DGUV Information 208-033 - Muskel-Skelett-Belastungen - erkennen und beurteilen 208-033
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Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Physische Belastungen des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV Ausgabe: Januar 2022 Änderungen zur letzten Ausgabe Februar 2016: Änderungen „Stand der Technik“ sowie rechtliche Vorgaben und Rechtsbezüge. Grund für die Überarbeitung der DGUV Information waren die Ergebnisse des Forschungsprojektes „MEGAPHYS – Mehrstufige Gefährdungs- analyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz“. Insbesondere die neu definierten Belastungsarten, das Risikokonzept für gesund- heitliche Beeinträchtigungen sowie die teilweise neu entwickel- ten Verfahren zur Beurteilung physischer Belastungen hatten eine Überarbeitung der DGUV Information erforderlich gemacht. Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin Bildnachweis: Titel: © Stephan Floß Abb. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 10, 12: © Kaj Kandler/Kombinatrotweiss.de – DGUV; Abb. 3: © Stephan Floß; Abb. 8: © AdobeStock/KaYann; Abb. 11: © Petair – stock.adobe.com; Abb. 13, 14, 15: BGHW; Abb. 21: cosmin4000 – iStockphoto.com; Vektorgrafiken: © DGUV Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Versand: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p208033
Inhaltsverzeichnis 1 Muskel-Skelett-Belastungen – was geht mich das an?.................................................. 5 2 Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen?............................................ 6 3 Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb?...................... 10 4 Zu welchen Beschwerden oder Erkrankungen können diese Belastungen führen?.......................................................................................................................... 12 5 Erhöhte Belastungen – was tun?................................................................................................. 14 6 Ausfallzeiten wegen Krankheit – wie geht es weiter?..................................................... 17 7 Alternde Gesellschaft – ein Thema?.......................................................................................... 18 8 Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?................................................................................... 19 Anhang 1 Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems (Stufe 1)���������������������������������������������������������������������������������������������������������� 20 Anhang 2 Tabelle der Verfahren zur vertiefenden Gefährdungsbeurteilung (Stufe 2)���������������������������� 26 Anhang 3 Beurteilungsverfahren für physische Belastungen nach „Stufe 3 – Unterstützung durch externe Spezialistinnen und Spezialisten“�������������������������� 29 Anhang 4 Beispiel einer Betriebsanweisung����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 30 Anhang 5 Links zu weiteren Informationen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������31 4
1 Muskel-Skelett-Belastungen – ? was geht mich das an? Das richtige Maß an Bewegung hält uns gesund. Das gilt ! Dann geht Sie dieses Thema etwas an! auch in der Arbeitswelt: Unternehmen und Beschäftigte können viel gegen arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Be- Mit dieser DGUV Information wollen wir Sie unterstützen, schwerden tun, um das körperliche und geistige Wohlbe- Muskel-Skelett-Belastungen zu erkennen, zu beurteilen finden zu verbessern. Ein gesunder Geist braucht einen und – falls erforderlich – Maßnahmen einzuleiten. Diese gesunden Körper! DGUV Information gibt Anregungen und Hilfen, um e rhöhte körperliche Belastungen zu reduzieren, die Gesundheit Aber sowohl ein Zuviel als auch ein Zuwenig an Bewegung Ihrer Beschäftigten zu erhalten und damit auch den Erfolg können schädlich sein. Da, wo Bewegungen, Körperhal- Ihres Betriebes langfristig zu sichern. tungen oder der Umgang mit Lasten zu einseitig, zu häu- fig oder extrem werden, entstehen hohe Belastungen für Bei allen Fragen zu Muskel-Skelett-Belastungen steht Ih- das Muskel-Skelett-System, die wiederum zu hohen Be- nen Ihr zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträ- anspruchungen führen können. Erkrankungen können die ger gerne beratend zur Seite. Weitere Ansprechpersonen Folge sein. werden unter Kapitel 8 genannt. Fast ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage in Deutsch- land ist auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen. Sie sind auch nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für Frühverrentungen. Damit verbunden sind hohe Kosten, sei es durch Produktionsausfälle, Ausfälle in der Brutto- wertschöpfung oder für die Rehabilitation. Betrifft das auch Ihr Unternehmen? 5
? 2 Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz alle Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Beschäftigten im Betrieb zu ermitteln und zu beurteilen sowie ggfs. Maßnahmen ab- zuleiten und diese zeitnah umzusetzen. Dies gilt auch für Gefährdungen durch körperliche Belastungen. Doch welche Tätigkeiten sind für den Körper belastend? Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung Die manuelle Lastenhandhabung ohne technische Hilfs- mittel kann – bei entsprechend hoher Belastung – zu Be- schwerden und Erkrankungen des Rückens und der Gelenke führen. Unter manueller Lastenhandhabung wird das • Heben, Halten, Tragen und Absetzen von Lasten, aber auch das • Ziehen und Schieben von Lasten durch menschliche Körperkraft verstanden. Neben der manuellen Handhabung von Gegenständen ist auch das Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Menschen und Tieren ein Schwerpunkt bei der Be- trachtung dieser Belastungsart. Die Lastenhandhabungsverordnung fordert im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, dass Arbeitsplätze beson- ders im Hinblick auf die manuelle Handhabung von Las- ten zu beurteilen sind. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Gesund- heit möglichst gering halten, besser noch vermeiden. Abb. 1–4 Beispiele für das Heben, Halten, Tragen sowie Ziehen und Schieben von Lasten. 6
Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? Die Verordnung enthält jedoch keine konkreten Grenzwer- te, wie schwer Lasten maximal sein dürfen. Grenzwerte gelten für werdende Mütter (Mutterschutzgesetz) sowie für Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche (Kinder- arbeitsschutzverordnung). Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen (Zwangshaltungen) Körperzwangshaltungen am Arbeitsplatz entstehen im- mer dort, wo die Tätigkeit, das Arbeitsmittel oder die Ge- staltung des Arbeitsplatzes den Menschen dazu zwingen, Körperhaltungen mit geringen Bewegungsmöglichkeiten über eine längere Zeit hinweg einzunehmen. Die Belastungen für Rücken und Gelenke ergeben sich beispielsweise durch statische Haltearbeit, extreme Gelenkwinkelstellungen oder Druckeinwirkungen. Die am häufigsten in der Arbeitswelt vorkommenden Zwangshaltungen sind: • Arbeiten in starker Rumpfbeuge, z. B. Mauern, Eisen- flechten, • Hocken, Knien, Fersensitz, Liegen, z. B. Fliesenlegen, Pflastern, Montage- und Installationsarbeiten, • Arbeiten über Schulterniveau, z. B. Verputzen, Montagetätigkeiten, • über längere Zeitabschnitte erzwungene Sitzhaltung aufgrund der Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsgestaltung, z. B. Mikroskopiertätigkeiten, Schmuck- und Uhren- handwerk, Qualitätskontrolle, • dauerhaftes aufrechtes oder vorgeneigtes Stehen ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit, z. B. Verkaufstätig- keiten im Einzelhandel, Friseurtätigkeiten, Arbeiten im Operationssaal. Abb. 5–8 Beispiele für Arbeiten in Zwangshaltungen 7
Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? Tätigkeiten mit erhöhten Ganzkörperkräften oder Körperfortbewegung Die hierbei auftretenden Belastungen entstehen durch das Aufbringen erhöhter Körperkräfte oder durch die Kör- perfortbewegung selbst. Beide Belastungsarten kenn- zeichnen die Beteiligung vieler Muskelgruppen. Typische Tätigkeiten für diese Belastungsformen sind: • Leitern und Treppen steigen, Klettern oder Kriechen, z. B. an schwer zugänglichen Arbeitsstellen, • langandauerndes oder erschwertes Gehen, Radfahren, Bewegen von Menschen bei Pflegetätigkeiten, • Bedienung von Arbeitsmitteln, z. B. Bohren, Stemmen, Schaufeln. Für das Bewegen von Menschen sind einige Besonder heiten zu berücksichtigen, die in der DGUV Infor- mation 207-022 „Bewegen von Menschen im Gesund- heitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“ ausführlich erläutert werden. Sich ständig wiederholende (repetitive) Tätigkeiten/manuelle Arbeitsprozesse Als „repetitiv“ werden Tätigkeiten bezeichnet, bei denen gleiche oder ähnliche Arbeitsabläufe wieder und wieder durchgeführt werden. Besonders häufig werden dadurch Hand-, Ellenbogen- und Schultergelenke belastet. Abb. 9–11 Beispiele für Tätigkeiten mit Ganzkörper- kräften und Körperfortbewegung Die Belastung wird verstärkt durch gleichzeitige hohe Kraftanstrengungen, Einwirkung von Hand-Arm-Schwin- gungen und durch Arbeiten in extremen Gelenkstellungen. Repetitive Tätigkeiten können beispielsweise auftreten beim: • Montieren, z. B. am Fließband, • Kassieren an stationären Scanner-Kassen, • händischen Kontrollieren, Sortieren, • Pipettieren, • Nähen, • Musizieren, • Einsatz der Hände und Arme als Werkzeug, Abb. 12 Beispiel für repetitives Arbeiten z. B. Klopfen, Hämmern, Drehen, Drücken. 8
Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? Tätigkeiten mit Einwirkung von Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen durch handge- führte oder handgehaltene Arbeitsmaschinen (z. B. Ab- bruchhämmer, Stampfer und Bohrer) oder mit Ganz körpervibrationen (z. B. beim Fahren von Gabelstaplern, Erdbaumaschinen und Ladern) belasten ebenfalls das Muskel-Skelett-System. In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung werden Mindestanforderungen für den Schutz der Be- schäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen bei der Arbeit festgelegt. Für den Bereich der Vibrationen enthält die Verordnung Auslösewerte und Expositions- grenzwerte, bei deren Erreichen oder Überschreiten be- stimmte Maßnahmen einzuleiten sind. Konkretisiert wird die Verordnung durch die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV). Die TRLV hilft bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Ablei- tung von Maßnahmen zur Vibrationsminderung. Abb. 13–14 Beispiele für Einwirkungen von Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen ! Ab wann wird von einer Gefährdung gesprochen? Das alleinige Vorkommen einer oder mehrerer der oben angeführten Tätigkeiten sagt noch nichts über die Höhe der körperlichen Beanspruchung und die damit verbun- dene Gefährdung der Beschäftigten aus. Der mensch- liche Körper ist von seiner Bestimmung her auch für die zeitweilige Bewegung in ungünstigen bzw. extremen Positionen geeignet. Auch das Aufbringen von Kräften innerhalb seiner Möglichkeiten wurde von der Natur für den Menschen vorgesehen. Neben dem Erkennen der belastenden Tätigkeiten ist also besonders die Höhe, die Dauer und die Häufigkeit der Belastungen zu ermitteln, um Gefährdungen für das Muskel-Skelett-System zu erkennen und zu beurteilen. Darüber hinaus können individuelle Leistungsvoraus- setzungen wie körperliche Fitness und Erfahrung einen Einfluss auf die Beanspruchung haben und sollten dem- entsprechend in die Beurteilung einbezogen werden. 9
