CORONA-KURZARBEIT - PATKA KNOWHOW
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Corona-Kurzarbeit In den letzten Tagen haben wir intensiv bzgl. der Rahmenbedingungen der Corona-Kurzarbeit verhandelt. Es ist uns gelungen, die Rechtslage in vielen Punkten zu verbessern. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, sämtliche Informationen zur Kurzarbeit laufend zu überarbeiten, um Ihnen den aktuellen und rechtsgültigen Stand auf der Website darstellen zu können. Einen Überblick gibt unser Factsheet Corona Kurzarbeit. 1. Was ist Kurzarbeit? Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten vorübergehend zu verringern und die Beschäftigten zu halten. Die Beschäftigten verringern ihre Arbeitszeit um bis zu 90% und erhalten dennoch den Großteil ihres bisherigen Entgelts weiter (Nettogarantie). Der Arbeitgeber erhält vom AMS eine Beihilfe (Ausfallstunden mal Pauschalsatz), wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beihilfe deckt den Großteil der aufgrund der Nettogarantie anfallenden Mehrkosten. Um möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze abzusichern, hat die Wirtschaftskammer bei der Corona-Kurzarbeit unter anderem folgende Verbesserungen erreicht: Arbeitgeber erhalten mehr Geld vom AMS als bisher. Während der Kurzarbeit sind auch arbeitsfreie Zeiten möglich. Das sechswöchige Vorverfahren entfällt. Kurzarbeit kann somit rascher beginnen. Der Antrag kann rückwirkend ab 1.3.2020 gestellt werden. 2. Was zahlt das AMS dem Arbeitgeber? Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber gemäß den festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden (Kurzarbeitsbeihilfe). In den Pauschalsätzen sind die anteiligen Sonderzahlungen, die anteiligen Beiträge zur Sozialversicherung (bezogen auf aus Entgelt vor Einführung der Kurzarbeit) und die sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben enthalten. Für Einkommensanteile über € 5.370,- gebührt keine Beihilfe. 3. Für welche Unternehmen ist Kurzarbeit möglich? 1
Für alle Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße und der Branche; auch für Unternehmen, die das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften ausüben. Insolvente Unternehmen, die sich in einem Konkurs- oder Sanierungsverfahren befinden, erhalten vom AMS keine Kurzarbeitsbeihilfe. 4. Für welche Arbeitnehmer ist Kurzarbeit möglich? Kurzarbeit ist für alle Arbeitnehmer möglich, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit bzw. allfälligen Bewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie vom Beschäftigungsausmaß; auch für Personen in Teilzeit (auch Eltern- , Alters-, Bildungs-, Pflege- und Wiedereingliederungsteilzeit) kommt Kurzarbeit in Betracht. Für Mitglieder des geschäftsführenden Organs (Geschäftsführer), die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert sind, ist Kurzarbeit möglich; für Lehrlinge ebenfalls, wenn sie von der Sozialpartnervereinbarung ausdrücklich erfasst sind (sobald das Berufsausbildungsgesetz entsprechend novelliert worden ist). Kurzarbeit ist nicht möglich für geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmer. 5. Kann Kurzarbeit nur für den ganzen Betrieb vereinbart werden? Nein. Sie kann auch nur für einzelne Betriebsteile, bestimmte Gruppen von Beschäftigten oder einzelne Beschäftigte vereinbart werden. 6. In welchem Rahmen muss sich der Arbeitszeitausfall bewegen, damit die Kurzarbeit vom AMS gefördert werden kann? Mindestens 10% und höchstens 90% der gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegten Normalarbeitszeit. Innerhalb des Kurzarbeitszeitraumes sind auch gänzlich arbeitsfreie Phasen möglich, im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes dürfen aber 90% Ausfallzeit nicht überschritten werden. 7. Was sind die Voraussetzungen für / Schritte zur Kurzarbeit? Schritt 1 – Empfehlung: Information einholen hier auf wko.at, ams.at oder WKO (Landeskammer); Gespräche mit Betriebsrat, wenn vorhanden, sonst mit den Beschäftigten Schritt 2: Folgende Dokumente sind vom Arbeitgeber auszufüllen bzw. die dazugehörigen Vereinbarungen abzuschließen: 2
