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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 24 30. Juli 2021 Ausgabe 7/21 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Foto: pixabay.com Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2021.
2 30. Juli 2021 • Woche 30 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: Online-Dienste: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 27. August 2021 Öffnungszeiten der Verwaltung: Die Verwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet. Annahmeschluss Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr u. für redaktionelle Beiträge Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr und Anzeigen ist Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) Persönlicher Besucherverkehr ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. In den Amtsgebäuden besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. FFP2- 17. August 2021. Maske. Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes nach vorheriger Terminvereinbarung: Mo., Di. und Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. und Do. 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine t Impressum elefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Telefon: 0163 5070542 / E-Mail:schiedsstelle@schoenberger-land.de Rufnummernverzeichnis: Mitteilungsblatt mit öffentlichen Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 Bekanntmachungen der Gemeinden Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 und Städte des Amtes Schönberger Land. Anliegerbescheinigungen 330 - 1214 Herausgeber, Druck und Verlag: Bauanträge 330 - 1401 LINUS WITTICH Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Bauleitplanung 330 - 1410 und 1411 Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Bürgerinformation 330 - 1107 E-Mail: info@wittich-sietow.de Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 www.wittich.de Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 Amt Schönberger Land Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Fischereischeine 330 - 1305 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Feuerwehren 330 - 1311 unter Anschrift des Verlages. Gebäudemanagement 330 - 1406 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. Gewerbeamt 330 - 1309 Gewässer 330 - 1412 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 Auflage: 9.800 Exemplare Erscheinung: monatlich, Hochbauinvestition 330 - 1405 und 1416 jeweils zum letzten Freitag eines Monats Informationstechnik 330 - 1106 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 die Meinung des Verfassers wieder, der auch Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408 verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Ordnungsamt 330 - 1300 und 1310 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Rechnungsprüfung 330 - 1601 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Schulverwaltung 330 - 1103 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Spielplätze 330 - 1412 Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Stadtsanierung 330 - 1410 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Standesamt 330 - 1110 und 1111 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Straßenbeleuchtung 330 - 1413 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenunterhaltung 330 - 1412 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb Straßenverkehr (StVO) 330 - 1301 können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Tiefbau 330 - 1402 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Vergabestelle 330 - 1104 Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vermietung kommunaler Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102 und 1108
Amt Schönberger Land 30. Juli 2021 • Woche 30 3 Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet die Stadt Schönberg (Umle- gungsstelle). Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenen Beteiligten zugerechnet. 3. Beteiligte im Umlegungsverfahren (§ 48 BauGB) In dem Umlegungsverfahren sind nach § 48 BauGB Beteiligte: a) die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund- Umlegungsbeschluss der Stadt Schönberg stücke, b) die lnhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Stadt Schönberg Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsge- Der Bürgermeister biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, 1. Umlegungsbeschluss c) die lnhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts 1.1. Ermächtigung an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belasten- Die Verwirklichung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich den Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 - 2. Teil „Wohnpark Bünsdorfer aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das Weg“ erfordert bei der vorhandenen Eigentumsstruktur eine zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks umfassende Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des auf freiwilliger Basis nicht zu erwarten ist. Die Realisierung der Grundstücks beschränkt, Planungsziele ist erforderlich, um das neue Wohngebiet mit der d) die Stadt Schönberg KITA zu ermöglichen und die verkehrliche Anbindung zu regeln. e) unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 BauGB die Be- Die Stadtvertretung Schönberg hat deshalb in ihrer Sitzung vom darfsträger und 26.11.2020 für diesen Bereich die Umlegung nach § 46 Abs. 1 f) der Erschließungsträger Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. Die zu Buchstabe c) bezeichneten Personen werden zu dem Zeit- Die Eigentümer nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurden zu dem punkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der Umle- beabsichtigten Umlegungsverfahren angehört. Im Rahmen die- gungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfas- ser Anhörung wurden der Zweck und der Ablauf der Umlegung sung über den Umlegungsplan nach § 66 Abs.1 BauGB erfolgen. erläutert. Erkennbar blieb bei der Anhörung, dass die Bodenord- 4. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten (§ 50 BauGB) nung auf freiwilliger Basis kurzfristig nicht zu erreichen ist. Die Zur Vermeidung von Nachteilen sind aus dem Grundbuch nicht Stadt Schönberg hat deshalb nach § 47 des Baugesetzbuches ersichtliche Rechte an einem der vorgenannten Flurstücke in- nachfolgenden Umlegungsbeschluss gefasst: nerhalb eines Monats von dieser Bekanntgabe an bei der Stadt 1.2. Umlegungsgebiet Schönberg- Der Bürgermeister- Am Markt 15, 19323 Schönberg, 1.2.1. Bezeichnung des Umlegungsgebietes oder bei der Umlegungsgeschäftsstelle beim Vermessungsbüro Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar anzumelden. In U 6811 „Wohnpark Bünsdorfer Weg“ Betracht kommen insbesondere persönliche Rechte, die zum 1.2.2. Begrenzung des Umlegungsgebietes Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines der vorgenannten Folgende Flurstücke sind in das Umlegungsverfahren einbezogen: Grundstücke berechtigen. Bei verspäteter Anmeldung muss der Rechtsinhaber damit rech- Ordnungs- Gemarkung Flur Flurstück Grundbuch nen, dass in der Zwischenzeit getroffene Festsetzungen gegen Nummer von Schönberg ihn wirksam sind. Blatt 2 Schönberg 1 485/2 3842 5. Verfügungs- und Veränderungssperre (§ 51 BauGB) (ca. 14.451 m2 Von dieser Bekanntmachung bis zur Bekanntmachung des ln- große Teilfläche) krafttretens des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB dürfen im Schönberg 1 487 Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt 3 Schönberg 1 491 3331 Schönberg - (Umlegungsstelle) - 4 Schönberg 1 490 4601 5 Schönberg 1 489 4742 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück 6 Schönberg 1 488 5084 und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Verein- barungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen Das Umlegungsgebiet ist in der beigefügten Karte dargestellt. ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines 1.3. Teilumlegungsgebiete Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Die Stadt Schönberg behält sich vor, den Umlegungsplan auch Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; für Teile des Umlegungsgebietes aufzustellen (Teilumlegungsplan 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentli- nach § 66 Abs. 1 Satz 2 BauGB) che wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke 1.4. Einleitung vorgenommen werden; Das Umlegungsverfahren U 6811 „Wohnpark Bünsdorfer Weg“ 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, wird gemäß Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Schönberg aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertstei- vom 17. Juni 2021 nach § 47 BauGB hiermit eingeleitet. gernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauli- 2. Rechtsbehelfsbelehrung: che Anlagen errichtet oder geändert werden. 2.1. Bekanntgabe Vorhaben, die bis zum Tage dieser Bekanntmachung baurechtlich Der vorstehende Umlegungsbeschluss gilt am Tage nach seiner genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortfüh- ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. rung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verände- 2.2. Rechtsbehelf rungssperre nicht beruhrt. Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von Nach § 24 Abs.1 Nr. 2 BauGB steht der Stadt Schönberg beim einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Schönberg - Der Bürgermeister - Am Markt 15, 23923 Schönberg Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes ein gesetzliches Vor- oder bei der Umlegungsgeschäftsstelle beim Vermessungsbüro kaufsrecht zu.
