Masterwording Haftpflichtversicherung Risikoträger: Condor

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Vertragsübersicht / Highlights

        Masterwording Haftpflichtversicherung
               Risikoträger: Condor
(Die nachfolgenden Informationen sind nur gekürzt und in Auszügen aufgeführt. Detaillierte verbindliche Informationen
entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein mit seinen ausführlichen Bedingungen und Klauseln.)

Grundlage des CHARTA-Masterwordings bilden die                               weniger beträgt, sind im Rahmen dieses Ver-
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die                                 trages nur versichert, wenn der Versiche-
Haftpflichtversicherung (AHB), die Allgemeine Be-                            rungsnehmer die unternehmerische Leitung
dingungen für die KFZ Versicherung (AKB) sowie die                           inne hat.
„Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen
des CHARTA-Masterwordings“ (BBRC). Den BBRC                           1.6 Mitversicherung für Schäden durch Erzeug-
vorgeschaltet ist ein Vorblatt, in welchem Regelun-                       nisse, die vor Übernahme der Unternehmen
gen für den jeweils individuellen Vertrag flexibel                        ausgeliefert wurden (sofern dies besonders
                                                                                         *
gestaltet werden. Über das Vorblatt werden außer-                         vereinbart ist ).
dem die optionalen Klauseln („sofern besonders
vereinbart“) aktiviert und können Versicherungs-                      1.8 Der Versicherungsschutz für neu gegründete /
summen / Sublimits / Selbstbehalte bei Bedarf ver-                        übernommene Tochtergesellschaften und
tragsindividuell modifiziert werden. So regelt das                        unselbständige Betriebsstätten bzw. Nieder-
Vorblatt eine etwaige Abweichung von der Stan-                            lassungen besteht nach Teil D Ziffer 2. und
dardversicherungssumme 5.000.000 € 2-fach max.                            Teil E Ziffer 2 des Vertrages auch für Anlagen
p.a., oder auch Modifikationen zu den wenigen                             und Tätigkeiten solcher Risikobausteine, die
Sublimits besonderer Deckungserweiterungen (siehe                         im Rahmen dieser Police nicht versichert
dort). Sofern besondere Einschlüsse oder Modifika-                        sind, ausgenommen für Anlagen, die unter
tionen gewünscht werden, ist dies dem Versicherer                         Teil D Ziffern 2.2 und 2.5 oder Teil E Ziffer
mit der Angebotsanfrage aufzugeben.                                       2.2 und 2.5 fallen.

Nachfolgend finden Sie eine Vertragsübersicht der              2. Versichertes Risiko
BBRC mit Besonderheiten zu einzelnen Klauseln.
                                                                      2.1 Mitversicherung aller betriebs- und bran-

                                                                                                                           42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611
                                                                          chenüblichen Nebenrisiken.
A) Allgemeine Vertragsbestimmungen
                                                               3. Mitversicherte Personen

1. Abgabe von Willenserklärungen, Beitragsschuld-                     3.1.2 Mitglieder des Aufsichtsrates oder sonstiger
   ner, versicherte Unternehmen                                             Aufsichtsgremien (z. B. Beiräte).

   1.3 Mitversicherung      aller     vorhandenen                     3.1.6 Mitversicherung der Abwehr unberechtigter
       und/oder hinzukommenden rechtlich un-                                Ansprüche bei Arbeitsunfällen für sämtliche
       selbständigen Zweig-, Hilfs- sowie Nebenbe-                          übrigen Betriebsangehörige und in den Be-
       trieben im Inland.                                                   trieb des Versicherungsnehmers eingeglie-
                                                                            derten Mitarbeiter fremder Unternehmen
         Mitversichert sind neu erworbene und neu                           sowie der angestellten Betriebsärzte und Sa-
         gegründete rechtlich selbständige Tochter-                         nitärpersonals (Erläuterung: Abbedingung ei-
         unternehmen (Beteiligung mit mehr als 50                           nes ansonsten marktweit üblichen generellen
         %) des Versicherungsnehmers in der Bun-                            Ausschlusses).
         desrepublik Deutschland ab Gründungs-/
         Übernahmedatum.
         Beteiligungsgesellschaften, bei denen der
         Anteil des Versicherungsnehmers 50 % und              *
                                                                   Siehe Vorblatt (optionaler Einschluss)

