MANDANTEN INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021
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MANDANTEN‐ INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Allgemeines Mit dem vorliegenden Mandanten‐Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen informieren. Ein Schwerpunkt des heutigen Informationsbriefes liegt in den aktuellen „Corona‐Förderungen“ des Bundes. Der nächste Mandanten‐Informationsbrief wird am 01. Mai 2021 erscheinen.
MANDANTEN‐ INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Inhalt 1 Hinweise zur aktuellen Förderung durch die Ausschluss bei Inanspruchnahme November‐ Überbrückungshilfe III /Dezemberhilfe 2 Neustarthilfe für Soloselbständige Ein Unternehmen darf daneben für die 3 Drittes Corona‐Steuerhilfegesetz Fördermonate November und Dezember 2020 keine Überbrückungshilfe III beantragen, wenn bereits 4 Kosten für Corona‐Tests November‐ oder Dezemberhilfe gewährt wurde. 5 Privatnutzung eines Firmenwagens Sollten bereits Leistungen nach der 6 Sofortabschreibung für digitale Überbrückungshilfe II beantragt worden sein, Wirtschaftsgüter geplant werden die entsprechenden Leistungen für diese Monate angerechnet. 7 Verlängerung der Steuererklärungsfristen Hinweis: Eine „Splittung“ der Förderung ist nicht 8 Erleichterungen für freiwillige Helfer in möglich. Es kann z.B. nicht für den November 2020 Impfzentren die entsprechende Novemberhilfe und für den 9 Weitere Informationen Dezember 2020 dann zu der Förderung nach der Überbrückungshilfe III optiert werden. Förderfähige Kosten 1 Hinweise zur aktuellen Förderung Bei der Überbrückungshilfe III handelt es sich (wie in durch die Überbrückungshilfe III den ersten beiden Phasen) um einen Fixkostenzuschuss für abschließend genannte Wer ist antragsberechtigt? Kostenarten. Daher bestimmt sich die Höhe der Begünstigt sind grundsätzlich – anders als bei den Überbrückungshilfe III auch maßgeblich nach den Überbrückungshilfen I und II – nunmehr alle entstandenen Fixkosten. Diese werden abhängig Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu vom Umsatzrückgang in prozentualer Höhe 750 Mio. €, sofern diese in einem Monat einen gefördert. Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Hinweis: Die Förderrichtlinien sehen hier einen Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten strengen Katalog maßgeblicher betrieblicher haben. Sie können eine Förderung im Rahmen der Fixkosten vor. Gerne lassen wir Ihnen hier ein förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe entsprechendes Muster zur Ermittlung der für Sie III für den betreffenden Monat beantragen. maßgeblichen Fixkosten zukommen. Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und Für gewisse Branchen sind Besonderheiten bei der dem 30. April 2020 gegründet wurden, können Ermittlung der Fixkosten vorgesehen, dies betrifft: einen alternativen Vergleichsumsatz bilden, z.B. den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres Unternehmen der Reisebranche, 2019. Unternehmen der Veranstaltungs‐ und Achtung: Wie auch bei den vorgehenden Kulturbranche, Überbrückungshilfen I und II gilt: Eine Auszahlung an Unternehmen im Einzelhandel, soweit Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft diese im Jahr 2020 einen Verlust eingestellt oder die Insolvenz beantragt haben, ist erwirtschaftet haben sowie ausgeschlossen. Zudem darf sich das Unternehmen Unternehmen der pyrotechnischen am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Industrie. Schwierigkeiten befunden haben. 2
MANDANTEN‐ INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Höhe der Förderung Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen. In welcher Höhe nun die obig zu Grunde gelegten Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III konkret gefördert = erstattet werden, hängt wiederum vom konkreten Umsatzeinbruch im 2 Neustarthilfe für Soloselbständige Betrachtungszeitraum (November 2020 bzw. Januar Soloselbständigen wird im Rahmen der 2021 bis Juni 2021) ab. Überbrückungshilfe III eine einmalige Hierbei greift eine Staffelungsregelung wie folgt: Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 € gezahlt, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der • Umsatzeinbruch > 70 % Überbrückungshilfe III geltend machen. Damit soll Erstattung von 90 % der Fixkosten insbesondere Künstlern und Kulturschaffenden • Umsatzeinbruch ≥ 50 % bis ≤ 70 % geholfen werden, welche i.d.R. nur geringe Erstattung von 60 % der Fixkosten betriebliche Fixkosten haben. • Umsatzeinbruch ≥ 30 % bis < 50 % Achtung: Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Erstattung von 40 % der Fixkosten Überbrückungshilfe keine weiteren Kosten geltend • Umsatzeinbruch < 30 % gemacht werden. D.h. Neustarthilfe und keine Erstattung Überbrückungshilfe III schließen sich gegenseitig aus. Hinweis Die einmalige Betriebskostenpauschale steht – wie Der jeweilige Fördersatz ist hierbei pro Monat zu die Überbrückungshilfen insgesamt – ermitteln. Soloselbständigen zu, die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu Antragsberechtigte sollen