Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung

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Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
Eidgenössisches Departement für Verteidigung
                                                   Bevölkerungsschutz und Sport VBS
                                                   Generalsekretariat VBS
                                                   Raum und Umwelt VBS

Altlastenbearbeitung VBS:
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen
und Schiessanlagen des VBS

Wegleitung

30.10.2013

Version         1.4 / Ph
überarbeitet:   30.10.2013
Datei           Spl_U_Arbeitshilfe_131030_d.docx

                                                   Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern
                                                   Tel. +41 31 324 50 76, Fax +41 31 324 50 78
                                                   Tel. Zentrale +41 31 324 50 35
                                                   pierre-alain.sydler@gs-vbs.admin.ch
                                                   www.vbs-ddps.admin.ch
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

             Inhalt

             Abkürzungen .................................................................................................. 1
             1.      Einleitung .............................................................................................. 1
                     1.1. Allgemeines ................................................................................. 1
                     1.2. Ablauf der Untersuchung eines Schiessplatzes bzw. einer
                           Schiessanlage ............................................................................. 3
                     1.3. Begriffe, Definitionen ................................................................... 3
             Teil I: Historische Untersuchung und Pflichtenheft für die Technische
                    Untersuchung ....................................................................................... 8
             2.      Auftragsanalyse, Zielformulierung ........................................................ 8
             3.      Historische Untersuchung ................................................................... 10
                     3.1. Kontaktaufnahme, Rekognoszierung ........................................ 10
                     3.2. Eigentumsverhältnisse .............................................................. 10
                     3.3. Abklärungen zur Standortgeschichte......................................... 11
                     3.4. Belastungshypothese ................................................................ 11
             4.      Untersuchungsstrategie: Pflichtenheft für die Technische
                     Untersuchung ..................................................................................... 13
                     4.1. XRF-Messmethode: Einsatzmöglichkeiten, Grenzen ................ 13
                     4.2. Probenahmeraster ..................................................................... 14
                     4.3. Feststoffproben.......................................................................... 16
                     4.4. Wasserproben ........................................................................... 18
             5.      Bericht zur Historischen Untersuchung mit Pflichtenheft für die Techn.
                     Untersuchung ..................................................................................... 19
             6.      Logistische Vorbereitungen ................................................................ 20
             Teil II: Technische Untersuchung ................................................................ 22
             7.      Durchführung der Messungen ............................................................ 22
                     7.1. Abstecken und Ausmessen der Messprofile ............................. 22
                     7.2. XRF ........................................................................................... 23
                     7.3. Feststoffproben.......................................................................... 28
                     7.4. Wasserproben ........................................................................... 34
             8.      Auswertung und Interpretation der Messresultate .............................. 36
                     8.1. Massgebende Richt- und Grenzwerte ....................................... 36
                     8.2. Gefährdungsabschätzung ......................................................... 38
             9.      Bericht zur Technischen Untersuchung .............................................. 43
                     9.1. Plandarstellungen ...................................................................... 43
                     9.2. Messunsicherheiten................................................................... 45
                     9.3. Umgang mit Kenntnislücken und Eindeutigkeit der Aussagen .. 47
             10.     Weiteres Vorgehen ............................................................................. 48
             A       Anhang ................................................................................................. 1
                     A1 Gesetzliche Vorschriften.............................................................. 1

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                                                          Inhalt
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

                    A2     Weitere Unterlagen...................................................................... 1
                    A3     Indirekte Bestimmung des Antimon-Gehalts: Grundlagen .......... 4
                    A4     Gefährdungsabschätzung für belastete Flächen mit Nutzung
                           für Futterpflanzen ........................................................................ 6
                    A5     Checklisten .................................................................................. 9
                    A6     GIS-Daten: Datenmodell ........................................................... 12
                    A7     Datenblatt XRF ............................................................................ 1
                    A8     Probenahmeprotokoll Feststoffproben ........................................ 1
                    A9     Probenahmeprotokoll Wasserproben .......................................... 2

             Verteiler
             GS VBS
             armasuisse Immobilien, KOMZ Boden
             Labor Spiez
             mit Untersuchungen von Spl beauftragte Gutachter

             z K an
             BAFU, Sektion Altlasten

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                                                     Inhalt
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

             Abkürzungen
             Deutsch                                          Français
             Abkürzung      Bedeutung                         Abréviation    Signification
             As             Arsen                             As             Arsénic (élément chim.)
             Art            Artillerie                        art            Artillerie
             Cr             Chrom (chem. Element)             Cr             Chrom (élément chim.)
             Cu             Kupfer (chem. Element)            Cu             Cuivre (élément chim.)
             Flz            Flugzeug                          av             Avion
             GIS            Geographisches Informati-         SIG            Système d’information géo-
                            onssystem                                        graphique
             GP, Gw Pat     Gewehrpatrone                     Cart F         Cartouche fusil
             GS VBS         Generalsekretariat VBS            SG DDPS        Secrétariat général du DDPS
             Hb             Haubitze                          ob             Obusier
             HG             Handgranate                       Gren main      Grenade à main
             Hg             Quecksilber (chem. Element)       Hg             Mercure (élément chim.)
             Kan            Kanone                            can            Canon
             KD             Kurzdistanz                       CD             Courte distance
             KOMZ           Kompetenzzentrum                  -              Centre de compétence
             Lsp Pat        Leuchtspurpatrone                 Cart lum       Cartouche lumineuse
             Mg             Maschinengewehr                   Mitr           Mitrailleuse
             Mw             Minenwerfer                       Lm             Lance mines
             NGST           Neue Gefechts-                    NTTC           Nouvelle technique de tir de
                            schiesstechnik                                   combat
             Ni             Nickel (chem. Element)            Ni             Nickel (élément chim.)
             Pist           Pistole                           Pist           Pistolet
             Pist Pat       Pistolenpatrone                   Cart pist      Cartouche pistolet
             Pb             Blei (chem. Element)              Pb             Plomb (élément chim.)
             Pz             Panzer                            char           Char
             Rak            Rakete
             Sb             Antimon (chem. Element)           Sb             Antimoine (élément chim.)
             Spl            Schiessplatz                      pl tir         Place de tir
             Stgw           Sturmgewehr                       fass           Fusil d‘assaut
             TAA            Trefferanzeigeanlage                             Installation de signalisation
                                                                             des touchés
             UPat           Übungspatrone                     Cart ex        Cartouche exercice
             VBS            Eidg. Departement für Ver-        DDPS           Département fédéral de la
                            teidigung, Bevölkerungs-                         défense, de la protection de
                            schutz und Sport                                 la population et des sports
             W              Wolfram (chem. Element)           W              Tungstène (élément chim.)
             Wpl            Waffenplatz                       pl armes       Place d‘armes
             XRF            Röntgenfluoreszenz                FX             Fluorescence X
             Zn             Zink (chem. Element)              Zn             Zinc (élément chim.)

