Ville de Luxembourg STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG FÜR DIE PUNKTUELLE MODIFIKATION DES PAG IN DOMMELDANGE - "IEWESCHT MILLEN"

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Ville de Luxembourg STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG FÜR DIE PUNKTUELLE MODIFIKATION DES PAG IN DOMMELDANGE - "IEWESCHT MILLEN"
Ville de Luxembourg

STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG FÜR DIE
PUNKTUELLE MODIFIKATION DES PAG IN
DOMMELDANGE - “IEWESCHT MILLEN“

UMWELTBERICHT
TEIL 1

PRÜFUNG DER
UMWELTERHEB-
LICHKEIT
FLÄCHE DO06

April 2017
Ville de Luxembourg STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG FÜR DIE PUNKTUELLE MODIFIKATION DES PAG IN DOMMELDANGE - "IEWESCHT MILLEN"
STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG FÜR
                        DIE PUNKTUELLE PAG-MODIFIKATION
                      „IEWESCHT MILLEN“ IN DOMMELDANGE

UMWELTBERICHT - PHASE 1 - UMWELTERHEBLICHKEITSPRÜFUNG

                                              Fläche DO06

                                              Auftraggeber:

             ADMINISTRATION COMMUNALE DE LUXEMBOURG

                                      42, Place Guillaume II

                                       L-1648 Luxembourg

                                                 www.vdl.lu

                                            Auftragnehmer:

                                           OEKO-BUREAU

                                      3, Place des Bruyères

                                        L-3701 Rumelange

                                            Tél.: 56 20 20-1

                                              Fax: 56 53 90

                                      www.oeko-bureau.eu
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Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) – punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG.............................................................................................. 1
  1.1.     Anlass der Prüfung ...........................................................................................................1
  1.2.     Zielsetzung der punktuellen Modifikation......................................................................... 2
  1.3.     Beschreibung der Prüffläche ............................................................................................ 4
  1.4.     Gesetzliche Grundlagen................................................................................................... 6
  1.5.     Vorgehensweise ............................................................................................................... 7
  1.6.     Schwierigkeiten bei der Datengewinnung und –verwendung ......................................... 8
2. PLANUNGS- UND UMWELTZIELE ................................................................. 9
  2.1.     Übersicht .......................................................................................................................... 9
  2.2.     Beschreibung der Untersuchungsfläche hinsichtlich der Umweltziele .......................... 11
3. UMWELTPROBLEME ................................................................................ 30
  3.1.     Bodenveränderungen, Altlasten und Altlastenverdachtsflächen ................................... 30
  3.2.     Verkehr ........................................................................................................................... 30
  3.3.     Oberfflächengewässerzustand ...................................................................................... 30
  3.4.     Flächeninanspruchnahme .............................................................................................. 31
  3.5.     Schutzgebiete .................................................................................................................31
4. ABSCHÄTZUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ........................................... 32
  4.1.     Ermittlung der Umweltauswirkungen der UEP-Fläche .................................................. 32
  4.2.     Betroffene Schutzgüter .................................................................................................. 35
5. FAZIT ..................................................................................................... 38

Anlagen

Anlage 1: Karten
Anlage 2: FFH-Screening

                                                          OEKO-BUREAU
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Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“   1

1. EINLEITUNG

1.1.     ANLASS DER PRÜFUNG
Der PAG der Gemeinde Luxemburg befindet sich momentan in der Genehmigungsprozedur. Im
Verlauf des Verfahrens wurde festgestellt, dass eine noch unbebaute Bauzone am Stadtrand mit
einer Flächengröße von 1,8 ha, die im PAG-Projekt (06/2016) als „Zone de sport et de loisirs“
(REC) ausgewiesen werden sollte, nicht in der SUP behandelt wurde. Die Gemeinde hat sich
deshalb entschieden, diese Fläche im Gesamt-PAG nicht als Bauzone auszuweisen und sie in
der „Zone verte“ zu belassen.

Damit folgt sie dem Avis des MDDI vom 13.10.2016, in dem auf die Prüfpflicht verwiesen wird.

Auf dieser Fläche soll nach Genehmigung des Gesamt-PAG über eine Modification ponctuelle
Baurecht geschaffen werden. Vorgesehen ist die Ausweisung einer „Zone de sport et de loisirs“
(REC).

Laut Gesetz vom 22. Mai 2008 (Loi du 22 mai 2008 à l’evaluation des incidences de certains
projets et plans sur l’environnement) gilt jeder PAG als umweltrelevant, so dass eine
strategische Umweltprüfung durchzuführen ist. Diese gesetzliche Regelung gilt ebenfalls für die
vorliegende punktuelle Modifikation.

In einem ersten Schritt der Strategischen Umweltprüfung wird überprüft, ob die geplante PAG-
Änderung überhaupt eine Umwelterheblichkeit besitzt. Die Bewertung der Erheblichkeit orientiert
sich dabei insbesondere an der Frage, inwieweit Schutzgüter betroffen und inwieweit die im
„Plan national pour un Développement durable“ festgelegten Ziele eingehalten werden.

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1.2.    ZIELSETZUNG DER PUNKTUELLEN MODIFIKATION
Die im noch gültigen PAG größtenteils als „Zone de loisir“ ausgewiesene Teilfläche wurde durch
einen ministeriellen Erlass vom 06.07.1993 zur „Zone verte“ erklärt. Siehe untenstehende Karte.

Abbildung 1: Ausschnitt aus dem PAG der Stadt Luxemburg mit Auszug aus der Legende
Quelle: PAG der Stadt Luxemburg

Der PAG-Projekt von 13.06.2016 soll im Zuge der weiteren Prozedur so angepasst werden,
dass der gesamte wie oben als „Zone verte“ deklarierte Bereich in einer „Zone destinée à rester
libre“ liegen wird (AGR oder VERD).

Die Fläche soll nun über eine punktuelle Modifikation in eine „Zone de sport et de loisirs“ (REC)
umgewandelt werden. Damit soll eine bauliche Nutzung des bislang brachliegenden Geländes
ermöglicht werden. Geplant ist eine Nutzung für eine kleinere Hotelanlage.

Die punktuelle Modifikation soll erst nach Genehmigung des 2016 in Prozedur gebrachten
Gesamt-PAG erfolgen. Dennoch wird bereits im Vorfeld und im Hinblick auf die kommende
Planung die erste Phase der SUP (Umwelterheblichkeitsprüfung) durchgeführt.
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Eine partie graphique existiert noch nicht, die Planung soll aber sowohl in der Abgrenzung als
auch in der Nutzungszuweisung der folgenden Karte entsprechen.

Abbildung 2: Auszug aus dem Projet PAG 13.06.2016
Quelle: PAG-Projekt der Stadt Luxemburg

Durch diese Vorgehensweise soll nicht nur die prinzipielle Umwelterheblichkeit der Planung
abgeprüft werden, sondern es sollen durch des Avis des MDDI wichtige Hinweise auf weitere
erforderliche Detailuntersuchungen definiert werden.

Bereits jetzt ist klar, dass eine FFH-Screening durchgeführt werden muss, da die Prüffläche im
FFH-Gebiet „LU0001022 Grunewald“ liegt. Das Screening ist als Anlage beigefügt.

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1.3.    BESCHREIBUNG DER PRÜFFLÄCHE

Abbildung 3: Ausschnitt aus der Topographischen Karte für den Bereich
Quelle: www.geoportail.lu, April 2017

Das Untersuchungsgebiet liegt am östlichen Rand des Stadtteils Dommeldange, in der Nähe der
Grenze zur Nachbargemeinde Niederanven. Westlich angrenzend befindet sich das Park-Hotel,
südlich und nördlich (direkt im Anschluss an die RN 11) der Grünewald. Das Gelänge ragt
praktisch in den Wald hinein. Eine Erschließung ist von einem kleinen Weg aus möglich, der von
der RN 11, nach Süden abzweigt und über den auch Nebengebäude des bestehenden Hotels
angefahren werden.

