D Bestimmungen für den Zahlungsverkehr.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
D Bestimmungen für den Zahlungsverkehr. 1. Zweck und Geltungsbereich. 2. Zahlungsauftrag. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für 2.1 Grundsätzliche Angaben die Ausführung und den Empfang inländi zum Zahlungsauftrag. scher und grenzüberschreitender Überwei sungen (nachfolgend «Zahlungsaufträge») Der Kunde oder seine Bevollmächtigten müs sämtlicher Währungen. Sie gelten für alle sen der GKB für die Ausführung eines Zah über die GKB abgewickelten Zahlungen, lungsauftrags grundsätzlich die fol genden unabhängig von Produkt- und Auftragsart. Angaben übermitteln: Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht für – Name und Vorname bzw. Firma sowie Überweisungen, welche mittels Kredit-, De Wohnsitz-/Sitzadresse des Kunden bit- oder Kundenkarten oder als Lastschrif – IBAN (International Bank Account Num ten abgewickelt werden. ber) oder Kontonummer des zu belasten den Kontos Die Bestimmungen gelten zusätzlich zu den – Name und Vorname bzw. Firma sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wohnsitz-/Sitzadresse des Begünstigten Vorbehalten bleiben andere produkt- oder – IBAN oder Kontonummer des Begüns dienstleistungsspezifische Verträge sowie tigten sonstige Spezialreglemente des Zahlungs – Clearingnummer bzw. nationaler Bank verkehrs. code oder BIC (Bank Identifier Code) und/oder Name des Finanzinstituts des Begünstigten – Überweisungsbetrag und Währung – Gewünschtes Ausführungsdatum des Zah lungsauftrags – Datum und Unterschrift bei schriftlichen Zahlungsaufträgen Für elektronisch erteilte Zahlungsaufträge gelten die jeweiligen Bestimmungen der elek tronischen Dienstleistung. Gültig ab 1. 1. 2022 41
2.2 Zahlungsauftrag ins Ausland oder 2.4 Zahlungsausführung. innerhalb der Schweiz in Fremd- währungen. Die GKB führt im Auftrag des Kunden ei nen Zahlungsauftrag zum vorgesehenen Zusätzlich zu den Angaben gemäss Ziff. 2.1 Zeitpunkt aus, wenn die für die Ausführung haben der Kunde oder sein Bevollmächtig erforderlichen Angaben vorliegen und voll ter für Zahlungsaufträge ins Ausland in al ständig, genau und in sich widerspruchsfrei len Währungen oder innerhalb der Schweiz sind. Zudem muss der Kunde zum Zeit in Fremdwährungen folgende Angaben zu punkt der Zahlungsausführung auf seinem ermitteln: zu belastenden Konto über frei verfügbares Guthaben oder eine frei verfügbare Kredit – Spesenregelung (Gebührenteilung oder limite im Mindestumfang des auszuführen zulasten Auftraggeber oder zulasten Be den Zahlungsauftrags inklusive allfälliger günstigter; fehlt diese Angabe, erfolgt Bankspesen verfügen. Gebührenteilung) – Weitere länderspezifische Angaben, sofern Der Ausführung des Zahlungsauftrags dür notwendig fen keine Verfügungsverbote oder -beschrän kungen entgegenstehen, insbesondere keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorschrif 2.3 Zahlungsauftrag im SEPA-Standard. ten, behördlichen Anordnungen, von der GKB zu beachtenden nationalen oder inter Ergänzend zu den Angaben in Ziff. 2.1 und nationalen Sanktionsmassnahmen oder Ver 2.2 gelten für Zahlungsaufträge im SEPA einbarungen (z. B. Verpfändung von Konto Zahlungsverkehrsstandard (SEPA = Single guthaben). Euro Payments Area) zwingend besondere Bestimmungen. Diese sind auf gkb.ch/recht Die GKB ist berechtigt, aber nicht verpflich lichehinweise publiziert oder können bei der tet, den Zahlungsauftrag trotz mangelhafter GKB in gedruckter Form bezogen werden. oder fehlender Angaben auszuführen, wenn diese durch die GKB zweifelsfrei berichtigt und/oder ergänzt werden können. Bei Feh len eines Ausführungsdatums ist die GKB berechtigt, die Zahlung am n ächstmöglichen Termin auszuführen. 42 Gültig ab 1. 1. 2022
