Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 20 20 Grundsätze der Corporate Governance - Elektronische Version

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Richtlinien zur Ausübung
   der Stimmrechte 2020
Grundsätze der Corporate
               Governance

                  Elektronische Version
Die Ethos Stiftung schliesst mehr als 220 schweizerische Pensionskassen und
andere steuerbefreite Institutionen zusammen. Sie wurde 1997 zur Förderung einer
nachhaltigen Anlagetätigkeit und eines stabilen und gesunden Wirtschaftsumfelds
gegründet.

Das Unternehmen Ethos Services AG betreut Beratungs- und Vermögens-
verwaltungsmandate für nachhaltige Anlagen. Ethos Services bietet nachhaltige
Anlagefonds, Analysen von Generalversammlungen mit Stimmempfehlungen, ein
Programm für den Aktionärsdialog mit Unternehmen sowie Nachhaltigkeits-Ratings und
-Analysen von Unternehmen an. Ethos Services ist Eigentum der Ethos Stiftung und
mehrerer Mitgliedsinstitutionen der Stiftung.

www.ethosfund.ch

                                                                                     Richtlinien zur Ausübung
                                                                                     der Stimmrechte 2020

                                                                                     Grundsätze der
                                                                                     Corporate Governance

                                                                                     19. Ausgabe

® © Ethos Stiftung, Dezember 2019. Jede vollständige oder auszugsweise Wiedergabe
bedarf der Zustimmung der Ethos Stiftung, Genf. Zitate sind nur mit Quellenangaben
erlaubt. Gedruckt auf weissem Recyclingpapier «RecyStar», 100% Altpapier ohne
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Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG                                                                        7                Dauer der Arbeitsverträge und Kündigungsfristen der
1.    V o r wo r t                                                                9                Mitglieder der Geschäftsleitung                                                     36
2.    D i e A u s wi r k u n g e n d e r U m s e t z u n g d e r M i n d e r -        5.    K a p i t a l s t r u k t u r u n d A k t i o n är s r e c h t e                           37
      Initiative                                                                 13                Änderung der Aktienkapitalstruktur                                                  37
      2.1 «Corporate Governance»-Abstimmungen                                    13                Erhöhung des Kapitals ohne bestimmten Zweck                                         37
      2.2 «Vergütungs»-Abstimmungen                                              15                Kapitalerhöhung für einen bestimmten Zweck, mit Bezugsrecht                         38
                                                                                                   Kapitalerhöhung für einen bestimmten Zweck, ohne
RICHTLINIEN ZUR AUSÜBUNG DER STIMMRECHTE 2020                                    19                Bezugsrecht                                                                         38
1.    Jahresrechnung, Dividende und Entlastung                                   21                Rückkauf von Aktien mit anschliessender Vernichtung oder
      1.1 Jahresbericht oder Jahresrechnung                                      21                Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung                                       39
      1.2 Entlastung des Verwaltungsrats                                         21                Rückkauf von Aktien ohne anschliessende Vernichtung                                 40
      1.3 Verwendung des Jahresergebnisses und Ausschüttung einer                                  Kapitalherabsetzung durch Aktienvernichtung                                         40
          Dividende                                                              23                Auflösung oder Einführung einer neuen Aktienklasse                                  41
2.    V e r wa l t u n g s r a t                                                 24                Aufhebung oder Einführung einer Stimmrechtsbegrenzung                               41
            Wahl oder Wiederwahl von nichtexekutiven Mitgliedern des                               Aufhebung oder Einführung einer Opting-out- oder Opting-up-
            Verwaltungsrats                                                      24                Klausel                                                                             41
            Wahl oder Wiederwahl von Exekutivmitgliedern des                                       Einführung oder Erneuerung von Anti-Takeover-Massnahmen                             41
            Verwaltungsrats                                                      26   6.    Fusionen, Akquisitionen und Relokalisierungen                                              42
            Wahl oder Wiederwahl des Verwaltungsratspräsidenten                  27             Anträge auf Fusion, Akquisitionen und Relokalisierungen                                42
            Wahl oder Wiederwahl der Mitglieder des                                   7.    S t a t u t e n än d e r u n g e n                                                         43
            Vergütungsausschusses                                                28                 Verschiedene Statutenänderungen                                                    43
            En-bloc-Wahl oder -Wiederwahl von Mitgliedern des                                       Festsetzung der Mindest- und Maximalgrösse des
            Verwaltungsrats                                                      29                 Verwaltungsrats                                                                    43
3.    Revisionsstelle                                                            30                 Änderung der Dauer des Verwaltungsratsmandats                                      44
          Wahl oder Wiederwahl der Revisionsstelle                               30                 Statutenänderungen aufgrund der VegüV                                              44
4.    Vergütung der Führungsinstanzen                                            32   8.    A k t i o n ä r s a n t r äg e                                                             47
          Vergütungssystem und Pläne für variable Vergütungen                    32   9.    Verschiedenes                                                                              48
          Vergütungsbericht                                                      32                 Nicht vorgängig traktandierte Anträge                                              48
          Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung für den                                              Wahl oder Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechts-
          Verwaltungsrat                                                         33                 vertreters                                                                         48
          Höhe der festen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung          34
                                                                                      A n h a n g 1 : U n a b h än g i g k e i t s k r i t e r i e n f ü r M i t g l i e d e r d e s
          Höhe der variablen Vergütung (prospektive oder retrospektive
                                                                                           V e r wa l t u n g s r a t s                                                                49
          Abstimmung)                                                            34
                                                                                      A n h a n g 2 : H ö c h s t z a h l d e r V e r wa l t u n g s r a t s m a n d a t e             51
          Gesamtbetrag der (festen und variablen) Vergütung für die
          Geschäftsleitung                                                       35

2 |                                                                                                                                                                                    | 3
Anhang 3: Anforderungen in Bezug auf das                                                                       4.4 Kompetenzen bei der Festlegung der Vergütung                   111
   Vergütungssystem                                                                                53     5.   K a p i t a l s t r u k t u r u n d A k t i o n är s r e c h t e   115
A n h a n g 4 : A n f o r d e r u n g e n i n B e z u g a u f V e r g ü t u n g s p l än e                     5.1 Aktienkapital                                                  115
     f ü r v a r i a b l e V e r g ü t u n g e n ( B o n i u n d l a n g f r i s t i g e P l än e ) 5 6        5.2 Kapitalerhöhung                                                116
Anhang 5: Anforderungen in Bezug auf den                                                                       5.3 Kapitalherabsetzung                                            121
   Vergütungsbericht                                                                               60          5.4 Rückkauf von Aktien ohne Vernichtung                           123
A n h a n g 6 : A k t i o n är s a n t r äg e                                                      62          5.5 Schutzmassnahmen des Unternehmens                              124
                                                                                                          6.   Fusionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen                     129
GRUNDSÄTZE DER CORPORATE GOVERNANCE                                                                65          6.1 Allgemeine Bemerkungen                                         129
1.    Jahresrechnung, Dividende und Entlastung                                                     67          6.2 Akquisition oder Fusion durch Absorption                       130
      1.1 Jahresbericht                                                                            67          6.3 Fusion durch Kombination                                       131
      1.2 Jahresrechnung der Gesellschaft und Konzernrechnung                                      69          6.4 Fusionsähnliche Vorgänge                                       132
      1.3 Gewinnverwendung und Ausschüttung einer Dividende                                        70          6.5 Abspaltung von Unternehmensteilen (Spin-off)                   132
      1.4 Politische und philanthropische Spenden                                                  72     7.   S t a t u t e n än d e r u n g e n                                 135
      1.5 Entlastung des Verwaltungsrats                                                           73
                                                                                                          8.   A k t i o n ä r s a n t r äg e                                     137
2.    V e r wa l t u n g s r a t                                                                   77          8.1 Geschichte                                                     137
      2.1 Aufgaben des Verwaltungsrats                                                             77          8.2 Analyse der Aktionärsanträge                                   139
      2.2 Gliederung des Verwaltungsrats                                                           78          8.3 Wirkung von Aktionärsanträgen                                  141
      2.3 Zusammensetzung des Verwaltungsrats                                                      78
                                                                                                          9.   Verschiedenes                                                      143
      2.4 Grösse des Verwaltungsrats                                                               82
      2.5 Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder                                             83
      2.6 Verwaltungsratsausschüsse                                                                84
      2.7 Trennung der Funktionen des Verwaltungsratspräsi-denten und
            des Vorsitzes der Geschäftsleitung (CEO)                                                88
      2.8 Informationen über Kandidierende für den Verwaltungsrat                                   89
      2.9 Wahlmodus für den Verwaltungsrat                                                          90
      2.10 Charakteristiken des Verwaltungsratsmandats                                              91
3.    Revisionsstelle                                                                              95
      3.1 Die Qualität der Rechnungslegung                                                         95
      3.2 Wahl der Revisionsstelle                                                                 95
      3.3 Unabhängigkeit der Revisionsstelle                                                       95
4.    Vergütung der Führungsinstanzen                                                            101
      4.1 Problematik der Vergütungen                                                            101
      4.2 Transparenz des Vergütungssystems                                                       101
      4.3 Struktur des Vergütungssystems                                                         104

