Der Ausbau der Windenergie an Land Energierechtlicher Workshop "Neuerungen im EEG 2017" 05. Dezember 2016 - Energie-Forschungszentrum Niedersachsen
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www.pwc.de Der Ausbau der Windenergie an Land Energierechtlicher Workshop "Neuerungen im EEG 2017" 05. Dezember 2016
PwC Legal – Wer wir sind PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft Deutschland Global Rechtsanwälte Rechtsanwälte > 200 3.200 Standorte Standorte 18 221 Praxisgruppen 17 Länder 90 PwC Legal bietet integrierte Rechtsbera- Weltweit beraten wir Mandanten in tung in Kooperation mit PwC AG WPG unserem PwC Legal-Netzwerk Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 2
Die Praxisgruppe Energierecht Facts & Figures Praxisgruppenleiter: Peter Mussaeus, Düsseldorf und Dr. Boris Scholtka, Berlin Hamburg Ansprechpartner in München: Micha Klewar EEG und KWK Hannover Berlin Wärmelieferung Bielefeld Hamburg Genehmigungen Hamburg Düsseldorf Konzessionen Köln Frankfurt Beratungsschwerpunkte Mandanten: große, mittlere und kleine Saarbrücken Hannover Energieversorger/Stadtwerke; Hannover Stuttgart energieintensive Unternehmen; München Kommunen Ansatz: Rechtsberatung der Basel Zürich Energiewirtschaft ergänzt um strategische, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 3
Leitgedanken zu Ausschreibungen im EEG 2016 Eckpunktepapier des BMWi Ausbau Kosten Akteure • Der Ausbaukorridor • Der weitere Erneuer- • Alle Akteure sollen faire für Erneuerbare- bare-Energien-Ausbau Chancen in der Energien wird erfolgt kosteneffizient: Ausschreibung haben eingehalten. Vergütung nur in der • Akteursvielfalt wird • Verhinderung der Höhe, die für einen gewahrt, räumlich (z. B. Überschreitung durch wirtschaftlichen Nord-/Süddeutschland) Ausschreibungsmenge. Anlagenbetrieb als auch für verschiedene erforderlich ist. Akteursgruppen • Verhinderung der Unterschreitung durch • Ausschreibungsmodelle (Bürgerenergie- hohe Realisierungsrate. werden nur dort genossenschaften, eingeführt, wo die Projektentwickler, etc.) Wettbewerbsintensität hoch genug ist. Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 4
Für Wind Onshore wird das gesamte Ausbauziel ausgeschrieben Zubaukorridor Wind an Land in MW/a 3000 2500 2000 Wind an Land Wind auf See 1500 1000 • 2.800 MW p.a. • 700 MW bis 900 500 (brutto) MW p.a. ab 2021 0 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024… • Erhöhung auf • Ziel wie bisher Ausgeschrieben 2.900 MW p.a. 15.000 MW bis (brutto) ab 2020 2030 • Begrenzung im Zubaukorridor Wind auf See in MW/a Netzausbaugebiet 1000 (58 % der letzten 800 3 Jahre) 600 400 200 0 Ausschreibungspflicht ab 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024… 750 kW Ausgeschrieben Nicht ausgeschrieben Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 5
Übergangsregelung zur Ausschreibungspflicht Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie wird in Übergangsfällen wie bisher gesetzlich bestimmt Genehmigung Registrierung Kein Opt-Out Inbetriebnahme bis 31.12.2016 bis 31.01.2016 bis 31.02.2017 bis 31.12.2018 Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 6
Pilotwindenergieanlagen an Land Zertifizierung Forschung • Die ersten beiden an das • Errichtung vorwiegend zur Forschung Anlagenregister gemeldeten Anlagen oder Entwicklung eines Typs • Wesentliche, weit über den Stand der • Maximal 6 MW Leistung Technik hinausgehende Innovation • Wesentliche technische Weiterentwicklung oder Neuerung • Typenprüfung oder Einheitenzertifizierung kann erst nach Inbetriebnahme der Anlage erteilt werden Maximal 125 MW pro Jahr sind von der Ausschreibungspflicht befreit Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 7