                                                                                                                       1
3.1.8 Ehegatten oder Erben versicherter Perso-              -   Umweltschäden gem. Teil D
         nen.                                                  -   Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen
                                                                   gem. Teil B Ziffer 3.11
   3.2 Die Bestimmungen zu den Repräsentanten                  -   Sonstigen Mietsachschäden gem. Teil B Ziffer
       im Sinne des Vertrages gelten für alle Berei-               3.12
       che der Police.                                         -   Sachschäden an Formen und Werkzeugen
                                                                   gem. Teil B Ziff. 3.13
   3.3 Mitversichert ist die Beauftragung und                  -   Schäden an gemieteten Baugeräten gem. Teil
       Überwachung sowie der pflichtwidrigen                       B Ziff. 3.15
       Nichtüberwachung fremder Unternehmer,                   -   Kostenschäden gem. Teil C Ziff. 2.2. ff.
       auch Fuhrunternehmer 4. Vorsorgeversi-
       cherung, Erhöhungen und Erweiterungen                   Weiterhin versichert bleiben Ansprüche von Sach-
       des versicherten Risikos.                               versicherern wegen Ausgleichs- und Regressan-
                                                               sprüchen, z. B. § 78 VVG.
4. Vorsorgeversicherung
                                                               Besteht zwischen dem Schädiger und dem Ge-
   Die Vorsorgeversicherung gilt für alle Vertragsteile        schädigten eine Kapitalbeteiligung von nicht mehr
   bis zur vereinbarten Versicherungssumme                     als 25 %, finden die vorstehenden Ausschlussbe-
   (ausgen. Umweltanlagen nach 2.2 und 2.5).                   stimmungen keine Anwendung.

5. Haftungsfreistellung des Abnehmers                     13. Auslandsschäden

6. Freistellung des Auftraggebers                              13.2 Weltweite Deckung, ausgenommen Umwelt-
                                                                    risiken (siehe dort).
7. Vertragliche Haftungsbeschränkungen zugunsten               13.3 USA / Kanada-Exporte mitversichert,
                                                                                                        * **
   des Versicherungsnehmers                                         sofern dies besonders vereinbart ist .
                                                               13.4 Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten
   Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird sich                    in USA / Kanada, sofern dies besonders ver-
                                                                                * **
   der Versicherer hierauf nicht berufen.                           einbart ist

8. Regressverzicht                                        14. Privat-Haftpflichtrisiken auf Dienstreisen

9. Vertragshaftung als / für                                   Für alle mitversicherten Personen.

   -   Vermieter, Verpächter, Leasinggeber von            15. Betriebseinstellung und Nachhaftung
       Grundstücken und Gebäuden

                                                                                                                          42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611
   -   Genormte Verträge                                       Nachhaftung 5 Jahre (Bei Betriebseinstellung für
   -   Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen              Betriebs- und Produktschäden).
       die von Verbänden offiziell herausgegeben
       werden                                             16. Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
   -   Haftpflicht gegenüber der Deutschen Bahn AG
   -   Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5        17. Ausschlüsse und Risikobegrenzungen
       Jahre
   -   Abbedingung Untersuchungs- und Rügepflicht              18.1.8 Radiusklausel gestrichen.

