Der Ausbau der Windenergie an Land Energierechtlicher Workshop "Neuerungen im EEG 2017" 05. Dezember 2016 - Energie-Forschungszentrum Niedersachsen

 
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Der Ausbau der Windenergie an Land Energierechtlicher Workshop "Neuerungen im EEG 2017" 05. Dezember 2016 - Energie-Forschungszentrum Niedersachsen
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Der Ausbau der
Windenergie an Land
Energierechtlicher Workshop
"Neuerungen im EEG 2017"
05. Dezember 2016
Der Ausbau der Windenergie an Land Energierechtlicher Workshop "Neuerungen im EEG 2017" 05. Dezember 2016 - Energie-Forschungszentrum Niedersachsen
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                    > 200                                              3.200

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        Standorte
        18                                                                        221

                                     Praxisgruppen
                                     17                       Länder
                                                              90

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Der Ausbau der Windenergie an Land                                                     05. Dezember 2016
PwC Legal                                                                                              2
Die Praxisgruppe
Energierecht

              Facts & Figures
              Praxisgruppenleiter: Peter Mussaeus,
              Düsseldorf und Dr. Boris Scholtka, Berlin                            Hamburg
              Ansprechpartner in München: Micha Klewar
                     EEG und KWK
                                                                                 Hannover        Berlin
                     Wärmelieferung                                   Bielefeld
                                                                                        Hamburg
                     Genehmigungen Hamburg
                                                          Düsseldorf
                     Konzessionen
                                                            Köln

                                                                       Frankfurt
              Beratungsschwerpunkte
              Mandanten: große, mittlere und kleine        Saarbrücken

                                        Hannover
                         Energieversorger/Stadtwerke;
                                                                                        Hannover
                                                                            Stuttgart

                         energieintensive Unternehmen;                        München
                         Kommunen
              Ansatz:    Rechtsberatung der               Basel    Zürich
                         Energiewirtschaft ergänzt um
                         strategische, wirtschaftliche
                         und steuerliche Aspekte

Der Ausbau der Windenergie an Land                                                          05. Dezember 2016
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Leitgedanken zu Ausschreibungen im EEG 2016
Eckpunktepapier des BMWi

              Ausbau                          Kosten                       Akteure
 • Der Ausbaukorridor                • Der weitere Erneuer-       • Alle Akteure sollen faire
   für Erneuerbare-                    bare-Energien-Ausbau         Chancen in der
   Energien wird                       erfolgt kosteneffizient:     Ausschreibung haben
   eingehalten.                        Vergütung nur in der       • Akteursvielfalt wird
 • Verhinderung der                    Höhe, die für einen          gewahrt, räumlich (z. B.
   Überschreitung durch                wirtschaftlichen             Nord-/Süddeutschland)
   Ausschreibungsmenge.                Anlagenbetrieb               als auch für verschiedene
                                       erforderlich ist.            Akteursgruppen
 • Verhinderung der
   Unterschreitung durch             • Ausschreibungsmodelle        (Bürgerenergie-
   hohe Realisierungsrate.             werden nur dort              genossenschaften,
                                       eingeführt, wo die           Projektentwickler, etc.)
                                       Wettbewerbsintensität
                                       hoch genug ist.

Der Ausbau der Windenergie an Land                                                05. Dezember 2016
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Für Wind Onshore wird das gesamte Ausbauziel
ausgeschrieben

                                                                Zubaukorridor Wind an Land in MW/a
                                                         3000
                                                         2500
                                                         2000

  Wind an Land                       Wind auf See        1500
                                                         1000
  • 2.800 MW p.a.                    • 700 MW bis 900     500
    (brutto)                           MW p.a. ab 2021      0
                                                                2017   2018   2019      2020   2021   2022    2023   2024…
  • Erhöhung auf                     • Ziel wie bisher
                                                                                     Ausgeschrieben
    2.900 MW p.a.                      15.000 MW bis
    (brutto) ab 2020                   2030
  • Begrenzung im                                               Zubaukorridor Wind auf See in MW/a
    Netzausbaugebiet                                     1000

    (58 % der letzten                                    800
    3 Jahre)                                             600

                                                         400

                                                         200

                                                           0
             Ausschreibungspflicht ab                           2017   2018   2019      2020   2021   2022    2023   2024…

                         750 kW                                        Ausgeschrieben      Nicht ausgeschrieben

Der Ausbau der Windenergie an Land                                                                        05. Dezember 2016
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Übergangsregelung zur Ausschreibungspflicht

Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie wird in Übergangsfällen
wie bisher gesetzlich bestimmt

 Genehmigung                         Registrierung    Kein Opt-Out     Inbetriebnahme
 bis 31.12.2016                      bis 31.01.2016   bis 31.02.2017   bis 31.12.2018

Der Ausbau der Windenergie an Land                                            05. Dezember 2016
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Pilotwindenergieanlagen an Land

                   Zertifizierung                         Forschung

 • Die ersten beiden an das                 • Errichtung vorwiegend zur Forschung
   Anlagenregister gemeldeten Anlagen         oder Entwicklung
   eines Typs                               • Wesentliche, weit über den Stand der
 • Maximal 6 MW Leistung                      Technik hinausgehende Innovation
 • Wesentliche technische
   Weiterentwicklung oder Neuerung
 • Typenprüfung oder
   Einheitenzertifizierung kann erst nach
   Inbetriebnahme der Anlage erteilt
   werden

 Maximal 125 MW pro Jahr sind von der Ausschreibungspflicht befreit

Der Ausbau der Windenergie an Land                                       05. Dezember 2016
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Die Gebotstermine und -volumina im Überblick

Wind an Land § 28 Abs. 1 EEG 2017:

          2017                        2018 - 2019                    ab 2020
1. Mai 1. Aug 1. Nov 1. Feb          1. Mai 1. Aug 1. Okt   1. Feb    1. Jun   1. Okt

 800         1000        1000                               1000       950      950
                                     Jeweils 700 MW
 MW          MW          MW                                 MW         MW       MW

Wind auf See § 17 WindSeeG:
                                                                                    ab 2021
                                                                                        1. Sep

                                                                                   700 – 900
                                                                                     MW

Der Ausbau der Windenergie an Land                                               05. Dezember 2016
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Das Ausschreibungsvolumen kann angepasst
werden

Das Ausschreibungsvolumen erhöht              Das Ausschreibungsvolumen verringert
sich ab 2018 um das Volumen, für              sich ab 2018 um das Volumen des
das im vergangenen Kalenderjahr               vorherigen Jahres,
keine Zuschläge erteilt worden
                                                 • das bei einer für EU-Nachbarn
sind.
                                                   geöffneten Ausschreibung im
• Die BNetzA gibt die Differenz bis                Bundesgebiet bezuschlagt wurde,
  28.02.2018 und dann jährlich
                                                 • das bei einer Ausschreibung nach
  bekannt.
                                                   § 88c bezuschlagt worden ist,
• Die Differenz wird gleichmäßig
                                                 • von Pilotwindanlagen,
  auf die nächsten drei, noch nicht
  bekannt gegebenen Ausschrei-
  bungen aufgeteilt.                             • von Anlagen, deren anzulegender
                                                   Wert gesetzlich bestimmt wurde.

                      Nicht unter diese Regelungen fallen Windanlagen auf See!
Der Ausbau der Windenergie an Land                                               05. Dezember 2016
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Ausschreibungsverfahren
Teilnahmevoraussetzungen allgemein (1/2)

                                     Pflichtangaben

 • Gebote: mindestens 750kW, Biomasse 150 kW
 • mehrere Gebote je Ausschreibung möglich
 • Pflichtangaben:
     Name, Anschrift, Kontaktdaten; bei Unternehmen Sitz der Gesellschaft,
      Bevollmächtigter
     Energieträger, für den das Angebot abgegeben wird
     Gebotstermin der Ausschreibung, für die das Gebot abgegeben wird
     Gebotsmenge in kW ohne Nachkommastellen
     Gebotswert in Cent pro kWh mit zwei Nachkommastellen
     Standort der geplanten Anlagen, bei Solar ggf. auch Anschrift des Gebäudes
     ÜNB

Der Ausbau der Windenergie an Land                                            05. Dezember 2016
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Ausschreibungsverfahren
Teilnahmevoraussetzungen allgemein (2/2)

                                     Sicherheitsleistung

 • Sicherheitsleistung:
     bis zum Gebotstermin zur Sicherung von evtl. Pönalen an den
      regelverantwortlichen ÜNB an die BNetzA zu leisten
     unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft auf erstes Anfordern
      durch ein KI oder Kreditversicherers zugunsten des ÜNBs oder
     Zahlung Geldbetrag auf ein eingerichtetes Verwahrungskonto der BNetzA
     keine Verzinsung

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Ausschreibungsverfahren
Teilnahmevoraussetzungen Wind onshore

