Corona Konjunkturpaket: Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer - Pharmatechnik

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Corona Konjunkturpaket: Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer - Pharmatechnik
IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4

Corona Konjunkturpaket: Vorübergehende Senkung der
Mehrwertsteuer
In der heutigen Sondermeldung zur MwSt.-Senkung gehen wir auf das Thema Etikettendruck und
Buchhaltung ein. Auch die aktuellsten FAQs haben wir Sie zusammengestellt.

Etikettendruck
Allgemein
Prinzipiell ändert sich an Ihren gewohnten Abläufen und Einstellungen zum Etikettendruck oder zum
Druck von Preisänderungslisten nichts. Sie wählen dafür die Menüpunkte in IXOS, die Sie bislang auch
für die Anzeige von Preisänderungen zum PÄD genutzt haben.
Diese finden Sie zum einen unter
   - Auswertungen > Preisänderungsdienst
oder für Änderungen eigener Verkaufspreise unter
    -   Preise und Kalkulation > F12 Preisliste >Eigener VK > F5 Bearbeiten >F6 Filter

Option Abhängig von Standardpreisermittlung
Wenn Sie die Option Abhängig von Standardpreisermittlung gewählt haben, wird eine aktuelle
Preisauszeichnung empfohlen, da es durch die beschriebenen Einflüsse (gemeldete Preisgestaltung
bei den UVPs, Änderung des Apo-VKs, Rundungsmodelle) zu uneinheitlichen Preisänderungen zum
01.07.2020 in der Apotheke kommt.
Die Anzahl der Preisänderungen wird deutlich höher als zu einem normalen PÄD sein – planen Sie
entsprechend Zeit für die Preisauszeichnung ein.

Optionen Sichtbar an Kunden weitergeben und Nicht an Kunden weitergeben
Für die Optionen Sichtbar an Kunden weitergeben und Nicht an Kunden weitergeben ist eine neue
Preisauszeichnung zum 01.07.2020 nicht zwingend notwendig.1
Die Preisauszeichnung ist für beide Optionen identisch und entspricht dem Preisniveau der Preise vor
der Senkung der MwSt.
Eine neue Preisauszeichnung ist nur für die Artikel erforderlich, die zum PÄD eine „echte“
Preisänderung durchlaufen, die nicht ausschließlich auf die Senkung der MwSt. zurückzuführen ist.
Um dies für Sie zu erleichtern werden im Menüpunkt Auswertungen > Preisänderungsdienst auch
ausschließlich Artikel angezeigt die eine echte Preisänderung (z.B. Änderung des Apo-EK) durchlaufen
haben. Alle Artikel, deren Preisänderung ausschließlich durch die MwSt.-Senkung verursacht sind
werden nicht angezeigt.

Hier ist eine Besonderheit zu beachten: für beide Optionen bleibt die Preisauszeichnung in der
Apotheke entsprechend der 7% und 19% MwSt. erhalten. Um auch die Preisänderungen ab dem
01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der Preisauszeichnung anzupassen werden Ihre Etiketten auch genau
nach dieser Logik erstellt. Das bedeutet, auch für die Option Sichtbar an Kunden weitergeben wird
der Preis auf das Etikett gedruckt, der nach alter MwSt. errechnet korrekt ist.

1www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200612-unbuerokratische-umsetzung-der-
mehrwertsteuersenkung-bei-preisangaben-durch-pauschale-rabatte-moeglich.html

PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG                   V1.2 02.07.2020                                Seite 1 von 5
IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4

Für die Option Nicht an Kunden weitergeben ist dies ohnehin erforderlich und berücksichtigt. Ebenso
wird mit Apo-VK oder UVP Angaben auf Standortetiketten verfahren. Dies hat den Vorteil, dass zum
einen die Preisauszeichnung in der Apotheke konsistent nach dem gleichen Schema ausgeführt wird
und zum anderen zum 01.01.2021 ebenfalls keine Etiketten ausgetauscht werden müssen.

