Commune de Rosport-Mompach - STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG ZUR MODIFICATION PONCTUELLE DES PAG DER EHEMALIGEN GEMEINDE MOMPACH

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Commune de Rosport-Mompach - STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG ZUR MODIFICATION PONCTUELLE DES PAG DER EHEMALIGEN GEMEINDE MOMPACH
Commune de Rosport-Mompach
                                               STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG
                                        ZUR MODIFICATION PONCTUELLE DES PAG
                                          DER EHEMALIGEN GEMEINDE MOMPACH

                           Informationen nach Artikel 10 des
                             SUP-Gesetzes vom 22. Mai 2018

                                                   Februar 2019

   p        a         c        t      s. à r. l.

projets d’aménagement et concepts territoriaux
Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG - Informationen nach Artikel 10 des SUP Gesetzes                       Februar 2019

Impressum

Auftraggeber:

AC de Rosport-Mompach
9, Rue Henri Tudor
L-6582 Rosport
Tel.: 73 00 66-1
Fax: 73 04 26
Email : commune@rosportmompach.lu
Internet: www.rosportmompach.lu

                                  p        a         c        t
Bearbeitung:
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                               projets d’aménagement et concepts territoriaux

bureau d’études en aménagement du territoire et urbanisme
58, rue de Machtum
L-6753 Grevenmacher
Tél: 26 45 80 90
Fax: 26 25 84 86
Email: mail@pact.lu
Internet: www.pact.lu

Grevenmacher, den 18.02.2019

   Sämtliche Pläne, Darstellungen und Photos - falls nicht anders angegeben - sind erstellt von pact s.à r.l., ohne Maßstab
und genordet.
    pact s.à r.l. dispose d‘un agrément pour l’accomplissement de tâches techniques d’étude et de vérification dans le domaine
de l’environnement (Loi du 21 avril 1993) délivré le 21 juillet 2009 et valable jusqu’au 31 juillet 2022.

                                                                                  2                                      p          a           c          t         s. à r. l.

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Februar 2019                                                    Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG - Informationen nach Artikel 10 des SUP Gesetzes

Inhaltsverzeichnis

1.                        Informationen nach Artikel 10 a): PAG                                                                                                             4

2.                        Informationen nach Artikel 10 b): Berücksichtigung der Umweltbelange im PAG im
                          Rahmen der Genehmigungsprozedur                                             4
                      2.1                                    Übersicht zur Prozedur                                                                                         4
                      2.2                                    Nicht-technische Zusammenfassung                                                                               6
                      2.3                                    Berücksichtigung der Anmerkungen aus der Bürgerbeteiligung und den Stellungnahmen                              7

3.                        Informationen nach Artikel 10 c): Monitoringmaßnahmen                                                                                             9
                      3.1                                    Grundlagen                                                                                                     9
                      3.2                                    Monitoringmaßnahmen bezüglich der „Millen“ in Moersdorf                                                       10

Das vorliegende Dossier wurde konform zum

          ▪▪             Loi modifiée du 22 mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l’environne-
                         ment – im Dokument als SUP-Gesetz bezeichnet
          erarbeitet.

          Art. 10. Information sur la décision

    Le public ainsi que le ministre et les autres autorités ayant des responsabilités spécifiques en matière d’environnement
qui ont été entendus en leur avis en vertu des dispositions de l’article 6, paragraphe 3 sont informés de l’adoption d’un plan
ou programme.

   La publicité est effectuée sur support électronique et par voie de publication par extrait dans au moins quatre quotidiens
imprimés et publiés au Luxembourg.

          Dans ce cadre, sont mis à disposition dans un délai d’un mois à partir de la date d’adoption du plan ou programme:

          a) le plan ou le programme tel qu’il a été adopté;

    b) un exposé résumant la manière dont les considérations environnementales ont été intégrées dans le plan ou le pro-
gramme et dont le rapport sur les incidences environnementales élaboré conformément aux articles 5 et 6, les observations
et suggestions exprimées en vertu de l’article 7 et les résultats des consultations effectuées au titre de l’article 8 ont été pris
en considération comme le prévoit l’article 9, ainsi que les raisons du choix du plan ou du programme tel qu’adopté, compte
tenu des autres solutions raisonnables qui avaient été envisagées;

          c) les mesures arrêtées concernant le suivi conformément à l’article 11.

