Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land

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Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 20
                                      27. Januar 2017
                                      Ausgabe 01/17
                                                                                der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
                                                                            Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
                                                                                        sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land

                                                          Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                        Foto. A. Surkamp

                                               Die nächste Ausgabe erscheint am 24. Februar 2017..
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
2    27. Januar 2017 • Woche 04 		                                                                                              Amt Schönberger Land
                                                                     Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                                     Verwaltung:       Amt Schönberger Land
                                                                     Anschrift:        Am Markt 15, 23923 Schönberg
                 Die nächste Ausgabe                                 Telefon:          038828 330-0
                                                                     Fax:              038828 330-175
               Uns Amtsblatt                                         E-Mail:
                                                                     Web:
                                                                                       info@schoenberger-land.de
                                                                                       www.schoenberger-land.de
                       erscheint am                                  Online-Dienste:   www.schoenberger-land.de/online

                    24. Februar 2017
                     Annahmeschluss                                  allgemeine Öffnungszeiten:
               für redaktionelle Beiträge                            Mo. - Do.       09:00 - 12:00 Uhr
                                                                     Di. u. Do.      14:00 - 18:00 Uhr
                    und Anzeigen ist                                 Fr.             geschlossen
                (Posteingang im Verlag)
                     14. Februar 2017                                besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
                                                                     Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr
                                                                     Di. u. Do.      14:00 - 18:00 Uhr

                                                                     besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr-
    Impressum                                                        angelegenheiten:
                                                                     Di. u. Do.       09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mitteilungsblatt mit öffentlichen                                Rufnummernverzeichnis:
    Bekanntmachungen der Gemeinden und
                                                                     Amtskasse                           330-121, 123 und 171
    Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                                     Anlagenbuchhaltung                  330-126
    Verlag + Satz:       Linus Wittich Medien KG                     Bauanträge                          330-181
                         Röbeler Straße 9
                         17209 Sietow                                Bauleitplanung                      330-150, 157
    Druck:               Druckhaus Wittich
                         An den Steinenden 10,
                                                                     Bürgerinformation                   330-113
                         04916 Herzberg/Elster                       Buß- und Verwarngelder              330-135
    	Tel. 03535/489-0
    Telefon und Fax:                                                 Einwohnermeldeamt                   330-133, 134 und 137
    Anzeigenannahme:	Tel.: 039931/57 90
                         Fax: 039931/5 79-30
                                                                     Finanzverwaltung                    330-120 und 128
    Redaktion:	Tel.: 039931/57 9-16                                  Fischereischeine                    330-135
                         Fax: 039931/57 9-45
    Internet und E-Mail: www.wittich.de,                             Feuerwehren                         330-139
                         E-Mail: info@wittich-sietow.de              Gebäudemanagement                   330-147, 150 und 153
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung
                                                                     Gewerbeamt                          330-139
    des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für
    Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
                                                                     Grünanlagen/Gewässer                330-154
    gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
    zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zei-
                                                                     Hochbau                             330-181
    tungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse
    kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar ge-
                                                                     Informationstechnik                 330-111
    fordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
                                                                     Kindertageseinrichtungen            330-116 und 119
    Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar-                Liegenschaften                      330-155 und 156
    ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei kön-
    nen Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-
    schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir
                                                                     Ordnungsamt                         330-130, 131 und 137
    für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie über-
    nehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten               Personalabteilung                   330-114
    uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und
    Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,          Rechnungsprüfung                    330-161
    Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag.
    Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des           Schulverwaltung                     330-119
    Urhebers.
                                                                     Spielplätze                         330-151
    Verantwortlich:                                                  Stadtsanierung                      330-157
    Amtlicher Teil:            Amt Schönberger Land
    Außeramtlicher Teil:       Mike Groß (V. i. s. d. P.)            Standesamt                          330-132 und 142
    Anzeigenteil:              Jan Gohlke
                                                                     Steuerabteilung                     330-124 und 129
    Erscheinungsweise:         monatlich,                            Straßenausbaubeiträge               330-152
                               jeweils zum letzten Freitag
                               eines Monats, wird kostenlos          Straßenbeleuchtung                  330-151
                               an alle erreichbaren Haushalte        Straßenunterhaltung                 330-154
                               im Amtsbereich verteilt
    Auflage:                   9.800 Exemplare                       Tiefbau                             330-182
    Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklen-           Vollstreckung                       330-122 und 125
    burg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewie-
    sen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei          Wahlen/Organisation                 330-115
    letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia
    Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.                           Winterdienst                        330-131
                                                                     Wohngeldstelle                      330-141
                                                                     zentrale Dienste                    330-117
                                                                     zentraler Sitzungsdienst            330-112
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                           27. Januar 2017 • Woche 04        3

                                                                   Amt Schönberger Land
                                                                   - Der Amtsvorsteher -

                                                                   Öffentliche Bekanntmachung zu
Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz
                                                                   Mehrjahresbescheiden
des Baumbestandes der Stadt Schönberg
                                                                   des Amtes Schönberger Land
vom 12. Dezember 2016
                                                                   Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für sol-
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land      che Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt-        (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer
machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 205 - 253), zuletzt       durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007        dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung
(GVOBl. M-V S. 777) und des § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes des     die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2017, soweit für
Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundes-           diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der
naturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG
                                                                   zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den
M-V) vom 23. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 15
                                                                   Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August
des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 436) hat
                                                                   und 15. November 2017 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der
die Stadtvertretung Schönberg am 17. November 2016 folgende
                                                                   Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes Gebrauch
Aufhebungssatzung erlassen:
                                                                   gemacht haben, wird die Grundsteuer 2017 in einem Betrag am 1.
                                                                   Juli 2017 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern,
Artikel 1
                                                                   werden durch das Amt Schönberger Land Änderungsbescheide
Die Satzung der Stadt Schönberg zum Schutz des Baumbestandes
                                                                   erstellt.
der Stadt Schönberg vom 18 August 2003 wird aufgehoben.
                                                                   Gemäß § 12a des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für
                                                                   die Hunde- und Zweitwohnungssteuer.
Artikel 2
                                                                   Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfest-
Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-
                                                                   setzung treten die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen
kanntmachung in Kraft.
                                                                   ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid
                                                                   zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb
Schönberg, den 12. Dezember 2016
                                                                   eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wider-
                                                                   spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amtsvorsteher
gez. Götze                           (Siegel)
                                                                   des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg
Bürgermeister
                                                                   schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

                                                                   Bitte beachten Sie:
                                                                   Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristge-
                                                                   rechten Zahlungspflicht.
                                                                   Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie
                                                                   den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates im
                                                                   Internet unter www.schoenberger-land.de verwenden. Eine form-
                                                                   lose Erteilung ist ebenfalls möglich.
 Ministerium für                                                   Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Nüsch (Tel.: 038828
 Landwirtschaft und Umwelt                                         330-124, E-Mail: k.nuesch@schoenberger-land.de) oder Frau Kort
                                                                   (Tel.: 038828 330-129, E-Mail: r.kort@schoenberger-land.de).
 Abbruchrisiko an Küsten - Backhaus
 warnt vor Strandspaziergängen                                     Schönberg, 03.01.2017

