Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen
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I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 44 44 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen I+E 2 2013 Michael Suhr* Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen Entstehung, Arbeitsstand und Umsetzung in Deutschland I. Einführung linie über Industrieemissionen8 fristgerecht beschlossen, die voraussichtlich im April 2013 im Bundesgesetzblatt Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen veröffentlicht werden. Durch das Artikelgesetz wurden (Abk.: IE-RL)1 ist das zentrale europäische Regelwerk für insbesondere wichtige Teile des Bundes-Immissions- die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von schutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes und des Industrieanlagen – eine Art „Grundgesetz“ der Anlagen- Kreislaufwirtschaftsgesetzes geändert. Im Rahmen der genehmigung.2 Die IE-RL erfasst europaweit ca. 52.000 ersten und zweiten Artikelverordnung wurden einige der Anlagen, in Deutschland allein rund 9.100 Anlagen. Die IE- den Immissionsschutz betreffenden Verordnungen geän- RL ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Ver- dert (u. a. die 2., 4., 9., 13., 17., 25. und 31. BImSchV) sowie meidung und Verminderung der Umweltverschmutzung eine neue Industriekläranlagen-Zulassungs- und Über- (96/61/EG; IVU-Richtlinie).3 Hauptziel der neuen IE-Richt- wachungsverordnung (IZÜV) erlassen. Die IE-RL hat also linie ist es, durch eine verstärkte Anwendung der Besten eine Reihe von Änderungen im deutschen Anlagenrecht verfügbaren Techniken (BVT) bei industriellen Tätigkeiten und insbesondere den dazugehörigen Immissionsschutz- in der Europäischen Union ein einheitlicheres und hohes Verordnungen ausgelöst.9 Umweltschutzniveau zu erreichen und dadurch gleich- Darüber hinaus haben die BVT-Schlussfolgerungen artigere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Konsequenzen in Hinblick auf das weitere untergesetz- Der Einsatz der besten verfügbaren Techniken ist das liche Regelwerk (TA Luft, Anhänge der AbwV) und damit Kernstück der IE-RL. Die BVT bilden die Grundlage für die materiellen Anforderungen für den Betrieb von In- die Ableitung von Genehmigungsanforderungen.4 Zur dustrieanlagen.10 Der vorliegende Beitrag beleuchtet den Bestimmung der BVT in Europa organisiert die EU- Ablauf der Erarbeitung bzw. der Überarbeitung der BVT- Kommission einen Informationsaustausch5 zwischen den Merkblätter und ihrer BVT-Schlussfolgerungen, gibt einen Mitgliedstaaten, der Industrie,6 den Nichtregierungsorga- Überblick über die derzeit in Bearbeitung befindlichen nisationen und der Kommission. Das federführende IVU- und künftig geplanten BVT-Merkblätter und diskutiert für Büro befindet sich in Sevilla; deshalb wird der Informa- den Luft- und den Abwasserbereich, wie die BVT-Schluss- tionsaustausch zu den BVT auch „Sevilla-Prozess“ genannt folgerungen in das deutsche untergesetzliche Regelwerk wird. überführt werden. Dabei wird deutlich, dass der Sevilla- Zur Umsetzung der IE-RL in nationales Recht – Umset- Prozess und die Umsetzung neuer BVT-Schlussfolgerun- zungsfrist war der 7.1.2013 – wurden nach lebhaften Dis- gen für die Beteiligten einen erheblichen Aufwand be- kussionen in den Umweltausschüssen und zahlreichen deutet, sein Erfolg in hohem Maße vom Engagement der Änderungsanträgen im Bundesrat das Gesetz zur Umset- Beteiligten abhängt, und sein Ergebnis, also die BVT- zung der Industrieemissionsrichtlinie (Artikelgesetz)7 Schlussfolgerungen und die mit BVT assoziierten Emis- sowie zwei Verordnungspakete zur Umsetzung der Richt- sionswerte, faktisch nationales Recht schaffen. * Dipl.-Ing. Michael Suhr ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Umwelt- 5 Vgl. Art. 13 der IE-RL. bundesamt in Dessau-Roßlau und arbeitet dort an der Nationalen 6 Gawel, Zur Ökonomisierung rechtlicher Technikanforderungen: Koordinierungsstelle zur Umsetzung der IE-Richtlinie. Er ist Mitglied das Beispiel des Wasserrechts, DÖV, 2012, 298–308. des Art. 13 Forums, der Industrial Emission Expert Group (IEEG) und des Art. 75 Ausschusses und war im europäischen IVU-Büro in Sevilla 7 Das Umsetzungsgesetz ist herunterladbar unter: als Koautor des BVT-Merkblattes Zellstoff- und Papierindustrie tätig. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710486.pdf. 1 Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über 8 Die 1. Umsetzungsverordnung kann heruntergeladen werden unter: Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0319-12.pdf; die 2. Um- Umweltverschmutzung) (Neufassung) 17.12.2010, ABl. L 334, S. 17. setzungsverordnung unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/ 2 So bezeichnet von: Kopp-Assenmacher, Die Umsetzung der Richtlinie 17/121/1712164.pdf. über Industrieemissionen – Neuer Herausforderungen für Anlagen- 9 Siehe dazu z.B. Wasielewski, Das Gesetz zur Umsetzung der Richt- betreiber, I+E 2013, 28–34. linie über Industrieemissionen – Auswirkungen auf den Vollzug der 3 Vgl. Keller, Von der IVU-Richtlinie zur Richtlinie über Industrie- Länder, I+E 2013, 17–28 und Kopp-Assenmacher, Die Umsetzung der emissionen, I+E 2011, 223–231. Richtlinie über Industrieemissionen – Neuer Herausforderungen für Anlagenbetreiber, I+E 2013, 28–34. 4 Vgl. Braunewell, Die neue Richtlinie über Industrieemissionen. – Darstellung ihrer wesentlichen Regelungen und erste Überlegungen 10 Vgl. Peine, Die Ausgestaltung der immissionschutzrechtlichen zur Umsetzung im innerstaatlichen Recht, UPR 2011, 250–254. Genehmigung nach der neuen IE-Richtlinie, UPR 2012, 10 ff.
