BE IN - BERATUNG ZUR BERUFLICHEN INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN TEILPROJEKT IM NETZWERK "MEHR LAND IN SICHT! - ARBEIT FÜR GEFLÜCHTETE IN ...

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BE IN – BERATUNG ZUR BERUFLICHEN INTEGRATION VON
GEFLÜCHTETEN

TEILPROJEKT IM NETZWERK „MEHR LAND IN SICHT! - ARBEIT
FÜR GEFLÜCHTETE IN SCHLESWIG-HOLSTEIN“
ZBBS - Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in
Schleswig Holstein
 1985 gegründet in Kiel von MigrantInnen für MigrantInnen
 Mitglied im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und im Paritätischen
Landesverband Schleswig-Holstein
 Schwerpunkte der Arbeit der ZBBS u.a.
      Migrationsberatung für Erwachsene nach dem Zuwanderungsgesetz,
      Migrationssozialberatung
      Bleiberechts-, Asylverfahrens- und Sozialberatung für MigrantInnen und
      Geflüchtete
      Integrations- und Alphabetisierungskurse, Vermittlung von
      Deutschkursen für Geflüchtete
      Teilprojekt des Netzwerkes „Mehr Land in Sicht“: berufliche Integration
      von Geflüchteten
BE IN – Berufliche Integration von Flüchtlingen
 Ziel: Vermittlung von Geflüchteten mit ungesichertem Aufenthaltsstatus in Schule,
Ausbildung, Studium und Arbeit
 Zur Vorbereitung dient eine Ausführliche Kompetenzermittlung und eine intensive
Beratung zur beruflichen Orientierung
 Das Projekt bietet außerdem die Möglichkeit:
         Deutschkenntnisse durch eine Zertifikatsprüfung zu belegen
         Fachdeutschkenntnisse zu verbessern
         Schulabschlüsse aus der Heimat anerkennen zu lassen
         Teilnahme am Bewerbungstraining
         Das Suchen von freien Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplätze anzuleiten
         und zu begleiten
 Arbeitgeber werden über die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt und die
Fördermöglichkeiten geflüchteter Menschen beraten
 Aktuell: Seit Projektbeginn 01.07.15 etwa 300 Teilnehmer, überwiegend aus den
Ländern Afghanistan, Syrien, Jemen
Hemmnisse in der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Sprachbarrieren
       „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“
       Eingeschränkter Zugang zu Integrationskursen
       ESF-BAMF-Kurse (Voraussetzung: A1), allerdings oft keine Kurse für das
       erforderliche Sprachniveau; keine Alphabetisierungskurse
     Aufgrund der fehlenden Sprachkompetenz: Beschäftigungen oft nur im
       Niedriglohnsektor möglich und nicht entsprechend der tatsächlichen
       Qualifikation, insbesondere in akademischen Berufen.
Rechtliche Barrieren
       Der bürokratische Aufwand und die Dauer des Genehmigungsverfahrens
       wirken sich oft nachteilig auf die Arbeitsmarktintegration aus Zeitverlust
Fehlende Bildungs- und Qualifikationsnachweise
      Nachholen von Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein bis zum 18.
      Lebensjahr möglich
      Kein gleichberechtigter Zugang zu BvB, AsA, BaE, abH
Hemmnisse in der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
 Ambivalenz der flüchtlingsrelevanten Regelungen im Ausbildungsbereich
zwischen Liberalisierung und Benachteiligung:
       3+2- Modell auch für Geflüchtete über 21 Jahre
       Geflüchtete mit dem Status Gestattung, haben keinen gleichberechtigten
       Zugang zu den gesetzlichen Arbeitsmarktinstrumenten, etwa Bafög oder
       BAB; Geflüchtete mit dem Status Duldung nach einem Aufenthalt von 15
       Monaten möglich.
 Räumliche Aufenthaltsbeschränkung: Wohnsitzauflage
       Antrag auf Umverteilung wird in der Regel nur dann zugestimmt, wenn der
       Grund in der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft zwischen
       Eltern(-teile) und Kindern besteht.