bei ihrem Erstantrag als mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen Vorauszahlung auf die endgültige Förderung durch Tätigkeit erzielt haben. die Bewilligungsstelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der beantragten Förderung, jedoch Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, höchstens 100.000 € für einen Monat erhalten. Der wenn der Umsatz des Soloselbständigen während maximale Zuschuss beträgt 1,5 Millionen € pro der sechsmonatigen Laufzeit Januar 2021 bis Juni Monat 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr Beantragung zurückgegangen ist. Voraussetzung für die Beantragung der Der sechsmonatige Referenzumsatz 2019 wird Überbrückungs‐hilfe III ist nicht, dass bereits ermittelt, indem der durchschnittliche Überbrückungshilfe I und/oder Überbrückungshilfe Monatsumsatz 2019 (also über die gesamten 12 II beantragt bzw. ausgezahlt wurde. Die Monate) berechnet und dann mit dem Faktor sechs Förderprogramme laufen insoweit unabhängig multipliziert wird. Im Ergebnis ist der voneinander – eine Doppelförderung ist jedoch Referenzumsatz daher die Hälfte des ausgeschlossen. Jahresumsatzes 2019. In Neugründungsfällen greifen wiederum alternative Anträge auf Gewährung der Überbrückungshilfe III Berechnungsmethoden. können seit dem 10. Februar 2021 gestellt werden. Achtung: Der Antrag ist zwingend durch einen Anrechnung von Umsätzen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) im Namen Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen des Antragsstellenden über eine digitale Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen 3
MANDANTEN‐ INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Referenzumsatzes liegen, sind die Soloselbständige, die neben ihren Vorschusszahlungen anteilig so zurückzuzahlen, dass freiberuflichen und/oder gewerblichen in Summe der erzielte Umsatz und die Förderung 90 Umsätzen auch anteilige Umsätze aus Prozent des Referenzumsatzes nicht überschreiten. Personengesellschaften (PartG, KG, GbR, OHG) erzielen; So können beispielsweise bei einem tatsächlichen Umsatz von 60 Prozent des Referenzumsatzes im Soloselbständige, die anteilige Umsätze Betrachtungszeitraum 30 Prozent des aus Personengesellschaften erzielen und Referenzumsatzes als Förderung behalten werden, alle ihre selbständigen Umsätze über diese die Differenz zur ausgezahlten Förderung (20 Gesellschaften erzielen und Prozent) ist zurückzuzahlen. Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin bzw. einem Gesellschafter Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, (Ein‐Personen‐GmbH, Ein‐Personen‐UG so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. (haftungsbeschränkt)) bzw. einer Wenn die so errechnete Rückzahlung unterhalb Aktionärin oder einem Aktionär (Ein‐ einer Schwelle von 250 Euro liegt, ist keine Personen‐AG). Rückzahlung erforderlich. Dieses zweite Antragsverfahren kann (voraussichtlich) durch uns als prüfende Dritte Antrag Neustarthilfe durchgeführt bzw. unterstützt werden. Bei der Neustarthilfe ist ein zweigestuftes Achtung: Anträge im zweiten Antragsverfahren sind Antragsverfahren vorgesehen: aktuell noch nicht möglich, wir informieren Sie In einem ersten Antragsschritt kann die Neustarthilfe sobald dieses möglich ist. Wurde ein Antrag im seit dem 16. Februar 2021 von natürlichen Personen ersten Antragsschritt gestellt, ist eine Erweiterung beantragt werden, die ihre selbständigen Umsätze des Antrags im Rahmen des zweiten als Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie als Antragsverfahrens nicht möglich! Gewerbetreibende für die Berechnung der Neustarthilfe zugrunde legen möchten. 3 Drittes Corona‐Steuerhilfegesetz Achtung: Die „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige Ende Februar hat der Bundestag das Dritte Corona‐ im ersten Antragsschritt in Höhe von bis zu 7.500 Steuerhilfegesetz verabschiedet. Es enthält im Euro kann nur direkt durch Sie selbst als Betroffener Wesentlichen folgende Maßnahmen: beantragt werden. Für die Anmeldung zum Die Gewährung des ermäßigten Direktantrag benötigen Sie ein ELSTER‐Zertifikat. Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %für Hinweis: Die Begünstigten werden bei Beantragung erbrachte Restaurant‐und zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Verpflegungsdienstleistungen wird über den Ablauf des Förderzeitraums verpflichtet. Im Rahmen 30.06.2021 hinaus bis zum dieser Selbstprüfung sind auch Einkünfte aus 31.12.2022(!)verlängert. Getränke bleiben abhängiger Beschäftigung – sofern vorhanden – zu hiervon jedoch ausgenommen. den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte addieren. Zur Vermeidung von Subventionsbetrug Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro wurden bereits stichprobenhafte Nachprüfungen gewährt. angekündigt. Die genauen Details von Erklärungs‐ Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die und Selbstprüfungspflichten stehen jedoch noch Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und nicht fest. auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei In einem zweiten, späteren Antragsschritt wird das Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt Antragsverfahren auch geöffnet für: 4
