Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen

Die Seite wird erstellt Lui-Horst Jost
 
WEITER LESEN
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht BT III
  Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Diskriminierung

«Schläft einer mit einem Mann, wie
man mit einer Frau schläft, dann
haben sie eine Gräueltat begangen.
Beide werden mit dem Tod bestraft.
Ihr Blut soll auf sie kommen.»

                                     3. Buch Mose (Levitikus) Kapitel 20, Vers. 13
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Diskriminierung

«Diese Stelle allein würde genügen,
um der Frage der Homosexualität
aus der Sicht des Glaubens die
rechte Wende zu geben.»

                                      Vitus Huonder (78), em. Bischof von Chur
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Nicht ohne meinen Sohn

Herbst 2013: Geschiedene, nicht
sorgeberechtigte Mutter zieht mit
8-jährigem Sohn von Bündner
Bergdorf nach Dubai für 4 Jahre.
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Feuersbrunst

Macht sich jemand der fahrlässigen
Verursachung einer Feuersbrunst
schuldig, wenn er sein Handy auf
dem Nachttisch auflädt und dieses
Feuer fängt?
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Regeln der Baukunde

Stellt es auch eine strafbare Ver-
letzung von Baukunderegeln dar,
wenn an der Bauausführung
Beteiligte gefährdet werden?
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Leichenschändung

Stellen Crash-Tests mit Leichen
eine Störung des Totenfriedens
dar?
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Strafbarer Ungehorsam

Haben sich die Klimaaktivisten in
Lausanner der Hinderung einer
Amtshandlung schuldig gemacht,
indem sie der Aufforderung der Polizei,
die Credit-Suisse-Filiale zu verlassen,
nicht nachgekommen sind?
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Kultusfreiheit

Hat Harro Koskinen mit seinem
«Schweinemessias» die Glaubens- und
Kultusfreiheit verletzt?

                                      SJZ 67/1971, Nr. 108
Strafrecht BT III Prof. Dr. Marc Thommen
Strafbares Streben nach Freiheit?

Hat sich der Gefangene der Anstiftung
zum Entweichenlassen strafbar
gemacht, in dem er die Strafvollzugs-
beamtin überredet hat, mit ihm zu
türmen?

                                        Marc Thommen/Micha Nydegger, Strafbares Streben nach
                                        Freiheit?, in: sui-generis 2018, S. 255, sui-generis.ch/72
Crypto AG

Wie es zu werten, dass die CIA und
der deutsche Nachrichtendienst die
Crypto AG erworben und über sie
knackbare Geräte als sicher verkauft
haben?
Amtliche geheime Dokumente

Können Behörden die drohende
Veröffentlichung von Doku-
menten zur Straftat stempeln?
Diskriminierung

Ist sexistische Werbung strafbar?
Aufruf zu Hass

Handelt es sich hierbei um eine
strafbare Plakat-Kampagne?
Amtsmissbrauch

Kann die Nichtaufhebung von
Untersuchungshaft einen
Amtsmissbrauch darstellen?
Whistleblowing

Werden Whistleblowerinnen in der
Schweiz geschützt?

                                   Eshter Wyler und Margrit Zopfi,
                                   Bundesgerichtsurteil 6B_305/2011 vom 12. Dezember 2011
Anwaltsgeheimnis

Stehen auch Lügen unter dem Schutz
des Anwaltsgeheimnisses?
Berufsgeheimnis

Darf eine Kinderärztin Strafanzeige
einreichen, wenn sie den Verdacht
hegt, dass ihre jugendliche Patientin
vom Vater sexuell missbraucht wird?
Muss sie allenfalls sogar Anzeige
erstatten?
Berufsgeheimnis

Fällt eine Tierärztin auch unter
Art. 321 StGB?
Einführung
Strafbare Handlungen gegen Allgemeininteressen

- Straftaten, die sich vor allem
  gegen Gemeininteressen richten
- Systematisch nach den Delikten
  gegen Individualinteressen
- Besonderes Augenmerk auf die
  Schutzwürdigkeit der Rechtsgüter
Strafbare Handlungen gegen Allgemeininteressen

