Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 20 28. April 2017 Ausgabe 04/17 der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017..
2 28. April 2017 • Woche 17 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Die nächste Ausgabe Telefon: 038828 330-0 Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de erscheint am Online-Dienste: www.schoenberger-land.de/online 26. Mai 2017 allgemeine Öffnungszeiten: Annahmeschluss Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr für redaktionelle Beiträge Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen und Anzeigen ist (Posteingang im Verlag) besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr 16. Mai 2017. Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuer- wehrangelegenheiten: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Impressum An jedem 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 17:00 Uhr haben die Bürgerinnen und Bürger des Amtes die Möglichkeit, mit den Schiedspersonen Frau Jessica Dörre und Frau Sophie Grimm im Amtsgebäude in Schönberg, Dassower Straße 4 zu sprechen. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Rufnummernverzeichnis: Städte des Amtes Schönberger Land. Amtskasse 330-121, 123 und 171 Anlagenbuchhaltung 330-126 Verlag + Satz: Linus Wittich Medien KG Röbeler Straße 9 Bauanträge 330-181 17209 Sietow Bauleitplanung 330-150, 157 Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, Bürgerinformation 330-113 04916 Herzberg/Elster Buß- und Verwarngelder 330-135 Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Einwohnermeldeamt 330-133, 134 und 137 Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 Finanzverwaltung 330-120 und 128 Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fischereischeine 330-135 Fax: 039931/57 9-45 Feuerwehren 330-130 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de Gebäudemanagement 330-147, 150 und 153 Gewerbeamt 330-139 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung Grünanlagen/Gewässer 330-154 des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen Hochbau 330-181 gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zei- Informationstechnik 330-111 tungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar ge- Kindertageseinrichtungen 330-116 und 119 fordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Liegenschaften 330-155 und 156 Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar- Ordnungsamt 330-130, 131 und 137 ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei kön- nen Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter- Personalabteilung 330-114 schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie über- Rechnungsprüfung 330-161 nehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Schulverwaltung 330-119 Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Spielplätze 330-151 Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Stadtsanierung 330-157 Standesamt 330-132 und 142 Verantwortlich: Amtlicher Teil: Amt Schönberger Land Steuerabteilung 330-124 und 129 Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. s. d. P.) Straßenausbaubeiträge 330-152 Anzeigenteil: Jan Gohlke Straßenbeleuchtung 330-151 Erscheinungsweise: monatlich, Straßenunterhaltung 330-154 jeweils zum letzten Freitag eines Monats, wird kostenlos Tiefbau 330-182 an alle erreichbaren Haushalte Vollstreckung 330-122 und 125 im Amtsbereich verteilt Auflage: 9.800 Exemplare Wahlen/Organisation 330-115 Winterdienst 330-131 Wohngeldstelle 330-141 zentrale Dienste 330-117 zentraler Sitzungsdienst 330-112
Amt Schönberger Land 28. April 2017 • Woche 17 3 Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2017 und 5-jähriger Finanzplan 2017 - 2021 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH Der Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg 2. Satzung zur Änderung mbH hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 der Wirtschaftsplan der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Siemz 2017 und den 5-jährigen Finanzplan 2017 bis 2021 genehmigt. Die vom 12. April 2017 Stadtvertretung Schönberg hat den Wirtschaftsplan 2017 und den 5-jährigen Finanzplan 2017 bis 2021 der Grundstücksgesellschaft Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Stadt Schönberg mbH am 16.03.2017 beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt- Der Wirtschaftsplan 2017 und der 5-jährige Finanzplan 2017 - 2021 machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Be- liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für schluss der Gemeindevertretung vom 7. März 2017 und nach sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 19 zu den Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde Öffnungszeiten öffentlich aus. des Landkreises Nordwestmecklenburg am 11. April 2017 nachfol- gende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönberg, den 28.03.2017 Groß Siemz erlassen: gez. Götze Artikel 1 Bürgermeister Die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Siemz vom 20. Januar 2015 wird wie folgt geändert: Der § 5 erhält folgende Fassung: Amt Schönberger Land Am Markt 15 „§ 5 Der Amtsvorsteher 23923 Schönberg Ausschüsse (1) Ein Hauptausschuss wird nicht gebildet. Allgemeinverfügung (2) Folgender Ausschuss wird gem. § 36 Abs. 2 KV M-V gebildet: zur Straßenumbenennung in der Gemeinde Groß Siemz im Ortsteil Klein Siemz Name Aufgabengebiet Finanzausschuss Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Ge- Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegege- bühren, Beiträge und sonstige Abgaben setzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) vom 13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015 (3) Der Fachausschuss nach Abs. 2 setzt sich aus 5 Mitgliedern (GVOBI. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG MV) in der Fassung der Bekannt- zusammen. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können machung vom 09.05.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 246), zuletzt auch weitere sachkundige Einwohner in den beratenden Aus- geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBI. schuss berufen werden. Stellvertretende Mitglieder werden nicht M-V, S. 434) werden mit Beschluss der Gemeindevertretung der gewählt. Gemeinde Groß Siemz vom 07.03.2017 (4) Die Sitzungen des Ausschusses nach Abs. 2 sind öffentlich, § 4 Abs. 2 gilt entsprechend. 1. folgende Straßen umbenannt: (5) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprü- a) die Dorfstraße im Ortsteil Klein Siemz fungsausschuss gebildet. Der Ausschuss besteht aus 3 Mitglie- Gemarkung: Klein Siemz dern. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch Flur: 1 weitere sachkundige Einwohner in den beratenden Ausschuss Flurstücke: 00020/006 berufen werden. Stellvertretende Mitglieder werden nicht gewählt. in den Straßennamen „Seestraße“ (6) Die Sitzungen des Ausschusses nach Abs. 5 sind nichtöffent- diese Straßenumbenennung ist mit einer Neuordnung der lich.“ Hausnummern verbunden. Die betroffenen Grundstücks- eigentümer erhalten einen entsprechenden Bescheid. Artikel 2 b) die Hauptstraße im Ortsteil Klein Siemz § 10 Gemarkung: Klein Siemz In-Kraft-Treten Flur: 1 Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach Flurstücke: 00080/000 ihrer Bekanntmachung in Kraft. in den Straßennamen „Niendorfer Straße“. 2. Die Umbenennungen treten am 12.06.2017 in Kraft. 3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung an- Groß Siemz, den 12. April 2017 geordnet. gez. Berger (Dienstsiegel) Begründung: Bürgermeister In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Irritationen und Miss- verständnissen bei der Postzustellung im betroffenen Bereich. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- Auch die Leitstelle des Rettungsdienstes des Landkreises Nord- vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 westmecklenburg hat bereits auf die irreführende Straßen- und der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Hausnummernvergabe und die damit verbundenen Probleme bei nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung Rettungseinsätzen hingewiesen. Das Interesse der Allgemeinheit nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum Zwe- für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- cke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeutsam wie machungsvorschriften. die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie Polizei,