a) Sozialpartnervereinbarung: von Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnete Sozialpartner– Betriebsvereinbarung oder von Arbeitgeber und allen betroffenen Arbeitnehmern unterzeichnete Sozialpartner–Einzelvereinbarung noch ohne Unterschrift der Sozialpartner, da diese nachgereicht werden kann b) AMS-Antragsformular (Corona) c) Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (Hinweis auf Corona und Folgemaßnahmen) Schritt 3: Bitte informieren Sie sich in Ihrer Landeskammer über den weiteren Ablauf. Schritt 4: Nach Zustimmung der Sozialpartner Rückmeldung des AMS an das Unternehmen. Bezüglich der inhaltlichen Voraussetzungen siehe Frage: Wie funktioniert die Corona-Kurzarbeit? 8. Müssen bis 19.3.2020 eingebrachte Kurzarbeitsanträge nochmals mit den neuen Mustervorlagen/-vereinbarungen eingereicht werden? Nein. Das AMS erteilt einen Verbesserungsauftrag mit dem neuen Formular. Für die Gewährung der Kurzarbeitsbeihlife gilt daher weiterhin das Datum der Ersteinreichung. 9. Erhält der Arbeitgeber auch dann Kurzarbeitsbeihilfe, wenn z.B. wegen Grenzschließungen nicht alle betroffenen Beschäftigten die Sozialpartner–Einzelvereinbarung unterschreiben? Ja. Die Zustimmung aller von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten ist zwar notwendig, kann aber auch per E-Mail oder SMS erfolgen. Die Einzelvereinbarung muss nur die Namen der betroffenen Beschäftigten erfassen (Liste) und von den Sozialpartnern unterschrieben werden. 10. Was ist zu tun, wenn der Betriebsrat bzw. Beschäftigte der Kurzarbeit nicht zustimmen? 1. Betriebsrat bzw. Beschäftigte sollen sich rasch Rat mit Experten z.B. der Arbeiterkammer oder Gewerkschaft beraten. 2. Urlaub bzw. Zeitguthaben verbrauchen 3. Arbeitsverhältnis beenden 3
11. Sollen Unternehmen mit mehreren Standorten für jeden Standort eine Kurzarbeits-Vereinbarung abschließen? Ist pro Standort ein gesonderter Antrag beim AMS zu stellen? Wenn diese Standorte jeweils Betriebsräte haben, kann pro Standort eine Sozialpartner–Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei gleicher Laufzeit der Kurzarbeit an allen Standorten genügt ein Antrag beim AMS. Hat ein Unternehmen Standorte in unterschiedlichen Bundesländern, ist in jedem Bundesland ein Antrag zu stellen. Allerdings kann in solchen Fällen die Zuständigkeit für alle Anträge eines Unternehmens einer einzigen federführenden Landesgeschäftsstelle des AMS übertragen werden. 12. Welche Geschäftsstelle des AMS ist zuständig? Der Antrag für einen oder mehrere in einem Bundesland befindliche Standorte ist bei der Landesgeschäftsstelle des AMS einzubringen. 13. Wie ist der Erstkontakt mit dem AMS möglich? Unternehmen sollen sich zunächst möglichst auf hier auf WKO.at und AMS.at informieren und dann die AMS-Landesgeschäftsstelle per E-Mail kontaktieren. 14. Welche Informationen benötigt das AMS bzw. der Betrieb für die Kurzarbeit? Genauer Beschäftigtenstand Geplante Dauer der Kurzarbeit Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten Durchschnittliches Einkommen in den jeweiligen Einkommensgruppen Geplante maximale Arbeitszeitreduktion 15. Kann der Antrag beim AMS rückwirkend gestellt werden? Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe kann rückwirkend ab 1. März gestellt werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch Vollauslastung vorlag. 16. Wie kann der Kreis der betroffenen Beschäftigten in der Sozialpartnervereinbarung optimal eingegrenzt werden? Die Sozialpartner–Betriebsvereinbarung kann auf betroffene Betriebsteile eingeschränkt werden. Innerhalb eines Betriebsteils können wiederum bestimmte Gruppen von der Kurzarbeit ausgenommen werden. Ist eine 4