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bureau d’études en aménagement du territoire et urbanisme
Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG - Informationen nach Artikel 10 des SUP Gesetzes                                  Februar 2019

1.            Informationen nach Artikel 10 a): PAG
   Die genehmigte Modification ponctuell des PAG der Gemeinde Rosport-Mompach (Teilgebiet der ehemaligen
Gemeinde Mompach) ist auf der Gemeindeverwaltung bzw. der Internetseite www.rosportmompach.lu einzu-
sehen1.

2.            Informationen nach Artikel 10 b): Berücksichtigung der
              Umweltbelange im PAG im Rahmen der Genehmigungsprozedur

2.1           Übersicht zur Prozedur
   Die ehemalige Gemeinde Mompach hat in der Ortschaft Moersdorf eine Modification ponctuelles ihres Plan
d‘Aménagement Général (PAG) auf Basis des Loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l‘aménagement commu-
nal et le développement urbain vorgenommen2.
   Nach dem SUP-Gesetz3 ist es erforderlich, die Planung auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu
prüfen. Der Untersuchungsgegenstand der Strategischen Umweltprüfung (SUP) war der Bereich der ehemaligen
Mühle in Moersdorf (Zone urbanisée ou destinée à être urbanisée). Mit der SUP wurden mögliche Umweltauswir-
kungen frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet, sodass die Planung umweltverträglich gestaltet werden
konnte.
   Die Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG setzt sich aus zwei Phasen zusammen
- der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) und der Detail- und Ergänzungsprüfung (DEP), die zusammen den
Umweltbericht darstellen.
   Der Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG der Gemeinde
Rosport-Mompach (Teilgebiet der ehemaligen Gemeinde Mompach) ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
      Verfahrensablauf der SUP zur Modification ponctuelle des PAG Rosport-Mompach:

    Datum                     Angelegenheit                                           Dokument(e)
                                                                                      AC de Mompach (17.11.2016): STRATEGISCHE
                                                                                      UMWELTPRÜFUNG zur Modification ponctuelle des PAG in
                              Einreichen der Umwelterheblichkeitsprüfung              Moersdorf
                              (UEP), der Artenschutzprüfung (ASP) und des Na-         - UMWELTERHEBLICHKEITSPRÜFUNG,
    11/2016
                              tura 2000-Screenings zur PAG-Modifikation beim          - Artenschutzprüfung
                              für Umwelt zuständigen Ministerium                      - Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (Screening) mit dem
                                                                                      Natura 2000-Gebiet Vallée de la Sûre inférieure (LU0001017)
                                                                                      erarbeitet durch: pact s.à r.l.
                              Stellungnahme des für Umwelt zuständigen Mini-
    03/2017                                                                           N/Réf: 87.754/CL
                              steriums nach Art. 6.3
                                                                                      AC de Mompach (17.11.2016): STRATEGISCHE UMWELT-
                                                                                      PRÜFUNG zur Modification ponctuelle des PAG in Moersdorf
    11/2017                   Einreichen der Detail -und Ergänzungsprüfung
                                                                                      - Detail- und Ergänzungsprüfung
                                                                                      erarbeitet durch: pact s.à r.l.

    11/2017                   Observations et suggestions der Bevölkerung             Néan

                              Stellungnahme des für Umwelt zuständigen Mini-
    09/2018                   steriums nach Art. 7.2 zur Detail- und Ergänzungs-      N/Réf: 87754
                              prüfung
                              Genehmigung der Modification ponctuelle des PAG
    21.12.2018                                                                        N/Réf: 87754/CS-mz
                              durch das für Umwelt zuständige Ministerium
                              Genehmigung des PAG durch das Innenministeri-
    07.02.2019                                                                        N/Réf.: 70C/006/2018
                              um

1             Die ehemaligen Gemeinden Rosport und Mompach sind zum 01. Januar 2018 zur Gemeinde Rosport-Mompach fusioniert.
2             Zu Beginn der Prozedur zur Modification ponctuelle des PAG bestand die Fusion der ehemaligen Gemeinden Rosport und Mompach noch nicht.
3             Loi modifiée du 22 mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l’environnement

                                                                               4                                                       p          a           c          t         s. à r. l.

