Der Messdienst Check der Feingeist Unternehmensberatung - Edition Hausverwaltung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Lösen Sie sich von Altlasten – Jetzt neuausrichten! Der Messdienst Check der Edition Hausverwaltung Feingeist Unternehmensberatung
Warum der Messdienst Check? Ihre Vorteile § Optimal vorbereitet für Wachstum, Expansion und Nachfolge § Sicherstellung gesetzlicher Vorschriften § Höhere Absicherung vor Kürzungsrechten der Mieter § Heizkostenabrechnung digital verwalten und kommunizieren § Gewinnmaximierung – durch selbst zukünftig erstellte Heizkostenabrechnungen § Maßgeschneiderte Messdienstleistung beziehen § Verwaltungsprozesse entlasten und Kosten sparen § Neuausrichtung der Messdienstleistung völlig kostenfrei © Copyright Feingeist GmbH
Wir übernehmen Ihre Neuausrichtung, Sie profitieren von den Vorteilen! Mehr Flexibilität in der Zukunft bei Synchronisierte Anbieterwechsel oder Einstieg in die Vertragslaufzeiten Selbstabrechnung § Analyse: Vollumfängliche Analyse aller Verträge mit Ihren aktuellen Messdienstleistern sowie der messtechnischen Ausstattung. Unabhängigkeit durch neuste Interoperable Messtechnik – Weiterverwendung Messtechnik nach Vertragsende § Neuausrichtung: Mit den Erkenntnissen der Analyse und Ihren Wünschen an die zukünftigen Prozesse zur Erstellung der Heizkostenabrechnung, erstellen wir ein Anforderungsprofil. Anhand Ihrer individuellen Anforderungen, finden wir den richtigen Dienstleister für Sie. Messdienstleister, die sich Ihren Nahtlose Prozessen anpassen und den nahtlosen Datenaustausch zu § Monitoring: Wir überwachen die fristgerechte Einhaltung des Wechselprozesses. Integration Ihnen garantieren In regelmäßigen Abständen halten wir Rücksprache zum Umrüstungsfortschritt mit dem ausgewählten Messdienstleister und berichten an Sie zurück. Alle gesetzlichen Voraussetzungen Gesetzliche werden in Ihren Liegenschaften Analyse Neuausrichtung Monitoring Konformität erfüllt und Dispute minimiert 01 02 03 Unmittelbar durch die Potenziale Neuausrichtung profitieren und in nutzen Zukunft durch die Selbstabrechnung neue Geschäftsfelder erschließen © Copyright Feingeist GmbH
In zwei Phasen zum langfristigen Erfolg Phase 1: Neuausrichtung Phase 2: Selbstabrechnung Profitieren Sie unmittelbar und kostenfrei von den Vorteilen einer Lassen Sie lukrative Geschäftsfelder nicht ungenutzt und entscheiden Sie sich Neuausrichtung: dafür Heizkosten in Zukunft selbst abzurechnen – wir beraten Sie dabei: § Konsolidierung Ihrer derzeitigen Messdienstleister auf einen starken § Durch die Umstellung auf interoperabler Messtechnik in Phase 1 haben Sie Partner, der am besten zu Ihren Ansprüchen passt nun die Möglichkeit Ablesewerte selbst per Funk zu empfangen und die Heizkostenabrechnung selbst zu erstellen § Unmittelbare Entlastung Ihrer Verwaltungsressourcen § Wir beraten Sie vollumfänglich zu den nötigen Schritten bei der § Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften (EED) und Minimierung der Dispute Entscheidung zur Selbstabrechnung und begleiten Sie während des mit Mietern (v.a. hinsichtlich Kürzungen) gesamten Prozesses § Nahtlose Integration des Messdienstleisters in Ihre Prozesse § So schöpfen Sie die Möglichkeiten der Messdienstleistung voll aus § Vertraglich und technisch optimal ausgerichtet für die Zukunft und alle Optionen auf Ihrer Seite Vermeidung von Kostenersparnis möglichen Geringe Selbstabrechnung: Optimaler Einstieg Kostenfreie durch schlankere Kürzungsrechten Investitionskosten Bis zu 50.000 EUR durch vorherige Neuausrichtung Verwaltungs- (bis zu bei spürbarer Mehrumsatz bei Neuausrichtung prozesse 20.000 EUR p.a. Umsatz-steigerung 1.000 WE bei 1.000 WE) © Copyright Feingeist GmbH
Timeline zur Novellierung der Heizkostenverordnung Ab dem 01.01.2022 müssen Ab dem 01.12.2022 muss bei Bis zum 01.12.2022 montierte Bewohner eine monatliche Neuausstattung fernablesbare fernablesbare Messtechnik muss Verbrauchsinformation erhalten, Messtechnik verbaut werden, die nach dem 31.12.2031 wenn die Liegenschaft interoperabel und Smart Meter interoperabel und SMWG- fernauslesbar ist. Gateway (SMGW)-kompatibel ist. kompatibel sein. Nach dem 01.12.2021 darf bei Für neue Abrechnungszeiträume, die Bereits installierte nicht fernauslesbare Messtechnik muss Neuausstattung nur noch ab dem 01.12.2021 beginnen, bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Sie fernauslesbare Messtechnik installiert müssen ergänzende Informationen mit muss fernauslesbar, interoperabel und SMWG-kompatibel werden. der Abrechnung bereitgestellt werden. sein. © Copyright Feingeist GmbH
Feingeist Unternehmensberatung Quartier Potsdamer Platz | Linkstraße 2 | Level 8 | 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 - 700 12 7060 Web: www.feingeist-beratung.de oder www.business-potential.com Kontakt: info@feingeist-beratung.de © Copyright Feingeist GmbH
Sie können auch lesen