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                                    Abkürzungen
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

1.           Einleitung

1.1.         Allgemeines
             Zielgebiete von Schiessplätzen und Schiessanlagen gelten grundsätzlich als             Abkürzungen von
                                                                                                    Gesetzen und
             belastete Standorte im Sinne der AltlV. Die vom Militär benutzten Schiess-             Verordnungen:
                                                                                                    vgl. Anhang A1.
             plätze und Schiessanlagen sind daher im Kataster der Schiessplätze des
             VBS (S-VFK) erfasst worden, welcher einen Teil des Katasters der belaste-
                                                                                                    Grundlagen und
             ten Standorte gemäss USG Art. 32c Abs. 2 darstellt.                                    Literatur: Ver-
                                                                                                    weise auf Anhang
1.1.1.       Altlastenbearbeitung VBS                                                               A2 werden in
                                                                                                    [eckigen Klam-
             Die Altlastenbearbeitung des VBS basiert auf den Vorgaben der AltlV und                mern] angege-
                                                                                                    ben.
             den Arbeitshilfen BAFU ([7] bis [19]). Die Arbeitsschritte und Abläufe der Alt-
             lastenbearbeitung des VBS sind in [25] beschrieben.
1.1.2.       Zuständigkeiten
1.1.2.1.     GS VBS                            Ordnet die Untersuchung der militärischen
                                                Schiessplätze an,
                                               nimmt Stellung zum Pflichtenheft für die Techni-
                                                sche Untersuchung (AltlV Art. 7 Abs. 3),
                                               beurteilt gestützt auf Art. 21 Abs. 2 AltlV den
                                                Überwachungs- und Sanierungsbedarf gemäss
                                                Art. 9 bis 12 AltlV und allfällige Massnahmen
                                                nach VBBo ([25]).
1.1.2.2.     armasuisse Immo-                  Definiert die Aufträge zur Untersuchung von
             bilien, KOMZ Boden                 Schiessplätzen,
                                               formuliert die Untersuchungsziele,
                                               beauftragt qualifizierte Gutachterbüros mit der
                                                Durchführung der Untersuchungen,
                                               kontrolliert die Qualität der Untersuchungsergeb-
                                                nisse.
1.1.2.3.     Labor Spiez                       Stellt bei Bedarf ein einsatzbereites XRF-
                                                Spektrometer und Hilfsmaterial für die Durchfüh-
                                                rung der XRF-Untersuchungen bereit.
1.1.2.4.     Beauftragte Gutach-               Führen die Untersuchung entsprechend den
             ter                                Zielsetzungen und gemäss der vorliegenden
                                                Wegleitung durch,
                                               dokumentieren die Untersuchung vollständig und
                                                nachvollziehbar.

1.1.3.       Zielsetzung der vorliegenden Wegleitung
1.1.3.1.     Mit der vorliegenden Wegleitung sollen folgende Ziele erreicht werden:
              Standardisierung des XRF-Messverfahrens sowie der Probenahme von

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                             1 / 49
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

                   Grundwasser- und Feststoffproben für alle Zielgebiete, für welche das
                   VBS zuständig ist,
                  Bereitstellen von Arbeitshilfen wie Checkliste, Probenahme- und
                   Messprotokolle für die Durchführung von XRF-Untersuchungen.
                  Festlegen der minimalen Anforderungen für eine nachvollziehbare Do-
                   kumentation von Messresultaten in Untersuchungsberichten,
1.1.3.2.     Die Wegleitung richtet sich daher primär an Gutachterbüros, die mit der Un-
             tersuchung von Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des
             VBS beauftragt werden. Die Wegleitung dient weiter dem GS VBS und dem
             Kompetenzzentrum Boden der armasuisse zur Beurteilung der Qualität von
             Untersuchungsresultaten und der Nachvollziehbarkeit von Beurteilungs-
             grundlagen.

1.1.4.       Gesetzliche Grundlagen
                                                                                                  Abb. 1:
                      Entsorgung:                                                                 Abgrenzung
                   TVA, Aushub-                                                                   der gesetzli-
                       richtlinie                                                                 chen Vor-
                                                                                                  schriften

                      Bodenfrucht-      A                                    Einwirkungen
                           barkeit,     B
                                                                             auf Schutzgüter:
                                                          Belastung
                         Pflanzen-
                        wachstum:
                                        C                                    AltlV
                                                                             - Feststoffproben,
                            VBBo
                                                                             - Grundwasser-
                                      max. Grundwasserspiegel                  proben

                  Die TVA und ggf. die Aushubrichtlinie [8] bzw. die Wegleitung Bo-
                   denaushub [12] sind ausschliesslich für Entsorgungsfragen anzuwen-
                   den.
                  Die VBBo beurteilt ausschliesslich die humushaltigen obersten Boden-
                   schichten (A- und B-Horizont) hinsichtlich Pflanzenwachstum oder land-
                   wirtschaftlicher Nutzung.
                  Für Fragen, ob ein Standort belastet ist und ob Sanierungs- oder Über-
                   wachungsmassnahmen hinsichtlich des Schutzes von Grund- oder Ober-
                   flächenwasser anzuordnen sind, regelt die AltlV, insbesondere Art. 9
                   und 10.

