Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...

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Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 24
                                      30. Juli 2021
                                      Ausgabe 7/21
                                                                                       der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                             Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                   sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                                                                                  Foto: pixabay.com

                                                Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
2   30. Juli 2021 • Woche 30                                                                                           Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:                              Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:                               Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                       Telefon:                                 038828 330-0
              Die nächste Ausgabe                      Fax:                                     038828 330-175

            Uns Amtsblatt                              E-Mail:
                                                       Web:
                                                       Online-Dienste:
                                                                                                info@schoenberger-land.de
                                                                                                www.schoenberger-land.de
                                                                                                https://www.schoenberger-land.de/online
                   erscheint am                        Mängelmelder:                            https://schoenberger-land.de/mängelmelder

                27. August 2021                        Öffnungszeiten der Verwaltung:
                                                       Die Verwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet.
                 Annahmeschluss
                                                       Mo. - Do.                                09:00 - 12:00 Uhr u.
           für redaktionelle Beiträge                  Di. u. Do.                               14:00 - 18:00 Uhr
                und Anzeigen ist                       Fr.                                      geschlossen

            (Posteingang im Verlag)                    Persönlicher Besucherverkehr ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
                                                       In den Amtsgebäuden besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-
                17. August 2021.                       Maske.
                                                       Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes nach vorheriger Terminvereinbarung:
                                                       Mo., Di. und Do.                         09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. und Do.                              14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine t
    Impressum                                          elefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
                                                       Telefon: 0163 5070542 / E-Mail:schiedsstelle@schoenberger-land.de
                                                       Rufnummernverzeichnis:
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen                  Amtskasse                                330 - 1201, 1203 und 1211
    Bekanntmachungen der Gemeinden                     Anlagenbuchhaltung                       330 - 1206
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Anliegerbescheinigungen                  330 - 1214
    Herausgeber, Druck und Verlag:
                                                       Bauanträge                               330 - 1401
    LINUS WITTICH Medien KG
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,                    Bauleitplanung                           330 - 1410 und 1411
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           Bürgerinformation                        330 - 1107
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Buß- und Verwarngelder                   330 - 1305
    www.wittich.de
                                                       Einwohnermeldeamt                        330 - 1303, 1304 und 1307
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                                       Finanzverwaltung                         330 - 1200 und 1208
    Amt Schönberger Land
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Fischereischeine                         330 - 1305
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Feuerwehren                              330 - 1311
    unter Anschrift des Verlages.                      Gebäudemanagement                        330 - 1406
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
    unter Anschrift des Verlages.                      Gewerbeamt                               330 - 1309
                                                       Gewässer                                 330 - 1412
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                       Grünanlagen/Bäume                        330 - 1403
    Auflage: 9.800 Exemplare
    Erscheinung: monatlich,
                                                       Hochbauinvestition                       330 - 1405 und 1416
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats           Informationstechnik                      330 - 1106
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
                                                       Kindertageseinrichtungen                 330 - 1109
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch        Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht)       330 - 1408
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Ordnungsamt                              330 - 1300 und 1310
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-
                                                       Personalabteilung                        330 - 1110 und 1111
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht   Rechnungsprüfung                         330 - 1601
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt        Schulverwaltung                          330 - 1103
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des        Spielplätze                              330 - 1412
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Stadtsanierung                           330 - 1410
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-       Standesamt                               330 - 1110 und 1111
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-             Steuerabteilung                          330 - 1204 und 1205
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-      Straßenbeleuchtung                       330 - 1413
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Straßenunterhaltung                      330 - 1412
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb      Straßenverkehr (StVO)                    330 - 1301
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche
                                                       Tiefbau                                  330 - 1402
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner           Vergabestelle                            330 - 1104
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-    Vermietung kommunaler Liegenschaften     330 - 1407 und 1409
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung
                                                       Vollstreckung                            330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation                      330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.            Winterdienst                             330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                           330 - 1308
                                                       zentrale Dienste                         330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst                 330 - 1102 und 1108
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Amt Schönberger Land		                                                                                   30. Juli 2021 • Woche 30     3
                                                                       Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar einzulegen.
                                                                       Über den Widerspruch entscheidet die Stadt Schönberg (Umle-
                                                                       gungsstelle).
                                                                       Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten
                                                                       oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem
                                                                       vertretenen Beteiligten zugerechnet.
                                                                       3.      Beteiligte im Umlegungsverfahren (§ 48 BauGB)
                                                                       In dem Umlegungsverfahren sind nach § 48 BauGB Beteiligte:
                                                                       a) die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund-
Umlegungsbeschluss der Stadt Schönberg                                     stücke,
                                                                       b) die lnhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch
Stadt Schönberg                                                            Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsge-
Der Bürgermeister                                                          biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück
                                                                           belastenden Recht,
1.       Umlegungsbeschluss                                            c) die lnhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts
1.1.     Ermächtigung                                                      an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belasten-
Die Verwirklichung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich              den Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung
des Bebauungsplanes Nr. 14.1 - 2. Teil „Wohnpark Bünsdorfer                aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das
Weg“ erfordert bei der vorhandenen Eigentumsstruktur eine                  zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks
umfassende Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die                     berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des
auf freiwilliger Basis nicht zu erwarten ist. Die Realisierung der         Grundstücks beschränkt,
Planungsziele ist erforderlich, um das neue Wohngebiet mit der         d) die Stadt Schönberg
KITA zu ermöglichen und die verkehrliche Anbindung zu regeln.          e) unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 BauGB die Be-
Die Stadtvertretung Schönberg hat deshalb in ihrer Sitzung vom             darfsträger und
26.11.2020 für diesen Bereich die Umlegung nach § 46 Abs. 1            f) der Erschließungsträger
Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.                                      Die zu Buchstabe c) bezeichneten Personen werden zu dem Zeit-
Die Eigentümer nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurden zu dem             punkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der Umle-
beabsichtigten Umlegungsverfahren angehört. Im Rahmen die-             gungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfas-
ser Anhörung wurden der Zweck und der Ablauf der Umlegung              sung über den Umlegungsplan nach § 66 Abs.1 BauGB erfolgen.
erläutert. Erkennbar blieb bei der Anhörung, dass die Bodenord-        4.      Aufforderung zur Anmeldung von Rechten (§ 50 BauGB)
nung auf freiwilliger Basis kurzfristig nicht zu erreichen ist. Die
                                                                       Zur Vermeidung von Nachteilen sind aus dem Grundbuch nicht
Stadt Schönberg hat deshalb nach § 47 des Baugesetzbuches
                                                                       ersichtliche Rechte an einem der vorgenannten Flurstücke in-
nachfolgenden Umlegungsbeschluss gefasst:
                                                                       nerhalb eines Monats von dieser Bekanntgabe an bei der Stadt
1.2. Umlegungsgebiet                                                   Schönberg- Der Bürgermeister- Am Markt 15, 19323 Schönberg,
1.2.1. Bezeichnung des Umlegungsgebietes                               oder bei der Umlegungsgeschäftsstelle beim Vermessungsbüro
            Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung                 Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar anzumelden. In
                U 6811 „Wohnpark Bünsdorfer Weg“                       Betracht kommen insbesondere persönliche Rechte, die zum
1.2.2. Begrenzung des Umlegungsgebietes                                Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines der vorgenannten
Folgende Flurstücke sind in das Umlegungsverfahren einbezogen:         Grundstücke berechtigen.
                                                                       Bei verspäteter Anmeldung muss der Rechtsinhaber damit rech-
 Ordnungs- Gemarkung Flur Flurstück                Grundbuch
                                                                       nen, dass in der Zwischenzeit getroffene Festsetzungen gegen
 Nummer                                            von Schönberg
                                                                       ihn wirksam sind.
