Ville de Luxembourg STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG FÜR DIE PUNKTUELLE MODIFIKATION DES PAG IN DOMMELDANGE - "IEWESCHT MILLEN"
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Ville de Luxembourg STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG FÜR DIE PUNKTUELLE MODIFIKATION DES PAG IN DOMMELDANGE - “IEWESCHT MILLEN“ UMWELTBERICHT TEIL 1 PRÜFUNG DER UMWELTERHEB- LICHKEIT FLÄCHE DO06 April 2017
STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG FÜR DIE PUNKTUELLE PAG-MODIFIKATION „IEWESCHT MILLEN“ IN DOMMELDANGE UMWELTBERICHT - PHASE 1 - UMWELTERHEBLICHKEITSPRÜFUNG Fläche DO06 Auftraggeber: ADMINISTRATION COMMUNALE DE LUXEMBOURG 42, Place Guillaume II L-1648 Luxembourg www.vdl.lu Auftragnehmer: OEKO-BUREAU 3, Place des Bruyères L-3701 Rumelange Tél.: 56 20 20-1 Fax: 56 53 90 www.oeko-bureau.eu
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) – punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG.............................................................................................. 1 1.1. Anlass der Prüfung ...........................................................................................................1 1.2. Zielsetzung der punktuellen Modifikation......................................................................... 2 1.3. Beschreibung der Prüffläche ............................................................................................ 4 1.4. Gesetzliche Grundlagen................................................................................................... 6 1.5. Vorgehensweise ............................................................................................................... 7 1.6. Schwierigkeiten bei der Datengewinnung und –verwendung ......................................... 8 2. PLANUNGS- UND UMWELTZIELE ................................................................. 9 2.1. Übersicht .......................................................................................................................... 9 2.2. Beschreibung der Untersuchungsfläche hinsichtlich der Umweltziele .......................... 11 3. UMWELTPROBLEME ................................................................................ 30 3.1. Bodenveränderungen, Altlasten und Altlastenverdachtsflächen ................................... 30 3.2. Verkehr ........................................................................................................................... 30 3.3. Oberfflächengewässerzustand ...................................................................................... 30 3.4. Flächeninanspruchnahme .............................................................................................. 31 3.5. Schutzgebiete .................................................................................................................31 4. ABSCHÄTZUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ........................................... 32 4.1. Ermittlung der Umweltauswirkungen der UEP-Fläche .................................................. 32 4.2. Betroffene Schutzgüter .................................................................................................. 35 5. FAZIT ..................................................................................................... 38 Anlagen Anlage 1: Karten Anlage 2: FFH-Screening OEKO-BUREAU
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 1 1. EINLEITUNG 1.1. ANLASS DER PRÜFUNG Der PAG der Gemeinde Luxemburg befindet sich momentan in der Genehmigungsprozedur. Im Verlauf des Verfahrens wurde festgestellt, dass eine noch unbebaute Bauzone am Stadtrand mit einer Flächengröße von 1,8 ha, die im PAG-Projekt (06/2016) als „Zone de sport et de loisirs“ (REC) ausgewiesen werden sollte, nicht in der SUP behandelt wurde. Die Gemeinde hat sich deshalb entschieden, diese Fläche im Gesamt-PAG nicht als Bauzone auszuweisen und sie in der „Zone verte“ zu belassen. Damit folgt sie dem Avis des MDDI vom 13.10.2016, in dem auf die Prüfpflicht verwiesen wird. Auf dieser Fläche soll nach Genehmigung des Gesamt-PAG über eine Modification ponctuelle Baurecht geschaffen werden. Vorgesehen ist die Ausweisung einer „Zone de sport et de loisirs“ (REC). Laut Gesetz vom 22. Mai 2008 (Loi du 22 mai 2008 à l’evaluation des incidences de certains projets et plans sur l’environnement) gilt jeder PAG als umweltrelevant, so dass eine strategische Umweltprüfung durchzuführen ist. Diese gesetzliche Regelung gilt ebenfalls für die vorliegende punktuelle Modifikation. In einem ersten Schritt der Strategischen Umweltprüfung wird überprüft, ob die geplante PAG- Änderung überhaupt eine Umwelterheblichkeit besitzt. Die Bewertung der Erheblichkeit orientiert sich dabei insbesondere an der Frage, inwieweit Schutzgüter betroffen und inwieweit die im „Plan national pour un Développement durable“ festgelegten Ziele eingehalten werden. OEKO-BUREAU
2 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 1.2. ZIELSETZUNG DER PUNKTUELLEN MODIFIKATION Die im noch gültigen PAG größtenteils als „Zone de loisir“ ausgewiesene Teilfläche wurde durch einen ministeriellen Erlass vom 06.07.1993 zur „Zone verte“ erklärt. Siehe untenstehende Karte. Abbildung 1: Ausschnitt aus dem PAG der Stadt Luxemburg mit Auszug aus der Legende Quelle: PAG der Stadt Luxemburg Der PAG-Projekt von 13.06.2016 soll im Zuge der weiteren Prozedur so angepasst werden, dass der gesamte wie oben als „Zone verte“ deklarierte Bereich in einer „Zone destinée à rester libre“ liegen wird (AGR oder VERD). Die Fläche soll nun über eine punktuelle Modifikation in eine „Zone de sport et de loisirs“ (REC) umgewandelt werden. Damit soll eine bauliche Nutzung des bislang brachliegenden Geländes ermöglicht werden. Geplant ist eine Nutzung für eine kleinere Hotelanlage. Die punktuelle Modifikation soll erst nach Genehmigung des 2016 in Prozedur gebrachten Gesamt-PAG erfolgen. Dennoch wird bereits im Vorfeld und im Hinblick auf die kommende Planung die erste Phase der SUP (Umwelterheblichkeitsprüfung) durchgeführt.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 3 Eine partie graphique existiert noch nicht, die Planung soll aber sowohl in der Abgrenzung als auch in der Nutzungszuweisung der folgenden Karte entsprechen. Abbildung 2: Auszug aus dem Projet PAG 13.06.2016 Quelle: PAG-Projekt der Stadt Luxemburg Durch diese Vorgehensweise soll nicht nur die prinzipielle Umwelterheblichkeit der Planung abgeprüft werden, sondern es sollen durch des Avis des MDDI wichtige Hinweise auf weitere erforderliche Detailuntersuchungen definiert werden. Bereits jetzt ist klar, dass eine FFH-Screening durchgeführt werden muss, da die Prüffläche im FFH-Gebiet „LU0001022 Grunewald“ liegt. Das Screening ist als Anlage beigefügt. OEKO-BUREAU