 Bei der heftigen Sturmflut sind an der gesamten Küste Meck-       gez. Lenschow
 lenburg-Vorpommerns Steilufer und Dünen ins Meer gestürzt.        Amtsvorsteher
 Infolgedessen sind steile Ufer- und Dünenkliffs entstanden,
 bei denen es in den nächsten Tagen und Wochen zu weiteren
 Materialabbrüchen oder Abrutschungen kommen kann.
 Mit Blick auf das bevorstehende Wochenende warnt Umwelt-
 minister Dr. Till Backhaus insbesondere Spaziergänger vor den     1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
 Auswirkungen der Sturmflut: „In den Küstenbereichen besteht       des Amtes Schönberger Land
 noch immer große Gefahr für Leib und Leben. Naturfreunde bitte
 ich ausdrücklich darum, einen großen Bogen um die brüchigen
                                                                   vom 16. Januar 2017
 Steilufer und Dünenkliffs zu machen. Eltern sollten ihre Kinder   Aufgrund des § 129 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Kommunal-
 in den gefährlichen Küstenabschnitten nicht unbeaufsichtigt       verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in
 lassen.“
                                                                   der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V
 Umfassende Sicherungsmaßnahmen können von den staatli-
                                                                   S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 24. No-
 chen Ämter für Umwelt und Natur erst zum Ende der Sturmflut-
 saison vorgenommen werden, da aktuell jederzeit mit weiteren      vember 2016 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der
 Sturmflutereignissen gerechnet werden muss, die wieder neue       Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg
 Dünenkliffs entstehen lassen.                                     am 13. Januar 2017 nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der
                                                                   Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land erlassen:
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
4    27. Januar 2017 • Woche 04 		                                                                             Amt Schönberger Land
                           Artikel 1                                Bekanntmachung
Die Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Januar
2016 wird wie folgt geändert:                                       Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat
Der § 3 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
                              㤠3                                               Frau Sophie Grimm als Schiedsfrau
                          Ausschüsse                                                            und
(1) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Amtsausschuss               Frau Jessica Dörre als stellv. Schiedsfrau
gem. § 136 Abs. 1 KV M-V folgenden beratenden Ausschuss:
                                                                    für das Amt Schönberger Land unter Beachtung der gesetzlichen
Name                    Aufgabengebiet                              Bestimmungen für 5 Jahre, bis zum 24.11.2021, gewählt.
Finanz- und             Finanz- und Haushaltswesen, Steuern,
Personalausschuss       Gebühren, Beiträge und sonstige             Die Schiedspersonen wurden am 10.01.2017 vom Direktor des
                        Abgaben;Vorbereitung folgender Perso-       Amtsgerichts Wismar in Ihr Amt berufen und gemäß § 6 des
                        nalangelegenheiten: Ernennung, Beför-       Schiedsstellengesetzes verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft
                        derung und Entlassung von Beamten der       und unparteiisch zu erfüllen.
                        Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt sowie
                        Einstellung, Umgruppierung und Kündi-       Anträge auf ein Schiedsverfahren sind über das Amt Schönberger
                        gung von Beschäftigten ab der Entgelt-      Land, Am Markt 15 in 23923 Schönberg zu stellen.
                        gruppe 10 TVöD                              Telefon: 038828 330-137

(2) Der Ausschuss nach Absatz 1 besteht aus 7 Mitgliedern. Der      Amt Schönberger Land
Amtsausschuss wählt insgesamt drei Verhinderungsvertreter für       Der Amtsvorsteher
alle Finanz- und Personalausschussmitglieder.                       Im Auftrag
(3) Gemäß § 136 Abs. 3 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsaus-
schuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz gebildet.                    Frank Lehmann

Name                    Aufgabengebiet
Rechnungsprüfungs-      örtliche Prüfung der Haushalts- und
ausschuss               Wirtschaftsführung des Amtes und, so-
                        fern diese Aufgabe nach § 36 Abs. 2 S.      Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,
                        6 KV M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 KPG M-V
                        übertragen wurde, der amtsangehörigen       im Amtsblatt Dezember bat ich Sie, Ihr Votum für den zukünftigen
                        Gemeinden                                   Platz des Weihnachtsmarktes abzugeben. Die ersten „Stimmzettel“
                                                                    sind eingegangen. Wir warten noch bis Ende des Monats Januar
Der Ausschuss setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen. Bis zum       und werden dann im Ausschuss für Soziales, Kultur, Senioren,
Ende der am 25. Mai 2014 begonnenen fünfjährigen Kommunal-          Jugend und Sport eine erste Auswertung vornehmen. Über ein Er-
wahlperiode können weitere sachkundige Einwohner und Ein-           gebnis werde ich dann im Monat März an dieser Stelle informieren.
wohnerinnen des Amtes in den Rechnungsprüfungsausschuss             Der Neujahrempfang der Stadt Schönberg bot wieder einmal die
berufen werden, ohne dass die Mitglieder des Amtsausschusses        Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das wurde
die Mehrheit im Rechnungsprüfungsausschuss stellen müssen           von den anwesenden Gästen gut genutzt. Ich bedanke mich bei
(Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklen-        allen, welche der Einladung gefolgt sind.
burg-Vorpommern vom 24.06.2014, Geschäftszeichen II 300 –           In den kommenden Tagen werden die nächsten Gespräche ge-
172.449). Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses       führt, um den Rückbau der ehemaligen Schweinemastanlage in
werden insgesamt zehn Verhinderungsvertreter gewählt.“              der Rottensdorfer Straße terminlich dingfest machen zu können.
                                                                    Weiterhin stehen die nächsten Beratungen zur Entwicklung von
Der § 10 wird wie folgt geändert:
                                                                    Wohnbaugebieten an.
                               㤠10
                                                                    Besonders erfreulich ist der Fakt, dass sich ein Interessent für die
                        Entschädigungen
                                                                    Sanierung des Gebäudes Am Markt 13 gefunden hat, der bereit ist,
(2) Die erste Stellvertretung des Amtsvorstehers erhält eine mo-
                                                                    mit Ideen und den entsprechenden Mitteln dieses Haus zu sanieren
natliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
                                                                    und neu zu beleben. Wenn das Realität wird, wäre damit das letzte
100,00 €. Die zweite Stellvertretung des Amtsvorstehers erhält
                                                                    unschöne Gebäude am Markt Geschichte. Ich wünsche diesem
eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in
                                                                    Bauherrn den notwendigen Atem und kann die Unterstützung der
Höhe von 50,00 €.“
                                                                    Stadt nur zusagen.
                          Artikel 2                                 Es ist zwar noch eine lange Zeit bis 2019, bis zum 800. Geburtstag
                             § 12                                   unserer Stadt, aber dieser soll auch langfristig vorbereitet sein.
                       In-Kraft-Treten                              Ich bitte alle Einwohnerinnen und Einwohner, jetzt schon mal in
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach      Ihren Erinnerungen und „Schatzkästchen“ zu kramen, mit welchen
ihrer Bekanntmachung in Kraft.                                      Dingen Sie alle dieses Jubiläum mitgestalten können. Garantiert
                                                                    – wir kommen auf Sie zu.
Schönberg, den 16. Januar 2017                                      In diesem Zusammenhang möchte ich Sie an dieser Stelle auch
                                                                    von einer Initiative der Kirchgemeinde Schönberg informieren. Zu
gez. Lenschow                       (Dienstsiegel)                  Zeiten des 1. Weltkrieges wurden aus unserer Kirche 2 Glocken
Amtsvorsteher                                                       entfernt und in Kriegsmaterial umgewandelt. Die Pastorin, Frau
                                                                    Schlaberg, und die Kirchgemeinde haben nunmehr die Idee, bis
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-       zum 800. Geburtstag unserer Stadt eine der beiden Glocken wie-
vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5       der anzuschaffen. Sie wird in den nächsten Tagen öffentlich um
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern          Spenden für dieses Vorhaben werben. Die avisierte Summe, die
nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung    nötig ist, um eine passende Glocke zu erwerben und einzubauen
nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht   liegt ungefähr bei 25 T€. Nun, ich bin kein gläubiger Mensch, kann
für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-        mich mit dieser Idee aber identifizieren und möchte Sie bitten,
machungsvorschriften.                                               dieses Vorhaben zu unterstützen.
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                              27. Januar 2017 • Woche 04        5
Der Winter als Jahreszeit hat in den letzten Tagen ein wenig von    Donnerstag, den 09.02. - Kickerturnier -
seinem Gesicht gezeigt. Schnee, Schneematsch und Glätte werden      Ein kleines Kickerturnier erwartet Euch im Jugendclub. Zwei Spieler
noch einige Zeit vorherrschen. Bitte denken Sie an die Räum- und    bilden ein Team - also Freund schnappen und anmelden! Preise
Streupflicht vor Ihren Grundstücken. Denken Sie bitte auch daran,   für die Gewinner und Verlierer gibt es auch.
dass man vielleicht ein paar Minuten eher als sonst seine Fahrt     Treffpunkt: 11:00 Uhr Jugendclub Schönberg
antreten sollte, um genügend Zeitreserven bei Straßenglätte zu      Ende:          14:00 Uhr Jugendclub Schönberg
haben, um Unfälle vermeiden zu können. Kommen Sie gesund            Alter:         ab 8 Jahren
und munter durch den Winter, das wünscht Ihnen                      Kosten:        2€
                                                                    Freitag, den 10.02. - Bowling in Lübeck -
Ihr Bürgermeister                                                   Auf geht‘s zur Bowlingbahn nach Lübeck. Hier könnt ihr zeigen, wer
Lutz Götze                                                          die meisten Kegel umwirft und werdet eine Menge Spaß haben.
                                                                    Treffpunkt: 13:00 Uhr Jugendclub Schönberg
                                                                    Rückkehr: ca. 17:00 Uhr Jugendclub Schönberg
                                                                    Alter:         ab 8 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mit-
Winterferienprogramm der Stadt Schönberg                                           bringen!)
                                                                    Kosten:        7 € incl. Schuhe und 2 Getränke