4 |                                                                                                                                                                                | 5
Einleitung

Einleitung

           | 7
Einleitung

1. Vorwort

Institutionelle Investoren verwalten      tigsten nationalen und internationalen
Vermögen zahlreicher Begünstigter.        Best-Practice-Kodizes für Corporate
Um die langfristigen Interessen der       Governance. Eine weitere wichtige
von ihnen vertretenen Begünstigten        Grundlage der Richtlinien und Grund-
so gut wie möglich verteidigen zu         sätze ist die Ethos-Charta, die auf dem
können, müssen sie alle Aktionärs-        Konzept der nachhaltigen Entwicklung
rechte ausüben. Ethos ist der Auffas-     beruht. Das Konzept der nachhaltigen
sung, dass ein aktives Aktionariat dazu   Entwicklung hält die Unternehmen
dient, langfristig bessere Resultate zu   dazu an, nicht nur finanzielle Parame-
erzielen und die Effizienz des Finanz-    ter, sondern auch die Umwelt, soziale
marktes zu verbessern. Die Ausübung       Aspekte und die Corporate Gover-
der Aktionärsstimmrechte an General-      nance zu berücksichtigen. Ethos ist
versammlungen, der Dialog mit den         überzeugt, dass eine loyale Beziehung
Unternehmen sowie, falls nötig, das       zwischen den Unternehmen und den
Unterbreiten von Aktionärsanträgen        verschiedenen Anspruchsgruppen in
sind die Grundelemente des aktiven        hohem Mass zum langfristigen Fort-
Aktionariats. Die Grundsätze zur Cor-     bestand und zukünftigen Wert des
porate Governance und die Richtlinien     Unternehmens beiträgt. Diese Richtli-
zur Ausübung der Stimmrechte sind         nien sind grundsätzlich von der Vision
für die Ethos Stiftung die massgeben-     des langfristig bestehenden Unter-
den Referenzen, einerseits für den Di-    nehmens geprägt.
alog mit Unternehmen und anderer-
seits für ihre Analysen der Tagesord-     Die Richtlinien zur Ausübung der
nungen von Generalversammlungen           Stimmrechte und die Grundsätze zur
und Empfehlungen zur Ausübung der         Corporate Governance verfolgen zwei
Stimmrechte.                              Ziele: Einerseits sollen sie den Inves-
                                          torinnen und Investoren und den Un-
Für Ethos ist die Einhaltung der Best-    ternehmen einen Diskussionsrahmen
Practice-Regeln der Corporate Gover-      zur Verbesserung der Corporate-
nance ein wesentlicher Bestandteil        Governance-Praxis bieten. Sie formu-
einer nachhaltigen Unternehmensstra-      lieren daher die Erwartungen von in-
tegie und adäquater Kontrollmecha-        stitutionellen, an der nachhaltigen
nismen. Die Richtlinien zur Ausübung      Entwicklung orientierten Investoren
der Stimmrechte sowie die Grundsät-       an eine gute Corporate Governance.
ze zur Corporate Governance von           Andererseits sollen sie den Investo-
Ethos basieren daher auf den wich-        rinnen und Investoren die systemati-

                                                                             | 9
Einleitung

sche und verantwortungsbewusste          gewisser Situationen das Recht vor,       Practice-Kodizes im Bereich der Cor-
Ausübung ihrer Aktionärsstimmrechte      nötigenfalls Stimmempfehlungen zu         porate Governance angepasst.
ermöglichen. Dabei gilt es, die lang-    formulieren, die in den Richtlinien
fristigen Interessen aller Anspruchs-    nicht explizit vorgesehen sind. In sol-   Was die Situation in der Schweiz be-
gruppen des Unternehmens, das            chen Fällen werden die Empfehlungen       trifft, berücksichtigt die vorliegende
heisst sowohl der Aktionärinnen und      ausführlich begründet.                    Ausgabe vor allem:
Aktionäre als auch der Mitarbeiten-
                                                                                   •   Den von economiesuisse im Feb-
den, Kundschaft und Lieferanten so-      Die Richtlinien zur Ausübung der
                                                                                       ruar 2016 veröffentlichten Swiss
wie der Zivilgesellschaft, zu berück-    Stimmrechte und die Grundsätze zur
                                                                                       Code of Best Practice for Corpora-
sichtigen.                               Corporate Governance sind in neun
                                                                                       te Governance
                                         Kapitel aufgeteilt und decken alle
Die Richtlinien zur Ausübung der         wichtigen Themenbereiche der Corpo-       •   Die von der Schweizer Börse SIX
Stimmrechte definieren präzise Stim-     rate Governance ab. Sie berücksichti-         Exchange im Dezember 2016 ver-
mempfehlungen, die grundsätzlich zu-     gen stets die aktuelle Praxis der Cor-        öffentlichte            Corporate-
stimmend und positiv formuliert sind.    porate Governance in der Schweiz              Governance-Richtlinie (RLCG)
Denn im Allgemeinen sollten Aktionä-     und im Ausland. Da es zwischen den
                                                                                   •   Die Verordnung gegen übermässi-
rinnen und Aktionäre dem Verwal-         einzelnen Ländern Unterschiede be-
                                                                                       ge Vergütungen VegüV
tungsrat vertrauen und dessen Anträ-     züglich der Gesetze, der Corporate-
gen zustimmen können. Widerspre-         Governance-Grundsätze und des Be-         In Bezug auf die VegüV sieht insbe-
chen jedoch Anträge des Verwal-          wusstseins für ökologische und sozia-     sondere Artikel 22 vor, dass die dem
tungsrats den langfristigen Interessen   le Herausforderungen gibt, passt die      Bundesgesetz über die Freizügigkeit
der Aktionärinnen und Aktionäre und      Ethos Stiftung ihre Empfehlungen den      (FZG) unterstellten Vorsorgeeinrich-
der anderen Anspruchsgruppen oder        lokalen Besonderheiten und den Ge-        tungen verpflichtet sind, ihre Stimm-
bergen sie bedeutende soziale oder       gebenheiten dieser Märkte an.             rechte an den Generalversammlungen
ökologische Risiken, so ist deren Ab-                                              der in der Schweiz börsenkotierten
lehnung legitim und notwendig.           Die Richtlinien zur Ausübung der          Aktiengesellschaften auszuüben. Sie
                                         Stimmrechte und die Grundsätze zur        müssen im Interesse ihrer Versicher-
Bei der Analyse gibt Ethos grundsätz-    Corporate Governance werden jährlich      ten stimmen. Laut Artikel gilt dieses
lich dem Inhalt über das Formale den     überarbeitet.                             Interesse «als gewahrt, wenn das
Vorrang. Kommen also Anträge zur                                                   Stimmverhalten dem dauernden Ge-
Abstimmung, die formal als korrekt       Ausgabe 2020                              deihen     der    Vorsorgeeinrichtung
erscheinen, aber dem Geist der Char-                                               dient». Nach Ansicht von Ethos erfül-
ta und den Richtlinien widersprechen,    Die Ausgabe 2020 wurde überprüft          len die Richtlinien der Stiftung zur
empfiehlt Ethos Ablehnung. Im Übri-      und den jüngsten schweizerischen          Ausübung der Stimmrechte die An-
gen behält sich Ethos angesichts der     und internationalen rechtlichen Ände-     forderungen von Artikel 22 der VegüV
Verschiedenartigkeit und Komplexität     rungen oder Entwicklungen der Best-       vollumfänglich.

