Corona-Konjunktur- und Zukunftspaket - Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020
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Corona-Konjunktur- und Zukunftspaket Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 Ralf Steingröver, Stand: 8. Juni 2020 1
Vorbemerkungen • Es handelt sich um ein Eckpunktepapier der großen Koalition. • Im Gesetzgebungsprozess können sich noch Änderungen und Präzisierungen ergeben. • Mit dem Bundesfinanzministerium laufen derzeit Gespräche zur unbürokratischen Umsetzung und zur Klärung von Zweifelsfragen. (Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Nr. des Eckpunktepapiers.) 2
Einkommensteuer • Erweiterung des Verlustrücktrags (5) auf 5 Mio. (Einzel-) bzw. 10 Mio. (Zusammenveranlagungen) für 2020 und 2021 (bislang 1 Mio. bzw. 2 Mio.) • durch Einführung einer Corona-Rücklage in der Steuerbilanz schon für 2019 (Auflösung muss bis 2022 erfolgen) • die Rücklage wird voraussichtlich auf 30% des Gesamtbetrags der Einkünfte 2019 begrenzt sein • offen ist auch noch, ob und in welchem Umfang ein Rücktrag der Verluste aus 2021 möglich sein wird • (Wieder-)Einführung der degressiven Abschreibung (6) für Anschaffungen in 2020 und 2021 in Höhe von 25% der AK bzw. max. das 2,5-fache der linearen AfA 3
Einkommensteuer • Ermäßigung der Einkommensteuer um 400% des Gewerbesteuer- Messbetrags (bisher 380%) • Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende auf EUR 4.000 (bisher EUR 1.908) • Kinderbonus von EUR 300 pro Kind (Auszahlung mit dem Kindergeld in 3 Raten) • bei höheren Einkünften erfolgt eine Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag und wirkt sich dadurch ggf. nicht aus • noch aus dem Corona-Steuerhilfegesetz: Sonderbonus für Arbeitnehmer bis EUR 1.500 steuerfrei 4
Körperschaftsteuer • Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (7) —> noch nicht konkretisiert • Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften • Das Thesaurierungsmodell (§ 34a EStG) für Personengesellschaften soll attraktiver gemacht werden. 5
Gewerbesteuer • Anhebung des Freibetrags für die Hinzurechnung des Zinsaufwandes auf TEUR 200 • erhöhte Anrechnung auf die Einkommensteuer (s.o.) • weiterhin keine Möglichkeit des Verlustrücktrags 6
Umsatzsteuer • Senkung der Umsatzsteuersätze (1) • Regelsteuersatz von 19% auf 16% und • ermäßigter Steuersatz von 7% auf 5% • zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 • entscheidend: Datum der Leistungserbringung • Probleme: • Besteuerung von Anzahlungsrechnungen / Vorsteuerabzug • Einfuhrumsatzsteuer (4): Verschiebung der Fälligkeit auf den 2. Tag des übernächsten Monats (Gesetzentwurf weicht vom Koalitionsausschuss ab) 7
Umsatzsteuer Umsatzsteuersatz für Restaurants • Verkauf von Speisen und Lieferungen außer Haus • 5% vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 • 7% vom 1.1.2021 bis zum 30.06.2021 • ab dem 1.7.2021 wieder 19% für den Verkauf von Speisen; Umsätze außer Haus bleiben bei 7% • Verkauf von Getränken: • 16% vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 • 19% ab dem 1.1.2021 8
Überbrückungshilfen (13) Zeitraum: für die Monate Juni bis August 2020 für alle Branchen • besondere Beachtung gilt den besonders betroffenen Branchen der Gastronomie etc. Voraussetzungen Förderung • Umsatzrückgang April und Mai mindestens 60% • Erstattung von bis zu 50% der fixen und Betriebskosten • Umsatzrückgang Juni bis August mindestens • maximal EUR 150.000 noch 50% • bei Unternehmen bis 5 Mitarbeiter: maximal EUR 9.000 • bei Unternehmen bis 10 Mitarbeiter: maximal EUR 15.000 Umsatzrückgänge und fixe Kosten müssen durch Fristen einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüft • Antragsfrist bis 31.08.2020 (! wird ggf. noch und bestätigt werden geändert) • Auszahlungsfrist bis 30.11.2020 9
Sozialversicherung • Deckelung der Beiträge auf maximal 40% bis einschließlich 2021 (2) • Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis 30. September 2020 • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes für 2021 wird vorbereitet (September) (12) • Hinweise für die Auswirkungen auf die Einkommensteuer: • Kurzarbeitergeld wird für viele Arbeitnehmer zur Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung führen • Aufgrund des Progressionsvorbehalts kann es vielfach zu Steuernachzahlungen kommen 10
Energiekosten • Senkung der EEG-Umlage (3) • 2021: 6,5 ct/kwh • 2022: 6,0 ct/kwh • (nachrichtlich: 2020: 6,756 ct/kwh) 11
Insolvenzordnung (9) • Verkürzung des Entschuldungsverfahrens bei Privatinsolvenzen auf 3 Jahre • Unternehmensinsolvenzen: • Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens • bisher nur: • vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung • Schutzschirmverfahren 12
Förderung von jungen Menschen und Familien • Kinderbonus von EUR 300 pro Kind; Auszahlung mit dem Kindergeld in 3 Raten • Förderung des Ausbaus der Kindergärten, -tagesstätten etc. • Ausbau der Ganztagsbetreuung • Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von EUR 1.908 auf EUR 4.000 • Ausbildungsbonus EUR 2.000/3.000 je Auszubildendem bei Beibehaltung/ Erhöhung des Ausbildungsangebots 13
Mobilität • KFZ-Steuer-Befreiung für E-Autos bis 2030 • Verdoppelung der Umweltprämie • Dienstwagensteuer: Erhöhung der Kaufpreisgrenze für E-Autos von EUR 40.000 auf EUR 60.000 • Versteuerung der Privatnutzung mit nur 0,25% des Listenpreises • Flottenaustauschprogramm für soziale Dienste in 2020 und 2021 • Flottenaustauschprogramm für Handwerker und kleine und mittlere Unternehmen 14
Kontakt Ralf Steingröver Steingröver Beratung GmbH & Co. KG r.steingroever@steingroever-beratung.de Wirtschaftsprüfungsgesellschaft www.steingroever-beratung.de Steuerberatungsgesellschaft Tel.: 02562 / 96360 Tel.: 02564 / 39470 Pumpenstraße 3 Wessendorfer Straße 8-12 48599 Gronau 48691 Vreden 15
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