                                                   Blatt
 2            Schönberg 1        485/2             3842                5.      Verfügungs- und Veränderungssperre (§ 51 BauGB)
                                 (ca. 14.451 m2                        Von dieser Bekanntmachung bis zur Bekanntmachung des ln-
                                 große Teilfläche)                     krafttretens des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB dürfen im
              Schönberg 1        487                                   Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt
 3            Schönberg 1        491               3331                Schönberg - (Umlegungsstelle) -
 4            Schönberg 1        490               4601
 5            Schönberg 1        489               4742                1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück
 6            Schönberg 1        488               5084                    und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Verein-
                                                                           barungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen
Das Umlegungsgebiet ist in der beigefügten Karte dargestellt.
                                                                           ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines
1.3. Teilumlegungsgebiete                                                  Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder
Die Stadt Schönberg behält sich vor, den Umlegungsplan auch                Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;
für Teile des Umlegungsgebietes aufzustellen (Teilumlegungsplan        2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentli-
nach § 66 Abs. 1 Satz 2 BauGB)                                             che wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke
1.4. Einleitung                                                            vorgenommen werden;
Das Umlegungsverfahren U 6811 „Wohnpark Bünsdorfer Weg“                3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige,
wird gemäß Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Schönberg               aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertstei-
vom 17. Juni 2021 nach § 47 BauGB hiermit eingeleitet.                     gernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
                                                                       4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauli-
2.       Rechtsbehelfsbelehrung:                                           che Anlagen errichtet oder geändert werden.
2.1.     Bekanntgabe
                                                                       Vorhaben, die bis zum Tage dieser Bekanntmachung baurechtlich
Der vorstehende Umlegungsbeschluss gilt am Tage nach seiner            genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortfüh-
ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.                       rung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verände-
2.2. Rechtsbehelf                                                      rungssperre nicht beruhrt.
Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von            Nach § 24 Abs.1 Nr. 2 BauGB steht der Stadt Schönberg beim
einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.               Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind,
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt   von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der
Schönberg - Der Bürgermeister - Am Markt 15, 23923 Schönberg           Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes ein gesetzliches Vor-
oder bei der Umlegungsgeschäftsstelle beim Vermessungsbüro             kaufsrecht zu.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
4    30. Juli 2021 • Woche 30 		                                                                            Amt Schönberger Land
6.     Vorarbeiten auf den Grundstücken                          Öffentliche Bekanntmachung
Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dul-    Wirtschaftsplan 2021 und 5-jähriger Finanzplan 2021-2025 der
den, dass Beauftragte der zuständigen Behörde zur Vorbereitung   Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH wurde in der Sit-
der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen     zung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am
Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten     25.02.2021 beraten und genehmig.
ausführen.                                                       Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am
Datum, 09.07.2021                                                17.06.2021 den Wirtschaftsplan 2021 und den 5-jährigen Finanz-
                                                                 plan 2021-2025 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg
                                                                 mbH zu Kenntnis genommen.
                                                                 Der Wirtschaftsplan 2021 und der 5-jährige Finanzplan 2021-
                                                                 2025 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH werden
                                                                 hiermit öffentlich bekanntgegeben.
                                                                 Sie liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen      an für vierzehn Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schön-
mit Ablauf des 21.07.2021 bekannt gemacht.                       berger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13
                                                                 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
                                                                 Schönberg, 29.06.2021
                                                                 gez. Stephan Korn
                                                                 Bürgermeister
                                                                 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                 mit Ablauf des 01.07.2021 bekannt gemacht.

                                                                 1. Satzung zur Änderung der
                                                                 Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land
                                                                 vom 23.06.2021
                                                                 Aufgrund des § 129 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Kommunal-
                                                                 verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
                                                                 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.
                                                                 M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019
                                                                 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Beschluss des Amtsausschusses
                                                                 vom 25.03.2021 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei
                                                                 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklen-
                                                                 burg am 14.06.2021 nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der
                                                                 Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land erlassen:

                                                                 Artikel 1
                                                                 Änderungen der Hauptsatzung
                                                                 Die Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Juni 2020
                                                                 wird wie folgt geändert:
                                                                 a) In § 3 Abs. 1 werden die Worte „Vorbereitung folgender Per-
                                                                     sonalangelegenheiten:“ gestrichen.
                                                                 b) In § 3 Abs. 1 werden nach den Worten „ab der Entgeltgruppe
                                                                     10 TVöD“ die Worte „mit Ausnahme der Besetzung von Stellen in
                                                                     der Funktion Fachbereichsleiter bzw. Fachbereichsleiterin “ ein-
                                                                     gefügt.

                                                                 Artikel 2
Tätigkeitsbericht des                                            Inkrafttreten
Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt                           Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach
Schönberg für das Haushaltsjahr 2020                             Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens bei der Land-
                                                                 rätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechts-
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schönberg hat           aufsichtsbehörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
gegenüber der Stadt Schönberg einen Tätigkeitsbericht für das    Kraft.
Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende Tätigkeitsbe-
richt wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 17.06.2021   Schönberg, den 23. Juni 2021
zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprü-
fungsausschusses der Stadt Schönberg wird hiermit öffentlich     gez. Frank Lenschow                     (Dienstsiegel)
bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme   Amtsvorsteher
vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in
der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,      Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten         vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
öffentlich aus.                                                  der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
                                                                 nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
Schönberg, 29.06.2021                                            nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
gez. Stephan Korn                                                nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be-
Bürgermeister                                                    kanntmachungsvorschriften.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen      Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mit Ablauf des 01.07.2021 bekannt gemacht.                       mit Ablauf des 21.07.2021 bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                                          30. Juli 2021 • Woche 30                        5
Informationsveranstaltung der Stadt Dassow                                      der Gesamtbetrag der
                                                                                Auszahlungen aus der
Betrifft: 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2                                   Investitionstätigkeit                                          4.311.000 5.143.000
                                                                                der Saldo der Ein- und
„Schloß Pötenitz“ mit Teilaufhebung
                                                                                Auszahlungen aus der
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat die Aufstellung der                    Investitionstätigkeit                                         -1.324.600            -766.700
5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanens Nr. 2                festgesetzt.
„Schlossbereich - Wiesenkamp“ für den Bereich der Gesamtanlage          _____
Schloss und Gut Pötenitz beschlossen.                                   1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsför-
                                                                        derungsmaßnahmen
Die Stadt Dassow möchte die Öffentlichkeit frühzeitig am Auf-
stellungsverfahren beteiligen und lädt daher zu einer öffentlichen
                                                                        §2
Informationsveranstaltung ein.
                                                                        Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Wann:      01. September 2021 von 18:00 - 21:00 Uhr
                                                                        Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Wo:        Bürgerhaus Pötenitz
                                                                        Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die inhaltlichen Ziele der                       von bisher 1.324.600 EUR           auf 766.700 EUR
Planung, das weitere Verfahren und die wesentlichen Auswir-
kungen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Pötenitz               §3
vorgestellt und erörtert werden.                                        Verpflichtungsermächtigungen
gez. Annett Pahl                                                        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird fest-
Bürgermeisterin der Stadt Dassow                                        gesetzt
                                                                                    von bisher 2.803.000 EUR     auf 2.650.000 EUR
Hinweise:
Gemäß § 7 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpom-               §4
mern sind bei Informationsveranstaltungen der Stadt die gestiegenen     Kassenkredite
hygienischen Anforderungen zu beachten und der Mindestabstand           Der Höchstbetrag der Kassenkredite verbleibt unverändert bei
zwischen den Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Ich bitte deshalb     600.000 €.
um Verständnis, dass ich ggf. nicht allen Besucherinnen und Besuchern
                                                                        §5
den Zutritt zum Veranstaltungssaal gewähren kann. Alle anwesenden       Hebesätze
Personen habe ich in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindes-   Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
tens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienna-
me, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste     §6
wird durch die Amtsverwaltung für die Dauer von vier Wochen nach        Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Ende der Informationsveranstaltung aufbewahrt und der zuständigen       Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan bleibt unverändert
Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herausgegeben. Bei         bei 9 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine medizinische Ge-          §7
sichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken oder FFP2-Masken) zu tragen.        Wertgrenzen
Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des           Die Regelungen zu den Wertgrenzen bleiben unverändert wie
Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommuni-        in der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 fest-
kation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen       gesetzt.
angewiesen sind, erforderlich ist.
