Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Raum und Umwelt VBS Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung 30.10.2013 Version 1.4 / Ph überarbeitet: 30.10.2013 Datei Spl_U_Arbeitshilfe_131030_d.docx Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern Tel. +41 31 324 50 76, Fax +41 31 324 50 78 Tel. Zentrale +41 31 324 50 35 pierre-alain.sydler@gs-vbs.admin.ch www.vbs-ddps.admin.ch
v1.4, 30.10.2013 Inhalt Abkürzungen .................................................................................................. 1 1. Einleitung .............................................................................................. 1 1.1. Allgemeines ................................................................................. 1 1.2. Ablauf der Untersuchung eines Schiessplatzes bzw. einer Schiessanlage ............................................................................. 3 1.3. Begriffe, Definitionen ................................................................... 3 Teil I: Historische Untersuchung und Pflichtenheft für die Technische Untersuchung ....................................................................................... 8 2. Auftragsanalyse, Zielformulierung ........................................................ 8 3. Historische Untersuchung ................................................................... 10 3.1. Kontaktaufnahme, Rekognoszierung ........................................ 10 3.2. Eigentumsverhältnisse .............................................................. 10 3.3. Abklärungen zur Standortgeschichte......................................... 11 3.4. Belastungshypothese ................................................................ 11 4. Untersuchungsstrategie: Pflichtenheft für die Technische Untersuchung ..................................................................................... 13 4.1. XRF-Messmethode: Einsatzmöglichkeiten, Grenzen ................ 13 4.2. Probenahmeraster ..................................................................... 14 4.3. Feststoffproben.......................................................................... 16 4.4. Wasserproben ........................................................................... 18 5. Bericht zur Historischen Untersuchung mit Pflichtenheft für die Techn. Untersuchung ..................................................................................... 19 6. Logistische Vorbereitungen ................................................................ 20 Teil II: Technische Untersuchung ................................................................ 22 7. Durchführung der Messungen ............................................................ 22 7.1. Abstecken und Ausmessen der Messprofile ............................. 22 7.2. XRF ........................................................................................... 23 7.3. Feststoffproben.......................................................................... 28 7.4. Wasserproben ........................................................................... 34 8. Auswertung und Interpretation der Messresultate .............................. 36 8.1. Massgebende Richt- und Grenzwerte ....................................... 36 8.2. Gefährdungsabschätzung ......................................................... 38 9. Bericht zur Technischen Untersuchung .............................................. 43 9.1. Plandarstellungen ...................................................................... 43 9.2. Messunsicherheiten................................................................... 45 9.3. Umgang mit Kenntnislücken und Eindeutigkeit der Aussagen .. 47 10. Weiteres Vorgehen ............................................................................. 48 A Anhang ................................................................................................. 1 A1 Gesetzliche Vorschriften.............................................................. 1 Altlastenbearbeitung VBS: Inhalt Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 A2 Weitere Unterlagen...................................................................... 1 A3 Indirekte Bestimmung des Antimon-Gehalts: Grundlagen .......... 4 A4 Gefährdungsabschätzung für belastete Flächen mit Nutzung für Futterpflanzen ........................................................................ 6 A5 Checklisten .................................................................................. 9 A6 GIS-Daten: Datenmodell ........................................................... 12 A7 Datenblatt XRF ............................................................................ 1 A8 Probenahmeprotokoll Feststoffproben ........................................ 1 A9 Probenahmeprotokoll Wasserproben .......................................... 2 Verteiler GS VBS armasuisse Immobilien, KOMZ Boden Labor Spiez mit Untersuchungen von Spl beauftragte Gutachter z K an BAFU, Sektion Altlasten Altlastenbearbeitung VBS: Inhalt Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 Abkürzungen Deutsch Français Abkürzung Bedeutung Abréviation Signification As Arsen As Arsénic (élément chim.) Art Artillerie art Artillerie Cr Chrom (chem. Element) Cr Chrom (élément chim.) Cu Kupfer (chem. Element) Cu Cuivre (élément chim.) Flz Flugzeug av Avion GIS Geographisches Informati- SIG Système d’information géo- onssystem graphique GP, Gw Pat Gewehrpatrone Cart F Cartouche fusil GS VBS Generalsekretariat VBS SG DDPS Secrétariat général du DDPS Hb Haubitze ob Obusier HG Handgranate Gren main Grenade à main Hg Quecksilber (chem. Element) Hg Mercure (élément chim.) Kan Kanone can Canon KD Kurzdistanz CD Courte distance KOMZ Kompetenzzentrum - Centre de compétence Lsp Pat Leuchtspurpatrone Cart lum Cartouche lumineuse Mg Maschinengewehr Mitr Mitrailleuse Mw Minenwerfer Lm Lance mines NGST Neue Gefechts- NTTC Nouvelle technique de tir de schiesstechnik combat Ni Nickel (chem. Element) Ni Nickel (élément chim.) Pist Pistole Pist Pistolet Pist Pat Pistolenpatrone Cart pist Cartouche pistolet Pb Blei (chem. Element) Pb Plomb (élément chim.) Pz Panzer char Char Rak Rakete Sb Antimon (chem. Element) Sb Antimoine (élément chim.) Spl Schiessplatz pl tir Place de tir Stgw Sturmgewehr fass Fusil d‘assaut