Aus der Flurbezeichnung „Iewescht Millen“ lässt sich ablesen, dass es hier in früheren Zeiten
eine Mühle gab. Nach Angabe des Eigentümers gibt es heute noch Nutzungsrechte für den
Dommeldinger Bach, der aber etwa ab der Grenze zu Niederanven komplett verrohrt ist.

Das Gelände war früher landwirtschaftlich genutzt, aber schon lange nicht mehr nicht mit
Hochwald bestockt wie die Umgebung (erkennbar auch auf der aktuellen und historischen
topographischen Karten). Im Laufe der Zeit hat sich teilweise ein Sukzessionswald gebildet.
Momentan ist kein Bewuchs vorhanden.
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Auf dem Gelände gibt es zwei Teiche, die entweder durch den verrohrten Dommeldinger Bach
oder durch eine Quelle nördlich der RN 11 gespeist werden. Auf der alten topographischen
Karte von 1954 erkennt man einen größeren Weiher und den Begriff Camping. Daraus lässt sich
ablesen, dass das Gelände schon früher für Freizeitzwecke gedient hat.

Diese historische Nutzung soll auch fortgeführt werden.

Fotodokumentation

       Blick von Süden auf die Fläche                     Links: Hangkante zur RN11 mit
                                                                  Einzelbäumen

  Wasserspeisung des westlichen Teiches                          westlicher Teich
           durch Quellwasser

                                          OEKO-BUREAU
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6 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

        Blick auf den östlichen Teich                        Bestehendes Gebäude

1.4.    GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Die Neuaufstellung und Änderung des „Plan d’Aménagement Général (PAG)“ unterliegt nach
dem Gesetz „Loi du 22. mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et
programmes sur l’environnement“ der strategischen Umweltprüfung (SUP).

Die Inhalte und die Vorgehensweise der SUP für Pläne und Programme sind in der „EU-Richt-
linie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ (Plan-UP-
Richtlinie 2001/42/EG) verankert. Diese wurde durch das „Loi du 22. mai 2008 relative à
l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l’environnement“ in nationales
Recht umgesetzt und in Artikel 12 des „Loi du 19. janvier 2004 concernant la protection de la
nature et des ressources naturelles“ aufgenommen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben,
Artikel 5 Absatz f des SUP-Gesetzes, werden in einer SUP die möglichen Auswirkungen des
Projektes auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Luft, Wasser, Klima und
Landschaft, Sachgüter und kulturelles Erbe sowie die Zusammenhänge zwischen diesen
verschiedenen Schutzgütern beschrieben und bewertet. Das weitere Vorgehen richtet sich nach
dem „Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung für die Ausarbeitung des Plan d‘Aménagement
Général“ (Auflage 2 vom 17.6.2010) des „Ministère du Développement durable et des
Infrastructures (MDDI)“ und des „Ministère de l’Intérieur (MI)“. Im Folgenden wird er kurz als
SUP-Leitfaden bezeichnet. Demnach erfolgt die SUP in zwei Phasen. Die erste Phase ist die
UEP (Teil 1 des Umweltberichts). Ziel der UEP ist es, Zonen zu ermitteln, bei denen erhebliche
negative Umweltauswirkungen durch die Planung nicht ausgeschlossen werden können. Für
diese Flächen wird dann in der zweiten Phase ein detaillierter Umweltbericht (Teil 2 des Umwelt-
berichts: Detail- und Ergänzungsprüfung) nach Artikel 5 des SUP-Gesetzes erstellt.
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1.5.    VORGEHENSWEISE
Den Bewertungsrahmen zur Prüfung der Umwelterheblichkeit stellen die Umweltziele und die
schutzgutbezogenen Ziele des SUP-Leitfadens dar. Es findet eine Abschätzung über mögliche
Umweltauswirkungen statt. Dazu werden die Arbeitshilfen des o.g. Leitfadens herangezogen.

Abgeschätzt werden mögliche Auswirkungen des PAGs bzw. in diesem Falle der Ausweisung
einer zusätzlichen Fläche im PAG auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Luft,
Wasser, Klima und Landschaft, Sachgüter und kulturelles Erbe. Die Bewertung wird auf einer
Skala von I bis V („nicht betroffen“ bis „sehr hohe Auswirkung“) durchgeführt. Werden bei
mindestens einem Schutzgut erhebliche, d.h. hohe oder sehr hohe Auswirkungen abgeschätzt,
ist die Fläche in Phase 2 des Umweltberichts zu behandeln.

Kumulative Auswirkungen werden im Rahmen der Matrizen dargestellt und unter „Sonstiges“
beschrieben. Weitere kumulative Effekte und Wechselwirkungen werden im Anschluss an die
Untersuchung der einzelnen Flächen in ihrer Gesamtheit dargestellt.

Folgende Pläne/Instrumente wurden bei der Beurteilung der Umwelterheblichkeit herangezogen:

   Geländebegehungen 2016/2017
   Bodenübersichtskarte von Luxemburg, M.1:100.000
   Geologische Karte 1:25.000
   Biodiversitätsportal MNHN (map.mnhn.lu)
   Geoportale der Landesvermessung (geoportail.lu), der Wasserwirtschaftsverwaltung
    (eau.geoportail.lu) und der Naturverwaltung (emwelt.geoportail.lu)
   Altlastenkataster
   Plan National pour un Développement Durable (PNDD)
   Plan National Protection Nature (PNPN)
   Plan directeur sectoriel Paysage (2014)
   Plan directeur sectoriel Logement (2014)
   Plan directeur sectoriel Transport (2014)
   Plan directeur sectoriel Zones d’Activités (2014)
   Kartierung der Art. 17-Biotope in der Gemeinde Luxemburg
   Plans d’action de lutte contre le bruit (axes ferroviaires, axes routiers)
   FFH-Gebiet „Grunewald“ (LU0001022), www.emwelt.geoportail.lu
   EUNIS Datenbank (European Nature Information System)
   Screening Vögel für UEP Gesamt-PAG (COL)
   Stellungnahme zu den Vögeln (eco-rat 2017)

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   Fledermaus-Screening für die Fläche DO06 (Öko-Log Freilandforschung)
   Ministère du Travail et de l’Emploi: www.itm.lu/seveso/carte interactive
   Datenbank des Naturhistorischen Museums
   Sites et monuments: Données sur le patrimoine archéologique pour le PAG de la Ville de
    Luxembourg

1.6.    SCHWIERIGKEITEN BEI DER DATENGEWINNUNG UND –
        VERWENDUNG
Der größte Teil der zur Verfügung stehenden Informationen wurde bereits im Rahmen der SUP
für den Gesamt-PAG erhoben. Diese waren jedoch nicht ganz ausreichend, um eine Bewertung
der vorliegenden Prüffläche durchführen zu können.

