Bericht Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden
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Bericht Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d’educaziun, cultura e protecziun da l’ambient dal Grischun Dipartimento dell’educazione, cultura e protezione dell’ambiente dei Grigioni
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.1 Ausgangslage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.2 Grundsätze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2. Lehrplan 21 GR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.1 Anpassungen am Lehrplan 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.2 Übersetzungen Lehrplan 21 GR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3. Lektionentafeln Volksschule G raubünden ab 2018/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3.1 Handlungsleitende Prinzipien bei der Ausgestaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3. 2 Klassenteilungen und Kostenfolgen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 4. Umsetzung Lehrplan 21 GR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 4.1 Umsetzungsmassnahmen: Informationen, Beratungen, o bligatorische Weiterbildungen, Überprüfung . . . . . . . . . . 6 4.2 Begleitgruppe Lehrplan 21 GR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4.3 Resonanzgruppe Lehrplan 21 GR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4.4 Kosten Umsetzungsmassnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5. Lehrmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 6. Kompetenzüberprüfung in den einzelnen Fächern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 7. Handreichungen Medien und Informatik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Lehrplan 21 Graubünden 1
8. Beurteilung und Zeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 8.1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 8. 2 Obligatorische Weiterbildungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 8.3 Anpassungsleistungen bezüglich Beurteilung und Zeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 9. Kommunikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 9.1 Zielgruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 9.2 Zuständigkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 9.3 Kommunikationsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 9.4 Kosten Kommunikationsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 10. Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 10.1 Kosten für Kanton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 10.2 Kosten für Schulträgerschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 11. Fazit und Ausblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Anhang zum Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Lehrplan 21 Graubünden 2
1. Einleitung Mit dem vorliegenden Bericht zur Umsetzung des Lehrplans In den Jahren 2010 bis 2014 haben Lehrpersonen aus der 21 GR schafft das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutz- gesamten deutsch- und mehrsprachigen Schweiz zusam- departement die notwendigen Rahmenbedingungen, um men mit Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern verschie- die Schulen und ihre Akteure im Umsetzungsprozess opti- dener Hochschulen im Auftrag der Deutschschweizer Erzie- mal zu unterstützen. Der Bericht bildet die Grundlage für hungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) einen gemeinsamen einen Regierungsentscheid. Lehrplan für die deutsch- und mehrsprachigen Kantone der Mit dem Bericht werden die Aufträge Florin-Caluori (be Schweiz ausgearbeitet. Der Lehrplan 21 GR baut auf den treffend: Was bedeutet der Lehrplan 21 für den Kanton neusten didaktischen Erkenntnissen auf. Er wurde im Herbst Graubünden? Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt 2014 durch die D-EDK zur Einführung an die Kantone freige- werden?) und Toutsch (betreffend Kosten und Einführung geben. Lehrplan 21) erfüllt. Darüber hinaus dient der Bericht als Der Verband Lehrpersonen Graubünden (LEGR), der Schul- Grundlage für die im Auftrag Florin-Caluori erwähnte Orien- behördenverband Graubünden (SBGR), der Verband Schul- tierung des Grossen Rats. leiterinnen und Schulleiter Graubünden (VSLGR), die Kon ferenz Kinder- und Jugendinstitutionen (KKJ) des Bündner Folgende Ziele stehen bei der Umsetzung des Lehr- Spital- und Heimverbands (BSH) sowie die Insitutionen der plans 21 GR im Vordergrund: Sonderschulung hatten im Rahmen von zwei Hearings im a) Die Bündner Schülerinnen und Schüler erwerben die in Januar 2016 die Möglichkeit, zu den Umsetzungsmassnah- der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen und men, den kantonalen Anpassungen an der Lehrplanvorlage sind somit inner- und interkantonal anschlussfähig. sowie den Lektionentafeln Stellung zu nehmen. Die Anlie- b) Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen gen wurden, wo möglich, in den vorliegenden Bericht auf- kennen die Inhalte des Lehrplans sowie die mit der genommen. Umsetzung verfolgten Absichten und übernehmen die Der Lehrplan 21 besteht aus den verschiedenen Lehrplänen ihrer Funktion entsprechende Umsetzungsverantwor- für Schulsprache, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache, tung. 3. Fremd s prache, Mathematik, Natur, Mensch, Gesell- c) Die Lehrpersonen werden mittels gezielten schaft (mit Ethik, Religionen, Gemeinschaft), Gestalten, Umsetzungsm assnahmen befähigt, den Lehrplan als Musik und Bewegung und Sport sowie aus den zwei Mo- unterrichtsleitendes Arbeitsinstrument einzusetzen und dullehrplänen Medien und Informatik und Berufliche Orien- den Unterricht sowie die Lernkontrollen kompetenz tierung. Der Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft orientiert aufzubauen. (NMG) differenziert sich in der Sekundarstufe I weiter aus in d) Die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogische die Fächer Natur und Technik (mit Physik, Biologie und Hochschule Graubünden (PHGR) sowie die interes Chemie), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft), sierte Öffentlichkeit sind über Neuerungen des Lehr- Räume, Zeiten, Gesellschaften (mit Geografie und Ge- plans informiert. schichte) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (mit Le- benskunde). Die besondere Sprachensituation des Kantons Graubünden erfordert zusätzlich eigens für den Kanton angefertigte bzw. 1.1 Ausgangslage angepasste Lehrplanteile. Diese wurden auf Wunsch des Kantons Graubünden in enger Zusammenarbeit mit dem Die aktuellen Lehrpläne des Kantons Graubünden aus den Fachbereichteam Sprachen des Projekts Lehrplan 21 und Jahren 2002 (Kindergarten: Erziehungsplan), 1984 (Primar- Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern sowie Lehrper stufe) und 1993 (Sekundarstufe I) werden durch den Lehr- sonen des Kantons ausgearbeitet. Die Sprachenlehrpläne plan 21 GR abgelöst. für den Kanton Graubünden sind analog zu den anderen Lehrpläne halten verbindlich fest, was Schülerinnen und Sprachenlehrplänen des Lehrplans 21 formuliert. Besonder- Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt wissen und können heiten sind sprachkulturell begründet. müssen. Sie konkretisieren damit den Auftrag der Volks schule und geben Lehrpersonen Orientierung im Schul alltag. Lehrplan 21 Graubünden 3
