schritte des Sevilla-Prozesses auf europäischer Ebene. Auf
                                                                              20 Abbildung aus: Konzeptpapier: Nationale Organisation der Zu- und
             der rechten Seite des Bildes 1 sind die wichtigsten Akteure
                                                                                 Mitarbeit bei der Erarbeitung von BVT-Merkblättern unter der Richt-
             auf deutscher Seite grau hinterlegt sowie der Bezug zur             linie 2010/75/EU über Industrieemission (IED), Beschluss der 79.
             Anpassung des untergesetzlichen Regelwerks angedeutet.              Umweltministerkonferenz (UMK) am 15./16.11.2012 in Kiel, S. 2.
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        I+E 2 2013                                  Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen          47

        die Branche besprochen. Es schließt sich die Phase der                     tengruppe bzw. das UBA aktiv. Das BMU wird nach der
        Datenerhebung und Informationssammlung an. In der                          Stellungnahme des Artikel 13-Forums zu den BVT-Schluss-
        Zwischenzeit erstellt das europäische IVU-Büro in Sevilla                  folgerungen durch einen orientierenden Bericht des UBA
        (engl. European IPPC Bureau; Abk.: EIPPCB) einen ersten                    zum Änderungsbedarf der Anforderungen zum Stand der
        Entwurf des BVT-Merkblattes einschließlich eines Ent-                      Technik informiert. Zu diesem Zeitpunkt können sich die
        wurfs der BVT-Schlussfolgerungen. Dieser wird von der                      BVT-Schlussfolgerungen nur noch durch Beschlüsse des
        TWG kommentiert (oft 1500–2000 Kommentare) und das                         Artikel 75-Ausschusses ändern. Der Orientierungsbericht
        Sevilla-Büro passt den Entwurf entsprechend an. Abschlie-                  des UBA enthält übersichtsartig den Änderungsbedarf
        ßend werden in einer einwöchigen Abschluss-Sitzung                         der TA Luft, der betroffenen Anhänge der AbwV und ggf.
        der TWG die BVTs Punkt für Punkt diskutiert und ggf.                       weiterer rechtlicher Vorschriften. Nach der Abstimmung
        notwendige Textänderungen beschlossen. Damit ist die                       im Artikel 75-Ausschuss zu den BVT-Schlussfolgerungen
        technische Erarbeitung des BVT-Merkblattes praktisch                       wird der Orientierungsbericht durch das UBA konkreti-
        abgeschlossen. Die BVT-Schlussfolgerungen sind Teil des                    siert und darauf aufbauend werden die weiteren Schritte
        BREF, werden aber für das Komitologieverfahren text-                       zur Anpassung des untergesetzlichen Regelwerkes vom
        gleich ausgekoppelt und als alleinstehendes Dokument im                    BMU eingeleitet (siehe Abschnitt V dieses Beitrags).
        Artikel 75-Ausschuss beraten und verabschiedet.
           Auf der rechten Seite des Bildes 1 sind die entsprechen-
        den Überlegungen und Aktionen in Bezug auf den Anpas-                      IV. BVT-Merkblätter, die in Bearbeitung sind
        sungsbedarf des untergesetzlichen Regelwerks und die                           bzw. in Zukunft bearbeitet werden
        dafür Verantwortlichen auf nationaler Ebene dargestellt.
