Update Personalverrechnung 2020/2021 - Mag. Katharina Rohowsky - WKO
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PV-Update 2020/21 – Schwerpunkt Covid-19 Erstattungen rund um Covid-19 Quarantäne Sonderbetreuungszeit Freistellung für Risikopatienten Freistellung für werdende Mütter Kurzarbeit – Update und Status Quo GPLB, Prüfung der KUA, Verwaltungsorganisation. PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 2
I. ERSTATTUNGEN RUND UM COVID 19 PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 3
Quarantäne (1) • Erstattung nach dem Epidemiegesetz • Für behördliche verhängte Maßnahmen, insb. Absonderungsbescheide ACHTUNG Inland!; EpidemieG gilt nicht für Auslandssachverhalte! • Quarantäne aufgrund Absonderungsbescheid ≠ Tel. Empfehlung „bleiben Sie vorsorglich zu Hause“ (1450) • Absonderung ist kein Krankenstand • Viele (arbeitsrechtliche) Informationen dazu unter: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 4
Quarantäne (2) • Antrag auf Vergütung nach dem Epidemiegesetz bei der Behörde, die Absonderungsbescheid erlassen hat • in Wien MA 40 (Gesundheit), Formular mit nötigen Zusatzinformationen https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/laufend/betriebsfuehrung/vergue tung/epidemie.html • Frist 3 Monate ab Aufhebung der Quarantäne Unterlagen: Lohnkonto und Absonderungsbescheid • Erstattung • Das dem DN fortgezahlte Entgelt (nach Ausfallsprinzip) • Sonderzahlungsanteil nur dann, wenn tatsächlich in Monat SZ ausgezahlt (!) • SV-DG Anteil bis HBGL (KV,PV,UV) PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 5
Quarantäne (3) Neueste Erkenntnisse für die PV bezügl. Entgeltfortzahlung: • Weiterhin SV-pflichtig, BV-pflichtig • NEU: DB, DZ, KommSt-frei aufgr. VwGH 84/08/0043, 29.3.1984 • NEU: ist Entgelt Dritter lt. Ansicht Finanzverwaltung (LStR Rz 1194a) Versteuerung nach § 67(10) EStG erhöht dadurch nicht das “normale“ Jahressechstel • Überlegungen der Finanz - Fortsetzung? Wenn SZ-Anteil auch ersetzt wurde: Abrechnung als SZ in eigenem Jahressechstel auf Basis der fortgezahlten Bezüge nach Epidemiegesetz PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 6
Sonderbetreuungszeit – Phase 3&4 (1) • Phase 3 ab 1.10.2020 bis 31.10.2020 Vereinbarung bis zu 3 Wochen (unabhängig von Phase 1+2) aber nicht für DN, die für Aufrechterhaltung Betrieb erforderlich sind • Personenkreis: - Kinder bis 14 Jahre - Personen mit Behinderung - betreuungspflichtige Personen mit Hausbetreuung - behinderte Personen mit persönlicher Assistenz • Förderung: 50% des Bruttoentgelts plus 1/6 für SZ, ohne LNK, Deckel SV-HBGL 2021: 5.550 / 30 x 21 Tage x 50 % = 1.942,50 max. Vergütungsbetrag PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 7
Sonderbetreuungszeit – Phase 3&4 (2) • Phase 4 ab 1.11.2020 (rückwirkend) bis 9.7.2021 (Ende Schuljahr) Rechtsanspruch oder Vereinbarung bis zu 4 Wochen (unabh. von Ph.1-3) • Personenkreis - Kinder bis 14 Jahre, wenn behördliche Schließung von Betreuungseinrichtung - Betreuungseinrichtung für behinderte Personen (teilweise) geschlossen - Freiwillige Betreuung behinderter Personen zuhause oder Ausfall Betreuungskraft - Ausfall persönliche Assistenzkraft für Menschen mit Behinderung - behördliche Quarantäne des Kindes • Rechtsanspruch, wenn keine zumutbare andere Betreuung möglich RA auch für DN, die für die Aufrechterhaltung Betrieb erforderlich sind sonst freiwillige Vereinbarung möglich PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 8
Sonderbetreuungszeit – Phase 3&4 (3) • Förderung: 100% des Bruttoentgelts plus 1/6 für SZ, ohne LNK, Deckel SV-HBGL 2021: 5.550 / 30 x 28 Tage x 50 % = 5.180,-- max. Vergütungsbetrag • Antragstellung: bei Buchhaltungsagentur des Bundes EINMALIG pro Arbeitnehmer binnen 6 Wochen ab vollständigem Konsum, spätestens somit 9.7.2021 20.08.2021 (Konsumation ist auch in Teilen [Tage, Halbtage] möglich) • Mitteilung über Erledigung (Zuerkennung der Vergütung) wenn Antrag nicht stattgegeben Recht auf Bescheidausstellung binnen 4 Wochen ab Zustellung dieser Mitteilung Bescheid anfordern PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 9