10 |                                                                                                                             | 11
Einleitung

2. Die Auswirkungen der Umsetzung der
   Minder-Initiative

Am 3. März 2013 hat das Schweizer        2.1 «Corporate Governance»-
Volk mit deutlichem Mehr die Volksini-       Abstimmungen
tiative «gegen die Abzockerei», auch
Minder-Initiative genannt, angenom-      2.1.1 Verwaltungsrat
men. Diese gibt den Aktionärinnen
und Aktionären beziehungsweise ihrer     Die VegüV legt verschiedene Regeln
Generalversammlung sehr weit rei-        für die Wahlen in den Verwaltungsrat
chende Rechte bei der Festsetzung        sowie die Tätigkeitsweise des Vergü-
der Vergütungen für die Führungs-        tungsausschusses des Verwaltungs-
instanzen       der   börsenkotierten    rats fest. So werden seit dem 1. Ja-
Schweizer Unternehmen.                   nuar 2014 alle Mitglieder des Verwal-
                                         tungsrats einzeln und jährlich gewählt.
Nach der Annahme der Minder-
Initiative und im Warten auf die Revi-   Es gehört nunmehr auch zu den Kom-
sion des Obligationenrechts durch das    petenzen des Aktionariats bzw. der
Parlament hatte der Schweizerische       Generalversammlung, den Präsiden-
Bundesrat die Verordnung gegen           ten des Verwaltungsrats sowie die
übermässige Vergütungen bei bör-         Mitglieder des Vergütungsausschus-
senkotierten      Aktiengesellschaften   ses zu wählen. Die von Ethos gestell-
(VegüV) erlassen, welche am 31. De-      ten Bedingungen sehen insbesondere
zember 2015 vollständig in Kraft trat.   vor, dass Personen mit exekutiven Tä-
                                         tigkeiten in einem Unternehmen nicht
Die VegüV wird bis zu ihrer Umset-       dessen Verwaltungsrat und somit
zung in die verschiedenen, einschlägi-   auch nicht dem Vergütungsausschuss
gen Gesetze in Kraft bleiben. Die
                                         angehören können. Dieser muss zu-
meisten der in der VegüV enthaltenen
                                         dem eine Mehrheit von unabhängigen
Bestimmungen betreffen das Obliga-
                                         Mitgliedern aufweisen.
tionenrecht. Die Umsetzung der Ve-
güV wurde in das zurzeit immer noch
                                         Darüber hinaus müssen die Grundsät-
im Parlament hängige Projekt zur Re-
vision und Modernisierung des Ge-        ze für die Aufgaben und Kompetenzen
sellschaftsrechts aufgenommen.           des Vergütungsausschusses in den
                                         Statuten aufgeführt sein und damit
                                         von der Generalversammlung geneh-
                                         migt werden.

                                                                           | 13
Einleitung

2.1.2 Unabhängiger                       2.1.3 Statutarische Bestimmungen         den können, ob die Mitglieder des         bietet. Als Ersatz haben zahlreiche Un-
      Stimmrechtsvertreter                                                        Verwaltungsrats und der Geschäftslei-     ternehmen in ihren Statuten die Mög-
                                         Gemäss VegüV müssen gewisse              tung in der Lage sind, ihre Aufgaben      lichkeit festgeschrieben, für die Mit-
Das Vorhandensein eines unabhängi-       Bestimmungen über die Tätigkeits-        im Unternehmen mit der gebühren-          glieder der Geschäftsleitung bezahlte
gen Stimmrechtsvertreters ist uner-      weise der Führungsinstanzen zwin-        den Sorgfalt zu erfüllen und ihre Ver-    Konkurrenzverbotsklauseln vorzuse-
lässlich, damit die Aktionärinnen und    gend in den Statuten figurieren.         antwortung wahrzunehmen. Die Frage        hen. Grundsätzlich wird in diesen Sta-
Aktionäre ihre Stimmrechte aus der                                                der Höchstzahl an externen Manda-         tuten die Dauer solcher Klauseln und
Ferne ausüben können, indem sie          A. Höchstzahl der Mandate                ten, die für Ethos im Rahmen der Ve-      die Höhe der Entschädigungen für die
diesem ihre Abstimmungsbeschlüsse                                                 güV annehmbar ist, wird in Anhang 2       Nutzniesser präzisiert.
vorgängig mitteilen. Als Folge des In-   Um sicherzustellen, dass die Mitglie-    der Richtlinien behandelt.
krafttretens der VegüV wird der unab-    der der Führungsinstanzen ausrei-                                                  2.2   «Vergütungs»-
hängige Stimmrechtsvertreter eben-       chend verfügbar sind, um ihre Aufga-     B. Arbeitsverträge                              Abstimmungen
falls jährlich von der Generalversamm-   ben mit der gebührenden Sorgfalt zu
lung gewählt.                            erfüllen, ist die maximale Anzahl der    Um zu vermeiden, dass das Verbot          Seit Inkrafttreten der VegüV gehört
                                         Tätigkeiten in den Statuten festzule-    von Abgangsentschädigungen nicht          die Schweiz zu den Ländern, in de-
Für Ethos ist die Unabhängigkeit eine    gen, die die Mitglieder des Verwal-      durch die Bedingungen der Arbeits-        nen die Aktionärinnen und Aktionäre
grundlegende Qualität, über die ein      tungsrats, des Beirats und der Ge-       verträge umgangen wird, etwa in           über die am weitesten gehenden
solcher Vertreter verfügen muss, da-     schäftsleitung in höheren Führungs-      Form langer Kündigungsfristen oder        Rechte bei der Festsetzung der Ver-
mit er oder sie für Anleger glaubwür-    oder Verwaltungsorganen anderer          besonders langer Verträge, sollten die    gütungen für die Führungsinstanzen
dig ist.                                 Rechtseinheiten wahrnehmen dürfen.       maximale Dauer der Verträge und der       verfügen. Die Generalversammlung
                                                                                  Kündigungsfrist in den Statuten fest-     hat nämlich jetzt die unübertragbare
Gemäss VegüV sind die Kriterien der      Nach Ansicht von Ethos ist es wichtig,   gehalten werden. Gemäss VegüV sind        Befugnis, über die Höhe der Gesamt-
Unabhängigkeit der externen Revisi-      eine unterschiedliche Höchstzahl für     die Verträge und Kündigungsfristen        vergütungen nicht nur für den Verwal-
onsstelle auch auf den unabhängigen      die Mandate der Mitglieder der Ge-       auf ein Jahr begrenzt. Es wird aller-     tungsrat, sondern auch für die Ge-
Stimmrechtsvertreter    anzuwenden.      schäftsleitung und jene der nichtexe-    dings nicht präzisiert, auf welche Ver-   schäftsleitung und gegebenenfalls
Verboten sind insbesondere enge Be-      kutiven Mitglieder des Verwaltungs-      gütung der oder die Angestellte wäh-      den Beirat abzustimmen.
ziehungen zwischen den Führungs-         rats festzulegen. Zudem sollte in je-    rend der Kündigungsfrist Anspruch hat
instanzen des Unternehmens oder ei-      dem der beiden Fälle zwischen Tätig-     (Grundsalär und Zielbonus, Gesamt-        2.2.1 Bindende Anforderungen
nem bedeutenden Aktionär einerseits      keiten in kotierten Gesellschaften,      vergütung inklusive zugeteilte Aktien
und dem unabhängigen Vertreter so-       gewinnorientierten Unternehmen so-       oder Optionen usw.). Nach Ansicht         Seit 2015 müssen die börsenkotierten
wie ihm oder ihr nahestehenden Per-      wie Tätigkeiten in anderen Organisati-   von Ethos sollte grundsätzlich nur das    Schweizer Unternehmen die General-
sonen andererseits. Ebenso sind be-      onen unterschieden werden. Mit die-      feste Gehalt bezahlt werden, wenn         versammlung zwingend über die Be-
deutende geschäftliche Beziehungen       sen Unterscheidungen soll die mit der    der oder die gekündigte Angestellte       träge der Vergütungen für die Füh-
unvereinbar mit dem Begriff der Un-      Höchstzahl der zulässigen Tätigkeiten    während dieser Frist nicht mehr gear-     rungsinstanzen abstimmen lassen.
abhängigkeit des Vertreters der Aktio-   verbundene Arbeitslast besser beur-      beitet hat. Hervorzuheben ist, dass die   Die VegüV enthält drei Mindestanfor-
näre.                                    teilt und damit auch entschieden wer-    VegüV Abgangsentschädigungen ver-         derungen:

14 |                                                                                                                                                          | 15
Einleitung

•   Die Generalversammlung stimmt         •   einer prospektiven Abstimmung         B. Zeitpunkt der Abstimmungen              bekannt sein. Leider ist dies selten
    jährlich über die Vergütungen ab.         (ex ante) und dabei eine Maxi-                                                   der Fall, da die genauen Leistungszie-
                                                                                    Bei der fixen Vergütung hält Ethos die
                                              malsumme beantragen oder                                                         le von den Unternehmen als wettbe-
                                                                                    prospektive Abstimmung für die beste
•   Die Generalversammlung stimmt         •   einer retrospektiven Abstimmung                                                  werbsrelevante Informationen ange-
                                                                                    Lösung, ist es doch schwierig zu
    gesondert über den Gesamtbe-              (ex post) über die effektive Vergü-                                              sehen werden, welche sie nicht bereit
                                                                                    rechtfertigen, dass die Mitglieder der
    trag der Vergütungen für den              tung, die sie zu Ende der Periode                                                sind, im Voraus zu veröffentlichen.
                                                                                    Geschäftsleitung    die    Generalver-
    Verwaltungsrat, die Geschäftslei-         auszahlen wollen, wenn die er-                                                   Ausserdem sollte in dem in den Statu-
                                                                                    sammlung des folgenden Jahres ab-
    tung und den Beirat ab.                   zielte Performance bekannt ist.                                                  ten beschriebenen Vergütungssystem
                                                                                    warten müssen, bis sie die Gewiss-
                                                                                                                               die maximale Höhe der variablen Ver-
                                                                                    heit haben, dass ihr festes Gehalt für
•   Die Abstimmung der Generalver-        A. Trennung der Abstimmungen                                                         gütung im Verhältnis zum Grundsalär
                                                                                    das vergangene Geschäftsjahr ge-
    sammlung hat bindende Wir-                                                                                                 festgelegt sein.
                                                                                    nehmigt wird.
    kung.                                 Nach Ansicht von Ethos sollte ge-
                                                                                                                               Bei der langfristigen variablen Vergü-
                                          trennt über die festen und variablen      Bei der kurzfristigen variablen Vergü-
                                                                                                                               tung sind die exakten festgesetzten
Zusatzbestimmungen, vor allem die         Anteile der Vergütungen abgestimmt        tung (Jahresbonus) ist Ethos der Mei-
                                                                                                                               Leistungsziele vom Standpunkt des
Abstimmungsmodalitäten, sind in           werden. Denn der feste Anteil ist im      nung, dass es von Vorteil ist, eine ret-
                                                                                                                               Wettbewerbs her meist weniger sen-
den Statuten zu regeln.                   Prinzip schon vorgängig bekannt, wäh-     rospektive Abstimmung über den in
                                                                                                                               sibel als jene für den Jahresbonus und
                                          rend die variable Vergütung von der       Abhängigkeit zur erreichten Leistung
                                                                                                                               können auf externen Bedingungen be-
2.2.2 Abstimmungsmodalitäten              vergangenen und künftigen Leistung        definitiv festgelegten Betrag vorzuse-
                                                                                                                               ruhen, auf die das Unternehmen kei-
                                          abhängig sein sollte.                     hen. So können die Unternehmen ei-
                                                                                                                               nen Einfluss hat. Ihre Veröffentlichung
Die Einzelheiten der Abstimmung                                                     nen präzisen Antrag stellen, anstatt
                                                                                                                               ist deshalb für die Unternehmen we-
müssen in den Statuten festgelegt         Ausserdem ist Ethos der Auffassung,       prospektiv eine oft sehr hohe Maxi-
                                                                                                                               niger problematisch und die Transpa-
sein. Für die Vergütungen des Verwal-     dass es besser wäre, auch getrennt        malsumme beantragen zu müssen,
                                                                                                                               renz könnte ausreichend sein, um ei-
tungsrats beantragen die Unterneh-        über den kurzfristigen Anteil der vari-   obwohl die effektiv ausbezahlte
                                                                                                                               ne prospektive Abstimmung zu er-
men im Prinzip eine prospektive Ab-       ablen Vergütung (Jahresbonus) und         Summe häufig deutlich niedriger als
                                                                                                                               möglichen. Dabei darf das Problem
stimmung über die Honorare. Für die       den langfristigen Anteil der variablen    der Maximalbetrag ist. Gleichzeitig
                                                                                                                               der Berechnung der Summen nicht
Abstimmung über Vergütungen der           Vergütung (Beteiligungspläne, meist       wird mit der retrospektiven Abstim-
                                                                                                                               ausser Acht gelassen werden, welche
Geschäftsleitung haben sie folgende       in Form von Wertpapieren) abzustim-       mung das Risiko vermieden, dass ein
                                                                                                                               die Unternehmen in diesem Fall bean-
Möglichkeiten:                            men. Wird ein Einzelbetrag für die ge-    ungerechtfertigt hoher Maximalbetrag
                                                                                                                               tragen müssen. Diese können für be-
                                          samte variable Vergütung beantragt,       ausbezahlt wird. Wünscht ein Unter-
•      eine einzige Abstimmung über                                                                                            stimmte Pläne unverhältnismässig
                                          ist es wichtig, dass zusätzlich Erklä-    nehmen trotz allem, auf prospektive
       den maximalen Gesamtbetrag                                                                                              wirken, da sie dem (theoretischen) po-
                                          rungen über die Aufteilung dieser         Weise über den Maximalbetrag des
                                                                                                                               tenziellen Maximalwert entsprechen,
                                          Summe zwischen dem kurzfristigen          Bonus abstimmen zu lassen, ist es
•      Einzelabstimmungen über die fes-                                                                                        der den Nutzniessern zustünde, falls
                                          Bonus und den langfristigen Beteili-      unerlässlich, dass das Vergütungssys-
       ten und variablen Anteile                                                                                               sie sämtliche zu Beginn der Leis-
                                          gungsplänen geliefert werden.             tem einen sehr hohen Grad an Trans-
                                                                                                                               tungsberechnungsperiode festgeleg-
Sie können zudem wählen zwischen:                                                   parenz aufweist. Dabei müssen vor al-
                                                                                                                               ten Ziele übertreffen sollten.
                                                                                    lem die genauen Leistungskriterien

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

Richtlinien zur Ausübung
   der Stimmrechte 2020

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

1. Jahresrechnung, Dividende und
   Entlastung

Diejenigen Situationen, für die nachstehend keine Empfehlung gegeben wird,
werden im Sinne der Grundsätze zur Corporate Governance von Ethos behan-
delt.

1.1 Jahresbericht oder Jahresrechnung
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
      DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
      a. Die dem Aktionariat zur Verfügung gestellten Informationen genügen
         den Grundsätzen der guten Corporate Governance oder Nachhaltig-
         keitsberichterstattung nicht.
      b. Es bestehen erhebliche Zweifel über die Qualität, Glaubwürdigkeit
         und Vollständigkeit der zur Verfügung stehenden Informationen.
      c. Der Jahresbericht oder die Jahresrechnung ist nicht früh genug vor
         der Generalversammlung verfügbar.
      d. Der Verwaltungsrat weigert sich, wichtige Informationen offenzule-
         gen oder antwortet nicht korrekt auf legitime Begehren für Zusatzin-
         formationen.
      e. Bei der Erstellung der Jahresrechnung wurden gravierende Mängel
         festgestellt.