TAA Trefferanzeigeanlage Installation de signalisation des touchés UPat Übungspatrone Cart ex Cartouche exercice VBS Eidg. Departement für Ver- DDPS Département fédéral de la teidigung, Bevölkerungs- défense, de la protection de schutz und Sport la population et des sports W Wolfram (chem. Element) W Tungstène (élément chim.) Wpl Waffenplatz pl armes Place d‘armes XRF Röntgenfluoreszenz FX Fluorescence X Zn Zink (chem. Element) Zn Zinc (élément chim.) Altlastenbearbeitung VBS: Abkürzungen Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 1. Einleitung 1.1. Allgemeines Zielgebiete von Schiessplätzen und Schiessanlagen gelten grundsätzlich als Abkürzungen von Gesetzen und belastete Standorte im Sinne der AltlV. Die vom Militär benutzten Schiess- Verordnungen: vgl. Anhang A1. plätze und Schiessanlagen sind daher im Kataster der Schiessplätze des VBS (S-VFK) erfasst worden, welcher einen Teil des Katasters der belaste- Grundlagen und ten Standorte gemäss USG Art. 32c Abs. 2 darstellt. Literatur: Ver- weise auf Anhang 1.1.1. Altlastenbearbeitung VBS A2 werden in [eckigen Klam- Die Altlastenbearbeitung des VBS basiert auf den Vorgaben der AltlV und mern] angege- ben. den Arbeitshilfen BAFU ([7] bis [19]). Die Arbeitsschritte und Abläufe der Alt- lastenbearbeitung des VBS sind in [25] beschrieben. 1.1.2. Zuständigkeiten 1.1.2.1. GS VBS Ordnet die Untersuchung der militärischen Schiessplätze an, nimmt Stellung zum Pflichtenheft für die Techni- sche Untersuchung (AltlV Art. 7 Abs. 3), beurteilt gestützt auf Art. 21 Abs. 2 AltlV den Überwachungs- und Sanierungsbedarf gemäss Art. 9 bis 12 AltlV und allfällige Massnahmen nach VBBo ([25]). 1.1.2.2. armasuisse Immo- Definiert die Aufträge zur Untersuchung von bilien, KOMZ Boden Schiessplätzen, formuliert die Untersuchungsziele, beauftragt qualifizierte Gutachterbüros mit der Durchführung der Untersuchungen, kontrolliert die Qualität der Untersuchungsergeb- nisse. 1.1.2.3. Labor Spiez Stellt bei Bedarf ein einsatzbereites XRF- Spektrometer und Hilfsmaterial für die Durchfüh- rung der XRF-Untersuchungen bereit. 1.1.2.4. Beauftragte Gutach- Führen die Untersuchung entsprechend den ter Zielsetzungen und gemäss der vorliegenden Wegleitung durch, dokumentieren die Untersuchung vollständig und nachvollziehbar. 1.1.3. Zielsetzung der vorliegenden Wegleitung 1.1.3.1. Mit der vorliegenden Wegleitung sollen folgende Ziele erreicht werden: Standardisierung des XRF-Messverfahrens sowie der Probenahme von Altlastenbearbeitung VBS: 1 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 Grundwasser- und Feststoffproben für alle Zielgebiete, für welche das VBS zuständig ist, Bereitstellen von Arbeitshilfen wie Checkliste, Probenahme- und Messprotokolle für die Durchführung von XRF-Untersuchungen. Festlegen der minimalen Anforderungen für eine nachvollziehbare Do- kumentation von Messresultaten in Untersuchungsberichten, 1.1.3.2. Die Wegleitung richtet sich daher primär an Gutachterbüros, die mit der Un- tersuchung von Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS beauftragt werden. Die Wegleitung dient weiter dem GS VBS und dem Kompetenzzentrum Boden der armasuisse zur Beurteilung der Qualität von Untersuchungsresultaten und der Nachvollziehbarkeit von Beurteilungs- grundlagen. 1.1.4. Gesetzliche Grundlagen Abb. 1: Entsorgung: Abgrenzung TVA, Aushub- der gesetzli- richtlinie chen Vor- schriften Bodenfrucht- A Einwirkungen barkeit, B auf Schutzgüter: Belastung Pflanzen- wachstum: C AltlV - Feststoffproben, VBBo - Grundwasser- max. Grundwasserspiegel proben Die TVA und ggf. die Aushubrichtlinie [8] bzw. die Wegleitung Bo- denaushub [12] sind ausschliesslich für Entsorgungsfragen anzuwen- den. Die VBBo beurteilt ausschliesslich die humushaltigen obersten Boden- schichten (A- und B-Horizont) hinsichtlich Pflanzenwachstum oder land- wirtschaftlicher Nutzung. Für Fragen, ob ein Standort belastet ist und ob Sanierungs- oder Über- wachungsmassnahmen hinsichtlich des Schutzes von Grund- oder Ober- flächenwasser anzuordnen sind, regelt die AltlV, insbesondere Art. 9 und 10. Altlastenbearbeitung VBS: 2 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 1.2. Ablauf der Untersuchung eines Schiess- platzes bzw. einer Schiessanlage wer was Grundlagen und Resultate Abb. 2: Ablauf einer GS VBS Untersuchungsauftrag Eintrag KbS VBS Standort- (Datenblätter, Kartenausschnitt) untersuchung Formulierung Untersuchungsziele (schematisch) armasuisse Immobilien Ausschreibung / Auftragserteilung Weitere Grundlagen Historische Untersuchung, Pflichtenheft (Karten,Grundwasserdaten, etc.) Ortstermin: Begehung, Befragung Befragung der lokalen Gutachter Wissensträger Belastungshypothese Untersuchungsprogramm entwickeln definieren Bericht Historische Untersuchung mit Pflichtenheft Qualitätskontrolle GS VBS Stellungnahme zum Pflichtenheft (AltlV Art. 7 Abs. 3) Technische Untersuchung Feststoffproben: ggf. Wasserproben: Gutachter Probenahme, Analyse Probenahme, Analyse Auswertung, Interpretation Darstellung der Resultate, Vorschlag von Massnahmen Bericht Technische Untersuchung Qualitätskontrolle GS VBS Beurteilung Überwachungs- oder Sanierungsbedarf, Massnahmen (Art. 9 bis 12 AltlV, VBBo, GSchV) 1.3. Begriffe, Definitionen 1.3.1. Schiessplatz – Zielgebiet – Zielort Abb. 3: Begriffe: 2 3 3. 3 1. Schiessplatz, 3. 2. 2. Zielgebiet, 3. 3. 2 3 3. Zielort 3 3. 2. 3 1 1. 3. aus [27] 2 3 4 3 3. 2 3 3 3. 2. 3. 3 4 Altlastenbearbeitung VBS: 3 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 1.3.2. Art des Zielgebiets Abb. 4: Art des Ziel- TAA gebiets 1.3.2.1 1.3.2. 2 1.3. 2.3 1. 3.2.4 1.3.2.5 1.3.2. 6 emissionsfreie K ugelfang Wall Kugelfang an Zi elgelände m it Z ielgeländ e ohne Zielg eb iete für Kug elfang - Geländ ekante festen Zielen feste Ziele Mw, Ar t, Pz, Fl, systeme Flab leichte Waffen mit sc hwermetallhaltiger Munition: Gewehre, Pistolen, MG... schwere W affen 1.3.2.1. Emissionsfreie Kugelfangsysteme Abb. 5: Emissions- freie Kugel- fangsysteme Beispiel: Spl Guldental, NGST-Aus- bildungsplatz mit geschlos- senem Kugel- fangsystem (Box gefüllt mit Holz- schnitzeln). Geschlossene Kugelfangsysteme (Box) mit Gummi- oder Granulat- blöcken, Gummischnitzeln, Holzschnitzeln oder Stahllamellen, periodischer Austausch bzw. Aufbereitung des belasteten Materials, nicht als emissionsfreie Kugelfangsysteme gelten (Stirn-)Holzstapel, Ab- deckungen mit Sand, Holzschnitzeln, Holzmehl, Kalk. Emissionsfreie Kugelfangsysteme sind noch selten und erst seit wenigen Jahren in Gebrauch. Oft besteht eine vorhergehende Nutzung mit einem konventionellen Kugelfang. In diesem Fall ist die vorhergehende Nutzung für die Beurteilung massgebend. 