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In-House-Geschäfte und Interkommunale Kooperationen – Aktuelle Entwicklungen und verbleibende Spielräume für Auftraggeber Hamburger Vergabetag 2014, Hamburg, 31.01.2014 Dr. Daniel Soudry, LL.M.
Themenübersicht In-House- Interkommunale Geschäfte Kooperationen Die neuen Fall- Richtlinien beispiele 2
Wann ist ein In-Hous-Geschäft zulässig? Wenn 3 Voraussetzungen vorliegen - Beteiligungskriterium Der öff. AG ist an dem AN „beteiligt“ - Kontrollkriterium Der öff. AG übt über den AN eine „Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle“ aus - Wesentlichkeitskriterium Der AN ist „im Wesentlichen für den öff. AG“ tätig 3
Welche Anforderungen hat der EuGH aufgestellt? Kein öff. Auftrag bei Beherrschung des AN wie eigene Dienststelle und wenn dieser im Wesentlichen für AG tätig ist („Teckal“) Jede Beteiligung Privater am AN schließt In-House-Geschäft aus („Stadt Halle“) Auch bei Konzessionen müssen die Voraussetzungen für In-House-Geschäfte erfüllt sein; In-House-Geschäft geht auch bei Aktiengesellschaft mit 100%-Beteiligung („Parking Brixen“) Kein zulässiges In-House-Geschäft, wenn AG kurz nach Auftragserteilung Anteile am AN an privates Unternehmen veräußert (→ Gesamtschau!; „Stadt Mödling“) Ausreichend, wenn mehrere AG gemeinsam 100 % der Anteile an dem AN halten; Die Kontrolle des AG kann fehlen, wenn der AN eine Aktiengesellschaft ist („“Carbotermo) Es reicht für das Wesentlichkeitskriterium aus, dass der AN zu mindestens 90 % für den oder die AG tätig ist („Asemfo“) 4
Welche Anforderungen hat der EuGH aufgestellt? Mit einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft ist kein In-House-Geschäft möglich („Italien“) Mehrere AG dürfen Anteile an einem AN haben, solange sie diesen gemeinsam wie eine eigene Dienststelle kontrollieren (→ Mehrheitsbeschluss genügt! -„Coditel Brabant“) Aktiengesellschaften sind grds. In-House-fähig; bloße Möglichkeit privater Beteiligung schadet nicht; Lage bei Vertragsschluss entscheidet („Sea Srl.“) Gemeinsame Kontrolle eines AN durch mehrere AG setzt voraus, dass jeder AG am Kapital beteiligt und in den Leitungsorganen vertreten ist (→ echter Einfluss? - Econord“) ??? 5
Was sagt die EU-Kommission? Leitfaden vom 4.11.2011 Betrifft Anwendung des EU-Vergaberechts auf (Sonder-)Formen der Zusammenarbeit zwischen öff. AG Nicht rechtsverbindlich, aber Orientierungshilfe
Darf ein Privater am AG beteiligt sein? Privates 1% Öffentliche Unternehmen Einrichtung 100 % Auftrag GmbH Privates Kapital in beherrschender Stelle In-House-schädlich? Andeutung: Kontrolle der Kommune über die 100 %-Tochter kann auch hier gegeben sein
Darf die Tochter der Mutter einen In-House-Auftrag geben? Kommune 100 % GmbH „Bottom-up Vergabe“ 100 % Auftrag Zulässig? GmbH Andeutung: Zulässig! Entscheidend, dass kein Privater beteiligt ist
Was ist mit Aufträgen zwischen Schwestergesellschaften? Kommune 100 % 100 % Horizontale Immobilien In-House- Grünflächen Management Geschäfte Management GmbH GmbH Zulässig? Andeutung: Zulässig! Kommune könnte auch Leistungen von A kaufen und an B weitergeben; interne Organisations- freiheit!