1.2 Grundsätze Der von der D-EDK freigegebene Lehrplan 21 wird vom Lehrmittel, die Grundausbildung der Lehrpersonen sowie Kanton Graubünden umfassend übernommen. Anpassun- die Weiterbildung auf den Unterricht ein. gen wurden einzig an den Beispielen zu den Kompetenzen Analog zum Entscheid der D-EDK-Plenarversammlung vom in den einzelnen Fachbereichen sowie bezüglich der kanto- Oktober 2014 wird auf Orientierungspunkte beim Übergang nalen Rahmenbedingungen vorgenommen. vom Kindergarten in die 1. Klasse der Primarstufe verzichtet. Die neuen Lektionentafeln der drei kantonalen Sprachregio- Auf der Sekundarstufe I ermöglicht der Lehrplan sowohl der nen sind optimal aufeinander abgestimmt. Die Abweichun- Real- als auch der Sekundarschule einen kontinuierlichen gen der neuen Lektionentafeln vom Stundentafelvorschlag Kompetenzaufbau. Das Erreichen der Grundansprüche ist der D-EDK (Fachbericht Stundentafel) wurden so gering als für die Sekundarstufe I verbindlich. möglich gehalten. An den Grundsätzen der bisher praktizierten ganzheitlichen Die nationalen Grundkompetenzen sind im Lehrplan einge- Beurteilung sowie an der Ausgestaltung der Zeugnisse wird arbeitet und wirken folglich mittelbar, das heisst über die festgehalten. 2. Lehrplan 21 GR Der Lehrplan 21 GR setzt sich zusammen aus denjenigen 2.2 Übersetzungen Lehrplan 21 GR Lehrplananteilen, welche für alle deutsch- und mehrsprachi- gen Kantone gelten und den eigens für den Kanton Grau- Der Lehrplan 21 GR wird bis Inkraftsetzung im August 2018 bünden ausgearbeiteten Sprachenlehrplänen. für den 1. und 2. Zyklus (Kindergarten und Primarstufe) in Der Kanton Graubünden übernimmt den Kompetenzaufbau alle drei Kantonssprachen übersetzt. Für den 3. Zyklus (Se- des Lehrplans 21 in den einzelnen Fachbereichslehrplänen kundarstufe I) liegt der Lehrplan integral auf Deutsch und unverändert. Auf Anpassungen an den Kompetenzstufen Italienisch vor. Die Lehrpläne Schulsprache Romanisch, wird bewusst verzichtet, um die Koordination mit anderen Natur, Mensch, Gesellschaft, Gestalten, Bewegung und Kantonen (Mobilität) sowie mit abnehmenden Schulen der Sport, Musik sowie der Modullehrplan Berufliche Orientie- Sekundarstufe II (Anschlussfähigkeit) zu gewährleisten. rung stehen auch im 3. Zyklus auf Romanisch zur Verfü- gung. Damit wird die Kohärenz der Begrifflichkeiten in allen drei Kantons s prachen gewährleistet. Die entsprechenden Kosten sind Teil des Verpflichtungskredits. 2.1 Anpassungen am Lehrplan 21 Die Anpassungen beschränken sich auf graubünden-spezi- fische Beispiele zu einzelnen Kompetenzen, Ergänzungen zu den kantonalen Rahmenbedingungen in den einleitenden Kapiteln (insbesondere im Bereich der Sprachen) sowie Hin- weise zu rechtlichen Grundlagen und weiterführenden Ma- terialien. Die Bündner Beispiele in einzelnen Kompetenzen sind als Hinweise zu verstehen. Sie unterstützen die Lehr- personen dabei, Lehrplaninhalte anhand von regionalen Un- terrichtsthemen zu bearbeiten. Mit diesen Anpassungen soll die Akzeptanz für den Lehr- plan gestärkt werden. Lehrplan 21 Graubünden 4
3. Lektionentafeln Volksschule Graubünden ab 2018 /19 Bei der Ausarbeitung der neuen Lektionentafeln waren ver- Gleichzeitig mit der Erhöhung der Schulwochen war eine schiedene Grundsätze leitend. Diese werden nachfolgend Reduktion der Wochenlektionen geplant, da der Kanton dargestellt. Graubünden im interkantonalen Vergleich bis vor wenigen Jahren eine hohe Wochenlektionenzahl aufwies. Einige Kantone erhöhten zwischenzeitlich ihre Wochenstunden- zahl. Anlass dafür war die schweizweite Implementierung 3.1 Handlungsleitende Prinzipien bei zweier Fremdsprachen auf der Primarstufe und die damit der Ausgestaltung verbundene Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts von der Sekundar- auf die Primarstufe. Koordination mit anderen Kantonen Zudem haben bildungspolitische Entscheide zur Aufnahme Bei der Ausgestaltung der Lektionentafeln für die deutsch-, neuer Unterrichtsinhalte in den Lehrplan 21 geführt. Neu romanisch- und italienischsprachigen Schulen wird Schul- werden im Kanton Graubünden das Fach Ethik, Religionen, gesetz Art. 29 Abs. 2 berücksichtigt: «… Die Stundendota Gemeinschaft auf der Primarstufe sowie das Fach Berufli- tion darf auf Jahresbasis den Durchschnitt der deutsch- che Orientierung auf der Sekundarstufe I eingeführt. Die und mehrsprachigen Kantone nicht unterschreiten.» Lektionen im Fach Medien und Informatik werden ausge- Um dieser gesetzlichen Vorgabe gerecht zu werden, orien- baut und auf den 2. Zyklus, also auf die Primarstufe, aus tieren sich die vorliegenden Lektionentafeln an der interkan- gedehnt. Einige Fächer wurden zusammengelegt oder in tonal konsolidierten Stundentafel des D-EDK-Fachberichts andere integriert und inhaltliche Schwerpunkte verschoben. vom 4. Dezember 2014. Ergänzend dienen die Entwürfe der Die inhaltlichen Unterschiede vom Lehrplan 21 GR zum al- Lektionentafeln verschiedener Kantone als Richtschnur. ten kantonalen Lehrplan schlagen sich in den neuen Bünd- ner Lektionentafeln durch Lektionenaus- und -abbau in ver- Übereinstimmung zwischen den innerkantonalen schiedenen Fächern nieder. Sprachregionen In deutsch- und italienischsprachigen Schulen werden in Die drei sprachregionalen Lektionentafeln sind möglichst der 1., 2. und 3. Klasse der Primarstufe Lektionen ausge- identisch ausgestaltet. Die Kompatibilität der Lektionen baut. Ein Lektionenabbau findet hingegen in der 4. Klasse tafeln der drei Sprachregionen hat Priorität. Um die An der Primarstufe statt. Im Kindergarten sowie in der 5. und schlussfähigkeit an die Sekundarstufen I und II zu gewähr- 6. Klasse bleibt die Stunden- bzw. Lektionendotation unver- leisten, wird