4 30. Juli 2021 • Woche 30 Amt Schönberger Land 6. Vorarbeiten auf den Grundstücken Öffentliche Bekanntmachung Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dul- Wirtschaftsplan 2021 und 5-jähriger Finanzplan 2021-2025 der den, dass Beauftragte der zuständigen Behörde zur Vorbereitung Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH wurde in der Sit- der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen zung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten 25.02.2021 beraten und genehmig. ausführen. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am Datum, 09.07.2021 17.06.2021 den Wirtschaftsplan 2021 und den 5-jährigen Finanz- plan 2021-2025 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH zu Kenntnis genommen. Der Wirtschaftsplan 2021 und der 5-jährige Finanzplan 2021- 2025 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH werden hiermit öffentlich bekanntgegeben. Sie liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen an für vierzehn Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schön- mit Ablauf des 21.07.2021 bekannt gemacht. berger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Schönberg, 29.06.2021 gez. Stephan Korn Bürgermeister Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 01.07.2021 bekannt gemacht. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 23.06.2021 Aufgrund des § 129 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Kommunal- verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 25.03.2021 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklen- burg am 14.06.2021 nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land erlassen: Artikel 1 Änderungen der Hauptsatzung Die Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Juni 2020 wird wie folgt geändert: a) In § 3 Abs. 1 werden die Worte „Vorbereitung folgender Per- sonalangelegenheiten:“ gestrichen. b) In § 3 Abs. 1 werden nach den Worten „ab der Entgeltgruppe 10 TVöD“ die Worte „mit Ausnahme der Besetzung von Stellen in der Funktion Fachbereichsleiter bzw. Fachbereichsleiterin “ ein- gefügt. Artikel 2 Tätigkeitsbericht des Inkrafttreten Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Schönberg für das Haushaltsjahr 2020 Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens bei der Land- rätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechts- Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schönberg hat aufsichtsbehörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in gegenüber der Stadt Schönberg einen Tätigkeitsbericht für das Kraft. Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende Tätigkeitsbe- richt wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 17.06.2021 Schönberg, den 23. Juni 2021 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprü- fungsausschusses der Stadt Schönberg wird hiermit öffentlich gez. Frank Lenschow (Dienstsiegel) bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme Amtsvorsteher vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 öffentlich aus. der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung Schönberg, 29.06.2021 nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt gez. Stephan Korn nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be- Bürgermeister kanntmachungsvorschriften. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 01.07.2021 bekannt gemacht. mit Ablauf des 21.07.2021 bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 30. Juli 2021 • Woche 30 5 Informationsveranstaltung der Stadt Dassow der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Betrifft: 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 Investitionstätigkeit 4.311.000 5.143.000 der Saldo der Ein- und „Schloß Pötenitz“ mit Teilaufhebung Auszahlungen aus der Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat die Aufstellung der Investitionstätigkeit -1.324.600 -766.700 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanens Nr. 2 festgesetzt. „Schlossbereich - Wiesenkamp“ für den Bereich der Gesamtanlage _____ Schloss und Gut Pötenitz beschlossen. 1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen Die Stadt Dassow möchte die Öffentlichkeit frühzeitig am Auf- stellungsverfahren beteiligen und lädt daher zu einer öffentlichen §2 Informationsveranstaltung ein. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Wann: 01. September 2021 von 18:00 - 21:00 Uhr Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Wo: Bürgerhaus Pötenitz Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die inhaltlichen Ziele der von bisher 1.324.600 EUR auf 766.700 EUR Planung, das weitere Verfahren und die wesentlichen Auswir- kungen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Pötenitz §3 vorgestellt und erörtert werden. Verpflichtungsermächtigungen gez. Annett Pahl Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird fest- Bürgermeisterin der Stadt Dassow gesetzt von bisher 2.803.000 EUR auf 2.650.000 EUR Hinweise: Gemäß § 7 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpom- §4 mern sind bei Informationsveranstaltungen der Stadt die gestiegenen Kassenkredite hygienischen Anforderungen zu beachten und der Mindestabstand Der Höchstbetrag der Kassenkredite verbleibt unverändert bei zwischen den Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Ich bitte deshalb 600.000 €. um Verständnis, dass ich ggf. nicht allen Besucherinnen und Besuchern §5 den Zutritt zum Veranstaltungssaal gewähren kann. Alle anwesenden Hebesätze Personen habe ich in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindes- Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. tens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienna- me, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste §6 wird durch die Amtsverwaltung für die Dauer von vier Wochen nach Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Ende der Informationsveranstaltung aufbewahrt und der zuständigen Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan bleibt unverändert Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herausgegeben. Bei bei 9 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine medizinische Ge- §7 sichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken oder FFP2-Masken) zu tragen. Wertgrenzen Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des Die Regelungen zu den Wertgrenzen bleiben unverändert wie Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommuni- in der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 fest- kation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen gesetzt. angewiesen sind, erforderlich ist. Nachrichtliche Angaben: Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemein- 1. zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum de Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2021 31. Dezember des Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des Lan- Haushaltsjahres von bisher 3.542.244 EUR auf voraussichtlich 2.681.844 EUR des Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemein- 2. zum Finanzhaushalt devertretung Selmsdorf vom 20.05.2021 und nach Vorlage bei der der Saldo der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg laufenden Ein- und folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: Auszahlungen zum §1 31. Dezember des Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltsjahres von bisher 3.204.057 EUR Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 auf voraussichtlich 3.284.057 EUR werden 3. zum Eigenkapital der Stand des von bisher auf Eigenkapitals zum EUR EUR 31. Dezember des 1. im Ergebnishaushalt Haushaltsjahres von bisher 18.526.175 EUR der Gesamtbetrag der Erträge 6.537.900 7.460.500 auf voraussichtlich 17.665.775 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen 5.682.500 7.465.500 Selmsdorf, den 24. Juni 2021 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen gez. Kreft Siegel von 855.400 -5.000 Bürgermeister 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der Hinweis: Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen laufenden Einzahlungen 6.402.900 7.325.500 der Gesamtbetrag der Entscheidungen des Landrates des Landkreises Nordwestmeck- laufenden Auszahlungen1 6.482.900 7.325.500 lenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am der jahresbezogene Saldo 16.06.2021 wie folgt bekanntgegeben worden: der laufenden Ein- und Kredite für Investitionen: Auszahlungen -80.000 0 Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der 2. Nachtragssatzung b) der Gesamtbetrag der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen Einzahlungen aus der für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 766.700 € Investitionstätigkeit 2.986.400 4.376.300 genehmigt.
