Coronavirus Aktuelle Information über das - 2021-05-05 Klaus Friedrich
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Mainz und Zürich – Die Coronapandemie hat weltweit zu psychischen Belastungen in der Bevölkerung geführt. Zu den Folgen zählten einer Metaanalyse in Globalization and Health (2021; DOI: 10.1186/s12992-021-00670-y) zufolge vor allem Angststörungen und Depressionen, wobei Ärzte erstaunlicherweise weniger betroffen zu sein scheinen. Kinder und Jugendliche haben dagegen besonders stark unter den Folgen des Lockdowns gelitten, wie eine Studie aus der Schweiz im International Journal of Environmental Research and Public Health (2021; DOI: 10.3390/ijerph18094668) zeigt. Seit Beginn der Coronapandemie sind mehr als 150 Millionen Menschen an COVID-19 erkrankt und mehr als 3 Millionen daran gestorben. Doch auch die Menschen, die körperlich gesund geblieben sind, haben psychisch unter den Folgen der Pandemie gelitten. Dies konnte in einer Reihe von Studien gezeigt werden Ein Team um Prof. Klaus Lieb von Leibniz-Institut für Resilienzforschung in Mainz hat 104 Studien mit 208.261 Patienten ausgewertet. Insgesamt 43 Studien mit 71.613 Teilnehmern flossen in eine Metaanalyse ein. Ihre Ergebnisse zeigen, dass die Pandemie in der Allgemeinbevölkerung vor allem Ängste und Depressionen ausgelöst hat. Ein Anstieg von Schlafstörungen war nicht sicher nachweisbar, und Stressreaktionen scheinen nicht angestiegen zu sein (Frühere Untersuchungen hatten gezeigt, dass ein Lockdown durchaus entspannende Wirkungen auf das Alltagsleben haben kann). Bei den Patienten kam es erstaunlicherweise nicht zu einem Anstieg der mentalen Störungen und auch das Personal im Gesundheitswesen scheint – jedenfalls nach den Ergebnissen der Metaanalyse – die vermehrte Arbeitsbelastung und ihr Ansteckungsrisiko relativ gut verkraftet zu haben, vielleicht weil sie es gelernt haben, im Beruf mit Stress umzugehen. Die Autoren vermuten eine „Stress Inokulation“.
Inhalt 1. Zahlen und Fakten (Folie 16 ff) 2. Strategie (Folie 43 ff) 3. Labor und Testung (Folie 57 ff) 4. Pharmakologie (Folie 64 ff) 5. Medizinische Versorgung (Ambulant , Kliniken, Intensiv (Folie 86 ff) 6. Masken (Folie 91 ff) 7. Reinigung und Desinfektion 8. Sonstiges (Folie 93 ff)
Inhalt Zahlen und Fakten
weltweit
Zusammenfassung
Inzidenz
Schätzung der Fallzahlen unter Berücksichtigung des Verzugs (Nowcasting) und der Reproduktionszahl
Infektionsgeschehen Deutschland … Ansteckung
Tote
Test- und Nachweispflicht: Wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem einfachen Risikogebiet (nicht: Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Das Gesundheitsamt kann Sie innerhalb von 10 Tagen nach Einreise dazu auffordern, das negative Testergebnis vorzulegen. Flugeinreisende beachten bitte die grundsätzliche Testnachweispflicht vor Abflug, unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Nachweis muss vor dem Abflug im Ausland dem Beförderer vorgelegt werden. Der Nachweis ist außerdem bei Einreise mitzuführen sowie auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Strengere Regelungen gelten für Personen, die aus Gebieten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete) einreisen. Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen zu lassen. Sie müssen dem Beförderer (z.B. der Fluggesellschaft) vor Abreise ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden. Der Abstrich für den Test bei Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten darf ebenfalls frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Wenn es Einreisenden nicht möglich ist, ein ärztliches Zeugnis oder einen Testnachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor Abreise zu erlangen, können Beförderer vor der Abreise eine Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Im Fall von Virusvarianten-Gebieten darf der Abstrich für den Test in diesem Fall höchstens 12 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Inhalt Strategie
Inhalt Labor und Testung
Testung … Anzahl
Inhalt Pharmakologie
05.05.2021
