DAS HAUPTSTUDIUM - jura.uni-bonn.de

Die Seite wird erstellt Dustin Schott
 
WEITER LESEN
DAS HAUPTSTUDIUM - jura.uni-bonn.de
DAS HAUPTSTUDIUM
DAS HAUPTSTUDIUM - jura.uni-bonn.de
ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM

 Curriculum: Vertiefung der dog. Kernfächer

 Fortgeschrittenen-Übungen

 Proseminar

 Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung

 Praktische Studienzeit

 Schwerpunktbereichsstudium

 Staatliche Pflichtfachprüfung

 Abschichten / Freischuss / Regulärversuch?

 Freisemester § 25 II JAG NRW

 Empfehlungen
ORGANISATION IM HAUPTSTUDIUM

                           • Abweichungen möglich

  Studienplanempfehlung    • Veranstaltungen können vorgezogen und
                           nachgeholt werden
  als Empfehlung
                           • nicht bestandene zwischenprüfungsrelevante
                           Teilleistungen können parallel nachgeholt werden

                           • Besuch wird trotzdem empfohlen, vor allem im
  AGs sind keine Pflicht     Sachenrecht allgemeinen Verwaltungsrecht
  mehr
                           • Angebot zum Sachenrecht, Schuldrecht II und
                             zum Verwaltungsrecht AT

                           • Fakultative Klausuren
  Neben den großen
  Übungen keine Pflicht
                           • Empfehlung: Schreiben Sie so viele Klausuren
  Klausuren                  wie möglich zu Übungszwecken mit!
DIE ÜBUNGEN

• Je dogmatischem
  Kernfach eine Klausur

• Eine HA in jenem dog.
                                                        Empfohlen für das
  Fach, indem in der ZwP              Öff. Recht
                                                        5. Semester
  keine HA geschrieben               3 Klausuren je
  wurde                                Semester,
                                      wovon eine
                                       bestanden
                                     werden muss

                                     Übungen
                                     3 Klausuren
                                          1
                                     Hausarbeit
                                                                       Empfohlen für das
                    Strafrecht                            BGB          6. Semester
   Empfohlen
                    3 Klausuren je                    3 Klausuren je
   für das            Semester,                         Semester,
   4. Semester       wovon eine                        wovon eine
                      bestanden                         bestanden
                    werden muss                       werden muss
DIE ÜBUNGEN - ORGANISATORISCHES

                        • Zwischenprüfung komplett bestanden
                        • Klausuren, wenn entsprechende Teilleistungen der
Ab wann darf ich die      Zwischenprüfung des dog. Fachs bestanden sind
                        • Hausarbeiten, wenn alle Hausarbeiten und
Klausuren/Hausarbeit      Klausuren des dog. Kernfaches bestanden sind
schreiben?              • Teilnahmeberechtigung wird intern übermittelt
                          (anders Studienortwechsler: hier ist die Vorlage des
                          ZP-Zeugnis erforderlich)

Muss ich mich            • Keine Anmeldung beim Prüfungsamt
anmelden?                • Ggf. Anmeldung beim veranstaltenden Lehrstuhl

                        • Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an
                          Prüfungen im Schwerpunktbereich
Wofür brauche ich die
                        • Keine Voraussetzung für erste staatliche
Scheine?                  Pflichtfachprüfung
                        • Scheinausgabe erfolgt am Lehrstuhl
DIE ÜBUNGEN - PRÜFUNGSTEILE

           Klausuren                           Hausarbeit
• 1 Klausur pro dogmatischem        • In dem Fach, in dem in der
  Kernfach muss bestanden werden      Zwischenprüfung keine
• Keine                               Hausarbeit geschrieben wurde
  Wiederholungsbeschränkung         • Alle Hausarbeiten der
• Keine Anmeldung über Basis          Zwischenprüfung müssen
  (ggf. am Lehrstuhl)                 bestanden sein
• Im laufenden Semester werden je   • Beachten Sie: es handelt sich um
  Übung 3 Klausuren angeboten.        eine Vorhausarbeit
  Keine Abschlussklausuren.         • Keine
                                      Wiederholungsbeschränkung
                                    • Klausur und Hausarbeit müssen
                                      nicht im selben Semester
                                      bestanden werden

