Das Maß ist voll !! - Zittau-live

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Freiwillige Feuerwehr Zittau
Ortsfeuerwehr Zittau – Abteilung I / Innenstadt
Franz-Könitzer-Straße 9-11
02763 Zittau

Oberbürgermeister der Stadt Zittau - Herr Thomas Zenker

Stadträte aller Fraktionen der Stadt Zittau

                           Das Maß ist voll !!
                 - Offener Brief der Kameraden der Abteilung Innenstadt -

     Sehr geehrter Herr Zenker, sehr geehrte Stadträte, werte Damen und Herren,

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt es an der Feuerwache keine ausgewiesenen
Parkplätze für Feuerwehrangehörige. Im Alarmfall werden die Fahrzeuge der Einsatzkräfte
auf der Franz-Könitzer-Straße, meist in Doppelreihe, abgestellt – der §35 der StVO räumt
in diesem Falle Sonderrechte ein. In diesem speziellen Fall können Fahrzeuge, allerdings
nur für den Zeitraum des Einsatzes, dort kurzfristig geparkt werden. Ein dauerhaftes
Parken während der Dienstvorbereitung, Dienstteilnahme oder Einsatznachbereitung ist
nicht gestattet.

Daher wurden in den letzten Jahrzehnten 10 - 15 Parkkarten, ausgestellt durch das
Bürgeramt der Stadt Zittau, zur ausschließlichen Nutzung durch die Angehörigen einer
Feuerwehr, unter anderem an die Kameraden der Abteilung I, durch den diensthabenden
Zentralisten der Feuerwehr, bei Bedarf eine Parkkarte für den Bereich „O“ der Zittauer
Innenstadt temporär und gegen Unterschrift für die Dienstteilnahme,
Jugendfeuerwehrdienst, Vorbereitungsarbeiten usw. ausgehändigt,
- die Stelle des Zentralisten wurde allerdings zum 01.01.2020 eingespart.

Anfang dieses Jahrs wurde uns durch unseren Ortswehrleiter, Herrn Klausch, mitgeteilt,
dass die zentrale Ausgabe von Parkkarten an die Feuerwehr für Parkplätze in der
Innenstadt, wie bisher gehandhabt, ab sofort nicht weitergeführt wird. Parkmöglichkeiten
bestünden u.a. an der Turnhalle Ottokarplatz, ebenso wäre es möglich die
kostenpflichtigen Parkplätze in der Nähe der Wache zu nutzen, allerdings ohne Erstattung
der Kosten. Daher haben wir für Kameraden der Abteilung personalisierte Parkkarten
beantragt, um unsere ehrenamtliche Tätigkeit für die Bürger der Stadt Zittau weiterhin
durchführen zu können. (Das Schreiben mit ausführlichen Begründungen ist in Kopie beigefügt, sowie
deren Ablehnung durch die Referatsleiterin Stadtordnung und Bußgeldstelle).

Die Ablehnung des Bescheides mit den Worten - Zitat:

      „Es geht lediglich darum das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe der Wache
  abzustellen, um die anfallenden Aufgaben wahrzunehmen. Der Wunsch Zeit, Weg
    und Geld zu sparen ist jedoch nicht ausreichend, um Ausnahmen von einem
                      verkehrsbezogenen Verboten zu erteilen.“

- fühlt sich wie ein Schlag ins Gesicht an und tritt unser ehrenamtliches, wie auch
finanzielles Engagement für die Stadt Zittau mit Füßen und wertet es völlig ab.
Wir sind kein Tischtennis-Club oder der örtliche Geflügelzüchter-Verein, welcher zur
Aufwertung des Vereinslebens eine Vergünstigung einfordert, nein im Gegenteil, wir sind
DIE FEUERWEHR der Stadt Zittau, welche in gerufen wird, um ihren Bürgern in Notlagen
zu helfen, Sachwerte zu schützen und andere Gefahrenlagen abzuwehren…

Um dies leisten zu können, hat jede Kameradin und jeder Kamerad einen hohen Anteil
seiner Freizeit aufgewendet, um sich das Wissen anzueignen, diese Arbeiten ausführen zu
können. Weiterhin wenden wir jede Woche noch mindestens zwei weitere Stunden
unserer Freizeit auf, um diesen Wissensstand zu festigen und zu vertiefen.
Hinzu kommen die vielen Stunden im aktiven Einsatzdienst nach Alarmierungen.