1.2 Entlastung des Verwaltungsrats
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
      DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
      a. Die Revisionsstelle meldet in ihren Revisionsberichten erhebliche
         Vorbehalte gegen die Geschäftsführung des Verwaltungsrats an oder
         deckt gravierende Verletzungen der Pflichten der Verwaltungsratsmit-
         glieder oder Lücken im internen Kontrollsystem auf.

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

       b. Ein Antrag oder eine Frage, die von Aktionärinnen oder Aktionären                k. Das Unternehmen wird auf fundierte Weise schwerwiegender Verlet-
          gestellt wird, oder ein anderer Umstand zeigen gravierende Mängel                   zungen der international anerkannten Menschenrechte von Mitarbei-
          bei der Unternehmensführung bzw. bei der Aufsicht durch den Ver-                    tenden oder von lokalen Gemeinschaften beschuldigt oder macht sich
          waltungsrat auf.                                                                    solchen schwerwiegenden Verletzungen in seiner gesamten Beschaf-
                                                                                              fungskette mitschuldig.
       c. Gegen das Unternehmen, den Verwaltungsrat oder manche seiner
          Mitglieder ist im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Un-                l.   Das Unternehmen weigert sich, den negativen Einfluss einiger seiner
          ternehmens ein gerichtliches Verfahren hängig oder sie wurden im                      Produkte oder Operationen auf den Menschen oder die Umwelt an-
          Rahmen eines solchen Verfahrens verurteilt.                                           zuerkennen.
       d. Es besteht eine tiefe Uneinigkeit mit der Geschäftsführung oder den
          Entscheidungen des Verwaltungsrates oder einiger seiner Mitglieder.        1.3 Verwendung des Jahresergebnisses und Ausschüttung einer
                                                                                         Dividende
       e. Wesentliche Elemente einer guten Corporate Governance sind nicht
          erfüllt und stellen ein bedeutendes Risiko für die Gesellschaft und ihre   FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
          Aktionärinnen und Aktionäre dar.                                                 DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
       f. Der Verwaltungsrat zählt dauerhaft weniger als 4 Mitglieder.                     a. Die beantragte Verwendung des Bilanzergebnisses erscheint auf-
       g. Die finanzielle Situation des Unternehmens hat sich aufgrund wieder-                grund der finanziellen Lage und der langfristigen Interessen des Un-
          holter negativer Jahresergebnisse oder erheblicher Wertberichtigun-                 ternehmens, aller Aktionärinnen und Aktionäre sowie seiner anderen
          gen oder bedeutender neuer Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten                  Anspruchsgruppen unangemessen.
          erheblich verschlechtert.                                                        b. Der Antrag zielt darauf ab, die Dividendenausschüttung durch einen
       h. Das Unternehmen weist einen Kapitalverlust oder eine Überschul-                     Aktienrückkaufsplan zu ersetzen.
          dung auf, befindet sich in Nachlassstundung, oder es besteht ein er-             c. Die Dividende wird durch eine Nennwertrückzahlung ersetzt, welche
          heblicher Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung                 das Aktionärsrecht auf Traktandierung eines Verhandlungsgegenstan-
          seiner Tätigkeit («Going Concern»).                                                 des substantiell beeinträchtigt.
       i.   Der Verwaltungsrat hat Entscheidungen getroffen, die bedeutende
            ökologische/soziale Risiken bergen, oder er will die ökologi-
            schen/sozialen Risiken, mit denen das Unternehmen konfrontiert ist,
            nicht anerkennen.
       j.   Das Unternehmen ist in einen Unfall verwickelt, der die Gesundheit
            der Mitarbeitenden, lokale Gemeinschaften oder die Umwelt ernst-
            haft gefährdete oder schädigte.

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

2. Verwaltungsrat

Diejenigen Situationen, für die nachstehend keine Empfehlung gegeben wird,          g. Die Kandidatin/der Kandidat hat einen bedeutenden Interessenkon-
werden im Sinne der Grundsätze zur Corporate Governance behandelt.                     flikt, der sich nicht mit dem Verwaltungsratsmandat vereinbaren lässt.
                                                                                    h. Die Kandidatin/der Kandidat vertritt eine bedeutende Aktionärin/einen
       Wahl oder Wiederwahl von nichtexekutiven Mitgliedern des                        bedeutenden Aktionär, obwohl diese/dieser bereits ausreichend im
       Verwaltungsrats                                                                 Rat vertreten ist. Auf keinen Fall sollte ein Aktionär den Verwaltungs-
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats oder von Aktionärinnen oder Aktionären,             rat kontrollieren.
jedoch                                                                              i.   Die Kandidatin/der Kandidat hat in den letzten drei Jahren exekutive
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:                         Funktionen im Unternehmen ausgeübt, und der Verwaltungsrat um-
                                                                                         fasst nach den Corporate-Governance-Standards des Landes bereits
        a. Die Informationen über die Kandidatin/den Kandidaten sind ungenü-             zu viele exekutive oder ehemalige exekutive Mitglieder.
           gend oder ermöglichen es nicht, den möglichen Beitrag im Verwal-
           tungsrat zu beurteilen.                                                  j.   Die Kandidatin/der Kandidat hat in den letzten drei Jahren exekutive
                                                                                         Funktionen im Unternehmen ausgeübt und wird im Prüfungsaus-
        b. Die Kandidatin/der Kandidat war in der Vergangenheit in eine ernsthaf-        schuss Einsitz nehmen.
           te Kontroverse verwickelt oder hat keinen guten Ruf oder bietet keine
           Gewähr für eine einwandfreie Tätigkeit und Haltung.                      k. Die Kandidatin/der Kandidat präsidiert den Prüfungsausschuss, und
                                                                                       das Unternehmen ist mit ernsthaften Problemen in Verbindung mit
        c. Die Kandidatin/der Kandidat übt nach den im betreffenden Land gel-          der Rechnungslegung, dem internen Kontrollsystem, der internen o-
           tenden Best-Practice-Regeln für Corporate Governance und in Anbe-           der externen Revision oder mit Fragen der ethischen Geschäftsfüh-
           tracht der Art der ausgeübten Mandate bereits zu viele Mandate aus.         rung konfrontiert.
           Für die Situation in der Schweiz vgl. Anhang 2.
                                                                                    l.   Die Kandidatin/der Kandidat präsidiert den Nominationsausschuss,
        d. Die Kandidatin/der Kandidat ist seit zwanzig Jahren oder länger Mit-          und einer der folgenden Punkte ist erwiesen:
           glied des Verwaltungsrats, und es gibt keine überzeugende Begrün-
                                                                                           −    Die Erneuerung des Rats ist ungenügend.
           dung für die Wiederwahl (Gründermitglied, Grossaktionärin, Grossak-
           tionär, spezifische Kompetenzen)                                                −    Die Zusammensetzung des Rats ist unbefriedigend.

        e. Die Kandidatin/der Kandidat ist 75 Jahre alt oder älter oder zum Zeit-   m. Die Nationalität, die Herkunft oder der Wohnort der neuen Kandida-
           punkt der ersten Wahl in den Verwaltungsrat 70 Jahre alt oder älter,        tin/des neuen Kandidaten ist im Verwaltungsrat ohne ausreichende
           und für die Wahl oder Wiederwahl wird keine überzeugende Begrün-            Begründung übervertreten.
           dung geltend gemacht.                                                    n. Die Nationalität, die Herkunft oder der Wohnort der neuen Kandida-
        f. Die Kandidatin/der Kandidat ist im Sinne der Kriterien in Anhang 1          tin/des neuen Kandidaten unterscheidet sich vom Hauptsitz-Land des
           nicht unabhängig, und dem Verwaltungsrat gehören nach den im be-            Unternehmens, und im Rat verfügt kein Mitglied über die Nationalität,
           treffenden Land geltenden Best-Practice-Regeln für Corporate Gover-         Herkunft oder einen Wohnort in dem Land, in dem das Unternehmen
           nance nicht genügend unabhängige Mitglieder an.                             seinen Hauptsitz hat.

