Certificate Policy für qualifizierte Zertifikate - PrimeSign ...
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Certificate Policy für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Autoren: Dr. Klaus Stranacher (verantwortlicher Autor) DI Thomas Knall DI Sandra Kreuzhuber DI Christof Rath Dokumenten-Version: 1.7.0 Ausgabedatum: 23.06.2021 PUBLIC PrimeSign GmbH Wielandgasse 2 . 8010 Graz . Austria T +43 (316) 25 830-0 . E office@prime-sign.com cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign INHALTSVERZEICHNIS Dokumenthistorie ................................................................................................................. 7 1. Einleitung .................................................................................................................9 1.1. Überblick.................................................................................................................................. 9 1.2. Name und Kennzeichnung des Dokuments ....................................................................... 9 1.3. PKI Teilnehmer ....................................................................................................................... 10 1.3.1. Zertifizierungsstellen .......................................................................................................... 10 1.3.2. Registrierungsstellen .......................................................................................................... 11 1.3.3. Widerrufs- und Aussetzungsdienst ................................................................................... 11 1.3.4. Zertifikatserwerber/in und Zertifikatsinhaber/in (Unterzeichner/in) .......................... 11 1.3.5. Sonstige Teilnehmer/innen.............................................................................................. 12 1.4. Zertifikatsverwendung........................................................................................................... 12 1.5. Pflege der CP.......................................................................................................................... 12 1.5.1. Zuständigkeit für das Dokument ..................................................................................... 12 1.5.2. Kontaktinformation ........................................................................................................... 12 1.5.3. Verantwortlicher für die Anerkennung anderer CP ...................................................... 13 1.6. Begriffe und Abkürzungen ................................................................................................... 13 2. Verantwortlichkeiten für Veröffentlichungen und Verzeichnisse .............................. 15 2.1. Verzeichnisse .......................................................................................................................... 15 2.1.1. Zentraler Verzeichnisdienst .............................................................................................. 15 2.1.2. Auskunftsdienst über den Zertifikatsstatus ..................................................................... 15 2.2. Veröffentlichung von Informationen ................................................................................... 15 2.3. Häufigkeit von Veröffentlichungen...................................................................................... 16 2.4. Zugriffskontrollen auf Verzeichnisse .................................................................................... 16 3. Identifizierung und Authentifizierung ....................................................................... 17 3.1. Namensregeln ........................................................................................................................17 3.2. Initiale Überprüfung der Identität .........................................................................................17 3.2.1. Natürliche Personen...........................................................................................................17 3.2.2. Juristische Personen .......................................................................................................... 18 3.3. Identifizierung und Authentifizierung von Anträgen auf Schlüsselerneuerung ............. 18 3.4. Identifizierung und Authentifizierung von Anträgen auf Aussetzung und Widerruf ..... 19 4. Betriebsanforderungen ...........................................................................................20 4.1. Zertifikatsantrag und Registrierung .................................................................................... 20 4.2. Bearbeitung des Zertifikatsantrags .................................................................................... 20 4.3. Zertifikatsannahme................................................................................................................ 22 4.4. Verwendung des Schlüsselpaars und des Zertifikats........................................................ 23 4.4.1. Nutzung durch den/die Zertifikatsinhaber/in .............................................................. 23 4.4.2. Nutzung durch sonstige Teilnehmer/innen ................................................................... 23 PUBLIC 23.06.2021 Seite 2 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign 4.5. Zertifikatserneuerung ........................................................................................................... 24 4.6. Zertifikatserneuerung mit Schlüsselerneuerung................................................................ 24 4.7. Zertifikatsänderungen .......................................................................................................... 24 4.8. Widerruf und Aussetzung von Zertifikaten ........................................................................ 24 4.9. Abfragedienst zum Zertifikatsstatus ................................................................................... 26 4.10. Abmeldung vom Vertrauensdienst ..................................................................................... 27 4.11. Hinterlegung und Wiederherstellung von Schlüsseln ....................................................... 