Deutscher Fürsorgetag - Forum: "Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" - Deutscher Verein

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Deutscher Fürsorgetag - Forum: "Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" - Deutscher Verein
82. Deutscher Fürsorgetag
Forum: „Weiterentwicklung der Grundsicherung für
               Arbeitssuchende“
Deutscher Fürsorgetag - Forum: "Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" - Deutscher Verein
Bürgergeld: Erwartungen geweckt

„Wir lösen die Grundsicherung durch ein neues
Bürgergeld ab, damit die Würde des Einzelnen geachtet
und gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert wird.“
Koalitionsvertrag 88-90

„Wir erneuern mit dem Bürgergeld das System der
Grundsicherung.“
Koalitionsvertrag 2147-2148

„Leistungen des Sozialstaates sind soziale Rechte
– Bürgerinnen und Bürger sind keine Bittsteller.“
Dr. Martin Rosemann pro Arbeit sozial 12.04.2022

„Kulturwandel → Hin zur Vertrauenskultur. Unterstützung
auf Augenhöhe Respektvoll. Empathischer, unterstützender,
bürgernaher Sozialstaat als Partner“
Dr. Martin Rosemann pro Arbeit sozial 12.04.2022

Essen, den 12. Mai 2022                            Referent: Marc Hentschke
Deutscher Fürsorgetag - Forum: "Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" - Deutscher Verein
Bürgergeld: Erwartungen geweckt

Höhe des Regelsatzes                                                        gesetzliche Grundlage:
                                                                            Regelbedarfs-
                                                                            ermittlungs-
Aktuell Arbeitslosengeld II 2022: 449,- € mtl.                              gesetz (RBEG)
Diakonie 2022: 630,- € mtl.
DPWV 2021: 644,- € mtl.
                                                                            Das Rechenmodell soll
                                                                            „transparent, sach-
Berechnungsmodell: Warenkorbmodell oder Einkaufs- und                       und realitätsgerecht“
Verbrauchsstichprobe (EVS), Vergleichsgruppe                                lt. BVerfG sein, es darf
                                                                            sich nicht willkürlicher
                                                                            Abschläge bedienen.

Erwartung:
• Veränderung der Vergleichsgruppe (ohne Aufstocker und
                                                                            RBEG ist laut Bundesrat
  „verdeckte Arme“, nicht 15% sondern 20% der unteren                       in seiner aktuellen Form
  Einkommen)                                                                hinter diesen
                                                                            Erwartungen „weit
• und/oder Veränderung der Berechnungsmethode                               zurück“. BR 21.10.20

➔ damit geht eine deutliche Anpassung des Regelsatzes einher.

Essen, den 12. Mai 2022                          Referent: Marc Hentschke
Bürgergeld: Erwartungen geweckt

                                                                              BVerfG sagt:
Eingliederungsvereinbarung / Mitwirkungspflicht/Sanktionen                    Der Gesetzgeber darf
                                                                              von Menschen, die
„Kulturwandel → Hin zur Vertrauenskultur. Unterstützung auf                   ALG II in Anspruch
                                                                              nehmen, Mitwirkung
Augenhöhe Respektvoll. Empathischer, unterstützender,                         zur Überwindung der
bürgernaher Sozialstaat als Partner“                                          Bedürftigkeit erwarten.
Dr. Martin Rosemann pro Arbeit sozial 12.04.2022                              Dieses kann er mit
                                                                              mit verhältnismäßigen
                                                                              Sanktionen durchsetzen.
                                                                              BVerfG, Urteil des Ersten
                                                                              Senats vom 05. Nov. 2019
                                                                              - 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225,
 Teilhabevereinbarung statt Eingliederungsvereinbarung
 • gemeinsam erarbeitet, verständlich formuliert
 • 6 Monate Vertrauenszeit                                                    „An Mitwirkungs-
                                                                              pflichten, die in der
 • unabhängige Schlichtungsstelle bei Konflikt                                Teilhabevereinbarung
 • Kompetenzfeststellungsverfahren (auch „Soft Skills“)                       festgehalten werden,
                                                                              halten wir fest.“
                                                                              Koalitionsvertrag 2495

Essen, den 12. Mai 2022                            Referent: Marc Hentschke
Bürgergeld: Erwartungen geweckt

Eingliederungsvereinbarung / Mitwirkungspflicht/Sanktionen                BVerfG: Art. 1 Abs. 1
                                                                          GG i.V.m dem Sozial-
Sanktionen sind möglich                                                   staatsprinzip Art. 20
                                                                          Abs. 1 GG sichert
• mit Gesetzentwurf des Bürgergeldes soll das Thema                       soziokulturelles
  Sanktionen geklärt werden – aktuell Sanktionsmoratorium.                Existenzminimum zu.
• Als Konsequenz der Nichteinhaltung von „Pflicht“ ist
  im Koalitionsvertrag i.V.m. dem Bürgergeld ist nichts                   BVerfG: Sanktionen
                                                                          bei fehlender Mit-
  Konkretes vorgesehen.                                                   wirkungspflicht.
                                                                          Strenge Anforderun-
                                                                          gen „Verhältnismäßig-
 Erwartungen:                                                             keit“; „Prognose zu
 Eingliederungsvereinbarung                                               Wirkungen“; „Betrof-
                                                                          fene müssen durch
 • Veränderung des Umgangs mit den Menschen                               eigenes Verhalten
 • Spannungsbogen: partnerschaftlich versus Bewilligungsakt               Sanktionen abwenden
                                                                          können“.