Um zu Ihnen zu verdeutlichen welcher Zeitaufwand nötig ist, hier ein kurzer Abriss über
die Ausbildung eines Freiwilligen Feuerwehrangehörigen:

Feuerwehrgrundlehrgang/Truppmann; Teil 1:             70 Stunden
Truppmann Ausbildung am Standort; Teil 2:             80 Stunden
Sprechfunker:                                         16 Stunden
Atemschutzgeräteträger:                               25 Stunden
Truppführer:                                          35 Stunden
Motorkettensägeführer:                                35 Stunden
Gesamt                                               261 Stunden oder

umgerechnet fast 33 Arbeitstage hat ein durchschnittlich ausgebildeter, freiwilliger
Feuerwehrangehöriger aus seiner Freizeit investiert, um im Löschfahrzeug „hinten“ sitzen
zu dürfen, und aktiv an Einsätzen teilnehmen zu können; um „vorn“ sitzen zu können,
gehört noch einiges mehr an Ausbildung dazu.
Der Maschinist hat weitere 35 Stunden seiner Freizeit investiert - LKW-Führerschein
vorausgesetzt.
Zum sicheren Fahren und Bedienen der Drehleiter sind mindestens 35 weitere Stunden
Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule, sowie ständige Fortbildung des Maschinisten
nötig...
Der Einheits- (oder auch Gruppen)führer des Löschfahrzeuges hat noch einmal 70
Stunden an der Landesfeuerwehrschule in Nardt, ein Zugführer weitere 70 Stunden
ebendort an Ausbildung absolviert.

Soviel zum Argument, das wir „Zeit sparen“ wollen – im Gegenteil wir haben für die
Gemeinschaft schon reichlich dafür aufgewendet!

Das wir „Geld sparen“ wollen, können wir Ihnen ebenfalls mit einigen Beispielen
widerlegen:

- einige Kameraden haben sich schon selbst Einsatzhosen, Jacken, Bandschlingen,
  Stiefel beschafft, da schon seit Langen nicht alles Benötigte zur Verfügung gestellt
werden kann.

- Im Alarmfall fahren wir mit unseren eigenen Fahrzeugen auf die Wache, Kosten für
  Kraftstoff, Verschleiß etc. werden von uns selbst getragen, selbst eine steuerliche
  Entlastung durch das Finanzamt ist für ehrenamtliche Einsatzkräfte von Feuerwehren
  nicht vorgesehen.
- die von uns genutzten Räumlichkeiten auf der Feuerwache wurden in unserer
  Freizeit und auf eigene Kosten renoviert und zum Teil auch ausgestattet.

Unsere Alarmierungszahlen und Einsätze sind gegenüber 2015 mittlerweile auf das
knapp fünffache im Jahr 2019 gestiegen. Von der Türnotöffnung, ausgelöste
Brandmelde-Anlagen über Verkehrsunfälle, Ölspuren, Wohnungsbrände,
Unwettereinsätze, Flächen- und Waldbrände bis hin zu Großbränden reichte unser
Einsatzspektrum - nur unsere Ausrüstung ist leider nicht „mitgewachsen“.
Es fehlt uns eigentlich an allem:

(1) Für 45 aktive Angehörige stehen aktuell 23 Funkalarm-Empfänger zur Alarmierung zur
Verfügung; nach derzeit geltender Vorschrift müssten werktags von 6:00 bis 18:00 die
dreifache Menge Personal wie besetzbare Plätze in den Löschfahrzeugen alarmierbar
sein, dass bedeutet nur für unsere Abteilung:

                           12 Plätze (9x LF10 + 3x TLF 2000)
                          mal 3fache Besetzung bei Alarmierung
                          ergibt einen rechnerischen Bedarf von
                              36 Funkalarm-Empfängern!

