Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
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Amtliches Bekanntmachungsblatt
Jahrgang 20
27. Januar 2017
Ausgabe 01/17
der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Foto. A. Surkamp
Die nächste Ausgabe erscheint am 24. Februar 2017..2 27. Januar 2017 • Woche 04 Amt Schönberger Land
Wichtige Informationen der Verwaltung
Verwaltung: Amt Schönberger Land
Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg
Die nächste Ausgabe Telefon: 038828 330-0
Fax: 038828 330-175
Uns Amtsblatt E-Mail:
Web:
info@schoenberger-land.de
www.schoenberger-land.de
erscheint am Online-Dienste: www.schoenberger-land.de/online
24. Februar 2017
Annahmeschluss allgemeine Öffnungszeiten:
für redaktionelle Beiträge Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr
und Anzeigen ist Fr. geschlossen
(Posteingang im Verlag)
14. Februar 2017 besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr
besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr-
Impressum angelegenheiten:
Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Rufnummernverzeichnis:
Bekanntmachungen der Gemeinden und
Amtskasse 330-121, 123 und 171
Städte des Amtes Schönberger Land.
Anlagenbuchhaltung 330-126
Verlag + Satz: Linus Wittich Medien KG Bauanträge 330-181
Röbeler Straße 9
17209 Sietow Bauleitplanung 330-150, 157
Druck: Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10,
Bürgerinformation 330-113
04916 Herzberg/Elster Buß- und Verwarngelder 330-135
Tel. 03535/489-0
Telefon und Fax: Einwohnermeldeamt 330-133, 134 und 137
Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90
Fax: 039931/5 79-30
Finanzverwaltung 330-120 und 128
Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fischereischeine 330-135
Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail: www.wittich.de, Feuerwehren 330-139
E-Mail: info@wittich-sietow.de Gebäudemanagement 330-147, 150 und 153
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung
Gewerbeamt 330-139
des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für
Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
Grünanlagen/Gewässer 330-154
gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zei-
Hochbau 330-181
tungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse
kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar ge-
Informationstechnik 330-111
fordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Kindertageseinrichtungen 330-116 und 119
Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar- Liegenschaften 330-155 und 156
ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei kön-
nen Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-
schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir
Ordnungsamt 330-130, 131 und 137
für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie über-
nehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten Personalabteilung 330-114
uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und
Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Rechnungsprüfung 330-161
Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag.
Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Schulverwaltung 330-119
Urhebers.
Spielplätze 330-151
Verantwortlich: Stadtsanierung 330-157
Amtlicher Teil: Amt Schönberger Land
Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. s. d. P.) Standesamt 330-132 und 142
Anzeigenteil: Jan Gohlke
Steuerabteilung 330-124 und 129
Erscheinungsweise: monatlich, Straßenausbaubeiträge 330-152
jeweils zum letzten Freitag
eines Monats, wird kostenlos Straßenbeleuchtung 330-151
an alle erreichbaren Haushalte Straßenunterhaltung 330-154
im Amtsbereich verteilt
Auflage: 9.800 Exemplare Tiefbau 330-182
Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklen- Vollstreckung 330-122 und 125
burg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewie-
sen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei Wahlen/Organisation 330-115
letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia
Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Winterdienst 330-131
Wohngeldstelle 330-141
zentrale Dienste 330-117
zentraler Sitzungsdienst 330-112Amt Schönberger Land 27. Januar 2017 • Woche 04 3
Amt Schönberger Land
- Der Amtsvorsteher -
Öffentliche Bekanntmachung zu
Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz
Mehrjahresbescheiden
des Baumbestandes der Stadt Schönberg
des Amtes Schönberger Land
vom 12. Dezember 2016
Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für sol-
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land che Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt- (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer
machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 205 - 253), zuletzt durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung
(GVOBl. M-V S. 777) und des § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes des die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2017, soweit für
Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundes- diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der
naturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG
zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den
M-V) vom 23. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 15
Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August
des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 436) hat
und 15. November 2017 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der
die Stadtvertretung Schönberg am 17. November 2016 folgende
Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes Gebrauch
Aufhebungssatzung erlassen:
gemacht haben, wird die Grundsteuer 2017 in einem Betrag am 1.
Juli 2017 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern,
Artikel 1
werden durch das Amt Schönberger Land Änderungsbescheide
Die Satzung der Stadt Schönberg zum Schutz des Baumbestandes
erstellt.
der Stadt Schönberg vom 18 August 2003 wird aufgehoben.
Gemäß § 12a des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für
die Hunde- und Zweitwohnungssteuer.
Artikel 2
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfest-
Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-
setzung treten die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen
kanntmachung in Kraft.
ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid
zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb
Schönberg, den 12. Dezember 2016
eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wider-
spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amtsvorsteher
gez. Götze (Siegel)
des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg
Bürgermeister
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristge-
rechten Zahlungspflicht.
Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie
den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates im
Internet unter www.schoenberger-land.de verwenden. Eine form-
lose Erteilung ist ebenfalls möglich.
Ministerium für Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Nüsch (Tel.: 038828
Landwirtschaft und Umwelt 330-124, E-Mail: k.nuesch@schoenberger-land.de) oder Frau Kort
(Tel.: 038828 330-129, E-Mail: r.kort@schoenberger-land.de).
Abbruchrisiko an Küsten - Backhaus
warnt vor Strandspaziergängen Schönberg, 03.01.2017
Bei der heftigen Sturmflut sind an der gesamten Küste Meck- gez. Lenschow
lenburg-Vorpommerns Steilufer und Dünen ins Meer gestürzt. Amtsvorsteher
Infolgedessen sind steile Ufer- und Dünenkliffs entstanden,
bei denen es in den nächsten Tagen und Wochen zu weiteren
Materialabbrüchen oder Abrutschungen kommen kann.
Mit Blick auf das bevorstehende Wochenende warnt Umwelt-
minister Dr. Till Backhaus insbesondere Spaziergänger vor den 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Auswirkungen der Sturmflut: „In den Küstenbereichen besteht des Amtes Schönberger Land
noch immer große Gefahr für Leib und Leben. Naturfreunde bitte
ich ausdrücklich darum, einen großen Bogen um die brüchigen
vom 16. Januar 2017
Steilufer und Dünenkliffs zu machen. Eltern sollten ihre Kinder Aufgrund des § 129 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Kommunal-
in den gefährlichen Küstenabschnitten nicht unbeaufsichtigt verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in
lassen.“
der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V
Umfassende Sicherungsmaßnahmen können von den staatli-
S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 24. No-
chen Ämter für Umwelt und Natur erst zum Ende der Sturmflut-
saison vorgenommen werden, da aktuell jederzeit mit weiteren vember 2016 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der
Sturmflutereignissen gerechnet werden muss, die wieder neue Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg
Dünenkliffs entstehen lassen. am 13. Januar 2017 nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land erlassen:4 27. Januar 2017 • Woche 04 Amt Schönberger Land
Artikel 1 Bekanntmachung
Die Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Januar
2016 wird wie folgt geändert: Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat
Der § 3 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
„§ 3 Frau Sophie Grimm als Schiedsfrau
Ausschüsse und
(1) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Amtsausschuss Frau Jessica Dörre als stellv. Schiedsfrau
gem. § 136 Abs. 1 KV M-V folgenden beratenden Ausschuss:
für das Amt Schönberger Land unter Beachtung der gesetzlichen
Name Aufgabengebiet Bestimmungen für 5 Jahre, bis zum 24.11.2021, gewählt.
