DGB-Positionspapier zu den Wahlen des Europäischen Par-lamentes im Juni 2009 - Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 2. Dezember 2008

 
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DGB-Positionspapier zu den
Wahlen des Europäischen Par-
lamentes im Juni 2009

Beschluss des DGB-Bundesvorstandes
vom 2. Dezember 2008
Deutscher
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I. Das Europäische Parlament stärken – Wählen gehen

Am 07. Juni 2009 finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen
Parlament statt.

Das Europäische Parlament, als einziges direkt gewähltes und so unmit-
telbar legitimiertes Organ der Europäischen Union, hat wichtige Mitent-
scheidungs-, Kontroll- und Informationsrechte. Doch trotz wachsender
Kompetenzen des Parlamentes durch die institutionellen Reformen der
letzten Jahre ist die Arbeit des Parlamentes vielen ArbeitnehmerInnen
unbekannt oder unklar geblieben.

Auch wenn das Parlament nach jüngsten Umfragen von allen europäi-
schen Institutionen mit 52 Prozent noch das höchste Vertrauen genießt,
sinkt die Wahlbeteiligung seit Jahren. Das ist auch in Deutschland so:
Vor 30 Jahren, bei der ersten Wahl zum Europäischen Parlament, gingen
mehr als 65 Prozent der WählerInnen zu den Wahlurnen, 1994 waren es
noch 60 Prozent, 1999 nur noch 45,2 Prozent und 2004 nur noch 43
Prozent. Diesen Trend gilt es umzukehren.

Denn ohne ein starkes, arbeitnehmerfreundliches Europäisches Parla-
ment kann die Krise Europas nicht überwunden werden. Die aktuelle
Europäische Kommission und auch der Rat, beide mit deutlich weniger
Vertrauen ausgestattet als das Parlament, haben durch politische Initiati-
ven und Weichenstellungen entscheidend mit zur Vertrauens- und Legi-
timitätskrise beigetragen.

Die EU-Kommission hat in vielen Fällen Druck auf die Mitgliedstaaten
ausgeübt, weiter zu deregulieren und zu privatisieren. Eine Reihe von
Mitgliedstaaten haben im Rat verhindert, dass sozial fortschrittliche Re-
gelungen beschlossen werden konnten oder haben europäische Ent-
scheidungen vorgeschoben, um zu Hause für ArbeitnehmerInnen
nachteilige Regelungen zu legitimieren und gleichzeitig so zu tun, als
seien sie daran unbeteiligt.

Das soziale Europa war in den letzten fünf Jahren dadurch blockiert oder
kam nur sehr schleppend voran.

Neu ist: EU-Kommission und Rat schrecken nicht mehr davor zurück,
bestehende europäische sozialpolitische Regelungen nach unten zu kor-
rigieren und damit zu verschlechtern. Das hat sich bei der Arbeitszeit-
richtlinie gezeigt.

Der Europäische Gerichtshof, der in den letzten Jahrzehnten durch Rich-
terrecht das soziale Europa oft befördert hat, räumte durch neue Urteile
in den Rechtsachen Viking, Laval, Rüffert und Kommission ./. Luxemburg
dem Binnenmarkt eine höhere Priorität ein als den sozialen Grundrech-

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ten, wie beispielsweise dem Streikrecht oder der Tarifautonomie, und
öffnet so Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor.

All dies gefährdet die Zukunft Europas.

Der DGB hat deshalb diese Entwicklung massiv kritisiert und andere eu-
ropäische Weichenstellungen eingefordert.

Hier kommt dem Europäischen Parlament eine wichtige Rolle zu – mit
ParlamentarierInnen, die sich für die Rechte der ArbeitnehmerInnen wie
für das soziale Europa einsetzen. Das Europäische Parlament hat in der
Vergangenheit oft die Funktion des sozialen Gewissens in Europa wahr-
genommen. Dies zeigen Beispiele wie die Hafenrichtlinie und die Dienst-
leistungsrichtlinie. Hier hat das Europäische Parlament – zusammen mit
den Gewerkschaften - dafür gesorgt, dass unsoziale Vorhaben der EU-
Kommission aufgehalten oder wesentlich entschärft wurden.

Schließlich brauchen wir mehr Europa und eine bessere europäische
Politik. Dazu kann und muss das Europäische Parlament beitragen. Auch
deshalb lohnt es sich, am 7. Juni 2009 wählen zu gehen.