vom 04.02. - 19.02.2017                                             Freitag, den 10.02. - Mädchen-Filmnacht-Übernachtung-
                                                                    Heute veranstaltet Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg
                                                                    eine Mädchenübernachtung mit Euch, bei der alle drei Teile der
Stadtjugendpflege Schönberg
                                                                    Edelsteintrilogie (Rubinrot, Saphirblau, Smaragdgrün) geschaut
Anmeldungen ab 26.01.2017,                                          werden.
14:00 - 18:00 Uhr                                                   Treffpunkt: 18:00 Uhr Bücherei Schönberg
auch Sa., 28.01., 10:00 - 14:00 Uhr                                 Ende:          10:00 Uhr Bücherei Schönberg
Jugendclub, Feldstr. 28,                                            Alter:         ab 12 Jahren
23923 Schönberg                                                     Kosten:        5€
Tel. 038828 234880                                                  Dienstag, den 14.02. - Spielenachmittag -
                                                                    Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg spielt mit Euch was
Samstag, den 04.02. - Eislaufen & Disco im ETC -                    der Spieleschrank hergibt!
Wir gehen Eislaufen auf der Schlittschuhbahn im ETC in Tim-         Treffpunkt: 15:00 Uhr Bücherei Schönberg
mendorfer Strand. Am heutigen Abend ist dort Disco auf dem Eis!     Ende:         18:00 Uhr Bücherei Schönberg
Treffpunkt: 19:00 Uhr Jugendclub Schönberg                          Alter:        ab 8 Jahren
Rückkehr: ca. 23:00 Uhr Jugendclub Schönberg                        Kosten:       1€
Alter:       ab 12 Jahren                                           Mittwoch, den 15.02. - Ostseetherme -
Kosten:      5€                                                     Rutschen, Planschen, Spielen: Die Ostseetheme wartet auf euch!
Hinweis:     Schlittschuhe mitbringen, ansonsten Ausleihe           Genau das richtige für die kalte Jahreszeit ...
             vor Ort gegen Gebühr (4,- €) möglich! Es ist nicht     Treffpunkt: 10:00 Uhr Jugendclub Schönberg
             erlaubt Essen & Getränke mit in die Halle zu neh-      Rückkehr: ca. 18:00 Uhr Jugendclub Schönberg
             men!                                                   Alter:       ab 10 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mit-
                                                                                 bringen!)
Sonntag, den 05.02. - Kindertanzshow „Wasserwelten“ -               Kosten:      12 €
In der Kulturwerkstatt in Neustadt findet eine Tanzshow rund um     Hinweis:     Nur mit Freischwimmerabzeichen!
das Thema „Wasser“ statt. Wind, Wasser, Meer und Tiere des          Donnerstag, den 16.02. - Pizza -
Meeres werden tänzerisch von Kindern im Alter von 6-14 Jahren       Heute werden wir alle zu Pizzabäckern. Außer der traditionellen
dargestellt.                                                        Pizza werden wir auch nicht so bekannte Variationen versuchen.
Treffpunkt: 15:00 Uhr Bücherei Schönberg                            (Dose für evtl. Reste mitbringen)
Ende:         18:30 Uhr Bücherei Schönberg                          Treffpunkt: 11:00 Uhr Jugendclub Schönberg
Alter:        ab 6 Jahren                                           Rückkehr: 13:00 Uhr Jugendclub Schönberg
Kosten:       6 € (inkl. 1 Getränk)                                 Alter:         ab 8 Jahren
                                                                    Kosten:        3€
Dienstag, den 07.02. - Kino Lübeck
Wir schauen uns den Film „Tim Thaler“ an. Es geht um einen          Freitag, den 17.02. - Die Schneekönigin -
Jungen, der sein Lachen verkauft, um alle Wünsche erfüllt zu be-    Wir schauen uns das Figurentheaterstück „Die Schneekönigin“ vom
kommen. Ob er damit glücklich wird? Eine kleine Portion Popcorn     Theater Miamou (Mirjam Hesse) im Figurentheater in Lübeck an.
gibt es natürlich auch.                                             Treffpunkt: 14:45 Uhr Jugendclub Schönberg
Treffpunkt: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt -                        Rückkehr: ca. 18:00 Uhr Jugendclub Schönberg
                Jugendclub Schönberg                                Alter:        ab 6 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mit-
                                                                                  bringen!)
Rückkehr: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt -
                                                                    Kosten:       5€
                Jugendclub Schönberg
Alter:          ab 6 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mit-
                                                                    !!!Sonntag, den 19.02. - Bibi & Tina-Tohuwabohu Total -!!!
                bringen!)
                                                                    Sollte es an diesem Tag die Vorpremiere zum neuen Bibi & Tina
Kosten:         6€                                                  Film im Kino geben, werden wir hinfahren und ihn uns anschauen.
                                                                    Leider stand der Termin bei Druck des Ferienprogrammes noch
Mittwoch, den 08.02. - Schmuck basteln -                            nicht fest. Eine kleine Portion Popcorn gibt es natürlich auch.
Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg bastelt mit Euch Arm-      Treffpunkt: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt -
bänder und Ketten aus Perlen.                                                      Jugendclub Schönberg
Treffpunkt: 15:00 Uhr Bücherei Schönberg                            Ende:          - Uhrzeit wird noch mitgeteilt -
Ende:        17:00 Uhr Bücherei Schönberg                                          Jugendclub Schönberg
Alter:       ab 8 Jahren                                            Alter:         ab 8 Jahren
Kosten:      3€                                                     Kosten:        6€
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
6        27. Januar 2017 • Woche 04 		                                                                                                         Amt Schönberger Land
Für alle Angebote ist es zwingend notwendig die Anmeldekarte                                          Öffentliche Bekanntmachung
mit Einverständniserklärung auszufüllen!
                                                                                                      Jahresabschluss des Amtes Schönberger
Den Erziehungsberechtigten ist bei der Anmeldung bekannt, dass                                        Land zum 31. Dezember 2012
das jeweilige Kind nicht ständig beaufsichtigt werden kann, die
Aufsichtspflicht des Veranstalters insoweit eingeschränkt ist. Die                                    Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in seiner
Stadt Schönberg übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Dieb-                                        Sitzung am 24.11.2016 den Jahresabschluss des Amtes Schön-
stähle und Schäden. Für die durch die Teilnehmer herbeigeführten                                      berger Land zum 31. Dezember 2012 per Beschluss festgestellt.
Haftpflichtschäden haften die gesetzlichen Vertreter der Kinder                                       Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Veranstalter nimmt sich das                                       über die Entlastung des Amtsvorstehers werden hiermit öffentlich
Recht heraus, bei Verletzung der aufgestellten Regeln oder des                                        bekannt gemacht.
Jugendschutzgesetzes, den zu Betreuenden auf eigene Kosten
                                                                                                      Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des
nach Hause zu schicken, bzw. abholen zu lassen.
                                                                                                      Rechnungsprüfungs-ausschusses liegen zur Einsichtnahme
                                                                                                      während der allgemeinen Öffnungszeiten vom 05.01.2017 bis
Anmeldung nur persönlich und nach Zahlung des jeweiligen                                              13.01.2017 beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15, Hinterhaus
Kostenbeitrages möglich!                                                                              in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.

