Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium - Die Jahrgangsstufen 11 und 12
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhalt 01 Vorwort 02 Rechtliche Rahmenbedingungen 02 Beratung und Information der Schüler 03 Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium 03 Allgemeine Unterrichtsziele 03 Organisation der gymnasialen Oberstufe 03 Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer 05 Kurswahl und Belegpflicht 06 Ersetzungsregelungen für Grundkurse 09 Leistungsermittlung und Leistungsbewertung 10 Abiturprüfung und Gesamtqualifikation 10 Abiturprüfung 12 Ermittlung der Gesamtqualifikation 15 Wiederholung und Besuchsdauer 16 Besondere Lernleistung 16 Ziele 16 Die Besondere Lernleistung – ein Element der gymnasialen Ausbildung 16 Belegung und Einbringung 16 Themen 17 Betreuung 17 Anforderungen – Dokumentation, praktischer Teil, K olloquium 17 Begutachtung und Bewertung 19 Anhang 19 Der Weg zur BELL – ein möglicher Arbeitsplan 20 Belegplan 21 Kurshalbjahreszeugnis 22 Wahl der Prüfungsfächer und Anmeldung zur Abiturprüfung 23 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife 27 Tabelle zur Bildung der Gesamtpunktzahl 28 „Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium“ – eine persönliche Checkliste
Vorwort Liebe Schülerinnen und Schüler, Sie sind nun in der gymnasialen Oberstufe. Damit beginnt die letzte Etappe auf dem Weg zum Abitur. Das ist eine wichtige, interessante, erfüllende und sicherlich sehr lernintensive Phase. Die vor Ihnen liegende Zeit in der Oberstufe unterscheidet sich in einigen Punkten von den voran- gegangenen Schuljahren, vor allem aufgrund der neuen Lernstrukturen und des veränderten Be- wertungssystems. Ab jetzt wird Ihre Leistung mit Punkten von 0 bis 15 bewertet, die bisherigen Schulnoten fallen weg. Das ermöglicht zum einen eine differenziertere Bewertung und ist zum anderen näher an der universitären Bewertung. Auch die neue Aufteilung in Grund- und Leistungs- kurse, losgelöst vom bisherigen Klassenverband, ist neu. Außerdem ist Ihre selbständige Lern- und Arbeitsweise stärker gefordert als bisher. Sie können damit bereits üben, was in Studium, Ausbildung und Beruf unerlässlich ist. Die Wahl Ihrer Leistungs- und Grundkurse ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Diese Broschüre informiert Sie und Ihre Eltern über die vielen Möglichkeiten und Bedingungen auf Ihrem ganz ei- genen Weg zum Abitur im Freistaat Sachsen. Wie können Sie Ihre Neigungen und Interessen in der Kurswahl umsetzen? Welche Kombinationsmöglichkeiten haben Sie? Welche Fächer und Fachge- biete müssen Sie abdecken? Wie werden Ihre Leistungen ermittelt und bewertet? Auch Fragen zur Organisation und Durchführung der Abiturprüfungen werden hier beantwortet. Liebe Schülerinnen und Schüler, in Ihrer Schulzeit sollen Sie Wissen erwerben, Kompetenzen ausprägen und an Werten orientiert handeln, kurz gesagt, so gut wie möglich auf Ihr weiteres Leben vorbereitet werden. Schwerpunkt in der gymnasialen Oberstufe ist der verbindliche Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik, in Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Hinzu kommen die gesellschafts- wissenschaftlichen und künstlerischen Fächer sowie Sport, Ethik oder Religion. Sie alle bilden eine sehr gute Grundlage für die Anforderungen in Studium oder Beruf. Seit dem Schuljahr 2017/18 gibt es für die Schüler der gymnasialen Oberstufe neue Regelungen. So müssen Sie nur noch drei Na- turwissenschaften und eine Fremdsprache oder zwei Naturwissenschaften und zwei Fremdsprachen belegen. Das Leistungskursfach Biologie wird wieder angeboten. Auch die Gesamtqualifikation wird neu berechnet. Alle Schüler müssen künftig einheitlich 40 Kurshalbjahresergebnisse einbringen. Für mehr Vergleichbarkeit und Qualität in der Bildung werden seit 2014 gemeinsame Aufgaben- teile in der Abiturprüfung in den Leistungskursen der Fächer Deutsch, Mathematik und der fortge- führten Fremdsprache (Englisch oder Französisch) durchgeführt. 2017 schrieben zum ersten Mal Schüler in bis zu 15 Bundesländern zeitgleich Prüfungen und lösten Aufgaben aus einem gemein- samen Aufgabenpool. Mit Fleiß, Engagement und Willen können Sie Ihr Abitur erfolgreich ablegen und Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten. Wenn Sie sich dabei z. B. für ein naturwissenschaftliches Studium oder die Aufnahme eines Lehramtsstudiengangs entscheiden, haben Sie die besten Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft im Freistaat Sachsen. Ich wünsche Ihnen alles Gute sowie viel Freude und Erfolg auf Ihrem weiteren Weg. Christian Piwarz Sächsischer Staatsminister für Kultus | 01
Rechtliche Beratung und Rahmen- Information bedingungen der Schüler Bei der Organisation der gymnasialen Ober- Eine umfassende und intensive Beratung ist stufe und der Vorbereitung und Durchführung eine wichtige Voraussetzung, um die gymna- der Abiturprüfung müssen Rahmenbedingun- siale Oberstufe erfolgreich zu absolvieren. Die gen der Kultusministerkonferenz berücksich- beiden wichtigsten Ansprechpartner für den tigt werden. Dies sind die Einheitlichen Prü- Schüler sind der Oberstufenberater und der fungsanforderungen in der Abiturprüfung Tutor. (EPA) und die Bildungsstandards in den Fä- chern Deutsch, Mathematik und Fremdspra- Der Oberstufenberater che für die allgemeine Hochschulreife sowie informiert in allgemeinen Veranstaltungen und die landesspezifischen Verordnungen und nach Bedarf in Einzelgesprächen Eltern und Vorschriften zur Bildungs- und Erziehungsar- Schüler, berät die Schüler bei wichtigen Ent- beit an den allgemeinbildenden Gymnasien im scheidungen, wie z. B. der Wahl der Leistungs- Freistaat Sachsen, insbesondere die Lehrpläne kursfächer, bei Fragen der Belegung der Grund für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasi- kursfächer, insbesondere zu Möglichkeiten der ums. Ergänzung und Ersetzung von Grundkursen, bei der Entscheidung zur Einbringung einer Folgende rechtliche Festlegungen bilden den Besonderen Lernleistung und bei der Wahl der Rahmen und die Basis für die gymnasiale Ober- Abiturprüfungsfächer, organisiert die Kurs- stufe und die Abiturprüfung in Sachsen: wahl, erstellt den Klausurplan, kontrolliert die Erbringung Komplexer Leistungen und berech- •• V ereinbarung zur Gestaltung der gymna- net die Gesamtqualifikation. sialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz Der Tutor vom 7. Juli 1972 in der jeweils geltenden übernimmt in der Oberstufe die Aufgaben des Fassung), Klassenlehrers der Klassenstufen 5 bis 10, be- rät die Schüler in Absprache mit den zustän- •• S chulordnung Gymnasien Abiturprüfung digen Fachlehrern in schulischen Angelegen- vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), heiten und nimmt an Konferenzen, welche die die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung von ihm betreuten Schüler betreffen, teil. vom 3. August 2017 (SächsGVBl. S. 348) geändert worden ist, in der jeweils gel- tenden Fassung, •• Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durch- führung der Oberstufe und der Abitur prüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs (VwV Durchführung Ober stufe und Abiturprüfung) vom 15.01.2018 (MBl. SMK S. 74), in der jeweils geltenden Fassung. 02 |
Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium Allgemeine Unterrichtsziele Organisation der gymnasialen Oberstufe Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer Ziele des Unterrichts in der gymnasialen Ober- Wer in die gymnasiale Oberstufe eintreten will, Die Fächer werden in der gymnasialen Ober- stufe sind: muss die Klassenstufe 10 des Gymnasiums stufe drei Aufgabenfeldern zugeordnet: erfolgreich abgeschlossen haben. Schüler mit •• die Entwicklung einer vertieften einem Realschulabschluss, die von der Ober- •• I: Sprachlich-literarisch-künstlerisches allgemeinen Bildung und schule an das Gymnasium wechseln, besuchen Aufgabenfeld •• der Erwerb der Studierfähigkeit durch vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe zu- •• Deutsch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten in nächst die Klassenstufe 10 am Gymnasium. •• fortgeführte Fremdsprachen Grund- und Leistungskursen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahr- •• Kunst gangsstufen 11 und 12. Sie endet mit der Abi •• Musik Für die Entwicklung der Studierfähigkeit kommt turprüfung. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 glie- vor allem den Grundlagenkenntnissen eine dern sich in die vier Kurshalbjahre 11/I, 11/II, •• II: Gesellschaftswissenschaftliches herausragende Bedeutung zu. Darüber hinaus 12/I und 12/II. An Stelle der Klassen treten jetzt Aufgabenfeld wird viel Wert auf anwendungsbereites und Kursgruppen, die in einzelnen Fächern unter- •• Geschichte transferierbares Wissen, auf die Aneignung schiedlich zusammengesetzt sein können. •• Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/ von Kompetenzen für den weiteren Wissens- Der Unterricht erfolgt in Leistungs- und in Wirtschaft (G/R/W) erwerb und auf die Werteorientierung gelegt. Grundkursen. •• Geographie Die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremd- Leistungskurse werden auf erhöhtem Anfor- sprachen sind für alle späteren Studiengänge derungsniveau unterrichtet und dienen einer •• III: Mathematisch-naturwissenschaftlich- unentbehrlich und gehören zum Kernbereich vertieften wissenschaftspropädeutischen Aus- technisches Aufgabenfeld in der gymnasialen Oberstufe. Jeder Schüler bildung. Grundkurse werden auf grundlegen- •• Mathematik belegt insgesamt mindestens eine Fremdspra- dem Anforderungsniveau unterrichtet. •• Physik che und zwei Naturwissenschaften. Der Unter- •• Chemie richt in Geschichte, Geographie und Gemein- In Leistungskursen wird der Unterricht mit fünf •• Biologie schaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft för- Wochenstunden erteilt. Für die Anzahl der •• Informatik dert gesellschaftswissenschaftliche Denk- und Wochenstunden in den Grundkursen gilt fol- Arbeitsweisen. Der Fächerkanon wird durch je gende Regelung: Alle anderen Fächer sind keinem Aufgabenfeld ein künstlerisches Fach, durch Sport sowie zugeordnet. durch Evangelische Religion oder Katholische •• Deutsch und Mathematik Religion oder Ethik komplettiert. jeweils vier Wochenstunden, Die Schule kann Grundkurse in Astronomie, Die Struktur der gymnasialen Oberstufe si- •• eine fortgeführte Fremdsprache oder Informatik, Philosophie und weitere fortge- chert eine breite Allgemeinbildung und Mehr- die in Klassenstufe 10 begonnene Fremd- führte Fremdsprache sowie, mit Genehmigung perspektivität. Sie verhindert eine zu frühe sprache drei Wochenstunden, der Schulaufsichtsbehörde, fächerverbindende einseitige Spezialisierung auf einzelne Fach- •• alle übrigen Fächer jeweils zwei Wochen- Grundkurse anbieten, wenn es die Möglichkei- gebiete. stunden. ten der betreffenden Schule zulassen. Mit Entsprechend ihren Neigungen und Interessen Alle Kurse werden grundsätzlich in beiden Jahr- Ausnahme der Informatik sind diese Fächer können Schüler Grundkurse in Geographie, gangsstufen belegt. keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Für Schüler, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirt- die in den Klassenstufen 8 bis 10 das sprach- schaft und unter bestimmten Bedingungen in Zusammenfassender Vergleich der Struktur liche Profil besucht haben, ist im Grundkurs- Biologie, Chemie oder Physik durch andere der letzten drei Schuljahre fach Informatik ein spezieller Lehrplan gültig. Grundkurse ersetzen und somit das Unter- richtsangebot innerhalb vorgegebener Gren- Einführungsphase Gymnasiale Oberstufe zen entsprechend variieren. Klassenstufe 10 Jahrgangsstufen Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife 11 und 12 berechtigt die Schüler, an einer Hochschule Klassenverband Kurssystem der Bundesrepublik Deutschland ein Studium Differenzierung Differenzierung durch: aufzunehmen oder eine berufliche Ausbil- durch schulspezi Wahlmöglichkeit der Leis- dung zu beginnen. fische Profile tungskurse, Ersetzungsmög- lichkeiten bei Grundkursen | 03
Übersicht über die Fächer in der gymnasialen Oberstufe Aufgabenfeld Fächer Wochenstunden Wochen- Leistungskurs stunden Grundkurs Sprachlich- belegungs- Deutsch 5 4 bzw. 35 literarisch- pflichtig künstlerisch Sorbisch5 5 3 Fremdsprachen Englisch 5 3 bzw. 2 Französisch 5 3 bzw. 2 Griechisch 5 3 bzw. 2 Italienisch 5 3 bzw. 2 Latein 5 3 bzw. 2 Polnisch 5 3 bzw. 2 Russisch 5 3 bzw. 2 Spanisch 5 3 bzw. 2 Tschechisch 5 3 bzw. 2 Kunst oder Musik 53 2 Gesellschafts- Geschichte 5 2 wissenschaftlich G/R/W – 2 Geographie 46 2 Mathematisch- Mathematik 5 4 naturwissenschaftlich- technisch Physik 5 /4 7 2 Chemie 5 /4 7 2 Biologie 5 / 47 2 Informatik1 – 2 Ohne Zuordnung Evangelische Religion / 54 2 Katholische Religion / Ethik Sport 53 2 nicht belegungs- Astronomie – 2 pflichtig Philosophie – 2 weitere fortgeführte Fremdsprache 2 – 2 fächerverbindender Grundkurs – 2 1 keine Belegpflicht 2 In diesem Grundkurs kann auch die Vorbereitung auf den Erwerb international anerkannter Sprachdiplome erfolgen. 3 nur für das Fach Musik an Gymnasien mit vertiefter musischer Ausbildung 4 nur an Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft 5 nur am Sorbischen Gymnasium Bautzen 6 nur am Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen 7 nur an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung in der jeweiligen Vertiefungsrichtung als dritter Leistungskurs 04 |