von diesem Prinzip in der Schulsprache und in ändert. Auf der Sekundarstufe I wird die Lektionendotation der 1. Fremdsprache abgewichen. Im Vergleich zur Lektio- in deutsch- und italienischsprachigen Schulen insgesamt nentafel der deutschsprachigen Schulen erhalten die roma- um eine Lektion erhöht. So hatten z. B. die deutschsprachi- nisch- und italienischsprachigen Schulen mehr Lektionen gen Schulen bisher von der 1. bis 3. Klasse der Sekundar- im Fach 1. Fremdsprache. Das Fach Schulsprache sowie die stufe I folgende Maximaldotationen: 35, 35, 31. Die neuen Individualisierung erhalten im 3. Zyklus im Vergleich zur Lek- Lektionend otationen hingegen betragen 34, 34, 34. tionendotation an deutschsprachigen Schulen weniger Lek- In romanischsprachigen Schulen bleibt die Anzahl Pflicht- tionen. stunden im Kindergarten ebenfalls gleich. Auf der Primar- stufe werden die Lektionen mit Ausnahme der 4. Klasse Orientierung am Fachbericht Stundentafel der D-EDK leicht ausgebaut. Für die Sekundarstufe I bleibt die Lektio- Wie in Art. 24 Abs. 1 des Schulgesetzes festgehalten, steigt nendotation insgesamt gleich. mit der Einführung des Lehrplans 21 GR die Anzahl Schul- Vom Lektionenausbau in den unteren Klassen der Primar- wochen von 38 auf 39. In den Schuljahren 2018/19 bis stufe ist keine merkliche Erhöhung der Kosten zu erwarten, 2020/21 wird die 39. Schulwoche für die Lehrpersonen ein- da diese durch eine Reduktion der Klassenteilungen kom- geführt und für die obligatorische Weiterbildung eingesetzt. pensiert werden können. Ab Schuljahr 2021/22 umfasst ein reguläres Schuljahr auch für die Schülerinnen und Schüler 39 Wochen (vgl. Kapitel 4.1). Lehrplan 21 Graubünden 5
3.2 Klassenteilungen und Kostenfolgen Es gehört zur Tradition der Bündner Volksschule, auf der den, wenn potenzielle Klassenteilungen reduziert werden. Primarstufe Klassenteilungen vorzunehmen. Insbesondere Ein Vollpensum der Lehrperson kann besser legitimiert wer- in der 1. bis 3. Primarklasse ist bei der Vermittlung von ele- den und ein Vergleich der Präsenzzeiten zwischen Kinder- mentaren Kulturtechniken der Unterricht in Halbklassen garten und den ersten Jahren auf der Primarstufe fällt aus- qualitätsfördernd. Klassenteilungen bilden zudem eine Vor- geglichener aus. aussetzung dafür, der Lehrperson ein Vollpensum auf der Zur Einhaltung der gesetzlich verankerten Blockzeiten und entsprechenden Schulstufe zu ermöglichen, was insbeson- besseren Organisierbarkeit der Präsenzzeit von Unterstu dere im Zusammenhang mit der Rekrutierung von Lehrper- fenschülerinnen und -schülern (1. bis 3. Klasse) ist eine Re- sonal in peripheren Regionen von Bedeutung ist. duktion der Klassenteilungen eine Vereinfachung. Zudem Die Klassengrössen sind im Verlauf der vergangenen Jahre spiegelt diese Massnahme das Bedürfnis der Erziehungs- aber im Durchschnitt kleiner geworden. Neue Schulorgani- berechtigten, ihre Kinder über längere Zeitabschnitte in sationsformen (unter Einbezug weiterer Lehr- und Betreu- staatlicher Obhut zu wissen, um einer geregelten Erwerbs- ungspersonen im Unterricht) und neue Unterrichtsformen tätigkeit nachgehen zu können. haben dazu geführt, dass das Bedürfnis nach Klassentei- Der Entscheid, ob und wie viele Klassenteilungen an einer lungen gesunken ist. Der Unterricht selber ist häufig über Schule vorgenommen werden, liegt in der Kompetenz der grössere Zeiteinheiten so ausgerichtet, dass individualisie- Schulträgerschaften. rend oder in Kleingruppen gelehrt und gelernt wird. Eine Er- Die neuen Lektionentafeln für den Kanton Graubünden sind höhung der Lektionenzahl im Rahmen der Lektionentafeln im Anhang Lektionentafeln Volksschule Graubünden er- Volksschule Graubünden ab 2018 /19 in den unteren Klas- sichtlich. sen der Primarschulzeit kann kostenneutral umgesetzt wer- 4. Umsetzung Lehrplan 21 GR Die Gegenüberstellung verschiedener Einführungsvarianten sämtliche Bündner Schulen den Lehrplan vollständig um- ergibt, dass eine Inkraftsetzung in zwei Schritten am vorteil- setzen. haftesten ist. In einem ersten Schritt wird der Lehrplan per Schuljahr 2018 /19 für den Kindergarten, die Primarstufe sowie die ers- ten beiden Klassen der Sekundarstufe I in Kraft gesetzt. Für 4.1 Umsetzungsmassnahmen: die 3. Klasse der Sekundarstufe I erfolgt die Inkraftsetzung Informationen, Beratungen, auf das Schuljahr 2019/20. Diese Vorgehensweise bringt wesentliche Vorteile bezüglich obligatorische Weiterbildungen, Lehrmittel, Schulorganisation, Pensen- und Stundenpla- Überprüfung nung sowie in Bezug auf die Übergänge von der Primarstufe zur Sekundarstufe I respektive von der Sekundarstufe I zur Mit folgenden Umsetzungsmassnahmen wird gewährleistet, Sekundarstufe II. dass der Lehrplan im Unterricht der Regel- und Sonder- Damit der gesamte Umsetzungsprozess optimal gelingt, schulen angewendet wird: werden die kantonalen Umsetzungsmassnahmen auf sechs – Informationsveranstaltungen für Schulratspräsidien, Jahre verteilt. Gestartet wird im Herbst 2016. Mit diesem Schulleitungen und Lehrpersonen Vor g ehen ist gewährleistet, dass ab Schuljahr 2021/22 – Beratungen für Schulleitungen und Lehrpersonen Lehrplan 21 Graubünden 6
– Obligatorische Weiterbildung für Schulleitungen Die Verantwortung für die Durchführung der Informationen, – Obligatorische Weiterbildungen für Lehrpersonen Beratungen und Überprüfung liegt beim Amt für Volksschu- · Zusatzausbildungen für neue Fächer und Inhalte le und Sport (AVS). Die obligatorischen Weiterbildungen · S chulinterne Weiterbildungen für Themen, die ganze werden vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepar- Schulteams betreffen tement (EKUD) der Pädagogischen Hochschule Graubün- · Fachdidaktische Weiterbildungen für einzelne Fächer den (PHGR) in Auftrag gegeben. · Stufenspezifische Weiterbildungen Die Umsetzung des Lehrplans in den Regel- und Sonder- · Weiterbildungen im sonderpädagogischen Bereich schulen bedingt, dass das AVS, die PHGR sowie die Regel- – Überprüfung der Umsetzung und Sonderschulen im Rahmen der folgenden Kompetenz- ordnung zusammenarbeiten: Organe Aufgaben Gesetzliche Grundlagen Amt für Volksschule und Sport Informationen Schulgesetz Beratungen Art. 90, 91 Überprüfungen Pädagogische Hochschule Obligatorische Weiterbildung Schulgesetz Graubünden im Auftrag des EKUD Art. 63, 84 Schulratspräsidien Strategische Schulführung Schulgesetz Art. 92, Abs. 2 Schulleitungen Operative Schulführung Schulgesetz Art. 91, Abs. 2 Schulverordnung Art. 15 Lehrpersonen Umsetzung im Unterricht