? 3 Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb? Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher körperlicher Können Belastungen mit Hilfe der Checkliste oder dem Belastungen, für die jeweils geeignete Beurteilungsver- Einstiegsscreening nicht ausreichend beurteilt werden, so fahren anzuwenden sind. ist eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Psychische Faktoren, wie zum Beispiel hohe Arbeitsanfor- derungen, Unzufriedenheit mit der Arbeit, Arbeitsplatzun- Stufe 2 Vertiefende Gefährdungsbeurteilung sicherheit sowie Monotonie, und deren Folgen können die Wirkung einer körperlichen Belastung verstärken. Für eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung gibt es fol- gende Gründe: Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei kör- • Eine Gefährdung kann mit der Checkliste nicht aus perlichen Belastungen bietet sich das folgende dreistufi- reichend beurteilt werden. ge Vorgehen an. Ein entsprechendes Ablaufschema ist in • Es bleiben offene Fragen bei der Auswahl wirksamer Abbildung 1 dargestellt. Maßnahmen. In diesen Fällen stehen verschiedene Verfahren zur Ver- Stufe 1 Orientierende Gefährdungsbeurteilung fügung, die eine tiefergehende Gefährdungsbeurteilung erlauben. Die einzelnen Verfahren sind in der Tabelle Um sich schnell einen Überblick zu verschaffen, ob und im Anhang 2 zusammengefasst und richten sich an die welche Gefährdungen im eigenen Betrieb überhaupt auf- Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für treten können, empfiehlt sich eine einfache, orientie- Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte rende Gefährdungsbeurteilung anhand der Checkliste in sowie beauftragte Beschäftigte. Anhang 1. Diese Checkliste bietet mehrere Vorteile: • Sie ist speziell für betriebliche Praktikerinnen und Praktiker im Arbeitsschutz geeignet. Stufe 3 Unterstützung durch externe Spezialis- • Sie kann im Betrieb selbst schnell und einfach aus tinnen und Spezialisten gefüllt werden. • Das Ergebnis gibt dem Betrieb einen ersten Überblick Die in dieser Stufe anzuwendenden Verfahren der vertie- über mögliche Gefährdungen. fenden Gefährdungsbeurteilung sind in der Regel so kom- • Handlungsbedarf und ggf. weitere Maßnahmen werden plex, dass ein alleiniges Bearbeiten durch betriebliche Ex- angezeigt. pertise üblicherweise nicht möglich ist. Vielmehr ist eine • Können wesentlich erhöhte Belastungen für das Mus- Zusammenarbeit mit arbeitswissenschaftlichen Expertin- kel-Skelett-System ausgeschlossen werden, ist die vom nen und Experten, Arbeitsgestalterinnen und -gestaltern, Gesetzgeber vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern und dergleichen durchgeführt. erforderlich. Beim Vorliegen einer der folgenden drei Punkte ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Stufe 3 notwendig: Wird mindestens ein Punkt der Checkliste mit „Ja“ be- • Im Anhang 2 ist kein passendes Beurteilungsverfahren antwortet, so ist das Vorliegen einer wesentlich erhöhten aufgeführt. Muskel-Skelett-Belastung möglich. Dann sollten Sie Maß- • Es bleiben offene Fragen bei der Durchführung der Ge- nahmen ergreifen, um die Belastungen zu vermindern, fährdungsbeurteilung oder bei der Auswahl wirksamer besser noch zu vermeiden und danach die Gefährdungs- Maßnahmen. beurteilung wiederholen. Eine Auswahl von geeigneten Verfahren für derartige Ge- Alternativ kann auch zum Beispiel das Einstiegsscreening fährdungsbeurteilungen ist in Anhang 3 beispielhaft auf- der BAuA zur orientierenden Gefährdungsbeurteilung ver- geführt. wendet werden (www.baua.de/Leitmerkmalmethoden). Das Einstiegsscreening berücksichtigt keine Vibrations- Für Fragen sollten Sie immer zuerst die zuständige Auf- belastungen. sichtsperson Ihres Unfallversicherungsträgers anspre- chen. Sie erhalten dort fachkompetente Beratung, aber 10
Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb? auch Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie eventuell eine weitergehende Belastungsanalyse. Weitere Informationen zu speziellen Fragestellungen finden Sie am Ende dieser DGUV Information. Start Stufe 1 Orientierende Gefährdungsbeurteilung mittels Checkliste Checkliste „Muskel-Skelett-Belastungen“ Durchführende können sein: ? • Unternehmerinnen und Unternehmer Alle Punkte der Liste mit ja Keine Maßnahmen • Führungskräfte „Nein“ beantwortet? erforderlich • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsärztinnen und nein Betriebsärzte ? • Arbeitsplanerinnen und Maßnahmen durchführen ja Gefährdungen erkannt und Arbeitsplaner (inkl. arbeitsmedizinische Maßnahmen abgeleitet? • Arbeitsplatzgestalterinnen und Vorsorge) -gestalter nein Stufe 2 Vertiefende Gefährdungsbeurteilung ? Vertiefende Gefährdungsbeurteilung nein Keine Maßnahmen mit einem Verfahren für „Betriebliche Gefährdung festgestellt? erforderlich Praktikerinnen und Praktiker“ bzw. Arbeitsschutzfachleute ja Gefährdung durch Gefährdung durch wesentlich hohe Belastung erhöhte Belastung Maßnahmen durchführen Technische und/ Technische und/ (inkl. arbeitsmedizinische oder organisatorische oder organisatorische Vorsorge) Umgestaltung erforderlich Umgestaltung prüfen ? ja Gefährdungen erkannt und Maßnahmen abgeleitet? nein Beratung bzw. weitergehende Analyse der Belastung mit speziellen Verfahren. Stufe 3 und Spezialisten Abb. 15 Ablaufplan einer Gefährdungsbeurteilung für Muskel-Skelett-Belastungen 11
? 4 Zu welchen Beschwerden oder Erkrankungen können diese Belastungen führen? Kurzfristig hohe oder gar extreme Belastungen des Mus- Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung kel-Skelett-Systems führen häufig zu vorübergehenden Beschwerden. Liegen diese Belastungen dauerhaft und Das Handhaben von Lasten be- langfristig vor, können bleibende Gesundheitsschäden ansprucht besonders Rücken- entstehen. Allerdings muss nicht jeder, der hohen oder muskulatur, Bandscheiben, extremen Belastungen ausgesetzt ist, zwangsläufig mit Bandapparat und Wirbelkörper. vorübergehenden oder bleibenden Beeinträchtigungen Dabei trägt der untere Rücken rechnen. Die Grenze, von der an bleibende Schädigungen zusätzlich zur Last auch das Ge- des Muskel-Skelett-Systems auftreten, ist von Mensch zu wicht des eigenen Oberkörpers. Mensch verschieden. Sie hängt auch entscheidend davon ab, wie gut Rücken, Gelenke und Muskeln trainiert sind: Aber auch die Muskulatur des „Wer rastet, der rostet“. Richtiges und konsequentes Trai- Nackens, der Schultern, der Arme und Beine sowie die ning stärkt nicht nur die Muskulatur, sondern auch die großen Gelenke wie Knie und Hüfte werden belastet. Bänder, Sehnen und Knochen. Höhere Belastungen wir- ken dann weniger schädigend auf die Gesundheit. Bei ständig vorkommender hoher Belastung kann sich die Muskulatur nicht ausreichend erholen. Die Folge sind