Ist eine Aufgabenübertragung auszuschreiben? Übertragung Kommune A einer öffentlichen Kommune B Aufgabe Ohne Ausschreibung zulässig? Andeutung: Keine Ausschreibung nötig, wenn vollständige Übertragung ohne Entgelt und Wegfall der Kontrolle über Aufgabe
Was verstößt gegen das Umgehungsverbot? Kommune Auftrag 100 % GmbH Unterauftrag Privater Ausschreibungspflicht, sonst einfache Umgehung
Was verstößt gegen das Umgehungsverbot? 2 Anteilsveräußerung (49 %) Kommune 1 Auftrag 100 % 3 49 % Abfall-GmbH Privater Dritter Unzulässig bei zeitlicher Nähe zwischen Auftrag an Abfall-GmbH und Anteilsveräußerung an Privaten Dritten (→ „Stadt Mödling“)
Themenübersicht In-House- Interkommunale Geschäfte Kooperationen Die neuen Fall- Richtlinien beispiele 13
Welche Vorteile hat eine Interkommunale Kooperation? Erfahrungs- Einsparungen schatz / / Kompeten- Synergien zen INTER- KOMMUNALE KOOPERATION Effiziente Gegenseitige Aufgaben- Hilfe erfüllung
Was spricht gegen eine Interkommunale Kooperation? Austausch Abschottung von Leistung von und Gegen- Teilmärkten leistung ist öff. Auftrag INTER- KOMMUNALE KOOPERATION Private ggf. Haushalts- wirtschaft- recht licher
Müssen Kommunen gegenseitige Aufträge ausschreiben? Leistung Kommune Kommune Vergütung EU-Kommission: Entgeltliche Austauschverträge zwischen öff. AG grds. auszuschreiben - Keine generelle Befreiung vom Vergaberecht! (vgl. EuGH,13.1.2005, C-84/03)
Wann sind Interkommunale Kooperationen befreit? Landkreis Stadtreinigung Landkreis Landkreis Hamburg AöR Landkreis Abfallentsorgungsvertrag mit gegenseitigen Verpflichtungen → Nach EuGH (9.6.2009, C-480/06) ausschreibungsfrei, wenn: • keine Beteiligung Privater • gemeinsame öffentliche Aufgabenerfüllung • gegenseitige Pflichten / Notfallregelungen / Synergien • echter Kooperationscharakter
Aufgabenübertragung als Interkommunale Kooperationen? Kreis Reinigungs- Stadt leistungen 100 % Ausschreibungspflicht? Unterauftrag Reinigungsleistungen Service GmbH EuGH (13.6.2013, C-386/11): • Kein In-House-Geschäft, da der Kreis die Stadt nicht kontrolliert • Keine vergabefreie IK, da Reinigung keine Aufgabe der Stadt • Außerdem behielt sich Kreis die Kontrolle über Ausführung vor • Im Ergebnis gewöhnlicher Austausch von Leistung gegen Entgelt
Muss der Gegenstand alle Kooperationspartner betreffen? Entgeltlicher Auftrag über Leistungen der Erdbebenvorsorge Ortskrankenkasse Universität Gemeinsame öffentliche Aufgabe? Nein! - Nur für Ortskrankenkasse öffentliche Aufgabe - Für Universität gewöhnlicher Beratungsauftrag gegen Entgelt - Daher entgeltlicher Auftrag → Ausschreibungspflicht! (EuGH, 19.12.2012, C-159/11)
Was sagt die nationale Rechtsprechung? Klinikverbund Klinikverbund Auftrag über Versorgung 100 % mit Arzneimitteln Nachprüfungsantrag Krankenhausapotheke Freie Apotheke In-House-Geschäft? Interkommunale Kooperation? → Keine Beherrschung → Keine beiden Partnern → Zu viel Drittgeschäft: obliegende Aufgabe hierzu zählen auch die → Hier bloßer Austausch des Umsätze mit anderen Vertragspartners öfff. AG! (OLG München, → Ausschreibungspflicht 21.2.2013, Verg 21/12)
Was sagt die nationale Rechtsprechung? Vertrag über Klärschlammbeseitigung Kommune Zweckverband Kündigung Nachprüfungsantrag bisheriger Vertrag Privater Entsorger Kein In-House-Geschäft mangels Kontrolle der Kommune über ZV Auch keine vergabefreie Kooperation - Nur die Kommune ist zur Beseitigung des Abfalls verpflichtet - Der ZV soll ihr dabei nur helfen - Gewöhnlicher entgeltlicher Vertrag, der auszuschreiben ist! (OLG Düsseldorf, 7.11.2012, VII-Verg 69/11; ähnlich: VK Baden-Württemberg, 31.1.2012 (1 VK 66/11))
Was sagt die nationale Rechtsprechung? Kommunale Kommune Einkauf von Elektrizität Stadtwerke GmbH Ohne 20 % des Ausschreibung Umsatzes zulässig? Kommune: „Leistungen für Privathaushalte sind Daseinsvorsorge und kein Drittgeschäft “ OLG Hamburg (14.12.2010, I Verg 5/10): Private → Doch! Stromversorgung ist keine rein kommunale Endkunden Aufgabe mehr, es besteht Wettbewerb → Belieferung privater Endkunden ist Drittgeschäft → In-House-Vergabe behindert Wettbewerb
Was sagt die nationale Rechtsprechung? Stadt A Stadt B 50 % 50 % In-House- Geschäfte Dritte Zweckverband A GmbH > 10 % > 10 % Drittgeschäft Drittgeschäft - Kombination von In-House mit Interkommunaler Kooperation möglich - Umsätze mit ZV für A kein Drittgeschäft, wenn zwischen ihnen IK - Für ZV betrifft Kooperation mit A das gewerbliche Geschäft mit Dritten - Damit keine IK und deshalb auch Umsatz von A mit ZV Drittgeschäft - Folge: A hat zu viel Drittgeschäft und ist nicht mehr In-House-fähig!