1.3.2.2. Schiessanlage mit aufgeschüttetem Kugelfangwall Abb. 6: Schiessanla- ge mit aufge- schüttetem Kugelfang- wall Beispiel: 300m Schiessanla- ge Hemmen- thal SH 300m Schiessanlagen zivile und militärische Anlagen Kurzdistanz-Schiessanlagen (25m, 50m) NGST-Anlagen Altlastenbearbeitung VBS: 4 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 Allfällige seitliche Wälle erfüllen nur Sicherheitsaufgaben und erhalten keine Geschosse aus dem (aktuellen) Schiessbetrieb. Es kommt jedoch vor, dass seitliche Wälle im Rahmen von Umbau- und/oder Erweiterungsarbeiten er- stellt worden sind und deshalb Material aus ehemaligen Kugelfangwällen enthalten können. 1.3.2.3. Schiessanlage mit Kugelfang an einer Geländekante Abb. 7: Schiessanla- ge mit Kugel- fangwall an einer Gelän- dekante Beispiel: Spl Rheinsand, Chur, NGST- Ausbildungs- platz 415 300m Schiessanlagen zivile und militärische Anlagen Kurzdistanz-Schiessanlagen (25m, 50m) NGST-Anlagen Trefferanzeige-Anlagen auf Gefechtsschiessplätzen 1.3.2.4. Zielgelände mit festen Zielen Abb. 8: Zielgelände mit festen Zielen TAA Beispiel: Standorte für Trefferanzei- TAA ge-Anlagen (TAA) mit Stirnholz- stapeln als Kugelfang auf dem Spl Guldental, SO (Holzstapel gelten militärische Gefechtsschiessplätze nicht als emissi- zivile Gefechtsschiessanlagen (Combat-Schiessanlagen) onsfreie Kugel- fangsysteme, Jagdschiessanlagen vgl. Abschnitt 1.3.2.1., Seite 4) Hinter den fest installierten Trefferanzeigeanlagen ist mit konzentrierten Be- lastungen zu rechnen. Diese Bereiche sind analog zu Schiessanlagen an ei- ner Geländekante (vgl. Abschnitt 1.3.2.3.) zu beurteilen. Das Zwischengelände zwischen den festen Zielen wird oft für variable Ziele genutzt. Es ist mit einer stark variierenden, diffusen Belastung zu rechnen. Die Beurteilung des Zwischengeländes erfolgt analog zu Zielgeländen ohne feste Ziele (vgl. Abschnitt 1.3.2.5.). Altlastenbearbeitung VBS: 5 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 1.3.2.5. Zielgelände ohne feste Ziele Abb. 9: Zielgelände ohne feste Ziele Beispiel: Spl Steinsee- Umpol, Sustenpass BE militärische Gefechtsschiessplätze Tontauben-Schiessanlagen Es handelt sich oft um sehr grossflächige Zielgebiete mit variablen Zielorten und einer stark variierenden, diffusen Belastung. Die Geschossdichte ist ge- samthaft relativ gering, erhöhte Konzentrationen sind im Bereich von geeigne- ten Geländeteilen zu erwarten (natürliche Wälle, Geländekanten, Mulden, etc.). Die Beurteilung eines solchen Zielgebiets erfolgt wenn immer möglich mit einem „gefechtstechnisch geschulten Auge“ (z.B. Schiessplatzaufseher). 1.3.2.6. Zielgebiete für Mw, Art, Pz, Fl, Flab Abb. 10: Zielgebiete für Mw, Art, Pz, Fl, Flab Beispiel: Pz Schiess- platz Wich- lenalp GL In der Regel handelt es sich um grossflächige Zielgebiete bis zu mehreren Quadratkilometern. Die Geschossdichte ist relativ gering (Ausnahme: Treffer- anzeigeanlagen für Pz, Pz Zielbahnen). Auf dem Gelände finden sich vor al- lem Geschossfragmente (Stahl, Aluminium, Kupfer). "Panzerpfeile" aus Wolf- ram sind nur auf den Spl Hinterrhein und Wichlen verschossen worden. Auf Fliegerschiessplätzen ist zudem eine mögliche KW- oder PAK-Belastung aus dem Einsatz von Napalm- oder Brandbomben zu beachten. Die Beurteilung der Belastungssituation in Zielgebieten von schweren Waf- fen und Fl/Flab ist anspruchsvoll und setzt detaillierte Kenntnisse über Art und Menge der verschossenen Munition voraus. Altlastenbearbeitung VBS: 6 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 1.3.3. Munition, Schadstoffgehalte Abb. 11: Bei den auf Schiessplätzen und 5.6mm GP 90, Schiessanlagen eingesetztem Muniti- 9mm Pist Pat onssorten spielt die Infanteriemunition hinsichtlich Schadstoffgehalt pro Geschoss und verschossener Menge (Schusszahlen) die weitaus wichtigste Rolle. Schwermetallgehalte [g / Geschoss] Leuchtspursalze Mun Pb Cu Sb Ni As Cr Zn (Mg, Sr, Na-Nitrat) Lit. 5.6mm Gw Pat 90 2.99 0.1 0.06 0.02 [7] 7.5mm GP 11 8.378 0.257 0.171 0.045 0.0004 0.1 c) 9mm Pist Pat 6.42 a) 12.7mm Mg 64 2 5 0.25 b) 12.7mm Mg 04 15 e) 8.3cm Rak Rohr URak 64 0.05 0.5 c) 8.1cm Mw 0.05 a) 8.1cm Mw Bel G 73 0.1 665 c) 12cm Mw 0.05 a) 30mm Flz Kan 58/89 0.05 a) 20mm Flz Kan 48/73 0.05 a) 10.5,15,15.5cm Hb/Kan 0.05 a) HG 43 0.13 d) HG 85, EUHG 85 0.4 5 0.05 0.1 3 d) Tab. 1: Schadstoffgehalte der wichtigsten Munitionssorten in Gramm pro Geschoss (Liste nicht abschliessend)). Quellenangaben: a) Arbeitsgemeinschaft Geographisches Institut der Universität Bern / InfraConsult (1998): unveröffent- lichter Teilbericht 1 über die Arbeiten der Phase 1, Tab. 4-2, s.15. b) GR, FA26, Dr. H. Stucki (2000): Materialzusammenstellung der 12.7 mm Munition. – Bericht 11.2.2000. c) GRD, FA26, Umweltschutz und Entsorgung (1993): Material- und Schadstoffbilanzen 7.5mm GP11, 8.1 cm Mw Bel G, 8.3 cm Rak Rohr U Rak. – Bericht 28.1.1993. d) GR, FA26, Dr. H. Stucki (1992): Schadstoffbelastung bei Handgranatenwurfanlagen. – 1206/936/ZDSTIH, 25.3.1992. e) Angabe Fachbereich Munition armasuisse. Zu beachten ist, dass bis 1990 ausschliesslich und bis 1995 noch zu einem grossen Teil GP11 mit einem wesentlich grösseren Bleigehalt pro Geschoss als bei der heute gebräuchlichen Gw Pat 90 verwendet worden ist. Das in Geschossen verwendete Blei ist zur Härtung mit ca. 2% bis 5% Anti- mon (Sb) legiert. Bis ca. 1965 hat das Zündelement von Gewehrpatronen Quecksilber enthal- ten. Bei Schiessanlagen vor 1965 ist somit mit einer – erfahrungsgemäss eher geringfügigen – Hg-Belastung im Abschussbereich zu rechnen. Der Bleigehalt in den Zündelementen von grosskalibrigen Explosivgeschos- sen ist von geringer Bedeutung: ca. 50 mg Pb pro Geschoss und ver- gleichsweisse geringe Schusszahlen. Altlastenbearbeitung VBS: 7 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 Teil I: Historische Untersuchung und Pflichten- heft für die Technische Untersuchung 2. Auftragsanalyse, Zielformulierung 2.1. Eine zielorientierte Standortuntersuchung geht immer von einer systemati- schen Auftragsanalyse aus. Der Gutachter analysiert die Fragestellungen des Auftraggebers und formuliert darauf basierend die Zielsetzungen der Standortuntersuchung. Die Auftragsanalyse und die Untersuchungsziele werden einleitend im Untersuchungsbericht festgehalten. vgl. Checkliste Anhang A5.1 Merkpunkte für die Auftragsanalyse: Auftrag: Fragestellungen des Auftraggebers, zeitlicher Rahmen: Termine für die Abgabe der (Zwischen-)Resultate, Abgrenzung und Umfeld der Untersuchung: Untersuchungsperimeter, Bau- oder Liquidationsvorhaben, NLA-Projekte, Hindernisse: Schiessbetrieb während der Untersuchung, bestehende Bauten auf dem Untersuchungsareal, Unterstützungen: Auskunfts- und Kontaktpersonen, verfügbare Infra- struktur, Geräte, Transporte. 