Masterwording Haftpflichtversicherung Risikoträger: Condor
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Vertragsübersicht / Highlights Masterwording Haftpflichtversicherung Risikoträger: Condor (Die nachfolgenden Informationen sind nur gekürzt und in Auszügen aufgeführt. Detaillierte verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein mit seinen ausführlichen Bedingungen und Klauseln.) Grundlage des CHARTA-Masterwordings bilden die weniger beträgt, sind im Rahmen dieses Ver- Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die trages nur versichert, wenn der Versiche- Haftpflichtversicherung (AHB), die Allgemeine Be- rungsnehmer die unternehmerische Leitung dingungen für die KFZ Versicherung (AKB) sowie die inne hat. „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen des CHARTA-Masterwordings“ (BBRC). Den BBRC 1.6 Mitversicherung für Schäden durch Erzeug- vorgeschaltet ist ein Vorblatt, in welchem Regelun- nisse, die vor Übernahme der Unternehmen gen für den jeweils individuellen Vertrag flexibel ausgeliefert wurden (sofern dies besonders * gestaltet werden. Über das Vorblatt werden außer- vereinbart ist ). dem die optionalen Klauseln („sofern besonders vereinbart“) aktiviert und können Versicherungs- 1.8 Der Versicherungsschutz für neu gegründete / summen / Sublimits / Selbstbehalte bei Bedarf ver- übernommene Tochtergesellschaften und tragsindividuell modifiziert werden. So regelt das unselbständige Betriebsstätten bzw. Nieder- Vorblatt eine etwaige Abweichung von der Stan- lassungen besteht nach Teil D Ziffer 2. und dardversicherungssumme 5.000.000 € 2-fach max. Teil E Ziffer 2 des Vertrages auch für Anlagen p.a., oder auch Modifikationen zu den wenigen und Tätigkeiten solcher Risikobausteine, die Sublimits besonderer Deckungserweiterungen (siehe im Rahmen dieser Police nicht versichert dort). Sofern besondere Einschlüsse oder Modifika- sind, ausgenommen für Anlagen, die unter tionen gewünscht werden, ist dies dem Versicherer Teil D Ziffern 2.2 und 2.5 oder Teil E Ziffer mit der Angebotsanfrage aufzugeben. 2.2 und 2.5 fallen. Nachfolgend finden Sie eine Vertragsübersicht der 2. Versichertes Risiko BBRC mit Besonderheiten zu einzelnen Klauseln. 2.1 Mitversicherung aller betriebs- und bran- 42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611 chenüblichen Nebenrisiken. A) Allgemeine Vertragsbestimmungen 3. Mitversicherte Personen 1. Abgabe von Willenserklärungen, Beitragsschuld- 3.1.2 Mitglieder des Aufsichtsrates oder sonstiger ner, versicherte Unternehmen Aufsichtsgremien (z. B. Beiräte). 1.3 Mitversicherung aller vorhandenen 3.1.6 Mitversicherung der Abwehr unberechtigter und/oder hinzukommenden rechtlich un- Ansprüche bei Arbeitsunfällen für sämtliche selbständigen Zweig-, Hilfs- sowie Nebenbe- übrigen Betriebsangehörige und in den Be- trieben im Inland. trieb des Versicherungsnehmers eingeglie- derten Mitarbeiter fremder Unternehmen Mitversichert sind neu erworbene und neu sowie der angestellten Betriebsärzte und Sa- gegründete rechtlich selbständige Tochter- nitärpersonals (Erläuterung: Abbedingung ei- unternehmen (Beteiligung mit mehr als 50 nes ansonsten marktweit üblichen generellen %) des Versicherungsnehmers in der Bun- Ausschlusses). desrepublik Deutschland ab Gründungs-/ Übernahmedatum. Beteiligungsgesellschaften, bei denen der Anteil des Versicherungsnehmers 50 % und * Siehe Vorblatt (optionaler Einschluss) 1