4 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 1.3. BESCHREIBUNG DER PRÜFFLÄCHE Abbildung 3: Ausschnitt aus der Topographischen Karte für den Bereich Quelle: www.geoportail.lu, April 2017 Das Untersuchungsgebiet liegt am östlichen Rand des Stadtteils Dommeldange, in der Nähe der Grenze zur Nachbargemeinde Niederanven. Westlich angrenzend befindet sich das Park-Hotel, südlich und nördlich (direkt im Anschluss an die RN 11) der Grünewald. Das Gelänge ragt praktisch in den Wald hinein. Eine Erschließung ist von einem kleinen Weg aus möglich, der von der RN 11, nach Süden abzweigt und über den auch Nebengebäude des bestehenden Hotels angefahren werden. Aus der Flurbezeichnung „Iewescht Millen“ lässt sich ablesen, dass es hier in früheren Zeiten eine Mühle gab. Nach Angabe des Eigentümers gibt es heute noch Nutzungsrechte für den Dommeldinger Bach, der aber etwa ab der Grenze zu Niederanven komplett verrohrt ist. Das Gelände war früher landwirtschaftlich genutzt, aber schon lange nicht mehr nicht mit Hochwald bestockt wie die Umgebung (erkennbar auch auf der aktuellen und historischen topographischen Karten). Im Laufe der Zeit hat sich teilweise ein Sukzessionswald gebildet. Momentan ist kein Bewuchs vorhanden.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 5 Auf dem Gelände gibt es zwei Teiche, die entweder durch den verrohrten Dommeldinger Bach oder durch eine Quelle nördlich der RN 11 gespeist werden. Auf der alten topographischen Karte von 1954 erkennt man einen größeren Weiher und den Begriff Camping. Daraus lässt sich ablesen, dass das Gelände schon früher für Freizeitzwecke gedient hat. Diese historische Nutzung soll auch fortgeführt werden. Fotodokumentation Blick von Süden auf die Fläche Links: Hangkante zur RN11 mit Einzelbäumen Wasserspeisung des westlichen Teiches westlicher Teich durch Quellwasser OEKO-BUREAU
6 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Blick auf den östlichen Teich Bestehendes Gebäude 1.4. GESETZLICHE GRUNDLAGEN Die Neuaufstellung und Änderung des „Plan d’Aménagement Général (PAG)“ unterliegt nach dem Gesetz „Loi du 22. mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l’environnement“ der strategischen Umweltprüfung (SUP). Die Inhalte und die Vorgehensweise der SUP für Pläne und Programme sind in der „EU-Richt- linie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ (Plan-UP- Richtlinie 2001/42/EG) verankert. Diese wurde durch das „Loi du 22. mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l’environnement“ in nationales Recht umgesetzt und in Artikel 12 des „Loi du 19. janvier 2004 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles“ aufgenommen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, Artikel 5 Absatz f des SUP-Gesetzes, werden in einer SUP die möglichen Auswirkungen des Projektes auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Luft, Wasser, Klima und Landschaft, Sachgüter und kulturelles Erbe sowie die Zusammenhänge zwischen diesen verschiedenen Schutzgütern beschrieben und bewertet. Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem „Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung für die Ausarbeitung des Plan d‘Aménagement Général“ (Auflage 2 vom 17.6.2010) des „Ministère du Développement durable et des Infrastructures (MDDI)“ und des „Ministère de l’Intérieur (MI)“. Im Folgenden wird er kurz als SUP-Leitfaden bezeichnet. Demnach erfolgt die SUP in zwei Phasen. Die erste Phase ist die UEP (Teil 1 des Umweltberichts). Ziel der UEP ist es, Zonen zu ermitteln, bei denen erhebliche negative Umweltauswirkungen durch die Planung nicht ausgeschlossen werden können. Für diese Flächen wird dann in der zweiten Phase ein detaillierter Umweltbericht (Teil 2 des Umwelt- berichts: Detail- und Ergänzungsprüfung) nach Artikel 5 des SUP-Gesetzes erstellt.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 7 1.5. VORGEHENSWEISE Den Bewertungsrahmen zur Prüfung der Umwelterheblichkeit stellen die Umweltziele und die schutzgutbezogenen Ziele des SUP-Leitfadens dar. Es findet eine Abschätzung über mögliche Umweltauswirkungen statt. Dazu werden die Arbeitshilfen des o.g. Leitfadens herangezogen. Abgeschätzt werden mögliche Auswirkungen des PAGs bzw. in diesem Falle der Ausweisung einer zusätzlichen Fläche im PAG auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Luft, Wasser, Klima und Landschaft, Sachgüter und kulturelles Erbe. Die Bewertung wird auf einer Skala von I bis V („nicht betroffen“ bis „sehr hohe Auswirkung“) durchgeführt. Werden bei mindestens einem Schutzgut erhebliche, d.h. hohe oder sehr hohe Auswirkungen abgeschätzt, ist die Fläche in Phase 2 des Umweltberichts zu behandeln. Kumulative Auswirkungen werden im Rahmen der Matrizen dargestellt und unter „Sonstiges“ beschrieben. Weitere kumulative Effekte und Wechselwirkungen werden im Anschluss an die Untersuchung der einzelnen Flächen in ihrer Gesamtheit dargestellt. Folgende Pläne/Instrumente wurden bei der Beurteilung der Umwelterheblichkeit herangezogen: Geländebegehungen 2016/2017 Bodenübersichtskarte von Luxemburg, M.1:100.000 Geologische Karte 1:25.000 Biodiversitätsportal MNHN (map.mnhn.lu) Geoportale der Landesvermessung (geoportail.lu), der Wasserwirtschaftsverwaltung (eau.geoportail.lu) und der Naturverwaltung (emwelt.geoportail.lu) Altlastenkataster Plan National pour un Développement Durable (PNDD) Plan National Protection Nature (PNPN) Plan directeur sectoriel Paysage (2014) Plan directeur sectoriel Logement (2014) Plan directeur sectoriel Transport (2014) Plan directeur sectoriel Zones d’Activités (2014) Kartierung der Art. 17-Biotope in der Gemeinde Luxemburg Plans d’action de lutte contre le bruit (axes ferroviaires, axes routiers) FFH-Gebiet „Grunewald“ (LU0001022), www.emwelt.geoportail.lu EUNIS Datenbank (European Nature Information System) Screening Vögel für UEP Gesamt-PAG (COL) Stellungnahme zu den Vögeln (eco-rat 2017) OEKO-BUREAU
8 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Fledermaus-Screening für die Fläche DO06 (Öko-Log Freilandforschung) Ministère du Travail et de l’Emploi: www.itm.lu/seveso/carte interactive Datenbank des Naturhistorischen Museums Sites et monuments: Données sur le patrimoine archéologique pour le PAG de la Ville de Luxembourg 1.6. SCHWIERIGKEITEN BEI DER DATENGEWINNUNG UND – VERWENDUNG Der größte Teil der zur Verfügung stehenden Informationen wurde bereits im Rahmen der SUP für den Gesamt-PAG erhoben. Diese waren jedoch nicht ganz ausreichend, um eine Bewertung der vorliegenden Prüffläche durchführen zu können. Aus diesem Grunde wurde das Screening für Fledermäuse aus der UEP für den Gesamt-PAG, in dem diese Fläche nicht ausführlich behandelt wurde, um eine kurze Stellungnahme für die Untersuchungsfläche ergänzt.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 9 2. PLANUNGS- UND UMWELTZIELE 2.1. ÜBERSICHT Entsprechend dem „Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung für die Ausarbeitung des Plan d’Aménagement Général“ sind die folgenden zentralen Umweltziele 01-09 in der Umwelterheb- lichkeitsprüfung und in Phase 2 des Umweltberichts zu beachten: Ziel 01 Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20 % bis 2020 (Basis: 2005) Ziel 02 Stabilisierung des nationalen Bodenverbrauchs auf 1 ha/Tag bis spätestens 2020 Ziel 03 Guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer bis 2015 Ziel 04 Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt Ziel 05 Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensräume und Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie Ziel 06 Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxide und Feinstaubpartikel Ziel 07 Verringerung der Lärmbelastung in der Gesamtbilanz Ziel 08 Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75 Ziel 09 Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter Die Ziele stellen einen Bewertungsrahmen für die Abschätzung möglicher negativer Auswir- kungen auf die Umwelt im Rahmen der UEP dar und werden bei der Betrachtung der einzelnen Flächen sowie möglicher kumulativer Wirkungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden im Leitfaden zur SUP weitere schutzgutspezifische Umweltziele formuliert, welche die Inhalte der übergeordneten Ziele konkretisieren und ebenfalls zu betrachten sind. Die Auswirkungen des Projekts auf die zentralen Umweltziele mit Relevanz für das jeweilige Schutzgut sowie schutz- gutspezifische Ziele werden nachfolgend dargestellt: Zentrale Umweltziele mit Relevanz für das Schutzgut (Ziel n°) und Schutzgut schutzgutspezifische Ziele Ziel 01: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020 (Basis: 2005) Bevölkerung Ziel 06: Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxyde und und Feinstaubpartikel Gesundheit des Ziel 07: Verringerung der Lärmbelastung in der Gesamtbilanz Menschen Ziel 08: Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75 Sicherung und Entwicklung dauerhaft guter Luftqualität OEKO-BUREAU