Risikofreistellung (1) • Wenn vom Arzt ein Attest über die Zuordnung zur COVID-19- Risikogruppe ausgestellt wurde und DN das dem DG vorgelegt hat: • Variante 1 vorrangig: Erbringung Arbeitsleistung im Homeoffice oder Adaptierung Arbeits- platz (und -weg), um Ansteckung bestmöglich auszuschließen. • Variante 2: Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts • Gilt für Freistellungen aktuell bis 31.3.2021, Verlängerung durch VO bis 30.6.2021 möglich Für echte Dienstnehmer, auch geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge NICHT für freie Dienstnehmer PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 10
Risikofreistellung (2) • DG hat Ersatzanspruch ggü. der ÖGK auf • Monatliches Entgelt OHNE Berücksichtigung der SV-HBGl • Anteilige SZ, SV-Beiträge, Lohnnebenkosten pauschal mit +17% • Erstattung • Grunds. 100%, allerdings auch Teilerstattung, wenn Homeoffice tw. möglich • Für Risikoatteste, ausgestellt ab 6.5.2020 • Antragstellung: • binnen 6 Wochen nach dem Ende der Freistellung, monatl. Teilanträge mögl. • Dem Antrag beizulegen: Risikoattest sowie Lohnkonto • Über WEBEKU oder in Papier PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 11
Risikofreistellung (3) • Verhältnis Risikofreistellung zu Krankenstand und Freistellung aufgrund EpidemieGesetz (Quarantäne) lt. Anfragebeantwortung ÖGK ggü KSW, 28.10.2020 • Zuerst Erkrankung, dann Risikofreistellung Erkrankung geht vor Zuerst Risikofreistellung, dann Erkrankung Freistellung geht vor • während Freistellung folgt Absonderung Freistellung geht vor ggf. Erstattung nach EpidemieG für ausfallende Stunden, wenn nur teilweise Freistellung als Risikogruppe PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 12
Sonderfreistellung werdende Mütter (1) • Kein physischer Kontakt mit anderen Personen ab der 14. SSW bis zum Beginn des allgemeinen/besonderen Beschäftigungsverbots • Voraussetzung: Körperkontakt für Ausübung der Tätigkeit erforderlich • Gesicherte Beispiele: Friseurin, Stylistin, Kosmetikerin, Tätowiererin, Masseurin, Physiotherapeutin ( eher restriktive Auslegung …) • Variante 1: vorrangig Anpassung der Beschäftigung oder Homeoffice Variante 2: Freistellung unter Entgeltfortzahlung • Gilt ab 1.1.2021 – 31.3.2021 für echte und freie DN für DN, die am 31.3.2021 in dieser Sonderfreistellung sind, gilt dies bis zum Beginn des regulären Beschäftigungsverbots … PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 13
Sonderfreistellung werdende Mütter (2) • DG hat Ersatzanspruch (100%) ggü. der ÖGK auf • Monatliches Entgelt bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage (2021: € 5.550,--) • Sozialversicherungsbeiträge • Lohnnebenkosten • Antragstellung: • Erstmalig 6 Wochen nach dem ersten Monat der Freistellung • Letztmalig binnen 6 Wochen nach dem Ende der Freistellung • Dem Antrag beizulegen: schriftl. Bestätigung, dass Adaptierung Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war! PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 14
II. KURZARBEIT – UPDATE & STATUS QUO PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 15
Kurzarbeit – Überblick (1) • Aktuell KUA-Phase 3 • 1.10.2020 bis 31.3.2021 • Antrag für bis zu 6 Monate • Frist für Antragstellung mehrfach geändert, jetzt: bis 20. des Folgemonats, d.h. Beginn 1.1.2021 20.02.2022 • Arbeitszeit zw. 30-80%, mit Ausnahmen 10%, weniger als 10% für UN im Lockdown • Wirtschaftliche Begründung durch Bilanzbuchh./Steuerberater; entfällt für UN im Lockdown oder KUA nur Nov. 2020-Jänner 2021 PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 16
Kurzarbeit – Überblick (2) • Aktuell KUA-Phase 3 • Berechnung des Mindestbruttoentgelts dynamisiert (inkl. Erhöhungen) • DN: verpflichtende Aus-/Weiterbildung, wenn vom DG angeordnet • Lehrlinge auch in KUA möglich, grds. 50% der Ausfallzeit für Ausbildung verwenden – aber Entfall jetzt in Lockdownzeit PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 17
