Der Messdienst Check der Feingeist Unternehmensberatung - Edition Hausverwaltung
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Lösen Sie sich von Altlasten – Jetzt neuausrichten!
Der Messdienst Check der
Edition Hausverwaltung
Feingeist UnternehmensberatungWarum der Messdienst Check? Ihre Vorteile § Optimal vorbereitet für Wachstum, Expansion und Nachfolge § Sicherstellung gesetzlicher Vorschriften § Höhere Absicherung vor Kürzungsrechten der Mieter § Heizkostenabrechnung digital verwalten und kommunizieren § Gewinnmaximierung – durch selbst zukünftig erstellte Heizkostenabrechnungen § Maßgeschneiderte Messdienstleistung beziehen § Verwaltungsprozesse entlasten und Kosten sparen § Neuausrichtung der Messdienstleistung völlig kostenfrei © Copyright Feingeist GmbH
Wir übernehmen Ihre Neuausrichtung,
Sie profitieren von den Vorteilen!
Mehr Flexibilität in der Zukunft bei
Synchronisierte
Anbieterwechsel oder Einstieg in die
Vertragslaufzeiten Selbstabrechnung
§ Analyse: Vollumfängliche Analyse aller Verträge mit Ihren aktuellen
Messdienstleistern sowie der messtechnischen Ausstattung. Unabhängigkeit durch neuste
Interoperable Messtechnik – Weiterverwendung
Messtechnik nach Vertragsende
§ Neuausrichtung: Mit den Erkenntnissen der Analyse und Ihren Wünschen an die
zukünftigen Prozesse zur Erstellung der Heizkostenabrechnung, erstellen wir ein
Anforderungsprofil. Anhand Ihrer individuellen Anforderungen, finden wir den
richtigen Dienstleister für Sie. Messdienstleister, die sich Ihren
Nahtlose Prozessen anpassen und den
nahtlosen Datenaustausch zu
§ Monitoring: Wir überwachen die fristgerechte Einhaltung des Wechselprozesses. Integration
Ihnen garantieren
In regelmäßigen Abständen halten wir Rücksprache zum Umrüstungsfortschritt
mit dem ausgewählten Messdienstleister und berichten an Sie zurück.
Alle gesetzlichen Voraussetzungen
Gesetzliche werden in Ihren Liegenschaften
Analyse Neuausrichtung Monitoring Konformität
erfüllt und Dispute minimiert
01 02 03
Unmittelbar durch die
Potenziale Neuausrichtung profitieren und in
nutzen Zukunft durch die Selbstabrechnung
neue Geschäftsfelder erschließen
© Copyright Feingeist GmbHIn zwei Phasen zum langfristigen Erfolg
Phase 1: Neuausrichtung Phase 2: Selbstabrechnung
Profitieren Sie unmittelbar und kostenfrei von den Vorteilen einer Lassen Sie lukrative Geschäftsfelder nicht ungenutzt und entscheiden Sie sich
Neuausrichtung: dafür Heizkosten in Zukunft selbst abzurechnen – wir beraten Sie dabei:
§ Konsolidierung Ihrer derzeitigen Messdienstleister auf einen starken § Durch die Umstellung auf interoperabler Messtechnik in Phase 1 haben Sie
Partner, der am besten zu Ihren Ansprüchen passt nun die Möglichkeit Ablesewerte selbst per Funk zu empfangen und die
Heizkostenabrechnung selbst zu erstellen
§ Unmittelbare Entlastung Ihrer Verwaltungsressourcen
§ Wir beraten Sie vollumfänglich zu den nötigen Schritten bei der
§ Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften (EED) und Minimierung der Dispute
Entscheidung zur Selbstabrechnung und begleiten Sie während des
mit Mietern (v.a. hinsichtlich Kürzungen)
gesamten Prozesses
§ Nahtlose Integration des Messdienstleisters in Ihre Prozesse
§ So schöpfen Sie die Möglichkeiten der Messdienstleistung voll aus
§ Vertraglich und technisch optimal ausgerichtet für die Zukunft und alle
Optionen auf Ihrer Seite
Vermeidung von
Kostenersparnis möglichen Geringe Selbstabrechnung:
Optimaler Einstieg
Kostenfreie durch schlankere Kürzungsrechten Investitionskosten Bis zu 50.000 EUR
durch vorherige
Neuausrichtung Verwaltungs- (bis zu bei spürbarer Mehrumsatz bei
Neuausrichtung
prozesse 20.000 EUR p.a. Umsatz-steigerung 1.000 WE
bei 1.000 WE)
© Copyright Feingeist GmbHTimeline zur Novellierung der Heizkostenverordnung
Ab dem 01.01.2022 müssen Ab dem 01.12.2022 muss bei Bis zum 01.12.2022 montierte
Bewohner eine monatliche Neuausstattung fernablesbare fernablesbare Messtechnik muss
Verbrauchsinformation erhalten, Messtechnik verbaut werden, die nach dem 31.12.2031
wenn die Liegenschaft interoperabel und Smart Meter interoperabel und SMWG-
fernauslesbar ist. Gateway (SMGW)-kompatibel ist. kompatibel sein.
Nach dem 01.12.2021 darf bei Für neue Abrechnungszeiträume, die Bereits installierte nicht fernauslesbare Messtechnik muss
Neuausstattung nur noch ab dem 01.12.2021 beginnen, bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Sie
fernauslesbare Messtechnik installiert müssen ergänzende Informationen mit muss fernauslesbar, interoperabel und SMWG-kompatibel
werden. der Abrechnung bereitgestellt werden. sein.
© Copyright Feingeist GmbHFeingeist Unternehmensberatung
Quartier Potsdamer Platz | Linkstraße 2 | Level 8 | 10785 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 - 700 12 7060
Web: www.feingeist-beratung.de oder www.business-potential.com
Kontakt: info@feingeist-beratung.de
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