10 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Zentrale Umweltziele mit Relevanz für das Schutzgut (Ziel n°) und Schutzgut schutzgutspezifische Ziele Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und Gewährleistung von Ruheräumen Einhaltung der SEVESO II-Richtlinie (Sicherheitsabstände zu Störfallbetrieben) Bevölkerung Sicherung und Entwicklung von ausreichenden und qualitätsvollen Freizeit- und und Erholungsinfrastrukturen, insbesondere im Wohnumfeld Gesundheit Erhöhung der Verkehrssicherheit des Menschen Ziel 04: Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt Ziel 05: Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensräume und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU Pflanzen, Sicherung und Entwicklung der natürlichen Standortbedingungen Tiere und Sicherung und Entwicklung seltener und bedeutsamer Lebensräume biologische Vielfalt Sicherung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundsystems Sicherung geschützter Tier- und Pflanzenarten und –bestände Vermeidung von Beeinträchtigungen und Störungen der Bereiche, die eine besondere Bedeutung für Natur- und Artenschutz besitzen Ziel 02: Stabilisieren des nationalen Bodenverbrauchs auf 1 ha/Tag bis spätestens 2020 Sicherung der Böden, ihrer ökologischen Funktion und ihrer nachhaltigen Nutzbarkeit Boden Schonung seltener und hochwertiger Böden, insbesondere auch der guten landwirtschaftlichen Böden Sparsame und schonende Bewirtschaftung der Ressource Boden Sanierung schadstoffbelasteter Böden Ziel 03: Guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer bis 2015 Sicherung und Entwicklung der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit des Schutzgutes Wasser Wasser Sicherung und Entwicklung von großflächigen naturnahen Retentionsräumen Sicherung und Entwicklung ausreichender Überflutungsräume für den vorbeugenden Hochwasserschutz Ziel 01: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020 (Basis: 2005) Ziel 06: Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxyde und Feinstaubpartikel Klima und Ziel 08: Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75 Luft Erhaltung, Sicherung oder auch Wiederherstellung und Entwicklung von Gebieten mit hoher Bedeutung für das regionale Klima und die Luftreinhaltung Vermeidung von Beeinträchtigungen der klimatischen Ausgleichsleistungen
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 11 Zentrale Umweltziele mit Relevanz für das Schutzgut (Ziel n°) und Schutzgut schutzgutspezifische Ziele Ziel 09: Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaften Sicherung und Entwicklung des Erlebniswertes der Landschaft und von Ruheräumen in der Landschaft Landschaft Sicherung der Landschaft als Zeugnis historisch bedeutsamer und regional typischer Kulturlandschaften und Nutzungsformen Vermeidung von visuellen und strukturellen Beeinträchtigungen der Landschaft Sicherung und behutsame Weiterentwicklung von zusammenhängenden unzerschnittenen und störungsarmen Räumen Ziel 09: Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter Kultur- und Erhalt von Denkmälern und Sachgütern Sachgüter Sicherung von historischen Kulturlandschaften Behutsame Weiterentwicklung denkmalpflegerisch relevanter Siedlungen 2.2. BESCHREIBUNG DER UNTERSUCHUNGSFLÄCHE HINSICHTLICH DER UMWELTZIELE Ziel 01 Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020 Hauptverursacher für den Ausstoß von Treibhausgasen ist neben der Landwirtschaft (Methan) die Verbrennung fossiler Energieträger durch den Menschen (durch Verkehr, Heizen, Stromerzeugung, Industrie). Dabei entsteht vor allem CO2. Eine Reduzierung der CO2-Emissionen kann erreicht werden: - im Gebäudebereich durch eine bessere Wärmedämmung bzw. den Einsatz effizienterer Heiztechnologien (z.B. Solar), - beim Verkehr durch eine verstärkte Nutzung sparsamer Fahrzeuge bzw. Verkehrsmittel, - bei energieintensiven Industriebetrieben durch Anwendung moderner Technologien. Bei der geplanten baulichen Nutzung handelt es sich um eine oder nur sehr wenige neue Emissionsquellen, die im Verhältnis zu den Emissionsquellen in der Stadt nicht ins Gewicht fällt. OEKO-BUREAU
12 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Ziel 02 Stabilisierung des nationalen Flächenverbrauchs auf 1 ha/Tag bis 2020 (Vorprojekt PNDD 2009) Flächenverbrauch Ein Handlungsziel im Entwurf des „Plan National pour un Développement Durable“ ist die Stabilisierung des Bodenverbrauchs auf 1 ha/Tag oder weniger im gesamten Land bis 2020. Das Nachhaltigkeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit CEPS Orientierungswerte für den Flächenverbrauch (in Hektar/Jahr) für die verschiedenen Gemeinden berechnet. Für die Stadt Luxemburg ergibt sich ein Wert von 27,8 ha/Jahr, hochgerechnet auf 12 Jahre ein Wert von 333,6 ha. Der Wert resultiert vor allem aus der hohen Zentralitätsfunktion der Stadt. Durch die Umklassierung der Untersuchungsfläche DO06 von einer „Zone verte“ in eine „Zone de sport et de loisirs“ (REC) wird eine Fläche von 1,8 ha in Anspruch genommen. Dieser Wert ist auf den Bodenverbrauch der Gesamtgemeinde anzurechnen und in einer kumulativen Bewertung für alle Flächen des gesamten PAG mit zu betrachten. Sanierung schadstoffbelasteter Böden Im „Altlasten- und Verdachtsflächenkataster Luxemburg“ sind landesweit sämtliche bekannte Flächen (Abschluss der Erfassung im Jahr 2006) dokumentiert, bei denen aufgrund der dort stattfindenden oder stattgefundenen Aktivitäten der Verdacht einer Boden- oder Grundwasser- kontamination nicht ausgeschlossen werden kann. Erfasst wurden sowohl aktuell genutzte Standorte als auch Flächen, deren umweltrelevante Nutzung bereits längere Zeit zurückliegt (sogenannte Altstandorte). Die Tatsache, dass ein Grundstück im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster erfasst wurde, bedeutet nicht, dass von dieser Fläche eine direkte Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Ein Eintrag in das Altlasten- und Verdachtsflächenkataster hat in der Regel keinen zwingenden Handlungsbedarf zur Folge. Ob von einer Altlastverdachtsfläche eine Gefahr ausgeht, kann nur durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen werden. Untersuchungen und gegebenen- falls Maßnahmen sollten mit den zuständigen Behörden erörtert werden. Im Untersuchungsgebiet ist eine kleinere Altlastverdachtsfläche bekannt (siehe Karte 1).