Die detaillierte Beschreibung zu den genannten Preisoptionen, die Ihnen in IXOS zur Verfügung
stehen, finden Sie in IXOS Notes unter Allgemeines in der „Sondermeldung zu MwSt.-Senkung –
Preiskalkulation“ vom 24.06.2020.

Buchhalterische Aspekte der MwSt.-Änderung und Einstellungen in IXOS
Die befristete MwSt.-Senkung wirkt sich auch auf die Buchhaltung aus. Bei der Entwicklung der
Standard-Kontenrahmen war die MwSt.-Änderung noch nicht absehbar gewesen. In den letzten
Tagen haben die Buchhaltungsexperten nun festgelegt, wie buchhalterisch mit der MwSt.-Senkung
umgegangen werden soll.
Folgende allgemeine Informationen über den Umgang mit der MwSt.-Änderung liegen uns vor:
      Um den Übergang zu den neuen MwSt.-Sätzen zu erleichtern, hat die DATEV auf ihrer Seite
         eine nachgelagerte MwSt.-Satz-Festlegung geschaltet. Unter den Kontenrahmen SKR03 und
         SKR04 können Erlöse und Wareneingänge damit prinzipiell unverändert auf denselben
         Automatikkonten brutto verbucht werden wie zuvor. Die DATEV entscheidet anhand des
         Belegdatums, ob ein Buchungssatz mit 19%/7% oder 16%/5% weiterzuverarbeiten ist.
         Für Kassen Ein- und Auszahlungen wurden von der DATEV neue Steuerschlüssel definiert.
      Auch Kunden der Steuerberatung Cremers&Partner wurden darüber informiert, dass die
         MwSt.-Satz-Festlegung ein am Belegdatum orientierter nachgeschalteter Prozess ist und auf
         der Warenwirtschaftsseite keine Kontoänderungen nötig sind.
      Die Treuhand Hannover hat für ihren Kontenrahmen SKR77 neue Konten für die Handhabung
         mit den veränderten Steuersätzen eingeführt. Treuhand-Kunden werden ab Juli ihre
         Konteneinstellungen entsprechend den Vorgaben der Treuhand justieren müssen, um auf die
         richtigen Konten zu buchen.
         Auch die Treuhand hat zur Steuerung von Ein- und Auszahlungen neue Steuerschlüssel
         definiert.
         Darüber hinaus wird die Treuhand Hannover ihren Mitarbeitern für das Einlesen der Daten
         ab Juli 2020 ebenfalls eine unterstützende Anleitung zur Verfügung stellen, um auch bei nicht
         angepassten Schnittstellen eine korrekte Verarbeitung sicherzustellen
      Für Aus- und Einzahlungen an der Kasse wird empfohlen in die Texte die Information mit
         aufzunehmen, ob es sich bei dem Beleg um einen 19%/7% oder einen 16%/5% Vorgang
         handelt. Auch, wenn wir unbedingt empfehlen alle Ein-/Auszahlungs-Quittungen und -Belege
         aus dem Juni bis zum 30.06.2020 in IXOS zu erfassen, wird es sich u.U. nicht vermeiden
         lassen, dass im Juli und später im Januar auch noch Belege aus dem Vormonat auflaufen. Die
         Angabe des zu verwendenden Steuersatzes im Buchungstext hilft der Buchhaltung dann bei
         der korrekten Weiterverarbeitung der Vormonatsbelege.
In IXOS lassen sich eigene Konten mit individuellen Kontenbezeichnungen, die die Steuersätze
enthalten können, konfigurieren.

