Update Personalverrechnung 2020/2021 - Mag. Katharina Rohowsky - WKO
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PV-Update 2020/21 – Schwerpunkt Covid-19
Erstattungen rund um Covid-19
Quarantäne
Sonderbetreuungszeit
Freistellung für Risikopatienten
Freistellung für werdende Mütter
Kurzarbeit – Update und Status Quo
GPLB, Prüfung der KUA, Verwaltungsorganisation.
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 2I.
ERSTATTUNGEN RUND UM COVID 19
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 3Quarantäne (1)
• Erstattung nach dem Epidemiegesetz
• Für behördliche verhängte Maßnahmen, insb. Absonderungsbescheide
ACHTUNG Inland!; EpidemieG gilt nicht für Auslandssachverhalte!
• Quarantäne aufgrund Absonderungsbescheid
≠ Tel. Empfehlung „bleiben Sie vorsorglich zu Hause“ (1450)
• Absonderung ist kein Krankenstand
• Viele (arbeitsrechtliche) Informationen dazu unter:
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 4Quarantäne (2)
• Antrag auf Vergütung nach dem Epidemiegesetz
bei der Behörde, die Absonderungsbescheid erlassen hat
• in Wien MA 40 (Gesundheit), Formular mit nötigen Zusatzinformationen
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/laufend/betriebsfuehrung/vergue
tung/epidemie.html
• Frist 3 Monate ab Aufhebung der Quarantäne
Unterlagen: Lohnkonto und Absonderungsbescheid
• Erstattung
• Das dem DN fortgezahlte Entgelt (nach Ausfallsprinzip)
• Sonderzahlungsanteil nur dann, wenn tatsächlich in Monat SZ ausgezahlt (!)
• SV-DG Anteil bis HBGL (KV,PV,UV)
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 5Quarantäne (3)
Neueste Erkenntnisse für die PV bezügl. Entgeltfortzahlung:
• Weiterhin SV-pflichtig, BV-pflichtig
• NEU: DB, DZ, KommSt-frei aufgr. VwGH 84/08/0043, 29.3.1984
• NEU: ist Entgelt Dritter lt. Ansicht Finanzverwaltung (LStR Rz 1194a)
Versteuerung nach § 67(10) EStG erhöht dadurch nicht das “normale“
Jahressechstel
• Überlegungen der Finanz - Fortsetzung?
Wenn SZ-Anteil auch ersetzt wurde: Abrechnung als SZ in eigenem
Jahressechstel auf Basis der fortgezahlten Bezüge nach Epidemiegesetz
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 6Sonderbetreuungszeit – Phase 3&4 (1)
• Phase 3 ab 1.10.2020 bis 31.10.2020
Vereinbarung bis zu 3 Wochen (unabhängig von Phase 1+2)
aber nicht für DN, die für Aufrechterhaltung Betrieb erforderlich sind
• Personenkreis:
- Kinder bis 14 Jahre
- Personen mit Behinderung
- betreuungspflichtige Personen mit Hausbetreuung
- behinderte Personen mit persönlicher Assistenz
• Förderung:
50% des Bruttoentgelts plus 1/6 für SZ, ohne LNK, Deckel SV-HBGL
2021: 5.550 / 30 x 21 Tage x 50 % = 1.942,50 max. Vergütungsbetrag
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 7Sonderbetreuungszeit – Phase 3&4 (2)
• Phase 4 ab 1.11.2020 (rückwirkend) bis 9.7.2021 (Ende Schuljahr)
Rechtsanspruch oder Vereinbarung bis zu 4 Wochen (unabh. von Ph.1-3)
• Personenkreis
- Kinder bis 14 Jahre, wenn behördliche Schließung von Betreuungseinrichtung
- Betreuungseinrichtung für behinderte Personen (teilweise) geschlossen
- Freiwillige Betreuung behinderter Personen zuhause oder Ausfall
Betreuungskraft
- Ausfall persönliche Assistenzkraft für Menschen mit Behinderung
- behördliche Quarantäne des Kindes
• Rechtsanspruch, wenn keine zumutbare andere Betreuung möglich
RA auch für DN, die für die Aufrechterhaltung Betrieb erforderlich sind
sonst freiwillige Vereinbarung möglich
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 8Sonderbetreuungszeit – Phase 3&4 (3)
• Förderung:
100% des Bruttoentgelts plus 1/6 für SZ, ohne LNK, Deckel SV-HBGL
2021: 5.550 / 30 x 28 Tage x 50 % = 5.180,-- max. Vergütungsbetrag
• Antragstellung:
bei Buchhaltungsagentur des Bundes EINMALIG pro Arbeitnehmer
binnen 6 Wochen ab vollständigem Konsum,
spätestens somit 9.7.2021 20.08.2021
(Konsumation ist auch in Teilen [Tage, Halbtage] möglich)
• Mitteilung über Erledigung (Zuerkennung der Vergütung)
wenn Antrag nicht stattgegeben Recht auf Bescheidausstellung
binnen 4 Wochen ab Zustellung dieser Mitteilung Bescheid anfordern
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 9Risikofreistellung (1)
• Wenn vom Arzt ein Attest über die Zuordnung zur COVID-19-
Risikogruppe ausgestellt wurde und DN das dem DG vorgelegt hat:
• Variante 1 vorrangig:
Erbringung Arbeitsleistung im Homeoffice oder Adaptierung Arbeits-
platz (und -weg), um Ansteckung bestmöglich auszuschließen.
