Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther

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Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
Dein Sommer

      Freizeiten     2022
Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther
Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
Wer wir sind und was wir wollen:                  Der „Förderverein Freizeitarbeit“ stellt sich vor:

    - wir laden ein zum gemeinsamen                   Am 25.08.1999 wurde der „Förderverein Frei-
      Erleben der Ferien und zum Kennenlernen         zeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde
      anderer Menschen und Länder                     Werther“ gegründet. Die Kirchengemeinde
                                                      und die CVJM‘s führen jedes Jahr mehrere
    - wir wollen, dass Menschen unserer Zeit in der   Freizeiten durch. So fanden z.B. 2021 zwei
      Gemeinschaft „Christ sein“ kennenlernen         Kinderfreizeiten je auf Spiekeroog und auf
                                                      Bornholm und eine größere Jugendfreizeit in
                                                      Neuharlingersiel statt. Insgesamt nahmen 216
    - wir wollen eine sinnvolle                       Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Mitarbei-
      Freizeitgestaltung anbieten                     terInnen daran teil, bedingt durch die Corona-
                                                      pandemie eine leider geringere Zahl als in den
    - wir wollen erfahrbar machen, dass die           Vorjahren. Ein Großteil der Vorbereitung und
      Aussagen der Bibel heute aktuell sind           Durchführung dieser Freizeiten wird ehrenamt-
                                                      lich geleistet. 60 BetreuerInnen haben sich mit
    - wir wollen versuchen Antworten                  Zeit, Geld und viel Kreativität in die Freizeitar-
      auf die Fragen unserer Zeit zu finden           beit eingebracht. Damit diese bislang äußerst
                                                      erfolgreiche Arbeit fortgeführt werden kann,
    - wir arbeiten fast alle ehrenamtlich             wurde dieser Förderverein ins Leben gerufen.
                                                      Schwerpunktmäßig möchte der Verein Kinder
    - wir sind nicht auf Gewinn ausgerichtet          und Jugendliche aus Familien unterstützen,
                                                      denen die Finanzierung eines Freizeitplatzes
    - wir sind kein Tourismusunternehmen              sonst nicht möglich wäre.
                                                      Es lohnt sich, die Arbeit dieses Vereins durch
    - wir wollen für Andere da sein                   finanzielles Engagement oder tatkräftiges
                                                      Zupacken zu unterstützen! Ganz, ganz herz-
                                                      lichen Dank für alle schon bisher geleistete
                                                      Unterstützung!
                                                      Bankverbindung: KSK Halle
                                                      IBAN: DE68 4805 1580 0002 0150 30
                                                      Ansprechpartner für die Arbeit des
                                                      Fördervereins sind:
                                                      Volker Becker            (1. Vorsitzender)
                                                      0 52 03 / 8 85 57
                                                      Katrin Rothe             (2. Vorsitzende)
                                                      0 52 03 / 919040
                                                      Tabea van der Werff (Kassiererin)
                                                      0 52 04 / 8804530

       Impressum Herausgeber: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
       		        Verantwortlich für den Inhalt: Volker Becker
       		Titelbild: Lilith Stoppenbrink (Bornholm 2021)
       		Bilder: Freizeit-Teams
       		        Gestaltung: Holger Schönfeld • Druck:

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Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
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                                         Werther

Inhalt:

 2        Wer wir sind und was wir wollen/Förderverein Freizeitarbeit
 3        Inhalt
 4- 5     Ein Wort zuvor
 6- 7     Lysvik , Jugendfreizeit			                24.06. - 10.07.2022   von 13 - 15 Jahren   (1)
 8- 9     Stenbräcka, Jugendfreizeit		              26.06. - 11.07.2022   von 15- 17 Jahren    (2)
10 - 11   Bornholm, Kinderfreizeit		                02.07. - 16.07.2022   von 8 - 12 Jahren    (3)
12 - 13   Spiekeroog, Kinderfreizeit		              19.07. - 08.08.2022   von 9 - 13 Jahren    (4)
14 - 15   Anmeldungen
16 - 19   Reisebedingungen

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Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
Ein Wort zuvor:

    Bitte unbedingt lesen!
    Liebe Eltern!
    Sie halten gerade unseren druckfrischen Freizeitprospekt für den Sommer 2022 in
    den Händen. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse!