                                                                        Nachrichtliche Angaben:
                                                                        Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemein-                                1. zum Ergebnishaushalt
                                                                           das Ergebnis zum
de Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2021                                    31. Dezember des
Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des Lan-            Haushaltsjahres      von bisher            3.542.244 EUR
                                                                                                auf voraussichtlich 2.681.844 EUR
des Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemein-
                                                                        2. zum Finanzhaushalt
devertretung Selmsdorf vom 20.05.2021 und nach Vorlage bei der
                                                                           der Saldo der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg                 laufenden Ein- und
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:                               Auszahlungen zum
§1                                                                         31. Dezember des
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                               Haushaltsjahres      von bisher            3.204.057 EUR
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021                                       auf voraussichtlich 3.284.057 EUR
werden                                                                  3. zum Eigenkapital
                                                                           der Stand des
                                     von bisher        auf                 Eigenkapitals zum
                                           EUR       EUR                   31. Dezember des
1. im Ergebnishaushalt                                                     Haushaltsjahres      von bisher           18.526.175 EUR
        der Gesamtbetrag der Erträge  6.537.900 7.460.500                                       auf voraussichtlich 17.665.775 EUR
        der Gesamtbetrag der
        Aufwendungen                  5.682.500 7.465.500               Selmsdorf, den 24. Juni 2021
        das Jahresergebnis nach
        Veränderung der Rücklagen                                       gez. Kreft                                                    Siegel
        von                             855.400    -5.000               Bürgermeister
2. im Finanzhaushalt
    a) der Gesamtbetrag der                                             Hinweis:
                                                                        Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen
        laufenden Einzahlungen        6.402.900 7.325.500
        der Gesamtbetrag der                                            Entscheidungen des Landrates des Landkreises Nordwestmeck-
        laufenden Auszahlungen1       6.482.900 7.325.500               lenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am
        der jahresbezogene Saldo                                        16.06.2021 wie folgt bekanntgegeben worden:
        der laufenden Ein- und                                          Kredite für Investitionen:
        Auszahlungen                    -80.000          0              Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der 2. Nachtragssatzung
    b) der Gesamtbetrag der                                             festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
        Einzahlungen aus der                                            für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 766.700 €
        Investitionstätigkeit         2.986.400 4.376.300               genehmigt.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
6    30. Juli 2021 • Woche 30 		                                                                                Amt Schönberger Land
Verpflichtungsgermächtigungen:                                                      Schönberg       1     176 bis 187, 188/3,188/4,
Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der 2. Nachtragssatzung                                          189/1, 189/3, 189/4, 190, 191,
festgesetzte Höchstbetrag der Verpflichtungsgermächtigungen in                                            192, 213, 214, 215, 216/1,
Höhe von 2.650.000 € vollständig genehmigt.                                                               216/2, 217 bis 225, 226/1,
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts-                                           226/2, 227 bis 252, 253/1, 254,
jahre 2020/2021 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen                                            255, 259/2, 260 bis 296, 299
Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.                                                 bis 314, 316 bis 322, 323/2,
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur                                              323/10, 324, 325/1, 325/2,
Einsichtnahme im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener                                                    326, 327, 328/1, 328/2, 329,
Straße 17 b zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Bitte vereinbaren                                         374/1, 390 bis 399, 402, 403,
Sie zur Einsichtnahme einen Termin.                                                                       404/6, 405/1, 406/2, 406/3,
                                                                                                          407, 408, 416/1, 467/1, 469 bis
gez. Lenschow
                                                                                                          479, 480/1, 481, 482/1,484/3,
Amtsvorsteher
                                                                                                          513/24, 513/25, 513/55
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen                         Schönberg       2     90/3, 91 bis 99
mit Ablauf des 24.06.2021 bekannt gemacht.                                          Schönberg       32    1/2, 21/3, 22, 28, 40, 41/2,
                                                                                                          43/2, 51, 52, 53, 57/1, 57/2,
                                                                                                          104/1, 104/2, 105/2, 105/3,
                                                                                                          105/4, 182, 183, 184/2, 185/2,
                                                                                                          207, 208/2
                                                                                 Sabow              1     1 bis 13, 18 bis 24
                                                                     Rodu-       Rabensdorf         2     1 bis 38
                                                                     chelstorf
Staatliches Amt für Landwirtschaft                                   Siemz-Nien- Groß Siemz         1     1, 3, 4/1, 4/2, 5/3, 6/18, 6/19,
und Umwelt Westmecklenburg                                           dorf                                 6/20, 6/21, 6/22, 6/31, 6/32,
- Flurbereinigungsbehörde -                                                                               6/38, 6/39, 11/17, 11/18, 12/1,
Bleicherufer 13                                                                                           12/2,
19053 Schwerin                                                       Siemz-Nien- Klein Siemz        1     1 bis 7, 10 bis 15, 25/1, 25/2,
                                                                     dorf                                 25/3, 26/1, 26/2, 26/3, 27/2,
vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Maurine                                                           27/3, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4,
Landkreis Nordwestmecklenburg                                                                             28/5, 29/2, 29/3, 29/4, 29/5,
Stadt Schönberg sowie                                                                                     29/6, 29/7, 29/8, 29/9, 30/1,
Gemeinden Siemz-Niendorf und Roduchelstorf                                                                30/2, 31 bis 34, 35/1, 35/2,
                                                                                                          36/1, 37/1, 37/2, 37/3, 37/4,
Aktenzeichen: 5433.3-74-34507                                                                             38/1, 38/2
(bitte bei Schriftverkehr angeben)
                                      Schwerin, den 9. Juli 2021
                                                                     Hiermit lädt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Ausfertigung                                                         Westmecklenburg alle Eigentümer und Erbbauberechtigten (Teil-
                                                                     nehmer) der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke zum
Öffentliche Bekanntmachung                                           Termin der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
                                                                     ein, gemäß § 21 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.
für die Stadt Schönberg und die Gemeinden                            März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen.
Siemz-Niendorf und Roduchelstorf
                                                                     Die Wahl findet statt
Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmerge-                                       am 6. August 2021 um 17:00 Uhr
                                                                                       in der Palmberghalle Schönberg,
meinschaft                                                                   Rudolf-Hartmann-Straße 2a in 23936 Schönberg.
Durch Beschluss vom 29. Juli 2019, geändert durch Beschlüsse         Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert
vom 9. Oktober 2020 und 7. Januar 2021, des Staatlichen Am-          sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
tes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Abteilung        Vollmachtsvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirt-
integrierte ländliche Entwicklung - ist das vereinfachte Flurbe-     schaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, in 19053
reinigungsverfahren Maurine, Landkreis Nordwestmecklenburg,          Schwerin, erhältlich.
angeordnet worden.                                                   Die im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevoll-
Das Verfahrensgebiet erstreckt sich über folgende Gemeinden          mächtigte wählen die Mitglieder des Vorstandes. Jeder Teilneh-
und Gemarkungen:                                                     mer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme, gemeinschaftliche
                                                                     Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Gemeinde        Gemarkung       Flur Flurstücke                      Zur Sicherstellung der organisatorischen Aufgaben (z. B. Prüfung
Schönberg,      Bauhof          1    340/1, 342/10, 342/14, 373/2,   der Wahlberechtigung) bitte ich die Eigentümer und Erbbaube-
Stadt           Schönberg            373/3, 373/4, 373/5, 374/1,     rechtigten der obengenannten Grundstücke/Flurstücke gültige
                                     374/2, 374/3, 375/3, 375/4,     Personaldokumente am Eingang bereitzuhalten und nach Mög-
                                     375/5, 375/6, 375/7, 375/8,     lichkeit ca. 30 Minuten vor dem Termin zu erscheinen.