6 30. Juli 2021 • Woche 30 Amt Schönberger Land Verpflichtungsgermächtigungen: Schönberg 1 176 bis 187, 188/3,188/4, Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der 2. Nachtragssatzung 189/1, 189/3, 189/4, 190, 191, festgesetzte Höchstbetrag der Verpflichtungsgermächtigungen in 192, 213, 214, 215, 216/1, Höhe von 2.650.000 € vollständig genehmigt. 216/2, 217 bis 225, 226/1, Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts- 226/2, 227 bis 252, 253/1, 254, jahre 2020/2021 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen 255, 259/2, 260 bis 296, 299 Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. bis 314, 316 bis 322, 323/2, Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur 323/10, 324, 325/1, 325/2, Einsichtnahme im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener 326, 327, 328/1, 328/2, 329, Straße 17 b zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Bitte vereinbaren 374/1, 390 bis 399, 402, 403, Sie zur Einsichtnahme einen Termin. 404/6, 405/1, 406/2, 406/3, 407, 408, 416/1, 467/1, 469 bis gez. Lenschow 479, 480/1, 481, 482/1,484/3, Amtsvorsteher 513/24, 513/25, 513/55 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Schönberg 2 90/3, 91 bis 99 mit Ablauf des 24.06.2021 bekannt gemacht. Schönberg 32 1/2, 21/3, 22, 28, 40, 41/2, 43/2, 51, 52, 53, 57/1, 57/2, 104/1, 104/2, 105/2, 105/3, 105/4, 182, 183, 184/2, 185/2, 207, 208/2 Sabow 1 1 bis 13, 18 bis 24 Rodu- Rabensdorf 2 1 bis 38 chelstorf Staatliches Amt für Landwirtschaft Siemz-Nien- Groß Siemz 1 1, 3, 4/1, 4/2, 5/3, 6/18, 6/19, und Umwelt Westmecklenburg dorf 6/20, 6/21, 6/22, 6/31, 6/32, - Flurbereinigungsbehörde - 6/38, 6/39, 11/17, 11/18, 12/1, Bleicherufer 13 12/2, 19053 Schwerin Siemz-Nien- Klein Siemz 1 1 bis 7, 10 bis 15, 25/1, 25/2, dorf 25/3, 26/1, 26/2, 26/3, 27/2, vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Maurine 27/3, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4, Landkreis Nordwestmecklenburg 28/5, 29/2, 29/3, 29/4, 29/5, Stadt Schönberg sowie 29/6, 29/7, 29/8, 29/9, 30/1, Gemeinden Siemz-Niendorf und Roduchelstorf 30/2, 31 bis 34, 35/1, 35/2, 36/1, 37/1, 37/2, 37/3, 37/4, Aktenzeichen: 5433.3-74-34507 38/1, 38/2 (bitte bei Schriftverkehr angeben) Schwerin, den 9. Juli 2021 Hiermit lädt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Ausfertigung Westmecklenburg alle Eigentümer und Erbbauberechtigten (Teil- nehmer) der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke zum Öffentliche Bekanntmachung Termin der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ein, gemäß § 21 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. für die Stadt Schönberg und die Gemeinden März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen. Siemz-Niendorf und Roduchelstorf Die Wahl findet statt Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmerge- am 6. August 2021 um 17:00 Uhr in der Palmberghalle Schönberg, meinschaft Rudolf-Hartmann-Straße 2a in 23936 Schönberg. Durch Beschluss vom 29. Juli 2019, geändert durch Beschlüsse Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert vom 9. Oktober 2020 und 7. Januar 2021, des Staatlichen Am- sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. tes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Abteilung Vollmachtsvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirt- integrierte ländliche Entwicklung - ist das vereinfachte Flurbe- schaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, in 19053 reinigungsverfahren Maurine, Landkreis Nordwestmecklenburg, Schwerin, erhältlich. angeordnet worden. Die im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevoll- Das Verfahrensgebiet erstreckt sich über folgende Gemeinden mächtigte wählen die Mitglieder des Vorstandes. Jeder Teilneh- und Gemarkungen: mer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke Zur Sicherstellung der organisatorischen Aufgaben (z. B. Prüfung Schönberg, Bauhof 1 340/1, 342/10, 342/14, 373/2, der Wahlberechtigung) bitte ich die Eigentümer und Erbbaube- Stadt Schönberg 373/3, 373/4, 373/5, 374/1, rechtigten der obengenannten Grundstücke/Flurstücke gültige 374/2, 374/3, 375/3, 375/4, Personaldokumente am Eingang bereitzuhalten und nach Mög- 375/5, 375/6, 375/7, 375/8, lichkeit ca. 30 Minuten vor dem Termin zu erscheinen. 376/1, 376/2, 376/3, 376/4, Im Eingangsbereich wird Ihre Wahlberechtigung kontrolliert, dar- 376/5, 376/7, 377/1, 377/2, über hinaus liegt im Eingangs- bereich ein QR-Code aus, sodass 377/3, 378/1, 379/1, 379/2, Sie sich digital über die LUCA-app registrieren lassen können. 380/3, 380/4, 380/6, 380/7, Da der Termin unter Corona-Bedingungen stattfindet, bitte ich Sie: 380/8, 380/9, 380/10, 380/11, • bei dem Termin einen Mindestabstand untereinander von 1,5 380/12, 381/1, 381/2, 381/3, m einzuhalten - das gilt nicht für Mitglieder eines Haushalts - 382/1, 382/2, 382/3, 382/4, und 383/1, 383/2, 383/3, 383/4, • während des Termins eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen. 384/1, 384/2, 384/3, 384/4, Mit freundlichen Grüßen 385/1, 385/2, 385/3, 386/1, 386/2, 386/3, 387/1, 387/2, gez. W. Reiners (LS) 387/3, 388/1, 388/2, 388/3, Leiter der Abteilung integrierte 389/1, 389/2, 389/3, 408/1 ländliche Entwicklung