 Sanktionen:                                                              BVerfG, Urteil des Ersten
                                                                          Senats vom 05. Nov. 2019
 • Verschiedene Positionen in der Koalition                               - 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225,

Essen, den 12. Mai 2022                        Referent: Marc Hentschke
Bürgergeld: Welche Hürden gibt es?

 Höhe des Regelsatzes                                                      BVerfG: Art. 6 Abs. 1 GG
                                                                           gebietet, bei der Be-
                                                                           steuerung einer Familie
 Erhöhung des Regelsatzes um 100,- € kostet den Staat ca.                  das Existenzminimum
                                                                           sämtlicher Familien-
 20 Mrd. Steuerausfälle.                                                   mitglieder steuerfrei zu
 Pascal Kober pro Arbeit sozial 12.04.22
                                                                           belassen.
                                                                           BVerfG, Beschluss des
 Koaltionsansatz: anlassbezogene Zuschüsse zu ALG II                       Zweiten Senats vom 10.
 Lösung: nicht vermittelbar Unverständnis.                                 November 1998
                                                                           - 2 BvL 42/93 -, Rn. 1-83

 Eingliederungsvereinbarung / Mitwirkungspflicht/Sanktionen
 • Paradigmenwechsel nur möglich, wenn ALG II im Sinne es
   Grundeinkommens bei Bedürftigkeit funktioniert.
   Ansonsten nur Abmilderung des harten Verwaltungsaktes.
 • Sanktionen werden bleiben, solange Mitwirkungspflicht
   existiert.
 Beides entspricht nicht den vorhandenen Erwartungen.

Essen, den 12. Mai 2022                         Referent: Marc Hentschke
Sozialer Arbeitsmarkt

 Sozialer Arbeitsmarkt
                                                                            Das Teilhabechancen-
 Das Teilhabechancengesetz hier bedarf es Nachschärfungen:                  gesetz (§ 16i und §
 • Eigener Haushaltsansatz, der nicht deckungsfähig ist                     16e SGB II) wollen wir
                                                                            entfristen und weiter-
 • Konsequente Nutzung des PAT, Erweiterung des PATs auf                    entwickeln…
                                                                            Koalitionsvertrag 2518-
   Kommunen, KK.                                                            2519
 • Ausreichend VEs für den § 16i
                                                                            Bei beruflicher Qua-
 • Coaching auch als AVGS                                                   lifizierung erhalten
                                                                            SGB II- und III-
                                                                            Leistungsberechtigte
 Weiterbildungsgeld, Grundbildung, Weiterbildung                            ein zusätzliches,
                                                                            monatliches Weiter-
 Das sind für die Praxis gute Ansätze:                                      bildungsgeld von 150
                                                                            Euro,…
 • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs                                     Koalitionsvertrag 2223-
 • Förderung vollqualifizierender Ausbildungen                              2225

 • Förderung von Grundkompetenz
 • 150 € Weiterbildungsgeld setzt auf positive Anreize

Essen, den 12. Mai 2022                          Referent: Marc Hentschke
Digitalisierung, Onlinezugangsgesetz
 Digitalisierung
                                                                           „Digitalisierung“ steht
 Bei ALG II Empfangenden sind folgende Themen wesentlich:                  63 x im Koaltions-
 • Hardware (ein Smartphone reicht nicht aus)                              vertrag.
                                                                           Im Zusammenhang
 • Netzausstattung (92% der Haushalte, aber wie sieht es bei               mit dem SGB II kein
   Hilfeempfängern aus? „nur gefühlte Daten“)                              Mal.

 • Know How
 • Regelbedarf?

 Onlinezugangsgesetz
 Ein großes bisher wenig beachtetes Thema:
 • Wie wird eine ausreichende Präsenz trotz OZG
    sichergestellt?
 • Wie werden die Beraterinnen und Berater geschult?

Essen, den 12. Mai 2022                         Referent: Marc Hentschke
Back up Folien

Essen, den 12. Mai 2022   Referent: Marc Hentschke
Essen, den 12. Mai 2022   Referent: Marc Hentschke
Aktueller Regelsatz ALG II Satzes

Essen, den 12. Mai 2022      Referent: Marc Hentschke
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