10. Schiedsgerichtsverfahren                              18. Maklerklausel

11. Abwässer, Senkung von Grundstücken, Erdrut-           19. Verwenderklausel
    schungen, Überschwemmungen
                                                          *
                                                            Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss)
   Streichung des Ausschlusses 7.14 AHB in Gänze.         **
                                                             Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder
                                                          Selbstbehalte)
12. Ansprüche mitversicherter Unternehmen                 *
                                                            Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss)
                                                          **
                                                             Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder
   Ausgeschlossen gelten nur Ansprüche wegen              Selbstbehalte)

                                                                                                                      2
(Auch hier ohne Sublimit, bis zur Versiche-
20. Kündigung im Schadenfall                                             rungssumme)
                                                                3.5      Be- und Entladeschäden
     Kündigung des Versicherers aus Anlass eines                3.6      Schäden an Erdleitungen und elektrischen
     Schadenfalles wird erst drei Monate nach Zugang                     Frei- und Oberleitungen
     wirksam.                                                   3.7      Vermögensschäden
                                                                3.8      Datenschutzrisiko **
21. Datenschutz                                                 3.9      Vermögensschäden        durch      Internet-
                                                                         Nutzung
22. Kumulklausel                                                       3.9.1.5 Verletzung von Namensrechten
                                                                3.10     Schäden durch Veränderung und Löschung
                                                                         von Daten
B) Allgemeines Betriebsrisiko                                   3.11     Mietsachschäden an Gebäuden und Räu-
                                                                         men sowie den dazu gehörenden Einrich-
                                                                         tungen durch Brand, Explosion, Leitungs-
1. Gegenstand des Versicherungsschutzes                                  wasser und Abwasser.
                                                                3.12     Mietsachschäden aus sonstigen Ursachen
2. Mitversicherte Risiken                                                sowohl an Gebäuden als auch an bewegli-
                                                                         chen Sachen **
     (Erläuterung: Um alle Möglichkeiten offen zu las-          3.13     Sachschäden an Formen und Werkzeugen
     sen gibt es hier keine abschließende, sondern nur                   Dritter. **
     eine beispielhafte Aufführung von mitversicherten          3.14     Beschädigung oder Abhandenkommen von
     betriebs- und branchenüblichen Risiken und                          vorübergehend im Besitz des Versicherungs-
     sonstigen betrieblichen Nebenrisiken, zum Bei-                      nehmers befindlicher Sachen Dritter **
     spiel)                                                     3.15     Schäden durch energiereiche ionisierende
                                                                         Strahlen.
     2.1.1.1 als Bauherren oder Unternehmer von Bau-            3.16     Abhandenkommen von Schlüsseln und
             arbeiten ohne Begrenzung der Bausumme.                      Codekarten
                                                                                     **

                                                   **           3.17     Mitversicherung von nachbarschaftlichen
     2.1.5 Betrieb von Photovoltaikanlagen .                             Schadenersatzansprüchen aus §§ 906,
                                                                         1004 BGB, 14 BImschG
     2.16.1 nicht zugelassene Hub-, Gabelstapler,
            sonstige Arbeitsmaschinen und Anhänger,
            soweit sie auf beschränkt öffentlichen
            Verkehrsflächen innerhalb des Betriebsge-      C) Produkthaftpflichtrisiko * **
            ländes eingesetzt werden oder im Rahmen

                                                                                                                          42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611
            einer behördlichen Ausnahmegenehmi-            2. Abgrenzungen und Erweiterungen des Versiche-
            gung öffentliche Straßen außerhalb des            rungsschutzes
            Betriebsgeländes      benutzen      (AKB-
            Deckung).                                           2.1 Eigenschaftszusicherung
     2.17.1 Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge anläss-
            lich Dienstreisen im Ausland („Mallorca-            2.2 – 2.6      Erweiterte Produkthaftpflichtversi-
            Deckung“).                                                cherung (sofern besonders vereinbart*)
                                                                2.2     Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbei-
3. Deckungserweiterungen                                                tungsschäden
                                                                2.3     Weiterver- oder -bearbeitungsschäden
     3.1    Abhandenkommen von Belegschafts- und                2.4     Aus- und Einbaukosten
            Besucherhabe                                              2.4.6    Aus und Einbaukosten erweitert
     3.2    Ansprüche mitversicherter Personen un-                      auf Einzelteileaustausch und Reparatur im
            tereinander                                                 eingebauten Zustand (sofern zusätzlich be-
     3.3    Ansprüche gesetzlicher Vertreter                            sonders vereinbart*).
     3.4    Bearbeitungsschäden
                                                           *
                                                            Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss)
**                                                         **
  Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder     Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder
Selbstbehalte                                              Selbstbehalte)