I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 45 I+E 2 2013 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen 45 II. Die neue Verbindlichkeit europäischer davon abhängen, wie die Kommission auf die Bean- Emissionsstandards spruchung der Ausnahmeregelungen nach Art. 15(4) IE-RL reagiert und welche Maßstäbe sie dafür hat bzw. für zu- Resultat des Informationsaustausches zu BVT sind die lässig erklärt. sogenannten BVT-Merkblätter (häufig auch BREF, für „Best Die Stärkung der BVT spiegelt sich vor allem im Art.15 Available REFerence Document“, genannt), deren wichtig- (3) und (4) der IE-RL wider: Soweit BVT-Schlussfolgerun- ster Bestandteil die BVT-Schlussfolgerungen sind. Gemäß gen mit BVT assoziierte Emissionswerte enthalten (engl. Art. 14 (3) IE-RL dienen die BVT-Schlussfolgerungen als BAT associated emission level: BAT-AEL), müssen die Behör- Referenzdokument für die Festlegung von Genehmigungs- den die Emissionsgrenzwerte im Regelfall so festlegen, auflagen und Grenzwerten in Europa. Unter dem Regime dass unter normalen Betriebsbedingungen die tatsäch- der IE-RL haben diese BVT-Schlussfolgerungen rechtsfor- lichen Emissionen – also die Betriebswerte – die mit BVT mal eine höhere Verbindlichkeit als die bisherigen BVT- assoziierten Emissionswerte erreichen oder unterschrei- Merkblätter erhalten. Die höhere Verbindlichkeit kommt ten. Zwar sind in besonderen Fällen Abweichungen mög- auch dadurch zum Ausdruck, dass die BVT-Schlussfolge- lich, z. B. wenn eine Bewertung ergibt, dass die Erreichung rungen nach dem Komitologieverfahren beschlossen wer- der mit den BVT assoziierten Emissionswerte wegen tech- den, also einem Ausschuss-Verfahren, das auch für den nischer Besonderheiten der betroffenen Anlage gemessen Erlass von Durchführungsbestimmungen zu anderen EU- am Umweltnutzen zu unverhältnismäßig höheren Kosten Richtlinien üblich ist. Der sogenannte Artikel 75-Aus- führen würde. Das Abweichen von den BVT und insbeson- schuss der IE-RL, der aus Vertretern der EU-Mitgliedstaa- dere den BAT-AELs ist aber mit besonderen Dokumen- ten besteht, stimmt über die BVT-Schlussfolgerungen mit tations-, Begründungs- und Berichtspflichten gegenüber qualifizierter Mehrheit ab; angenommene BVT-Schluss- der Kommission verbunden. folgerungen werden anschließend als Durchführungsbe- Die IE-RL schreibt weiterhin vor, dass die zuständige schluss der Kommission im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Behörde innerhalb von vier Jahren nach der Veröffent- Dies ist bislang für vier Branchen erfolgt.11 ,12 ,13,14 lichung von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit Zur Überprüfung der Umsetzung der IE-RL in natio- die Genehmigungsauflagen der betroffenen Anlagen über- nales Anlagenrecht und um sich einen Überblick über die prüft und gegebenenfalls die Genehmigung anpasst tatsächliche Implementierung der veröffentlichten BVT- (Art. 21 (3) IE-RL). Die Behörde muss gleichzeitig sicher- Schlussfolgerungen in den Betrieben zu verschaffen, sind stellen, dass die betroffenen Anlagen diese Auflagen ein- auf Basis des Art. 72 der IE-RL Fragebögen durch die Mit- halten. Nur in Ausnahmefällen kann sie eine längere Frist gliedstaaten zu beantworten. Für die ersten beiden ver- festlegen; in Deutschland nur, wenn wegen technischer öffentlichten BVT-Schlussfolgerungen wurde im Dezem- Merkmale der betroffenen Anlage die Vier-Jahres-Frist un- ber 2012 der Fragebogen verabschiedet und ebenfalls als verhältnismäßig wäre (standortunabhängige Vorsorge).16 Durchführungsbeschluss der Kommission veröffentlicht. In den Fragebögen sind alle Stahl- und Glaswerke aufzu- listen, deren Emissionswerte von den mit BVT assoziierten III. Typischer Arbeitsablauf für die Erarbeitung Emissionswerten abweichen, sowie die Gründe und die und Überprüfung von BVT-Merkblättern Dauer dieser Abweichung zu erläutern.15 Mit dem Instru- ment der Berichtspflichten versucht die Kommission also Bild 1 zeigt den typischen Ablauf des Informationsaus- die Anwendung der BVT in europäischen Industriebetrie- tausches zu BVT sowie die Einbindung der wichtigsten ben zu überprüfen. Inwiefern die IE-RL tatsächlich zu Akteure. Innerhalb Deutschlands ist das die nationale einer verstärkten Anwendung von BVT führt, wird auch Expertengruppe.17 Seit der Verabschiedung der „Leitlinien 11 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 über gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Her- gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und stellung von Zement, Kalk, Magnesiumoxid, 9.4.2013, ABl. L 100, des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Glasherstellung, S. 1–45. 8.3.2012, ABl. L 70, S. 1–62. 15 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. Dezember 2012 12 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 zur Festlegung, welche Art von Informationen die Mitgliedstaaten in über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) welcher Form und mit welcher Häufigkeit für die Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und über die Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Eisen- und Stahl- Parlaments und des Rates über Industrieemissionen zu übermitteln erzeugung, 8.3.2012, ABl. L 70, S. 63–98. haben, 19.12.2013, ABl. L 349, S. 57–65. 13 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 11. Februar 2013 16 Vgl. Erwägungsgrund 22 der IE-RL i.V.m. Art. 15(4) IE-RL über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken und für die Umsetzung in deutsches Recht: § 52 Abs. 1 S. 5 (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments BImSchG-E. und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Gerben 17 Vgl. überblicksartig und z.T. kritisch: Serr, Quo vadis, Sevilla Prozess? von Häuten und Fällen, 16.2.2013, ABl. L 45, S. 13–29. Herausforderungen für die Erarbeitung der BVT-Merkblätter (BREFs) 14 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. März 2013 über unter dem Dach der Richtlinie über Industrieemissionen (IED), Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) Immissionsschutz 2011, 114–118.