Gruppenabgrenzung nicht möglich, kann man eine oder mehrere Sozialpartner–Einzelvereinbarungen abschließen. Mehrere Sozialpartner-Betriebsvereinbarungen und/oder - Einzelvereinbarungen können zur Vermeidung vielfacher Unterschriften zu einem einzigen Dokument zusammengefügt werden. Wenn möglich, nur eine einzige Vereinbarung pro Betrieb abschließen. 17. Kann für mehrere Personen oder Personengruppen ein unterschiedliches durchschnittliches Beschäftigungsausmaß vereinbart werden? ja 18. Kann Kurzarbeit später begonnen oder früher beendet werden, als im Antrag vorgesehen? Ja. 19. Wie funktioniert die Corona-Kurzarbeit? Die Sozialpartner haben ein vereinfachtes Modell vereinbart. Dabei wird der größte Teil der Mehrkosten, die sich für Arbeitgeber im Vergleich zur erhaltenen Arbeitsleistung ergeben, vom AMS ersetzt. Es gibt ein Muster für die Sozialpartner-Einzelvereinbarung und -Betriebsvereinbarung: Handlungsanleitung und Erläuterungen zur Handhabung der „CoronaKurzarbeit“ Sozialpartnervereinbarung: Formular Einzelvereinbarung Sozialpartnervereinbarung: Formular Betriebsvereinbarung Die Eckpunkte: Urlaub: Vor und während der Kurzarbeit sollen die von der Kurzarbeit erfassten Beschäftigten auf Wunsch des Arbeitgebers das Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und Zeitguthaben zur Gänze konsumieren. Bei Verlängerung der Kurzarbeitsvereinbarung über 3 Monate hinaus sollen die Beschäftigten weitere 3 Urlaubswochen des laufenden Urlaubsjahrs konsumieren. Entgelt, Beihilfe: Es wird die Verringerung der Arbeitszeit vereinbart, z.B. auf 50% der Arbeitszeit vor Kurzarbeit. Unabhängig von der Arbeitszeitverringerung muss der Arbeitgeber während Kurzarbeit ein bestimmtes Nettoentgelt zahlen, z.B. 85% des Entgelts vor Kurzarbeit, siehe unten. Dieses Nettoentgelt (z.B. 85%) ist höher, als es der verringerten Arbeitszeit (z.B. 50%) entspricht. Für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt das AMS dem Arbeitgeber zum größten Teil 5
die Mehrkosten, die sich im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitszeit ergeben, nicht jedoch für den Einkommensteil darüber. Nettoentgeltgarantie der Corona-Kurzarbeit: Beschäftigte mit Bruttoentgelten unter 1.700 Euro erhalten vom Arbeitgeber ein Entgelt von 90% des vor Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts; bei Bruttoentgelten zwischen 1.700 Euro und 2.685 Euro 85%; bei Bruttoentgelten über 2.685 Euro 80%; bei Lehrlingen 100%. Bei Teilzeitbeschäftigten ist dabei auf ein Vollzeitentgelt hochzurechnen. Sozialversicherungsbeiträge sind auf Basis des Entgelts wie vor der Kurzarbeit zu leisten. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die AG-Beiträge ab dem 1. Kurzarbeitsmonat. Mehrkosten ergeben sich bei Urlaub, Krankenständen und Sonderzahlungen während Kurzarbeit. Hier ist wie bisher das volle Entgelt wie vor Kurzarbeit zu zahlen. Anteilige Sonderzahlungen werden von der Kurzarbeitsbeihilfe, die das AMS dem Arbeitgeber zahlt, mitabgedeckt. Arbeitszeit: Die Normalarbeitszeit muss im gesamten Kurzarbeitszeitraum mindestens 10% betragen. Sie kann zeitweise auch Null sein. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0%, 1 Woche 60%. Überstunden während der Kurzarbeit sind möglich. Die Normalarbeitszeit kann während Kurzarbeit im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat mit den Beschäftigten verändert werden. Betriebe ohne Betriebsrat müssen die Sozialpartner darüber spätestens 5 Arbeitstage im Voraus informieren. Kündigungen, Behaltepflicht: Während der Kurzarbeit und einen Monat danach dürfen Kündigungen grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. Die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit bezieht sich nur auf jene Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen waren. Von der Erfüllung der Voraussetzung der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes kann das AMS absehen, wenn wichtige Gründe vorliegen, welche die Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes unmöglich erscheinen lassen. Natürliche Fluktuation ist unschädlich. Der Betriebsrat darf schon vor dem Ende der Behaltepflicht über eine beabsichtigte Kündigung informiert werden. Im Fall von Massenkündigungen darf das Frühwarnsystem gemäß § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz bereits während der Behaltepflicht ausgelöst werden, indem Betriebsrat und AMS mindestens 30 Tage vor der ersten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darüber informiert werden. 6
Dauer: Die Corona-Kurzarbeit kann für bis zu 3 Monate abgeschlossen werden. Bei Bedarf ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate möglich. 20. Welche Kosten treffen die Unternehmen bei der Corona- Kurzarbeit? Der größte Teil der Mehrkosten, die sich für Arbeitgeber im Vergleich zur erhaltenen Arbeitsleistung ergeben, wird vom AMS ersetzt. Im Detail siehe Frage 7: Wie funktioniert die Corona-Kurzarbeit? 21. Wie wirken sich Über- bzw. Unterschreitungen der beantragten Ausfallstunden-Zahl aus? Kurzarbeit mit Arbeitszeitreduktion um durchschnittlich weniger als 10%: - bei Beginn der Kurzarbeit geplant => keine Kurzarbeitsbeihilfe; - während der Kurzarbeit wird aufgrund verbesserter Auftragslage mehr gearbeitet oder Urlaub konsumiert => Kurzarbeitsbeihilfe steht weiterhin zu. Allerdings sinkt dadurch die Zahl der Ausfallstunden und daher auch die Kurzarbeitsbeihilfe (die durch Multiplikation der Zahl der Ausfallstunden mit einem von der Höhe des Entgelts abhängigen Pauschalsatz ermittelt wird). Kurzarbeit mit Arbeitszeitreduktion um durchschnittlich mehr als 90%: - bei Beginn der Kurzarbeit geplant => keine Kurzarbeitsbeihilfe. - Während der Kurzarbeit sind Zeiträume mit einer Ausfallzeit bis zu 100% möglich. Übersteigt aber der durchschnittliche Arbeitszeitausfall während der Kurzarbeit im Durchschnitt der insgesamt von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten oder auf einzelne Beschäftigte bezogen 90%, steht keine Kurzarbeitsbeihilfe zu. Fallen während der Kurzarbeit mehr Stunden aus, als beantragt wurde, wird dadurch die 90%-Grenze aber nicht verletzt, gebührt keine höhere Beihilfe. Bei Überschreitung der vereinbarten Ausfallstunden gebührt keine höhere Beihilfe, sofern nicht ein KUA-Begehren um Änderung einer laufenden Kurzarbeitsbeihilfe eingebracht und genehmigt wird. Tipp: Ist absehbar, dass währen der Kurzarbeit mehr als die beantragten Arbeitsstunden ausfallen werden, ist es sinnvoll, ein KUA-Begehren um Änderung einer laufenden Kurzarbeitsbeihilfe einzubringen. Sieht ein Schichtmodell schwankend unterschiedliche Soll-Arbeitszeiten vor, wird auf die individuelle Soll-Arbeitszeit im jeweiligen Kurzarbeitsmonat abgestellt. 22. Müssen Urlaub und Zeitguthaben vor oder während der Kurzarbeit verbraucht werden? Vor und während der Kurzarbeit sollen Beschäftigte nur auf Wunsch des Arbeitgebers das Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und 7