4 28. April 2017 • Woche 17 Amt Schönberger Land Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine schnelle 2. Die Umbenennungen treten am 12.06.2017 in Kraft. und reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbesondere zur 3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung an- Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geordnet. und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des Einzelnen, wie Leben und Gesundheit, ist die Gemeinde Groß Siemz hier ihrer Begründung: Handlungspflicht nachgekommen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Irritationen und Miss- Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß verständnissen bei der Postzustellung im betroffenen Bereich. § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Auch die Leitstelle des Rettungsdienstes des Landkreises Nord- 19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen westmecklenburg hat bereits auf die irreführende Straßen- und Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden Hausnummernvergabe und die damit verbundenen Probleme bei Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche Interesse Rettungseinsätzen hingewiesen. Das Interesse der Allgemeinheit liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Stra- an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum Zwe- ßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit an- cke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeutsam wie dere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände aktualisieren die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie Polizei, können. Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine schnelle bei dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter und reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbesondere zur Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsät- und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des Einzelnen, wie zen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass Leben und Gesundheit, ist die Gemeinde Groß Siemz hier ihrer die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige Handlungspflicht nachgekommen. Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß 12.06.2017 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen 19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen zum 12.06.2017 gegenüber dem Interesse der betreffenden Ein- Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden wohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche Interesse Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder son- liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Stra- stigen Gründen. ßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit an- dere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände aktualisieren Rechtsbehelfsbelehrung: können. Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- bei dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Schönberger Land, Der Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsät- Amtsvorsteher, Am Markt 15, 23923 Schönberg einzulegen. Ein zen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der An- die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige ordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum 12.06.2017 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung Schönberg, den 03.04.2017 überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen zum 12.06.2017 gegenüber dem Interesse der betreffenden Ein- i. A. Surkamp wohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder son- stigen Gründen. Amt Schönberger Land Am Markt 15 Der Amtsvorsteher 23923 Schönberg Rechtsbehelfsbelehrung: Allgemeinverfügung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist zur Straßenumbenennung in der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Schönberger Land, Der Groß Siemz im Ortsteil Lindow Amtsvorsteher, Am Markt 15, 23923 Schönberg einzulegen. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der An- Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegege- ordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. setzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) vom 13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015 Schönberg, den 03.04.2017 (GVOBI. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG MV) in der Fassung der Bekannt- i. A. Surkamp machung vom 09.05.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 246), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBI. M-V, S. 434) werden mit Beschluss der Gemeindevertretung der Amt Schönberger Land Am Markt 15 Gemeinde Groß Siemz vom 07.03.2017 Der Amtsvorsteher 23923 Schönberg 1. folgende Straßen umbenannt: Allgemeinverfügung a) die Dorfstraße im Ortsteil Lindow Gemarkung: Lindow zur Straßenumbenennung in der Gemeinde Flur: 1 Groß Siemz im Ortsteil Torisdorf Flurstücke: 00042/007 in den Straßennamen „Im Rundling“ Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegege- diese Straßenumbenennung ist mit einer Neuordnung der setzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) vom Hausnummern verbunden. Die betroffenen Grundstücks- 13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015 eigentümer erhalten einen entsprechenden Bescheid. (GVOBI. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und b) die Hauptstraße im Ortsteil Lindow Ordnungsgesetzes M-V (SOG MV) in der Fassung der Bekannt- Gemarkung: Lindow machung vom 09.05.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 246), zuletzt Flur: 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBI. Flurstücke: 00014/000 M-V, S. 434) werden mit Beschluss der Gemeindevertretung der in den Straßennamen „Lindower Straße“. Gemeinde Groß Siemz vom 07.03.2017