   Zulassungsvoraussetzung für das Schwerpunktbereichsstudium!
DER FREMDSPRACHENSCHEIN

Kann erworben werden durch:

 Teilnahme an einer Veranstaltung der Internationalen Rechtsterminologien
   (aktueller Veranstaltungskatalog auf Basis und auf der Internetseite)
 Juristisches Praktikum im Ausland (im Zweifel beim Justizprüfungsamt
   nachfragen)
 FFA

Nähere Informationen finden Sie unter:
www.jura.uni-bonn.de-> Studium-> Lehrangebote-> Fremdsprachen
Ansprechpartner: Natalie von Preuschen Zusatzangebote(at)jura.uni-bonn.de

     Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung!
DAS PRAKTIKUM

Muss selbstständig organisiert werden!

 Dauer: 2x 6 Wochen - einmal in der Rechtspflege, einmal in der Verwaltung
  Beachten Sie: Die praktische Studienzeit muss in der vorlesungsfreien Zeit
  absolviert werden, sonst keine Anerkennung der Bescheinigung!

 Bescheinigung: formlos, kein Zeugnis
  Muster: Im Praktikumsreader

 Wofür?
  Einblicke in die Praxis

    Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung!
DAS PRAKTIKUM

            Rechtspflege                     Verwaltung

      • Rechtsanwälte                • Bundesbehörden

      • Staatsanwaltschaft           • Landesbehörden

      • Unternehmen der freien       • Bundesministerien
        Wirtschaft (in Anwesenheit
        eines Volljuristen)          • Stadtverwaltung

                                     • JVA

                                     • Industrie- und
                                       Handelskammer

                                     • Institutionen der EU

 In Zweifelsfällen immer beim Justizprüfungsamt nachfragen!
 Weitere Informationen im Praktikumsreader .
DAS PROSEMINAR

  Wann ?                              - Nach Empfehlung im 4. FS

  Was?                                - Wissenschaftliche Themenarbeit
                                         mit schriftl. und mündl. Teil
                                      - Umfang: 10 – 15 Seiten
                                      - Zeitvolumen: max 3 Wochen
                                      - thematisch unabhängig vom SPB

  Teilnahmevoraussetzung?             - Zwischenprüfung
                                      - Teilnahme unter Vorbehalt NICHT
                                        möglich

  Wie ?                                - Proseminarangebot unter „Aktuelles“
                                       - Anmeldung zentral über:
  https://learn.jura.uni-bonn.de/seminar mit Ihrer Uni-ID.
                                       - i.d.R. am Ende der Vorlesungszeit
                                       - Platzvergabe entsprechend SPB-PO
Zulassungsvoraussetzung für die Seminarteilnahme i.R.d. SPB-Studiums!
DAS SCHWERPUNKTBEREICHSSTUDIUM

                      • Angelegt auf das 4.-8.Semester
Wann findet das       • Durch individuelle Planung auch früher oder
Schwerpunktbereichs     später möglich
-studium statt?       • Auch nach der staatlichen Pflichtfachprüfung
                        möglich

                      • Bestandene Zwischenprüfung
                      • Fortgeschrittenen-Übungen
Zulassungs-                                                            Für Seminar
                      • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
voraussetzungen         einem Proseminararbeit
                      • Einmalige Zulassung in Papierform

                      • 6 Klausuren, davon 1 Grundlagenklausur
                        (Wertung der besten 4)
                      • 1 Seminararbeit
Prüfungsleistungen    • Anmeldung der Klausuren über Basis /
                        Anmeldung der Seminararbeit beim
                        veranstaltenden Lehrstuhl
MÖGLICHKEITEN DER PLANUNG
DES HAUPTSTUDIUMS