    Vorab möchten wir allerdings auf einige Dinge hinweisen:

    Corona:
    -Bedingt durch die Pandemie haben sich auch im Bereich der Freizeiten viele Dinge
    verändert! Wir müssen Hygienebestimmungen einhalten, können weniger Teilneh-
    mende mitnehmen und mussten dadurch leider auch unsere Preise teils deutlich
    erhöhen. Dennoch soll es für kein Kind unmöglich sein an einer Freizeit teilzuneh-
    men! Sollte die Finanzierung für Sie problematisch sein, sprechen Sie uns bitte unbe-
    dingt an. Wir werden immer eine Lösung finden!

    -Wir werden die in Deutschland und im Reiseland geltenden Hygienebestimmun-
    gen umsetzen und hoffen die Freizeiten dann mit verminderter Teilnehmendenzahl
    durchführen zu können. Sollte es kurzfristig durch hochschnellende Coronazahlen
    oder der Ausweisung des Freizeitziels als Risikogebiet zu einer Absage kommen, was
    leider aktuell nicht absehbar ist, werden wir Sie sofort informieren.

    -Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um die Gesundheit Ihrer Kinder
    und der Mitarbeitenden zu schützen! Deshalb kann es auch sein, dass Ausflüge in
    größere Städte oder Dorfgänge zum Einkaufen nicht möglich sind. Wir werden dann
    in den Freizeitheimen einen Kiosk einrichten. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

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Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
- Sicherlich wird es auch im nächsten Sommer noch Hygienebestimmungen geben,
die wir zu beachten haben. Dadurch kann es auch zu Einschränkungen im Freizeit-
ablauf kommen. Auch dafür bitten wir um Verständnis.

- Wir werden Desinfektionsmittel, Putzmittel und Handschuhe bereitstellen. Wir
werden auch den Kontakt zu Einheimischen beschränken, soweit es noch nötig
ist. Eventuell kann es sein, dass sich alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden vor
der Freizeit testen lassen müssen. Hier müssen wir die dann geltenden Richtlinien
abwarten.

- Falls erforderlich, wird für jede Freizeit wieder ein eigenes Hygienekonzept erstellt.

Finanzen:
-Für kein Kind soll es unmöglich sein an einer Freizeit teilzunehmen! Sollte die Finan-
zierung für Sie problematisch sein, sprechen Sie uns bitte unbedingt an. Wir werden
immer eine Lösung finden!

- Wir werden häufiger gefragt, ob es für Geschwisterkinder Ermäßigungen gibt?
In den letzten Jahren hat der Förderverein auf Antrag (Kreuzchen auf dem Anmel-
deformular) 50 Euro pro Geschwisterkind bewilligt. Für 2022 möchten wir Ihnen
ebenfalls diese Möglichkeit der Ermäßigung einräumen. Sollten Sie eine Ermäßigung
von 50 Euro für ein Geschwisterkind wünschen, machen Sie bitte auf der Anmeldung
an entsprechender Stelle ein Kreuz. Der Betrag wird dann bei einem Ihrer Kinder
abgezogen.

Anmeldung:
Für alle Freizeiten gibt es ein einheitliches schriftliches Anmeldeverfahren. Um Ihnen
und uns eine Planungssicherheit zu geben, möchten wir Sie bitten sich möglichst am
ersten Anmeldetag und nur bei Volker Becker anzumelden. Häufig waren einzelne
Freizeiten sofort ausgebucht. Sollten dann noch Plätze vorhanden sein, ist natürlich
über den Termin hinaus jederzeit eine Anmeldung möglich.

Auch 2022 haben wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen. Wir hoffen aber, allen
Wünschen entsprechen zu können und werden dafür alles in unserer Macht ste-
hende tun. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern
und hoffen für unsere Freizeiten auf Gottes Segen!