Schulgesetz Art. 59 Informationsphase (Herbst 2016) Im Anschluss an die strategische und operative Führungs- Die Umsetzungsphase beginnt im September 2016 mit ebene werden die 2600 Bündner Lehrpersonen in neun sprachregionalen Informationsveranstaltungen für die sprachregionalen Informationsveranstaltungen vom AVS Schulratspräsidien und Präsidien der Stiftungsräte. Im Vor und der PHGR über die Konzeption des Lehrplans, die Lek- derg rund stehen organisatorische Rahmenbedingungen tionentafeln sowie die Umsetzungsmassnahmen informiert (Lektionentafel, Weiterbildungsmodalitäten etc.) sowie und erhalten sachdienliche Hintergrundinformationen. grundlegende Veränderungen (Kompetenzorientierung). In einem zweiten Schritt wird die operative Leitung detailliert Beratungen (November 2016 – Dezember 2019) über die Konzeption des Lehrplans 21 GR sowie die Um Der Umsetzungsprozess wird auf der operativen Ebene vom setzungsmassnahmen informiert. Mit diesen Informationen AVS mit Beratungen innerhalb der Regelstrukturen beglei- erhalten die Geschäftsleitungen / Schulleitungen / Pädago tet. Die Geschäftsleitungen/Schulleitungen/Pädagogischen gischen Leitungen in den Regel- und Sonderschulen die Leitungen erhalten Unterstützung bei der schulspezifischen Grundlagen zur Steuerung und Koordination des Umset- Umsetzung. zungsprozesses gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag. Zusätzlich kann die Schulleitung für den Umsetzungspro- In Schulen ohne Schulleitung tragen die Schulratspräsidien zess im Schulteam im Holprinzip auf die Beratung durch das die Verantwortung für die operative Leitung. Für die Koordi- AVS zurückgreifen. nation respektive die Umsetzung der obligatorischen Wei- terbildung bezeichnet der Schulrat in diesen Schulen eine Obligatorische Weiterbildungen Kontaktperson. Die Zusammenarbeit mit Kontaktpersonen (Januar 2017 – Dezember 2021) an Schulen ohne Schulleitung hat sich beim AVS bereits Der vorliegende Konzeptentwurf der PHGR zur obligato etabliert. rischen Weiterbildung verfolgt das Ziel, mit einem effizienten Lehrplan 21 Graubünden 7
Einsatz von Ressourcen eine hohe Wirkung im Unterricht Stellvertretungen werden im Regierungsantrag zur Einfüh- zu erzielen. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei den rung und Umsetzung des Lehrplans 21 GR festgelegt. Im Schulleitungen zu, welche den Umsetzungsprozess an Wesentlichen wird der Regierungsantrag dazu Folgendes ihrer Schule auf der Basis kantonaler Vorgaben leiten und beinhalten: steuern. – Betreuung während Blockzeiten: Die Schulen planen Die obligatorischen Weiterbildungen werden von der PHGR ihre Weiterbildungsveranstaltungen langfristig. Damit ist im Auftrag des EKUD konzipiert und umgesetzt. Handlungs- gewährleistet, dass die Eltern / Erziehungsberechtigten leitend sind folgende Überlegungen: frühzeitig über Unterrichtsausfall informiert sind. Die Der Umfang der obligatorischen Weiterbildung pro Lehr Schulen fragen bei den Eltern/Erziehungsb erechtigten person bewegt sich im Rahmen von Art. 63 des Schulgeset- jeweils nach, ob Bedarf für die Betreuung während der zes. Während drei Umsetzungsjahren (Schuljahr 2018/19, Blockzeiten besteht. Die Schulträgerschaften sind 2019/20 und 2020/21) erhalten die Schulträgerschaften die verpflichtet, die Betreuung während der Blockzeiten zu Möglichkeit, die mit der Inkraftsetzung des Lehrplans 21 GR gewährleisten. geplante 39. Schulwoche für die obligatorischen Weiterbil- – Unterrichtsausfall: Wie bis anhin fallen obligatorische dungen zu nutzen (Übergangsregelung). Die obligatorischen Weiterbildungsveranstaltungen mindestens zur Hälfte in Weiterbildungen fallen gemäss Art. 4 der Weisungen über die unterrichtsfreie Zeit. Damit die geplanten Weiter die Weiterbildung von Lehrpersonen in der Regel mindes- bildungsveranstaltungen auf die ganze Schulwoche tens zur Hälfte in die unterrichtsfreie Zeit. Bei Nichteinhalten verteilt werden können, ist der ausfallende Unterricht dieser Vorgabe wird der ausfallende Unterricht kompensiert. vor- respektive nachzuholen. Eine Kompensation des Unterrichts wird nicht häufig not- – Stellvertretungen: Für ausgewählte obligatorische Wei- wendig sein, da die obligatorischen Weiterbildungen für terb ildungen werden Kantonsbeiträge an Stellvertreter- Lehrpersonen aufgrund der Übergangsregelung seltener kosten entrichtet. während der Unterrichtszeit durchgeführt werden müssen. Beiträge an Stellvertretungskosten werden ausschliesslich Insgesamt sind sämtliche 2600 Bündner Lehrpersonen der für ausgewählte obligatorische Weiterbildungen entrichtet. Regel- und Sonderschulen in die obligatorischen Weiterbil- Die Regelungen zur Betreuung während der Blockzeiten, dungen involviert. Dabei werden für Lehrpersonen folgende zur Kompensation des Unterrichtsausfalls sowie zu den Weiterbildungsformen unterschieden: Lehrplan 21 Graubünden 8
Weiterbildungsformen Beschreibung Schulinterne Weiterbildung (SchiWe) Die PHGR bietet ca. zehn verschiedene Schulinterne Weiterbildungen an. Die Durchführung von drei Veranstaltungen ist für jede Schule obligatorisch. Die Schulinterne Weiterbildung Ganzheitlich Fördern und Beurteilen mit dem Lehrplan 21 GR (Diagnose, Förderung und Beurteilung) wird vor Inkraftsetzung des Lehrplans 21 GR an allen Schulen durchgeführt. Stufenspezifische Weiterbildung Aufgrund des Systemwechsels vom Lehrplan Volksschule Graubünden zum Lehrplan 21 GR werden folgende Weiterbildungen durchgeführt: – Didaktik / Organisation 3. Klassen Sekundarstufe I – Umsetzung Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) – Umsetzung Lehrplan 21 GR im 1. Zyklus Spezifische Weiterbildungen im Ausschliesslich für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen werden sonderpädagogischen Bereich Weiterbildungen zu folgenden Themen angeboten: – Lernzielanpassungen und Fördermassnahmen – Förderdiagnostik Fachdidaktische Weiterbildungen Lehrpersonen aus allen Schulen erhalten im Rahmen der fachdidaktischen Weiter bildung für ausgewählte Fächer professionelles Wissen über die Inhalte des Lehrplans und deren fachdidaktische Umsetzung. Die Lehrpersonen geben die erworbenen Kenntnisse in ihrem Schulteam weiter. Mit dieser Organisationsform werden sämtliche Lehrpersonen effizient involviert. Zusatzausbildungen Diese Weiterbildungen umfassen die folgenden neuen Fächer/Themen: – Medien und Informatik (Primarstufe/Sekundarstufe I) – Berufliche Orientierung (Sekundarstufe I) – Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (v. a. für Fachlehrpersonen Hauswirtschaft) – Ethik, Religionen, Gemeinschaft (Primarstufe) – Basisschrift inkl. Schreiben mit neuen Medien (Primarstufe) Die obligatorischen Weiterbildungen werden durch weitere, freiwillige Weiterbildungsangebote der PHGR zum Lehrplan 21 GR ergänzt. 