Der Gemeinde Neukirchen / Pleiße - mit den Ortsteilen Dänkritz und Lauterbach - Der Gemeinde ...
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- mit amtlichem Teil - Der Gemeinde Neukirchen / Pleiße mit den Ortsteilen Dänkritz und Lauterbach 27. Jahrgang | 21. April 2020 | Ausgabe 04 Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 19.05.2020. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 11.05.2020.
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite Fortsetzung von der Titelseite Tagesordnung Meine Gedanken sind auch bei all denen, welche um öffentlicher Teil: Ihren Arbeitsplatz und die wirtschaftliche Existenz 1. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung zum Bau- bangen müssen. Ich wünsche Ihnen, dass die von vorhaben „Ausbau der Ortsdurchfahrt K9372 – Bund und Land bereitgestellten Finanzpakete un- Neubau Straßenbeleuchtung Lauterbacher Haupt- terstützen und über die Krise helfen werden. In der straße“ an den wirtschaftlichsten Bieter Gemeinde Neukirchen wurde durch den Gemeinde- Beschlussvorlage Nr. 016/2020 rat die Entscheidungskompetenz über Stundungs- 2. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung zum Bauvor- anträge der Bürgermeisterin übertragen, um ein haben „Landschulzentrum Neukirchen – Schaffung schnelles Handeln bei wirtschaftlichen Problemen eines AG-Raumes und eines Wirtschaftsraumes im durch die Coronasituation zu ermöglichen. Die Not- Kellergeschoss der Grundschule“ – Los 3 „Elektro- betreuung der Kinder wird in unseren kommunalen arbeiten“ Einrichtungen abgesichert. Elternbeiträge werden Beschlussvorlage Nr. 017/2020 hierfür nicht erhoben. Die Kostenerstattung wird vom Freistaat Sachsen übernommen. 3. Beschluss über die Absichtserklärung zur Ein- ziehung von beschränkt öffentlichen Wegen, Flur- Aufgrund der für Neukirchen hohen Fallzahlen an stücke 47/2, 91, 92, 97, 107, 111 und 112 der Ge- Corona Erkrankten (31 Stand 16.04.2020), bleibt markung Culten die Gemeindeverwaltung zum Schutz der Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter bis 30. April 2020 geschlos- Beschlussvorlage Nr. 018/2020 sen und sollte nur in dringenden Fällen aufgesucht 4. Beratung und Beschluss zum Antrag der Ev.-Luth. werden. Wir sind natürlich per Telefon oder E-Mail St.-Martins-Kirchgemeinde Neukirchen auf Unter- für Ihre Fragen und Anliegen auch weiterhin erreich- stützung zur Unterhaltung des Friedhofes bar. Geschlossen bleibt auch die Bibliothek. Beschlussvorlage Nr. 019/2020 Aktuelle Informationen zu Corona erhalten Sie u. a. 5. Verschiedenes im Internet unter: www.coronavirus.sachsen.de nichtöffentlicher Teil: www.landkreis-zwickau.de 6. Verschiedenes www.neukirchen-pleisse.de Neukirchen, 21. April 2020 Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft in dieser schweren Zeit, passen Sie gut auf sich auf und ver- Ines Liebald, Bürgermeisterin lieren Sie nicht die Geduld, auch wenn wir auf Vieles was uns lieb ist noch eine Weile verzichten müssen. Absage Brauchtumsfeuer Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund. am 30. April 2020 Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und Ihre Bürgermeisterin Ines Liebald den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung kann das für den 30. April 2020 geplante „Hexen- feuer“ im Gemeindegebiet nicht stattfinden. Im Sinne der Gesundheit und des Schutzes un- serer Bürgerinnen und Bürger sowie der ver- antwortlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Hinweis zur Vollsperrung des Feuerwehr tragen wir unseren Teil dazu bei, um Bahnüberganges „Schweinsburg-Culten“ die Verbreitung des Coronavirus bestmöglich Wegen Sanierungsmaßnahmen am Bahnüber- einzuschränken. In Anbetracht der vielfältigen gang durch die Deutsche Bahn, bleibt der Bahn- Herausforderungen im Zusammenhang mit der übergang vom 20. bis 24. April 2020 voll gesperrt. Corona-Pandemie ist es für uns alle wichtig, ver- antwortungsvoll zu handeln. Daher bitten wir Bekanntmachung um Verständnis, dass Ihre privaten Hexenfeuer Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, in diesem Jahr nicht stattfinden dürfen. die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Hinweis: Alle bereits bewilligten Anträge werden Neukirchen findet am Mittwoch, dem 6. Mai 2020, aufgehoben und die eingezahlten Gebühren zu- 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes rückerstattet. Neukirchen statt.