MANDANTEN‐ INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 6 Sofortabschreibung für digitale 2020. Wirtschaftsgüter Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Sie gilt jedoch als sicher. Aktuelle Rechtslage Nach aktueller Rechtslage können die Anschaffungs‐ 4 Kosten für Corona‐Tests oder Herstellungskosten geringwertiger Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid‐ Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800 € 19‐Tests (PCR‐ und Antikörper‐Tests), wird es von netto sofort abgeschrieben werden. Bei teureren der Finanzverwaltung nicht beanstandet, von einem Wirtschaftsgütern können die Kosten nur in Höhe ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des der Abschreibung verteilt über die Nutzungsdauer Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist geltend gemacht werden. damit kein Arbeitslohn. Dies hat das Finanzverwaltung schafft Ausnahmeregelung für Bundesfinanzministerium (BMF) kürzlich digitale Wirtschaftsgüter klargestellt. Vor dem Hintergrund der Corona‐Pandemie 5 Privatnutzung eines Firmenwagens ermöglicht die Finanzverwaltung nun eine sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter Immer wieder kommt es mit den Finanzämtern zum unabhängig von der 800 €‐Grenze. Ermöglicht wird Streit über die Besteuerung eines privaten dies durch die Annahme einer fiktiven Nutzungsvorteils aus der Überlassung eines Nutzungsdauer von einem Jahr. Nach dem kürzlich Firmenwagens. Der BFH hat hier in einer aktuellen veröffentlichten BMF‐Schreiben gilt die Entscheidung noch einmal die Grundsätze Ausnahmeregelung sowohl für aufgezeigt. Ausgangsfall war ein Gesellschafter‐Geschäftsführer Kosten für Computerhardware (z.B. einer GmbH. Dieser gab an, den ihm zur Verfügung Laptop, Docking‐Station, externe Speicher, gestellten Firmenwagen ausschließlich für etc.) als auch betriebliche, nicht jedoch für private Zwecke zu Software zur Dateneingabe und – nutzen. verarbeitung (inkl. ERP‐Systeme). Der BFH stellte klar: Ob der Steuerpflichtige Die Regelung greift außerdem nicht nur für in 2021 dienstliche Fahrzeuge, welche zu privaten Zwecken angeschaffte Wirtschaftsgüter. Digitale zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat nutzt, Wirtschaftsgüter die in früheren Jahren angeschafft ist für die Besteuerung des Nutzungsvorteils wurden, sind ebenfalls begünstigt. Bei ihnen kann unerheblich. der steuerliche Restbuchwert in 2021 vollständig abgeschrieben werden. Die Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten 7 Verlängerung der genutzt, oder Privatfahrten ausschließlich mit Steuererklärungsfristen anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt damit nicht, um die Besteuerung des Aufgrund der aktuellen Situation sind die Nutzungsvorteils auszuschließen. Diese Grundsätze Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 vom gelten auch für Alleingesellschafter‐ 28. Februar 2021 auf den 31. August 2021 Geschäftsführer, die für ihre GmbH als verschoben worden. Arbeitnehmer tätig werden und denen die GmbH Hinweis: Die Verlängerung greift nur für durch einen einen betrieblichen Pkw aufgrund Steuerberater oder anderen Angehörigen der dienstvertraglicher Vereinbarungen auch zur Privatnutzung überlässt. 5
MANDANTEN‐ INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 steuerberatenden Berufe (z.B. 9 Weitere Informationen Lohnsteuerhilfeverein) vertretene Steuerpflichtige. Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind Außerdem wurde der Beginn des nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst Verzinsungszeitraums für 2019 vom 1. April 2021 auf worden. Es handelt sich nicht um abschließende den 1. Oktober 2021 verschoben. Informationen und ersetzt keine Beratung. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs 8 Erleichterungen für freiwillige Helfer kann daher nicht übernommen werden. in Impfzentren Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern Themen. gilt für all diejenigen, die direkt an der Impfung Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder Besprechungstermin. Wir analysieren individuell beim Impfen selbst – die Übungsleiterpauschale. Ihre persönliche Situation, zeigen Ihnen Vor‐ und D. h. entsprechende Vergütungen für die freiwillige Nachteile auf und geben Ihnen Tätigkeit bleiben bis zu einer Höhe von 3000 € Gestaltungsempfehlungen. steuerfrei. Wer sich wiederum in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale i.H. von 840 € in Anspruch nehmen. Hinweis: Sowohl Übungsleiter‐ als auch Ehrenamtspauschale greifen lediglich bei Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten. Dabei können jedoch auch solche Helfer nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, etwa Studenten oder Rentner. Zudem muss es sich beim Arbeitgeber oder Auftraggeber entweder um eine gemeinnützige Einrichtung oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise Bund, Länder, Gemeinden) handeln. 6
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