Inhaber einer Bildungskarte bringen diese bitte zur Anmel-                                            Schönberg, den 3. Januar 2017
dung mit. Die Angebote der Stadtjugendpflege Schönberg
sind förderungsfähig nach dem BuT-Paket!                                                              gez. Lenschow
                                                                                                      Amtsvorsteher

    ———————————————————————————
                                                                                                      2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
    Einverständniserklärung                                                                           der Stadt Dassow vom 17. Januar 2017
    Hiermit erkläre ich mich als Erziehungsberechtigte/r damit
    einverstanden, dass mein Kind zu den oben aufgeführten Be-                                        Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land
    dingungen an den Veranstaltungen des Schönberger Winter-                                          Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt-
    ferienprogrammes teilnehmen darf.                                                                 machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Be-
                                                                                                      schluss der Stadtvertretung vom 13. Dezember 2016 und nach
    ...................................................   .........................................   Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehör-
    Ort, Datum                                            Unterschrift                                de des Landkreises Nordwestmecklenburg am 12. Januar 2017
                                                                                                      nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
                                                                                                      Stadt Dassow erlassen:

    Anmeldung                                                                                         Artikel 1
                                                                                                      Die Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 18. November 2014 wird
                                                                                                      wie folgt geändert:
    Vorname:               _____________________________________
                                                                                                      Der § 6 wird wie folgt ergänzt:
    Name:                  _____________________________________                                      㤠6
                                                                                                      Hauptausschuss
    Straße:                _____________________________________                                      (8) Der Hauptausschuss entscheidet im Einvernehmen mit dem
                                                                                                      Bürgermeister über Personalangelegenheiten der Angestellten
    Ort:                   _____________________________________                                      bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD, hierzu zählen insbesondere Ein-
                                                                                                      stellungen, Umgruppierungen und Kündigungen. Die Stadtver-
    Alter:                 _____________________________________                                      tretung ist laufend über Personalentscheidungen i. S. d. Satzes
                                                                                                      1 zu unterrichten.“
    Telefon:               _____________________________________
                                                                                                      Artikel 2
    Anmeldung für folgende Veranstaltungen:                                                           § 16
    O Eislaufen & Disco im ETC               5€                                                       Inkrafttreten
                                                                                                ✂

    O Kindertanzshow „Wasserwelten“          6€                                                       Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach
    O Kino „Tim Thaler“                      6€                                                       Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
    O Schmuck basteln                        3€
    O Kickerturnier                          2€                                                       Dassow, den 17. Januar 2017
    O Bowling                                7€
    O Mädchen-Filmnacht-Übernachtung         5€                                                       gez. Pahl                             (Dienstsiegel)
    O Spielenachmittag                       1€                                                       Erste stellv. Bürgermeisterin
    O Ostseetherme                          12 €
    O Pizza                                  3€
                                                                                                      Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
    O Figurentheater                         5€
                                                                                                      vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
    O Kino „Bibi & Tina“                     6€
                                                                                                      der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
                                                                                                      nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
    ———————————————————————————
                                                                                                      nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht
                                                                                                      für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
                                                                                                      machungsvorschriften.
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                         27. Januar 2017 • Woche 04   7

                             Antrag auf finanzielle Fördermittel
                              für Vereine in Schönberg 2017
 Antragsteller:

 (Bezeichnung
 des Vereins):

 Ansprechpartner:

 Anschrift:

 Tel. Nr.:

 Es wird eine Zuwendung für die nachstehend aufgeführte Maßnahme beantragt:

 Bezeichnung der Maßnahme:

 Zielgruppe der Maßnahme:

                  (z.B. Kinder, Senioren, Öffentlichkeit etc.)

 Ort der Maßnahme:

 Termin / Dauer:         Datum:                  von:                   bis:

 Voraussichtliche Teilnehmerzahl:                                Personen

 Gesamtkosten der Maßnahme:              =                       Euro

 Öffentliches Mittel:                    =                       Euro
 (Kreis, Land, Bund)

 Höhe des Eigenanteils:                  =                       Euro

 Höhe des beantragten Zuschuss:          =                       Euro

 Bankverbindung:                         IBAN:
                                            
                                         Kontoinhab 

 Erklärung:
 -      Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben.
 -      Die Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln an Vereine ist mir bekannt.
 -      Mir ist bekannt, dass ein bewilligter Zuschuss bei Ausfall der Maßnahme zurückgezahlt
        werden muss.

 Schönberg,                                             Unterschrift

 Anlage: Erläuterung der beantragten Maßnahme
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
8       27. Januar 2017 • Woche 04 		                                                                           Amt Schönberger Land
Richtlinie zur Gewährung finanzieller                                 2.6.   Förderung des Umweltschutzes und der Umweltbil-
                                                                             dung
Fördermittel für Vereine in Schönberg                                 2.6.1. Förderung von Projekten, die der Erhaltung und Verbes-
zum 1. November 2015                                                         serung der Umwelt dienen.
                                                                      2.6.2. Förderung der Umweltaufklärung und Umweltbildung.
1.       Allgemeine Förderbedingungen                                 3.     Antragsverfahren
1.1      Ziel der Förderung                                           3.1.   Die Antragstellung soll auf dem entsprechenden Formular
         Gefördert werden Maßnahmen, die im geistigen, kulturel-             erfolgen.
         len, sportlichen und sozialen Interesse der Bürger Schön-    3.2.   Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
         bergs sind und eine möglichst umfassende Breitenwirkung      3.3.   Die zur Förderung beantragten Maßnahmen sind in einem
         haben. Gefördert werden nur Sachkosten. Betriebs- und               Anschreiben inhaltlich zu erläutern.
         Personalkosten werden nicht gefördert.                       3.4.   Der Zeitpunkt (Monat) der Maßnahme muss feststehen,
                                                                             darf sich jedoch innerhalb von drei Monaten verschieben.
1.2.     Grundsätze der Förderung                                     3.5.   Bei Erstbeantragung oder Veränderung des Vereins-
1.2.1    Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände und Körper-           zweckes ist die Satzung beizufügen.
         schaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schönberg so-   3.6.   Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist darzustellen.
         wie Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen    3.7.   Anträge auf finanzielle Zuwendung sollen bis zum 31. März
                                                                             des laufenden Jahres beim Amt Schönberger Land einge-
         Rechts aus dem Landkreis, die in der Stadt Maßnahmen
                                                                             reicht werden. Der zuständige Ausschuss entscheidet bis
         und Veranstaltungen durchführen.
                                                                             spätestens 31. Mai des laufenden Jahres über die Vergabe
1.2.2.   Über die Förderung kann nur auf Antragstellung entschie-
                                                                             der Fördermittel.
         den werden.
                                                                      3.8.   Fördermittel müssen spätestens am 31.12. des laufenden
1.2.3.   Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der Antragsteller              Jahres mit dem entsprechenden Verwendungsnachweis
         einen Eigenanteil erbringt. Dieser muss im Antrag ausge-            abgerechnet werden. Vereine, die die Abrechnung nicht
         wiesen sein.                                                        innerhalb dieser Frist vornehmen, müssen die Fördermittel
1.2.4.   Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur für die in dieser          zurückzahlen.
         Richtlinie genannten Zwecke.                                 3.9.   Erhaltene Fördermittel sind unverzüglich zurückzuzahlen,
1.2.5.   Förderung kann nur im Rahmen der Möglichkeiten des                  wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder nicht alle zur
         Haushaltsplanes der Stadt Schönberg erfolgen.                       Verfügung gestellten Mittel verbraucht wurden.
1.2.6.   Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung
         kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden.         Schönberg, den 20. Oktober 2015
1.2.7.   Maßnahmen mit ausschließlich religiösen oder parteipoli-
         tischen Inhalten werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht    gez. Götze
         gefördert.                                                   Bürgermeister
1.2.8    Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
1.2.9.   Über die Bewilligung der Anträge und die Zuschusshöhe
         entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport,
         Jugend, Senioren und Soziales.
                                                                      Einwohnerversammlung
2.      Förderungswürdige Projekte und Maßnahmen                      Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
2.1.    Förderung für kulturelle Zwecke                               zur nächsten Einwohnerversammlung in der Ge-
2.1.1. Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten        meinde Selmsdorf
        für Kinder und Jugendliche.
2.1.2. Förderung öffentlicher kultureller Veranstaltungen in Schön-
        berg.                                                                  am Freitag, den 24. Februar 2017, 19:00 Uhr,
2.1.3. Förderung von Projekten, die der künstlerischen Betätigung              in der Schulaula Selmsdorf
        oder der Brauchtumspflege dienen.