27 5. Nicht-technische Sicherheitsmaßnahmen ............................................................... 28 5.1. Bauliche Sicherheitsmaßnahmen ....................................................................................... 28 5.2. Verfahrensvorschriften ......................................................................................................... 28 5.3. Personelle Sicherheitsvorkehrungen .................................................................................. 28 5.4. Protokollierung und Überwachungsmaßnahmen ............................................................ 28 5.5. Archivierung von Aufzeichnungen ..................................................................................... 29 5.6. Schlüsselwechsel (CA und Root-Schlüssel) ....................................................................... 29 5.7. Kompromittierung und Notfallplan (Desaster Recovery) ................................................ 29 5.8. Einstellung der Tätigkeit ....................................................................................................... 29 6. Technische Sicherheitsmaßnahmen ........................................................................30 6.1. Generierung und Installation von Schlüsselpaaren ......................................................... 30 6.2. Schutz der privaten Schlüssel ............................................................................................. 30 6.3. Andere Aspekte des Schlüsselpaar-Managements ......................................................... 30 6.4. Aktivierungsdaten.................................................................................................................. 31 6.5. Sicherheitsvorkehrungen in den Computersystemen ....................................................... 31 6.6. Sicherheitsvorkehrungen während der Lebensdauer....................................................... 31 6.7. Maßnahmen für die Netzwerksicherheit ............................................................................ 31 6.8. Zeitstempel ............................................................................................................................. 31 7. Profile für Zertifikate, Sperrlisten und Statusabfragedienst ...................................... 32 7.1. Zertifikatsprofile...................................................................................................................... 32 7.2. Sperrlistenprofile (CRL Profile) .............................................................................................. 37 7.3. Profile für Statusabfragedienst (OCSP Profile) .................................................................. 39 8. Überprüfungen und andere Bewertungen ................................................................41 8.1. Konformität ............................................................................................................................. 41 8.2. Audits ..................................................................................................................................... 42 9. Sonstige finanzielle und rechtliche Regelungen ...................................................... 43 PUBLIC 23.06.2021 Seite 3 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign 9.1. Gebühren .............................................................................................................................. 43 9.2. Finanzielle Verantwortung ................................................................................................... 43 9.3. Vertraulichkeit und Geschäftsdaten ................................................................................... 43 9.4. Datenschutz und Personendaten ....................................................................................... 43 9.5. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte .......................................................................... 44 9.6. Gewährleistungsansprüche und Garantien ...................................................................... 44 9.7. Haftungsausschlüsse ............................................................................................................ 44 9.8. Haftungsbeschränkungen ................................................................................................... 45 9.9. Schadenersatz ...................................................................................................................... 45 9.10. Gültigkeitsdauer der CP und Gültigkeitsende .................................................................. 45 9.11. Kommunikation .................................................................................................................... 45 9.12. Nachträge ............................................................................................................................. 45 9.13. Bestimmungen zur Schlichtung und Konfliktlösung ......................................................... 46 9.14. Gerichtsstand ........................................................................................................................ 46 9.15. Einhaltung geltenden Rechts .............................................................................................. 46 9.16. Sonstige Bestimmungen ...................................................................................................... 46 9.16.1. Vollständigkeitserklärung ................................................................................................ 46 9.16.2. Salvatorische Klausel ....................................................................................................... 46 9.16.3. Höhere Gewalt ................................................................................................................. 46 9.16.4. Rechtsübertragung .......................................................................................................... 46 9.17. Andere Bestimmungen .........................................................................................................47 9.17.1. Diskriminierung und Zugänglichkeit ............................................................................... 