Weitere Hinweise: Daraus ergeben sich folgende Leistungskurs- •• 2. eine fortgeführte Fremdsprache, Bio Fortgeführte Fremdsprache ist jede vor der kombinationen: logie, Chemie und Physik oder Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache. Eine in Klassenstufe 10 neu begonnene •• Deutsch – fortgeführte Fremdsprache •• 3. eine forgeführte Fremdsprache, eine Fremdsprache muss in der gymnasialen Ober- •• Deutsch – Geschichte weitere fortgeführte Fremdsprache und stufe mit drei Wochenstunden in allen •• Deutsch – Physik zwei der Fächer Biologie, Chemie und Kurshalbjahren besucht werden. Physik. Das Abiturzeugnis enthält einen Vermerk da •• Deutsch – Kunst rüber, dass das Zeugnis das Latinum bzw. •• Deutsch – Chemie Weitere Hinweise Graecum einschließt, wenn der Schüler den •• Deutsch – Biologie Werden zwei fortgeführte Fremdsprachen als Unterricht in einem der Fächer im erforder Grundkurse belegt, ist die später begonnene lichen Umfang als zweite oder dritte Fremd- •• Mathematik – fortgeführte Fremdsprache Fremdsprache mit drei, die früher begonnene sprache erfolgreich besucht hat. Auch im Rah- •• Mathematik – Geschichte Fremdsprache mit zwei Wochenstunden zu men einer Arbeitsgemeinschaft kann das Lati- •• Mathematik – Physik belegen. num, das Graecum oder das Hebraicum erwor- Wird das Leistungskursfach fortgeführte Fremd- ben werden. Voraussetzung dafür sind der Be- •• Mathematik – Kunst sprache belegt, so entfällt die Belegung für such einer schulischen Arbeitsgemeinschaft •• Mathematik – Chemie den Grundkurs in dieser fortgeführten Fremd- im Umfang von i nsgesamt neun Wochenstun- •• Mathematik – Biologie sprache. den über einen Zeitraum von mindestens drei Wird das Leistungskursfach Kunst gewählt, Jahren und das Bestehen einer Ergänzungs- Weitere Hinweise entfällt die Belegung für die Grundkursfächer prüfung. Bei Gymnasien mit vertiefter Ausbildung ge- Kunst und Musik. mäß § 4 SOGYA wird nach den entsprechenden Schüler, die z. B. aus gesundheitlichen Grün- Vorschriften der SOGYA verfahren. Schüler in den zeitweise nicht die regulären Anforderun- Kurswahl und B elegpflicht der vertieften Ausbildung belegen drei Leis- gen im Grundkursfach Sport erfüllen können, Leistungskurse tungskursfächer. Je nach Vertiefungsrichtung nehmen am Sportunterricht teil und werden Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner werden hier auch Leistungskurse in Musik und z. B. auf der Grundlage sporttheoretischer Leis- Schule Leistungskurse in zwei Fächern. in Sport angeboten. tungen, Schiedsrichter- und Übungsleitertä- Grundsätzlich unterbreiten die Gymnasien das Besonderheiten gelten darüber hinaus für das tigkeit bewertet. Ist eine Teilnahme am Sport- folgende Leistungskursangebot: Sächsische Landesgymnasium Sankt Afra zu unterricht nicht möglich, belegen sie als Ersatz Meißen, das Sorbische Gymnasium Bautzen ein anderes Grundkursfach. Die Entscheidung •• 1. Leistungskurs und den Erwerb des deutsch-französischen über die Teilnahme am Sportunterricht trifft •• Deutsch Abiturs (AbiBac). der Schulleiter. •• Mathematik An Schulen in kirchlicher Trägerschaft können Im Fach Sport werden darüber hinaus gemäß die Fächer Evangelische Religion bzw. Katho- den Bestimmungen des Lehrplans die Lernbe- •• 2. Leistungskurs lische Religion Leistungskursfächer sein. reiche für die Jahrgangsstufen 11 und 12 ent- •• fortgeführte Fremdsprache sprechend dem Angebot des jeweiligen Gym- •• Geschichte Grundkurse nasiums gewählt. •• Physik Folgende Fächer sind in der gymnasialen Ober- •• Kunst stufe verpflichtend als Grundkurs in allen Kurs •• Chemie halbjahren zu belegen, soweit sie nicht als Leis •• Biologie tungskurs belegt wurden oder gemäß den Er- setzungsregeln durch ein anderes Grundkurs- Die Schule kann mit Genehmigung der Schul- fach ersetzt wurden: aufsichtsbehörde als zweites Leistungskurs- fach an Stelle des Leistungskursfaches Ge- •• Deutsch schichte das Leistungskursfach Kunst oder an •• Mathematik Stelle des Leistungskursfaches Physik das •• Kunst oder Musik Leistungskursfach Chemie oder Biologie an- •• Geschichte bieten. Wird ein Leistungskurs im Fach Ge- •• Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / schichte eingerichtet, kann die Genehmigung Wirtschaft des Leistungskurses im Fach Kunst auch zu- •• Geographie sätzlich erfolgen. Wird ein Leistungskurs im •• Evangelische Religion oder Katholische Fach Physik eingerichtet, kann die Genehmi- Religion oder Ethik gung des Leistungskurses in den Fächern Che- •• Sport mie und Biologie auch zusätzlich erfolgen. Außerdem sind Grundkurse in folgenden Fä- chern zu belegen: •• 1. eine fortgeführte Fremdsprache, eine weitere fortgeführte Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik, | 05
Einige Beispiele für die Kursbelegung Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Leistungskurse Leistungskurse Leistungskurse Leistungskurse Deutsch Deutsch Mathematik Mathematik Geschichte fortgeführte Kunst Physik Fremdsprache Grundkurs Deutsch – – x x Grundkurs Mathematik x x – – Grundkurs Kunst x – – – Grundkurs Musik – x – x Grundkurs fortgeführte Fremdsprache mit 3 Wochenstunden x x x x Grundkurs fortgeführte Fremdsprache mit 2 Wochenstunden x – x – Grundkurs Geschichte – x x x Grundkurs G/R/W x x x x Grundkurs Geographie x x x x Grundkurs Biologie x x x x Grundkurs Chemie x x x x Grundkurs Physik – x x – Grundkurs Evangelische Religion x – – x Grundkurs Katholische Religion – – x – Grundkurs Ethik – x – – Grundkurs Sport x x x x Wochenstunden 33 34 35 33 Ersetzungsregelungen für Grundkurse Die Grundkursfächer Geographie oder Gemein- Die mit zwei Wochenstunden unterrichtete schaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft fortgeführte Fremdsprache kann entfallen, können durch je eines der Grundkursfächer wenn ein Grundkursfach mit Ausnahme von Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere Sport und Fremdsprache entweder mit bilin- fortgeführte Fremdsprache oder durch einen gualem Unterricht in dieser Fremdsprache fächerverbindenden Grundkurs ersetzt werden. oder im Unterricht in dieser Fremdsprache als Die Grundkursfächer Biologie, Chemie oder Arbeitssprache durchgeführt wird. Physik können nur durch Belegung eines fä- cherverbindenden Grundkurses mit überwie- gend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt werden. 06 |