Aus diesem Grunde wurde das Screening für Fledermäuse aus der UEP für den Gesamt-PAG,
in dem diese Fläche nicht ausführlich behandelt wurde, um eine kurze Stellungnahme für die
Untersuchungsfläche ergänzt.
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2. PLANUNGS- UND UMWELTZIELE

2.1.      ÜBERSICHT
Entsprechend dem „Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung für die Ausarbeitung des Plan
d’Aménagement Général“ sind die folgenden zentralen Umweltziele 01-09 in der Umwelterheb-
lichkeitsprüfung und in Phase 2 des Umweltberichts zu beachten:

Ziel 01     Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20 % bis 2020 (Basis: 2005)
Ziel 02     Stabilisierung des nationalen Bodenverbrauchs auf 1 ha/Tag bis spätestens 2020
Ziel 03     Guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer bis 2015
Ziel 04     Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt
Ziel 05     Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensräume und
            Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie
Ziel 06     Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxide und Feinstaubpartikel
Ziel 07     Verringerung der Lärmbelastung in der Gesamtbilanz
Ziel 08     Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75
Ziel 09     Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter

Die Ziele stellen einen Bewertungsrahmen für die Abschätzung möglicher negativer Auswir-
kungen auf die Umwelt im Rahmen der UEP dar und werden bei der Betrachtung der einzelnen
Flächen sowie möglicher kumulativer Wirkungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden im
Leitfaden zur SUP weitere schutzgutspezifische Umweltziele formuliert, welche die Inhalte der
übergeordneten Ziele konkretisieren und ebenfalls zu betrachten sind. Die Auswirkungen des
Projekts auf die zentralen Umweltziele mit Relevanz für das jeweilige Schutzgut sowie schutz-
gutspezifische Ziele werden nachfolgend dargestellt:

                 Zentrale Umweltziele mit Relevanz für das Schutzgut (Ziel n°) und
Schutzgut
                 schutzgutspezifische Ziele

                Ziel 01: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020 (Basis: 2005)
Bevölkerung     Ziel 06: Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxyde und
und             Feinstaubpartikel
Gesundheit
des             Ziel 07: Verringerung der Lärmbelastung in der Gesamtbilanz
Menschen        Ziel 08: Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75
                Sicherung und Entwicklung dauerhaft guter Luftqualität

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               Zentrale Umweltziele mit Relevanz für das Schutzgut (Ziel n°) und
Schutzgut
               schutzgutspezifische Ziele

              Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und Gewährleistung von Ruheräumen
              Einhaltung der SEVESO II-Richtlinie (Sicherheitsabstände zu Störfallbetrieben)
Bevölkerung Sicherung und Entwicklung von ausreichenden und qualitätsvollen Freizeit- und
und         Erholungsinfrastrukturen, insbesondere im Wohnumfeld
Gesundheit
            Erhöhung der Verkehrssicherheit
des
Menschen

              Ziel 04: Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt
              Ziel 05: Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden
              Lebensräume und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU
Pflanzen,     Sicherung und Entwicklung der natürlichen Standortbedingungen
Tiere und
              Sicherung und Entwicklung seltener und bedeutsamer Lebensräume
biologische
Vielfalt      Sicherung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundsystems
              Sicherung geschützter Tier- und Pflanzenarten und –bestände
              Vermeidung von Beeinträchtigungen und Störungen der Bereiche, die eine
              besondere Bedeutung für Natur- und Artenschutz besitzen
              Ziel 02: Stabilisieren des nationalen Bodenverbrauchs auf 1 ha/Tag bis spätestens
              2020
              Sicherung der Böden, ihrer ökologischen Funktion und ihrer nachhaltigen
              Nutzbarkeit
Boden
              Schonung seltener und hochwertiger Böden, insbesondere auch der guten
              landwirtschaftlichen Böden
              Sparsame und schonende Bewirtschaftung der Ressource Boden
              Sanierung schadstoffbelasteter Böden
              Ziel 03: Guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer bis 2015
              Sicherung und Entwicklung der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen
              Nutzungsfähigkeit des Schutzgutes Wasser
Wasser
              Sicherung und Entwicklung von großflächigen naturnahen Retentionsräumen
              Sicherung und Entwicklung ausreichender Überflutungsräume für den
              vorbeugenden Hochwasserschutz
              Ziel 01: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020 (Basis: 2005)
              Ziel 06: Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxyde und
              Feinstaubpartikel
Klima und
              Ziel 08: Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75
Luft
              Erhaltung, Sicherung oder auch Wiederherstellung und Entwicklung von Gebieten
              mit hoher Bedeutung für das regionale Klima und die Luftreinhaltung
              Vermeidung von Beeinträchtigungen der klimatischen Ausgleichsleistungen
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 11

                   Zentrale Umweltziele mit Relevanz für das Schutzgut (Ziel n°) und
Schutzgut
                   schutzgutspezifische Ziele

                  Ziel 09: Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter
                  Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaften
                  Sicherung und Entwicklung des Erlebniswertes der Landschaft und von
                  Ruheräumen in der Landschaft
Landschaft        Sicherung der Landschaft als Zeugnis historisch bedeutsamer und regional
                  typischer Kulturlandschaften und Nutzungsformen
                  Vermeidung von visuellen und strukturellen Beeinträchtigungen der Landschaft
                  Sicherung und behutsame Weiterentwicklung von zusammenhängenden
                  unzerschnittenen und störungsarmen Räumen
                  Ziel 09: Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter

Kultur- und       Erhalt von Denkmälern und Sachgütern
Sachgüter         Sicherung von historischen Kulturlandschaften
                  Behutsame Weiterentwicklung denkmalpflegerisch relevanter Siedlungen

2.2.           BESCHREIBUNG DER UNTERSUCHUNGSFLÄCHE HINSICHTLICH
               DER UMWELTZIELE
       Ziel 01 Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020

Hauptverursacher für den Ausstoß von Treibhausgasen ist neben der Landwirtschaft (Methan)
die Verbrennung fossiler Energieträger durch den Menschen (durch Verkehr, Heizen,
Stromerzeugung, Industrie). Dabei entsteht vor allem CO2.

Eine Reduzierung der CO2-Emissionen kann erreicht werden:

      -    im Gebäudebereich durch eine bessere Wärmedämmung bzw. den Einsatz effizienterer
           Heiztechnologien (z.B. Solar),

      -    beim Verkehr durch eine verstärkte Nutzung sparsamer Fahrzeuge bzw. Verkehrsmittel,

      -    bei energieintensiven Industriebetrieben durch Anwendung moderner Technologien.

      Bei der geplanten baulichen Nutzung handelt es sich um eine oder nur sehr wenige neue
      Emissionsquellen, die im Verhältnis zu den Emissionsquellen in der Stadt nicht ins Gewicht
      fällt.

                                            OEKO-BUREAU
12 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

     Ziel 02 Stabilisierung des nationalen Flächenverbrauchs auf 1 ha/Tag bis 2020
      (Vorprojekt PNDD 2009)

Flächenverbrauch

Ein Handlungsziel im Entwurf des „Plan National pour un Développement Durable“ ist die
Stabilisierung des Bodenverbrauchs auf 1 ha/Tag oder weniger im gesamten Land bis 2020.

Das Nachhaltigkeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit CEPS Orientierungswerte für den
Flächenverbrauch (in Hektar/Jahr) für die verschiedenen Gemeinden berechnet. Für die Stadt
Luxemburg ergibt sich ein Wert von 27,8 ha/Jahr, hochgerechnet auf 12 Jahre ein Wert von
333,6 ha. Der Wert resultiert vor allem aus der hohen Zentralitätsfunktion der Stadt.

Durch die Umklassierung der Untersuchungsfläche DO06 von einer „Zone verte“ in eine
„Zone de sport et de loisirs“ (REC) wird eine Fläche von 1,8 ha in Anspruch genommen.
Dieser Wert ist auf den Bodenverbrauch der Gesamtgemeinde anzurechnen und in einer
kumulativen Bewertung für alle Flächen des gesamten PAG mit zu betrachten.