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                            2 / 49
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

1.2.         Ablauf der Untersuchung eines Schiess-
             platzes bzw. einer Schiessanlage
wer                was                                                                     Grundlagen und Resultate                  Abb. 2:
                                                                                                                                     Ablauf einer
GS VBS                                             Untersuchungsauftrag                           Eintrag KbS VBS                    Standort-
                                                                                            (Datenblätter, Kartenausschnitt)         untersuchung
                                      Formulierung Untersuchungsziele                                                                (schematisch)
armasuisse
Immobilien
                                      Ausschreibung / Auftragserteilung
                                                                                                 Weitere Grundlagen
                              Historische Untersuchung, Pflichtenheft                      (Karten,Grundwasserdaten, etc.)
                                      Ortstermin: Begehung, Befragung                                Befragung der lokalen
Gutachter                                                                                                Wissensträger
                     Belastungshypothese                         Untersuchungsprogramm
                          entwickeln                                    definieren         Bericht Historische Untersuchung
                                                                                                    mit Pflichtenheft

                                                     Qualitätskontrolle
GS VBS
                          Stellungnahme zum Pflichtenheft (AltlV Art. 7 Abs. 3)

                                           Technische Untersuchung
                       Feststoffproben:                               ggf. Wasserproben:
Gutachter            Probenahme, Analyse                             Probenahme, Analyse
                                 Auswertung, Interpretation
                   Darstellung der Resultate, Vorschlag von Massnahmen                                Bericht Technische
                                                                                                        Untersuchung

                                                     Qualitätskontrolle
GS VBS
                     Beurteilung Überwachungs- oder Sanierungsbedarf,
                           Massnahmen (Art. 9 bis 12 AltlV, VBBo, GSchV)

1.3.         Begriffe, Definitionen
1.3.1.       Schiessplatz – Zielgebiet – Zielort
                                                                                                                                   Abb. 3:
                                                                                                                                   Begriffe:
                                               2         3                                       3.
                                                     3                                                                             1. Schiessplatz,
                                                                                           3.   2.                                 2. Zielgebiet,
                                                                                                       3.                3.
                                                   2 3                                                                             3. Zielort
                                                             3                                                     3.   2.
                                                     3                     1                                 1.               3.   aus [27]
                                  2
                                       3                         4
                                           3                                                            3.
                      2               3
                          3                                                                     3.     2.
                                                                                                              3.
                              3                              4

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                                                                3 / 49
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

1.3.2.          Art des Zielgebiets
                                                                                                                                    Abb. 4:
                                                                                                                                    Art des Ziel-
                                                                                    TAA                                             gebiets

   1.3.2.1               1.3.2. 2               1.3. 2.3               1. 3.2.4            1.3.2.5              1.3.2. 6
   emissionsfreie        K ugelfang Wall        Kugelfang an           Zi elgelände m it   Z ielgeländ e ohne   Zielg eb iete für
   Kug elfang -                                 Geländ ekante          festen Zielen       feste Ziele          Mw, Ar t, Pz, Fl,
   systeme                                                                                                      Flab

   leichte Waffen mit sc hwermetallhaltiger Munition: Gewehre, Pistolen, MG...                                  schwere W affen

1.3.2.1.        Emissionsfreie Kugelfangsysteme
                                                                                                                                    Abb. 5:
                                                                                                                                    Emissions-
                                                                                                                                    freie Kugel-
                                                                                                                                    fangsysteme
                                                                                                                                    Beispiel: Spl
                                                                                                                                    Guldental,
                                                                                                                                    NGST-Aus-
                                                                                                                                    bildungsplatz
                                                                                                                                    mit geschlos-
                                                                                                                                    senem Kugel-
                                                                                                                                    fangsystem
                                                                                                                                    (Box gefüllt
                                                                                                                                    mit Holz-
                                                                                                                                    schnitzeln).

                     Geschlossene Kugelfangsysteme (Box) mit Gummi- oder Granulat-
                      blöcken, Gummischnitzeln, Holzschnitzeln oder Stahllamellen,
                     periodischer Austausch bzw. Aufbereitung des belasteten Materials,
                     nicht als emissionsfreie Kugelfangsysteme gelten (Stirn-)Holzstapel, Ab-
                      deckungen mit Sand, Holzschnitzeln, Holzmehl, Kalk.
                Emissionsfreie Kugelfangsysteme sind noch selten und erst seit wenigen
                Jahren in Gebrauch. Oft besteht eine vorhergehende Nutzung mit einem
                konventionellen Kugelfang. In diesem Fall ist die vorhergehende Nutzung für
                die Beurteilung massgebend.
1.3.2.2.        Schiessanlage mit aufgeschüttetem Kugelfangwall
                                                                                                                                    Abb. 6:
                                                                                                                                    Schiessanla-
                                                                                                                                    ge mit aufge-
                                                                                                                                    schüttetem
                                                                                                                                    Kugelfang-
                                                                                                                                    wall
                                                                                                                                    Beispiel:
                                                                                                                                    300m
                                                                                                                                    Schiessanla-
                                                                                                                                    ge Hemmen-
                                                                                                                                    thal SH

                      300m Schiessanlagen
                                                                                             zivile und militärische Anlagen
                      Kurzdistanz-Schiessanlagen (25m, 50m)
                      NGST-Anlagen

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                                                              4 / 49
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

             Allfällige seitliche Wälle erfüllen nur Sicherheitsaufgaben und erhalten keine
             Geschosse aus dem (aktuellen) Schiessbetrieb. Es kommt jedoch vor, dass
             seitliche Wälle im Rahmen von Umbau- und/oder Erweiterungsarbeiten er-
             stellt worden sind und deshalb Material aus ehemaligen Kugelfangwällen
             enthalten können.
1.3.2.3.     Schiessanlage mit Kugelfang an einer Geländekante
                                                                                               Abb. 7:
                                                                                               Schiessanla-
                                                                                               ge mit Kugel-
                                                                                               fangwall an
                                                                                               einer Gelän-
                                                                                               dekante
                                                                                               Beispiel: Spl
                                                                                               Rheinsand,
                                                                                               Chur, NGST-
                                                                                               Ausbildungs-
                                                                                               platz 415

                  300m Schiessanlagen
                                                             zivile und militärische Anlagen
                  Kurzdistanz-Schiessanlagen (25m, 50m)
                  NGST-Anlagen
                  Trefferanzeige-Anlagen auf Gefechtsschiessplätzen