II. Europäische soziale Mindeststandards, Ja – sozialer Rückschritt,
    Nein!

Die Europäische Union muss die Folgen der größten Finanz- und Wirt-
schaftskrise ihrer Geschichte bewältigen. Die Krise ist auch eine Folge
der jahrzehntelangen Deregulierungs- wie Umverteilungspolitik und glo-
baler Handelsungleichgewichte. Obwohl die europäischen Ökonomien
eng verflochten sind und es negative wie positive Übertragungseffekte
gibt, werden die Rettungsmaßnahmen vorrangig national entwickelt und
nicht einmal systematisch koordiniert. Europa kann auf diese Krise nicht
mit den Rezepten der Vergangenheit reagieren. Die neuen Herausforde-
rungen machen neue Antworten nötig. Auch hierzu kann und muss das
neue Parlament wichtige Impulse setzen und Vorschläge entwickeln.
Die Krise darf auch nicht dazu führen, die notwendige Energie- und Kli-
mawende zu verzögern oder zu verpassen. Im Gegenteil, diese Heraus-
forderungen müssen im Rahmen der Konjunktur- und Investitionspro-
gramme vorrangig aufgegriffen werden.

Der Einfluss europäischer Politik auf die nationale Politik ist in den letzten
Jahren weiter gestiegen. Dabei sind die Kompetenzen sehr ungleich ver-
teilt. Während beispielsweise die Geld- und Wettbewerbspolitik weitge-
hend europäisiert sind, trifft dies auf andere Bereiche wie die Wirtschafts-
und Sozialpolitik nicht zu. Gleichzeitig greift die EU beispielsweise durch
die Wettbewerbsregelungen massiv in die nationalen Handlungsspiel-
räume der Sozialpolitik ein, ohne dass dies bisher durch europäische
Regelungen kompensiert wird. Zwar wurden soziale Werte und Ziele in
den Verträgen festgeschrieben, die Gemeinschaft kann jedoch nur in
wenigen Bereichen Recht setzen. So haben wir zwar einen Binnenmarkt

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mit wirtschaftlichen Grundfreiheiten und einer gemeinsamen Währung im
Euroraum, aber unterschiedliche Wirtschafts- und Sozialpolitiken sowie
teilweise sehr verschiedene Ansätze in der Arbeitsmarktpolitik.

Dabei zeigen sowohl die Auseinandersetzungen um die Dienstleistungs-
richtlinie als auch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Ge-
richtshofs zu den Grundfreiheiten und zur Auslegung der Entsenderichtli-
nie ganz eindeutig: Der Binnenmarkt hat erhebliche Rückwirkungen auf
die Sozialpolitik. Weder im Bereich der Sozialversicherung und der sozia-
len Daseinsvorsorge, geschweige denn auf dem Arbeitsmarkt gibt es
heute noch „europafreie“ Bereiche. Der liberalisierte Binnenmarkt hat
erhebliche Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der
Menschen in Deutschland.

Um eine Spirale nach unten zu verhindern, brauchen wir – auf europäi-
scher wie auch auf nationaler und weltweiter Ebene – neue rechtliche
Rahmenbedingungen, damit ökonomischer und sozialer Fortschritt wie-
der Hand in Hand gehen.

Das Europäische Parlament muss in der nächsten Legislaturperiode
2009 - 2014 wesentliche Impulse setzen und Entscheidungen mit herbei-
führen. Dazu fordert der DGB insbesondere:

   ¾ Initiativen zum Vorrang der sozialen Grundrechte vor den
     Marktfreiheiten: Das soziale Europa läuft Gefahr, unter die Rä-
     der der „wirtschaftlichen Grundfreiheiten“ zu geraten. Mit der For-
     derung nach einer sozialen Fortschrittsklausel soll beispielsweise
     erreicht werden, dass der Europäische Gerichtshof im Konfliktfall
     den wirtschaftlichen Grundfreiheiten wie der Niederlassungs- und
     Dienstleistungsfreiheit keinen Vorrang vor sozialen Rechten und
     Prinzipien einräumen kann. Dies muss auch für die Freiheit des
     Waren- und Kapitalverkehrs sowie die Wettbewerbsbestimmun-
     gen gelten. Die Europäische Union soll verpflichtet werden, die
     Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern und die sozialen
     Grundrechte wie Streikrecht und Tarifautonomie wirksam zu
     gewährleisten. In Europa müssen Streiks nicht nur zur Wahrung
     und Verbesserung sozialer Standards weiter zulässig sein, son-
     dern auch gegen unfairen Wettbewerb und Lohn- und Sozial-
     dumping. Mit dem Vorrang der sozialen Grundrechte vor den Bin-
     nenmarktfreiheiten soll dafür gesorgt werden, dass in Konfliktfäl-
     len die sozialen Grundrechte vorgehen. Gleichzeitig soll sicher-
     gestellt werden, dass die wirtschaftlichen Freiheiten nicht dazu
     benutzt werden dürfen, nationale Sozial- und Beschäftigungsge-
     setze zu umgehen oder auszuhebeln. Die soziale Fortschritts-
     klausel beinhaltet außerdem die Verpflichtung der EU-
     Kommission, alle Initiativen zu unterlassen, die auf eine Ver-
     schlechterung bereits erreichter Sozialstandards abzielen und
     legt ihr neben dem „Rückschrittsverbot“ ein „Verbesserungs-
     gebot“ auf. Auch die Mitgliedstaaten sind in die Verpflichtung

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   zum sozialen Fortschritt eingebunden. Sie dürfen schon jetzt je-
   derzeit bessere Regelungen erlassen, als durch die europäischen
   Mindeststandards definiert werden.

¾ Initiativen „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen
  Ort“: Der Europäische Gerichtshof hat in jüngster Zeit mit den
  vier bereits genannten Urteilen zur EU-Entsenderichtlinie Lohn-
  und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet. Mit diesen Urteilen wer-
  den zahlreiche nationale Schutzvorschriften für entsandte Arbeit-
  nehmerInnen für europarechtswidrig erklärt, indem die in der Ent-
  senderichtlinie festgelegten Mindest-Schutzrechte in Maximal-
  standards umgedeutet werden.
  Damit wird die ursprüngliche Absicht der Richtlinie, Mitgliedstaa-
  ten, Unternehmen und Beschäftigte vor unfairem Wettbewerb zu
  schützen, ins Gegenteil verkehrt. Der DGB fordert deshalb das
  neue Europäische Parlament auf, sich für einen Pakt gegen So-
  zial- und Lohndumping stark zu machen. In diesem Zusam-
  menhang muss das Parlament die EU-Kommission weiter aufzu-
  fordern, eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie auf den Weg
  zu bringen, wie dies bereits 2008 vom Europäischen Parlament
  im Andersson-Bericht gefordert wird. Dies wird umso wichtiger, je
  stärker die Entsendung von ArbeitnehmerInnen zunimmt. Schon
  vor der letzten Erweiterungswelle der Union bestand innerhalb
  der EU ein großes Einkommens- und Wohlstandsgefälle. Durch
  die Erweiterung haben die Unterschiede innerhalb Europas in
  Bezug auf Einkommen, Produktivität und Beschäftigung noch er-
  heblich zugenommen. 2009 jährt sich die Mitgliedschaft der 10
  neuen Mitglieder zum fünften Mal. Grundsätzlich muss sicherge-
  stellt werden, dass ArbeitnehmerInnen nicht diskriminiert werden,
  wenn sie innerhalb Europas mobil sind. Das kann durch die Be-
  achtung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am glei-
  chen Ort“ sichergestellt werden. Dies beinhaltet, dass niemand –
  auch wenn er sich nur zeitweise in einem EU-Mitgliedstaat aufhält
  - weniger verdienen darf, als seine direkten ArbeitskollegInnen,
  wenn sie gleiche oder gleichwertige Arbeiten ausführen. So soll
  im Interesse aller ArbeitnehmerInnen wirksam Lohn- und Sozial-
  dumping verhindert werden.