• Variante 2:
Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts
• Gilt für Freistellungen aktuell bis 31.3.2021, Verlängerung durch VO
bis 30.6.2021 möglich
Für echte Dienstnehmer, auch geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge
NICHT für freie Dienstnehmer
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 10Risikofreistellung (2)
• DG hat Ersatzanspruch ggü. der ÖGK auf
• Monatliches Entgelt OHNE Berücksichtigung der SV-HBGl
• Anteilige SZ, SV-Beiträge, Lohnnebenkosten pauschal mit +17%
• Erstattung
• Grunds. 100%, allerdings auch Teilerstattung, wenn Homeoffice tw. möglich
• Für Risikoatteste, ausgestellt ab 6.5.2020
• Antragstellung:
• binnen 6 Wochen nach dem Ende der Freistellung, monatl. Teilanträge mögl.
• Dem Antrag beizulegen: Risikoattest sowie Lohnkonto
• Über WEBEKU oder in Papier
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 11Risikofreistellung (3)
• Verhältnis Risikofreistellung zu Krankenstand und Freistellung aufgrund
EpidemieGesetz (Quarantäne)
lt. Anfragebeantwortung ÖGK ggü KSW, 28.10.2020
• Zuerst Erkrankung, dann Risikofreistellung Erkrankung geht vor
Zuerst Risikofreistellung, dann Erkrankung Freistellung geht vor
• während Freistellung folgt Absonderung Freistellung geht vor
ggf. Erstattung nach EpidemieG für ausfallende Stunden, wenn
nur teilweise Freistellung als Risikogruppe
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 12Sonderfreistellung werdende Mütter (1)
• Kein physischer Kontakt mit anderen Personen ab der 14. SSW
bis zum Beginn des allgemeinen/besonderen Beschäftigungsverbots
• Voraussetzung: Körperkontakt für Ausübung der Tätigkeit erforderlich
• Gesicherte Beispiele: Friseurin, Stylistin, Kosmetikerin, Tätowiererin,
Masseurin, Physiotherapeutin ( eher restriktive Auslegung …)
• Variante 1: vorrangig Anpassung der Beschäftigung oder Homeoffice
Variante 2: Freistellung unter Entgeltfortzahlung
• Gilt ab 1.1.2021 – 31.3.2021 für echte und freie DN
für DN, die am 31.3.2021 in dieser Sonderfreistellung sind, gilt dies bis zum
Beginn des regulären Beschäftigungsverbots …
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 13Sonderfreistellung werdende Mütter (2)
• DG hat Ersatzanspruch (100%) ggü. der ÖGK auf
• Monatliches Entgelt bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage (2021: € 5.550,--)
• Sozialversicherungsbeiträge
• Lohnnebenkosten
• Antragstellung:
• Erstmalig 6 Wochen nach dem ersten Monat der Freistellung
• Letztmalig binnen 6 Wochen nach dem Ende der Freistellung
• Dem Antrag beizulegen: schriftl. Bestätigung, dass Adaptierung Arbeitsplatz
aus objektiven Gründen nicht möglich war!
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 14II.