Zeitguthaben konsumieren. Bei Verlängerung der Kurzarbeitsvereinbarung über 3 Monate hinaus müssen Arbeitnehmer weitere 3 Urlaubswochen des laufenden Urlaubsjahrs konsumieren. Urlaubsverbrauch bzw. Verbrauch von Zeitguthaben kann vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet. Daher ist diesbezüglich ein ernstliches Bemühen, aber kein bestimmter Erfolg nachzuweisen. Gelingt keine Einigung über den Abbau von Alturlauben bzw. Zeitguthaben, schadet dies dem Arbeitgeber nicht. Wird während der Kurzarbeit ein Urlaubsjahr vollendet, fällt ein neues Urlaubsguthaben an. 23. Was hat der Arbeitgeber zu zahlen, wenn während der Kurzarbeit Urlaub oder Zeitausgleich konsumiert wird? Wie wirkt sich Urlaub auf das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß aus? Das Entgelt in der Höhe vor Beginn der Kurzarbeit! Achtung: Die Zeit des Urlaubs oder Zeitausgleichs ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes während der Kurzarbeit mit dem Beschäftigungsausmaß vor Beginn der Kurzarbeit zu berücksichtigen. Achtung: Für Urlaub und Zeitausgleich gibt es keine Kurzarbeitsbeihilfe! Solche Zeiten bleiben bei der Ermittlung der Ausfallstunden außer Betracht, d.h. es sind keine fiktiven Ausfallstunden hinzuzurechnen. 24. Was hat der Arbeitgeber zu zahlen, wenn Beschäftigte während der Kurzarbeit erkranken, ohne unter Quarantäne gestellt zu werden? Wie wirkt sich der Krankenstand auf das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß aus? Das Entgelt im Ausmaß der Nettogarantie. Klärung mit AMS noch offen! Die Zeit des Krankenstandes ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes während der Kurzarbeit mit dem vereinbarten durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß während der Kurzarbeit zu berücksichtigen (Ausfallsprinzip). Klärung mit AMS noch offen! Achtung: Für Krankenstand gibt es keine Kurzarbeitsbeihilfe! Solche Zeiten bleiben bei der Ermittlung der Ausfallstunden außer Betracht, d.h. es sind keine fiktiven Ausfallstunden hinzuzurechnen. 25. Was hat der Arbeitgeber zu zahlen, wenn Beschäftigte während der Kurzarbeit erkranken und nach dem Epidemiegesetz unter Quarantäne gestellt werden? Wie wirkt sich der Krankenstand auf das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß aus? 8
Das Entgelt im Ausmaß der Nettogarantie. Klärung mit AMS noch offen! Der Arbeitgeber kann dafür Ersatz bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Die Zeit des Krankenstandes ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes während der Kurzarbeit mit dem vereinbarten durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß während der Kurzarbeit zu berücksichtigen (Ausfallsprinzip). Klärung mit AMS noch offen! Achtung: Für Krankenstand gibt es keine Kurzarbeitsbeihilfe! Solche Zeiten bleiben bei der Ermittlung der Ausfallstunden außer Betracht, d.h. es sind keine fiktiven Ausfallstunden hinzuzurechnen. 26. Wie ist die Arbeitszeit während Kurzarbeit? Im Durchrechnungszeitraum kann die Arbeitszeit um 10 bis 90% Prozent reduziert werden. Dabei können längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden vereinbart werden. Die reduzierte Arbeitszeit muss nur im Durchschnitt erreicht werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 10 Wochen; 1. Woche (z.B. bei rückwirkendem Beginn) 100% Arbeitszeit, 9 Wochen 0%. 27. Sind während der Kurzarbeit Überstunden erlaubt? In der Sozialpartnervereinbarung können Überstunden zugelassen werden. Achtung: Geleistete Überstunden sind von der Summe der Ausfallstunden abzuziehen und verringern dadurch die Kurzarbeitsbeihilfe! 