Das Magazin für Deine Region - Preisliste
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Verlagsangaben Preisliste/Mediadaten 2022 (Stand 12/2021) Preise bei Einzelbuchung WortWerk Siegen GmbH Verbreitung und Auflage Amtsgericht Siegen, HRB 10562 Anzeige/PR Format Nettopreis Fürst-Johann-Moritz-Straße 14 Erscheinungsweise alle 3 Monate 57072 Siegen Auflage (Print) 10.000 Exemplare 4 Seiten PR 436 x 300 mm 4.190 € E-Magazin www.top-magazin-siegen.de Telefon 0271 2346348 Verkaufspreis 4,50 Euro E-Mail buero-siegen@top-magazin.de Verbreitung Siegen-Wittgenstein und angrenzende Gebiete topmagazin_siwi 2 Seiten PR 3.190 € 436 x 300 mm topmagazinsiwi Verteilung Einzelversand Abos & VIP (1.500 Adressen 4.990,00 € Kombi Top Sauerland in Siegen-Wittgenstein & Nachbargebiet, Lesezirkel, Pressevertrieb (Kiosk), 1 Seite PR/ Anzeige 2.190 € Anzeigenkunden Ansprechpartner 218 x 300 mm Gratis-Auslage Apotheken, Gartencenter, Blumenläden, 3.990,00 € Kombi Top Sauerland Lebensmittelhandel (Biomärkte/Selgros METRO), Getränkemärkte, Friseure, Melanie Heider 1/2 Seite Anzeige Waschanlagen, TÜV/DEKRA,Rathäuser, Geschäftsführung 218 x 143 mm 1.290 € Hofläden, Wochenmärkte, Bäckereien, Chefredaktion 2.390,00 € Kombi Top Sauerland Metzgereien, Fitnessstudios u.v.m. m.heider@top-magazin.de 0271 2346348 0163 2756187 1/3 Seite Anzeige hoch 75 x 300 mm 890 € Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. 1.590,00 € Kombi Top Sauerland Vincenzo Cudemo Datenanlieferung Vertrieb v.cudemo@top-magazin.de 1/3 Seite Anzeige quer 890 € 218 x 100 mm 0271 2339457 1.590,00 € Kombi Top Sauerland Dateiformat druckfähiges PDF 0170 2763270 Anschnitt 3 mm Beschnittzugabe rundum Auf lösung mindestens 300 dpi; 4-Farb-Modus (CMYK) Schriften in Pfade umgewandelt oder eingebettet Sina Fröhlich Farbraum ISOcoated_v2_300%_eci Grafik & Fotografie U2 2.990 € U3 2.790 € U4 3.290 € Datenversand anzeige-siwi@top-magazin.de s.froehlich@top-magazin.de 0271 23866556 01515 2920157 Bärbel Heinemann Ausgaben und Termine Büromanagement buero-siegen@top-magazin.de Platzierungswunsch: 10 % Aufpreis auf Listenpreis | Branchen-Exklusivität: ab 4 Seiten; 15 % Aufpreis auf Listenpreis 0271 23866555 Sie möchten Ihre Reichweite steigern? Platzieren Sie Ihre Werbung parallel im Top Magazin Sauerland (+ 10.000 Exemplare) Frühjahr 2022 (01/2022) oder im Südwestfalen Manager (+ 20.000 Exemplare) – dem führenden Wirtschaftsmagazin der Region Druckunterlagenschluss: 24.02.2022 Christina Kaiser Erscheinungstermin: Ende März Werkstudentin c.kaiser@top-magazin.de Sommer 2022 (02/2022) Druckunterlagenschluss: 02.06.2022 Zusätzliche Werbemöglichkeiten Erscheinungstermin: Anfang Juli Brigitte Poppe Herbst 2022 (03/2022) Mediabetreuung Druckunterlagenschluss: 02.09.2022 (Verteilstellen) Top Produkte 1/6 Seite 190 € Erscheinungstermin: Anfang Oktober Top Pinnwand Winter 2022 (04/2022) Druckunterlagenschluss: 18.11.2022 Miriam Lobato Gonzalez Top Thema ab 399 € Erscheinungstermin: Mitte Dezember Mediabetreuung (pro Ausgabe limitiert) ab 1/4 Seite (auf Anfrage) m.lobato@top-magazin.de 0170 5843337 Sonderkonditionen bei Mehrfachbuchung: Sprechen Sie uns auf unsere Top Pakete an!
» AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Top Verlage | Stand 1/2021 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Online-/ Print-Anzeigen / PRs. 1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der des Verlages ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten. unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels 2. Veröffentlichungsfrist: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen müssen (außer bei nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist Jahres, ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, geltend gemacht werden. abgerufen und veröffentlicht wird. 12.2. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus 3. Anzeigenabruf: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen hinaus, weitere Anzeigen abzurufen. Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen 4. Auftrag-Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden 12.3. Produkthaftung: Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung Nachlass dem Verlag zu erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 12.4. Verjährung: Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung 5. Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales vorsätzlichem Verhalten beruhen. Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer 13. Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Erfolgt die Stornierung innerhalb Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. von sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung Anzeigenpreises; Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug der Pauschalen den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Anzeigen- nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Verschiebung: Im Falle einer Verschiebung von Anzeigenschaltungen (z. B. auf die nächste 14. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages. oder übernächste Ausgabe) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem 15. Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Auftraggeber 10 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. entstanden ist. Eine Anzeigenverschiebung innerhalb von sechs Wochen vor Erscheinungstermin kommt einer Stornierung gleich, so dass das oben zur Anzeigen-Stornierung Gesagte gilt. 16. Zahlungsverzug: Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann 6. Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Nachlässe und Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Rabatte werden im Fall des Zahlungsverzuges nachbelastet; ein Anspruch auf sie besteht Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 %. nicht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der 7. Auftrags-Ausführung: Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröff entlicht weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich off enstehender Rechnungsbeträge vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist. abhängig zu machen. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren 17. Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung. Billigung bindend. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 18. Aufrechnungen: Die Aufrechnungen sind nur zulässig mit Gegenansprüchen, die vom Verlag 8. Kennzeichnungspflicht: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 19. Gestaltungs-Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche 9. Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden. 10. Haftung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die 20. Preisminderungsansprüche: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage (oder wenn eine Auflage für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher nicht genannt ist) die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften ggf. die durchschnittlich und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröff entlichung einer bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., 11. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber sind die druckfertigen PDF-Dateien bis spätestens 10 bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Tage vor Erscheinen des Magazins an den vom Verlag genannten Grafikpartner kostenfrei zu Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der liefern. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag 21. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung anden gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. nach Auftragsablauf. 12. Rechte und Pflichten: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich 22. Datenschutz: Der Verlag wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Auftraggebers die geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des (DSGVO), wahren. anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige 23. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. 24. Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem 12.1. Zahlungsminderung: Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die umseitig angegebene Verlagsanschrift bzw. der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen Standort des herausgegebenen Verlagsproduktes. ® Top Magazin ist ein eingetragenes Warenzeichen der Top of the Tops + Top Magazin International GmbH & Co. Verlags- und Lizenz KG
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