Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...

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Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 20
                                      28. April 2017
                                      Ausgabe 04/17
                                                                               der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
                                                                           Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
                                                                                       sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                  Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017..
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
2    28. April 2017 • Woche 17                       		                                                                    Amt Schönberger Land
                                                                Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                                Verwaltung:       Amt Schönberger Land
                                                                Anschrift:        Am Markt 15, 23923 Schönberg
                 Die nächste Ausgabe                            Telefon:          038828 330-0
                                                                Fax:              038828 330-175
               Uns Amtsblatt                                    E-Mail:
                                                                Web:
                                                                                  info@schoenberger-land.de
                                                                                  www.schoenberger-land.de
                      erscheint am                              Online-Dienste:   www.schoenberger-land.de/online

                      26. Mai 2017                              allgemeine Öffnungszeiten:
                     Annahmeschluss                             Mo. - Do.       09:00 - 12:00 Uhr
               für redaktionelle Beiträge                       Di. u. Do.      14:00 - 18:00 Uhr
                                                                Fr.             geschlossen
                    und Anzeigen ist
                (Posteingang im Verlag)                         besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
                                                                Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr
                      16. Mai 2017.                             Di. u. Do.      14:00 - 18:00 Uhr

                                                                besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuer-
                                                                wehrangelegenheiten:
                                                                Di. u. Do.     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

                                                                Sprechstunde der Schiedspersonen
    Impressum
                                                                An jedem 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 17:00 Uhr haben die Bürgerinnen und
                                                                Bürger des Amtes die Möglichkeit, mit den Schiedspersonen Frau Jessica Dörre und
                                                                Frau Sophie Grimm im Amtsgebäude in Schönberg, Dassower Straße 4 zu sprechen.

    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden und
                                                                Rufnummernverzeichnis:
    Städte des Amtes Schönberger Land.                          Amtskasse                           330-121, 123 und 171
                                                                Anlagenbuchhaltung                  330-126
    Verlag + Satz:       Linus Wittich Medien KG
                         Röbeler Straße 9
                                                                Bauanträge                          330-181
                         17209 Sietow                           Bauleitplanung                      330-150, 157
    Druck:               Druckhaus Wittich
                         An den Steinenden 10,
                                                                Bürgerinformation                   330-113
                         04916 Herzberg/Elster                  Buß- und Verwarngelder              330-135
    	Tel. 03535/489-0
    Telefon und Fax:
                                                                Einwohnermeldeamt                   330-133, 134 und 137
    Anzeigenannahme:	Tel.: 039931/57 90                         Finanzverwaltung                    330-120 und 128
                         Fax: 039931/5 79-30
    Redaktion:	Tel.: 039931/57 9-16
                                                                Fischereischeine                    330-135
                         Fax: 039931/57 9-45                    Feuerwehren                         330-130
    Internet und E-Mail: www.wittich.de,
                         E-Mail: info@wittich-sietow.de
                                                                Gebäudemanagement                   330-147, 150 und 153
                                                                Gewerbeamt                          330-139
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung        Grünanlagen/Gewässer                330-154
    des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für
    Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen         Hochbau                             330-181
    gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
    zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zei-   Informationstechnik                 330-111
    tungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse
    kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar ge-     Kindertageseinrichtungen            330-116 und 119
    fordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
                                                                Liegenschaften                      330-155 und 156
    Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar-           Ordnungsamt                         330-130, 131 und 137
    ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei kön-
    nen Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-      Personalabteilung                   330-114
    schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir
    für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie über-         Rechnungsprüfung                    330-161
    nehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten
    uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und    Schulverwaltung                     330-119
    Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,
    Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag.     Spielplätze                         330-151
    Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des
    Urhebers.                                                   Stadtsanierung                      330-157
                                                                Standesamt                          330-132 und 142
    Verantwortlich:
    Amtlicher Teil:          Amt Schönberger Land               Steuerabteilung                     330-124 und 129
    Außeramtlicher Teil:     Mike Groß (V. i. s. d. P.)         Straßenausbaubeiträge               330-152
    Anzeigenteil:            Jan Gohlke
                                                                Straßenbeleuchtung                  330-151
    Erscheinungsweise:       monatlich,                         Straßenunterhaltung                 330-154
                             jeweils zum letzten Freitag
                             eines Monats, wird kostenlos       Tiefbau                             330-182
                             an alle erreichbaren Haushalte     Vollstreckung                       330-122 und 125
                             im Amtsbereich verteilt
    Auflage:                 9.800 Exemplare                    Wahlen/Organisation                 330-115
                                                                Winterdienst                        330-131
                                                                Wohngeldstelle                      330-141
                                                                zentrale Dienste                    330-117
                                                                zentraler Sitzungsdienst            330-112
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                              28. April 2017 • Woche 17      3
                                                                    Öffentliche Bekanntmachung

                                                                    Wirtschaftsplan 2017 und 5-jähriger
                                                                    Finanzplan 2017 - 2021
                                                                    der Grundstücksgesellschaft
                                                                    Stadt Schönberg mbH
                                                                    Der Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg
2. Satzung zur Änderung                                             mbH hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 der Wirtschaftsplan
der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Siemz                            2017 und den 5-jährigen Finanzplan 2017 bis 2021 genehmigt. Die
vom 12. April 2017                                                  Stadtvertretung Schönberg hat den Wirtschaftsplan 2017 und den
                                                                    5-jährigen Finanzplan 2017 bis 2021 der Grundstücksgesellschaft
Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land         Stadt Schönberg mbH am 16.03.2017 beschlossen.
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt-         Der Wirtschaftsplan 2017 und der 5-jährige Finanzplan 2017 - 2021
machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Be-         liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
schluss der Gemeindevertretung vom 7. März 2017 und nach            sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger
                                                                    Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 19 zu den
Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde
                                                                    Öffnungszeiten öffentlich aus.
des Landkreises Nordwestmecklenburg am 11. April 2017 nachfol-
gende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
                                                                    Schönberg, den 28.03.2017
Groß Siemz erlassen:
                                                                    gez. Götze
Artikel 1                                                           Bürgermeister
Die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Siemz vom 20. Januar
2015 wird wie folgt geändert:

Der § 5 erhält folgende Fassung:                                    Amt Schönberger Land                       Am Markt 15
„§ 5                                                                Der Amtsvorsteher                          23923 Schönberg
Ausschüsse
(1) Ein Hauptausschuss wird nicht gebildet.
                                                                    Allgemeinverfügung
(2) Folgender Ausschuss wird gem. § 36 Abs. 2 KV M-V gebildet:      zur Straßenumbenennung in der
                                                                    Gemeinde Groß Siemz im Ortsteil Klein Siemz
Name                 Aufgabengebiet
Finanzausschuss      Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Ge-       Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegege-
                     bühren, Beiträge und sonstige Abgaben          setzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) vom
                                                                    13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015
(3) Der Fachausschuss nach Abs. 2 setzt sich aus 5 Mitgliedern      (GVOBI. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und
                                                                    Ordnungsgesetzes M-V (SOG MV) in der Fassung der Bekannt-
zusammen. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können
                                                                    machung vom 09.05.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 246), zuletzt
auch weitere sachkundige Einwohner in den beratenden Aus-
                                                                    geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBI.
schuss berufen werden. Stellvertretende Mitglieder werden nicht
                                                                    M-V, S. 434) werden mit Beschluss der Gemeindevertretung der
gewählt.
                                                                    Gemeinde Groß Siemz vom 07.03.2017
(4) Die Sitzungen des Ausschusses nach Abs. 2 sind öffentlich,
§ 4 Abs. 2 gilt entsprechend.                                       1. folgende Straßen umbenannt:
(5) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprü-             a) die Dorfstraße im Ortsteil Klein Siemz
fungsausschuss gebildet. Der Ausschuss besteht aus 3 Mitglie-       		 Gemarkung: Klein Siemz
dern. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch       		 Flur: 1
weitere sachkundige Einwohner in den beratenden Ausschuss           		 Flurstücke: 00020/006
berufen werden. Stellvertretende Mitglieder werden nicht gewählt.   		 in den Straßennamen „Seestraße“
(6) Die Sitzungen des Ausschusses nach Abs. 5 sind nichtöffent-     		 diese Straßenumbenennung ist mit einer Neuordnung der
lich.“                                                                     Hausnummern verbunden. Die betroffenen Grundstücks-
                                                                           eigentümer erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Artikel 2                                                              b) die Hauptstraße im Ortsteil Klein Siemz
§ 10                                                                		 Gemarkung: Klein Siemz
In-Kraft-Treten                                                     		 Flur: 1
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach     		 Flurstücke: 00080/000
ihrer Bekanntmachung in Kraft.                                      		 in den Straßennamen „Niendorfer Straße“.
                                                                    2. Die Umbenennungen treten am 12.06.2017 in Kraft.
                                                                    3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung an-
Groß Siemz, den 12. April 2017
                                                                       geordnet.
gez. Berger                         (Dienstsiegel)
                                                                    Begründung:
Bürgermeister                                                       In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Irritationen und Miss-
                                                                    verständnissen bei der Postzustellung im betroffenen Bereich.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-       Auch die Leitstelle des Rettungsdienstes des Landkreises Nord-
vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5       westmecklenburg hat bereits auf die irreführende Straßen- und
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern          Hausnummernvergabe und die damit verbundenen Probleme bei
nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung    Rettungseinsätzen hingewiesen. Das Interesse der Allgemeinheit
nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht   an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum Zwe-
für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-        cke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeutsam wie
machungsvorschriften.                                               die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie Polizei,
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
4    28. April 2017 • Woche 17      		                                                                        Amt Schönberger Land
Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine schnelle       2. Die Umbenennungen treten am 12.06.2017 in Kraft.
und reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbesondere zur     3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung an-
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung          geordnet.
und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des Einzelnen, wie
Leben und Gesundheit, ist die Gemeinde Groß Siemz hier ihrer         Begründung:
Handlungspflicht nachgekommen.                                       In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Irritationen und Miss-
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß         verständnissen bei der Postzustellung im betroffenen Bereich.
§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom          Auch die Leitstelle des Rettungsdienstes des Landkreises Nord-
19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen      westmecklenburg hat bereits auf die irreführende Straßen- und
Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden     Hausnummernvergabe und die damit verbundenen Probleme bei
Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche Interesse   Rettungseinsätzen hingewiesen. Das Interesse der Allgemeinheit
liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Stra-      an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum Zwe-
ßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit an-           cke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeutsam wie
dere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände aktualisieren     die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie Polizei,
können. Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen         Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine schnelle
bei dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter         und reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbesondere zur
Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten          Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsät-        und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des Einzelnen, wie
zen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass            Leben und Gesundheit, ist die Gemeinde Groß Siemz hier ihrer
die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige            Handlungspflicht nachgekommen.
Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum        Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß
12.06.2017 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung         § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom
überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen           19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen
zum 12.06.2017 gegenüber dem Interesse der betreffenden Ein-         Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden
wohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten           Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche Interesse
Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder son-   liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Stra-
stigen Gründen.                                                      ßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit an-
                                                                     dere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände aktualisieren
Rechtsbehelfsbelehrung:                                              können. Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-           bei dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter
kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist          Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten
schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Schönberger Land, Der    Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsät-
Amtsvorsteher, Am Markt 15, 23923 Schönberg einzulegen. Ein          zen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass
Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der An-         die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige
ordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.      Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum
                                                                     12.06.2017 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung
Schönberg, den 03.04.2017
                                                                     überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen
                                                                     zum 12.06.2017 gegenüber dem Interesse der betreffenden Ein-
i. A. Surkamp
                                                                     wohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten
                                                                     Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder son-
                                                                     stigen Gründen.
Amt Schönberger Land                       Am Markt 15
Der Amtsvorsteher                          23923 Schönberg
                                                                     Rechtsbehelfsbelehrung:
Allgemeinverfügung                                                   Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-
                                                                     kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist
zur Straßenumbenennung in der Gemeinde
                                                                     schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Schönberger Land, Der
Groß Siemz im Ortsteil Lindow                                        Amtsvorsteher, Am Markt 15, 23923 Schönberg einzulegen. Ein
                                                                     Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der An-
Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegege-
                                                                     ordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.
setzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) vom
13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015
                                                                     Schönberg, den 03.04.2017
(GVOBI. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und
Ordnungsgesetzes M-V (SOG MV) in der Fassung der Bekannt-
                                                                     i. A. Surkamp
machung vom 09.05.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 246), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBI.
M-V, S. 434) werden mit Beschluss der Gemeindevertretung der
                                                                     Amt Schönberger Land                       Am Markt 15
Gemeinde Groß Siemz vom 07.03.2017
                                                                     Der Amtsvorsteher                          23923 Schönberg
1. folgende Straßen umbenannt:
                                                                     Allgemeinverfügung
   a) die Dorfstraße im Ortsteil Lindow
		 Gemarkung: Lindow                                                 zur Straßenumbenennung in der Gemeinde
		 Flur: 1                                                           Groß Siemz im Ortsteil Torisdorf
		 Flurstücke: 00042/007
		 in den Straßennamen „Im Rundling“                                 Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegege-
		 diese Straßenumbenennung ist mit einer Neuordnung der             setzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) vom
       Hausnummern verbunden. Die betroffenen Grundstücks-           13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015
       eigentümer erhalten einen entsprechenden Bescheid.            (GVOBI. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und
   b) die Hauptstraße im Ortsteil Lindow                             Ordnungsgesetzes M-V (SOG MV) in der Fassung der Bekannt-
		 Gemarkung: Lindow                                                 machung vom 09.05.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 246), zuletzt