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Februar 2019                                                 Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG - Informationen nach Artikel 10 des SUP Gesetzes

  Im März 2017 hat das für Umwelt zuständige Ministerium Stellung zur Umwelterheblichkeitsprüfung im Rah-
men der punktuellen Modifikation „Millen“ des PAG bezogen. Daraus ergeben sich folgende Hinweise:
          Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
          ▪▪             Berücksichtigung des vorhandenen Jagdhabitats und Flugkorridors der Fledermäuse
          ▪▪             Integration der bestehenden Bäumen um die historische Mühle
          ▪▪             Klassierung der Fläche auf das notwendige Minimum beschränken
          ▪▪             Verwendung insektenschonender Leuchtmittel für die künftige Beleuchtung
          ▪▪             Verbot von großen Glasflächen auf der Gebäudeseite zur Sauer hin
          ▪▪             im Rahmen der Baustelle muss ein adäquater Schutz des Auenwaldes gewährleistet sein
          ▪▪             vollständiger Erhalt des Habitats der Wasseramsel
          Schutzgut Wasser
          ▪▪             jegliche Versiegelung muss durch Regenwasserretention ausgeglichen und an einen Flusslauf bzw. Regen-
                         wasserkanals angeschlossen werden
          ▪▪             aufgrund der Nähe der Fläche zu einem Gewässer besteht ein Überschwemmungsrisiko und bedarf daher
                         einer Genehmigung gemäß RGD du 5 février 2015
          ▪▪             Flächen, die innerhalb der Überschwemmungsbereiche HQ10, HQ100 und HQextrem liegen, sind folgende Be-
                         dingungen zu berücksichtigen:
                            - jegliches verloren gehendes Retentionsvolumen ist lokal zu kompensieren
                            - jede Bebauung oder Planung, die ein hydraulisches Hindernis bedingt und damit das Ablaufen von
                            Hochwässern beeinträchtigt, ist verboten
                            - Wohnflächen und sensible Einrichtungen müssen zur Vermeidung von Schäden an Personen, Gütern
                            und der Umwelt außerhalb der Überschwemmungsbereiche liegen
          ▪▪             Maßnahmen des Wasserbewirtschaftungsplans für Luxemburg sind zu berücksichtigen
          ▪▪             Betrachtung der Hochwassergefahren- sowie Hochwasserrisikokarten der drei Hochwasserszenarien sowie
                         der im Wasserbewirtschaftungsplan vorgesehenen Maßnahmen zu Vermeidung nachteiliger Auswirkungen
          ▪▪             aufgrund der Nähe der Fläche zum Lauf der Sauer wird zu einer Servitude „d‘urbanisation“ von 10 m ent-
                         lang des Ufers geraten, die jegliche künftige Bebauung in Anbetracht des Schutzes und der Wiederherstel-
                         lung der Ufervegetation verbietet und eine Renaturierung der Ufer sowie den Erhalt bzw. die Ausbreitung
                         der Hochwasserrückhaltegebiete ermöglichen soll (bezieht sich nicht auf die Restauration bestehender
                         Bebauung, wenn den allgemeinen Baubedingungen innerhalb von Überschwemmungsgebieten Rechnung
                         getragen wird)
          Schutzgut Landschaft
          ▪▪             die Bewertung sollte auf Basis des Ausführungsprojektes, seiner architektonischen Sprache, seiner Einbet-
                         tung ins Gelände, der Ansicht seiner exponiertesten Ansichten, der Gestaltung der Außenanlagen mitttels
                         Fotomontagen erfolgen

    p          a           c          t         s. à r. l.
                                                                                                         5
bureau d’études en aménagement du territoire et urbanisme
Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG - Informationen nach Artikel 10 des SUP Gesetzes                       Februar 2019

2.2       Nicht-technische Zusammenfassung
  Die Gemeinde Rosport-Mompach führt entsprechend des Loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l’aménage-
ment communal et le développement urbain eine Modifikation des Plan d‘Aménagement Général (PAG) durch.
Damit soll eine Revitalisierung der bestehenden Mühlenruine in Moersdorf durch den Eigentümer ermöglicht
werden.
   Im Rahmen der Modifikation des PAG sind auf Basis europäischer und nationaler Gesetze mögliche Umwel-
tauswirkungen durch die Planung in der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu ermitteln, zu beschreiben und
zu bewerten. Die Ergebnisse der SUP werden im Umweltbericht (UB) dokumentiert. Dieser setzt sich aus der
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP; Phase 1 der SUP) und der Detail- und Ergänzungsprüfung (DEP; Phase 2 der
SUP) zusammen. Ergänzt wird der Umweltbericht durch eine Prüfung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte
(Artenschutzprüfung - ASP).
    Durch die parallel zur Ausarbeitung der PAG-Modifikation verlaufende SUP soll frühzeitig und flexibel auf mög-
liche Konflikte mit der Umwelt reagiert werden und damit eine optimale Planung erfolgen. Ferner stellt die SUP
die übergeordneten Planungen (PDAT, IVL etc.) und Fachgesetze in Kontext zur Änderung des PAG Rosport-Mom-
pachs.
    Die geplante Zone spéciale (SPEC) “Millen“ ist Gegenstand der Strategischen Umweltprüfung zur PAG-Modi-
fikation.