3.1.8 Ehegatten oder Erben versicherter Perso- - Umweltschäden gem. Teil D nen. - Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen gem. Teil B Ziffer 3.11 3.2 Die Bestimmungen zu den Repräsentanten - Sonstigen Mietsachschäden gem. Teil B Ziffer im Sinne des Vertrages gelten für alle Berei- 3.12 che der Police. - Sachschäden an Formen und Werkzeugen gem. Teil B Ziff. 3.13 3.3 Mitversichert ist die Beauftragung und - Schäden an gemieteten Baugeräten gem. Teil Überwachung sowie der pflichtwidrigen B Ziff. 3.15 Nichtüberwachung fremder Unternehmer, - Kostenschäden gem. Teil C Ziff. 2.2. ff. auch Fuhrunternehmer 4. Vorsorgeversi- cherung, Erhöhungen und Erweiterungen Weiterhin versichert bleiben Ansprüche von Sach- des versicherten Risikos. versicherern wegen Ausgleichs- und Regressan- sprüchen, z. B. § 78 VVG. 4. Vorsorgeversicherung Besteht zwischen dem Schädiger und dem Ge- Die Vorsorgeversicherung gilt für alle Vertragsteile schädigten eine Kapitalbeteiligung von nicht mehr bis zur vereinbarten Versicherungssumme als 25 %, finden die vorstehenden Ausschlussbe- (ausgen. Umweltanlagen nach 2.2 und 2.5). stimmungen keine Anwendung. 5. Haftungsfreistellung des Abnehmers 13. Auslandsschäden 6. Freistellung des Auftraggebers 13.2 Weltweite Deckung, ausgenommen Umwelt- risiken (siehe dort). 7. Vertragliche Haftungsbeschränkungen zugunsten 13.3 USA / Kanada-Exporte mitversichert, * ** des Versicherungsnehmers sofern dies besonders vereinbart ist . 13.4 Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird sich in USA / Kanada, sofern dies besonders ver- * ** der Versicherer hierauf nicht berufen. einbart ist 8. Regressverzicht 14. Privat-Haftpflichtrisiken auf Dienstreisen 9. Vertragshaftung als / für Für alle mitversicherten Personen. - Vermieter, Verpächter, Leasinggeber von 15. Betriebseinstellung und Nachhaftung Grundstücken und Gebäuden 42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611 - Genormte Verträge Nachhaftung 5 Jahre (Bei Betriebseinstellung für - Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen Betriebs- und Produktschäden). die von Verbänden offiziell herausgegeben werden 16. Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften - Haftpflicht gegenüber der Deutschen Bahn AG - Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5 17. Ausschlüsse und Risikobegrenzungen Jahre - Abbedingung Untersuchungs- und Rügepflicht 18.1.8 Radiusklausel gestrichen. 10. Schiedsgerichtsverfahren 18. Maklerklausel 11. Abwässer, Senkung von Grundstücken, Erdrut- 19. Verwenderklausel schungen, Überschwemmungen * Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss) Streichung des Ausschlusses 7.14 AHB in Gänze. ** Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder Selbstbehalte) 12. Ansprüche mitversicherter Unternehmen * Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss) ** Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder Ausgeschlossen gelten nur Ansprüche wegen Selbstbehalte) 2
(Auch hier ohne Sublimit, bis zur Versiche- 20. Kündigung im Schadenfall rungssumme) 3.5 Be- und Entladeschäden Kündigung des Versicherers aus Anlass eines 3.6 Schäden an Erdleitungen und elektrischen Schadenfalles wird erst drei Monate nach Zugang Frei- und Oberleitungen wirksam. 3.7 Vermögensschäden 3.8 Datenschutzrisiko ** 21. Datenschutz 3.9 Vermögensschäden durch Internet- Nutzung 22. Kumulklausel 3.9.1.5 Verletzung von Namensrechten 3.10 Schäden durch Veränderung und Löschung von Daten B) Allgemeines Betriebsrisiko 3.11 Mietsachschäden an Gebäuden und Räu- men sowie den dazu gehörenden Einrich- tungen durch Brand, Explosion, Leitungs- 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes wasser und Abwasser. 3.12 Mietsachschäden aus sonstigen Ursachen 2. Mitversicherte Risiken sowohl an Gebäuden als auch an bewegli- chen Sachen ** (Erläuterung: Um alle Möglichkeiten offen zu las- 3.13 Sachschäden an Formen und Werkzeugen sen gibt es hier keine abschließende, sondern nur Dritter. ** eine beispielhafte Aufführung von mitversicherten 3.14 Beschädigung oder Abhandenkommen von betriebs- und branchenüblichen Risiken und vorübergehend im Besitz des Versicherungs- sonstigen betrieblichen Nebenrisiken, zum Bei- nehmers befindlicher Sachen Dritter ** spiel) 3.15 Schäden durch energiereiche ionisierende Strahlen. 