Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind
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Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Einkommensteuer, Auf Antrag werden die Zahlungen befristet und Stundungen waren nach detaillierter Anträge können ab sofort bis Körperschaftsteuer und grundsätzlich zinsfrei gestundet, dabei gelten Einzelfallprüfung möglich und zum 31. Dezember 2020 beim Solidaritätszuschlag keine strengen Anforderungen. Entstandene zinspflichtig. zuständigen Finanzamt gestellt Schäden müssen nicht im Einzelnen beziffert werden, soweit die Steuern werden. Lohn- und Kapitalertragsteuer konnten festgesetzt sind und noch nicht schon bislang nicht gestundet werden. bezahlt wurden. Lohn- und Kapitalertragsteuer können hingegen nicht gestundet werden. Auf Antrag können Vorauszahlungen für das Vorauszahlungen konnten schon Anträge können ab sofort bis gesamte Jahr 2020 herabgesetzt werden - bislang angepasst werden - auch zum 31. Dezember 2020 beim inklusive einer rückwirkenden Anpassung der rückwirkend. Anträge mussten zuständigen Finanzamt gestellt Vorauszahlung zum 10. März. Entstandene allerdings im Einzelnen begründet und werden, soweit Schäden müssen nicht im Einzelnen beziffert durch Zahlen belegt werden. Der Vorauszahlungen festgesetzt werden. Überzahlte Beträge werden dann Erstattungsbetrag wurde vorrangig mit wurden. erstattet. Auf eine Verrechnung mit anderen anderen rückständigen Steuern rückständigen Steuern wird verzichtet. verrechnet. Auf Antrag können Vorauszahlungen für das Vorauszahlungen konnten auch bisher Eine nachträgliches Jahr 2019 nachträglich aufgrund eines im Jahr auf Antrag herabgesetzt werden. Eine Herabsetzen von 2020 voraussichtlich entstehenden Verlustes Verlustpauschalierung war allerdings Vorauszahlungen ist zumindest herabgesetzt werden. Ohne weiteren bislang nicht vorgesehen. bis 31. März 2021 möglich. Nachweis wird davon ausgegangen, dass ein Verlust von 15 Prozent der Summe aus den Gewinneinkünften und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Jahres 2019 1
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen entsteht. Antragsberechtigt sind Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, deren Vorauszahlungen für 2020 auf null Euro herabgesetzt wurden und die versichern, dass sie für das Jahr 2020 aufgrund der Corona- Krise mit Verlusten rechnen. Es bleibt im Einzelfall weiter möglich, anhand detaillierter Unterlagen einen höheren Verlust darzulegen. Nachträgliche Vorauszahlungen für das Jahr Auf Basis der letzten Veranlagung Betroffene können sich ab 2019 sollen nicht festgesetzt werden. wurden Vorauszahlungen auch sofort bei ihrem Finanzamt nachträglich festgesetzt. melden. Auf die Vollstreckung rückständiger Steuern Vollstreckungsaufschub konnte nur Vollstreckungsschuldner wird verzichtet. unter bestimmten Voraussetzungen können sich ab sofort bis zum gewährt werden. 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt melden. Säumniszuschläge werden erlassen. Säumniszuschläge konnten nur unter Erlassen werden alle bestimmten Voraussetzungen erlassen Säumniszuschläge, die vom werden. 19. März bis 31. Dezember 2020 anfallen. 2