47 9.17.2. Erfüllungsgehilfen .............................................................................................................. 47 9.17.3. Rollenteilung ...................................................................................................................... 47 10. Referenzen ............................................................................................................. 48 PUBLIC 23.06.2021 Seite 4 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Zertifikatshierarchie ............................................................................................................10 PUBLIC 23.06.2021 Seite 5 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Dokumenthistorie....................................................................................................................... 7 Tabelle 2: Begriffe und Abkürzungen ..................................................................................................... 13 Tabelle 7: Zertifikatsprofil ......................................................................................................................... 32 Tabelle 8: Verwendete Zertifikatserweiterungen .................................................................................. 34 Tabelle 9: CRL-Profil ................................................................................................................................. 37 Tabelle 10: Verwendete CRL-Erweiterungen ......................................................................................... 38 PUBLIC 23.06.2021 Seite 6 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Dokumenthistorie Tabelle 1: Dokumenthistorie Version Datum Autor Änderungen Status 0.1.0 24.05.2016 Thomas Knall, Initialversion Entwurf Sandra Kreuzhuber, Klaus Stranacher 0.2.0 01.06.2016 Jan Herold Qualitätssicherung und Kommentare Entwurf 0.3.0 08.06.2016 Thomas Knall, Überarbeitungen und Anpassungen Entwurf Sandra Kreuzhuber, Klaus Stranacher 0.4.0 15.06.2016 Siegfried Gruber Qualitätssicherung und Kommentare Entwurf 0.5.0 17.06.2016 Thomas Knall, Überarbeitungen und Anpassungen Finaler Sandra Kreuzhuber, Entwurf Klaus Stranacher 1.0.0 20.06.2016 Thomas Rössler Überarbeitung, Freigabe und Veröffentlicht Veröffentlichung 1.0.1 26.08.2016 Klaus Stranacher, Editorielle Überarbeitung Entwurf Thomas Rössler, Sandra Kreuzhuber 1.1.0 01.06.2017 Christof Rath, Anpassungen zur Veröffentlicht Thomas Rössler Konformitätsbewertung 1.2.0 21.11.2017 Christof Rath, Editorielle Anpassungen und Veröffentlicht Klaus Stranacher Präzisierungen hinsichtlich QSCD auf Basis einer Fernsignatur-Lösung (Remote Signing), Anpassungen im Rollenmodell, Freigabe und Veröffentlichung 1.3.0 30.04.2019 Klaus Stranacher, Anpassungen zu: Nicht Christof Rath, - Präzisierung Registrierung-, veröffentlicht Siegfried Gruber Aussetzungs- und Widerrufsprozess - Geänderte Begrifflichkeiten (z.B. Version Sperre=Aussetzung) übermittelt - Rollenmodell, Tätigkeiten und an A-SIT zur Stellvertretung Konformitäts bewertung PUBLIC 23.06.2021 Seite 7 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign - Qualifizierte Zertifikate zu Testzwecken - Zertifikatsprofil - Ausstellung qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel (ohne QSEE) 1.3.1 26.06.2019 Christof Rath, Klaus Anpassung der Beschreibung der Veröffentlicht Stranacher Zertifikatserweiterungen 1.4.0 19.12.2019 Klaus Stranacher Editorielle Anpassungen, Veröffentlicht Versionsangleichung mit CPS 1.5.0 02.04.2020 Klaus Stranacher Anpassungen zu: Veröffentlicht - Aktualisierung des Zertifikatsprofils (Einführung Policy OID 1.2.40.0.39.3.1.2, Entfernung Policy OID 1.2.40.0.39.3.1.1) 1.6.0 31.03.2021 Klaus Stranacher, Anpassungen und Erweiterungen zu: Nicht Christof Rath - Practice Statement der vom VDA veröffentlicht betriebenen (qualifizierten) Signatur- bzw. Version Siegelerstellungseinheiten gem. übermittelt ETSI TS 119 431-1 hinzugefügt an A-SIT zur - Anpassungen des Zertifikats- und Konformitäts Sperrlistenprofils bewertung - Editorielle Anpassungen 1.7.0 23.06.2021 Klaus Stranacher Erweiterung der Zertifikatshierarchie: Veröffentlicht - Neues CA-Zertifikat für die CA „EGOFY Qualified CA 2021“ - Neues CA-Zertifikat für die CA „PrimeSign Qualified Seal CA 2021" Dokument freigegeben durch: Unterzeichner ppa. Mag. Siegfried Gruber Datum/Zeit-UTC 2021-06-23T11:39:24+02:00 Prüfinformation Diese Unterschrift ist gemäß EU Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS) der handschriftlichen Unterschrift grundsätzlich rechtlich gleichgestellt. PUBLIC 23.06.2021 Seite 8 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign 1. Einleitung 1.1. Überblick Das vorliegende Dokument repräsentiert die Anwendungsvorgabe (Certificate Policy, CP) der von der PrimeSign GmbH betriebenen (qualifizierten) Public Key Infrastruktur (PKI) und die SSASC 1 Policy der von der PrimeSign GmbH betriebenen (qualifizierten) Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten. Die PrimeSign GmbH betreibt als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter – im Folgenden VDA genannt – einen Vertrauensdienst für die Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten zur Nutzung mit qualifizierten elektronischen Signaturen und (qualifizierten) elektronischen Siegeln. Die Gliederung dieses Dokuments orientiert sich an dem internationalen Standard für Zertifizierungsrichtlinien [RFC 3647] der Internet Society und erfüllt die entsprechenden Anforderungen folgender Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen: - ETSI EN 319 401 V2.2.1 (2018-04): Electronic Signatures and Infrastructures (ESI); General Policy Requirements for Trust Service Providers [ETSI EN 319 401] - ETSI EN 319 411-1 V1.2.2 (2018-04): Electronic Signatures and Infrastructures (ESI); Policy and security requirements for Trust Service Providers issuing certificates; Part 1: General requirements [ETSI EN 319 411-1] - ETSI EN 319 411-2 V2.2.2 (2018-04): Electronic Signatures and Infrastructures (ESI); Policy and security requirements for Trust Service Providers issuing certificates; Part 2: Requirements for trust service providers issuing [ETSI EN 319 411-2] - ETSI TS 119 431-1 V1-1-1 (2018-12): Electronic Signatures and Infrastructures (ESI); Policy and security requirements for trust service providers; Part 1: TSP service components operating a remote QSCD / SCDev [ETSI TS 119 431-1] 1.2. Name und Kennzeichnung des Dokuments Name der Richtlinie: PrimeSign Certificate Policy für qualifizierte Zertifikate zur Nutzung mit qualifizierten Signaturen und (qualifizierten) Siegeln. Version: 1.7.0 1 Server signing application service component gemäß [ETSI TS 119 431-1] PUBLIC 23.06.2021 Seite 9 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Datum: 23.06.2021 Object Identifier: 1.2.40.0.39.2.2.1.1.7.0 1.2.40.0.39(PrimeSign).2(Dokumentation).1(CP für qualifizierte Zertifikate).1(CA spezifisch).1.7.0(vorliegende Version) Die OID 1.2.040.0.39 ist auf die Firma PrimeSign GmbH registriert. 