        Auch dieser Prozess wurde unter der IE-RL wegen der Aus-                   Nach Art. 13 (3) IE-RL hat die EU-Kommission ein Forum
        wirkungen der Ergebnisse des Informationsaustausches                       (das sogenannte Artikel 13-Forum) aus Vertretern der EU-
        auf das nationale Recht stärker formalisiert.21 Hervorzu-                  Mitgliedstaaten, der betreffenden Industrieverbände und
        heben ist hier die nationale Expertengruppe, die als zen-                  der sich für den Umweltschutz einsetzenden Nichtregie-
        trale Institution zu jedem BVT-Merkblatt gebildet wird.                    rungsorganisationen eingerichtet, das i.d.R. zweimal pro
        Dort werden von fachspezifischen Ländervertretern (zu                      Jahr einberufen wird. Neben praktischen Vorkehrungen
        Luft, Wasser und Abfall) unter Leitung eines Branchen-                     für den Informationsaustausch wird dort auch das Arbeits-
        experten des Umweltbundesamtes (UBA) die deutschen                         programm für den Informationsaustausch beraten. Am
        Beiträge zur Erarbeitung eines BVT-Merkblattes entwickelt                  13.9.2012 hat das Artikel 13-Forum das aktuelle Arbeits-
        und formuliert. Zu einem frühen Zeitpunkt der vorberei-                    programm für die derzeit in Bearbeitung befindlichen und
        tenden Arbeiten werden weitere Experten aus Industrie,                     künftig noch zu bearbeitenden BVT-Merkblätter bespro-
        Anlagenbau, Umweltverbänden oder der Wissenschaft ein-                     chen. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Der
        gebunden. Über die nationale Expertengruppe werden die                     Vorschlag der Kommission versucht bestehende Probleme
        offiziellen deutschen Beiträge zur Revision eines BVT-                     des Informationsaustausches, wie z. B. erhebliche Verzöge-
        Merkblattes an das EIPPCB gesendet; die Expertengruppe                     rungen bei der Bearbeitung der BVT-Merkblätter, zu
        begleitet also den gesamten Sevilla-Prozess auf nationaler                 thematisieren und einer Lösung zuzuführen. BVT-Merk-
        und europäischer Ebene.                                                    blätter sollen künftig in durchschnittlich drei statt bisher
           Da die BVT-Schlussfolgerungen innerhalb von vier Jah-                   fünf (oder mehr) Jahren überarbeitet und verabschiedet
        ren in die Genehmigungsanforderungen und den Anlagen-                      werden. Voraussichtlich auf der nächsten Sitzung des
        betrieb übertragen werden müssen, muss die rechtliche                      Forums etwa Mitte 2013 wird das neue EU-Arbeitspro-
        Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in das unterge-                       gramm beschlossen. Tabelle 1 enthält überblicksartig den
        setzliche Regelwerk unverzüglich erfolgen, d.h. möglichst                  aktuellen Stand der Arbeiten zu den BVT-Merkblättern,
        innerhalb eines Jahres.22 Die Vorarbeiten zur Umsetzung                    die sich derzeit in Bearbeitung befinden. Das Datum der
        der BVT-Schlussfolgerungen in nationale Vorschriften                       Bekanntmachung der BREFs der „ersten Runde“ im EU-
        beginnen deshalb schon deutlich vor der Veröffentlichung                   Amtsblatt ist jeweils in Klammern vermerkt.
        dieser im EU-Amtsblatt. Auch hier ist die nationale Exper-                    Im Zeitraum 1997–2008 wurden 32 BVT-Referenzdoku-
                                                                                   mente erarbeitet, seinerzeit noch unter dem Regime der
                                                                                   IVU-Richtlinie (2008/1/EU). 2005 begann dann die Revi-
                                                                                   sion der BVT-Merkblätter der „ersten abgeschlossenen
        21 Vgl. den in Fußnote 20 zitierten UMK-Beschluss zum Konzeptpapier.       Runde“ mit der Überarbeitung des Merkblattes Zement-,
        22 Das neue BImSchG-E sieht gemäß § 7 Abs. 1a und 1b ggf. eine un-         Kalk- und Magnesiumoxidindustrie.
           verzügliche Anpassung von Rechtsverordnungen wie z.B. der 13.              Im Jahr 2012 und im 1. Quartal 2013 wurden folgende
           und 17. BImSchV vor (max. 1 Jahr nach Veröffentlichung neuer BVT-       wichtige Arbeiten abgeschlossen:
           Schlussfolgerungen). In § 48 Abs. 1a und 1b BImSchG-E ist festgelegt,
           dass die Prüfung und ggf. Bekanntgabe der Fortentwicklung des           – Die Kommission veröffentlichte die BVT-Schlussfolge-
           Standes der Technik durch den BMU (TALA-Verfahren nach Nr. 5.1.1.          rungen zur Glasherstellung, zur Eisen- und Stahlerzeu-
           der TA-Luft) binnen maximal eines Jahres zu erfolgen hat.                  gung und zum Gerben von Häuten und Fellen sowie die
        23 Zu den Fundstellen siehe Fn. 11–14.                                        dazu gehörenden BVT-Merkblätter.23
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             48        Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen                                            I+E 2 2013

              BVT Merkblatt                                                                                      Datum der (Re-)       Geplante Vor-
                                                                                                                 Aktivierung der       lage des BREFs
                                                                                                                 TWG                   zum Art.13
                                                                                                                                       Forum
              Zellstoff- und Papierindustrie    (16.1.2002)                                                      2006                  2013
              Abwasser- und Abgasbehandlung/-management der chemischen Industrie (16.2.2003)                     2007                  2013
              Raffinerien   (19.2.2003)                                                                          2008                  2013
              Chloralkaliindustrie (16.1.2002)                                                                   2008                  2013
              Nichteisenmetallindustrie (16.1.2002)                                                              2006                  2013
              Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen (19.7.2003)                                             2008                  2014
              Herstellung organischer Grundchemikalien (19.2.2003)                                               2009                  2014
              Großfeuerungsanlagen        (19.10.2006)                                                           2011                  2014
              Platten auf Holzbasis (neues BREF, erstmals unter IE-RL erstellt)                                  2011                  2014

             Tabelle 1: EU-Arbeitsprogramm zur BREF Überarbeitung für den Zeitraum 2013–2014 – derzeit in Bearbeitung befindliche
             BREFs. Datum der Bekanntmachung der BREFs der „ersten Runde“ im EU-Amtsbl. in Klammern.