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IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4

Beispiel: Konto mit der Bezeichnung „19% Werbung, Deko“ und ein anderes Konto mit der
Bezeichnung „16% Werbung, Deko“. Tipp: In IXOS können Sie für dieselbe Kontonummer auch zwei
Einträge machen, die sich lediglich in der Kontenbezeichnung unterscheiden.
Besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ob und welche zusätzlichen Konten und
Kontenbezeichnungen Sie für die Abgrenzung bei Ein- und Auszahlungen in IXOS verwenden sollen.
Die von Ihnen gewählten Kontenbezeichnungen werden auch im IXOS Kassenbuch verwendet.
In der Online-Hilfe ist beschrieben, wie Sie eigene Konten in IXOS anlegen können.
     Apotheken, die das Buchhaltungsprogramm Profin verwenden, müssen Änderungen an den
         Kontoeinstellungen des Profin-Programms vornehmen, um die neuen MwSt.-Sätze 16% und
         5% korrekt verarbeiten zu können. Hierfür stellt PHARMATECHNIK eine detaillierte
         Beschreibung der erforderlichen Einstellungsschritte bereit.

Konteneinstellungen in IXOS
Ihre individuellen Konteneinstellungen können Sie im Modul Büro > DATEV unter Alt+F12
konfigurieren. Dort können Sie nicht nur Standard-Konten auf eine andere Kontonummer umlenken,
sondern auch eigene, neue Kontonummern mit eigenen Kontobezeichnungen ergänzen. Details
hierzu sind in der IXOS Online-Hilfe beschrieben.

Um bei Bedarf auch die Steuerschlüssel entsprechend den DATEV-Vorgaben in IXOS setzen zu
können, wurden die Steuerschlüsselbezeichnungen ergänzt. In IXOS lassen sich somit folgende
Steuerschlüssel bei Ein- und Auszahlungskonten verwenden:
 IXOS-Bezeichnung                     Steuerschlüssel   Bis         Ab 1.7.2020   Ab 1.1.2021
                                                        30.6.2020
 Umsatzsteuerfrei (mit                1
 Vorsteuerabzug)
 ermäßigte Umsatzsteuer               2                 7%          5%            7%
 volle Umsatzsteuer                   3                 19%         16%           19%
 historische ermäßigte Umsatzsteuer   4                 -           7%            5%
 historische volle Umsatzsteuer       5                 16%         19%           16%
 historische ermäßigte Vorsteuer      6                 -           7%            5%
 historische volle Vorsteuer          7                 16%         19%           16%
 ermäßigte Vorsteuer                  8                 7%          5%            7%
 volle Vorsteuer                      9                 19%         16%           19%

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IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4

Hinweis: Die Buchung von Geschäftsvorfällen ist sehr individuell geregelt. Nehmen Sie bitte
umgehend mit Ihrem Steuerberater Kontakt auf und besprechen Sie mit ihm ob und was Sie an
Ihren IXOS-Buchungseinstellungen bzgl. der MwSt.-Änderung anpassen sollten. PHARMATECHNIK
stellt Ihnen für Kassenbuch und DATEV-Export lediglich die erforderlichen Werkzeuge zur
Verfügung. Auf welches Konto welcher Vorgang zu buchen ist, muss Ihnen Ihr Steuerberater
vorgeben.

Aktuelle FAQ
Was muss ich zur Mehrwertsteuersenkung bei Büchern beachten?
Für gedruckte Bücher und Zeitschriften gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%, der sich zum
01.07.2020 auf 5% ändert. Wenn die Abgabepreise für Bücher seitens der Verlage nicht gesenkt
worden sind ist eine Weitergabe der MwSt.- Senkung an den Kunden individuell nicht möglich, da sie
weiterhin der Buchpreisbindung unterliegen. Die Buchpreisbindung schreibt vor, dass der festgelegte
Verkaufspreis für alle Verkäufer verbindlich ist, also weder unter- noch überschritten werden darf.
Die MwSt. wird bei der Abgabe korrekt behandelt.

Was muss ich beachten, wenn die eigenen Verkaufspreise im Filialverbund verwendet
werden?
Für jede Apotheke im Filialverbund muss die entsprechende Systemeinstellung für IXOS
Preiskalkulation zur MwSt.-Anpassung gewählt werden. Wenn Sie sich also beispielsweise für die
Option „Sichtbar an Kunden weitergeben“ entscheiden wollen müssen Sie diese Einstellung in jeder
Filiale vornehmen. Über die verteilte Preisliste wird dies nicht berücksichtigt.