Schutzwürdige Rechtsgüter?
- Inzest unter Erwachsenen
- Strafrechtsschutz des Glaubens
- Laesio majestatis?
- Funktionieren (Straf-)Rechtspflege
Strafbare Handlungen gegen Allgemeininteressen

Schutzwürdige Rechtsgüter?
- Brandstiftung
- Regeln der Baukunde
- Berufsgeheimnisverletzung
- Bestechung
Übersicht

I.     Einführung Allgemeindelikte                                   VI.     Straftaten gegen die öffentliche Gewalt
II.    Delikte gegen die Familie                                             1.    Gewalt und Drohung gegen Behörden/Beamte
III.   Gemeingefährliche Delikte                                             2.    Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286)
       1.    Brandstiftung (Art. 221)                                        3.    Amtsanmassung (Art. 287)
       2.    Verletzung der Regeln der Baukunde (Art. 229)                   4.    Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Art. 292)
IV.    Friedensdelikte                                                       5.    Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293)
       1.    Landfriedensbruch (Art. 260)                            VII.    Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht
       2.    Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis)                1.    Amtsmissbrauch (Art. 312)
       3.    Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261)             2.    Ungetreue Amtsführung (Art. 314)
       4.    Störung des Totenfriedens (Art. 262)                            3.    Falsches ärztliches Zeugnis (Art. 318)
       5.    Kriminelle Organisation (Art. 260ter)                           4.    Entweichenlassen Gefangener (Art. 319)
       6.    Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies)                5.    Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320)
V.     Verbotene Handlungen gegen einen fremden Staat                        6.    Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321)
       1.    Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217)     VIII.   Bestechung
       2.    Entziehen von Minderjährigen (Art. 220)
Übersicht
1.   Wie läuft die Vorlesung ab?
2.   Weshalb brauche ich Struktur?
3.   Wie teile ich meine Woche ein?
4.   Weshalb muss ich in die Übungen?
5.   Welche Regeln gelten im Zoom?
6.   Was gilt für die Prüfung?
Übersicht
1.   Wie läuft die Vorlesung ab?
2.   Weshalb brauche ich Struktur?
3.   Wie teile ich meine Woche ein?
4.   Weshalb muss ich in die Übungen?
5.   Welche Regeln gelten im Zoom?
6.   Was gilt für die Prüfung?
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
- Flipped-Classroom-Konzept
- Wissensvermittlung und
  –anwendung sind «geflippt»
- Wissensaufnahme individuell
- Wissensanwendung alle 2 Wochen
  in Vorlesung.
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
Vorbereitung Fragestunde:
− Gesetz
− Lehrbuch
− Folien
− Podcasts
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
Vorbereitung Fragestunde:
− Gesetz
− Lehrbuch
− Folien
− Podcasts
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
Vorbereitung Fragestunde:
− Gesetz
− Lehrbuch
− Folien
− Podcasts
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
Vorbereitung Fragestunde:
− Gesetz
− Lehrbuch
− Folien
    − Vorlesungen 1-4: FS 2020
    − Vorlesungen 5-12: FS 2017
− Podcasts
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
Vorbereitung Fragestunde:
− Gesetz
− Lehrbuch
− Folien
− Podcasts
    − Vorlesungen 1-4: FS 2020
    − Vorlesungen 4-12: FS 2017
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
− Fragen zum Gegenstand der
  bevorstehenden Zoom-Session über
  Tweedback.de bis Montag 18.00h
− Keine E-Mail
1. Wie läuft die Vorlesung ab?
- Fragen mit Hinweis auf die Vorlesung
  und Folien-Nummer (PDF-Seitenzahl)
  versehen.
- 1. Pinnwand schliesst:
  Mo 8. März 2021, 12.00 Uhr
  https://tweedback.de/pwav/chatwall
Übersicht
1.   Wie läuft die Vorlesung ab?
2.   Weshalb brauche ich Struktur?
3.   Wie teile ich meine Woche ein?
4.   Weshalb muss ich in die Übungen?
5.   Welche Regeln gelten im Zoom?
6.   Was gilt für die Prüfung?
2. Weshalb brauche ich Struktur?
-   Keine Vorlesung
-   Keine fachliche Diskussion
-   Keine soziale Interaktion
-   Kein Druck
Übersicht
1.   Wie läuft die Vorlesung ab?
2.   Weshalb brauche ich Struktur?
3.   Wie teile ich meine Woche ein?
4.   Weshalb muss ich in die Übungen?
5.   Welche Regeln gelten im Zoom?
6.   Was gilt für die Prüfung?
3. Wie teile ich meine Woche ein?
Podcasts über Ostern binge-watchen?