1.3. PKI Teilnehmer In diesem Abschnitt werden die PKI Teilnehmer und ihre Aufgaben skizziert. Detaillierte Informationen können in Folge den weiteren Abschnitten entnommen werden. 1.3.1. Zertifizierungsstellen Die Zertifikatshierarchie des VDA für qualifizierte Zertifikate ist in drei Ebenen gegliedert. Die oberste Ebene bildet die Qualifizierte Root CA. Davon abgeleitet werden in der zweiten Ebene entsprechende qualifizierte CAs, die in weitere Folge (und somit in Ebene 3) die qualifizierten Endanwenderzertifikate ausstellen. Abbildung 1 bietet eine schematische, exemplarische Darstellung der Zertifikatshierarchie. Abbildung 1: Zertifikatshierarchie Das Root-Zertifikat sowie die darunterliegenden CA-Zertifikate werden vom VDA ausgestellt. In dieser Zertifikatshierarchie werden lediglich qualifizierte Endanwenderzertifikate ausgestellt. PUBLIC 23.06.2021 Seite 10 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Der VDA stellt qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen an natürliche Personen sowie qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel an juristische Personen aus. Die Unterscheidung zwischen einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen bzw. elektronische Siegel erfolgt durch Verwendung der Zertifikatserweiterung QCStatement. Für nähere Informationen zum verwendeten Zertifikatsprofil siehe Abschnitt 7.1. Soweit diese zur Ausstellung qualifizierter Zertifikate verwendet werden, kommen die Bestimmungen dieses Dokuments zur Anwendung. Der VDA behält es sich vor, weitere qualifizierte CA-Zertifikate (d.h. weitere CAs zur Ausstellung von qualifizierten Endanwenderzertifikaten) je nach Bedarf für spezielle Nutzungsszenarien oder für geschlossene Organisationen auszustellen. Weiters steht es dem VDA frei, bei Bedarf zusätzlich fortgeschrittene Zertifikate auszustellen, jedoch erfolgt dies in einer weiteren Zertifikatshierarchie mit einem eigenen Root-Zertifikat. 1.3.2. Registrierungsstellen In der Registrierungsstelle (RA) wird die Registrierung von Zertifikatserwerbern/innen durch einen so genannten Registration Officer (RO) durchgeführt. Alternative Registrierungsmöglichkeiten können, sofern sie dieselbe Qualität hinsichtlich der Identifizierung des/der Zertifikatserwerbers/in und der Überprüfung der Daten des/der Zertifikaterwerbers/in ermöglichen, zusätzlich angeboten werden. Für die Registrierung sind dabei insbesondere folgende Tätigkeiten notwendig: sichere und eindeutige Identifizierung der Zertifikatserwerber/innen, Überprüfung und Bearbeitung der Daten des/der Zertifikatserwerbers/in sowie schließlich die Weiterleitung dieser geprüften Daten an die entsprechende Zertifizierungsstelle. 1.3.3. Widerrufs- und Aussetzungsdienst Zertifikatsinhaber/innen können jederzeit an den VDA einen Antrag auf Widerruf oder Aussetzung ihres Zertifikates stellen. Dies erfolgt über den Widerrufs- und Aussetzungsdienst. Abschnitt 3.4 und 4.8 enthalten nähere Informationen zum Ablauf eines Widerrufs bzw. einer Aussetzung. 1.3.4. Zertifikatserwerber/in und Zertifikatsinhaber/in (Unterzeichner/in) Anträge auf Ausstellung eines Zertifikates können sowohl von natürlichen Personen wie auch von juristischen Personen durch eine vertretungsbefugte natürliche Person eingebracht werden. Zertifikatsinhaber/in ist in Folge jene Person, auf die das Zertifikat ausgestellt ist. Der/die PUBLIC 23.06.2021 Seite 11 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Zertifikatsinhaber/in ist jene Person, die eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein (qualifiziertes) elektronisches Siegel aufbringt. 1.3.5. Sonstige Teilnehmer/innen Sonstige Teilnehmer/innen sind vor allem die Empfänger/innen bzw. Nutzer/innen eines Zertifikats. Sie vertrauen dabei auf die angegebenen Daten im Zertifikat, die sie beispielsweise im Zuge der Überprüfung der Gültigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines (qualifizierten) elektronischen Siegels benötigen. 1.4. Zertifikatsverwendung Mit der Ausstellung des qualifizierten Zertifikats basierend auf dieser Richtlinie wird von der Zertifizierungsstelle der Schlüssel des/der Unterzeichners/in zertifiziert. Dieser Schlüssel darf ausschließlich für das Erstellen von qualifizierten elektronischen Signaturen oder (qualifizierten) elektronischen Siegeln genutzt werden. Elektronische Signaturen, die auf einem unter dieser Richtlinie ausgestellten Zertifikat für elektronische Signaturen basieren und mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt wurden, sind qualifizierte elektronische Signaturen gemäß Artikel 3 Z 12 Verordnung (EU) 910/2014 [EIDAS]. Elektronische Siegel, die auf einem unter dieser Richtlinie ausgestellten Zertifikat für elektronische Siegel basieren und mit einer qualifizierten Siegelerstellungseinheit erstellt wurden, sind qualifizierte elektronische Siegel gemäß Artikel 3 Z 27 Verordnung (EU) 910/2014 [EIDAS]. 1.5. Pflege der CP 1.5.1. Zuständigkeit für das Dokument Dieses Dokument wurde von der PrimeSign GmbH erstellt und herausgegeben. Die PrimeSign GmbH ist für die Pflege, Verwaltung und Organisation des Dokuments verantwortlich. 