Finanz- und Finanz- und Haushaltswesen, Steuern,
Personalausschuss Gebühren, Beiträge und sonstige Die Schiedspersonen wurden am 10.01.2017 vom Direktor des
Abgaben;Vorbereitung folgender Perso- Amtsgerichts Wismar in Ihr Amt berufen und gemäß § 6 des
nalangelegenheiten: Ernennung, Beför- Schiedsstellengesetzes verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft
derung und Entlassung von Beamten der und unparteiisch zu erfüllen.
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt sowie
Einstellung, Umgruppierung und Kündi- Anträge auf ein Schiedsverfahren sind über das Amt Schönberger
gung von Beschäftigten ab der Entgelt- Land, Am Markt 15 in 23923 Schönberg zu stellen.
gruppe 10 TVöD Telefon: 038828 330-137
(2) Der Ausschuss nach Absatz 1 besteht aus 7 Mitgliedern. Der Amt Schönberger Land
Amtsausschuss wählt insgesamt drei Verhinderungsvertreter für Der Amtsvorsteher
alle Finanz- und Personalausschussmitglieder. Im Auftrag
(3) Gemäß § 136 Abs. 3 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsaus-
schuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz gebildet. Frank Lehmann
Name Aufgabengebiet
Rechnungsprüfungs- örtliche Prüfung der Haushalts- und
ausschuss Wirtschaftsführung des Amtes und, so-
fern diese Aufgabe nach § 36 Abs. 2 S. Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,
6 KV M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 KPG M-V
übertragen wurde, der amtsangehörigen im Amtsblatt Dezember bat ich Sie, Ihr Votum für den zukünftigen
Gemeinden Platz des Weihnachtsmarktes abzugeben. Die ersten „Stimmzettel“
sind eingegangen. Wir warten noch bis Ende des Monats Januar
Der Ausschuss setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen. Bis zum und werden dann im Ausschuss für Soziales, Kultur, Senioren,
Ende der am 25. Mai 2014 begonnenen fünfjährigen Kommunal- Jugend und Sport eine erste Auswertung vornehmen. Über ein Er-
wahlperiode können weitere sachkundige Einwohner und Ein- gebnis werde ich dann im Monat März an dieser Stelle informieren.
wohnerinnen des Amtes in den Rechnungsprüfungsausschuss Der Neujahrempfang der Stadt Schönberg bot wieder einmal die
berufen werden, ohne dass die Mitglieder des Amtsausschusses Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das wurde
die Mehrheit im Rechnungsprüfungsausschuss stellen müssen von den anwesenden Gästen gut genutzt. Ich bedanke mich bei
(Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklen- allen, welche der Einladung gefolgt sind.
burg-Vorpommern vom 24.06.2014, Geschäftszeichen II 300 – In den kommenden Tagen werden die nächsten Gespräche ge-
172.449). Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses führt, um den Rückbau der ehemaligen Schweinemastanlage in
werden insgesamt zehn Verhinderungsvertreter gewählt.“ der Rottensdorfer Straße terminlich dingfest machen zu können.
Weiterhin stehen die nächsten Beratungen zur Entwicklung von
Der § 10 wird wie folgt geändert:
Wohnbaugebieten an.
„§ 10
Besonders erfreulich ist der Fakt, dass sich ein Interessent für die
Entschädigungen
Sanierung des Gebäudes Am Markt 13 gefunden hat, der bereit ist,
(2) Die erste Stellvertretung des Amtsvorstehers erhält eine mo-
mit Ideen und den entsprechenden Mitteln dieses Haus zu sanieren
natliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
und neu zu beleben. Wenn das Realität wird, wäre damit das letzte
100,00 €. Die zweite Stellvertretung des Amtsvorstehers erhält
unschöne Gebäude am Markt Geschichte. Ich wünsche diesem
eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in
Bauherrn den notwendigen Atem und kann die Unterstützung der
Höhe von 50,00 €.“
Stadt nur zusagen.
Artikel 2 Es ist zwar noch eine lange Zeit bis 2019, bis zum 800. Geburtstag
§ 12 unserer Stadt, aber dieser soll auch langfristig vorbereitet sein.
In-Kraft-Treten Ich bitte alle Einwohnerinnen und Einwohner, jetzt schon mal in
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach Ihren Erinnerungen und „Schatzkästchen“ zu kramen, mit welchen
ihrer Bekanntmachung in Kraft. Dingen Sie alle dieses Jubiläum mitgestalten können. Garantiert
– wir kommen auf Sie zu.
Schönberg, den 16. Januar 2017 In diesem Zusammenhang möchte ich Sie an dieser Stelle auch
von einer Initiative der Kirchgemeinde Schönberg informieren. Zu
gez. Lenschow (Dienstsiegel) Zeiten des 1. Weltkrieges wurden aus unserer Kirche 2 Glocken
Amtsvorsteher entfernt und in Kriegsmaterial umgewandelt. Die Pastorin, Frau
Schlaberg, und die Kirchgemeinde haben nunmehr die Idee, bis
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- zum 800. Geburtstag unserer Stadt eine der beiden Glocken wie-
vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der anzuschaffen. Sie wird in den nächsten Tagen öffentlich um
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Spenden für dieses Vorhaben werben. Die avisierte Summe, die
nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nötig ist, um eine passende Glocke zu erwerben und einzubauen
nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht liegt ungefähr bei 25 T€. Nun, ich bin kein gläubiger Mensch, kann
für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- mich mit dieser Idee aber identifizieren und möchte Sie bitten,
machungsvorschriften. dieses Vorhaben zu unterstützen.Amt Schönberger Land 27. Januar 2017 • Woche 04 5
Der Winter als Jahreszeit hat in den letzten Tagen ein wenig von Donnerstag, den 09.02. - Kickerturnier -
seinem Gesicht gezeigt. Schnee, Schneematsch und Glätte werden Ein kleines Kickerturnier erwartet Euch im Jugendclub. Zwei Spieler
noch einige Zeit vorherrschen. Bitte denken Sie an die Räum- und bilden ein Team - also Freund schnappen und anmelden! Preise
Streupflicht vor Ihren Grundstücken. Denken Sie bitte auch daran, für die Gewinner und Verlierer gibt es auch.
dass man vielleicht ein paar Minuten eher als sonst seine Fahrt Treffpunkt: 11:00 Uhr Jugendclub Schönberg
antreten sollte, um genügend Zeitreserven bei Straßenglätte zu Ende: 14:00 Uhr Jugendclub Schönberg
haben, um Unfälle vermeiden zu können. Kommen Sie gesund Alter: ab 8 Jahren
und munter durch den Winter, das wünscht Ihnen Kosten: 2€
Freitag, den 10.02. - Bowling in Lübeck -
Ihr Bürgermeister Auf geht‘s zur Bowlingbahn nach Lübeck. Hier könnt ihr zeigen, wer
Lutz Götze die meisten Kegel umwirft und werdet eine Menge Spaß haben.