1.3.2.4.     Zielgelände mit festen Zielen
                                                                                               Abb. 8:
                                                                                               Zielgelände
                                                                                               mit festen
                                                                                               Zielen
                                TAA                                                            Beispiel:
                                                                                               Standorte für
                                                                                               Trefferanzei-
                         TAA                                                                   ge-Anlagen
                                                                                               (TAA) mit
                                                                                               Stirnholz-
                                                                                               stapeln als
                                                                                               Kugelfang auf
                                                                                               dem Spl
                                                                                               Guldental,
                                                                                               SO
                                                                                               (Holzstapel gelten
                  militärische Gefechtsschiessplätze                                          nicht als emissi-
                  zivile Gefechtsschiessanlagen (Combat-Schiessanlagen)                       onsfreie Kugel-
                                                                                               fangsysteme,
                  Jagdschiessanlagen                                                          vgl. Abschnitt
                                                                                               1.3.2.1., Seite 4)
             Hinter den fest installierten Trefferanzeigeanlagen ist mit konzentrierten Be-
             lastungen zu rechnen. Diese Bereiche sind analog zu Schiessanlagen an ei-
             ner Geländekante (vgl. Abschnitt 1.3.2.3.) zu beurteilen.
             Das Zwischengelände zwischen den festen Zielen wird oft für variable Ziele
             genutzt. Es ist mit einer stark variierenden, diffusen Belastung zu rechnen.
             Die Beurteilung des Zwischengeländes erfolgt analog zu Zielgeländen ohne
             feste Ziele (vgl. Abschnitt 1.3.2.5.).

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                         5 / 49
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
Altlastenbearbeitung VBS: Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS Wegleitung
v1.4, 30.10.2013

1.3.2.5.     Zielgelände ohne feste Ziele
                                                                                             Abb. 9:
                                                                                             Zielgelände
                                                                                             ohne feste
                                                                                             Ziele
                                                                                             Beispiel: Spl
                                                                                             Steinsee-
                                                                                             Umpol,
                                                                                             Sustenpass
                                                                                             BE

                  militärische Gefechtsschiessplätze
                  Tontauben-Schiessanlagen
             Es handelt sich oft um sehr grossflächige Zielgebiete mit variablen Zielorten
             und einer stark variierenden, diffusen Belastung. Die Geschossdichte ist ge-
             samthaft relativ gering, erhöhte Konzentrationen sind im Bereich von geeigne-
             ten Geländeteilen zu erwarten (natürliche Wälle, Geländekanten, Mulden,
             etc.). Die Beurteilung eines solchen Zielgebiets erfolgt wenn immer möglich
             mit einem „gefechtstechnisch geschulten Auge“ (z.B. Schiessplatzaufseher).
1.3.2.6.     Zielgebiete für Mw, Art, Pz, Fl, Flab
                                                                                             Abb. 10:
                                                                                             Zielgebiete
                                                                                             für Mw, Art,
                                                                                             Pz, Fl, Flab
                                                                                             Beispiel:
                                                                                             Pz Schiess-
                                                                                             platz Wich-
                                                                                             lenalp GL

             In der Regel handelt es sich um grossflächige Zielgebiete bis zu mehreren
             Quadratkilometern. Die Geschossdichte ist relativ gering (Ausnahme: Treffer-
             anzeigeanlagen für Pz, Pz Zielbahnen). Auf dem Gelände finden sich vor al-
             lem Geschossfragmente (Stahl, Aluminium, Kupfer). "Panzerpfeile" aus Wolf-
             ram sind nur auf den Spl Hinterrhein und Wichlen verschossen worden. Auf
             Fliegerschiessplätzen ist zudem eine mögliche KW- oder PAK-Belastung aus
             dem Einsatz von Napalm- oder Brandbomben zu beachten.
             Die Beurteilung der Belastungssituation in Zielgebieten von schweren Waf-
             fen und Fl/Flab ist anspruchsvoll und setzt detaillierte Kenntnisse über Art
             und Menge der verschossenen Munition voraus.

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Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
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1.3.3.       Munition, Schadstoffgehalte
                                                                                                                       Abb. 11:
              Bei den auf Schiessplätzen und                                                                           5.6mm GP 90,
              Schiessanlagen eingesetztem Muniti-                                                                      9mm Pist Pat
              onssorten spielt die Infanteriemunition
              hinsichtlich
               Schadstoffgehalt pro Geschoss und
               verschossener Menge (Schusszahlen)
              die weitaus wichtigste Rolle.
                                           Schwermetallgehalte [g / Geschoss]                               Leuchtspursalze
              Mun                          Pb     Cu       Sb         Ni      As         Cr       Zn        (Mg, Sr, Na-Nitrat)   Lit.
              5.6mm Gw Pat 90              2.99   0.1      0.06       0.02                                                        [7]
              7.5mm GP 11                  8.378  0.257    0.171      0.045   0.0004                        0.1                   c)
              9mm Pist Pat                 6.42                                                                                   a)
              12.7mm Mg 64                 2      5                                                         0.25                  b)
              12.7mm Mg 04                        15                                                                              e)
              8.3cm Rak Rohr URak 64       0.05                                                             0.5                   c)
              8.1cm Mw                     0.05                                                                                   a)
              8.1cm Mw Bel G 73            0.1                                                              665                   c)
              12cm Mw                      0.05                                                                                   a)
              30mm Flz Kan 58/89           0.05                                                                                   a)
              20mm Flz Kan 48/73           0.05                                                                                   a)
              10.5,15,15.5cm Hb/Kan        0.05                                                                                   a)
              HG 43                        0.13                                                                                   d)
              HG 85, EUHG 85               0.4    5                   0.05               0.1       3                              d)

             Tab. 1: Schadstoffgehalte der wichtigsten Munitionssorten in Gramm pro Geschoss
                     (Liste nicht abschliessend)).
             Quellenangaben:
             a) Arbeitsgemeinschaft Geographisches Institut der Universität Bern / InfraConsult (1998): unveröffent-
                lichter Teilbericht 1 über die Arbeiten der Phase 1, Tab. 4-2, s.15.
             b) GR, FA26, Dr. H. Stucki (2000): Materialzusammenstellung der 12.7 mm Munition. – Bericht
                11.2.2000.
             c) GRD, FA26, Umweltschutz und Entsorgung (1993): Material- und Schadstoffbilanzen 7.5mm GP11,
                8.1 cm Mw Bel G, 8.3 cm Rak Rohr U Rak. – Bericht 28.1.1993.
             d) GR, FA26, Dr. H. Stucki (1992): Schadstoffbelastung bei Handgranatenwurfanlagen. –
                1206/936/ZDSTIH, 25.3.1992.
             e) Angabe Fachbereich Munition armasuisse.