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite Beschlüsse des Gemeinderates Neukirchen zur Sitzung am 25. März 2020 öffentlicher Teil: Beschluss Nr. 012/2020 Beschluss Nr. 009/2020 Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Vergabe Der Gemeinderat Neukirchen beschließt: der Bauleistung „Wohngebiet Bergallee – Erschlie- (1) Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Ge- ßung- und Leitungsumverlegung sowie Wege- und samtfortschreibung des Flächennutzungsplans Straßenbauvorbereitung“ in Neukirchen als Gemein- der Gemeinde Neukirchen/Pleiße in der Fas- schaftsbaumaßnahme mit den WWZ für die Lose 0 sung 03/2020 und die dazugehörige Begründung „Allgemeine Leistung“, Los 1 und Los 5 „Umverle- mit dem Umweltbericht in der Fassung Entwurf gung Trinkwasser“, Los 3 und Los 4 „Umverlegung 03/2020. Schmutzwasser und Niederschlagswasser“, Los 6 (2) Der Entwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die „Tiefbau Umverlegung Strom“ sowie Los 7 „Straßen- Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel bau, Wegebau und Tiefbau Straßenbeleuchtung“ werden die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 zum Angebotspreis in Höhe von 286.479,39 Euro an BauGB sowie die planbeteiligten Behörden und den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma HELI Trans- sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 port und Service GmbH, Am Lindenhof 17 in 04626 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Schmölln, mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe (3) Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. von 286.479,39 Euro. Die vollständigen Papierunterlagen sind im Bauamt einstimmig beschlossen in der Zeit vom 4. Mai bis 12. Juni 2020 einsehbar. Beschluss Nr. 013/2020 Außerdem werden die Unterlagen auf der Internet- Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Vergabe seite der Gemeinde Neukirchen/Pleiße sowie über der Bauleistung – Los 1 „Dachinstandsetzung, für das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das In- die Feuerwehr in Lauterbach, Schänkenberg 13 in ternet eingestellt. 08459 Neukirchen“ an den wirtschaftlichsten Bieter, Sollte aufgrund der Corona-Pandemie die Ausle- der Firma Gebrüder Besser GbR, Karl-Marx-Straße gung im Bauamt der Gemeinde Neukirchen nicht 11 in 08451 Crimmitschau, zum Angebotspreis in ab 4. Mai 2020 möglich sein, wird vorsorglich einer Höhe von 34.182,88 Euro. Verlängerung der Auslegung bis 31. Juli 2020 zuge- einstimmig beschlossen stimmt. Beschluss Nr. 014/2020 einstimmig beschlossen Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Über- Beschluss Nr. 010/2020 tragung der Kassenprüfung nach § 106 Abs. 1 Nr. 2 Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Vergabe SächsGemO für das Jahr 2020, auf das Rechnungs- der Bauleistung für das Bauvorhaben „Schaffung prüfungsamt der Großen Kreisstadt Glauchau. AG-Raum und Wirtschaftsraum im Kellergeschoss einstimmig beschlossen der Grundschule im Landschulzentrum Neukirchen/ Pleiße“ – Los 1 „Baumeister und Sonstiges“ an den Beschluss Nr. 015/2020 wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Bauunterneh- Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Ent- men Saxonia OHG, Zwickauer Straße 69 in 08451 scheidungskompetenz über die Stundung von For- Crimmitschau, zum Angebotspreis in Höhe von derungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung 179.312,37 Euro. für