London – Bei Personen, die von COVID-19 genesen sind, kann eine einmalige Impfung die Immunität gegen SARS- CoV-2 deutlich verstärken. … könnten die Geimpften auch vor den Varianten B.1.1.7 und B.1.351 geschützt sein, während die Immunität bei Personen ohne frühere COVID-19-Erkrankung nach der 1. Impfdosis deutlich schwächer ausfiel. Viele Länder schieben derzeit die 2. Dosis der Impfung gegen COVID-19 hinaus, um rasch möglichst viele Menschen impfen zu können. Die Strategie wird mit den Daten der Zulassungsstudien gerechtfertigt, in denen es bereits nach der 1. Impfung zu einer deutlichen Schutzwirkung kam – gegen das originale Wuhan-Virus. Mittlerweile wurde das Wuhan-Virus jedoch in vielen Ländern, so auch in Deutschland, durch die britische Variante B.1.1.7 verdrängt. Auch die südafrikanische Variante B.1.351 hat sich ausgebreitet. Ob die 1. Impfdosis auch gegen Infektionen mit den Virusvarianten schützt, ist nicht klar. … Bei allen kam es nach der Einmalimpfung zu einer starken Antikörperantwort gegen B.1.1.7, und bei 23 von 24 Genesenen waren die Antikörper auch in der Lage, B.1.351 zu neutralisieren. Die Antikörperreaktion war gegen B.1.1.7 46-fach stärker als bei den nicht-vorerkrankten Personen nach der 1. Dosis. Bei B.1.351 war der Antikörperschutz sogar 63-fach stärker. Beunruhigend ist laut Boyton, dass 90 % (18/20) der nicht- vorerkrankten Personen keine neutralisierenden Antikörper gegen B.1.1.7 gebildet hatten, während ihr Immunsystem das Wuhan-Virus gut abwehrte. Die fehlende Antikörperreaktion könnte durch eine starke T-Zell-Antwort ausgeglichen werden. Doch auch hier fiel die Immunität bei den Genesenen deutlich stärker aus. Von Laboruntersuchungen kann nur bedingt auf die klinische Wirkung von Impfstoffen geschlossen werden. Die deutlich abgeschwächte Immunantwort von B- und T-Zellen lässt jedoch befürchten, dass eine einzelne Impfung nur einen begrenzten Schutz vor einer Infektion mit den neuen Virusvarianten bietet. Es könnte deshalb ein Fehler sein, die 2. Dosis zu lange hinauszuschieben oder ganz darauf zu verzichten. © rme/aerzteblatt.de
05.05.2021
03.05.2021
05.05.2021
Mindestens Erstimpfung
Vollständige Impfung
05.05.2021
Denver/Colorado – Eine impfstoffinduzierte immune thrombotische Thrombozytopenie (VITT), zu der es in seltenen Fällen nach COVID-19-Impfungen mit adenovirusbasierten Vakzinen kommen kann, darf nicht mit Heparin behandelt werden. US-Mediziner haben jetzt gute Erfahrungen mit dem Thrombin-Inhibitor Bivalirudin gemacht. Ihre Patientin erholte sich laut dem Bericht in den Annals of Emergency Medicine (2021; DOI: 10.1016/j.annemergmed.2021.04.035) innerhalb einer Woche vollständig von einer zerebralen venösen Sinusthrombose. Die VITT wird nach derzeitigem Kenntnisstand durch Autoantikörper ausgelöst, die gegen einen Komplex aus dem Plättchenfaktor 4 (PF4) und einem Polyanion gerichtet sind. Die Identität des Polyanions konnte noch nicht ermittelt werden. Im Verdacht steht vom Impfstoff „verlorene“ DNA. Die Pathogenese der VITT ähnelt der heparininduzierten Thrombozytopenie (HIT). Experten raten deshalb dringend von einer Antikoagulation mit Heparinen ab, auch wenn die Heparine bei der VITT nicht der Auslöser sein können, da die meisten betroffenen Patienten gar kein Heparin erhalten haben. Der therapeutische Einsatz von Heparinen könnte jedoch dazu führen, dass sich weitere Komplexe mit PF4 bilden, die über eine Kreuzimmunität von den Autoantikörpern erkannt werden. Die Behandlung der VITT sollte deshalb mit anderen Antikoagulanzien erfolgen. Ein Team um Todd Clark von der University of Colorado School of Medicine in Aurora bei Denver entschied sich für den Thrombininhibitor Bivalirudin, der normalerweise nach der perkutanen Koronarintervention eingesetzt wird, um Stentthrombosen zu vermeiden. Die 40-jährige Patientin hatte 5 Tage nach einer Impfung mit der adenovirusbasierten Vakzine des Herstellers Johnson & Johnson Kopfschmerzen, Sinusitisbeschwerden, Muskelschmerzen und einen entzündeten Hals bemerkt. Am 8. Tag hatte sie zuerst ärztliche Hilfe aufgesucht. Zunächst wurde sie mit Antibiotika, Kortison und einem Spasmolytikum behandelt.
Inhalt Medizinische Versorgung Ambulante Versorgung Klinische Versorgung
Inhalt Masken/Schutzausstattung
Inhalt Sonstiges
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