2.2      Sportförderung                                               lade ich Sie auf diesem Wege herzlich ein.
2.2.1    Förderung von Sportveranstaltungen für Kinder und Ju-
         gendliche.
                                                                      Tagesordnung:
2.2.2    Förderung des Breitensports.
                                                                      - Information zur Regelung der Nutzung der Sportanlagen durch
                                                                         die Vereine (FC/SSV/TAV)
2.3.   Förderung für soziale Zwecke
                                                                      - Aktuelle Informationen zur Bibliothek
2.3.1. Förderung des sozialen Engagements.                            - Aktuelle Informationen zum Windpark Selmsdorf/Lockwisch/
2.3.2. Förderung von Projekten zur Unterstützung sozial benach-          Lüdersdorf (Ergebnisse der Entscheidungen des Regionalen
       teiligter Bürger bzw. Bevölkerungsgruppen in Schönberg.           Planungsverbandes Westmecklenburg)
2.3.3. Förderung von Projekten, die in Notlage geratene Bürger        - Information zu Bebauungsplänen - Sondergebiet Deponie/
       unterstützen.                                                     Recycling, Gewerbeansiedlung
                                                                      - Informationen zur geplanten Teilstillegung der Deponie Ihlen-
2.4.   Förderung der Seniorenarbeit                                      berg
2.4.1. Unterstützung der Interessen älterer Bürger.
2.4.2. Förderung kultureller Veranstaltungen für Senioren.
                                                                      Mit freundlichen Grüßen
2.5.   Förderung der Jugendarbeit
2.5.1. Förderung von offenen Angeboten und Projekten im mu-           gez. Marcus Kreft
       sisch-künstlerischen und handwerklichen Bereich.               Bürgermeister
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                          27. Januar 2017 • Woche 04       9
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom
13.12.2016 - und mit Genehmigung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
     		                                                                gegenüber erhöht  vermindert nunmehr
			                                                                    bisher    um      um         auf
			                                                                    EUR       EUR     EUR        EUR
________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
    a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                   5.019.300  35.000         0   5.054.300
 		 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                 5.969.800       0         0   5.969.800
 		 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf             -950.500  35.000         0     -915.500
    b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                      0       0         0            0
 		 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                    0       0         0            0
 		 der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf               0       0         0            0
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen                 -950.500  35.000         0     -915.500
 		 die Einstellung der Rücklagen auf                                          0       0         0            0
 		 die Entnahmen aus Rücklagen auf                                            0       0         0            0
 		 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf               -950.500  35.000         0     -915.500
2. im Finanzhaushalt
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf                               4.817.800  35.000         0   4.852.800
 		 die ordentlichen Auszahlungen auf                                  5.112.600       0         0   5.112.600
 		 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                -294.800  35.000         0     -259.800
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf                                  0       0         0            0
 		 die außerordentlichen Auszahlungen auf                                     0       0         0            0
 		 der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                  0       0         0            0
    c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                    915.500  38.300         0      953.800
 		 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                     3.032.600  92.300  -900.000   2.224.900
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.117.100 -54.000   900.000  -1.271.100
    d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                     3.117.600  19.000  -920.000   2.216.600
 		 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                          705.700       0   -20.000      685.700
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit     2.411.900  19.000  -900.000   1.530.900
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt                         von bisher       0 EUR     auf
1.000.000 EUR
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt           von bisher 248.400 EUR     auf
4.700.000 EUR
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bleibt unverändert.
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert zum Haushaltsplan.
§7
Eigenkapital
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals bleibt unverändert gegenüber der Haushaltssatzung.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.12.2016 erteilt.

Dassow, 21.12.2016
gez. Pahl                                                (Siegel)
Erste stellv. Bürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.
3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 21.12.2016 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Zeit vom 27.12.2016 bis 10.12.2016
im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich aus.
gez. Pahl
Erste stellv. Bürgermeisterin
Dassow nach der Sturmflut am 4. Januar 2017 - Amt Schönberger Land
10   27. Januar 2017 • Woche 04 		   Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                    27. Januar 2017 • Woche 04         11
Die Gemeinde Selmsdorf veröffentlicht im Jubiläumsjahr die Ortschronik:

                                             „Selmsdorf - Geschichte und Geschichten,
                                             ein Heimatbuch“

                                             Am 22. April 2017 wird die umfangreiche Chro-
                                             nik unseres Ortes als Buch vorliegen.
                                             Nach jahreslanger Recherche in öffentlichen
                                             und privaten Archiven ist die Geschichte un-
                                             seres Ortes akribisch aufgearbeitet worden.
                                             Allen Vorbestellern bieten wir die Möglichkeit, dieses wertvolle
                                             Zeitdokument kostengünstig zu erwerben.
                                             Sichern Sie sich heute noch ihre persönliche Chronik und
                                             denken Sie auch daran, es ist ein wertvolles Geschenk für
                                             alle, die mit Selmsdorf verbunden sind.
                                             Als Ersterwerber werden Sie namentlich im Anhang der Ortschronik
                                             erwähnt. Sollten Sie keine Eintrag wünschen, wenden Sie sich
                                             bitte an:
                                             Udo Gutschke - Telefon: 038823 54570 oder per E-Mail: udo.
                                             gutschke@t-online.de