                                     376/1, 376/2, 376/3, 376/4,     Im Eingangsbereich wird Ihre Wahlberechtigung kontrolliert, dar-
                                     376/5, 376/7, 377/1, 377/2,     über hinaus liegt im Eingangs- bereich ein QR-Code aus, sodass
                                     377/3, 378/1, 379/1, 379/2,     Sie sich digital über die LUCA-app registrieren lassen können.
                                     380/3, 380/4, 380/6, 380/7,     Da der Termin unter Corona-Bedingungen stattfindet, bitte ich Sie:
                                     380/8, 380/9, 380/10, 380/11,   •    bei dem Termin einen Mindestabstand untereinander von 1,5
                                     380/12, 381/1, 381/2, 381/3,         m einzuhalten - das gilt nicht für Mitglieder eines Haushalts -
                                     382/1, 382/2, 382/3, 382/4,          und
                                     383/1, 383/2, 383/3, 383/4,     •    während des Termins eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen.
                                     384/1, 384/2, 384/3, 384/4,     Mit freundlichen Grüßen
                                     385/1, 385/2, 385/3, 386/1,
                                     386/2, 386/3, 387/1, 387/2,     gez. W. Reiners                                  (LS)
                                     387/3, 388/1, 388/2, 388/3,     Leiter der Abteilung integrierte
                                     389/1, 389/2, 389/3, 408/1      ländliche Entwicklung
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                  30. Juli 2021 • Woche 30   7
Ausfertigungsvermerk:                                               Ortskern – wie etwa für den Schulbus.
Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum     Mit dem nahen Ende der Schulferien verbunden ist für die neuen
Zwecke der Bekanntgabe erstellt.                                    Erstklässler der Start in die- sen neuen Lebensabschnitt. Hierfür
                                                                    wünsche ich allen viel Erfolg und Freude, dass sie sich möglichst
Ausgefertigt:
                                                                    schnell in der neuen Umgebung zurechtfinden. Auch den Eltern
Schwerin, den 9. Juli 2021
                                                                    möchte ich herz- lich zum Schulstart ihrer Kinder gratulieren.
                                                                    Zugleich wünsche und hoffe ich, dass es ein möglichst normales
                                                                    Schuljahr werden möge - nach dem so ungewöhnlichen, von der
                                                                    Corona- Pandemie geprägten letzten (Schul-)Jahr. Alles Gute!
                                                                    So wünsche ich Ihnen und Euch noch schöne Sommertage und
                                                                    grüße ganz herzlich,
                                                                    Ihr
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                    Erhard Huzel
mit Ablauf des 12.07.2021 bekannt gemacht.
                                                                    Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
GEMEINDE LÜDERSDORF
Der Bürgermeister
                                                                    Ausfertigung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                       Staatliches Amt für Landwirtschaft
                                                                    und Umwelt Vorpommern
inzwischen ist es rund zwei Wochen her, dass die
                                                                    Flurneuordnungsverfahren: „Warnkenhagen“
Flutwelle nach unermesslichem Starkregen in Teilen
                                                                    Landkreis:                    Nordwestmecklenburg
von Rheinland-Pfalz und auch in Nordrhein-Westfalen
                                                                    Gemeinde:                     Kalkhorst
nicht bekannte Ausmaße erreichte und großes Leid wie auch
immense Schäden verursacht hat. Zahlreiche Tote sind dort zu        AZ: 5433.3-M-16/Warnkenhagen
beklagen, viele haben ‚Haus und Hof‘ verloren, wenn Gebäude
von den ‚Wassermas- sen schlicht weggerissen wurden. Es ist         Schlussfeststellung im
unvorstellbar, was das Wasser dort binnen Kürze an- gerichtet
hat. Den Bürgermeister der besonders betroffenen Gemeinde           Flurneuordnungsverfahren „Warnkenhagen“
Schuld an der Ahr, Helmut Lussi, konnte ich persönlich erreichen    Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlubG) in der Fassung der
und ihm von der Hilfsbereitschaft bei uns mit Spendenaufrufen       Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) mit späteren
und Spendenaktionen speziell für seine Gemeinde berichten, was      Änderungen wird das Flurneuordnungsverfahren „Warnkenhagen“
ihn sehr berührte und dankbar machte. Als er mir dann schilderte,   mit folgender Feststellung abgeschlossen:
wie aus dem Bach in seinem Ort mit einem Wasserstand von            1. Die Ausführung des Flurneuordnungssplanes ist bewirkt.
normalerweise 65 cm nun binnen kürzester Zeit ein reißender         2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im
Strom von über 8 m Wasserstand wurde, war schnell klar, dass             Flurneuordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden
dort, aber auch in den anderen stark betroffenen Städten und             müssen.
Gemeinden wie Erftstadt bei Köln, nichts mehr so ist wie zuvor,     3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
und dass jegliche Hilfe willkommen ist, besonders Geldspenden.           schlossen.
Insofern bin ich sehr dankbar, dass viele Bürger unserer Gemein-
                                                                    Gründe:
de bereits Spenden auf den Weg gebracht haben und nun auch
                                                                    Die Ausführung des Flurneuordnungsplanes ist in tatsächlicher
Kräfte unserer Freiwilligen Feuerwehren mit zwei Fahrzeugen
                                                                    und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
und etlichen Kameraden nach dort starten, um insbesondere
                                                                    Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den
mit technischer Hilfeleistung zu unterstützen. Dass dabei auch
                                                                    Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt. Die Aufgaben der
Urlaubstage ‚geopfert‘ werden, wenn man etwa eine Woche vor
                                                                    Teilnehmergemeinschaft sind erfüllt.
Ort im Einsatz sein kann, findet sicher nicht nur meine besondere
                                                                    Mit der Zustellung der bestandskräftigen Schlussfeststellung an
Anerkennung!
                                                                    die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren
Zum anderen haben die schlimmen Ereignisse gezeigt, wie wichtig
                                                                    beendet und die Teilnehmergemeinschaft erlischt.
auch weiterhin die Alar- mierungswege über die klassischen Sire-
nen sind. Nicht alles geht über Pieper oder Handy, wenn (Mobil-)    Rechtsbehelfsbelehrung:
Funknetze – wie geschehen – zeitweise ausfallen. Insofern ist       Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
es sinnvoll, dass die Sirenen – wie auch in unserer Gemeinde -      nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
jeweils mittwochs um 12 Uhr probeweise betä- tigt werden, damit     wirtschaft und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen
sie auch im Notfall ihre Funktion erfüllen können.                  Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden.
Froh bin ich auch darüber, dass kürzlich - nach längerer Lie-       Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmerge-
ferzeit – nun endlich der aufgerüs- tete Mannschaftstransport-      meinschaft „Warnkenhagen“ zu.
wagen (MTW) von der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf am            Stralsund, 02.07.2021
Ge- rätehaus Wahrsow in Empfang genommen werden konnte
– zünftig begrüßt mit Wasserfontä- nen. Benötigt wird das Fahr-     Im Auftrag
zeug insbesondere, damit weitere Kameraden zum jeweiligen           gez. Garbers                                    LS
Ein- satzort befördert werden können, neben der Besatzung des       Abteilungsleiter
Einsatzfahrzeuges selbst.                                           Integrierte ländliche Entwicklung
Ebenfalls im Ortsteil Wahrsow geht es im Baugebiet ‚B-Plan 19,
WahrsowWiesen‘ (neben der Schule) nun auf den Abschluss der         Ausgefertigt:
Erschließungsarbeiten zu, die Rohre und Versorgungs- leitun-        Stralsund, 06.07.2021
gen sind verlegt, die Straße ‚Auf dem Sand‘ ist angelegt. In der
zweiten Augusthälfte soll die sogenannte Hochbaureife erreicht
sein – worauf die Bauwilligen sehnlichst warten, um selbst mit
ihren Wohnbauvorhaben starten zu können.
