COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Die Seite wird erstellt Helene-Marion Stahl
 
WEITER LESEN
COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich.

   Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Albanien I Bulgarien I Kroatien I Montenegro I Österreich I Polen I Rumänien I Serbien I Slowakei I Sloweni en I Tschechien I Ungarn
COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Überblick.

                                       Betrachtungszeiträume und Fristen

                                       Fristen Dezember 2021

                                       Fixkostenzuschuss 800.000

                                       Verlustersatz

                                       Verlängerung Verlustersatz 2021

                                       Ausfallsbonus II

                                       Ausfallsbonus III

                                       Verlängerung Verlustersatz 2022

                                       Härtefallfonds Phase 4

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                       01.12.2021 | Seite 2
COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Betrachtungszeiträume und Fristen.
T = Tranche                   2020                                2021                                     2022                    Antragsfrist
M = Monat             9     10    11    12   1   2   3   4   5   6    7   8   9   10   11   12   1    2   3    4    5      6

FKZ 800.000
                                                                 T1                                       T2                      bis 31.03.2022

Verlustersatz
                                                                 T1                                       T2                      bis 31.03.2022

Verlängerung
Verlustersatz
                                                                                                                                  bis 31.12.2021
2021                                                                                        T1                             T2
                                                                                                                                  bis 30.06.2022

Ausfalls-
bonus II                                                                                    M    M                                bis 15.12.2021
                                                                                            8    9                                bis 15.01.2022

Ausfalls-
bonus III                                                                                   M    M    M   M    M
                                                                                                                                  ab 16.12.2021
                                                                                            11   12   1   2    3

Verlängerung
Verlustersatz
2022                                                                                             T                                    ab 2022

Härtefallfonds
Phase 4                                                                                     M    M    M   M    M
                                                                                                                                  bis 02.05.2022
                                                                                            11   12   1   2    3

                                                                                                                                           Zurück
 www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                              01.12.2021 | Seite 3
COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Fristen Dezember 2021.

   1.          Verlängerung Verlustersatz 2021 (Tranche 1)   Bis 31. Dezember 2021

   2.          Ausfallsbonus II – August 2021                Bis 15. Dezember 2021

   3.          Ausfallsbonus II – September 2021             Bis 15. Jänner 2022

                                                             ab 16. Dezember 2021
   4.          Ausfallbonus III - November 2021
                                                             bis 15. März 2022

   5.         Härtefallfonds Phase 4                         ab 01. Dezember 2021

                                                                                                            Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                 01.12.2021 | Seite 4
Corona Hilfs-Fonds. Fixkostenzuschuss 800.000.
 WER                                   Fixkostenzuschüsse dürfen nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht)
 BETRACHTUNGS-                         16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume)
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  Zuschuss der Fixkosten im prozentuellen Ausmaß des Umsatzausfalls

 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 1.800.000
                                            ▪ Erhöhung des Maximalbetrages auf EUR 2.300.000 geplant, konkrete Gestaltung noch offen
                                       ▪ Kürzung des Maximalbetrages um:
                                            ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt)
                                            ▪ Ausfallsbonus, hinsichtlich des auf den Bonus entfallenden Anteiles (nicht der Vorschuss auf den FKZ 800.000)
                                            ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT
                                            ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds

                                       Abhängigkeiten:
                                       ▪ Unzulässig, wenn ein Verlustersatz in Anspruch genommen wird
                                       ▪ Beantragung FKZ 800.000 für November/Dezember 2021
                                            ▪ unzulässig, wenn Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) für gesamten November/Dezember 2021 in Anspruch
                                               genommen wird; Aliquotierung, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) nur für Teile des
                                               Novembers/Dezembers 2021 in Anspruch genommen wird

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               1. Tranche: 23.11.2020 - 30.06.2021 - 80%
                                       2. Tranche: 01.07.2021 - 31.03.2022 - Restbetrag inkl. vorzunehmender Korrekturen

 DETAILS                               www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k

                                                                                                                                                                  Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                       01.12.2021 | Seite 5
Corona Hilfs-Fonds. Verlustersatz.
 WER                                   Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht)
 BETRACHTUNGS-                         16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume)
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ 70% des ermittelten Verlustes
                                       ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes
 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 10.000.000
                                            ▪ Erhöhung des Maximalbetrages auf EUR 12.000.000 geplant, konkrete Gestaltung noch offen
                                       ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um:
                                            ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen)
                                            ▪ Versicherungsleistungen
                                            ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise
                                            ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit
                                            ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz

                                       Auszahlung des Verlustersatzes | Abhängigkeiten:
                                       ▪ Unzulässig, wenn ein FKZ 800.000 oder Vorschüsse auf FKZ 800.000 in Anspruch genommen wird
                                       ▪ Beantragung Verlustersatz für November/Dezember 2021 unzulässig, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz
                                         (direkt/ indirekt) für gesamten November/Dezember 2021 in Anspruch genommen wird
                                       ▪ Anteilige Verringerung des ermittelten Verlustes, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) nur
                                         für Teile des Novembers/Dezembers 2021 in Anspruch genommen wird

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               1. Tranche: 16.12.2020 - 30.06.2021 - 70%
                                       2. Tranche: 01.07.2021 - 31.03.2022 - Restbetrag inkl. vorzunehmender Korrekturen

 DETAILS                               www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz
                                                                                                                                                                 Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                      01.12.2021 | Seite 6
Corona Hilfs-Fonds. Verlängerung Verlustersatz 2021.
 WER                                   Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Verlustes (Schadenminderungspflicht)

 BETRACHTUNGS-                         1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 (bis zu 6 Betrachtungszeiträume)
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ 70% des ermittelten Verlustes
                                       ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes

 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 10.000.000
                                           ▪ Erhöhung des Maximalbetrages auf EUR 12.000.000 geplant, konkrete Gestaltung noch offen

                                       ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um:
                                            ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen)
                                            ▪ Versicherungsleistungen
                                            ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise
                                            ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit
                                            ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               1. Tranche: 16.08.2021 - 31.12.2021 - 70% (Antrag für 1. Tranche nicht verpflichtend)
                                       2. Tranche: 01.01.2022 - 30.06.2022 – Restbetrag

 DETAILS                               www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz-verlaengert

                                                                                                                                                           Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                01.12.2021 | Seite 7
Corona Hilfs-Fonds. Ausfallsbonus II.
 WER                                   Ausfallsbonus darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50%

 BETRACHTUNGS-                         Juli 2021 bis September 2021
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent)
                                         für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war
                                       ▪ Maximal 80.000/Monat

 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 1.800.000
                                            ▪ Erhöhung des Maximalbetrages auf EUR 2.300.000 geplant, konkrete Gestaltung noch offen
                                       ▪ Kürzung des Maximalbetrages um:
                                            ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt)
                                            ▪ Fixkostenzuschuss 800.000
                                            ▪ Ausfallsbonus
                                            ▪ Ausfallsbonus II
                                            ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT
                                            ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds
 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               ▪ August 2021       bis 15.12.2021
                                       ▪ September 2021    bis 15.01.2022

 DETAILS                               www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus2

                                                                                                                                                           Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                01.12.2021 | Seite 8
Corona Hilfs-Fonds. Ausfallsbonus III.
 WER                                   Ausfallsbonus darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Umsatzausfalls (Schadenminderungspflicht)

 BETRACHTUNGS-                         November 2021 bis März 2022
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent)
                                           für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war
                                       ▪ Maximal 80.000/Monat
                                       ▪ Zusätzliche Deckelung: Summe aus Ausfallbonus III und auf den Betrachtungszeitraum entfallende Kurzarbeitshilfe
                                           dürfen Vergleichsumsätze nicht übersteigen

 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 2.300.000
                                       ▪ Kürzung des Maximalbetrages um:
                                            ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt)
                                            ▪ Fixkostenzuschuss 800.000
                                            ▪ Ausfallsbonus
                                            ▪ Ausfallsbonus II
                                            ▪ Ausfallsbonus III
                                            ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT
                                            ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               ▪   November 2021     16.12.2021 - 15.03.2022
                                       ▪   Dezember 2021     16.01.2022 - 15.04.2022
                                       ▪   Jänner 2022       16.02.2022 - 15.05.2022
                                       ▪   Februar 2022      16.03.2022 - 16.06.2022
                                       ▪   März 2022         16.04.2022 - 15.07.2022

 DETAILS                               www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html#ausfallsbonusIII

                                                                                                                                                                 Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                      01.12.2021 | Seite 9
Corona Hilfs-Fonds. Verlängerung Verlustersatz 2022.
 WER                                   Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Verlustes (Schadenminderungspflicht)

 BETRACHTUNGS-                         1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 (bis zu 3 Betrachtungszeiträume)
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ 70% des ermittelten Verlustes
                                       ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes

 WAS
                                       Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 12.000.000
                                           ▪ konkrete Gestaltung des Maximalbetrages in Kombination mit Verlustersatz und Verlängerung
                                             Verlustersatz noch offen

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               1. Tranche: ab Anfang 2022 - 70%
                                       2. Tranche: Zeitpunkt noch unklar- Restbetrag

 DETAILS                               www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/verlustersatz.html#maerz2022

                                                                                                                                                           Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                               01.12.2021 | Seite 10
Corona Hilfs-Fonds. Härtefallfonds Phase 4.
 WER
                                       Beantragung darf nur durch natürliche Personen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden und dies ist auf die COVID-19-Krise zurückzuführen
                                       ▪ Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum
                                            ▪ Umsatzeinbruch für November und Dezember 2021: mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum
                                            ▪ Umsatzeinbruch für Jänner, Februar und März 2022: mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum

 BETRACHTUNGS-                         November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ 80% bzw. 90% der Bemessungsgrundlage zuzüglich EUR 100
                                       ▪ Mindestens EUR 1.100 für die Monate November und Dezember 2021 und mindestens EUR 600,00 für
                                         die Monate Jänner, Februar und März 2022.
                                       ▪ Maximal EUR 2.000 pro Betrachtungszeitraum, gesamt somit maximal EUR 10.000

 WAS                                   Ausgleich des Nettoeinkommensentganges aus Einkünften aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb

 WIE                                   Online Antrag auf WKO-Website

 FRISTEN                               Beantragung für November 2021:                    ab 01. Dezember 2021 möglich
                                       Beantragung für weitere Betrachtungszeiträume:    jeweils im Nachhinein
                                       Ablauf der Antragsfrist:                          2. Mai 2022

 DETAILS                               www.wko.at

                                                                                                                                                             Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                 01.12.2021 | Seite 11
Hilfreiche Links.

 Alle aktuellen COVID-19 News
 TPA Webcasts
 Bleiben Sie informiert: Newsletter abonnieren

Wir laden Sie herzlich ein,
unsere Social Media Kanäle zu besuchen:
                                                                          Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com              01.12.2021 | Seite 12
Wir sind für Sie da!
In guten und in schwierigen Zeiten.

#gemeinsamdurchhalten
Zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu
kontaktieren. Wir erledigen gerne Ihre aktuellen Fragen
und Anliegen.

Bleiben Sie gesund!
Gemeinsam schaffen wir´s!
Sie können auch lesen