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 13 Ziel 03 Guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer bis 2015 (Wasserrahmenrichtlinie) Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wassergesetzes ist es, Oberflächen- und Grundwasser bis 2015 mit einem „guten Zustand“ bewerten zu können. Verlängerungsfristen bis 2021 und 2027 sind möglich. Der „gute Zustand“ der Oberflächengewässer ist dann erreicht, wenn der ökologische Zustand und der chemische Zustand mindestens als „gut“ zu bezeichnen sind. Im westlichen Teil der Untersuchungsfläche sind zwei Teiche vorhanden. Der östliche Teich wird durch den verrohrten Dommeldinger Bach gespeist. Der westliche Teich ist mit dem östlichen Teich verbunden und erhält zusätzlich Wasser von einer nördlich liegenden Quelle. Zulauf des unteren Weihers von der Quelle Zulauf des oberen Weihers über den nördlich an der N 1 gelegen verrohrten Dommeldinger Bach Der Dommeldinger Bach bzw. Glasbuurgronn kommt aus der östlich gelegenen Gemeinde Niederanven und ist ungefähr ab dem Eintritt auf das Gebiet der Stadt Luxemburg verrohrt. Glasbuurgronn vor Beginn der Verrohrung Beginn der Verrohrung des Glasbuurgronn OEKO-BUREAU
14 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Bei in der Gemeinde Niederanven durchgeführten Fließgewässeruntersuchungen gehört der Dommeldinger Bach resp. der Glasbuurgronn vom biologischen Zustand her stets zu den Bächen mit einer hohen Wasserqualität. Abwässer Die Abwässer der Stadt Luxemburg werden in der Kläranlage Beggen gereinigt. Die Kläranlage wurde vergrößert resp. neu gebaut und hat eine Kapazität von 210.000 Einwohnergleichwerten. Sie verfügt auch über eine 3. Reinigungsstufe zur Verbesserung der Eliminierung von Stickstoff- und Phosphorverbindungen. Die Anlage ist fast ausgelastet, sodass die Kläranlagenkapazität nur bedingt ausreichend ist. Es bestehen Projekte und Überlegungen, die Reinigungsleistung zu erhöhen. Die Bebauung der kleinen Fläche DO06 wird nur unwesentlich zur Belastung der Kläranlage beitragen. Überschwemmungsgebiete Die Untersuchungsfläche DO06 ist nicht von Überschwemmungsgebieten betroffen. Trinkwasserschutz Der nördliche und östliche Bereich der Stadt Luxemburg über den Schichten des Luxemburger Sandsteins ist als provisorische Trinkwasserschutzzone ausgewiesen. In diesem Bereich ist auch das Ausbringen von Metazachlor verboten. Die Untersuchungsfläche DO06 liegt außerhalb der provisorischen Trinkwasserschutzzone und dem Bereich, in dem das Ausbringen von Metazachlor verboten ist, grenzt jedoch direkt an diese Bereiche an.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 15 Abbildung 4: Provisorische Trinkwasserschutzzone Quelle: www.geoportail.lu, April 2016 Abbildung 5: Bereich, in dem das Ausbringen von Metazachlor verboten ist Quelle: www.geoportail.lu, April 2017 OEKO-BUREAU
16 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Ziel 04 Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt und Ziel 05 Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensräume und Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie Natura 2000 - Gebiete Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) dienen dem Erhalt europaweit geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie europaweit geschützter Lebensraumtypen. Schutzziel des Gebiets ist der Schutz und die Verbesserung bzw. Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustands für geschützte Habitate und Populationen. Das Untersuchungsgebiet DO06 liegt innerhalb des FFH-Gebietes LU0001022 Grünewald. LU0001022 Grünewald Abbildung 6: FFH-Gebiet LU0001022 Grünewald Quelle: www.geoportail.lu, April 2017 Zone LU0001022 Grünewald Die Habitatzone LU 0001022 „Grünewald“ liegt im Nordosten der Stadt und reicht noch kleinräumig in das Stadtterritorium hinein. Sie umfasst eine Fläche von knapp 3.098 ha.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 17 Lebensraumtypen In der Habitatzone sind folgende Lebensraumtypen vorhanden: Code Lebensraumtyp 6120 Sandtrockenrasen 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen 6510 Magere Mähwiesen 9110 Hainsimsenbuchenwälder 9130 Waldmeister-Buchenwälder 9160 Eichen-Hainbuchenwälder 9180 Hang- und Schluchtwälder 91D0 Moorwald 91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern Folgende Anhangarten sind für die Habitatzone dokumentiert: Dicranum viride Grünes Besenmoos Myotis bechsteinii Bechstein-Fledermaus Myotis myotis Großes Mausohr OEKO-BUREAU
18 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Vögel Im Standarddatenbogen des Gebietes werden insgesamt 14 Vogelarten als Brutvögel bzw. als Durchzügler und Rastvögel benannt. Hiervon unterliegen 7 Arten einem besonderen Schutz nach Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (directive Oiseaux 79/409/CEE). Vier der aufgeführten Arten erlangen einen europäischen Schutzstatus nach Artikel 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutzrichtlinie. EU- Art VS-RL RL Status (Populationsgröße) EHZ Zielart Meldung Code Lux. A085 Accipiter gentilis 4 Brutvogel (1-3 Bp.) B EUNIS Habicht Durchzügler/Gast A215 Bubo bubo Anhang I 4 Brutvogel (1 Bp.) B EUNIS Uhu Durchzügler/Gast A136 Charadrius dubius 4 Brutvogel (p) C EUNIS Flussregenpfeifer Durchzügler/Gast A238 Dendrocopos medius Anhang I Brutvogel (c) B EUNIS Mittelspecht Durchzügler/Gast A236 Dryocopus martius Anhang I Brutvogel (3-5 Bp.) B EUNIS Schwarzspecht Durchzügler/Gast A233 Jynx torquilla Art. 4 (2) 3 Brutvogel (v) EUNIS Wendehals Durchzügler/Gast A338 Lanius collurio Anhang I 4 Brutvogel (p) B EUNIS Neuntöter Durchzügler/Gast A340 Lanius excubitor Art. 4 (2) 2 Brutvogel (p) C EUNIS Raubwürger Durchzügler/Gast A074 Milvus milvus Anhang I 3 Brutvogel (1-2 Bp.) B EUNIS Rotmilan Durchzügler/Gast A277 Oenanthe oenanthe 1 Brutvogel EUNIS Steinschmätzer Durchzügler/Gast A112 Perdix perdix 2 Brutvogel (p) C EUNIS Rebhuhn Durchzügler/Gast A234 Picus canus Anhang I 4 Brutvogel (p) B EUNIS Grauspecht Durchzügler/Gast A249 Riparia riparia Art. 4 (2) 1 Brutvogel (p) B EUNIS Uferschwalbe Durchzügler/Gast A275 Saxicola rubetra Art. 4 (2) 1 Brutvogel (v) C EUNIS Braunkehlchen Durchzügler/Gast