Um der Realität näher zu kommen, müssen aber weitaus mehr als die rechnerisch
fehlenden 13 Geräte beschafft werden, da ein großer Teil der Kameraden der
Innenstadtwache außerhalb der Stadt arbeitet, und im Alarmfall nicht unser erst-
ausrückendes Fahrzeug besetzen kann.
Junge Kameraden, welche sich seit drei Jahren in der Einsatzabteilung aktiv engagieren,
in dieser Zeit ihre Ausbildung zur Einsatzkraft beendet oder mit den nötigen
Qualifikationen in die Abteilung eingetreten sind, haben deshalb noch keine
Funkalarmempfänger ausgehändigt bekommen können – das sich deren Motivation gegen
Null bewegt, ist gelinde gesagt nachvollziehbar.
Kameraden ohne Pieper werden nur per WhatsApp-Gruppe, über „Telegram“-Messenger
oder mit einem Anruf auf eigene Kosten der Kameraden über eine Einsatzalarmierung
informiert und zur Wache beordert, da es eine Sirenen-Alarmierung im Stadtgebiet seit
Jahrzehnten nicht mehr gibt.
Reserve-Geräte sind ebenfalls nicht verfügbar, so war im vergangenen Jahr unser
Ortswehrleiter über sechs(!!) Wochen nicht alarmierbar, da sein Funkalarmmelder zur
Reparatur eingeschickt werden musste.

Dieser Mangel wirkt sich massiv auf Einsatzbereitschaft und Ausrücke-Zeiten, vor allem in
den Nachtstunden aus, da im Prinzip ja nur die Hälfte der Abteilung alarmiert werden
kann. Gleichzeitig liegt ein hoher Einsatzdruck auf den Einsatzkräften, welche alarmierbar
sind und in der Regel auch einem Erwerbsleben in Vollzeit nachgehen, sowie auch eine
Familie haben.

Weiteres Manko: sofortiger Unfallversicherungsschutz besteht nur für Feuerwehr-
Angehörige nach Pieper-Alarmierung, alle anderen, ob telefonisch oder per Messenger
verständigt sind erst ab Betreten der Feuerwache unfallversichert.

(2) Die von uns schon mehrfach kritisierten Einstellungsbedingungen zur Neubesetzung
offener Stellen in den Unternehmen bzw. Tochterunternehmen der Stadt Zittau zur
Absicherung und Stärkung der Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehr haben sich bis
zum heutigen Tag nicht geändert. Die Zusage von Stadträten aus der vorigen und auch
laufenden Wahlperiode, sowie auch dem jetzigen OB der Stadt, Feuerwehr-Angehörige
aller Abteilungen der Stadt bei Stellenausschreibungen und bei gleichzeitiger Eignung zu
bevorzugen, bzw. dass der Bewerber seine Bereitschaft zum Eintritt in die Zittauer
Feuerwehr bekundet, wurden bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt.
Angehörige unserer Abteilung hatten sich u.a. beispielsweise auf die ausgeschriebene
Stelle des Hausmeisters im Rathaus vergeblich beworben, trotz Eignung...