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Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
Jugendfreizeit in Lvsvik /Schweden
    24.06. – 10.07.2022

    „Lysvik 2022 – zum 25. Mal!“
    Nachdem 2020 und 2021 die Freizeit leider ausfallen musste, hoffen wir nun 2022
    endlich zum 25. Mal eine Sommerfreizeit im värmländischen Lysvik durchfüh-
    ren zu können. Einige Jugendliche kennen schon das wunderschöne Freizeitheim
    „Berga Gård“, das direkt am Ufer des Frykensees gelegen, wieder für 14 Tage unser
    „Zuhause“ sein soll. Ein großes Gelände umgeben von alten Bäumen und mit Fuß-
    ball-, Lagerfeuer- und Badeplatz, lädt zu Besinnung, Spiel, Spaß und Erholung ein.
    Der Ort Lysvik liegt ca. 80 km nördlich von Karlstad.
    Untergebracht sind wir dort in 2 - 6 Bettzimmern. Duschen und WC‘s befinden sich
    jeweils auf den Etagen. Bei schlechtem Wetter, was wir hoffentlich nicht haben,
    stehen uns drei Aufenthaltsräume zur Verfügung.
    Wir haben wieder ein buntes und spannendes Programm mit Gesprächsrunden zu
    Fragen des Glaubens, meditativen Elementen, AG‘s und vielen anderen Dingen vor-
    bereitet. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit zum Kanu- oder Ruderboot
    fahren und es wird auch noch genügend freie Zeit zum Baden oder einfach zum
    Chillen sein. Alles natürlich unter den dann geltenden Coronaregeln.

    Komm mit! Wir freuen uns auf Dich!
    Dein Lysvik-Team 2022

    Veranstalter:    Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

    Teilnehmer:      35 Jugendliche von 13 - 15 Jahren

    Kosten:		 550,- €
    		(von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits
    		        abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach
    		        Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschuss-
    		höhe kommen.)

    Anzahlung: 70 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung
    		Restbetrag 15.06.2022

    Konto:		         Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung

    Leitung:         Volker Becker, Janis Maaß und Team

    Anmeldung  Schriftlich ab 26.11.2021
    nur bei:		 Volker Becker (Jugendreferent)
    		Talbrückenweg 12
    		33824 Werther
    		         0 52 03/ 8 85 57

    Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der
    Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden
    Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder
    FreizeitteilnehmerIn, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf-
    tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
Jugendfreizeit

Lysvik
13-15 Jahre
24.06. - 10.07.2022
Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
Jugendfreizeit in Stenbräcka /Schweden
    26.06. – 11.07.2022

    Vi åker till Sverige!
    Zusammen fahren wir ins wunderschöne Freizeitheim Stenbräcka in Schweden.
    Stenbräcka liegt auf einer großen Felseninsel vor der südschwedischen Küste, die
    nächste größere Stadt ist Karlskrona. In Stenbräcka wohnen wir in zwei Haupthäu-
    sern und kleineren Holzhäuschen zwischen Felsen, Wald und Strand. Nur wenige
    Gehminuten vom Meer entfernt können wir dort zusammen den herrlichen schwedi-
    schen Sommer erleben.
    Der nahe Strand lädt zum Baden in der Ostsee ein, direkt am Haus haben wir außer-
    dem unseren eigenen Sportplatz für Fußball, Volleyball und vieles mehr. Und sollte
    das Wetter ausnahmsweise einmal nicht so schön sein, haben wir auch in den Häu-
    sern viele Möglichkeiten, abwechslungsreiches Programm zu gestalten.
    Wir wollen zusammen mit euch kreativ sein, Sport machen, singen, feiern, lachen,
    spielen, die Natur genießen, über Gott und die Welt reden und einfach richtig viel
    Spaß haben.

    Wir freuen uns auf unvergessliche zwei Wochen mit Dir!
    Dein Stenbräcka-Team

    Veranstalter:    Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

    Teilnehmer:      35 Jugendliche von 15 - 17 Jahren

    Kosten:		 550,- €
    		(von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits
    		        abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach
    		        Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschuss-
    		höhe kommen.)