 Aufenthaltsstatus: Befristeter Status eines Aufenthalts entmutigen Arbeitgeber,
Geflüchtete eine Arbeitsstelle anzubieten (Beispiel: Bekanntes
Telekommunikationsunternehmen).
Förderliche Faktoren für eine gelingende Arbeitsmarktintegration
 Praktika und Einstiegsqualifizierungen (EQ)
 Arbeitsmarktbezogene Förderinstrumente, etwa Eingliederungszuschuss
 ESF-BAMF-Kurse (Berufsorientierung und Praktika)
 Ehrenamtliche Unterstützung – der Erfolg hängt von dem Engagement des
Einzelnen ab!
 Zentrale Migrationsberatungsstellen Betriebe und Berufsschulen als
Kooperationspartner; Unterstützung des Einzelnen; Zuständiger Ansprechpartner
für Arbeitgeber
 Persönlicher Kontakt mit Arbeitgebern (z.B. durch Berufsmessen)
 Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen
Beispiele aus der Praxis

1.Fall: „Junger Erwachsener“, männlich, 19 Jahre alt, Abschluss: MSA,
Herkunftsland: Kosovo, Aufenthaltstitel: Gestattung
         Anliegen: Praktikum / Ausbildung im Bereich Garten- und
         Landschaftsbau
         Anerkennung des Schulzeugnisses
         Kooperationsbetrieb der ZBBS
         Negativer Asylbescheid deshalb keine Ausbildungserlaubnis
         Nach Absolvierung des Praktikums wurde die
         Ausbildungsmöglichkeit seitens des Betriebs gegeben
         Engagement auf allen Seiten, insbesondere seitens des jungen
         Geflüchteten
         Arbeitserlaubnis und Anspruchsduldung, da die Voraussetzungen
         erfüllt werden
          Vernetzung, Einzelbetreuung!
Beispiele aus der Praxis

2. Fall: Weiblich, 31 Jahre alt, Abschluss: Informatik (Bachelor),
Herkunftsland: Iran, Aufenthaltstitel: Erlaubnis (zum Zeitpunkt der ersten
Beratung: Gestattung)
         Anliegen: Anerkennung der im Ausland erworbenen
         Studienleistungen, anschließend Studium auf Master in
         Deutschland
         Kaum Möglichkeiten auf ein Master in Deutschland, da
         Voraussetzungen nicht erfüllt werden
         International Center in Kiel: Nur Bachelor möglich
         Recherche und intensive Beratung: Studienplatz in Köln (Master)
           Einzelbetreuung!
Beispiele aus der Praxis

3. Fall: „Junger Erwachsener“, männlich, 19 Jahre alt, Abschluss: MSA (in
Deutschland erworben), Herkunftsland: Afghanistan, Aufenthaltstitel:
Gestattung
          Anliegen: Ausbildung oder weiterführende Schule
          Kontakt zu Arbeitgebern über die Jobmesse
          Bei einem Betrieb die Möglichkeit ein EQ zu absolvieren
          Voraussetzung: 2 Wochen Praktikum (Bordesholm)
          Absage EQ – keine Begründung
          Kontaktaufnahme zu einem anderen Betrieb, ebenfalls auf der
          Jobmesse angetroffen
          Vorstellungsgespräch
          EQ möglich – Beginn: 01.11.2016
            Einzelbetreuung und Vernetzung sowie Förderinstrument!
KONTAKT:
                            DERYA ERCAN

ZBBS - Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in
Schleswig Holstein e.V.
Sophienblatt 64a
24114 Kiel
Tel: 0431/ 667 11 52
E-Mail: ercan@zbbs-sh.de
VIELEN DANK FÜR IHRE
                                AUFMERKSAMKEIT.

Das Netzwerk „Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
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