Themenübersicht In-House- Interkommunale Geschäfte Kooperationen Die neuen Fall- Richtlinien beispiele 24
Wie regeln die neuen RL In-House-Geschäfte? • „ähnliche“ Kontrolle wie über eigene Dienststellen • Mittelbare Kontrolle ausreichend („durchgehende Kette“) Vergabe- • Drittgeschäft weniger als 20 % des Umsatzes RL • „einflusslose“ Minderheitsbeteiligung an AN unschädlich • Schwester-/Enkel-Konstellationen / Bottom-Up zulässig • Klarstellungen zur Drittgeschäftsberechnung • In-House wie Vergabe-RL Sektoren- • Privilegien für verbundene Unternehmen und RL für Gemeinschaftsunternehmen Konzessions- Im Wesentlichen wie Vergabe-RL RL
Wie regeln die neuen RL Interkommunale Kooperationen? • Interkommunale Zusammenarbeit gesetzlich geregelt Vergabe- • Weniger als 20 % Drittgeschäft der Kooperation RL • Im Wesentlichen Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung • Besserstellungsverbot Privater in Erwägungsgrund (31) Sektoren- Im Wesentlichen wie Vergabe-RL RL Konzessions- Im Wesentlichen wie Vergabe-RL RL
Themenübersicht In-House- Interkommunale Geschäfte Kooperationen Die neuen Fall- Richtlinien beispiele 27
Problem: Fehlende Kontrolle Kommune 100 % Kommunal AG Kontrolle 100 % Immobilien GmbH Durchgreifende Kontrolle bei zwischengeschalteter AG problematisch Vorstand nach §76 Abs. 1 AktG unabhängig von Gesellschaftern (BGH, 3.7.2008, I ZR 145/05)
Lösung: Sicherung der Kontrolle Kommune Beherrschungs- und Kontroll- 100 % mechanismen bzgl. GmbH Kommunal AG Kontrolle 100 % Immobilien GmbH Bei vertraglich abgesichertem Einfluss der Kommune auf die GmbH ist ein In-House-Geschäft ausnahmsweise möglich (Einzelfall!)
Lösung: Umstrukturierung In- Kommune House- Auftrag 100 % 100 % Kommunal AG Immobilien GmbH Unmittelbare Kontrolle der Kommune über die GmbH hergestellt
Problem: Zu viel Drittgeschäft Kommune 100 % Keine In-House- Immobilien Geschäfte Management GmbH 100 % > 10 % Grünpflege Drittgeschäft Private GmbH Dritte Nach geltendem Recht noch 10 %-Grenze, a.A. OLG Celle: 7,5 % (Neue RL: 20 %-Grenze)
Lösung: Umstrukturierung Kommune 100 % In-House- 100 % Geschäfte Immobilien Grünpflege GmbH Management GmbH Drittgeschäft Private Dritte Aber: häufig hat die andere Gesellschaft nicht die erforderliche Ausstattung/Kapazitäten/Know-How
Lösung: Neugründung Kommune In-House- 100 % Geschäfte Immobilien Management GmbH Kommunale Grünpflege 100 % GmbH Drittgeschäft Grünpflege Private GmbH Dritte Gründung einer reinen In-House-Gesellschaft Aber: größtmögliche Trennung der Geschäfte wegen mittelbarer Drittumsatzzurechnung! (OLG Düsseldorf, 28.7.2011, VII-Verg 20/11)
Nachträgliche Ausweitung auf zusätzliche Leistungen? Kommune Privater 1 2 Ausschreibung der Anteile Leistungsvertrag erfolgte ÖPP GmbH Leistungsvertrag auszuschreiben? 3 Weitere Leistungen? Weitere Leistungen auszuschreiben?
Nachträgliche Ausweitung auf zusätzliche Leistungen? Ausschreibung der Anteile ausreichend / Keine erneute Ausschreibung des Leistungsvertrages, wenn: Gesellschaftszweck Spätere Anteilsverkauf Zusatzleistungen bei in transparentem keine Anteilsverkauf und wettbewerblichen wesentliche klar Verfahren Vertragsänderung Umrissen (EuGH, 15.10.2009, (EuGH, C-196/08- 19.6.2008, „Acoset“) C-480/06 – „Pressetext“)
Wie wirken sich ungeheilte Verstöße aus? 3 Anteilsverkauf ? Kommune Privater A Privater B 50 % 50 % 2 1 Auftrag ohne Gründung Muss aufgrund des Ausschreibung Verstoßes der ÖPP GmbH spätere Anteilsverkauf ausgeschrieben werden?
Wie wirken sich ungeheilte Verstöße aus? 3 Anteilsverkauf Kommune Privater A Privater B → Nein! Mangel der 1 Ausschreibung wirkt nicht 2 fort Auftrag ohne Ausschreibung → Immer nur konkretes Geschäft zu betrachten ÖPP GmbH → Kein „erst-recht-Schluss“ im Sinne der Rechtssicherheit (OLG Naumburg, 29.4.2010, 1 Verg 3/10)
Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwalt Dr. Daniel Soudry, LL.M. E-Mail: ds@soudry.de Königsallee 61 Kurfürstendamm 102 40215 Düsseldorf 10711 Berlin T +49 (0) 211 749 587 48 T +49 (0) 30 895 631 40 F +49 (0) 211 749 587 48 0 F +49 (0) 30 895 631 70 Newsletter unter update-vergaberecht@soudry.de soudry.de 38
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