I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 46 46 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen I+E 2 2013 Bild 1: Arbeitsschritte des Informationsaustausches zu BVT, Zu- und Mitarbeit wichtiger Akteure und Umsetzung der BVT-Merk- blätter in nationales Recht für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung Der Informationsaustausch zu BVT einer Branche beginnt der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitäts- mit der Konstituierung der TWG. Es folgt die Erstellung sicherungsmaßnahmen“ im Frühjahr 201218 ist der Infor- der Liste der Überarbeitungswünsche aller Mitglieder der mationsaustausch zu BVT ein stringenterer Prozess, der TWG. Auf der Auftaktsitzung (Kick-off Meeting) in Sevilla sich stärker institutionalisiert hat. Die Leitlinien enthalten werden dann u.a. der Anwendungsbereich des betreffen- ein gemeinsames Verständnis zu Organisation und Ablauf den BVT-Merkblattes, die wichtigsten Umweltthemen der des Sevilla-Prozesses, sowie zu einer Reihe damit verbun- Branche und Bereiche, wo sich gegenüber dem bestehen- dener Themen wie Datenqualität, Fragebögen, Bearbei- den BVT-Merkblatt die BVT weiterentwickelt haben, fest- tungsfristen oder dem Umgang mit Betriebsgeheimnissen. gelegt. Weiterhin werden der Datenbedarf definiert und Herz und Motor für die Er- bzw. Überarbeitung der BVT- Inhalt und Gestalt des Fragebogens zur Datenerhebung für Merkblätter sind die technischen Arbeitsgruppen (engl. technical working group: TWG). Je BVT-Merkblatt gibt es eine TWG. In den TWG sind Repräsentanten der europäi- schen Mitgliedstaaten, Vertreter der betroffenen Industrie, 18 Vgl. zum generellen Ablauf aus europäischer Sicht: Durchführungs- beschluss der Kommission vom 10. Februar 2012 mit Leitlinien für die der EU-Kommission sowie europäischer Umweltverbände Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter vertreten.19 Die deutsche Delegation setzt sich i.d.R. aus und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der einem Experten des Umweltbundesamtes und einem oder Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen, 2.3.2012, ABl. L 63, S. 1–39. mehreren Länderfachvertretern zusammen. Bild 120 zeigt schematisch auf der linken Seite die verschiedenen Arbeits- 19 Keller, Von der IVU-Richtlinie zur Richtlinie über Industrieemissionen, I+E 2011, 223–231. schritte des Sevilla-Prozesses auf europäischer Ebene. Auf 20 Abbildung aus: Konzeptpapier: Nationale Organisation der Zu- und der rechten Seite des Bildes 1 sind die wichtigsten Akteure Mitarbeit bei der Erarbeitung von BVT-Merkblättern unter der Richt- auf deutscher Seite grau hinterlegt sowie der Bezug zur linie 2010/75/EU über Industrieemission (IED), Beschluss der 79. Anpassung des untergesetzlichen Regelwerks angedeutet. Umweltministerkonferenz (UMK) am 15./16.11.2012 in Kiel, S. 2.
I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 47 I+E 2 2013 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen 47 die Branche besprochen. Es schließt sich die Phase der tengruppe bzw. das UBA aktiv. Das BMU wird nach der Datenerhebung und Informationssammlung an. In der Stellungnahme des Artikel 13-Forums zu den BVT-Schluss- Zwischenzeit erstellt das europäische IVU-Büro in Sevilla folgerungen durch einen orientierenden Bericht des UBA (engl. European IPPC Bureau; Abk.: EIPPCB) einen ersten zum Änderungsbedarf der Anforderungen zum Stand der Entwurf des BVT-Merkblattes einschließlich eines Ent- Technik informiert. Zu diesem Zeitpunkt können sich die wurfs der BVT-Schlussfolgerungen. Dieser wird von der BVT-Schlussfolgerungen nur noch durch Beschlüsse des TWG kommentiert (oft 1500–2000 Kommentare) und das Artikel 75-Ausschusses ändern. Der Orientierungsbericht Sevilla-Büro passt den Entwurf entsprechend an. Abschlie- des UBA enthält übersichtsartig den Änderungsbedarf ßend werden in einer einwöchigen Abschluss-Sitzung der TA Luft, der betroffenen Anhänge der AbwV und ggf. der TWG die BVTs Punkt für Punkt diskutiert und ggf. weiterer rechtlicher Vorschriften. Nach der Abstimmung notwendige Textänderungen beschlossen. Damit ist die im Artikel 75-Ausschuss zu den BVT-Schlussfolgerungen technische Erarbeitung des BVT-Merkblattes praktisch wird der Orientierungsbericht durch das UBA konkreti- abgeschlossen. Die BVT-Schlussfolgerungen sind Teil des siert und darauf aufbauend werden die weiteren Schritte BREF, werden aber für das Komitologieverfahren text- zur Anpassung des untergesetzlichen Regelwerkes vom gleich ausgekoppelt und als