2.1.1.1 als Bauherren oder Unternehmer von Bau- 3.16 Abhandenkommen von Schlüsseln und arbeiten ohne Begrenzung der Bausumme. Codekarten ** ** 3.17 Mitversicherung von nachbarschaftlichen 2.1.5 Betrieb von Photovoltaikanlagen . Schadenersatzansprüchen aus §§ 906, 1004 BGB, 14 BImschG 2.16.1 nicht zugelassene Hub-, Gabelstapler, sonstige Arbeitsmaschinen und Anhänger, soweit sie auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Betriebsge- C) Produkthaftpflichtrisiko * ** ländes eingesetzt werden oder im Rahmen 42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611 einer behördlichen Ausnahmegenehmi- 2. Abgrenzungen und Erweiterungen des Versiche- gung öffentliche Straßen außerhalb des rungsschutzes Betriebsgeländes benutzen (AKB- Deckung). 2.1 Eigenschaftszusicherung 2.17.1 Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge anläss- lich Dienstreisen im Ausland („Mallorca- 2.2 – 2.6 Erweiterte Produkthaftpflichtversi- Deckung“). cherung (sofern besonders vereinbart*) 2.2 Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbei- 3. Deckungserweiterungen tungsschäden 2.3 Weiterver- oder -bearbeitungsschäden 3.1 Abhandenkommen von Belegschafts- und 2.4 Aus- und Einbaukosten Besucherhabe 2.4.6 Aus und Einbaukosten erweitert 3.2 Ansprüche mitversicherter Personen un- auf Einzelteileaustausch und Reparatur im tereinander eingebauten Zustand (sofern zusätzlich be- 3.3 Ansprüche gesetzlicher Vertreter sonders vereinbart*). 3.4 Bearbeitungsschäden * Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss) ** ** Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder Selbstbehalte Selbstbehalte) 3
2.5 Schäden durch mangelhafte Maschinen D) Umweltrisiko – Zivilrechtliche Haftung ** 2.5.2.5 Kosten infolge eines sich aus Män- geln der hergestellten, be- oder verarbeitenden Produkte ergeben- 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes den Produktionsausfalles. 2.5.2.6 weiterer Vermögensnachteile, weil 2. Versicherte Risiken die mittels der Maschinen des Ver- sicherungsnehmers mangelhaft Pauschaler Versicherungsschutz der Risikobausteine hergestellten, be- oder ver- 2.1, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7. arbeiteten Produkte mit anderen Versicherungsschutz für Anlagen nach dem Umwelt- * Produkten verbunden, vermischt, HG 2.2 und 2.5 sofern besonders vereinbart * . verarbeitet (Ziff. 2.2) oder weiter- verarbeitet oder -bearbeitet (Ziff. 3. Versicherungsfall 3.2), eingebaut, angebracht, verlegt oder aufgetragen (Ziff. 2.4) werden. 4. Serienschäden 2.6 Prüf- und Sortierkosten 5. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfal- 3. Deckungserweiterungen les** 3.1 Strahlenschäden 6. Ausschlüsse 3.2 Freistellung des Zwischen-/Endherstellers 3.3 Schäden durch Medienverluste 6.3 Ansprüche wegen bei Vertragsbeginn bereits 3.4 Energiemehrkosten eingetretener Schäden modifiziert (Rück- 3.5 Mängelbeseitigungsnebenkosten wärtsversicherung nach Ablauf der Nachhaf- 3.6 Datenlöschung und Beeinträchtigung der tung des Vorversicherers (Erläuterung: Datenordnung Schließt Deckungslücke durch Umdeckung)). 3.7 Händlerkettenklausel 7. Versehensklausel 4. Risikoabgrenzungen 8. Nachhaftung 5. Zeitliche Begrenzung 9. Versicherungsfälle im Ausland 5.1 Nachmeldefrist von Schäden aus der erwei- terten Produkthaftpflicht von 5 Jahren nach Vertragsbeendigung. E) Umweltrisiko – öffentlich-rechtliche Haf- 5.2 Vorumsätze mitversichert. tung nach dem Umweltschadensgesetz ** 42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611 5.3 Rückwärtsversicherung nach Ablauf der Nachhaftung des Vorversicherers (Erläute- 1. Gegenstand der Versicherung - Grunddeckung rung: schließt Deckungslücke durch Umdeckung). 