                                                                                                                      3
2.5   Schäden durch mangelhafte Maschinen            D) Umweltrisiko – Zivilrechtliche Haftung **
         2.5.2.5 Kosten infolge eines sich aus Män-
                 geln der hergestellten, be- oder
                 verarbeitenden Produkte ergeben-       1. Gegenstand des Versicherungsschutzes
                 den Produktionsausfalles.
         2.5.2.6 weiterer Vermögensnachteile, weil      2. Versicherte Risiken
                 die mittels der Maschinen des Ver-
                 sicherungsnehmers        mangelhaft         Pauschaler Versicherungsschutz der Risikobausteine
                 hergestellten, be- oder ver-                2.1, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7.
                 arbeiteten Produkte mit anderen             Versicherungsschutz für Anlagen nach dem Umwelt-
                                                                                                         *
                 Produkten verbunden, vermischt,             HG 2.2 und 2.5 sofern besonders vereinbart * .
                 verarbeitet (Ziff. 2.2) oder weiter-
                 verarbeitet oder -bearbeitet (Ziff.    3. Versicherungsfall
                 3.2), eingebaut, angebracht, verlegt
                 oder aufgetragen (Ziff. 2.4) werden.   4. Serienschäden
   2.6 Prüf- und Sortierkosten
                                                        5. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfal-
3. Deckungserweiterungen                                   les**

   3.1 Strahlenschäden                                  6. Ausschlüsse
   3.2 Freistellung des Zwischen-/Endherstellers
   3.3 Schäden durch Medienverluste                          6.3 Ansprüche wegen bei Vertragsbeginn bereits
   3.4 Energiemehrkosten                                         eingetretener Schäden modifiziert (Rück-
   3.5 Mängelbeseitigungsnebenkosten                             wärtsversicherung nach Ablauf der Nachhaf-
   3.6 Datenlöschung und Beeinträchtigung der                    tung des Vorversicherers (Erläuterung:
       Datenordnung                                              Schließt Deckungslücke durch Umdeckung)).
   3.7 Händlerkettenklausel
                                                        7. Versehensklausel
4. Risikoabgrenzungen
                                                        8. Nachhaftung
5. Zeitliche Begrenzung
                                                        9. Versicherungsfälle im Ausland
   5.1 Nachmeldefrist von Schäden aus der erwei-
       terten Produkthaftpflicht von 5 Jahren nach
       Vertragsbeendigung.                              E) Umweltrisiko – öffentlich-rechtliche Haf-
   5.2 Vorumsätze mitversichert.                        tung nach dem Umweltschadensgesetz **
                                                                                                                       42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611
   5.3 Rückwärtsversicherung nach Ablauf der
       Nachhaftung des Vorversicherers (Erläute-
                                                        1. Gegenstand der Versicherung - Grunddeckung
       rung: schließt Deckungslücke durch
       Umdeckung).
                                                        2. Umfang der Versicherung / Versicherte Risiken
6. Versicherungsfall und Serienschaden
                                                             Pauschaler Versicherungsschutz der Risikobau-
                                                             steine 2.1, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7.
   6.3 Versicherungsschutz besteht für Einzelscha-
                                                             Versicherungsschutz für Anlagen nach dem Um-
       denereignisse, die nach Beendigung des Ver-
                                                             welt-HG 2.2 und 2.5 sofern besonders vereinbart*.
       sicherungsvertrags eintreten und zu einem
       Serienschaden gehören, der als während der
                                                             Inkl. Normalbetriebsschäden, keine Beschränkung
       Vertragsdauer eingetreten gilt (Erläuterung:
                                                             auf Betriebsstörung
       Versicherer kann sich nicht aus Serienschä-
       den herauskündigen).
                                                        3. Leistungen der Versicherung