Sanierung schadstoffbelasteter Böden

Im „Altlasten- und Verdachtsflächenkataster Luxemburg“ sind landesweit sämtliche bekannte
Flächen (Abschluss der Erfassung im Jahr 2006) dokumentiert, bei denen aufgrund der dort
stattfindenden oder stattgefundenen Aktivitäten der Verdacht einer Boden- oder Grundwasser-
kontamination nicht ausgeschlossen werden kann. Erfasst wurden sowohl aktuell genutzte
Standorte als auch Flächen, deren umweltrelevante Nutzung bereits längere Zeit zurückliegt
(sogenannte Altstandorte).

Die Tatsache, dass ein Grundstück im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster erfasst wurde,
bedeutet nicht, dass von dieser Fläche eine direkte Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Ein
Eintrag in das Altlasten- und Verdachtsflächenkataster hat in der Regel keinen zwingenden
Handlungsbedarf zur Folge. Ob von einer Altlastverdachtsfläche eine Gefahr ausgeht, kann nur
durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen werden. Untersuchungen und gegebenen-
falls Maßnahmen sollten mit den zuständigen Behörden erörtert werden.

Im Untersuchungsgebiet ist eine kleinere Altlastverdachtsfläche bekannt (siehe Karte 1).
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 13

       Ziel 03 Guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer bis 2015
        (Wasserrahmenrichtlinie)

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wassergesetzes ist es, Oberflächen- und
Grundwasser bis 2015 mit einem „guten Zustand“ bewerten zu können. Verlängerungsfristen bis
2021 und 2027 sind möglich. Der „gute Zustand“ der Oberflächengewässer ist dann erreicht,
wenn der ökologische Zustand und der chemische Zustand mindestens als „gut“ zu bezeichnen
sind.

Im westlichen Teil der Untersuchungsfläche sind zwei Teiche vorhanden. Der östliche Teich wird
durch den verrohrten Dommeldinger Bach gespeist. Der westliche Teich ist mit dem östlichen
Teich verbunden und erhält zusätzlich Wasser von einer nördlich liegenden Quelle.

 Zulauf des unteren Weihers von der Quelle           Zulauf des oberen Weihers über den
         nördlich an der N 1 gelegen                   verrohrten Dommeldinger Bach

Der Dommeldinger Bach bzw. Glasbuurgronn kommt aus der östlich gelegenen Gemeinde
Niederanven und ist ungefähr ab dem Eintritt auf das Gebiet der Stadt Luxemburg verrohrt.

 Glasbuurgronn vor Beginn der Verrohrung          Beginn der Verrohrung des Glasbuurgronn

                                         OEKO-BUREAU
14 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

Bei in der Gemeinde Niederanven durchgeführten Fließgewässeruntersuchungen gehört der
Dommeldinger Bach resp. der Glasbuurgronn vom biologischen Zustand her stets zu den
Bächen mit einer hohen Wasserqualität.

Abwässer

Die Abwässer der Stadt Luxemburg werden in der Kläranlage Beggen gereinigt. Die Kläranlage
wurde vergrößert resp. neu gebaut und hat eine Kapazität von 210.000 Einwohnergleichwerten.
Sie verfügt auch über eine 3. Reinigungsstufe zur Verbesserung der Eliminierung von Stickstoff-
und Phosphorverbindungen. Die Anlage ist fast ausgelastet, sodass die Kläranlagenkapazität
nur bedingt ausreichend ist. Es bestehen Projekte und Überlegungen, die Reinigungsleistung zu
erhöhen.

Die Bebauung der kleinen Fläche DO06 wird nur unwesentlich zur Belastung der
Kläranlage beitragen.

Überschwemmungsgebiete

Die Untersuchungsfläche DO06 ist nicht von Überschwemmungsgebieten betroffen.

Trinkwasserschutz

Der nördliche und östliche Bereich der Stadt Luxemburg über den Schichten des Luxemburger
Sandsteins ist als provisorische Trinkwasserschutzzone ausgewiesen. In diesem Bereich ist
auch das Ausbringen von Metazachlor verboten.

Die     Untersuchungsfläche          DO06       liegt     außerhalb       der      provisorischen
Trinkwasserschutzzone und dem Bereich, in dem das Ausbringen von Metazachlor
verboten ist, grenzt jedoch direkt an diese Bereiche an.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 15

Abbildung 4: Provisorische Trinkwasserschutzzone
Quelle: www.geoportail.lu, April 2016

Abbildung 5: Bereich, in dem das Ausbringen von Metazachlor verboten ist
Quelle: www.geoportail.lu, April 2017

                                         OEKO-BUREAU
16 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

     Ziel 04     Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt und

     Ziel 05     Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden
                  Lebensräume und Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie

Natura 2000 - Gebiete

Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) dienen dem Erhalt europaweit geschützter Tier-
und Pflanzenarten sowie europaweit geschützter Lebensraumtypen. Schutzziel des Gebiets ist
der Schutz und die Verbesserung bzw. Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustands für
geschützte Habitate und Populationen.

Das Untersuchungsgebiet DO06 liegt innerhalb des FFH-Gebietes LU0001022 Grünewald.

                                        LU0001022 Grünewald

Abbildung 6: FFH-Gebiet LU0001022 Grünewald
Quelle: www.geoportail.lu, April 2017

Zone LU0001022 Grünewald

Die Habitatzone LU 0001022 „Grünewald“ liegt im Nordosten der Stadt und reicht noch
kleinräumig in das Stadtterritorium hinein. Sie umfasst eine Fläche von knapp 3.098 ha.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 17

Lebensraumtypen

In der Habitatzone sind folgende Lebensraumtypen vorhanden:
Code        Lebensraumtyp
6120        Sandtrockenrasen
6210        Naturnahe Kalktrockenrasen
6510        Magere Mähwiesen
9110        Hainsimsenbuchenwälder
9130        Waldmeister-Buchenwälder
9160        Eichen-Hainbuchenwälder
9180        Hang- und Schluchtwälder
91D0        Moorwald
91E0        Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern

Folgende Anhangarten sind für die Habitatzone dokumentiert:

Dicranum viride                                 Grünes Besenmoos
Myotis bechsteinii                              Bechstein-Fledermaus
Myotis myotis                                   Großes Mausohr

                                         OEKO-BUREAU
18 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

Vögel

Im Standarddatenbogen des Gebietes werden insgesamt 14 Vogelarten als Brutvögel bzw. als
Durchzügler und Rastvögel benannt. Hiervon unterliegen 7 Arten einem besonderen Schutz
nach Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (directive Oiseaux 79/409/CEE). Vier der
aufgeführten Arten erlangen einen europäischen Schutzstatus nach Artikel 4 Abs. 2 der EU-
Vogelschutzrichtlinie.

EU-     Art                   VS-RL         RL    Status (Populationsgröße)   EHZ   Zielart Meldung
Code                                       Lux.
A085    Accipiter gentilis                  4        Brutvogel (1-3 Bp.)      B             EUNIS
        Habicht
                                                     Durchzügler/Gast
A215    Bubo bubo             Anhang I      4        Brutvogel (1 Bp.)        B             EUNIS
        Uhu
                                                     Durchzügler/Gast
A136    Charadrius dubius                   4        Brutvogel (p)            C             EUNIS
        Flussregenpfeifer
                                                     Durchzügler/Gast
A238    Dendrocopos medius    Anhang I               Brutvogel (c)            B             EUNIS
        Mittelspecht
                                                     Durchzügler/Gast
A236    Dryocopus martius     Anhang I               Brutvogel (3-5 Bp.)      B             EUNIS
        Schwarzspecht
                                                     Durchzügler/Gast
A233    Jynx torquilla        Art. 4 (2)    3        Brutvogel (v)                          EUNIS
        Wendehals
                                                     Durchzügler/Gast
A338    Lanius collurio       Anhang I      4        Brutvogel (p)            B             EUNIS
        Neuntöter
                                                     Durchzügler/Gast
A340    Lanius excubitor      Art. 4 (2)    2        Brutvogel (p)            C             EUNIS
        Raubwürger
                                                     Durchzügler/Gast
A074    Milvus milvus         Anhang I      3        Brutvogel (1-2 Bp.)      B             EUNIS
        Rotmilan
                                                     Durchzügler/Gast
A277    Oenanthe oenanthe                   1        Brutvogel                              EUNIS
        Steinschmätzer
                                                     Durchzügler/Gast
A112    Perdix perdix                       2        Brutvogel (p)            C             EUNIS
        Rebhuhn
                                                     Durchzügler/Gast
A234    Picus canus           Anhang I      4        Brutvogel (p)            B             EUNIS
        Grauspecht
                                                     Durchzügler/Gast
A249    Riparia riparia       Art. 4 (2)    1        Brutvogel (p)            B             EUNIS
        Uferschwalbe
                                                     Durchzügler/Gast
A275    Saxicola rubetra      Art. 4 (2)    1        Brutvogel (v)            C             EUNIS
        Braunkehlchen
                                                     Durchzügler/Gast
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 19