1.5.2. Kontaktinformation Die Kontaktaufnahme kann über folgende Wege erfolgen: PrimeSign GmbH Wielandgasse 2, 8010 Graz PUBLIC 23.06.2021 Seite 12 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Niederlassung Wien: PrimeSign GmbH, Franzosengraben 8, 1030 Wien Telefon: +43 316 25 830 Web: https://prime-sign.com Email: office@prime-sign.com 1.5.3. Verantwortlicher für die Anerkennung anderer CP Die PrimeSign GmbH entscheidet über die Anerkennung andere CPS. 1.6. Begriffe und Abkürzungen Tabelle 2: Begriffe und Abkürzungen Begriff/Abkürzung Bedeutung AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PrimeSign für qualifizierte Zertifikate AO Audit Officer ASN.1 Abstract Syntax Notation One BKA Bundeskanzleramt CA Certification Authority (Zertifizierungsstelle) CARL Widerrufsliste für CA-Zertifikate CEO Chief Executive Officer CP Certificate Policy CPS Certification Practice Statement CRL Certificate Revocation List DER Distinguished Encoding Rules eIDAS Verordnung (EU) 910/2014 EAL Evaluation Assurance Level ETSI European Telecommunications Standards Institute (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) FIPS Federal Information Processing Standard GMT Greenwich Mean Time HSM Hardware Security Module ISO International Organization for Standardization LCO Legal Compliance Officer LCRO Liaison and Chief Registration Officer PUBLIC 23.06.2021 Seite 13 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign LDAP Lightweight Directory Access Protocol OCSP Online Certificate Status Protocol OID Object Identifier PKI Public Key Infrastruktur PO Policy Officer (Q)SEE (Q)ualifizierte Signatur- und Siegelerstellungseinheit Remote Signing Elektronische Fernsignatur gemäß [EIDAS] RA Registrierungsstelle RO Registration Officer RVO Revocation Officer SA System Administrator SIR SIR definiert eine Schnittstelle bzw. einen Prozess, welche elektronische Identitätsnachweise ausgewählter, zuverlässiger Quellen des öffentlichen Bereichs und ausgewählter Registrierungsstellen sammelt und diese dem VDA für die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats über eine definierte Web- Service Schnittstelle zur Verfügung stellt. SO Security Officer VDA Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter PrimeSign GmbH VPN Virtual Private Network PUBLIC 23.06.2021 Seite 14 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign 2. Verantwortlichkeiten für Veröffentlichungen und Verzeichnisse 2.1. Verzeichnisse 2.1.1. Zentraler Verzeichnisdienst Es wird ein zentraler Verzeichnisdienst betrieben, in dem Zertifikate veröffentlicht sind. Der Verzeichnisdienst kann dabei via LDAP abgefragt werden. 2.1.2. Auskunftsdienst über den Zertifikatsstatus Statusinformationen zu den herausgegebenen Zertifikaten können via CRL oder OCSP abgefragt werden. 2.2. Veröffentlichung von Informationen Sämtlichen öffentlichen Informationen werden auf der Webseite des VDA unter folgender Adresse veröffentlicht: - http://tc.prime-sign.com Zu diesen Informationen zählen insbesondere: - Certificate Policy (CP) - Certification Practice Statement (CPS) - PKI Disclosure Statement (PDS) - Root-Zertifikat - CA-Zertifikate - Certificate Revocation Lists (CRLs) - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PrimeSign für qualifizierte Zertifikate (inkl. Informationen zu Haftung, Haftungsbeschränkungen und Schadenersatzansprüche) - Unterrichtung zur Zertifikatsnutzung - Allgemeiner Signaturvertrag Informationen zu den aktuellen Möglichkeiten zum Widerruf bzw. zur Aussetzung eines Zertifikats sind auf der Webseite des VDA zu finden: - https://www.prime-sign.com PUBLIC 23.06.2021 Seite 15 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Das Dokument Technisches Sicherheitskonzept, Systembeschreibung und Risikobewertung [TP], das die Grundlage für das vorliegende Dokument bildet, ist vertraulich und ist daher nicht öffentlich zugänglich. 2.3. Häufigkeit von Veröffentlichungen Die Veröffentlichung der CP erfolgt immer unmittelbar nach Erstellung bzw. Freigabe des Dokuments. Die Veröffentlichung eines Zertifikats erfolgt gemäß Artikel 24 Abs 2 lit f eIDAS-VO nur nach Zustimmung des/der Zertifikatsinhabers/in. Jede Änderung des Zertifikatsstatus wird ebenfalls unverzüglich in den Statusinformationen veröffentlicht. 2.4. Zugriffskontrollen auf Verzeichnisse Der Zugriff auf den zentralen Verzeichnisdienst ist nur lesend möglich. Bei Listenabfragen kann eine bestimmte Mengenbegrenzung erfolgen. Der Zugriff auf den Auskunftsdienst über den Zertifikatsstatus ist ebenfalls nur lesend, aber ansonsten unbeschränkt möglich. PUBLIC 23.06.2021 Seite 16 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign 3. Identifizierung und Authentifizierung 3.1. Namensregeln Für die Ausstellung von Zertifikaten an natürliche Personen wird der Name des/der Zertifikatsinhabers/in durch eine Reihe von Attributen dargestellt. Optional kann auch die Zugehörigkeit zu einer Organisation in das Zertifikat mit aufgenommen werden. Details hierzu sind dem entsprechenden Certification Practice Statement [CPS] zu entnehmen. Für die Ausstellung von Zertifikaten an juristische Personen wird der Name des/der Zertifikatsinhabers/in ebenfalls durch eine Reihe von Attributen dargestellt. Details hierzu sind dem entsprechenden Certification Practice Statement [CPS] zu entnehmen. Die Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten zur Durchführung von Tests ist ohne Identitäts- prüfung möglich. Diese Zertifikate sind erkennbar durch die beginnende Zeichenfolge „XXXTESTXXX_“ im Name der Person bzw. im Organisationsnamen. 