Für die Dorferneuerung Boitin-Resdorf ist zuletzt im Bau-Aus-
schuss die Planung für den Straßenbau vorgestellt worden. Details
bedürfen noch einer Umplanung durch das beauftragte Ingeni-         Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
eurbüro, hier geht es insbesondere um die Wendemöglichkeit im       mit Ablauf des 13.07.2021 bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
8    30. Juli 2021 • Woche 30 		                                                                                 Amt Schönberger Land

Herzlich Willkommen bei den
Pflegestützpunkten des Landkreises
Nordwestmecklenburg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der demografische Wandel lässt sich schon längst nicht mehr
aufhalten. Es ist nun mal Tatsache, dass wir immer älter werden
und über kurz oder lang auf Pflege angewiesen sind.
Kommt das Ganze auf uns langsam zu, können wir uns rechtzeitig
informieren, wo wir Hilfe bekommen. Doch meistens kommt es
anders als man denkt und so steht man ganz plötzlich vor der           In der KinderPflegeBeratung können sich Familien, in denen
Aufgabe, sofort Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.                    pflegebedürftige Kinder leben, Rat und Hilfe holen. Betroffene
Doch wer sieht bei dem ganzen Papierkram noch durch? Wer hilft,        Angehörige stehen häufig vor vielen Herausforderungen, um die
wenn ich Hilfe brauche?                                                Pflege, die Therapien, die Versorgung der Geschwisterkinder und
Die Pflegestützpunkte helfen den Menschen, die vielschichtige          ggf. den Beruf unter einen Hut zu bringen.
Aufgaben beim Pflegefall eines Angehörigen zu bewältigen haben.        Deutschlandweit leben zahlreiche Kinder und Jugendliche mit
Sie sind die zentrale Anlaufstelle für eine unabhängige Beratung       anerkanntem Pflegegrad.
rund um das Thema Pflege und ein ganz wichtiger Baustein in der        Meistens werden sie in ihren Familien gepflegt. Unterstützung
Pflegelandschaft unseres Landkreises Nordwestmecklenburg.              bietet beispielsweise eine Pflegeberatung.
Unser Ziel ist, den Menschen zu helfen, so lange wie möglich in        Die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Kinder und Ju-
der Häuslichkeit zu bleiben und dennoch ein möglichst selbstbe-        gendlicher findet in der Regel fast vollständig zu Hause durch
stimmtes Leben zuhause führen zu können.                               die Familie statt.
                                                                       Der Erhalt der familiären Pflegebereitschaft und die Stärkung
                                                                       ihrer Ressourcen sind damit von zentraler Bedeutung. Der Unter-
                                                                       stützungsund Versorgungsbedarf der Kinder und Jugendlichen
                                                                       sollte daher bei der Planung der Versorgung niemals losgelöst
                                                                       von der jeweiligen Lebenswirklichkeit der Familien wahrgenom-
                                                                       men werden.
                                                                       Die Pflegestützpunkte bieten ein besonderes Angebot für be-
                                                                       troffene Familien und junge Pflegende. Speziell ausgebildete
                                                                       Kinderpflegeberater beraten unter Berücksichtigung eines kinder-
                                                                       spezifischen Assessments zu den Leistungen für pflegebedürftige
                                                                       Kinder/Jugendliche und deren Angehörige aus den verschiedenen
                                                                       Sozialgesetzbüchern.

Die Pflege- und Sozialberaterinnen helfen bereits im Vorfeld von
Pflegebedürftigkeit bei allen Fragen rund um das Thema Pflege
und unterstützen im konkreten Pflegefall, angefangen wie beantra-
ge ich einen Pflegegrad, wo finde ich passende Hilfsangebote, wie
Pflegedienst und Tagespflegeeinrichtungen, wie lange kann ich
möglichst zu Hause bleiben und wie kann ich meine Angehörigen
von der Pflege entlasten.
Die Pflegeberater stellen zusammen mit den Betroffenen und
deren Angehörigen den Pflegebedarf fest und erarbeiten einen
– auf die Bedürfnisse des zu Pflegenden abgestimmten - Ver-
sorgungsplan.
Mit Hilfestellung zur Inanspruchnahme von sozialen Angeboten,
ambulanter oder teilstationärer Pflege helfen sie beim Wunsch          Nachbarschaftshilfe bezeichnet eine gegenseitige, unter Nach-
eines Betroffenen, so lange wie möglich in der häuslichen Umge-        barn gewährte Form der Hilfe und Unterstützung, Motivation zur
bung zu leben und betreut zu werden. Auch wenn vollstationäre          nachbarschaftlichen Hilfe entsteht zumeist zwischen Menschen,
Pflege erforderlich ist, stehen ihnen die Mitarbeiterinnen der Pfle-   die in einer ähnlichen sozialen oder materiellen Situation sind.
gestützpunkte mit Rat und Tat zur Seite.                               „Funktionierende Nachbarschaft“, für die Nachbarschaftshilfe
Weitere Beratungsschwerpunkte sind:                                    ein Indiz ist.
•   Wie finde ich geeignete Pflege- und Betreuungseinrichtun-          Eine gute Nachbarschaft zeichnet sich durch ein friedliches Mitei-
    gen und Dienste?                                                   nander und starken Zusammenhalt aus. Vor allem im Alter spielt
•   Welche Voraussetzungen müssen für einen Schwerbehin-               dies eine wichtige Rolle.
    dertenausweis gegeben sein?                                        Denn umso besser die Nachbarschaft vernetzt ist, desto eher hilft
•   Wie kann ich meine Wohnung anpassen und gibt es dafür              man sich gegenseitig, wenn im Alter die Dinge mal nicht mehr so
    finanzielle Unterstützung?                                         leicht von der Hand gehen.
•   Was sind Pflegehilfsmittel und wo bekomme ich diese?               Nachbarschaftliches Engagement stärken, fördern und unter-
•   und viele andere Schwerpunkte                                      stützen.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                   30. Juli 2021 • Woche 30     9
Wenn Pflegebedürftige, die zu Hause leben, ehrenamtliche Hilfen       Verein KUK e. V.
durch ihre Nachbarn/innen erhalten, kann dieses Engagement
entschädigt werden. Dafür kann der Entlastungsbetrag von bis zu       Bücherei Schönberg
125 Euro, den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder ihrem        Feldstraße 28, 23923 Schönberg
privaten Versicherungsunternehmen erhalten, genutzt werden.           Tel.: 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de
In unseren kostenlosen Kursen erfahren Sie Wissenswerte rund          gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM
um das Thema Nachbarschaftshilfe. Sie erhalten interessante           Öffnungszeiten:
Informationen zur Abrechnung mit den Pflegekassen, zu den             Dienstag                            14:00 - 18:00 Uhr
rechtlichen Rahmenbedingungen und Sie bekommen viele wich-            Mittwoch:                           08:30 - 14:00 Uhr
tige Tipps über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten        Donnerstag:                         14:00 - 19:00 Uhr
in ihrer Region. Grundsätzlich ist die Nachbarschaftshilfe ist eine   1. Samstag im Monat:                11:00 - 15:00 Uhr
Tätigkeit, die Pflegepersonen entlasten soll.
Die Pflegestützpunkte sind aus der Versorgungslandschaft des          Bibliothek Selmsdorf
Landkreises Nordwestmecklenburg nicht mehr wegzudenken.               Lübecker Straße 35, 23923 Selmsdorf
Die Pflege eines Angehörigen ist immer mit hohen psychischen          Tel.: 038828 539814
und physischen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist es,          gefördert durch die Gemeinde Selmsdorf und Landkreis NWM
das Betroffene mit den Pflegestützpunkten im Landkreis Nord-
                                                                      Öffnungszeiten:
westmecklenburg kompetente Anlaufstellen vor Ort haben, wo
                                                                      Montag:                             14:00 - 18:00 Uhr
ihnen die Pflegeexpertinnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und
                                                                      Dienstag                            09:00 - 13:00 Uhr
wertvolle Hilfe sind.
