Dein Sommer - Freizeiten 2022 - Luth. Kirchengemeinde Werther
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Wer wir sind und was wir wollen: Der „Förderverein Freizeitarbeit“ stellt sich vor: - wir laden ein zum gemeinsamen Am 25.08.1999 wurde der „Förderverein Frei- Erleben der Ferien und zum Kennenlernen zeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde anderer Menschen und Länder Werther“ gegründet. Die Kirchengemeinde und die CVJM‘s führen jedes Jahr mehrere - wir wollen, dass Menschen unserer Zeit in der Freizeiten durch. So fanden z.B. 2021 zwei Gemeinschaft „Christ sein“ kennenlernen Kinderfreizeiten je auf Spiekeroog und auf Bornholm und eine größere Jugendfreizeit in Neuharlingersiel statt. Insgesamt nahmen 216 - wir wollen eine sinnvolle Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Mitarbei- Freizeitgestaltung anbieten terInnen daran teil, bedingt durch die Corona- pandemie eine leider geringere Zahl als in den - wir wollen erfahrbar machen, dass die Vorjahren. Ein Großteil der Vorbereitung und Aussagen der Bibel heute aktuell sind Durchführung dieser Freizeiten wird ehrenamt- lich geleistet. 60 BetreuerInnen haben sich mit - wir wollen versuchen Antworten Zeit, Geld und viel Kreativität in die Freizeitar- auf die Fragen unserer Zeit zu finden beit eingebracht. Damit diese bislang äußerst erfolgreiche Arbeit fortgeführt werden kann, - wir arbeiten fast alle ehrenamtlich wurde dieser Förderverein ins Leben gerufen. Schwerpunktmäßig möchte der Verein Kinder - wir sind nicht auf Gewinn ausgerichtet und Jugendliche aus Familien unterstützen, denen die Finanzierung eines Freizeitplatzes - wir sind kein Tourismusunternehmen sonst nicht möglich wäre. Es lohnt sich, die Arbeit dieses Vereins durch - wir wollen für Andere da sein finanzielles Engagement oder tatkräftiges Zupacken zu unterstützen! Ganz, ganz herz- lichen Dank für alle schon bisher geleistete Unterstützung! Bankverbindung: KSK Halle IBAN: DE68 4805 1580 0002 0150 30 Ansprechpartner für die Arbeit des Fördervereins sind: Volker Becker (1. Vorsitzender) 0 52 03 / 8 85 57 Katrin Rothe (2. Vorsitzende) 0 52 03 / 919040 Tabea van der Werff (Kassiererin) 0 52 04 / 8804530 Impressum Herausgeber: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Verantwortlich für den Inhalt: Volker Becker Titelbild: Lilith Stoppenbrink (Bornholm 2021) Bilder: Freizeit-Teams Gestaltung: Holger Schönfeld • Druck: 2
1 2 3 4 5 Werther Inhalt: 2 Wer wir sind und was wir wollen/Förderverein Freizeitarbeit 3 Inhalt 4- 5 Ein Wort zuvor 6- 7 Lysvik , Jugendfreizeit 24.06. - 10.07.2022 von 13 - 15 Jahren (1) 8- 9 Stenbräcka, Jugendfreizeit 26.06. - 11.07.2022 von 15- 17 Jahren (2) 10 - 11 Bornholm, Kinderfreizeit 02.07. - 16.07.2022 von 8 - 12 Jahren (3) 12 - 13 Spiekeroog, Kinderfreizeit 19.07. - 08.08.2022 von 9 - 13 Jahren (4) 14 - 15 Anmeldungen 16 - 19 Reisebedingungen 3
Ein Wort zuvor: Bitte unbedingt lesen! Liebe Eltern! Sie halten gerade unseren druckfrischen Freizeitprospekt für den Sommer 2022 in den Händen. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse! Vorab möchten wir allerdings auf einige Dinge hinweisen: Corona: -Bedingt durch die Pandemie haben sich auch im Bereich der Freizeiten viele Dinge verändert! Wir müssen Hygienebestimmungen einhalten, können weniger Teilneh- mende mitnehmen und mussten dadurch leider auch unsere Preise teils deutlich erhöhen. Dennoch soll es für kein Kind unmöglich sein an einer Freizeit teilzuneh- men! Sollte die Finanzierung für Sie problematisch sein, sprechen Sie uns bitte unbe- dingt an. Wir werden immer eine Lösung finden! -Wir werden die in Deutschland und im Reiseland geltenden Hygienebestimmun- gen umsetzen und hoffen die Freizeiten dann mit verminderter Teilnehmendenzahl durchführen zu können. Sollte es kurzfristig durch hochschnellende Coronazahlen oder der Ausweisung des Freizeitziels als Risikogebiet zu einer Absage kommen, was leider aktuell nicht absehbar ist, werden wir Sie sofort informieren. -Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um die Gesundheit Ihrer Kinder und der Mitarbeitenden zu schützen! Deshalb kann es auch sein, dass Ausflüge in größere Städte oder Dorfgänge zum Einkaufen nicht möglich sind. Wir werden dann in den Freizeitheimen einen Kiosk einrichten. Bitte haben Sie dafür Verständnis. 4