Erläuterungen
VS-RL:                         Schutzstatus nach der EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EC
                               Anhang I     Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (Art. 4 Abs. 1)
                               Art. 4 (2)   in Luxemburg brütende und nicht brütende Zugvogelart gemäß
                                            Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie
Gefährdungskategorien der      0            Bestand erloschen
Roten Liste (RL) Luxemburgs:
                               1            Bestand vom Erlöschen bedroht
                               2            stark gefährdet
                               3            gefährdet
                               4            Vorwarnliste
                               R            Arten mit geographischer Restriktion
                               DD           Arten mit ungenügender Datengrundlage
                               *            ungefährdet
Status:                        Bp.          Anzahl der Brutpaare
                               r            resident (anwesend)
                               Ex.          Zahl der wandernden/rastenden Individuen (Zugvögel...) / staging
Populationsgröße:              <            maximal ...
                               =            genaue Zählung ...
                               >            mehr als ...
                               c            common (häufig, große Population)
                               p            present (vorhanden, ohne Einschätzung)
                               v            very rare (sehr selten, sehr kleine Population, Einzelindividuen)
Zielart:                       Gebietsbezogene Einstufung der Art durch die Centrale ornithologique
                               Luxembourg (COL)

                                           Zielart des Schutzgebietes

                                           Weitere relevante Art des Schutzgebietes
EHZ:                           Erhaltungszustand nach Standarddatenbogen (EUNIS)
                               A            sehr guter Erhaltungszustand
                               B            guter Erhaltungszustand
                               C            mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand
Quellen:                       EUNIS (http://eunis.eea.europa.eu/sites; Datenabfrage 15.02.2012), BIVER
                               (2010), BIVER et al. (2010)

Schutzziele
Für die Zone sind folgende Schutzziele definiert:
          Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Trockenrasen
           (6210), mageren Mähwiesen (6510) und Kalk- und Sandrasen (6120)
          Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Buchenwälder vom Typ Luzulu-
           Fagetum (9110) und vom Typ Melico-Fagetum (9130)

                                              OEKO-BUREAU
20 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

       Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Schlucht-
        wäldern (9180)
       Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands und räumliche Vergrößerung von Auen-
        wäldern (91E0)
       Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands von Moorwäldern (91D0)
       Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen
        der Fledermausarten Myotis bechsteinii und Myotis myotis
       Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen
        der Moosart Dicranum viride

Nationale Naturschutzgebiete

Das     Untersuchungsgebiet         DO06   liegt   in    dem     noch    nicht    ausgewiesenen
Naturschutzgebiet „Grünewald“.

Abbildung 7: Naturschutzgebiet (DIG) Grünewald
Quelle: www.geoportail.lu, April 2017
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 21

Wertvolle Biotope und Lebensräume

Für das Gebiet der Stadt Luxemburg erfolgte eine flächendeckende Kartierung der geschützten
Biotope nach Art. 17 des Naturschutzgesetzes, die als Bewertungsgrundlage für die möglichen
Umweltbeeinträchtigungen des Untersuchungsgebietes dient.

Im Untersuchungsgebiet DO06 sind mehrere Art 17-Biotope vorhanden. Dazu zählen die
beiden Weiher mit Röhricht und Gestrüpp sowie Teile eines Sukzessionswaldes und zwei
Einzelbäume.

Wälder

Der weitaus größte Teil der Waldfläche auf dem Territorium der Stadt Luxemburg wird von
Buchenwald eingenommen. Der Buchenwald ist die typische Waldgesellschaft über dem
Luxemburger Sandstein, wo er in zwei Ausprägungen vorkommt. Der Hainsimsen-Buchenwald
stockt insbesondere auf den mehr trockenen, nährstoffärmeren Böden der Hochplateaus und
der Südhänge, während der Waldmeister-Buchenwald eher die übrigen, mehr feuchten
Hanglagen besiedelt.

Der Waldmeister-Buchenwald reicht direkt bis an die Fläche heran.

Fauna

Fledermäuse

Für die vorliegende von der punktuellen Modifikation betroffene Untersuchungsfläche DO06
wurde ein Fledermaus-Screening (Oekolog-Freilandforschung, April 2017) durchgeführt. Dabei
wurde festgestellt, dass die westliche Teilfläche mit den zwei Weihern und dem Gehölzsaum
eine besonders hohe Bedeutung für Fledermäuse hat. Die offenen Wasserflächen werden von
verschiedenen Arten zum Trinken genutzt und es gibt viele Insekten, die als Nahrung dienen.
Daraus ergibt sich ein sehr hohes Schutzbedürfnis dieser wertvollen Landschaftsstruktur.

Von einer Inanspruchnahme dieses Teilbereiches wird nach Einschätzung des Experten
abgeraten. Aus Sicherungs- und Vorsorgegründen wird empfohlen, diesen Bereich zu erhalten
und auch weiterhin zumindest von zwei Seiten zugänglich zu halten (sprich An- und
Abflugrichtungen nicht durch Gebäude oder anderes zu versperren).

Ebenfalls bedeutend ist das alte Gebäude neben den Weihern. Hier wird eine eingehende
Überprüfung auf Fledermäuse empfohlen.

                                         OEKO-BUREAU
22 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

        Blick auf den westlichen Teich                       Bestehendes Gebäude

Vögel

Für die Habitatzone LU0001022 Grünewald sind im Datenbogen insgesamt 14 Vogelarten
gelistet, darunter 6 Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzdirektive.

Laut Stellungnahme zu den Vögeln sind Brutvorkommen von wertbestimmenden Vogelarten des
Anhangs I der EU-Vogelschutzdirektive auf der Vorhabensfläche nicht zu erwarten, da
geeignete Biotopstrukturen entweder fehlen (z. B. alte Laubbaumbestände mit einer Eignung als
Brutstandort für Mittel- oder Grauspecht) oder aber zu kleinflächig ausgeprägt sind (z. B.
Offenlandstrukturen mit Gebüschen und Ruderalsäumen als Lebensraum für den Neuntöter).

Demgegenüber liegen aus den umliegenden Hochwaldbeständen aus den Vorjahren konkrete
Revierhinweise von wertgebenden Zielarten der Habitatzone vor (z. B. Grau-, Mittel- und
Schwarzspecht), teils in nur geringer Distanz zur Vorhabensfläche. Für einige dieser Arten ist
eine zumindest sporadische Nahrungssuche auf der Ruderalfläche nicht ausgeschlossen bzw.
zu erwarten. So stellen derartige Offenlandbereiche innerhalb des ansonsten geschlossenen
Waldgebietes bevorzugte Nahrungshabitate von Vogelarten wie Grauspecht (z. B. zur Suche
nach Ameisen) oder Wespenbussard dar. Auch der Habicht jagt bevorzugt in derartigen
Saumstrukturen.

