Deutscher Fürsorgetag - Forum: "Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" - Deutscher Verein
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Bürgergeld: Erwartungen geweckt „Wir lösen die Grundsicherung durch ein neues Bürgergeld ab, damit die Würde des Einzelnen geachtet und gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert wird.“ Koalitionsvertrag 88-90 „Wir erneuern mit dem Bürgergeld das System der Grundsicherung.“ Koalitionsvertrag 2147-2148 „Leistungen des Sozialstaates sind soziale Rechte – Bürgerinnen und Bürger sind keine Bittsteller.“ Dr. Martin Rosemann pro Arbeit sozial 12.04.2022 „Kulturwandel → Hin zur Vertrauenskultur. Unterstützung auf Augenhöhe Respektvoll. Empathischer, unterstützender, bürgernaher Sozialstaat als Partner“ Dr. Martin Rosemann pro Arbeit sozial 12.04.2022 Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Bürgergeld: Erwartungen geweckt Höhe des Regelsatzes gesetzliche Grundlage: Regelbedarfs- ermittlungs- Aktuell Arbeitslosengeld II 2022: 449,- € mtl. gesetz (RBEG) Diakonie 2022: 630,- € mtl. DPWV 2021: 644,- € mtl. Das Rechenmodell soll „transparent, sach- Berechnungsmodell: Warenkorbmodell oder Einkaufs- und und realitätsgerecht“ Verbrauchsstichprobe (EVS), Vergleichsgruppe lt. BVerfG sein, es darf sich nicht willkürlicher Abschläge bedienen. Erwartung: • Veränderung der Vergleichsgruppe (ohne Aufstocker und RBEG ist laut Bundesrat „verdeckte Arme“, nicht 15% sondern 20% der unteren in seiner aktuellen Form Einkommen) hinter diesen Erwartungen „weit • und/oder Veränderung der Berechnungsmethode zurück“. BR 21.10.20 ➔ damit geht eine deutliche Anpassung des Regelsatzes einher. Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Bürgergeld: Erwartungen geweckt BVerfG sagt: Eingliederungsvereinbarung / Mitwirkungspflicht/Sanktionen Der Gesetzgeber darf von Menschen, die „Kulturwandel → Hin zur Vertrauenskultur. Unterstützung auf ALG II in Anspruch nehmen, Mitwirkung Augenhöhe Respektvoll. Empathischer, unterstützender, zur Überwindung der bürgernaher Sozialstaat als Partner“ Bedürftigkeit erwarten. Dr. Martin Rosemann pro Arbeit sozial 12.04.2022 Dieses kann er mit mit verhältnismäßigen Sanktionen durchsetzen. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. Nov. 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225, Teilhabevereinbarung statt Eingliederungsvereinbarung • gemeinsam erarbeitet, verständlich formuliert • 6 Monate Vertrauenszeit „An Mitwirkungs- pflichten, die in der • unabhängige Schlichtungsstelle bei Konflikt Teilhabevereinbarung • Kompetenzfeststellungsverfahren (auch „Soft Skills“) festgehalten werden, halten wir fest.“ Koalitionsvertrag 2495 Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Bürgergeld: Erwartungen geweckt Eingliederungsvereinbarung / Mitwirkungspflicht/Sanktionen BVerfG: Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m dem Sozial- Sanktionen sind möglich staatsprinzip Art. 20 Abs. 1 GG sichert • mit Gesetzentwurf des Bürgergeldes soll das Thema soziokulturelles Sanktionen geklärt werden – aktuell Sanktionsmoratorium. Existenzminimum zu. • Als Konsequenz der Nichteinhaltung von „Pflicht“ ist im Koalitionsvertrag i.V.m. dem Bürgergeld ist nichts BVerfG: Sanktionen bei fehlender Mit- Konkretes vorgesehen. wirkungspflicht. Strenge Anforderun- gen „Verhältnismäßig- Erwartungen: keit“; „Prognose zu Eingliederungsvereinbarung Wirkungen“; „Betrof- fene müssen durch • Veränderung des Umgangs mit den Menschen eigenes Verhalten • Spannungsbogen: partnerschaftlich versus Bewilligungsakt Sanktionen abwenden können“. Sanktionen: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. Nov. 2019 • Verschiedene Positionen in der Koalition - 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225, Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Bürgergeld: Welche Hürden gibt es? Höhe des Regelsatzes BVerfG: Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, bei der Be- steuerung einer Familie Erhöhung des Regelsatzes um 100,- € kostet den Staat ca. das Existenzminimum sämtlicher Familien- 20 Mrd. Steuerausfälle. mitglieder steuerfrei zu Pascal Kober pro Arbeit sozial 12.04.22 belassen. BVerfG, Beschluss des Koaltionsansatz: anlassbezogene Zuschüsse zu ALG II Zweiten Senats vom 10. Lösung: nicht vermittelbar Unverständnis. November 1998 - 2 BvL 42/93 -, Rn. 1-83 Eingliederungsvereinbarung / Mitwirkungspflicht/Sanktionen • Paradigmenwechsel nur möglich, wenn ALG II im Sinne es Grundeinkommens bei Bedürftigkeit funktioniert. Ansonsten nur Abmilderung des harten Verwaltungsaktes. • Sanktionen werden bleiben, solange Mitwirkungspflicht existiert. Beides entspricht nicht den vorhandenen Erwartungen. Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Sozialer Arbeitsmarkt Sozialer Arbeitsmarkt Das Teilhabechancen- Das Teilhabechancengesetz hier bedarf es Nachschärfungen: gesetz (§ 16i und § • Eigener Haushaltsansatz, der nicht deckungsfähig ist 16e SGB II) wollen wir entfristen und weiter- • Konsequente Nutzung des PAT, Erweiterung des PATs auf entwickeln… Koalitionsvertrag 2518- Kommunen, KK. 2519 • Ausreichend VEs für den § 16i Bei beruflicher Qua- • Coaching auch als AVGS lifizierung erhalten SGB II- und III- Leistungsberechtigte Weiterbildungsgeld, Grundbildung, Weiterbildung ein zusätzliches, monatliches Weiter- Das sind für die Praxis gute Ansätze: bildungsgeld von 150 Euro,… • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs Koalitionsvertrag 2223- • Förderung vollqualifizierender Ausbildungen 2225 • Förderung von Grundkompetenz • 150 € Weiterbildungsgeld setzt auf positive Anreize Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Digitalisierung, Onlinezugangsgesetz Digitalisierung „Digitalisierung“ steht Bei ALG II Empfangenden sind folgende Themen wesentlich: 63 x im Koaltions- • Hardware (ein Smartphone reicht nicht aus) vertrag. Im Zusammenhang • Netzausstattung (92% der Haushalte, aber wie sieht es bei mit dem SGB II kein Hilfeempfängern aus? „nur gefühlte Daten“) Mal. • Know How • Regelbedarf? Onlinezugangsgesetz Ein großes bisher wenig beachtetes Thema: • Wie wird eine ausreichende Präsenz trotz OZG sichergestellt? • Wie werden die Beraterinnen und Berater geschult? Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Back up Folien Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
Aktueller Regelsatz ALG II Satzes Essen, den 12. Mai 2022 Referent: Marc Hentschke
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