- Sicherlich wird es auch im nächsten Sommer noch Hygienebestimmungen geben, die wir zu beachten haben. Dadurch kann es auch zu Einschränkungen im Freizeit- ablauf kommen. Auch dafür bitten wir um Verständnis. - Wir werden Desinfektionsmittel, Putzmittel und Handschuhe bereitstellen. Wir werden auch den Kontakt zu Einheimischen beschränken, soweit es noch nötig ist. Eventuell kann es sein, dass sich alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden vor der Freizeit testen lassen müssen. Hier müssen wir die dann geltenden Richtlinien abwarten. - Falls erforderlich, wird für jede Freizeit wieder ein eigenes Hygienekonzept erstellt. Finanzen: -Für kein Kind soll es unmöglich sein an einer Freizeit teilzunehmen! Sollte die Finan- zierung für Sie problematisch sein, sprechen Sie uns bitte unbedingt an. Wir werden immer eine Lösung finden! - Wir werden häufiger gefragt, ob es für Geschwisterkinder Ermäßigungen gibt? In den letzten Jahren hat der Förderverein auf Antrag (Kreuzchen auf dem Anmel- deformular) 50 Euro pro Geschwisterkind bewilligt. Für 2022 möchten wir Ihnen ebenfalls diese Möglichkeit der Ermäßigung einräumen. Sollten Sie eine Ermäßigung von 50 Euro für ein Geschwisterkind wünschen, machen Sie bitte auf der Anmeldung an entsprechender Stelle ein Kreuz. Der Betrag wird dann bei einem Ihrer Kinder abgezogen. Anmeldung: Für alle Freizeiten gibt es ein einheitliches schriftliches Anmeldeverfahren. Um Ihnen und uns eine Planungssicherheit zu geben, möchten wir Sie bitten sich möglichst am ersten Anmeldetag und nur bei Volker Becker anzumelden. Häufig waren einzelne Freizeiten sofort ausgebucht. Sollten dann noch Plätze vorhanden sein, ist natürlich über den Termin hinaus jederzeit eine Anmeldung möglich. Auch 2022 haben wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen. Wir hoffen aber, allen Wünschen entsprechen zu können und werden dafür alles in unserer Macht ste- hende tun. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern und hoffen für unsere Freizeiten auf Gottes Segen! 5
Jugendfreizeit in Lvsvik /Schweden 24.06. – 10.07.2022 „Lysvik 2022 – zum 25. Mal!“ Nachdem 2020 und 2021 die Freizeit leider ausfallen musste, hoffen wir nun 2022 endlich zum 25. Mal eine Sommerfreizeit im värmländischen Lysvik durchfüh- ren zu können. Einige Jugendliche kennen schon das wunderschöne Freizeitheim „Berga Gård“, das direkt am Ufer des Frykensees gelegen, wieder für 14 Tage unser „Zuhause“ sein soll. Ein großes Gelände umgeben von alten Bäumen und mit Fuß- ball-, Lagerfeuer- und Badeplatz, lädt zu Besinnung, Spiel, Spaß und Erholung ein. Der Ort Lysvik liegt ca. 80 km nördlich von Karlstad. Untergebracht sind wir dort in 2 - 6 Bettzimmern. Duschen und WC‘s befinden sich jeweils auf den Etagen. Bei schlechtem Wetter, was wir hoffentlich nicht haben, stehen uns drei Aufenthaltsräume zur Verfügung. Wir haben wieder ein buntes und spannendes Programm mit Gesprächsrunden zu Fragen des Glaubens, meditativen Elementen, AG‘s und vielen anderen Dingen vor- bereitet. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit zum Kanu- oder Ruderboot fahren und es wird auch noch genügend freie Zeit zum Baden oder einfach zum Chillen sein. Alles natürlich unter den dann geltenden Coronaregeln. Komm mit! Wir freuen uns auf Dich! Dein Lysvik-Team 2022 Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: 35 Jugendliche von 13 - 15 Jahren Kosten: 550,- € (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschuss- höhe kommen.) Anzahlung: 70 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag 15.06.2022 Konto: Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung Leitung: Volker Becker, Janis Maaß und Team Anmeldung Schriftlich ab 26.11.2021 nur bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57 Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder FreizeitteilnehmerIn, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf- tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung). 6
Jugendfreizeit in Stenbräcka /Schweden 26.06. – 11.07.2022 Vi åker till Sverige! Zusammen fahren wir ins wunderschöne Freizeitheim Stenbräcka in Schweden. Stenbräcka liegt auf einer großen Felseninsel vor der südschwedischen Küste, die nächste größere Stadt ist Karlskrona. In Stenbräcka wohnen wir in zwei Haupthäu- sern und kleineren Holzhäuschen zwischen Felsen, Wald und Strand. Nur wenige Gehminuten vom Meer entfernt können wir dort zusammen den herrlichen schwedi- schen Sommer erleben. Der nahe Strand lädt zum Baden in der Ostsee ein, direkt am Haus haben wir außer- dem unseren eigenen Sportplatz für Fußball, Volleyball und vieles mehr. Und sollte das Wetter ausnahmsweise einmal nicht so schön sein, haben wir auch in den Häu- sern viele Möglichkeiten, abwechslungsreiches Programm zu gestalten. Wir wollen zusammen mit euch kreativ sein, Sport machen, singen, feiern, lachen, spielen, die Natur genießen, über Gott und die Welt reden und einfach richtig viel Spaß haben. Wir freuen uns auf