    Anzahlung:       60 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung
    		               Restbetrag bis zum 15.06.2022

    Konto:		         Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung

    Leitung:		       Rebekka Schürmann, Benjamin Stoppenbrink und Team

    Anmeldung  Schriftlich ab 26.11.2021
    nur bei:		 Volker Becker (Jugendreferent)
    		Talbrückenweg 12
    		33824 Werther
    		         0 52 03/ 8 85 57

    Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der
    Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden
    Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder
    FreizeitteilnehmerIn, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf-
    tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
Jugendfreizeit

Stenbräcka
15-17 Jahre
26.06. - 11.07.2022

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Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
Kinderfreizeit auf Bornholm/Dänemark
     vom 02.07. - 16.07.2022 (nachts)

     Ein Sommer auf der Insel!
     2022 ohne Bornholmfreizeit? Nicht vorstellbar!!!
     Im nächsten Jahr wollen wir unbedingt wieder auf unsere schöne Insel in der Ostsee
     starten! Umgeben von Wäldern und weißen Dünen liegt unser Freizeitheim „LM-
     Lejren“ nur 400 Meter vom Sandstrand entfernt im Südosten der Insel. Zum Haus
     gehören ein Sportplatz, ein Spielplatz und ein Beachvolleyballfeld. In den Aufent-
     haltsräumen und auf dem Hausgelände ist viel Platz zum Spielen, Basteln und für
     spannende Abendshows - natürlich unter den dann geltenden Coronaregeln.
     Wir werden am Strand toben, im Meer baden, Floß fahren, basteln, Fußball spielen,
     die Insel erkunden und zusammen die Zeit genießen. Vor allem aber wollen wir die
     Freizeit auf Bornholm zusammen mit Gott erleben. Wir werden gemeinsam beten,
     Lieder singen und möchten zu einer großen Gemeinschaft zusammenwachsen, in
     der sich jedes Kind wohlfühlt! Es fahren sehr nette, erfahrene, ehrenamtliche Mit-
     arbeiterInnen und ein großartiges Küchenteam mit. Viele von uns werdet ihr schon
     vom „Treffpunkt 5“, Jungscharen oder von den letzten Freizeiten kennen.

     Wir freuen uns auf Euch!
     Euer Bornholm-Team 2022

     Veranstalter:    Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther

     Teilnehmer:      50 (evtl. mehr) Kinder von 8 – 12 Jahren

     Kosten:		 395,- €
     		(von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits
     		        abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach
     		        Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschuss-
     		höhe kommen.)

     Anzahlung:       65,- € nach Erhalt der Anmeldebestätigung
     		               Restbetrag bis zum 15.06.2022

     Konto:		         Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung

     Leitung:         wird noch benannt

     Anmeldung  Schriftlich ab 26.11.2021
     nur bei:		 Volker Becker (Jugendreferent)
     		Talbrückenweg 12
     		33824 Werther
     		         0 52 03/ 8 85 57

     Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der
     Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden
     Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder
     FreizeitteilnehmerIn, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf-
     tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

10
Kinderfreizeit

Bornholm
8-12 Jahre
02.07. - 16.07.2022

                      9
Kinderfreizeit auf Spiekeroog
     19.07. - 08.08.2022

     Liebe Eltern, liebe Kinder,
     Im Sommer ist es soweit! Zum 50. Mal steht uns das schöne Walter-Requardt-Heim
     auf Spiekeroog zur Verfügung! Wir möchten von Gott erzählen und singen, eine
     gute Gemeinschaft erleben, die Insel erkunden und Muscheln sammeln, tolle Dinge
     basteln, im Meer baden, am Strand Völkerball und Prielball spielen, eine Wattwande-
     rung unternehmen, nach Langeoog oder Wangerooge fahren, eine Fahrt mit einem
     Fischkutter machen und vieles, vieles mehr! Es fahren 24 sehr nette, ehrenamtliche
     Betreuer mit, die durch die Mitarbeit im CVJM über gute Erfahrungen mit Kindergrup-
     pen und auch Kinderfreizeiten verfügen. Die Kinder, die in den vergangenen Jahren
     an der Freizeit teilgenommen haben, werden die meisten von ihnen schon kennen!

     Wir freuen uns auf Euch!
     Euer Spiekeroog-Team 2022

     Veranstalter:    Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther

     Teilnehmer:      80 Kinder von 9 - 13 Jahren

     Kosten:		        655,- Euro

     Dieser Betrag gilt nur für evangelische Kinder aus Werther. Es kann zu einem etwas
     höheren Teilnehmerbetrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch be-
     dingten Zuschüsse kommen. Familien mit niedrigem Einkommen können zusätzli-
     che Zuschüsse beim Kreis Gütersloh beantragen.