		 Flur: 1                                                           geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBI.
		 Flurstücke: 00014/000                                             M-V, S. 434) werden mit Beschluss der Gemeindevertretung der
		 in den Straßennamen „Lindower Straße“.                            Gemeinde Groß Siemz vom 07.03.2017
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                28. April 2017 • Woche 17     5
1. folgende Straßen umbenannt:
    a) die Dorfstraße im Ortsteil Torisdorf
		 Gemarkung: Torisdorf
		 Flur: 1
		 Flurstücke: 00177/000
                                                                    Amt Schönberger Land                  Am Markt 15
		 in den Straßennamen „Rünzer Weg“                                 Der Amtsvorsteher                     23923 Schönberg
    b) die Hauptstraße im Ortsteil Torisdorf
		 Gemarkung: Torisdorf                                             Hinweise für die betroffenen Bürger und
		 Flur: 1                                                          Firmen in der Gemeinde Groß Siemz in den
		 Flurstücke: 00102/000, 00059/000, 00067/001, 00067/002
         und 00065/002
                                                                    Ortsteilen Klein Siemz, Lindow und
		 in den Straßennamen „Parkstraße“.                                Torisdorf zu den Allgemeinverfügungen
2. Die Umbenennungen treten am 12.06.2017 in Kraft.                 zur Straßenumbenennung
3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung an-
    geordnet.                                                       (siehe Rubrik Amtliche Bekanntmachungen)
                                                                    1. Wir weisen Sie darauf hin, die Änderungen des Straßennamens
                                                                        in den Dokumenten vornehmen zu lassen.
Begründung:
                                                                    2. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz
In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Irritationen und Miss-
                                                                        über Personalausweise sind die Inhaber eines Passes oder Per-
verständnissen bei der Postzustellung im betroffenen Bereich.           sonalausweises verpflichtet, ihre Personalausweisdokumente
Auch die Leitstelle des Rettungsdienstes des Landkreises Nord-          unverzüglich der Ausweisbehörde vorzulegen, wenn sich ihre
westmecklenburg hat bereits auf die irreführende Straßen- und           Anschrift geändert hat. Die Umschreibungen sind gebührenfrei.
Hausnummernvergabe und die damit verbundenen Probleme bei           3. Die Einwohner an den genannten Straßen werden gebeten
Rettungseinsätzen hingewiesen. Das Interesse der Allgemein-             nach Veröffentlichung im Amtsblatt die Änderungen im Ein-
heit an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum          wohnermeldeamt vornehmen zu lassen. Falls es Ihnen nicht
Zwecke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeut-             persönlich möglich ist die Dokumente ändern zu lassen, können
sam wie die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie        dies auch Personen für Sie erledigen, denen Sie zu diesem
Polizei, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine          Zweck eine Vollmacht ausgestellt haben.
schnelle und reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbe-     4.  Unser  Einwohnermeldeamt in der Amtsverwaltung in der Das-
sondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit          sower   Straße 4 in 23923 Schönberg hat folgende Öffnungs-
                                                                        zeiten:
und Ordnung und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des
                                                                        Montag von         09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Einzelnen, wie Leben und Gesundheit, ist die Gemeinde Groß
                                                                        Dienstag von       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Siemz hier ihrer Handlungspflicht nachgekommen.                     		                     14:00 bis 18:00 Uhr
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß            Mittwoch von       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom             Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen     		                     14:00 bis 18:00 Uhr
Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstrei-              Freitag           geschlossen
tenden Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche     5. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde (Landkreis Nordwestmeck-
Interesse liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet,         lenburg, Straßenverkehrsamt, Langer Steinschlag 4, 23936
die Straßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen,                Grevesmühlen) besteht für den Halter eines Fahrzeuges die
damit andere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände              Verpflichtung, seine neue Anschrift in den Papieren unverzüg-
aktualisieren können.                                                   lich ändern zu lassen.
Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen bei            6.  Eine  Benachrichtigung von uns erhalten unter anderem:
                                                                        - Finanzamt Wismar
dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter
                                                                        - Amtsgericht Wismar (Grundbuchamt)
Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten
                                                                        - Landesamt für Innere Verwaltung
Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsät-
                                                                        - Bezirksschornsteinfeger
zen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass               - Integrierte Leitstelle Schwerin
die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige               - Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern
Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum           - Abfallwirtschaftsbetrieb Nordwestmecklenburg
12.06.2017 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung            - Landkreis Nordwestmecklenburg Fachdienst Kataster und
überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen                   Vermessung
zum 12.06.2017 gegenüber dem Interesse der betreffenden                 - Deutsche Telekom AG
Einwohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der                 - E.ON edis AG Regionalbereich Nord-Mecklenburg
alten Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder
sonstigen Gründen.
                                                                    Öffentliche Bekanntmachung
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-          Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des
kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist         Rechnungsprüfungsausschusses vom
schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Schönberger Land,
                                                                    07.03.2017 über die Prüfung des Jahresab-
Der Amtsvorsteher, Am Markt 15, 23923 Schönberg einzulegen.
Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen            schlusses 2012 der Gemeinde Selmsdorf
der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende        Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Selmsdorf zum
Wirkung.                                                            31.12.2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des
                                                                    Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus-
Schönberg, den 03.04.2017                                           schuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst
                                                                    und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die
i. A. Surkamp                                                       Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
6    28. April 2017 • Woche 17      		                                                                       Amt Schönberger Land
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am             §1
07.03.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung Selmsdorf die        Geltungsbereich
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 für den Zeitraum vom        Die Wahlwerbesatzung gilt für die Werbung für politische Zwe-
1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der Gemeinde Selmsdorf          cke auf Werbeträgern (Wahlwerbung) in der Stadt Dassow und
in der Fassung vom 23.02.2017 zu empfehlen. Der Bestätigungs-       ihren Ortsteilen während der Wahlkampfzeit vor Wahlen und vor
vermerk und der Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2012         Abstimmungen (Volks- und Bürgerentscheide) sowie für Informa-
wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.03.2017        tionsstände anlässlich von Wahlen und Abstimmungen.
bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht zum Jahresab-           §2
schluss 2012 der Gemeinde Selmsdorf werden hiermit öffentlich       Begriffsbestimmungen
bekannt gemacht.                                                    2.1 Wahlkampfzeit
Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsicht-    Plakate und ähnliche Ankündigungsmittel sind, soweit sie für Be-
nahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage       rechtigte gemäß Punkt 2.2. zutreffen, nur innerhalb der Wahl-
in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,      kampfzeit zulässig. Mit Plakaten dürfen nur diejenigen Parteien,
Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten öf-        Organisationen, Wählervereinigungen und Einzelbewerber wer-
fentlich aus.                                                       ben, die für die jeweilige Wahl auch tatsächlich Wahlvorschläge
                                                                    eingereicht haben. Die Wahlkampfzeit beginnt frühestens 2 Monate
Schönberg, den 04.04.2017                                           vor dem Wahltag und endet mit diesem.
                                                                    Die Anbringung von Wahlwerbung wird ab 8 Wochen vor dem
gez. Lenschow                                                       Wahltag zugelassen.
Amtsvorsteher
                                                                    2.2 Berechtigte
                                                                    Berechtigte Sondernutzer im Sinne dieser Satzung sind politische
Öffentliche Bekanntmachung                                          Parteien, politische Organisationen und Wählervereinigungen, die
                                                                    in der Gemeindevertretung, Kreistag, Landtag M-V, im Deutschen
Tätigkeitsbericht 2016                                              Bundestag oder Europäischen Parlament vertreten sind sowie Trä-
des Rechnungsprüfungsausschusses                                    ger von Wahlvorschlägen für die jeweils anstehenden Wahlen zu
des Amtes Schönberger Land                                          den genannten Parlamenten bzw. der Gemeindevertretung sowie
                                                                    diese und zugelassene Einzelbewerber zum Bürgermeister der
für die Gemeinde Selmsdorf                                          Stadt Dassow und Initiatoren von Volks- und Bürgerentscheiden
                                                                    sowie alle weiteren Vereinigungen oder Gruppierungen, die zum
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land
                                                                    Inhalt des Volks- oder Bürgerentscheides Stellung nehmen wollen.
hat gegenüber der Gemeinde Selmsdorf einen Tätigkeitsbericht
                                                                    Berechtigte sind auch Personen, die im Auftrag der vorgenannten
für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt. Der entsprechende Tätig-
keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am       Parteien, politischen Organisationen und Wählervereinigungen
30.03.2017 zur Kenntnis gegeben.                                    sowie von Trägern von Wahlvorschlägen politische Informations-
Der Tätigkeitsbericht 2016 des Rechnungsprüfungsausschusses         stände anlässlich von Wahlen zur Stadtvertretung Dassow, dem
des Amtes Schönberger Land für die Gemeinde Selmsdorf wird          Landtag M-V, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen
hiermit öffentlich bekannt gemacht.                                 Parlament aufstellen.
Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der
Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung         2.3 Werbeträger
des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorder-       Werbeträger sind Stell-, Hänge- und Großflächenplakatschilder.
haus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.               Sie dienen der Aufnahme von Werbeplakaten und sollen aus wit-
                                                                    terungsbeständigem Material bestehen. Die Plakate bzw. Werbe-
Schönberg, den 04.04.2017                                           träger dürfen die Größe DIN A1 nicht überschreiten.