Amt Schönberger Land 28. April 2017 • Woche 17 5 1. folgende Straßen umbenannt: a) die Dorfstraße im Ortsteil Torisdorf Gemarkung: Torisdorf Flur: 1 Flurstücke: 00177/000 Amt Schönberger Land Am Markt 15 in den Straßennamen „Rünzer Weg“ Der Amtsvorsteher 23923 Schönberg b) die Hauptstraße im Ortsteil Torisdorf Gemarkung: Torisdorf Hinweise für die betroffenen Bürger und Flur: 1 Firmen in der Gemeinde Groß Siemz in den Flurstücke: 00102/000, 00059/000, 00067/001, 00067/002 und 00065/002 Ortsteilen Klein Siemz, Lindow und in den Straßennamen „Parkstraße“. Torisdorf zu den Allgemeinverfügungen 2. Die Umbenennungen treten am 12.06.2017 in Kraft. zur Straßenumbenennung 3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung an- geordnet. (siehe Rubrik Amtliche Bekanntmachungen) 1. Wir weisen Sie darauf hin, die Änderungen des Straßennamens in den Dokumenten vornehmen zu lassen. Begründung: 2. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Irritationen und Miss- über Personalausweise sind die Inhaber eines Passes oder Per- verständnissen bei der Postzustellung im betroffenen Bereich. sonalausweises verpflichtet, ihre Personalausweisdokumente Auch die Leitstelle des Rettungsdienstes des Landkreises Nord- unverzüglich der Ausweisbehörde vorzulegen, wenn sich ihre westmecklenburg hat bereits auf die irreführende Straßen- und Anschrift geändert hat. Die Umschreibungen sind gebührenfrei. Hausnummernvergabe und die damit verbundenen Probleme bei 3. Die Einwohner an den genannten Straßen werden gebeten Rettungseinsätzen hingewiesen. Das Interesse der Allgemein- nach Veröffentlichung im Amtsblatt die Änderungen im Ein- heit an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum wohnermeldeamt vornehmen zu lassen. Falls es Ihnen nicht Zwecke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeut- persönlich möglich ist die Dokumente ändern zu lassen, können sam wie die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie dies auch Personen für Sie erledigen, denen Sie zu diesem Polizei, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine Zweck eine Vollmacht ausgestellt haben. schnelle und reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbe- 4. Unser Einwohnermeldeamt in der Amtsverwaltung in der Das- sondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sower Straße 4 in 23923 Schönberg hat folgende Öffnungs- zeiten: und Ordnung und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr Einzelnen, wie Leben und Gesundheit, ist die Gemeinde Groß Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Siemz hier ihrer Handlungspflicht nachgekommen. 14:00 bis 18:00 Uhr Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen 14:00 bis 18:00 Uhr Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstrei- Freitag geschlossen tenden Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche 5. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde (Landkreis Nordwestmeck- Interesse liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, lenburg, Straßenverkehrsamt, Langer Steinschlag 4, 23936 die Straßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, Grevesmühlen) besteht für den Halter eines Fahrzeuges die damit andere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände Verpflichtung, seine neue Anschrift in den Papieren unverzüg- aktualisieren können. lich ändern zu lassen. Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen bei 6. Eine Benachrichtigung von uns erhalten unter anderem: - Finanzamt Wismar dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter - Amtsgericht Wismar (Grundbuchamt) Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten - Landesamt für Innere Verwaltung Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsät- - Bezirksschornsteinfeger zen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass - Integrierte Leitstelle Schwerin die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige - Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum - Abfallwirtschaftsbetrieb Nordwestmecklenburg 12.06.2017 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung - Landkreis Nordwestmecklenburg Fachdienst Kataster und überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen Vermessung zum 12.06.2017 gegenüber dem Interesse der betreffenden - Deutsche Telekom AG Einwohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der - E.ON edis AG Regionalbereich Nord-Mecklenburg alten Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder sonstigen Gründen. Öffentliche Bekanntmachung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist Rechnungsprüfungsausschusses vom schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Schönberger Land, 07.03.2017 über die Prüfung des Jahresab- Der Amtsvorsteher, Am Markt 15, 23923 Schönberg einzulegen. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen schlusses 2012 der Gemeinde Selmsdorf der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Selmsdorf zum Wirkung. 31.12.2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus- Schönberg, den 03.04.2017 schuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die i. A. Surkamp Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
6 28. April 2017 • Woche 17 Amt Schönberger Land Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am §1 07.03.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung Selmsdorf die Geltungsbereich Feststellung des Jahresabschlusses 2012 für den Zeitraum vom Die Wahlwerbesatzung gilt für die Werbung für politische Zwe- 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der Gemeinde Selmsdorf cke auf Werbeträgern (Wahlwerbung) in der Stadt Dassow und in der Fassung vom 23.02.2017 zu empfehlen. Der Bestätigungs- ihren Ortsteilen während der Wahlkampfzeit vor Wahlen und vor vermerk und der Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2012 Abstimmungen (Volks- und Bürgerentscheide) sowie für Informa- wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.03.2017 tionsstände anlässlich von Wahlen und Abstimmungen. bekanntgegeben. Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht zum Jahresab- §2 schluss 2012 der Gemeinde Selmsdorf werden hiermit öffentlich Begriffsbestimmungen bekannt gemacht. 2.1 Wahlkampfzeit Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsicht- Plakate und ähnliche Ankündigungsmittel sind, soweit sie für Be- nahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage rechtigte gemäß Punkt 2.2. zutreffen, nur innerhalb der Wahl- in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, kampfzeit zulässig. Mit Plakaten dürfen nur diejenigen Parteien, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten öf- Organisationen, Wählervereinigungen und Einzelbewerber wer- fentlich aus. ben, die für die jeweilige Wahl auch tatsächlich Wahlvorschläge eingereicht haben. Die Wahlkampfzeit beginnt frühestens 2 Monate Schönberg, den 04.04.2017 vor dem Wahltag und endet mit diesem. Die Anbringung von Wahlwerbung wird ab 8 Wochen vor dem gez. Lenschow Wahltag zugelassen. Amtsvorsteher 2.2 Berechtigte Berechtigte Sondernutzer im Sinne dieser Satzung sind politische Öffentliche Bekanntmachung Parteien, politische Organisationen und Wählervereinigungen, die in der Gemeindevertretung, Kreistag, Landtag M-V, im Deutschen Tätigkeitsbericht 2016 Bundestag oder Europäischen Parlament vertreten sind sowie Trä- des Rechnungsprüfungsausschusses ger von Wahlvorschlägen für die jeweils anstehenden Wahlen zu des Amtes Schönberger Land den genannten Parlamenten bzw. der Gemeindevertretung sowie diese und zugelassene Einzelbewerber zum Bürgermeister der für die Gemeinde Selmsdorf Stadt Dassow und Initiatoren von Volks- und Bürgerentscheiden sowie alle weiteren Vereinigungen oder Gruppierungen, die zum Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land Inhalt des Volks- oder Bürgerentscheides Stellung nehmen wollen. hat gegenüber der Gemeinde Selmsdorf einen Tätigkeitsbericht Berechtigte sind auch Personen, die im Auftrag der vorgenannten für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt. Der entsprechende Tätig- keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am Parteien, politischen Organisationen und Wählervereinigungen 30.03.2017 zur Kenntnis gegeben. sowie von Trägern von Wahlvorschlägen politische Informations- Der Tätigkeitsbericht 2016 des Rechnungsprüfungsausschusses stände anlässlich von Wahlen zur Stadtvertretung Dassow, dem des Amtes Schönberger Land für die Gemeinde Selmsdorf wird Landtag M-V, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Parlament aufstellen. Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung 2.3 Werbeträger des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorder- Werbeträger sind Stell-, Hänge- und Großflächenplakatschilder. haus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Sie dienen der Aufnahme von Werbeplakaten und sollen aus wit- terungsbeständigem Material bestehen. Die Plakate bzw. Werbe- Schönberg, den 04.04.2017 träger dürfen die Größe DIN A1 nicht überschreiten. gez. Lenschow 2.4 Informationsstände anlässlich von Wahlen Amtsvorsteher Informationsstände im Sinne dieser Verfahrensregelung sind mo- bile Stände mit einer Größe von max. 3m2, die Berechtigte nach 2.2 zum Zwecke der Information über Wahlziele und Kandidaten aufstellen. Satzung der Stadt Dassow §3 zur Verfahrensweise über die Werbung für Anforderungen an die Wahlwerbung politische Zwecke auf öffentlichen Straßen 1. Durch die Art der Aufstellung oder Anbringung der Plakate bzw. während der Wahlkampfzeit Werbeträger darf die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht behindert oder gefährdet werden. (Wahlwerbesatzung) vom 28. März 2017 2. Die Anbringung an Masten, Bäumen, Straßenlaternen, Hin- Aufgrund der § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der weisschildern und Bushaltestellen ist nicht erlaubt. Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), 3. Folgende Werbeträgerstandorte werden für die Stadt Dassow zuletzt geändert durch Artikel 466 der Verordnung vom 31. 08 2015 und Ortsteilen festgelegt: (BGBl. I S. 474), der §§ 22, 23 und 24 des Straßen- und Wegege- Dassow: setzes MV (StrWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom - Kreuzung B 105/Lübecker Straße (Anlage 1) 13. Juni 1993 (GVOBl. M-V 1193 S. 42), zuletzt geändert durch - Kreuzung B 105/Einfahrt Gewerbegebiet (Anlage 2) Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436), der § 21 a des Harkensee: Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern - Kreuzung Straße der Freundschaft (Anlage 3) (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert Pötenitz: durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V - Kreuzung K3/Hufschlag (Anlage 4) S. 573) sowie § 5 der Kommunalverfassung für das Land M-V (KV Je Werbeträgerstandort in der Stadt Dassow und in den ange- M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) hat die Stadt- gebenen Ortsteilen steht jedem Berechtigten eine Fläche von vertretung Dassow am 14. März 2017 folgende Satzung erlassen: 2 m2 zur Verfügung.
Amt Schönberger Land 28. April 2017 • Woche 17 7 4. Werbung in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrs- §8 einrichtungen ist unzulässig. Werbeträger und Plakate, die Haftung Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen ver- Der Antragsteller und/oder Aufsteller ist für eine ordnungsgemäße, wechselt werden oder deren Wirkung beeinträchtigen können, verkehrssichere Anbringung und für die fristgerechte Entfernung dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo der Werbeträger verantwortlich. Sie haften für alle Schäden, die sie sich auf den Verkehr auswirken können, insbesondere in durch das Aufstellen oder im Zusammenhang mit dem Aufstellen Sichtdreiecken von Straßen und Kreuzungen. der Werbeträger oder deren zeitweiligen Verbleiben im öffentlichen 5. Werbeanlagen dürfen das Passieren des Gehweges nicht be- Straßenraum entstehen, gesamtschuldnerisch. Sie haben die Stadt hindern. Die Forderung besteht auch an aufgestellte Werbe- Dassow von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. elemente im Fußgängerbereich. 6. Für Beschädigungen, die durch das Anbringen der Plakate §9 bzw. Werbeträger entstehen, ist durch den Werbenden die Ordnungswidrigkeiten volle Haftung zu übernehmen. Verstöße gegen die Satzungsregelungen stellen eine Ordnungs- 7. Plakate und Werbeträger dürfen in der gesamten Wahlzeit nicht widrigkeit gemäß § 61 Straßen- und Wegegesetz des Landes angebracht werden Mecklenburg-Vorpommern dar und können mit einer Geldbuße - vor Kindertagesstätten und Hort geahndet werden. - vor Schulen, Kirchen und Friedhöfen Am Wahltag dürfen Werbeträger darüber hinaus nicht angebracht § 10 werden in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden Inkrafttreten, Außerkrafttreten sowie unmittelbar vor dem Zugang zu diesen Gebäuden. Bereits Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung angebrachte Werbeträger sind zu entfernen. in Kraft. Werbungen sind 14 Tage nach Ablauf der Wahlkampf- bzw. Wer- bezeit oder des angekündigten Ereignisses ordnungsgemäß und Dassow, den 28.03.2017 vollständig inkl. der Befestigungselemente zu entfernen. Ansonsten wird die Stadt Dassow diese am 15. Tag kostenpflichtig beseitigen. gez. Pahl Siegel Erste stellv. Bürgermeisterin §4 Genehmigungspflicht Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- Die Errichtung und Aufstellung von Plakaten und Werbeträgen im vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Geltungsbereich bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Stadt Dassow, wenn deren Errichtung nicht bereits nach anderen nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung Vorschriften genehmigungspflichtig ist. nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt Anträge auf Erlaubnis sind rechtzeitig, mindestens fünf Tage vor nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Be- dem geplanten Ausbringen an das Schönberger Land, FB III Bau- kanntmachungsvorschriften. und Ordnungswesen, Am Markt 15 in 23923 Schönberg einzurei- chen. Die Erlaubnis kann befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Tag der offenen Tür §5 Erlaubnisversagung Die Gemeinde und die Freiwillige Feuerwehr Menzendorf la- Die Erlaubnis ist zu versagen, den zur Besichtigung des neuen Fahrzeuges bei Kaffee und - wenn überwiegend öffentliches Interesse dies erfordert, z. B. Kuchen ein. wenn durch die Aufstellung von Werbung oder deren Häu- fung eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit Wann? Samstag, 6. Mai 2017 und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Beginn? 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bedingungen und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann, Wo? Feuerwehrgerätehaus oder - wenn wegen der Art des Werbeträgers oder durch die Art und Weise seiner beabsichtigten Aufstellung oder Anbringung eine Beschädigung der öffentlichen Straße nicht ausgeschlossen werden kann. Dann geht´s an den See zum Die Versagung der Erlaubnis wird dem Antragsteller durch Be- scheid schriftlich mitgeteilt. §6 Maifeuer Bei heißen oder kalten Getränken sowie Deftigem vom Beseitigung von Werbeträgern Grill ist ein ausgiebiger „Klönsnack“ am großen Lagerfeuer Ohne Erlaubnis aufgestellte Informationsstände bzw. Werbeträger angesagt. oder nicht ordnungsgemäß angebrachte sowie nicht innerhalb der Alle Bürger der Gemeinde sind dazu herzlich eingeladen! vorgenannten Fristen entfernte Werbeträger können im Wege Bei schlechtem Wetter findet das Lagerfeuer am Feuerwehr- der Ersatzvornahme oder bei Gefahr im Verzuge im Wege der gerätehaus statt. unmittelbaren Ausführung durch die Stadt Dassow beseitigt und im amtlichen Gewahrsam genommen werden. Die Kosten der Ersatzvornahme oder unmittelbaren Ausführung bemessen sich am tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die Be- seitigung unerlaubt angebrachter Werbeträger bzw. Informations- stände und werden mittels Kostenbescheid erhoben. §7 Gebühren und Kosten Sondernutzungen öffentlicher Straßen, die ausschließlich politi- schen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.