Treffpunkt: 13:00 Uhr Jugendclub Schönberg
Rückkehr: ca. 17:00 Uhr Jugendclub Schönberg
Alter: ab 8 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mit-
Winterferienprogramm der Stadt Schönberg bringen!)
Kosten: 7 € incl. Schuhe und 2 Getränke
vom 04.02. - 19.02.2017 Freitag, den 10.02. - Mädchen-Filmnacht-Übernachtung-
Heute veranstaltet Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg
eine Mädchenübernachtung mit Euch, bei der alle drei Teile der
Stadtjugendpflege Schönberg
Edelsteintrilogie (Rubinrot, Saphirblau, Smaragdgrün) geschaut
Anmeldungen ab 26.01.2017, werden.
14:00 - 18:00 Uhr Treffpunkt: 18:00 Uhr Bücherei Schönberg
auch Sa., 28.01., 10:00 - 14:00 Uhr Ende: 10:00 Uhr Bücherei Schönberg
Jugendclub, Feldstr. 28, Alter: ab 12 Jahren
23923 Schönberg Kosten: 5€
Tel. 038828 234880 Dienstag, den 14.02. - Spielenachmittag -
Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg spielt mit Euch was
Samstag, den 04.02. - Eislaufen & Disco im ETC - der Spieleschrank hergibt!
Wir gehen Eislaufen auf der Schlittschuhbahn im ETC in Tim- Treffpunkt: 15:00 Uhr Bücherei Schönberg
mendorfer Strand. Am heutigen Abend ist dort Disco auf dem Eis! Ende: 18:00 Uhr Bücherei Schönberg
Treffpunkt: 19:00 Uhr Jugendclub Schönberg Alter: ab 8 Jahren
Rückkehr: ca. 23:00 Uhr Jugendclub Schönberg Kosten: 1€
Alter: ab 12 Jahren Mittwoch, den 15.02. - Ostseetherme -
Kosten: 5€ Rutschen, Planschen, Spielen: Die Ostseetheme wartet auf euch!
Hinweis: Schlittschuhe mitbringen, ansonsten Ausleihe Genau das richtige für die kalte Jahreszeit ...
vor Ort gegen Gebühr (4,- €) möglich! Es ist nicht Treffpunkt: 10:00 Uhr Jugendclub Schönberg
erlaubt Essen & Getränke mit in die Halle zu neh- Rückkehr: ca. 18:00 Uhr Jugendclub Schönberg
men! Alter: ab 10 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mit-
bringen!)
Sonntag, den 05.02. - Kindertanzshow „Wasserwelten“ - Kosten: 12 €
In der Kulturwerkstatt in Neustadt findet eine Tanzshow rund um Hinweis: Nur mit Freischwimmerabzeichen!
das Thema „Wasser“ statt. Wind, Wasser, Meer und Tiere des Donnerstag, den 16.02. - Pizza -
Meeres werden tänzerisch von Kindern im Alter von 6-14 Jahren Heute werden wir alle zu Pizzabäckern. Außer der traditionellen
dargestellt. Pizza werden wir auch nicht so bekannte Variationen versuchen.
Treffpunkt: 15:00 Uhr Bücherei Schönberg (Dose für evtl. Reste mitbringen)
Ende: 18:30 Uhr Bücherei Schönberg Treffpunkt: 11:00 Uhr Jugendclub Schönberg
Alter: ab 6 Jahren Rückkehr: 13:00 Uhr Jugendclub Schönberg
Kosten: 6 € (inkl. 1 Getränk) Alter: ab 8 Jahren
Kosten: 3€
Dienstag, den 07.02. - Kino Lübeck
Wir schauen uns den Film „Tim Thaler“ an. Es geht um einen Freitag, den 17.02. - Die Schneekönigin -
Jungen, der sein Lachen verkauft, um alle Wünsche erfüllt zu be- Wir schauen uns das Figurentheaterstück „Die Schneekönigin“ vom
kommen. Ob er damit glücklich wird? Eine kleine Portion Popcorn Theater Miamou (Mirjam Hesse) im Figurentheater in Lübeck an.
gibt es natürlich auch. Treffpunkt: 14:45 Uhr Jugendclub Schönberg
Treffpunkt: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt - Rückkehr: ca. 18:00 Uhr Jugendclub Schönberg
Jugendclub Schönberg Alter: ab 6 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mit-
bringen!)
Rückkehr: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt -
Kosten: 5€
Jugendclub Schönberg
Alter: ab 6 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mit-
!!!Sonntag, den 19.02. - Bibi & Tina-Tohuwabohu Total -!!!
bringen!)
Sollte es an diesem Tag die Vorpremiere zum neuen Bibi & Tina
Kosten: 6€ Film im Kino geben, werden wir hinfahren und ihn uns anschauen.
Leider stand der Termin bei Druck des Ferienprogrammes noch
Mittwoch, den 08.02. - Schmuck basteln - nicht fest. Eine kleine Portion Popcorn gibt es natürlich auch.
Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg bastelt mit Euch Arm- Treffpunkt: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt -
bänder und Ketten aus Perlen. Jugendclub Schönberg
Treffpunkt: 15:00 Uhr Bücherei Schönberg Ende: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt -
Ende: 17:00 Uhr Bücherei Schönberg Jugendclub Schönberg
Alter: ab 8 Jahren Alter: ab 8 Jahren
Kosten: 3€ Kosten: 6€6 27. Januar 2017 • Woche 04 Amt Schönberger Land
Für alle Angebote ist es zwingend notwendig die Anmeldekarte Öffentliche Bekanntmachung
mit Einverständniserklärung auszufüllen!
Jahresabschluss des Amtes Schönberger
Den Erziehungsberechtigten ist bei der Anmeldung bekannt, dass Land zum 31. Dezember 2012
das jeweilige Kind nicht ständig beaufsichtigt werden kann, die
Aufsichtspflicht des Veranstalters insoweit eingeschränkt ist. Die Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in seiner
Stadt Schönberg übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Dieb- Sitzung am 24.11.2016 den Jahresabschluss des Amtes Schön-
stähle und Schäden. Für die durch die Teilnehmer herbeigeführten berger Land zum 31. Dezember 2012 per Beschluss festgestellt.