       Phase 1                                               Avis                                             Phase 2

                               a                                                        a
          UEP                                  Für Umwelt zuständiges Ministerium
                                                                                                                 DEP
 Umwelterheblichkeitsprüfung                                                                           Detail- und Ergänzungsprüfung
                                                     allgemeine Hinweise
 Fläche der Modification                      schutzgutbezogene Anmerkungen                             Fläche der Modification
   ponctuelle des PAG                          flächenbezogene Anmerkungen                                ponctuelle des PAG

 Artenschutzprüfung                          Aussagen zu Inhalten der Arten-                             Natura 2000 - Ver-
      Screening                             schutzprüfung und des Screenings                            träglichkeitsprüfung
    In der ersten Phase der Strategischen Umweltprüfung - der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) - wird die
Fläche der PAG-Modifikation geprüft, ob erhebliche Auswirkungen auf die betrachteten Schutzgüter (Mensch;
Pflanzen, Tiere, biolog. Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Landschaft; Kultur- und Sachgüter) offensichtlich
ausgeschlossen werden können. Es liegen erhebliche Auswirkungen vor, wenn auf ein Schutzgut hohe oder sehr
hohe Auswirkungen durch die Planung voraussichtlich entstehen. Ist die Fläche „umwelterheblich“, so wird diese
in der zweiten Phase der SUP - der Detail- und Ergänzungsprüfung (DEP) - detailliert untersucht. Generell wer-
den Flächen, für die in der ersten Phase keine “Umwelterheblichkeit” festgestellt wurde, in der SUP nicht weiter
untersucht, Baulücken sind im Allgemeinen nicht der Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.
   In der Umwelterheblichkeitsprüfung zur PAG-Modifikation der „Millen“ in Moersdorf wurde ermittelt, dass die
Fläche nur unter Berücksichtigung verschiedener Maßnahmen keiner vertieften Untersuchung in der Detail- und
Ergänzungsprüfung bedarf. Das für Umwelt zuständige Ministerium führte in seiner Stellungnahme an, die Fläche
aufgrund der sensiblen Lage in der zweiten Phase hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische
Vielfalt, Wasser sowie Landschaft näher zu prüfen.
   Im Rahmen der zweiten Phase - der Detail- und Ergänzungsprüfung - wird die „umwelterhebliche“ Fläche
sowie die umweltrelevanten Anmerkungen der ministeriellen Stellungnahme vertieft untersucht.
   Generell können für die geplante Spezialzone in der Gemeinde Rosport-Mompach erhebliche Auswirkungen
mit Hilfe von allgemeinen Vermeidungs- und Minderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Unabhängig von den hier aufgestellten Maßnahmen bezüglich der Planungsebene des PAG ist es teilweise er-
forderlich, dass Reduzierungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf der nachfolgenden Planungsebene oder gar auf
Projektebene durchgeführt werden.
    Die Ergebnisse der SUP werden im PAG graphisch und textlich durch die Ausweisung und Definition von „ser-
vitudes d‘urbanisation“ verankert. Zudem erfolgt in der DEP bei den umwelterheblichen Flächen stets die Alterna-
tivenprüfung, also die Untersuchung, ob es nicht eine „umweltverträglichere“ Variante der Flächenausweisung in
der Ortschaft gibt, die besser geeignet wäre im PAG entsprechend ausgewiesen zu werden.