Die Gebotstermine und -volumina im Überblick Wind an Land § 28 Abs. 1 EEG 2017: 2017 2018 - 2019 ab 2020 1. Mai 1. Aug 1. Nov 1. Feb 1. Mai 1. Aug 1. Okt 1. Feb 1. Jun 1. Okt 800 1000 1000 1000 950 950 Jeweils 700 MW MW MW MW MW MW MW Wind auf See § 17 WindSeeG: ab 2021 1. Sep 700 – 900 MW Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 8
Das Ausschreibungsvolumen kann angepasst werden Das Ausschreibungsvolumen erhöht Das Ausschreibungsvolumen verringert sich ab 2018 um das Volumen, für sich ab 2018 um das Volumen des das im vergangenen Kalenderjahr vorherigen Jahres, keine Zuschläge erteilt worden • das bei einer für EU-Nachbarn sind. geöffneten Ausschreibung im • Die BNetzA gibt die Differenz bis Bundesgebiet bezuschlagt wurde, 28.02.2018 und dann jährlich • das bei einer Ausschreibung nach bekannt. § 88c bezuschlagt worden ist, • Die Differenz wird gleichmäßig • von Pilotwindanlagen, auf die nächsten drei, noch nicht bekannt gegebenen Ausschrei- bungen aufgeteilt. • von Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wurde. Nicht unter diese Regelungen fallen Windanlagen auf See! Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 9
Ausschreibungsverfahren Teilnahmevoraussetzungen allgemein (1/2) Pflichtangaben • Gebote: mindestens 750kW, Biomasse 150 kW • mehrere Gebote je Ausschreibung möglich • Pflichtangaben: Name, Anschrift, Kontaktdaten; bei Unternehmen Sitz der Gesellschaft, Bevollmächtigter Energieträger, für den das Angebot abgegeben wird Gebotstermin der Ausschreibung, für die das Gebot abgegeben wird Gebotsmenge in kW ohne Nachkommastellen Gebotswert in Cent pro kWh mit zwei Nachkommastellen Standort der geplanten Anlagen, bei Solar ggf. auch Anschrift des Gebäudes ÜNB Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 10
Ausschreibungsverfahren Teilnahmevoraussetzungen allgemein (2/2) Sicherheitsleistung • Sicherheitsleistung: bis zum Gebotstermin zur Sicherung von evtl. Pönalen an den regelverantwortlichen ÜNB an die BNetzA zu leisten unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft auf erstes Anfordern durch ein KI oder Kreditversicherers zugunsten des ÜNBs oder Zahlung Geldbetrag auf ein eingerichtetes Verwahrungskonto der BNetzA keine Verzinsung Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 11
Ausschreibungsverfahren Teilnahmevoraussetzungen Wind onshore • BImSchG-Genehmigung muss vor Gebotstermin vorliegen • Anmeldung im Register als genehmigt • Kopie der Registermeldung Weitere • Details zur Genehmigungsbehörde Angaben und (Anschrift, Aktenzeichen etc.) Unterlagen • Eigenerklärung des Inhabers der BImSchG-Genehmigung oder erforderlich Zustimmungserklärung des Genehmigungsinhabers über Angebotsabgabe des Bieters • Eigenerklärung, dass kein wirksamer Zuschlag für Anlagen besteht, für die das Gebot abgegeben wird • bis zum Gebotstermin zur Sicherung von evtl. Pönalen an den Sicherheits- regelverantwortlichen ÜNB an die BNetzA zu leisten leistung • Höhe: Gebotsmenge multipliziert mit € 30/kWp Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 12
Die Nachfrage nach Bürgschaften steigt Grobe Abschätzung des Bedarfs Jährliches Bürgschaftsvolumen in 1000 € -300000 250000 200000 150000 100000 50000 0 2015 2016 2017 Solar 2017 Wind Erstsicherheit Zweitsicherheit Source: PwC Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 13
Zuschlagserteilung Bietverfahren pay-as-bid Initialer Ab 2018 dynamischer Höchstwert: Höchstwert: 7,0 ct/kWh um 8 Prozent erhöhter Durchschnittswert für die höchsten noch bezuschlagten Gebote der letzten drei Ausschreibungsrunden Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 14