die Zeit vom 26. März bis 31. Oktober 2020 auf einstimmig beschlossen die Bürgermeisterin zu übertragen. Beschluss Nr. 011/2020 Die Ermächtigung gilt für Stundungsanträge von Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Vergabe wirtschaftlich Betroffenen durch die Auswirkungen der Bauleistung für das Bauvorhaben „Schaffung des Coronavirus, um für die Bürger und Unterneh- AG-Raum und Wirtschaftsraum im Kellergeschoss men ein unbürokratisches Handeln zu ermögli- der Grundschule im Landschulzentrum Neukirchen/ chen. Pleiße“ – Los 2 „Maler- und Fußbodenleger“ an den Über die gewährten Stundungen ist der Gemein- wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Kerstin Weißflog derat zu unterrichten. In fraglichen Fällen wird der Adrett-Design, Uthmannstraße 13 in 08064 Zwickau, Sachverhalt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zum Angebotspreis in Höhe von 5.738,03 Euro. vorgelegt. einstimmig beschlossen einstimmig beschlossen
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite Öffentliche Bekanntmachung Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße, Entwurf 03/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Pleiße 5. Rücknahme der Wohnbaufläche südlich der Dän- hat in öffentlicher Sitzung am 25. März 2020 den kritzer Straße. Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Flächennut- 6. Rücknahme der Wohnbauflächen im Bereich der zungsplans, M 1:5.000, in der Fassung 03/2020 ein- KGA Teichweise. schließlich Begründung und Umweltbericht, gültig 7. Änderung der Darstellung von Wohnbaufläche zu für das Gemeindegebiet der Gemeinde Neukirchen/ gemischter Baufläche im Bereich Schäfereiweg. Pleiße mit den Ortsteilen Neukirchen, Dänkritz und 8. Rücknahme der nach Osten geplanten Erweite- Lauterbach, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung rung der gewerblichen Bauflächen an der Lauter- nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. bacher Straße. Verringerung und Verlagerung der Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flä- Fläche an die westliche Seite. chennutzungsplans, Stand 12/2018, wurde anschlie- 9. Änderung der Darstellung von „M“ in Grünfläche ßend an die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom „Parkanlage“ an der Bahnhofstraße. 28. Februar bis 18. April 2019 überarbeitet. 10. Redaktionelle Änderung von Wohn- in Bahn- Folgende Änderungen wurden zum Entwurf 03/2020 fläche. gegenüber dem Vorentwurf 12/2018 in der Plan- 11. Rücknahme der Wohnbauflächen an der Man- zeichnung vorgenommen: nichswalder Straße. 1. Rücknahme der SO PV-Anlagen Darstellung. Es 12. Rücknahme der gemischten Baufläche am Krip- verbleibt nur noch ein schmaler Streifen eines penberg. Gewerbegebietes parallel zur Straße. 13. Änderung der Darstellung von Wohnen in ge- 2. Rücknahme der Wohnbauflächen-Darstellung mischte Baufläche im Bereich Leichenweg. auf der Fläche der Kleingartenanlage Nord. Es 14. Rücknahme der Darstellung gemischte Baufläche verbleibt nur ein schmaler Streifen westlich des im Bereich Berghäuser. Döbitzweges. 15. Rücknahme der Darstellung gemischte Baufläche 3. Änderung der Darstellung von gemischter Bauflä- südlich des Bereichs Leichenweg/Talstraße. che in Wohnbaufläche im Bereich Nordstraße. 16. Rücknahme der Wohnbauflächen nördlich der 4. Erweiterung der Wohnbaufläche in Richtung Straße Tannengrund. Südlich der Straße erfolgt Osten. die Änderung in gemischte Baufläche.