                                             Vorzugspreis für Vorbestellungen:          20,- Euro

                                                           Vorbestellung: „Selmsdorf - Geschichte
                                                           und Geschichten, ein Heimatbuch“
                                                           Hiermit bestelle ich ... Exemplare zum Preis von 20,-
                                                           Euro. Der spätere Verkaufspreis beträgt 24,90 Euro.
                                                           Bitte überweisen Sie den Betrag bis spätestens
                                             28.02.2017 unter dem Kennwort „Chronik Selmsdorf“ auf das Konto
                                             der Gemeinde Selmsdorf.
                                             Dafür können Sie auch den hier abgedruckten Überweisungsauf-
                                             trag nutzen.
                                             Der spätere Verkaufspreis beträgt 24,90 Euro.
12      27. Januar 2017 • Woche 04 		                                                                           Amt Schönberger Land
Inhalt der Chronik Selmsdorf (Auszug)                                  •   Wirtschaftsentwicklung im 20. Jahrhundert
                                                                       •   Geschichten und Anekdoten
•    Selmsdorfs Grenzen, Die Namen von Ackerstücken, Die Ge-           •   Baugeschichte im Wandel der Zeit (Altes Dorf, neues Dorf,
     wässer, Brücken, Berge und Weg                                        Bauernhäuser, Büdnereien, Kirchhäuser, Neubauten)
•    Die Beschreibung des Ortes in der Geschichte                      •   Lageplan, Flurkarte des Dorfes im Wandel der Zeit
•    Ein historischer Überblick zu Bardowieck, Lauen, Selmsdorf,
     Sülsdorf, Schwanbeck, Teschow, Zarnewenz                          Gemeinde Selmsdorf
•    Ein Zeugnis der Zeit um 600 v. Chr. im heutigen Selmsdorf:        Der Bürgermeister
     „Wenn nur nicht eine Münze herauskommt mit der Aufschrift:
     Caesar seinen lieben Selmsdorfern“
•    Selmsdorf - geologisch und geographisch betrachtet
•    Gründung des Bistums Ratzeburg                                    Preisskat in Lockwisch
•    Die Zeit der Reformation in Mecklenburg
•    Der dreißigjährige Krieg 1618 bis 1648                            Der nächste Preisskat findet am Samstag, den 11. Februar 2017,
•    Die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-             15:00 Uhr, im Gemeinde-/Feuerwehrgerätehaus
     Strelitz                                                          statt. Der Einsatz beträgt 8,— €. Anmeldungen
•    Der Nordische Krieg 1700 bis 1721                                 erbeten unter 0172 3173068.
•    Der Scharfrichter - der Vollstrecker der Todesstrafe, ein herr-
     schaftliche Aufgabe                                               gez. Behrens
•    Missernten                                                        Bürgermeister
•    Schulzen
•    Geschichten über Militärisches
•    Seuchen
•    Adolf Friedrich IV., 1752 - 94
•    Amtliche Preisnotierungen von 1754 - 1789
•    Selmsdorf und die umliegenden Dörfer im Siebenjährigen Krieg
     (1756 - 1763)
•    Auswirkungen des Krieges
                                                                       Veranstaltungskalender der Stadt
•    Landleben                                                         Schönberg Februar 2017
•    Herzog Karl II., 1794 - 1816
                                                                       Datum         Veranstaltung                 Veranstalter
•    Neuordnung des Armenwesen in Mecklen-burg-Strelitz
                                                                       04.02.2017    Orgelgeburtstag               Evangelisch-
•    Franzosenzeit
                                                                                     18:00 Uhr                     lutherische
•    Der Rheinbund                                                                   St.-Laurentius-Kirche         Kirchgemeinde
•    Zur Kontinentalsperre in unseren Dörfern                                        Schönberg                     Schönberg
•    Eine Zeit französischer Einquartierung                            07.02.2017    13:00 - 13:45 Uhr -           Landkreis
•    Der große Befreiungskrieg 1813                                                  Parkplatz Amt Schönberger     Nordwest-
•    Ein russischer Fuhrpark im Amt Schönberg und seine Bela-                        Land                          mecklenburg,
     stungen für unsere Dörfer                                                       Themen: Vorsorgevollmacht     öffentlicher
•    Mitglieder des Husarenregiments aus Selmsdorf und den um-                       und Patientenverfügung -      Gesundheitsdienst
     liegenden Dörfern                                                               Unterstützung bei der
•    Verordnung vom 20. September 1815                                               Antragstellung, Senioren-
•    Großherzog Georg Friedrich Karl Josef 1816 - 1860                               beratung, Blutdruck- und
•    Wahlen                                                                          Blutzuckermessung
•    Einquartierungen durchziehender Truppen in den Jahren             23.02.2017    Wir wollen Abendlieder        Evangelisch-
     1863/1864                                                                       singen 19:30 Uhr              lutherische
•    Teilnehmer der Kriege und Feldzüge                                              St.-Laurentius-Kirche         Kirchgemeinde
•    „Ein hartlich Willkumm von de truen Ratzebör-ger Buern“                         Schönberg                     Schönberg
•    Alfred Horn jun.                                                  25.02.2017    14:00 Uhr Kinderfasching      Schönberger
•    Der Erste Weltkrieg 1914-1918                                                   19:11 Uhr Fasching in der     Carneval Club
•    Weimarer Republik                                                               Palmberghalle
•    Mecklenburg-Strelitz im Deutschen Reich                           28.02.2017    13:00 - 13:45 Uhr -           Landkreis
•    Selmsdorf - das Bauerndorf - vergangene Zeit                                    Parkplatz Amt Schönberger     Nordwest
•    Im Zweiten Weltkrieg 1939 bis 1945                                              Land                          mecklenburg,
•    Nach 1945                                                                       Themen: Vorsorgevollmacht     öffentlicher
•    Selmsdorf nach dem Krieg als Ort an der innerdeutschen Gren-                    und Patientenverfügung -      Gesundheitsdienst
                                                                                     Unterstützung bei der
     ze bis zum Fall der Mauer 1989
                                                                                     Antragstellung, Senioren-
•    Das Leben nach 1989
                                                                                     beratung, Blutdruck- und
•    Die Orte um Selmsdorf
                                                                                     Blutzuckermessung
•    Bäckerei Richard Schröder
•    Familie Sterley/Quandt in Zarnewenz
•    Sozialgeschichte, Geselliges Leben, Vereinsleben,
•    Kultur und Bildung
                                                                       Volkskundemuseum in Schönberg e. V.
•    Kirche und Kirchliches Leben
•    Die Freiwillige Feuerwehr                                         Allgemeine Information:
•    Schule                                                            Das Haupthaus An der Kirche ist ab 19.09.2015 wegen Umzugs
•    Parteienleben                                                     geschlossen, alle geplanten Veranstaltungen finden natürlich
•    Nationaler Wiederaufbau                                           statt. Die Freilichtanlage „Bechelsdorfer Schulzenhof“ ist ab dem
•    Zeitgeschichtliche Erinnerungsinterviews                          05.10.2015 wegen Bauarbeiten nicht mehr für den Besucherver-
•    Heraldik                                                          kehr geöffnet.
Amt Schönberger Land		                                                                     27. Januar 2017 • Woche 04           13
Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V.,                      Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
Feldstraße 28, 23923 Schönberg,                                immer montags
Tel. 038828 238288www.buecherei-schoenberg.de                  18:00 - 19:00 Uhr  Schwimmen lernen       Lübeck
gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM                                 für Kinder             Schwimmhalle in
Öffnungszeiten:                                                		                                        Kücknitz (1 Bahn)
Dienstag                     14.30 - 18.00 Uhr                 19:00 - 20:00 Uhr Rettungsschwimmer-      Lübeck
Mittwoch:                    09.30 - 13.30 Uhr                                    training für Kinder    Schwimmhalle in
Donnerstag:                  14.30 - 18.00 Uhr                                    und Jugendliche        Kücknitz (2 Bahnen)
Freitag:                     14.30 - 18.00 Uhr                 20:00 Uhr          Rettungsschwimmer-     Lübeck
1. Samstag im Monat :        11.00 - 15.00 Uhr                                    training für           Schwimmhalle in
                                                                                  Erwachsene             Kücknitz (1 Bahn)
Weitere Veranstaltungen Senioren                               immer mittwochs
der Stadt Schönberg                                            14-täglich         DRK-Juniorretter       in Wahrsow,
                                                               17:30 - 19:00 Uhr		                       Hauptstr. 20
Datum             Veranstaltung           Veranstalter         		                                        (an der Schule)
Jeden             14:00 - 15:00 Uhr       Senioren der
Donnerstag        Seniorensport - in      Stadt Schönberg      Veranstaltungskalender der Gemeinde
                  „Rudis Kl. Volkshaus“
                                                               Lüdersdorf im Februar 2017
Weitere Sportangebote in der Palmberghalle                     Sie wissen noch nicht was der Februar für Sie bereit hält?
Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitma-          Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen
chen!                                                          in Lüdersdorf!
Montag     16:00 - 17:00 Uhr              Rückentraining
                                                               Montag, 06.02. und 27.02.
		                                        (mit Reha-
		                                        Verordnung)                          Landkreis Nordwestmecklenburg, öffentlicher
           17:30 - 18:30 Uhr              Rückentraining                       Gesundheitsdienst - Themen: Vorsorgevoll-
           19:00 - 20:00 Uhr              Bauch-Beine-Po                       macht und Patientenverfügung - Unterstützung
Montag     19:00 - 21:00 Uhr              Badminton                            bei der Antragstellung, Seniorenberatung, Blut-
Dienstag   19:00 - 20:00 Uhr              Fatburner                            druck- und Blutzuckermessung
Mittwoch   16:00 - 16:45 Uhr              Rückentraining       Wo?             Vordereingang des EKZ Herrnburg
		                                        (mit Reha-           Wann?           13:00 - 13:45 Uhr
		                                        Verordnung)
Mittwoch   19:00 - 22:00 Uhr              Badminton            immer dienstags
Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr              Rückentraining       Treff der Singergruppe „HARMONIE“
                                                               Wo?               Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
Angebote des Vereins „Jugend und Freizeit“                     Wann?             17:00 Uhr - 19:00 Uhr
e. V.                                                          Veranstalter:     Seniorenclub