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 19 Erläuterungen VS-RL: Schutzstatus nach der EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EC Anhang I Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (Art. 4 Abs. 1) Art. 4 (2) in Luxemburg brütende und nicht brütende Zugvogelart gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie Gefährdungskategorien der 0 Bestand erloschen Roten Liste (RL) Luxemburgs: 1 Bestand vom Erlöschen bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet 4 Vorwarnliste R Arten mit geographischer Restriktion DD Arten mit ungenügender Datengrundlage * ungefährdet Status: Bp. Anzahl der Brutpaare r resident (anwesend) Ex. Zahl der wandernden/rastenden Individuen (Zugvögel...) / staging Populationsgröße: < maximal ... = genaue Zählung ... > mehr als ... c common (häufig, große Population) p present (vorhanden, ohne Einschätzung) v very rare (sehr selten, sehr kleine Population, Einzelindividuen) Zielart: Gebietsbezogene Einstufung der Art durch die Centrale ornithologique Luxembourg (COL) Zielart des Schutzgebietes Weitere relevante Art des Schutzgebietes EHZ: Erhaltungszustand nach Standarddatenbogen (EUNIS) A sehr guter Erhaltungszustand B guter Erhaltungszustand C mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand Quellen: EUNIS (http://eunis.eea.europa.eu/sites; Datenabfrage 15.02.2012), BIVER (2010), BIVER et al. (2010) Schutzziele Für die Zone sind folgende Schutzziele definiert: Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Trockenrasen (6210), mageren Mähwiesen (6510) und Kalk- und Sandrasen (6120) Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Buchenwälder vom Typ Luzulu- Fagetum (9110) und vom Typ Melico-Fagetum (9130) OEKO-BUREAU
20 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Schlucht- wäldern (9180) Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands und räumliche Vergrößerung von Auen- wäldern (91E0) Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands von Moorwäldern (91D0) Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen der Fledermausarten Myotis bechsteinii und Myotis myotis Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen der Moosart Dicranum viride Nationale Naturschutzgebiete Das Untersuchungsgebiet DO06 liegt in dem noch nicht ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Grünewald“. Abbildung 7: Naturschutzgebiet (DIG) Grünewald Quelle: www.geoportail.lu, April 2017
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 21 Wertvolle Biotope und Lebensräume Für das Gebiet der Stadt Luxemburg erfolgte eine flächendeckende Kartierung der geschützten Biotope nach Art. 17 des Naturschutzgesetzes, die als Bewertungsgrundlage für die möglichen Umweltbeeinträchtigungen des Untersuchungsgebietes dient. Im Untersuchungsgebiet DO06 sind mehrere Art 17-Biotope vorhanden. Dazu zählen die beiden Weiher mit Röhricht und Gestrüpp sowie Teile eines Sukzessionswaldes und zwei Einzelbäume. Wälder Der weitaus größte Teil der Waldfläche auf dem Territorium der Stadt Luxemburg wird von Buchenwald eingenommen. Der Buchenwald ist die typische Waldgesellschaft über dem Luxemburger Sandstein, wo er in zwei Ausprägungen vorkommt. Der Hainsimsen-Buchenwald stockt insbesondere auf den mehr trockenen, nährstoffärmeren Böden der Hochplateaus und der Südhänge, während der Waldmeister-Buchenwald eher die übrigen, mehr feuchten Hanglagen besiedelt. Der Waldmeister-Buchenwald reicht direkt bis an die Fläche heran. Fauna Fledermäuse Für die vorliegende von der punktuellen Modifikation betroffene Untersuchungsfläche DO06 wurde ein Fledermaus-Screening (Oekolog-Freilandforschung, April 2017) durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die westliche Teilfläche mit den zwei Weihern und dem Gehölzsaum eine besonders hohe Bedeutung für Fledermäuse hat. Die offenen Wasserflächen werden von verschiedenen Arten zum Trinken genutzt und es gibt viele Insekten, die als Nahrung dienen. Daraus ergibt sich ein sehr hohes Schutzbedürfnis dieser wertvollen Landschaftsstruktur. Von einer Inanspruchnahme dieses Teilbereiches wird nach Einschätzung des Experten abgeraten. Aus Sicherungs- und Vorsorgegründen wird empfohlen, diesen Bereich zu erhalten und auch weiterhin zumindest von zwei Seiten zugänglich zu halten (sprich An- und Abflugrichtungen nicht durch Gebäude oder anderes zu versperren). Ebenfalls bedeutend ist das alte Gebäude neben den Weihern. Hier wird eine eingehende Überprüfung auf Fledermäuse empfohlen. OEKO-BUREAU
22 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Blick auf den westlichen Teich Bestehendes Gebäude Vögel Für die Habitatzone LU0001022 Grünewald sind im Datenbogen insgesamt 14 Vogelarten gelistet, darunter 6 Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzdirektive. Laut Stellungnahme zu den Vögeln sind Brutvorkommen von wertbestimmenden Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzdirektive auf der Vorhabensfläche nicht zu erwarten, da geeignete Biotopstrukturen entweder fehlen (z. B. alte Laubbaumbestände mit einer Eignung als Brutstandort für Mittel- oder Grauspecht) oder aber zu kleinflächig ausgeprägt sind (z. B. Offenlandstrukturen mit Gebüschen und Ruderalsäumen als Lebensraum für den Neuntöter). Demgegenüber liegen aus den umliegenden Hochwaldbeständen aus den Vorjahren konkrete Revierhinweise von wertgebenden Zielarten der Habitatzone vor (z. B. Grau-, Mittel- und Schwarzspecht), teils in nur geringer Distanz zur Vorhabensfläche. Für einige dieser Arten ist eine zumindest sporadische Nahrungssuche auf der Ruderalfläche nicht ausgeschlossen bzw. zu erwarten. So stellen derartige Offenlandbereiche innerhalb des ansonsten geschlossenen Waldgebietes bevorzugte Nahrungshabitate von Vogelarten wie Grauspecht (z. B. zur Suche nach Ameisen) oder Wespenbussard dar. Auch der Habicht jagt bevorzugt in derartigen Saumstrukturen. Da die genannten Arten überwiegend große Aktionsräume besitzen, ist durch eine Bebauung der Fläche DO06 jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen infolge des Verlustes essentieller Habitate zu rechnen. Im Nahbereich der Fläche sind bereits erkennbare Störungen durch Lärm und Unruhe als Vorbelastungen gegeben, vor allem durch die "Route de Echternach" sowie die bestehende
