DAS HAUPTSTUDIUM - jura.uni-bonn.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Curriculum: Vertiefung der dog. Kernfächer Fortgeschrittenen-Übungen Proseminar Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung Praktische Studienzeit Schwerpunktbereichsstudium Staatliche Pflichtfachprüfung Abschichten / Freischuss / Regulärversuch? Freisemester § 25 II JAG NRW Empfehlungen
ORGANISATION IM HAUPTSTUDIUM • Abweichungen möglich Studienplanempfehlung • Veranstaltungen können vorgezogen und nachgeholt werden als Empfehlung • nicht bestandene zwischenprüfungsrelevante Teilleistungen können parallel nachgeholt werden • Besuch wird trotzdem empfohlen, vor allem im AGs sind keine Pflicht Sachenrecht allgemeinen Verwaltungsrecht mehr • Angebot zum Sachenrecht, Schuldrecht II und zum Verwaltungsrecht AT • Fakultative Klausuren Neben den großen Übungen keine Pflicht • Empfehlung: Schreiben Sie so viele Klausuren Klausuren wie möglich zu Übungszwecken mit!
DIE ÜBUNGEN • Je dogmatischem Kernfach eine Klausur • Eine HA in jenem dog. Empfohlen für das Fach, indem in der ZwP Öff. Recht 5. Semester keine HA geschrieben 3 Klausuren je wurde Semester, wovon eine bestanden werden muss Übungen 3 Klausuren 1 Hausarbeit Empfohlen für das Strafrecht BGB 6. Semester Empfohlen 3 Klausuren je 3 Klausuren je für das Semester, Semester, 4. Semester wovon eine wovon eine bestanden bestanden werden muss werden muss
DIE ÜBUNGEN - ORGANISATORISCHES • Zwischenprüfung komplett bestanden • Klausuren, wenn entsprechende Teilleistungen der Ab wann darf ich die Zwischenprüfung des dog. Fachs bestanden sind • Hausarbeiten, wenn alle Hausarbeiten und Klausuren/Hausarbeit Klausuren des dog. Kernfaches bestanden sind schreiben? • Teilnahmeberechtigung wird intern übermittelt (anders Studienortwechsler: hier ist die Vorlage des ZP-Zeugnis erforderlich) Muss ich mich • Keine Anmeldung beim Prüfungsamt anmelden? • Ggf. Anmeldung beim veranstaltenden Lehrstuhl • Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen im Schwerpunktbereich Wofür brauche ich die • Keine Voraussetzung für erste staatliche Scheine? Pflichtfachprüfung • Scheinausgabe erfolgt am Lehrstuhl
DIE ÜBUNGEN - PRÜFUNGSTEILE Klausuren Hausarbeit • 1 Klausur pro dogmatischem • In dem Fach, in dem in der Kernfach muss bestanden werden Zwischenprüfung keine • Keine Hausarbeit geschrieben wurde Wiederholungsbeschränkung • Alle Hausarbeiten der • Keine Anmeldung über Basis Zwischenprüfung müssen (ggf. am Lehrstuhl) bestanden sein • Im laufenden Semester werden je • Beachten Sie: es handelt sich um Übung 3 Klausuren angeboten. eine Vorhausarbeit Keine Abschlussklausuren. • Keine Wiederholungsbeschränkung • Klausur und Hausarbeit müssen nicht im selben Semester bestanden werden Zulassungsvoraussetzung für das Schwerpunktbereichsstudium!
DER FREMDSPRACHENSCHEIN Kann erworben werden durch: Teilnahme an einer Veranstaltung der Internationalen Rechtsterminologien (aktueller Veranstaltungskatalog auf Basis und auf der Internetseite) Juristisches Praktikum im Ausland (im Zweifel beim Justizprüfungsamt nachfragen) FFA Nähere Informationen finden Sie unter: www.jura.uni-bonn.de-> Studium-> Lehrangebote-> Fremdsprachen Ansprechpartner: Natalie von Preuschen Zusatzangebote(at)jura.uni-bonn.de Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung!
DAS PRAKTIKUM Muss selbstständig organisiert werden! Dauer: 2x 6 Wochen - einmal in der Rechtspflege, einmal in der Verwaltung Beachten Sie: Die praktische Studienzeit muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, sonst keine Anerkennung der Bescheinigung! Bescheinigung: formlos, kein Zeugnis Muster: Im Praktikumsreader Wofür? Einblicke in die Praxis Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung!