Kurzarbeit – aktuelle Änderungen (1) • Betriebliche Vorsorge: vorher: BV-BemGL monatl. Entgelt auf Basis NAZ vor KUA bei variablen Bezügen Schnittberechnung seit 1.10.20: Vergleich: wenn während KUA das Entgelt höher ist, dann diese tatsächliche BemGL • SV-DN-Anteil, Reduktion der AlV: vorher: Entscheidung %-Satz von SV-BGL (inkl. Höherversicherung) seit 1.1.2021: Entscheidung %-Satz für DN anhand tatsächl. Entgelt plus KUA-Unterstützung, Differenzbetrag trägt Dienstgeber PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 18
Kurzarbeit Beantwortung TN-Anfrage: • Kurzarbeitsbeihilfe = Unterstützung, die bei Erfüllung der Voraus- setzungen vom Arbeitsmarktservice an den Arbeitgeber gewährt wird • Kurzarbeitsbeihilfe an den Arbeitgeber ist steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG) • Betriebsausgabenabzugsverbot (§ 20 Abs. 2 EStG) ist zu beachten EStR 2000 Rz 4854: „Zu einer Aufwandskürzung kommt es auch bei Beihilfen bei Kurzarbeit (§ 37b AMSG) und bei Beihilfen bei Kurzarbeit mit Qualifizierung (§ 37c AMSG).“ PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 19
III. VERWALTUNGSORGANISATION PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 20
Reform Finanzorganisation Neuorganisation der Finanzverwaltung auf 1.1.2021 verschoben • Zusammenlegung der 40 Finanzämter zu FA Österreich und FA für Großbetriebe • FA-Nummern nicht mehr erforderlich SteuerNr. nun 9-stellig • SteuerNr. gilt dann ab Vergabe als unveränderlich • Für Lohnabgabenprüfungen (GPLB) gilt: „back to the roots“ es prüfen wieder FA oder ÖGK nach altem GPLA-System • Prüfdienst für Lohnabhängige Abgaben und Beiträge wird gegründet als durchführendes Organ für das zuständige Finanzamt • NEU: im Rahmen der GPLB darf auch FA Lohn-Sozialdumping prüfen PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 21
Kurzarbeit - Prüfung • Prüfung durch Finanzamt • Prüfungsinhalt: • Erteilte Auskünfte zur Erlangung der KUA • Vorgelegte Unterlagen und Bestätigungen • Plausibilität der Unterlagen/Daten für die Berechnung der KUA-Beihilfe • Prüfung auch unabhängig von GPLB • Bei Zweifeln (extra) Prüfbericht an AMS und BMF, ggf. Straftatbestand! • Verordnung zwecks genauer Ausgestaltung noch offen • Statistischer Prüfbericht des BMF bis 30.6. des Folgejahres PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 22
Stundungen und Ratenzahlungen (1) DG-Newsletter der ÖGK 01/2021, 22.1.2020 Zahlungsinformation und Ratenansuchen – der 31. März kommt bestimmt! Das gesetzliche Zahlungsziel zur Reduzierung coronabedingter Beitragsrückstände mit 31.3.2021 rückt näher. Um eine frühzeitige Planung im Umgang mit ausständigen Beiträgen zu erleichtern, versendet die Österreichische Gesundheitskasse Anfang Februar eine Zahlungsinformation. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit können individuelle Ratenvereinbarungen getroffen werden PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 23
Stundungen und Ratenzahlungen (2) • Für Beiträge ab Februar 2020 bis Februar 2021 • Stundung bis 31.3.2021, großteils mit Verzugszinsen • Gilt nicht für SV-Beiträge für MA in KUA, Risikofreistellung, Absonderung Zahlungsfrist bis zu 15. des zweitfolgenden Monats nach Beihilfenzahlung • Weitere Ratenzahlungen möglich (Phase 1) • in 15 Raten von 1.4.2021 bis 30.6.2022 bei Liquiditätsproblemen • Mit Verzugszinsen (1,38%) • Kontaktaufnahme, Antragsformular über WEBEKU ab Anfang März • automatische Stundung von Rückständen ist nicht mehr möglich. • Danach uU weitere Ratenzahlung bis 31.3.2024 (Phase 2) … PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 24
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Katharina Rohowsky Kurs- und Prüfungsleitung Personalverrechnungskurse WIFI Wien Rechtsservice Arbeits- und Sozialrecht, Abgaben und Steuern Wirtschaftskammer Wien Katharina.rohowsky@wkw.at +43 1 514 50 - 1010 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1 PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 25
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