Amt Schönberger Land 30. Juli 2021 • Woche 30 7 Ausfertigungsvermerk: Ortskern – wie etwa für den Schulbus. Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Mit dem nahen Ende der Schulferien verbunden ist für die neuen Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Erstklässler der Start in die- sen neuen Lebensabschnitt. Hierfür wünsche ich allen viel Erfolg und Freude, dass sie sich möglichst Ausgefertigt: schnell in der neuen Umgebung zurechtfinden. Auch den Eltern Schwerin, den 9. Juli 2021 möchte ich herz- lich zum Schulstart ihrer Kinder gratulieren. Zugleich wünsche und hoffe ich, dass es ein möglichst normales Schuljahr werden möge - nach dem so ungewöhnlichen, von der Corona- Pandemie geprägten letzten (Schul-)Jahr. Alles Gute! So wünsche ich Ihnen und Euch noch schöne Sommertage und grüße ganz herzlich, Ihr Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Erhard Huzel mit Ablauf des 12.07.2021 bekannt gemacht. Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf GEMEINDE LÜDERSDORF Der Bürgermeister Ausfertigung Liebe Bürgerinnen und Bürger, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern inzwischen ist es rund zwei Wochen her, dass die Flurneuordnungsverfahren: „Warnkenhagen“ Flutwelle nach unermesslichem Starkregen in Teilen Landkreis: Nordwestmecklenburg von Rheinland-Pfalz und auch in Nordrhein-Westfalen Gemeinde: Kalkhorst nicht bekannte Ausmaße erreichte und großes Leid wie auch immense Schäden verursacht hat. Zahlreiche Tote sind dort zu AZ: 5433.3-M-16/Warnkenhagen beklagen, viele haben ‚Haus und Hof‘ verloren, wenn Gebäude von den ‚Wassermas- sen schlicht weggerissen wurden. Es ist Schlussfeststellung im unvorstellbar, was das Wasser dort binnen Kürze an- gerichtet hat. Den Bürgermeister der besonders betroffenen Gemeinde Flurneuordnungsverfahren „Warnkenhagen“ Schuld an der Ahr, Helmut Lussi, konnte ich persönlich erreichen Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlubG) in der Fassung der und ihm von der Hilfsbereitschaft bei uns mit Spendenaufrufen Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) mit späteren und Spendenaktionen speziell für seine Gemeinde berichten, was Änderungen wird das Flurneuordnungsverfahren „Warnkenhagen“ ihn sehr berührte und dankbar machte. Als er mir dann schilderte, mit folgender Feststellung abgeschlossen: wie aus dem Bach in seinem Ort mit einem Wasserstand von 1. Die Ausführung des Flurneuordnungssplanes ist bewirkt. normalerweise 65 cm nun binnen kürzester Zeit ein reißender 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Strom von über 8 m Wasserstand wurde, war schnell klar, dass Flurneuordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden dort, aber auch in den anderen stark betroffenen Städten und müssen. Gemeinden wie Erftstadt bei Köln, nichts mehr so ist wie zuvor, 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- und dass jegliche Hilfe willkommen ist, besonders Geldspenden. schlossen. Insofern bin ich sehr dankbar, dass viele Bürger unserer Gemein- Gründe: de bereits Spenden auf den Weg gebracht haben und nun auch Die Ausführung des Flurneuordnungsplanes ist in tatsächlicher Kräfte unserer Freiwilligen Feuerwehren mit zwei Fahrzeugen und rechtlicher Hinsicht bewirkt. und etlichen Kameraden nach dort starten, um insbesondere Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den mit technischer Hilfeleistung zu unterstützen. Dass dabei auch Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt. Die Aufgaben der Urlaubstage ‚geopfert‘ werden, wenn man etwa eine Woche vor Teilnehmergemeinschaft sind erfüllt. Ort im Einsatz sein kann, findet sicher nicht nur meine besondere Mit der Zustellung der bestandskräftigen Schlussfeststellung an Anerkennung! die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren Zum anderen haben die schlimmen Ereignisse gezeigt, wie wichtig beendet und die Teilnehmergemeinschaft erlischt. auch weiterhin die Alar- mierungswege über die klassischen Sire- nen sind. Nicht alles geht über Pieper oder Handy, wenn (Mobil-) Rechtsbehelfsbelehrung: Funknetze – wie geschehen – zeitweise ausfallen. Insofern ist Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats es sinnvoll, dass die Sirenen – wie auch in unserer Gemeinde - nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- jeweils mittwochs um 12 Uhr probeweise betä- tigt werden, damit wirtschaft und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen sie auch im Notfall ihre Funktion erfüllen können. Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden. Froh bin ich auch darüber, dass kürzlich - nach längerer Lie- Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmerge- ferzeit – nun endlich der aufgerüs- tete Mannschaftstransport- meinschaft „Warnkenhagen“ zu. wagen (MTW) von der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf am Stralsund, 02.07.2021 Ge- rätehaus Wahrsow in Empfang genommen werden konnte – zünftig begrüßt mit Wasserfontä- nen. Benötigt wird das Fahr- Im Auftrag zeug insbesondere, damit weitere Kameraden zum jeweiligen gez. Garbers LS Ein- satzort befördert werden können, neben der Besatzung des Abteilungsleiter Einsatzfahrzeuges selbst. Integrierte ländliche Entwicklung Ebenfalls im Ortsteil Wahrsow geht es im Baugebiet ‚B-Plan 19, WahrsowWiesen‘ (neben der Schule) nun auf den Abschluss der Ausgefertigt: Erschließungsarbeiten zu, die Rohre und Versorgungs- leitun- Stralsund, 06.07.2021 gen sind verlegt, die Straße ‚Auf dem Sand‘ ist angelegt. In der zweiten Augusthälfte soll die sogenannte Hochbaureife erreicht sein – worauf die Bauwilligen sehnlichst warten, um selbst mit ihren Wohnbauvorhaben starten zu können. Für die Dorferneuerung Boitin-Resdorf ist zuletzt im Bau-Aus- schuss die Planung für den Straßenbau vorgestellt worden. Details bedürfen noch einer Umplanung durch das beauftragte Ingeni- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen eurbüro, hier geht es insbesondere um die Wendemöglichkeit im mit Ablauf des 13.07.2021 bekannt gemacht.