Haftpflichtschäden haften die gesetzlichen Vertreter der Kinder Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Veranstalter nimmt sich das über die Entlastung des Amtsvorstehers werden hiermit öffentlich
Recht heraus, bei Verletzung der aufgestellten Regeln oder des bekannt gemacht.
Jugendschutzgesetzes, den zu Betreuenden auf eigene Kosten
Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des
nach Hause zu schicken, bzw. abholen zu lassen.
Rechnungsprüfungs-ausschusses liegen zur Einsichtnahme
während der allgemeinen Öffnungszeiten vom 05.01.2017 bis
Anmeldung nur persönlich und nach Zahlung des jeweiligen 13.01.2017 beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15, Hinterhaus
Kostenbeitrages möglich! in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.
Inhaber einer Bildungskarte bringen diese bitte zur Anmel- Schönberg, den 3. Januar 2017
dung mit. Die Angebote der Stadtjugendpflege Schönberg
sind förderungsfähig nach dem BuT-Paket! gez. Lenschow
Amtsvorsteher
———————————————————————————
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Einverständniserklärung der Stadt Dassow vom 17. Januar 2017
Hiermit erkläre ich mich als Erziehungsberechtigte/r damit
einverstanden, dass mein Kind zu den oben aufgeführten Be- Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land
dingungen an den Veranstaltungen des Schönberger Winter- Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt-
ferienprogrammes teilnehmen darf. machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Be-
schluss der Stadtvertretung vom 13. Dezember 2016 und nach
................................................... ......................................... Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehör-
Ort, Datum Unterschrift de des Landkreises Nordwestmecklenburg am 12. Januar 2017
nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Stadt Dassow erlassen:
Anmeldung Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 18. November 2014 wird
wie folgt geändert:
Vorname: _____________________________________
Der § 6 wird wie folgt ergänzt:
Name: _____________________________________ „§ 6
Hauptausschuss
Straße: _____________________________________ (8) Der Hauptausschuss entscheidet im Einvernehmen mit dem
Bürgermeister über Personalangelegenheiten der Angestellten
Ort: _____________________________________ bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD, hierzu zählen insbesondere Ein-
stellungen, Umgruppierungen und Kündigungen. Die Stadtver-
Alter: _____________________________________ tretung ist laufend über Personalentscheidungen i. S. d. Satzes
1 zu unterrichten.“
Telefon: _____________________________________
Artikel 2
Anmeldung für folgende Veranstaltungen: § 16
O Eislaufen & Disco im ETC 5€ Inkrafttreten
✂
O Kindertanzshow „Wasserwelten“ 6€ Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach
O Kino „Tim Thaler“ 6€ Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
O Schmuck basteln 3€
O Kickerturnier 2€ Dassow, den 17. Januar 2017
O Bowling 7€
O Mädchen-Filmnacht-Übernachtung 5€ gez. Pahl (Dienstsiegel)
O Spielenachmittag 1€ Erste stellv. Bürgermeisterin
O Ostseetherme 12 €
O Pizza 3€
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
O Figurentheater 5€
vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
O Kino „Bibi & Tina“ 6€
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
———————————————————————————
nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht
für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
machungsvorschriften.Amt Schönberger Land 27. Januar 2017 • Woche 04 7
Antrag auf finanzielle Fördermittel
für Vereine in Schönberg 2017
Antragsteller:
(Bezeichnung
des Vereins):
Ansprechpartner:
Anschrift:
Tel. Nr.:
Es wird eine Zuwendung für die nachstehend aufgeführte Maßnahme beantragt:
Bezeichnung der Maßnahme:
Zielgruppe der Maßnahme:
(z.B. Kinder, Senioren, Öffentlichkeit etc.)
Ort der Maßnahme:
Termin / Dauer: Datum: von: bis:
Voraussichtliche Teilnehmerzahl: Personen
Gesamtkosten der Maßnahme: = Euro
Öffentliches Mittel: = Euro
(Kreis, Land, Bund)
Höhe des Eigenanteils: = Euro
Höhe des beantragten Zuschuss: = Euro
Bankverbindung: IBAN:
Kontoinhab
Erklärung:
- Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben.
- Die Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln an Vereine ist mir bekannt.
- Mir ist bekannt, dass ein bewilligter Zuschuss bei Ausfall der Maßnahme zurückgezahlt
werden muss.
Schönberg, Unterschrift
Anlage: Erläuterung der beantragten Maßnahme8 27. Januar 2017 • Woche 04 Amt Schönberger Land
Richtlinie zur Gewährung finanzieller 2.6. Förderung des Umweltschutzes und der Umweltbil-
dung
Fördermittel für Vereine in Schönberg 2.6.1. Förderung von Projekten, die der Erhaltung und Verbes-
zum 1. November 2015 serung der Umwelt dienen.
2.6.2. Förderung der Umweltaufklärung und Umweltbildung.
1. Allgemeine Förderbedingungen 3. Antragsverfahren
1.1 Ziel der Förderung 3.1. Die Antragstellung soll auf dem entsprechenden Formular
Gefördert werden Maßnahmen, die im geistigen, kulturel- erfolgen.
len, sportlichen und sozialen Interesse der Bürger Schön- 3.2. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
bergs sind und eine möglichst umfassende Breitenwirkung 3.3. Die zur Förderung beantragten Maßnahmen sind in einem
haben. Gefördert werden nur Sachkosten. Betriebs- und Anschreiben inhaltlich zu erläutern.
Personalkosten werden nicht gefördert. 3.4. Der Zeitpunkt (Monat) der Maßnahme muss feststehen,
darf sich jedoch innerhalb von drei Monaten verschieben.
1.2. Grundsätze der Förderung 3.5. Bei Erstbeantragung oder Veränderung des Vereins-
1.2.1 Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände und Körper- zweckes ist die Satzung beizufügen.
schaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schönberg so- 3.6. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist darzustellen.
wie Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen 3.7. Anträge auf finanzielle Zuwendung sollen bis zum 31. März
des laufenden Jahres beim Amt Schönberger Land einge-
Rechts aus dem Landkreis, die in der Stadt Maßnahmen
reicht werden. Der zuständige Ausschuss entscheidet bis
und Veranstaltungen durchführen.
spätestens 31. Mai des laufenden Jahres über die Vergabe
1.2.2. Über die Förderung kann nur auf Antragstellung entschie-
der Fördermittel.
den werden.
3.8. Fördermittel müssen spätestens am 31.12. des laufenden
1.2.3. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der Antragsteller Jahres mit dem entsprechenden Verwendungsnachweis
einen Eigenanteil erbringt. Dieser muss im Antrag ausge- abgerechnet werden. Vereine, die die Abrechnung nicht
wiesen sein. innerhalb dieser Frist vornehmen, müssen die Fördermittel
1.2.4. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur für die in dieser zurückzahlen.
Richtlinie genannten Zwecke. 3.9. Erhaltene Fördermittel sind unverzüglich zurückzuzahlen,
1.2.5. Förderung kann nur im Rahmen der Möglichkeiten des wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder nicht alle zur
Haushaltsplanes der Stadt Schönberg erfolgen. Verfügung gestellten Mittel verbraucht wurden.