(3) Die Höhe der Förderung seitens Freistaat und Kommune zum Erwerb eines LKW-
Führerscheins (Voraussetzung für die Ausbildung „Maschinist für Löschfahrzeuge“ bzw.
„Maschinist Drehleiter“) sollten der Wirklichkeit angepasst werden. Derzeit sind trotz der
Förderung von den Freiwilligen Kräften der Ortswehren ein Eigenanteil von ca. 1.500 –
2.000 € zu tragen. Alle Kameraden der Abteilung, welche sich für den Erwerb des LKW-
Führerscheins in ihrer Freizeit bereit erklärt haben, haben aus diesem einzigen Grund ihre
Bereitschaft wieder zurück gezogen.
In diesem Jahr verlässt mindestens ein aktiver Maschinist die Abteilung aus Altersgründen.
Ab diesem Zeitpunkt stehen uns nur noch sechs Maschinisten zur Verfügung- zur
Besetzung unserer eigenen Fahrzeuge LF10 und TLF 2000 – ggf. aber auch der
Drehleiter, TLF 4000, Gerätewagen-Logistik 2 oder Gerätewagen-Nachschub. Diese
können/müssen aber auch noch andere Funktionen wie Atemschutz-Geräteträger,
Gruppen- bzw. Zugführer besetzen. Zwei weitere sind auf Grund einer
Doppelmitgliedschaft in einer weiteren Feuerwehr nur bedingt verfügbar. Hier besteht nun
ebenfalls extrem kurzfristiger Handlungsbedarf, auf den wir auch seit vielen Jahren
vehement hingewiesen haben.
In anderen Kommunen unseres Landkreises tragen Kameraden nur einmalig 190,00 € für
die Führerschein-Ausbildung auf LKWs – es geht also auch anders!

(4) Nicht vorhandene oder defekte Schutzbekleidung
(z.B. Überhosen für Atemschutzgeräteträger sind monatelang zur Reparatur)

(5) Wechselkleidung ist nicht verfügbar. Nach Einsätzen sind alle eingesetzten Kameraden
erst wieder einsatzfähig, wenn die Schutzbekleidung nach mehreren Tagen wieder
gereinigt zur Verfügung steht; je größer der Einsatz, umso weniger Kräfte stehen in dieser
Zeit zur Verfügung. Gerade im Bereich der (wenigen) Atemschutzgeräteträger ein
unhaltbarer Zustand.

(6) Neue Einsatzhelme sind nicht für alle bzw. neue Kameraden verfügbar, diese
bekommen altes Material aus den späten 1990-ern oder frühen 2000er Jahren.

(7) Feuerwehrschutz-Schuhwerk ist für neue Kameraden in ihrer Schuhgröße aktuell nicht
verfügbar. Sie haben stattdessen (mehrfach) getragenes Material erhalten, in dem sie nur
beschwerlich laufen können.

(8) Feuerwehrschutz-Schuhwerk als Ersatz für defektes Material - nach Einsatz oder
Ausbildung, sind nicht verfügbar.

(9) An Feuerwehr-Überjacken lösen sich die Reflexstreifen - die Sicherheit und
Erkennbarkeit, gerade bei Einsätzen im Straßenverkehr, ist nicht mehr gegeben.

(10) Einsatz-Jacken für den Technische Hilfe-Einsatz sind aktuell nicht verfügbar.

(11) Schutz-Handschuhe für den Technische Hilfe-Einsatz sind aktuell nicht verfügbar.

(12) Ersatz-Handschuhe für den Brandeinsatz sind aktuell nicht verfügbar.

(13) Feuerwehrhaltegurte als Bestandteil der Erweiterten persönlichen Schutzausrüstung
sind aktuell nicht verfügbar. Vorhandenes Material müsste auf Grund des Alters vielfach
ausgesondert werden

(14) (Ersatz-) Blousons, kurz- und/oder langärmelig, zur Ausgangsuniform, sind aktuell
nicht verfügbar. Die Ausgangsuniform ist verbindlich zu Ausbildungen ab Kreisebene,
offiziellen Anlässen, aber auch zur Brandsicherheitswache im G.-Hauptmann-Theater zu
tragen.

(15) Krawatten/ Binder zur Ausgangsuniform sind aktuell nicht verfügbar.