                               • BImSchG-Genehmigung muss vor Gebotstermin vorliegen
                               • Anmeldung im Register als genehmigt
                               • Kopie der Registermeldung
     Weitere                   • Details zur Genehmigungsbehörde
   Angaben und                   (Anschrift, Aktenzeichen etc.)
    Unterlagen                 • Eigenerklärung des Inhabers der BImSchG-Genehmigung oder
   erforderlich                  Zustimmungserklärung des Genehmigungsinhabers über
                                 Angebotsabgabe des Bieters
                               • Eigenerklärung, dass kein wirksamer Zuschlag für Anlagen
                                 besteht, für die das Gebot abgegeben wird

                               • bis zum Gebotstermin zur Sicherung von evtl. Pönalen an den
    Sicherheits-
                                 regelverantwortlichen ÜNB an die BNetzA zu leisten
      leistung
                               • Höhe: Gebotsmenge multipliziert mit € 30/kWp

Der Ausbau der Windenergie an Land                                                 05. Dezember 2016
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Die Nachfrage nach Bürgschaften steigt
Grobe Abschätzung des Bedarfs

Jährliches Bürgschaftsvolumen in 1000 €
 -300000
 250000
 200000
 150000
 100000
   50000
           0
                          2015                2016        2017 Solar    2017 Wind
                                     Erstsicherheit   Zweitsicherheit
Source: PwC

Der Ausbau der Windenergie an Land                                         05. Dezember 2016
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Zuschlagserteilung

        Bietverfahren
        pay-as-bid

                       Initialer
                                     Ab 2018 dynamischer
                       Höchstwert:
                                     Höchstwert:

                       7,0 ct/kWh
                                     um 8 Prozent erhöhter
                                     Durchschnittswert für die
                                     höchsten noch bezuschlagten
                                     Gebote der letzten drei
                                     Ausschreibungsrunden

Der Ausbau der Windenergie an Land                         05. Dezember 2016
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Netzausbaugebiete sollen den Ausbau von
Windenergie an Land steuern

    Installierte Leistung Wind in MW                                                     Netzausbaugebiet
                                Schleswig-
                                 Holstein
                                                                                         • In Gebieten, in denen die Übertragungsnetze
                                           5.172
                                                                                           besonders stark belastet sind, soll der Zubau
                                                                    2.556

                                                       Mecklenburg-Vorpommern
                                                                                           gesteuert werden
                                           53
                                         Hamburg                                         • Im Entwurf der NAGV vom 14.11.2016 werden
                           152
                     Bremen
                                                                                           Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
                                                                            Berlin
                                                                                           und Teile Niedersachsens als Netzausbaugebiet
                                  Niedersachsen
                                                                             4

                                         8.190
                                                           4.245
                                                                    Brandenburg
                                                                                           festgelegt
                                                                                 5.496

        Nordrhein-Westfalen
                                                     Sachsen-Anhalt
                                                                                         • Obergrenze, für die im Netzausbaugebiet noch
         3.711                                     1.137                    Sachsen
                                                                                           Zuschläge erteilt werden dürfen,
                                 1.170
                                                   Thüringen            1.093              entspricht 58% der in den
           2.798
                              Hessen
                                                                                           Jahren 2013 bis 2015
                                                                                           installierten Leistung                 902 MW
        Rheinland-Pfalz

       Saarland
                                                           1.501
          205
                               546

                                                           Bayern
                            Baden-
                          Württemberg

                                                                                                Netzengpässe im Verteilernetz bleiben
                                                                                                         unberücksichtigt
 Quelle: www.50hertz.com, Stand: 2014
Der Ausbau der Windenergie an Land                                                                                            05. Dezember 2016
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Pönalisierung und Erlöschen des Zuschlags

                          Pönale 10 Euro pro                        Pönale 30 Euro pro
                          Kilowatt                                  Kilowatt

 24 Monate                      26 Monate          28 Monate            30 Monate           Erlöschen

 Inbetriebnahme                                Pönale 20 Euro pro                        Verlängerung der
 innerhalb von 24                              Kilowatt                                  Frist bei
 Monaten nach der                                                                        Rechtsbehelfen
 Bekanntgabe des                                                                         gegen die
 Zuschlags                                                                               Genehmigung

Der Ausbau der Windenergie an Land                                                             05. Dezember 2016
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Bisheriges Referenzertragsmodell
Gesetzlich bestimmte Förderung