8 30. Juli 2021 • Woche 30 Amt Schönberger Land Herzlich Willkommen bei den Pflegestützpunkten des Landkreises Nordwestmecklenburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, der demografische Wandel lässt sich schon längst nicht mehr aufhalten. Es ist nun mal Tatsache, dass wir immer älter werden und über kurz oder lang auf Pflege angewiesen sind. Kommt das Ganze auf uns langsam zu, können wir uns rechtzeitig informieren, wo wir Hilfe bekommen. Doch meistens kommt es anders als man denkt und so steht man ganz plötzlich vor der In der KinderPflegeBeratung können sich Familien, in denen Aufgabe, sofort Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. pflegebedürftige Kinder leben, Rat und Hilfe holen. Betroffene Doch wer sieht bei dem ganzen Papierkram noch durch? Wer hilft, Angehörige stehen häufig vor vielen Herausforderungen, um die wenn ich Hilfe brauche? Pflege, die Therapien, die Versorgung der Geschwisterkinder und Die Pflegestützpunkte helfen den Menschen, die vielschichtige ggf. den Beruf unter einen Hut zu bringen. Aufgaben beim Pflegefall eines Angehörigen zu bewältigen haben. Deutschlandweit leben zahlreiche Kinder und Jugendliche mit Sie sind die zentrale Anlaufstelle für eine unabhängige Beratung anerkanntem Pflegegrad. rund um das Thema Pflege und ein ganz wichtiger Baustein in der Meistens werden sie in ihren Familien gepflegt. Unterstützung Pflegelandschaft unseres Landkreises Nordwestmecklenburg. bietet beispielsweise eine Pflegeberatung. Unser Ziel ist, den Menschen zu helfen, so lange wie möglich in Die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Kinder und Ju- der Häuslichkeit zu bleiben und dennoch ein möglichst selbstbe- gendlicher findet in der Regel fast vollständig zu Hause durch stimmtes Leben zuhause führen zu können. die Familie statt. Der Erhalt der familiären Pflegebereitschaft und die Stärkung ihrer Ressourcen sind damit von zentraler Bedeutung. Der Unter- stützungsund Versorgungsbedarf der Kinder und Jugendlichen sollte daher bei der Planung der Versorgung niemals losgelöst von der jeweiligen Lebenswirklichkeit der Familien wahrgenom- men werden. Die Pflegestützpunkte bieten ein besonderes Angebot für be- troffene Familien und junge Pflegende. Speziell ausgebildete Kinderpflegeberater beraten unter Berücksichtigung eines kinder- spezifischen Assessments zu den Leistungen für pflegebedürftige Kinder/Jugendliche und deren Angehörige aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Die Pflege- und Sozialberaterinnen helfen bereits im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und unterstützen im konkreten Pflegefall, angefangen wie beantra- ge ich einen Pflegegrad, wo finde ich passende Hilfsangebote, wie Pflegedienst und Tagespflegeeinrichtungen, wie lange kann ich möglichst zu Hause bleiben und wie kann ich meine Angehörigen von der Pflege entlasten. Die Pflegeberater stellen zusammen mit den Betroffenen und deren Angehörigen den Pflegebedarf fest und erarbeiten einen – auf die Bedürfnisse des zu Pflegenden abgestimmten - Ver- sorgungsplan. Mit Hilfestellung zur Inanspruchnahme von sozialen Angeboten, ambulanter oder teilstationärer Pflege helfen sie beim Wunsch Nachbarschaftshilfe bezeichnet eine gegenseitige, unter Nach- eines Betroffenen, so lange wie möglich in der häuslichen Umge- barn gewährte Form der Hilfe und Unterstützung, Motivation zur bung zu leben und betreut zu werden. Auch wenn vollstationäre nachbarschaftlichen Hilfe entsteht zumeist zwischen Menschen, Pflege erforderlich ist, stehen ihnen die Mitarbeiterinnen der Pfle- die in einer ähnlichen sozialen oder materiellen Situation sind. gestützpunkte mit Rat und Tat zur Seite. „Funktionierende Nachbarschaft“, für die Nachbarschaftshilfe Weitere Beratungsschwerpunkte sind: ein Indiz ist. • Wie finde ich geeignete Pflege- und Betreuungseinrichtun- Eine gute Nachbarschaft zeichnet sich durch ein friedliches Mitei- gen und Dienste? nander und starken Zusammenhalt aus. Vor allem im Alter spielt • Welche Voraussetzungen müssen für einen Schwerbehin- dies eine wichtige Rolle. dertenausweis gegeben sein? Denn umso besser die Nachbarschaft vernetzt ist, desto eher hilft • Wie kann ich meine Wohnung anpassen und gibt es dafür man sich gegenseitig, wenn im Alter die Dinge mal nicht mehr so finanzielle Unterstützung? leicht von der Hand gehen. • Was sind Pflegehilfsmittel und wo bekomme ich diese? Nachbarschaftliches Engagement stärken, fördern und unter- • und viele andere Schwerpunkte stützen.
Amt Schönberger Land 30. Juli 2021 • Woche 30 9 Wenn Pflegebedürftige, die zu Hause leben, ehrenamtliche Hilfen Verein KUK e. V. durch ihre Nachbarn/innen erhalten, kann dieses Engagement entschädigt werden. Dafür kann der Entlastungsbetrag von bis zu Bücherei Schönberg 125 Euro, den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder ihrem Feldstraße 28, 23923 Schönberg privaten Versicherungsunternehmen erhalten, genutzt werden. Tel.: 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de In unseren kostenlosen Kursen erfahren Sie Wissenswerte rund gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM um das Thema Nachbarschaftshilfe. Sie erhalten interessante Öffnungszeiten: Informationen zur Abrechnung mit den Pflegekassen, zu den Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr rechtlichen Rahmenbedingungen und Sie bekommen viele wich- Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr tige Tipps über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten Donnerstag: 14:00 - 19:00 Uhr in ihrer Region. Grundsätzlich ist die Nachbarschaftshilfe ist eine 1. Samstag im Monat: 11:00 - 15:00 Uhr Tätigkeit, die Pflegepersonen entlasten soll. Die Pflegestützpunkte sind aus der Versorgungslandschaft des Bibliothek Selmsdorf Landkreises Nordwestmecklenburg nicht mehr wegzudenken. Lübecker Straße 35, 23923 Selmsdorf Die Pflege eines Angehörigen ist immer mit hohen psychischen Tel.: 038828 539814 und physischen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist es, gefördert durch die Gemeinde Selmsdorf und Landkreis NWM das Betroffene mit den Pflegestützpunkten im Landkreis Nord- Öffnungszeiten: westmecklenburg kompetente Anlaufstellen vor Ort haben, wo Montag: 14:00 - 18:00 Uhr ihnen die Pflegeexpertinnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr wertvolle Hilfe sind. Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr Kommen Sie auf uns zu, rufen Sie an oder vereinbaren einen Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Termin. Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Pflegestützpunkt in Wismar 3. Samstag im Monat: 09:00 - 12:00 Uhr Rostocker Straße 76, 23970 Wismar Beide Bibliotheken bieten Abholservice nach telefonischer Ver- Pflegeberaterinnen: Sabine Schröder, Marlind Schöne einbarung an! Tel.: 03841 3040-5082 Fax: 03841 304085082 Weitere Veranstaltungen Senioren Sozialberaterin: Christine Stellmacher der Stadt Schönberg Tel.: 03841 3040-5083 Fax: 03841 304085083 Datum Veranstaltung Veranstalter E-Mail: pflegestuetzpunkt.hwi@nordwestmecklenburg.de Jeden 14:00 - 15:00 Uhr Senioren der Stadt Internet: www.pflegestuetzpunkteMV.de Donnerstag Seniorensport - Schönberg in „Rudis Kl. Volkshaus“ Pflegestützpunkt in Grevesmühlen Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen Pflegeberaterinnen: Kathrin Menk, Manuela Steinhusen van Hei- Weitere Sportangebote in der Palmberghalle den Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen! Tel.: 03841 3040-5080 Fax: 03841 304085080 Montag 19:00 - 20:00 Uhr Bauch-Beine-Po Sozialberaterin: Christel Strefner Fitnesskurs Tel.: 03841 3040-5081 Dienstag 18:15 - 19:00 Uhr Drums Alive® (für Kinder ab 8 Jahren, Fax: 03841 3040 8 5081 Jugendliche und E-Mail: pflegestuetzpunkt.gvm@nordwestmecklenburg.de Erwachsene) Internet: www.pflegestuetzpunkteMV.de 19:00 - 20:00 Uhr Fatburner Sprechstunde in Gadebusch Mittwoch 16:45 - 17:30 Uhr Hip Hop/Chart Dance Erich-Weinert-Straße 14, 19205 Gadebusch (ab 7 Jahren)* Gemeinsame Öffnungszeiten: 17:45 - 18:30 Uhr Hip Hop/Chart Dance (Fortgeschrittene)* Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr jeden 2. Mittwoch Drum and Dance und 13:00 bis 16:00 Uhr (gerade KW) (für Kinder ab 8 Jahren, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 18:45 - 19:30 Uhr Jugendliche und und 13:00 bis 18:00 Erwachsene)* Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr Rückentraining für Geübte 20:00 - 21:00 Uhr Lady´s Basketball (für alle Lady´s, die gerne Basketball spielen oder es gerne ausprobieren möchten) Veranstaltungskalender August 2021 * Die Veranstaltungen finden im Gymnastikraum der Palmberg- halle statt. Bei Interesse bitte melden bei Frau Nicole Scherdin Termine und Veranstaltungen - vorbehaltlich der (0170 2852957 oder www.nickys-tanztreff.de) aktuellen Pandemielage! Angebote des Vereins Volkskundemuseum in Schönberg e. V. „Jugend und Freizeit“ e. V. Dienstag bis Donnerstag 11:00 - 17:00 Uhr immer montags 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball Samstag 13:00 - 17:00 Uhr immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr Badminton sowie nach Voranmeldung 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball
10 30. Juli 2021 • Woche 30 Amt Schönberger Land Veranstaltungen Trainingszeiten Schönberger Judoverein der DRK-Familienbildungsstätte von 1963 e. V. Trainingshalle - Rudolf-Hartmann-Str. 13 A (gegenüber der Palm- Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, berghalle)/weitere Infos unter www.schoenberger-jv.de Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413 Wochentag Uhrzeit Veranstaltung Wochentag Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltung montags & 16:30 - 18:00 Kindertraining/7 - 10 Jahre montags 15:00 - Schönberg Osteoporose- mittwochs 16:00 Gymnastikraum der gymnastik 18:00 - 19:30 Jugendliche/11 - 17 Jahre Palmberghalle 19:30 - 21:00 Erwachsene/ab 18 Jahre 16:30 - Schönberg Gymnastik- Osteoporose- dienstags 17:00 - 18:30 Kampfzwerge/4 - 6 Jahre 17:30 raum der Palmberghalle gymnastik ab 15.10. 18:30 - Schönberg Hatha-Yoga 19:00 - 20:00 Frauensportgruppe 20:00 Gymnastikraum der Palmberghalle dienstags 17:30 - Schönberg Wirbelsäulen- Schützenzunft zu Schönberg 18:30 Katharinenhaus gymnastik von 1821 e.V. 18:30 - Schönberg Hatha Yoga Ausgezeichnet mit der „Sportplakette des Bundespräsidenten“ 20:00 Katharinenhaus Mitglied im Landesschützenverband und Landessportbund Meck- donnerstags 18:00 - Schönberg Fit ab 40 lenburg-Vorpommern 19:00 Palmberghalle Postanschrift: Feldstr. 37, 23923 Schönberg Schießanlage: Arno-Esch-Straße 17 E-Mail: schuetzenzunft-schoenberg1821@t-online.de Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins Trainingsmöglichkeiten immer 18:00 - Schwimmen lernen Lübeck Donnerstag: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr montags 19:00 Uhr für Kinder Schwimmhalle Freitag: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Kücknitz (1 Bahn) Auf der Schießanlage der Schützenzunft stehen nachfolgende Vor- 19:00 - Rettungsschwimmer- Lübeck aussetzungen zur Verfügung: 20:00 Uhr training für Kinder, Schwimmhalle • Langwaffen Kleinkaliber auf 50 Meter, Jugendliche und in Kücknitz • Kurzwaffen Groß- und Kleinkaliber auf 25 Meter, Erwachsene (2 Bahnen) • Luftdruckwaffen auf 10 Meter, immer 17:30 - DRK-Juniorretter in Schönberg, • Bogenschießen. mittwochs 19:00 Uhr im Naturbad Für die private Nutzung der Räumlichkeiten der Schützenzunft bitten wir, 14-täglich die persönliche Absprache/Abstimmung vor Ort an den Wochentagen Donnerstag und Freitag, in der Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr zu führen. Wir freuen uns, Sie als sportlich Interessierte und Freunde des Tradi- FC Schönberg 95 tions- und Brauchtums im Schützenwesen auf unserer Sportanlage, Arno-Esch-Straße 17 in 23923 Schönberg begrüßen zu dürfen. Trainingsplan 2020 - Kunstrasen Schauen Sie einfach einmal vorbei. Wir freuen uns über Ihren Besuch. gez. H. Ketzler Montag: 15:00 - 16:30 Uhr E2 Kapitän der Zunft 15:00 - 16:30 Uhr Mädchen 16:00 - 17:30 Uhr C2 17:30 - 19:00 Uhr A und B1 Angebote des Sportverein 19:00 Uhr Alte Herren/2. Männer Lüdersdorf 96 e. V. Dienstag: 14:30 - 