             – Die noch unter dem Regime der IVU-Richtlinie erarbei-              zur Datenerhebung und Kommentierung achten. Bisherige
               teten BVT des Merkblattes zur Zement-, Kalk- und                   Erfahrungen mit dem Informationsaustausch zu BVT
               Magnesiumoxidindustrie wurden in eine IE-RL-kon-                   (Komplexität des Prozesses, Vielzahl der beteiligten
               forme Form übergeführt; die BVT-Schlussfolgerungen                 Akteure und Themen, Schwierigkeit der Aufgabe, z.T. man-
               wurden am 9.4.2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.                 gelnde Branchenkenntnis des Personal im EIPPCB, etc.)
                                                                                  lassen aber vermuten, dass nicht damit zu rechnen ist, dass
             Zurzeit werden neun Merkblätter inklusive BVT-Schluss-               sich der Überarbeitungszeitraum für die Überarbeitung
             folgerungen vom EIPPCB in Sevilla bearbeitet. Außerdem               der umfangreichen BVT-Merkblätter signifikant verkürzen
             arbeitet das IVU-Büro an dem sogenannten JRC Reference               wird. Die in Tabelle 2 enthaltenen Vorstellungen der Kom-
             Report on Monitoring, der v. a. als Arbeitshilfe für die Tech-       mission zu Start und Ende der Merkblätter sollten unter
             nischen Arbeitsgruppen gedacht ist.                                  diesem Vorbehalt gelesen werden.
                Einer Selbsteinschätzung des EIPPCB zufolge können                   Die Vorstellungen zum zeitlichen Verlauf zeigen, dass
             mit dem vorhandenen Personal nicht mehr als zehn Merk-               es der EU-Kommission wichtig ist, möglichst zeitnah
             blätter gleichzeitig bearbeitet werden. Deshalb ist für 2013         BVT-Schlussfolgerungen zu verabschieden. Denn: Die Ver-
             geplant, nur ein neues – das BVT-Merkblatt zur Abfall-               abschiedung der BVT-Schlussfolgerungen für alle IE-RL-
             behandlung – zu beginnen. Ansonsten konzentriert sich                Aktivitäten ist eine Voraussetzung dafür, dass Anlagen-
             das EIPPCB darauf, die laufenden BREF-Arbeiten abzu-                 Genehmigungen angepasst werden (gemäß Art. 21 IE-RL).
             schließen (vgl. Tabelle 1). Ab 2014 sollen dann jedes Jahr           Die Verabschiedung von BVT-Schlussfolgerungen ist mit-
             vier neue Merkblätter gestartet werden. Nach den Vor-                hin eine notwendige Bedingung für die vollständige und
             stellungen der EU-Kommission soll außerdem das Arbeits-              sachgerechte Umsetzung der IE-RL.