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite Nach Einschätzung der Gemeinde werden die fol- - Hinweise zu den Rahmen- und Zielsetzungen des Re- genden, wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt- gionalplanes Südwestsachsen sowie des Regionalpla- bezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB nentwurfes Region Chemnitz ebenfalls ausgelegt: - Hinweis zu einer gewerblichen Baufläche, zu der regional- planerische Bedenken bestehen (Grünzug, VRG LaWi) Umweltbezogene Stellungnahmen zur Gesamtfort- 9. Landratsamt Zwickau, VE: 5. April 2019 schreibung des FNP der Gemeinde Neukirchen/Pleiße Untere Wasserbehörde 1. Landesdirektion Sachsen, VE: 10. April 2019 Zum VE: Zum VE: - Hinweise zu Trinkwasserschutzgebieten - Hinweise zum Bauflächenbedarf - Hinweise zu Überschwemmungsgebieten und dem - Hinweis auf erforderlichen Wegfall von Splittersied- Hochwasserrisikomanagement und dem Hochwasser- lungen schutzkonzept - Konflikte bei der Darstellung von gewerblichen- und - Hinweise zu Gewässerrandstreifen Sonderbauflächen - Hinweise zu Entwicklungskorridore und Grundwasser- - Hinweis auf Prüfung der Innenentwicklungspotenziale schutz - Hinweis auf Trennungsgrundsatz - Hinweise zu Neu zu versiegelten Flächen und den unmit- - Hinweis auf Überschneidungen mit LSG telbaren Folgen (Abflussverschärfung Regenwasser) - Hinweis auf Bauflächen in Überschwemmungsgebieten Untere Immissionsschutzbehörde 2. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, VE: 15. April 2019 Zum VE: - Hinweis zu möglichen Konflikten im Zusammenhang Zum VE: mit dem Wurftaubenschießstand - Hinweise zur Geologie, zur natürlichen Radioaktivität und zu geogenen Naturgefahren (Massenbewegungen) Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde - Hinweise zum Radonschutz Zum VE: - Hinweis auf regenerative Energiequellen - Bedenken aus bodenschutzfachlicher Sicht - Weiterführende Hinweise zur Geologie und zu Bau- - Hinweis auf die Bedeutung des Bodens als Lebens- grunduntersuchungen zur Übergabe von Ergebnisbe- grundlage für Mensch, Tier und Pflanzen richten sowie zur Bohranzeige- und Bohrergebnismit- - Hinweis auf die Funktion als Wasserspeicher und teilungspflicht. Schadstofffilter und Kohlenstoffspeicher 5. Sächsisches Oberbergamt - Hinweis auf die Beiträge zum Klima- und Hochwasser- VE: 6. März 2019 und 24. April 2017 schutz des Bodens - Hinweis auf weiteres nachnutzbares Brachenpotenzial Zum VE: in der Gemeinde - Hinweise aus Restlöcher mehrerer alter Tagebaue und - Hinweis auf die Ziele und Grundsätze des LEP und der möglicher Hohlräume Regionalpläne 6. Landesamt für Straßenbau und Verkehr - Hinweis auf die Beachtung der Erosionsgefährdungs- VE: 1. April 2019 karten des LfULG Zum VE: Untere Naturschutzbehörde - Hinweis auf die durchgeführten Kompensations- und Zum VE: Ausgleichsmaßnahmen der S 289, welche zu berück- sichtigen sind - Bedenken zu den Ausweisungen an Wohnbauflächen und des Sondergebietes PV 8. Planungsverband Region Chemnitz, VE: 15. April 2019 - Erhebliche Bedenken zur Nachnutzung der KGA am Dö- Zum VE: bitzweg (Artenschutz) - Hinweise und erhebliche Bedenken zur den im VE - Hinweis zu überdimensionierten Flächenausweisungen 012/2018 geplanten Bauflächenausweisungen und Flächenzersiedlung - Hinweise zu den Zielen und Grundsätzen der Raumord- - Hinweis auf Verlust von landwirtschaftlichen Flächen nung und Naturräumen - Hinweise zum Tourismus und zur Windenergie - Hinweis zu bedarfsgerechter Flächenplanung - Hinweise zur Bedarfsbegründung und zu Flächenreserven - Hinweis zu geplanter PV-Anlage nördlich der S 289 und sowie zum Prüfauftrag hinsichtlich der angenommenen dem Konflikt mit dem RP (reg. Grünzug) Nachverdichtungspotenziale und Bebauungsmöglich- - Hinweis zu Anwendung des Optimierungsgebotes: „Mit keiten pro ha sowie der Baugebietsausweisungen Grund und Boden soll schonend und sparsam umge- - Hinweis auf eine gewerbliche Baufläche, welche bisher gangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf von der Genehmigung ausgenommen wurde. das notwendige Maß zu begrenzen“ ►