DAS PRAKTIKUM Rechtspflege Verwaltung • Rechtsanwälte • Bundesbehörden • Staatsanwaltschaft • Landesbehörden • Unternehmen der freien • Bundesministerien Wirtschaft (in Anwesenheit eines Volljuristen) • Stadtverwaltung • JVA • Industrie- und Handelskammer • Institutionen der EU In Zweifelsfällen immer beim Justizprüfungsamt nachfragen! Weitere Informationen im Praktikumsreader .
DAS PROSEMINAR Wann ? - Nach Empfehlung im 4. FS Was? - Wissenschaftliche Themenarbeit mit schriftl. und mündl. Teil - Umfang: 10 – 15 Seiten - Zeitvolumen: max 3 Wochen - thematisch unabhängig vom SPB Teilnahmevoraussetzung? - Zwischenprüfung - Teilnahme unter Vorbehalt NICHT möglich Wie ? - Proseminarangebot unter „Aktuelles“ - Anmeldung zentral über: https://learn.jura.uni-bonn.de/seminar mit Ihrer Uni-ID. - i.d.R. am Ende der Vorlesungszeit - Platzvergabe entsprechend SPB-PO Zulassungsvoraussetzung für die Seminarteilnahme i.R.d. SPB-Studiums!
DAS SCHWERPUNKTBEREICHSSTUDIUM • Angelegt auf das 4.-8.Semester Wann findet das • Durch individuelle Planung auch früher oder Schwerpunktbereichs später möglich -studium statt? • Auch nach der staatlichen Pflichtfachprüfung möglich • Bestandene Zwischenprüfung • Fortgeschrittenen-Übungen Zulassungs- Für Seminar • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an voraussetzungen einem Proseminararbeit • Einmalige Zulassung in Papierform • 6 Klausuren, davon 1 Grundlagenklausur (Wertung der besten 4) • 1 Seminararbeit Prüfungsleistungen • Anmeldung der Klausuren über Basis / Anmeldung der Seminararbeit beim veranstaltenden Lehrstuhl
MÖGLICHKEITEN DER PLANUNG DES HAUPTSTUDIUMS SPB-Studium parallel Hauptstudium und vor Staatl. Pflichtfachprüfung Teile des SPB-Studiums parallel zum Hauptstudium Teile des SPB- Studiums nach Staatl. Pflichtfachprüfung SPB-Studium komplett nach der Staatl. Pflichtfachprüfung Studienkoordination/ SB
STAATLICHEN PFLICHTFACHPRÜFUNG Schriftliche Prüfung • 3 Klausuren im Zivilrecht • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht • 1 Klausur im Strafrecht Mündliche Prüfung 5 Monate nach schriftl. Prüfung • Aktenvortrag VS der Ladung: • Prüfungsgespräch - mind. 3 KL bestanden und - mind. 21 Punkte Studienkoordination/ SB
ZEITPUNKT/ ART DER STAATLICHEN PFLICHTFACHPRÜFUNG Staatliche Pflichtfachprüfung im … Regulärversuch Freiversuch Abschichten (§ 25 JAG-NRW) (§ 12 JAG-NRW) - Meldung nach dem 9. FS - Meldung spätestens am - Meldung 1. Block frühestens Ende des 8. FS nach 5. FS bis spätestens am Ende 7. FS - Ununterbrochenes Studium - Ununterbrochenes Studiums Achtung! Urlaubssemester Achtung: Meldung des letzten (mit Ausnahme Erasmus) Blocks spätestens nach dem 8. führen zu einer FS. Sonst Meldung von Amts Studienunterbrechung wegen - 1 Wiederholungsversuch - 2 Wiederholungsversuche - 2 Wiederholungsversuche - Notenverbesserung - Notenverbesserung - Zeitl. „Entzerren“ der Klau- suren nach dog. Kernfächern Studienkoordination/ SB
BEISPIEL FREISCHUSS: Späteste Meldung am Ende des 8. Fachsemesters Ende des Wintersemesters ist der 31. März des jeweiligen Jahres Ende des Sommersemesters ist der 30. September des jeweiligen Jahres WS 21/ 22 = 8. FS - Ende des 8. FS = 31. März 2022 - Anmeldung beim Justizprüfungsamt mit allen erforderlichen unterlagen bis spätestens zum 31. März 2020 Studienkoordination/ SB
ZEITSTRAHL ABSCHICHTEN Schreibtermin: 6 Wochen nach der Meldung! Spätestens Ende 8. FS: Meldung 2. und Spätestens 3. dog. Fach. Ende 7. FS: Meldung des 1. dog. Fach Keine Meldung: Frühestens Meldung von Ende 5. FS: Amts wegen! Meldung 1. dog. Fach Studienkoordination/ SB