4.2 Begleitgruppe Lehrplan 21 GR Damit der Lehrplan erfolgreich umgesetzt werden kann, on übernimmt während der sechsjährigen Umsetzungspha- muss der in Kapitel 4.1 dargestellte Umsetzungsprozess in- se (2016 – 2021) eine kantonale Begleitgruppe im Auftrag des haltlich und organisatorisch begleitet werden. Diese Funkti- EKUD in folgender Zusammensetzung: Institution Funktion Art der Beteiligung AVS Amtsleiter ständig Leiter Begleitgruppe Lehrplan 21 GR AVS Projektleiterin Lehrplan 21 GR ständig AVS Akademische Mitarbeiterin ständig (bis Ende 2017) AVS Stellvertreter Amtsleitung ständig AVS Leiter Schulinspektorat ständig PHGR Rektor ständig PHGR Leiter Weiterbildung ständig PHGR Leiter Weiterbildung Lehrplan 21 ständig – Externe Fachpersonen bei Bedarf Lehrplan 21 Graubünden 9
Die Begleitgruppe hat folgende Aufgaben: Für die Klärung spezifischer Fachfragen, beispielsweise in – Organisation der Erstellung von Begleitmaterialien für Zusammenhang mit der Auftragserteilung für ein Konzept die Informationen, Beratungen und obligatorischen Medien und Informatik oder Organisation 3. Klasse Sekun- Weiterbildungen darstufe I, kann die Begleitgruppe bei Bedarf externe Fach- – Organisation und Koordination der Informations personen beiziehen. veranstaltungen EKUD / AVS / PHGR – Organisation und Koordination Beratungstätigkeiten AVS / PHGR an der Schnittstelle zu den Schulen – Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen 4.3 Resonanzgruppe Lehrplan 21 GR Auftrag AVS und Zielen/Inhalten der obligatorischen Weiterbildungen PHGR Zur Unterstützung der Begleitgruppe und zur Schaffung von – Einbezug der (Zwischen-)Ergebnisse aus der Über Akzeptanz bei den Schulsozialpartnern wird eine Reso- prüfung der lokalen Umsetzung in die Steuerung des nanzgruppe Lehrplan 21 GR eingesetzt. Diese wird von der Projekts Begleitgruppe periodisch sowie bei spezifischen Fragen – Koordination der Übersetzungsarbeiten während des Umsetzungsprozesses einbezogen. Die Reso- – Absprache der Kommunikationsmassnahmen nanzgruppe setzt sich wie folgt zusammen: (EKUD / AVS / PHGR) – Koordination der Kostenkontrolle der obligatorischen Weiterbildungen PHGR (AVS / PHGR) Verbände Funktion Art der Beteiligung LEGR Präsidentin periodisch im Rahmen der Begleit gruppensitzungen SBGR Präsident periodisch im Rahmen der Begleit gruppensitzungen VSLGR Präsident periodisch im Rahmen der Begleit gruppensitzungen KKJ (Konferenz des BSH) Präsident periodisch im Rahmen der Begleit gruppensitzungen Die Einsetzung der Resonanzgruppe hat folgende Ziele: der notwendigen Weiterbildungsformen respektive -men- – Einbezug der Schulsozialpartner durch transparente gen erstellt. Information Für sämtliche Umsetzungsmassnahmen ist mit Kosten von – Mitdenken des Umsetzungsprozesses 3 849 000 Franken zu rechnen. Dabei handelt es sich um ein – Koordination der Aktivitäten der verschiedenen Akteure Kostendach für die sechs Jahre dauernde Umsetzungs phase. In den vergangenen sechs Jahren hat das AVS für die obli gatorischen Weiterbildungen 3 587 000 Franken aufgewen- 4.4 Kosten Umsetzungsmassnahmen det. Während der sechsjährigen Umsetzungsphase haben die Die Informationen, Beratungen sowie die Überprüfung der oben aufgeführten obligatorischen Weiterbildungen Priorität. Umsetzung erfolgen grösstenteils in den Regelstrukturen des Für die Planungssicherheit der PHGR sowie zur Gewährleis- AVS, indem interne Ressourcen des AVS eingesetzt werden. tung einer hohen Flexibilität bei der Umsetzung dieses kom- Die nachfolgende Kostenschätzung wurde zusammen mit plexen Projekts beantragt die Regierung beim Grossen Rat der PHGR auf einem hohen Konkretisierungsgrad bezüglich einen Verpflichtungskredit (vgl. Kapitel 10.1). Lehrplan 21 Graubünden 10
5. Lehrmittel Lehrmittel dienen dazu, den Unterricht entsprechend dem ebenfalls gut mit bereits bestehenden Lehrmitteln gearbei- Lehrplan und den Lektionentafeln erfolgreich umzusetzen. tet werden. Mittelfristig müssen lehrplankompatible Lehr- Um dies zu gewährleisten, werden in den nächsten Jahren mittel entwickelt werden. neue Lehrmittel auf Basis des Lehrplans 21 geschaffen, Zur Einführung der Basisschrift werden die nötigen Unter welche den Lehrplan 21 optimal ergänzen. Die Interkanto- lagen wie Grundlagenordner oder angepasste Schreibhefte nale Lehrmittelzentrale (ilz) hat 2012 den Bericht Die Lehr- zu den Leselehrgängen ebenfalls rechtzeitig zur Verfügung mittelsituation in den Fachbereichen im Hinblick auf die stehen. Einführung des Lehrplans 21 – Eine Grobbeurteilung der Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass sich die aktuellen Situation verfasst. Die Lehrmittel wurden darauf- Lehrmittelsituation bis zur Inkraftsetzung des Lehrplans 21 hin geprüft, ob sie das Fachverständnis des Lehrplans 21 im Kanton Graubünden weiter verbessern wird, da die Ver- abbilden, sich am Kompetenzaufbau des Lehrplans orien- lage und Kantone bereits an Überarbeitungen und Neuent- tieren und alle Kompetenzbereiche abdecken. Das Fazit fällt wicklungen arbeiten, die sich am Lehrplan 21 orientieren. grösstenteils positiv aus. Für Deutsch als Schulsprache, Somit werden für Deutschbünden zum Zeitpunkt der Ein- Französisch, Englisch, Mathematik sowie Natur, Mensch, führung des Lehrplans im Kanton für fast alle Fachbereiche Gesellschaft liegen voraussichtlich auf allen Stufen der mit dem Lehrplan kompatible Lehrmittel vorliegen. Für Ro- Volksschule bereits ab 2016 mit dem Lehrplan 21 kompatib- manisch- und Italienischbünden wird dies nicht der Fall sein. le Lehrmittel vor. Bereits auf den Lehrplan abgestimmt sind in romanisch- In den Fächern Räume, Zeiten, Gesellschaften, Wirtschaft, bzw. italienischsprachigen Schulen zum Zeitpunkt der Ein- Arbeit, Haushalt und Musik sowie in Natur und Technik auf führung des Lehrplans 21 GR die Lehrmittel für Mathematik der Sekundarstufe I kann in einer ersten Phase mit bereits und Englisch. Für Romanisch als Schulsprache wird vor- bestehenden Lehrmitteln gearbeitet werden. Angepasste aussichtlich ab 2017 ein auf den Lehrplan 21 GR abge- Lehrmittel werden voraussichtlich in den Jahren 2017 bis stimmtes Lehrmittel erscheinen. 2019 erscheinen. Für diverse Fachbereiche (v. a. Natur, Mensch, Gesellschaft) Auf der Kindergartenstufe stehen für das Fach Natur, werden nach Vorliegen der deutschsprachigen Lehrmittel Mensch, Gesellschaft auf 2018 entsprechende Unterrichts- und mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen materialien in Aussicht. (ordentliches Lehrmittelbudget, Personal) lehrplankompa- Im Fach Ethik, Religionen, Gemeinschaft sowie im Fachbe- tible Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. reich Gestalten kann in einer ersten Phase auf allen Stufen Lehrplan 21 Graubünden 11