¾ Eine neue EU-Zukunftsstrategie 2010 - 2020: Die 2000 von den
  Staats- und Regierungschefs beschlossene Lissabon-Strategie
  war zunächst darauf angelegt, Europa bis zum Jahr 2010 zur
  wettbewerbsfähigsten Region der Welt zu machen. Die Verbesse-
  rung der Wettbewerbsfähigkeit sollte jedoch mit mehr und besse-
  ren Arbeitsplätzen, ökologischer Nachhaltigkeit und einer Stär-
  kung des sozialen Zusammenhalts einhergehen. Dieser auf den
  Säulen Wirtschaft, Soziales und Umwelt basierende Politikansatz
  wurde auch von den Gewerkschaften unterstützt – zumal er auch
  noch mit einer sozialpolitischen Agenda der EU flankiert werden
  sollte. 2005 hat die Barroso-Kommission mit der Neuausrichtung
  der Lissabon-Strategie die Balance einseitig zugunsten der Wett-

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   bewerbsfähigkeit verschoben. Das wurde vom Europäischen Par-
   lament kritisiert. Auch der DGB hat sich dagegen ausgesprochen.
   Doch die Barroso-Kommission hat sich davon nicht beirren lassen
   und auch im Rat Unterstützung gefunden, die Gewichte in Europa
   zu verschieben. Das hat jedoch nicht dazu geführt, dass die Ziele
   bis 2010 erreicht werden. In Gegenteil, die soziale Gerechtigkeit
   hat abgenommen und unsichere Beschäftigung zugenommen. In
   der nächsten Legislaturperiode wird es wesentlich darum gehen,
   die binnenmarktdominierte Integrationsstrategie durch eine neue
   Strategie zu ersetzen. Bisher gibt es keine klare Vision bzw. Vor-
   stellung über das soziale Fundament des Integrationsprozesses.
   Hierzu muss das Europäische Parlament neue Akzente setzen.

¾ Initiativen für Gute Arbeit und mehr Demokratie in der Wirt-
  schaft: In den letzten Jahren ist die prekäre Beschäftigung euro-
  paweit gestiegen, in Form von befristeter Beschäftigung, Leihar-
  beit oder Scheinselbstständigkeit, oftmals ohne ausreichende so-
  ziale Absicherung und existenzsichernde Löhne.
  Hier braucht es mehr Sicherheit, Regeln und Mindeststandards –
  angefangen von Mindestlöhnen bis hin zur realen Gleichstellung
  etwa von LeiharbeitnehmerInnen mit dem Stammpersonal.
  Gleichzeitig darf die Flexibilität nicht nur den Anteilseignern die-
  nen, sie muss auch den ArbeitnehmerInnen neue Freiräume er-
  öffnen und ihnen gute Arbeit ermöglichen. Gute Arbeit, das sind
  Jobs, von denen man leben kann. Gute Arbeit braucht Arbeits-
  platzsicherheit, Beteiligung, gesunde Arbeitsbedingungen, soziale
  Sicherheit und die Chance, Beruf und Familie zu vereinbaren.
  Gute Arbeit ist würdige Arbeit ohne Diskriminierungen. Kernele-
  mente guter Arbeit sind vor allem bessere Mitbestimmungs-, In-
  formations- und Konsultationsrechte in Europa. Sei es für die na-
  tionalen Interessenvertretungen, die Europäischen Betriebsräte
  oder in transnationalen Unternehmensformen und Gesellschaf-
  ten. Mitbestimmung ist ein Motor für ein sozial gerechtes, nach-
  haltiges, innovatives und erfolgreiches Wirtschaften, bei dem der
  Mensch im Mittelpunkt steht. Daher fordern wir das Europäische
  Parlament auf, dafür Sorge zu tragen, dass die nationalen Mitbe-
  stimmungsregelungen und ihre Weiterentwicklung nicht durch die
  Umwandlung von Unternehmen mit ehemals nationaler Rechts-
  form in Unternehmen mit europäischen Rechtsformen gefährdet
  werden. Dafür ist zentral, dass die bezüglich der Mitbestimmung
  bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) sowie bei der Euro-
  päischen Genossenschaft gesetzten Standards bei der Ausges-
  taltung weiterer gesellschaftsrechtlicher Richtlinien nicht unter-
  schritten, sondern dass diese im Gegenteil im Sinnes eines ver-
  besserten Schutzes der Mitbestimmung ausgebaut werden.
  Längst überfällig sind auch europäische Mindeststandards zum
  Arbeitnehmer-Datenschutz.