unvergessliche zwei Wochen mit Dir! Dein Stenbräcka-Team Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: 35 Jugendliche von 15 - 17 Jahren Kosten: 550,- € (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschuss- höhe kommen.) Anzahlung: 60 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum 15.06.2022 Konto: Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung Leitung: Rebekka Schürmann, Benjamin Stoppenbrink und Team Anmeldung Schriftlich ab 26.11.2021 nur bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57 Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder FreizeitteilnehmerIn, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf- tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung). 8
Kinderfreizeit auf Bornholm/Dänemark vom 02.07. - 16.07.2022 (nachts) Ein Sommer auf der Insel! 2022 ohne Bornholmfreizeit? Nicht vorstellbar!!! Im nächsten Jahr wollen wir unbedingt wieder auf unsere schöne Insel in der Ostsee starten! Umgeben von Wäldern und weißen Dünen liegt unser Freizeitheim „LM- Lejren“ nur 400 Meter vom Sandstrand entfernt im Südosten der Insel. Zum Haus gehören ein Sportplatz, ein Spielplatz und ein Beachvolleyballfeld. In den Aufent- haltsräumen und auf dem Hausgelände ist viel Platz zum Spielen, Basteln und für spannende Abendshows - natürlich unter den dann geltenden Coronaregeln. Wir werden am Strand toben, im Meer baden, Floß fahren, basteln, Fußball spielen, die Insel erkunden und zusammen die Zeit genießen. Vor allem aber wollen wir die Freizeit auf Bornholm zusammen mit Gott erleben. Wir werden gemeinsam beten, Lieder singen und möchten zu einer großen Gemeinschaft zusammenwachsen, in der sich jedes Kind wohlfühlt! Es fahren sehr nette, erfahrene, ehrenamtliche Mit- arbeiterInnen und ein großartiges Küchenteam mit. Viele von uns werdet ihr schon vom „Treffpunkt 5“, Jungscharen oder von den letzten Freizeiten kennen. Wir freuen uns auf Euch! Euer Bornholm-Team 2022 Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: 50 (evtl. mehr) Kinder von 8 – 12 Jahren Kosten: 395,- € (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschuss- höhe kommen.) Anzahlung: 65,- € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum 15.06.2022 Konto: Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung Leitung: wird noch benannt Anmeldung Schriftlich ab 26.11.2021 nur bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57 Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder FreizeitteilnehmerIn, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf- tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung). 10
Kinderfreizeit Bornholm 8-12 Jahre 02.07. - 16.07.2022 9
Kinderfreizeit auf Spiekeroog 19.07. - 08.08.2022 Liebe Eltern, liebe Kinder, Im Sommer ist es soweit! Zum 50. Mal steht uns das schöne Walter-Requardt-Heim auf Spiekeroog zur Verfügung! Wir möchten von Gott erzählen und singen, eine gute Gemeinschaft erleben, die Insel erkunden und Muscheln sammeln, tolle Dinge basteln, im Meer baden, am Strand Völkerball und Prielball spielen, eine Wattwande- rung unternehmen, nach Langeoog oder Wangerooge fahren, eine Fahrt mit einem Fischkutter machen und vieles, vieles mehr! Es fahren 24 sehr nette, ehrenamtliche Betreuer mit, die durch die Mitarbeit im CVJM über gute Erfahrungen mit Kindergrup- pen und auch Kinderfreizeiten verfügen. Die Kinder, die in den vergangenen Jahren an der Freizeit teilgenommen haben, werden die meisten von ihnen schon kennen! Wir freuen uns auf Euch! Euer Spiekeroog-Team 2022 Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: 80 Kinder von 9 - 13 Jahren Kosten: 655,- Euro Dieser Betrag gilt nur für evangelische Kinder aus Werther. Es kann zu einem etwas höheren Teilnehmerbetrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch be- dingten Zuschüsse kommen. Familien mit niedrigem Einkommen können zusätzli- che Zuschüsse beim Kreis Gütersloh beantragen. Auskunft hierzu erteilt Volker Becker unter 05203/88557 Anzahlung: 55,- € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum 15.06.2022 Konto: Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung Leitung: Bernd Eimterbäumer und Team Anmeldung Schriftlich ab 26.11.2021 nur bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57 Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder FreizeitteilnehmerIn, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf- tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung). 12
Kinderfreizeit Spiekeroog 9-13 Jahre 19.07. - 08.08.2022 13