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Auf Antrag wird Angehörigen der Steuererklärungen für das Jahr 2018, Ohne nähere Prüfung des steuerberatenden Berufe für die Abgabe der die von Angehörigen der Verschuldens kann die Frist bis Jahressteuererklärungen 2018 ihrer steuerberatenden Berufe erstellt 31. Mai 2020 verlängert Mandanten Fristverlängerung bis zum werden, hätten bis zum werden. 31. Mai 2020 gewährt. Voraussetzung ist, dass 29. Februar 2020 abgegeben werden die Erklärungen wegen der Corona-Pandemie müssen. Eine Fristverlängerung war in nicht pünktlich eingereicht werden konnten. den meisten Fällen nicht möglich. Bereits festgesetzte Verspätungszuschläge Bei verspäteter Abgabe waren werden auf Antrag erlassen. Verspätungszuschläge zu entrichten. Auf Antrag werden bei verspäteter Abgabe Bei verspäteter Abgabe von Anträge können ab sofort beim anderer Steuererklärungen, für die die Frist Steuererklärungen waren zuständigen Finanzamt gestellt nach dem 2. März 2020 abgelaufen ist, Verspätungszuschläge zu entrichten. werden, soweit ein angefallene Verspätungszuschläge erlassen. Verspätungszuschlag festgesetzt wurde. Für Spenden auf ein Sonderkonto, das eine Zuwendungen an gemeinnützige Gilt für alle Spenden im gemeinnützige Körperschaft im Körperschaften sind steuerlich Zusammenhang mit der Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abzugsfähig, wenn die Körperschaft Corona-Pandemie, die vom eingerichtet hat, genügt ein vereinfachter eine Zuwendungsbestätigung ausstellt. 1. März bis zum Zuwendungsnachweis als steuerlicher Beleg - Ein vereinfachter 31. Dezember 2020 geleistet und das ohne Betragsgrenze. Der Beleg kann Zuwendungsnachweis gilt nur bis zu werden. in Form eines Kontoauszugs, eines einem Betrag von 200 Euro. 3
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Lastschrifteinzugsbelegs oder des Ausdrucks zum Online-Banking erfolgen. Lohnsteuer Zulagen für Beschäftige (Bar- oder Zulagen unterlagen bisher der Alle Zulagen, die im Zeitraum Sachleistungen), die der Arbeitgeber im regulären Lohnbesteuerung. vom 1. März bis 31. Dezember Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 2020 gezahlt werden. zusätzlich zum Arbeitslohn zahlt, sind bis 1.500 Euro steuerfrei. Zugunsten von Zwecken im Zusammenhang Arbeitslohnspenden waren nicht Alle Arbeitslohnspenden, die mit der Corona-Pandemie sind möglich. Beschäftigte konnten nur vom 1. März bis zum Arbeitslohnspenden möglich. Dabei selbst aus ihrem Nettolohn spenden. 31. Dezember 2020 geleistet verzichten Beschäftigte auf Teile ihres werden. Arbeitslohns oder Teile eines angesammelten Die Spende konnte im Rahmen der Wertguthabens, Arbeitgeber zahlen den nicht Einkommensteuererklärung steuerlich versteuerten Betrag auf ein Spendenkonto geltend gemacht werden. einer gemeinnützigen Körperschaft. In der Einkommensteuererklärung darf die Spende nicht zusätzlich steuermindernd geltend gemacht werden. Auf Antrag wird für die Abgabe monatlicher Fristverlängerungen waren nur in Anträge können ab sofort bis oder vierteljährlicher Lohnsteuer- Ausnahmefällen möglich. auf Weiteres beim zuständigen Anmeldungen während der Corona-Krise Finanzamt gestellt werden. Fristverlängerung von maximal 2 Monaten 4
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen gewährt. Arbeitgeber oder ihre mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragten müssen unverschuldet daran gehindert sein, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Das muss im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden. Umsatzsteuer Auf Antrag werden die Zahlungen befristet und Stundungen waren nur in Anträge können ab sofort bis grundsätzlich zinsfrei gestundet, dabei gelten Ausnahmefällen möglich und dann zum 31. Dezember 2020 beim keine strengen Anforderungen. Entstandene zinspflichtig. zuständigen Finanzamt gestellt Schäden müssen nicht im Einzelnen beziffert werden, soweit die werden. Umsatzsteuer festgesetzt ist und noch nicht bezahlt wurde. Auf Antrag kann die Sondervorauszahlung Eine Anpassung der Sondervoraus- Anträge auf Herabsetzung der für die Dauerfristverlängerung