(16) Defekte Dienstbekleidung, wie Einsatzhosen etc. müssen auf eigene Kosten
repariert, genäht, geflickt, oder wie auch immer ertüchtigt werden, um sie so lange tragen
zu können, bis sie uns buchstäblich vom Leib fallen.
Komplette, intakte Schutzausrüstung ist für jeden Kameraden die Voraussetzung, um in
einen Einsatz gehen zu können, gleichzeitig ist es gerade für Atemschutzgeräteträger die
„Lebensversicherung“, um im Falle eines Falles wieder lebend zu seiner Familie
zurückkehren zu können.

(17) Moderne Überdruck-Atemschutz-Technik wurde für die Abteilung 2019 beschafft,
kann aber bis jetzt nicht eingesetzt werden, da finanzielle Mittel zur Beschaffung von
zugehörigen, speziellen Masken-Brillen für Brillenträger erst wieder im Januar 2020 zur
Verfügung standen. Zur Zeit sind betroffene Geräteträger dabei, die benötigte Sehhilfe
kostengünstig herstellen zu lassen.

(18) Mit Stand vom 26. Januar 2020 haben nur 7 von 45 Aktiven die Möglichkeit das Tor
zur Wache mittels Transponder zu öffnen. Es können somit noch nicht einmal alle
Führungskräfte der Abteilung nach Alarmierung das Tor zur Feuerwache öffnen –
beantragt wurden 20 Transponder um allen Führungskräften, Maschinisten sowie den
Jugendwarten der Jugendfeuerwehr jederzeit den Zutritt zur Wache zu ermöglichen. Im
Einsatzfall ist die hauptamtliche Wachbereitschaft schon ausgerückt, und alle Tore der
Wache wieder verschlossen. Es ist dann im Regelfall einfach niemand mehr da um die
ersten eintreffenden Freiwilligen Kräfte einzulasssen...
Es wurden schlichtweg zu spät finanzielle Mittel bereitgestellt, um neue Schließtechnik zu
bestellen, installieren und vor allem einsatz- und alltagstauglich zu optimieren.

(19) Mehrfach wurde seitens der Abteilungsleitung beantragt, einen Teil der Aktiven im
Bereich „Erste Hilfe“ intensiver auszubilden, da auch in unserem Landkreis die
Alarmierung von Feuerwehren zu sog. First-Responder-Einsätzen zugenommen hat.
Bisher scheiterte dies immer an der Finanzierung von ca. 3.000,00 Euro.
Das DRK in Zittau hatte seinerzeit die Bereitschaft signalisiert diese Ausbildung
durchzuführen.

(20) In unserer Fahrzeughalle fällt an einigen Stellen der Putz von den Wänden, Farbe
blättert ab. Die Hallentore zum Hof sind genau so alt wie das Gebäude. Sie sind verzogen,
nicht dicht schließend, teilweise ist die EINFACH-Verglasung defekt – gerade im Winter
zieht es erbärmlich... Da aber auch einfach verglaste Fenster in der Fahrzeughalle verbaut
sind wird es sowieso nicht richtig warm. Neue Rolltore mit Zweifachverglasung sind
seinerzeit nur zur F.-Könitzer-Straße verbaut worden...
Die beabsichtigte Fortsetzung des Umbaus der Umkleidemöglichkeiten ist seit geraumer
Zeit wieder ins Stocken geraten, ebenfalls wegen fehlenden Geldes. Ein Teil der
Kameraden muss sich noch immer im beengten Gang zum Keller umziehen, bei
Alarmierungen herrscht dort ein ziemliches Gedränge und Durcheinander...

