Corona Konjunkturpaket: Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer - Pharmatechnik
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IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4 Corona Konjunkturpaket: Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer In der heutigen Sondermeldung zur MwSt.-Senkung gehen wir auf das Thema Etikettendruck und Buchhaltung ein. Auch die aktuellsten FAQs haben wir Sie zusammengestellt. Etikettendruck Allgemein Prinzipiell ändert sich an Ihren gewohnten Abläufen und Einstellungen zum Etikettendruck oder zum Druck von Preisänderungslisten nichts. Sie wählen dafür die Menüpunkte in IXOS, die Sie bislang auch für die Anzeige von Preisänderungen zum PÄD genutzt haben. Diese finden Sie zum einen unter - Auswertungen > Preisänderungsdienst oder für Änderungen eigener Verkaufspreise unter - Preise und Kalkulation > F12 Preisliste >Eigener VK > F5 Bearbeiten >F6 Filter Option Abhängig von Standardpreisermittlung Wenn Sie die Option Abhängig von Standardpreisermittlung gewählt haben, wird eine aktuelle Preisauszeichnung empfohlen, da es durch die beschriebenen Einflüsse (gemeldete Preisgestaltung bei den UVPs, Änderung des Apo-VKs, Rundungsmodelle) zu uneinheitlichen Preisänderungen zum 01.07.2020 in der Apotheke kommt. Die Anzahl der Preisänderungen wird deutlich höher als zu einem normalen PÄD sein – planen Sie entsprechend Zeit für die Preisauszeichnung ein. Optionen Sichtbar an Kunden weitergeben und Nicht an Kunden weitergeben Für die Optionen Sichtbar an Kunden weitergeben und Nicht an Kunden weitergeben ist eine neue Preisauszeichnung zum 01.07.2020 nicht zwingend notwendig.1 Die Preisauszeichnung ist für beide Optionen identisch und entspricht dem Preisniveau der Preise vor der Senkung der MwSt. Eine neue Preisauszeichnung ist nur für die Artikel erforderlich, die zum PÄD eine „echte“ Preisänderung durchlaufen, die nicht ausschließlich auf die Senkung der MwSt. zurückzuführen ist. Um dies für Sie zu erleichtern werden im Menüpunkt Auswertungen > Preisänderungsdienst auch ausschließlich Artikel angezeigt die eine echte Preisänderung (z.B. Änderung des Apo-EK) durchlaufen haben. Alle Artikel, deren Preisänderung ausschließlich durch die MwSt.-Senkung verursacht sind werden nicht angezeigt. Hier ist eine Besonderheit zu beachten: für beide Optionen bleibt die Preisauszeichnung in der Apotheke entsprechend der 7% und 19% MwSt. erhalten. Um auch die Preisänderungen ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der Preisauszeichnung anzupassen werden Ihre Etiketten auch genau nach dieser Logik erstellt. Das bedeutet, auch für die Option Sichtbar an Kunden weitergeben wird der Preis auf das Etikett gedruckt, der nach alter MwSt. errechnet korrekt ist. 1www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200612-unbuerokratische-umsetzung-der- mehrwertsteuersenkung-bei-preisangaben-durch-pauschale-rabatte-moeglich.html PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG V1.2 02.07.2020 Seite 1 von 5
IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4 Für die Option Nicht an Kunden weitergeben ist dies ohnehin erforderlich und berücksichtigt. Ebenso wird mit Apo-VK oder UVP Angaben auf Standortetiketten verfahren. Dies hat den Vorteil, dass zum einen die Preisauszeichnung in der Apotheke konsistent nach dem gleichen Schema ausgeführt wird und zum anderen zum 01.01.2021 ebenfalls keine Etiketten ausgetauscht werden müssen. Die detaillierte Beschreibung zu den genannten Preisoptionen, die Ihnen in IXOS zur Verfügung stehen, finden Sie in IXOS Notes unter Allgemeines in der „Sondermeldung zu MwSt.-Senkung – Preiskalkulation“ vom 24.06.2020. Buchhalterische Aspekte der MwSt.-Änderung und Einstellungen in IXOS Die befristete MwSt.-Senkung wirkt sich auch auf die Buchhaltung aus. Bei der Entwicklung der Standard-Kontenrahmen war die MwSt.-Änderung noch nicht absehbar gewesen. In den letzten Tagen haben die Buchhaltungsexperten nun festgelegt, wie buchhalterisch mit der MwSt.-Senkung umgegangen werden soll. Folgende allgemeine Informationen über den Umgang mit der MwSt.-Änderung liegen uns vor: Um den Übergang zu den neuen MwSt.-Sätzen zu erleichtern, hat die DATEV auf ihrer Seite eine nachgelagerte MwSt.