Netzausbaugebiete sollen den Ausbau von Windenergie an Land steuern Installierte Leistung Wind in MW Netzausbaugebiet Schleswig- Holstein • In Gebieten, in denen die Übertragungsnetze 5.172 besonders stark belastet sind, soll der Zubau 2.556 Mecklenburg-Vorpommern gesteuert werden 53 Hamburg • Im Entwurf der NAGV vom 14.11.2016 werden 152 Bremen Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein Berlin und Teile Niedersachsens als Netzausbaugebiet Niedersachsen 4 8.190 4.245 Brandenburg festgelegt 5.496 Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt • Obergrenze, für die im Netzausbaugebiet noch 3.711 1.137 Sachsen Zuschläge erteilt werden dürfen, 1.170 Thüringen 1.093 entspricht 58% der in den 2.798 Hessen Jahren 2013 bis 2015 installierten Leistung 902 MW Rheinland-Pfalz Saarland 1.501 205 546 Bayern Baden- Württemberg Netzengpässe im Verteilernetz bleiben unberücksichtigt Quelle: www.50hertz.com, Stand: 2014 Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 15
Pönalisierung und Erlöschen des Zuschlags Pönale 10 Euro pro Pönale 30 Euro pro Kilowatt Kilowatt 24 Monate 26 Monate 28 Monate 30 Monate Erlöschen Inbetriebnahme Pönale 20 Euro pro Verlängerung der innerhalb von 24 Kilowatt Frist bei Monaten nach der Rechtsbehelfen Bekanntgabe des gegen die Zuschlags Genehmigung Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 16
Bisheriges Referenzertragsmodell Gesetzlich bestimmte Förderung Jahr der Inbetriebnahme Anfangswert Grundwert 2009 (EEG 2009) 9,20 5,02 2010 9,11 4,97 2011 9,02 4,92 EV 2012 (EEG 2012) 8,93 4,87 2013 8,80 4,80 2014 8,66 4,72 2015 (EEG 2014) 8,90 4,95 AW 2017 bis 2018 (EEG 2017) 8,38 4,66 alle Angaben in ct/kWh Fördergesellschaft Windenergie e.V. 5 Jahre Technische Richtlinien für WP-Bescheinigung nach Windenergieanlagen Teil 5 Zeitpunkt der Absenkung Bestimmung und Anwendung des IBN Referenzertrages auf den Grundwert Neu: 10 Jahre nach Inbetriebnahme bzw. ein Jahr vor Ende der verlängerten Frist der erhöhten Vergütung: Überprüfung des Standortertrages Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 17
Neues Referenzertragsmodell Durch Ausschreibungen ermittelte Förderung • Einheitlicher Vergütungssatz über 20 Jahre ab Inbetriebnahme (taggenaue Fristberechnung) • Gebote auf Basis eines Standorts mit 100% Referenzertrag • Förderung anhand des tatsächlichen Referenzertrages; Überprüfung nach 5, 10 und 15 Jahren Quelle: BMWi EEG-Novelle 2016 Eckpunkte Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 18
Die Ermittlung des Korrekturfaktors erfolgt in Abhängigkeit von dem Referenzertrag Beispiele für Zuschlagswert Vergütungshöhen Referenzertragswert in % 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 Korrekturfaktor 1,29 1,29 1,16 1,07 1 0,94 0,89 0,85 0,81 0,79 Beispielhafte 7,74 7,74 6,96 6,42 6,00 5,64 5,34 5,10 4,86 4,74 Vergütungssätze in Ct/kWh 9,03 9,03 8,12 7,49 7,00 6,58 6,23 5,95 5,67 5,53 • Lineare Interpolation zwischen Einzelwerten • Berücksichtigung des Korrekturfaktors und rückwirkende Erstattung von zu viel oder zu wenig gezahlten Beträgen! • Bagatellgrenze: 2% Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 19
Beispielhafte Vergleichsrechnung verdeutlicht die Funktionsweise des Referenzertragsmodells Annahme: Betrachtung zweier exakt gleicher Windenergieanlagen der Leistung 5 MW an zwei unterschiedlichen Standorten mit unterschiedlichen Gütefaktoren: • Standort 1: Gütefaktor 100 % → Korrekturfaktor 1,00 • Standort 2: Gütefaktor 80 % → Korrekturfaktor 1,16 Berechnung von Förderhöhe und Förder- Vergleich von Förderhöhe und Fördersumme summe (Teilnahme an der Ausschreibung mit 10 9,16 450 395 einer Förderhöhe von 7,9 ct/kWh) 9 367 400 7,90 8 • Förderhöhe (bei Zuschlag) liegt bei 350 7 7,9 • 1,00 = 7,9 ct/kWh bzw. 6 300 7,9 • 1,16 = 9,16 ct/kWh 250 5 200 • Ertrag der Anlage in einer Stunde: 4 150 3 5 MW • 1h • 100 % = 5 MWh bzw. 100 2 5 MW • 1h • 80 % = 4 MWh 50 1 • Fördersumme für eine Stunde: 0 0 5 MWh • 7,9 ct/kWh = 395 € bzw. Förderhöhe in ct/kWh Fördersumme in €/h 4 MWh • 9,16 ct/kWh = 367 € Standort 1 Standort 2 Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 20
Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften • mindestens 10 Privatpersonen Gesellschaften • Mehrheit der Stimmrechte bei Privatpersonen vor Ort • kein Gesellschafter darf mehr als 10 % der Stimmrechte haben Projektgröße • max. 6 Anlagen mit einer installierten Leistung von max. 18 MW • Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von 10 % oder entsprechendes Standort- Angebot gemeinde • Beteiligungsmöglichkeit auch für 100%iges Tochterunternehmen • Flächensicherung und Windgutachten anstelle der Genehmigung erleichterte • 50% der Sicherheit erst nach BImSchG-Genehmigung Bedingungen • Realisierungsfrist verlängert sich um 2 Jahre • Förderung mit dem Höchstwert in der Ausschreibung („uniform Zuschlag pricing“) Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 21
Ausgestaltung einer Bürgerenergiegesellschaft • Vorrangige Beteiligung Stadtwerk örtlicher Privatkunden (mindestens 51%) • Geschäftsführung Beteiligung als Kontrolle • Technische DL • Mindestens 10 Kommanditist (100%) • Kaufmännische DL Privatkunden (max. 10%) • Projektentwicklung • Keine Beteiligung von Windpark-GmbH & Co. KG mehr als 10% • Option der Komm Komm Standortgemeinde auf 10% GmbH Komm Komm Beteiligung Komm • Regelmäßig besteht eine Prospektpflicht (Ausnahme: KG mit bis zu min. 51% 10% 20 Kommanditisten) • Führungsposition ist durch Komm Komm Komm Komm Gemeinde die Steuerung der GmbH Dritte Bürger sichergestellt Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 22
Ausschreibungsverfahren Zuschlagswert und Direktvermarktung • Zahlungsanspruch, der vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt wird. • Die Einnahmen des Anlagenbetreibers bestehen aus der Marktprämie und der vertraglich mit dem Direktvermarkter vereinbarten Vergütung. • Die Höhe der Marktprämie wird kalendermonatlich rückwirkend berechnet. Zuschlagswert MP AW MW • Höhe der Marktprämie • energieträgerspezifischer in ct/kWh Monatsmarktwert Bei Teilnahme an einer Ausschreibung ist keine Eigenversorgung möglich Ausnahme: Anlageneigenverbrauch oder Versorgung von Anlagen am selben NVP Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 23
Übertragbarkeit der Zuschläge 1 2 Bindung an die Genehmigung Bürgerenergiegesellschaften • Der Zuschlag ist an die • Der Zuschlag ist an den Landkreis immissionsschutzrechtliche gebunden Genehmigung gebunden und darf • Zuordnungsantrag innerhalb von 2 nicht auf andere Anlagen oder Monaten nach Erteilung einer Genehmigungen übertragen werden Genehmigung (materielle • Der Zuschlag ist daher zusammen Ausschlussfrist) mit der Genehmigung frei • Nach der Zuordnungsentscheidung übertragbar gilt die Bindung des Zuschlags an • Keine Notwendigkeit von reinen die Genehmigung Ausschreibungsgesellschaften Der Ausbau der Windenergie an Land 05. Dezember 2016 PwC Legal 24
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Boris Scholtka Micha Klewar Rechtsanwalt, Partner Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tel.: +49 30 2636-4797 Mobil: +49 151 16006595 Tel.: +49 89 5790-6294 boris.scholtka@de.pwc.com Mobil: +49 175 4337700 micha.klewar@de.pwc.com Die vorliegenden Unterlagen waren Grundlage eines Vortrags am 05.12.2016 im Rahmen eines Workshops, das von dem Forschungsbereich Energierecht des Energie-Forschungszentrums Niedersachsen veranstaltet wurde. Sie vermitteln einen generellen Überblick über die behandelten Themen, können aber keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Eine diesbezügliche Haftung können wir nicht übernehmen. © 2016 PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC Legal“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, die zum Netzwerk der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) gehört. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.
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