BEISPIEL ABSCHICHTEN: Wunsch: Beginn des Abschichtens nach 5. Fachsemester = SS 2022 Ende des Abschichtens nach dem 8. FS (WS 23/ 24) • Frühestens Ende 5. FS = 30. September 2022 Meldung mit allen notwendigen Unterlagen Klausurphase 1. dog. Fach, z.B. „Strafrecht“ : Nov 2022 • Z.B. Dezember 2022 (6. FS) Meldung des 2. dog. Fachs (formlos via Mail), z.B. ÖR Klausurphase Februar 2023 • Spätestens Ende des 8. FS =31. März 2024 Meldung des 3. dog. Fachs, z.B.ZR Klausurphase: Mai 2024 Achtung: • Meldung von Amts wegen, sollte das 2. und 3. dog. Fach bis dahin nicht gemeldet sein • Februar und Juli (zum Teil auch September) sind klausurfrei Monate Studienkoordination/ SB
FREISCHUSSFRISTBERECHNUNG „KORONA“: Die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln haben entschieden, dass das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 20/21 und das Sommersemester 2021 bei der Berechnung der Semesterzahl für den Freiversuch nach § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW unberücksichtigt bleiben. Berücksichtigung erfolgt von Amtswegen! Achtung: • Keine Doppelverwertung der Freisemester! (z.B. Auslandsemester WS 21/22 gibt kein zusätzliches Freisemester zum „Corona-Semester WS 21/22; Umgang mit FFA noch unklar) • Freisemesterhöchstgrenze gem. § 25 IV JAG-NRW bleibt unberührt! D.h. max. 4 Freisemester anrechnungsfähig! Studienkoordination/ SB
FREISEMESTER NACH § 25 II JAG-NRW (BITTE LESEN!) Bei der Berechnung der Semesterzahl des Freiversuchs bleiben unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung: nachweislich wegen längerer schwerer Krankheit oder aus einem anderen zwingenden Grund am Studium gehindert - unverzüglich amtsärztliche Untersuchung Studiengangsverzögerungen infolge einer Behinderung Auslandsstudium - nachweislich an Uni im Ausland eingeschrieben - Besuch von rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen, mind. 8 SWS - ein schriftlicher Leistungsnachweis im ausländischen Recht je Semester FFA Moot Court - in fremder Sprache - Besuch von Lehrveranstaltungen von mindestens sechzehn SWS - Leistungsnachweis Mitgliedschaft in gesetzlich vorgesehenen Gremien der Hochschule
ZUSATZANGEBOTE ERASMUS+: Infoveranstaltung voraussichtlich im November Fragen? erasmus@jura.uni-bonn.de Moot Court: Jessup Moot Court (Völkerrecht), Vis Moot Court (UN-Kaufrecht) und ICC Moot Court (völkerstrafrechtliche Themen): Zentrales Element: Verfassen von Schriftsätze und im Rahmen einer fiktiven Gerichtsverhandlung mündlich einen Fall vertreten. - VS: Englischkenntnisse und intensives Interesse am Thema - Dauer: ca. halbes Jahr (Semester inkl. vorlesungsfreie Zeit) - Anmeldefrist: Mitte Juni - Infoveranstaltung: ca. Mai Fragen? Bonn Moot Association: bonnmootassociation@gmail.com FFA ffa@jura.uni-bonn.de
EMPFEHLUNG: Sammeln Sie früh Klausurerfahrung! Zeitiges Erbringen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung Zulassungsvoraussetzungen der SPB-Prüfung VOR staatl. Pflichtfachprüfung Finden Sie Ihren individuellen Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung! Kommerzielles oder universitäres Repetitorium? Klausurenkurs unbedingt besuchen! Vertrauen Sie sich und Ihrer juristischen Kompetenz! Teilnahme an einem Moot-Court
Bei Fragen, Zweifeln und Unsicherheiten können Sie gerne mit dem Team der Fachstudienberatung Kontakt aufnehmen. Wir planen mit Ihnen gemeinsam auch gerne Ihren individuellen Studienverlauf! Tel.: 0228 / 73-60097 oder 73- 6703 oder per Mail: fsb@jura.uni-bonn.de WEITERHIN VIEL ERFOLG IM STUDIUM! Studienkoordination/ SB
Sie können auch lesen