Was muss ich bei der Abrechnung von Miete (z.B. Milchpumpe) auf Rezept beachten?
Maßgeblich für die Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dafür steht in IXOS bzw.
XT in der Regel das Abgabedatum. Dort geht das Produkt in die Verfügung des Kunden über.
Preise welche im A+V berechnet werden, richten sie nach dem Abgabedatum.
Abgabedatum ab 01.07.2020             16% /5%
Abgabedatum vor dem 01.07.2020        19%/7%

Bei Mieten ist zudem ein Versorgungszeitraum mit anzugeben.
Wenn dieser Versorgungszeitraum über die MwSt.-Grenze geht ist folgendes zu beachten:

Wichtig: Der Mietzeitraum muss nicht aufgeteilt werden, die Leistung wird entweder zu 16% oder
19% abgerechnet.
   a. Tag des Beginns Versorgungszeitraumes als Abgabedatum wählen, hier geht die Milchpumpe
        in den Besitz über oder (Bevorzugt)
   b. Tag der Rückgabe als Abgabedatum wählen, da hier die Leistung abgeschlossen ist.
Wählen Sie Ihre Vorgehensweise danach aus wie Sie bisher auch die Rezepte mit Miete abrechnen
bzw. wie es im Versorgungsvertrag steht.

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IXOS Sondermeldung MwSt.-Senkung – Ausgabe 4

Was muss ich bei der Abrechnung von Dauerverordnung, Pauschalen oder Hilfsmittel
zum Verbrauch beachten?
Maßgeblich für die Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dafür steht in IXOS bzw.
XT in der Regel das Abgabedatum. Dort geht das Produkt in die Verfügung des Kunden über.
Preise welche im A+V berechnet werden, richten sie nach dem Abgabedatum.
Abgabedatum ab 01.07.2020             16% /5%
Abgabedatum vor dem 01.07.2020        19%/7%

Bei Pauschalen ist zudem ein Versorgungszeitraum mit anzugeben.
Wenn dieser Versorgungszeitraum über die MwSt.-Grenze geht ist folgendes zu beachten:

Es ist zu prüfen ob in Teilabschnitten abgerechnet wird, z.B. monatsweise mit Rezeptkopien.

   1. Abrechnung in kurzen Zeitabschnitten z.B. Rezeptdruck erfolgt Monatsweise mit
      Rezeptkopien.
      Es gilt der MwSt. Satz zum Abrechnungszeitpunkt der "Teilleistung". Die Rezeptkopie ist im
      jeweiligen Monat (Teilleistung) mit dem passenden Abgabedatum zum Monat zu bedrucken.
      Für jeden "Rezeptkopie" muss ein neuer Vorgang im Verkauf erfasst werden.
   2. Rezeptdruck/Abrechnung erfolgt nicht in Teilabschnitten: Der Versorgungszeitraum muss
      nicht aufgrund der MwSt. Änderung künstlich aufgeteilt werden. Als Abgabedatum ist der
      Tag des Beginns als Versorgungszeitraum zu wählen.

Was ist bei IXOS Kostenvoranschlägen zu beachten?
Auf einem Kostenvoranschlag wird der Steuersatz aufgewiesen, welcher aufgrund des Erfassdatums
gilt. Wurde ein Kostenvoranschlag oder ein Angebot noch vor der MwSt.-Grenze erstellt, wurden die
Preise aufgrund der gültigen Regeln berechnet.
Im Modul Kostenvoranschlag kann mit der Funktion Weiterverarbeiten ein Kostenvoranschlag in die
Kasse oder Faktura übernommen werden. Hierbei erfolgt keine neue Preisermittlung, unabhängig
von sonstigen Einstellungen.
Kontrollieren Sie ggf. die Preise. Bei einer Abrechnung zu Lasten einer GKV nach dem 01.07.2020
erwarten die Krankenkassen, dass die Bruttopreise reduziert werden. Dies muss manuell
durchgeführt werden.
Alternativ können Sie Artikelposition löschen und neu erfassen, es erfolgt eine aktuelle
Preisermittlung.

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