"DAS IPREG AUS DES SICHT DES BEATMUNGSMEDIZINERS/IN" DR. MED. ERIK ERNST, CHEFARZT DER KARL-HANSEN KLINIK IN BAD LIPPSPRINGE, FACHARZT FÜR ...
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„Das IPReG aus des Sicht des Beatmungsmediziners/in“ Dr. med. Erik Ernst, Chefarzt der Karl-Hansen Klinik in Bad Lippspringe, Facharzt für Pneumologie und intern. Intensivmedizin Aktuell:20 Betten HICU (inkl. vvECMO) 20 Betten RICU (Weaning) 7 Betten häusl. Beatmung 18 Betten „Coronareserve“
Außerklinische Beatmung Derzeitige Situation: 15.000 bis 20.000 ambulant intensivversorgte Patienten 85% der außerklinisch beatmeten wurden nie in einem Weaningzentrum behandelt Weaningerfolge in der KHK etwa 75% Zur Zeit nur sehr wenige lokale Betreuungskonzepte für außerklinisch langzeitbeatmete Patienten Politik sieht Qualitätsmängel und Fehlanreize im System der außerklinischen Beatmung und der Einschleusung in die außerklinische Beatmung
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG (verabschiedet am 02.07.2020 vom dt. Bundestag, 18.9.20 Bestätigung Bundesrat)
Die wesentlichen Regelungen der außerklinischen Intensivpflege: Es wird ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das SGB V aufgenommen. Nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen. „Für die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege besonders qualifiziert sind insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Pneumologie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen, sowie Fachärzte für Anästhesiologie/Anästhesie, Fachärzte für Neurologie oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin.“ Frage: Ist dies aus der Niederlassung möglich? Was passiert, wenn sich niemand findet?
Der/die verordnende Vertragsarzt/in mit besonderer Qualifikation muss Therapieziele mit den Patienten erörtern und individuell festlegen. Potential zur Reduzierung der Beatmungszeit bis zur vollständigen Entwöhnung inkl. der notwendigen Maßnahmen muss erhoben und dokumentiert werden. Sehr hoher Aufwand, unklare Vergütung. Je nach Region kaum entsprechende Vertragsärzte/innen Damit Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, haben die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich insbesondere zu prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann. Frage: müssen zuhause versorgte Patienten jedes Jahr Angst um Ihre Versorgung haben?
Außerklinische Intensivpflege kann in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, in qualitätsgesicherten Intensivpflege-Wohneinheiten, in der eigenen Häuslichkeit sowie in geeigneten Orten, wie z.B. betreuten Wohnformen, Schulen, Kindergärten und Werkstätten erbracht werden Normale Pflegeheime können versorgen? Qualität der Versorgung? „Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Pflege- einrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet.“ Frage: Wenn Heimkosten um 50% gesenkt werden, bleiben 50% Eigenanteil! Wirklich Anreiz, nicht in WG versorgen zu lassen?
Die Kostenübernahme gilt für sechs Monate auch dann weiter, wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Person bessert und außerklinische Intensivpflege nicht mehr nötig ist. Die Krankenkassen können die Leistungsdauer in ihrer Satzung noch verlängern. Sehr sinnvoll! Weiterversorgung nach erfolgreichem Weaning aus der WG heraus oft sehr problematisch Nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste dürfen außerklinische Intensivpflege erbringen. Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden bundeseinheitlich in Rahmenempfehlungen formuliert. Auftrag an den GBA Sinnvoll, da bundesweite Standards festgelegt werden
Bei allen Patientinnen und Patienten, bei denen eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll vor Entlassung aus dem Krankenhaus ein Entwöhnungsversuch erfolgen. Dafür werden Anreize gesetzt und eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Wird ein Entwöhnungsversuch nicht veranlasst, drohen Vergütungsabschläge. Prinzipiell sinnvoll. Gibt es genug Betten in Weaningbetten? Wie wird überhaupt „Weaningzentrum“ definiert? Steht Qualitätsverbesserung oder Kostenreduktion im Vordergrund?
36 Monate Übergangsfrist GBA soll Richtlinie erstellen
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