             programm für die insgesamt acht Merkblätter der Chemie-
             industrie in naher Zukunft auf den Prüfstand gestellt und
             ggf. angepasst werden.                                               V. Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen
                Tabelle 2 enthält überblicksartig die Vorschläge der                 in das untergesetzliche Regelwerk
             Kommission zur zukünftigen Bearbeitung bzw. Revision
             der BVT-Merkblätter im Zeitraum 2013–2018.24 Nach bis-               Wie bereits ausgeführt, ist die zentrale Neuerung der IE-RL
             herigen Erfahrungen hat dieser Zeitplan allenfalls orientie-         gegenüber der Vorgänger-Richtlinie in materieller Hinsicht
             renden Charakter. Die EU-Kommission will die Bearbei-                die Stärkung der Verbindlichkeit der BVT, die in den
             tungszeit für die Überarbeitung der BVT-Merkblätter prak-            BVT-Merkblättern für die wichtigsten Industriezweige in
             tisch halbieren, hat aber noch nicht kommuniziert, welche            Europa operationalisiert und konkretisiert werden. Die mit
             konkreten Maßnahmen eine Zeitersparnis bei der Bearbei-              BVT assoziierten Emissionswerte stellen im Regelfall ver-
             tung bringen sollen. Die Überlegungen der EU-Kommis-                 bindliche europäische Mindeststandards für die Anlagen-
             sion dazu sind noch vage: So will sie z. B. die Arbeiten             zulassung dar.
             stärker auf BVT-relevante Aspekte konzentrieren (ohne zu
             sagen, wie), möglichst mit nur einem einzigen Entwurf zur            24 Diese zeitlichen Vorstellungen der EU-Kommission wurden auf dem
             Kommentierung durch die TWG auskommen, und stärker                      letzten Treffen des Art. 13 Forum in Brüssel am 13.9.2012 so vorgesellt
             als bisher auf die Einhaltung der gesetzten Fristen z. B.               und diskutiert.
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        I+E 2 2013                                   Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen             49

         BVT Merkblatt25                                             Datum der (Re-)   Geplante Vor-    Bemerkungen
                                                                     Aktivierung der   lage des BREF-
                                                                     TWG               Entwurfs zum
                                                                                       Art. 13 Forum
         Abfallbehandlung       (25.10.2006)                         2013              2015             Erweiterter Anwendungsbereich n.
                                                                                                        Anhang I der IE-RL
         Holzkonservierung mit Chemikalien                           2014              2016             Neue Aktivität n. IE-RL
         Herstellung anorganischer Grundchemikalien                  2014              2016             Die EU KOM schlägt vor, diese beiden
         (Ammoniak, Säuren und Düngemittel) u.                                                          BREFs zu einem einzigen BREF zu
         Herstellung anorganischer Grundchemikalien                                                     vereinen
         (Feststoffe u. andere) (30.8.2007)
         Abfallverbrennung      (25.10.2006)                         2014              2016
         Textilindustrie   (19.7.2003)                               2014              2016
         Stahlverarbeitung     (19.1.2002)                           2014              2016             Reaktivierung der TWG nötig; Revision
                                                                                                        2008 begonnen, 2009 gestoppt
         Tierschlachtanlagen & Anlagen zur Verwertung                2015              2017
         von tierischen Nebenprodukten (3.5.2005)
         Nahrungsmittelindustrie       (25.10.2006)                  2015              2017
         Industrielle Kühlsysteme (16.1.2002)                        2015              2017             KOM schlägt vor, diese BREFs zum BREF
         Energieeffizienz (19.2.2009)                                                                   „Ressourceneffizienz“ zu verschmelzen
         Gießereien     (03.5.2005)                                  2015              2017
         Herstellung anorganischer Spezialchemikalien                2016              2018             Abhängig von neuer Strategie für die
         (30.8.2007)                                                                                    Revision d. „Chemie-Merkblätter“
         Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunst-               2016              2018
         stoffen (Galvanik) (25.10.2006)
         Keramikindustrie     (30.8.2007)                            2016              2018
         Oberflächenbehandlung unter Verwendung von                  2016              2018
         organischen Lösemitteln (30.8.2007)
         Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender             2017              2019
         Güter (19.10.2006)
         Herstellung von Polymeren        (30.8.2007)                2017              2019             Abhängig von neuer Strategie für die
                                                                                                        Revision d. „Chemie-Merkblätter“
         Herstellung organischer Feinchemikalien                     2017              2019
         (25.10.2006)

        Tabelle 2: Entwurf des EU-Arbeitsprogramm zur BREF Überarbeitung für den Zeitraum 2013–2018 – zukünftig zu bearbeitende
        BREFs (Stand August 2012).