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

        o. Die Kandidatin/der Kandidat war bei der Revisionsstelle als Partne-                  sammlung kann nicht getrennt zur Wahl in den Ausschuss Stellung
           rin/Partner tätig und innerhalb der letzten 2 Jahre für die Prüfung der              nehmen.
           Rechnungslegung des Unternehmens verantwortlich (Lead Auditor).
                                                                                           f. Die Kandidatin/der Kandidat präsidiert den Nominationsausschuss o-
        p. Die Kandidatin/der Kandidat nahm an zu wenigen Verwaltungsratssit-                 der wird ihn präsidieren.
           zungen teil (im Prinzip weniger als 75 Prozent), und das Unternehmen
                                                                                           g. Die Kandidatin/der Kandidat gehört dem Nominationsausschuss an
           begründet die Absenzen nicht stichhaltig.
                                                                                              oder wird ihm angehören, und dessen Zusammensetzung garantiert
        q. Die Kandidatin/der Kandidat ist das leitende unabhängige Verwal-                   keine unabhängige Tätigkeit. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der
           tungsratsmitglied (Lead Director), genügt jedoch den Unabhängig-                   Ausschuss nicht über eine Mehrheit unabhängiger Verwaltungsrats-
           keitskriterien von Ethos nicht (vgl. Anhang 1), vor allem aufgrund ei-             mitglieder verfügt oder bereits ein exekutives Mitglied zählt.
           nes Interessenkonflikts.
                                                                                           h. Der Verwaltungsrat setzt sich im Vergleich zu den Best-Practice-
                                                                                              Regeln für Corporate Governance des betreffenden Landes aus zu
       Wahl oder Wiederwahl von Exekutivmitgliedern des                                       vielen exekutiven oder ehemaligen exekutiven Mitgliedern zusam-
       Verwaltungsrats                                                                        men.
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats oder von Aktionärinnen oder Aktionären,                 i.   Der Verwaltungsrat verfügt im Vergleich zu den Best-Practice-Regeln
jedoch                                                                                          für Corporate Governance des betreffenden Landes und aufgrund der
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:                                Aktionariatsstruktur über zu wenig unabhängige Mitglieder.

        a. Die Kandidatin/der Kandidat für den Verwaltungsrat eines Schweizer              j.   Die Kandidatin/der Kandidat vertritt eine bedeutende Aktionärin/einen
           Unternehmens oder eines in der Schweiz börsenkotierten Unterneh-                     bedeutenden Aktionär, obwohl diese/dieser bereits ausreichend im
           mens ist gleichzeitig dauerhaftes Mitglied der Geschäftsleitung des                  Rat vertreten ist. Auf keinen Fall sollte eine Aktionärin/ein Aktionär
           Unternehmens.                                                                        den Verwaltungsrat kontrollieren.

        b. Die Informationen über die Kandidatin/den Kandidaten sind ungenü-
                                                                                          Wahl oder Wiederwahl des Verwaltungsratspräsidenten
           gend.
                                                                                     FÜR den Antrag des Verwaltungsrats oder von Aktionärinnen oder Aktionären,
        c. Die Kandidatin/der Kandidat war in der Vergangenheit in eine ernsthaf-
                                                                                     jedoch
           te Kontroverse verwickelt oder hat keinen guten Ruf oder bietet keine
           Gewähr für eine einwandfreie Tätigkeit und Haltung.                             DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:
        d. Die Kandidatin/der Kandidat präsidiert den Verwaltungsrat oder wird             a. Ethos konnte der Wahl oder Wiederwahl der Kandidatin/des Kandida-
           ihn dauerhaft präsidieren, und die Generalversammlung kann nicht ge-               ten in den Verwaltungsrat nicht zustimmen.
           trennt zur Präsidentschaft Stellung nehmen.
                                                                                           b. Die Kandidatin/der Kandidat nimmt operative Funktionen wahr oder ist
        e. Die Kandidatin/der Kandidat gehört dem Prüfungs- oder dem Vergü-                   gleichzeitig Mitglied der Geschäftsleitung, und die Dauer der Ämter-
           tungsausschuss an oder wird ihm angehören, und die Generalver-                     kumulierung ist nicht eng begrenzt.

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

        c. Die Corporate Governance des Unternehmens ist unbefriedigend, und            e. Die Kandidatin/der Kandidat erhält eine Vergütung, die unverhältnis-
           der Dialog mit dem Aktionariat ist schwierig oder erbringt nicht die            mässig ist oder nicht den allgemein anerkannten Best-Practice-Regeln
           erwarteten Ergebnisse.                                                          genügt (vgl. Anhang 3).
        d. Der Verwaltungsrat weigert sich, einen Aktionärsantrag auszuführen,          f. Die Kandidatin/der Kandidat übt exekutive Funktionen im Unterneh-
           dem die vorangegangenen Generalversammlungen zustimmten.                        men aus.
        e. Der Verwaltungsrat hat keinen Nominationsausschuss, und einer der            g. Die Kandidatin/der Kandidat gehörte dem Vergütungsausschuss im
           folgenden Sachverhalte ist erwiesen:                                            vorhergehenden Geschäftsjahr an, und einer der folgenden Punkte ist
            – Die Erneuerung des Rats ist ungenügend.                                      erwiesen:
            –    Die Zusammensetzung des Rats ist unbefriedigend.                             − Das Vergütungssystem des Unternehmens wird als sehr un-
                                                                                                  befriedigend beurteilt.
        f. Die finanzielle Performance des Unternehmens ist seit mehreren Jah-
                                                                                              − Die Transparenz des Vergütungsberichts wird als sehr unbe-
           ren unbefriedigend.
                                                                                                  friedigend beurteilt.
                                                                                              −   Während des betrachteten Jahres wurden nicht vorgesehene
       Wahl oder Wiederwahl der Mitglieder des
                                                                                                  diskretionäre Zahlungen vorgenommen.
       Vergütungsausschusses
                                                                                              −   Die Höhe der bezahlten Vergütungen steht nicht in Einklang
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch                                                        mit der Performance des Unternehmens oder mit den von der
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:                                  Generalversammlung angenommenen Vergütungselementen.
                                                                                              −   Die Ausübungsbedingungen eines Plans für variable Vergü-
        a. Ethos konnte der Wahl oder Wiederwahl der Kandidatin/des Kandida-                      tungen wurden während seiner Dauer geändert.
           ten in den Verwaltungsrat nicht zustimmen.
                                                                                        h. Die Kandidatin/der Kandidat gehörte in der Vergangenheit dem Vergü-
        b. Die Kandidatin/der Kandidat übt nach den im betreffenden Land gel-              tungsausschuss an, als dieser Entscheidungen traf, die in fundamen-
           tenden Best-Practice-Regeln für Corporate Governance und in Anbe-               talem Gegensatz zu den allgemein anerkannten Best-Practice-Regeln
           tracht der Art der ausgeübten Mandate bereits zu viele Mandate aus.             standen.
           Für die Situation in der Schweiz vgl. Anhang 2.
        c. Die Kandidatin/der Kandidat ist im Sinne der Kriterien in Anhang 1          En-bloc-Wahl oder -Wiederwahl von Mitgliedern des
           nicht unabhängig, und dem Ausschuss gehören nicht mindestens 50             Verwaltungsrats
           Prozent unabhängige Mitglieder an.
                                                                                  FÜR den Antrag, wenn es keine gewichtigen Gründe gibt, die Wahl oder Wie-
        d. Die Kandidatin/der Kandidat ist im Sinne der Kriterien in Anhang 1     derwahl der Kandidierenden abzulehnen.
           nicht unabhängig und der Ausschuss besteht aus allen Verwaltungs-
                                                                                  GEGEN den Antrag des Verwaltungsrats, wenn die Wahl oder Wiederwahl eines
           ratsmitgliedern.
                                                                                  oder mehrerer dieser potentiellen Ratsmitglieder den Interessen der Gesell-
                                                                                  schaft und ihres Aktionariats zuwiderläuft.