alleinstehendes Dokument im BMU eingeleitet (siehe Abschnitt V dieses Beitrags). Artikel 75-Ausschuss beraten und verabschiedet. Auf der rechten Seite des Bildes 1 sind die entsprechen- den Überlegungen und Aktionen in Bezug auf den Anpas- IV. BVT-Merkblätter, die in Bearbeitung sind sungsbedarf des untergesetzlichen Regelwerks und die bzw. in Zukunft bearbeitet werden dafür Verantwortlichen auf nationaler Ebene dargestellt. Auch dieser Prozess wurde unter der IE-RL wegen der Aus- Nach Art. 13 (3) IE-RL hat die EU-Kommission ein Forum wirkungen der Ergebnisse des Informationsaustausches (das sogenannte Artikel 13-Forum) aus Vertretern der EU- auf das nationale Recht stärker formalisiert.21 Hervorzu- Mitgliedstaaten, der betreffenden Industrieverbände und heben ist hier die nationale Expertengruppe, die als zen- der sich für den Umweltschutz einsetzenden Nichtregie- trale Institution zu jedem BVT-Merkblatt gebildet wird. rungsorganisationen eingerichtet, das i.d.R. zweimal pro Dort werden von fachspezifischen Ländervertretern (zu Jahr einberufen wird. Neben praktischen Vorkehrungen Luft, Wasser und Abfall) unter Leitung eines Branchen- für den Informationsaustausch wird dort auch das Arbeits- experten des Umweltbundesamtes (UBA) die deutschen programm für den Informationsaustausch beraten. Am Beiträge zur Erarbeitung eines BVT-Merkblattes entwickelt 13.9.2012 hat das Artikel 13-Forum das aktuelle Arbeits- und formuliert. Zu einem frühen Zeitpunkt der vorberei- programm für die derzeit in Bearbeitung befindlichen und tenden Arbeiten werden weitere Experten aus Industrie, künftig noch zu bearbeitenden BVT-Merkblätter bespro- Anlagenbau, Umweltverbänden oder der Wissenschaft ein- chen. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Der gebunden. Über die nationale Expertengruppe werden die Vorschlag der Kommission versucht bestehende Probleme offiziellen deutschen Beiträge zur Revision eines BVT- des Informationsaustausches, wie z. B. erhebliche Verzöge- Merkblattes an das EIPPCB gesendet; die Expertengruppe rungen bei der Bearbeitung der BVT-Merkblätter, zu begleitet also den gesamten Sevilla-Prozess auf nationaler thematisieren und einer Lösung zuzuführen. BVT-Merk- und europäischer Ebene. blätter sollen künftig in durchschnittlich drei statt bisher Da die BVT-Schlussfolgerungen innerhalb von vier Jah- fünf (oder mehr) Jahren überarbeitet und verabschiedet ren in die Genehmigungsanforderungen und den Anlagen- werden. Voraussichtlich auf der nächsten Sitzung des betrieb übertragen werden müssen, muss die rechtliche Forums etwa Mitte 2013 wird das neue EU-Arbeitspro- Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in das unterge- gramm beschlossen. Tabelle 1 enthält überblicksartig den setzliche Regelwerk unverzüglich erfolgen, d.h. möglichst aktuellen Stand der Arbeiten zu den BVT-Merkblättern, innerhalb eines Jahres.22 Die Vorarbeiten zur Umsetzung die sich derzeit in Bearbeitung befinden. Das Datum der der BVT-Schlussfolgerungen in nationale Vorschriften Bekanntmachung der BREFs der „ersten Runde“ im EU- beginnen deshalb schon deutlich vor der Veröffentlichung Amtsblatt ist jeweils in Klammern vermerkt. dieser im EU-Amtsblatt. Auch hier ist die nationale Exper- Im Zeitraum 1997–2008 wurden 32 BVT-Referenzdoku- mente erarbeitet, seinerzeit noch unter dem Regime der IVU-Richtlinie (2008/1/EU). 2005 begann dann die Revi- sion der BVT-Merkblätter der „ersten abgeschlossenen 21 Vgl. den in Fußnote 20 zitierten UMK-Beschluss zum Konzeptpapier. Runde“ mit der Überarbeitung des Merkblattes Zement-, 22 Das neue BImSchG-E sieht gemäß § 7 Abs. 1a und 1b ggf. eine un- Kalk- und Magnesiumoxidindustrie. verzügliche Anpassung von Rechtsverordnungen wie z.B. der 13. Im Jahr 2012 und im 1. Quartal 2013 wurden folgende und 17. BImSchV vor (max. 1 Jahr nach Veröffentlichung neuer BVT- wichtige Arbeiten abgeschlossen: Schlussfolgerungen). In § 48 Abs. 1a und 1b BImSchG-E ist festgelegt, dass die Prüfung und ggf. Bekanntgabe der Fortentwicklung des – Die Kommission veröffentlichte die BVT-Schlussfolge- Standes der Technik durch den BMU (TALA-Verfahren nach Nr. 5.1.1. rungen zur Glasherstellung, zur Eisen- und Stahlerzeu- der TA-Luft) binnen maximal eines Jahres zu erfolgen hat. gung und zum Gerben von Häuten und Fellen sowie die 23 Zu den Fundstellen siehe Fn. 11–14. dazu gehörenden BVT-Merkblätter.23