bei der zahlung war bislang nur in Sondervorauszahlung oder auf Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabgesetzt Ausnahmefällen möglich. Die Gewährung der Dauerfrist- oder erstattet werden. Die Erstattung der Sondervorauszahlung in verlängerung können ab sofort Dauerfristverlängerung bleibt bestehen. voller Höhe konnte nur über einen bis 31. Dezember 2020 beim Überzahlte Beträge werden erstattet. Auf eine Widerruf der Dauerfristverlängerung zuständigen Finanzamt gestellt Verrechnung mit anderen rückständigen erreicht werden. Eine Verrechnung des werden. Steuern wird verzichtet. Erstattungsbetrags mit anderen rückständigen Steuern war möglich. Wer bislang noch keine Dauerfrist- verlängerung hat, kann sie neu beantragen. 5
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Auf die Sondervorauszahlung wird dann - Eine Dauerfristverlängerung ohne gegebenenfalls in voller Höhe - verzichtet. entsprechende Sondervorauszahlung war nicht möglich. Auf die Vollstreckung rückständiger Vollstreckungsaufschub war nur in Vollstreckungsschuldner Umsatzsteuer wird verzichtet. Ausnahmefällen möglich. können sich ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt melden. Säumniszuschläge werden erlassen. Säumniszuschläge konnten nur unter Erlassen werden alle Säumnis- bestimmten Voraussetzungen erlassen zuschläge, die vom 19. März werden. 2020 bis 31. Dezember 2020 anfallen. Auf Antrag wird Angehörigen der steuer- Steuererklärungen für das Jahr 2018, Ohne nähere Prüfung des beratenden Berufe für die Abgabe der die von Angehörigen der Verschuldens kann die Frist bis Jahressteuererklärungen 2018 ihrer steuerberatenden Berufe erstellt 31. Mai 2020 verlängert Mandanten Fristverlängerung bis zum werden, hätten bis zum 29. Februar werden. 31. Mai 2020 gewährt. Voraussetzung ist, dass 2020 abgegeben werden müssen. Eine die Erklärungen wegen der Corona-Pandemie Fristverlängerung war in den meisten nicht pünktlich eingereicht werden konnten. Fällen nicht möglich. Bereits festgesetzte Verspätungszuschläge Bei verspäteter Abgabe waren werden auf Antrag erlassen. Verspätungszuschläge zu entrichten. 6
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Auf Antrag werden bei verspäteter Abgabe Bei verspäteter Abgabe von Anträge können ab sofort beim anderer Umsatzsteuer-Erklärungen, Umsatzsteuer-Erklärungen waren zuständigen Finanzamt gestellt für die die Frist nach dem 2. März 2020 Verspätungszuschläge zu entrichten. werden, soweit ein abgelaufen ist, angefallene Verspätungszuschlag Verspätungszuschläge erlassen. festgesetzt wurde. Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Bisher unterlag die unentgeltliche Gilt vom 1. März bis zum medizinischem Bedarf und wenn Bereitstellung von medizinischem 31. Dezember 2020. Unternehmen unentgeltlich Personal für Bedarf und Personal auch für medizinische Zwecke an Einrichtungen medizinische Zwecke als unentgeltliche bereitstellen, die einen unverzichtbaren Wertabgabe der Umsatzsteuer. Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten (insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflege- und Sozialdienste, Alters- und Pflegeheime sowie weitere öffentliche Institutionen wie Polizei und Feuerwehr), wird von der Besteuerung mit Umsatzsteuer abgesehen. Beabsichtigt ein Unternehmer bereits beim Bisher war ein Vorsteuerabzug nicht Gilt bis zum Einkauf oder der Herstellung von möglich, wenn bereits beim Bezug 31. Dezember 2020. medizinischem Bedarf, diesen unentgeltlich eines Gegenstandes / einer Leistung für medizinische Zwecke an Einrichtungen vom Unternehmer beabsichtigt war, bereitzustellen, die einen unverzichtbaren diesen Gegenstand / diese Leistung Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie unentgeltlich bereitzustellen. 7