(21) Die gesetzlich geforderte Schwarz-Weißtrennung in Feuerwehr-Gerätehäusern ist auf
Grund des bautechnischen Zustandes des Gebäudes nicht durchführ- bzw. einhaltbar.
Gehäuft auftretende Krebserkrankungen bei Einsatzkräften der Feuerwehren in
Deutschland (Stichwort „Feuerkrebs“) bekommen auf Grund der hier kaum vermeidbaren
Kontaminationsverschleppungen für uns eine riesengroße Bedeutung – und Bedrohung
unserer Gesundheit.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadträte,

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich anmerken, dass die Ausrüstung der freiwilligen
Kräfte mit zeitgemäßer, moderner Schutzausrüstung, vollständiger Dienstbekleidung,
sowie Funkalarm-Empfänger (nach Ausbildungsstand Truppmann 1) die Bindung an die
Heimat-Feuerwehr maßgeblich erhöht, zur Teilnahme an Ausbildungen motiviert und
daran anschließend die Einsatzbereitschaft erhöht.
Der vorgenannte riesige Investitionsstau - auf den wir schon seit vielen Jahren
permanent hinweisen, in Verbindung mit den jetzt geplanten Umstrukturierungen
bei der Gesamt-Feuerwehr Zittau, dem gezielten Zerschlagen gewachsener
Strukturen ohne neue, funktionale und vor allem funktionierende Strukturen vorab
aufgebaut zu haben, hat in den letzten Wochen ein Klima von Demotivation,
Frustration und Resignation erzeugt.

Die Absage zur Ausstellung von den dringend benötigten Parkkarten war hier nur
noch der sprichwörtliche Tropfen, welcher das Fass zum Überlaufen gebracht hat.

Die Ersten aus der Einsatzabteilung haben bereits angekündigt, ihr Engagement
daraufhin zurückzufahren, selbst ihren Austritt aus der Feuerwehr wollten sie nicht
ausschließen.

Es ist zielführend und notwendig, sich mit Ihnen, Herr Oberbürgermeister, als unseren
obersten Dienstherren, und interessierten Stadträten an einen Tisch zu setzen und offen
über die bestehenden Probleme reden und tragfähige Lösungsansätze für die Zukunft zu
erarbeiten, welche beiden Seiten und Interessen gerecht werden.

Gestatten Sie uns bitte noch eine letzte Anmerkung zum Park-Problem:

Ein ständiges Abstellen von Privat-Fahrzeugen der Kameraden im Hof der Wache, wie
derzeit in Ermangelung anderer Alternativen praktiziert, blockiert die notwendigen Flächen
für die Reinigung und Pflege der Einsatzfahrzeuge, sowie schränkt es die Rangier- und
Bewegungsflächen der Einsatzfahrzeuge massiv ein. Weiterhin ist eine Nutzung des
Hinterhofes für die Ausbildung der Aktiven, wie auch Jugendfeuerwehr nicht mehr
möglich.

Mit dem Beginn weiterer Ausbildungen im Feuerwehrtechnischen Zentrum auf Kreisebene
(Truppmann, Truppführer, Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Motorkettensägeführer)
und den Nutzern der Atemschutz-Übungsstrecke des FTZ – ein Großteil aller
Atemschutzgeräteträger aller Feuerwehren der Region legt hier den geforderten, jährlich
nachzuweisenden Durchgang durch die Strecke -“Belastungstest“- ab, wird sich das
Problem weiter verschärfen, da ein Großteil der Lehrgangsteilnehmer von außerhalb
kommt. Dem Ruf unserer Stadt in den Umlandgemeinden und bei den entsendenden
Feuerwehren wird es keinesfalls zuträglich sein, wenn die ersten „Knöllchen“ an
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ausgestellt werden, denn zu den Ausbildungen und
Lehrgängen kann ebenfalls nicht das Sonderrecht nach §35 StVO in Anspruch genommen
werden.