Es steht im freien Ermessen der GKB, ob sie 2.6 Annahmeschlusszeiten. einen Zahlungsauftrag trotz fehlender De ckung ausführt. Die Annahmeschlusszeiten für Zahlungs aufträge sind auf gkb.ch/rechtlichehinweise Sind die Voraussetzungen erst nach dem ge publiziert und können bei der GKB in ge wünschten Ausführungsdatum erfüllt und druckter Form bezogen werden. Erfolgt der liegt keine gegenteilige Weisung des Kunden Auftrag durch den Kunden nach Ablauf der vor, so kann die GKB einen Zahlungsauftrag entsprechenden Annahmeschlusszeit, oder auch nach dem gewünschten Ausführungs entstehen Verzögerungen aufgrund von Ab datum ausführen, statt den Zahlungsauf klärungen, welche vor der Ausführung er trag zurückzuhalten oder an den Kunden zu forderlich sind, wird die Zahlung am nach retournieren. folgenden Bankwerktag ausgeführt. Bei Ausführung bzw. gegebenenfalls bei E rfassung des Zahlungsauftrags in den 2.7 Änderungen, Widerruf und Rückruf Systemen der GKB wird das vom Kunden von Zahlungsaufträgen. angegebene Konto mit Valutadatum des ef fektiven Ausführungstages belastet. Die am Änderungen an bereits erteilten Zahlungs Ausführungstag an die Begünstigten weiter aufträgen sowie der Widerruf von Zahlungs geleiteten Zahlungen können bei der GKB aufträgen müssen in der Regel über die nicht mehr widerrufen werden. elektronischen GKB Produkte oder schrift lich erfolgen. Wurde der Zahlungsauftrag bereits ausgeführt, kann der Kunde einen 2.5 Sammelauftrag. Rückruf beantragen. Bei einem Sammelauftrag müssen sämtliche Rückrufe und Änderungsanträge ausge Voraussetzungen gemäss vorstehenden Zif führter Zahlungsaufträge werden von der fern 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 für jeden einzel GKB an die Empfängerbank weitergeleitet. nen Zahlungsauftrag erfüllt sein. Andern Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung falls kann der gesamte Sammelauftrag der GKB, ob der Rückruf zu einer Rück durch die GKB unverarbeitet zurückgewie zahlung führt oder der Änderungsantrag sen werden. akzeptiert wird. Rückrufe und Änderungs anträge sind in der Regel kostenpflichtig. Gültig ab 1. 1. 2022 43
2.8 Nichtausführung und Retournie- regelungen des Finanzinstituts des Begüns rung von Zahlungen. tigten verzögern können. Die GKB hat kei nen Einfluss darauf, wann die Gutschrift auf Die GKB informiert den Kunden innert dem Konto des Zahlungsempfängers bei ei nützlicher Frist und in geeigneter Form über nem anderen Finanzinstitut erfolgt. die Nichtausführung oder die Retournie rung eines Zahlungsauftrags. Sofern der Be trag bereits belastet worden ist, schreibt sie 2.10 Drittpartei-, Transfer- den zurücküberwiesenen Betrag dem betref und Bonitätsrisiko. fenden Konto mit Valuta des Eingangs wie der gut. Ein allfälliges Kurs- bzw. Währungs Die GKB wählt und instruiert die an der risiko trägt der Kunde. Abwicklung einer Überweisung beteiligten Parteien (z. B. Korrespondenzbank) mit der Ist die GKB in der Lage, den Grund für die geschäftsüblichen Sorgfalt. Kommt eine Retournierung der Zahlung zu beseitigen, nicht von der GKB ausgewählte Partei ist sie auch ohne Rücksprache mit dem (z. B. das Finanzinstitut des Begünstigten) Kunden berechtigt, jedoch nicht verpflich oder eine Partei, die mangels Wahlmög tet, die Zahlung erneut auszuführen. lichkeit von der GKB beigezogen werden musste, ihren Pflichten nicht nach, so kann Die GKB haftet für Rückweisungen oder der Kunde hieraus keine Ansprüche gegen Verspätungen infolge ungenügender bzw. die GKB ableiten. fehlender oder falscher Instruktionen, so weit sie die geschäftsübliche Sorgfalt ver Überweisungen können durch Umstände letzt hat. Andernfalls werden die in diesem ausserhalb des Einflussbereichs der GKB ver Zusammenhang anfallenden Spesen dem zögert oder verhindert werden, insbesonde Kunden belastet. re aufgrund von (inter)nationalen oder aus ländischen Regelungen und Massnah men (z. B. gesetzlichen oder regulatorischen Ein 2.9 Gutschriftsdatum beim Begünstigten. schränkungen wie Sanktionsmassnah men, Transferverboten oder Einschränkungen von Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Währungs- und Zahlungssystemen) oder auf Gutschriften beim Begünstigten infolge grund der Insolvenz einer beteiligten Kor länderspezifischer Regelungen betreffend respondenz- oder Empfängerbank. Die GKB (Bank-)Feiertage oder anderer Gutschriften haftet nicht aus einer solchen Verzögerung, 44 Gültig ab 1. 1. 2022