gez. Lenschow                                                       2.4 Informationsstände anlässlich von Wahlen
Amtsvorsteher                                                       Informationsstände im Sinne dieser Verfahrensregelung sind mo-
                                                                    bile Stände mit einer Größe von max. 3m2, die Berechtigte nach
                                                                    2.2 zum Zwecke der Information über Wahlziele und Kandidaten
                                                                    aufstellen.
Satzung der Stadt Dassow
                                                                    §3
zur Verfahrensweise über die Werbung für                            Anforderungen an die Wahlwerbung
politische Zwecke auf öffentlichen Straßen                          1. Durch die Art der Aufstellung oder Anbringung der Plakate bzw.
während der Wahlkampfzeit                                              Werbeträger darf die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs
                                                                       nicht behindert oder gefährdet werden.
(Wahlwerbesatzung) vom 28. März 2017                                2. Die Anbringung an Masten, Bäumen, Straßenlaternen, Hin-
Aufgrund der § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der          weisschildern und Bushaltestellen ist nicht erlaubt.
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206),     3. Folgende Werbeträgerstandorte werden für die Stadt Dassow
zuletzt geändert durch Artikel 466 der Verordnung vom 31. 08 2015      und Ortsteilen festgelegt:
(BGBl. I S. 474), der §§ 22, 23 und 24 des Straßen- und Wegege-        Dassow:
setzes MV (StrWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom            - Kreuzung B 105/Lübecker Straße (Anlage 1)
13. Juni 1993 (GVOBl. M-V 1193 S. 42), zuletzt geändert durch          - Kreuzung B 105/Einfahrt Gewerbegebiet (Anlage 2)
Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436), der § 21 a des        Harkensee:
Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern                  - Kreuzung Straße der Freundschaft (Anlage 3)
(Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16.
Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert              Pötenitz:
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V             - Kreuzung K3/Hufschlag (Anlage 4)
S. 573) sowie § 5 der Kommunalverfassung für das Land M-V (KV          Je Werbeträgerstandort in der Stadt Dassow und in den ange-
M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) hat die Stadt-         gebenen Ortsteilen steht jedem Berechtigten eine Fläche von
vertretung Dassow am 14. März 2017 folgende Satzung erlassen:          2 m2 zur Verfügung.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                28. April 2017 • Woche 17       7
4. Werbung in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrs-           §8
   einrichtungen ist unzulässig. Werbeträger und Plakate, die        Haftung
   Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen ver-       Der Antragsteller und/oder Aufsteller ist für eine ordnungsgemäße,
   wechselt werden oder deren Wirkung beeinträchtigen können,        verkehrssichere Anbringung und für die fristgerechte Entfernung
   dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo      der Werbeträger verantwortlich. Sie haften für alle Schäden, die
   sie sich auf den Verkehr auswirken können, insbesondere in        durch das Aufstellen oder im Zusammenhang mit dem Aufstellen
   Sichtdreiecken von Straßen und Kreuzungen.                        der Werbeträger oder deren zeitweiligen Verbleiben im öffentlichen
5. Werbeanlagen dürfen das Passieren des Gehweges nicht be-          Straßenraum entstehen, gesamtschuldnerisch. Sie haben die Stadt
   hindern. Die Forderung besteht auch an aufgestellte Werbe-        Dassow von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
   elemente im Fußgängerbereich.
6. Für Beschädigungen, die durch das Anbringen der Plakate           §9
   bzw. Werbeträger entstehen, ist durch den Werbenden die           Ordnungswidrigkeiten
   volle Haftung zu übernehmen.                                      Verstöße gegen die Satzungsregelungen stellen eine Ordnungs-
7. Plakate und Werbeträger dürfen in der gesamten Wahlzeit nicht     widrigkeit gemäß § 61 Straßen- und Wegegesetz des Landes
   angebracht werden                                                 Mecklenburg-Vorpommern dar und können mit einer Geldbuße
   - vor Kindertagesstätten und Hort                                 geahndet werden.
   - vor Schulen, Kirchen und Friedhöfen
Am Wahltag dürfen Werbeträger darüber hinaus nicht angebracht        § 10
werden in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden          Inkrafttreten, Außerkrafttreten
sowie unmittelbar vor dem Zugang zu diesen Gebäuden. Bereits         Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
angebrachte Werbeträger sind zu entfernen.                           in Kraft.
Werbungen sind 14 Tage nach Ablauf der Wahlkampf- bzw. Wer-
bezeit oder des angekündigten Ereignisses ordnungsgemäß und          Dassow, den 28.03.2017
vollständig inkl. der Befestigungselemente zu entfernen. Ansonsten
wird die Stadt Dassow diese am 15. Tag kostenpflichtig beseitigen.   gez. Pahl                            Siegel
                                                                     Erste stellv. Bürgermeisterin
§4
Genehmigungspflicht                                                  Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
Die Errichtung und Aufstellung von Plakaten und Werbeträgen im       vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der
Geltungsbereich bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die       Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Stadt Dassow, wenn deren Errichtung nicht bereits nach anderen       nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
Vorschriften genehmigungspflichtig ist.                              nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
Anträge auf Erlaubnis sind rechtzeitig, mindestens fünf Tage vor     nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Be-
dem geplanten Ausbringen an das Schönberger Land, FB III Bau-        kanntmachungsvorschriften.
und Ordnungswesen, Am Markt 15 in 23923 Schönberg einzurei-
chen. Die Erlaubnis kann befristet oder mit Auflagen verbunden
werden.
                                                                      Tag der offenen Tür
§5
Erlaubnisversagung                                                    Die Gemeinde und die Freiwillige Feuerwehr Menzendorf la-
Die Erlaubnis ist zu versagen,                                        den zur Besichtigung des neuen Fahrzeuges bei Kaffee und
- wenn überwiegend öffentliches Interesse dies erfordert, z. B.       Kuchen ein.
   wenn durch die Aufstellung von Werbung oder deren Häu-
   fung eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit        Wann?        Samstag, 6. Mai 2017
   und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch      Beginn?      15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
   Bedingungen und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann,         Wo?          Feuerwehrgerätehaus
   oder
- wenn wegen der Art des Werbeträgers oder durch die Art und
   Weise seiner beabsichtigten Aufstellung oder Anbringung eine
   Beschädigung der öffentlichen Straße nicht ausgeschlossen
   werden kann.                                                        Dann geht´s an den See zum