Möglicherweise ließe sich das Parkproblem ja lösen, in dem die Beschilderung im oberen
Teil der F.-Könitzer-Straße von Zeichen 283-“Haltverbot“ zu Zeichen 286-
„eingeschränktes Haltverbot“ mit Zusatzzeichen „Feuerwehr frei“, ggf. mit Kennzeichnung
des Parkraumes auf der Straße geändert wird. Für die privaten Fahrzeuge der Kameraden
könnten dann als Berechtigungsnachweis personalisierte Parkkarten mit dem Eindruck
des Fahrzeugkennzeichens und „Feuerwehr Zittau“ ausgegeben, oder aber eine Kopie
des Dienstausweises sichtbar ausgelegt werden; Einsatzfahrzeuge der Teilnehmer an den
Lehrgängen auf Kreisebene wären ja als solche zu erkennen.

Andere Gemeinden gehen den umgekehrten Weg – und gestatten ihren ehrenamtlichen
Einsatzkräften das kostenlose Parken auf allen kommunalen Parkplätzen zur Würdigung,
Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes.

Dies allerdings war und ist nie Forderung unsererseits gewesen -
wir wollen nur unser Ehrenamt erfüllen – bitte helfen Sie uns zu helfen!

                             Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit!

Hagen Klausch
Ortswehrleiter / Zugführer

Björn Bothe
stv. Ortswehrleiter / Gruppenführer

Mike Neumann
Zugführer

Mario Wieck
Gruppenführer

Stephan Finger
Gruppenführer

Marcel Weber
Gruppenführer

Rene Gretschel
Gruppenführer

Andrea Weber
Jugendwartin
                                sowie alle weiteren 37 Kameraden
                         und Kameradinnen der Ortsfeuerwehr Zittau,
                                      Abteilung I - Innenstadt

                                         Zittau, im Januar 2020
Schreiben vom13.01.2020

Beantragung einer Ausnahmegenehmigung / eines Parkausweises
Sehr geehrte Frau Gührig

Hiermit wird beantragt, für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Zittau, Abteilung 1,
die Ausnahme Genehmigung „O“, mit dem Vermerk Feuerwehr Abt.1.für das laufende Jahr 2020.

Begründung zum Parken mit AG:

Die Gruppenführer sind zur Dienstplanung und -vorbereitung – auch unter der Woche, ganztags
verpflichtet.
Die Beauftragten -Atemschutz- müssen zur Prüfung der Einsatzfähigkeit, zum Tausch der
Pressluftatmer, die Geräte auf den Fahrzeugen nach vorgegebenen Prüf-Intervallen, vor und nach
Ausbildungen und Einsätzen prüfen und bei Bedarf erneuern. Nachweis der Dokumentation - auch
unter der Woche, ganztags.
Es werden gemeinsame, zusätzliche Ausbildungen, Arbeitseinsätze z.B. Renovierungen und Arbeiten
an dem Versorgungszug usw. durchgeführte.
Regelmäßige Nutzung des Feuerwehreigenen Sportraumes tragen zur Erhaltung der Fitness vor
allem der Geräteträger bei.
Jugendwarte, Betreuer der Abteilung Jugendfeuerwehr sind dienstags ab ca. 16:00 Uhr auf der
Wache zur Dienstvorbereitung und Durchführung der JFW.
Zusätzliche Vorbereitung / Planung von JFW-Diensten sind nicht an Zeiten gebunden, müssen aber
durchgeführt werden.
Es finden Ausbildungen der Maschinisten etc. aus den Reihen der Abteilung 1. für die
Dienstdurchführung JFW statt-> selbe Zeiten.
Vorführungen an den Schulen, Kindergarten usw. werden i.d.R. vormittags durchgeführt.
Es finden regelmäßig interne Gruppenführer-Weiterbildungen zu versch. Fachthemen auf der
Wache statt.
Betreuung / Unterstützung der tschechischen Kameraden Hodkovice nad Mohelkou zum Durchgang
Atemschutzübungsanlage fördern die grenzüberschreitende Kameradschaft.
Dies gilt auch für gemeinsame Ausbildungen und Unternehmungen, jährliche Vorbereitung Jugendlager mit
            den tschechischen Kameraden der Partnerwehren Hradek, Hasiči Liberec - Krásná Studánka usw.