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 23 Bebauung. Je nach Art und Umfang der Erschließung und Nutzung der Fläche ist jedoch eine weitere Zunahme und Ausdehnung von Störungen in die angrenzenden Waldbestände des FFH-Gebietes nicht ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Auswirkungen dieser Störungen auf etwaige Vorkommen wertgebender Vogelarten der Habitatzone wird daher für den betroffenen Wirkungsraum eine vertiefe Untersuchung der Vogelvorkommen empfohlen. Amphibien Die vorhandenen Weiher bieten zusammen mit den Strukturen im Umland einen potenziellen Lebensraum für verschiedene Amphibienarten. Dazu zählen z.B. Arten wie Berg- und Teichmolch, Erdkröte oder Grasfrosch. Bei einer Zerstörung der Weiher oder auch bei einer Zerstörung der funktionalen räumlichen Beziehungen wäre demnach direkt ein Verbotstatbestand nach Art. 20 gegeben. Zur Ermittlung der Amphibienvorkommen und der funktionalen Beziehungen im Raum werden vertiefende Untersuchungen empfohlen. OEKO-BUREAU
24 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Ziel 06: Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxyde und Feinstaub Hauptverursacher von Stickstoffdioxyden und Feinstaub sind Industrie und Straßenverkehr, aber auch Heizungen. Im Bereich „Iewescht Millen“ ist die N.11 die einzige nennenswerte Quelle von Emissionen. Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Emissionen liegt in Verbesserungen im Modal Split. Ziel 07: Verringerung der Lärmbelastung in der Gesamtbilanz Für das Großherzogtum Luxemburg existieren Lärmaktionspläne und Lärmkarten für Straßen, Schienen. Der Bereich der Punktuellen PAG-Modifikation „Iewescht Millen“ ist von den Aussagen der Lärmkarte für Straßen (N.11) betroffen. Basierend auf der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm werden als Lärmindices der Lden und der Lnight benutzt. Der Lden ist ein Index (Tag-Abend-Nacht- Lärmindex) für die Gesamtbelästigung durch Lärm. Lnight ist ein Index (Nachtlärmindex) für Schlafstörungen. Die beiden folgenden Abbildungen zeigen die aus dem Straßenverkehr resultierenden Lärmemissionen. Die Fläche DO06 liegt laut Lärmkarten im Einflussbereich ausgewiesener Lärmzonen. Tagsüber werden im direkten Straßenrandbereich teilweise Werte von über 70 dB(A) erreicht. Der Großteil der Fläche liegt in der Zone zwischen 55 dB(A und 65 dB(A). Der Nachtwert reicht im Straßenrandbereich bis an 65 dB(A) heran. Der Großteil der Fläche liegt in der Zone zwischen 45 dB(A und 55 dB(A).
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 25 Abbildung 8: Lärmimmissionen entlang der Hauptstraßenverkehrsachsen (24-Std-Wert, LDEN 2011) Quelle: www.geoportail.lu, April 2017 Abbildung 9: Lärmimmissionen entlang der Hauptstraßenverkehrsachsen (Nacht-Wert, LNGT 2011) Quelle: www.geoportail.lu, April 2017 OEKO-BUREAU
26 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Ziel 08: Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75 Mit diesem Ziel wird eine prozentual bessere Verteilung des Modal Split hin zu einem höheren Anteil des öffentlichen Verkehrs verfolgt, was zur Reduzierung der CO2-Emissionen führen soll. Die momentane Verkehrssituation im Land ist stark durch den Individualverkehr geprägt. Die Ansätze dazu beziehen sich mehr auf die Anbindung der Wohngebiete an die Zonen mit Arbeitsplätzen. Der Bau eines Hotels ist in diesem Zusammenhang eher von untergeordneter Bedeutung. Ziel 09 Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter Plan Directeur Sectoriel „Paysage“ Im Entwurf des Plan Directeur Sectoriel „Paysage“ von 2014 (mittlerweile zurückgezogen) werden hochwertige Landschaften identifiziert und Ziele für die Landschaftsentwicklung raumbezogener Einheiten konkretisiert. Das Plangebiet „Iewescht Millen“ befindet sich in direkter Nähe folgender Schutzzonen: - Große Landschaftsräume (Zone de préservation des grands ensembles paysagers), - Ökologische Netzwerke (Réseaux écologiques). Innerhalb der Großen Landschaftsräume (Zone de préservation des grands ensembles paysagers) ist jede neue Fragmentation der Landschaft verboten. Sie reicht von Norden in das Gebiet der Stadt Luxemburg hinein. Das Plangebiet „Iewescht Millen“ reicht im Osten an den Großen Landschaftsraum „Grengewald“ heran.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 27 Abbildung 10: Große Landschaftsräume Quelle: www.geoportail.lu, April 2017 Die ökologischen Netzwerke (Réseaux écologiques) sollen einen Artenaustausch zwischen verschiedenen Ökosystemen in entfernt liegenden Landschaftsräumen ermöglichen. „Vorrangige Gebiete des ökologischen Netzwerkes“ reichen im Westen, Nordwesten und Nordosten in das Gebiet der Stadt Luxemburg hinein resp. grenzen an. Das Plangebiet „Iewescht Millen“ reicht im Osten an den Bereich Großes naturnahes Waldgebiet „Grünewald“ heran. OEKO-BUREAU
28 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ Abbildung 11: Ökologisches Netzwerk Quelle: www.geoportail.lu, April 2017
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 29 Erhalt von Denkmalen und Sachgütern Für die Stadt Luxemburg wurde vom Centre National de Recherche Archéologique (CNRA) eine Karte erstellt, die das Gemeindeterritorium flächendeckend in drei Kategorien unterteilt. Das Plangebiet „Iewescht Millen“ liegt in einer Zone, die als „Terrain avec vestiges connus“ gekennzeichnet ist. Hier ist es notwendig, dass der Bauherr vor Beginn der Bauarbeiten Kontakt mit dem CNRA aufnimmt und abklärt, in welchem Umfang eine archäologische Beurteilung der Fläche durch das CNRA durchgeführt werden muss (siehe Karte Nr. 2). Für den Bereich der Punktuellen PAG-Modifikation „Iewescht Millen“ ist es notwendig, dass der Bauherr das CNRA kontaktiert. OEKO-BUREAU