I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 48 48 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen I+E 2 2013 BVT Merkblatt Datum der (Re-) Geplante Vor- Aktivierung der lage des BREFs TWG zum Art.13 Forum Zellstoff- und Papierindustrie (16.1.2002) 2006 2013 Abwasser- und Abgasbehandlung/-management der chemischen Industrie (16.2.2003) 2007 2013 Raffinerien (19.2.2003) 2008 2013 Chloralkaliindustrie (16.1.2002) 2008 2013 Nichteisenmetallindustrie (16.1.2002) 2006 2013 Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen (19.7.2003) 2008 2014 Herstellung organischer Grundchemikalien (19.2.2003) 2009 2014 Großfeuerungsanlagen (19.10.2006) 2011 2014 Platten auf Holzbasis (neues BREF, erstmals unter IE-RL erstellt) 2011 2014 Tabelle 1: EU-Arbeitsprogramm zur BREF Überarbeitung für den Zeitraum 2013–2014 – derzeit in Bearbeitung befindliche BREFs. Datum der Bekanntmachung der BREFs der „ersten Runde“ im EU-Amtsbl. in Klammern. – Die noch unter dem Regime der IVU-Richtlinie erarbei- zur Datenerhebung und Kommentierung achten. Bisherige teten BVT des Merkblattes zur Zement-, Kalk- und Erfahrungen mit dem Informationsaustausch zu BVT Magnesiumoxidindustrie wurden in eine IE-RL-kon- (Komplexität des Prozesses, Vielzahl der beteiligten forme Form übergeführt; die BVT-Schlussfolgerungen Akteure und Themen, Schwierigkeit der Aufgabe, z.T. man- wurden am 9.4.2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. gelnde Branchenkenntnis des Personal im EIPPCB, etc.) lassen aber vermuten, dass nicht damit zu rechnen ist, dass Zurzeit werden neun Merkblätter inklusive BVT-Schluss- sich der Überarbeitungszeitraum für die Überarbeitung folgerungen vom EIPPCB in Sevilla bearbeitet. Außerdem der umfangreichen BVT-Merkblätter signifikant verkürzen arbeitet das IVU-Büro an dem sogenannten JRC Reference wird. Die in Tabelle 2 enthaltenen Vorstellungen der Kom- Report on Monitoring, der v. a. als Arbeitshilfe für die Tech- mission zu Start und Ende der Merkblätter sollten unter nischen Arbeitsgruppen gedacht ist. diesem Vorbehalt gelesen werden. Einer Selbsteinschätzung des EIPPCB zufolge können Die Vorstellungen zum zeitlichen Verlauf zeigen, dass mit dem vorhandenen Personal nicht mehr als zehn Merk- es der EU-Kommission wichtig ist, möglichst zeitnah blätter gleichzeitig bearbeitet werden. Deshalb ist für 2013 BVT-Schlussfolgerungen zu verabschieden. Denn: Die Ver- geplant, nur ein neues – das BVT-Merkblatt zur Abfall- abschiedung der BVT-Schlussfolgerungen für alle IE-RL- behandlung – zu beginnen. Ansonsten konzentriert sich Aktivitäten ist eine Voraussetzung dafür, dass Anlagen- das EIPPCB darauf, die laufenden BREF-Arbeiten abzu- Genehmigungen angepasst werden (gemäß Art. 21 IE-RL). schließen (vgl. Tabelle 1). Ab 2014 sollen dann jedes Jahr Die Verabschiedung von BVT-Schlussfolgerungen ist mit- vier neue Merkblätter gestartet werden. Nach den Vor- hin eine notwendige Bedingung für die vollständige und stellungen der EU-Kommission soll außerdem das Arbeits- sachgerechte Umsetzung der IE-RL. programm für die insgesamt acht Merkblätter der Chemie- industrie in naher Zukunft auf den Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden. V. Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen Tabelle 2 enthält überblicksartig die Vorschläge der in das untergesetzliche Regelwerk Kommission zur zukünftigen Bearbeitung bzw. Revision der BVT-Merkblätter im Zeitraum 2013–2018.24 Nach bis- Wie bereits ausgeführt, ist die zentrale Neuerung der IE-RL herigen Erfahrungen hat dieser Zeitplan allenfalls orientie- gegenüber der Vorgänger-Richtlinie in materieller Hinsicht renden Charakter. Die EU-Kommission will die Bearbei- die Stärkung der Verbindlichkeit der BVT, die in den tungszeit für die Überarbeitung der BVT-Merkblätter prak- BVT-Merkblättern für die wichtigsten Industriezweige in tisch halbieren, hat aber noch nicht kommuniziert, welche Europa operationalisiert und konkretisiert werden. Die mit konkreten Maßnahmen eine Zeitersparnis bei der Bearbei- BVT assoziierten Emissionswerte stellen im Regelfall ver- tung bringen sollen. Die Überlegungen der EU-Kommis- bindliche europäische Mindeststandards für die Anlagen- sion dazu sind noch vage: So will sie z. B. die Arbeiten zulassung dar. stärker auf BVT-relevante Aspekte konzentrieren (ohne zu sagen, wie), möglichst mit nur einem einzigen Entwurf zur 24 Diese zeitlichen Vorstellungen der EU-Kommission wurden auf dem Kommentierung durch die TWG auskommen, und stärker letzten Treffen des Art. 13 Forum in Brüssel am 13.9.2012 so vorgesellt als bisher auf die Einhaltung der gesetzten Fristen z. B. und diskutiert.