1.2.6. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung
kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden. Schönberg, den 20. Oktober 2015
1.2.7. Maßnahmen mit ausschließlich religiösen oder parteipoli-
tischen Inhalten werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht gez. Götze
gefördert. Bürgermeister
1.2.8 Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
1.2.9. Über die Bewilligung der Anträge und die Zuschusshöhe
entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport,
Jugend, Senioren und Soziales.
Einwohnerversammlung
2. Förderungswürdige Projekte und Maßnahmen Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
2.1. Förderung für kulturelle Zwecke zur nächsten Einwohnerversammlung in der Ge-
2.1.1. Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten meinde Selmsdorf
für Kinder und Jugendliche.
2.1.2. Förderung öffentlicher kultureller Veranstaltungen in Schön-
berg. am Freitag, den 24. Februar 2017, 19:00 Uhr,
2.1.3. Förderung von Projekten, die der künstlerischen Betätigung in der Schulaula Selmsdorf
oder der Brauchtumspflege dienen.
2.2 Sportförderung lade ich Sie auf diesem Wege herzlich ein.
2.2.1 Förderung von Sportveranstaltungen für Kinder und Ju-
gendliche.
Tagesordnung:
2.2.2 Förderung des Breitensports.
- Information zur Regelung der Nutzung der Sportanlagen durch
die Vereine (FC/SSV/TAV)
2.3. Förderung für soziale Zwecke
- Aktuelle Informationen zur Bibliothek
2.3.1. Förderung des sozialen Engagements. - Aktuelle Informationen zum Windpark Selmsdorf/Lockwisch/
2.3.2. Förderung von Projekten zur Unterstützung sozial benach- Lüdersdorf (Ergebnisse der Entscheidungen des Regionalen
teiligter Bürger bzw. Bevölkerungsgruppen in Schönberg. Planungsverbandes Westmecklenburg)
2.3.3. Förderung von Projekten, die in Notlage geratene Bürger - Information zu Bebauungsplänen - Sondergebiet Deponie/
unterstützen. Recycling, Gewerbeansiedlung
- Informationen zur geplanten Teilstillegung der Deponie Ihlen-
2.4. Förderung der Seniorenarbeit berg
2.4.1. Unterstützung der Interessen älterer Bürger.
2.4.2. Förderung kultureller Veranstaltungen für Senioren.
Mit freundlichen Grüßen
2.5. Förderung der Jugendarbeit
2.5.1. Förderung von offenen Angeboten und Projekten im mu- gez. Marcus Kreft
sisch-künstlerischen und handwerklichen Bereich. BürgermeisterAmt Schönberger Land 27. Januar 2017 • Woche 04 9
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom
13.12.2016 - und mit Genehmigung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
gegenüber erhöht vermindert nunmehr
bisher um um auf
EUR EUR EUR EUR
________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.019.300 35.000 0 5.054.300
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.969.800 0 0 5.969.800
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -950.500 35.000 0 -915.500
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 0
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 0
der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf 0 0 0 0
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen -950.500 35.000 0 -915.500
die Einstellung der Rücklagen auf 0 0 0 0
die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 0 0 0
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -950.500 35.000 0 -915.500
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 4.817.800 35.000 0 4.852.800
die ordentlichen Auszahlungen auf 5.112.600 0 0 5.112.600
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -294.800 35.000 0 -259.800
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0
der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 915.500 38.300 0 953.800
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.032.600 92.300 -900.000 2.224.900
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.117.100 -54.000 900.000 -1.271.100
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.117.600 19.000 -920.000 2.216.600
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 705.700 0 -20.000 685.700
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.411.900 19.000 -900.000 1.530.900
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf
1.000.000 EUR
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt von bisher 248.400 EUR auf
4.700.000 EUR
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bleibt unverändert.
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert zum Haushaltsplan.
§7
Eigenkapital
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals bleibt unverändert gegenüber der Haushaltssatzung.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.12.2016 erteilt.
Dassow, 21.12.2016
gez. Pahl (Siegel)
Erste stellv. Bürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.
3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 21.12.2016 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Zeit vom 27.12.2016 bis 10.12.2016
im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich aus.
gez. Pahl
Erste stellv. BürgermeisterinAmt Schönberger Land 27. Januar 2017 • Woche 04 11
Die Gemeinde Selmsdorf veröffentlicht im Jubiläumsjahr die Ortschronik:
„Selmsdorf - Geschichte und Geschichten,
ein Heimatbuch“
Am 22. April 2017 wird die umfangreiche Chro-
nik unseres Ortes als Buch vorliegen.
Nach jahreslanger Recherche in öffentlichen
und privaten Archiven ist die Geschichte un-
seres Ortes akribisch aufgearbeitet worden.
Allen Vorbestellern bieten wir die Möglichkeit, dieses wertvolle
Zeitdokument kostengünstig zu erwerben.
Sichern Sie sich heute noch ihre persönliche Chronik und
denken Sie auch daran, es ist ein wertvolles Geschenk für
alle, die mit Selmsdorf verbunden sind.
Als Ersterwerber werden Sie namentlich im Anhang der Ortschronik
erwähnt. Sollten Sie keine Eintrag wünschen, wenden Sie sich
bitte an:
Udo Gutschke - Telefon: 038823 54570 oder per E-Mail: udo.
gutschke@t-online.de
Vorzugspreis für Vorbestellungen: 20,- Euro
Vorbestellung: „Selmsdorf - Geschichte
und Geschichten, ein Heimatbuch“
Hiermit bestelle ich ... Exemplare zum Preis von 20,-
Euro. Der spätere Verkaufspreis beträgt 24,90 Euro.
Bitte überweisen Sie den Betrag bis spätestens
28.02.2017 unter dem Kennwort „Chronik Selmsdorf“ auf das Konto
der Gemeinde Selmsdorf.
Dafür können Sie auch den hier abgedruckten Überweisungsauf-
trag nutzen.