     Auskunft hierzu erteilt Volker Becker unter 05203/88557

     Anzahlung:       55,- € nach Erhalt der Anmeldebestätigung
     		               Restbetrag bis zum 15.06.2022

     Konto:		         Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung

     Leitung:         Bernd Eimterbäumer und Team

     Anmeldung  Schriftlich ab 26.11.2021
     nur bei:		 Volker Becker (Jugendreferent)
     		Talbrückenweg 12
     		33824 Werther
     		         0 52 03/ 8 85 57

     Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der
     Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden
     Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder
     FreizeitteilnehmerIn, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf-
     tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

12
Kinderfreizeit

Spiekeroog
9-13 Jahre
19.07. - 08.08.2022

                      13
Anmeldeformular

     Freizeit nach ____________________________von _________bis ____________________

     Name/Vorname:______________________________________________________________

     männlich          weiblich             divers       (bitte ankreuzen!)

     geboren am:__________________Telefon__________________________________________

     Straße:_______________________________________________________________________

     PLZ/ Wohnort:________________________________________________________________

     Konfession:___________________________________________________________________

     E-Mail:______________________________________________________________________

     Krankenkasse:_________________________________________________________________

     Ich ernähre mich vegetarisch Ja            Nein      (bitte ankreuzen!)

     Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist:

     ____________________________________________________________

     - Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung,
       freie Zeit zur Verfügung gestellt werden.
     - Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten
       heimgeschickt werden.
     - Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die
       Freizeitgemeinschaft einzuordnen.

     Werther, den _________________________________________________________________

     Unterschrift des Teilnehmer/in___________________________________________________

          Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus
          der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth.
          Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden.
          Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt.

            Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor)

     Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:

     _____________________________________________________________

14
Anmeldeformular

Freizeit nach ____________________________von _________bis ____________________

Name/Vorname:______________________________________________________________

männlich          weiblich             divers       (bitte ankreuzen!)

geboren am:__________________Telefon__________________________________________

Straße:_______________________________________________________________________

PLZ/ Wohnort:________________________________________________________________

Konfession:___________________________________________________________________

E-Mail:______________________________________________________________________

Krankenkasse:_________________________________________________________________

Ich ernähre mich vegetarisch Ja            Nein      (bitte ankreuzen!)

Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist:

____________________________________________________________

- Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung,
  freie Zeit zur Verfügung gestellt werden.
- Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten
  heimgeschickt werden.
- Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die
  Freizeitgemeinschaft einzuordnen.

Werther, den _________________________________________________________________

Unterschrift des Teilnehmer/in___________________________________________________

     Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus
     der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth.
     Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden.
     Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt.

       Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor)

Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:

_____________________________________________________________

                                                                                         15
§
     Anmelde- und Teilnahmebedingungen
     für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther

     Vorbemerkung: Am 01.07.2018 tritt eine gesetzliche Neufassung des Pauschalreiserechtes in Kraft. Die
     nachfolgenden Regelungen betreffen u.a. alle Pauschalreiseverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlos-
     sen werden. Sie ersetzen alle vom Veranstalter bisher für seine Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugend-
     reisen* verwendeten Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

     1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
     Mit der Anmeldung wird dem Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen als Veranstal-
     ter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der
     Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und
     Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14
     Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.

     Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldun-
     gen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie
     von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung
     des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit
     bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umge-
     hend benachrichtigt.

     2. Bezahlung
     Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens
     eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig.
     Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens
     drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f
     dieser Bedingungen. Bei Buchungen kürzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf
     der Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

     Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters

     Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
     Kreissparkasse Halle/ Westf.
     IBAN DE63480515800000001206
     BIC WELADED1HAW

     zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschrei-
     bung angegebene Freizeit, die Haushaltsstelle und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Bar-
     zahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen.

     3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
     Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der
     Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des
     Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen.

     Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzli-
     chen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist
     bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B.
     Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilneh-
     menden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom
     Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen.

     Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen
     oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht
     beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhö-
     hungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch
     nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern
     oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Ferienfreizeit geltenden Wech-
     selkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung
     des Reisepreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch
16
§
21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.
Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teil-
nahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage
ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

Der besseren Lesbarkeit halber wird im folgenden Text einheitlich nur der Begriff der Ferienfreizeit ver-
wendet.

Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorge-
nannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen.
Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Ver-
anstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen
werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.

Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und
verständlich mitzuteilen.

4. Teilnahme eines Ersatzreisenden
Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen,
sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner
Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem
Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet.

