COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
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COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich. Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Albanien I Bulgarien I Kroatien I Montenegro I Österreich I Polen I Rumänien I Serbien I Slowakei I Sloweni en I Tschechien I Ungarn
Überblick. Betrachtungszeiträume und Fristen Fristen Dezember 2021 Fixkostenzuschuss 800.000 Verlustersatz Verlängerung Verlustersatz 2021 Ausfallsbonus II Ausfallsbonus III Verlängerung Verlustersatz 2022 Härtefallfonds Phase 4 www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 2
Betrachtungszeiträume und Fristen. T = Tranche 2020 2021 2022 Antragsfrist M = Monat 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 FKZ 800.000 T1 T2 bis 31.03.2022 Verlustersatz T1 T2 bis 31.03.2022 Verlängerung Verlustersatz bis 31.12.2021 2021 T1 T2 bis 30.06.2022 Ausfalls- bonus II M M bis 15.12.2021 8 9 bis 15.01.2022 Ausfalls- bonus III M M M M M ab 16.12.2021 11 12 1 2 3 Verlängerung Verlustersatz 2022 T ab 2022 Härtefallfonds Phase 4 M M M M M bis 02.05.2022 11 12 1 2 3 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 3
Fristen Dezember 2021. 1. Verlängerung Verlustersatz 2021 (Tranche 1) Bis 31. Dezember 2021 2. Ausfallsbonus II – August 2021 Bis 15. Dezember 2021 3. Ausfallsbonus II – September 2021 Bis 15. Jänner 2022 ab 16. Dezember 2021 4. Ausfallbonus III - November 2021 bis 15. März 2022 5. Härtefallfonds Phase 4 ab 01. Dezember 2021 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 4
Corona Hilfs-Fonds. Fixkostenzuschuss 800.000. WER Fixkostenzuschüsse dürfen nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume) ZEITRAUM HÖHE Zuschuss der Fixkosten im prozentuellen Ausmaß des Umsatzausfalls WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 1.800.000 ▪ Erhöhung des Maximalbetrages auf EUR 2.300.000 geplant, konkrete Gestaltung noch offen ▪ Kürzung des Maximalbetrages um: ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) ▪ Ausfallsbonus, hinsichtlich des auf den Bonus entfallenden Anteiles (nicht der Vorschuss auf den FKZ 800.000) ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds Abhängigkeiten: ▪ Unzulässig, wenn ein Verlustersatz in Anspruch genommen wird ▪ Beantragung FKZ 800.000 für November/Dezember 2021 ▪ unzulässig, wenn Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) für gesamten November/Dezember 2021 in Anspruch genommen wird; Aliquotierung, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) nur für Teile des Novembers/Dezembers 2021 in Anspruch genommen wird WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN 1. Tranche: 23.11.2020 - 30.06.2021 - 80% 2. Tranche: 01.07.2021 - 31.03.2022 - Restbetrag inkl. vorzunehmender Korrekturen DETAILS www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 5
Corona Hilfs-Fonds. Verlustersatz. WER Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume) ZEITRAUM HÖHE ▪ 70% des ermittelten Verlustes ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 10.000.000 ▪ Erhöhung des Maximalbetrages auf EUR 12.000.000 geplant, konkrete Gestaltung noch offen ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um: ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen) ▪ Versicherungsleistungen ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz Auszahlung des Verlustersatzes | Abhängigkeiten: ▪ Unzulässig, wenn ein FKZ 800.000 oder Vorschüsse auf FKZ 800.000 in Anspruch genommen wird ▪ Beantragung Verlustersatz für November/Dezember 2021 unzulässig, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/ indirekt) für gesamten November/Dezember 2021 in Anspruch genommen wird ▪ Anteilige Verringerung des ermittelten Verlustes, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) nur für Teile des Novembers/Dezembers 2021 in Anspruch genommen wird WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN 1. Tranche: 16.12.2020 - 30.06.2021 - 70% 2. Tranche: 01.07.2021 - 31.03.2022 - Restbetrag inkl. vorzunehmender Korrekturen DETAILS www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 6
Corona Hilfs-Fonds. Verlängerung Verlustersatz 2021. WER Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Verlustes (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 (bis zu 6 Betrachtungszeiträume) ZEITRAUM HÖHE ▪ 70% des ermittelten Verlustes ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 10.000.000 ▪ Erhöhung des Maximalbetrages auf EUR 12.000.000 geplant, konkrete Gestaltung noch offen ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um: ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen) ▪ Versicherungsleistungen ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN 1. Tranche: 16.08.2021 - 31.12.2021 - 70% (Antrag für 1. Tranche nicht verpflichtend) 2. Tranche: 01.01.2022 - 30.06.2022 – Restbetrag DETAILS www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz-verlaengert Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 7