Einige Beispiele für die Kursbelegung mit Ersetzungsregelung Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Leistungskurse Leistungskurse Leistungskurse Leistungskurse Deutsch Deutsch Mathematik Mathematik Geschichte fortgeführte Kunst Physik Fremdsprache Grundkurs Deutsch – – x x Grundkurs Mathematik x x – – Grundkurs Kunst x – – – Grundkurs Musik – x – x Grundkurs fortgeführte Fremdsprache mit 3 Wochenstunden x x x x Grundkurs fortgeführte Fremdsprache mit 2 Wochenstunden x – x ersetzt durch bilingua- len Geographieunterricht Grundkurs Geschichte – x x x Grundkurs G/R/W x ersetzt durch fächer- x ersetzt durch fächer- verbind. Grundkurs verbind. Grundkurs Grundkurs Geographie ersetzt durch x ersetzt durch x1 Informatik Astronomie Grundkurs Biologie ersetzt durch fv GK x x x mit nawi Bezug2 Grundkurs Chemie – ersetzt durch fv GK x x mit nawi Bezug2 Grundkurs Physik x x – – Grundkurs Evangelische Religion x – – x Grundkurs Katholische Religion – – x – Grundkurs Ethik – x – – Grundkurs Sport x x x x Grundkurs Astronomie – – x (für Geo) – Fächerverbindender Grundkurs – x (für G/R/W) – x (für G/R/W) Fächerverbindender Grundkurs mit naturwissensch. Bezug x (für Bio) x (für Chemie) – – Grundkurs Informatik x (für Geo) – – – Wochenstunden 33 34 33 35 1 bilingual unterrichtet (mit 4 Wochenstunden) 2 fv GK mit nawi Bezug: fächerverbindender Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug | 07
Weitere Hinweise Leistungskursfächer können nicht zugleich als Vorgehen bei der Kurswahl Grundkursfächer belegt werden. Mit 0 Punkten (ungenügend) bewertete Kurse •• 1. Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben •• 7. Entscheiden Sie, welches der Fächer gelten als nicht belegt. In diesem Falle ist die in den Belegplan ein. Evangelische Religion, Katholische Reli- Jahrgangsstufe zu wiederholen, wenn die Ver- •• 2. Entscheiden Sie sich für Ihr erstes gion oder Ethik Sie belegen möchten weildauer in der gymnasialen Oberstufe noch Leistungskursfach: Deutsch oder Mathe- und sperren Sie die anderen Fächer in nicht überschritten ist. matik. Berücksichtigen Sie dabei Ihre der Spalte „Belegung“ bei den Grund- Der Schulleiter legt mit Genehmigung der persönlichen Interessen und Neigungen. kursfächern. Schulaufsicht das Kursangebot für die Jahr- Dieses Fach ist in jedem Falle schriftli- •• 8. Sollten Sie am Sportunterricht nicht gangsstufen 11 und 12 an der jeweiligen Schu- ches Prüfungsfach. Bedenken Sie auch, teilnehmen können, sperren Sie das Fach le fest. Die Schüler haben keinen Anspruch auf dass Deutsch und Mathematik immer Sport in der Spalte „Belegung“ bei den ein bestimmtes Kursangebot. Prüfungsfächer sein müssen, auch wenn Grundkursfächern. Wählen Sie in diesem Den Schülern wird mitgeteilt, welchen Kursen Sie diese als Grundkursfächer wählen. Fall ein weiteres Grundkursfach. Lassen sie zugeordnet worden sind; sie haben keinen •• 3. Wählen Sie Ihr zweites Leistungskurs- Sie sich unbedingt durch den Oberstu- Anspruch auf Aufnahme in einen bestimmten fach: fortgeführte Fremdsprache oder fenberater beraten. Kurs oder die Zuordnung zu einem bestimm- Physik oder Geschichte oder Kunst •• 9. Kreuzen Sie nun alle Grundkursfächer ten Kurslehrer. (wenn an Ihrer Schule möglich) oder in der Spalte „Belegung“ an, die nicht Chemie oder Biologie (wenn an Ihrer gesperrt sind. Das sind die für Sie beleg- Wahl der Kurse Schule möglich). Berücksichtigen Sie da- pflichtigen Grundkurse. •• Jeder Schüler trägt die von ihm gewähl- bei Ihre persönlichen Interessen und •• 10. Tragen Sie in der Tabelle zur Fremd- ten Kurse in den Belegplan (S. 20), der in Neigungen. Dieses Fach ist in jedem Fal- sprachenfolge die von Ihnen besuchten dieser oder ähnlicher Form von der Schu- le schriftliches Prüfungsfach. Sperren 2. und ggf. 3. Fremdsprachen ein, mit le bereitgestellt wird, ein. Sie die von Ihnen gewählten Leis den Klassenstufen, in denen Sie diese •• Jedes Fach, welches als Abiturprüfungs tungskursfächer in der Spalte „Bele- besucht haben. Diese Angaben sind für fach gewählt werden soll, muss in der gung“ bei den Grundkursfächern. Wenn die Zulassung zur Abiturprüfung not- gymnasialen Oberstufe durchgehend be- Sie Kunst als Leistungskursfach gewählt wendig. legt worden sein. haben, sperren Sie neben Kunst auch •• 11. Tragen Sie das von Ihnen in den •• 40 Kurshalbjahresergebnisse gehen in die Musik in der Spalte „Belegung“ bei den Klassenstufen 8 bis 10 besuchte schul Gesamtqualifikation ein. Grundkursfächern. spezifische Profil ein. •• 4. Prüfen Sie anhand des Kursangebots •• 12. Unterschreiben Sie den Belegplan Ihrer Schule, ob Sie Grundkurse in Ast- und bitten Sie auch Ihre Eltern, diesen zu ronomie, Philosophie, Informatik, fort- unterschreiben. geführter Fremdsprache oder fächerver- •• 13. Geben Sie den ausgefüllten Belegplan bindende Grundkurse belegen möchten. pünktlich beim Oberstufenberater ab. Kreuzen Sie dabei das Fach an, welches Sie durch diese Grundkurse ersetzen möchten. Bedenken Sie, dass Fächer, die Sie ersetzen, nicht Prüfungsfächer sein können. Sie können insgesamt maximal zwei F ächer ersetzen. Biologie, Chemie oder Physik kann nur durch einen fä- cherverbindenden Grundkurs mit über- wiegendem naturwissenschaftlichem Bezug o der Informatik ersetzt werden. •• 5. Sperren Sie nun die durch Sie ersetz- ten Fächer in der Spalte „Belegung“ bei den Grundkursfächern. •• 6. Soweit Kunst und Musik nicht ge- sperrt sind, entscheiden Sie, welches Fach Sie als Grundkursfach belegen wol- len und sperren Sie das andere Fach in der Spalte „Belegung“ bei den Grund- kursfächern. 08 |