                                                                      Mittwoch:                           09:00 - 13:00 Uhr
Kommen Sie auf uns zu, rufen Sie an oder vereinbaren einen            Donnerstag:                         14:00 - 18:00 Uhr
Termin.                                                               Freitag:                            09:00 - 13:00 Uhr
Pflegestützpunkt in Wismar                                            3. Samstag im Monat:                09:00 - 12:00 Uhr
Rostocker Straße 76, 23970 Wismar                                     Beide Bibliotheken bieten Abholservice nach telefonischer Ver-
Pflegeberaterinnen: Sabine Schröder, Marlind Schöne                   einbarung an!
Tel.:            03841 3040-5082
Fax:             03841 304085082                                      Weitere Veranstaltungen Senioren
Sozialberaterin: Christine Stellmacher                                der Stadt Schönberg
Tel.:       03841 3040-5083
Fax:        03841 304085083                                           Datum          Veranstaltung               Veranstalter
E-Mail:     pflegestuetzpunkt.hwi@nordwestmecklenburg.de              Jeden          14:00 - 15:00 Uhr           Senioren der Stadt
Internet: www.pflegestuetzpunkteMV.de                                 Donnerstag     Seniorensport -             Schönberg
                                                                                     in „Rudis Kl. Volkshaus“
Pflegestützpunkt in Grevesmühlen
Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen
Pflegeberaterinnen: Kathrin Menk, Manuela Steinhusen van Hei-         Weitere Sportangebote in der Palmberghalle
den
                                                                      Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen!
Tel.:            03841 3040-5080
Fax:             03841 304085080                                      Montag         19:00 - 20:00 Uhr     Bauch-Beine-Po
Sozialberaterin: Christel Strefner                                                                         Fitnesskurs
Tel.:      03841 3040-5081                                            Dienstag       18:15 - 19:00 Uhr     Drums Alive®
                                                                                                           (für Kinder ab 8 Jahren,
Fax:       03841 3040 8 5081
                                                                                                           Jugendliche und
E-Mail:    pflegestuetzpunkt.gvm@nordwestmecklenburg.de
                                                                                                            Erwachsene)
Internet: www.pflegestuetzpunkteMV.de
                                                                                     19:00 - 20:00 Uhr     Fatburner
Sprechstunde in Gadebusch                                             Mittwoch       16:45 - 17:30 Uhr     Hip Hop/Chart Dance
Erich-Weinert-Straße 14, 19205 Gadebusch                                                                   (ab 7 Jahren)*
Gemeinsame Öffnungszeiten:                                                           17:45 - 18:30 Uhr     Hip Hop/Chart Dance
                                                                                                           (Fortgeschrittene)*
Dienstag         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                                     jeden 2. Mittwoch     Drum and Dance
                 und 13:00 bis 16:00 Uhr
                                                                                     (gerade KW)           (für Kinder ab 8 Jahren,
Donnerstag       von 09:00 bis 12:00
                                                                                     18:45 - 19:30 Uhr     Jugendliche und
                 und 13:00 bis 18:00
                                                                                                           Erwachsene)*
                                                                      Donnerstag     19:00 - 20:00 Uhr     Rückentraining für Geübte
                                                                                     20:00 - 21:00 Uhr     Lady´s Basketball
                                                                                                           (für alle Lady´s, die gerne
                                                                                                           Basketball spielen oder es
                                                                                                           gerne ausprobieren
                                                                                                           möchten)
Veranstaltungskalender August 2021                                    * Die Veranstaltungen finden im Gymnastikraum der Palmberg-
                                                                      halle statt. Bei Interesse bitte melden bei Frau Nicole Scherdin
Termine und Veranstaltungen - vorbehaltlich der                       (0170 2852957 oder www.nickys-tanztreff.de)
aktuellen Pandemielage!

                                                                      Angebote des Vereins
Volkskundemuseum in Schönberg e. V.                                   „Jugend und Freizeit“ e. V.
Dienstag bis Donnerstag       11:00 - 17:00 Uhr                       immer montags             20:00 - 22:00 Uhr      Volleyball
Samstag                       13:00 - 17:00 Uhr                       immer donnerstags         17:00 - 18:30 Uhr      Badminton
sowie nach Voranmeldung                                                                         20:00 - 22:00 Uhr      Volleyball
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021 - Amt ...
10     30. Juli 2021 • Woche 30 		                                                                          Amt Schönberger Land
Veranstaltungen                                                Trainingszeiten Schönberger Judoverein
der DRK-Familienbildungsstätte                                 von 1963 e. V.
                                                               Trainingshalle - Rudolf-Hartmann-Str. 13 A (gegenüber der Palm-
Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen,                           berghalle)/weitere Infos unter www.schoenberger-jv.de
Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413
                                                               Wochentag         Uhrzeit          Veranstaltung
Wochentag   Uhrzeit Veranstaltungsort          Veranstaltung   montags &         16:30 - 18:00    Kindertraining/7 - 10 Jahre
montags     15:00 - Schönberg                  Osteoporose-    mittwochs
            16:00 Gymnastikraum der            gymnastik                         18:00 - 19:30    Jugendliche/11 - 17 Jahre
                    Palmberghalle                                                19:30 - 21:00    Erwachsene/ab 18 Jahre
            16:30 - Schönberg Gymnastik-       Osteoporose-    dienstags         17:00 - 18:30    Kampfzwerge/4 - 6 Jahre
            17:30 raum der Palmberghalle       gymnastik       ab 15.10.
            18:30 - Schönberg                  Hatha-Yoga                        19:00 - 20:00    Frauensportgruppe
            20:00 Gymnastikraum
                    der Palmberghalle
dienstags   17:30 - Schönberg                  Wirbelsäulen-   Schützenzunft zu Schönberg
            18:30 Katharinenhaus               gymnastik       von 1821 e.V.
            18:30 - Schönberg                  Hatha Yoga
                                                               Ausgezeichnet mit der „Sportplakette des Bundespräsidenten“
            20:00   Katharinenhaus
                                                               Mitglied im Landesschützenverband und Landessportbund Meck-
donnerstags 18:00 - Schönberg                  Fit ab 40
                                                               lenburg-Vorpommern
            19:00 Palmberghalle
                                                               Postanschrift: Feldstr. 37, 23923 Schönberg
                                                               Schießanlage: Arno-Esch-Straße 17
                                                               E-Mail: schuetzenzunft-schoenberg1821@t-online.de
Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
                                                               Trainingsmöglichkeiten
immer         18:00 -   Schwimmen lernen  Lübeck
                                                               Donnerstag: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
montags       19:00 Uhr für Kinder        Schwimmhalle
                                                               Freitag:      18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
                                          in Kücknitz
                                          (1 Bahn)             Auf der Schießanlage der Schützenzunft stehen nachfolgende Vor-
           19:00 -   Rettungsschwimmer- Lübeck                 aussetzungen zur Verfügung:
           20:00 Uhr training für Kinder, Schwimmhalle         •    Langwaffen Kleinkaliber auf 50 Meter,
                     Jugendliche und      in Kücknitz          •    Kurzwaffen Groß- und Kleinkaliber auf 25 Meter,
                     Erwachsene           (2 Bahnen)           •    Luftdruckwaffen auf 10 Meter,
immer      17:30 -   DRK-Juniorretter     in Schönberg,        •    Bogenschießen.
mittwochs 19:00 Uhr                       im Naturbad          Für die private Nutzung der Räumlichkeiten der Schützenzunft bitten wir,
14-täglich                                                     die persönliche Absprache/Abstimmung vor Ort an den Wochentagen
                                                               Donnerstag und Freitag, in der Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr zu führen.
                                                               Wir freuen uns, Sie als sportlich Interessierte und Freunde des Tradi-
FC Schönberg 95                                                tions- und Brauchtums im Schützenwesen auf unserer Sportanlage,
                                                               Arno-Esch-Straße 17 in 23923 Schönberg begrüßen zu dürfen.
Trainingsplan 2020 - Kunstrasen                                Schauen Sie einfach einmal vorbei. Wir freuen uns über Ihren Besuch.