3.2. Initiale Überprüfung der Identität 3.2.1. Natürliche Personen Bei der Antragstellung muss der/die Zertifikatserwerber/in seine/ihre Identität persönlich gegenüber einem Registration Officer (RO) unter Verwendung eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises nachweisen. Eine persönliche Selbst-Identifikation und somit auch Selbst-Ausstellung eines Zertifikats auf Basis der Überprüfung eines Lichtbildausweises eines RO für sich selbst ist nicht zulässig. Eine derartige Selbst-Identifikation ist ausschließlich zu Testzwecken entsprechend Abschnitt 3.1.3 des Certification Practice Statement [CPS] zulässig. Bei Bedarf und nach technischer Möglichkeit steht dem/der Zertifikatserwerber/in die Möglichkeit zur Verfügung seine/ihre Identität mittels sicherer Distanz-Identifikationsverfahren (gemäß Artikel 24 Abs 1 lit b bzw. lit d Verordnung (EU) 910/2014 [EIDAS]), bei denen der/die Zertifikatswerber/in nicht vor Ort bei einem Registration Officer erscheinen muss, nachzuweisen. Alternativen, vor allem elektronische Distanzverfahren, sind möglich und können abhängig von deren technischer Machbarkeit und rechtlicher Zulässigkeit (vor dem Hintergrund des vorliegenden Dokuments) vom VDA eingerichtet und angeboten werden. PUBLIC 23.06.2021 Seite 17 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Zusätzlich steht die Möglichkeit zur Verfügung, ein neues qualifiziertes Zertifikat mittels bereits vorhandener eindeutiger starker elektronischer Identität (gemäß Artikel 24 Abs 1 lit c iVm Art 24 Abs 1 lit a und b Verordnung (EU) 910/2014 [EIDAS]; Sicherheitsniveau substantiell oder hoch) bzw. mit einer bestehenden qualifizierten Signatur oder mit geeigneten anderen zulässigen elektronischen Nachweisen (etwa behördlichen Identitätsbestätigungen, etc.), die über eine dem Stand der Technik und den Vorgaben dieses Dokumentes entsprechende Umsetzung des SIR- Verfahrens erbracht werden, zu beantragen. Ist der/die Zertifikatserwerber/in eine natürliche Person müssen insbesondere auch folgende Angaben überprüft werden: - Vollständiger Name - Geburtsdatum Bei Angabe von Organisationsdaten im Zertifikat, muss der/die Zertifikatserwerber/in die Einwilligung der Organisation bzw. die Autorisierung der Organisation durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen. 3.2.2. Juristische Personen Im Falle einer Zertifikatsantragstellung für eine juristische Person muss der/die Vertreter/in der juristischen Person seine diesbezügliche Berechtigung nachweisen und sich gegenüber dem VDA authentifizieren (siehe Anforderungen aus Abschnitt 3.2.1 für die Authentifizierung von natürlichen Personen). Weiters werden alle im Zertifikat anzugebenden Daten der juristischen Person überprüft. Insbesondere müssen folgende Daten der juristischen Person vorgelegt und überprüft werden: - Vollständiger Name der juristischen Person - Registereintragung der juristischen Person (z.B. Firmenbuch) - Falls im Zertifikat eine Assoziierung mit einer weiteren Organisation vorgenommen werden soll, gelten dieselben Anforderungen wie für die Assoziierung von natürlichen Personen mit einer Organisation (siehe Abschnitt 3.2.1). 3.3. Identifizierung und Authentifizierung von Anträgen auf Schlüsselerneuerung Die Schlüsselerneuerung bezeichnet die erneute Generierung von Zertifikaten und Schlüsseln für dasselbe Subject, beispielsweise nach Ablauf der Gültigkeit, nach einem Widerruf oder bei PUBLIC 23.06.2021 Seite 18 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign Änderung von Daten des/der Zertifikatsinhabers/in. Eine Rezertifizierung auf Basis des gleichen Schlüsselmaterials wird vom VDA nicht unterstützt. Für die Neuausstellung kann, falls sich keine der im Zertifikat angegebenen Daten geändert haben, eine Identifizierung und Authentifizierung auf Basis eines bereits bestehenden gültigen Zertifikats erfolgen, jedoch nur, falls dieses weder ausgesetzt noch widerrufen ist und keine Policy OID „Nicht ID-fähig“ (siehe Abschnitt 7.1) enthält. Bei Änderung von Daten erfolgt in jedem Fall die Identifizierung und Authentifizierung äquivalent zur Erstausstellung. Im Zuge der Neuausstellung muss der/die Zertifikatserwerber/in sämtliche vertragliche Bedingungen in deren aktuellen Fassung erneut akzeptieren. 3.4. Identifizierung und Authentifizierung von Anträgen auf Aussetzung und Widerruf Zertifikatsinhaber/in oder berechtigte Dritte können Zertifikate aussetzen oder widerrufen. Ein Widerruf ist permanent und kann nicht aufgehoben werden. Eine Aussetzung kann hingegen innerhalb von zehn Tagen wieder aufgehoben werden. Wird die Aussetzung nicht innerhalb dieser Frist aufgehoben geht diese automatisch in einen Widerruf über. Prinzipiell können vom VDA folgende Möglichkeiten zur Beantragung einer Aussetzung bzw. eines Widerrufs zur Verfügung gestellt werden: • Aussetzung bzw. Widerruf über den telefonischen Widerrufs- und Aussetzungsdienst, • persönlich beim RO, • über eine Webschnittstelle, • sonstige Distanzverfahren (z.B. auf Basis einer elektronischen Identität, einem Post- Identifikationsverfahren oder anderen schriftlichen Verfahren in Papierform) Die aktuell angebotenen Möglichkeiten zur Beantragung einer Aussetzung bzw. eines Widerrufs sind auf der Webseite des VDA zu finden. Weitere Details zum Ablauf einer Sperre bzw. eines Widerrufs sind dem entsprechendem Certification Practice Statement [CPS] zu entnehmen. PUBLIC 23.06.2021 Seite 19 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign 4. Betriebsanforderungen 4.1. Zertifikatsantrag und Registrierung Anträge auf Ausstellung eines Zertifikates können sowohl von natürlichen Personen für sich selbst wie auch für juristischen Personen durch eine vertretungsbefugte natürliche Person schriftlich, über elektronische Wege (d.h. via Antragsformulare, einem Prozess, etc.) oder persönlich in der Registrierungsstelle (RA) gestellt werden. Bei Bedarf und nach technischer Möglichkeit steht dem/der Zertifikatserwerber/in die Möglichkeit zur Verfügung seine/ihre Identität auch mittels sicherer Distanz-Identifikationsverfahren (gemäß Artikel 24 Abs 1 lit b bzw. lit d Verordnung (EU) 910/2014 [EIDAS]) nachzuweisen. Alternativen, vor allem elektronische Distanzverfahren, sind möglich und können abhängig von deren technischer Machbarkeit und rechtlicher Zulässigkeit (vor dem Hintergrund des vorliegenden Dokuments) vom VDA eingerichtet und angeboten werden. Unter Antrag wird verstanden, wenn der/die Zertifikatserwerber/in selbst oder durch Dritte seine/ihre Personen- und weitere notwendige Daten an die Registrierungsstelle bekannt gibt, um ein Signaturzertifikat auf einer qualifizierten Signatur- oder (qualifizierten) Siegelerstellungseinheit, wie Smartcard oder Remote QSEE, zu beantragen. Für qualifizierte elektronische Signaturen und qualifizierte elektronische Siegel kommt jedenfalls ein QSEE zum Einsatz. Für nicht-qualifizierte elektronische Siegel entfällt die Notwendigkeit einer – als QSEE-zertifizierten – Siegelerstellungseinheit. Zertifikatsanträge dürfen nur vom VDA oder einer vertrauenswürdigen Registrierungsstelle, welche vertraglich verpflichtet ist die Anforderungen des Registrierungsprozesses