BE IN - BERATUNG ZUR BERUFLICHEN INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN TEILPROJEKT IM NETZWERK "MEHR LAND IN SICHT! - ARBEIT FÜR GEFLÜCHTETE IN ...
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BE IN – BERATUNG ZUR BERUFLICHEN INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN TEILPROJEKT IM NETZWERK „MEHR LAND IN SICHT! - ARBEIT FÜR GEFLÜCHTETE IN SCHLESWIG-HOLSTEIN“
ZBBS - Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig Holstein 1985 gegründet in Kiel von MigrantInnen für MigrantInnen Mitglied im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und im Paritätischen Landesverband Schleswig-Holstein Schwerpunkte der Arbeit der ZBBS u.a. Migrationsberatung für Erwachsene nach dem Zuwanderungsgesetz, Migrationssozialberatung Bleiberechts-, Asylverfahrens- und Sozialberatung für MigrantInnen und Geflüchtete Integrations- und Alphabetisierungskurse, Vermittlung von Deutschkursen für Geflüchtete Teilprojekt des Netzwerkes „Mehr Land in Sicht“: berufliche Integration von Geflüchteten
BE IN – Berufliche Integration von Flüchtlingen Ziel: Vermittlung von Geflüchteten mit ungesichertem Aufenthaltsstatus in Schule, Ausbildung, Studium und Arbeit Zur Vorbereitung dient eine Ausführliche Kompetenzermittlung und eine intensive Beratung zur beruflichen Orientierung Das Projekt bietet außerdem die Möglichkeit: Deutschkenntnisse durch eine Zertifikatsprüfung zu belegen Fachdeutschkenntnisse zu verbessern Schulabschlüsse aus der Heimat anerkennen zu lassen Teilnahme am Bewerbungstraining Das Suchen von freien Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplätze anzuleiten und zu begleiten Arbeitgeber werden über die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt und die Fördermöglichkeiten geflüchteter Menschen beraten Aktuell: Seit Projektbeginn 01.07.15 etwa 300 Teilnehmer, überwiegend aus den Ländern Afghanistan, Syrien, Jemen
Hemmnisse in der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Sprachbarrieren „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ Eingeschränkter Zugang zu Integrationskursen ESF-BAMF-Kurse (Voraussetzung: A1), allerdings oft keine Kurse für das erforderliche Sprachniveau; keine Alphabetisierungskurse Aufgrund der fehlenden Sprachkompetenz: Beschäftigungen oft nur im Niedriglohnsektor möglich und nicht entsprechend der tatsächlichen Qualifikation, insbesondere in akademischen Berufen. Rechtliche Barrieren Der bürokratische Aufwand und die Dauer des Genehmigungsverfahrens wirken sich oft nachteilig auf die Arbeitsmarktintegration aus Zeitverlust Fehlende Bildungs- und Qualifikationsnachweise Nachholen von Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein bis zum 18. Lebensjahr möglich Kein gleichberechtigter Zugang zu BvB, AsA, BaE, abH
Hemmnisse in der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Ambivalenz der flüchtlingsrelevanten Regelungen im Ausbildungsbereich zwischen Liberalisierung und Benachteiligung: 3+2- Modell auch für Geflüchtete über 21 Jahre Geflüchtete mit dem Status Gestattung, haben keinen gleichberechtigten Zugang zu den gesetzlichen Arbeitsmarktinstrumenten, etwa Bafög oder BAB; Geflüchtete mit dem Status Duldung nach einem Aufenthalt von 15 Monaten möglich. Räumliche Aufenthaltsbeschränkung: Wohnsitzauflage Antrag auf Umverteilung wird in der Regel nur dann zugestimmt, wenn der Grund in der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft zwischen Eltern(-teile) und Kindern besteht. Aufenthaltsstatus: Befristeter Status eines Aufenthalts entmutigen Arbeitgeber, Geflüchtete eine Arbeitsstelle anzubieten (Beispiel: Bekanntes Telekommunikationsunternehmen).
Förderliche Faktoren für eine gelingende Arbeitsmarktintegration Praktika und Einstiegsqualifizierungen (EQ) Arbeitsmarktbezogene Förderinstrumente, etwa Eingliederungszuschuss ESF-BAMF-Kurse (Berufsorientierung und Praktika) Ehrenamtliche Unterstützung – der Erfolg hängt von dem Engagement des Einzelnen ab! Zentrale Migrationsberatungsstellen Betriebe und Berufsschulen als Kooperationspartner; Unterstützung des Einzelnen; Zuständiger Ansprechpartner für Arbeitgeber Persönlicher Kontakt mit Arbeitgebern (z.B. durch Berufsmessen) Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen
Beispiele aus der Praxis 1.Fall: „Junger Erwachsener“, männlich, 19 Jahre alt, Abschluss: MSA, Herkunftsland: Kosovo, Aufenthaltstitel: Gestattung Anliegen: Praktikum / Ausbildung im Bereich Garten- und Landschaftsbau Anerkennung des Schulzeugnisses Kooperationsbetrieb der ZBBS Negativer Asylbescheid deshalb keine Ausbildungserlaubnis Nach Absolvierung des Praktikums wurde die Ausbildungsmöglichkeit seitens des Betriebs gegeben Engagement auf allen Seiten, insbesondere seitens des jungen Geflüchteten Arbeitserlaubnis und Anspruchsduldung, da die Voraussetzungen erfüllt werden Vernetzung, Einzelbetreuung!
Beispiele aus der Praxis 2. Fall: Weiblich, 31 Jahre alt, Abschluss: Informatik (Bachelor), Herkunftsland: Iran, Aufenthaltstitel: Erlaubnis (zum Zeitpunkt der ersten Beratung: Gestattung) Anliegen: Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen, anschließend Studium auf Master in Deutschland Kaum Möglichkeiten auf ein Master in Deutschland, da Voraussetzungen nicht erfüllt werden International Center in Kiel: Nur Bachelor möglich Recherche und intensive Beratung: Studienplatz in Köln (Master) Einzelbetreuung!
Beispiele aus der Praxis 3. Fall: „Junger Erwachsener“, männlich, 19 Jahre alt, Abschluss: MSA (in Deutschland erworben), Herkunftsland: Afghanistan, Aufenthaltstitel: Gestattung Anliegen: Ausbildung oder weiterführende Schule Kontakt zu Arbeitgebern über die Jobmesse Bei einem Betrieb die Möglichkeit ein EQ zu absolvieren Voraussetzung: 2 Wochen Praktikum (Bordesholm) Absage EQ – keine Begründung Kontaktaufnahme zu einem anderen Betrieb, ebenfalls auf der Jobmesse angetroffen Vorstellungsgespräch EQ möglich – Beginn: 01.11.2016 Einzelbetreuung und Vernetzung sowie Förderinstrument!
KONTAKT: DERYA ERCAN ZBBS - Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig Holstein e.V. Sophienblatt 64a 24114 Kiel Tel: 0431/ 667 11 52 E-Mail: ercan@zbbs-sh.de
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. Das Netzwerk „Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
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