2.2. Die Schiessplatz-Untersuchungen des VBS verfolgen generell die folgenden Zielsetzungen: Historische Untersuchung: Beschreibung der Art und der Intensität der Schiesstätigkeiten in den Zielgebieten (Dauer der Nutzung, eingesetzte Waffen und Munition), Beschreibung der Lage, der Ausdehnung und der Ausstattung der ver- schiedenen Kugelfangbereiche, Beurteilung der Exposition der betroffenen Schutzgüter (Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden), Aufzeigen von Nutzungskonflikten, Bezeichnung von allfälligen Kenntnislücken, Aufstellung aller Informationsquellen und Kontaktpersonen, Erstellen eines Pflichtenhefts für die Technische Untersuchung mit Darstellung der für die XRF-Messungen vorgesehenen Geländeteile, Definition der vorgesehenen Probenraster, Vorgehensweise bei Probenahme und Analyse der Feststoffproben für Tiefenprofile und Referenzmessungen. Technische Untersuchung: Quantitative Erfassung der lateralen und der vertikalen Ausdehnung der Schwermetallbelastung in den im Pflichtenheft definierten Geländeteilen, Nachvollziehbare Auswertung und Darstellung aller Messresultate inkl. Beurteilung der Unsicherheit der Messresultate, Vergleich der Messresultate mit den Richt- und Grenzwerten der mass- gebenden gesetzlichen Grundlagen, Nach Massgabe der vorgesehenen künftigen Nutzungen des Areals: Be- Altlastenbearbeitung VBS: 8 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 zeichnung der stark belasteten Geländeteile, für welche die folgenden Massnahmen vorgeschlagen werden: Aushub und Behandlung des belasteten Materials, Aushub und Deponierung des belasteten Materials, Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung, Einschränkung von Wassernutzungen. Bezeichnung der Geländeteile, welche aufgrund der festgestellten gerin- gen Belastungen als belastet gelten, aber keine weiteren Massnahmen erfordern. Diese generellen Zielsetzungen sind auf den Einzelfall anzupassen und ausgehend von den Gegebenheiten des Einzelfalls zu formulieren. Ergän- zende Zielsetzungen sind entsprechend besonderen Fragestellungen im Zu- sammenhang mit Bau- und Liquidationsvorhaben oder besonders exponier- ten Schutzgütern möglich. Altlastenbearbeitung VBS: 9 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 3. Historische Untersuchung Die Historischen Untersuchungen liegen für die bekannten Schiessplätze und Schiessanlagen zum grössten Teil vor. Nachfolgend wird nur kurz auf die Anforderungen einer Historischen Untersuchung eingegangen, welche durchzuführen ist, falls bisher nicht bekannte Zielgebiete zu untersuchen sind. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Unterlagen des Projekts Histo- rische Untersuchungen von armasuisse Immobilien verwiesen. 3.1. Kontaktaufnahme, Rekognoszierung Zentrales Element einer Historischen Untersuchung ist die Kontaktaufnah- me mit den für den Schiessplatz verantwortlichen Personen und ein Orts- termin in Begleitung einer mit dem Schiessplatz und dem Schiessbetrieb vertrauten Person. Bei der für den Schiessplatz verantwortlichen Person handelt es sich in der Regel um den Abschnittsinstruktor oder um den Schiessplatzaufseher. Diese sollen die Belegung des Platzes durch die Truppe kennen und ein Zeitfenster reservieren können, in welchem die Technische Untersuchung durchge- führt werden kann, die Zufahrtsmöglichkeiten kennen und ggf. notwendige Zufahrtsbewilli- gungen erteilen oder beschaffen können, Auskunft gegeben können über die Lage der regelmässig beschossenen Zielräume sowie über die Art und Intensität der durchgeführten Schiess- übungen, Auskunft geben können über bauliche Veränderungen, welche im Be- reich der Zielgebiete durchgeführt worden sind (z.B. Erdbewegungen, Einbau oder Entfernung von festen Zielen) und die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung der Zielgebiete (z.B. Beweidung) sowie Quell- oder Grundwasserfassungen in den Zielgebieten kennen. Beim Ortstermin soll eine Photodokumentation erstellt werden, welche dem Bericht zur Historischen Untersuchung beizufügen ist. Die kontaktierten Auskunftspersonen sind im Bericht zur Historischen Untersuchung nament- lich zu nennen. 3.2. Eigentumsverhältnisse Im Rahmen der Historischen Untersuchung sind alle Parzellen innerhalb des Untersuchungsperimeters die Eigentumsverhältnisse zu erheben und im Be- richt zur Historischen Untersuchung in einem separaten Kapitel zusammen- zustellen: Parzellen-Nummer vgl. Anhang A5.1 Grundeigentümer zum Zeitpunkt der Untersuchung, Altlastenbearbeitung VBS: 10 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 ggf. frühere Grundeigentümer, nach Möglichkeit während der gesamten Nutzungsdauer des Schiessplatzes, für Parzellen, die nicht dem Bund gehören: allfällige vertragliche Rege- lungen zwischen dem Bund und dem Grundeigentümer zur Nutzung als Spl. Falls die von der Schiesstätigkeit betroffenen Parzellen nicht dem Bund gehö- ren, teilt das Generalsekretariat VBS / RU den Grundeigentümern aufgrund der hier erhobenen Angaben die zur Eintragung im öffentlich zugänglichen AltlV Art. 5 Abs. 2 Kataster der belasteten Standorte vorgesehenen Angaben mit und gibt ihnen gemäss AltlV Gelegenheit, zum Katastereintrag Stellung zu nehmen. 