Der spätere Verkaufspreis beträgt 24,90 Euro.12 27. Januar 2017 • Woche 04 Amt Schönberger Land
Inhalt der Chronik Selmsdorf (Auszug) • Wirtschaftsentwicklung im 20. Jahrhundert
• Geschichten und Anekdoten
• Selmsdorfs Grenzen, Die Namen von Ackerstücken, Die Ge- • Baugeschichte im Wandel der Zeit (Altes Dorf, neues Dorf,
wässer, Brücken, Berge und Weg Bauernhäuser, Büdnereien, Kirchhäuser, Neubauten)
• Die Beschreibung des Ortes in der Geschichte • Lageplan, Flurkarte des Dorfes im Wandel der Zeit
• Ein historischer Überblick zu Bardowieck, Lauen, Selmsdorf,
Sülsdorf, Schwanbeck, Teschow, Zarnewenz Gemeinde Selmsdorf
• Ein Zeugnis der Zeit um 600 v. Chr. im heutigen Selmsdorf: Der Bürgermeister
„Wenn nur nicht eine Münze herauskommt mit der Aufschrift:
Caesar seinen lieben Selmsdorfern“
• Selmsdorf - geologisch und geographisch betrachtet
• Gründung des Bistums Ratzeburg Preisskat in Lockwisch
• Die Zeit der Reformation in Mecklenburg
• Der dreißigjährige Krieg 1618 bis 1648 Der nächste Preisskat findet am Samstag, den 11. Februar 2017,
• Die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg- 15:00 Uhr, im Gemeinde-/Feuerwehrgerätehaus
Strelitz statt. Der Einsatz beträgt 8,— €. Anmeldungen
• Der Nordische Krieg 1700 bis 1721 erbeten unter 0172 3173068.
• Der Scharfrichter - der Vollstrecker der Todesstrafe, ein herr-
schaftliche Aufgabe gez. Behrens
• Missernten Bürgermeister
• Schulzen
• Geschichten über Militärisches
• Seuchen
• Adolf Friedrich IV., 1752 - 94
• Amtliche Preisnotierungen von 1754 - 1789
• Selmsdorf und die umliegenden Dörfer im Siebenjährigen Krieg
(1756 - 1763)
• Auswirkungen des Krieges
Veranstaltungskalender der Stadt
• Landleben Schönberg Februar 2017
• Herzog Karl II., 1794 - 1816
Datum Veranstaltung Veranstalter
• Neuordnung des Armenwesen in Mecklen-burg-Strelitz
04.02.2017 Orgelgeburtstag Evangelisch-
• Franzosenzeit
18:00 Uhr lutherische
• Der Rheinbund St.-Laurentius-Kirche Kirchgemeinde
• Zur Kontinentalsperre in unseren Dörfern Schönberg Schönberg
• Eine Zeit französischer Einquartierung 07.02.2017 13:00 - 13:45 Uhr - Landkreis
• Der große Befreiungskrieg 1813 Parkplatz Amt Schönberger Nordwest-
• Ein russischer Fuhrpark im Amt Schönberg und seine Bela- Land mecklenburg,
stungen für unsere Dörfer Themen: Vorsorgevollmacht öffentlicher
• Mitglieder des Husarenregiments aus Selmsdorf und den um- und Patientenverfügung - Gesundheitsdienst
liegenden Dörfern Unterstützung bei der
• Verordnung vom 20. September 1815 Antragstellung, Senioren-
• Großherzog Georg Friedrich Karl Josef 1816 - 1860 beratung, Blutdruck- und
• Wahlen Blutzuckermessung
• Einquartierungen durchziehender Truppen in den Jahren 23.02.2017 Wir wollen Abendlieder Evangelisch-
1863/1864 singen 19:30 Uhr lutherische
• Teilnehmer der Kriege und Feldzüge St.-Laurentius-Kirche Kirchgemeinde
• „Ein hartlich Willkumm von de truen Ratzebör-ger Buern“ Schönberg Schönberg
• Alfred Horn jun. 25.02.2017 14:00 Uhr Kinderfasching Schönberger
• Der Erste Weltkrieg 1914-1918 19:11 Uhr Fasching in der Carneval Club
• Weimarer Republik Palmberghalle
• Mecklenburg-Strelitz im Deutschen Reich 28.02.2017 13:00 - 13:45 Uhr - Landkreis
• Selmsdorf - das Bauerndorf - vergangene Zeit Parkplatz Amt Schönberger Nordwest
• Im Zweiten Weltkrieg 1939 bis 1945 Land mecklenburg,
• Nach 1945 Themen: Vorsorgevollmacht öffentlicher
• Selmsdorf nach dem Krieg als Ort an der innerdeutschen Gren- und Patientenverfügung - Gesundheitsdienst
Unterstützung bei der
ze bis zum Fall der Mauer 1989
Antragstellung, Senioren-
• Das Leben nach 1989
beratung, Blutdruck- und
• Die Orte um Selmsdorf
Blutzuckermessung
• Bäckerei Richard Schröder
• Familie Sterley/Quandt in Zarnewenz
• Sozialgeschichte, Geselliges Leben, Vereinsleben,
• Kultur und Bildung
Volkskundemuseum in Schönberg e. V.
• Kirche und Kirchliches Leben
• Die Freiwillige Feuerwehr Allgemeine Information:
• Schule Das Haupthaus An der Kirche ist ab 19.09.2015 wegen Umzugs
• Parteienleben geschlossen, alle geplanten Veranstaltungen finden natürlich
• Nationaler Wiederaufbau statt. Die Freilichtanlage „Bechelsdorfer Schulzenhof“ ist ab dem
• Zeitgeschichtliche Erinnerungsinterviews 05.10.2015 wegen Bauarbeiten nicht mehr für den Besucherver-
• Heraldik kehr geöffnet.Amt Schönberger Land 27. Januar 2017 • Woche 04 13
Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V., Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
Feldstraße 28, 23923 Schönberg, immer montags
Tel. 038828 238288www.buecherei-schoenberg.de 18:00 - 19:00 Uhr Schwimmen lernen Lübeck
gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM für Kinder Schwimmhalle in
Öffnungszeiten: Kücknitz (1 Bahn)
Dienstag 14.30 - 18.00 Uhr 19:00 - 20:00 Uhr Rettungsschwimmer- Lübeck
Mittwoch: 09.30 - 13.30 Uhr training für Kinder Schwimmhalle in
Donnerstag: 14.30 - 18.00 Uhr und Jugendliche Kücknitz (2 Bahnen)
Freitag: 14.30 - 18.00 Uhr 20:00 Uhr Rettungsschwimmer- Lübeck
1. Samstag im Monat : 11.00 - 15.00 Uhr training für Schwimmhalle in
Erwachsene Kücknitz (1 Bahn)
Weitere Veranstaltungen Senioren immer mittwochs
der Stadt Schönberg 14-täglich DRK-Juniorretter in Wahrsow,
17:30 - 19:00 Uhr Hauptstr. 20
Datum Veranstaltung Veranstalter (an der Schule)
Jeden 14:00 - 15:00 Uhr Senioren der
Donnerstag Seniorensport - in Stadt Schönberg Veranstaltungskalender der Gemeinde
„Rudis Kl. Volkshaus“
Lüdersdorf im Februar 2017
Weitere Sportangebote in der Palmberghalle Sie wissen noch nicht was der Februar für Sie bereit hält?
Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitma- Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen
chen! in Lüdersdorf!
Montag 16:00 - 17:00 Uhr Rückentraining
Montag, 06.02. und 27.02.