I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 49 I+E 2 2013 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen 49 BVT Merkblatt25 Datum der (Re-) Geplante Vor- Bemerkungen Aktivierung der lage des BREF- TWG Entwurfs zum Art. 13 Forum Abfallbehandlung (25.10.2006) 2013 2015 Erweiterter Anwendungsbereich n. Anhang I der IE-RL Holzkonservierung mit Chemikalien 2014 2016 Neue Aktivität n. IE-RL Herstellung anorganischer Grundchemikalien 2014 2016 Die EU KOM schlägt vor, diese beiden (Ammoniak, Säuren und Düngemittel) u. BREFs zu einem einzigen BREF zu Herstellung anorganischer Grundchemikalien vereinen (Feststoffe u. andere) (30.8.2007) Abfallverbrennung (25.10.2006) 2014 2016 Textilindustrie (19.7.2003) 2014 2016 Stahlverarbeitung (19.1.2002) 2014 2016 Reaktivierung der TWG nötig; Revision 2008 begonnen, 2009 gestoppt Tierschlachtanlagen & Anlagen zur Verwertung 2015 2017 von tierischen Nebenprodukten (3.5.2005) Nahrungsmittelindustrie (25.10.2006) 2015 2017 Industrielle Kühlsysteme (16.1.2002) 2015 2017 KOM schlägt vor, diese BREFs zum BREF Energieeffizienz (19.2.2009) „Ressourceneffizienz“ zu verschmelzen Gießereien (03.5.2005) 2015 2017 Herstellung anorganischer Spezialchemikalien 2016 2018 Abhängig von neuer Strategie für die (30.8.2007) Revision d. „Chemie-Merkblätter“ Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunst- 2016 2018 stoffen (Galvanik) (25.10.2006) Keramikindustrie (30.8.2007) 2016 2018 Oberflächenbehandlung unter Verwendung von 2016 2018 organischen Lösemitteln (30.8.2007) Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender 2017 2019 Güter (19.10.2006) Herstellung von Polymeren (30.8.2007) 2017 2019 Abhängig von neuer Strategie für die Revision d. „Chemie-Merkblätter“ Herstellung organischer Feinchemikalien 2017 2019 (25.10.2006) Tabelle 2: Entwurf des EU-Arbeitsprogramm zur BREF Überarbeitung für den Zeitraum 2013–2018 – zukünftig zu bearbeitende BREFs (Stand August 2012). 1. Bundeseinheitlicher, standortunabhängiger Schlussfolgerungen verfolgen, d. h. die BVT müssen in das untergesetzliche Regelwerk eingearbeitet werden.26 Im Stand der Technik Klartext heißt das, dass der Verordnungsgeber nach Ver- Gemäß Art. 6 und 17(2) IE-RL können Mitgliedstaaten die öffentlichung von neuen BVT-Schlussfolgerungen im EU- BVT-Schlussfolgerungen durch „allgemein bindende Vor- Amtsblatt zunächst eine Überprüfung und gegebenenfalls schriften“ in nationales Recht umsetzen. Wie bisher schon Aktualisierung der im untergesetzlichen Regelwerk festge- wird Deutschland diesen Weg zur Umsetzung der BVT- legten Grenzwerte vornehmen wird. Anschließend müssen die Genehmigungsbehörden der Länder sicherstellen, dass die betreffenden Anlagen diese materiellen Anforderun- 25 Das Datum der Bekanntmachung der BREFs der „ersten Runde“ im gen (insbesondere Emissionsgrenzwerte) im Betrieb auch EU-Amtsblatt ist in Klammern vermerkt. einhalten. Nach dem neuen BImSchG müssen neu ver- 26 Zu den Gründen: Smeddinck, Herausforderungen und Probleme für öffentlichte BVT-Standards „unverzüglich“ in das unterge- den Vollzug der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), in: Faßbender/ Köck (Hrsg.), Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht, setzliche Regelwerk (TA Luft, BImSchV)27 Eingang finden. Baden-Baden 2013, S. 99, 101 f. Diese Neuregelungen setzen den Verordnungsgeber, die 27 Entsprechende Vorschriften gelten auch für die Anhänge der AbwV Genehmigungsbehörden und die Betreiber unter erheb- nach WHG. lichen Zeitdruck: den Verordnungsgeber, weil er i.d.R.
I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 50 50 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen I+E 2 2013 innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung von neuen sich „aus den Informationen der BVT-Merkblätter weiter- BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit eine Über- gehende oder ergänzende emissionsbegrenzende Anforde- prüfung und gegebenenfalls Anpassung des einschlägigen rungen ergeben, als sie diese Verwaltungsvorschrift ent- untergesetzlichen Regelwerks vornehmen muss; die hält“. Es geht demnach nur um strengere oder zusätzliche Genehmigungsbehörden, weil sie die geltenden Genehmi- Anforderungen, nicht dagegen um eine Abschwächung der gungen auf Anpassungserfordernisse prüfen und ggf. die TA Luft-Regelungen.29 erforderlichen Verwaltungsentscheidungen treffen müs- Um sicherzustellen, dass bei der Auswertung der Infor- sen; und schließlich die Betreiber, weil sie – sofern erfor- mationen aus neuen BVT-Merkblättern alle für die Bewer- derlich – Änderungen an der Anlage planen, bei der tung des SdT bedeutsamen Gesichtspunkte beachtet wer- zuständigen Behörde anzeigen, ggf. ein Änderungsgeneh- den, hat das BMU den oben genannten beratenden TALA migungsverfahren vorbereiten und i.d.R. dessen Abschluss einberufen, der aus zehn Mitgliedern besteht: vier Ver- abwarten müssen, bevor sie die erforderlichen Änderun- treter der obersten Umweltschutzbehörden der Länder, gen in die betriebliche Praxis umsetzen können. Das alles zwei aus der Wissenschaft, zwei aus der Industrie und in vier Jahren zu erreichen, setzt alle Beteiligten unter zwei aus den Umweltverbänden.30 erheblichen Zeitdruck. Kommt der TALA zu dem Schluss, dass sich aus neuen Die Anwendung der BVT und ihre dynamische Fort- BVT-Schlussfolgerungen weitergehende oder ergänzende schreibung im deutschen Anlagenrecht haben sich