3.3. Abklärungen zur Standortgeschichte Als Grundlage für eine Historische Untersuchung stehen die Datenblätter des Schiessplatzkatasters S-VFK zur Verfügung. Die Angaben der Standortdatenblätter sind im Rahmen der Historischen Untersuchung zu ve- rifizieren. Ggf. ist auf notwendige Korrekturen des Katasters hinzuweisen. Die Standortgeschichte soll so weit wie möglich durch Befragungen der loka- len Wissensträger in Erfahrung gebracht und dokumentiert werden. Von be- sonderem Interesse sind frühere, heute nicht mehr aktuelle Zielgebiete, eingesetzte Waffen und Munition, Art der durchgeführten Gefechtsübungen, Dauer und Intensität der Schiesstätigkeit in früheren Nutzungsperioden, bauliche Veränderungen, insb. Erdbewegungen, Aufschüttung von Schutzwällen aus belastetem Kugelfangmaterial o.ä. 3.4. Belastungshypothese Aus den Erkenntnissen der Ortsbegehung und der Standortgeschichte ergibt sich eine Belastungshypothese. Das zu untersuchende Gebiet wird dabei unterteilt in Bereiche mit unterschiedlicher Schiesstätigkeit. In der Regel können stark belastete Gebiete mittel- oder variabel belastete Gebiete gering belastete Gebiete sowie Gebiete, welche von der Schiesstätigkeit nicht betroffen sind (z.B. Über- fluggebiete) bezeichnet werden. Die mittel bis stark belasteten Gebiete bilden den Unter- suchungsperimeter für die Technische Untersuchung. Die gemäss Belas- tungshypothese ausgeschiedenen Gebiete sowie der Untersuchungsperime- ter sind im Bericht zur Historischen Untersuchung auf einer Planbeilage dar- zustellen. Diese Bereiche bilden die Grundlage für die Festlegung des Mess- rasters, mit welchem die XRF-Messungen der Technischen Untersuchung begonnen werden sollen. Altlastenbearbeitung VBS: 11 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 vgl. [9] Die Erkenntnisse der Historischen Untersuchung werden in einer Ver- dachtsmatrix tabellarisch zusammengefasst. Die Verdachtsmatrix stellt eine nützliche Übersicht dar und bildet das Bindeglied zum Untersuchungspro- gramm für die Technische Untersuchung. Zeitraum Eingesetzte Schad- Lage der Schadstoff- Aus- Munition stoffe Schadstoffe potenzial / breitungs- Messraster pfade Untere Tannmatt: Cu, Zn, hoch / HG HG Zielplatz (Pb, Cr, Ni) 10 m Untere Tannmatt: hoch / Boden, Untergrund, Grundwasser TAA 10 m Sickerwässer, Grundwasser, Untere Tannmatt: niedrig / vor 1900 bis ca. 1980 Überfluggebiet 20 m untergeordnet Ni, As, Zn Obere Tannmatt: noch / Beweidung Sektor ost, oberer Teil 10 m Pb, Cu, Sb Obere Tannmatt: tief / GP 11 Sektor ost, unterer Teil 20 m Obere Tannmatt: mittel bis Sektor west hoch / 20 m Obere Tannmatt: mittel / Zwischenbereich 20 m Mieschegg 2 hoch / 10 m Tab. 2: Beispiel einer Verdachtsmatrix: Abb. 12: Beispiel einer Darstellung der Belastungshypo- these im Pflich- tenheft für die Technische Untersuchung Altlastenbearbeitung VBS: 12 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 4. Untersuchungsstrategie: Pflichtenheft für die Technische Untersuchung 4.1. XRF-Messmethode: Einsatzmöglichkeiten, Grenzen Die XRF-Messmethode stellt eine effizi- Abb. 13: Portables XRF- ente und kostengünstige Methode zur Spektrometer Niton XL3t. Messung der Ausdehnung einer Schwer- metallbelastung dar. Die Messungen mit dem portablen XRF-Spektrometer er- möglichen eine direkte Bestimmung von Schwermetallgehalten in Feststoffproben im Gelände. Es zeigt den absoluten Ge- halt in mg/kg (=ppm) sowie die Ungenau- igkeit der Messung an. Letztere nimmt mit der Dauer der Messung ab, welche normalerweise ca. 15 bis 30 Sekunden dauert. Die Genauigkeit von XRF- Feldmessungen beträgt in der Regel etwa 35%. Diese Genauigkeit genügt jedoch längstens für die Kartierung von Belastungen im Gelände. Die XRF-Messmethode liefert im Belastungsbereich zwischen ca. 100 und ca. 2’000 mg Pb / kg zuverlässige Resultate. Bei tiefen Belastungen 2’000 mg Pb / kg behindern partikuläre Metalle im Probenmaterial repräsentative Mes- sungen. Antimon kann mit XRF nicht direkt gemessen werden. Das zu messende Probenmaterial muss weitgehend homogen sein. Bei in- homogenem Probenmaterial sind die Messwerte nur schlecht wiederholbar. Als Inhomogenitäten gelten sichtbare partikuläre Metalle und eine grobkörnige Matrix. XRF-Messungen sind nicht oder nur eingeschränkt möglich in Bereichen mit Geschossen und Geschosssplittern, d.h. im direkten Einschussbereich hinter ortsfesten Zielen und in Bereichen mit wenig Humus und feinkörniger Matrix, z.B. in grobkörni- gem Hang- oder Blockschutt. In solchen Bereichen ermöglicht die XRF-Methode lediglich qualitative Aus- sagen zur Schwermetallbelastung. Altlastenbearbeitung VBS: 13 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 4.2. Probenahmeraster 4.2.1. Systematische Verteilung Bei der systematischen Verteilung wird ein geometrischer Rasterplan ange- wendet (quadratischer Raster oder Dreieckraster). Eine systematische Ver- teilungen der Probenahmepunkte hat folgende Eigenschaften: gleichmässige Verteilung der Probenahmepunkte, flächenproportional, unabhängig von der Belastungshypothese. Für die einigermassen zuverlässige Entdeckung eines Schadstoffherdes muss die Grösse der Maschen des Probenahmerasters etwa der vermute- ten Grösse des Stoffherds entsprechen. Bei kleinen Stoffherden und weiten Maschen des Probenahmerasters ist die Trefferwahrscheinlichkeit unab- hängig von der Art des Rasters. Sie entspricht etwa dem Flächenverhältnis von Stoffherd und Maschenfläche ([6]). 4.2.2. Gezielte Verteilung Bei der gezielten Verteilung basiert die Lage der Probenahmeorte auf einer mehr oder weniger gut bekannte Belastungshypothese. Dabei werden Plau- sibilitätsüberlegungen angestellt. Eine gezielte Probenahmeverteilung hat folgende Eigenschaften: Berücksichtigung einer Belastungshypothese, verglichen mit der systematischen Verteilung: geringere Anzahle Probe- nahmeorte, relativ grosse Anfälligkeit auf systematische Fehler bei falscher Belas- tungshypothese. 