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Februar 2019                                                 Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG - Informationen nach Artikel 10 des SUP Gesetzes

   Es ist in erster Linie Aufgabe der Gemeinde Rosport-Mompach zu überprüfen, ob die in der SUP ermittelten
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auch tatsächlich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen re-
duziert und vermieden werden. Neben der Beobachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen dient dieses Instru-
ment auch der Überwachung unvorhergesehener Auswirkungen. Da auf Ebene des PAG keine genauen Aussagen
über die Umsetzung von Plänen und Projekten möglich sind, können die Maßnahmen zur Überwachung der
Auswirkungen auf die Umwelt lediglich für einzelne Punkte und dies auch nur allgemeingültig vorgeschlagen
werden. Generell gilt, dass im Rahmen der Neuaufstellung oder Überarbeitung des PAG durch die Gemeinde das
Monitoring durchgeführt werden sollte.
   Auf Basis des vorliegenden Umweltberichts können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ausgeschlossen
werden, jedoch unter der Bedingung, dass die erforderlichen Maßnahmen beachtet und realisiert werden sowie
deren Funktionalität sichergestellt ist.

2.3                          Berücksichtigung der Anmerkungen aus der Bürgerbeteiligung und
                             den Stellungnahmen
  Es sind keine Anmerkungen („observations et suggestions“) im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei der Ge-
meinde eingegangen.
    In der Detail- und Ergänzungsprüfung empfohlen und im ministeriellen Avis 7.2 bestätigt wurde die Formu-
lierung einer Zone de servitude „urbanisation“ (ZSU). Diese wird in der adaptierten Partie écrite zum PAG aufge-
führt4:
     Article 2.4. - Zone de servitude „urbanisation“ - „bei der Mühle“ (M)

    La zone de servitude „urbanisation“ comprend des terrains situés dans les zones urbanisées, les zones des-
tinées à être urbanisées ou dans les zones destinées à rester libre.
   Des prescriptions spécifiques sont définies pour ces zones dans le plan d‘aménagement général aux fins d‘as-
surer la sauvegarde de la qualité urbanistique, ainsi que de l‘environnement naturel et du paysage d‘une certaine
partie du territoire communal.
   La servitude „urbanisation“ - „bei der Mühle“ concerne en partie le terrain 72/3017 de la section ME de Mo-
ersdorf. Elle se superpose à la zone spéciale „bei der Mühle“.
          Pour tout aménagement projeté, les dispositions suivantes sont à respecter:
          ▪▪             l‘éclairage extérieur devra utiliser des luminaires sans effet nuisible sur les insectes (éclairage sans rayons
                         ultraviolets) et devra être limité au strict nécessaire. Celui-ci sera néanmoins proscrit côté Sûre en vue de
                         respecter les fonctions de territoire de chasse et de corridor de vol des chauves-souris,
          ▪▪             des larges surfaces vitrées sur la façade orientée côté Sûre sont proscrits en vue de limiter le risque de
                         collision avec les oiseaux,
          ▪▪             l‘habitat du cincle plongeur (Cinclus cinclus) et du martin-pêcheur d‘Europe (Alcedo atthis) devra être pré-
                         servé. A ce titre, les arbres implantés à proximité du moulin seront à intégrer au projet de restauration.
                         Sans préjudice des dispositions de la législation en vigueur relative à la protection de la nature3, aucun
                         arbre ne pourra être supprimé dans le cadre des aménagements projetés sans qu‘il ne soit remplacé par
                         la plantation d‘un nouvel arbre d‘essence indigène dans la zone en question.
                            De plus, tous les aménagements légers (voies et chemins d‘accès et terrasses) sont interdits sur une
                            bande de 10m de largeur mesurée parallèlement aux limites „est“ des parcelles 72/3017 et 734/2958.
                            Toutes les constructions légères (abris de jardin, auvents, pergolas, tonnelles) sont interdites.
    Etant donné que le site se trouve en zone inondable, tout projet devra faire l‘objet d‘une demande d‘autorisa-
tion auprès du ministre conformément à l‘article 23 de la loi du 19 décembre 2008 relative à la protection et à la
gestion de l‘eau. Tout aménagement projeté devra de plus respecter les critères suivant:
          ▪▪             tout volume de rétention supprimé est à compenser localement,
          ▪▪             toute construction ou aménagement constituant un obstacle hydraulique défavorable à l‘écoulement des
                         hautes eaux est strictement interdit,
4                           AC de Rosport-Mompach / TR-Engineering (Mai 2018): Reclassement d‘une zone au lieu-dit „bei der Mühle“ - Modification ponctuelle du P.A.G.

