Der Bayerischen Integrationsbeauftragten - AUFGEMERKT - April
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Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Gudrun Brendel-Fischer, MdL AUFGEMERKT Aktuelles und Wissenswertes von der Bayerischen Integrationsbeauftragten April | 2020
Ostern steht vor der Tür – und dieses Jahr leider unter ganz besonderen Vor- zeichen. Ich wünsche Ihnen allen, egal, ob und wie Sie die Osterzeit begehen: Bleiben Sie gesund! Im Moment geht es darum, durch eine Verlangsamung der Infektionen mög- lichst viele Menschenleben zu retten. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Disziplin und Distanz, und für Ihre Solidarität. Extremsituationen wie diese zeigen uns aber auch: Gemeinsam sind wir stär- ker. Halten wir zusammen und halten wir durch! Ich wünsche Ihnen alles Gute
ALLE IM BLICK! Hinweise zum Coronavirus in 12 Sprachen veröffentlicht Wir erleben gerade eine absolute Ausnahmesituation. Im Moment geht es vor allem darum, möglichst viele Menschen gesund zu halten und die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen. Der Verein Bild und Sprache e.V. hat in mittlerweile 12 Sprachen leicht verständliche Hinweise erstellt, die wir Ih- nen hier zum Download, angepasst an die bayerischen Regeln, zur Verfügung stellen möchten. Den Flyer in 12 Sprachen finden Sie hier: http://integrationsbeauftragte.bay- ern.de/downloads/
WIRTSCHAFTSHILFE Benötigen Sie als Unternehmer – auch als Kleinstunternehmer oder Soloselbstständiger - wirtschaftliche Hilfe in der Coronakri- se? • Corona Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen: Antragsteller mit maximal 10 Mitarbeitern müssen keine privaten liquiden Mittel mehr einsetzen. Regelmäßig aktualisierte Informationen zum Antragsverfahren fin den Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/. • Den Link zum Antrag finden Sie unter: Bitte stellen Sie Ihren An- trag auf Soforthilfe nur hier. • Bund + Bayern: Kombination von Soforthilfe Bayern und Soforthife Bund Die gerade vollzogene Verzahnung beider Soforthilfeprogramme er möglicht höhere Zahlungen. Hierfür müssen Sie auch dann einen Antrag stellen, wenn Sie zuvor bereits einen gestellt haben – und zwar unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Aus zahlung erhalten haben. Das Antragsverfahren berücksichtigt alle Fallkonstellationen und verzahnt automatisch Soforthilfe Bayern oder Soforthilfe Bund. • Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: ◊ bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro, ◊ bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro, ◊ bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro, ◊ bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.
• Direkte Kontaktmöglichkeiten und weitere Hilfestellungen, auch telefonisch: ◊ Stadtgebiet München Landeshauptstadt München Tel: 089 233-22070 Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft ◊ Regierungsbezirk Oberbayern außer Stadtgebiet München Regierung von Oberbayern Tel. der IHK: 089 5116-0 Kooperationsprojekt der IHK für München und Oberbayern Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de ◊ Regierungsbezirk Niederbayern Regierung von Niederbayern Tel: 0871 808-2022 Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de/ ◊ Regierungsbezirk Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de ◊ Regierungsbezirk Oberfranken Regierung von Oberfranken Tel. der IHK für Oberfranken: 0921 886-0 Tel. der Handwerkskammer für Oberfranken: 0921 910-150 Tel. der IHK zu Coburg: 09561 7426-776 Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de
◊ Regierungsbezirk Mittelfranken Regierung von Mittelfranken Tel: 0981 53-1320 Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de ◊ Regierungsbezirk Unterfranken Regierung von Unterfranken Tel: 0931 380-1273 Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de ◊ Regierungsbezirk Schwaben Regierung von Schwaben Tel: 0821 327-2428 Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de
#GUTZUWISSEN Regelmäßige Hilfestellungen über unsere Social-Media-Kanäle Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über die Sozialen Medien über wichtige Anlaufstellen, die Sie in wirtschaftlichen, sozialen oder ge- sundheitlichen Fragen informieren können, und erklären einfach und ver- ständlich komplexe Sachverhalte der vorläufigen Ausgangsbeschränkung.
OSTERVERLOSUNG Verlosungsaktion "Malen und Gewinnen" auf Facebook und In- stagram gestartet Ich lade ab sofort zu einer Verlo- Unter allen Teilnehmern werden sungsaktion auf Facebook und In- 50 Vorlese-Bücher verlost. Wir pos- stagram ein. Zu gewinnen gibt es ten die gesendeten Bilder dann an- spannende Vorlese-Bücher, die un- onymisiert auf Facebook! Auf zum ter dem Motto "Hier ist was falsch!" Buntstift: „Malen und gewinnen!“ Kinder wie Erwachsene zum Ent- Die Teilnahmefrist läuft bis Mon- decken einladen. Schicken Sie uns tag, 13. April 2020. Der Rechtsweg hierzu einfach einen gemalten Os- ist ausgeschlossen. terhasen oder ein Osternest an die E-Mail-Adresse integrationsbeauf- tragte@bayern.de.
INTEGRATIONSPREIS Bayerischer Integrationspreis in der letzten heißen Phase! Auch wenn die am 7. Mai geplan- te Feier zur Verleihung des Baye- rischen Integrationspreises 2020 nicht stattfindet, läuft die Ermitt- lung der diesjährigen Preisträger weiter. Die Jury-Mitglieder arbeiten gerade, digital, in ihrer letzten hei- ßen Phase. Dank an alle Jurymitglie- der! In Kürze stehen die Sieger fest. Ich bin schon gespannt und halte Sie auf dem Laufenden!
INTEGRATIONSRUCKSACK AUFGESCHOBEN IST NICHT AUFGEHOBEN! Der Startschuss zum Projekt „In- sack dient der Sprachförderung von tegrationsrucksack“ kann, wie ur- Kindern im Kita-Alter und enthält sprünglich vorgesehen, Ende April neben einem Vorlesebuch weite- leider nicht gegeben werden. Über re Fördermaterialien und Überra- den neuen Starttermin halten wir schungen. Zudem wollen wir mit Sie auf dem Laufenden. dieser Initiative vorhandene Lese- patinnen und Lesepaten stärken Die Ausgabe des „Integrationsruck- und neue Ehrenamtliche hinzuge- sacks“ wird zu gegebener Zeit über winnen. ausgewählte Mütter- und Familien- zentren und Büchereien des Sankt Michaelsbundes erfolgen. Der Ruck-
IMPRESSUM/ HERAUSGEBER Geschäftsstelle der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Gudrun Brendel-Fischer, MdL Postfach 22 12 53 80524 München Tel. 089 2192 4300 E-Mail: integrationsbeauftragte@bayern.de www.integrationsbeauftragte.bayern.de Sie finden mich auch auf Allgemeine Hinweise: Anregungen und Hinweise zu aktuellen Themen, die in unserem Newsletter berücksichtigt werden sollten, nehmen wir gerne ent- gegen. Die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung über- nimmt keine Haftung für den Inhalt externer Internetseiten. An-/Abmeldung √ Anmeldung des Newsletters hier X Abmeldung des Newsletters hier Nach Abmeldung werden Ihre Daten selbst verständlich komplett gelöscht!
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