6. Kompetenzüberprüfung in den einzelnen Fächern In der Antwort der Regierung vom 17. Oktober 2013 zum te sind für Lehrpersonen im Zusammenhang mit Übertritts- Auftrag Florin-Caluori betreffend: Was bedeutet der Lehr- verfahren sowie der heute notwendigen Differenzierung und plan 21 für den Kanton Graubünden? Welche Rahmenbe- Individualisierung im Unterricht von grosser Bedeutung. dingungen müssen erfüllt werden? wird festgehalten, dass Nach Inkraftsetzung des Lehrplans 21 GR steht Klassen- im Rahmen des vorliegenden Berichts die «… Kompetenz- cockpit der Primarstufe mittelfristig nicht mehr zur Verfü- überprüfung in den einzelnen Fächern in den drei Sprachre- gung. Für diese Schulstufe wird ein neues, mit dem Lehr- gionen» dargelegt werden soll. plan 21 kompatibles Instrument zur Lernstandserhebung Auf der nationalen Ebene werden die Grundkompetenzen entwickelt (Lernlupe). Zur Sicherstellung der Kontinuität im im Rahmen des Bildungsmonitorings für die Fachbereiche Bereich der formativen Beurteilung muss über den regulä- Mathematik, Sprachen und Natur, Mensch, Gesellschaft ren Budgetprozess die Übersetzung des Instruments in die überprüft. Die Ergebnisse fliessen in die weitere Lehrplanar- Schulsprachen beantragt werden. beit, Lehrmittelentwicklung sowie die Aus- und Weiterbil- Auf der Sekundarstufe I wird in den 3. Klassen mit der In- dung an den Pädagogischen Hochschulen ein. Bei dieser kraftsetzung des neuen Lehrplans die Schnittstelle zu den Überprüfung handelt es sich um eine stichprobenbasierte weiterführenden Schulen und insbesondere zur Berufsbil- Systemevaluation. Somit wird ein Leistungsvergleich zwi- dung optimiert. In den 3. Klassen erhalten die Schülerinnen schen den Kantonen ermöglicht. Die Testergebnisse der und Schüler die Möglichkeit, im Rahmen der Individualisie- einzelnen Klassen sowie Schülerinnen und Schüler stehen rung entsprechend ihren Fähigkeiten sowie in Bezug auf ih- weder den Kantonen noch den einzelnen Schulen respekti- re Berufswahl Schwerpunkte zu setzen. Stellwerk ist ein in- ve Lehrpersonen zur Verfügung. terkantonal entwickeltes Instrument zur Lernstandsmes- In der Vergangenheit standen den Lehrpersonen Instrumen- sung, welches darüber hinaus sachdienliche Aussagen zur te für die individuelle und klassenbezogene Lernstandser- Berufseignung bereitstellt. Um die diesbezüglichen Ziele hebung zur Verfügung. In der Bündner Volksschule kam ins- des Lehrplans auf der Sekundarstufe I erfolgreich umzuset- besondere Klassencockpit auf der Primarstufe für den zen, ist die Übersetzung der Navigation sowie der Aufgaben Fachbereich Mathematik in sämtlichen Schulsprachen zum auf Italienisch notwendig. Bei der Ausarbeitung des Kon- Einsatz. Auf der Sekundarstufe I wurde in einzelnen deutsch- zepts Organisation der 3. Klasse Sekundarstufe I wird ge- sprachigen Schulen Stellwerk eingesetzt. Diese und andere prüft, ob eine allfällige Übersetzung von Stellwerk über das Instrumente zur Lernstandserhebung werden derzeit im ordentliche Budget realisierbar ist oder auch alternative Fi- Hinblick auf den Lehrplan 21 angepasst. Solche Instrumen- nanzierungsmodelle denkbar sind. Lehrplan 21 Graubünden 12
7. Handreichungen Medien und Informatik Bis zur Inkraftsetzung des Lehrplans 21 GR lässt die Regie- Schulen für den Unterricht in Medien und Informatik erstellt. rung gemäss ihrer Antwort vom 11. Dezember 2014 auf den Die Handreichung enthält insbesondere Aussagen zum Zu- Kommissionsauftrag KBK betreffend ICT-Konzept für die gang ans Netz (inkl. WLAN) und Empfehlungen in Bezug auf Volksschule des Kantons Graubünden Handreichungen den Einsatz digitaler Medien. Zudem werden Hinweise auf ausarbeiten. die voraussichtlich anfallenden Kosten gemacht. Darin werden zuhanden der Schulträgerschaften Minimal- standards betreffend die technische Grundausstattung der 8. Beurteilung und Zeugnisse Im Schuljahr 2001/02 wurden in den Volksschulen des Kan- Anpassungen tons Graubünden neue Zeugnisse eingeführt, denen ein för- Die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung und Beurteilung derorientierter, ganzheitlicher Beurteilungsansatz sowie ei- im Kanton Graubünden entsprechen in hohem Mass den ne wertschätzende Gesprächskultur zwischen den Lehrper- Vorgaben des Lehrplans 21. sonen, Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern zugrunde liegt. Diese bewährten Grundsätze Anpassungen sind in folgenden Bereichen notwendig: werden weiterhin Gültigkeit haben. – Weisungen zu Zeugnissen und Promotion: Termino logische Anpassungen (z. B. Überfachliche Kompeten- zen anstelle von Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten) – Zeugnisse: Terminologische und systematische An 8.1 Rechtliche Grundlagen passungen, webbasierte Zeugnisformulare inkl. Er läuterungen zum Zeugnis Gemäss Bündner Schulgesetz sind neben der Erreichung der Lernziele auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten promotionsentscheidend (Schulgesetz, Art. 41 und 42). Da- bei sind Promotionsentscheide primär auf die Lernförderung 8.2 Obligatorische Weiterbildungen auszurichten (Schulverordnung, Art. 38). Die Eltern/Erzie hungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler Für eine erfolgreiche Umsetzung des Lehrplans 21 GR ist werden stufengerecht in die Beurteilungs- und Entschei- eine Vertiefung der Förder- respektive Beurteilungspraxis dungsprozesse einbezogen. Mit Ausnahme der 1. und 2. unter den oben ausgeführten grundsätzlichen Überlegun- Primarklasse erfolgt die Beurteilung gemäss Schulgesetz gen notwendig. durch ein Notenzeugnis. Dieses kann durch einen individu- Dafür sind vor der Einführung des Lehrplans für sämtliche ellen Lernbericht ergänzt werden. Lehrpersonen obligatorische Weiterbildungen vorgesehen Näheres dazu regeln die Weisungen zu Zeugnissen und (Form: Schulinterne Weiterbildung, SchiWe). Die Lehrperso- Promotion vom 27. Mai 2013. nen erlangen mithilfe dieser Weiterbildung in folgenden The- menbereichen die notwendige Sicherheit: Lehrplan 21 Graubünden 13