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Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG - Informationen nach Artikel 10 des SUP Gesetzes                       Februar 2019

   ▪▪   les surfaces habitables ainsi que toute installation sensible devront se trouver hors zone inondable afin de
        réduire le risque de dommage pour les personnes, les biens et l‘environnement.

   Fazit
   Nach der im November 2016 begonnenen SUP-Prozedur wurde durch die Definition einer neuen ZSU im schrift-
lichen Teil des PAG-Projektes ist die optimale Anpassung an die nationalen, juristischen Rahmenbedingungen so-
wie die Erfordernisse der bestehenden Situation vorgenommen. Diese bedingt keine maßgeblichen Änderungen
hinsichtlich der in der SUP untersuchten, potentiellen Auswirkungen auf Schutzgüter.
  Erhebliche Auswirkungen auf eines oder mehrere Schutzgüter durch die Neudefinition der ZSU sind insgesamt
nicht zu erwarten.

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3.                           Informationen nach Artikel 10 c): Monitoringmaßnahmen

3.1                          Grundlagen
   Gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2001/42/CE überwachen die Mitgliedsstaaten die erheblichen Auswirkungen
der Durchführung der Pläne und Programme auf die Umwelt, um unter anderem frühzeitig unvorhergesehene
negative Auswirkungen zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Diese Vorgabe wird durch den Hinweis in Art. 10 Abs. 2 ergänzt, dass zur Überwachung auf bestehende Überwa-
chungsmechanismen zurückgegriffen werden kann, um Doppelarbeit zu vermeiden. Schließlich gibt es eine Reihe
bestehender Monitoringsysteme, die auf eine kontinuierliche Erfassung des Umweltzustands hinsichtlich bestim-
mter Parameter gerichtet sind.
          Nicht abschließende Darstellung bestehender Überwachungsmechanismen:

    Thematik                                                         bestehende Überwachungsmechanismen
    Immissionsschutzrecht                                            Commodo/Incommodo, SEVESO, Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmrichtlinie
                                                                     Allgemeine Überwachungspflicht der Naturschutzbehörden: Artenschutzprogramme etc.
    Naturschutz                                                      Monitoring nach Art. 11 FFH-Richtlinie (Pflegemaßnahmen, Managementaufgaben)
                                                                     Arbeit von Naturschutzverbänden
    Bodenschutz                                                      Altlastenkataster
                                                                     Monitoring nach Art. 8 Wasserrahmenrichtlinie: Gewässerzustandsüberwachung nach Wassermenge und
    Gewässerschutz
                                                                     -güte für jede Flussgebietseinheit
    Denkmalschutz                                                    Inventar Gemeinde, Liste SSMN, Archäologische Karten

    Das Monitoring ist national durch Art. 11 des Loi du 22 mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de cer-
tains plans et programmes sur l’environnement umgesetzt.
          Generell bezieht sich die Überwachungspflicht nur auf Auswirkungen, die
          •              aus der Planrealisierung resultieren und
          •              die Schwelle zur Erheblichkeit erreichen5.
   Daher sind Gegenstand des Monitorings erhebliche, insbesondere unvorhergesehene Umweltauswirkungen,
jedoch nicht die Überwachung der PAG-Durchführung. Dabei sind einerseits allgemeine Umweltauswirkungen, die
für die jeweilige Gemeinde zu berücksichtigen sind, andererseits spezifische Parameter für einzelne Flächen zu
beachten. Flächenausweisungen für UVP-pflichtige Betriebe6 sowie Zonen, für die eine Verträglichkeits(vor)-prü-
fung mit europäischen Schutzgebieten (FFH- und/oder Vogelschutzgebiete) durchgeführt worden ist, sind be-
sonders zu berücksichtigen.
    Durch das Etablieren eines Überwachungsprogramms wird künftig kontrolliert, ob die im Rahmen der Strate-
gischen Umweltprüfung aufgestellten Prognosen tatsächlich stimmen und die vorgesehenen Maßnahmen realis-
iert wurden bzw. ausreichend sind. Somit handelt es sich um ein Frühwarnsystem, welches dazu dient, negative
Entwicklungen schon in der Entstehung aufzudecken, Abhilfemaßnahmen in die Wege zu leiten und die Qualität
von Planung und Durchführung langfristig zu sichern7.
    Die Organisation des Monitorings erfolgt über die Kommunen als Planungshoheit. Diese entscheiden daher
auch über Dauer, Inhalt und Verfahren, wobei dieses nicht zwangsläufig aufwändig sein muss. Da die Basis
der Umweltüberwachung der Umweltbericht (Detail- und Ergänzungsprüfung) darstellt, kann bei der Überwa-
chungskonzeption ebenfalls nach Schutzgütern differenziert werden. Zudem korrespondiert dies häufig mit der
differenzierten Zuständigkeit der Behörden für bestimmte fachgesetzliche Überwachungsaufgaben8.
    Da der Plan d‘aménagement général (PAG) erst bei der Umsetzung Umweltauswirkungen entfaltet, ergeben
sich für die Gemeinde zwei verschiedene Überwachungsmechanismen:
          •              Fläche im PAP-quartier existant: Ein Teilbebauungsplan ist nicht erforderlich. Eine Baugenehmigung