             Zu beachten ist, dass bis 1990 ausschliesslich und bis 1995 noch zu einem
             grossen Teil GP11 mit einem wesentlich grösseren Bleigehalt pro Geschoss
             als bei der heute gebräuchlichen Gw Pat 90 verwendet worden ist.
             Das in Geschossen verwendete Blei ist zur Härtung mit ca. 2% bis 5% Anti-
             mon (Sb) legiert.
             Bis ca. 1965 hat das Zündelement von Gewehrpatronen Quecksilber enthal-
             ten. Bei Schiessanlagen vor 1965 ist somit mit einer – erfahrungsgemäss
             eher geringfügigen – Hg-Belastung im Abschussbereich zu rechnen.
             Der Bleigehalt in den Zündelementen von grosskalibrigen Explosivgeschos-
             sen ist von geringer Bedeutung: ca. 50 mg Pb pro Geschoss und ver-
             gleichsweisse geringe Schusszahlen.

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Teil I: Historische Untersuchung und Pflichten-
        heft für die Technische Untersuchung
2.           Auftragsanalyse, Zielformulierung

2.1.         Eine zielorientierte Standortuntersuchung geht immer von einer systemati-
             schen Auftragsanalyse aus. Der Gutachter analysiert die Fragestellungen
             des Auftraggebers und formuliert darauf basierend die Zielsetzungen der
             Standortuntersuchung. Die Auftragsanalyse und die Untersuchungsziele
             werden einleitend im Untersuchungsbericht festgehalten.                       vgl. Checkliste
                                                                                           Anhang A5.1
             Merkpunkte für die Auftragsanalyse:
              Auftrag: Fragestellungen des Auftraggebers,
              zeitlicher Rahmen: Termine für die Abgabe der (Zwischen-)Resultate,
              Abgrenzung und Umfeld der Untersuchung: Untersuchungsperimeter,
                Bau- oder Liquidationsvorhaben, NLA-Projekte,
              Hindernisse: Schiessbetrieb während der Untersuchung, bestehende
                Bauten auf dem Untersuchungsareal,
              Unterstützungen: Auskunfts- und Kontaktpersonen, verfügbare Infra-
                struktur, Geräte, Transporte.
2.2.         Die Schiessplatz-Untersuchungen des VBS verfolgen generell die folgenden
             Zielsetzungen:
             Historische Untersuchung:
              Beschreibung der Art und der Intensität der Schiesstätigkeiten in den
                Zielgebieten (Dauer der Nutzung, eingesetzte Waffen und Munition),
              Beschreibung der Lage, der Ausdehnung und der Ausstattung der ver-
                schiedenen Kugelfangbereiche,
              Beurteilung der Exposition der betroffenen Schutzgüter (Grundwasser,
                Oberflächengewässer, Boden), Aufzeigen von Nutzungskonflikten,
              Bezeichnung von allfälligen Kenntnislücken,
              Aufstellung aller Informationsquellen und Kontaktpersonen,
              Erstellen eines Pflichtenhefts für die Technische Untersuchung mit
                 Darstellung der für die XRF-Messungen vorgesehenen Geländeteile,
                 Definition der vorgesehenen Probenraster,
                 Vorgehensweise bei Probenahme und Analyse der Feststoffproben
                    für Tiefenprofile und Referenzmessungen.
             Technische Untersuchung:
              Quantitative Erfassung der lateralen und der vertikalen Ausdehnung der
                Schwermetallbelastung in den im Pflichtenheft definierten Geländeteilen,
              Nachvollziehbare Auswertung und Darstellung aller Messresultate inkl.
                Beurteilung der Unsicherheit der Messresultate,
              Vergleich der Messresultate mit den Richt- und Grenzwerten der mass-
                gebenden gesetzlichen Grundlagen,
              Nach Massgabe der vorgesehenen künftigen Nutzungen des Areals: Be-

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                   zeichnung der stark belasteten Geländeteile, für welche die folgenden
                   Massnahmen vorgeschlagen werden:
                    Aushub und Behandlung des belasteten Materials,
                    Aushub und Deponierung des belasteten Materials,
                    Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung,
                    Einschränkung von Wassernutzungen.
                  Bezeichnung der Geländeteile, welche aufgrund der festgestellten gerin-
                   gen Belastungen als belastet gelten, aber keine weiteren Massnahmen
                   erfordern.
             Diese generellen Zielsetzungen sind auf den Einzelfall anzupassen und
             ausgehend von den Gegebenheiten des Einzelfalls zu formulieren. Ergän-
             zende Zielsetzungen sind entsprechend besonderen Fragestellungen im Zu-
             sammenhang mit Bau- und Liquidationsvorhaben oder besonders exponier-
             ten Schutzgütern möglich.

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3.           Historische Untersuchung

             Die Historischen Untersuchungen liegen für die bekannten Schiessplätze
             und Schiessanlagen zum grössten Teil vor. Nachfolgend wird nur kurz auf
             die Anforderungen einer Historischen Untersuchung eingegangen, welche
             durchzuführen ist, falls bisher nicht bekannte Zielgebiete zu untersuchen
             sind. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Unterlagen des Projekts Histo-
             rische Untersuchungen von armasuisse Immobilien verwiesen.