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite Untere Landwirtschaftsbehörde 41. Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. Zum VE: VE: 16. April 2019 - Bedenken zu zahlreichen Neuausweisungen von Bau- Zum VE: flächen, aufgrund des damit verbunden dauerhaften - Hinweise zur gemeindlichen Siedlungsstruktur Flächenentzuges - Hinweise zur Bewirtschaftung der Flächen und Grün- - Hinweis auf den Widerspruch zwischen Flächenaus- landumbruch weisungen und den Maßnahmen zur Verbesserung der - Hinweise auf die Darstellung von historischen Sied- Agrarstruktur lungsstrukturen und Flächenausweisungen - Hinweis auf dauerhaften Verlust von Grünland und - Hinweis auf die planerische Gestaltung der nahräum- Ackerflächen lichen Funktionsmischung Untere Forstbehörde - Hinweis auf die Kriterien der guten fachlichen Praxis Zum VE: gem. §5 BNatSchG. - Hinweise zur Beachtung des Waldabstandes (§ 25 Abs. 3 - Hinweis auf die Ausweisung von Dorfgebietsteilen im SächsWaldG) im Ortsteil Dänkritz Flächennutzungsplan. - Hinweis auf den Konflikt der PV-Anlage mit dem regio- 43. Regionalverband Werdau / Glauchau der Garten- nalen Grünzug freunde e. V., VE: 27. März 2019 Bauaufsicht und Denkmalschutz Zum VE: Zum VE: - Hinweise zu die Obstgehölze in der Kleingartenanlage - Hinweise zu missachteten Gartendenkmäler Neukirchen Nord und die erforderliche Erhaltung der SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus Anlage Zum VE: Bürgerstellungnahmen - Die geplanten Bauflächen sind zu überdenken und der B3 – 15. April 2019 Bedarf dafür ist für einzelne Standorte ausführlich zu Zum VE: begründen. - Hinweis auf die KGA Teichwiese e. V., welche aufgrund - Zur Vermeidung einer Landschaftszersiedlung sind be- seiner Lage oft unter Wasser steht stimmte Flächen nicht als Bauflächen auszuweisen - Hinweise, dass mit Grund und Boden sparsam und Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächen- schonend umzugehen ist nutzungsplans, Stand 03/2020 mit Begründung und Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz Umweltbericht, liegt in der Zeit vom 4. Mai bis zum Zum VE: 12. Juni 2020 in der Gemeindeverwaltung Neukir- - Hinweise zum Löschwasserbedarf und zur Löschwas- chen/Pleiße, Bauamt, Zimmer 9, Pestalozzistraße 40, serbereitstellung 08459 Neukirchen/Pleiße, während der nachfolgend 12. Eisenbahn-Bundesamt, VE: 17. April 2019 genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öf- fentlich aus: Zum VE: - Hinweis auf § 50 BImSchG (Trennungsgrundsatz) Montag 07:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:30 Uhr - Hinweis auf keine Nachrüstung von Lärmschutzmaß- Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr nahmen an Bestandsstrecken Mittwoch 07:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:30 Uhr 35. Regionalbauernverband Westsachsen e. V. Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr VE: 17. April 2019 Freitag 09:00 – 11:00 Uhr Zum VE: Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die - Hinweise zu Nutzungskonflikten, Abstandsflächen, Be- vollständigen Planunterlagen während der Aus- standsgarantien legungsfrist über die Internetseite der Gemeinde - Hinweise auf Innenentwicklungspotentiale Neukirchen/Pleiße unter www.neukirchen-pleisse. - Widerspruch gegen die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- de/bauleitplanung/index.html und über das zentrale tur und Landschaft Landesportal Bauleitplanung unter https://buerger- - Hinweis auf Abstimmungen mit Eigentümern beteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zu- - Maßnahme M2 wird abgelehnt gänglich gemacht. 36. BUND, 15. April 2019 Während der Auslegungsfrist können von jeder- Zum VE: mann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder - Hinweise, dass das Gemeindegebiet unterdurchschnitt- während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur lich bewaldet ist und eine Mehrung wie im LEP ange- Niederschrift im Bauamt der Gemeindeverwaltung sprochen, wünschenswert ist Neukirchen/Pleiße, Zimmer 9, vorgebracht werden.