Anmeldeformular Freizeit nach ____________________________von _________bis ____________________ Name/Vorname:______________________________________________________________ männlich weiblich divers (bitte ankreuzen!) geboren am:__________________Telefon__________________________________________ Straße:_______________________________________________________________________ PLZ/ Wohnort:________________________________________________________________ Konfession:___________________________________________________________________ E-Mail:______________________________________________________________________ Krankenkasse:_________________________________________________________________ Ich ernähre mich vegetarisch Ja Nein (bitte ankreuzen!) Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist: ____________________________________________________________ - Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur Verfügung gestellt werden. - Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten heimgeschickt werden. - Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen. Werther, den _________________________________________________________________ Unterschrift des Teilnehmer/in___________________________________________________ Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt. Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor) Unterschrift eines Personensorgeberechtigten: _____________________________________________________________ 14
Anmeldeformular Freizeit nach ____________________________von _________bis ____________________ Name/Vorname:______________________________________________________________ männlich weiblich divers (bitte ankreuzen!) geboren am:__________________Telefon__________________________________________ Straße:_______________________________________________________________________ PLZ/ Wohnort:________________________________________________________________ Konfession:___________________________________________________________________ E-Mail:______________________________________________________________________ Krankenkasse:_________________________________________________________________ Ich ernähre mich vegetarisch Ja Nein (bitte ankreuzen!) Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist: ____________________________________________________________ - Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur Verfügung gestellt werden. - Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten heimgeschickt werden. - Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen. Werther, den _________________________________________________________________ Unterschrift des Teilnehmer/in___________________________________________________ Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt. Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor) Unterschrift eines Personensorgeberechtigten: _____________________________________________________________ 15
§ Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Vorbemerkung: Am 01.07.2018 tritt eine gesetzliche Neufassung des Pauschalreiserechtes in Kraft. Die nachfolgenden Regelungen betreffen u.a. alle Pauschalreiseverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlos- sen werden. Sie ersetzen alle vom Veranstalter bisher für seine Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugend- reisen* verwendeten Anmelde- und Teilnahmebedingungen. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages Mit der Anmeldung wird dem Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen als Veranstal- ter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldun- gen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umge- hend benachrichtigt. 2. Bezahlung Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen kürzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle/ Westf. IBAN DE63480515800000001206 BIC WELADED1HAW zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschrei- bung angegebene Freizeit, die Haushaltsstelle und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Bar- zahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen. 3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen. Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzli- chen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilneh- menden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhö- hungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Ferienfreizeit geltenden Wech- selkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 16