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen leisten (insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflege- und Sozialdienste, Alters- und Pflegeheime sowie weitere öffentliche Institutionen wie Polizei und Feuerwehr), kann die Vorsteuer aus der Anschaffung oder Herstellung des medizinischen Bedarfs abgezogen werden. Von der Besteuerung der unentgeltlichen Bereitstellung mit Umsatzsteuer wird ebenfalls abgesehen. Dasselbe gilt, wenn Personal unentgeltlich bereitgestellt wird. Stellen steuerbegünstigte Körperschaften Bisher lag ein steuerbegünstigter Gilt vom 1. März bis zum wie gemeinnützige Vereine oder Stiftungen Zweckbetrieb nur vor, wenn die 31. Dezember 2020. entgeltlich Personal, Räume, Sachmittel oder Zwecke denen in der Satzung andere Leistungen etwa an Krankenhäuser, entsprechen. Nur dann war der Alten- und Pflegeheime zur Verfügung, um die ermäßigte Umsatzsteuersatz möglich. Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigen zu können, können die Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. 8
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Überlassen sich steuerbegünstigte Die Umsatzsteuerbefreiung galt Gilt vom 1. März bis zum Einrichtungen im Sinne der § 4 Nr. 14, 16, ausschließlich für die Überlassung an 31. Dezember 2020. 18, 23 und 25 des Umsatzsteuergesetzes steuerbegünstigte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime derselben Art, also etwa von untereinander Sachmittel, Räume und Krankenhaus zu Krankenhaus. Personal zur Betreuung und Versorgung von Betroffenen der Corona-Pandemie, sind die Überlassungen von der Umsatzsteuer befreit. Gewerbesteuer Auf Antrag kann der Messbetrag für Zwecke Der Messbetrag konnte für Zwecke der Anträge können ab sofort bis der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zum gesamte Jahr 2020 herabgesetzt werden - schon bislang angepasst werden - 31. Dezember 2020 beim inklusive einer rückwirkenden Anpassung für auch rückwirkend. Anträge mussten zuständigen Finanzamt gestellt die Vorauszahlung zum 15. Februar. allerdings im Einzelnen begründet und werden, soweit ein Messbetrag Entstandene Schäden müssen nicht im durch Zahlen belegt werden. für Zwecke der Einzelnen beziffert werden. Überzahlte Gewerbesteuer- Beträge werden dann von der Gemeinde Vorauszahlungen festgesetzt erstattet. wurde. Auf Antrag wird Angehörigen der Steuererklärungen für das Jahr 2018, Ohne nähere Prüfung des steuerberatenden Berufe für die Abgabe der die von Angehörigen der Verschuldens kann die Frist bis Jahressteuererklärungen 2018 ihrer steuerberatenden Berufe erstellt 31. Mai 2020 verlängert Mandanten Fristverlängerung bis zum werden, hätten bis zum 29. Februar werden. 31. Mai 2020 gewährt. Voraussetzung ist, dass 2020 abgegeben werden müssen. Eine 9
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen die Erklärungen wegen der Corona-Pandemie Fristverlängerung war in den meisten nicht pünktlich eingereicht werden konnten. Fällen nicht möglich. Bereits festgesetzte Verspätungszuschläge Bei verspäteter Abgabe waren werden auf Antrag erlassen. Verspätungszuschläge zu entrichten. Auf Antrag werden bei verspäteter Abgabe Bei verspäteter Abgabe von Anträge können ab sofort beim anderer Gewerbesteuer-Erklärungen, Gewerbesteuer-Erklärungen waren zuständigen Finanzamt gestellt für die die Frist nach dem 2. März 2020 Verspätungszuschläge zu entrichten. werden, soweit ein abgelaufen ist, angefallene Verspätungszuschlag Verspätungszuschläge erlassen. festgesetzt wurde. Stundung und Erlass