                                                        *
                                                         Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss)
                                                        **
                                                          Siehe Vorblatt (Versicherungssummen/Sublimits und/oder
                                                        Selbstbehalte)*

                                                                                                                   4
cherungsschutz für die im Vorblatt
4. Versicherte Kosten                                                    unter 3. aufgeführten ausländi-
                                                                         schen Betriebsstätten.
5. Risikoerhöhungen                                          4.2 Umweltrisiko - Haftung nach der EU-
                                                                 Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)
6. Versicherungsfall
                                                                   Teilweise abweichend von Vertragsteil E Zif-
7. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfall **              fer 12.2 besteht Versicherungsschutz für die
                                                                   im Vorblatt unter Ziff. 3 aufgeführten aus-
8. Nicht versicherte Tatbestände                                   ländischen Betriebsstätten innerhalb der EU.
                                                                   Voraussetzung für den Versicherungsschutz
       Siehe Anmerkung zu D 6.3.                                   im Rahmen dieses Vertrages ist die Umset-
                                                                   zung     der    EU-Umwelthaftungsrichtlinie
10. Deckungssummen** / Maximierung** / Serien-                     (2004/35/EG) in das jeweilige nationale
    schadenklausel / Selbstbehalt**                                Recht.

11. Nachhaftung
                                                           G) Versicherung des Finanzinteresses der
12. Versicherungsfälle im Ausland
                                                           deutschen Muttergesellschaft *
13. Kündigung nach Versicherungsfall
                                                              1.   Allgemeine Bestimmungen
14. Obliegenheiten bei unmittelbarer Gefahr eines
    Umweltschadens und nach Eintritt eines solchen            2.   Versicherungsgegenstand

15. Zusatzbaustein 1 (sofern dies besonders verein-           3.   Versicherungsfall
    bart ist* **)
                                                              4.   Versicherungsleistung (Taxe)
16. Zusatzbaustein 2 (sofern dies besonders verein-
    bart ist*)                                                5.   Leistungserbringung
    Bodenkasko
                                                              6.   Anrechnung der Leistungen

                                                              7.   Obliegenheiten
F) Betriebsstätten im Ausland *
                                                              8.   Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse

                                                                                                                   42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611
1. Rechtlich unselbständige Betriebsstätten im
   Ausland                                                    9.   Regress

2. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Aus-             10. Salvatorische Klausel
   land ohne lokale Grunddeckung (sofern beson-
                   *
   ders vereinbart* )
                                                           H) Besondere Vereinbarungen für Betriebe
3. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Aus-          des Baugewerbes *
   land mit lokaler Grunddeckung (sofern besonders
   vereinbart*)                                               1.   Betriebsbeschreibung

4. Versicherungsschutz für Umweltrisiken um Aus-              2.   Abhandenkommen von fremden Sachen nach
   land                                                            Ausfall von Alarmanlagen

       4.1 Umweltrisiko - Zivilrechtliche Haftung             3.   Vermögensschäden durch Fehlalarm**
           4.1.1   Teilweise abweichend von Ver-
                   tragsteil D Ziffer 9.2 besteht Versi-      4.   Vom Bauherrn übergebenes Material / Monta-
                                                                   geklausel / Schäden an zur Montage überlasse-
*
    Siehe Vorblatt (Optionaler Einschluss)                         nen Sachen

                                                                                                              5
5.   Asbestschäden**

6.   Vermögensschäden durch Arbeiten oder Leis-
     tungen**

7.   Vermögensschäden aus nebenberuflichen
     Schieds- / Gerichtsgutachtertätigkeiten**

8.   Nachbesserungsbegleitschäden**

9.   Energieausweise und Energieberatung für Ge-
     bäude / Haustechnik**

10. Überlassung von Arbeitnehmern

11. Vertragshaftung

12. Einweisen von Fahrzeugkränen Dritter auf Bau-
    stellen

13. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversi-
    cherung

                                                        42_Vertragsübersicht Highlights_CB_Haftpflicht_Condor_20130611

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