Da die genannten Arten überwiegend große Aktionsräume besitzen, ist durch eine Bebauung
der Fläche DO06 jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen infolge des Verlustes
essentieller Habitate zu rechnen.

Im Nahbereich der Fläche sind bereits erkennbare Störungen durch Lärm und Unruhe als
Vorbelastungen gegeben, vor allem durch die "Route de Echternach" sowie die bestehende
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 23

Bebauung. Je nach Art und Umfang der Erschließung und Nutzung der Fläche ist jedoch eine
weitere Zunahme und Ausdehnung von Störungen in die angrenzenden Waldbestände des
FFH-Gebietes nicht ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Auswirkungen dieser Störungen auf
etwaige Vorkommen wertgebender Vogelarten der Habitatzone wird daher für den betroffenen
Wirkungsraum eine vertiefe Untersuchung der Vogelvorkommen empfohlen.

Amphibien

Die vorhandenen Weiher bieten zusammen mit den Strukturen im Umland einen potenziellen
Lebensraum für verschiedene Amphibienarten. Dazu zählen z.B. Arten wie Berg- und
Teichmolch, Erdkröte oder Grasfrosch. Bei einer Zerstörung der Weiher oder auch bei einer
Zerstörung    der   funktionalen   räumlichen    Beziehungen      wäre    demnach     direkt   ein
Verbotstatbestand nach Art. 20 gegeben. Zur Ermittlung der Amphibienvorkommen und der
funktionalen Beziehungen im Raum werden vertiefende Untersuchungen empfohlen.

                                         OEKO-BUREAU
24 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

        Ziel 06: Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffdioxyde und Feinstaub

Hauptverursacher von Stickstoffdioxyden und Feinstaub sind Industrie und Straßenverkehr, aber
auch Heizungen. Im Bereich „Iewescht Millen“ ist die N.11 die einzige nennenswerte Quelle von
Emissionen. Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Emissionen liegt in Verbesserungen im
Modal Split.

       Ziel 07:   Verringerung der Lärmbelastung in der Gesamtbilanz

Für das Großherzogtum Luxemburg existieren Lärmaktionspläne und Lärmkarten für Straßen,
Schienen.

Der Bereich der Punktuellen PAG-Modifikation „Iewescht Millen“ ist von den Aussagen
der Lärmkarte für Straßen (N.11) betroffen.

Basierend auf der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm werden als
Lärmindices der Lden und der Lnight benutzt. Der Lden ist ein Index (Tag-Abend-Nacht-
Lärmindex) für die Gesamtbelästigung durch Lärm. Lnight ist ein Index (Nachtlärmindex) für
Schlafstörungen.

Die beiden folgenden Abbildungen zeigen die aus dem Straßenverkehr resultierenden
Lärmemissionen.

Die Fläche DO06 liegt laut Lärmkarten im Einflussbereich ausgewiesener Lärmzonen. Tagsüber
werden im direkten Straßenrandbereich teilweise Werte von über 70 dB(A) erreicht. Der Großteil
der Fläche liegt in der Zone zwischen 55 dB(A und 65 dB(A).

Der Nachtwert reicht im Straßenrandbereich bis an 65 dB(A) heran. Der Großteil der Fläche liegt
in der Zone zwischen 45 dB(A und 55 dB(A).
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 25

Abbildung 8: Lärmimmissionen entlang der Hauptstraßenverkehrsachsen
              (24-Std-Wert, LDEN 2011)
Quelle: www.geoportail.lu, April 2017

Abbildung 9: Lärmimmissionen entlang der Hauptstraßenverkehrsachsen
              (Nacht-Wert, LNGT 2011)
Quelle: www.geoportail.lu, April 2017

                                         OEKO-BUREAU
26 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

       Ziel 08:   Verbesserung des Modal Split zwischen ÖV und MIV auf 25/75

Mit diesem Ziel wird eine prozentual bessere Verteilung des Modal Split hin zu einem höheren
Anteil des öffentlichen Verkehrs verfolgt, was zur Reduzierung der CO2-Emissionen führen soll.
Die momentane Verkehrssituation im Land ist stark durch den Individualverkehr geprägt.

Die Ansätze dazu beziehen sich mehr auf die Anbindung der Wohngebiete an die Zonen mit
Arbeitsplätzen. Der Bau eines Hotels ist in diesem Zusammenhang eher von untergeordneter
Bedeutung.

Ziel 09        Kein weiterer Verlust hochwertiger Landschaften, Kultur- oder Sachgüter

Plan Directeur Sectoriel „Paysage“

Im Entwurf des Plan Directeur Sectoriel „Paysage“ von 2014 (mittlerweile zurückgezogen)
werden hochwertige Landschaften identifiziert und Ziele für die Landschaftsentwicklung
raumbezogener Einheiten konkretisiert.

Das Plangebiet „Iewescht Millen“ befindet sich in direkter Nähe folgender Schutzzonen:

    -     Große Landschaftsräume (Zone de préservation des grands ensembles paysagers),

    -     Ökologische Netzwerke (Réseaux écologiques).

Innerhalb der Großen Landschaftsräume (Zone de préservation des grands ensembles
paysagers) ist jede neue Fragmentation der Landschaft verboten. Sie reicht von Norden in das
Gebiet der Stadt Luxemburg hinein.

Das Plangebiet „Iewescht Millen“ reicht im Osten an den Großen Landschaftsraum
„Grengewald“ heran.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 27

Abbildung 10: Große Landschaftsräume
Quelle: www.geoportail.lu, April 2017

Die ökologischen Netzwerke (Réseaux écologiques) sollen einen Artenaustausch zwischen
verschiedenen      Ökosystemen          in   entfernt   liegenden   Landschaftsräumen   ermöglichen.
„Vorrangige Gebiete des ökologischen Netzwerkes“ reichen im Westen, Nordwesten und
Nordosten in das Gebiet der Stadt Luxemburg hinein resp. grenzen an.

Das Plangebiet „Iewescht Millen“ reicht im Osten an den Bereich Großes naturnahes
Waldgebiet „Grünewald“ heran.

                                               OEKO-BUREAU
28 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

Abbildung 11: Ökologisches Netzwerk
Quelle: www.geoportail.lu, April 2017
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 29

Erhalt von Denkmalen und Sachgütern

Für die Stadt Luxemburg wurde vom Centre National de Recherche Archéologique (CNRA) eine
Karte erstellt, die das Gemeindeterritorium flächendeckend in drei Kategorien unterteilt.

Das Plangebiet „Iewescht Millen“ liegt in einer Zone, die als „Terrain avec vestiges connus“
gekennzeichnet ist. Hier ist es notwendig, dass der Bauherr vor Beginn der Bauarbeiten Kontakt
mit dem CNRA aufnimmt und abklärt, in welchem Umfang eine archäologische Beurteilung der
Fläche durch das CNRA durchgeführt werden muss (siehe Karte Nr. 2).

Für den Bereich der Punktuellen PAG-Modifikation „Iewescht Millen“ ist es notwendig,
dass der Bauherr das CNRA kontaktiert.

                                         OEKO-BUREAU
30 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

3. UMWELTPROBLEME

3.1.    BODENVERÄNDERUNGEN, ALTLASTEN UND
        ALTLASTENVERDACHTSFLÄCHEN
Bis auf den Bereich der Weiher ist im gesamten Untersuchungsbereich nicht mehr der
ursprüngliche natürliche Boden vorhanden. Vielmehr wurde das gesamte Tal des Dommeldinger
Baches mit Erdmassen in einer Dicke von bis zu 5 m aufgeschüttet. Auf der Aufschüttungsfläche
hat der Prozess der Bodenbildung wieder begonnen. Inwieweit der Aufschüttungsboden als
Baugrund geeignet ist, müssen durch spezielle Baugrunduntersuchungen ermittelt werden.