§ 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig. Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teil- nahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Der besseren Lesbarkeit halber wird im folgenden Text einheitlich nur der Begriff der Ferienfreizeit ver- wendet. Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorge- nannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Ver- anstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen. Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen. 4. Teilnahme eines Ersatzreisenden Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet. 5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkeh- rungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt: a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli) bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises. b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des Reisepreises bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises. c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des Reisepreises ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des Reisepreises und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises. 17
§ Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. 6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht. b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist. c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt. d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbeson- dere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird; e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluß des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist. f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der/die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen. 7. Kündigung des Veranstalters Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durch- führung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere scha- densfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilneh- mende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie wei- tere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorge- berechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. 8. Versicherungen Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen beste- henden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhan- denkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern. 9. Pass- und Visavorschriften Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reise- dokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Ver 18
§ tretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Ver- schulden trifft. 10. Haftung des Veranstalters Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Ver- anstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfba- ren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstal- ter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 11. Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmen- den gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu. Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürger- lichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit. 12. Datenschutz Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmen- den gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Wei- tergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unterneh- men und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind. 13. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teil- nahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Schwerte. Stand: 01.07.2019 Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Vertreten durch die/den Vorsitzende/n des Presbyteriums Alte Bielefelder Str. 21 33824 Werther Tel.: 05203/7151 (Gemeindebüro) oder 05203/88557 (Jugendbüro) Fax.: 05203/881085 Mail: volker.becker.jugend@t-online.de 19
Gruppen und Angebote für DICH! Kindergottesdienst Sonntags 9.45 Uhr Häger Gemeindehaus: im Ev. Gemeindehaus Werther Mädchenjugendkreis (ab 16 Jahre) Termine siehe Flyer Fr. 17.30 – 19.00 Uhr Jungschar für jungen Menschen (7-13 Jahre) Do. 17.30 – 19.00 Uhr Jugendheim Langenheide: Werther Gemeindehaus: Jugendkreis (ab ca. 14 Jahre) Jugendkreis „Alpakas (ab ca. 16 Jahre) D0. 18.30 – 20.00 Uhr Do. 19.30 – 21.00 Uhr Jugendkreis „Opatimal“(ab 16 Jahre) Jugendkreis am Freitag (ab ca. 13 Jahre) Mo. 18.30 – 20.00 Uhr Fr. 19.30 – 21.00 Uhr Middewirken (ab 18 Jahre) Jungscharen in Verbindung mit dem Mi. 19.30 – 21.00 Uhr Familienkreistreffen oder siehe Jungenjungschar (7 bis 14 Jahre) Langenheide und Häger Fr. 17.30 – 17.00 Uhr Mädchenjungschar (7 bis 14 Jahre) Sa. 14.00 – 15.30 Uhr Treffpunkt 5 (6 – 12Jahre) Ca. alle 6 Wochen am Freitag jeweils von 17.00 – 19.00 Uhr im und am Ev. Gemeindhaus. Bitte auf Pressehinweise oder Schulmitteilungen St.-Jacobi-Kirche, Werther achten! Jacobi-Live jeweils um 18.00 Uhr am: 21. November und 12. Dezember 2021 (Siehe auch Terminkärtchen 2022)
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