DAS TOMATO BROWN RUGOSE FRUIT VIRUS (TOBRFV), JORDAN-VIRUS IN BRANDENBURG RECHTLICHE REGELUNGEN DER PFLANZENGESUNDHEIT - WINTERSCHULUNG GEMÜSEBAU: ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Das Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV), Jordan-Virus in Brandenburg Rechtliche Regelungen der Pflanzengesundheit Winterschulung Gemüsebau: T. Pfannenstill 17.02.2021 Winterschulung 2021 1
Das Tomato brown rugose fruit virus(ToBRFV), Jordan-Virus in Brandenburg Rechtliche Regelungen der Pflanzengesundheit Winterschulung Gemüsebau: T. Pfannenstill • Gliederung: • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1191 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) • Meldepflichten • Unternehmerpflichten / Voraussetzungen • Pflanzenpass • Hygiene-/Vorsichtsmaßnahmen • Maßnahmen bei Befall 17.02.2021 Winterschulung 2021 2
Rechtliche Regelungen Pflanzengesundheits-Verordnung (EU) 2016/2031 Artikel 30 – Unionsmaßnahmen zur Bekämpfung von nicht in der Liste der Unionsquarantäneschädlinge aufgeführten Schädlingen Seit 12.08.2020, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1191 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) – aktualisiert am 27.01.2021 Meldepflicht bei Auftreten oder Verdacht (EU) 2016/2031 o Artikel 14 – Unternehmer/professionelle Anwender o Meldung an PSD o ergreifen von Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung von Ansiedlung/Ausbreitung o bei Erhalt einer amtlichen Bestätigung (auch durch Information der Vorwärtsverfolgung), dass Schädling an Pflanzen usw. vorkommt >>> Information des zuständigen PSD o je nach Anweisung Maßnahmen zur Beseitigung des Schädlings von Pflanzen, allen Gegenständen, Grundfläche, Erde, Wasser o falls keine andere Anweisung, unverzüglich (eigenverantwortlich) Pflanzen und befallene Gegenstände vom Markt nehmen o falls der Unternehmer nicht mehr für diese Pflanzen usw. verantwortlich – Information an Personen in Handelskette über Auftreten und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung und Rückruf 17.02.2021 Winterschulung 2021 3
Rechtliche Regelungen o Artikel 15 – andere Personen als Unternehmer/professionelle Anwender EU (2020/1191 - Art.3 o JEDE Person die ein Auftreten von TOBRFV vermutet oder davon Kenntnis erhält, unterrichtet unverzüglich den PSD und übergibt alle einschlägigen Informationen über das Auftreten oder den Verdacht des Auftretens o der PSD dokumentiert, ergreift Maßnahmen zur Bestätigung und stellt über Rück-/Vorwärtsverfolgung weitere Unternehmen/Personen fest und informiert über Risiken und Maßnahmen geregelte Pflanzen Arten/Gattungen o Solanum lycopersicum L. o Capsicum spp. Ausnahmen • bekanntermaßen resistente Sorten von Capsicum spp. • Pflanzen zum Anpflanzen erzeugt gemäß (EU) 2019/1615 geregelte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse der Arten/Gattungen o zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen o Samen S. lycopersicum „San Marzano“ mitt Symptomen TOBRFV o Früchte 17.02.2021 Winterschulung 2021 4
Maßnahmen vor/während des Anbaus Ankunft von Pflanzen zum Anpflanzen und Saatgut im Betrieb o nur Ware nutzen, die von Pflanzenpass (PP) begleitet wird Häufige Fragen (FAQ) – o Sorten und Partien getrennt halten Internet JKI o visuelle Untersuchung auf Symptome Was passiert bei Feststellung von Symptomen? • Pflanzen/Sorten/Partien separieren, kennzeichnen, Zutritt verhindern • Information PSD • amtliche Probenahme • amtliche Untersuchung Maßnahmen während des Anbaus o Sorten und Partien physisch getrennt anbauen o Hygienemaßnahmen o regelmäßige visuelle Untersuchung auf Symptome o bei Feststellung von Symptomen – wie oben beschrieben Dokumentationspflichten bei Empfang/Abgabe o Absender/Empfänger sowie Informationen des Pflanzenpasses Botanische Bezeichnung (Gattung + Art verpflichtend) Registriernummer Lieferant/Empfänger Rückverfolgungs-Code Herkunftsland (wenn außerhalb EU/Schutzgebiet in EU) Aufbewahrung 3 Jahre 17.02.2021 Winterschulung 2021 5