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

3. Revisionsstelle

Diejenigen Situationen, für die nachstehend keine Empfehlung gegeben wird,         h. Die Arbeit der für das Mandat verantwortlichen Person (Lead Auditor)
werden im Sinne der Grundsätze zur Corporate Governance behandelt.                    wurde vor kurzem bei einem vergleichbaren Mandat in gravierendem
                                                                                      Ausmass beanstandet.
       Wahl oder Wiederwahl der Revisionsstelle                                    i.   Die vorgelegte Jahresrechnung oder das von der Revisionsstelle defi-
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats auf Wahl oder Wiederwahl der Revisions-              nierte Prüfverfahren wird in gravierendem Ausmass beanstandet.
stelle, jedoch                                                                     j.   Die Revisionsstelle hat nachgewiesene und das Ergebnis des Unter-
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:                        nehmens signifikant beeinträchtigende Betrügereien oder Schwächen
                                                                                        des internen Kontrollsystems nicht erkannt.
        a. Der Name der externen Revisionsstelle wird vor der Generalver-
           sammlung nicht bekanntgegeben.
        b. Die Mandatsdauer der externen Revisionsstelle beträgt 20 Jahre oder
           mehr oder übersteigt die gemäss den Best-Practice-Regeln des ent-
           sprechenden Landes vorgesehene Dauer, falls diese weniger als 20
           Jahre beträgt.
        c. Die Offenlegung der verschiedenen von der Revisionsstelle erbrach-
           ten Beratungsdienstleistungen ist ungenügend, um die Unabhängig-
           keit der Revisionsstelle zu beurteilen.
        d. Die vom Unternehmen an die Revisionsstelle bezahlten Honorare für
           andere Leistungen als die Revision übersteigen die für die Revision
           bezahlten Honorare, ohne dass dies stichhaltig begründet wird.
        e. Die vom Unternehmen an die Revisionsstelle bezahlten Honorare für
           andere Leistungen als die Revision übersteigen während drei Jahren
           die Hälfte der für die Revision bezahlten Honorare.
        f. Es bestehen Verbindungen zwischen den Partnern der Revisionsstelle
           oder den mit dem Mandat beauftragten Revisoren mit der revidierten
           Gesellschaft (ihren Verwaltungsratsmitgliedern, wichtigen Aktionärin-
           nen oder Aktionären, Mitgliedern des Prüfungsausschusses, Füh-
           rungskräften), welche die Unabhängigkeit der Revisionsstelle beein-
           trächtigen können.
        g. Die Honorare für die Revision der Gesellschaft machen mehr als 10
           Prozent des Gesamtumsatzes der Revisionsstelle aus.

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

4. Vergütung der Führungsinstanzen

Diejenigen Situationen, für die nachstehend keine Empfehlung gegeben wird,               Maximaler Gesamtbetrag der Vergütung für den
werden im Sinne der Grundsätze zur Corporate Governance behandelt.                       Verwaltungsrat
                                                                                    FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
       Vergütungssystem und Pläne für variable Vergütungen
                                                                                          DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
                                                                                          a. Die dem Aktionariat zur Verfügung gestellten Informationen reichen
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
                                                                                             nicht aus, um die Angemessenheit des geforderten maximalen Ge-
        a. Die den Aktionärinnen und Aktionären zur Verfügung gestellten In-                 samtbetrags zu beurteilen, insbesondere wenn der beantragte Betrag
           formationen reichen nicht aus, um die Prinzipien, die Struktur und die            erheblich höher ist als die bisher ausbezahlten Beträge.
           verschiedenen Bestandteile des Vergütungssystems zu beurteilen
                                                                                          b. Der Maximalbetrag, welcher letztlich ausbezahlt werden könnte, ist
           (vgl. Anhänge 3 und 4).
                                                                                             erheblich höher als der an der Generalversammlung beantragte Be-
        b. Die Struktur der Vergütungen genügt den allgemein anerkannten                     trag.
           Best-Practice-Regeln nicht (vgl. Anhänge 3 und 4).
                                                                                          c. Die für ein oder mehrere Mitglieder vorgesehene oder ausbezahlte
                                                                                             Vergütung ist erheblich höher als bei anderen Unternehmen von ver-
       Vergütungsbericht                                                                     gleichbarer Grösse und Komplexität.
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch                                                d. Die beantragte Erhöhung ist im Vergleich zum Vorjahr unverhältnis-
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:                             mässig oder nicht gerechtfertigt.

        a. Der Vergütungsbericht genügt den in Anhang 5 aufgeführten Regeln               e. Die nichtexekutiven Verwaltungsratsmitglieder erhalten andere Vergü-
           zur Transparenz oder zum Zusammenhang zwischen Vergütung und                      tungen als eine feste Vergütung in bar oder Aktien.
           Performance nicht.                                                             f. Die nichtexekutiven Verwaltungsratsmitglieder erhalten regelmässige
        b. Die nichtexekutiven Verwaltungsratsmitglieder erhalten andere Vergü-              oder zu hohe Honorare für Beratungstätigkeiten.
           tungen als eine feste Vergütung in bar oder Aktien.                            g. Der nichtexekutive Verwaltungsratspräsident erhält ohne stichhaltige
        c. Die Verwendung der Gesamtbeträge der Vergütungen wird als nicht                   Begründung weit höhere Vergütungen als die anderen nichtexekuti-
           im Einklang mit den an der vorangegangenen Generalversammlung                     ven Verwaltungsratsmitglieder.
           genehmigten Anträgen beurteilt.                                                h. Die Vergütung des Verwaltungsratspräsidenten oder eines anderen
                                                                                             Verwaltungsratsmitgliedes übersteigt, ohne stichhaltige Begründung,
                                                                                             die durchschnittliche Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung.
                                                                                          i.   Die Vergütung der exekutiven Verwaltungsratsmitglieder (ohne Ge-
                                                                                               schäftsleitung) ist unverhältnismässig oder genügt den allgemein an-
                                                                                               erkannten Best-Practice-Regeln nicht (vgl. Anhang 3).

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

       Höhe der festen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung                     e. Der Vergütungsausschuss oder der Verwaltungsrat verfügt über einen
                                                                                            zu grossen Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Vergütun-
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
                                                                                            gen und der Verwaltung des Plans, um zum Beispiel den Ausübungs-
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:                            preis neu anzupassen, die Ausübungszeit zu verlängern, die Leis-
                                                                                            tungskriterien zu modifizieren oder einen Plan durch einen anderen zu
        a. Die vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, vor allem über
                                                                                            ersetzen, dies alles, ohne die Genehmigung der Generalversammlung
           die verschiedenen Komponenten der festen Vergütung oder die An-
                                                                                            einzuholen.
           zahl der betroffenen Personen, sind ungenügend, insbesondere wenn
           der beantragte Betrag erheblich höher ist als die ausbezahlten Beträ-         f. Mit dem geforderten Maximalbetrag können die in Anhang 3 aufge-
           ge.                                                                              führten Grundsätze, insbesondere das maximale Verhältnis zwischen
                                                                                            fester und variabler Vergütung, nicht eingehalten werden.
        b. Die für ein oder mehrere Mitglieder vorgesehene oder ausbezahlte
           feste Vergütung ist erheblich höher als jene einer Vergleichsgruppe
           von Unternehmen ähnlicher Grösse und Komplexität.                            Gesamtbetrag der (festen und variablen) Vergütung für die
                                                                                        Geschäftsleitung
        c. Die beantragte Erhöhung ist im Vergleich zum Vorjahr unverhältnis-
           mässig oder nicht gerechtfertigt.                                       FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
                                                                                         DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
       Höhe der variablen Vergütung (prospektive oder retrospektive
                                                                                         a. Die dem Aktionariat zur Verfügung gestellten Informationen reichen
       Abstimmung)
                                                                                            nicht aus, um die Angemessenheit des geforderten maximalen Ge-
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch                                                  samtbetrags zu beurteilen, insbesondere wenn der beantragte Betrag
                                                                                            erheblich höher ist als die ausbezahlten Beträge.
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
                                                                                         b. Mit dem auf Grundlage der verfügbaren Informationen errechneten
        a. Die dem Aktionariat zur Verfügung gestellten Informationen reichen
                                                                                            maximalen Gesamtbetrag könnten erheblich höhere Vergütungen ge-
           nicht aus, um die Charakteristiken der Pläne zu beurteilen, und ihre
                                                                                            zahlt werden, als dies bei einer Gruppe anderer Unternehmen von
           Funktionsweise ist unbefriedigend.
                                                                                            vergleichbarer Grösse und Komplexität der Fall ist.
        b. Der Maximalbetrag, welcher letztlich ausbezahlt werden könnte, ist
                                                                                         c. Der Maximalbetrag, welcher letztlich ausbezahlt werden könnte, ist
           erheblich höher als der an der Generalversammlung beantragte Be-
                                                                                            erheblich höher als der an der Generalversammlung beantragte Be-
           trag.
                                                                                            trag.
        c. Die Struktur und die Bedingungen der Pläne genügen den allgemein
                                                                                         d. Die Struktur der Vergütung genügt den allgemein anerkannten Best-
           anerkannten Best-Practice-Regeln nicht (vgl. Anhang 4).
                                                                                            Practice-Regeln nicht (vgl. Anhang 3).
        d. Die im Vergütungsbericht beschriebenen bisherigen Zuteilungen und
                                                                                         e. Die im Vergütungsbericht beschriebenen bisherigen Zuteilungen und
           die nach der Leistungsbemessungsperiode/Sperrfrist definitiv erwor-
                                                                                            die nach der Leistungsbemessungsperiode/Sperrfrist definitiv erwor-
           benen Summen erlauben es nicht, den Zusammenhang zwischen
                                                                                            benen Summen erlauben es nicht, den Zusammenhang zwischen
           Vergütung und Leistung der betreffenden Pläne zu bestätigen.
                                                                                            Vergütung und Leistung der betreffenden Pläne zu bestätigen.

