Das Digitale Gesundheitsamt - Rechtliche Anforderungen
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Das Digitale Gesundheitsamt – Rechtliche Anforderungen Mit EUR 130 Milliarden stellt der Bund ein umfassendes Konjunktur-, Wirtschaftsstärkungs- und Zukunftspaket zur Corona-Krisenbewältigung zur Verfügung, damit die deutsche Wirt- schaft möglichst schnell und gestärkt aus der Krise hervorgehen kann. Das Konjunkturpa- ket sieht vor, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) durch einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, an dem sich Bund, Länder und Kommunen beteiligen, zu stärken. Nachdem die Gesundheitsministerkonferenz am 5. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen hat, ist der Weg frei für die Digitalisierung des ÖGD und das digitale Gesundheitsamt. Der Bund wird hierfür EUR 4 Mrd. bereitstellen. Mit diesem Förderprogramm will der Bund die Gesundheitsämter Beteiligung von Ländern, Kommunen und Experten bis Frühjahr in der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung unterstüt- 2021 erarbeitet werden und Basis für das Förderprogramm sein. zen. Die Mittel können für die Hard- und Software-Ausstattung zur Verbesserung des Meldewesens und der Krisenreaktion, in Unsere Empfehlung: Informations- und Kommunikationstechnologie sowie in die da für notwendigen Schulungen der Mitarbeiter investiert werden. Landkreise, kreisfreie Städte und deren Gesundheitsämter Entscheidend wird sein, die Standards für den ÖGD so weit wie sollten schnellstmöglich mit der Statuserhebung beginnen, möglich zu harmonisieren und Interoperabilität zu gewährleis- um unter Berücksichtigung des Landesrechts die Leistungen ten. Der Bund wird zu diesem Zweck zentrale Plattformen zu bestimmen, die im Gesundheitsamt digitalisiert werden schaffen, zum Beispiel das Melde- und Informationssystem und sich auf eine Antragsstellung unmittelbar nach Inkrafttreten DEMIS, das beim Robert Koch-Institut aufgebaut wird. Die Län- des Förderprogramms vorbereiten. Neben den bundesge- der haben sich im Pakt verpflichtet, gemeinsam festgelegte Min- setzlichen Anforderungen an den ÖDG gilt es, die erforderli- deststandards einzuhalten. Ein sogenanntes „Reifegradmodell“ chen Anpassungen an die unterschiedlichen landesgesetzli- soll im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundes unter chen Regelungen frühzeitig zu berücksichtigen. Rechts- und Steuerberatung | www.luther-lawfirm.com
Das Digitale Gesundheitsamt – Rechtliche Anforderungen Unsere Leistungen: – Welche Musterverträge, Formulare, Einwilligungserklärun- gen, Datenschutzinformationen oder AGB werden genutzt? Luther unterstützt mit einem ganzheitlichen Service, der – Kooperationen und Optimierung digitaler Schnittstellen einem bewährten Phasenmodell von der Analyse über den mit anderen Behörden? Abgleich bis hin zum Umsetzungsmanagement und Control- ■ Abgleich des Status quo des Gesundheitsamts mit dem ling folgt, bei allen Schritten, die sich im Zusammenhang mit Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bzw. den zu- der Digitalisierung der Gesundheitsämter ergeben. gehörigen Förderprogrammen und dem OZG-Umsetzungs- katalog (Fit & Gap-Analyse) sowie weiterer rechtlicher An- ■ Analyse und Bewertung aller Eckpunkte des „Pakts für den forderungen, wie dem IT- oder Datenschutzrecht. Öffentlichen Gesundheitsdienst“ sowie der zugehörigen ■ Prüfung sämtlicher rechtlicher Fragestellungen, insbeson- Förderprogramme. dere zu regulatorischen Anforderungen im Gesundheits- ■ Strukturierte Aufnahme und Statuserhebung der aktuellen sektor und Infektionsschutzrecht, Vergaberecht, Vertrags- Situation durch den Einsatz detaillierter Fragebögen. gestaltung und AGB, Datenschutz- und IT-Recht sowie zur ■ Folgende Themenfelder werden erhoben (Auswahl): Inanspruchnahme der Förderprogramme und zur Möglich- – Welche Leistungen obliegen dem Gesundheitsamt? keit öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit. – Welche Leistungen werden durch das Gesundheitsamt ■ Unterstützung bei der Erstellung und Anpassung von Mus- bereits digital angeboten? terverträgen, Formularen, etc. unter Berücksichtigung der – Welche Leistungen sind aufgrund der Anforderungen Nutzer-Experience, der Anforderungen der Gesundheits- des Gesetzes zur Verbesserung des Online-Zugangs zu ämter bzw. anderen Behörden und der regulatorischen Verwaltungsdienstleistungen entsprechend OZG-Umset- Grundlagen. zungskatalog bis Ende 2022 zu digitalisieren? ■ Anforderungsanalyse und Erarbeitung von strategischen – Welche weiteren Leistungen des Gesundheitsamtes und operativen Szenarien und Prozessen sowie Hand- könnten darüber hinaus digitalisiert werden? Welche lan- lungsempfehlungen. desrechtlichen Anforderungen müssen hierbei berück- ■ Unterstützung bei der Erstellung eines Lastenhefts als sichtigt werden? Basis für Ausschreibungen sowie bei der Erstellung aller – Welche Daten werden dabei für welche Zwecke wie ver- sonstigen Vergabeunterlagen. arbeitet, ausgetauscht, etc.? ■ Umsetzungsmanagement für relevante strategische Szena- – Sind angemessene Maßnahmen zur Einhaltung der IT- rien und operative Maßnahmen einschließlich der Beglei- Sicherheit und datenschutzrechtlicher Compliance um- tung von Vergabeverfahren. gesetzt? ■ Mittelüberwachung und Controlling sowie Erstellung not- wendiger Verwendungsnachweise. Leistungsbausteine im Überblick: Prüfung Analyse Status- Fit & Gap- rechtlicher erhebung Analyse Anforderungen Unterstützung Erarbeitung Mittel- Umsetzungs- bei der Erstellung Szenarien überwachung management eines (operativ und und Controlling Lastenheftes strategisch) 2 | Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das Digitale Gesundheitsamt – Rechtliche Anforderungen Unsere Expertise: Luther steht für fokussierte Rechts- und Steuerberatung in der 2019 wurde Luther vom JUVE-Verlag als Kanzlei des Jahres gesamten Health Care & Life Science-Branche in Deutschland ausgezeichnet und ist darüber hinaus „Digitale Kanzlei 2020“. und Europa. Dazu zählen von den gesundheitlichen Versor- gungsstrukturen stationär und ambulant, über regulatorische Fragestellungen, die Absicherung komplexer Forschungsvor- haben bis hin zu Transaktionen und zur Prozessführung. Ihre Ansprechpartner: Cornelia Yzer Silvia C. Bauer Dr. Rut Herten-Koch, M.A. Rechtsanwältin, Senatorin a. D. Rechtsanwältin, Partnerin Rechtsanwältin, Fachanwältin für Berlin Köln Verwaltungsrecht, Fachanwältin für T +49 30 52133 21175 T +49 221 9937 25789 Vergaberecht, Partnerin cornelia.yzer@luther-lawfirm.com silvia.c.bauer@luther-lawfirm.com Berlin T +49 30 52133 16421 rut.herten-koch@luther-lawfirm.com Rechts- und Steuerberatung | www.luther-lawfirm.com
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