Die Versagung der Erlaubnis wird dem Antragsteller durch Be-
scheid schriftlich mitgeteilt.

§6
                                                                                       Maifeuer
                                                                       Bei heißen oder kalten Getränken sowie Deftigem vom
Beseitigung von Werbeträgern
                                                                       Grill ist ein ausgiebiger „Klönsnack“ am großen Lagerfeuer
Ohne Erlaubnis aufgestellte Informationsstände bzw. Werbeträger
                                                                       angesagt.
oder nicht ordnungsgemäß angebrachte sowie nicht innerhalb der
                                                                       Alle Bürger der Gemeinde sind dazu herzlich eingeladen!
vorgenannten Fristen entfernte Werbeträger können im Wege
                                                                       Bei schlechtem Wetter findet das Lagerfeuer am Feuerwehr-
der Ersatzvornahme oder bei Gefahr im Verzuge im Wege der
                                                                       gerätehaus statt.
unmittelbaren Ausführung durch die Stadt Dassow beseitigt und
im amtlichen Gewahrsam genommen werden.
Die Kosten der Ersatzvornahme oder unmittelbaren Ausführung
bemessen sich am tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die Be-
seitigung unerlaubt angebrachter Werbeträger bzw. Informations-
stände und werden mittels Kostenbescheid erhoben.

§7
Gebühren und Kosten
Sondernutzungen öffentlicher Straßen, die ausschließlich politi-
schen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
8     28. April 2017 • Woche 17       		                                                                              Amt Schönberger Land

 Der Bürgerbeauftragte kommt nach Schönberg
 Anmeldungen für den Sprechtag sind jetzt möglich
 Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, wird am 30. Mai 2017 einen Sprechtag in Schönberg
 durchführen. Er wird sich vor Ort den Fragen der Bürger stellen und Anregungen, Bitten und Beschwerden entgegen nehmen. Um
 Wartezeiten zu vermeiden, bittet er um telefonische Anmeldung über sein Büro in Schwerin, Telefon 0385 5252709. Der Sprechtag
 findet in der Plamberghalle, Rudolf-Hartmann-Straße 2 a, Schönberg, statt.
 Der Bürgerbeauftragte kann helfen, wenn es Probleme mit der öffentlichen Verwaltung im Land gibt und Rechte der Bürger verletzt
 wurden oder zu wahren sind. Er und seine Mitarbeiter beraten und unterstützen auch in sozialen Angelegenheiten.
 Im persönlichen Gespräch beim Sprechtag lassen sich Anliegen oft leichter und besser darlegen. Der Bürgerbeauftragte prüft dann,
 unterstützt von den Fachleuten seines Teams, ob und wie Unterstützung und Hilfe gegeben werden können.
 Hilfreich ist es, wenn Unterlagen - wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden - zum Termin mitgebracht werden.
 Der Bürgerbeauftragte ist vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern gewählt und in der Ausübung seines Amtes unabhängig. Nicht
 tätig werden darf er in privatrechtlichen Angelegenheiten, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer
 gerichtlichen Entscheidung begehrt wird.
 Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone, ausgebildeter Jurist, ist seit dem 1. März 2012 im Amt und führt regelmäßig Sprechtage im
 ganzen Land durch.