seit Anforderungen ergeben, äußert er sich außerdem dazu, Jahrzehnten bewährt. Das ist unter der IE-RL insofern von inwieweit sich der SdT fortentwickelt hat und welche Fest- Vorteil, als der im europäischen Vergleich meist anspruchs- legungen der TA Luft im Einzelnen änderungs- oder ergän- volle deutsche Stand der Technik oft bereits einen weiten zungsbedürftig sind. Der TALA prüft also, ob die Anforde- Bereich der BVT-Schlussfolgerungen abdeckt. Für Geneh- rungen der TA Luft die Einhaltung der Anforderungen des migungsbehörden und Anlagenbetreiber dürfte der Ände- BVT-Merkblattes ermöglicht. Dabei werden sowohl die in rungsbedarf deshalb weniger groß sein als in anderen Mit- der TA Luft Nr. 5.1–5.3 genannten allgemeinen Anforde- gliedsstaaten. Dennoch: Neu verabschiedete BVT-Schluss- rungen als auch die in Nr. 5.4 genannten speziellen Anfor- folgerungen müssen durch den Vorschriftengeber dahin- derungen der TA Luft herangezogen. gehend geprüft werden, ob Anpassungsbedarf für die Bild 2 stellt die wichtigsten Entscheidungsschritte des „allgemein bindenden Vorschriften“ besteht. Dies ist z. B. TALA schematisch dar. dann der Fall, wenn die BVT-Schlussfolgerungen strengere Der TALA kann die Aufhebung der Bindungswirkung Anforderungen enthalten, als das geltende untergesetz- empfehlen und vorschlagen, wie diese Anforderung des liche Regelwerk. Das Vorgehen im Bereich Luft unterschei- BVT-Merkblattes im Genehmigungsverfahren umgesetzt det sich dabei etwas von dem, das für den Bereich Wasser werden könnte. Die Äußerungen des TALA sind Empfeh- gewählt wurde. Beide Verfahren werden im folgenden lungen an das BMU. Sie stellen keine öffentlichen Doku- Abschnitt kurz vorgestellt. mente dar und haben nicht den Status einer Erkenntnis- quelle, auf die sich Dritte oder Gerichte berufen können. Das BMU prüft dann seinerseits, ob aus seiner Sicht eine 2. Der TA Luft-Ausschuss (TALA) Aufhebung der Bindungswirkung der TA Luft geboten ist. Wenn das BMU dem Votum folgt, wird dieses nach Anhö- Für die Emissionen in die Luft betreffenden BVT-Schluss- rung der für Immissionsschutzrecht zuständigen obersten folgerungen hat der Verordnungsgeber zu prüfen, ob sie Landesbehörden im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der den Anforderungen der TA Luft vom 24.7.2002 entspre- Veröffentlichung wird im Einzelnen angegeben, welche chen.28 Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium Regelungen der TA Luft den SdT nicht mehr zutreffend für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wiedergeben. auf Grundlage der Nummer 5.1.1 Abs. 4 der TA Luft ein Die Veröffentlichung der Bewertung durch das BMU hat beratender TA Luft-Ausschuss (TALA) einberufen, der die unmittelbare Wirkung für den Regelungsgehalt der TA Konformität der TA Luft mit nach 2002 veröffentlichten Luft. Die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden neuen oder geänderten BVT-Merkblättern prüft. sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundes- Nach Nummer 5.1.1 Abs. 5 S. 1 TA Luft ist zunächst fest- anzeiger an die in der Bekanntmachung aufgehobenen zuhalten, dass die Anforderungen der TA Luft durch neue oder geänderte BVT-Merkblätter grundsätzlich nicht außer Kraft gesetzt werden. In Nummer 5.1.1 Abs. 5 S. 2 bis 4 TA 28 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz- Luft wird dann aber ein Weg eröffnet, wie Erkenntnissen gesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl., 2002, Nr. 25–29, S. 511–605 vom 30. Juli aus den BVT-Merkblättern ohne formelle Änderung der 2002). TA Luft Rechnung getragen werden kann: Unter bestimm- 29 Vgl. Hansmann, TA Luft-Kommentar, München 2004, Nr. 5.1.1 ten Voraussetzungen kann die Bindungswirkung der den Rn. 23. Stand der Technik (SdT) konkretisierenden Regelungen 30 Bekanntmachung der Geschäftsordnung des beratenden Ausschusses der TA Luft aufgehoben werden. In materieller Hinsicht zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 10.2.2010 hängt die Aufhebung der Bindungswirkung davon ab, ob im Bundesanzeiger vom 26.2.2010, Nr. 32, S. 756.
I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 51 I+E 2 2013 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen 51 Bild 2: Entscheidungsschritte im TA Luft-Ausschuss. Regelungen der TA Luft nicht mehr gebunden und haben 3. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Aktualisie- dann in eigener Verantwortung zu prüfen, wie der SdT zu rung der Anhänge der AbwV konkretisieren ist. Die zuständigen Behörden können dabei nicht zu dem Ergebnis kommen, weniger strenge Wasserspezifische BVT-Schlussfolgerungen werden inner- Anforderungen zu stellen, als sie die TA Luft bereits ent- halb der branchenspezifischen Anhänge der Abwasserver- hält (Verschlechterungsverbot). ordnung umgesetzt.32 Vor der Veröffentlichung der Empfehlung des BMU im Wenn die Verabschiedung einer BVT-Schlussfolgerung Bundesanzeiger findet eine Anhörung der für Immissions- unter der IE-RL bevorsteht, wird aus dem Kreis des Bund- schutzrecht zuständigen obersten Landesbehörden statt. /Länder Arbeitskreises Abwasser (BLAK Abwasser) ein Der Ausschuss anlagenbezogener Immissionsschutz/Stör- Vertreter einer Wasserbehörde bestimmt, der die Paten- fallvorsorge (AISV) und die Länderarbeitsgemeinschaft schaft für die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerung in die für Immissionsschutz (LAI) werden fachlich eingebunden. betroffenen Anhänge der AbwV übernimmt. Der Obmann Diese Gremien beraten über Vollzugsempfehlungen für die beruft dann kurzfristig eine Ad hoc-Arbeitsgruppe ein, die Genehmigungsbehörden. Vollzugsempfehlungen müssen den Änderungsbedarf des betroffenen Anhangs der AbwV durch die LAI bestätigt werden und werden dann – nach im Lichte der neuen BVTs prüft. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Zustimmung der Umweltministerkonferenz (UMK) – zeit- besteht aus dem Obmann, Vertretern der Wasserbehörden gleich mit der Bundesanzeiger-Veröffentlichung zur Auf- der Länder und Experten des Umweltbundesamtes. Basis hebung der Bindungswirkung der TA Luft veröffentlicht. der Beratungen ist ein Bericht des UBA, der tabellenartig Die Länder können diese Vollzugsempfehlungen dann z. B. die BVTs und BAT-AELs den Anforderungen des entspre- durch Erlasse verbindlich einführen. Durch dieses Proze- chenden Anhangs gegenüberstellt und Vorschläge ent- dere soll weiterhin ein bundeseinheitlicher Vollzug sicher- wickelt für all die Fälle, für die die Anforderungen des gestellt werden.31 Anhangs von den BVTs abweichen (vgl. Bild 1, rechte Seite). Wie im TALA gilt auch hier das Verschlechterungs- verbot. Nach Abschluss der Beratungen der Behördenver- treter werden die Ergebnisse und Vorschläge dem BMU 31 Kritisch: Smeddinck, Herausforderungen und Probleme für den übersandt, der sie anschließend im BLAK Abwasser mit Vollzug der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), in: Faßbender/Köck den Vertretern der obersten Wasserbehörden der Länder (Hrsg.), Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht, Baden- Baden 2013, S. 99, 102 f. berät. Bisher wurden die BVT-Schlussfolgerungen zur 32 Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Glasherstellung (Anhang 41) und zur Eisen- und Stahl- Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV) vom 17. Juni 2004 (BGBl. I erzeugung (Anhang 29 und 46) in Ad hoc-AGs beraten und S. 1108, 2625). die Ergebnisse dem BMU übermittelt. Auf dem Treffen des
I+E_2-2013 23.04.2013 14:52 Uhr Seite 52 52 Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen I+E 2 2013 BLAK Abwasser im November 2012 wurden die Vor- Die Umsetzung der IE-RL folgt der in Deutschland schläge der Ad hoc-AGs abschließend beraten. Es schließt üblichen Regelungssystematik, europäische Vorgaben im sich das übliche Prozedere zur Änderung der AbwasserV untergesetzlichen Regelwerk umzusetzen: Neue im EU- an (Ressortabstimmung, Anhörung, Beteiligung des Amtsblatt veröffentlichte BVT-Schlussfolgerungen lösen Bundesrats, Verabschiedung im Bundesanzeiger). in Deutschland eine Anpassungspflicht für das unter- gesetzliche Regelwerk aus. Für BVT, die die TA Luft be- treffen, liegt die Prüfung der Übereinstimmung des gelten- VI. Zusammenfassung den Standes der Technik mit neuen BVT in der Hand des TA Luft-Ausschusses. Für abwasserbezogene BVT sind Durch die neue Richtlinie über Industrieemissionen erhal- Länder-Patenschaften und Ad-hoc-Arbeitsgruppen einge- ten die BVT-Merkblätter eine größere Verbindlichkeit: Sie richtet, die in relativ kurzer Zeit notwendige Anpassungen beinhalten in ihren Schlussfolgerungen im Regelfall ver- der Anhänge der AbwV vorschlagen. Für die ersten ver- bindliche europäische Emissionsstandards. Durch den öffentlichten BVT-Schlussfolgerungen zur Glasherstellung Sevilla-Prozess unter dem Regime der IE-RL verlagert sich und Eisen- und Stahlerzeugung ist diese Überprüfung die Fortschreibung des Standes der Technik von der natio- bereits erfolgt. Nach der Anpassung der nationalen Vor- nalen Ebene zunehmend auf die europäische Ebene. Neue schriften (BMU) kommt es dann ggf. zu Änderungen BVT-Schlussfolgerungen schaffen faktisch nationales der Genehmigung (Länderbehörden) und in der Folge ggf. Recht. Insbesondere die Schlussfolgerungen, die mit BVT zu Anpassungen der Produktionsverfahren, der Abluft- assoziierte Emissionswerte (BAT-AEL) enthalten, müssen und/oder Abwasserreinigungsanlagen (Betreiber). innerhalb von vier Jahren nach ihrer Veröffentlichung im Durch jahrzehntelange Tradition im integrierten EU-Amtsblatt im Anlagenbetrieb eingehalten werden. Umweltschutz und der Bestimmung und Fortschreibung Zurzeit werden neun BVT-Merkblätter inklusive BVT- des branchenbezogenen Standes der Technik befindet sich Schlussfolgerungen von technischen Arbeitsgruppen unter Deutschland in einer vergleichsweise günstigen Ausgangs- Leitung des EIPPCB in Sevilla bearbeitet. Im Jahr 2013 lage: Die IE-RL und die BVT-Schlussfolgerungen lösen oft soll nur ein neues Merkblatt (Abfallbehandlung) neu be- keine gravierenden neuen materiellen Anforderungen aus. arbeitet werden. Ab 2014 sollen dann jedes Jahr vier neue Im Detail und in vielen Einzelfällen bringen aber sowohl begonnen werden. Der Beitrag stellt die jüngsten Vor- die IE-RL als auch neu veröffentlichte BVT-Schlussfolge- schläge der Kommission zur zukünftigen Bearbeitung bzw. rungen Änderungen mit sich: im Hinblick auf Änderun- Revision der BVT-Merkblätter im Zeitraum 2013–2018 vor. gen der wichtigsten Fachgesetze, auf notwendige Anpas- Dieser Zeitplan für das EU-Arbeitsprogramm hat jedoch sungen des untergesetzlichen Regelwerks und v.a. hin- nur orientierenden Charakter. Dies erschwert eine voraus- sichtlich der Genehmigungspraxis und des Betriebs der schauende Planung des Informationsaustausches zu BVT. IED-Anlagen.
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