3.1.         Kontaktaufnahme, Rekognoszierung
             Zentrales Element einer Historischen Untersuchung ist die Kontaktaufnah-
             me mit den für den Schiessplatz verantwortlichen Personen und ein Orts-
             termin in Begleitung einer mit dem Schiessplatz und dem Schiessbetrieb
             vertrauten Person. Bei der für den Schiessplatz verantwortlichen Person
             handelt es sich in der Regel um den Abschnittsinstruktor oder um den
             Schiessplatzaufseher. Diese sollen
                die Belegung des Platzes durch die Truppe kennen und ein Zeitfenster
                 reservieren können, in welchem die Technische Untersuchung durchge-
                 führt werden kann,
                die Zufahrtsmöglichkeiten kennen und ggf. notwendige Zufahrtsbewilli-
                 gungen erteilen oder beschaffen können,
                Auskunft gegeben können über die Lage der regelmässig beschossenen
                 Zielräume sowie über die Art und Intensität der durchgeführten Schiess-
                 übungen,
                Auskunft geben können über bauliche Veränderungen, welche im Be-
                 reich der Zielgebiete durchgeführt worden sind (z.B. Erdbewegungen,
                 Einbau oder Entfernung von festen Zielen) und
                die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung der Zielgebiete (z.B. Beweidung)
                 sowie Quell- oder Grundwasserfassungen in den Zielgebieten kennen.
             Beim Ortstermin soll eine Photodokumentation erstellt werden, welche dem
             Bericht zur Historischen Untersuchung beizufügen ist. Die kontaktierten
             Auskunftspersonen sind im Bericht zur Historischen Untersuchung nament-
             lich zu nennen.

3.2.         Eigentumsverhältnisse
             Im Rahmen der Historischen Untersuchung sind alle Parzellen innerhalb des
             Untersuchungsperimeters die Eigentumsverhältnisse zu erheben und im Be-
             richt zur Historischen Untersuchung in einem separaten Kapitel zusammen-
             zustellen:
                Parzellen-Nummer                                                            vgl. Anhang A5.1

                Grundeigentümer zum Zeitpunkt der Untersuchung,
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                  ggf. frühere Grundeigentümer, nach Möglichkeit während der gesamten
                   Nutzungsdauer des Schiessplatzes,
                  für Parzellen, die nicht dem Bund gehören: allfällige vertragliche Rege-
                   lungen zwischen dem Bund und dem Grundeigentümer zur Nutzung als
                   Spl.
             Falls die von der Schiesstätigkeit betroffenen Parzellen nicht dem Bund gehö-
             ren, teilt das Generalsekretariat VBS / RU den Grundeigentümern aufgrund
             der hier erhobenen Angaben die zur Eintragung im öffentlich zugänglichen         AltlV Art. 5 Abs. 2

             Kataster der belasteten Standorte vorgesehenen Angaben mit und gibt ihnen
             gemäss AltlV Gelegenheit, zum Katastereintrag Stellung zu nehmen.

3.3.         Abklärungen zur Standortgeschichte
             Als Grundlage für eine Historische Untersuchung stehen die Datenblätter
             des Schiessplatzkatasters S-VFK zur Verfügung. Die Angaben der
             Standortdatenblätter sind im Rahmen der Historischen Untersuchung zu ve-
             rifizieren. Ggf. ist auf notwendige Korrekturen des Katasters hinzuweisen.
             Die Standortgeschichte soll so weit wie möglich durch Befragungen der loka-
             len Wissensträger in Erfahrung gebracht und dokumentiert werden. Von be-
             sonderem Interesse sind
                frühere, heute nicht mehr aktuelle Zielgebiete,
                eingesetzte Waffen und Munition, Art der durchgeführten Gefechtsübungen,
                Dauer und Intensität der Schiesstätigkeit in früheren Nutzungsperioden,
                bauliche Veränderungen, insb. Erdbewegungen, Aufschüttung von
                 Schutzwällen aus belastetem Kugelfangmaterial o.ä.

3.4.         Belastungshypothese
             Aus den Erkenntnissen der Ortsbegehung und der Standortgeschichte ergibt
             sich eine Belastungshypothese. Das zu untersuchende Gebiet wird dabei
             unterteilt in Bereiche mit unterschiedlicher Schiesstätigkeit. In der Regel
             können
                stark belastete Gebiete
                mittel- oder variabel belastete Gebiete
                gering belastete Gebiete sowie
                Gebiete, welche von der Schiesstätigkeit nicht betroffen sind (z.B. Über-
                 fluggebiete)
             bezeichnet werden. Die mittel bis stark belasteten Gebiete bilden den Unter-
             suchungsperimeter für die Technische Untersuchung. Die gemäss Belas-
             tungshypothese ausgeschiedenen Gebiete sowie der Untersuchungsperime-
             ter sind im Bericht zur Historischen Untersuchung auf einer Planbeilage dar-
             zustellen. Diese Bereiche bilden die Grundlage für die Festlegung des Mess-
             rasters, mit welchem die XRF-Messungen der Technischen Untersuchung
             begonnen werden sollen.
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             Die Erkenntnisse der Historischen Untersuchung werden in einer Ver-
             dachtsmatrix tabellarisch zusammengefasst. Die Verdachtsmatrix stellt eine
             nützliche Übersicht dar und bildet das Bindeglied zum Untersuchungspro-
             gramm für die Technische Untersuchung.
                                         Zeitraum                     Eingesetzte   Schad-                         Lage der                             Schadstoff-   Aus-
                                                                      Munition      stoffe                         Schadstoffe                          potenzial /   breitungs-
                                                                                                                                                        Messraster    pfade
              Untere Tannmatt:                                                      Cu, Zn,                                                             hoch /
                                                                      HG
              HG Zielplatz                                                          (Pb, Cr, Ni)                                                        10 m
              Untere Tannmatt:                                                                                                                          hoch /

                                                                                                                       Boden, Untergrund, Grundwasser
              TAA                                                                                                                                       10 m

                                                                                                                                                                         Sickerwässer, Grundwasser,
              Untere Tannmatt:                                                                                                                          niedrig /

                                              vor 1900 bis ca. 1980
              Überfluggebiet                                                                                                                            20 m

                                                                                        untergeordnet Ni, As, Zn
              Obere Tannmatt:                                                                                                                           noch /

                                                                                                                                                                                 Beweidung
              Sektor ost, oberer Teil                                                                                                                   10 m

                                                                                              Pb, Cu, Sb
              Obere Tannmatt:                                                                                                                           tief /
                                                                      GP 11
              Sektor ost, unterer Teil                                                                                                                  20 m
              Obere Tannmatt:                                                                                                                           mittel bis
              Sektor west                                                                                                                               hoch / 20 m
              Obere Tannmatt:                                                                                                                           mittel /
              Zwischenbereich                                                                                                                           20 m
              Mieschegg 2                                                                                                                               hoch /
                                                                                                                                                        10 m