-Satz-Festlegung geschaltet. Unter den Kontenrahmen SKR03 und SKR04 können Erlöse und Wareneingänge damit prinzipiell unverändert auf denselben Automatikkonten brutto verbucht werden wie zuvor. Die DATEV entscheidet anhand des Belegdatums, ob ein Buchungssatz mit 19%/7% oder 16%/5% weiterzuverarbeiten ist. Für Kassen Ein- und Auszahlungen wurden von der DATEV neue Steuerschlüssel definiert. Auch Kunden der Steuerberatung Cremers&Partner wurden darüber informiert, dass die MwSt.-Satz-Festlegung ein am Belegdatum orientierter nachgeschalteter Prozess ist und auf der Warenwirtschaftsseite keine Kontoänderungen nötig sind. Die Treuhand Hannover hat für ihren Kontenrahmen SKR77 neue Konten für die Handhabung mit den veränderten Steuersätzen eingeführt. Treuhand-Kunden werden ab Juli ihre Konteneinstellungen entsprechend den Vorgaben der Treuhand justieren müssen, um auf die richtigen Konten zu buchen. Auch die Treuhand hat zur Steuerung von Ein- und Auszahlungen neue Steuerschlüssel definiert. Darüber hinaus wird die Treuhand Hannover ihren Mitarbeitern für das Einlesen der Daten ab Juli 2020 ebenfalls eine unterstützende Anleitung zur Verfügung stellen, um auch bei nicht angepassten Schnittstellen eine korrekte Verarbeitung sicherzustellen Für Aus- und Einzahlungen an der Kasse wird empfohlen in die Texte die Information mit aufzunehmen, ob es sich bei dem Beleg um einen 19%/7% oder einen 16%/5% Vorgang handelt. Auch, wenn wir unbedingt empfehlen alle Ein-/Auszahlungs-Quittungen und -Belege aus dem Juni bis zum 30.06.2020 in IXOS zu erfassen, wird es sich u.U. nicht vermeiden lassen, dass im Juli und später im Januar auch noch Belege aus dem Vormonat auflaufen. Die Angabe des zu verwendenden Steuersatzes im Buchungstext hilft der Buchhaltung dann bei der korrekten Weiterverarbeitung der Vormonatsbelege. In IXOS lassen sich eigene Konten mit individuellen Kontenbezeichnungen, die die Steuersätze enthalten können, konfigurieren. PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG V1.2 02.07.2020 Seite 2 von 5
IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4 Beispiel: Konto mit der Bezeichnung „19% Werbung, Deko“ und ein anderes Konto mit der Bezeichnung „16% Werbung, Deko“. Tipp: In IXOS können Sie für dieselbe Kontonummer auch zwei Einträge machen, die sich lediglich in der Kontenbezeichnung unterscheiden. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ob und welche zusätzlichen Konten und Kontenbezeichnungen Sie für die Abgrenzung bei Ein- und Auszahlungen in IXOS verwenden sollen. Die von Ihnen gewählten Kontenbezeichnungen werden auch im IXOS Kassenbuch verwendet. In der Online-Hilfe ist beschrieben, wie Sie eigene Konten in IXOS anlegen können. Apotheken, die das Buchhaltungsprogramm Profin verwenden, müssen Änderungen an den Kontoeinstellungen des Profin-Programms vornehmen, um die neuen MwSt.-Sätze 16% und 5% korrekt verarbeiten zu können. Hierfür stellt PHARMATECHNIK eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Einstellungsschritte bereit. Konteneinstellungen in IXOS Ihre individuellen Konteneinstellungen können Sie im Modul Büro > DATEV unter Alt+F12 konfigurieren. Dort können Sie nicht nur Standard-Konten auf eine andere Kontonummer umlenken, sondern auch eigene, neue Kontonummern mit eigenen Kontobezeichnungen ergänzen. Details hierzu sind in der IXOS Online-Hilfe beschrieben. Um bei Bedarf auch die Steuerschlüssel entsprechend den DATEV-Vorgaben in IXOS setzen zu können, wurden die Steuerschlüsselbezeichnungen ergänzt. In IXOS lassen sich somit folgende Steuerschlüssel bei Ein- und Auszahlungskonten verwenden: IXOS-Bezeichnung Steuerschlüssel Bis Ab 1.7.2020 Ab 1.1.2021 30.6.2020 Umsatzsteuerfrei (mit 1 Vorsteuerabzug) ermäßigte Umsatzsteuer 2 7% 5% 7% volle Umsatzsteuer 3 19% 16% 19% historische ermäßigte Umsatzsteuer 4 - 7% 5% historische volle Umsatzsteuer 5 16% 19% 16% historische ermäßigte Vorsteuer 6 - 7% 5% historische volle Vorsteuer 7 16% 19% 16% ermäßigte Vorsteuer 8 7% 5% 7% volle Vorsteuer 9 19% 16% 19% PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG V1.2 02.07.2020 Seite 3 von 5
IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4 Hinweis: Die Buchung von Geschäftsvorfällen ist sehr individuell geregelt. Nehmen Sie bitte umgehend mit Ihrem Steuerberater Kontakt auf und besprechen Sie mit ihm ob und was Sie an Ihren IXOS-Buchungseinstellungen bzgl. der MwSt.-Änderung anpassen sollten. PHARMATECHNIK stellt Ihnen für Kassenbuch und DATEV-Export lediglich die erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung. Auf welches Konto welcher Vorgang zu buchen ist, muss Ihnen Ihr Steuerberater vorgeben. Aktuelle FAQ Was muss ich zur Mehrwertsteuersenkung bei Büchern beachten? Für gedruckte Bücher und Zeitschriften gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%, der sich zum 01.07.2020 auf 5% ändert. Wenn die Abgabepreise für Bücher seitens der Verlage nicht gesenkt worden sind ist eine Weitergabe der MwSt.- Senkung an den Kunden individuell nicht möglich, da sie weiterhin der Buchpreisbindung unterliegen. Die Buchpreisbindung schreibt vor, dass der festgelegte Verkaufspreis für alle Verkäufer verbindlich ist, also weder unter- noch überschritten werden darf. Die MwSt. wird bei der Abgabe korrekt behandelt. Was muss ich beachten, wenn die eigenen Verkaufspreise im Filialverbund verwendet werden? Für jede Apotheke im Filialverbund muss die entsprechende Systemeinstellung für IXOS Preiskalkulation zur MwSt.-Anpassung gewählt werden. Wenn Sie sich also beispielsweise für die Option „Sichtbar an Kunden weitergeben“ entscheiden wollen müssen Sie diese Einstellung in jeder Filiale vornehmen. Über die verteilte Preisliste wird dies nicht berücksichtigt. Was muss ich bei der Abrechnung von Miete (z.B. Milchpumpe) auf Rezept beachten? Maßgeblich für die Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dafür steht in IXOS bzw. XT in der Regel das Abgabedatum. Dort geht das Produkt in die Verfügung des Kunden über. Preise welche im A+V berechnet werden, richten sie nach dem Abgabedatum. Abgabedatum ab 01.07.2020 16% /5% Abgabedatum vor dem 01.07.2020 19%/7% Bei Mieten ist zudem ein Versorgungszeitraum mit anzugeben. Wenn dieser Versorgungszeitraum über die MwSt.-Grenze geht ist folgendes zu beachten: Wichtig: Der Mietzeitraum muss nicht aufgeteilt werden, die Leistung wird entweder zu 16% oder 19% abgerechnet. a. Tag des Beginns Versorgungszeitraumes als Abgabedatum wählen, hier geht die Milchpumpe in den Besitz über oder (Bevorzugt) b. Tag der Rückgabe als Abgabedatum wählen, da hier die Leistung abgeschlossen ist. Wählen Sie Ihre Vorgehensweise danach aus wie Sie bisher auch die Rezepte mit Miete abrechnen bzw. wie es im Versorgungsvertrag steht. PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG V1.2 02.07.2020 Seite 4 von 5
IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4 Was muss ich bei der Abrechnung von Dauerverordnung, Pauschalen oder Hilfsmittel zum Verbrauch beachten? Maßgeblich für die Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dafür steht in IXOS bzw. XT in der Regel das Abgabedatum. Dort geht das Produkt in die Verfügung des Kunden über. Preise welche im A+V berechnet werden, richten sie nach dem Abgabedatum. Abgabedatum ab 01.07.2020 16% /5% Abgabedatum vor dem 01.07.2020 19%/7% Bei Pauschalen ist zudem ein Versorgungszeitraum mit anzugeben. Wenn dieser Versorgungszeitraum über die MwSt.-Grenze geht ist folgendes zu beachten: Es ist zu prüfen ob in Teilabschnitten abgerechnet wird, z.B. monatsweise mit Rezeptkopien. 1. Abrechnung in kurzen Zeitabschnitten z.B. Rezeptdruck erfolgt Monatsweise mit Rezeptkopien. Es gilt der MwSt. Satz zum Abrechnungszeitpunkt der "Teilleistung". Die Rezeptkopie ist im jeweiligen Monat (Teilleistung) mit dem passenden Abgabedatum zum Monat zu bedrucken. Für jeden "Rezeptkopie" muss ein neuer Vorgang im Verkauf erfasst werden. 2. Rezeptdruck/Abrechnung erfolgt nicht in Teilabschnitten: Der Versorgungszeitraum muss nicht aufgrund der MwSt. Änderung künstlich aufgeteilt werden. Als Abgabedatum ist der Tag des Beginns als Versorgungszeitraum zu wählen. Was ist bei IXOS Kostenvoranschlägen zu beachten? Auf einem Kostenvoranschlag wird der Steuersatz aufgewiesen, welcher aufgrund des Erfassdatums gilt. Wurde ein Kostenvoranschlag oder ein Angebot noch vor der MwSt.-Grenze erstellt, wurden die Preise aufgrund der gültigen Regeln berechnet. Im Modul Kostenvoranschlag kann mit der Funktion Weiterverarbeiten ein Kostenvoranschlag in die Kasse oder Faktura übernommen werden. Hierbei erfolgt keine neue Preisermittlung, unabhängig von sonstigen Einstellungen. Kontrollieren Sie ggf. die Preise. Bei einer Abrechnung zu Lasten einer GKV nach dem 01.07.2020 erwarten die Krankenkassen, dass die Bruttopreise reduziert werden. Dies muss manuell durchgeführt werden. Alternativ können Sie Artikelposition löschen und neu erfassen, es erfolgt eine aktuelle Preisermittlung. PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG V1.2 02.07.2020 Seite 5 von 5
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