Corona-Konjunktur- und Zukunftspaket - Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020

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Corona-Konjunktur- und Zukunftspaket - Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020
Corona-Konjunktur- und
Zukunftspaket
Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020

Ralf Steingröver, Stand: 8. Juni 2020

                                        1
Vorbemerkungen

• Es handelt sich um ein Eckpunktepapier der großen Koalition.
• Im Gesetzgebungsprozess können sich noch Änderungen und
    Präzisierungen ergeben.
•   Mit dem Bundesfinanzministerium laufen derzeit Gespräche zur
    unbürokratischen Umsetzung und zur Klärung von Zweifelsfragen.

(Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Nr. des Eckpunktepapiers.)

                                      2
Einkommensteuer
• Erweiterung des Verlustrücktrags (5) auf 5 Mio. (Einzel-) bzw. 10 Mio.
    (Zusammenveranlagungen) für 2020 und 2021 (bislang 1 Mio. bzw. 2 Mio.)
    • durch Einführung einer Corona-Rücklage in der Steuerbilanz schon für
      2019 (Auflösung muss bis 2022 erfolgen)
    • die Rücklage wird voraussichtlich auf 30% des Gesamtbetrags der
      Einkünfte 2019 begrenzt sein
    • offen ist auch noch, ob und in welchem Umfang ein Rücktrag der Verluste
      aus 2021 möglich sein wird
•   (Wieder-)Einführung der degressiven Abschreibung (6) für Anschaffungen in
    2020 und 2021 in Höhe von 25% der AK bzw. max. das 2,5-fache der linearen
    AfA

                                       3
Einkommensteuer
• Ermäßigung der Einkommensteuer um 400% des Gewerbesteuer-
    Messbetrags (bisher 380%)
•   Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende auf EUR 4.000 (bisher EUR
    1.908)
•   Kinderbonus von EUR 300 pro Kind (Auszahlung mit dem Kindergeld in 3
    Raten)
    • bei höheren Einkünften erfolgt eine Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag
      und wirkt sich dadurch ggf. nicht aus
•   noch aus dem Corona-Steuerhilfegesetz: Sonderbonus für Arbeitnehmer bis
    EUR 1.500 steuerfrei

                                        4
Körperschaftsteuer

• Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (7) —> noch nicht konkretisiert
• Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
• Das Thesaurierungsmodell (§ 34a EStG) für Personengesellschaften soll
  attraktiver gemacht werden.

                                      5
Gewerbesteuer

• Anhebung des Freibetrags für die Hinzurechnung des Zinsaufwandes auf
    TEUR 200
•   erhöhte Anrechnung auf die Einkommensteuer (s.o.)
•   weiterhin keine Möglichkeit des Verlustrücktrags

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Umsatzsteuer
• Senkung der Umsatzsteuersätze (1)
  • Regelsteuersatz von 19% auf 16% und
  • ermäßigter Steuersatz von 7% auf 5%
  • zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020
    • entscheidend: Datum der Leistungserbringung
  • Probleme:
    • Besteuerung von Anzahlungsrechnungen / Vorsteuerabzug

• Einfuhrumsatzsteuer (4): Verschiebung der Fälligkeit auf den 2. Tag des
  übernächsten Monats (Gesetzentwurf weicht vom Koalitionsausschuss ab)

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Umsatzsteuer
Umsatzsteuersatz für Restaurants

  • Verkauf von Speisen und Lieferungen außer Haus
    • 5% vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020
    • 7% vom 1.1.2021 bis zum 30.06.2021
    • ab dem 1.7.2021 wieder 19% für den Verkauf von Speisen; Umsätze außer Haus bleiben bei 7%
  • Verkauf von Getränken:
    • 16% vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020
    • 19% ab dem 1.1.2021

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Überbrückungshilfen (13)
Zeitraum: für die Monate Juni bis August 2020      für alle Branchen
                                                       • besondere Beachtung gilt den besonders
                                                          betroffenen Branchen der Gastronomie etc.

Voraussetzungen                                Förderung
  • Umsatzrückgang April und Mai mindestens 60% • Erstattung von bis zu 50% der fixen
    und                                            Betriebskosten
  • Umsatzrückgang Juni bis August mindestens    • maximal EUR 150.000
    noch 50%                                     • bei Unternehmen bis 5 Mitarbeiter: maximal EUR
                                                   9.000
                                                 • bei Unternehmen bis 10 Mitarbeiter: maximal
                                                   EUR 15.000

Umsatzrückgänge und fixe Kosten müssen durch Fristen
einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüft • Antragsfrist bis 31.08.2020 (! wird ggf. noch
und bestätigt werden                                 geändert)
                                                   • Auszahlungsfrist bis 30.11.2020
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Sozialversicherung

• Deckelung der Beiträge auf maximal 40% bis einschließlich 2021 (2)
• Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis 30.
    September 2020
•   Verlängerung des Kurzarbeitergeldes für 2021 wird vorbereitet (September)
    (12)
    • Hinweise für die Auswirkungen auf die Einkommensteuer:
      • Kurzarbeitergeld wird für viele Arbeitnehmer zur Abgabepflicht einer
         Einkommensteuererklärung führen
      • Aufgrund des Progressionsvorbehalts kann es vielfach zu
         Steuernachzahlungen kommen

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Energiekosten

• Senkung der EEG-Umlage (3)
  • 2021: 6,5 ct/kwh
  • 2022: 6,0 ct/kwh
  • (nachrichtlich: 2020: 6,756 ct/kwh)

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Insolvenzordnung (9)

• Verkürzung des Entschuldungsverfahrens bei Privatinsolvenzen auf 3 Jahre
• Unternehmensinsolvenzen:
  • Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens
  • bisher nur:
    • vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
    • Schutzschirmverfahren

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Förderung von jungen Menschen
und Familien

• Kinderbonus von EUR 300 pro Kind; Auszahlung mit dem Kindergeld in 3
    Raten
•   Förderung des Ausbaus der Kindergärten, -tagesstätten etc.
•   Ausbau der Ganztagsbetreuung
•   Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von EUR 1.908 auf
    EUR 4.000
•   Ausbildungsbonus EUR 2.000/3.000 je Auszubildendem bei Beibehaltung/
    Erhöhung des Ausbildungsangebots

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Mobilität

• KFZ-Steuer-Befreiung für E-Autos bis 2030
• Verdoppelung der Umweltprämie
• Dienstwagensteuer: Erhöhung der Kaufpreisgrenze für E-Autos von EUR
    40.000 auf EUR 60.000
    • Versteuerung der Privatnutzung mit nur 0,25% des Listenpreises
•   Flottenaustauschprogramm für soziale Dienste in 2020 und 2021
•   Flottenaustauschprogramm für Handwerker und kleine und mittlere
    Unternehmen

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Kontakt

 Ralf Steingröver                               Steingröver Beratung GmbH & Co. KG
 r.steingroever@steingroever-beratung.de        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
 www.steingroever-beratung.de                   Steuerberatungsgesellschaft
 Tel.: 02562 / 96360                            Tel.: 02564 / 39470
 Pumpenstraße 3                                 Wessendorfer Straße 8-12
 48599 Gronau                                   48691 Vreden

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