 GEMEINDE LÜDERSDORF
 Der Bürgermeister

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
wenn ich diesen Gruß mit einem Rückblick auf die vergangenen             Fahrzeug dann kurzfristig abgeholt werden kann (wenn Sie diese
Wochen an Sie richte, liegen nun die Ostertage gerade hinter uns.        Zeilen lesen, wird das Fahrzeug hoffentlich schon eingetroffen sein).
Für die Schulkinder hieß das auch Ferien. Ganz typisch für den April     Zudem ist in Sachen Gerätehausneubau FF Lüdersdorf am Stand-
gab es sonnige Stunden, aber auch ein paar kräftige Hagelschauer         ort Wahrsow zwischenzeitlich die baufachliche Prüfung durch den
und auch Schneeregen. Viele ließen es sich aber nicht nehmen,            Landkreis erfolgt – ohne Beanstandung, d.h. auch aus dieser Warte
eines der örtlichen Osterfeuer zu besuchen. So hatten wieder die         ist das Vorhaben in Ordnung. Nun steht noch die Entscheidung des
Wehren in Herrnburg und Lüdersdorf mit ihren Fördervereinen einiges      Innenministeriums MV über die beantragte ‚Sonderbedarfszuwei-
vorbereitet, dass es gemütliche Stunden rund um das Feuer geben          sung‘ aus; insoweit bin ich zuversichtlich. Um die Einsatzsituation für
konnte. Hier möchte ich einmal den vielen Helfern und Organisatoren      die Kameraden in Schattin zumindest vorerst etwas zu verbessern,
danken, ohne die solche Dorffeste nicht gelingen. Dies gilt auch für     wird ein Container für die Einsatzbekleidung, möglichst mit Sanitär-
die alljährliche Dorfputzaktion, die pünktlich am 1. April, dem ersten   trakt beschafft. Dieser soll auf dem von der Gemeinde erworbenen
Sonnabend des Monats, - nun schon zum 19. Male - durchgeführt            Grundstück in der Ortsmitte Schattin, neben dem kleinen Geräteh-
werden konnte. In diesem Jahr standen erstmals zwei Sammelcon-           aus, installiert werden. Die Einzelabstimmungen hierzu zwischen
tainer für unsere Gemeinde bereit - und das Sammelergebnis zeigte,       Amt und Ortswehrführer Olaf Abel sind im Gange.
es hat sich gelohnt, die Container waren voll. Mit dem Wetter hatten     In Sachen ‚Wohnbauprojekt Ehemaliges Kasernengelände
wir Glück, und besonders habe ich mich gefreut, dass mit gut 70          Wahrsow‘ gibt es zu berichten, dass nach Abschluss des ange-
Helfern, verteilt über die Dörfer, doch mehr mitgemacht haben als        passten sogenannten Städtebaulichen Vertrages nun auch der
sonst. Besonders aktiv waren wiederum die Jägerschaften Herrn-           Grundstückskaufvertrag über die gemeindliche Restfläche (vorma-
burg und Schattin, in diesem Jahr dann auch die aus Lüdersdorf/          liges AWT-Unterrichts-Gebäude unserer Regionalen Schule) abge-
Wahrsow, die genau wussten, in welchen Feld- oder Waldzufahrten          schlossen wurde. Nun stehen die Abrissarbeiten des Altbestandes
‚Privatsperrmüll‘ entsorgt worden war. Treue Helfer sind seit Jahren     an. Angestrebt ist es weiterhin, die Verfügbarkeit der Grundstücke
auch die Jugendwehren Palingen und Schattin jeweils mit ihren            zum Jahreswechsel 2017/2018 ‚hinzukriegen‘. Voranfragen bzw.
Jugendwarten und weiteren Kameraden, wie auch die Herrnburger            Reservierungswünsche werden bereits rege - natürlich auch online
mit ihren jüngeren Kameraden. Mit dabei waren auch Angehöri-             - an die CD Deutsche Eigenheim AG, Berlin, gestellt.
ge des Fanfarenzugs Lüdersdorf sowie der Landwirtschaftsbetrieb          Abschließend muss ich mich wieder mit einer Bitte oder auch einem
Lüdersdorf, dazu viele, auch neue Mitbürger mit Kindern, die den         Appell an Sie richten, nachdem einige besorgte Anwohner diesbe-
öffentlichen Aufrufen mitzumachen gefolgt waren. Allen möchte ich        züglich auf mich zukamen: Es geht noch einmal um die rücksichts-
an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das kräftige Zupacken         volle Einhaltung von Ruhezeiten etwa beim Rasenmähen, aber
danken. Gemeinsam schmeckte dann Wurst vom Grill, viel Sprudel           auch bei sonstigen lärmintensiven Garten- und Außenarbeiten.
gegen den Durst und auch einige Flaschen Bier. Im nächsten Jahr          Angesichte der engen Wohnbebauung in den Neubaugebieten
                                                                         Herrnburgs und Wahrsows belasten solche Arbeiten die Nachbar-
soll es Wildschwein geben, versprach ein Lüdersdorfer Jägersmann.
                                                                         schaft doch sehr, nicht nur die älteren Mitbürger in der Mittagsruhe,
Aus den gemeindlichen Gremien wie auch der Abstimmungsarbeit
                                                                         auch unsere Jüngsten sind davon oft betroffen. Vielleicht stimmt
‚im Hintergrund‘ d.h. teils aus der Zuarbeit anderer Stellen, gibt
                                                                         man sich mit den Nachbarn ab, wenn besondere Arbeiten anliegen,
es zu berichten: erfreulicherweise hat es recht rasch mit der Er-
                                                                         man im Garten etwas baggern oder bohren möchte, was letztlich
satzbeschaffung eines (gebrauchten) Löschfahrzeugs LF 8 für die
                                                                         doch dem gedeihlichen Miteinander dient.
Kameraden der Lüdersdorfer Wehr geklappt. Das Altfahrzeug war
                                                                         In diesem Sinne grüße ich Sie mit einem Blick nach vorn in den
zuletzt wiederholt wegen Mängeln ausgefallen, so dass es nunmehr
                                                                         ‚Wonnemonat Mai‘: Vielleicht sehen wir uns bei einer der schönen
– auch im Hinblick auf den bereits in den Vorjahren angefallenen
                                                                         Aktivitäten in unserer Gemeinde: Maibaumstellen in Schattin auf
Reparaturaufwand – wirtschaftlicher erschien, sich um ein Ersatz-
                                                                         der Dorfwiese, Heidelauf des SF Herrnburg, Kunst und Weingenuss
fahrzeug zu kümmern, so die fachliche Empfehlung des Amtes. Ich
                                                                         im Kirchengemeindezentrum Herrnburg, um nur einige zu nennen.
habe sodann nach Vorabstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden
                                                                         Lassen Sie es sich gut gehen - bei schöner Frühlingssonne und
eine entsprechende Eilentscheidung getroffen, die inzwischen um-
                                                                         schon jetzt viel Freude bei Ihren kommenden Unternehmungen!
gesetzt wird. Hierzu haben sich der Gemeindewehrführer Michael           Dies wünscht Ihnen herzlich
Schinke mit dem Ortswehrführer Sven Steinberg und weiteren
Kameraden bei der Fachfirma vor Ort ein Bild von dem Fahrzeug            Ihr
gemacht, so dass der Kaufvertrag amtsseitig abgewickelt und das          Erhard Huzel, Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
Amt Schönberger Land		   28. April 2017 • Woche 17   9
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2017. - Amt ...
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Bericht des Bürgermeisters                                           Volkskundemuseum
der Stadt Schönberg                                                  in Schönberg e. V.
Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,                              ab 20.05.2017
ich hoffe Sie hatten trotz des missliebigen meteorologischen Zu-     Freilichtanlage
standes ein schönes Osterfest.                                       „Bechelsdorfer Schulzenhof“ ab 02.05.2017
Ich habe mich gefreut, dass am ersten Wochenende im April
ca. 100 Helfer dem Aufruf zum Frühjahrsputz in unserer Stadt         Öffnungszeiten
gefolgt sind. Rund eine Tonne Müll wurde gesammelt und abtrans-      Dienstag            13:00 - 18:00 Uhr
portiert. Dabei sind nicht die zahlreichen Säcke und Schubkarren-    Mittwoch            11:00 - 18:00 Uhr
ladungen enthalten, die durch die Mitglieder der TSG aufgelesen
                                                                     Donnerstag          11:00 - 18:00 Uhr
und in den Glascontainern entsorgt wurden. Allen Beteiligten, dem
                                                                     Samstag             13:00 - 18:00 Uhr
Badeteichverein, der TSG, dem DRK-Ortsverein und der Was-
                                                                     sowie nach Voranmeldung
serwacht, dem FC Schönberg 95 und der Feuerwehr gilt mein
Dank ebenso wie der Kaffeerösterei Fehling und allen anderen,
die Flagge für eine saubere Stadt gezeigt haben.
Bei einem Gang durch unsere Stadt haben Sie sicher bemerkt,          Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V.
dass die Sanierung des Gebäudes Am Kalten Damm 1 fast abge-
                                                                     Feldstraße 28, 23923 Schönberg,
schlossen ist. Die ersten Bewohner haben ihr Domizil bereits in
                                                                     Tel. 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de
diesem sanierten Gebäude bezogen.
                                                                     gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM
Wer aufmerksam hin sieht wird auch erste Anzeichen von Ver-
änderungen an dem Haus Am Markt 13 festgestellt haben. Der
                                                                     Öffnungszeiten:
neue Eigentümer beginnt mit der Sanierung des Anwesens. Wenn
                                                                     Dienstag                 14:30 - 18:00 Uhr
dieses Vorhaben beendet ist, sieht unser Marktplatz richtig schön
                                                                     Mittwoch:                09:30 - 13:30 Uhr
aus. Sie werden jetzt anmerken, dass das „Hotteletsche Haus“
                                                                     Donnerstag:              14:30 - 18:00 Uhr
noch zu sanieren wäre. Ich bin überzeugt, dass damit auch noch
in diesem Jahr begonnen wird.                                        Freitag:                 14:30 - 18:00 Uhr
Im Bauhofsgang können vorbereitende Arbeiten für die Bebau-          1. Samstag im Monat:     11:00 - 15:00 Uhr
ung eines Grundstückes unschwer erkannt werden. Auch wird
ein neues Haus errichtet.
Über den weiteren Werdegang der Planungen für Wohnbaugebiete,        Weitere Veranstaltungen Senioren der Stadt
die in Gang gesetzt wurden, werde ich Sie auf dem Laufenden          Schönberg
halten.
In der Woche vor Ostern feierte die HEM-Tankstelle den 25. Jah-      Datum                  Veranstaltung         Veranstalter
restag ihres Bestehens. Der Familie Plescher - den Betreibern -      Jeden Donnerstag       14:00 - 15:00 Uhr     Senioren der
möchte ich an dieser Stelle zu diesem Firmenjubiläum ganz herzlich                          Seniorensport - in    Stadt Schönberg
gratulieren. Auch ich habe an Hand dieses Jubiläums festgestellt,                           „Rudis Kl. Volkshaus“
dass man kaum merkt wie schnelllebig unsere Zeit ist.
Noch 2 Wochen und wir schreiben den Monat Mai. Am 1. Tag
des Monats findet traditionsgemäß der „Tag der offenen Tür“ bei      Weitere Sportangebote in der Palmberghalle
unserer Feuerwehr statt.
Am 20.05.2017 wird das Volkskundemuseum wieder eröffnet und          Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitma-
dann mit seiner Außenstelle, dem Bechelsdorfer Schulzenhaus,         chen!
wieder für jedermann zugänglich sein. Ich meine, dass sind zwei
Ereignisse, die man sich nicht entgehen lassen sollte.               Montag     16:00 - 17:00 Uhr                 Rückentraining
Im Mai werden wir auch wieder die Ortsteile begehen - den Termin     		                                           (mit Reha-
geben wir rechtzeitig bekannt.                                       		                                           Verordnung)
Rechtzeitig vor den Bundestagswahlen im September werden                        17:30 - 18:30 Uhr                 Rückentraining
wir auch wieder die Kandidaten, die unseren Wahlkreis vertreten                 19:00 - 20:00 Uhr                 Bauch-Beine-Po
sollen zu einem Wählerforum einladen.                                Montag     19:00 - 21:00 Uhr                 Badminton
                                                                     Dienstag   19:00 - 20:00 Uhr                 Fatburner
Ich wünsche Ihnen ein schönes Frühjahr.                              Mittwoch   16:00 - 16:45 Uhr                 Rückentraining
                                                                     		                                           (mit Reha-
Ihr Bürgermeister                                                    		                                           Verordnung)
Lutz Götze                                                           Mittwoch   19:00 - 22:00 Uhr                 Badminton
                                                                     Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr                 Rückentraining