Leistungsermittlung und Mindestanzahl von Klausuren: Auf Beschluss der Fachkonferenz kann für ei- Leistungsbewertung nen Kurs an Stelle einer Klausur eine Komple- In der gymnasialen Oberstufe erfolgt die Be- Kurshalbjahr Leistungskurs Grundkurs xe Leistung in die Bewertung einfließen. (ohne Sport) wertung der Schülerleistungen in Form von Punkten. Der bekannten 6-Noten-Skala wer- 11/I 2 1 Gesamtbewertung eines Kurshalbjahres den Punkte von 0 bis 15 zugeordnet. Dadurch Die Gesamtbewertung für die in einem Grund- 11/II 2 1 ist eine differenziertere Leistungsbewertung oder Leistungskurs erbrachten Leistungen möglich. 12/I 2 1 setzt sich in jedem Kurshalbjahr zusammen 12/II 1 1 aus: Die Zuordnung erfolgt nach folgendem Schema: •• der Bewertung der in Klausuren und Note Punkte Die Anzahl der Klausuren darf 18 je Kurshalb- Komplexen Leistungen erbrachten Leis- jahr nicht überschreiten. tungen und sehr gut 1+ 15 •• der Bewertung der übrigen schriftlichen, 1 14 Arbeitszeit mündlichen und praktischen Leistungen. •• bis zu 90 Minuten 1– 13 •• In Deutsch, Fremdsprachen und Kunst Die Gewichtung der beiden Teilbewertungen gut 2+ 12 kann die Arbeitszeit bis zu 180 Minuten liegt im pädagogischen Ermessen des Kurs- 2 11 betragen. fachlehrers. Er teilt zu Beginn des Kurshalb- •• In den schriftlichen Prüfungsfächern jahres die entsprechende Gewichtung und die 2– 10 kann in Vorbereitung der Prüfung eine Anzahl der Klausuren in dem entsprechenden befriedigend 3+ 9 Klausur auch über die für die Prüfung Kurs den Schülern und bei minderjährigen vorgesehene Arbeitszeit geschrieben wer- Schülern auch deren Eltern mit. 3 8 den. Im Fach Sport wird die Gesamtbewertung im 3– 7 Kurshalbjahr aus den in den einzelnen Sport- ausreichend 4+ 6 Versäumnis arten erteilten Bewertungen gebildet. Sie wer- •• Versäumt ein Schüler eine Klausur aus den entsprechend den zeitlichen Anteilen im 4 5 Gründen, die er zu vertreten hat, wird die Halbjahr gewichtet. 4– 4 Klausur mit 0 Punkten bewertet. Hat der Alle Kurshalbjahresnoten werden für jedes Schüler die Gründe nicht zu vertreten, Kurshalbjahr in einem Kurshalbjahreszeugnis mangelhaft 5+ 3 entscheidet der Kursfachlehrer, ob die dokumentiert. 5 2 Klausur nachzuholen ist. Bei erheblichen (siehe Kurshalbjahreszeugnis, S. 21) Unterrichtsversäumnissen kann der Kurs- 5– 1 fachlehrer eine gesonderte Leistungser- ungenügend 6 0 mittlung ansetzen. Komplexe Leistungen Für die in Grund- und Leistungskursen erbrach Jeder Schüler hat in der Klassenstufe 10 oder ten Leistungen erhalten die Schüler für jedes in den Jahrgangsstufen 11 oder 12 eine Kom- Halbjahr ein Kurshalbjahreszeugnis. Alle in der plexe Leistung zu erbringen. gymnasialen Oberstufe belegten Kurse werden mit einer Kurshalbjahrespunktzahl bewertet. Komplexe Leistungen können sein: Der Besuch von Arbeitsgemeinschaften wird •• die Erarbeitung und Dokumentation von bei regelmäßiger Teilnahme auf Antrag des umfangreichen Arbeitsprozessen, Schülers auf dem Kurshalbjahreszeugnis ver- •• umfangreiche schriftliche Arbeiten, merkt. Der Schüler kann auch beantragen, •• anforderungsbezogene Berichte, dass eine auf die Schule bezogene ehrenamt- insbesondere über Praktika und Exkursio- liche Tätigkeit auf dem Kurshalbjahreszeugnis nen oder vermerkt wird. •• die selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten. Klausuren Anstelle von Klassenarbeiten werden in der Als Komplexe Leistung zählt insbesondere die gymnasialen Oberstufe Klausuren geschrie- Anfertigung einer Besonderen Lernleistung. ben. (vgl. Besondere Lernleistung, S. 16 ff.) Jede Komplexe Leistung muss eine Präsenta- tion der Arbeitsergebnisse beinhalten. Schüler, die in Abstimmung mit der Schule regelmäßig Lehrveranstaltungen einer Hochschule besu- chen (Frühstudierende), sind von der Ver- pflichtung der Einbringung einer Komplexen Leistung befreit. | 09
Abiturprüfung und Gesamtqualifikation Abiturprüfung Unter den Abiturprüfungsfächern muss sich Zur Abiturprüfung wird ein Schüler zugelas- eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie sen, der: oder Physik) oder eine Fremdsprache befin- den. (Diese Regelung entfällt bei Wahl des •• sich ordnungsgemäß zur Abiturprüfung Leistungskursfaches Kunst und gleichzeitiger angemeldet hat, Einbringung einer Besonderen Lernleistung, •• zum ersten oder zum zweiten Male an vgl. Besondere Lernleistung, S. 16 ff.). der Abiturprüfung teilnimmt, Eine in Klassenstufe 10 begonnene Fremdspra- •• die Besuchsdauer in der gymnasialen che kann kein Prüfungsfach sein. Oberstufe bis zum Ende des Prüfungszeit- Einige Grundkursfächer können nur mündli- raumes nicht überschreiten wird, die ches Prüfungsfach P4 oder P5 sein. erforderlichen Kurse belegt hat und in die Gesamtqualifikation einbringen kann, Hinweise für den Nachteilsausgleich •• die für den Block I erforderliche Mindest- behinderter Prüfungsteilnehmer punktzahl erreicht hat oder mit Einbe Gemäß § 52 SOGYA entscheidet der Prüfungs- ziehung der Ergebnisse aus dem ausschuss über die zugelassenen Hilfsmittel Kurshalbjahr 12/II erreichen kann. sowie die Art und Weise des Nachteilsausgleichs bei der Durchführung der Prüfung in dem je- Die Abiturprüfung erfolgt in 5 Prüfungsfächern: weiligen Abiturprüfungsfach und Prüfungsteil bei Schülern, •• 1. Leistungskursfach (P1) schriftlich (240 – 300 Minuten) •• mit sonderpädagogischem Förderbedarf, •• 2. Leistungskursfach (P2) die im Gymnasium lernzielgleich inklusiv schriftlich (240 – 300 Minuten) unterrichtet werden, •• 3. Grundkursfach (P3) •• die behindert sind oder schriftlich (180 – 240 Minuten) •• eine festgestellte Teilleistungsschwäche •• 4. Grundkursfach (P4) aufweisen. mündlich (30 Minuten) •• 5. Grundkursfach (P5) Der Prüfungsausschuss legt Maßnahmen zur mündlich (30 Minuten) Organisation und Gestaltung der Prüfung fest, die die Belange des behinderten Prüfungsteil- Der Schüler bestimmt zu Beginn des Kurshalb- nehmers berücksichtigen, jedoch die Prü- jahres 12/I seine Abiturprüfungsfächer und fungsanforderungen qualitativ nicht verän- meldet sich mit dem auf S. 22 dargestellten dern. Der Antrag soll spätestens drei Monate Formular zur Prüfung an. vor Beginn der ersten schriftlichen Prüfung Die Prüfung findet am Ende des Kurshalbjah- beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses res 12/II statt. Die Prüfungstermine legt das gestellt werden. Sächsische Staatsministerium für Kultus zen- Die Sächsische Bildungsagentur wirkt beratend tral fest. und unterstützend. Notwendige Anpassungen Zu den Abiturprüfungsfächern gehören in je- der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten kön- dem Falle Deutsch und Mathematik. nen u. a. Sehbehinderte, Blinde, Hörgeschädig- Am Sorbischen Gymnasium Bautzen kann Sor- te und Autisten betreffen. Das Sächsische bisch an Stelle des Faches Deutsch treten. Staatsministerium für Kultus leitet nach An- Aus jedem der drei Aufgabenfelder muss sich tragstellung die notwendigen Maßnahmen zur mindestens ein Fach unter den Abiturprü- Anpassung der Prüfungsmaterialien ein. fungsfächern befinden. 10 |