16:00 Uhr F Informationen: 16:00 - 17:30 Uhr E 1 und D2 Oliver Lischtschenko 0162 6502098 - 1.Vorsitzender; 17:30 - 19:00 Uhr B1 und C1 Karl Borrmann 0172 4250780, Max Käßler 0174 3125306 - Ab- 19:00 - 20:30 Uhr 1. Männer teilung Fußball Mittwoch: 15:00 - 16:30 Uhr E2 Astrid Meiners 0178 6020002, Frauensport + Badminton 15:00 - 16:30 Uhr Mädchen Dienstag Fußball Erwachsene 19:00 - Sportplatz Schule 16:00 - 17:30 Uhr D1 und C2 21:00 Uhr Wahrsow 17:30 - 19:00 Uhr C1 und A Mittwoch Fitness und 19:00 - Sporthalle Schule 19:00 - 20:30 Uhr 2. Männer Gymnastikfür Frauen 20:00 Uhr Wahrsow Mittwoch Badminton Mix 20:00 - Sporthalle Schule Donnerstag: 14:30 - 16:00 Uhr F 21:30 Uhr Wahrsow 16:00 - 17:30 Uhr E1 und D2 Freitag Fußball Erwachsene 19:00 - Sportplatz Schule 17:30 - 19:00 Uhr B 1 und C1 21:00 Uhr Wahrsow 19:00 Uhr 1. Männer Freitag: 15:00 - 16:30 Uhr D1 Angebote des Bushido Sportverein 17:30 - 18:30 Uhr A (Rasenplatz) Altersklassen: A 2001/02 Wahrsow e. V. B 2003/04 Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Wahrsow: C 2005/06 Judo D 2007/08 Montag 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Kinder vom 5. bis E 2009/10 um 6. Lebensjahr F 2011/12 Montag 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis Mädchen 2007 - 2010 zum 12. Lebensjahr
Amt Schönberger Land 30. Juli 2021 • Woche 30 11 Eltern-Kind-Turnen und Kinderturnen Dienstag: Montag: 16:00 Uhr - 17:00 Uhr für Kinder vom 1. bis 17:00 - 18:30 Uhr C-Jugend Jahrg. 2006/2007 zum 3. Lebensjahr 17:00 - 18:30 Uhr D-Jugend Jahrg. 2008/2009 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 4. bis Mittwoch: zum 6. Lebensjahr 15:30 - 16:30 Uhr G 1-Jugend Jahrg. 20014 Mittwoch: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder vom 4. bis zum 6. Lebensjahr 16:00 - 17:30 Uhr E 1-Jugend Jahrg. 2010 16:30 - 18:00 Uhr F 1-Jugend Jahrg. 2012 Hot-Iron Donnerstag: Mittwoch 18:00 Uhr - 19:00 Uhr für Jugendliche und 15:30 - 17:30 Uhr E 2-Jugend Jahrg. 2011 Erwachsene 17:00 - 18:30 Uhr C-Jugend Jahrg. 2006/2007 17:00 - 18:30 Uhr D-Jugend Jahrg. 2008/2009 Turnen, Akrobatik und Zirkus Freitag: Donnerstag 15:30 Uhr - 16:45 Uhr vom 9. bis zum 15:30 - 16:30 Uhr G 1-Jugend Jahrg. 2014 14. Lebensjahr 16:30 - 18:00 Uhr F 1-Jugend Jahrg. 2012 Donnerstag 16:30 Uhr - 18:00 Uhr vom 6. bis zum 8. Lebensjahr 16:30 - 17:30 Uhr G 2-Jugend Jahrg. 2015/2016/2017 17:30 - 19:00 Uhr F 2-Jugend Jahrg. 2013 Weitere Informationen auf unserer Homepage www.bsv-wahrsow.de Jeder, der Lust hat, kann einfach zu den angegebenen Trainings- zeiten vorbei schauen. Angebote des Sport und Sämtliche Fragen beantwortet telefonisch Lars Junker, Tel.: 0176 56820944 Freizeit Herrnburg e. V. Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de Angebote der Familienbegegnungsstätte Sporthalle an der Grundschule SFH Vereinsheim Herrnburg Gärtnereiweg 9 Dassow, Lübecker Straße 50 Montag: Montag: Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles 16:30 - Zirkus 19:00 - Balance Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein 18:00 Uhr 20:00 Uhr Aerobic, Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es Fitness 19:00 - Tischtennis 20:00 - Fatburner finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Die- 22:00 Uhr 21:00 Uhr se werden rechtzeitig in der Tagespresse, auf Plakaten, auf der Dienstag: Dienstag: Dassower Internetseite aber auch bei „Kiek in“ bekannt gegeben. 10:00 Uhr Nordic Walking 09:30 - Turnen mit 10:30 Uhr Kindern der Unsere wöchentlichen Angebote Tagesmütter Montag: 15:45 - Kinderturnen Kinder 17:00 - „Modern Dance 14:00 - 17:00 Uhr Gedächtnistraining 16:30 Uhr 2 - 4 Jahre 18:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Töpfern 16:45 - Kinderturnen Kinder Ballett“ (6 - 10 Jahre) Dienstag: 17:30 Uhr 4 - 6 Jahre 14:00 - 17:00 Uhr Spielgruppe 18:45 - Zumba 18:00 - „Modern Dance 19:45 Uhr 19:00 Uhr Mittwoch: 20:00 - Freizeitfußball Ballett (ab 11 Jahren) 14:00 - 17:00 Uhr Seniorengymnastik 21:30 Uhr Alle 14 Tage 15:00 Uhr Stricken „Wolliges Vergnügen“ 17:30 - Fit älter werden Donnerstag: 18:30 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Spielenachmittag Mittwoch: Mittwoch: Jeden 1. Dienstag im Monat um 09:30 Uhr laden wir zur Gesprächs- 17:00 - Sport-Mix für Kinder 19:00 - funktionelles runde mit Frühstück ein. Dort berichten wechselnde Gäste über 18:00 Uhr (1. - 4. Klasse) 20:00 Uhr Training ihre Arbeit. Sie werden im Aushang, in der Presse und auf der Erwachsene Dassower Internetseite bekannt gegeben. 18:00 - Tischtennis Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Ge- 22:00 Uhr burtstagsgästen ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen Kaffee- Donnerstag: Donnerstag: 18:00 - Sportmix 16:30 - „Zumba-Kids“ runde ein und es gibt ein kleines kulturelles Programm. 19:30 Uhr 17:30 Uhr Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unseren 19:30 – Badminton großen Raum (max. 35 Personen) und die voll ausgestattete Kü- 22:00 Uhr che. Bitte rufen Sie mich einfach an! Freitag: Freitag: Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 17:30 - Just For Fun Volleyball 18:00 - Zumba Step 19:00 Uhr 19:00 Uhr Andrea Hinrichs 19:00 - Volleyball Jugendliche Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow 20:30 Uhr Telefon: 0163 5070561 20:30 - Volleyball Jug. u. 22:00 Uhr Erwachsene Sonntag: Heimat- und Tourismusverein 16:00 - Volleyball Jug. u. Dassow - Tor zur Ostsee e. V. 20:00 Uhr Erwachsene Der Heimat-und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmä- Trainingszeiten unserer Kinder- und Jugendfußballer ßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow, auf dem Sportplatz der Grundschule Herrnburg: Lübecker-Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder un- Montag: serem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der 15:30 - 17:30 Uhr E 2-Jugend Jahrg. 2011 Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80601 16:00 - 17:30 Uhr E 1-Jugend Jahrg. 2010 (Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176 17:30 - 19:00 Uhr F 2-Jugend Jahrg. 2013 50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich.