  Jahr der Inbetriebnahme                                         Anfangswert               Grundwert
 2009 (EEG 2009)                                                      9,20                       5,02
 2010                                                                 9,11                       4,97
 2011                                                                 9,02                       4,92
                                                 EV
 2012 (EEG 2012)                                                      8,93                       4,87
 2013                                                                 8,80                       4,80
 2014                                                                 8,66                       4,72
 2015 (EEG 2014)                                                      8,90                       4,95
                                                 AW
 2017 bis 2018 (EEG 2017)                                             8,38                       4,66
alle Angaben in ct/kWh

                                Fördergesellschaft Windenergie e.V.
  5 Jahre                         Technische Richtlinien für                        WP-Bescheinigung
   nach                           Windenergieanlagen Teil 5
                                                                                  Zeitpunkt der Absenkung
                                 Bestimmung und Anwendung des
    IBN                                  Referenzertrages                            auf den Grundwert

      Neu: 10 Jahre nach Inbetriebnahme bzw. ein Jahr vor Ende der verlängerten Frist der erhöhten Vergütung:
                                       Überprüfung des Standortertrages
Der Ausbau der Windenergie an Land                                                                 05. Dezember 2016
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Neues Referenzertragsmodell
Durch Ausschreibungen ermittelte Förderung
•   Einheitlicher Vergütungssatz über 20 Jahre ab Inbetriebnahme (taggenaue
    Fristberechnung)
•   Gebote auf Basis eines Standorts mit 100% Referenzertrag
•   Förderung anhand des tatsächlichen Referenzertrages; Überprüfung nach 5, 10 und 15
    Jahren

                                                           Quelle: BMWi EEG-Novelle 2016 Eckpunkte
Der Ausbau der Windenergie an Land                                                   05. Dezember 2016
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Die Ermittlung des Korrekturfaktors erfolgt in
Abhängigkeit von dem Referenzertrag
 Beispiele für
                                                                 Zuschlagswert
 Vergütungshöhen
 Referenzertragswert in %            60     70     80     90       100   110     120    130     140      150

 Korrekturfaktor                     1,29   1,29   1,16   1,07      1    0,94    0,89   0,85    0,81    0,79

 Beispielhafte                       7,74   7,74   6,96   6,42    6,00   5,64    5,34   5,10   4,86     4,74
 Vergütungssätze in
 Ct/kWh                              9,03   9,03   8,12   7,49    7,00   6,58    6,23   5,95    5,67    5,53

• Lineare Interpolation zwischen Einzelwerten
• Berücksichtigung des Korrekturfaktors und rückwirkende Erstattung von zu viel
  oder zu wenig gezahlten Beträgen!
• Bagatellgrenze: 2%

Der Ausbau der Windenergie an Land                                                             05. Dezember 2016
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Beispielhafte Vergleichsrechnung verdeutlicht die
Funktionsweise des Referenzertragsmodells

 Annahme: Betrachtung zweier exakt gleicher Windenergieanlagen der Leistung 5 MW an zwei
 unterschiedlichen Standorten mit unterschiedlichen Gütefaktoren:
 •   Standort 1: Gütefaktor 100 % → Korrekturfaktor 1,00
 •   Standort 2: Gütefaktor 80 % → Korrekturfaktor 1,16

 Berechnung von Förderhöhe und Förder-          Vergleich von Förderhöhe und Fördersumme
 summe (Teilnahme an der Ausschreibung mit      10                9,16                                  450
                                                                               395
 einer Förderhöhe von 7,9 ct/kWh)                9                                            367       400
                                                      7,90
                                                 8
 •    Förderhöhe (bei Zuschlag) liegt bei                                                               350
                                                 7
      7,9 • 1,00 = 7,9 ct/kWh bzw.               6
                                                                                                        300

      7,9 • 1,16 = 9,16 ct/kWh                                                                          250
                                                 5
                                                                                                        200
 •    Ertrag der Anlage in einer Stunde:         4
                                                                                                        150
                                                 3
      5 MW • 1h • 100 % = 5 MWh bzw.                                                                    100
                                                 2
      5 MW • 1h • 80 % = 4 MWh                                                                          50
                                                 1
 •    Fördersumme für eine Stunde:               0                                                      0
      5 MWh • 7,9 ct/kWh = 395 € bzw.                Förderhöhe in ct/kWh     Fördersumme in €/h
      4 MWh • 9,16 ct/kWh = 367 €                                Standort 1    Standort 2

Der Ausbau der Windenergie an Land                                                          05. Dezember 2016
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Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften

                                     • mindestens 10 Privatpersonen
     Gesellschaften                  • Mehrheit der Stimmrechte bei Privatpersonen vor Ort
                                     • kein Gesellschafter darf mehr als 10 % der Stimmrechte haben