             Tab. 2: Beispiel einer Verdachtsmatrix:

                                                                                                                                                                      Abb. 12:
                                                                                                                                                                      Beispiel einer
                                                                                                                                                                      Darstellung der
                                                                                                                                                                      Belastungshypo-
                                                                                                                                                                      these im Pflich-
                                                                                                                                                                      tenheft für die
                                                                                                                                                                      Technische
                                                                                                                                                                      Untersuchung

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                                                                                                      12 / 49
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Wegleitung
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4.           Untersuchungsstrategie: Pflichtenheft für
             die Technische Untersuchung

4.1.         XRF-Messmethode:
             Einsatzmöglichkeiten, Grenzen
             Die XRF-Messmethode stellt eine effizi-                                      Abb. 13:
                                                                                          Portables XRF-
             ente und kostengünstige Methode zur                                          Spektrometer
                                                                                          Niton XL3t.
             Messung der Ausdehnung einer Schwer-
             metallbelastung dar. Die Messungen mit
             dem portablen XRF-Spektrometer er-
             möglichen eine direkte Bestimmung von
             Schwermetallgehalten in Feststoffproben
             im Gelände. Es zeigt den absoluten Ge-
             halt in mg/kg (=ppm) sowie die Ungenau-
             igkeit der Messung an. Letztere nimmt
             mit der Dauer der Messung ab, welche
             normalerweise ca. 15 bis 30 Sekunden
             dauert. Die Genauigkeit von XRF-
             Feldmessungen beträgt in der Regel etwa 35%. Diese Genauigkeit genügt
             jedoch längstens für die Kartierung von Belastungen im Gelände.
             Die XRF-Messmethode liefert im Belastungsbereich zwischen ca. 100 und
             ca. 2’000 mg Pb / kg zuverlässige Resultate. Bei tiefen Belastungen 2’000 mg Pb
             / kg behindern partikuläre Metalle im Probenmaterial repräsentative Mes-
             sungen. Antimon kann mit XRF nicht direkt gemessen werden.
             Das zu messende Probenmaterial muss weitgehend homogen sein. Bei in-
             homogenem Probenmaterial sind die Messwerte nur schlecht wiederholbar.
             Als Inhomogenitäten gelten
              sichtbare partikuläre Metalle und
              eine grobkörnige Matrix.

             XRF-Messungen sind nicht oder nur eingeschränkt möglich
              in Bereichen mit Geschossen und Geschosssplittern, d.h. im direkten
               Einschussbereich hinter ortsfesten Zielen und
              in Bereichen mit wenig Humus und feinkörniger Matrix, z.B. in grobkörni-
               gem Hang- oder Blockschutt.

             In solchen Bereichen ermöglicht die XRF-Methode lediglich qualitative Aus-
             sagen zur Schwermetallbelastung.

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4.2.         Probenahmeraster
4.2.1.       Systematische Verteilung
             Bei der systematischen Verteilung wird ein geometrischer Rasterplan ange-
             wendet (quadratischer Raster oder Dreieckraster). Eine systematische Ver-
             teilungen der Probenahmepunkte hat folgende Eigenschaften:
              gleichmässige Verteilung der Probenahmepunkte,
              flächenproportional,
              unabhängig von der Belastungshypothese.
             Für die einigermassen zuverlässige Entdeckung eines Schadstoffherdes
             muss die Grösse der Maschen des Probenahmerasters etwa der vermute-
             ten Grösse des Stoffherds entsprechen. Bei kleinen Stoffherden und weiten
             Maschen des Probenahmerasters ist die Trefferwahrscheinlichkeit unab-
             hängig von der Art des Rasters. Sie entspricht etwa dem Flächenverhältnis
             von Stoffherd und Maschenfläche ([6]).
4.2.2.       Gezielte Verteilung
             Bei der gezielten Verteilung basiert die Lage der Probenahmeorte auf einer
             mehr oder weniger gut bekannte Belastungshypothese. Dabei werden Plau-
             sibilitätsüberlegungen angestellt. Eine gezielte Probenahmeverteilung hat
             folgende Eigenschaften:
              Berücksichtigung einer Belastungshypothese,
              verglichen mit der systematischen Verteilung: geringere Anzahle Probe-
                  nahmeorte,
              relativ grosse Anfälligkeit auf systematische Fehler bei falscher Belas-
                  tungshypothese.
4.2.3.       Wahl der geeigneten Probenahmeraster und Darstellung im Pflichtenheft
             Im Pflichtenheft wird das gesamte Untersuchungsgebiet in Teilflächen einge-
                                                                                           vgl. Abschnitt 5.,
             teilt, für welche entsprechend der Belastungshypothese ein einheitlicher      Seite 19
             Probenahmeraster und eine Rasterdichte festgelegt werden. Neben den zu
             erwartenden Schadstoffgehalten gemäss Belastungshypothese ist auch die
             Beschaffenheit des Geländes (Hangneigung, Vegetation) bei der Wahl des
             Probenahmerasters zu berücksichtigen. Die Wahl des Probenahmerasters
             hängt stark vom Einzelfall ab.
             ●     Bei XRF-Messungen im Bereich von Kugelfängen von Scheibenständen
                   oder NGST-Anlagen haben sich systematische Verteilungen mit Ma-
                   schenweiten von 10 m oder 15 m bewährt.
             ●     Bei Bereichen auf Schiessplätzen, welche gemäss Belastungshypothese
                   als mittel bis hoch belastet eingestuft werden, kommen für die XRF-
                   Messungen ausschliesslich systematische Verteilungen in Frage.
             ●     Bei Bereichen, welche gemäss Belastungshypothese als unbelastet oder
                   schwach belastet eingestuft werden, sind gezielte Verteilungen gemäss
                   Belastungshypothese möglich. Die Überlegungen, welche zur Wahl der