        1. Bundeseinheitlicher, standortunabhängiger                               Schlussfolgerungen verfolgen, d. h. die BVT müssen in das
                                                                                   untergesetzliche Regelwerk eingearbeitet werden.26 Im
           Stand der Technik
                                                                                   Klartext heißt das, dass der Verordnungsgeber nach Ver-
        Gemäß Art. 6 und 17(2) IE-RL können Mitgliedstaaten die                    öffentlichung von neuen BVT-Schlussfolgerungen im EU-
        BVT-Schlussfolgerungen durch „allgemein bindende Vor-                      Amtsblatt zunächst eine Überprüfung und gegebenenfalls
        schriften“ in nationales Recht umsetzen. Wie bisher schon                  Aktualisierung der im untergesetzlichen Regelwerk festge-
        wird Deutschland diesen Weg zur Umsetzung der BVT-                         legten Grenzwerte vornehmen wird. Anschließend müssen
                                                                                   die Genehmigungsbehörden der Länder sicherstellen, dass
                                                                                   die betreffenden Anlagen diese materiellen Anforderun-
        25 Das Datum der Bekanntmachung der BREFs der „ersten Runde“ im            gen (insbesondere Emissionsgrenzwerte) im Betrieb auch
           EU-Amtsblatt ist in Klammern vermerkt.
                                                                                   einhalten. Nach dem neuen BImSchG müssen neu ver-
        26 Zu den Gründen: Smeddinck, Herausforderungen und Probleme für           öffentlichte BVT-Standards „unverzüglich“ in das unterge-
           den Vollzug der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), in: Faßbender/
           Köck (Hrsg.), Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht,
                                                                                   setzliche Regelwerk (TA Luft, BImSchV)27 Eingang finden.
           Baden-Baden 2013, S. 99, 101 f.                                         Diese Neuregelungen setzen den Verordnungsgeber, die
        27 Entsprechende Vorschriften gelten auch für die Anhänge der AbwV         Genehmigungsbehörden und die Betreiber unter erheb-
           nach WHG.                                                               lichen Zeitdruck: den Verordnungsgeber, weil er i.d.R.
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             50       Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen                                    I+E 2 2013

             innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung von neuen         sich „aus den Informationen der BVT-Merkblätter weiter-
             BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit eine Über-           gehende oder ergänzende emissionsbegrenzende Anforde-
             prüfung und gegebenenfalls Anpassung des einschlägigen         rungen ergeben, als sie diese Verwaltungsvorschrift ent-
             untergesetzlichen Regelwerks vornehmen muss; die               hält“. Es geht demnach nur um strengere oder zusätzliche
             Genehmigungsbehörden, weil sie die geltenden Genehmi-          Anforderungen, nicht dagegen um eine Abschwächung der
             gungen auf Anpassungserfordernisse prüfen und ggf. die         TA Luft-Regelungen.29
             erforderlichen Verwaltungsentscheidungen treffen müs-             Um sicherzustellen, dass bei der Auswertung der Infor-
             sen; und schließlich die Betreiber, weil sie – sofern erfor-   mationen aus neuen BVT-Merkblättern alle für die Bewer-
             derlich – Änderungen an der Anlage planen, bei der             tung des SdT bedeutsamen Gesichtspunkte beachtet wer-
             zuständigen Behörde anzeigen, ggf. ein Änderungsgeneh-         den, hat das BMU den oben genannten beratenden TALA
             migungsverfahren vorbereiten und i.d.R. dessen Abschluss       einberufen, der aus zehn Mitgliedern besteht: vier Ver-
             abwarten müssen, bevor sie die erforderlichen Änderun-         treter der obersten Umweltschutzbehörden der Länder,
             gen in die betriebliche Praxis umsetzen können. Das alles      zwei aus der Wissenschaft, zwei aus der Industrie und
             in vier Jahren zu erreichen, setzt alle Beteiligten unter      zwei aus den Umweltverbänden.30
             erheblichen Zeitdruck.                                            Kommt der TALA zu dem Schluss, dass sich aus neuen
                Die Anwendung der BVT und ihre dynamische Fort-             BVT-Schlussfolgerungen weitergehende oder ergänzende
             schreibung im deutschen Anlagenrecht haben sich seit           Anforderungen ergeben, äußert er sich außerdem dazu,
             Jahrzehnten bewährt. Das ist unter der IE-RL insofern von      inwieweit sich der SdT fortentwickelt hat und welche Fest-
             Vorteil, als der im europäischen Vergleich meist anspruchs-    legungen der TA Luft im Einzelnen änderungs- oder ergän-
             volle deutsche Stand der Technik oft bereits einen weiten      zungsbedürftig sind. Der TALA prüft also, ob die Anforde-
             Bereich der BVT-Schlussfolgerungen abdeckt. Für Geneh-         rungen der TA Luft die Einhaltung der Anforderungen des
             migungsbehörden und Anlagenbetreiber dürfte der Ände-          BVT-Merkblattes ermöglicht. Dabei werden sowohl die in
             rungsbedarf deshalb weniger groß sein als in anderen Mit-      der TA Luft Nr. 5.1–5.3 genannten allgemeinen Anforde-
             gliedsstaaten. Dennoch: Neu verabschiedete BVT-Schluss-        rungen als auch die in Nr. 5.4 genannten speziellen Anfor-
             folgerungen müssen durch den Vorschriftengeber dahin-          derungen der TA Luft herangezogen.