30 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 3. UMWELTPROBLEME 3.1. BODENVERÄNDERUNGEN, ALTLASTEN UND ALTLASTENVERDACHTSFLÄCHEN Bis auf den Bereich der Weiher ist im gesamten Untersuchungsbereich nicht mehr der ursprüngliche natürliche Boden vorhanden. Vielmehr wurde das gesamte Tal des Dommeldinger Baches mit Erdmassen in einer Dicke von bis zu 5 m aufgeschüttet. Auf der Aufschüttungsfläche hat der Prozess der Bodenbildung wieder begonnen. Inwieweit der Aufschüttungsboden als Baugrund geeignet ist, müssen durch spezielle Baugrunduntersuchungen ermittelt werden. Die Erfassung der Altlastverdachtsflächen erfolgte landesweit, soweit wie bekannt, im „Altlasten- und Altlastenverdachtsflächenkataster Luxemburg“ (Abschluss der Erfassung im Jahr 2006). Wenn sich der Verdacht einer Altlast durch Erkundungsmaßnahmen bestätigt, so ergibt sich daraus die Pflicht, die Altlast vor einer Neubebauung zu beseitigen oder zu sanieren. Das Sanierungsziel richtet sich dabei nach den geplanten Nutzungen der Fläche. Im Untersuchungsgebiet „Iewescht Millen“ ist eine kleinere Altlastenverdachtsfläche bekannt. 3.2. VERKEHR Der Bereich “Iewescht Millen” ist vor allem von den Emissionen der Nationalstraße N.11 betroffen, die auch in der Lärmkarte verzeichnet ist. 3.3. OBERFLÄCHENGEWÄSSERZUSTAND Durch das Plangebiet fließt der verrohrte Dommeldinger Bach, der durch menschliche Aktivitäten erheblich verändert worden ist. Im westlichen Teil der Untersuchungsfläche sind zwei Teiche vorhanden. Der östliche Teich wird durch den verrohrten Dommeldinger Bach gespeist. Der westliche Teich ist mit dem östlichen Teich verbunden und erhält zusätzlich Wasser von einer nördlich liegenden Quelle.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 31 3.4. FLÄCHENINANSPRUCHNAHME Die durch die vorgesehenen Baumaßnahmen verursachte Flächeninanspruchnahme bedingt verschiedene Umweltauswirkungen: Bodenverlust/Bodenversiegelung Eine Versiegelung führt zu einem dauerhaften Verlust der Bodenfunktionen. Potenzieller Verlust von Oberflächengewässer bzw. Einschränkung der Funktionen Die Bebauung des Bereiches kann zu führt zu negativen Auswirkungen auf die Weiher führen Verlust von Lebensräumen Ein Verlust von Art. 17-Biotopen ist nicht auszuschließen 3.5. SCHUTZGEBIETE Sicherung Natura 2000-Gebiete Die geplante Baufläche liegt innerhalb der europäischen Schutzzone „Grünewald (LU0001022)“. Für die Schutzzone wurde ein FFH-Screening durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass bei der geplanten Nutzung der Untersuchungsfläche erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutz- und Erhaltungsziele der Schutzzone ausgeschlossen werden können. Die Durchführung einer detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ergeben sich jedoch verschiedene Konfliktpotenziale, die die Umsetzung von Maßnahmen oder genauere Untersuchungen und Bewertungen in der zweiten Phase der Strategischen Umweltprüfung erforderlich machen. . OEKO-BUREAU
32 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 4. ABSCHÄTZUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 4.1. ERMITTLUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER UEP-FLÄCHE Im SUP-Leitfaden werden bei der Klärung der Fragestellung, ob für eine Untersuchungsfläche erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter nicht ausgeschlossen werden können, und demnach eine Dertailüberprüfung in der 2. Phase erforderlich ist, verschiedene Bewertungskriterien aufgeführt. Flächenkategorie: Umweltbericht obligatorisch Dazu zählen Flächen, für die Aktivitäten aus Anhang I und II der Richtlinie 85/337/CEE vorgesehen sind und demnach eine UVP-Pflicht besteht sowie Flächen, die direkt ein nationales oder internationales Naturschutzgebiet betreffen. Für die vorliegende Fläche ist demnach ein Umweltbericht (Phase 2) obligatorisch, weil sie innerhalb einer europäischen Habitatzone liegt. Sie wird dennoch in den folgenden Wirkungs- und Erheblichkeitsmatrizen behandelt, um bereits auf der UEP-Ebene Hinweise auf die betroffenen Schutzgüter zu geben.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 33 1 Wirkungsmatrix für unbebaute Flächen Wirkungen von / durch Analyse der Erheblichkeit potenzieller Erschütterung, Licht, menschliche Nutzungs- und Strukturänderung Störfaktoren wie Lärm, Versiegelung, Landschaftsverbrauch Zerschneidung ( Landschafträume, oder Barrierewirkung etc. Schadstoffe jeglicher Art und Abwasser ( Altlasten, Überflutungen, etc.) Flächeninanspruchnahme, Geländeveränderungen, Trenn- Eingriffe in Wasserregime (qualitativ und quantitativ) Aktivität, elektrische und Luftschadstoffe (gas- und Naturgefahren (Rutschungen, Anhäufen von Auswirkungen Kanalnetzauslastung, etc) Wildtierkorridore, Frischluftschneisen etc. ) magnetische Felder, etc. partikelförmig, Geruch) Sonstige Effekte visuelle, ästhetische Änderungen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Betrifft Stadt Luxemburg; Iewescht Millen, Dommeldange 6 Zeichenschlüssel I - nicht betroffen II - geringe Auswirkung III - mittlere Auswirkung IV - hohe Auswirkung V - sehr hohe Auswirkung Schutzgut Bevölkerung Gesundheit u. Wohlbefinden IV IV I I I IV II I IV I I I und Gesundheit des Wohnen IV IV I I I IV II I IV I I I Menschen Erholen IV IV I I I IV II I IV I I I Land- und Forstwirtschaft I I I I I I I I IV I I I Mobilität II III I I I I I I I I I I Schutzgut Pflanzen, Tiere IV IV I I I I I I I I I I Tiere, biologische Pflanzen IV IV I I I I I I I I I I Vielfalt Lebensräume IV IV I I I I I I I I I I national (Art.17) und EU IV IV I I I I I I I I I I geschützte Lebensräume national und EU geschützte IV IV I I I I I I I I I I Tiere und Pflanzen Wirkungen auf europäische/ nationale/ III III I I I I I I I I I I internationale/kommunale Schutzgebiete Schutzgut Boden Bodenqualität II II I I I I I I I I I I Schutzgut Wasser Grundwasser II II I I I I I I I I I I Oberflächenwasser IV IV I I I I I I I I I I Überschwemmungsgebiete I I I I I I I I I I I I Trinkwasserschutzgebiete I I I I I I I I I I I I Schutzgut Klima und Luft II II I I I I I I I I I I Luft Meso- und Mikroklima II II I I I I I I I I I I Schutzgut Landschaft Landschaftsbild II II I I I I I I I I I I Stadtbild / Ortsbild II II I I I I I I I I I I Schutzgut Kultur- und Sachgüter IV IV I I I I I I I I I I Sachgüter Kulturgüter II II I I I I I I I I I I Sonstige III III I I I I I I I I I I OEKO-BUREAU