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite Stellungnahmen, die nicht recht- Themen- zeitig abgegeben worden sind, Quelle der blöcke nach Art der Umweltinformation Umweltinformation können bei der Beschlussfassung Schutzgütern über den Flächennutzungsplan - Offenlandarten weit verbreitet unberücksichtigt bleiben, sofern Tiere Umweltbericht - zahlreiche Gewässer als die Gemeinde deren Inhalt nicht Lebensraum kannte und nicht hätte kennen - geringe Anteil von Waldflächen müssen und deren Inhalt für die Pflanzen Umweltbericht - Eingriff in Vegetation durch Bau Rechtmäßigkeit des Flächennut- Mensch und - Lärmimmissionen durch Bahn zungsplans nicht von Bedeutung Umweltbericht Gesundheit - Verkehrszunahme durch Bau ist. - Lärmimmissionen Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Stellungnahmen von - Hochwasserschutz Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in Behörden und sons- - Teile des Siedlungskörpers befinden tigen Trägern öffent- einem Rechtsbehelfsverfahren sich in Überschwemmungsgebiete licher Belange, Einwen- nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß dungen von Privaten - Radonschutz § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen - Restlöcher und Hohlräume Einwendungen ausgeschlossen, die - Verlust der Bodenfunktion sie im Rahmen der Auslegungsfrist Boden/ Fläche Umweltbericht durch Flächenversiegelung nicht oder nicht rechtzeitig geltend - Erosion gemacht hat, aber hätte geltend Stellungnahmen von - Flächenversiegelung machen können. Ein Antrag nach Behörden und sons- - Verlust wertvoller Ackerflächen § 47 Verwaltungsgerichtsordnung tigen Trägern öffent- - Bedeutung von Boden als ist unzulässig, soweit mit ihm licher Belange, Einwen- Lebensgrundlage Einwendungen geltend gemacht dungen von Privaten werden, die vom Antragsteller im - Versickerungsfähigkeit Rahmen der Auslegung nicht oder - Grundwasserneubildung Wasser Umweltbericht verspätet geltend gemacht wur- - Niederschlagswasser den, aber hätten geltend gemacht - Überschwemmungsgebiete werden können. Stellungnahmen von - Überschwemmungsgebiete Behörden und sons- - Flächenversiegelung Die Nachbargemeinden sowie die tigen Trägern öffent- - Hochwasserrisiken planberührten Behörden und son- licher Belange, Einwen- - Gewässerrandstreifen stigen Träger öffentlicher Belange dungen von Privaten werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und - Kalt- und Frischluftschneisen § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 - Verkehrszunahme BauGB gleichzeitig beteiligt. Klima und Luft Umweltbericht - Beeinträchtigung Mikroklima Folgende Arten umweltbezogener durch Versiegelungen Informationen sind verfügbar: - Verlust ehem. Gärtnerisch Kultur- und - Umweltbericht in der Fassung Umweltbericht genutzter Flächen Sachgüter vom März 2020 mit Beschrei- - Verlust von Ackerflächen bung und Bewertung der Um- - Zerschneidung der Landschaft durch weltauswirkungen, Bestands- Landschaft Umweltbericht Siedlungsflächenerweiterung aufnahme, Bewer tung der - Schutzgebiete bleiben unberührt Schutzgüter Mensch, biologische - Habitatverluste Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Bo- Umweltbericht - Vegetationsverlust Vielfalt den und Fläche, Wasser, Luft und - Stärkung durch Aufwertung Klima, Landschaft, Kultur- und Wechselwir- - zwischen Boden und Wasser Umweltbericht Sachgüter sowie Maßnahmen kungen zur Vermeidung, Verringerung Neukirchen/Pleiße, den 21. April 2020 und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter. Ines Liebald, Bürgermeisterin