Die Ursachen für Muskel-Skelett-Beschwerden sind viel- schmerzhafte Verspannungen und Einschränkungen der fältig. Schmerzen können ein Hinweis auf eine zu hohe Beweglichkeit. Dadurch wird auch die Reaktionsmöglich- Belastung, eine Funktionsstörung oder eine Schädigung keit der Muskulatur, auf plötzliche Ereignisse angepasst sein. Beschwerden können kurzfristig als Folge hoher Be- zu antworten, verlangsamt oder eingeschränkt. Beim Stol- lastung auftreten. Durch Entlastung und Erholung oder pern, Rutschen oder Stürzen wird hierdurch das Unfallrisi- durch Anpassung und gezielte Übungen bilden sie sich ko erhöht. in der Regel zurück. Wenn Schmerzen dauerhaft auftre- ten, können sie auf Funktionsstörungen, wie Muskelver- Bei langjährigen hohen oder extremen Belastungen kann spannungen, Sehnenreizungen oder Schäden an Gelen- es arbeitsbedingt zur Verstärkung der altersbedingten ken oder Bandscheiben hinweisen. Schmerzen sollten Veränderungen der Wirbelsäule in Form von Bandschei- deshalb immer als Warnsignal ernst genommen werden. benschäden oder der großen Gelenke in Form von Arthro- Denn man sollte bereits frühzeitig auf Beschwerden se kommen. reagieren, um dadurch später schlimmere Erkrankungen zu vermeiden. Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen Die Medizin geht davon aus, dass bei einem Großteil der Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten die Psyche Die Arbeit in gebeugter Körper- eine bedeutende Rolle spielt. Veranlagung, Verhalten und haltung ruft hohe Belastungen die Vorgeschichte der Patientinnen und Patienten haben hervor. Die Rückenmuskulatur großen Einfluss, ob und wie stark sie den Schmerz fühlen. muss den nach vorne gebeug- ten Oberkörper und eventuell Wichtig ist aber auch: Schäden an der Knochenstruktur zusätzliche Lasten, wie z. B. oder an den Bandscheiben, die z. B. in Röntgenaufnah- Werkzeuge o. ä., tragen. Das men oder anderen Verfahren sichtbar werden, führen belastet besonders den unte- nicht zwangsläufig zu Schmerzen. Der menschliche Or- ren Rücken, die Hüfte und die ganismus ist sehr anpassungsfähig und oft sogar in der Oberschenkelregion. Die Be- Lage, die Folgen von Erkrankungen oder Unfällen auszu- schwerden, die durch Arbeiten in gebeugter Körperhal- gleichen und trotz nachweisbarer Schäden schmerzfrei zu tung hervorgerufen werden, sind vergleichbar mit denen bleiben. bei manueller Lastenhandhabung. 12
Zu welchen Beschwerden oder Erkrankungen können diese Belastungen führen? Andauerndes Arbeiten mit den Armen über Schulterniveau Beim Arbeiten mit Hebeln und Brechstangen oder beim gilt als besonders anstrengend. Diese Haltung beansprucht Bewegen von Menschen können Kräfte auftreten, die zu in erster Linie die Schultermuskulatur und die Schulter- einer hohen Belastung des gesamten Körpers führen. gelenke sowie den Nackenbereich. Die Folgen können schmerzhafte Verspannungen in diesen Körperregionen Bei der Bedienung von Arbeitsmitteln, etwa dem Halten sein, die aber auch in den Lendenbereich fortgeleitet wer- und Drücken einer Zange o. ä., können gegebenenfalls den können. Langfristig können Arthrosen der Halswirbel- Beschwerden im gesamten Arm bis zum Schulter-Nacken- säule sowie der Schulter- und Armgelenke entstehen. bereich entstehen. Auch Arbeiten im Knien und Hocken kann sehr belastend sein. Durch diese Belastungen kann es bei langjähriger Sich ständig wiederholende (repetitive) Tätigkeit zu Schäden an den Kniegelenken in Form von Tätigkeiten/manuelle Arbeitsprozesse Arthrosen, Meniskuserkrankungen oder Schleimbeutel- entzündungen kommen. Da bei diesen Tätigkeiten darü- Wenn Arbeiten sich beson- ber hinaus häufig mit vorgeneigtem Oberkörper gearbeitet ders häufig wiederholen oder wird, können zusätzlich Beschwerden im unteren Rücken die Hände als Werkzeug ein- entstehen. gesetzt werden, etwa beim Klopfen, Hämmern, Drehen Sitzen in fixierter Haltung, z. B. beim Arbeiten am Mikro- oder Drücken, können die skop, oder dauerhaftes Stehen ohne die Möglichkeit der Muskeln und Sehnen über- Entlastung durch Haltungswechsel, belasten das Muskel- fordert oder das Handskelett Skelett-System und können zu Beschwerden führen. Das geschädigt werden. Hierdurch Sitzen auf dem Bürostuhl führt bei üblicher Büroarbeit können Schmerzen oder Beschwerden entstehen, insbe- zwar zu Bewegungsmangel, lässt aber Veränderungen der sondere im Bereich der Hände, Arme und Schultern. Lie- Sitzhaltung zu (dynamisches Sitzen) und fällt daher nicht gen diese Beschwerden dauerhaft vor, können krankhaf- unter erzwungene Körperhaltungen. te Veränderungen der Muskeln und der Sehnenansätze, Durchblutungsstörungen oder Schädigungen von Nerven entstehen, die z. B. zum Carpaltunnel-Syndrom oder zu Tätigkeiten mit erhöhten Ganzkörperkräften einer Arthrose führen können. oder Körperfortbewegung Tätigkeiten mit Einwirkungen von Hand-Arm- Tätigkeiten mit erhöhter oder Ganzkörpervibrationen Belastung durch Körper- fortbewegung treten oft in Hand-Arm- oder Ganzkörpervib- Verbindung mit schwer zu- rationen können als Einzelbelas- gänglichen Arbeitsstellen tungen, aber auch in Verbindung auf, z. B. beim Besteigen von mit den zuvor dargestellten Be- Kranen, Windenergieanlagen lastungen eine Gefährdung dar- und Freileitungsmasten sowie stellen. Durch sie können Rü- beim Lastentransport über Treppen oder mit dem Fahr- cken- und Gelenkbeschwerden, rad. Sie belasten den gesamten Körper und erfordern eine insbesondere der Wirbelsäule gute körperliche Leistungsfähigkeit. Insbesondere kön- sowie der Hand-Arm-Gelenke, nen das Herz-Kreislauf-System, aber auch die Beine, die entstehen oder verstärkt werden. großen Gelenke wie Knie und Hüfte sowie der untere Rü- Hand-Arm-Vibrationen können darüber hinaus Nerven- cken betroffen sein. funktions- oder Durchblutungsstörungen an den Händen verursachen, wie Carpaltunnel-Syndrom oder „Weißfinger- Tätigkeiten mit erhöhter Belastung durch Ganzkörper krankheit“. kräfte können in unterschiedlichen Formen auftreten: 13