28. Ist während der Kurzarbeit Teilzeitmehrarbeit erlaubt? Ja. Nicht ausgeglichene Teilzeitmehrarbeit ist von der Summe der Ausfallstunden NICHT abzuziehen. Tipp: Teilzeitmehrarbeitszuschläge können Sie besser vermeiden, wenn Sie vereinbaren, dass der Beginn des dreimonatigen Ausgleichszeitraums für Teilzeitmehrarbeit (bei Gleitzeit: der Beginn einer neuen Gleitzeitperiode) auf den Beginn der Kurzarbeit verlegt wird. 29. Ist Kurzarbeit auch ohne Sozialpartnereinigung möglich? Gemäß § 37b Abs. 2 AMSG kann bei Naturkatastrophen oder vergleichbaren Schadensereignissen, von denen nur einzelne Unternehmen betroffen sind, der Abschluss einer Sozialpartnereinigung entfallen. Eine Seuche ist eine Naturkatastrophe. Wenn Unternehmen daher unmittelbar von der Epidemie betroffen sind (z.B. Betriebssperre/-schließung nach Epidemiegesetz), können sie Kurzarbeit ohne Sozialpartnervereinbarung vereinbaren. Kurzarbeit ohne Sozialpartnervereinbarung ist jedoch nicht empfehlenswert, weil dann nicht die verbesserten Bedingungen der Corona-Kurzarbeit gelten. 9
30. Wie sind die Ausfallstunden nachzuweisen? Durch Arbeitszeitaufzeichnungen (Arbeitsbeginn, -ende, -unterbrechungen) für alle von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Diese Aufzeichnungen sind dem AMS auf Verlangen vorzulegen. 31. Wann erfolgt die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe? Für die in die Kurzarbeit Einbezogenen ist für jeden Kalendermonat bis zum 28. des Folgemonats eine Abrechnungsliste vorzulegen. Die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe erfolgt im Nachhinein pro Kalendermonat nach Vorlage und Prüfung der Teilabrechnung. 32. Welche Unterlagen benötigt das AMS nach dem Ende der Kurzarbeit? Bis 28. des auf das Ende der Kurzarbeit folgenden Monats ist vorzulegen: ein Durchführungsbericht, welcher jedenfalls Angaben über die Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes sowie über die Einhaltung des Mindest- und Höchstarbeitszeitausfalles enthälten. Wurde eine über die Dauer der Kurzarbeit hinausgehende Behaltefrist vereinbart, ist ein Durchführungsbericht über deren Einhaltung bis 28. des auf das Ende der Behaltefrist folgenden Monats vorzulegen. Die Durchführungsberichte sind vom Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat von der zuständigen Gewerkschaft oder von den von Kurzarbeit betroffenen Lehrlingen und Arbeitnehmern mit zu unterschreiben. 33. Wie kann ich Unterschriften meiner Mitarbeiter für Vereinbarungen (z.B. Kurzarbeit, Telearbeit) einholen, wenn ich diese nicht mehr persönlich erreichen kann? Wenn Sie Ihre Mitarbeiter nicht mehr persönlich erreichen können bzw. diese ihren Arbeitsplatz nicht mehr persönlich aufsuchen können haben Sie folgende Möglichkeiten die Zustimmung einzuholen: sie scannen (fotografieren) das Dokument ein und senden es z.B. via Email an ihre Mitarbeiter diese drucken es aus, unterschreiben und senden es via Email (Smartphone) an sie zurück bei Fehlen dieser Möglichkeiten wird in dieser Sondersituation auch eine entsprechende eMail-Korrespondenz oder eine Handy-Nachricht ausreichend sein auch das Protokoll über eine erfolgte telefonische Zustimmung wird in diesen Fällen als Vereinbarung zu werten sein 10
Bitte achten Sie darauf, dass Sie trotz der aktuellen besonderen Situation trotzdem derartige telefonische/schriftliche Vereinbarungen entsprechend dokumentieren und die eigenhändige Unterschrift nach Ende der aktuellen Maßnahmen nachholen. Dokumente und weiterführende Infos Factsheet Corona Kurzarbeit Handlungsanleitung und Erläuterungen zur Handhabung der „CoronaKurzarbeit“ Sozialpartnervereinbarung: Formular Einzelvereinbarung Sozialpartnervereinbarung: Formular Betriebsvereinbarung Berechnungs-Beispiele: Welchen Vorteil bringt die Corona-Kurzarbeit für ein Unternehmen? (Die Berechnung der WKÖ basiert auf den echten Jahreskosten und inkludiert Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche.) AMS-Detail-Infos AMS: Downloads und Dokumente zur Kurzarbeit 11
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