                                      Quelle: phillymag.com/news/2017/03/11/tv-speed-watching/
3. Wie teile ich meine Woche ein?
Zeitplan für Woche 1/2
- Donnerstag 25. Februar., 12.15 Uhr,
  1. Zoom-Session
- Bis Freitag 5. März:
  01 – Einführung, Familiendelikte
  02 – Gemeingefährliche Delikte
- Bis Montag 8. März. 18.00h:
  Fragen auf Tweedback
- Donnerstag 11. März, 12.15h
  2. Zoom-Session.
Übersicht
1.   Wie läuft die Vorlesung ab?
2.   Weshalb brauche ich Struktur?
3.   Wie teile ich meine Woche ein?
4.   Weshalb muss ich in die Übungen?
5.   Welche Regeln gelten im Zoom?
4. Weshalb muss ich in die Übungen?
-   Ab 23. Februar 2021
-   7 Gruppen
-   Verantwortung: Sarah Summers
-   Weitere Informationen auf ihrer
    Homepage
Übersicht
1.   Wie läuft die Vorlesung ab?
2.   Weshalb brauche ich Struktur?
3.   Wie teile ich meine Woche ein?
4.   Weshalb muss ich in die Übungen?
5.   Welche Regeln gelten im Zoom?
6.   Was gilt für die Prüfung?
5. Welche Regeln gelten im Zoom?
− Aktive Teilnahme
− Commitment
− Qualität Podcasts
5. Welche Regeln gelten im Zoom?
− Kamera einschalten
− Mikrofon stummschalten
− Mit Nachnamen anmelden
5. Welche Regeln gelten im Zoom?
− Vorab: Fragen per Tweedback
− Live: Handraising/Chat
5. Welche Regeln gelten im Zoom?
− Pause nach 30 Minuten.
5. Welche Regeln gelten im Zoom?
Zeigen Sie Emotionen:
- Kamera
- Emojis
- Tweedback
- Chat
Übersicht
1.   Wie läuft die Vorlesung ab?
2.   Weshalb brauche ich Struktur?
3.   Wie teile ich meine Woche ein?
4.   Weshalb muss ich in die Übungen?
5.   Welche Regeln gelten im Zoom?
6.   Was gilt für die Prüfung?
6. Was gilt für die Prüfung?
− Schriftliche Online-Prüfung (3h)
− 3 Teile (StPO, BT II, BT III)
− Open-Book-Prüfung
− BT III: Fälle und/oder Essay, ev. MC
− Probeprüfung (Technik)
− Zeichenbeschränkung
Diskussion
Diskriminierung

«Schläft einer mit einem Mann, wie
man mit einer Frau schläft, dann
haben sie eine Gräueltat begangen.
Beide werden mit dem Tod bestraft.
Ihr Blut soll auf sie kommen.»

                                     3. Buch Mose (Levitikus) Kapitel 20, Vers. 13
Diskriminierung

«Diese Stelle allein würde genügen,
um der Frage der Homosexualität
aus der Sicht des Glaubens die
rechte Wende zu geben.»

                                      Vitus Huonder (78), em. Bischof von Chur
Art. 261bis – Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer
Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu
Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung
oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran
teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in
anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse,
Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die
Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus
einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die
Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist,
einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie,
Religion oder sexuellen Orientierung verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Strafrecht BT III
  Prof. Dr. Marc Thommen
Sie können auch lesen