? 5 Erhöhte Belastungen – was tun? Das T-O-P – Prinzip Bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen mit Gefährdun- gen für das Muskel-Skelett-System sollen technische Arbeitsplätze müssen menschengerecht gestaltet sein, Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen um gesundheitsschädliche Belastungen zu vermeiden. oder personenbezogenen Maßnahmen haben. Darum das Können Belastungen nicht vermieden werden, so sind sie „TOP-Prinzip“ der Prävention: zu minimieren (Minimierungsgebot). Erhöhte oder hohe Belastungen beeinträchtigen die Leistung der Beschäftig- T Technische Maßnahmen ten und damit den Erfolg des Unternehmens. Sie führen zu häufigen Erkrankungen mit Fehlzeiten, Störungen im O Organisatorische Maßnahmen Betrieb und damit zu zusätzlichen Kosten. P Personenbezogene Maßnahmen Was bedeutet das für Ihren Betrieb? Die Reihenfolge dieser Aufzählung entspricht zugleich der Bei der Planung oder Veränderung von Arbeitsplätzen Rangfolge durchzuführender Maßnahmen. sollten ergonomische Erkenntnisse möglichst frühzeitig berücksichtigt werden, um spätere, in der Regel kosten- Anstelle des TOP-Prinzips werden manchmal auch erwei- intensivere Korrekturen zu vermeiden. Arbeitsplanerinnen terte Prinzipien zur Einteilung von Schutzmaßnahmen an- und -planer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärz- gewandt. tinnen und Betriebsärzte und Beschäftigte sollten daher frühzeitig einbezogen werden. Das „STOP-Prinzip“ ist hierbei eine relativ verbreitete Va- riante, wobei das „S“ in diesem Fall für den Begriff Subs- Die Beschäftigten wissen oft genau, welche Belastungen titution steht. Das bedeutet, dass Arbeitsschritte, die das an ihrem Arbeitsplatz bestehen. Es empfiehlt sich daher, Muskel-Skelett-System gefährden, durch andere nicht deren Kenntnisse und Erfahrungen bei der Gestaltung von gefährdende Arbeitsschritte ersetzt (substituiert) werden Arbeitsplätzen und der Optimierung von Arbeitsabläufen sollen. S-Maßnahmen zielen also darauf ab, an der „Quel- zu nutzen. le“ der Gefährdung anzusetzen und ein Arbeitsverfahren möglichst frei von gefährdenden Belastungen zu gestal- Ob körperliche Belastungen am Arbeitsplatz auftreten, ist ten. Ist dies nicht möglich, muss die Gefährdung so gering von vielen Einflussfaktoren abhängig. Arbeitsplatzgestal- wie möglich gehalten werden. tung, Arbeitsauftrag, Arbeitsverfahren, zu bearbeitendes Material bzw. Produkt und den dabei verwendeten Ma- Ein Beispiel für eine S-Maßnahme ist der Wechsel von schinen und Werkzeugen sowie das individuelle Verhalten Verbindungstechniken („Kleben“ anstelle von „Nieten“, der Beschäftigten sind prägende Faktoren. Sie stellen die um die impulsartigen Stöße auf das Hand-Arm-System möglichen Gestaltungsfelder zur Vermeidung oder Minde- der Beschäftigten zu vermeiden). Anders als beim Einsatz rung von Belastungen dar. von Gefahrstoffen ist in der Praxis eine Unterscheidung zwischen S-Maßnahmen und T-Maßnahmen für Muskel- Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beseitigung Skelett-Belastungen nicht immer einfach möglich. Daher oder Minderung von Belastungen. Zur optimalen Verrin- werden in dieser Schrift die S-Maßnahmen mit den T-Maß- gerung der Belastungen ist oft eine Kombination mehre- nahmen zusammengefasst betrachtet. rer dieser Maßnahmen sinnvoll oder sogar erforderlich. Eine Auswahl praxisnaher Lösungsansätze aus unter- schiedlichen Branchen finden Sie in der DGUV Infor- mation 208-053 „Mensch und Arbeitsplatz – Physische Belastungen“ (dguv.de → Webcode p208053). 14
Erhöhte Belastungen – was tun? T wie Technische Maßnahmen Unterweisung der Beschäftigten Technische Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die mit Der Erfolg aller Maßnahmen hängt stark von der Motiva- Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitshilfen, gestaltenden Ele- tion und dem Verständnis der Beschäftigten ab. In Unter- menten etc. eine Entlastung bei körperlichen Belastungen weisungen sollte deshalb auf mögliche Gefährdungen, bieten können. Maßnahmen zur Reduzierung körperlicher Belastungen, Verhaltensregeln und Notfallvorgaben hingewiesen wer- Diese zielen darauf ab, gefährdende Belastungen zu ver- den. Praktische Übungen unterstützen die Beschäftigten meiden. Ist das nicht möglich, gilt wiederum das Minimie- beim Einsatz vorhandener Hilfsmittel oder dem ergono- rungsgebot. mischen Heben und Tragen. Gleichzeitig erhöhen sie die Akzeptanz der Maßnahmen. Beispiele für T-Maßnahmen sind der Einsatz von Hebe hilfen, um schwere Lasten aber auch Menschen nicht Die Maßnahmen sollten in Betriebsanweisungen oder in mehr manuell bewegen zu müssen und der Einsatz von Betriebsvereinbarungen dokumentiert werden. In Anhang vibrationsarmen Werkzeugen, z. B. Bohrhämmer mit 4 ist ein Muster einer Betriebsanweisung zum manuellen schwingungsgedämpften Griffen, um die Gefährdung Handhaben von Lasten zu finden. durch Hand-Arm-Vibrationen zu minimieren. P-Maßnahmen unterstützen gut, wenn die Beschäftigten ihr Verhalten dauerhaft ändern. Vorgesetzte haben hier- O wie Organisatorische Maßnahmen bei eine Vorbildfunktion und sollten die Beschäftigten bei Fehlverhalten direkt ansprechen, um eine nachhaltige Organisatorische Maßnahmen sind zu veranlassen, wenn Verhaltensänderung zu erreichen. durch technische Maßnahmen die körperlichen Gefähr- dungen nicht vermieden oder ausreichend reduziert wer- Betriebliche Gesundheitsförderung den können. O-Maßnahmen zielen schwerpunktmäßig auf Veränderungen von Arbeitsablauf und -organisation ab. Die Betriebliche Gesundheitsförderung bündelt verschie- dene Gesundheitsressourcen im Unternehmen und bie- Beispiele für organisatorische Maßnahmen sind die Ver- tet einen ausgewogenen Mix an Maßnahmen. Das sind ringerung des Lastgewichtes durch kleinere Gebinde, die einerseits die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplät- Einführung einer belastungsorientierten Job-Rotation oder zen und Arbeitsabläufen und andererseits Maßnahmen die Optimierung der Pausengestaltung. zur Beeinflussung des Verhaltens der Beschäftigten, zum Beispiel Angebote für Ausgleichsübungen und zur Bewe- gungsförderung, Ernährung oder Entspannungstechniken. P wie Personenbezogene