             gehend geprüft werden, ob Anpassungsbedarf für die                Bild 2 stellt die wichtigsten Entscheidungsschritte des
             „allgemein bindenden Vorschriften“ besteht. Dies ist z. B.     TALA schematisch dar.
             dann der Fall, wenn die BVT-Schlussfolgerungen strengere          Der TALA kann die Aufhebung der Bindungswirkung
             Anforderungen enthalten, als das geltende untergesetz-         empfehlen und vorschlagen, wie diese Anforderung des
             liche Regelwerk. Das Vorgehen im Bereich Luft unterschei-      BVT-Merkblattes im Genehmigungsverfahren umgesetzt
             det sich dabei etwas von dem, das für den Bereich Wasser       werden könnte. Die Äußerungen des TALA sind Empfeh-
             gewählt wurde. Beide Verfahren werden im folgenden             lungen an das BMU. Sie stellen keine öffentlichen Doku-
             Abschnitt kurz vorgestellt.                                    mente dar und haben nicht den Status einer Erkenntnis-
                                                                            quelle, auf die sich Dritte oder Gerichte berufen können.
                                                                            Das BMU prüft dann seinerseits, ob aus seiner Sicht eine
             2. Der TA Luft-Ausschuss (TALA)                                Aufhebung der Bindungswirkung der TA Luft geboten ist.
                                                                            Wenn das BMU dem Votum folgt, wird dieses nach Anhö-
             Für die Emissionen in die Luft betreffenden BVT-Schluss-       rung der für Immissionsschutzrecht zuständigen obersten
             folgerungen hat der Verordnungsgeber zu prüfen, ob sie         Landesbehörden im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der
             den Anforderungen der TA Luft vom 24.7.2002 entspre-           Veröffentlichung wird im Einzelnen angegeben, welche
             chen.28 Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium            Regelungen der TA Luft den SdT nicht mehr zutreffend
             für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)            wiedergeben.
             auf Grundlage der Nummer 5.1.1 Abs. 4 der TA Luft ein             Die Veröffentlichung der Bewertung durch das BMU hat
             beratender TA Luft-Ausschuss (TALA) einberufen, der die        unmittelbare Wirkung für den Regelungsgehalt der TA
             Konformität der TA Luft mit nach 2002 veröffentlichten         Luft. Die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
             neuen oder geänderten BVT-Merkblättern prüft.                  sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundes-
                Nach Nummer 5.1.1 Abs. 5 S. 1 TA Luft ist zunächst fest-    anzeiger an die in der Bekanntmachung aufgehobenen
             zuhalten, dass die Anforderungen der TA Luft durch neue
             oder geänderte BVT-Merkblätter grundsätzlich nicht außer
             Kraft gesetzt werden. In Nummer 5.1.1 Abs. 5 S. 2 bis 4 TA     28 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz-
             Luft wird dann aber ein Weg eröffnet, wie Erkenntnissen           gesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom
                                                                               24. Juli 2002 (GMBl., 2002, Nr. 25–29, S. 511–605 vom 30. Juli
             aus den BVT-Merkblättern ohne formelle Änderung der
                                                                               2002).
             TA Luft Rechnung getragen werden kann: Unter bestimm-
                                                                            29 Vgl. Hansmann, TA Luft-Kommentar, München 2004, Nr. 5.1.1
             ten Voraussetzungen kann die Bindungswirkung der den              Rn. 23.