¾ Einen neuen Ordnungsrahmen in Europa: Die jüngste Fi-
  nanzmarktkrise macht deutlich, dass wir einen neuen europäi-

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          schen Ordnungsrahmen mit Regelungen zur Vorbeugung, Haf-
          tung, Mitbestimmung und Langfristorientierung brauchen. Das
          neue Parlament sollte sich u. a. für einen Haftungsverbund der
          Europäischen Banken, eine europäische Finanztransaktionssteu-
          er, eine stärkere Eigenkapitalhinterlegung bei risikoreichen Bank-
          geschäften sowie eine europäische Rating-Agentur stark machen.
          2008 hat das Europäische Parlament mit dem Rasmussen-
          Bericht bereits wichtige Akzente für bessere Regelungen bezüg-
          lich Hedge Fonds und Private Equity gesetzt.

       ¾ Ein Gesamtkonzept zur Migrations-, Zuwanderungs- und In-
         tegrationspolitik: Dies muss sich an der langfristigen Entwick-
         lung auf dem Arbeitsmarkt orientieren, den Schutz vor Verfolgung
         sichern, die Interessen der Herkunftsländer berücksichtigen und
         die in der Europäischen Union lebenden Migrantinnen und
         Migranten vor Ungleichbehandlung schützen. Nicht die Ab-
         schaffung von EU-Außen-Grenzen oder Zuwanderungsbeschrän-
         kungen sind das Ziel, sondern die Steuerung der Zuwanderung
         und die Einhaltung der Menschenrechte. Das Europäische Par-
         lament ist gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitneh-
         merrechte und der Schutz vor Diskriminierung bei der Verge-
         meinschaftung der Migrations- und Einwanderungspolitik eine
         größere Bedeutung einnimmt.

Für all das lohnt es sich am 07. Juni 2009 wählen zu gehen. Und zwar
KandidatInnen, die sich für diese Ziele einsetzen.

III.      DGB-Initiative „Von Straßburg nach Straßburg“ im Zeitraum
          12/2008 bis 07/2009

Anknüpfungspunkt sind die EP-Wahlen im Juni 2009. Die Initiative zielt
auf eine inhaltliche Mobilisierung von Dezember 2008 bis kurz nach den
EP-Wahlen im Juni 2009, orientiert an der Kampagne des Europäischen
Gewerkschaftsbundes (EGB).

Die Demonstration in Straßburg am 16.12.2008 bildet den Auftakt der
Initiative. ArbeitnehmerInnen aus ganz Europa setzen sich für mehr Ar-
beitnehmerrechte in Europa ein und fordern nachhaltige Maßnahmen,
um der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise genauso zu begegnen wie
der aktuellen Legitimationskrise der Europäischen Union.

Im Januar übernimmt Tschechien die EU-Ratspräsidentschaft. Deshalb
soll vor Ort mit dem Europäischen Gespräch ein richtiges Zeichen ge-
setzt werden für ein soziales Europa und für ein starkes, arbeitnehmer-
freundliches Europäisches Parlament. Unter dem Titel: „Das soziale Eu-
ropa wählen“.

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Anschließend ist in Berlin eine Gewerkschaftskonferenz mit den deut-
schen SpitzenkandidatInnen der im EP vertretenen Parteien vorgesehen,
um die Anforderungen der Gewerkschaften mit ihnen zu diskutieren. Da-
zu soll auch Bilanz gezogen werden, wie die im EP vertretenen Parteien
und ParlamentarierInnen Position bezogen haben zu Themen, die die
Lebens- und Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen direkt berüh-
ren. Dies betrifft u. a. europäische Regelungen zur Leiharbeit, zur Ar-
beitszeit, zur Mitbestimmung und zu den Arbeitsmöglichkeiten und Kom-
petenzen der Europäischen Betriebsräte. Der 1. Mai soll europaweit ge-
nutzt werden, um auf die bevorstehenden Wahlen und die europapoliti-
schen Forderungen der Gewerkschaften hinzuweisen.

Dies ist auch Thema auf der Halbzeitkonferenz des Europäischen Ge-
werkschaftsbundes Ende Mai 2009 in Paris.

Im Laufe der Initiative sollen sowohl die Gewerkschaftsmitglieder als
auch die gewerkschaftlichen Multiplikatoren informiert und sensibilisiert
werden, die Europawahlen als Chance zu betrachten, mit ihrer Stimme
Einfluss zu nehmen. Für ein besseres, sozialeres Europa.

Die Veranstaltungen werden im Laufe der Initiative nach und nach weiter
konkretisiert.

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