DAS TOMATO BROWN RUGOSE FRUIT VIRUS (TOBRFV), JORDAN-VIRUS IN BRANDENBURG RECHTLICHE REGELUNGEN DER PFLANZENGESUNDHEIT - WINTERSCHULUNG GEMÜSEBAU: ...

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DAS TOMATO BROWN RUGOSE FRUIT VIRUS (TOBRFV), JORDAN-VIRUS IN BRANDENBURG RECHTLICHE REGELUNGEN DER PFLANZENGESUNDHEIT - WINTERSCHULUNG GEMÜSEBAU: ...
Das Tomato brown rugose fruit virus
                (ToBRFV), Jordan-Virus in Brandenburg
             Rechtliche Regelungen der Pflanzengesundheit

              Winterschulung Gemüsebau: T. Pfannenstill

17.02.2021                                 Winterschulung 2021   1
DAS TOMATO BROWN RUGOSE FRUIT VIRUS (TOBRFV), JORDAN-VIRUS IN BRANDENBURG RECHTLICHE REGELUNGEN DER PFLANZENGESUNDHEIT - WINTERSCHULUNG GEMÜSEBAU: ...
Das Tomato brown rugose fruit virus(ToBRFV),
                       Jordan-Virus in Brandenburg
              Rechtliche Regelungen der Pflanzengesundheit
             Winterschulung Gemüsebau: T. Pfannenstill

 • Gliederung:
 • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1191 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen
   die Einschleppung und Ausbreitung des Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV)
 • Meldepflichten
 • Unternehmerpflichten / Voraussetzungen
 • Pflanzenpass
 • Hygiene-/Vorsichtsmaßnahmen
 • Maßnahmen bei Befall

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Rechtliche Regelungen
 Pflanzengesundheits-Verordnung (EU) 2016/2031 Artikel 30 – Unionsmaßnahmen zur Bekämpfung von nicht in
  der Liste der Unionsquarantäneschädlinge aufgeführten Schädlingen
 Seit 12.08.2020, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1191 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen
  die Einschleppung und Ausbreitung des Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) – aktualisiert am
  27.01.2021
 Meldepflicht bei Auftreten oder Verdacht (EU) 2016/2031
      o Artikel 14 – Unternehmer/professionelle Anwender
          o Meldung an PSD
          o ergreifen von Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung von Ansiedlung/Ausbreitung
          o bei Erhalt einer amtlichen Bestätigung (auch durch Information der Vorwärtsverfolgung), dass Schädling an Pflanzen
             usw. vorkommt >>> Information des zuständigen PSD
          o je nach Anweisung Maßnahmen zur Beseitigung des Schädlings von Pflanzen, allen Gegenständen, Grundfläche,
             Erde, Wasser
          o falls keine andere Anweisung, unverzüglich (eigenverantwortlich) Pflanzen und befallene Gegenstände vom Markt
             nehmen
          o falls der Unternehmer nicht mehr für diese Pflanzen usw. verantwortlich – Information an Personen in Handelskette
             über Auftreten und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung und Rückruf
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Rechtliche Regelungen
       o Artikel 15 – andere Personen als Unternehmer/professionelle Anwender
    EU (2020/1191 - Art.3
   o JEDE Person die ein Auftreten von TOBRFV vermutet oder davon Kenntnis erhält, unterrichtet unverzüglich den
      PSD und übergibt alle einschlägigen Informationen über das Auftreten oder den Verdacht des Auftretens
   o der PSD dokumentiert, ergreift Maßnahmen zur Bestätigung und stellt über Rück-/Vorwärtsverfolgung weitere
      Unternehmen/Personen fest und informiert über Risiken und Maßnahmen
 geregelte Pflanzen Arten/Gattungen
   o Solanum lycopersicum L.
   o Capsicum spp.
        Ausnahmen
             • bekanntermaßen resistente Sorten von Capsicum spp.
             • Pflanzen zum Anpflanzen erzeugt gemäß (EU) 2019/1615
 geregelte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse der Arten/Gattungen
   o zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen
   o Samen
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   o Früchte

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Maßnahmen vor/während des Anbaus
   Ankunft von Pflanzen zum Anpflanzen und Saatgut im Betrieb
     o nur Ware nutzen, die von Pflanzenpass (PP) begleitet wird                            Häufige Fragen (FAQ) –
     o Sorten und Partien getrennt halten                                                   Internet JKI
     o visuelle Untersuchung auf Symptome
            Was passiert bei Feststellung von Symptomen?
                 • Pflanzen/Sorten/Partien separieren, kennzeichnen, Zutritt verhindern
                 • Information PSD
                 • amtliche Probenahme
                 • amtliche Untersuchung
   Maßnahmen während des Anbaus
     o Sorten und Partien physisch getrennt anbauen
     o Hygienemaßnahmen
     o regelmäßige visuelle Untersuchung auf Symptome
     o bei Feststellung von Symptomen – wie oben beschrieben
   Dokumentationspflichten bei Empfang/Abgabe
     o Absender/Empfänger sowie Informationen des Pflanzenpasses
            Botanische Bezeichnung (Gattung + Art verpflichtend)
            Registriernummer Lieferant/Empfänger
            Rückverfolgungs-Code
            Herkunftsland (wenn außerhalb EU/Schutzgebiet in EU)
            Aufbewahrung 3 Jahre
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Voraussetzungen Erzeuger von Samen/Pflanzen
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 Unternehmer muss bei PSD (DE = Bundesland wo Hauptsitz) registriert sein
   o Unternehmer gibt Betriebsstätten innerhalb und außerhalb des Bundeslandes bei PSD Hauptsitz an
 neben Registrierung muss das Unternehmen die Ermächtigung zum Ausstellen von PP besitzen (Ermächtigung wird durch
  PSD Hauptsitz erteilt)
 Betriebsstätte wird durch PSD wo sich der konkrete Standort befindet überwacht (Flächen/Pflanzen usw.) und kontrolliert ob
  Voraussetzungen und Pflichten (Ermächtigung/Dokumentation/Überwachung der Bestände) eingehalten werden
 Verbringen Samen/Pflanzen zum Anpflanzen
   o an weitere professionelle Anwender/Unternehmer (Weiterkultivierung, Handel) NUR mit PP
   o KEIN PP bei direkte Abgabe an privaten Endverbraucher (Hofverkauf/Auslieferung durch Unternehmer selbst/Face to
       Face)
          Ausnahme
                • Fernabsatz (Online-Handel, Katalog-Ware)
 Getrennter Anbau von Sorten/Partien – KEINE Berührung der Pflanzen untereinander
 visuell frei von Symptomen
 Fläche bekanntermaßen frei von TOBRFV – Nachweis durch amtliche Kontrolle
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 bei Symptomen – Meldung an PSD, amtl. Probenahme, amtl. Testung                                     Symptomen TOBRFV