Maßnahmen Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Leistungs- Personenbezogene Maßnahmen ergänzen die techni- fähigkeit und die Gesundheit der Beschäftigten zu er- schen und organisatorischen Maßnahmen und tragen so halten bzw. zu steigern sowie die langfristige Beschäfti- zur Vermeidung oder Minderung von Gefährdungen des gungsfähigkeit zu sichern. Muskel-Skelett-Systems bei. Berufliche Situation und persönliche Interessen der Be- Beispiele für P-Maßnahmen sind Persönliche Schutz- schäftigten sind bei Angeboten der Gesundheitsförde- ausrüstung (PSA) wie Knieschutz, personengetragene rung zu beachten. Hierzu zählen u. a. Ermüdung nach kör- Arbeitshilfsmittel wie Tragegurte, geeignete Arbeitsschu- perlicher Arbeit, Arbeitszeiten, verfügbare Freizeit durch he und Arbeitshandschuhe, die arbeitsmedizinische Vor- Schichtsysteme, wechselnde Arbeitsorte und mobile sorge, die Unterweisung von Beschäftigten oder auch das Arbeitsplätze. Angebot einer Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). 15
Erhöhte Belastungen – was tun? Arbeitsmedizinische Vorsorge Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen Beschäf- tigte über Gesundheitsrisiken aufgeklärt und beraten wer- den. Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen verhindert oder frühzeitig erkannt werden, um ihren Auswirkungen rechtzeitig zu begegnen. Die arbeitsmedizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Be- lastungen und Vibrationen, die mit Gesundheitsgefähr- dungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind, wird durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vor- sorge (ArbMed VV) geregelt. Die Arbeitsmedizinische Regel 13.2 (AMR 13.2) beschreibt, wann wesentlich erhöhte körperliche Belastungen anzu- nehmen sind und demzufolge ein Angebot zur Vorsorge erfolgen muss. Eine Vorsorge kann darüber hinaus zur Beurteilung der individuellen Belastbarkeit und im Rahmen einer Wieder eingliederung erfolgen. Außerdem kann dem Beschäf- tigten eine Wunschvorsorge gewährt werden, wenn beispielsweise ein Zusammenhang zwischen seiner Er- krankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet wird. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei rele- vanten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die DGUV Empfeh- lung „Belastungen des Muskel-Skelettsystems einschließ- lich Vibrationen“ (ehemals DGUV Grundsatz G 46) ver- wenden. Abb. 16 Wirbelsäule 16
6 Ausfallzeiten wegen Krankheit – ? wie geht es weiter? Krankheitsbedingte Ausfallzeiten können arbeitsbeding- Frühzeitige Rehabilitation te Gründe haben. Es gibt Instrumente, mit denen dies ab geklärt werden kann: ! Leistungsfähigkeit wiederherstellen Rückkehrgespräche Es gibt die Möglichkeit einer frühzeitigen Rehabilitation, um die Leistungsfähigkeit eines erkrankten Beschäftig- ! Ursachen frühzeitig klären ten zu verbessern oder wiederherzustellen. Dem Betrieb bleiben so erfahrene Fachkräfte erhalten. Häufige kurzfristige oder länger dauernde Erkrankungen können ein Anlass für Rückkehrgespräche zur Erörterung von Beschwerden oder gesundheitlichen Problemen sein. Arbeitsbedingte Ursachen können so frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Wiedereingliederung ! Alle an einen Tisch Gerade bei längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten auf Grund von Muskel-Skelett-Erkrankungen ist eine Wiederein- gliederungsphase zur Erhaltung der Arbeits- und Be- schäftigungsfähigkeit wichtig. Fallen Beschäftigte krank- heitsbedingt mehr als sechs Wochen im Jahr aus, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesen Personen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzu- bieten. Dazu sollten der oder die Erkrankte, die Unterneh- merin oder der Unternehmer sowie Betriebsärztin oder Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit und bei Bedarf der Unfallversicherungsträger oder die Kranken- kasse gemeinsam über eine stufenweise Wiedereinglie- derung beraten. Das BEM ist ein wirksames Instrument, um Beschäftigte erfolgreich wieder einzugliedern und ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu stabilisieren. Das Ziel des BEM ist die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Über- winden von Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugen einer neuen Arbeitsunfähigkeit sowie Erhalt und Sicherung des Arbeits- platzes (Rechtliche Grundlage: § 167 abs. 2 SGB IX). 17
? 7 Alternde Gesellschaft – ein Thema? ! Altern und demografischer Wandel Dafür gibt es verschiedene Wege: • Berücksichtigung der Belastbarkeit der Beschäftigten Alter ist keine Krankheit. Es gibt im Alterungsprozess Ten- bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, z. B. Verringerung denzen zunehmender als auch abnehmender Leistungs- von Lastgewichten oder Bereitstellung geeigneter Hilfs- voraussetzungen. mittel, • alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsabläufen, z.B. Damit die Beschäftigungsfähigkeit bis zum Renteneintritt Reduzierung von Stückzahlen oder Einrichtung von erhalten und gefördert werden kann, ist es wichtig, die Mischarbeitsplätzen, Arbeit nicht nur altersgerecht, sondern auch alternsge- • Motivation zum gesundheitsgerechten Verhalten, z. B. recht zu gestalten. Der Grundstein für die Arbeitsfähigkeit durch Unterweisungen am Arbeitsplatz zu körperge- im Alter wird bereits in jungen Jahren gelegt. Das heißt, rechten Arbeitshaltungen und ergonomischem Bewe- bei der Gestaltung guter Arbeitsbedingungen muss man gen von Lasten und Menschen. unbedingt alle Altersgruppen im Blick haben. Wichtig ist dabei ein präventiver Ansatz, um frühzeitig dem Verlust von Ressourcen zu begegnen und die sich stetig ändernden Arbeitsanforderungen an den Einzelnen anzupassen. 18