Die Reinigung der Räumlichkeiten der Abt. I wird von Kameraden in deren Freizeit erledigt, ebenfalls unter
           der Woche. Das betrifft Reinigungsarbeiten und Aufräumen in Küche und Clubraum nach
           Großeinsätzen, Wachbesetzungen und Dienstdurchführungen.

Außerdem müssen Lebensmittel und Getränke nach Einsätzen wiederbeschafft werden, für nächste Einsätze.

Auch sind zusätzliche Arbeiten an Ausrüstungsgegenständen und deren Reinigung, KFZ- Pflege,
Reparaturen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft LF /TLF etc. erforderlich.
Nach Nacht- oder langwierigen Einsätzen sind oft zusätzliche frische Einsatzkräfte zur Ablösung
notwendig.
Organisation und Sicherstellung der Verpflegung der ausgerückten Kräfte bei Großschadenslage sind
ein Muss.
Spezielle, interne (Einzel-) Ausbildungen wie z.B. Maschinisten, Fahrtraining, Ein- und Unterweisung
etc. werden für die notendige Einsatzbereitschaft durchgeführt.
Brandsicherheitswache von Kameraden zu Städtischen Veranstaltungen- Spectaculum,
Weihnachtsmarkt, Ring on Feier, Tag der Vereine etc. tragen zur Sicherheit bei.

Sehr geehrte Referatsleiterin Frau Gührig,

wie sie lesen gibt sehr wohl plausible Gründe für den Erhalt der Ausnahmegenehmigung.
Die Kameraden, welche diese benötigen um ihr Ehrenamt auszuführen, sind von mir belehrt
worden, dass diese nur den Bewohner Parkplatz „O“ Neustadt/ Sandplatz bzw. Franz- Könitzer
Straße und diesen nur für den Dienstgebrauch nutzen dürfen.
Sehr gern laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch, Besichtigung, Abläufe usw. zusammen mit
den Kameraden ein. Wenn Sie den Link auf Facebook folgen, können sie sich auch über unser
Engagement informieren.

Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit!

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Hagen Klausch
Ortswehrleiter Abt. 1 Innenstadt
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Freiwillige Feuerwehr Zittau
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Franz - Könitzer - Straße 09- 11, 02763 Zittau

Antwort vom 17.01.2020
Sehr geehrter Herr Klausch,

Sie beantragten für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Zittau, Abteilung 1, insgesamt 17
Ausnahmegenehmigungen zum Parken im Bewohnerparkbereich „O“ auf dem Bewohnerparkplatz
„Sandplatz“ bzw. Franz-Könitzer-Straße in Zittau. Die von Ihnen angegebenen Gründe wurden
anhand der für uns verbindlichen Empfehlung zur Erteilung von Dauerausnahmegenehmigungen
von Halt- und Parkverboten des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASUV), welche ich
Ihnen in den Anlagen beigefügt habe, geprüft. Ihre bisherigen Ausführungen begründen jedoch
keinen Anspruch auf Erteilung der beantragten Ausnahmegenehmigungen. Für die Ausübung des
Ehrenamtes und der damit verbundenen Tätigkeiten auf der Wache wird das Fahrzeug für deren
Ausübung nicht unmittelbar benötigt. Es geht lediglich darum das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe
der Wache abzustellen, um die anfallenden Aufgaben wahrzunehmen. Der Wunsch Zeit, Weg und
Geld zu sparen ist jedoch nicht ausreichend, um Ausnahmen von einem verkehrsbezogenen
Verboten zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Denise Gührig
Referatsleiterin Stadtordnung und Bußgeldstelle
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Stadtverwaltung Zittau
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Sitz: Franz-Könitzer-Straße 7, 02763 Zittau
Postanschrift: Markt 1, 02763 Zittau
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