8 28. April 2017 • Woche 17 Amt Schönberger Land Der Bürgerbeauftragte kommt nach Schönberg Anmeldungen für den Sprechtag sind jetzt möglich Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, wird am 30. Mai 2017 einen Sprechtag in Schönberg durchführen. Er wird sich vor Ort den Fragen der Bürger stellen und Anregungen, Bitten und Beschwerden entgegen nehmen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet er um telefonische Anmeldung über sein Büro in Schwerin, Telefon 0385 5252709. Der Sprechtag findet in der Plamberghalle, Rudolf-Hartmann-Straße 2 a, Schönberg, statt. Der Bürgerbeauftragte kann helfen, wenn es Probleme mit der öffentlichen Verwaltung im Land gibt und Rechte der Bürger verletzt wurden oder zu wahren sind. Er und seine Mitarbeiter beraten und unterstützen auch in sozialen Angelegenheiten. Im persönlichen Gespräch beim Sprechtag lassen sich Anliegen oft leichter und besser darlegen. Der Bürgerbeauftragte prüft dann, unterstützt von den Fachleuten seines Teams, ob und wie Unterstützung und Hilfe gegeben werden können. Hilfreich ist es, wenn Unterlagen - wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden - zum Termin mitgebracht werden. Der Bürgerbeauftragte ist vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern gewählt und in der Ausübung seines Amtes unabhängig. Nicht tätig werden darf er in privatrechtlichen Angelegenheiten, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begehrt wird. Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone, ausgebildeter Jurist, ist seit dem 1. März 2012 im Amt und führt regelmäßig Sprechtage im ganzen Land durch. GEMEINDE LÜDERSDORF Der Bürgermeister Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wenn ich diesen Gruß mit einem Rückblick auf die vergangenen Fahrzeug dann kurzfristig abgeholt werden kann (wenn Sie diese Wochen an Sie richte, liegen nun die Ostertage gerade hinter uns. Zeilen lesen, wird das Fahrzeug hoffentlich schon eingetroffen sein). Für die Schulkinder hieß das auch Ferien. Ganz typisch für den April Zudem ist in Sachen Gerätehausneubau FF Lüdersdorf am Stand- gab es sonnige Stunden, aber auch ein paar kräftige Hagelschauer ort Wahrsow zwischenzeitlich die baufachliche Prüfung durch den und auch Schneeregen. Viele ließen es sich aber nicht nehmen, Landkreis erfolgt – ohne Beanstandung, d.h. auch aus dieser Warte eines der örtlichen Osterfeuer zu besuchen. So hatten wieder die ist das Vorhaben in Ordnung. Nun steht noch die Entscheidung des Wehren in Herrnburg und Lüdersdorf mit ihren Fördervereinen einiges Innenministeriums MV über die beantragte ‚Sonderbedarfszuwei- vorbereitet, dass es gemütliche Stunden rund um das Feuer geben sung‘ aus; insoweit bin ich zuversichtlich. Um die Einsatzsituation für konnte. Hier möchte ich einmal den vielen Helfern und Organisatoren die Kameraden in Schattin zumindest vorerst etwas zu verbessern, danken, ohne die solche Dorffeste nicht gelingen. Dies gilt auch für wird ein Container für die Einsatzbekleidung, möglichst mit Sanitär- die alljährliche Dorfputzaktion, die pünktlich am 1. April, dem ersten trakt beschafft. Dieser soll auf dem von der Gemeinde erworbenen Sonnabend des Monats, - nun schon zum 19. Male - durchgeführt Grundstück in der Ortsmitte Schattin, neben dem kleinen Geräteh- werden konnte. In diesem Jahr standen erstmals zwei Sammelcon- aus, installiert werden. Die Einzelabstimmungen hierzu zwischen tainer für unsere Gemeinde bereit - und das Sammelergebnis zeigte, Amt und Ortswehrführer Olaf Abel sind im Gange. es hat sich gelohnt, die Container waren voll. Mit dem Wetter hatten In Sachen ‚Wohnbauprojekt Ehemaliges Kasernengelände wir Glück, und besonders habe ich mich gefreut, dass mit gut 70 Wahrsow‘ gibt es zu berichten, dass nach Abschluss des ange- Helfern, verteilt über die Dörfer, doch mehr mitgemacht haben als passten sogenannten Städtebaulichen Vertrages nun auch der sonst. Besonders aktiv waren wiederum die Jägerschaften Herrn- Grundstückskaufvertrag über die gemeindliche Restfläche (vorma- burg und Schattin, in diesem Jahr dann auch die aus Lüdersdorf/ liges AWT-Unterrichts-Gebäude unserer Regionalen Schule) abge- Wahrsow, die genau wussten, in welchen Feld- oder Waldzufahrten schlossen wurde. Nun stehen die Abrissarbeiten des Altbestandes ‚Privatsperrmüll‘ entsorgt worden war. Treue Helfer sind seit Jahren an. Angestrebt ist es weiterhin, die Verfügbarkeit der Grundstücke auch die Jugendwehren Palingen und Schattin jeweils mit ihren zum Jahreswechsel 2017/2018 ‚hinzukriegen‘. Voranfragen bzw. Jugendwarten und weiteren Kameraden, wie auch die Herrnburger Reservierungswünsche werden bereits rege - natürlich auch online mit ihren jüngeren Kameraden. Mit dabei waren auch Angehöri- - an die CD Deutsche Eigenheim AG, Berlin, gestellt. ge des Fanfarenzugs Lüdersdorf sowie der Landwirtschaftsbetrieb Abschließend muss ich mich wieder mit einer Bitte oder auch einem Lüdersdorf, dazu viele, auch neue Mitbürger mit Kindern, die den Appell an Sie richten, nachdem einige besorgte Anwohner diesbe- öffentlichen Aufrufen mitzumachen