Voraussetzungen Erzeuger von Samen/Pflanzen zum Anpflanzen Unternehmer muss bei PSD (DE = Bundesland wo Hauptsitz) registriert sein o Unternehmer gibt Betriebsstätten innerhalb und außerhalb des Bundeslandes bei PSD Hauptsitz an neben Registrierung muss das Unternehmen die Ermächtigung zum Ausstellen von PP besitzen (Ermächtigung wird durch PSD Hauptsitz erteilt) Betriebsstätte wird durch PSD wo sich der konkrete Standort befindet überwacht (Flächen/Pflanzen usw.) und kontrolliert ob Voraussetzungen und Pflichten (Ermächtigung/Dokumentation/Überwachung der Bestände) eingehalten werden Verbringen Samen/Pflanzen zum Anpflanzen o an weitere professionelle Anwender/Unternehmer (Weiterkultivierung, Handel) NUR mit PP o KEIN PP bei direkte Abgabe an privaten Endverbraucher (Hofverkauf/Auslieferung durch Unternehmer selbst/Face to Face) Ausnahme • Fernabsatz (Online-Handel, Katalog-Ware) Getrennter Anbau von Sorten/Partien – KEINE Berührung der Pflanzen untereinander visuell frei von Symptomen Fläche bekanntermaßen frei von TOBRFV – Nachweis durch amtliche Kontrolle S. lycopersicum „San Marzano“ mitt bei Symptomen – Meldung an PSD, amtl. Probenahme, amtl. Testung Symptomen TOBRFV 17.02.2021 Winterschulung 2021 6
Voraussetzungen Erzeuger von Samen/Pflanzen zum Anpflanzen Samen/Saatgut o Fläche ist bekanntermaßen frei von TOBRFV – Nachweis durch amtliche Kontrolle UND o Samen oder Mutterpflanze müssen beprobt und getestet sein – bestimmtes Probenahmeverfahren und bestimmte zugelassene Tests o bei Verdacht TOBRFV Probenahme und Tests NUR durch PSD PFLANZENPASS S. lycopersicum „San Marzano“ mitt Symptomen TOBRFV 17.02.2021 Winterschulung 2021 7
Hygiene-/Vorsichtsmaßnahmen Samen-/Pflanzen-/Fruchterzeugung Virus ist hochinfektiös an diversen Materialien anhaftend und mehrere Monate überlebensfähig Pflegemaßnahmen getrennt nach Sorten/Partien – am besten EINE Arbeitsrichtung bei Wechsel Sorte/Partie/Anbaufläche Gerätschaften desinfizieren ODER je Sorte/Partie/Anbaufläche separate Gerätschaften und Schutzausrüstung minimale Schutzausrüstung – Einmalhandschuhe, Ärmelschoner, Schuhüberzieher nach jeder Räumung der Kultur – Reinigung und Desinfektionnaßnahmen bessere Schutzausrüstung - Einmalhandschuhe, Schuhüberzieher, Einmalanzug o Entsorgung Schutzausrüstung über Hausmüll (z.B. gesammelt in Plastiksäcken) kein Einbringen von nicht betriebseigenen Früchten (z.B. Pausenversorgung) 17.02.2021 Winterschulung 2021 8
Maßnahmen bei Befall (Anordnung PSD) Vernichtung von Pflanzen, Früchten, Substrat, Mulchfolien, (Kisten) einzige Möglichkeit der sicheren Vernichtung – VERBRENNUNG Desinfektion von sämtlichen Arbeitsmaterialien, Tischen, Kisten, Gewächshausflächen, Ladeflächen in DE einzig zur Zeit zugelassenes Mittel zu Desinfektion ist Menno Florades o Zulassung und Anwendungsbestimmungen beachten vor Desinfektion sind Arbeitsmaterialien und jegliche Gegenstände/Flächen zu reinigen Schutzausrüstung Entsorgung per Verbrennung bei Anbau in Erde – Anbauverbot von Solanum lycopersicum und Capsicum spp. – zusätzlich Freihalten von Wirtspflanzen (Arten/Gattungen siehe EPPO-GD) 17.02.2021 Winterschulung 2021 9
Informationsmöglichkeiten Pflanzenschutz- informationen der Pflanzengesundheits- kontrolle sind auf www.isip.de/pgk-bb OHNE Abonnement abrufbar 17.02.2021 Winterschulung 2021 10
Allgemeines Informationsquelle n ISIP.de – Brandenburg - Pflanzenschutzdienst Pflanzengesundheit -JKI A2 - Liste A1 - Liste EPPO Global Database / EPPO Plant Quarantine PSD 2021 - Pflanzengesundheit Aktuell Informationen Unionsquarantäneschädlinge - Meldepflicht 11
Informationsmöglichkeiten pflanzengesundheit@lelf.brandenburg.d e 17.02.2021 Winterschulung 2021 12
FOTOS Marleen Noack/LELF: 5, 6 Dr. Marko Riedel/LELF: 7 LOGOS Land Brandenburg Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Julius-Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) European Plant Protection Organisation (EPPO) KARTEN LELF KARTEN LELF ERSTELLUNG MIT HILFE Regiograph 2015 (GFK Geomarketing GmbH) GRAFIK/SKIZZE/GESTALTUNG Toralf Pfannenstill E-Mail pflanzengesundheit@lelf.brandenburg.de INTERNET ISIP.de/pgk-bb PSD 2021 - Pflanzengesundheit Aktuell - Informationen Unionsquarantäneschädlinge / Meldepflicht 13
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Bitte senden Sie Ihre Fragen oder Anmerkungen bis zum 16.02.2021 per e-mail an: pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de mit der Angabe des Kennwortes: Gemüse- Zierpflanzenbau Für die Beantwortung von Fragen findet zusätzlich ein Online - Meeting am Dienstag, den 23.02.2021 um 14:00 Uhr statt. Die Anmeldung bitte mit Angabe des Kennwortes bis zum 16.02.2021 per e-mail an : pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de Sie erhalten dann rechtzeitig die Zugangsdaten für das Online - Meeting. 14
Sie können auch lesen