34 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 3. Erheblichkeitsmatrix Umweltauswirkungen Betrifft: Stadt wegen Erhebliche Auf Ebene Beschreibung der Auswirkungen sowie der verwendeten Unterlagen / Datenquellen Luxemburg, fehlender Beeinträch des PAG 3) (erhebliche und nicht erhebliche Auswirkungen) 4) Ieweschtr Unterlage tigung nicht Millen n nicht zu ja ² / nein geklärte Fra- Dommeldange beurteilen gestellung 1) 6 Die Untersuchungsfläche soll aus der Grünzone in eine zone de sport et de loisirs umklassiert werden. Sie liegt im Einflussbereich der stark befahrenen Nationalstraße N.11. Tagsüber werden im direkten Straßenrandbereich teilweise Werte von über 70 dB(A) erreicht. Der Großteil der Fläche liegt in der Zone zwischen 55 dB(A und 65 dB(A). Der Nachtwert reicht im Straßenrandbereich bis an 65 dB(A) heran. Der Großteil der Fläche liegt in der Zone zwischen 45 dB(A und 55 dB(A). Daneben Schutzgut Be- liegt die Untersuchungsfläche fast vollständig auf einer Aufschüttungsfläche, unter der ein verrohrter Bach verläuft. Vor einer völkerung und Bebauung der Fläche muss daher der Untergrund durch eine Baugrunduntersuchung auf seine Eignung als Baugrund Gesundheit untersucht werden. Ein kleiner Teil ist als Altlastverdachtsfläche klassiert. Insgesamt ist mit erheblichen Auswirkungen auf das des Menschen ja Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: Ortsbegehung, Lärmkarten, Altlastenkataster) Die Fläche ist durch die Aufschüttung des Dommeldinger Bachtals bereits stark überformt. Es gibt mehrere Art.17-Biotope (Weiher mit Röhricht und Gestrüpp, Sukzessionswald, Einzelbäume), die bei Umsetzung der Planung zerstört werden können und in diesem Falle entsprechend kompensiert werden müssen. Aus Sicht des Artenschutzes haben die Weiher für Fledermäuse und Amphibien eine hohe Bedeutung. Eine Erhaltung der Weiher wäre notwendig. Das alte Gebäude neben den Weihern soll vor einer Nutzung einer eingehenden Überprüfung auf Fledermäuse unterzogen werden. Für einige wertgebende Vogelarten ist eine zumindest sporadische Nahrungssuche auf der Ruderalfläche nicht ausgeschlossen bzw. zu erwarten. Schutzgut Daneben können durch die Erschließung der Fläche zusätzliche Störungen auftreten. Die Fläche liegt innerhalb der Habitatzone Pflanzen, Tiere, LU0001022 Grünewald. Wie das beigefügte FFH-Screening zeigen konnte, sind erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutz- biologische und Erhaltungsziele des Schutzgebiets aber nicht zu erwarten. Insgesamt mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Vielfalt ja (Datengrundlage: Biotopkartierung, Ortsbegehung, Fledermausstellungnahme, Vogelstellungnahme) Auf der Fläche ist der natürliche Boden bereits durch Aufschüttungen überdeckt, sodass es nicht zu einem weiteren Verlust von natürlichem Boden kommt. Die Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen führt später zu einer Versiegelung und einem Verlust an Boden. Eine Altlastverdachtsfläche ist vor einer Erschließung zu überprüfen. Die Kumulation des Flächenverbrauchs Schutzgut ist für die Gemeinde insgesamt zu betrachten und demnach die Erheblichkeit des Bodenverbrauchs insgesamt zu bewerten. Boden nein Insgesamt ist mit geringen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: Ortsbegehung, Altlastenkataster) Überschwemmungsgebiete und Trinkwasserschutzzonen sind nicht betroffen. Auf der Fläche sind zwei Weiher vorhanden, die bei einer Bebauung beeinträchtigt werden könnten. Daneben sind bei einer Erschließung der Fläche verschiedene andere Elemente des Wasserhaushaltes zu beachten, wie der im Untersuchungsgebiet verrohrte Dommeldinger Bach sowie der unterirdische Quellzulauf in den westlichen Weiher. In der 2. Phase der SUP sollen Strategien aufgezeigt werden, wie negative Schutzgut Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Insgesamt ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu Wasser ja rechnen. (Datengrundlage: Geoportal) Schutzgut Die Fläche hat aufgrund der geringen Größe und der Bodenbedeckung keine Klimarelevanz. Insgesamt ist mit geringen Klima und Luft nein Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. Das Plangebiet liegt außerhalb von Landschaftsschutzzonen des PS Paysage. Eine Erschließung würde zwar zu einer geringen tentakulären Ausdehnung des Siedlungskörpers führen, ein größerer Impakt auf das Landschaftsbild ist aufgrund Lage im Tal und der Schutzgut geringen Flächenausdehnung aber nicht zu erwarten. Insgesamt ist mit geringen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. Landschaft nein (Datengrundlage: PS Paysage, Ortsbegehung). Das Plangebiet liegt in einer Zone, die als „Terrain avec vestiges connus“ gekennzeichnet ist. Hier ist es notwendig, dass der Schutzgut Kul- Bauherr vor Beginn der Bauarbeiten Kontakt mit dem CNRA aufnimmt und abklärt, in welchem Umfang eine archäologische tur/Sachgüter ja Beurteilung der Fläche durch das CNRA durchgeführt werden muss. Es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Sonstige nein 1) Eine Information über Art und Inhalt fehlender Unterlagen ist erforderlich. 3) Dieser Teilaspekt ist bei der Prüfung des PAP im Detail zu klären. 2) Diese Aspekte sind im Umweltbericht zu behandeln. 4) Alle Gebiete sollen beschrieben werden mitsamt ihren Auswirkungen. Sind keine Auswirkungen zu erwarten, so soll auch dies kurz begründet werden. (+-2 Sätze)
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