                                                               gez. H. Ketzler
Montag:            15:00 - 16:30 Uhr   E2                      Kapitän der Zunft
                   15:00 - 16:30 Uhr   Mädchen
                   16:00 - 17:30 Uhr   C2
                   17:30 - 19:00 Uhr   A und B1
                                                               Angebote des Sportverein
                   19:00 Uhr           Alte Herren/2. Männer   Lüdersdorf 96 e. V.
Dienstag:          14:30 - 16:00 Uhr   F                       Informationen:
                   16:00 - 17:30 Uhr   E 1 und D2              Oliver Lischtschenko 0162 6502098 - 1.Vorsitzender;
                   17:30 - 19:00 Uhr   B1 und C1               Karl Borrmann 0172 4250780, Max Käßler 0174 3125306 - Ab-
                   19:00 - 20:30 Uhr   1. Männer               teilung Fußball
Mittwoch:          15:00 - 16:30 Uhr   E2                      Astrid Meiners 0178 6020002, Frauensport + Badminton
                   15:00 - 16:30 Uhr   Mädchen                  Dienstag Fußball Erwachsene 19:00 -        Sportplatz Schule
                   16:00 - 17:30 Uhr   D1 und C2                                               21:00 Uhr Wahrsow
                   17:30 - 19:00 Uhr   C1 und A                 Mittwoch Fitness und           19:00 -     Sporthalle Schule
                   19:00 - 20:30 Uhr   2. Männer                          Gymnastikfür Frauen 20:00 Uhr Wahrsow
                                                                Mittwoch Badminton Mix         20:00 -     Sporthalle Schule
Donnerstag:        14:30 - 16:00 Uhr   F
                                                                                               21:30 Uhr Wahrsow
                   16:00 - 17:30 Uhr   E1 und D2
                                                                Freitag   Fußball Erwachsene 19:00 -       Sportplatz Schule
                   17:30 - 19:00 Uhr   B 1 und C1                                              21:00 Uhr Wahrsow
                   19:00 Uhr           1. Männer
Freitag:           15:00 - 16:30 Uhr   D1
                                                               Angebote des Bushido Sportverein
                   17:30 - 18:30 Uhr   A (Rasenplatz)
Altersklassen:     A                   2001/02                 Wahrsow e. V.
                   B                   2003/04                 Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Wahrsow:
                   C                   2005/06                 Judo
                   D                   2007/08                 Montag      17:00 Uhr bis 18:00 Uhr     für Kinder vom 5. bis
                   E                   2009/10                                                         um 6. Lebensjahr
                   F                   2011/12                 Montag      17:00 Uhr bis 18:30 Uhr     für Kinder vom 7. bis
                   Mädchen             2007 - 2010                                                     zum 12. Lebensjahr
Amt Schönberger Land		                                                                               30. Juli 2021 • Woche 30     11
Eltern-Kind-Turnen und Kinderturnen                                 Dienstag:
Montag:      16:00 Uhr - 17:00 Uhr      für Kinder vom 1. bis       17:00 - 18:30 Uhr    C-Jugend        Jahrg. 2006/2007
                                        zum 3. Lebensjahr           17:00 - 18:30 Uhr    D-Jugend        Jahrg. 2008/2009
            17:00 Uhr - 18:00 Uhr       für Kinder vom 4. bis       Mittwoch:
                                        zum 6. Lebensjahr
                                                                    15:30 - 16:30 Uhr    G 1-Jugend      Jahrg. 20014
Mittwoch:   17:00 Uhr - 18:00 Uhr       für Kinder vom 4. bis
                                        zum 6. Lebensjahr           16:00 - 17:30 Uhr    E 1-Jugend      Jahrg. 2010
                                                                    16:30 - 18:00 Uhr    F 1-Jugend      Jahrg. 2012
Hot-Iron                                                            Donnerstag:
Mittwoch    18:00 Uhr - 19:00 Uhr       für Jugendliche und         15:30 - 17:30 Uhr    E 2-Jugend      Jahrg. 2011
                                        Erwachsene                  17:00 - 18:30 Uhr    C-Jugend        Jahrg. 2006/2007
                                                                    17:00 - 18:30 Uhr    D-Jugend        Jahrg. 2008/2009
Turnen, Akrobatik und Zirkus                                        Freitag:
Donnerstag 15:30 Uhr - 16:45 Uhr     vom 9. bis zum                 15:30 - 16:30 Uhr    G 1-Jugend      Jahrg. 2014
                                     14. Lebensjahr
                                                                    16:30 - 18:00 Uhr    F 1-Jugend      Jahrg. 2012
Donnerstag 16:30 Uhr - 18:00 Uhr     vom 6. bis zum
                                     8. Lebensjahr                  16:30 - 17:30 Uhr    G 2-Jugend      Jahrg. 2015/2016/2017
                                                                    17:30 - 19:00 Uhr    F 2-Jugend      Jahrg. 2013
Weitere Informationen auf unserer Homepage
www.bsv-wahrsow.de                                                  Jeder, der Lust hat, kann einfach zu den angegebenen Trainings-
                                                                    zeiten vorbei schauen.
Angebote des Sport und                                              Sämtliche Fragen beantwortet telefonisch Lars Junker, Tel.: 0176
                                                                    56820944
Freizeit Herrnburg e. V.
Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de
                                                                    Angebote der Familienbegegnungsstätte
Sporthalle an der Grundschule       SFH Vereinsheim
Herrnburg                           Gärtnereiweg 9                  Dassow, Lübecker Straße 50
Montag:                             Montag:
                                                                    Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles
16:30 -     Zirkus                  19:00 -      Balance
                                                                    Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein
18:00 Uhr                           20:00 Uhr Aerobic,
                                                                    Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es
                                                 Fitness
19:00 -     Tischtennis             20:00 -      Fatburner          finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Die-
22:00 Uhr                           21:00 Uhr                       se werden rechtzeitig in der Tagespresse, auf Plakaten, auf der
Dienstag:                           Dienstag:                       Dassower Internetseite aber auch bei „Kiek in“ bekannt gegeben.
10:00 Uhr Nordic Walking            09:30 -      Turnen mit
                                    10:30 Uhr Kindern der
                                                                    Unsere wöchentlichen Angebote
                                                 Tagesmütter        Montag:
15:45 -     Kinderturnen Kinder 17:00 -          „Modern Dance      14:00 - 17:00 Uhr            Gedächtnistraining
16:30 Uhr 2 - 4 Jahre               18:00 Uhr                       14:00 - 17:00 Uhr            Töpfern
16:45 -     Kinderturnen Kinder Ballett“ (6 - 10 Jahre)
                                                                    Dienstag:
17:30 Uhr 4 - 6 Jahre
                                                                    14:00 - 17:00 Uhr            Spielgruppe
18:45 -     Zumba                   18:00 -      „Modern Dance
19:45 Uhr                           19:00 Uhr                       Mittwoch:
20:00 -     Freizeitfußball         Ballett (ab 11 Jahren)          14:00 - 17:00 Uhr            Seniorengymnastik
21:30 Uhr                                                           Alle 14 Tage 15:00 Uhr       Stricken „Wolliges Vergnügen“
                                    17:30 -      Fit älter werden   Donnerstag:
                                    18:30 Uhr                       14:00 - 17:00 Uhr            Spielenachmittag
Mittwoch:                           Mittwoch:                       Jeden 1. Dienstag im Monat um 09:30 Uhr laden wir zur Gesprächs-
17:00 -     Sport-Mix für Kinder    19:00 -      funktionelles      runde mit Frühstück ein. Dort berichten wechselnde Gäste über
18:00 Uhr (1. - 4. Klasse)          20:00 Uhr Training              ihre Arbeit. Sie werden im Aushang, in der Presse und auf der
                                                 Erwachsene         Dassower Internetseite bekannt gegeben.