12 30. Juli 2021 • Woche 30 Amt Schönberger Land Sportangebote SV Dassow 24 e. V. Kontakt Frau Kreft Mittwoch 14:30 - 16:00 Uhr Eltern-Kind- im Vereinsheim und auf dem Sportplatz Turnen Radsport Dienstag und Don- Training draußen, Treffpunkt Kontakt Frau Zysk nerstag nach Vereinbarung Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr Training RSG Girls ab Januar Krafttraining im Vereinsheim, Greves- mühlener Straße 28 Kontakt Frau Falckenhagen Donnerstag 18:30 - 19:30 Uhr Training Senioren Ansprechpartner Ingo Eichberg Kontakt Frau Jahr Kraftsport Training im Vereinsheim in der Grevesmühlener Straße 28 jederzeit nach Vereinbarung Kontakt über Jens Hinzmann Sportangebote des Selmsdorfer Fußball ab sofort G-Jugend Montag 15:30 - 16:45 Uhr Sportverein‘94 e. V. (SSV - 94 e. V.) (nach Wetter ggf. auch in der telefonisch zu erreichen unter 038823 54953 oder per E-Mail: Dornbuschhalle) info@selmsdorfersportverein.de Ansprechpartner Thomas Grigat F-Jugend Montag 16:00 - 17:30 Uhr Montag: Ansprechpartner Marko Kühl & Fynn Westphal 14:00 Uhr - 15:00 Uhr Seniorensport E-Jugend Montag 17:30 - 18:30 Uhr 19:30 Uhr - 20:30 Uhr Aerobic Ansprechpartner Fabian Horn und Andre Ney Dienstag: D-Jugend Dienstag 16:45 - 18:15 Uhr 19:00 Uhr - 21:30 Uhr Fußball Freizeit Donnerstag 16:45 - 18:15 Uhr Mittwoch: Ansprechpartner Stefan Wesselow & Nico Erasmus 19:30 Uhr - 21:00 Uhr Badminton und Tischtennis B-Jugend Montag 17:30 - 18:45 Uhr Donnerstag: (Sportplatz Dassow) 18:15 Uhr - 19:15 Uhr Kraft und Ausdauer Mittwoch 17:15 - 18:45 Uhr (Kalkhorst) 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Volleyball Ansprechpartner Marko Kühl & Lars Lange Samstag: Herren Dienstag und 19:00 - 20:30 Uhr 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Cheerleading Donnerstag Ansprechpartner Marco Knickrehm & Kevon Tittel Freizeitkicker Donnerstag 19:00 - 21:00 Uhr Sportangebote des FC Selmsdorf e. V. Ansprechpartner Martin Prehn Telefonisch zu erreichen unter 038823 54635 oder per E-Mail: Oldies (Ü35) Freitag ab 18:00 Uhr fcselmsdorf@gmail.com Ansprechpartner Andre Bischoff Trainingszeiten auf dem Sportplatz in Selmsdorf Sportangebote SV Dassow 24 e. V. (Flöhkamp 50): In der Dornbuschhalle Montag: 17:00 - 18:30 Uhr C-Junioren Fußball (U15) Basketball Montag 16:00 - Training Jugend Dienstag: 18:00 Uhr 16:30 - 18:00 Uhr E-Junioren Fußball (U 11) Kontakt Frau Kähler 16:30 - 18.00 Uhr D-Junioren Fußball (U 13) Volleyball Montag 18:30 - 21:00 Uhr Training Erwachsene Mittwoch: Kontakt Silke Abramowsky 17:00 - 18:30 Uhr C-Junioren Fußball (U 15) Mittwoch 18:30 - 21:00 Uhr Training 18:30 - 20:00 Uhr Herren Fußball Erwachsene Donnerstag: Donnerstag 15:30 - 17:00 Uhr Training Jugend 16:30 - 18:00 Uhr E-Junioren Fußball (U 11) Kontakt Sylvio Reich 16:30 - 18:00 Uhr D-Junioren Fußball (U 13) Fußball (nur wetterbedingt - sonst Sportplatz) Freitag: Dienstag 15:30 - 17:00 Uhr Training G-Jugend 16:00 - 17:00 Uhr G-Junioren Fußball (U 7) Kontakt Thomas Grigat 16:00 - 17:00 Uhr F-Junioren Fußball (U 9) Badminton Mittwoch 19:00 - 21:00 Uhr Training 17:30 - 19:15 Uhr A-Junioren Fußball (U 19) Erwachsene Donnerstag 15:30 - 17:00 Uhr Training Jugend Kontakt Bianca Grucza Trainingszeiten TAV Selmsdorf e. V. Judo Dienstag und 17:00 - 18.30 Uhr Training Donnerstag Jugend Montag Akrobatik 15:00 bis 19:00 Uhr Dienstag und 18:00 - 19:30 Uhr Training Dienstag Yoga 18:00 bis 19:00 Uhr Donnerstag Erwachsene Donnerstag Turnen 14:30 bis 16:30 Uhr Kontakt Rene Pormetter Gymnastik Montag 17:00 - 19:00 Uhr Training RSG Freitag Eltern-Kind-Turnen 15:00 bis 16:00 Uhr Girls Akrobatik 16:00 bis 20:00 Uhr Kontakt Frau Falckenhagen Ansprechpartner: Dienstag 19:00 - 21:00 Uhr Traning Damen Karen Wigger, Mobil: 0173 2070205, Tel.: 038823 21427
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