5                           vgl. Spannowsky, o.J., S. 35.
6                           vgl. Règlement grand-ducal du 29 mars 2016 modifiant le règlement grand-ducal du 10 mai 2012 portant nouvelles nomenclature et classification
                            des établissements classés.
7                           Brink und Runge, 2004.
8                           Bunzel und Jekel, 2006.

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Strategische Umweltprüfung zur Modification ponctuelle des PAG - Informationen nach Artikel 10 des SUP Gesetzes                         Februar 2019

          durch den Bürgermeister ist ausreichend -> Hier bedarf es sofort einer besonderen Überwachung.
     •    Fläche als PAP-nouveau quartier: Die Ausarbeitung eines Teilbebauungsplans ist notwendig. Um-
          weltauswirkungen entfalten sich bei der Erarbeitung und Ausführung des PAP -> Hier kann die Überwa-
          chung vor allem im Rahmen der PAP-Genehmigung berücksichtigt werden.
   Die Ergebnisse der Überwachung werden schriftlich dokumentiert, z. B. in einem Monitoringbericht9. Gee-
ignete Indikatoren sollten herangezogen werden, um die Veränderungen messbar zu machen. Ob und wie das
Monitoring in bestehende Planungszyklen integriert werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden, abhän-
gig von den zu überwachenden Auswirkungen und den eingesetzten Methoden und Instrumenten10.
   Gerade in politisch umstrittenen Entscheidungen bietet es sich an, externe Fachleute bei der Definition, welche
Bereiche überwacht und welche Informationen erhoben werden sollen sowie welche Maßnahmen ergriffen werden
können hinzu zu ziehen, um ein objektives Überwachungsergebnis gewährleisten zu können11.
     Übersicht zum Monitoring im Rahmen der SUP:

 Monitoring
                       Gemeinde (Verantwortung)
 Wer?                  Fachbehörden als Informationsquellen
                       Informationen von NGOs (Umweltfachverbände, ehrenamtliche Naturschützer, etc.)

                       negative und positive erhebliche Umweltauswirkungen -> Umweltapsekte und Maßnahmen aus dem Umweltbericht
 Was?
                       unvorhergesehene Umweltauswirkungen

                       PAG-Ebene:
                       frühestens: Bei Beginn der Durchführung des PAG / nach der Genehmigung durch die zuständigen Behörden
                       spätestens: alle 6 Jahre (gemäß Art. 9 Abs. 2 de la Loi modifiée ACDU)
 Wann?                 PAP-Ebene:
                       nach der Genehmigung des PAP durch die zuständigen Behörden
                       bei der Durchführung von Projekten
                       nach dem Erteilen von Baugenehmigungen

                       keine gesetzlichen Vorgaben
                       im Idealfall nach Risikolage, Sensibilität und möglicher Betroffenheit der Schutzgüter bei der Durchführung des PAG im
 Wie lange?
                       Einzelfall zu entscheiden
                       im Sinne der Praktikabilität an der Überarbeitung des PAG orientiert (6 Jahre)

                       Auslöser: Anhaltspunkte für unvorhergesehene Umweltauswirkungen
                        ▪▪ Überschreitung von Grenzwerten an Messstellen
                        ▪▪ erhöhtes Verkehrsaufkommen
                        ▪▪ Beschwerden von Betroffenen (Emissionen wie Lärm, Gerüche etc.)
                        ▪▪ offensichtliche Defizite bei der Umsetzung von naturschutzrechtlichen Vermeidungs-, Minderung- und (vorgezoge-
 Wie?                      nen) Ausgleichsmaßnahmen
                       Instrumente zur Überwachung:
                        ▪▪ Zurückgreifen auf vorhandene Kontrollinstrumente der Fachbehörden
                        ▪▪ Begehung des Plangebietes sowie potentieller Ausgleichsflächen
                        ▪▪ Verkehrszählungen bei Lärm- bzw. Emissionsproblematiken
                        ▪▪ ggf. zusätzliche Untersuchungen (bez. Flora, Fauna, Gewässergüte, Boden, etc.)