gefolgt waren. Allen möchte ich züglich auf mich zukamen: Es geht noch einmal um die rücksichts- an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das kräftige Zupacken volle Einhaltung von Ruhezeiten etwa beim Rasenmähen, aber danken. Gemeinsam schmeckte dann Wurst vom Grill, viel Sprudel auch bei sonstigen lärmintensiven Garten- und Außenarbeiten. gegen den Durst und auch einige Flaschen Bier. Im nächsten Jahr Angesichte der engen Wohnbebauung in den Neubaugebieten Herrnburgs und Wahrsows belasten solche Arbeiten die Nachbar- soll es Wildschwein geben, versprach ein Lüdersdorfer Jägersmann. schaft doch sehr, nicht nur die älteren Mitbürger in der Mittagsruhe, Aus den gemeindlichen Gremien wie auch der Abstimmungsarbeit auch unsere Jüngsten sind davon oft betroffen. Vielleicht stimmt ‚im Hintergrund‘ d.h. teils aus der Zuarbeit anderer Stellen, gibt man sich mit den Nachbarn ab, wenn besondere Arbeiten anliegen, es zu berichten: erfreulicherweise hat es recht rasch mit der Er- man im Garten etwas baggern oder bohren möchte, was letztlich satzbeschaffung eines (gebrauchten) Löschfahrzeugs LF 8 für die doch dem gedeihlichen Miteinander dient. Kameraden der Lüdersdorfer Wehr geklappt. Das Altfahrzeug war In diesem Sinne grüße ich Sie mit einem Blick nach vorn in den zuletzt wiederholt wegen Mängeln ausgefallen, so dass es nunmehr ‚Wonnemonat Mai‘: Vielleicht sehen wir uns bei einer der schönen – auch im Hinblick auf den bereits in den Vorjahren angefallenen Aktivitäten in unserer Gemeinde: Maibaumstellen in Schattin auf Reparaturaufwand – wirtschaftlicher erschien, sich um ein Ersatz- der Dorfwiese, Heidelauf des SF Herrnburg, Kunst und Weingenuss fahrzeug zu kümmern, so die fachliche Empfehlung des Amtes. Ich im Kirchengemeindezentrum Herrnburg, um nur einige zu nennen. habe sodann nach Vorabstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden Lassen Sie es sich gut gehen - bei schöner Frühlingssonne und eine entsprechende Eilentscheidung getroffen, die inzwischen um- schon jetzt viel Freude bei Ihren kommenden Unternehmungen! gesetzt wird. Hierzu haben sich der Gemeindewehrführer Michael Dies wünscht Ihnen herzlich Schinke mit dem Ortswehrführer Sven Steinberg und weiteren Kameraden bei der Fachfirma vor Ort ein Bild von dem Fahrzeug Ihr gemacht, so dass der Kaufvertrag amtsseitig abgewickelt und das Erhard Huzel, Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
10 28. April 2017 • Woche 17 Amt Schönberger Land Bericht des Bürgermeisters Volkskundemuseum der Stadt Schönberg in Schönberg e. V. Liebe Schönbergerinnen und Schönberger, ab 20.05.2017 ich hoffe Sie hatten trotz des missliebigen meteorologischen Zu- Freilichtanlage standes ein schönes Osterfest. „Bechelsdorfer Schulzenhof“ ab 02.05.2017 Ich habe mich gefreut, dass am ersten Wochenende im April ca. 100 Helfer dem Aufruf zum Frühjahrsputz in unserer Stadt Öffnungszeiten gefolgt sind. Rund eine Tonne Müll wurde gesammelt und abtrans- Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr portiert. Dabei sind nicht die zahlreichen Säcke und Schubkarren- Mittwoch 11:00 - 18:00 Uhr ladungen enthalten, die durch die Mitglieder der TSG aufgelesen Donnerstag 11:00 - 18:00 Uhr und in den Glascontainern entsorgt wurden. Allen Beteiligten, dem Samstag 13:00 - 18:00 Uhr Badeteichverein, der TSG, dem DRK-Ortsverein und der Was- sowie nach Voranmeldung serwacht, dem FC Schönberg 95 und der Feuerwehr gilt mein Dank ebenso wie der Kaffeerösterei Fehling und allen anderen, die Flagge für eine saubere Stadt gezeigt haben. Bei einem Gang durch unsere Stadt haben Sie sicher bemerkt, Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V. dass die Sanierung des Gebäudes Am Kalten Damm 1 fast abge- Feldstraße 28, 23923 Schönberg, schlossen ist. Die ersten Bewohner haben ihr Domizil bereits in Tel. 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de diesem sanierten Gebäude bezogen. gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM Wer aufmerksam hin sieht wird auch erste Anzeichen von Ver- änderungen an dem Haus Am Markt 13 festgestellt haben. Der Öffnungszeiten: neue Eigentümer beginnt mit der Sanierung des Anwesens. Wenn Dienstag 14:30 - 18:00 Uhr dieses Vorhaben beendet ist, sieht unser Marktplatz richtig schön Mittwoch: 09:30 - 13:30 Uhr aus. Sie werden jetzt anmerken, dass das „Hotteletsche Haus“ Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr noch zu sanieren wäre. Ich bin überzeugt, dass damit auch noch in diesem Jahr begonnen wird. Freitag: 14:30 - 18:00 Uhr Im Bauhofsgang können vorbereitende Arbeiten für die Bebau- 1. Samstag im Monat: 11:00 - 15:00 Uhr ung eines Grundstückes unschwer erkannt werden. Auch wird ein neues Haus errichtet. Über den weiteren Werdegang der Planungen für Wohnbaugebiete, Weitere Veranstaltungen Senioren der Stadt die in Gang gesetzt wurden, werde ich Sie auf dem Laufenden Schönberg halten. In der Woche vor Ostern feierte die HEM-Tankstelle den 25. Jah- Datum Veranstaltung Veranstalter restag ihres Bestehens. Der Familie Plescher - den Betreibern - Jeden Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr Senioren der möchte ich an dieser Stelle zu diesem Firmenjubiläum ganz herzlich Seniorensport - in Stadt Schönberg gratulieren. Auch ich habe an Hand dieses Jubiläums festgestellt, „Rudis Kl. Volkshaus“ dass man kaum merkt wie schnelllebig unsere Zeit ist. Noch 2 Wochen und wir schreiben den Monat Mai. Am 1. Tag des Monats findet traditionsgemäß der „Tag der offenen Tür“ bei Weitere Sportangebote in der Palmberghalle unserer Feuerwehr statt. Am 20.05.2017 wird das Volkskundemuseum wieder eröffnet und Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitma- dann mit seiner Außenstelle, dem Bechelsdorfer Schulzenhaus, chen! wieder für jedermann zugänglich sein. Ich meine, dass sind zwei Ereignisse, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Montag 16:00 - 17:00 Uhr Rückentraining Im Mai werden wir auch wieder die Ortsteile begehen - den Termin (mit Reha- geben wir rechtzeitig bekannt. Verordnung) Rechtzeitig vor den Bundestagswahlen im September werden 17:30 - 18:30 Uhr Rückentraining wir auch wieder die Kandidaten, die unseren Wahlkreis vertreten 19:00 - 20:00 Uhr Bauch-Beine-Po sollen zu einem Wählerforum einladen. Montag 19:00 - 21:00 Uhr Badminton Dienstag 19:00 - 20:00 Uhr Fatburner Ich wünsche Ihnen ein schönes Frühjahr. Mittwoch 16:00 - 16:45 Uhr Rückentraining (mit Reha- Ihr Bürgermeister Verordnung) Lutz Götze Mittwoch 19:00 - 22:00 Uhr Badminton Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr Rückentraining Angebote des Vereins „Jugend und Freizeit“ e. V. immer montags 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball Veranstaltungskalender nur im Sommer 19:00 - 20:30 Uhr Fußball auf der Stadt Schönberg Mai 2017 montags dem Sportplatz in der Amtsstraße) Datum Veranstaltung Veranstalter immer mittwochs 19:00 - 20:30 Uhr Fußball 01.05.2017 Tag der offenen Tür FFW Schönberg (im Sommer auf ab 11:00 Uhr dem Sportplatz in 20.05.2017 Eröffnung Volkskunde- Verein Volkskun- der Amtsstraße) 11:00 Uhr museum demuseum in immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr Badminton Schönberg e. V. 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball
Amt Schönberger Land 28. April 2017 • Woche 17 11 Veranstaltungen Angebote der DRK-Familienbildungsstätte des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V. Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522, (Informationen: Klaus Tietze: 0174 9775630) Fax: 03881 2413 Wochentag Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltung Dienstag Fußball für Erwachsene 19:00 - 21:00 Uhr montags 15:00 - Schönberg Osteoporose- Mittwoch Fußball ab 17:00 Uhr 16:00 Gymnastikraum der gymnastik für Kinder 10 - 14 Jahre Palmberghalle Mittwoch Fitness und Gymnastik 19:00 - 20:00 Uhr 16:30 - Schönberg Osteoporose- für Frauen 17:30 Gymnastikraum der gymnastik Mittwoch Badminton allgemein 20:00 - 21.30 Uhr Palmberghalle Donnerstag Fußball für Erwachsene 19:00 - 21:00 Uhr 18:30 - Schönberg Hatha-Yoga Donnerstag Volleyball allgemein 20:15 - 21:45 Uhr 20:00 Gymnastikraum der Palmberghalle dienstags 17:30 - Schönberg Wirbelsäulen- Angebote des Bushido Sportverein 18:30 Katharinenhaus gymnastik 18:30 - Schönberg Hatha Yoga Wahrsow e. V. 20:00 Katharinenhaus Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle donnerstags 18:00 - Schönberg Fit ab 40 Wahrsow: 19:00 Palmberghalle Judo Montag 17:00 - 18:00 Uhr für Kinder vom 5. bis Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins zum 6. Lebensjahr Montag 17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis immer montags zum 12. Lebensjahr 18:00 - 19:00 Uhr Schwimmen lernen Lübeck Montag 18:30 - 20:00 Uhr für Jugendliche ab für Kinder Schwimmhalle in dem 13. Lebensjahr Kücknitz (1 Bahn) und Erwachsene 19:00 - 20:00 Uhr Rettungsschwimmer- Lübeck Mittwoch 17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis training für Kinder, Schwimmhalle in zum 12. Lebensjahr Jugendliche u. Erw. Kücknitz (2 Bahnen) jeweils am 20:00 - 21:30 Uhr „offene Matte“ für immer mittwochs letzten Freitag Jugendliche 14-täglich DRK-Juniorretter in Wahrsow, im Monat ab 16 Jahre und 17:30 - 19:00 Uhr Hauptstr. 20 Erwachsene (an der Schule) Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen Montag: 16:00 - 17:00 Uhr für 1- und 2-jährige Veranstaltungskalender Kleinkinder und der Gemeinde Lüdersdorf im Mai 2017 17:00 - 18:00 Uhr für 3- bis 5-jährige Sie wissen noch nicht was der Mai für Sie bereit hält? Kinder Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen in Lüdersdorf! Bodyforming Montag 18:05 - 18:55 Uhr für Jugendliche und immer dienstags Erwachsene Treff der Singegruppe „HARMONIE“ Wo? Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg Hatha-Yoga Wann? 17:00 - 19:00 Uhr Montag 19:00 - 20:15 Uhr Veranstalter: Seniorenclub FACTS immer mittwochs Mittwoch 18:00 - 19:00 Uhr und Skatnachmittag Wo? Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg 19:00 - 20:00 Uhr Wann? 14:00 Uhr Veranstalter: Seniorenclub Taekwondo Dienstag 18:30 - 19:30 Uhr für Kinder Donnerstag, 04.05. u. 18.05. 19:30 - 20:30 Uhr für Jugendliche und Spielenachmittag Erwachsene Wo? Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg Donnerstag 18:30 - 19:30 Uhr für Kinder Wann? 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 19:30 - 20:30 Uhr für Jugendliche und Veranstalter: Seniorenclub Erwachsene Mittwoch, 10. Mai Seniorentreff - kostenlose Information üer Pflegevorsorge bekommen Sie von der Sozi- Turnen, Akrobatik und Zirkus alberaterin, Frau Klimt vom Pflegestützpunkt Donnerstag 16:30 - 18:00 Uhr Nordwestmecklenburg Anmeldung erforderlich! Zumba Donnerstag 18:00 - 19:00 Uhr für Erwachsene An den Spielnachmittagen können nicht nur Mitglieder des Seni- orenclubs teilnehmen, es sind auch NICHTMITGLIEDER herzlich Weitere Informationen auf unserer Homepage willkommen. www.bsv-wahrsow.de