können auch im Gegenüber dem bisherigen Verfahren Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang ergeben sich keine Änderungen. mit Auswirkungen des Coronavirus ausschließlich bei den Gemeinden beantragt werden. Diese entscheiden auch selbst, ob Stundungen zinsfrei gewährt oder Säumniszuschläge erlassen werden. Steuern gemeinnütziger Steuerbegünstigte Körperschaften wie Spendenaktionen waren nur zu Gilt vom 1. März bis zum Einrichtungen gemeinnützige Vereine oder Stiftungen können Zwecken zulässig, die in der Satzung 31. Dezember 2020. unabhängig von ihrem jeweiligen der jeweiligen Körperschaft genannt Satzungszweck Spendenaktionen für von der sind. Corona-Pandemie Betroffene durchführen. 10
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Wenn steuerbegünstigte Einrichtungen in der Die Betätigungen steuerbegünstigter Gilt vom 1. März bis zum Corona-Pandemie zum Beispiel Einkäufe für Körperschaften waren auf die Zwecke 31. Dezember 2020. besonders gefährdete Personen erledigen beschränkt, die in der jeweiligen oder andere Hilfen anbieten, die nicht ihrem Satzung genannt wurden. Mittel durften Satzungszweck entsprechen, gefährdet das nur für die eigenen Satzungszwecke ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht. Auch verwendet werden. Sachmittel, Personal und Räume können unabhängig vom Satzungszweck zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt werden. Stellen steuerbegünstigte Körperschaften wie Die Steuerbefreiung galt nur, wenn ein Gilt vom 1. März bis zum gemeinnützige Vereine oder Stiftungen steuerbegünstigter Zweckbetrieb vorlag 31. Dezember 2020. entgeltlich Personal, Räume, Sachmittel oder und die Zwecke denen in der Satzung andere Leistungen etwa an Krankenhäuser, genannten entsprechen. Zudem durfte Alten- und Pflegeheime zur Verfügung, um die der Zweckbetrieb nicht in größerem Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Umfang im Wettbewerb mit ähnlichen bewältigen, sind die Einkünfte im Rahmen Betrieben stehen. eines Zweckbetriebs von der Körperschaft- steuer und der Gewerbesteuer befreit. Wenn es steuerbegünstigten Körperschaften Wurden Mittel nicht innerhalb von zwei Gilt vom 1. März bis zum wegen der Corona-Pandemie nicht möglich ist, Jahren für die satzungsmäßigen 31. Dezember 2020. Mittel zu satzungsmäßigen Zwecken zeitnah Zwecke verwendet, konnte das zu verwenden, gelten großzügige Nachfristen. Finanzamt eine enge Nachfrist setzen. 11
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Zum Ausgleich finanzieller Engpässe im Der Einsatz von zweckgebundenen Gilt vom 1. März bis zum Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Rücklagen zum Ausgleich finanzieller 31. Dezember 2020. können steuerbegünstigte Körperschaften ihre Engpässe war nur in engen Grenzen (anderweitig) zweckgebundenen Rücklagen möglich. auflösen. Verluste aufgrund der Corona-Pandemie im Ein Ausgleich von Verlusten im Gilt für Verluste, die bis zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder 31. Dezember 2020 Geschäftsbetrieb oder in der in der Vermögensverwaltung mit Mitteln entstanden sind. Vermögensverwaltung steuerbegünstigter aus dem steuerbegünstigten Bereich Körperschaften können mit Mitteln aus dem war nicht möglich. steuerbegünstigten Bereich ausgeglichen werden. Steuerbegünstigte Körperschaften können Die Vergütung an Übungsleiter oder Gilt vom 1. März bis zum Vergütungen an Übungsleiter oder ehrenamtlich Tätige war nur zulässig, 31. Dezember 2020. ehrenamtlich Tätige auch dann weiterzahlen, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wenn die jeweilige Tätigkeit nicht mehr oder wurde. nur teilweise erbracht werden kann. Steuerbegünstigte Körperschaften mit Entgelt an Beschäftigte konnte nur Gilt vom 1. März bis zum Beschäftigten in Kurzarbeit können das gezahlt werden, wenn die 31. Dezember 2020. Kurzarbeitergeld bis auf 80 Prozent des Arbeitsleistung tatsächlich erbracht bisherigen Entgelts aufstocken. Die wurde. 12