Die Erfassung der Altlastverdachtsflächen erfolgte landesweit, soweit wie bekannt, im „Altlasten-
und Altlastenverdachtsflächenkataster Luxemburg“ (Abschluss der Erfassung im Jahr 2006).
Wenn sich der Verdacht einer Altlast durch Erkundungsmaßnahmen bestätigt, so ergibt sich
daraus die Pflicht, die Altlast vor einer Neubebauung zu beseitigen oder zu sanieren. Das
Sanierungsziel   richtet   sich   dabei   nach   den    geplanten   Nutzungen    der   Fläche.   Im
Untersuchungsgebiet „Iewescht Millen“ ist eine kleinere Altlastenverdachtsfläche bekannt.

3.2.    VERKEHR
Der Bereich “Iewescht Millen” ist vor allem von den Emissionen der Nationalstraße N.11
betroffen, die auch in der Lärmkarte verzeichnet ist.

3.3.    OBERFLÄCHENGEWÄSSERZUSTAND
Durch das Plangebiet fließt der verrohrte Dommeldinger Bach, der durch menschliche
Aktivitäten erheblich verändert worden ist.

Im westlichen Teil der Untersuchungsfläche sind zwei Teiche vorhanden. Der östliche Teich wird
durch den verrohrten Dommeldinger Bach gespeist. Der westliche Teich ist mit dem östlichen
Teich verbunden und erhält zusätzlich Wasser von einer nördlich liegenden Quelle.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“ 31

3.4.    FLÄCHENINANSPRUCHNAHME

Die durch die vorgesehenen Baumaßnahmen verursachte Flächeninanspruchnahme bedingt
verschiedene Umweltauswirkungen:

   Bodenverlust/Bodenversiegelung

Eine Versiegelung führt zu einem dauerhaften Verlust der Bodenfunktionen.

   Potenzieller Verlust von Oberflächengewässer bzw. Einschränkung der Funktionen

Die Bebauung des Bereiches kann zu führt zu negativen Auswirkungen auf die Weiher führen

   Verlust von Lebensräumen

Ein Verlust von Art. 17-Biotopen ist nicht auszuschließen

3.5.    SCHUTZGEBIETE

Sicherung Natura 2000-Gebiete

Die geplante Baufläche liegt innerhalb der europäischen Schutzzone „Grünewald (LU0001022)“.
Für die Schutzzone wurde ein FFH-Screening durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass bei der
geplanten Nutzung der Untersuchungsfläche erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutz- und
Erhaltungsziele der Schutzzone ausgeschlossen werden können.

Die Durchführung einer detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Aus artenschutzrechtlicher Sicht ergeben sich jedoch verschiedene Konfliktpotenziale, die die
Umsetzung von Maßnahmen oder genauere Untersuchungen und Bewertungen in der zweiten
Phase der Strategischen Umweltprüfung erforderlich machen.

.

                                         OEKO-BUREAU
32 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

4. ABSCHÄTZUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

4.1. ERMITTLUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER UEP-FLÄCHE

Im SUP-Leitfaden werden bei der Klärung der Fragestellung, ob für eine Untersuchungsfläche
erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter nicht ausgeschlossen werden können, und
demnach     eine   Dertailüberprüfung    in   der   2.   Phase   erforderlich   ist,   verschiedene
Bewertungskriterien aufgeführt.

                       Flächenkategorie: Umweltbericht obligatorisch

Dazu zählen Flächen, für die Aktivitäten aus Anhang I und II der Richtlinie 85/337/CEE
vorgesehen sind und demnach eine UVP-Pflicht besteht sowie Flächen, die direkt ein nationales
oder internationales Naturschutzgebiet betreffen.

Für die vorliegende Fläche ist demnach ein Umweltbericht (Phase 2) obligatorisch, weil
sie innerhalb einer europäischen Habitatzone liegt.

Sie wird dennoch in den folgenden Wirkungs- und Erheblichkeitsmatrizen behandelt, um bereits
auf der UEP-Ebene Hinweise auf die betroffenen Schutzgüter zu geben.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 33

                                                                             1 Wirkungsmatrix für unbebaute Flächen
                                                                                                                                                                                                                             Wirkungen von / durch
                 Analyse der Erheblichkeit potenzieller

                                                                                                                                                                                                                           Erschütterung, Licht, menschliche
                                                                                                           Nutzungs- und Strukturänderung

                                                                                                                                                                                                                                      Störfaktoren wie Lärm,
                                                                                     Versiegelung,
                                                                              Landschaftsverbrauch

                                                                                                                                            Zerschneidung ( Landschafträume,

                                                                                                                                                                                           oder Barrierewirkung etc.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schadstoffe jeglicher Art und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Abwasser ( Altlasten,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Überflutungen, etc.)
                                                                          Flächeninanspruchnahme,

                                                                                                                                                                                      Geländeveränderungen, Trenn-

                                                                                                                                                                                                                                   Eingriffe in Wasserregime
                                                                                                                                                                                                                                   (qualitativ und quantitativ)

                                                                                                                                                                                                                                    Aktivität, elektrische und

                                                                                                                                                                                                                                                                       Luftschadstoffe (gas- und

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Naturgefahren (Rutschungen,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Anhäufen von Auswirkungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Kanalnetzauslastung, etc)
                                                                                                                                                             Wildtierkorridore,
                                                                                                                                                     Frischluftschneisen etc. )

                                                                                                                                                                                                                                    magnetische Felder, etc.

                                                                                                                                                                                                                                                                         partikelförmig, Geruch)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Sonstige Effekte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         visuelle, ästhetische Änderungen
                 Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
                 Betrifft Stadt Luxemburg; Iewescht Millen,
                 Dommeldange 6

                 Zeichenschlüssel
                                    I - nicht betroffen
                               II - geringe Auswirkung
                              III - mittlere Auswirkung
                                 IV - hohe Auswirkung
                             V - sehr hohe Auswirkung
                 Schutzgut Bevölkerung       Gesundheit u. Wohlbefinden      IV                      IV                                            I                              I                                    I                        IV                II                                    I                          IV                                       I                                   I                                I
                 und Gesundheit des          Wohnen                          IV                      IV                                            I                              I                                    I                        IV                II                                     I                          IV                                      I                                   I                                I
                 Menschen                    Erholen                         IV                      IV                                            I                              I                                    I                        IV                II                                    I                          IV                                       I                                   I                                I
                                             Land- und Forstwirtschaft        I                       I                                            I                              I                                    I                         I                 I                                    I                          IV                                       I                                   I                                I
                                             Mobilität                        II                     III                                           I                              I                                    I                         I                 I                                    I                            I                                      I                                   I                                I
                 Schutzgut Pflanzen,         Tiere                           IV                      IV                                            I                              I                                    I                         I                 I                                    I                            I                                      I                                   I                                I
                 Tiere, biologische          Pflanzen                        IV                      IV                                            I                              I                                    I                         I                 I                                    I                            I                                      I                                   I                                I
                 Vielfalt                    Lebensräume                     IV                      IV                                            I                              I                                    I                         I                 I                                    I                            I                                      I                                   I                                I
                                             national (Art.17) und EU        IV                      IV                                            I                              I                                    I                         I                 I                                    I                            I                                      I                                   I                                I
                                             geschützte Lebensräume
                                             national und EU geschützte      IV                      IV                                            I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                                             Tiere und Pflanzen
 Wirkungen auf