Blockierung oder Nichtaus f ührung der wenn diese durch die GKB zweifelsfrei be Transaktion, es sei denn, sie habe dabei die richtigt und/oder ergänzt werden können. geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Regulatorische Vorschriften oder behörd liche Anordnungen, welche ausserhalb der 2.11 Verzicht auf Datenabgleich. Einflussmöglichkeiten der GKB liegen, kön nen eine Gutschrift verzögern, blockieren Der auftraggebende Kunde nimmt zur oder zu einer Rückleitung führen. Kenntnis, dass die Gutschrift durch das Fi nanzinstitut des Begünstigten in der Regel einzig anhand der in der Überweisung an 3.2 Rückleitung von Zahlungseingängen. gegebenen IBAN oder Kontonummer, d.h. ohne Abgleich mit Name und Adresse des Zahlungseingänge, bei denen die wesentli Begünstigten, erfolgt. Das Finanzinstitut des chen Angaben im Auftrag mit denjenigen Begünstigten kann sich vorbehalten, diesen der GKB Widersprüche ergeben oder an Abgleich nach eigenem Ermessen dennoch dere Gründe eine Gutschrift verhindern vorzunehmen und die Überwei sung bei (z. B. Vorschriften, behördliche Verfügungen, Nichtübereinstimmung zurückzuweisen. aufgehobene oder gesperrte Konto- oder Geschäftsbeziehungen), werden in der R egel an das Finanzinstitut des Auftraggebers re 3. Zahlungseingang. tourniert. 3.1 Gutschrift von Zahlungseingängen. Die GKB ist im Zusammenhang mit einer Rücküberweisung berechtigt, allen an der Zahlungseingänge werden dem mit der Transaktion beteiligten Parteien den Grund IBAN oder der Kontonummer bezeichneten der nicht erfolgten Gutschrift bekanntzuge Konto gutgeschrieben. Es erfolgt kein Ab ben. Dadurch können allfällige Rückschlüs gleich der übermittelten Daten mit dem Na se Dritter bezüglich der Bankverbindung des men und der Adresse des Kontoinhabers. Es Kunden nicht ausgeschlossen werden. steht im freien Ermessen der GKB, ob sie dennoch einen solchen Abgleich durch führt. Die GKB ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zahlungen trotz mangelhafter oder fehlender Angaben gutzuschreiben, Gültig ab 1. 1. 2022 45
3.3 Recht auf Rückbelastung 4.2 Gebühren. einer Gutschrift. Die GKB ist berechtigt, für Dienstleistungen Die GKB kann ohne Zustimmung des Kun im Zusammenhang mit dem Zahlungsver den einen gutgeschriebenen Betrag dem kehr, insbesondere für die Abwicklung von Kundenkonto rückbelasten, wenn eine Ver Zahlungsaus- und -eingängen und die Wäh buchung unrechtmässig, insbesondere irr rungsumrechnung, Gebühren zu erheb en tümlich, fehlerhaft oder gesetzeswidrig, er sowie jederzeit abzuändern. Die vom Kun folgt ist. Sie informiert den Kunden innert den zu zahlenden Gebühren können auch nützlicher Frist und in geeigneter Form über Kosten umfassen, die der GKB von Finanz die Rückbelastung. instituten für die Mitwirkung bei der Ab wicklung oder Abklärung von Zah lungs transaktionen in Rechnung gestellt werden. 4. Gemeinsame Bestimmungen. Die Gebühren richten sich nach den jeweils 4.1 Währungsumrechnung geltenden Gebührensätzen. Diese sind auch und Kursrisiko. auf gkb.ch/rechtlichehinweise publiziert und können bei der GKB in gedruckter Form be Unabhängig von der Währung erfolgt die zogen werden. Belastung bzw. die Gutschrift in der Regel auf dem in der Überweisung angegebenen Gebührenänderungen werden dem Kunden Konto. Bedingt die Belastung oder Gutschrift schriftlich oder auf andere geeignete Weise eine Umrechnung in die bzw. von der Kon bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, towährung, wird der jeweils aktuelle Devi wenn der Kunde das betroffene Produkt bzw. senankaufs- bzw. -verkaufskurs am Tag die betroffene Dienstleistung nicht innert der Verarbeitung der entsprechenden Über 30 Tagen ab Bekanntgabe kündigt. Kündi weisung zugrunde gelegt. gungs- oder Rückzugsfristen gemäss beson deren Bedingungen oder Vereinbarungen Allfällige Kursrisiken (Kursgewinne oder bleiben vorbehalten. -verluste, z. B. bei einer Rücküberweisung) trägt der Kunde. Die GKB hat das Recht, die erhobenen Ge bühren einem Konto des Kunden zu belas ten. 46 Gültig ab 1. 1. 2022
4.3 Haftung. Die GKB haftet nur für direkte Schäden, die von ihr durch eine Verletzung der geschäfts üblichen Sorgfalt verursacht wurden. 4.4 Änderungen dieser Bestimmungen. Die GKB kann diese Bestimmungen jeder zeit ändern. Solche Änderungen werden auf geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung in nert Monatsfrist ab dem Datum der Be kanntgabe als genehmigt. Im Widerspruchsfall kann der Kunde die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigungs- oder Rückzugsfris ten gemäss besonderen Bestimmungen oder Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Version ist im Internet (gkb.ch/rechtlichehinweise) einsehbar. Gültig ab 1. 1. 2022 47
Sie können auch lesen