5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der
Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße
Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.

Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit
nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkeh-
rungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:       5 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:      30 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:       50 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn:    65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn:    80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:   90 % des Reisepreises.

b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:      20 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:      35 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:       50 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn:    65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn:    80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:   90 % des Reisepreises.

c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:       5 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:      20 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:       40 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn:    50 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn:    60 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:   90 % des Reisepreises.
                                                                                                              17
§
     Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter
     überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die
     pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden
     verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

     6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn
     Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten
     a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und
     einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.
     b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus
     medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme
     der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die
     anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.
     c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter
     mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.
     d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbeson-
     dere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;
     e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher
     persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluß des Pauschalreisevertrages, wenn durch
     diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den/die Teilnehmende oder die
     anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.
     f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für
     die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der/die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme
     an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm
     eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.
     In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere
     Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.

     7. Kündigung des Veranstalters
     Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können
     den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durch-
     führung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der
     Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere scha-
     densfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilneh-
     mende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass
     die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.

     Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie wei-
     tere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorge-
     berechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen
     Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer
     Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

     8. Versicherungen
     Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine
     Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht
     bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen beste-
     henden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhan-
     denkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher
     Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit
     der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

     9. Pass- und Visavorschriften
     Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in
     dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu
     informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung
     behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reise-
     dokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst
     verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Ver

18
§
tretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Ver-
schulden trifft.

10. Haftung des Veranstalters
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden
sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Ver-
anstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare
höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfba-
ren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstal-
ter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen,
die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11. Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden
Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu
deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem
Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe
unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmen-
den gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so
stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.
Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich
und zumutbar ist. Ansprüche des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürger-
lichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der
Ferienfreizeit.

12. Datenschutz
Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmen-
den gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für
die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft,
welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Wei-
tergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unterneh-
men und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.

13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teil-
nahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Gerichtsstand des Veranstalters ist Schwerte.

Stand: 01.07.2019

Veranstalter:       Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
		                  Vertreten durch die/den Vorsitzende/n des Presbyteriums
		                  Alte Bielefelder Str. 21
		33824 Werther
              Tel.: 05203/7151 (Gemeindebüro) oder 05203/88557 (Jugendbüro)
              Fax.: 05203/881085
              Mail: volker.becker.jugend@t-online.de

                                                                                                             19
Gruppen und Angebote für DICH!

                                                      Kindergottesdienst
                                                      Sonntags 9.45 Uhr
Häger Gemeindehaus:                                   im Ev. Gemeindehaus Werther
Mädchenjugendkreis (ab 16 Jahre)                      Termine siehe Flyer
Fr. 17.30 – 19.00 Uhr
Jungschar für jungen Menschen (7-13 Jahre)
Do. 17.30 – 19.00 Uhr

                                                  Jugendheim Langenheide:
   Werther Gemeindehaus:                          Jugendkreis (ab ca. 14 Jahre)
   Jugendkreis „Alpakas (ab ca. 16 Jahre)         D0. 18.30 – 20.00 Uhr
   Do. 19.30 – 21.00 Uhr                          Jugendkreis „Opatimal“(ab 16 Jahre)
   Jugendkreis am Freitag (ab ca. 13 Jahre)       Mo. 18.30 – 20.00 Uhr
   Fr. 19.30 – 21.00 Uhr                          Middewirken (ab 18 Jahre)
   Jungscharen in Verbindung mit dem              Mi. 19.30 – 21.00 Uhr
   Familienkreistreffen oder siehe                Jungenjungschar (7 bis 14 Jahre)
   Langenheide und Häger                          Fr. 17.30 – 17.00 Uhr
                                                  Mädchenjungschar (7 bis 14 Jahre)
                                                  Sa. 14.00 – 15.30 Uhr

Treffpunkt 5 (6 – 12Jahre)
Ca. alle 6 Wochen am Freitag jeweils von
17.00 – 19.00 Uhr im und am Ev. Gemeindhaus.
Bitte auf Pressehinweise oder Schulmitteilungen     St.-Jacobi-Kirche, Werther
achten!                                             Jacobi-Live jeweils um 18.00 Uhr am:
                                                    21. November und 12. Dezember 2021
                                                   (Siehe auch Terminkärtchen 2022)
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