                                             europäische/ nationale/         III                     III                                           I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                                             internationale/kommunale
                                             Schutzgebiete
                 Schutzgut Boden             Bodenqualität                    II                     II                                            I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                 Schutzgut Wasser            Grundwasser                      II                      II                                           I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                                             Oberflächenwasser               IV                      IV                                            I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                                             Überschwemmungsgebiete            I                      I                                            I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                                             Trinkwasserschutzgebiete          I                      I                                            I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                 Schutzgut   Klima     und
                                             Luft                             II                     II                                            I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                 Luft
                                       Meso- und Mikroklima                   II                      II                                           I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                 Schutzgut Landschaft  Landschaftsbild                        II                      II                                           I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                                       Stadtbild / Ortsbild                   II                      II                                           I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                 Schutzgut Kultur- und Sachgüter                             IV                      IV                                            I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                 Sachgüter             Kulturgüter                            II                      II                                           I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I
                 Sonstige                                                    III                     III                                           I                              I                                    I                         I                I                                     I                          I                                        I                                   I                                I

                                                                                                                                            OEKO-BUREAU
34 Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)–punktuelle PAG-Modifikation Stadt Luxemburg „Iewescht Millen“

                                                                                                     3. Erheblichkeitsmatrix
                    Umweltauswirkungen
 Betrifft: Stadt wegen       Erhebliche                   Auf Ebene           Beschreibung der Auswirkungen sowie der verwendeten Unterlagen / Datenquellen
 Luxemburg,      fehlender Beeinträch                     des PAG 3)          (erhebliche und nicht erhebliche Auswirkungen) 4)
 Ieweschtr       Unterlage tigung                         nicht
 Millen          n nicht zu ja ² / nein                   geklärte Fra-
 Dommeldange beurteilen                                   gestellung
                 1)
 6
                                                                              Die Untersuchungsfläche soll aus der Grünzone in eine zone de sport et de loisirs umklassiert werden. Sie liegt im
                                                                              Einflussbereich der stark befahrenen Nationalstraße N.11. Tagsüber werden im direkten Straßenrandbereich teilweise Werte
                                                                              von über 70 dB(A) erreicht. Der Großteil der Fläche liegt in der Zone zwischen 55 dB(A und 65 dB(A). Der Nachtwert reicht im
                                                                              Straßenrandbereich bis an 65 dB(A) heran. Der Großteil der Fläche liegt in der Zone zwischen 45 dB(A und 55 dB(A). Daneben
 Schutzgut Be-                                                                liegt die Untersuchungsfläche fast vollständig auf einer Aufschüttungsfläche, unter der ein verrohrter Bach verläuft. Vor einer
 völkerung und                                                                Bebauung der Fläche muss daher der Untergrund durch eine Baugrunduntersuchung auf seine Eignung als Baugrund
 Gesundheit                                                                   untersucht werden. Ein kleiner Teil ist als Altlastverdachtsfläche klassiert. Insgesamt ist mit erheblichen Auswirkungen auf das
 des Menschen                          ja                                     Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: Ortsbegehung, Lärmkarten, Altlastenkataster)
                                                                              Die Fläche ist durch die Aufschüttung des Dommeldinger Bachtals bereits stark überformt. Es gibt mehrere Art.17-Biotope
                                                                              (Weiher mit Röhricht und Gestrüpp, Sukzessionswald, Einzelbäume), die bei Umsetzung der Planung zerstört werden können
                                                                              und in diesem Falle entsprechend kompensiert werden müssen. Aus Sicht des Artenschutzes haben die Weiher für
                                                                              Fledermäuse und Amphibien eine hohe Bedeutung. Eine Erhaltung der Weiher wäre notwendig. Das alte Gebäude neben den
                                                                              Weihern soll vor einer Nutzung einer eingehenden Überprüfung auf Fledermäuse unterzogen werden. Für einige wertgebende
                                                                              Vogelarten ist eine zumindest sporadische Nahrungssuche auf der Ruderalfläche nicht ausgeschlossen bzw. zu erwarten.
 Schutzgut                                                                    Daneben können durch die Erschließung der Fläche zusätzliche Störungen auftreten. Die Fläche liegt innerhalb der Habitatzone
 Pflanzen, Tiere,                                                             LU0001022 Grünewald. Wie das beigefügte FFH-Screening zeigen konnte, sind erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutz-
 biologische                                                                  und Erhaltungsziele des Schutzgebiets aber nicht zu erwarten. Insgesamt mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen.
 Vielfalt                              ja                                     (Datengrundlage: Biotopkartierung, Ortsbegehung, Fledermausstellungnahme, Vogelstellungnahme)
                                                                              Auf der Fläche ist der natürliche Boden bereits durch Aufschüttungen überdeckt, sodass es nicht zu einem weiteren Verlust von
                                                                              natürlichem Boden kommt. Die Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen führt später zu einer Versiegelung und einem
                                                                              Verlust an Boden. Eine Altlastverdachtsfläche ist vor einer Erschließung zu überprüfen. Die Kumulation des Flächenverbrauchs
 Schutzgut                                                                    ist für die Gemeinde insgesamt zu betrachten und demnach die Erheblichkeit des Bodenverbrauchs insgesamt zu bewerten.
 Boden                                 nein                                   Insgesamt ist mit geringen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: Ortsbegehung, Altlastenkataster)
                                                                              Überschwemmungsgebiete und Trinkwasserschutzzonen sind nicht betroffen. Auf der Fläche sind zwei Weiher vorhanden, die
                                                                              bei einer Bebauung beeinträchtigt werden könnten. Daneben sind bei einer Erschließung der Fläche verschiedene andere
                                                                              Elemente des Wasserhaushaltes zu beachten, wie der im Untersuchungsgebiet verrohrte Dommeldinger Bach sowie der
                                                                              unterirdische Quellzulauf in den westlichen Weiher. In der 2. Phase der SUP sollen Strategien aufgezeigt werden, wie negative
 Schutzgut                                                                    Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Insgesamt ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu
 Wasser                                ja                                     rechnen. (Datengrundlage: Geoportal)
 Schutzgut                                                                    Die Fläche hat aufgrund der geringen Größe und der Bodenbedeckung keine Klimarelevanz. Insgesamt ist mit geringen
 Klima und Luft                        nein                                   Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen.
                                                                              Das Plangebiet liegt außerhalb von Landschaftsschutzzonen des PS Paysage. Eine Erschließung würde zwar zu einer geringen
                                                                              tentakulären Ausdehnung des Siedlungskörpers führen, ein größerer Impakt auf das Landschaftsbild ist aufgrund Lage im Tal und der
 Schutzgut                                                                    geringen Flächenausdehnung aber nicht zu erwarten. Insgesamt ist mit geringen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen.
 Landschaft                            nein                                   (Datengrundlage: PS Paysage, Ortsbegehung).
                                                                              Das Plangebiet liegt in einer Zone, die als „Terrain avec vestiges connus“ gekennzeichnet ist. Hier ist es notwendig, dass der
 Schutzgut Kul-                                                               Bauherr vor Beginn der Bauarbeiten Kontakt mit dem CNRA aufnimmt und abklärt, in welchem Umfang eine archäologische
 tur/Sachgüter                         ja                                     Beurteilung der Fläche durch das CNRA durchgeführt werden muss. Es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.
 Sonstige                              nein
 1) Eine Information über Art und Inhalt fehlender Unterlagen ist erforderlich. 3) Dieser Teilaspekt ist bei der Prüfung des PAP im Detail zu klären.
 2) Diese Aspekte sind im Umweltbericht zu behandeln. 4) Alle Gebiete sollen beschrieben werden mitsamt ihren Auswirkungen. Sind keine Auswirkungen zu erwarten, so soll auch dies kurz begründet werden. (+-2 Sätze)
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