4.2.3. Wahl der geeigneten Probenahmeraster und Darstellung im Pflichtenheft Im Pflichtenheft wird das gesamte Untersuchungsgebiet in Teilflächen einge- vgl. Abschnitt 5., teilt, für welche entsprechend der Belastungshypothese ein einheitlicher Seite 19 Probenahmeraster und eine Rasterdichte festgelegt werden. Neben den zu erwartenden Schadstoffgehalten gemäss Belastungshypothese ist auch die Beschaffenheit des Geländes (Hangneigung, Vegetation) bei der Wahl des Probenahmerasters zu berücksichtigen. Die Wahl des Probenahmerasters hängt stark vom Einzelfall ab. ● Bei XRF-Messungen im Bereich von Kugelfängen von Scheibenständen oder NGST-Anlagen haben sich systematische Verteilungen mit Ma- schenweiten von 10 m oder 15 m bewährt. ● Bei Bereichen auf Schiessplätzen, welche gemäss Belastungshypothese als mittel bis hoch belastet eingestuft werden, kommen für die XRF- Messungen ausschliesslich systematische Verteilungen in Frage. ● Bei Bereichen, welche gemäss Belastungshypothese als unbelastet oder schwach belastet eingestuft werden, sind gezielte Verteilungen gemäss Belastungshypothese möglich. Die Überlegungen, welche zur Wahl der Altlastenbearbeitung VBS: 14 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 gezielten Verteilung führen, werden im Pflichtenheft dokumentiert. ● Bei grossflächigen Zielgebieten können detaillierte Grundlagen zur räum- lichen Verteilung der Schiesstätigkeit fehlen, so dass gezielte Verteilun- gen nicht möglich sind. In diesen Fällen müssen systematische Vertei- lungen mit grösserer Maschenweite zur Anwendung kommen, wobei der Unsicherheit, welche sich zwangsläufig aus den grossen Maschen und der geringeren Trefferwahrscheinlichkeit ergibt, zu berücksichtigen ist. Die Wahl der Maschenweite muss in einem sinnvollen Aufwand-Nutzen- Verhältnis stehen. Die Überlegungen dazu sind wiederum im Pflichten- heft zu dokumentieren. ● Bereiche um feste Trefferanzeigeanlagen (TAA69, TAA83 oder ver- gleichbare Einrichtungen) erfordern ein verdichtetes Raster, mit welchem der Kugelfang der Trefferanzeigeanlage und der Bereich vor der Scheibe gezielt erfasst werden. Es ist zu vermeiden, dass sehr kleinräumige Hot- Spots in einem systematischen Raster zwischen den Rasterpunkten un- entdeckt bleiben. vgl. Abschnitt ● Richtwerte für die Grösse der Maschen von systematischen Probenah- 9.2., Seite 45 merastern: Annahmen gemäss Belas- Beispiele ungefähre Rastergrösse Tab. 3: tungshypothese: Richtgrössen für die Wahl hohe Belastungen Bereiche um ortsfeste Trefferanzei- 5 m bis 10 m von syste- geanlagen matischen Kugelfänge, Zielorte 10 bis 20 m Probenahme- und deren nähere Umgebung rastern mittlere Belastungen Zwischengelände, Bereiche mit 20 bis 40 m verstossenem Kugelfangmaterial niedrige Belastungen Randbereiche, Überschiessgelände >40 m, ev. gezielte Verteilung Im Einzelfall sind Abweichungen von diesen Richtwerten möglich. Die Überlegungen zur Wahl des Probenahmerasters werden im Pflichtenheft nachvollziehbar beschrieben. Vgl. Abschnitt Sämtliche hier diskutierten Probenahmeraster beinhalten bereits einen sys- 9.2., Seite 45 tematischen Fehler, welcher bei der Diskussion der Messresultate zu be- rücksichtigen und im Schlussbericht zu dokumentieren ist. 4.2.4. Kompatibilität mit den Vorgaben gemäss VBBo Die Gewinnung von Messresultaten mit der XRF-Methode nach den oben beschriebenen Verfahren ist nicht identisch mit den Vorgaben gemäss Handbuch zur Probenahme nach VBBo ([12]: Abschnitt 3.4.4): In [29] konnte jedoch aufgezeigt werden, dass mit dem Vorgehen für das XRF-Verfahren erzielten Messwerte mit dem Vorgehen gemäss Handbuch [12] überein- stimmen. Altlastenbearbeitung VBS: 15 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 4.3. Feststoffproben Feststoff-Referenzproben für Gesamtgehaltsanalysen mit nasschemischem Aufschluss und für Eluattests werden pro Zielgebiet aus mind. 6 unterschiedlich belasteten Bereichen (100 mg/kg < x < 2000 mg/kg Blei gemäss XRF Feldmessung) entnommen. Mit entsprechender Begründung durch den Gutachter können diese 6 Refe- renzproben auch als repräsentativ für mehrere Zielgebiete betrachtet wer- den. Voraussetzung dafür ist, dass die Zielgebiete hinsichtlich Bodeneigen- schaften (pH, Tongehalt), Lithologie des Untergrunds und Wassergehalt vergleichbar sind. In diesem Fall sollen Referenzproben nicht aus einem, sondern aus mehreren der zusammengehörigen Zielgebiete entnommen werden. Der Gutachter beschreibt und begründet das Vorgehen im Untersu- chungsbericht. Für Vergleiche mit Grenzwerten gemäss TVA oder VBBo sind die in diesen Verordnungen vorgeschriebenen nasschemischen Analysenmethoden mit Säureaufschluss massgebend. Die XRF-Methode weist gegenüber den massgebenden Analyseverfahren nach TVA und nach VBBo systematische Unterschiede auf, welche auf die Art der Probenahme, auf die Messung am erdfeuchten, nicht homogenisierten Probenmaterial sowie auf weitere Fakto- ren zurückzuführen sind. Abb. 14 Systematische XRF‐Messstrahl Unterschiede der Aufschluss- verfahren nach TVA, VBBo und nach der XRF- Messmethode. Totalaufschluss nach TVA: Teilaufschluss nach VBBo: XRF-Messmethode: Totalaufschluss mit starker Aussortieren des Probenma- Messung des Gesamtgehalts Rot: Geschoss- Säure terials >2 mm, Aufschluss mit an der Probenoberfläche fragmente, schwacher Säure Grau: Gesteins- körner Anwendungsbereich: Anwendungsbereich: Anwendungsbereich: Gesamtgehalte hinsichtlich Für Pflanzen bzw. Direktauf- Effiziente und kostengünstige Entsorgung von belastetem nahme durch Mensch/Tier Schadstoffmessungen im Aushub verfügbare Gehalte hinsicht- Gelände, Triage von Aushub lich Bodennutzung auf der Baustelle Mit den Feststoff-Referenzproben werden die mit XRF im Feld gemessenen Pb-Gehalte mit der der Laboranalytik korreliert, welche von der massgeben- den gesetzlichen Grundlage verbindlich vorgegeben ist. Je nach Fragestel- lung erfolgt die Laboranalyse der Referenzproben gemäss den Messvor- schriften der VBBo oder der TVA: ● Falls Fragestellungen im Vordergrund stehen, welche die aktuelle und die künftige landwirtschaftliche Nutzung des Zielgebiets betreffen, erfolgt die Laboranalyse nach Anhang 1 Ziff. 2 VBBo. ● Falls primär im Fragen zur Entsorgung von unterschiedlich stark belas- tetem Aushub im Rahmen eines Entsorgungskonzepts zu beantworten sind, erfolgt die Laboranalyse nach Anhang 1 Ziff. 11 bzw, Ziff. 2 TVA. Altlastenbearbeitung VBS: 16 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 Um zu vermeiden, dass eine Bodenprobe nach zwei verschiedenen Mess- methoden analysiert werden muss, werden ● VBBo-Analysen von Bodenaushub auch für die Beurteilung der Entsor- gung von Boden nach TVA bzw. Aushubrichtlinie [8] und ● TVA-Analysen auch für die Beurteilung von Bodenverschiebungen ge- mäss Bodenaushubrichtlinie [12] [3], [22], anerkannt. Das Vorgehen zur Beurteilung und die entsprechenden Ver- vgl. Abschnitt gleichswerte werden in Abschnitt 8.1.3. diskutiert. 