Der Messdienst Check der Feingeist Unternehmensberatung - Edition Hausverwaltung

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Der Messdienst Check der Feingeist Unternehmensberatung - Edition Hausverwaltung
Lösen Sie sich von Altlasten – Jetzt neuausrichten!

Der Messdienst Check der
                                                                         Edition Hausverwaltung
Feingeist Unternehmensberatung
Der Messdienst Check der Feingeist Unternehmensberatung - Edition Hausverwaltung
Warum der Messdienst Check? Ihre Vorteile

 § Optimal vorbereitet für Wachstum, Expansion und Nachfolge
 § Sicherstellung gesetzlicher Vorschriften
 § Höhere Absicherung vor Kürzungsrechten der Mieter
 § Heizkostenabrechnung digital verwalten und kommunizieren

 § Gewinnmaximierung – durch selbst zukünftig erstellte Heizkostenabrechnungen
 § Maßgeschneiderte Messdienstleistung beziehen
 § Verwaltungsprozesse entlasten und Kosten sparen

 § Neuausrichtung der Messdienstleistung völlig kostenfrei

© Copyright Feingeist GmbH
Der Messdienst Check der Feingeist Unternehmensberatung - Edition Hausverwaltung
Wir übernehmen Ihre Neuausrichtung,
 Sie profitieren von den Vorteilen!
                                                                                                          Mehr Flexibilität in der Zukunft bei
                                                                                     Synchronisierte
                                                                                                          Anbieterwechsel oder Einstieg in die
                                                                                     Vertragslaufzeiten   Selbstabrechnung

 § Analyse: Vollumfängliche Analyse aller Verträge mit Ihren aktuellen
   Messdienstleistern sowie der messtechnischen Ausstattung.                                              Unabhängigkeit durch neuste
                                                                                     Interoperable        Messtechnik – Weiterverwendung
                                                                                     Messtechnik          nach Vertragsende
 § Neuausrichtung: Mit den Erkenntnissen der Analyse und Ihren Wünschen an die
   zukünftigen Prozesse zur Erstellung der Heizkostenabrechnung, erstellen wir ein
   Anforderungsprofil. Anhand Ihrer individuellen Anforderungen, finden wir den
   richtigen Dienstleister für Sie.                                                                       Messdienstleister, die sich Ihren
                                                                                     Nahtlose             Prozessen anpassen und den
                                                                                                          nahtlosen Datenaustausch zu
 § Monitoring: Wir überwachen die fristgerechte Einhaltung des Wechselprozesses.     Integration
                                                                                                          Ihnen garantieren
   In regelmäßigen Abständen halten wir Rücksprache zum Umrüstungsfortschritt
   mit dem ausgewählten Messdienstleister und berichten an Sie zurück.
                                                                                                          Alle gesetzlichen Voraussetzungen
                                                                                     Gesetzliche          werden in Ihren Liegenschaften
         Analyse                Neuausrichtung                     Monitoring        Konformität
                                                                                                          erfüllt und Dispute minimiert

   01                           02                            03
                                                                                                          Unmittelbar durch die
                                                                                     Potenziale           Neuausrichtung profitieren und in
                                                                                     nutzen               Zukunft durch die Selbstabrechnung
                                                                                                          neue Geschäftsfelder erschließen

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In zwei Phasen zum langfristigen Erfolg

        Phase 1: Neuausrichtung                                                         Phase 2: Selbstabrechnung
        Profitieren Sie unmittelbar und kostenfrei von den Vorteilen einer              Lassen Sie lukrative Geschäftsfelder nicht ungenutzt und entscheiden Sie sich
        Neuausrichtung:                                                                 dafür Heizkosten in Zukunft selbst abzurechnen – wir beraten Sie dabei:

        § Konsolidierung Ihrer derzeitigen Messdienstleister auf einen starken          § Durch die Umstellung auf interoperabler Messtechnik in Phase 1 haben Sie
          Partner, der am besten zu Ihren Ansprüchen passt                                nun die Möglichkeit Ablesewerte selbst per Funk zu empfangen und die
                                                                                          Heizkostenabrechnung selbst zu erstellen
        § Unmittelbare Entlastung Ihrer Verwaltungsressourcen
                                                                                        § Wir beraten Sie vollumfänglich zu den nötigen Schritten bei der
        § Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften (EED) und Minimierung der Dispute
                                                                                          Entscheidung zur Selbstabrechnung und begleiten Sie während des
          mit Mietern (v.a. hinsichtlich Kürzungen)
                                                                                          gesamten Prozesses
        § Nahtlose Integration des Messdienstleisters in Ihre Prozesse
                                                                                        § So schöpfen Sie die Möglichkeiten der Messdienstleistung voll aus
        § Vertraglich und technisch optimal ausgerichtet für die Zukunft und alle
          Optionen auf Ihrer Seite

                                                               Vermeidung von
                                      Kostenersparnis             möglichen                                              Geringe            Selbstabrechnung:
                                                                                            Optimaler Einstieg
                 Kostenfreie          durch schlankere         Kürzungsrechten                                      Investitionskosten      Bis zu 50.000 EUR
                                                                                             durch vorherige
               Neuausrichtung           Verwaltungs-                (bis zu                                           bei spürbarer          Mehrumsatz bei
                                                                                             Neuausrichtung
                                          prozesse             20.000 EUR p.a.                                      Umsatz-steigerung            1.000 WE
                                                                bei 1.000 WE)

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Timeline zur Novellierung der Heizkostenverordnung

                                            Ab dem 01.01.2022 müssen                           Ab dem 01.12.2022 muss bei                         Bis zum 01.12.2022 montierte
                                            Bewohner eine monatliche                           Neuausstattung fernablesbare                       fernablesbare Messtechnik muss
                                            Verbrauchsinformation erhalten,                    Messtechnik verbaut werden, die                    nach dem 31.12.2031
                                            wenn die Liegenschaft                              interoperabel und Smart Meter                      interoperabel und SMWG-
                                            fernauslesbar ist.                                 Gateway (SMGW)-kompatibel ist.                     kompatibel sein.

                    Nach dem 01.12.2021 darf bei                    Für neue Abrechnungszeiträume, die                 Bereits installierte nicht fernauslesbare Messtechnik muss
                    Neuausstattung nur noch                         ab dem 01.12.2021 beginnen,                        bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Sie
                    fernauslesbare Messtechnik installiert          müssen ergänzende Informationen mit                muss fernauslesbar, interoperabel und SMWG-kompatibel
                    werden.                                         der Abrechnung bereitgestellt werden.              sein.

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