              SPB-Studium parallel Hauptstudium und
              vor Staatl. Pflichtfachprüfung

              Teile des SPB-Studiums parallel zum Hauptstudium
              Teile des SPB- Studiums nach Staatl. Pflichtfachprüfung

              SPB-Studium komplett nach der Staatl. Pflichtfachprüfung

Studienkoordination/ SB
STAATLICHEN PFLICHTFACHPRÜFUNG

    Schriftliche Prüfung
     • 3 Klausuren im Zivilrecht
     • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht
     • 1 Klausur im Strafrecht
    Mündliche Prüfung        5 Monate nach schriftl. Prüfung

     • Aktenvortrag
                               VS der Ladung:
     • Prüfungsgespräch        - mind. 3 KL bestanden
                               und
                               - mind. 21 Punkte
 Studienkoordination/ SB
ZEITPUNKT/ ART DER
  STAATLICHEN PFLICHTFACHPRÜFUNG

                       Staatliche Pflichtfachprüfung im …
  Regulärversuch                  Freiversuch                     Abschichten
                                  (§ 25 JAG-NRW)                  (§ 12 JAG-NRW)

- Meldung nach dem 9. FS      - Meldung spätestens am     - Meldung 1. Block frühestens
                              Ende des 8. FS              nach 5. FS bis spätestens am
                                                          Ende 7. FS
                              - Ununterbrochenes
                              Studium                     - Ununterbrochenes Studiums
                              Achtung! Urlaubssemester    Achtung: Meldung des letzten
                              (mit Ausnahme Erasmus)      Blocks spätestens nach dem 8.
                              führen zu einer             FS. Sonst Meldung von Amts
                              Studienunterbrechung        wegen

- 1 Wiederholungsversuch      - 2 Wiederholungsversuche   - 2 Wiederholungsversuche
                              - Notenverbesserung         - Notenverbesserung
                                                          - Zeitl. „Entzerren“ der Klau-
                                                          suren nach dog. Kernfächern

  Studienkoordination/ SB
BEISPIEL FREISCHUSS:

                 Späteste Meldung am Ende des 8. Fachsemesters

Ende des Wintersemesters ist der 31. März des jeweiligen Jahres
Ende des Sommersemesters ist der 30. September des jeweiligen Jahres

  WS 21/ 22 = 8. FS

  -              Ende des 8. FS = 31. März 2022

  -              Anmeldung beim Justizprüfungsamt mit allen
                 erforderlichen unterlagen bis spätestens zum
                 31. März 2020

  Studienkoordination/ SB
ZEITSTRAHL ABSCHICHTEN

         Schreibtermin:
         6 Wochen nach der Meldung!

                                                       Spätestens
                                                       Ende 8. FS:
                                                       Meldung 2. und
                                      Spätestens       3. dog. Fach.
                                      Ende 7. FS:
                                      Meldung des 1.
                                      dog. Fach        Keine Meldung:
                    Frühestens                         Meldung von
                    Ende 5. FS:                        Amts wegen!
                    Meldung 1. dog.
                    Fach

Studienkoordination/ SB
BEISPIEL ABSCHICHTEN:

Wunsch: Beginn des Abschichtens nach 5. Fachsemester = SS 2022
        Ende des Abschichtens nach dem 8. FS (WS 23/ 24)

• Frühestens Ende 5. FS = 30. September 2022  Meldung mit allen notwendigen
                                                             Unterlagen
                                                             Klausurphase 1. dog. Fach,
                                                             z.B. „Strafrecht“ : Nov 2022

• Z.B. Dezember 2022 (6. FS)  Meldung des 2. dog. Fachs (formlos via Mail), z.B. ÖR
                                         Klausurphase Februar 2023

• Spätestens Ende des 8. FS =31. März 2024                  Meldung des 3. dog. Fachs, z.B.ZR
                                                             Klausurphase: Mai 2024

 Achtung:
 •     Meldung von Amts wegen, sollte das 2. und 3. dog. Fach bis dahin nicht gemeldet sein
 •     Februar und Juli (zum Teil auch September) sind klausurfrei Monate

     Studienkoordination/ SB
FREISCHUSSFRISTBERECHNUNG „KORONA“:

Die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und
Köln haben entschieden, dass das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 20/21 und das Sommersemester 2021 bei der Berechnung der
Semesterzahl für den Freiversuch nach § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW
unberücksichtigt bleiben.