             Stand der Technik (SdT) konkretisierenden Regelungen
                                                                            30 Bekanntmachung der Geschäftsordnung des beratenden Ausschusses
             der TA Luft aufgehoben werden. In materieller Hinsicht            zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 10.2.2010
             hängt die Aufhebung der Bindungswirkung davon ab, ob              im Bundesanzeiger vom 26.2.2010, Nr. 32, S. 756.
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        Bild 2: Entscheidungsschritte im TA Luft-Ausschuss.

        Regelungen der TA Luft nicht mehr gebunden und haben                      3. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Aktualisie-
        dann in eigener Verantwortung zu prüfen, wie der SdT zu                      rung der Anhänge der AbwV
        konkretisieren ist. Die zuständigen Behörden können
        dabei nicht zu dem Ergebnis kommen, weniger strenge                       Wasserspezifische BVT-Schlussfolgerungen werden inner-
        Anforderungen zu stellen, als sie die TA Luft bereits ent-                halb der branchenspezifischen Anhänge der Abwasserver-
        hält (Verschlechterungsverbot).                                           ordnung umgesetzt.32
           Vor der Veröffentlichung der Empfehlung des BMU im                        Wenn die Verabschiedung einer BVT-Schlussfolgerung
        Bundesanzeiger findet eine Anhörung der für Immissions-                   unter der IE-RL bevorsteht, wird aus dem Kreis des Bund-
        schutzrecht zuständigen obersten Landesbehörden statt.                    /Länder Arbeitskreises Abwasser (BLAK Abwasser) ein
        Der Ausschuss anlagenbezogener Immissionsschutz/Stör-                     Vertreter einer Wasserbehörde bestimmt, der die Paten-
        fallvorsorge (AISV) und die Länderarbeitsgemeinschaft                     schaft für die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerung in die
        für Immissionsschutz (LAI) werden fachlich eingebunden.                   betroffenen Anhänge der AbwV übernimmt. Der Obmann
        Diese Gremien beraten über Vollzugsempfehlungen für die                   beruft dann kurzfristig eine Ad hoc-Arbeitsgruppe ein, die
        Genehmigungsbehörden. Vollzugsempfehlungen müssen                         den Änderungsbedarf des betroffenen Anhangs der AbwV
        durch die LAI bestätigt werden und werden dann – nach                     im Lichte der neuen BVTs prüft. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe
        Zustimmung der Umweltministerkonferenz (UMK) – zeit-                      besteht aus dem Obmann, Vertretern der Wasserbehörden
        gleich mit der Bundesanzeiger-Veröffentlichung zur Auf-                   der Länder und Experten des Umweltbundesamtes. Basis
        hebung der Bindungswirkung der TA Luft veröffentlicht.                    der Beratungen ist ein Bericht des UBA, der tabellenartig
        Die Länder können diese Vollzugsempfehlungen dann z. B.                   die BVTs und BAT-AELs den Anforderungen des entspre-
        durch Erlasse verbindlich einführen. Durch dieses Proze-                  chenden Anhangs gegenüberstellt und Vorschläge ent-
        dere soll weiterhin ein bundeseinheitlicher Vollzug sicher-               wickelt für all die Fälle, für die die Anforderungen des
        gestellt werden.31                                                        Anhangs von den BVTs abweichen (vgl. Bild 1, rechte
                                                                                  Seite). Wie im TALA gilt auch hier das Verschlechterungs-
                                                                                  verbot. Nach Abschluss der Beratungen der Behördenver-
                                                                                  treter werden die Ergebnisse und Vorschläge dem BMU
        31 Kritisch: Smeddinck, Herausforderungen und Probleme für den            übersandt, der sie anschließend im BLAK Abwasser mit
           Vollzug der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), in: Faßbender/Köck   den Vertretern der obersten Wasserbehörden der Länder
           (Hrsg.), Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht, Baden-
           Baden 2013, S. 99, 102 f.                                              berät. Bisher wurden die BVT-Schlussfolgerungen zur
        32 Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in
                                                                                  Glasherstellung (Anhang 41) und zur Eisen- und Stahl-
           Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV) vom 17. Juni 2004 (BGBl. I        erzeugung (Anhang 29 und 46) in Ad hoc-AGs beraten und
           S. 1108, 2625).                                                        die Ergebnisse dem BMU übermittelt. Auf dem Treffen des
I+E_2-2013   23.04.2013    14:52 Uhr    Seite 52

             52       Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen                        I+E 2 2013

             BLAK Abwasser im November 2012 wurden die Vor-                Die Umsetzung der IE-RL folgt der in Deutschland
             schläge der Ad hoc-AGs abschließend beraten. Es schließt      üblichen Regelungssystematik, europäische Vorgaben im
             sich das übliche Prozedere zur Änderung der AbwasserV         untergesetzlichen Regelwerk umzusetzen: Neue im EU-
             an (Ressortabstimmung, Anhörung, Beteiligung des              Amtsblatt veröffentlichte BVT-Schlussfolgerungen lösen
             Bundesrats, Verabschiedung im Bundesanzeiger).                in Deutschland eine Anpassungspflicht für das unter-
                                                                           gesetzliche Regelwerk aus. Für BVT, die die TA Luft be-
                                                                           treffen, liegt die Prüfung der Übereinstimmung des gelten-
             VI. Zusammenfassung                                           den Standes der Technik mit neuen BVT in der Hand des
                                                                           TA Luft-Ausschusses. Für abwasserbezogene BVT sind
             Durch die neue Richtlinie über Industrieemissionen erhal-     Länder-Patenschaften und Ad-hoc-Arbeitsgruppen einge-
             ten die BVT-Merkblätter eine größere Verbindlichkeit: Sie     richtet, die in relativ kurzer Zeit notwendige Anpassungen
             beinhalten in ihren Schlussfolgerungen im Regelfall ver-      der Anhänge der AbwV vorschlagen. Für die ersten ver-
             bindliche europäische Emissionsstandards. Durch den           öffentlichten BVT-Schlussfolgerungen zur Glasherstellung
             Sevilla-Prozess unter dem Regime der IE-RL verlagert sich     und Eisen- und Stahlerzeugung ist diese Überprüfung
             die Fortschreibung des Standes der Technik von der natio-     bereits erfolgt. Nach der Anpassung der nationalen Vor-
             nalen Ebene zunehmend auf die europäische Ebene. Neue         schriften (BMU) kommt es dann ggf. zu Änderungen
             BVT-Schlussfolgerungen schaffen faktisch nationales           der Genehmigung (Länderbehörden) und in der Folge ggf.
             Recht. Insbesondere die Schlussfolgerungen, die mit BVT       zu Anpassungen der Produktionsverfahren, der Abluft-
             assoziierte Emissionswerte (BAT-AEL) enthalten, müssen        und/oder Abwasserreinigungsanlagen (Betreiber).
             innerhalb von vier Jahren nach ihrer Veröffentlichung im         Durch jahrzehntelange Tradition im integrierten
             EU-Amtsblatt im Anlagenbetrieb eingehalten werden.            Umweltschutz und der Bestimmung und Fortschreibung
                Zurzeit werden neun BVT-Merkblätter inklusive BVT-         des branchenbezogenen Standes der Technik befindet sich
             Schlussfolgerungen von technischen Arbeitsgruppen unter       Deutschland in einer vergleichsweise günstigen Ausgangs-
             Leitung des EIPPCB in Sevilla bearbeitet. Im Jahr 2013        lage: Die IE-RL und die BVT-Schlussfolgerungen lösen oft
             soll nur ein neues Merkblatt (Abfallbehandlung) neu be-       keine gravierenden neuen materiellen Anforderungen aus.
             arbeitet werden. Ab 2014 sollen dann jedes Jahr vier neue     Im Detail und in vielen Einzelfällen bringen aber sowohl
             begonnen werden. Der Beitrag stellt die jüngsten Vor-         die IE-RL als auch neu veröffentlichte BVT-Schlussfolge-
             schläge der Kommission zur zukünftigen Bearbeitung bzw.       rungen Änderungen mit sich: im Hinblick auf Änderun-
             Revision der BVT-Merkblätter im Zeitraum 2013–2018 vor.       gen der wichtigsten Fachgesetze, auf notwendige Anpas-
             Dieser Zeitplan für das EU-Arbeitsprogramm hat jedoch         sungen des untergesetzlichen Regelwerks und v.a. hin-
             nur orientierenden Charakter. Dies erschwert eine voraus-     sichtlich der Genehmigungspraxis und des Betriebs der
             schauende Planung des Informationsaustausches zu BVT.         IED-Anlagen.
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