3.2        Monitoringmaßnahmen bezüglich der „Millen“ in Moersdorf
   Auf Ebene der PAG-Modifikation können nur eingeschränkt genauen Aussagen über die Umsetzung des Pro-
jektes bezüglich der „Millen“ getroffen werden. Daher können Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
auf die Umwelt lediglich für einzelne Punkte und allgemeingültig vorgeschlagen werden.
     Die Einhaltung von Umweltbestimmungen und das Überwachen von Auswirkungen auf die Umwelt sowie der

9          Ministerium für ein lebenswertes Österreich, 2014.
10         Brink und Runge, 2004.
11         Brink und Runge, 2004.

                                                                         10                                                  p          a           c          t         s. à r. l.

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vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen stellen ein öffentliches Interesse dar und sind somit Aufgabe der
Gemeinde Rosport-Mompach.
   Auf Basis der vorliegenden Modifikation des PAG sind die erheblichen Auswirkungen in Bezug auf die Schutz-
güter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Wasser sowie Landschaft im Monitoring zu berücksichtigen.

          Monitoring-Empfehlung bezüglich der Modification ponctuelle „Millen“:

                                                                               Bezogen auf die PAG-Modifikation „Millen“

                                                                                           Überwachungsmodalität
                                                             Beeinträchti-                                                        Zeitpunkt /
    Schutzgut                                                                       Maßnahme             Überwachung                                         Akteur
                                                                gung                                                              Häufigkeit
                                                        Verlust eines Teils
                                                                                 Erhalt des
               Pflanzen, Tiere und
               biologische Vielfalt

                                                        eines FFH-Leb-
                                                                                 Baumbestandes
                                                        ensraumtypes,
                                                                                 und damit des Leb-
                                                        von Ansitzwarten                                                        Planungsphase
                                                                                 ensraumtyps, der   Überprüfen der                                     Gemeinde Rosport-
                                                        des Eisvogels und                                                       zu Beginn und
                                                                                 Ansitzwarten und   definitiven Projekt-                               Mompach,
                                                        Fledermausquar-                                                         während der Bau-
                                                                                 der Quartiere      planung                                            Förster
                                                        tieren                                                                  phase
                                                                                 Verzicht auf groß-
                                                        Beeinträchtigung
                                                                                 flächige Glasele-
                                                        des Korridors ent-
                                                                                 mente
                                                        lang der Sauer
                                                                                 Gestaltung des
                                                                                 Projektes, sodass
                                                        Lage innerhalb des
                                                                                 keine sensiblen
                    Wasser

                                                        Hochwassergebi-                             Überprüfen der                                     Gemeinde Rosport-
                                                                                 Bereiche und per-                              Planungsphase
                                                        etes HQ100: Über-                           definitiven Projekt-                               Mompach,
                                                                                 manent genutzte                                Bauphase
                                                        schwemmung der                              planung                                            AGE
                                                                                 Räume innerhalb
                                                        Erdgeschosses
                                                                                 der HQ100 überflu-
                                                                                 tet werden
                    Landschaft

                                                                                 orts- und land-
                                                        Beeinträchtigung                               Überprüfen der           Planungsphase
                                                                                 schaftsbildverträgli-                                                 Gemeinde Rosport-
                                                        des Orts- und                                  definitiven Projekt-     und während der
                                                                                 che Gestaltung der                                                    Mompach,
                                                        Landschaftsbildes                              planung                  Bauphase
                                                                                 bestehenden Ruine

          Zudem sind generell unvorhergesehene Auswirkungen auf die Schutzgüter Gegenstand der Überwachung.

    p          a           c          t         s. à r. l.
                                                                                                           11
bureau d’études en aménagement du territoire et urbanisme
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