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

                                                                                  5. Kapitalstruktur und Aktionärsrechte

        f. Der Vergütungsausschuss oder der Verwaltungsrat verfügt über einen     Diejenigen Situationen, für die nachstehend keine Empfehlung gegeben wird,
           zu grossen Ermessensspielraum bei den Zuteilungen oder hat im Vor-     werden im Sinne der Grundsätze zur Corporate Governance behandelt.
           jahr unangemessene Vergütungen ausgeschüttet.
                                                                                       Änderung der Aktienkapitalstruktur
       Dauer der Arbeitsverträge und Kündigungsfristen der
                                                                                  FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
       Mitglieder der Geschäftsleitung
                                                                                        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
                                                                                        a. Die Änderung läuft dem Grundsatz des proportional der Kapitalbeteili-
       DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
                                                                                           gung entsprechenden Stimmenanteils zuwider. Eine Ausnahme kann
        a. Die Dauer der Arbeitsverträge und Kündigungsfristen beträgt mehr als            nur in Kauf genommen werden, wenn der Fortbestand des Unter-
           ein Jahr.                                                                       nehmens ernsthaft gefährdet ist.
        b. Die Formulierung des Vertrags erlaubt die Zahlung von höheren Ab-            b. Die Änderung zielt darauf ab, die Geschäftsleitung gegen eine feindli-
           gangsentschädigungen als die Best Practice empfiehlt.                           che Übernahme zu schützen, obwohl diese den langfristigen Interes-
                                                                                           sen einer Mehrheit der Anspruchsgruppen des Unternehmens ent-
        c. Die Verträge enthalten Konkurrenzverbotsklauseln, welche zu einer
                                                                                           sprechen würde.
           unverhältnismässigen Vergütung führen könnten.

                                                                                       Erhöhung des Kapitals ohne bestimmten Zweck
                                                                                  FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
                                                                                        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
                                                                                        a. Die Ermächtigung zur Kapitalerhöhung für allgemeine Finanzierungs-
                                                                                           zwecke mit Bezugsrecht übersteigt 33 Prozent des bereits ausgege-
                                                                                           benen Kapitals oder den von den Best-Practice-Regeln für Corporate
                                                                                           Governance im betreffenden Land zugelassenen Maximalsatz.
                                                                                        b. Die Ermächtigung zur Kapitalerhöhung für allgemeine Finanzierungs-
                                                                                           zwecke ohne Bezugsrecht übersteigt 15 Prozent des bereits ausge-
                                                                                           gebenen Kapitals oder den von den Best-Practice-Regeln für Corpora-
                                                                                           te Governance im betreffenden Land zugelassenen Maximalsatz.
                                                                                        c. Die Annahme des Antrags führt dazu, dass mit allen Ermächtigungen
                                                                                           zur Kapitalerhöhung für allgemeine Finanzierungszwecke ohne Be-
                                                                                           zugsrecht das Kapital um mehr als 20 Prozent des bereits ausgege-
                                                                                           benen Kapitals erhöht werden kann.

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Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

        d. Die Verwässerung durch Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrechte war                 c. Der verfolgte Zweck beinhaltet die Möglichkeit, die Aktien bei einem
           während der letzten drei Jahre unverhältnismässig.                                strategischen Partner zu platzieren, um einem feindlichen öffentlichen
                                                                                             Übernahmeangebot entgegenzuwirken.
        e. Die Ermächtigungsdauer übersteigt 24 Monate oder die von den Best-
           Practice-Regeln im betreffenden Land vorgesehene kürzere Dauer.                d. Der beantragte Betrag ist angesichts des verfolgten Zwecks zu hoch.
                                                                                          e. Der Betrag überschreitet einen Drittel des bereits ausgegebenen Ka-
       Kapitalerhöhung für einen bestimmten Zweck, mit Bezugsrecht                           pitals oder die Standards der Corporate Governance des Landes.
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch                                                f. Die Hauptcharakteristiken eines Beteiligungsplans, der mit einer Kapi-
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:                             talerhöhung finanziert wird, genügen den Richtlinien von Ethos bezüg-
                                                                                             lich solcher Pläne nicht (vgl. Anhang 4).
        a. Der verfolgte Zweck (z.B. eine Akquisition oder Fusion) lässt sich an-
           gesichts des Umfangs der beantragten Kapitalerhöhung und der fi-
                                                                                         Rückkauf von Aktien mit anschliessender Vernichtung oder
           nanziellen Situation des Unternehmens nicht mit den langfristigen In-
                                                                                         Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung
           teressen der Mehrheit der Anspruchsgruppen vereinbaren.
                                                                                    FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch
        b. Der Betrag überschreitet die Grenzen der Best Practice oder des Be-
           darfs des Unternehmens angesichts des Zwecks für die Aktionärin-               DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
           nen und Aktionäre sowie die übrigen Anspruchsgruppen.
                                                                                          a. Der Grundsatz der proportionalen Gleichbehandlung aller Aktionärin-
                                                                                             nen und Aktionäre wird nicht eingehalten.
       Kapitalerhöhung für einen bestimmten Zweck, ohne
       Bezugsrecht                                                                        b. Der Betrag des Aktienrückkaufs oder der Rückzahlung ist angesichts
                                                                                             der finanziellen Situation und Perspektiven des Unternehmens unver-
FÜR den Antrag des Verwaltungsrats, jedoch                                                   hältnismässig.
        DAGEGEN, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:                          c. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, selektiv Aktien zurückzukau-
        a. Die den Aktionärinnen und Aktionären zur Beurteilung der Modalitä-                fen.
           ten, der Bedingungen oder des Zwecks der Kapitalerhöhung bereitge-             d. Das Aktionärsrecht zur Traktandierung eines Verhandlungsgegenstan-
           stellten Informationen sind unzureichend.                                         des für eine Generalversammlung wird erheblich verschlechtert.
        b. Der verfolgte Zweck (z.B. eine Akquisition, Fusion oder Aktien-                e. Das Unternehmen beantragt die Vernichtung eigener Aktien, obwohl
           emission für Mitarbeiterbeteiligungspläne) lässt sich angesichts des              es einen grossen Kapitalbedarf hat.
           Umfangs der beantragten Kapitalerhöhung und der finanziellen Situa-
           tion des Unternehmens nicht mit den langfristigen Interessen der               f. Der Aktienrückkauf ersetzt eine Dividendenausschüttung in bar.
           Mehrheit der Anspruchsgruppen vereinbaren.                                     g. Die Fähigkeit der Dividendenauszahlung wird durch den Aktienrück-
                                                                                             kauf erheblich eingeschränkt.

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