Mögliche Grundkursprüfungsfächer Grundkursfach schriftliche Prüfung (P3) möglich mündliche Prüfung (P4 oder P5) möglich Deutsch ja ja Mathematik ja ja Kunst nein ja Musik nein ja fortgeführte Fremdsprache nein ja Geschichte ja ja G/R/W ja ja Geographie ja ja Biologie ja ja Chemie ja ja Physik ja ja Evangelische Religion nein 1 ja Katholische Religion nein 1 ja Ethik nein ja Sport nein nein Astronomie nein nein Informatik nein ja 2 Philosophie nein nein weitere fortgeführte Fremdsprache, mit der ein Fach ersetzt wurde nein ja fächerverbindender Grundkurs nein nein 1 A n Schulen in kirchlicher Trägerschaft kann das Fach auch schriftliches Prüfungsfach P3 sein. 2 Außer Grundkurs Informatik für Schüler des sprachlichen Profils. Es besteht die Möglichkeit, an Stelle der münd- lichen Prüfung P5 eine Besondere Lernleis- tung in die Gesamtqualifikation einzubringen. Die Regelungen zur Besonderen Lernleistung werden auf Seite 16 ff. erläutert. In diesem Falle hat der Schüler die schrift- lichen Prüfungen in beiden Leistungskursfä- chern und einem Grundkursfach (P3) sowie eine mündliche Prüfung (P4) zu absolvieren. | 11
Beispiel für die Wahl der Prüfungsfächer Abschließend ist zu prüfen, ob sich eine Na- Ermittlung der Ein Schüler hat die Leistungskursfächer Ma- turwissenschaft oder eine Fremdsprache unter Gesamtqualifikation thematik und Geschichte belegt. Daraus ergibt den Prüfungsfächern befindet. Das ist im Bei- Die Gesamtbewertung, die für die Zuerken- sich: spiel noch nicht der Fall. Eine mögliche Ent- nung der allgemeinen Hochschulreife maßge- scheidung wäre: bend ist, setzt sich aus zwei Blöcken zusammen. •• 1. Prüfungsfach Mathematik – Leistungskurs •• 1. Prüfungsfach •• Block I umfasst die Leistungen schriftlich Mathematik – Leistungskurs in den Grund- und Leistungskursen. •• 2. Prüfungsfach schriftlich •• Block II umfasst die Leistungen Geschichte – Leistungskurs •• 2. Prüfungsfach in der Abiturprüfung. schriftlich Geschichte – Leistungskurs •• 3. Prüfungsfach schriftlich Block I schriftlich •• 3. Prüfungsfach Im Block I werden die Ergebnisse der einzelnen •• 4. Prüfungsfach Biologie – Grundkurs Kurshalbjahre wie folgt eingebracht: mündlich schriftlich •• 5. Prüfungsfach •• 4. Prüfungsfach 1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf mündlich Deutsch – Grundkurs Abiturprüfungsfächern, mündlich 2. soweit nicht durch die Abiturprüfungs Da Deutsch und Mathematik Prüfungsfächer •• 5. Prüfungsfach fächer bereits eingebracht, sein müssen, ist zu entscheiden, ob Deutsch Besondere Lernleistung a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer schriftlich (P3) oder mündlich (P4) geprüft fortgeführten Fremdsprache, werden soll. Mögliche Entscheidung: Weitere Hinweise b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in Das Grundkursfach Informatik kann für Schü- einem der Fächer Kunst oder Musik, •• 1. Prüfungsfach ler, die einen Grundkurs nach dem speziellen c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Mathematik – Leistungskurs Lehrplan für Schüler des sprachlichen Profils Geschichte, schriftlich besucht haben, nicht als Prüfungsfach ge- d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei •• 2. Prüfungsfach wählt werden. der Fächer Biologie, Chemie oder Phy- Geschichte – Leistungskurs Hat der Schüler an einem Gymnasium mit ver- sik, schriftlich tiefter Ausbildung den Leistungskurs Musik e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in ei- •• 3. Prüfungsfach oder den Leistungskurs Sport belegt, tritt an nem der Fächer Geographie oder Ge- schriftlich Stelle der schriftlichen Prüfung eine Fachprü- meinschaftskunde/Rechtserziehung/ •• 4. Prüfungsfach fung, die sich aus einem schriftlichen und ei- Wirtschaft Deutsch – Grundkurs nem praktischen Teil zusammensetzt. f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach mündlich Evangelische Religion oder Katholische •• 5. Prüfungsfach Auch die schriftlichen Prüfungen in den Leis- Religion oder Ethik mündlich tungskursfächern in den neuen Fremdspra- chen enthalten einen praktischen Teil. Wenn ein Schüler die Fächer Biologie, Chemie Nun ist zu entscheiden, ob eine Besondere Lern- Für Schüler, die die schriftliche Prüfung ganz und Physik belegt und eines dieser Fächer leistung eingebracht werden soll. Wenn ja, oder teilweise aus einem wichtigen Grund, durch einen fächerverbindenden Grundkurs rückt diese an Stelle des 5. Prüfungsfaches: insbesondere wegen Krankheit versäumt ha- mit überwiegend natur-wissenschaftlichen ben, wird vom Sächsischen Staatsministerium Bezug oder durch Informatik ersetzt hat, dann •• 1. Prüfungsfach für Kultus je Fach ein Nachprüfungstermin sind entweder acht Kurshalbjahresergebnisse Mathematik – Leistungskurs festgelegt. aus zwei der Fächer Biologie, Chemie oder schriftlich Kann der Schüler aus einem wichtigen Grund Physik oder vier Kurshalbjahreser-gebnisse •• 2. Prüfungsfach auch daran nicht teilnehmen, kann er in der aus einem der Fächer Biologie, Chemie oder Geschichte – Leistungskurs Regel die Prüfung erst im Prüfungszeitraum Physik und vier Kurshalbjahresergebnisse des schriftlich des folgenden Schuljahres ablegen. In diesem ersetzenden Grundkurses einzubringen sind. •• 3. Prüfungsfach Falle ist die Jahrgangsstufe 12 zu wiederholen. Wenn ein Schüler nur zwei der Fächer Biolo- schriftlich Er kann aber beim Vorsitzenden des Prüfungs- gie, Chemie oder Physik belegt und eines der •• 4. Prüfungsfach ausschusses, in der Regel dem Schulleiter, ei- beiden Fächer durch einen fächerverbinden- Deutsch – Grundkurs nen Antrag auf Anerkennung eines besonde- den Grundkurs mit überwiegend na-turwis- mündlich ren Härtefalles stellen. Bei Anerkennung des senschaftlichem Bezug oder durch Informatik •• 5. Prüfungsfach Antrages durch den Prüfungsausschuss kann ersetzt hat, dann sind vier Kurshalbjahreser- Besondere Lernleistung ein früherer Prüfungstermin festgesetzt wer- gebnisse aus einem der Fächer Biologie, Che- den. Der Schüler sollte stets um ein sofortiges mie oder Physik und vier Kurshalbjahresergeb- Mit Deutsch und Mathematik sind die Aufga- Beratungsgespräch mit dem Oberstufenbera- nisse des ersetzenden Faches einzubringen. benfelder I und III in jedem Falle bereits unter ter bitten. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein den Prüfungsfächern enthalten. Es ist zu prü- Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Insge- fen, ob das Aufgabenfeld II bereits abgedeckt samt müssen genau 40 Kurshalbjahresergeb- ist. In unserem Beispiel ist das durch Geschich- nisse eingebracht werden. te erfüllt. Ansonsten ist ein gesellschaftswis- senschaftliches Prüfungsfach zu wählen. 12 |