                                                                     Angebote des Vereins
                                                                     „Jugend und Freizeit“ e. V.
                                                                     immer montags     20:00 - 22:00 Uhr          Volleyball
Veranstaltungskalender                                               nur im Sommer     19:00 - 20:30 Uhr          Fußball auf
der Stadt Schönberg Mai 2017                                         montags 		                                   dem Sportplatz in
                                                                     		                                           der Amtsstraße)
Datum        Veranstaltung                    Veranstalter           immer mittwochs   19:00 - 20:30 Uhr          Fußball
01.05.2017   Tag der offenen Tür              FFW Schönberg           		                                          (im Sommer auf
ab 11:00 Uhr                                                         		                                           dem Sportplatz in
20.05.2017   Eröffnung Volkskunde-            Verein Volkskun-       		                                           der Amtsstraße)
11:00 Uhr    museum                           demuseum in            immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr          Badminton
		                                            Schönberg e. V.                          20:00 - 22:00 Uhr          Volleyball
Amt Schönberger Land		                                                                           28. April 2017 • Woche 17        11
Veranstaltungen                                                    Angebote
der DRK-Familienbildungsstätte                                     des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V.
Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522,           (Informationen: Klaus Tietze: 0174 9775630)
Fax: 03881 2413
Wochentag   Uhrzeit Veranstaltungsort        Veranstaltung         Dienstag      Fußball für Erwachsene          19:00 - 21:00 Uhr
montags     15:00 - Schönberg                Osteoporose-          Mittwoch      Fußball                         ab 17:00 Uhr
            16:00   Gymnastikraum der        gymnastik                           für Kinder 10 - 14 Jahre
		Palmberghalle                                                    Mittwoch      Fitness und Gymnastik           19:00 - 20:00 Uhr
            16:30 - Schönberg                Osteoporose-                        für Frauen
            17:30   Gymnastikraum der        gymnastik             Mittwoch      Badminton allgemein             20:00 - 21.30 Uhr
		Palmberghalle                                                    Donnerstag    Fußball für Erwachsene          19:00 - 21:00 Uhr
            18:30 - Schönberg                Hatha-Yoga            Donnerstag    Volleyball allgemein            20:15 - 21:45 Uhr
            20:00   Gymnastikraum der
		Palmberghalle
dienstags   17:30 - Schönberg                Wirbelsäulen-         Angebote des Bushido Sportverein
            18:30   Katharinenhaus           gymnastik
            18:30 - Schönberg                Hatha Yoga            Wahrsow e. V.
            20:00   Katharinenhaus
                                                                   Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle
donnerstags 18:00 - Schönberg                Fit ab 40
                                                                   Wahrsow:
            19:00   Palmberghalle
                                                                   Judo
                                                                   Montag            17:00 - 18:00 Uhr für Kinder vom 5. bis
Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins                                		                                  zum 6. Lebensjahr
                                                                   Montag            17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis
immer montags                                                      		                                  zum 12. Lebensjahr
18:00 - 19:00 Uhr  Schwimmen lernen       Lübeck                   Montag            18:30 - 20:00 Uhr für Jugendliche ab
                   für Kinder             Schwimmhalle in          		                                  dem 13. Lebensjahr
		                                        Kücknitz (1 Bahn)        		                                  und Erwachsene
19:00 - 20:00 Uhr Rettungsschwimmer-      Lübeck                   Mittwoch          17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis
                   training für Kinder,   Schwimmhalle in          		                                  zum 12. Lebensjahr
                   Jugendliche u. Erw.    Kücknitz (2 Bahnen)      jeweils am        20:00 - 21:30 Uhr „offene Matte“ für
immer mittwochs                                                    letzten Freitag 		                  Jugendliche
14-täglich         DRK-Juniorretter       in Wahrsow,
                                                                   im Monat                            ab 16 Jahre und
17:30 - 19:00 Uhr		                       Hauptstr. 20
                                                                   		                                  Erwachsene
		                                        (an der Schule)
                                                                   Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen
                                                                   Montag:        16:00 - 17:00 Uhr   für 1- und 2-jährige
Veranstaltungskalender
                                                                   		                                 Kleinkinder und
der Gemeinde Lüdersdorf im Mai 2017                                               17:00 - 18:00 Uhr   für 3- bis 5-jährige
Sie wissen noch nicht was der Mai für Sie bereit hält?             		                                 Kinder
Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen
in Lüdersdorf!                                                     Bodyforming
                                                                   Montag      18:05 - 18:55 Uhr            für Jugendliche und
immer dienstags                                                    		                                       Erwachsene
Treff der Singegruppe „HARMONIE“
Wo?                  Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg     Hatha-Yoga
Wann?                17:00 - 19:00 Uhr                             Montag          19:00 - 20:15 Uhr
Veranstalter:        Seniorenclub
                                                                   FACTS
immer mittwochs
                                                                   Mittwoch        18:00 - 19:00 Uhr und
Skatnachmittag
Wo?                 Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg                      19:00 - 20:00 Uhr
Wann?               14:00 Uhr
Veranstalter:       Seniorenclub                                   Taekwondo
                                                                   Dienstag   18:30 - 19:30 Uhr             für Kinder
Donnerstag, 04.05. u. 18.05.                                                  19:30 - 20:30 Uhr             für Jugendliche und
Spielenachmittag                                                   		                                       Erwachsene
Wo?                 Seniorenclub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg      Donnerstag 18:30 - 19:30 Uhr             für Kinder
Wann?               14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                                                                              19:30 - 20:30 Uhr             für Jugendliche und
Veranstalter:       Seniorenclub
                                                                   		                                       Erwachsene
Mittwoch, 10. Mai   Seniorentreff - kostenlose Information üer
                    Pflegevorsorge bekommen Sie von der Sozi-      Turnen, Akrobatik und Zirkus
                    alberaterin, Frau Klimt vom Pflegestützpunkt   Donnerstag     16:30 - 18:00 Uhr
                    Nordwestmecklenburg
                    Anmeldung erforderlich!                        Zumba
                                                                   Donnerstag      18:00 - 19:00 Uhr        für Erwachsene
An den Spielnachmittagen können nicht nur Mitglieder des Seni-
orenclubs teilnehmen, es sind auch NICHTMITGLIEDER herzlich        Weitere Informationen auf unserer Homepage
willkommen.                                                        www.bsv-wahrsow.de
12     28. April 2017 • Woche 17     		                                                                       Amt Schönberger Land
Angebote des Sport und                                               Unsere wöchentlichen Angebote:
                                                                     Montag
Freizeit Herrnburg e. V.                                             14:00 - 17:00 Uhr  Gedächtnistraining
Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de             14:00 - 17:00 Uhr  Töpfern
                                                                     19:00 - 21:00 Uhr  Yoga
Sporthalle an der Grundschule Herrnburg                              Dienstag
Montag:                                                              14:00 - 17:00 Uhr  Seniorenkaffee
16:30 - 18:00 Uhr   Zirkus                                           14:00 - 17:00 Uhr  Krabbelgruppe
19:00 - 22:00 Uhr   Tischtennis                                      Mittwoch
Dienstag:                                                            14:00 - 17:00 Uhr  Seniorengymnastik
15:45 - 16:30 Uhr    Turnen Kinder 2 - 4 Jahren                      Donnerstag
16:30 - 17:15 Uhr    Kinderturnern                                   14:00 - 17:00 Uhr  Spielenachmittag
10:00 Uhr            Nordic Walking
18:45 - 19:45 Uhr    Zumba                                           Jeden 1. Dienstag im Monat um 9:30 Uhr laden wir zum Früh-
20:00 - 22:00 Uhr    Freizeitfußball                                 stück ein. Dort berichten wechselnde Gäste über ihre Arbeit. Sie
Mittwoch:                                                            werden in der Tageszeitung und auf der Internetseite „Kick in“
15:00 - 15:45 Uhr     Kinderturnen Kinder 4 - 6 Jahre                bekanntgegeben.
15:45 - 16:30 Uhr     Eltern-Kind-Turnen 2 - 4 Jahre                 Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Ge-
16:30 - 17:15 Uhr     Kinderturnen Kinder 4 - 6 Jahre                burtstagskindern ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen Kaffee-
18:00 - 22:00 Uhr     Tischtennis                                    runde ein und das „Sandra-Duo“ aus Dassow sorgt für kulturelle
Donnerstag:                                                          Unterhaltung.
18:00 - 19:30 Uhr     Sportmix                                       Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unseren
19:30 - 22:00 Uhr     Badminton Hobby 30+                            großen Raum und die voll ausgestattete Küche. Bitte rufen Sie
Freitag:                                                             mich einfach an!
17:30 - 19:00 Uhr     Just For Fun Volleyball
19:00 - 22:00 Uhr     Volleyball Jugendliche/Erw.                    Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
SFH Vereinsheim Gärtnereiweg 9                                       Andrea Hinrichs
Montag:                                                              Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow
17:00 - 18:30 Uhr Qigong                                             Telefon: 0163 5070561
19:00 - 20:00 Uhr Balance Aerobic, Fitness
20:00 - 21:00 Uhr Bodyforming
Dienstag:                                                            Heimat- und Tourismusverein Dassow -
09:30 - 10:30 Uhr Turnen mit Kindern der Tagesmütter                 Tor zur Ostsee e. V.
Mittwoch:
17:15 - 18:15 Uhr Ü40-Gruppe                                         Der Heimat-und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmä-
18:30 - 19:30 Uhr Step Aerobic                                       ßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow,
19:30 - 20:30 Uhr Fatburner                                          Lübecker-Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte
Donnerstag:                                                          unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder un-
16:00 - 18:45 Uhr Breakdance                                         serem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der
Freitag:                                                             Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80601
16:00 - 18:00 Uhr Ballett                                            (Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176
18:00 - 19:00 Uhr Zumba Step                                         50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich.