Berücksichtigung erfolgt von Amtswegen!

Achtung:
• Keine Doppelverwertung der Freisemester! (z.B. Auslandsemester WS 21/22
  gibt kein zusätzliches Freisemester zum „Corona-Semester WS 21/22;
  Umgang mit FFA noch unklar)

• Freisemesterhöchstgrenze gem. § 25 IV JAG-NRW bleibt unberührt! D.h. max. 4
  Freisemester anrechnungsfähig!

 Studienkoordination/ SB
FREISEMESTER NACH § 25 II JAG-NRW
(BITTE LESEN!)

 Bei der Berechnung der Semesterzahl des Freiversuchs bleiben
 unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung:
  nachweislich wegen längerer schwerer Krankheit oder aus einem anderen
   zwingenden Grund am Studium gehindert
   - unverzüglich amtsärztliche Untersuchung

  Studiengangsverzögerungen infolge einer Behinderung

  Auslandsstudium
   - nachweislich an Uni im Ausland eingeschrieben
   - Besuch von rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen, mind. 8 SWS
   - ein schriftlicher Leistungsnachweis im ausländischen Recht je Semester
  FFA
  Moot Court
   - in fremder Sprache
   - Besuch von Lehrveranstaltungen von mindestens sechzehn SWS
   - Leistungsnachweis

  Mitgliedschaft in gesetzlich vorgesehenen Gremien der Hochschule
ZUSATZANGEBOTE

 ERASMUS+:          Infoveranstaltung voraussichtlich im November
 Fragen?            erasmus@jura.uni-bonn.de

 Moot Court: Jessup Moot Court (Völkerrecht), Vis Moot Court (UN-Kaufrecht) und
  ICC Moot Court (völkerstrafrechtliche Themen):

  Zentrales Element: Verfassen von Schriftsätze und im Rahmen einer fiktiven
  Gerichtsverhandlung mündlich einen Fall vertreten.

  -   VS: Englischkenntnisse und intensives Interesse am Thema
  -   Dauer: ca. halbes Jahr (Semester inkl. vorlesungsfreie Zeit)
  -   Anmeldefrist: Mitte Juni
  -   Infoveranstaltung: ca. Mai

  Fragen?            Bonn Moot Association: bonnmootassociation@gmail.com

 FFA                ffa@jura.uni-bonn.de
EMPFEHLUNG:

 Sammeln Sie früh Klausurerfahrung!

 Zeitiges Erbringen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen
  Pflichtfachprüfung

 Zulassungsvoraussetzungen der SPB-Prüfung VOR staatl. Pflichtfachprüfung

 Finden Sie Ihren individuellen Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung!

 Kommerzielles oder universitäres Repetitorium?

 Klausurenkurs unbedingt besuchen!

 Vertrauen Sie sich und Ihrer juristischen Kompetenz!

 Teilnahme an einem Moot-Court
Bei Fragen, Zweifeln und Unsicherheiten können Sie gerne mit
 dem Team der Fachstudienberatung Kontakt aufnehmen.

 Wir planen mit Ihnen gemeinsam auch gerne Ihren individuellen
 Studienverlauf!

 Tel.: 0228 / 73-60097 oder 73- 6703
 oder per
 Mail: fsb@jura.uni-bonn.de

            WEITERHIN VIEL ERFOLG IM STUDIUM!

Studienkoordination/ SB
Sie können auch lesen