Die bis zur Anzahl 40 noch fehlenden Kurs Das Gesamtergebnis der in Block I erreichten Leistungskursfächer werden dabei doppelt be- halbjahresergebnisse, legt der Schüler nach Punkte berechnet sich wie folgt: rücksichtigt. Das heißt, dass sowohl die erreichte Beratung durch seinen Tutor oder den Ober- Punktzahl in jedem Kurshalbjahr doppelt in die stufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse Summe eingeht als auch, dass jedes Kurshalbjahr das Kurshalbjahr 12/II fest. Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse · 40 in einem Leistungskursfach zweimal in die An- zahl der Kurshalbjahresergebnisse eingeht. Beispiel für die Berechnung des Ergebnisses von Block I Es wurden folgende Leistungen erreicht: Fach Bewertung (Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 1. Halbjahr 2. Halbjahr 1. Halbjahr 2. Halbjahr Sprachlich- Deutsch (LF – P1) 10 11 12 10 literarisch- künstlerisches Englisch (P 4) 7 8 10 11 Aufgabenfeld Französisch 10 12 (9) (9) Kunst (P 5) 10 14 15 15 Gesellschafts Geschichte (LF – P2) 10 13 13 13 wissenschaftliches Aufgabenfeld Gemeinschaftskunde/ (8) 10 11 12 Rechtserziehung/Wirtschaft Mathematisch- Mathematik (P 3) 12 12 11 10 naturwissen- schaftlich- Biologie 8 8 9 10 technisches Aufgabenfeld Physik 10 10 11 9 Ethik 11 11 (8) (9) Sport 10 10 12 13 Informatik 10 (9) (9) (9) Deutsch und Geschichte sind die Leistungskursfächer. Fett gedruckt sind die verpflichtend einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse;farbig sind die über die verpflichtend einzubringenden Kurshalbjahre hinausgehenden - also selbst gewählten – Kurshalbjahrergebnisse; alle geklammerten Ergebnisse werden nicht berücksichtigt. Summe der Kurshalbjahresergebnisse: Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse: Weitere Hinweise Die Summe der in den Leistungskursfächern Die 8 Kurshalbjahresergebnisse aus Leistungs- Ein nicht ganzzahliges Ergebnis gerundet, wo- erbrachten Leistungen wird mit 2 multipliziert: kursen werden hier doppelt gezählt, es ergibt bei ab n,5 stets aufgerundet wird. (10 + 11 + 12 + 10 + 10 + 13 + 13 + 13) · 2 = 184 sich 16. Im Block I müssen mindestens 200 Punkte er- Die Summe der einzubringenden Kurshalbjah- Der Schüler hat 10 Grundkursfächer über 4 reicht werden. Maximal sind 600 Punkte mög- resergebnisse der Grundkurse beträgt: 342. Kurshalbjahre durchweg belegt, daraus resul- lich. Kein Kurshalbjahresergebnis darf 0 Punk- Die Summe der Kurshalbjahresergebnisse be- tieren 40 Kurshalbjahresergebnisse. Davon te betragen. trägt damit 184 + 342 = 526. verpflichtend einzubringen sind 32. Es dürfen höchstens 8 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten lie- Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse · 40 gen, davon maximal 4 aus Leistungskursen. Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse 526 = · 40 = 438 48 Ergebnis: Im Block I wurden 438 Punkte er- reicht. | 13
Block II Im Block II werden die erreichten Punkte in den 5 Abiturprüfungen jeweils vierfach gewertet. Beispiel für die Berechnung des Ergebnisses von Block II Es wurden folgende Prüfungsergebnisse erzielt: Fach Art der Abiturprüfung erreichte Punktzahl Leistungskursfächer Deutsch schriftliche Prüfung P1 13 Geschichte schriftliche Prüfung P2 10 Grundkursfächer Mathematik schriftliche Prüfung P3 11 Informatik mündliche Prüfung P4 10 Englisch mündliche Prüfung P5 8 Die Summe der erreichten Punkte wird mit vier Die Punktzahlen aus den Blöcken I und II wer- Punkte Durchschnittsnote multipliziert: (13 + 10 + 11 + 10 + 8) · 4 = 208 den addiert. Im Block II wurden 208 Punkte erreicht. In den oben stehenden Beispielen würde der 534 – 517 2,7 Schüler insgesamt 438 + 208 = 646 Punkte 516 – 499 2,8 In einem Abiturprüfungsfach findet zusätzlich erreicht haben. eine mündliche Prüfung statt, wenn: Die erreichte Gesamtpunktzahl wird nach der 498 – 481 2,9 folgenden Tabelle in die Abiturdurchschnitts- 480 – 463 3,0 •• die Prüfungsleistung in diesem Fach mit note umgerechnet. Die Durchschnittsnote 462 – 445 3,1 0 Punkten bewertet wurde oder beträgt im Beispiel 2,0. Diese Durchschnitts- •• der Schüler (oder bei minderjährigen Prü- note gewährleistet die Vergleichbarkeit der 444 – 427 3,2 fungsteilnehmern dessen Eltern) die zu- Abschlüsse innerhalb der Bundesrepublik 426 – 409 3,3 sätzliche mündliche Prüfung beantragt. Deutschland. 408 – 391 3,4 Der vierfache Wert der Punktzahl der Prüfung Punkte Durchschnittsnote 390 – 373 3,5 in diesem Abiturprüfungsfach wird nach der 900 – 823 1,0 372 – 355 3,6 Tabelle zur Bildung der Gesamtpunktzahl, S. 27, gebildet. 822 – 805 1,1 354 – 337 3,7 804 – 787 1,2 336 – 319 3,8 Weitere Hinweise Im Block II müssen mindestens 100 Punkte 786 – 769 1,3 318 – 301 3,9 erreicht werden. Maximal sind 300 Punkte 768 – 751 1,4 300 4,0 möglich. In vierfacher Wertung müssen in mindestens 750 – 733 1,5 drei Prüfungen jeweils mindestens 20 Punkte 732 – 715 1,6 Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, erreicht werden. In mindestens einem Leis- wenn: 714 – 697 1,7 tungskursfach müssen in vierfacher Wertung 20 Punkte erreicht werden. Das heißt, dass 696 – 679 1,8 •• in den Blöcken I und II die erforderlichen mindestens drei Prüfungen, darunter mindes- Mindestpunktzahlen und 678 – 661 1,9 tens eine in einem Leistungskursfach, in ein- •• die Mindestpunktzahlen innerhalb dieser facher Wertung mit 5 Punkten oder besser 660 – 643 2,0 Blöcke bewertet sein müssen. 642 – 625 2,1 Keine Prüfungsleistung darf mit 0 Punkten erreicht wurden. 624 – 607 2,2 bewertet sein. Wurde in einem Prüfungsfach wegen einer Bewertung der Prüfungsleistung 606 – 589 2,3 mit 0 Punkten eine zusätzliche mündliche 588 – 571 2,4 Prüfung absolviert, darf das Ergebnis der zu- sätzlichen mündlichen Prüfung nicht wieder 570 – 553 2,5 0 Punkte betragen. Ermittlung der Gesamt- 552 – 535 2,6 qualifikation: 14 |