12 28. April 2017 • Woche 17 Amt Schönberger Land Angebote des Sport und Unsere wöchentlichen Angebote: Montag Freizeit Herrnburg e. V. 14:00 - 17:00 Uhr Gedächtnistraining Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de 14:00 - 17:00 Uhr Töpfern 19:00 - 21:00 Uhr Yoga Sporthalle an der Grundschule Herrnburg Dienstag Montag: 14:00 - 17:00 Uhr Seniorenkaffee 16:30 - 18:00 Uhr Zirkus 14:00 - 17:00 Uhr Krabbelgruppe 19:00 - 22:00 Uhr Tischtennis Mittwoch Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr Seniorengymnastik 15:45 - 16:30 Uhr Turnen Kinder 2 - 4 Jahren Donnerstag 16:30 - 17:15 Uhr Kinderturnern 14:00 - 17:00 Uhr Spielenachmittag 10:00 Uhr Nordic Walking 18:45 - 19:45 Uhr Zumba Jeden 1. Dienstag im Monat um 9:30 Uhr laden wir zum Früh- 20:00 - 22:00 Uhr Freizeitfußball stück ein. Dort berichten wechselnde Gäste über ihre Arbeit. Sie Mittwoch: werden in der Tageszeitung und auf der Internetseite „Kick in“ 15:00 - 15:45 Uhr Kinderturnen Kinder 4 - 6 Jahre bekanntgegeben. 15:45 - 16:30 Uhr Eltern-Kind-Turnen 2 - 4 Jahre Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Ge- 16:30 - 17:15 Uhr Kinderturnen Kinder 4 - 6 Jahre burtstagskindern ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen Kaffee- 18:00 - 22:00 Uhr Tischtennis runde ein und das „Sandra-Duo“ aus Dassow sorgt für kulturelle Donnerstag: Unterhaltung. 18:00 - 19:30 Uhr Sportmix Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unseren 19:30 - 22:00 Uhr Badminton Hobby 30+ großen Raum und die voll ausgestattete Küche. Bitte rufen Sie Freitag: mich einfach an! 17:30 - 19:00 Uhr Just For Fun Volleyball 19:00 - 22:00 Uhr Volleyball Jugendliche/Erw. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! SFH Vereinsheim Gärtnereiweg 9 Andrea Hinrichs Montag: Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow 17:00 - 18:30 Uhr Qigong Telefon: 0163 5070561 19:00 - 20:00 Uhr Balance Aerobic, Fitness 20:00 - 21:00 Uhr Bodyforming Dienstag: Heimat- und Tourismusverein Dassow - 09:30 - 10:30 Uhr Turnen mit Kindern der Tagesmütter Tor zur Ostsee e. V. Mittwoch: 17:15 - 18:15 Uhr Ü40-Gruppe Der Heimat-und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmä- 18:30 - 19:30 Uhr Step Aerobic ßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow, 19:30 - 20:30 Uhr Fatburner Lübecker-Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte Donnerstag: unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder un- 16:00 - 18:45 Uhr Breakdance serem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der Freitag: Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80601 16:00 - 18:00 Uhr Ballett (Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176 18:00 - 19:00 Uhr Zumba Step 50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich. Sportplatz Grundschule Herrnburg Montag: Sportangebote des SV Dassow 24 e. V.: 16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend Jahrg. 2006 1. F-Jugend Jahrg. 2007 Kontakt SV Dassow 24 e. V. Tel. 038826 80271 2. F-Jugend Jahrg. 2008 E-Mail: svdassow24ev@web.de Dienstag: Sportangebot des SV Dassow 16:30 - 18:00 Uhr 1. D-Jugend Jahrg. 2003/05 2. D-Jugend Jahrg. 2004/05 In der Dornbuschhalle: Mittwoch: Basketball 16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend Jahrg. 2006 Mo. 15:30 - 16:30 Uhr Training U 10 Donnerstag: 16:30 - 17:30 Uhr Training U14/U16 16:30 - 18:30 Uhr 1. D-Jugend Jahrg. 2003/05 Mi. 19:00 - 20:30 Uhr Freizeitgruppe 2. D-Jugend Jahrg. 2004/05 Do. 17:00 - 18:30 Uhr Training U14/U16 Freitag: 16:00 - 17:30 Uhr G-Jugend Jahrg. 2009/10 Volleyball 16:30 - 17:30 Uhr Bambinis Jahrg. 2011/12 Mo. 17:00 - 18:30 Uhr Training Jugend 19:00 - 21:00 Uhr Training Erwachsene Fragen gerne telefonisch an Lars Junker, Tel: 0176 56820944 Mi. 19:00 - 21:00 Uhr Training Erwachsene Gymnastik Angebote Di. 19:30 - 20:30 Uhr Damen der Familienbegegnungsstätte Dassow Mi. 15:00 - 17:00 Uhr RSG Girls Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles Radsport Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein Di. und Do. beim Jugendclub Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Diese Kraftsport Training jederzeit nach werden rechtzeitig in der Tagespresse und auf der Internetseite Vereinbarung (Kontakt über „Kieck in“ bekanntgegeben. Daniel Baase)
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