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Aufstockung muss einheitlich für alle Beschäftigten erfolgen. Steuerbegünstigte Körperschaften können für Die Rückzahlung von Beiträgen durfte Gilt für Mitgliedsbeiträge des das Jahr 2020 bereits geleistete Beiträge nur erfolgen, wenn dies in der Satzung Jahres 2020 bis zum zurückzahlen oder auf die Erhebung von zugelassen war. 31. Dezember 2020. Beiträgen für das laufende Jahr verzichten, wenn Mitglieder durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind. Ein aufgrund der Corona-Krise nicht erbrachtes Leistungsangebot berechtigt weiterhin nur dann zur Rückzahlung bzw. zum Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen, wenn eine solche Rückzahlung bzw. ein solcher Verzicht in der Satzung vorgesehen ist. Verzichtet ein Ticketinhaber einer Kultur- oder Es handelt sich um eine sog. Sportveranstaltung bei deren Absage aufgrund Rückspende. der Auswirkungen der Corona-Krise schriftlich oder per E-Mail auf die Auszahlung einer ihm zustehenden Erstattung, dann kann der Veranstalter ihm in dieser Höhe eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn: 13
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen • die Veranstaltung von einer als steuerbegünstigt anerkannten Einrichtung organisiert wurde, • die Spende zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet wird und • mit der Spende keine Gegenleistung (zum Beispiel in Form eines Gutscheins, eines Tickets für einen Ersatztermin oder einer anderweitigen Gegenleistung an den Ticketinhaber) verbunden ist. Doppelbesteuerungsabkommen Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Erheblich reduzierte Gilt als Klarstellung vorläufig Frankreich / Schweiz mit Frankreich ändern Homeoffice-Tage Pendelbewegungen konnten im unbefristet. nichts an der vorgesehenen Aufteilung der Einzelfall zu einem teilweisen Wechsel Besteuerungsrechte. Das heißt, eine des Besteuerungsrechts führen. bestehende Grenzgänger-Eigenschaft geht nicht verloren. Dies gilt auch für das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, solange sich auf das Kalenderjahr bezogen eine Mindestzahl von Pendelbewegungen vom Wohnort zum Arbeitsort und umgekehrt über die Grenze ergibt. Die Mindestzahl liegt bei einer 14
Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind Steuerart Was neu ist Was bislang galt Zeitlicher Rahmen Pendelbewegung pro Woche oder fünf pro Monat. Wer steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich an das jeweils zuständige Finanzamt wenden (www.finanzamt-bw.fv-bwl.de). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen gern weiter. Ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen gibt es auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden- Württemberg: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E- 1527832229/finanzaemter/Formulare/Steuerzahlung%20Lastschrifteinzug/sonstige/CORONA%20Steuererleichterungen%20aufgrund%20der%20Auswirkunge n%20des%20Coronavirus.pdf Die Herabsetzung der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer kann über ELSTER, die elektronische Steuersoftware, beantragt werden. Dafür ist eine berichtigte Anmeldung nötig. Hierzu steht der Vordruck „Dauerfristverlängerung/Sonderzahlung (monatlich)” zur Verfügung. (Stand: 7. Mai 2020) 15
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