Wiederholung und Besuchsdauer Besuchsdauer Wiederholung einer Jahrgangsstufe Weitere Hinweise Die Besuchsdauer in der gymnasialen Ober- •• Die Jahrgangsstufe 11 ist zu wiederholen, Im Wiederholungsfall ist der Schüler ver- stufe beträgt 2 Jahre. Sie kann in bestimmten wenn am Ende dieser Jahrgangsstufe pflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besu- Fällen verlängert werden. feststeht, dass die Voraussetzungen zur chen. Bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe, frei- Zulassung zur Abiturprüfung nicht erfüllt In die Gesamtqualifikation können für die wie- willig oder weil der Erwerb der allgemeinen werden können. derholten Kurshalbjahre nur Leistungen aus Hochschulreife sonst nicht mehr möglich wäre, •• Die Jahrgangsstufe 12 ist zu wiederholen, dem Wiederholungszeitraum einfließen. kann sie um ein Jahr verlängert werden. Die wenn die allgemeine Hochschulreife nicht Hat ein Schüler an der Abiturprüfung teilge Besuchsdauer beträgt dann 3 Jahre. erworben wurde. nommen und die Voraussetzungen zum Er- Wird die allgemeine Hochschulreife nicht er- •• Eine Jahrgangsstufe kann auch auf An- werb der allgemeinen Hochschulreife nicht worben, z. B. wegen einer zu geringen Punkt- trag der Eltern oder des volljährigen erfüllt, so ist die gesamte Jahrgangsstufe 12 zahl im Block II, ist die Wiederholung der Jahr- Schülers freiwillig wiederholt werden. einschließlich der Prüfung zu wiederholen. gangsstufe 12 möglich. Die Besuchsdauer be- Die nicht bestandene Abiturprüfung kann nur trägt dann 3, falls zuvor bereits eine Jahr- Mit Genehmigung des Schulleiters ist aus- einmal und nur insgesamt w iederholt werden. gangsstufe wiederholt wurde, 4 Jahre. Ein nahmsweise auch eine Wiederholung der Kurs längerer Besuch der gymnasialen Oberstufe ist halbjahre 11/II und 12/I möglich. Der Antrag ausgeschlossen.1 dafür ist bis zum Ende des Kurshalbjahres 12/I zu stellen. Im Falle einer Wiederholung hat der Schüler keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kursangebot. 1 Für Schüler der Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung Die Besuchsdauer darf durch Wiederholungen ist eine Schulzeitdehnung in der gymnasialen Oberstufe möglich. nicht überschritten werden. | 15
Besondere Lernleistung (BELL) Ziele Der Anspruch, der mit der Erarbeitung einer logie, Chemie oder Physik in der Jahrgangs- Die Erarbeitung einer Besonderen Lernleistung Besonderen Lernleistung verbunden ist, ergibt stufe 12 entfallen, an Gymnasien mit vertief- ist ein selbst gewählter, aber auch selbst ver- sich vorrangig aus den Anforderungen, die ter Ausbildung in den Jahrgangsstufen 11 und antworteter Beitrag des Schülers zur Erhö- Hochschulen und Universitäten an die Studie- 12. Für Biologie, Chemie oder Physik kann die hung der Studierfähigkeit und zur Vorberei- renden stellen. Belegpflicht nur durch Belegung eines fächer- tung auf ein Hochschulstudium. Die Besondere Lernleistung ist schriftlich zu verbindenden Grundkurses mit überwiegend Die Erarbeitung einer Besonderen Lernleistung dokumentieren und in einem Kolloquium zu naturwissenschaftlichem Bezug oder Infor- ermöglicht dem Schüler größere Klarheit über verteidigen. Sie kann einen praktischen Teil matik entfallen. sein Arbeitsverhalten und die Breite und Tiefe enthalten. Der Arbeitsaufwand für eine Besondere Lern- seiner Interessen zu gewinnen. leistung entspricht dem für einen Grundkurs Mit der Erarbeitung einer Besonderen Lern- Als praktischer Teil gelten z. B.: von mindestens zwei Kurshalbjahren. leistung stellen die Schüler komplexe Hand- Am Sächsischen Landesgymnasium Sankt Afra lungskompetenz unter Beweis und entwickeln •• eigenständig erarbeitete künstlerische zu Meißen ist das Erstellen einer Besonderen ihre kommunikativen und kooperativen Fähig- Ergebnisse Lernleistung obligatorisch, die Belegpflicht für keiten weiter. •• Versuchsreihen ein Grundkursfach entfällt damit nicht. Die Schüler arbeiten sich in eine fachwissen- •• Simulationen Generell ist zu beachten, dass die Besondere schaftliche Thematik ein, weisen ihre Fähigkei- •• Modelle Lernleistung noch nicht anderweitig im Rah- ten im Prozess der Beschaffung, Verarbeitung, •• Computerprogramme men der Schule bewertet worden ist, z. B. als Dokumentation und Präsentation von Infor- •• Aufgabenlösungen in Leistungswett Komplexe Leistung. mationen nach und entwickeln sie weiter. Sie bewerben planen und strukturieren ihre Arbeit über län- Themen gere Phasen selbstständig, stellen ihre Ar- Eine Besondere Lernleistung kann als gemein- Ausgehend von den genannten Zielen ergibt beitsergebnisse in verschiedenen Arbeitspha- same Arbeit von höchstens drei Schülern er- sich ein breites Handlungsfeld für eigenver- sen und in verschiedenen Anforderungssitua- stellt werden. In diesem Fall müssen die Leis- antwortliches Lernen. Bereiche der Themen- tionen schriftlich und mündlich zusammen- tungen der einzelnen Schüler individualisier- findung erschließen sich u. a. aus forschendem hängend dar. bar sein. Lernen, künstlerischer Tätigkeit, politischem oder sozialem Engagement. Die Kooperation Belegung und Einbringung mit außerschulischen Partnern wie Hochschu- Die Besondere Lernleistung – ein Element Die persönliche Entscheidung, eine Besondere len, Verbänden, Unternehmen, Kirchen, kultu- der gymnasialen Ausbildung Lernleistung erarbeiten zu wollen, trifft der rellen, politischen und sozialen Einrichtungen Besondere Lernleistungen sind: Schüler in der Jahrgangsstufe 11, an Gymna- wird unterstützt. •• ein umfassender Beitrag in einem vom sien mit vertiefter Ausbildung am Ende der 10. Wichtigste Voraussetzung für das erfolgreiche Freistaat Sachsen geförderten Leistungs- Klasse. Bearbeiten eines solchen Projektes ist das In- wettbewerb, einem vergleichbaren Bun- Mit der Wahl der Abiturprüfungsfächer und teresse am Thema. Deshalb sollte jeder Schüler deswettbewerb oder einem internationa- der Anmeldung zur Abiturprüfung zu Beginn ein Thema wählen, das für ihn persönlich be- len Leistungswettbewerb, der Jahrgangsstufe 12 entscheidet der Schüler deutsam ist und bei dessen Bearbeitung ihm •• eine umfangreiche Arbeit mit wissen- dann verbindlich, ob er die Besondere Lern- das Lösen von Problemen Freude bereiten schaftspropädeutischem Anspruch, leistung im Block II und damit in die Gesamt- wird. Im Idealfall finden die Schüler ihre •• die Aufarbeitung eines umfassenden, qualifikation einbringen will. Die Bewertung Themen selbst. Sowohl aus dem Unterricht, auch fachübergreifenden Projektes oder der Besonderen Lernleistung tritt dann an die fachübergreifendem oder fächerverbinden- Praktikums. Stelle des mündlichen Prüfungsfaches P5. dem Arbeiten als auch aus Projekten, Praktika Wird die Arbeit nicht als Besondere Lernleis- oder aus Leistungswettbewerben können Ar- tung eingebracht, kann sie in einem Fach, dem beitsthemen abgeleitet werden. sie inhaltlich zuzuordnen ist, als Komplexe Leistung bewertet werden. Hat sich der Schüler für die Einbringung einer Besonderen Lernleistung entschlossen, kann für ihn die Belegpflicht für eines der Grund- kursfächer Geographie oder Gemeinschafts- kunde/Rechtserziehung/Wirtschaft oder Bio- 16 |
Sie können auch lesen