8 Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen? ? Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen? • Gefährdungsbeurteilung • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am • Betriebsärztin/Betriebsarzt Arbeitsplatz • Zuständige Unfallversicherungsträger • Gestaltung des Arbeitsplatzes • Gewerbeaufsicht / Staatliches Amt für Arbeitsschutz • Inklusionsamt / Integrationsamt • Langandauernde Arbeitsunfähigkeit • Betriebsärztin/Betriebsarzt • Stufenweise Wiedereingliederung • Zuständige Unfallversicherungsträger • Berufliche Rehabilitation • Krankenkasse • Betriebliches Eingliederungsmanagement • Rentenversicherung • Arbeitsagentur • Inklusionsamt / Integrationsamt • Gesundheitsförderung • Krankenkasse • Gesundheitsmanagement • Betriebsärztin/Betriebsarzt • Zuständige Unfallversicherungsträger Ansprechpersonen zu den oben genannten Organisa- tionen finden Sie in der Landkarte der Unterstützenden (www.dguv.de, Webcode p021380). 19
Anhang 1 Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems (Stufe 1) Hinweis: Die Checkliste zur orientierenden Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems wird derzeit mit dem Einstiegsscreening der BAuA abgeglichen. Eine harmonisierte Version erscheint 2022. Checkliste für Unternehmerinnen und Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte*, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte* und Fachkräfte* für Arbeitssicherheit Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Entscheidung darüber, welche körperlichen Belastungsarten am Arbeitsplatz eine Gefährdung für den Beschäftigten beinhalten können. Auffälligkeiten in dieser Checkliste weisen deshalb nur auf ein mögliches Risiko hin und sind noch kein Nachweis eines tatsächlichen Gesundheitsrisikos. Allerdings sollte bei diesen Auffälligkeiten eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, für die umfangreichere Screeningverfahren wie beispielsweise Leitmerkmalmethoden genutzt werden können. Die Checkliste ist für Personen konzipiert, die nicht zum Kreis der besonders Schutzbedürftigen zugeordnet werden können und sie kann unkompliziert im betrieblichen Setting (oder Umfeld) angewendet werden. Für besonders Schutzbedürftige (Jugendliche, Leistungsgewandelte, Schwangere, Personen mit Vorerkrankungen etc.) muss eine für sie jeweils spezifische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Beantworten Sie bitte – soweit am Arbeitsplatz zutreffend – die Fragen der Checkliste. Wenn Sie zusätzlich über be- triebliche Informationen zu tätigkeitsspezifischen Beschwerden oder erhöhten Beanspruchungen von Beschäftigten verfügen (gehäufte Schmerzen, ärztliche Befunde, Krankschreibungen), ergänzen Sie Ihre Aussagen damit. Nach Bearbeitung der Checkliste kann eine abschließende Beurteilung erfolgen, ob und für welche Belastungsarten die Anwendung eines geeigneten Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen erforderlich ist. Ins- gesamt gilt: 1. Werden alle Antworten mit „Nein“ gekennzeichnet, sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 2. Werden die Orientierungsfragen zu mindestens einer Belastungsart mit „Ja“ beantwortet, so ist das Vorliegen einer wesentlich erhöhten Belastung möglich. In diesem Fall ist durch eine ergänzende Beurteilung z. B. mit der entspre- chenden Leitmerkmalmethode zu prüfen, ob den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach AMR 13.2 anzubieten ist. Nähere Informationen hierzu gibt die DGUV Empfehlung „Belastungen des Muskel- und Skelettsys- tems einschließlich Vibrationen“ (ehemals DGUV Grundsatz G 46). Weiterhin ist zu prüfen, ob und wie die erkannten Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen reduziert werden können. Checkliste bearbeitet durch: Datum: ____________________________ _________________________________________________ Betriebsbereich/ Arbeitsplätze/ Tätigkeit: (Unternehmerin/Unternehmer) _________________________________________________ _________________________________________________ (Führungskraft) _________________________________________________ _________________________________________________ (Fachkraft für Arbeitssicherheit) _________________________________________________ _________________________________________________ (Betriebsärztin/ Betriebsarzt) * gemäß Beauftragung durch Unternehmerin oder Unternehmer 20
Anhang 1 Belastungsart Orientierungsfragen Belastungs- Tätigkeitsspezifische (bezogen auf Tätigkeiten typischer Arbeitsschichten) merkmal Beschwerden bekannt? 1. Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten Heben, Halten, Tragen Werden pro Arbeitsschicht folgende Belastungen durch Nein Nein Lastgewichte erreicht oder überschritten? Ja Ja Last Häufigkeit Frauen Männer Heben 5 bis 10 kg 100 x 150 x >10 bis 15 kg 50 x 100 x >15 bis 20 kg 50 x Halten oder Tragen 5 bis 10 kg 60 x 100 x mit einer Dauer von >10 bis 15 kg 30 x 60 x ca. 5 s* >15 bis 20 kg 30 x * bei längeren Halte-/Tragedauern reduzieren sich die max. Häufig- keiten entsprechend. Bei einer Halte- oder Tragedauer von 10 s halbieren sich bspw. die Häufigkeiten. Liegen Lastenhandhabungen vor mit Nein • Häufigkeiten knapp unterhalb der genannten Grenzen Ja in mindestens zwei Lastbereichen • Lasten < 5 kg und sehr hohen Häufigkeiten • regelmäßig schwereren Lasten als in der Tabelle angegeben • ungünstigen Körperhaltungen oder • hohen Anteilen einhändiger Lastenhandhabungen? 2. Ziehen und Schieben Ziehen, Schieben Werden Lasten mit großer Kraftanstrengung gezogen Nein Nein oder geschoben (z. B. Container, Betten, Trolleys, Ja Ja Hängebahnen/-krane)? • regelmäßig über kurze Distanzen (ab 40 x pro Arbeitstag) oder • über längere Distanzen (Gesamtstrecke ab 500 m pro Arbeitstag) Liegen beim Ziehen oder Schieben von Lasten zusätzliche Nein Erschwernisse vor, z. B. Ja • ungünstige Beschaffenheit des Fahrwegs, • zu kleine, feststehende oder defekte Rollen, • ungeeignete Griffe oder ungünstige Griffpositionen, • sehr hohe aufzubringende Hand- bzw. Körperkräfte? 21
