"DAS IPREG AUS DES SICHT DES BEATMUNGSMEDIZINERS/IN" DR. MED. ERIK ERNST, CHEFARZT DER KARL-HANSEN KLINIK IN BAD LIPPSPRINGE, FACHARZT FÜR ...

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„Das IPReG aus des Sicht des Beatmungsmediziners/in“

  Dr. med. Erik Ernst, Chefarzt der Karl-Hansen Klinik
                   in Bad Lippspringe,
 Facharzt für Pneumologie und intern. Intensivmedizin

                         Aktuell:20 Betten HICU (inkl. vvECMO)
                                20 Betten RICU (Weaning)
                                 7 Betten häusl. Beatmung
                                18 Betten „Coronareserve“
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08.11.2012
"DAS IPREG AUS DES SICHT DES BEATMUNGSMEDIZINERS/IN" DR. MED. ERIK ERNST, CHEFARZT DER KARL-HANSEN KLINIK IN BAD LIPPSPRINGE, FACHARZT FÜR ...
Außerklinische Beatmung
Derzeitige Situation:
15.000 bis 20.000 ambulant intensivversorgte Patienten
85% der außerklinisch beatmeten wurden nie in einem Weaningzentrum behandelt
Weaningerfolge in der KHK etwa 75%
Zur Zeit nur sehr wenige lokale Betreuungskonzepte für außerklinisch
langzeitbeatmete Patienten

Politik sieht Qualitätsmängel und Fehlanreize im System der außerklinischen
Beatmung und der Einschleusung in die außerklinische Beatmung
Intensivpflege- und
Rehabilitationsstärkungsgesetz
– IPReG
(verabschiedet am 02.07.2020 vom dt. Bundestag,
18.9.20 Bestätigung Bundesrat)
Die wesentlichen Regelungen der
               außerklinischen Intensivpflege:

Es wird ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das SGB V
aufgenommen. Nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte dürfen außerklinische
Intensivpflege verordnen.

 „Für die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege besonders qualifiziert sind insbesondere
  Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für
  Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Pneumologie zur Behandlung
  von Kindern und Jugendlichen, sowie Fachärzte für Anästhesiologie/Anästhesie, Fachärzte für Neurologie
  oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin.“

                                             Frage:
                                             Ist dies aus der Niederlassung möglich?
                                             Was passiert, wenn sich niemand
                                             findet?
Der/die verordnende Vertragsarzt/in mit besonderer Qualifikation muss
 Therapieziele mit den Patienten erörtern und individuell festlegen.
 Potential zur Reduzierung der Beatmungszeit bis zur vollständigen
 Entwöhnung inkl. der notwendigen Maßnahmen muss erhoben und
 dokumentiert werden.                 Sehr hoher Aufwand, unklare
                                      Vergütung. Je nach Region kaum
                                      entsprechende Vertragsärzte/innen

Damit Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert
versorgt werden, haben die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im
Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich insbesondere zu
prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden
kann.

                                       Frage: müssen zuhause
                                       versorgte Patienten jedes Jahr
                                       Angst um Ihre Versorgung haben?
Außerklinische Intensivpflege kann in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Hilfe für
behinderte Menschen, in qualitätsgesicherten Intensivpflege-Wohneinheiten, in der
eigenen Häuslichkeit sowie in geeigneten Orten, wie z.B. betreuten Wohnformen, Schulen,
Kindergärten und Werkstätten erbracht werden

                                              Normale Pflegeheime können
                                              versorgen?
                                              Qualität der Versorgung?

    „Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen
    Gründen scheitert, werden Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Pflege-
    einrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet.“

                                    Frage: Wenn Heimkosten um 50% gesenkt
                                    werden, bleiben 50% Eigenanteil!
                                    Wirklich Anreiz, nicht in WG versorgen zu
                                    lassen?
Die Kostenübernahme gilt für sechs Monate auch dann weiter, wenn sich der
Gesundheitszustand der versicherten Person bessert und außerklinische
Intensivpflege nicht mehr nötig ist. Die Krankenkassen können die Leistungsdauer in
ihrer Satzung noch verlängern. Sehr sinnvoll! Weiterversorgung nach
                                erfolgreichem Weaning aus der WG heraus
                                oft sehr problematisch

  Nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste dürfen außerklinische Intensivpflege
  erbringen. Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden bundeseinheitlich in
  Rahmenempfehlungen formuliert.
                                               Auftrag an den GBA
                                               Sinnvoll, da bundesweite
                                               Standards festgelegt werden
Bei allen Patientinnen und Patienten, bei denen eine Entwöhnung von der Beatmung
möglich erscheint, soll vor Entlassung aus dem Krankenhaus ein Entwöhnungsversuch
erfolgen. Dafür werden Anreize gesetzt und eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Wird ein
Entwöhnungsversuch nicht veranlasst, drohen Vergütungsabschläge.
                                  Prinzipiell sinnvoll.
                                  Gibt es genug Betten in Weaningbetten?
                                  Wie wird überhaupt „Weaningzentrum“
                                  definiert?

                          Steht Qualitätsverbesserung oder

                          Kostenreduktion im Vordergrund?
36 Monate Übergangsfrist
GBA soll Richtlinie erstellen
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