      Projektgröße                   • max. 6 Anlagen mit einer installierten Leistung von max. 18 MW

                                     • Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von 10 % oder entsprechendes
         Standort-                     Angebot
         gemeinde                    • Beteiligungsmöglichkeit auch für 100%iges Tochterunternehmen

                                     • Flächensicherung und Windgutachten anstelle der Genehmigung
       erleichterte
                                     • 50% der Sicherheit erst nach BImSchG-Genehmigung
      Bedingungen
                                     • Realisierungsfrist verlängert sich um 2 Jahre

                                     • Förderung mit dem Höchstwert in der Ausschreibung („uniform
         Zuschlag                      pricing“)

Der Ausbau der Windenergie an Land                                                            05. Dezember 2016
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Ausgestaltung einer Bürgerenergiegesellschaft

                                                                          • Vorrangige Beteiligung
                                 Stadtwerk                                  örtlicher Privatkunden
                                                                            (mindestens 51%)
                             • Geschäftsführung
                                                        Beteiligung als
  Kontrolle                  • Technische DL                              • Mindestens 10
                                                        Kommanditist
  (100%)                     • Kaufmännische DL                             Privatkunden
                                                        (max. 10%)
                             • Projektentwicklung
                                                                          • Keine Beteiligung von
                   Windpark-GmbH & Co. KG                                   mehr als 10%
                                                                          • Option der
                                 Komm
                                  Komm
                                                                            Standortgemeinde auf 10%
       GmbH                        Komm              Komm                   Beteiligung
                                    Komm
                                                                          • Regelmäßig besteht eine
                                                                            Prospektpflicht
                                                                            (Ausnahme: KG mit bis zu
                                          min. 51%    10%                   20 Kommanditisten)
                                                                          • Führungsposition ist durch
          Komm
           Komm                      Komm
                                      Komm           Gemeinde               die Steuerung der GmbH
            Dritte                     Bürger                               sichergestellt
Der Ausbau der Windenergie an Land                                                      05. Dezember 2016
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Ausschreibungsverfahren
Zuschlagswert und Direktvermarktung

 • Zahlungsanspruch, der vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt wird.
 • Die Einnahmen des Anlagenbetreibers bestehen aus der Marktprämie und der
   vertraglich mit dem Direktvermarkter vereinbarten Vergütung.
 • Die Höhe der Marktprämie wird kalendermonatlich rückwirkend berechnet.

                                     Zuschlagswert

                 MP                      AW                         MW

 • Höhe der Marktprämie                                   • energieträgerspezifischer
   in ct/kWh                                                Monatsmarktwert

        Bei Teilnahme an einer Ausschreibung ist keine Eigenversorgung möglich
     Ausnahme: Anlageneigenverbrauch oder Versorgung von Anlagen am selben NVP

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Übertragbarkeit der Zuschläge

                              1                        2

   Bindung an die Genehmigung          Bürgerenergiegesellschaften
   • Der Zuschlag ist an die           • Der Zuschlag ist an den Landkreis
     immissionsschutzrechtliche          gebunden
     Genehmigung gebunden und darf     • Zuordnungsantrag innerhalb von 2
     nicht auf andere Anlagen oder       Monaten nach Erteilung einer
     Genehmigungen übertragen werden     Genehmigung (materielle
   • Der Zuschlag ist daher zusammen     Ausschlussfrist)
     mit der Genehmigung frei          • Nach der Zuordnungsentscheidung
     übertragbar                         gilt die Bindung des Zuschlags an
   • Keine Notwendigkeit von reinen      die Genehmigung
     Ausschreibungsgesellschaften

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

                            Dr. Boris Scholtka                                                         Micha Klewar
                            Rechtsanwalt, Partner                                                      Rechtsanwalt
                                                                                                       Fachanwalt für Verwaltungsrecht
                            Tel.: +49 30 2636-4797
                            Mobil: +49 151 16006595                                                    Tel.: +49 89 5790-6294
                            boris.scholtka@de.pwc.com                                                  Mobil: +49 175 4337700
                                                                                                       micha.klewar@de.pwc.com

Die vorliegenden Unterlagen waren Grundlage eines Vortrags am 05.12.2016 im Rahmen eines Workshops, das von dem Forschungsbereich Energierecht
des Energie-Forschungszentrums Niedersachsen veranstaltet wurde. Sie vermitteln einen generellen Überblick über die behandelten Themen, können aber
keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Eine diesbezügliche Haftung können wir nicht übernehmen.

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