8.1.3., Seite 37 In Zielgebieten, welche regelmässig mit Maschinengewehren beschossen worden sind, ist neben Blei Kupfer als massgebender Parameter zu messen und zu beurteilen. Dies ist insbesondere auch der Fall bei Zielen, auf welche mit dem Pz MG 04 geschossen worden ist. ● Die für Feldmessungen eingesetzten XRF-Spektrometer messen und re- gistrieren Cu-Gehalte im Probenmaterial gleichzeitig mit Pb. Bei den XRF-Feldmessungen ist daher kein besonderes Vorgehen erforderlich, wenn die Schadstoffverteilung von Cu erfasst werden soll. ● Falls massgebliche Cu-Gehalte zu erwarten sind oder mit XRF im Ge- lände gemessen werden, muss Cu in den Feststoff-Referenzproben im Labor zusätzlich analysiert werden. Ebenso wie für Pb muss die Korrela- tion zwischen den Feldmessungen und den massgebenden Laboranaly- vgl. Abschnitt sen ermittelt werden. Wie für Pb ergeben sich Korrekturfaktoren, welche 7.3.1., Seite 28 für alle Feldmessungen anzuwenden sind. vgl. Abschnitt Sb kann mit den tragbaren XRF-Spektrometern, welche für die Pb- 2.2., Seite 8 Messungen eingesetzt werden, nicht gemessen werden. Da Sb im Ge- schossblei in einem festen Verhältnis von 2% bis 5% legiert ist, kann ange- nommen werden, dass auch das in die Umwelt gelangte Sb in einem konstan- ten Verhältnis zu Pb steht. Das in den wenigen Feststoff- und Eluatproben gemessene Verhältnis Sb/Pb kann erfahrungsgemäss auch auf die im glei- chen Zielgebiet mit XRF gemessenen Pb-Gehalte extrapoliert werden. vgl. Abschnitt Die Wahl der korrekten Vergleichsanalysen ist für die Interpretation der XRF- 7.3., Seite 28 Messungen entscheidend. Sie basiert auf der korrekten Auftragsanalyse des Gutachters. Die Anforderungen an eine korrekte Probenahme sind nachfolgend in Ab- schnitt 7.3. beschrieben. vgl. Abb. 29, Die vorgesehene Anzahl Feststoffproben und die Art der Probenahme wer- Seite 31 den im Pflichtenheft beschrieben. Indem bei der Planung der Arbeiten auch die korrekte Probenmasse gemäss Abb. 29 abgeschätzt wird, können die logistischen Vorbereitungen zielgerichtet durchgeführt werden (Rückstell- proben, Probenahmegefässe, Transportkapazitäten). Im Rahmen der Stellungnahme zum Pflichtenheft beurteilt das GS VBS die vorgesehenen Probenahmen und stellt fest, ob die Anforderungen, die sich aus Abschnitt 7.3. ergeben, erfüllt werden können. Altlastenbearbeitung VBS: 17 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 vgl. Abschnitte Eluattests werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn 7.3.2., Seite 29 mögliche Einwirkungen auf das Grundwasser hinsichtlich der Festlegung und 7.3.7., Seite 33 des Sanierungsziels erforderlich sind. Die Notwendigkeit von Eluattests ist im Pflichtenheft für die Technische Untersuchung zu begründen. 4.4. Wasserproben Grundwasserproben sind vorzusehen, wenn sich die zu beurteilenden Ku- gelfänge in einem genutzten Grundwassergebiet befinden. Wasserproben können aus bestehenden oder aus neu zu erstellenden Probenahmestellen entnommen werden: 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Piezometerrohre im Grundwasser- Ungefasste Quellen Grundwasserleiter pumpwerke und Wasseraustritte Quellfassungen Drainageleitungen Die Probenahmestellen müssen sich im unmittelbaren Abstrom des Kugel- fangs gemäss BUWAL-Wegleitung [14] befinden, damit korrekte Aussagen zu den Schadstoffimmissionen im Grundwasser möglich sind. vgl. Abschnitt Die Probenahme von Grundwasserproben ist nachfolgend in Abschnitt 7.4. 7.4., Seite 34 beschrieben. Weiter sind bei der Planung von Wasserproben die BUWAL- Arbeitshilfen [14] und [15] sowie die folgenden Vorgaben zu beachten. ● Probengefässe müssen aus Kunststoffen wie Nalgen, Polyethylen (PE) oder Polypropylen bestehen. Gefässe aus PET (Polyethylenterephthalat) sind nicht zugelassen (Verwendung von Sb als Katalysator bei der Her- stellung von PET). ● Wasserproben sind gekühlt zu lagern bzw. in einer Kühltasche zu trans- portieren. ● Wasserproben müssen unfiltriert innerhalb von 24 Stunden ins Labor gebracht und analysiert werden. vgl. Abschnitt Die Probenahme von Wasserproben ist zu protokollieren. Das vollständige 7.4.2., Seite 34. Probenahmeprotokoll ist dem Untersuchungsbericht im Anhang beizufü- Probenahmepro- tokoll Anhang A9 gen. Im Rahmen der Stellungnahme zum Pflichtenheft beurteilt das GS VBS die vorgesehenen Grundwasserproben und stellt fest, ob die Anforderungen, die sich aus Abschnitt 7.4. und den Arbeitshilfen [14] und [15] ergeben, erfüllt vgl. Abschnitt werden können. 7.4., Seite 34 Altlastenbearbeitung VBS: 18 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 5. Bericht zur Historischen Untersuchung mit Pflichtenheft für die Techn. Untersuchung vgl. [9] Im Bericht zur Historischen Untersuchung mit dem Pflichtenheft zur Techni- schen Untersuchung werden die Erkenntnisse zur Standortgeschichte und -nutzung nachvollziehbar dokumentiert, die für die Beurteilung des Standorts massgebenden Schutzgüter be- zeichnet, Belastungshypothesen für verschiedene Teilgebiete des Standorts abge- leitet und begründet, die Vorgehensweise für die XRF-Messungen differenziert für alle Belas- tungsbereiche innerhalb des Untersuchungsperimeters dargelegt und die Probenahme der ergänzenden Feststoff- und Wasserproben geplant. Da speziell die verschiedenen Belastungsbereiche und die Probenahmeorte in ihrem räumlichen Kontext beurteilt werden müssen, sind gut lesbare Pläne unabdingbar: Ein Übersichtsplan soll die nähere Umgebung aufzeigen und dem orts- unkundigen Leser die Orientierung ermöglichen. Mit dem Untersuchungsperimeter wird festgelegt, für welche Flächen die Beurteilungen der Technischen Untersuchung gültig sein werden. Detailpläne sollen die verschiedenen belasteten Bereiche gemäss Belas- tungshypothese sowie die vorgesehenen Probenahmeorte von Feststoff- und Wasserproben zeigen. vgl. Anhang A5.1 Eine einheitliche Struktur der Untersuchungsberichte erleichtert die Arbeit der Vollzugsbehörden wesentlich. Die Gliederung des Berichts zur Histori- schen Untersuchung mit Pflichtenheft für die Technische Untersuchung ge- mäss Anhang A5.1 ist daher für die mit Untersuchungen beauftragten Gut- achter verbindlich. Das GS VBS prüft den Bericht zur Historischen Untersuchung und das Pflichtenheft zur Technischen Untersuchung auf Nachvollziehbarkeit und auf Kompatibilität zu den gesetzlichen Vorgaben bzw. zur vorliegenden Weglei- tung. Dabei wird insbesondere überprüft ob, die Belastungshypothese vgl. Abschnitt 3.4., 11 nachvollziehbar ist und ob mit dem vorgeschlagenen Untersuchungspro- vgl. Abschnitt gramm die Ziele der Untersuchung erreicht werden können. 