Corona Hilfs-Fonds. Ausfallsbonus II. WER Ausfallsbonus darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50% BETRACHTUNGS- Juli 2021 bis September 2021 ZEITRAUM HÖHE ▪ Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war ▪ Maximal 80.000/Monat WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 1.800.000 ▪ Erhöhung des Maximalbetrages auf EUR 2.300.000 geplant, konkrete Gestaltung noch offen ▪ Kürzung des Maximalbetrages um: ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) ▪ Fixkostenzuschuss 800.000 ▪ Ausfallsbonus ▪ Ausfallsbonus II ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN ▪ August 2021 bis 15.12.2021 ▪ September 2021 bis 15.01.2022 DETAILS www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus2 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 8
Corona Hilfs-Fonds. Ausfallsbonus III. WER Ausfallsbonus darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Umsatzausfalls (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- November 2021 bis März 2022 ZEITRAUM HÖHE ▪ Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war ▪ Maximal 80.000/Monat ▪ Zusätzliche Deckelung: Summe aus Ausfallbonus III und auf den Betrachtungszeitraum entfallende Kurzarbeitshilfe dürfen Vergleichsumsätze nicht übersteigen WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 2.300.000 ▪ Kürzung des Maximalbetrages um: ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) ▪ Fixkostenzuschuss 800.000 ▪ Ausfallsbonus ▪ Ausfallsbonus II ▪ Ausfallsbonus III ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN ▪ November 2021 16.12.2021 - 15.03.2022 ▪ Dezember 2021 16.01.2022 - 15.04.2022 ▪ Jänner 2022 16.02.2022 - 15.05.2022 ▪ Februar 2022 16.03.2022 - 16.06.2022 ▪ März 2022 16.04.2022 - 15.07.2022 DETAILS www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html#ausfallsbonusIII Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 9
Corona Hilfs-Fonds. Verlängerung Verlustersatz 2022. WER Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40% ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Verlustes (Schadenminderungspflicht) BETRACHTUNGS- 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 (bis zu 3 Betrachtungszeiträume) ZEITRAUM HÖHE ▪ 70% des ermittelten Verlustes ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes WAS Grenzen und Abzüge: ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 12.000.000 ▪ konkrete Gestaltung des Maximalbetrages in Kombination mit Verlustersatz und Verlängerung Verlustersatz noch offen WIE Antragstellung über FinanzOnline FRISTEN 1. Tranche: ab Anfang 2022 - 70% 2. Tranche: Zeitpunkt noch unklar- Restbetrag DETAILS www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/verlustersatz.html#maerz2022 Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 10
Corona Hilfs-Fonds. Härtefallfonds Phase 4. WER Beantragung darf nur durch natürliche Personen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: ▪ laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden und dies ist auf die COVID-19-Krise zurückzuführen ▪ Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum ▪ Umsatzeinbruch für November und Dezember 2021: mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum ▪ Umsatzeinbruch für Jänner, Februar und März 2022: mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum BETRACHTUNGS- November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 ZEITRAUM HÖHE ▪ 80% bzw. 90% der Bemessungsgrundlage zuzüglich EUR 100 ▪ Mindestens EUR 1.100 für die Monate November und Dezember 2021 und mindestens EUR 600,00 für die Monate Jänner, Februar und März 2022. ▪ Maximal EUR 2.000 pro Betrachtungszeitraum, gesamt somit maximal EUR 10.000 WAS Ausgleich des Nettoeinkommensentganges aus Einkünften aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb WIE Online Antrag auf WKO-Website FRISTEN Beantragung für November 2021: ab 01. Dezember 2021 möglich Beantragung für weitere Betrachtungszeiträume: jeweils im Nachhinein Ablauf der Antragsfrist: 2. Mai 2022 DETAILS www.wko.at Zurück www.tpa-group.at www.tpa-group.com 01.12.2021 | Seite 11
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