2. Umfang der Versicherung / Versicherte Risiken 6. Versicherungsfall und Serienschaden Pauschaler Versicherungsschutz der Risikobau- steine 2.1, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7. 6.3 Versicherungsschutz besteht für Einzelscha- Versicherungsschutz für Anlagen nach dem Um- denereignisse, die nach Beendigung des Ver- welt-HG 2.2 und 2.5 sofern besonders vereinbart*. sicherungsvertrags eintreten und zu einem Serienschaden gehören, der als während der Inkl. Normalbetriebsschäden, keine Beschränkung Vertragsdauer eingetreten gilt (Erläuterung: auf Betriebsstörung Versicherer kann sich nicht aus Serienschä- den herauskündigen). 3. Leistungen der Versicherung * Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss) ** Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder Selbstbehalte)* 4
cherungsschutz für die im Vorblatt 4. Versicherte Kosten unter 3. aufgeführten ausländi- schen Betriebsstätten. 5. Risikoerhöhungen 4.2 Umweltrisiko - Haftung nach der EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) 6. Versicherungsfall Teilweise abweichend von Vertragsteil E Zif- 7. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfall ** fer 12.2 besteht Versicherungsschutz für die im Vorblatt unter Ziff. 3 aufgeführten aus- 8. Nicht versicherte Tatbestände ländischen Betriebsstätten innerhalb der EU. Voraussetzung für den Versicherungsschutz Siehe Anmerkung zu D 6.3. im Rahmen dieses Vertrages ist die Umset- zung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie 10. Deckungssummen** / Maximierung** / Serien- (2004/35/EG) in das jeweilige nationale schadenklausel / Selbstbehalt** Recht. 11. Nachhaftung G) Versicherung des Finanzinteresses der 12. Versicherungsfälle im Ausland deutschen Muttergesellschaft * 13. Kündigung nach Versicherungsfall 1. Allgemeine Bestimmungen 14. Obliegenheiten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens und nach Eintritt eines solchen 2. Versicherungsgegenstand 15. Zusatzbaustein 1 (sofern dies besonders verein- 3. Versicherungsfall bart ist* **) 4. Versicherungsleistung (Taxe) 16. Zusatzbaustein 2 (sofern dies besonders verein- bart ist*) 5. Leistungserbringung Bodenkasko 6. Anrechnung der Leistungen 7. Obliegenheiten F) Betriebsstätten im Ausland * 8. Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse 42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611 1. Rechtlich unselbständige Betriebsstätten im Ausland 9. Regress 2. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Aus- 10. Salvatorische Klausel land ohne lokale Grunddeckung (sofern beson- * ders vereinbart* ) H) Besondere Vereinbarungen für Betriebe 3. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Aus- des Baugewerbes * land mit lokaler Grunddeckung (sofern besonders vereinbart*) 1. Betriebsbeschreibung 4. Versicherungsschutz für Umweltrisiken um Aus- 2. Abhandenkommen von fremden Sachen nach land Ausfall von Alarmanlagen 4.1 Umweltrisiko - Zivilrechtliche Haftung 3. Vermögensschäden durch Fehlalarm** 4.1.1 Teilweise abweichend von Ver- tragsteil D Ziffer 9.2 besteht Versi- 4. Vom Bauherrn übergebenes Material / Monta- geklausel / Schäden an zur Montage überlasse- * Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss) nen Sachen 5
5. Asbestschäden** 6. Vermögensschäden durch Arbeiten oder Leis- tungen** 7. Vermögensschäden aus nebenberuflichen Schieds- / Gerichtsgutachtertätigkeiten** 8. Nachbesserungsbegleitschäden** 9. Energieausweise und Energieberatung für Ge- bäude / Haustechnik** 10. Überlassung von Arbeitnehmern 11. Vertragshaftung 12. Einweisen von Fahrzeugkränen Dritter auf Bau- stellen 13. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversi- cherung 42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611 6
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