zu erfüllen, angenommen werden. Bei der Verwendung von externen Dienstleistern zur Durchführung des Registrierungsprozesses erfolgt der Datenaustausch mit dem VDA über gesicherte Kanäle, wobei die Authentizität der übertragenen Daten sichergestellt wird. 4.2. Bearbeitung des Zertifikatsantrags Nach Antragstellung erfolgt die Bearbeitung des Zertifikatsantrags durch die RA. Der RO/die RA führt in einem ersten Schritt die Unterrichtung gemäß Artikel 24 Abs 2 lit d eIDAS-VO des/der Zertifikatserwerbers/in durch. Diese umfasst die Rechte und Pflichten gemäß Signaturvertrag, die Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Registrierung und im Zuge des Lebenszyklus des Zertifikats anfallenden Daten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PUBLIC 23.06.2021 Seite 20 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign qualifizierte Zertifikate und das vorliegende Dokument Certificate Policy sowie das Certification Practice Statement. Die Bestätigung der Kenntnisnahme der vorgelegten Dokumente sowie die Zustimmung zum Signaturvertrag ist Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung des Zertifikatsantrags. Eine Veröffentlichung des Zertifikats im Verzeichnisdienst des VDA erfolgt gemäß Artikel 24 Abs 2 lit f eIDAS-VO nur nach Zustimmung des/der Zertifikatsinhabers/in. Sofern im konkreten Registrierungsprozess eine Veröffentlichung vorgesehen ist, kann der/die Zertifikatserwerber/in entscheiden, ob eine Veröffentlichung des Zertifikats im Verzeichnisdienst des VDA erfolgen soll. Die RA führt die Identitätsprüfung des/der Zertifikatserwerbers/in sowie die Prüfung der Korrektheit der im Zertifikat anzugebenen Daten durch. Diese Daten können beispielsweise die Zugehörigkeit zu einer Organisation beinhalten. Zur Überprüfung der Identität der natürlichen oder juristischen Person können ein persönliches Erscheinen des/der Zertifikatserwerbers/in notwendig sein oder alternative Nachweisformen zur Anwendung kommen, wie im Wege eines Distanzverfahrens (sofern vom VDA angeboten) oder auf Basis von Identitätsnachweisen aus authentischen Quellen (SIR-Verfahren, sofern vom VDA angeboten). Treten bei der Prüfung der Identität oder der Prüfung der Korrektheit der von dem/der Zertifikatserwerber/in angegebenen Daten oder den Ausweis- und Nachweisdokumenten Unstimmigkeiten auf, die der/die Zertifikatserwerber/in nicht zeitnah und restlos ausräumt, wird der Zertifikatsantrag abgelehnt. Im Zuge der Registrierung ist von dem/der Zertifikatserwerber/in auch das gewählte Widerrufskennwort bekanntzugeben. Alternativ werden vom VDA andere Widerrufsmöglichkeiten aufgezeigt (z.B. Widerruf nach einer neuerlichen Identifikation des/der Zertifikatsinhabers/in, Widerruf per Widerrufcodes, etc.). Handelt es sich um die Ausstellung eines Einmal-Zertifikats, dessen Schlüsselmaterial nach einmaliger Verwendung sofort sicher vernichtet wird, so entfällt die Festlegung eines Widerrufskennworts, da die Gültigkeit des Zertifikats auf einen kurzen Zeitraum beschränkt ist und die weitere Erstellung von Signaturen unmöglich ist. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Daten des/der Zertifikatserwerbers/in durch die RA im Registrierungssystem des VDA eingetragen. Das Registrierungssystem prüft die Authentizität der übermittelten Daten und initiiert die Schlüsselerstellung innerhalb des (Q)SEE. Nach erfolgter Schlüsselerstellung im (Q)SEE, initiiert das Registrierungssystem die Ausstellung des Zertifikats im CA-System. Das Zertifikat wird mit dem entsprechenden CA-Schlüssel signiert. Eine Veröffentlichung des Zertifikats im Verzeichnisdienst des VDA erfolgt gemäß Artikel 24 Abs 2 lit f PUBLIC 23.06.2021 Seite 21 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign eIDAS-VO nur nach Zustimmung des/der Zertifikatsinhabers/in (sofern im konkreten Registrierungsprozess eine Veröffentlichung vorgesehen ist). Anschließend initiiert das Registrierungssystem die Aufbringung des Zertifikats auf das (Q)SEE. Der Prozess der Zertifikatsausstellung und Zertifikatsaufbringung ist zur jeweiligen Registrierung des/der Zertifikatserwerbers/in zuordenbar und wird vor Manipulationen geschützt ausgeführt. 4.3. Zertifikatsannahme Nach Ausstellung des Zertifikats und Aufbringen des Zertifikats erfolgt die Übergabe an den/die Zertifikatsinhaber/in, beispielsweise in Form einer Smartcard oder allfälliger Zugangsdaten zu einem Remote-(Q)SEE (Remote Signing). Die Zustellung bereits aktivierter physischer Signaturmittel (z.B. Smartcard) kann entweder persönlich oder durch ein Zustellverfahren, bei dem die Prüfung der Identität des/der berechtigen Empfängers/in anhand von Ausweisdaten durch das Zustellorgan erfolgt, an die bei der Registrierung angegebene Lieferadresse erfolgen. Die Art der Zustellung nicht aktivierter physischer Signaturmittel steht dem VDA frei. Erfolgt die Aktivierung physischer Signaturmittel oder auch Fernsignaturmittel durch den/die Unterzeichner/in selbst (beispielsweise im Zuge eines Distanz-Registrierungsverfahrens), so kann die Übermittlung allfälliger Zugangsdaten und des Zertifikats auch in elektronischer Form unter Maßgabe der zuvor genannten Zustelleigenschaften erfolgen. Werden die Zugangsdaten durch den/die Unterzeichner/in im Zuge der Ausstellung selbst gewählt, so kann das Zertifikat direkt im Prozess übermittelt werden. Werden Einmal-Zertifikate ausgestellt, deren Schlüsselmaterial nach einmaliger Verwendung sofort sicher vernichtet wird, so entfällt die Festlegung bzw. Übermittlung von Zugangsdaten zur Gänze, da die weitere Erstellung von Signaturen unmöglich ist. Die Übergabe des Zertifikats erfolgt in diesem Fall implizit mit dem unterzeichneten Dokument. Optional kann der VDA von dem/der Zertifikatserwerber/in eine Empfangsbestätigung fordern. Sollte diese von dem/der Zertifikatserwerber/in nicht an den VDA übermittelt werden, erfolgt aus Sicherheitsgründen ein Widerruf des ausgestellten Zertifikats. Der Widerruf kann nicht rückgängig gemacht werden. Der VDA protokolliert die Empfangsbestätigung gemeinsam mit sämtlichen im Zuge der Antragstellung angegebenen Daten des/der Zertifikatserwerbers/in. PUBLIC 23.06.2021 Seite 22 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign 4.4. Verwendung des Schlüsselpaars und des Zertifikats 4.4.1. Nutzung durch den/die Zertifikatsinhaber/in Der/die Zertifikatsinhaber/in verpflichtet sich die im Signaturvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VDA enthaltenen Nutzungsbedingungen zu befolgen. Insbesondere ergeben sich folgende Verpflichtungen des/der Zertifikatsinhabers/in: - Pflicht zur Registrierung des Zertifikats gemäß den angebotenen Registrierungsmöglichkeiten des VDA - Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Signaturerstellungsdaten/Siegelerstellungsdaten - Verhinderung von Zugriffen durch Dritte auf die jeweiligen Signaturerstellungsdaten/Siegelerstellungsdaten - Sicherstellung, dass die jeweiligen – im Zuge der Auslösung der Signatur bzw. des Siegels – verwendeten Komponenten, wie PC, Mobilfunkgerät, OTP-Device, Webbrowser etc. geeignet abgesichert sind - Unterlassung der Weitergabe der Signaturerstellungsdaten/Siegelerstellungsdaten an Dritte (Die Weitergabe von elektronischen Siegelerstellungsdaten an autorisierte Personen ist zulässig) - Widerrufs- bzw. Aussetzungspflicht unter Inanspruchnahme des Widerrufs- und Aussetzungsdienstes (Gründe siehe Abschnitt 4.8) - Pflicht zur Beachtung sicherheitsrelevanter Empfehlungen der Hersteller der verwendeten Komponenten Diese Pflichten sind dem Informationsblatt zur Unterrichtung des/der Zertifikatserwerbers/in angeführt. Es steht dem VDA frei, bei Missachtung oben genannter Verpflichtungen Zertifikate des/der Zertifikatsinhabers/in zu widerrufen. Dem/der Zertifikatsinhaber/in gebührt in diesem Fall kein Kostenersatz. 4.4.2. Nutzung durch sonstige Teilnehmer/innen Jede/r Empfänger/in bzw. Nutzer/in, der/die ein unter dieser CP ausgestelltes Zertifikat zur Überprüfung einer Signatur oder zum Zwecke der Authentifizierung verwendet, muss PUBLIC 23.06.2021 Seite 23 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign - überprüfen, ob das Zertifikat entsprechend den vermerkten Nutzungsarten (Schlüsselverwendung) verwendet wird, - vor der Nutzung eines Zertifikats dessen Gültigkeit überprüfen, in dem unter anderem die gesamte Zertifikatskette bis zum Wurzelzertifikat validiert wird, - den Widerrufsstatus der beteiligten Zertifikate über den Statusabfragedienst (OCSP) oder die öffentliche Widerrufsliste (CRL) prüfen und - sicherstellen, dass das Zertifikat ausschließlich für autorisierte und legale Zwecke in Übereinstimmung mit dieser CP und der im Zertifikat ausgewiesenen CPS eingesetzt wird. 4.5. Zertifikatserneuerung Der VDA bietet keine Zertifikatserneuerung auf Basis von bestehendem Schlüsselmaterial an. Es erfolgt die Ausstellung eines neuen Zertifikats mit neu generiertem Schlüsselmaterial. Es gelten die Bestimmungen für die Erstausstellung. 4.6. Zertifikatserneuerung mit Schlüsselerneuerung Es erfolgt die Ausstellung eines neuen Zertifikats mit neu generiertem Schlüsselmaterial. Es gelten die Bestimmungen für die Erstausstellung. 4.7. Zertifikatsänderungen Bei Änderung der im Zertifikat bescheinigten Umstände (wie bspw. der Nachname) ist der/die Zertifikatsinhaber/in verpflichtet einen Widerruf durchzuführen. Auf Antrag des/der Zertifikatsinhabers/in kann ein neues Zertifikat ausgestellt werden. Es gelten die Bestimmungen für die Erstausstellung. 4.8. Widerruf und Aussetzung von Zertifikaten Der VDA sieht ein zweistufiges Widerrufskonzept vor: Zertifikate können entweder vorübergehend ausgesetzt oder endgültig widerrufen werden. Wobei die Aussetzung eine temporäre Aufhebung der Zertifikatsgültigkeit darstellt und im Unterschied zu einem Widerruf innerhalb einer 10-tägigen Frist wieder aufgehoben werden kann. Ohne Aufhebung geht eine Aussetzung nach 10 Tagen automatisch in einen Widerruf über. Der/die Zertifikatsinhaber/in wird von einer erfolgten Aussetzung oder einem erfolgten Widerruf per E-Mail informiert. Folgende Gründe verpflichten zu einem Widerruf eines Zertifikats: PUBLIC 23.06.2021 Seite 24 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
CP für qualifizierte Zertifikate VDA PrimeSign - wenn die Signaturerstellungsdaten / Siegelerstellungsdaten abhandengekommen sind, - wenn Anhaltspunkte für deren Kompromittierung bestehen oder, - wenn sich die im qualifizierten Zertifikat bescheinigten Umstände geändert haben, - wenn Schlüssel oder verwendete Algorithmen nicht mehr den aktuellen Sicherheits- anforderungen entsprechen, - bei Missbrauch durch Zertifikatsinhaber/in oder Dritte, - bei geänderten gesetzlichen Vorschriften, - bei einem Verstoß des/der Zertifikatsinhabers/in gegen die CP/CPS oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VDAs, - wenn das Vertragsverhältnis beendet wird, - wenn der VDA Kenntnis vom Ableben des/der Zertifikatsinhabers/in erlangt. Ein Widerruf kann von folgenden Personen und Institutionen initiiert werden: - Zertifikatsinhaber/in oder eine andere Person, die das Widerrufskennwort kennt, - Zertifikatsinhaber/in oder eine vertretungsbefugte Person, die den Umstand für einen Widerruf und die Berechtigung für diesen glaubhaft machen kann (z.B. Berechtigung durch geeigneten Nachweis der Identität, Berechtigung im Falle des Ablebens des/der Zertifikatsinhabers/in), - bei Zuordnung einer natürlichen Person zu einer Organisation, eine vertretungsbefugte natürliche Person oder qualifizierte Person (QP) der Organisation, - bei Ausstellung eines Zertifikats einer juristischen Person, eine vertretungsbefugte natürliche Person der juristischen Person, - der VDA selbst Folgende Gründe verpflichten zu einer Aussetzung eines Zertifikats: - bei Verdacht auf Verlust oder Diebstahl des privaten Schlüssels (z.B. der Smartcard) - bei Verdacht auf Defekt des (Q)SEE (z.B. Smartcard) - bei Verdacht auf Kompromittierung oder Missbrauch des privaten Schlüssels Eine Aussetzung kann von folgenden Personen und Institutionen veranlasst werden: - Zertifikatsinhaber/in oder eine andere Person, die das Widerrufskennwort kennt, - Zertifikatsinhaber/in oder eine vertretungsbefugte Person, die den Umstand für eine Aussetzung und die Berechtigung für diese plausibilisieren kann, PUBLIC 23.06.2021 Seite 25 / 51 cryptas.com . prime-sign.com . cryptoshop.com Wien | Graz | Düsseldorf | Stockholm
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