18:00 -     Tischtennis
                                                                    Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Ge-
22:00 Uhr
                                                                    burtstagsgästen ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen Kaffee-
Donnerstag:                         Donnerstag:
18:00 -     Sportmix                16:30 -      „Zumba-Kids“       runde ein und es gibt ein kleines kulturelles Programm.
19:30 Uhr                           17:30 Uhr                       Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unseren
19:30 –     Badminton                                               großen Raum (max. 35 Personen) und die voll ausgestattete Kü-
22:00 Uhr                                                           che. Bitte rufen Sie mich einfach an!
Freitag:                            Freitag:                        Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
17:30 -     Just For Fun Volleyball 18:00 -      Zumba Step
19:00 Uhr                           19:00 Uhr                       Andrea Hinrichs
19:00 -     Volleyball Jugendliche                                  Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow
20:30 Uhr                                                           Telefon: 0163 5070561
20:30 -     Volleyball Jug. u.
22:00 Uhr Erwachsene
Sonntag:                                                            Heimat- und Tourismusverein
16:00 -     Volleyball Jug. u.                                      Dassow - Tor zur Ostsee e. V.
20:00 Uhr Erwachsene
                                                                    Der Heimat-und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmä-
Trainingszeiten unserer Kinder- und Jugendfußballer                 ßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow,
auf dem Sportplatz der Grundschule Herrnburg:                       Lübecker-Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte
                                                                    unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder un-
Montag:                                                             serem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der
15:30 - 17:30 Uhr    E 2-Jugend       Jahrg. 2011                   Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80601
16:00 - 17:30 Uhr    E 1-Jugend       Jahrg. 2010                   (Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176
17:30 - 19:00 Uhr    F 2-Jugend       Jahrg. 2013                   50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich.
12    30. Juli 2021 • Woche 30                                                                            Amt Schönberger Land
Sportangebote SV Dassow 24 e. V.                                               Kontakt Frau Kreft
                                                                               Mittwoch      14:30 - 16:00 Uhr Eltern-Kind-
im Vereinsheim und auf dem Sportplatz                                                                          Turnen
Radsport       Dienstag und Don- Training draußen, Treffpunkt                  Kontakt Frau Zysk
               nerstag            nach Vereinbarung                            Mittwoch      16:00 - 18:00 Uhr Training RSG
                                                                                                               Girls
               ab Januar Krafttraining im Vereinsheim, Greves-
               mühlener Straße 28                                              Kontakt Frau Falckenhagen
                                                                               Donnerstag 18:30 - 19:30 Uhr Training Senioren
               Ansprechpartner Ingo Eichberg
                                                                               Kontakt Frau Jahr
Kraftsport     Training im Vereinsheim in der Grevesmühlener
               Straße 28 jederzeit nach Vereinbarung
               Kontakt über Jens Hinzmann
                                                                  Sportangebote des Selmsdorfer
Fußball ab sofort
G-Jugend       Montag             15:30 - 16:45 Uhr               Sportverein‘94 e. V. (SSV - 94 e. V.)
                                  (nach Wetter ggf. auch in der   telefonisch zu erreichen unter 038823 54953 oder per E-Mail:
                                  Dornbuschhalle)
                                                                  info@selmsdorfersportverein.de
               Ansprechpartner Thomas Grigat
F-Jugend       Montag             16:00 - 17:30 Uhr               Montag:
               Ansprechpartner Marko Kühl & Fynn Westphal         14:00 Uhr - 15:00 Uhr       Seniorensport
E-Jugend       Montag             17:30 - 18:30 Uhr               19:30 Uhr - 20:30 Uhr       Aerobic
               Ansprechpartner Fabian Horn und Andre Ney          Dienstag:
D-Jugend       Dienstag           16:45 - 18:15 Uhr               19:00 Uhr - 21:30 Uhr       Fußball Freizeit
               Donnerstag         16:45 - 18:15 Uhr               Mittwoch:
               Ansprechpartner Stefan Wesselow & Nico Erasmus     19:30 Uhr - 21:00 Uhr       Badminton und Tischtennis
B-Jugend       Montag             17:30 - 18:45 Uhr               Donnerstag:
                                  (Sportplatz Dassow)             18:15 Uhr - 19:15 Uhr       Kraft und Ausdauer
Mittwoch       17:15 - 18:45 Uhr (Kalkhorst)                      19:30 Uhr - 21:30 Uhr       Volleyball
               Ansprechpartner Marko Kühl & Lars Lange            Samstag:
Herren         Dienstag und       19:00 - 20:30 Uhr               10:00 Uhr - 14:00 Uhr       Cheerleading
               Donnerstag
               Ansprechpartner Marco Knickrehm & Kevon Tittel
Freizeitkicker Donnerstag         19:00 - 21:00 Uhr               Sportangebote des FC Selmsdorf e. V.
               Ansprechpartner Martin Prehn                       Telefonisch zu erreichen unter 038823 54635 oder per E-Mail:
Oldies (Ü35) Freitag              ab 18:00 Uhr                    fcselmsdorf@gmail.com
               Ansprechpartner Andre Bischoff
                                                                  Trainingszeiten auf dem Sportplatz in Selmsdorf
Sportangebote SV Dassow 24 e. V.                                  (Flöhkamp 50):

In der Dornbuschhalle                                             Montag:
                                                                  17:00 - 18:30 Uhr        C-Junioren Fußball (U15)
Basketball Montag         16:00 -            Training Jugend
                                                                  Dienstag:
                          18:00 Uhr
                                                                  16:30 - 18:00 Uhr        E-Junioren Fußball (U 11)
           Kontakt Frau Kähler
                                                                  16:30 - 18.00 Uhr        D-Junioren Fußball (U 13)
Volleyball Montag         18:30 - 21:00 Uhr Training
                                             Erwachsene           Mittwoch:
           Kontakt Silke Abramowsky                               17:00 - 18:30 Uhr        C-Junioren Fußball (U 15)
           Mittwoch       18:30 - 21:00 Uhr Training              18:30 - 20:00 Uhr        Herren Fußball
                                             Erwachsene           Donnerstag:
           Donnerstag 15:30 - 17:00 Uhr Training Jugend           16:30 - 18:00 Uhr        E-Junioren Fußball (U 11)
           Kontakt Sylvio Reich                                   16:30 - 18:00 Uhr        D-Junioren Fußball (U 13)
Fußball    (nur wetterbedingt - sonst Sportplatz)                 Freitag:
           Dienstag       15:30 - 17:00 Uhr Training G-Jugend     16:00 - 17:00 Uhr        G-Junioren Fußball (U 7)
           Kontakt Thomas Grigat
                                                                  16:00 - 17:00 Uhr        F-Junioren Fußball (U 9)
Badminton Mittwoch        19:00 - 21:00 Uhr Training
                                                                  17:30 - 19:15 Uhr        A-Junioren Fußball (U 19)
                                             Erwachsene
           Donnerstag 15:30 - 17:00 Uhr Training Jugend
           Kontakt Bianca Grucza
                                                                  Trainingszeiten TAV Selmsdorf e. V.
Judo       Dienstag und 17:00 - 18.30 Uhr Training
           Donnerstag                        Jugend               Montag          Akrobatik              15:00 bis 19:00 Uhr
           Dienstag und 18:00 - 19:30 Uhr Training
                                                                  Dienstag        Yoga                   18:00 bis 19:00 Uhr
           Donnerstag                        Erwachsene
                                                                  Donnerstag      Turnen                 14:30 bis 16:30 Uhr
           Kontakt Rene Pormetter
Gymnastik Montag          17:00 - 19:00 Uhr Training RSG          Freitag         Eltern-Kind-Turnen     15:00 bis 16:00 Uhr
                                             Girls                                Akrobatik              16:00 bis 20:00 Uhr
           Kontakt Frau Falckenhagen                              Ansprechpartner:
           Dienstag       19:00 - 21:00 Uhr Traning Damen         Karen Wigger, Mobil: 0173 2070205, Tel.: 038823 21427
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