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite Anlage Umgriff des Geltungsbereiches der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu- kirchen/Pleiße Sprechstunden des Friedensrichters Die nächste Sprechstunde von Herrn König kann auf Grund der aktuellen Co- rona-Situation leider nicht stattfinden. Der Friedensrichter steht für Informationen, Rat- Verlängerung Abgabetermin schläge und Tipps rund um das Sächsische Nach- Beförderung behinderter Kinder und Jugendlicher barschaftsgesetz telefonisch unter 03762 7096952 Dienstleistungskonzession ab August 2020 zur Verfügung. Seinen Stellvertreter Herrn Engel- Aufgrund der derzeitigen Situation mit dem Corona- mann erreichen Sie unter 03762 48186. virus gibt das Sozialamt bekannt, dass der Abgabe- termin für die im Amtsblatt, Ausgabe Februar 2020 Impressum – Seite 4 sowie auf der Homepage des Landkreises Hrsg. Gemeindeverwaltung Neukirchen Zwickau veröffentlichte Ausschreibung „Beförde- V.i.S.d.P. Ines Liebald, Bürgermeisterin Auflage 2.030 rung behinderter Kinder und Jugendlicher – Dienst- Layout NICOLAUS & Partner Ing. GbR Text- und Fotobeiträge, Inseratangebote an leistungskonzession 2020“ bis zum 30. April 2020 Gemeindeverwaltung Neukirchen verlängert wird. Pestalozzistraße 40| 08459 Neukirchen Tel. 03762 95240 | E-Mail gemeinde@neukirchen-pleisse.de Sozialamt, Landkreis Zwickau NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Dorfstraße 10 | 04626 Schmölln OT Nöbdenitz Tel. 034496 60041 | E-Mail neukirchen@nico-partner.de
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite Hinweis Die Sprechstunden des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung Madlung fallen auf- DRK bittet um Blutspenden grund der aktuellen Situation bis auf weiteres aus. Blutspendetermine sind in Sachsen als kritische In- Hausbesuche können ebenfalls nicht stattfinden. Zu frastruktur explizit vom Versammlungsverbot ausge- bereits vereinbarten Terminen wird um Rücksprache nommen. Die Versorgung der Kliniken mit Blut zählt mit dem Berater gebeten. Vorübergehend kann der unmittelbar zu den kritischen Infrastrukturen gemäß Rentenantrag per Telefon-Dialog gestellt werden. Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz Kontakttelefon: 03761 4212122. und Katastrophenhilfe. Karl-Heinz Madlung Deshalb ruft der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost dringend zur Blutspende auf und arbeitet in der ak- tuellen Situation mit Hochdruck an der Absicherung der Patientenversorgung mit lebensrettenden Blut- präparaten. Waldbesitzer-Information zum Borkenkäfer Termin im Mai Wöchentliche Kontrolle und zeitnahe Sanierung Montag, 18. Mai 2020 13:00 – 18:30 Uhr von Borkenkäferbefall sind trotz Coronapandemie unverzichtbar. Der Temperaturanstieg in der ersten Crimmitschau, Haus der sozialen Dienste Aprilhälfte sowie die Wetterprognose lassen einen Zwickauer Straße 51 kräftigen Schwarmflug des Borkenkäfers in seiner Ihr DRK-Blutspendedienst ersten diesjährigen Generation erwarten. Entschei- dend wird sein, den Befall zeitnah zu erkennen und die betroffenen Bäume zügig aufzuarbeiten. Jeder Waldbesitzer ist angehalten, alle Möglich- keiten zur Eindämmung des Schadausmaßes zu nut- zen: - Kontrollieren Sie Ihren Wald wöchentlich! Frischer Stehendbefall ist an frischen Einbohrlö- chern, braunem Bohrmehl am Stammfuß oder Harzfluss zu erkennen. Oftmals sind die Kronen noch grün. - Arbeiten Sie frischen Befall zeitnah auf! Meist sind verschiedene Entwicklungsstadien in einem Stamm. Jungkäfer dürfen nicht ausfliegen! Trotz Corona-Schutzbeschränkungen sind Kontrolle und Sanierung von Borkenkäferbefall zulässig, so- weit die Sicherheitsabstände zu weiteren Personen dem Infektionsschutz entsprechen. - Für die vorschriftsmäßige Sanierung muss befal- lenes Holz rechtzeitig aus dem Wald transportiert oder mit Insektiziden behandelt werden! - Holzabsatz und -transport werden schwieriger sein als im Vorjahr. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Sie Zwischenlager nutzen oder Pflanzenschutzmittel anwenden können. Die bloße Holzübergabe zur Abfuhr reicht nicht aus, wenn das Holz weiterhin fängisch im Wald liegen bleibt. ►
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020 | Seite 10 Bedenken Sie: Jeder nicht erkannte und behan- Vereinbaren Sie einen Termin in der Einrichtung für delte Käferbaum potenziert die Schäden im wei- einen ersten Kontakt und sehen Sie sich alles an und teren Jahresverlauf! geben Sie Ihre Bewerbung ab. Weitere wichtige In- Bund und Freistaat stellen Fördermittel zur Borkenkä- formationen finden Sie auch auf unserer Webseite fersanierung bereit. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre www.iws-westsachsen.de. beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen vor Beginn Diese Einsatzstelle bietet auch Stellen für den Bun- Ihrer Arbeiten beim zuständigen Sachsenforst-Revier- desfreiwilligen Dienst an. Wer schon 27 ist, kann sich leiter formlos oder mit einem Formular anzeigen. ebenfalls im sozialen Bereich einbringen und arbei- Für Fragen zur Borkenkäfersanierung und zur forst- tet 23 Stunden in der Woche. Der Einsatzbeginn ist lichen Förderung steht für das Forstrevier Werdau jederzeit möglich. der Sachsenforst-Revierförster Herr Preußner unter Tel. 0174 3379607 beratend an Ihrer Seite: Weiterführende Hinweise finden Sie unter www. sachsenforst.de. Dort können Sie sich auch über die regionalen Forstbetriebsgemeinschaften informie- ren. IWS Integrationswerk gemeinnützige GmbH Westsachsen Schon jetzt an die Monate nach der Krise denken und zukünftige Schritte planen Um wieder Fuß zu fassen und sich für andere zu en- gagieren, ist es eine gute Möglichkeit, einen freiwil- ligen Dienst zu leisten. Nach der Schule und bis zu einem Alter von 27 Jahren wäre es ein Einsatz im FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), danach einer im BFD (Bundesfreiwilligen Dienst). Wichtige Gründe für eine Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr - mit einem FSJ tun Sie etwas Gutes und Sinnvolles für andere Menschen - durch ein solches Jahr lernen Sie viel über sich selbst, bekommen einen anderen Blickwinkel auf viele Dinge und werden sich persönlich weiterent- wickeln - das FSJ wird als Wartesemester bei allen Studien- gängen angerechnet - bei vielen Ausbildungen, insbesondere im sozialen Bereich, wird es als Praktikumszeit berücksichtigt - ein FSJ kann Ihnen auch den Einstieg in einen so- zialen Beruf erleichtern und durch ein FSJ verbes- sern sich die Chancen auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz Das neue FSJ beginnt am 1. September 2020, Bewer- bungen dafür laufen schon jetzt. Einige Einsatzstel- len haben schon Anmeldungen bekommen. Freie Stellen gibt es in der Internationale Oberschule Neukirchen, Tel.: 03762 941971 und E-Mail: ios@ saxony-international-school.de.
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