KURZARBEIT – UPDATE & STATUS QUO
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 15Kurzarbeit – Überblick (1)
• Aktuell KUA-Phase 3
• 1.10.2020 bis 31.3.2021
• Antrag für bis zu 6 Monate
• Frist für Antragstellung mehrfach geändert,
jetzt: bis 20. des Folgemonats, d.h. Beginn 1.1.2021 20.02.2022
• Arbeitszeit zw. 30-80%, mit Ausnahmen 10%,
weniger als 10% für UN im Lockdown
• Wirtschaftliche Begründung durch Bilanzbuchh./Steuerberater;
entfällt für UN im Lockdown oder KUA nur Nov. 2020-Jänner 2021
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 16Kurzarbeit – Überblick (2)
• Aktuell KUA-Phase 3
• Berechnung des Mindestbruttoentgelts dynamisiert (inkl. Erhöhungen)
• DN: verpflichtende Aus-/Weiterbildung, wenn vom DG angeordnet
• Lehrlinge auch in KUA möglich, grds. 50% der Ausfallzeit für Ausbildung
verwenden – aber Entfall jetzt in Lockdownzeit
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 17Kurzarbeit – aktuelle Änderungen (1)
• Betriebliche Vorsorge:
vorher: BV-BemGL monatl. Entgelt auf Basis NAZ vor KUA
bei variablen Bezügen Schnittberechnung
seit 1.10.20: Vergleich: wenn während KUA das Entgelt höher ist,
dann diese tatsächliche BemGL
• SV-DN-Anteil, Reduktion der AlV:
vorher: Entscheidung %-Satz von SV-BGL (inkl. Höherversicherung)
seit 1.1.2021: Entscheidung %-Satz für DN anhand tatsächl. Entgelt plus
KUA-Unterstützung,
Differenzbetrag trägt Dienstgeber
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 18Kurzarbeit
Beantwortung TN-Anfrage:
• Kurzarbeitsbeihilfe = Unterstützung, die bei Erfüllung der Voraus-
setzungen vom Arbeitsmarktservice an den Arbeitgeber gewährt wird
• Kurzarbeitsbeihilfe an den Arbeitgeber ist steuerfrei
(§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG)
• Betriebsausgabenabzugsverbot (§ 20 Abs. 2 EStG) ist zu beachten
EStR 2000 Rz 4854: „Zu einer Aufwandskürzung kommt es auch bei Beihilfen
bei Kurzarbeit (§ 37b AMSG) und bei Beihilfen bei Kurzarbeit mit Qualifizierung
(§ 37c AMSG).“
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 19III.
VERWALTUNGSORGANISATION
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 20Reform Finanzorganisation
Neuorganisation der Finanzverwaltung auf 1.1.2021 verschoben
• Zusammenlegung der 40 Finanzämter
zu FA Österreich und FA für Großbetriebe
• FA-Nummern nicht mehr erforderlich SteuerNr. nun 9-stellig
• SteuerNr. gilt dann ab Vergabe als unveränderlich
• Für Lohnabgabenprüfungen (GPLB) gilt: „back to the roots“
es prüfen wieder FA oder ÖGK nach altem GPLA-System
• Prüfdienst für Lohnabhängige Abgaben und Beiträge wird gegründet als
durchführendes Organ für das zuständige Finanzamt
• NEU: im Rahmen der GPLB darf auch FA Lohn-Sozialdumping prüfen
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 21Kurzarbeit - Prüfung
• Prüfung durch Finanzamt
• Prüfungsinhalt:
• Erteilte Auskünfte zur Erlangung der KUA
• Vorgelegte Unterlagen und Bestätigungen
• Plausibilität der Unterlagen/Daten für die Berechnung der KUA-Beihilfe
• Prüfung auch unabhängig von GPLB
• Bei Zweifeln (extra) Prüfbericht an AMS und BMF, ggf. Straftatbestand!
• Verordnung zwecks genauer Ausgestaltung noch offen
• Statistischer Prüfbericht des BMF bis 30.6. des Folgejahres
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 22Stundungen und Ratenzahlungen (1)
DG-Newsletter der ÖGK 01/2021, 22.1.2020
Zahlungsinformation und Ratenansuchen – der 31. März kommt
bestimmt!
Das gesetzliche Zahlungsziel zur Reduzierung coronabedingter
Beitragsrückstände mit 31.3.2021 rückt näher. Um eine frühzeitige
Planung im Umgang mit ausständigen Beiträgen zu erleichtern,
versendet die Österreichische Gesundheitskasse Anfang Februar eine
Zahlungsinformation. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit können
individuelle Ratenvereinbarungen getroffen werden
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 23Stundungen und Ratenzahlungen (2)
• Für Beiträge ab Februar 2020 bis Februar 2021
• Stundung bis 31.3.2021, großteils mit Verzugszinsen
• Gilt nicht für SV-Beiträge für MA in KUA, Risikofreistellung, Absonderung
Zahlungsfrist bis zu 15. des zweitfolgenden Monats nach Beihilfenzahlung
• Weitere Ratenzahlungen möglich (Phase 1)
• in 15 Raten von 1.4.2021 bis 30.6.2022 bei Liquiditätsproblemen
• Mit Verzugszinsen (1,38%)
• Kontaktaufnahme, Antragsformular über WEBEKU ab Anfang März
• automatische Stundung von Rückständen ist nicht mehr möglich.
• Danach uU weitere Ratenzahlung bis 31.3.2024 (Phase 2) …
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 24Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mag. Katharina Rohowsky
Kurs- und Prüfungsleitung Personalverrechnungskurse WIFI Wien
Rechtsservice Arbeits- und Sozialrecht, Abgaben und Steuern
Wirtschaftskammer Wien
Katharina.rohowsky@wkw.at
+43 1 514 50 - 1010
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
PV-Update 2020/21 Schwerpunkt COVID-19 / Mag. Katharina Rohowsky 25Sie können auch lesen