4., Seite 13ff AltlV Art. 7 Das GS VBS nimmt schriftlich Stellung zum Pflichtenheft der Technischen Abs. 3 Untersuchung. Es ist notwendig, raumbezogene Daten bereits auf dieser Bearbeitungsstufe mit GIS zu bearbeiten und als Pläne darzustellen. Für die nachfolgende Technischen Untersuchung ergeben sich so Synergien. Die technischen An- vgl. Abschnitt 9.1., Seite 43 forderungen an GIS-Daten sind in Anhang A6 zusammengestellt. vgl. Anhang A6 Altlastenbearbeitung VBS: 19 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 6. Logistische Vorbereitungen Für eine XRF-Messkampagne muss folgendes Material bereitgestellt wer- den: ● Messband oder Messschnur, ● Fähnchen oder Jalonstangen zum Abstecken der Profilspuren, ● GPS-Gerät zum Einmessen der Messpunkte, ● XRF-Spektrometer, ● Erdbohrer, ● Probenstecher oder Probenahmeschaufel, ● Kunststoffbeutel*), transparent, nicht bedruckt, ● Probenahmegefässe für Feststoffproben (in der Regel mit Deckel ver- schliessbare Kunststoffeimer mit einem Fassungsvermögen von 5 bis 20 kg), ● bei Bedarf: Probenahmeflaschen für Wasserproben, Material zum ge- kühlten Transport von Probenahmeflaschen (Kühltasche, Kühlelemente), ● Messprotokolle XRF, ● Probenahmeprotokolle Feststoff- und Wasserproben, ● Ersatzakkus, Ersatzbatterien. *) Einige Kunststoffe, welche für Kunststoffbeutel verwendet werden, kön- nen die Strahlung des XRF-Spektrometers teilweise absorbieren und beeinflussen dadurch die Messwerte. Allfällige Einflüsse der Kunststoff- beutel werden durch die Korrelation mit den Laboranalysen korrigiert. Im Rahmen einer XRF-Messkampagne muss jedoch zwingend für alle Pro- ben die gleiche Sorte Kunststoffbeutel verwendet werden. Abb. 15: Material zum Abstecken der Profilspuren: Fähn- chen, Farbspray, Mess- schnur Bei abgelegenen, alpinen Schiessplätzen ist dem Transport der Geräte und der Proben zum und vom Schiessplatz besondere Beachtung zu schenken. Unter Umständen ist die Zufahrt nur mit einem Geländefahrzeug möglich. Bei mehrtägigen Messkampagnen soll ein Laptop zur Verfügung stehen, mit Altlastenbearbeitung VBS: 20 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013 welchem die Messwerte des GPS und des XRF-Geräts nach einem Messtag ausgelesen, überprüft und gespeichert werden können. Neben der laufen- den Qualitätskontrolle der Messdaten soll dadurch das Risiko eines Daten- verlusts minimiert werden. Das Labor Spiez verfügt über ein XRF-Spektrometer, welches nach vorgän- giger Absprache und Instruktion für XRF-Kampagnen benutzt werden kann. Für die Nutzung ist ein Strahlenschutzkurs zwingende Voraussetzung. Wei- ter wird für den Umgang mit XRF Geräten mit Röhre eine Betriebsbewilli- gung benötigt. Ohne diese Voraussetzungen kann das Labor Spiez das Ge- rät nicht ausleihen. Die Ausleihe muss frühzeitig mit dem Labor Spiez be- sprochen werden. Altlastenbearbeitung VBS: 21 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 3 30.10.2013 Teiil II: Tec chnisc che Unttersuchung 7. Durchführung d der Mes ssunge en Die nachfolgend n den Ausführrungen sindd als verbindliche Vorggaben zu ve erste- ngebracht und sinnvoll sein von diesen hen. In Einzelfällen kann ess jedoch an abzuwweichen. Solche Abwe eichungen sind immerr zu begrünnden und zu do- kumeentieren. 7.1. Abs stecke en und Ausme essen der Me essproffile vgl. Abschnitt A 5., In ein nem ersten Arbeitsschrritt werden sämtliche s Messpunkte M der im Pflic ch- Seitee 19 tenheeft festgeleg steckt. Zu diesem Zwecck wird bei je- gten Messprrofile abges vgl. Abb. A 16 dem Messpunkt ein Fähnch hen oder Ja alon eingesteckt. Abb. 16, (links) Absttecken der Messsprofile Abb. 17 hts) (rech Posiitions- besttimmung eine es Mess- punkkts mit GPS A B C D E F G H I J K L M N O P B C D 1 15m # 50 2 9 M X 3 1 15m 57 58 10 4 64 5 11 6 7 8 Abb. 18 8 Vorbereitung: Absteck ken der Messpuunkte, Eintragen n der 9 Ausschnitt GPS-Messpunktnumm mer ins Datenbla att 10 Messblatt (Anhang A7). 11 12 Jederr Messpunk kt muss mög glichst gena au im Gelän nde eingem messen werd den, damitt eine exaktte Darstellu ng der Messsresultate auf a Plänen möglich ist.. Das Altlaste enbearbeitung VBS: V 22 / 49 Unterssuchung der Bellastungen auf Schiessplätzen S u und Schiessanla agen des VBS Wegle eitung
v1.4, 30.10.2013 Einmessen der Messpunkte kann mit einem Messband ausgehend von Geländefixpunkten, welche auf der Plangrundlage eingezeichnet sind, oder mit einem GPS-Gerät mit einer Genauigkeit 1 m GPS = Global Positioning Sys- erfolgen. tem vgl. Abb. 17 7.2. XRF 7.2.1. Auswertbarer Messbereich des XRF-Spektrometer Die XRF-Feldmethode liefert in Abhängigkeit von der Bodenmatrix zuverläs- sige, auswertbare Resultate für Blei im Messbereich zwischen ca. 100 mg Pb/kg und ca. 2’000 mg Pb/kg. Wichtig: Der auswertbare Messbereich wird durch den Gerätetyp beein- flusst. Daher ist der eingesetzte Gerätetyp im Bericht immer anzugeben. 7.2.2. Periodische Überprüfung des XRF-Messgeräts Das XRF Messgerät wird zu Beginn der Messungen, nach jedem Halbtag während der Messung (= mittags und abends) sowie nach Abschluss der Messungen überprüft, indem eine Detektorkalibration durchgeführt wird und anschlies- send ein mitgelieferter NIST- Standard gemessen wird. Die Kontrollmessung wird protokolliert. Falls das Messresultat des NIST-Standards nicht innerhalb der Toleranzen des Geräts liegt, muss das Gerät gewartet werden. 7.2.3. Durchführung einer XRF-Messung Die XRF-Messung an einem Messpunkt Abb. 19 Ausstechen eine wird wie folgt durchgeführt: Proben mit dem 1. Mit dem Probenstecher wird eine Probenstecher und Abfüllen in Probe aus 0 bis 20 cm Tiefe ausge- einen Kunststoff- stochen. Grobe Steine und Pflanzen beutel. werden aussortiert. Proben mit Ge- schossfragmenten werden verwor- fen. 2. Das Probenmaterial wird in einen Kunststoffbeutel abgefüllt. Das XRF- Gerät wird auf den Kunststoffbeutel aufgesetzt. Wichtig: Es ist immer der gleiche Typ Kunststoffbeutel ohne Farbe und Beschriftung zu verwen- den. 3. Es werden 3 Messungen von min- destens 20 Sekunden Dauer durch- geführt. Vor der Messung ist die Probe durch Kneten gut zu mischen Altlastenbearbeitung VBS: 23 / 49 Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
Sie können auch lesen