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Voraussetzungen Erzeuger von Samen/Pflanzen
                                     zum Anpflanzen
      Samen/Saatgut
        o Fläche ist bekanntermaßen frei von TOBRFV – Nachweis durch amtliche Kontrolle UND
        o Samen oder Mutterpflanze müssen beprobt und getestet sein – bestimmtes Probenahmeverfahren und bestimmte zugelassene
          Tests
            o bei Verdacht TOBRFV Probenahme und Tests NUR durch PSD
            PFLANZENPASS

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Hygiene-/Vorsichtsmaßnahmen
                          Samen-/Pflanzen-/Fruchterzeugung

        Virus ist hochinfektiös
        an diversen Materialien anhaftend und mehrere Monate überlebensfähig
        Pflegemaßnahmen getrennt nach Sorten/Partien – am besten EINE Arbeitsrichtung
        bei Wechsel Sorte/Partie/Anbaufläche Gerätschaften desinfizieren ODER
        je Sorte/Partie/Anbaufläche separate Gerätschaften und Schutzausrüstung
        minimale Schutzausrüstung – Einmalhandschuhe, Ärmelschoner, Schuhüberzieher
        nach jeder Räumung der Kultur – Reinigung und Desinfektionnaßnahmen
        bessere Schutzausrüstung - Einmalhandschuhe, Schuhüberzieher, Einmalanzug
          o Entsorgung Schutzausrüstung über Hausmüll (z.B. gesammelt in Plastiksäcken)
        kein Einbringen von nicht betriebseigenen Früchten (z.B. Pausenversorgung)

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Maßnahmen bei Befall (Anordnung PSD)
        Vernichtung von Pflanzen, Früchten, Substrat, Mulchfolien, (Kisten)
        einzige Möglichkeit der sicheren Vernichtung – VERBRENNUNG
        Desinfektion von sämtlichen Arbeitsmaterialien, Tischen, Kisten,
         Gewächshausflächen, Ladeflächen
        in DE einzig zur Zeit zugelassenes Mittel zu Desinfektion ist Menno Florades
          o Zulassung und Anwendungsbestimmungen beachten
        vor Desinfektion sind Arbeitsmaterialien und jegliche Gegenstände/Flächen zu
         reinigen
        Schutzausrüstung Entsorgung per Verbrennung
        bei Anbau in Erde – Anbauverbot von Solanum lycopersicum und Capsicum spp.
         – zusätzlich Freihalten von Wirtspflanzen (Arten/Gattungen siehe EPPO-GD)

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Informationsmöglichkeiten

                      Pflanzenschutz-
                     informationen der
                   Pflanzengesundheits-
                     kontrolle sind auf
                    www.isip.de/pgk-bb
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                          abrufbar
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Allgemeines

                                                 Informationsquelle
                                                          n

                                                             ISIP.de – Brandenburg -
                                                               Pflanzenschutzdienst

Pflanzengesundheit -JKI

                              A2 - Liste
                              A1 - Liste
EPPO Global Database / EPPO Plant
Quarantine
                              PSD 2021 - Pflanzengesundheit Aktuell Informationen Unionsquarantäneschädlinge - Meldepflicht   11
Informationsmöglichkeiten

                                    pflanzengesundheit@lelf.brandenburg.d
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FOTOS
                               Marleen Noack/LELF: 5, 6
                               Dr. Marko Riedel/LELF: 7

                                    LOGOS
                              Land Brandenburg
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
    Julius-Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
                European Plant Protection Organisation (EPPO)

                                       KARTEN
                                        LELF

                     KARTEN LELF ERSTELLUNG MIT HILFE
                   Regiograph 2015 (GFK Geomarketing GmbH)

                           GRAFIK/SKIZZE/GESTALTUNG
                                Toralf Pfannenstill

                                    E-Mail
                     pflanzengesundheit@lelf.brandenburg.de

                                     INTERNET
                                   ISIP.de/pgk-bb

 PSD 2021 - Pflanzengesundheit Aktuell - Informationen Unionsquarantäneschädlinge / Meldepflicht   13
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?

Bitte senden Sie Ihre Fragen oder Anmerkungen bis zum 16.02.2021 per e-mail an:
pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de
mit der Angabe des Kennwortes: Gemüse- Zierpflanzenbau

Für die Beantwortung von Fragen findet zusätzlich ein Online - Meeting am
Dienstag, den 23.02.2021 um 14:00 Uhr statt.

Die Anmeldung bitte mit Angabe des Kennwortes bis zum 16.02.2021 per e-mail an :
pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

Sie erhalten dann rechtzeitig die Zugangsdaten für das Online - Meeting.

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