– Beurteilung der Kompetenzen auf Basis des Lehrplans Die Aufgabe der Lehrperson ist es, auf Basis des Lehrplans 21 GR, der Lehrmittel sowie des Unterrichts: formativ, und der Lehrmittel Überlegungen dazu anzustellen, welche summativ, prognostisch Wissens- und Könnensziele sich anhand welcher Themen – Überprüfung der Lernziele im kompetenzorientierten im Unterricht auf welchem Niveau erarbeiten lassen. Das Unterricht heisst: Auch mit dem neuen Lehrplan ist das Erreichen der − Lehrpersonen-Eltern-Schüler-Gespräche zu Schul Ziele, die sich die Lehrperson für den Unterricht setzt, der laufbahnentscheiden, Promotion etc. wichtigste Massstab für die Beurteilung. Für die Notengebung ist wie bisher die Zielerreichung im Von dieser Weiterbildung sind insgesamt 2600 Lehrperso- konkreten Unterricht ausschlaggebend. nen betroffen. Für Lehrpersonen des Sonderschulbereichs werden obliga- Lernzielanpassung und Grundansprüche torische Weiterbildungen zu den Themen Lernzielanpas- Die im Lehrplan ausgewiesenen Grundansprüche sind Teil sung und Förderdiagnostik durchgeführt. des Auftrags der Schule. Sie erfüllt ihren Auftrag erst, wenn Auf der Basis des D-EDK-Fachberichts Beurteilen im Kon- der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler diese Grund- text des Lehrplans 21 sind bei der Umsetzung der Weiter- ansprüche erreicht. bildung unter anderem folgende Grundsätze zu beachten: Es wird aber auch mit dem Lehrplan 21 GR so sein, dass trotz gutem Unterricht einzelne Schülerinnen und Schüler Notengebung mit dem Lehrplan 21 GR die Grundansprüche in einem oder mehreren Fachberei- Der Lehrplan eignet sich als Orientierungsrahmen für Stand- chen nicht erreichen. Das heisst, dass das Nicht-Erreichen ortbestimmungen zur angestrebten Kompetenz. Kompetenz der Grundansprüche zwar mit einer ungenügenden Note in orientierter Unterricht beginnt mit der Unterrichtsplanung Verbindung gebracht werden kann, aber nicht immer muss. und endet bei der Überprüfung, ob die angestrebten Kom- Allein die Tatsache, dass ein Schüler oder eine Schülerin die petenzen auch tatsächlich erworben wurden. Grundansprüche eines Zyklus nicht erreicht hat, ist kein hin- Der Kompetenzaufbau eignet sich nicht als Kompetenzras- reichender Grund für eine individuelle Lernzielanpassung. ter für die summative Beurteilung sowie die Benotung. Nur Eine individuelle Lernzielanpassung hat nämlich zur Folge, wenige Kompetenzen sind linear aufgebaut, wonach eine dass bei der betroffenen Schülerin bzw. beim betroffenen Kompetenzstufe die vorherigen vora ussetzt. Für die Beur- Schüler nicht mehr das Ziel verfolgt wird, die Grundansprü- teilung müssen weitere qualitative Dimensionen einer Kom- che zu erreichen. In diesem Fall bedarf es einer Beurteilung petenz, die sich beispielsweise auf den Schwierigkeitsgrad des Lernstands der einzelnen Schülerin oder des einzelnen der Aufgabenstellung oder den Grad der Selbstständigkeit Schülers sowie der Beobachtung von Fortschritten und bei der Bewältigung der Aufgabe beziehen, hinzugedacht Schwierigkeiten in ihrem individuellen Lernprozess, sodass werden. Erfolg versprechende Fördermassnahmen eingeleitet wer- In der Praxis werden die angestrebten Kompetenzen zu den können. Für eine individuelle Lernzielanpassung braucht e inem grossen Teil durch Lehrmittel konkretisiert. Diese die- es vertiefte Abklärungen im Einzelfall. nen als «Übersetzungshilfe» zwischen Lehrplan und Unter- Diese Überlegungen stimmen in hohem Masse mit den ak- richt und definieren die Inhalte und Aufgabenstellungen, tuell gültigen Weisungen zu Zeugnissen und Promotion welche der Beurteilung zugrunde liegen. überein. Lehrplan 21 Graubünden 14
8.3 Anpassungsleistungen bezüglich Beurteilung und Zeugnisse Nachfolgend werden die notwendigen Anpassungsleistun- gen zu den Themen Beurteilung und Zeugnisse tabellarisch dargestellt: Aufgabe Kurzbeschrieb Aufwand Kosten (Personentage) Schulgesetz unverändert – – Schulverordnung unverändert – – Weisungen zu Zeugnissen Überarbeitung: 5 d (inkl. Übersetzung) intern und Promotion Terminologie Richtlinien Sonderpädagogische Überarbeitung: 5 d (inkl. Übersetzung) intern Massnahmen Terminologie Zeugnisformulare Überarbeitung: AVS: 5 d intern Terminologie, neue Fächer / extern ca. Fr. 40 000.– Systematik, Überfachliche Kompetenzen Lernberichte Überarbeitung: 5 d (inkl. Übersetzung) intern (inkl. Bereich Sonderschulung) Terminologie Weiterbildung zu Kompetenz- Obligatorische vgl. Kapitel 10.1 orientierter Beurteilung Weiterb ildung: SchiWe inkl. Handreichungen 9. Kommunikation Der Lehrplan 21 GR stösst bei einem breiten Publikum auf 9.1 Zielgruppen grosses Interesse. Es ist daher für eine erfolgreiche Umset- zung wichtig, Neuerungen im Zusammenhang mit der Ein- 1. Zielgruppe (aktiv) führung des Lehrplans den Betroffenen und Interessierten Die erste Zielgruppe umfasst die Schulbehörden, Schullei- aufzuzeigen. Das EKUD kommuniziert transparent und legt tungen, die PHGR, die Resonanzgruppe Lehrplan 21 GR dabei den Fokus auf Meilensteine. Die Kommunikationsziele sowie weitere Fachpersonen. Diese Zielgruppe hat eine ak- entsprechen weitgehend den bisher kommunizierten Zielen tive Rolle in Bezug auf die Kommunikation während der Um- des Gesamtprojekts Lehrplan 21. setzungsphase und wird von der Begleitgruppe Lehrplan 21 GR mit aktueller, handlungsorientierter Kommunikation in ihrer Tätigkeit und in ihren Kommunikationsaufgaben un- terstützt. Lehrplan 21 Graubünden 15
2 . Zielgruppe (passiv) Die Zielgruppen der direkt und indirekt Betroffenen und In- Die zweite Zielgruppe setzt sich wie folgt zusammen: teressierten erhält zum richtigen Zeitpunkt die wesentlichen – Regelschulen (inkl. Privatschulen) und Sonderschulen Informationen. Es ist insbesondere wichtig, dass die weiter- – Sekundarstufe II (Mittel- und Berufsschulen) führenden Schulen der Sekundarstufe II rechtzeitig über die – Amt für Höhere Bildung (AHB) notwendigen Informationen verfügen. – Amt für Berufsbildung (AfB) – Lehrpersonen Graubünden (LEGR) – Schulbehördenverband Graubünden (SBGR) – Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Graubünden 9.2 Zuständigkeiten (VSLGR) – Bündner Spital- und Heimverband (BSH) bzw. Konfe- Die externe Kommunikation definiert der Departementsvor- renz Kinder- und Jugendinstitutionen (KKJ) steher. Er entscheidet über aktive Kommunikationsmass- – Eltern/Erziehungsberechtigte nahmen und -mittel und repräsentiert den Lehrplan nach – Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiano, Walser