immer montags     20:00 - 22:00 Uhr       Volleyball           immer mittwochs
nur im Sommer     19:00 - 20:30 Uhr       Fußball auf          Skatnachmittag
montags		                                 dem Sportplatz       Wo?            Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
		                                        in der Amtsstraße)
                                                               Wann?          14:00 Uhr
immer mittwochs   19:00 - 20:30 Uhr       Fußball
                                                               Veranstalter:  Seniorenclub
 		                                       (im Sommer
		                                        auf dem Sportplatz
		                                        in der Amtsstraße)   Donnerstag, 09.02. u. 23.02.
immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr       Badminton            Spielnachmittag
                  20:00 - 22:00 Uhr       Volleyball           Wo?             Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg
                                                               Wann?           14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Veranstaltungen der DRK-Familienbildungsstätte                 Veranstalter:   Seniorenclub

Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522,       An den Spielnachmittagen können nicht nur Mitglieder des Seni-
Fax: 03881 2413                                                orenclubs teilnehmen, es sind auch NICHTMITGLIEDER herzlich
Wochentag   Uhrzeit     Veranstaltungsort   Veranstaltung      willkommen.
montags     15:00 -     Schönberg           Osteoporose-
            16:00       Gymnastikraum der   gymnastik          Angebote des Sportverein
		                      Palmberghalle
            16:30 -     Schönberg           Osteoporose-
                                                               Lüdersdorf 96 e. V.
            17:30       Gymnastikraum der   gymnastik
                                                               (Informationen: Klaus Tietze: 01749775630)
		                      Palmberghalle
            18:30 -     Schönberg           Hatha-Yoga
                                                               Dienstag   Fußball für Erwachsene            19:00 - 21:00 Uhr
            20:00       Gymnastikraum der
		                      Palmberghalle                          Mittwoch   Fußball                           ab 17:00 Uhr
dienstags   17:30 -     Schönberg           Wirbelsäulen-                 für Kinder 10 - 14 Jahre
            18:30       Katharinenhaus      gymnastik          Mittwoch   Fitness und Gymnastik             19:00 - 20:00 Uhr
            18:30 -     Schönberg           Hatha Yoga                    für Frauen
            20:00       Katharinenhaus                         Mittwoch   Badminton allgemein               20:00 - 21:30 Uhr
donnerstags 18:00 -     Schönberg           Fit ab 40          Donnerstag Fußball für Erwachsene            19:00 - 21:00 Uhr
            19:00       Palmberghalle                          Donnerstag Volleyball allgemein              20:15 - 21:45 Uhr
14    27. Januar 2017 • Woche 04 		                                                                     Amt Schönberger Land
Angebote des Bushido Sportverein                               Donnerstag:
                                                               18:00 - 19:30 Uhr    Sportmix
Wahrsow e. V.                                                  19:30 - 22:00 Uhr    Badminton Hobby 30+
Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle         Freitag:
Wahrsow:                                                       17:30 - 19:00 Uhr    Just For Fun Volleyball
Judo                                                           19:00 - 22:00 Uhr    Volleyball Jugendliche/Erw.
Montag            17:00 - 18:00 Uhr für Kinder vom 5. bis
		                                  zum 6. Lebensjahr          SFH Vereinsheim Gärtnereiweg 9
Montag            17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis      Montag:
		                                  zum 12. Lebensjahr         17:00 - 18:30 Uhr Qigong
Montag            18:30 - 20:00 Uhr für Jugendliche ab         19:00 - 20:00 Uhr Balance Aerobic, Fitness
		                                  dem 13. Lebensjahr         20:00 - 21:00 Uhr Bodyforming
		                                  und Erwachsene             Dienstag:
Mittwoch          17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis      09:30 - 10:30 Uhr Turnen mit Kindern der Tagesmütter
		                                  zum 12. Lebensjahr         Mittwoch:
jeweils am        20:00 - 21:30 Uhr „offene Matte“ für         17:30 - 18:30 Uhr Senioren Ladies
letzten Freitag 		                  Jugendliche                18:30 - 19:30 Uhr Step Aerobic
im Monat                            ab 16 Jahre und            19:30 - 20:30 Uhr Fatburner
		                                  Erwachsene                 Donnerstag:
                                                               17:15 - 18:45 Uhr Breakdance
Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen                            Freitag:
Montag:        16:00 - 17:00 Uhr   für 1- und 2-jährige        16:00 - 18:00 Uhr Ballett
		                                 Kleinkinder und             18:00 - 19:00 Uhr Zumba Step
               17:00 - 18:00 Uhr   für 3- bis 5-jährige        Sonntag:
		                                 Kinder                      14:30 - 16:00 Uhr Breakdance
Bodyforming
Montag      18:05 - 18:55 Uhr            für Jugendliche und   Sportplatz Grundschule Herrnburg
		                                       Erwachsene            Montag:
                                                               16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend                  Jahrg. 2006
Hatha-Yoga                                                                       1. F-Jugend               Jahrg. 2007
Montag           19:00 - 20:15 Uhr                                               2. F-Jugend               Jahrg. 2008
FACTS                                                          Dienstag:
Mittwoch         18:00 - 19:00 Uhr und                         16:30 - 18:00 Uhr 1. D-Jugend               Jahrg. 2003/05
                 19:00 - 20:00 Uhr                                               2. D-Jugend               Jahrg. 2004/05
                                                               Mittwoch:
Taekwondo                                                      16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend                  Jahrg. 2006
Dienstag   18:30 - 19:30 Uhr             für Kinder            Donnerstag:
           19:30 - 20:30 Uhr             für Jugendliche und   16:30 - 18:30 Uhr 1. D-Jugend              Jahrg. 2003/05
		                                       Erwachsene                              2. D-Jugend              Jahrg. 2004/05
Donnerstag 18:30 - 19:30 Uhr             für Kinder            Freitag:
           19:30 - 20:30 Uhr             für Jugendliche und   16:00 - 17:30 Uhr G-Jugend                 Jahrg. 2009/10
		                                       Erwachsene            16:30 - 17:30 Uhr Bambinis                 Jahrg. 2011/12

Turnen, Akrobatik und Zirkus                                   Fragen gerne telefonisch an Lars Junker, Tel: 0176 56820944
Donnerstag     16:30 - 18:00 Uhr
                                                               Angebote der Familienbegegnungsstätte
Zumba                                                          Dassow
Donnerstag       18:00 - 19:00 Uhr       für Erwachsene
                                                               Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles
Weitere Informationen auf unserer Homepage                     Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein
www.bsv-wahrsow.de                                             Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es
                                                               finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Diese
Angebote des Sport und Freizeit Herrnburg                      werden rechtzeitig in der Tagespresse und auf der Internetseite
e. V.                                                          „Kieck in“ bekanntgegeben.

Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de       Unsere wöchentlichen Angebote:
                                                               Montag
Sporthalle an der Grundschule Herrnburg                        14:00 - 17:00 Uhr Gedächtnistraining
Montag:                                                        14:00 - 17:00 Uhr Töpfern
16:30 - 18:00 Uhr   Zirkus                                     19:00 - 21:00 Uhr Yoga
19:00 - 22:00 Uhr   Tischtennis                                Dienstag
Dienstag:                                                      14:00 - 17:00 Uhr Seniorenkaffee
15:45 - 16:30 Uhr   Turnen Kinder 2 - 4 Jahren                 14:00 - 17:00 Uhr Krabbelgruppe
16:30 - 17:15 Uhr   Kinderturnern                              Mittwoch
10:00 Uhr           Nordic Walking                             14:00 - 17:00 Uhr Seniorengymnastik
18:45 - 19:45 Uhr   Zumba                                      Donnerstag
20:00 - 22:00 Uhr   Freizeitfußball                            14:00 - 17:00 Uhr Spielenachmittag
Mittwoch:
15:00 - 15:45 Uhr   Kinderturnen Kinder 4 - 6 Jahre            Jeden 1. Dienstag im Monat um 9:30 Uhr laden wir zum Frühstück
15:45 - 16:30 Uhr   Eltern-Kind-Turnen 2 - 4 Jahre             ein. Dort berichten wechselnde Gäste über ihre Arbeit. Sie werden
16:30 - 17:15 Uhr   Kinderturnen Kinder 4 - 6 Jahre            in der Tageszeitung und auf der Internetseite „Kick in“ bekannt
18:00 - 22:00 Uhr   Tischtennis                                gegeben.
Amt Schönberger Land		                                                                   27. Januar 2017 • Woche 04       15
Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Ge- In der Dornbuschhalle:
burtstagskindern ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen Kaffee- Dienstag         Judo (Jugend,
runde ein und das „Sandra-Duo“ aus Dassow sorgt für kulturelle                   danach Senioren)          17:00 - 19:30 Uhr
Unterhaltung.                                                   Mittwoch         Gymnastik
Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unseren                     „Ostseesterne“            14:00 - 17:30 Uhr
großen Raum und die voll ausgestattete Küche. Bitte rufen Sie                    Badminton Junior          17:30 - 19:00 Uhr
mich einfach an!                                                                 Badminton Senioren        19:00 - 21:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!                                    Donnerstag          Judo (Jugend,
                                                                                        danach Senioren)          17:00 - 19:30 Uhr
Andrea Hinrichs
Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow                                            Gymnastik (Senioren)      18:30 - 19:30 Uhr
Telefon: 0163 5070561
                                                                    Veranstaltungen im Februar in Dassow
Heimat- und Tourismusverein Dassow -                                und Ortsteile
Tor zur Ostsee e. V.                                                Landkreis Nordwestmecklenburg, öffentlicher Gesundheits-
Der Heimat- und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregel-      dienst
mäßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Das-     Ort:        Parkplatz gegenüber der Feuerwehr - 11:00 -
sow, Lübecker Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie                   11:45 Uhr
bitte unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder                Pötenitz, An der Feuerwehr - 12:00 - 12:45 Uhr
unserem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der         Wann:       02.02. und 23.02.2017
Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80601   Themen:     Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Un-
(Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176                    terstützung bei der Antragstellung, Seniorenbera-
50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich.                                       tung, Blutdruck- und Blutzuckermessung

Sportangebote des SV Dassow 24 e. V.:                               Frühstück mit Gästen
                                                                    Gast:       Frau Annett Pahl, 1. stellvertr. Bürgermeisterin
Kontakt SV Dassow 24 e. V., Tel. 038826 80271
                                                                    Ort:        Familienbegegnungsstätte
E-Mail: svdassow24ev@web.de
Sportangebot des SV Dassow                                          Wann:       07.02.2017, 9:30 Uhr

In der Dornbuschhalle:                                              Volleyballturnier
Basketball                                                          Ort:         Dornbuschhalle
Mo.          15:30 - 16:30 Uhr      Training U 10                   Wann:        11.02.2017, 10:00 Uhr
             16:30 - 17:30 Uhr      Training U14/U16
Mi.          19:00 - 20:30 Uhr      Freizeitgruppe
                                                                    Winterwanderung vom Priwall nach Dassow
Do.          17:00 - 18:30 Uhr      Training U14/U16
                                                                    Wann:         18.02.2017
Volleyball                                                          Veranstalter: Heimatverein Dassow
Mo.            17:00 - 18:30 Uhr    Training Jugend
               19:00 - 21:00 Uhr    Training Erwachsene             Kinderfasching
Mi.            19:00 - 21:00 Uhr    Training Erwachsene             Ort:        Gemeindehaus Harkensee
Gymnastik                                                           Wann:       25.02.2017
Di.            19:30 - 20:30 Uhr    Damen
Mi.            15:00 - 17:00 Uhr    RSG Girls                       Fußballturnier SV Dassow F-Jugend
Radsport                                                            Ort:         Dornbuschhalle
Di. und Do. 		                      beim Jugendclub                 Wann:        25.02.2017, 10:00 Uhr

Kraftsport 		                       Training jederzeit nach         Sportangebote des Selmsdorfer Sportverein
		                                  Vereinbarung (Kontakt
		                                  über Daniel Baase)              ‘94 e. V.
Abteilung Fußball auf dem Sportplatz                                (SSV - 94 e. V.) telefonisch zu erreichen unter 038823 5400-75
F-Jugend     Mi. und Fr.   16:30 - 18:00 Uhr                        oder per E-Mail: wolf-peter.oswald@t-online.de
E2-Jugend    Mo. und Mi. 16:30 - 18:00 Uhr        (Mittwoch in      Montag:
			                                               Kalkhorst)        14:00 - 15:00 Uhr      Seniorensport
E1-Jugend    Mo. und Do. 17:00 - 18:30 Uhr                          19:30 - 20:30 Uhr      Aerobic
D-Jugend     Mo. und Mi. 17:00 - 18:30 Uhr        (Mittwoch in
                                                                    Dienstag:
			                                               Kalkhorst)
                                                                    14:00 - 16:00 Uhr      E-Junioren Fußball
C-Jugend     Di. und Do.   17:00 - 18:30 Uhr
                                                                    16:00 - 17:30 Uhr      F-Junioren Fußball
B-Jugend     Mo. und Mi. 18:00 - 19:30 Uhr
1. Herren    Di. und Do.   19:00 - 21:00 Uhr                        17:30 - 19:00 Uhr      B-Junioren Fußball
Oldies       Fr.           18:00 - 20:00 Uhr                        19:00 - 21:30 Uhr      Fußball Freizeit
                                                                    Mittwoch:
Sportangebote des Dassower Breitensport                             16:00 - 17:30 Uhr      C-Junioren Fußball
                                                                    17:30 - 19:30 Uhr      G-Junioren Fußball
Verein e. V.                                                        Donnerstag:
In der Grevesmühlener Straße 18 a:                                  16:00 - 18:00 Uhr      E-Junioren Fußball
Montag            Judo (Kinder 5 - 7 Jahre) 15:00 - 16:30 Uhr       18:00 - 19:30 Uhr      B-Junioren Fußball
Montag, Mittwoch, Kaftsport                 17:30 - 19:00 Uhr       19:30 - 21:30 Uhr      Volleyball
Freitag           (Ansprechpartner Heiko Stern)                     Freitag:
Mittwoch          Selbstverteidigung        16:00 - 18:00 Uhr       16:00 - 17:00 Uhr      G-Junioren Fußball
Freitag           Judo (Fortgeschrittene) 17:00 - 18:00 Uhr         20:00 - 22:00 Uhr      Herren-Fußball
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