Anhang 1 Belastungsart Orientierungsfragen Belastungs- Tätigkeitsspezifische (bezogen auf Tätigkeiten typischer Arbeitsschichten) merkmal Beschwerden bekannt? 3. Manuelle Arbeitsprozesse Repetition, Handkraft, Sind an dem Arbeitsplatz manuelle Tätigkeiten mit ständig Nein Nein wiederkehrenden, gleichartigen Schulter-, Arm-, Hand-Be Ja Ja wegungen erforderlich oder beinhalten sie das Aufbringen von Kräften? • mehr als 2 Stunden pro Schicht oder • mehr als 1 Stunde pro Schicht, wenn hohe Kräfte erforder- lich sind (z. B. für Schrauben anziehen oder lösen) Manuelles Klopfen, Werden die Hände selbst als „Werkzeug“ eingesetzt? Nein Nein Schlagen, Drücken • Regelmäßiges Klopfen, Schlagen oder Drücken direkt mit Ja Ja der Hand oder den Fingern bedingt durch die Arbeits aufgabe 4. Ausübung von Ganzkörperkräften Ausüben von hohen Liegen folgende Belastungen durch Ganzkörperkräfte vor? Nein Nein Kräften unter Einsatz • Hohe Kräfte bei der Bedienung von Arbeitsmitteln/ Werk- Ja Ja des ganzen Körpers zeugen bei Tätigkeiten mit insgesamt mehr als 20 min Dauer pro Arbeitstag Für Frauen kann bereits eine kürzere Dauer zu erhöhter elastung führen. B Eine kürzere Dauer gilt auch bei sehr hohen Kräften. 5. Körperfortbewegung Klettern, Steigen Sind Arbeiten an schwer zugänglichen Arbeitsstellen durchzu- Nein Nein führen? Ja Ja • mehrfaches oder länger andauerndes Aufsteigen pro Arbeitstag über Leitern oder steile Treppen auf hohe Masten, Türme etc. Gehen, Kriechen Liegen folgende Fortbewegungsarten vor? Nein Nein • Gehen mit Lasten in der Ebene für mehr als Ja Ja 1 Stunde pro Schicht • häufiges Treppen steigen (z. B. Lieferdienste) • gelegentliches Kriechen 22
Anhang 1 Belastungsart Orientierungsfragen Belastungs- Tätigkeitsspezifische (bezogen auf Tätigkeiten typischer Arbeitsschichten) merkmal Beschwerden bekannt? 6. Körperzwangshaltungen Dauerhaftes Liegt folgende Körperhaltung vor? Nein Nein aufrechtes Stehen • dauerhaftes Stehen bis 20° Vorbeugung länger als Ja Ja 4 Stunden pro Arbeitstag ohne wirksame Unterbrechung Stehen in Liegen durch die Arbeitsaufgabe bedingte deutliche Rumpf Nein Nein Rumpfbeuge vorbeugungen vor? Ja Ja • Vorbeugung über 20° ab 2 Stunden pro Arbeitstag, • stärkere Vorbeugung (ab ca. 60°) ab ½ Stunde pro Arbeits- tag oder • extreme Rumpfbeugehaltungen über 90° Erzwungenes Sitzen Liegt folgende Körperhaltung vor? Nein Nein • Bewegungsarme, erzwungene Sitzhaltung aufgrund der Ja Ja Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsgestaltung (z. B. fixierte Kopf- haltung aufgrund der Sehanforderungen) über längere Zeit- abschnitte (ab 2 Stunden ohne wirksame Pause) für den überwiegenden Teil des Arbeitstages Normale Büroarbeit mit frei wählbarem Wechsel zwischen Sitzen und Stehen oder Gehen ist in der Regel davon nicht betroffen. Arme angehoben Liegen folgende Armhaltungen vor? Nein Nein • Arme angehoben – Hände unter Schulterhöhe mehr als Ja Ja 2 Stunden pro Arbeitstag oder • Arme angehoben – Hände über Schulterhöhe mehr als 1 Stunde pro Arbeitstag • Arme angehoben bei zusätzlicher Lastenhandhabung Arme über oder vor Werden Arbeiten im Liegen ausgeführt? Nein Nein dem Körper im Liegen • mit Händen über dem Kopf (z. B. Behälterbau, Schiffsbau) Ja Ja oder mit Händen vor dem Körper (z. B. Erntegeräte für Gurken u. ä.) länger als 1 Stunde pro Arbeitstag Knien, Hocken, Liegen folgende Körperhaltungen vor? Nein Nein Fersensitz • Arbeiten im Knien, Hocken oder Fersensitz mit einer Ja Ja Gesamtdauer ab ½ Stunde pro Arbeitstag 23
Anhang 1 Belastungsart Orientierungsfragen Belastungs- Tätigkeitsspezifische (bezogen auf Tätigkeiten typischer Arbeitsschichten) merkmal Beschwerden bekannt? 7. Vibrationen (Ganzkörper- oder Hand-Arm-Vibrationen) Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) enthält für Ganzkörper-Vibrationen und Hand- Arm-Vibrationen Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte, die als Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) angegeben und auf eine 8 Stunden Schicht normiert sind. Ganzkörper-Vibrationen (GKV): Auslösewert = 0,5 m/s² Expositionsgrenzwert = 0,8 m/s² in z-Richtung Expositionsgrenzwert = 1,15 m/s² in x- oder y-Richtung Hand-Arm-Vibrationen (HAV): Auslösewert = 2,5 m/s² Expositionsgrenzwert = 5,0 m/s² Wird der jeweilige Auslösewert erreicht oder überschritten, sind Vibrationsschutzmaßnahmen erforderlich und eine Vorsorge untersuchung ist anzubieten. Wird der jeweilige Expositionsgrenzwert erreicht, sind Sofortmaßnahmen zu treffen und Pflichtvorsorgen werden erforderlich. In der Regel liegen keine gefährdenden Belastungen durch GKV (< Auslösewert 0,5 m/s²) oder HAV (< Auslösewert 2,5 m/s²) vor, wenn alle nachfolgenden Fragen mit „nein“ beantwortet werden. Geben Beschäftigte dennoch tätigkeitsspezifische Beschwerden an, so kann eine Wunschvorsorge erfolgen! Ganzkörper-Vibrationen Belastungs- Tätigkeitsspezifische merkmal Beschwerden bekannt? Falls der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) für das Fahren des jeweiligen Fahrzeuges Nein Nein bekannt ist, wird der Auslösewert von 0,5 m/s² erreicht oder überschritten? (oder nicht Ja bekannt) Ja Falls der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) nicht bekannt ist, werden außer den Nein nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen noch weitere Fahrzeuge bedient oder gefahren? Ja • Schienenfahrzeuge, • Personenkraftwagen und Taxis, • Kleintransporter, • Lastkraftwagen, • Omnibusse, • Gabelstapler und Schubmaststapler, • Diesel- und Elektrokarren, • Elektro-Deichselhubwagen mit Stand-Plattform und • Kommissionierstapler mit Stand-Plattform. Werden von den Beschäftigten Personenkraftwagen, Taxis, Kleintransporter, Lastkraft- Nein wagen oder Omnibusse regelmäßig außerhalb des ausgebauten Straßennetzes (auf Ja Feldwegen, unbefestigtem Gelände, Baustellen etc.) gefahren? Befahren die Beschäftigten mit Gabelstaplern, Schubmaststaplern, Diesel- und Elektro- Nein karren, Elektro-Deichselhubwagen oder Kommissionierstaplern unebene Fahrbahnen Ja (z. B. Fahrbahnen in Fabrik- oder Lagerhallen mit Schwellen oder Rampen, Hofflächen mit Verbundsteinpflaster, Fahrbahnübergängen, Rinnen oder Schlaglöchern)? Wird für das Fahren der oben genannten Fahrzeuge eine Lenkzeit pro Arbeitstag Nein (reine Fahrzeiten ohne Pausen) von 8 Stunden überschritten? Ja Sind die eingesetzten Lastkraftwagen, Omnibusse, Gabelstapler und Schubmast Nein stapler mit einfachen Polstersitzen ausgestattet (keine pneumatisch oder mechanisch Ja gefederten Schwingsitze mit Einstellmöglichkeiten für das individuelle Fahrergewicht)? 24
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