aussen. Sobald ein Kommunikationsmittel zur externen vereinigung Graubünden Kommunikation freigegeben ist, lässt die Begleitgruppe – Interessierte Öffentlichkeit Lehrplan 21 GR dieses den betreffenden Zielgruppen zu- kommen. Departementsvorsteher Begleitgruppe Lehrplan 21 GR Auskunft über politische und strategische Fragen Auskunft über Zuständigkeiten, Verfahren und Prozesse Entscheide bezüglich externe Kommunikation Auskunft über offizielle Informationen, die zur Ver öffentlichung freigegeben sind 9.3 Kommunikationsmittel 9.4 Kosten Kommunikationsmittel Zur externen Kommunikation werden verschiedene Websei- Die Aufwendungen für die Kommunikation (exkl. Begleitma- ten (AVS, lehrplan.ch, PHGR) genutzt. Die Umsetzungs- terialien zu den Umsetzungsmassnahmen) werden im Ver- massnahmen werden zudem mit Materialien, Planungshilfen pflichtungskredit mit 20 000 Franken berücksichtigt (vgl. Ka- und Broschüren unterstützt. Wichtige Meilensteine des Pro- pitel 10.1). jekts werden zudem über Medienkonferenzen und Medien- mitteilungen kommuniziert. Lehrplan 21 Graubünden 16
10. Kosten 10.1 Kosten für Kanton In der nachfolgenden Tabelle sind die für den Kanton zu er- plans 21 GR zusammengefasst, welche als Verpflichtungs- wartenden einmaligen Kosten für die Umsetzung des Lehr- kredit dem Grossen Rat vorgelegt werden. Aufgaben Kosten Juni 2016 – 2021 Projektmitarbeiterin Juni 2016 – Dezember 2017 Fr. 113 620 .– Lehrplan 21 GR (webbasiert) – Übersetzungen Italienisch und Romanisch Fr. 150 000 .– Umsetzungsmassnahmen: Fr. 3 849 000 .– – Durchführung Umsetzungsmassnahmen Fr. 3 642 000.– – Konzepte sowie gedruckte Broschüren und Handreichungen Fr. 198 000.– in allen drei Sprachen – Raumkosten Fr. 9 000.– Stellvertretungskosten für obligatorische Weiterbildungen Fr. 200 000 .– Zusätzliche Kommunikationsmittel: Fr. 132 000 .– – Grafiken Website AVS Fr. 20 000.– · Übersetzungen Romanisch und Italienisch Fr. 5 000.– – Broschüren der D-EDK zur Erläuterung des Lehrplans · Anpassungen für Graubünden Fr. 10 000.– · Übersetzungen Romanisch und Italienisch Fr. 37 000.– · Layout in allen Sprachen Fr. 10 000.– · Druck Fr. 30 000.– Interne und externe Kommunikationsmittel gemäss Fr. 20 000.– Kommunikationskonzept Anpassungen Zeugnisformulare Fr. 40 000 .– Lehrmittel Ordentliches Budget Externe Fachpersonen (Begleitgruppe) Fr. 20 000 .– Total Fr. 4 504 620 .– Total (gerundet) Fr. 4 500 000 .– Lehrplan 21 Graubünden 17
10.2 Kosten für Schulträgerschaften Für die Schulträgerschaften entstehen durch die Umset- Für die 4. bis 6. Klasse wurde in deutsch- und italie- zungsmassnahmen marginale einmalige Kosten während nischsprachigen Schulen trotz Einführung zweier neuer der Umsetzungsphase. Fächer (Ethik, Religionen, Gemeinschaft, Medien und Solche einmaligen Kosten können durch die obligatorische Informatik) die bisherige Lektionendotation beibehalten Weiterbildung der Lehrpersonen entstehen, weil die Schult- bzw. gekürzt. Es fallen also keine zusätzlichen Kosten rägerschaften die Betreuung während der Blockzeiten bei an. Unterrichtsausfall gewährleisten müssen. Dank der in Kapi- Für romanischsprachige Schulen fand zur Sicher tel 4 beschriebenen langfristigen Planung von Weiterbildun- stellung der Anschlussfähigkeit ein moderater Ausbau gen in den Schulträgerschaften können die Kosten für die von Romanisch- und Deutschlektionen statt (vgl. Ka allfällige Betreuung tief gehalten werden. Mindestens die pitel 3.1). Dies kann je nach Klassengrösse und Anzahl Hälfte der Weiterbildung findet in der unterrichtsfreien Zeit Abteilungen zu Mehrkosten für die Schulträgerschaften statt und die Regelung zu den Stellvertretungen wird für die führen. Umsetzungsphase angepasst. – Sekundarstufe I: Wiederkehrende Kosten für die Schulträgerschaften können Auf der Sekundarstufe I findet für die deutsch- und auf der Primarstufe durch die Einführung des Fachs Medien italienischsprachigen Schulen über die drei Klassen im und Informatik im Bereich der Infrastruktur entstehen (z. B. Vergleich zur aktuellen maximalen Dotation der Pflicht- WLAN, Hardware etc.). Die Klärung dieser Frage erfolgt im lektionen ein moderater Ausbau um eine Wochen Rahmen der zu erarbeitenden Handreichungen für das Fach lektion statt. An romanischsprachigen Schulen bleibt Medien und Informatik (vgl. Kapitel 7). die Lektionendotation der Sekundarstufe I unverändert. Punktuell können wiederkehrende Kosten für die Schulträ- Die Schulträgerschaften haben den Schülerinnen gerschaft durch die Änderungen der Lektionentafeln entste- und Schülern der Sekundarstufe I bislang ein gezieltes hen: und umfassendes Wahlfachangebot zur Verfügung – Kindergartenstufe: gestellt. Im Wahlfachb ereich wird neu eine Angebots- Für diese Schulstufe gibt es keine Änderungen der und Durchführungspflicht in ausgewählten Fächern Lektionendotation (vgl. Kapitel 3.1). Es fallen also keine eingeführt. Der Katalog an Wahlfächern wurde gleich- zusätzlichen Kosten an. zeitig red uziert. Es ist daher davon auszugehen, dass – Primarstufe: sich die Gesamtlektionen des Pflicht- und Wahlfach In der 1. bis 3. Klasse müssen zur Erfüllung der Inhalte bereichs in einer Schulträgerschaft im bisherigen des Lehrplans die Lektionen ausgebaut werden. Rahmen bewegen. Auf der Sekundarstufe I ist daher Reduktionen der Klassenteilungen ermöglichen den die Umsetzung der Lektionentafeln kostenneutral Schulträgerschaften, dadurch potenziell entstehende realisierbar. Kosten zu neutralisieren (vgl. Kapitel 3.2). Lehrplan 21 Graubünden 18
11. Fazit und Ausblick Der Lehrplan 21 GR spiegelt das aktuelle Bildungs- und Lernverständnis. Schulische Bildung – insbesondere auf der Volksschulstufe – bedeutet die kontinuierliche, durch Lehr- personen und Lehrmittel unterstützte Aneignung von Wis- sen und Fähigkeiten. Die Dimension von Wissen und fachli- cher Bildung ist im vorliegenden Lehrplan zentral, wobei ein auf Verständnis, Wissensnutzung und Können hin orientier- tes Bildungsverständnis die Basis bildet. Die im Bericht dargestellten Massnahmen zur Umsetzung des Lehrplans 21 GR stellen sicher, dass der Unterricht in den Bündner Schulen diese Ziele erfüllt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Volksschule und zur Standortattraktivität Graubündens geleistet. Impressum Herausgeber: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzd epartement Graubünden Gestaltungskonzept: Ramun Spescha Fotografie: Ralph Feiner Februar 2016 Lehrplan 21 Graubünden 19
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