(mit Reha-
Verordnung) Landkreis Nordwestmecklenburg, öffentlicher
17:30 - 18:30 Uhr Rückentraining Gesundheitsdienst - Themen: Vorsorgevoll-
19:00 - 20:00 Uhr Bauch-Beine-Po macht und Patientenverfügung - Unterstützung
Montag 19:00 - 21:00 Uhr Badminton bei der Antragstellung, Seniorenberatung, Blut-
Dienstag 19:00 - 20:00 Uhr Fatburner druck- und Blutzuckermessung
Mittwoch 16:00 - 16:45 Uhr Rückentraining Wo? Vordereingang des EKZ Herrnburg
(mit Reha- Wann? 13:00 - 13:45 Uhr
Verordnung)
Mittwoch 19:00 - 22:00 Uhr Badminton immer dienstags
Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr Rückentraining Treff der Singergruppe „HARMONIE“
Wo? Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
Angebote des Vereins „Jugend und Freizeit“ Wann? 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
e. V. Veranstalter: Seniorenclub
immer montags 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball immer mittwochs
nur im Sommer 19:00 - 20:30 Uhr Fußball auf Skatnachmittag
montags dem Sportplatz Wo? Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
in der Amtsstraße)
Wann? 14:00 Uhr
immer mittwochs 19:00 - 20:30 Uhr Fußball
Veranstalter: Seniorenclub
(im Sommer
auf dem Sportplatz
in der Amtsstraße) Donnerstag, 09.02. u. 23.02.
immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr Badminton Spielnachmittag
20:00 - 22:00 Uhr Volleyball Wo? Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
Wann? 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Veranstaltungen der DRK-Familienbildungsstätte Veranstalter: Seniorenclub
Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522, An den Spielnachmittagen können nicht nur Mitglieder des Seni-
Fax: 03881 2413 orenclubs teilnehmen, es sind auch NICHTMITGLIEDER herzlich
Wochentag Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltung willkommen.
montags 15:00 - Schönberg Osteoporose-
16:00 Gymnastikraum der gymnastik Angebote des Sportverein
Palmberghalle
16:30 - Schönberg Osteoporose-
Lüdersdorf 96 e. V.
17:30 Gymnastikraum der gymnastik
(Informationen: Klaus Tietze: 01749775630)
Palmberghalle
18:30 - Schönberg Hatha-Yoga
Dienstag Fußball für Erwachsene 19:00 - 21:00 Uhr
20:00 Gymnastikraum der
Palmberghalle Mittwoch Fußball ab 17:00 Uhr
dienstags 17:30 - Schönberg Wirbelsäulen- für Kinder 10 - 14 Jahre
18:30 Katharinenhaus gymnastik Mittwoch Fitness und Gymnastik 19:00 - 20:00 Uhr
18:30 - Schönberg Hatha Yoga für Frauen
20:00 Katharinenhaus Mittwoch Badminton allgemein 20:00 - 21:30 Uhr
donnerstags 18:00 - Schönberg Fit ab 40 Donnerstag Fußball für Erwachsene 19:00 - 21:00 Uhr
19:00 Palmberghalle Donnerstag Volleyball allgemein 20:15 - 21:45 Uhr14 27. Januar 2017 • Woche 04 Amt Schönberger Land
Angebote des Bushido Sportverein Donnerstag:
18:00 - 19:30 Uhr Sportmix
Wahrsow e. V. 19:30 - 22:00 Uhr Badminton Hobby 30+
Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Freitag:
Wahrsow: 17:30 - 19:00 Uhr Just For Fun Volleyball
Judo 19:00 - 22:00 Uhr Volleyball Jugendliche/Erw.
Montag 17:00 - 18:00 Uhr für Kinder vom 5. bis
zum 6. Lebensjahr SFH Vereinsheim Gärtnereiweg 9
Montag 17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis Montag:
zum 12. Lebensjahr 17:00 - 18:30 Uhr Qigong
Montag 18:30 - 20:00 Uhr für Jugendliche ab 19:00 - 20:00 Uhr Balance Aerobic, Fitness
dem 13. Lebensjahr 20:00 - 21:00 Uhr Bodyforming
und Erwachsene Dienstag:
Mittwoch 17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis 09:30 - 10:30 Uhr Turnen mit Kindern der Tagesmütter
zum 12. Lebensjahr Mittwoch:
jeweils am 20:00 - 21:30 Uhr „offene Matte“ für 17:30 - 18:30 Uhr Senioren Ladies
letzten Freitag Jugendliche 18:30 - 19:30 Uhr Step Aerobic
im Monat ab 16 Jahre und 19:30 - 20:30 Uhr Fatburner
Erwachsene Donnerstag:
17:15 - 18:45 Uhr Breakdance
Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen Freitag:
Montag: 16:00 - 17:00 Uhr für 1- und 2-jährige 16:00 - 18:00 Uhr Ballett
Kleinkinder und 18:00 - 19:00 Uhr Zumba Step
17:00 - 18:00 Uhr für 3- bis 5-jährige Sonntag:
Kinder 14:30 - 16:00 Uhr Breakdance
Bodyforming
Montag 18:05 - 18:55 Uhr für Jugendliche und Sportplatz Grundschule Herrnburg
Erwachsene Montag:
16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend Jahrg. 2006
Hatha-Yoga 1. F-Jugend Jahrg. 2007
Montag 19:00 - 20:15 Uhr 2. F-Jugend Jahrg. 2008
FACTS Dienstag:
Mittwoch 18:00 - 19:00 Uhr und 16:30 - 18:00 Uhr 1. D-Jugend Jahrg. 2003/05
19:00 - 20:00 Uhr 2. D-Jugend Jahrg. 2004/05
Mittwoch:
Taekwondo 16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend Jahrg. 2006
Dienstag 18:30 - 19:30 Uhr für Kinder Donnerstag:
19:30 - 20:30 Uhr für Jugendliche und 16:30 - 18:30 Uhr 1. D-Jugend Jahrg. 2003/05
Erwachsene 2. D-Jugend Jahrg. 2004/05
Donnerstag 18:30 - 19:30 Uhr für Kinder Freitag:
19:30 - 20:30 Uhr für Jugendliche und 16:00 - 17:30 Uhr G-Jugend Jahrg. 2009/10
Erwachsene 16:30 - 17:30 Uhr Bambinis Jahrg. 2011/12
Turnen, Akrobatik und Zirkus Fragen gerne telefonisch an Lars Junker, Tel: 0176 56820944
Donnerstag 16:30 - 18:00 Uhr
Angebote der Familienbegegnungsstätte
Zumba Dassow
Donnerstag 18:00 - 19:00 Uhr für Erwachsene
Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles
Weitere Informationen auf unserer Homepage Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein
www.bsv-wahrsow.de Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es
finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Diese
Angebote des Sport und Freizeit Herrnburg werden rechtzeitig in der Tagespresse und auf der Internetseite
e. V. „Kieck in“ bekanntgegeben.
Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de Unsere wöchentlichen Angebote:
Montag
Sporthalle an der Grundschule Herrnburg 14:00 - 17:00 Uhr Gedächtnistraining
Montag: 14:00 - 17:00 Uhr Töpfern
16:30 - 18:00 Uhr Zirkus 19:00 - 21:00 Uhr Yoga
19:00 - 22:00 Uhr Tischtennis Dienstag
Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr Seniorenkaffee
15:45 - 16:30 Uhr Turnen Kinder 2 - 4 Jahren 14:00 - 17:00 Uhr Krabbelgruppe
16:30 - 17:15 Uhr Kinderturnern Mittwoch
10:00 Uhr Nordic Walking 14:00 - 17:00 Uhr Seniorengymnastik
18:45 - 19:45 Uhr Zumba Donnerstag
20:00 - 22:00 Uhr Freizeitfußball 14:00 - 17:00 Uhr Spielenachmittag
Mittwoch:
15:00 - 15:45 Uhr Kinderturnen Kinder 4 - 6 Jahre Jeden 1. Dienstag im Monat um 9:30 Uhr laden wir zum Frühstück
15:45 - 16:30 Uhr Eltern-Kind-Turnen 2 - 4 Jahre ein. Dort berichten wechselnde Gäste über ihre Arbeit. Sie werden
16:30 - 17:15 Uhr Kinderturnen Kinder 4 - 6 Jahre in der Tageszeitung und auf der Internetseite „Kick in“ bekannt
18:00 - 22:00 Uhr Tischtennis gegeben.Amt Schönberger Land 27. Januar 2017 • Woche 04 15
Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Ge- In der Dornbuschhalle:
burtstagskindern ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen Kaffee- Dienstag Judo (Jugend,
runde ein und das „Sandra-Duo“ aus Dassow sorgt für kulturelle danach Senioren) 17:00 - 19:30 Uhr
Unterhaltung. Mittwoch Gymnastik
Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unseren „Ostseesterne“ 14:00 - 17:30 Uhr
großen Raum und die voll ausgestattete Küche. Bitte rufen Sie Badminton Junior 17:30 - 19:00 Uhr
mich einfach an! Badminton Senioren 19:00 - 21:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Donnerstag Judo (Jugend,
danach Senioren) 17:00 - 19:30 Uhr
Andrea Hinrichs
Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow Gymnastik (Senioren) 18:30 - 19:30 Uhr
Telefon: 0163 5070561
Veranstaltungen im Februar in Dassow
Heimat- und Tourismusverein Dassow - und Ortsteile
Tor zur Ostsee e. V. Landkreis Nordwestmecklenburg, öffentlicher Gesundheits-
Der Heimat- und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregel- dienst
mäßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Das- Ort: Parkplatz gegenüber der Feuerwehr - 11:00 -
sow, Lübecker Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie 11:45 Uhr
bitte unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder Pötenitz, An der Feuerwehr - 12:00 - 12:45 Uhr
unserem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der Wann: 02.02. und 23.02.2017
Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80601 Themen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Un-
(Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176 terstützung bei der Antragstellung, Seniorenbera-
50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich. tung, Blutdruck- und Blutzuckermessung
Sportangebote des SV Dassow 24 e. V.: Frühstück mit Gästen
Gast: Frau Annett Pahl, 1. stellvertr. Bürgermeisterin
Kontakt SV Dassow 24 e. V., Tel. 038826 80271
Ort: Familienbegegnungsstätte
E-Mail: svdassow24ev@web.de
Sportangebot des SV Dassow Wann: 07.02.2017, 9:30 Uhr
In der Dornbuschhalle: Volleyballturnier
Basketball Ort: Dornbuschhalle
Mo. 15:30 - 16:30 Uhr Training U 10 Wann: 11.02.2017, 10:00 Uhr
16:30 - 17:30 Uhr Training U14/U16
Mi. 19:00 - 20:30 Uhr Freizeitgruppe
Winterwanderung vom Priwall nach Dassow
Do. 17:00 - 18:30 Uhr Training U14/U16
Wann: 18.02.2017
Volleyball Veranstalter: Heimatverein Dassow
Mo. 17:00 - 18:30 Uhr Training Jugend
19:00 - 21:00 Uhr Training Erwachsene Kinderfasching
Mi. 19:00 - 21:00 Uhr Training Erwachsene Ort: Gemeindehaus Harkensee
Gymnastik Wann: 25.02.2017
Di. 19:30 - 20:30 Uhr Damen
Mi. 15:00 - 17:00 Uhr RSG Girls Fußballturnier SV Dassow F-Jugend
Radsport Ort: Dornbuschhalle
Di. und Do. beim Jugendclub Wann: 25.02.2017, 10:00 Uhr
Kraftsport Training jederzeit nach Sportangebote des Selmsdorfer Sportverein
Vereinbarung (Kontakt
über Daniel Baase) ‘94 e. V.
Abteilung Fußball auf dem Sportplatz (SSV - 94 e. V.) telefonisch zu erreichen unter 038823 5400-75
F-Jugend Mi. und Fr. 16:30 - 18:00 Uhr oder per E-Mail: wolf-peter.oswald@t-online.de
E2-Jugend Mo. und Mi. 16:30 - 18:00 Uhr (Mittwoch in Montag:
Kalkhorst) 14:00 - 15:00 Uhr Seniorensport
E1-Jugend Mo. und Do. 17:00 - 18:30 Uhr 19:30 - 20:30 Uhr Aerobic
D-Jugend Mo. und Mi. 17:00 - 18:30 Uhr (Mittwoch in
Dienstag:
Kalkhorst)
14:00 - 16:00 Uhr E-Junioren Fußball
C-Jugend Di. und Do. 17:00 - 18:30 Uhr
16:00 - 17:30 Uhr F-Junioren Fußball
B-Jugend Mo. und Mi. 18:00 - 19:30 Uhr
1. Herren Di. und Do. 19:00 - 21:00 Uhr 17:30 - 19:00 Uhr B-Junioren Fußball
Oldies Fr. 18:00 - 20:00 Uhr 19:00 - 21:30 Uhr Fußball Freizeit
Mittwoch:
Sportangebote des Dassower Breitensport 16:00 - 17:30 Uhr C-Junioren Fußball
17:30 - 19:30 Uhr G-Junioren Fußball
Verein e. V. Donnerstag:
In der Grevesmühlener Straße 18 a: 16:00 - 18:00 Uhr E-Junioren Fußball
Montag Judo (Kinder 5 - 7 Jahre) 15:00 - 16:30 Uhr 18:00 - 19:30 Uhr B-Junioren Fußball
Montag, Mittwoch, Kaftsport 17:30 - 19:00 Uhr 19:30 - 21:30 Uhr Volleyball
Freitag (Ansprechpartner Heiko Stern) Freitag:
Mittwoch Selbstverteidigung 16:00 - 18:00 Uhr 16:00 - 17:00 Uhr G-Junioren Fußball
Freitag Judo (Fortgeschrittene) 17:00 - 18:00 Uhr 20:00 - 22:00 Uhr Herren-FußballSie können auch lesen