Sportplatz Grundschule Herrnburg
Montag:                                                              Sportangebote des SV Dassow 24 e. V.:
16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend                  Jahrg. 2006
                  1. F-Jugend               Jahrg. 2007              Kontakt SV Dassow 24 e. V. Tel. 038826 80271
                  2. F-Jugend               Jahrg. 2008              E-Mail: svdassow24ev@web.de
Dienstag:                                                            Sportangebot des SV Dassow
16:30 - 18:00 Uhr 1. D-Jugend               Jahrg. 2003/05
                  2. D-Jugend               Jahrg. 2004/05           In der Dornbuschhalle:
Mittwoch:                                                            Basketball
16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend                  Jahrg. 2006              Mo.          15:30 - 16:30 Uhr     Training U 10
Donnerstag:                                                                       16:30 - 17:30 Uhr     Training U14/U16
16:30 - 18:30 Uhr 1. D-Jugend               Jahrg. 2003/05           Mi.          19:00 - 20:30 Uhr     Freizeitgruppe
                  2. D-Jugend               Jahrg. 2004/05           Do.          17:00 - 18:30 Uhr     Training U14/U16
Freitag:
16:00 - 17:30 Uhr G-Jugend                  Jahrg. 2009/10           Volleyball
16:30 - 17:30 Uhr Bambinis                  Jahrg. 2011/12           Mo.            17:00 - 18:30 Uhr   Training Jugend
                                                                                    19:00 - 21:00 Uhr   Training Erwachsene
Fragen gerne telefonisch an Lars Junker, Tel: 0176 56820944          Mi.            19:00 - 21:00 Uhr   Training Erwachsene

                                                                     Gymnastik
Angebote                                                             Di.            19:30 - 20:30 Uhr   Damen
der Familienbegegnungsstätte Dassow                                  Mi.            15:00 - 17:00 Uhr   RSG Girls

Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles     Radsport
Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein     Di. und Do. 		                     beim Jugendclub
Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es
finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Diese   Kraftsport 		                      Training jederzeit nach
werden rechtzeitig in der Tagespresse und auf der Internetseite      		                                 Vereinbarung (Kontakt über
„Kieck in“ bekanntgegeben.                                           		                                 Daniel Baase)
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