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                   gezielten Verteilung führen, werden im Pflichtenheft dokumentiert.
             ●     Bei grossflächigen Zielgebieten können detaillierte Grundlagen zur räum-
                   lichen Verteilung der Schiesstätigkeit fehlen, so dass gezielte Verteilun-
                   gen nicht möglich sind. In diesen Fällen müssen systematische Vertei-
                   lungen mit grösserer Maschenweite zur Anwendung kommen, wobei der
                   Unsicherheit, welche sich zwangsläufig aus den grossen Maschen und
                   der geringeren Trefferwahrscheinlichkeit ergibt, zu berücksichtigen ist.
                   Die Wahl der Maschenweite muss in einem sinnvollen Aufwand-Nutzen-
                   Verhältnis stehen. Die Überlegungen dazu sind wiederum im Pflichten-
                   heft zu dokumentieren.
             ●     Bereiche um feste Trefferanzeigeanlagen (TAA69, TAA83 oder ver-
                   gleichbare Einrichtungen) erfordern ein verdichtetes Raster, mit welchem
                   der Kugelfang der Trefferanzeigeanlage und der Bereich vor der Scheibe
                   gezielt erfasst werden. Es ist zu vermeiden, dass sehr kleinräumige Hot-
                   Spots in einem systematischen Raster zwischen den Rasterpunkten un-
                   entdeckt bleiben.
                                                                                                                     vgl. Abschnitt
             ●     Richtwerte für die Grösse der Maschen von systematischen Probenah-                                9.2., Seite 45
                   merastern:
                   Annahmen gemäss Belas-     Beispiele                             ungefähre Rastergrösse           Tab. 3:
                   tungshypothese:                                                                                   Richtgrössen
                                                                                                                     für die Wahl
                      hohe Belastungen       Bereiche um ortsfeste Trefferanzei-   5 m bis 10 m
                                                                                                                     von syste-
                                              geanlagen
                                                                                                                     matischen
                                              Kugelfänge, Zielorte                  10 bis 20 m                      Probenahme-
                                              und deren nähere Umgebung                                              rastern
                      mittlere Belastungen   Zwischengelände, Bereiche mit         20 bis 40 m
                                              verstossenem Kugelfangmaterial
                      niedrige Belastungen   Randbereiche, Überschiessgelände      >40 m, ev. gezielte Verteilung

                   Im Einzelfall sind Abweichungen von diesen Richtwerten möglich. Die
                   Überlegungen zur Wahl des Probenahmerasters werden im Pflichtenheft
                   nachvollziehbar beschrieben.
                                                                                                                     Vgl. Abschnitt
             Sämtliche hier diskutierten Probenahmeraster beinhalten bereits einen sys-                              9.2., Seite 45
             tematischen Fehler, welcher bei der Diskussion der Messresultate zu be-
             rücksichtigen und im Schlussbericht zu dokumentieren ist.
4.2.4.       Kompatibilität mit den Vorgaben gemäss VBBo
             Die Gewinnung von Messresultaten mit der XRF-Methode nach den oben
             beschriebenen Verfahren ist nicht identisch mit den Vorgaben gemäss
             Handbuch zur Probenahme nach VBBo ([12]: Abschnitt 3.4.4): In [29] konnte
             jedoch aufgezeigt werden, dass mit dem Vorgehen für das XRF-Verfahren
             erzielten Messwerte mit dem Vorgehen gemäss Handbuch [12] überein-
             stimmen.

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4.3.         Feststoffproben
             Feststoff-Referenzproben für
              Gesamtgehaltsanalysen mit nasschemischem Aufschluss und für
              Eluattests
             werden pro Zielgebiet aus mind. 6 unterschiedlich belasteten Bereichen
             (100 mg/kg < x < 2000 mg/kg Blei gemäss XRF Feldmessung) entnommen.
             Mit entsprechender Begründung durch den Gutachter können diese 6 Refe-
             renzproben auch als repräsentativ für mehrere Zielgebiete betrachtet wer-
             den. Voraussetzung dafür ist, dass die Zielgebiete hinsichtlich Bodeneigen-
             schaften (pH, Tongehalt), Lithologie des Untergrunds und Wassergehalt
             vergleichbar sind. In diesem Fall sollen Referenzproben nicht aus einem,
             sondern aus mehreren der zusammengehörigen Zielgebiete entnommen
             werden. Der Gutachter beschreibt und begründet das Vorgehen im Untersu-
             chungsbericht.
             Für Vergleiche mit Grenzwerten gemäss TVA oder VBBo sind die in diesen
             Verordnungen vorgeschriebenen nasschemischen Analysenmethoden mit
             Säureaufschluss massgebend. Die XRF-Methode weist gegenüber den
             massgebenden Analyseverfahren nach TVA und nach VBBo systematische
             Unterschiede auf, welche auf die Art der Probenahme, auf die Messung am
             erdfeuchten, nicht homogenisierten Probenmaterial sowie auf weitere Fakto-
             ren zurückzuführen sind.
             Abb. 14
             Systematische                                                                   XRF‐Messstrahl
             Unterschiede
             der Aufschluss-
             verfahren nach
             TVA, VBBo und
             nach der XRF-
             Messmethode.      Totalaufschluss nach TVA:     Teilaufschluss nach VBBo:       XRF-Messmethode:
                               Totalaufschluss mit starker   Aussortieren des Probenma-      Messung des Gesamtgehalts
             Rot: Geschoss-    Säure                         terials >2 mm, Aufschluss mit   an der Probenoberfläche
             fragmente,                                      schwacher Säure
             Grau: Gesteins-
             körner            Anwendungsbereich:            Anwendungsbereich:              Anwendungsbereich:
                               Gesamtgehalte hinsichtlich    Für Pflanzen bzw. Direktauf-    Effiziente und kostengünstige
                               Entsorgung von belastetem     nahme durch Mensch/Tier         Schadstoffmessungen im
                               Aushub                        verfügbare Gehalte hinsicht-    Gelände, Triage von Aushub
                                                             lich Bodennutzung               auf der Baustelle

             Mit den Feststoff-Referenzproben werden die mit XRF im Feld gemessenen
             Pb-Gehalte mit der der Laboranalytik korreliert, welche von der massgeben-
             den gesetzlichen Grundlage verbindlich vorgegeben ist. Je nach Fragestel-
             lung erfolgt die Laboranalyse der Referenzproben gemäss den Messvor-
             schriften der VBBo oder der TVA:
             ●     Falls Fragestellungen im Vordergrund stehen, welche die aktuelle und
                   die künftige landwirtschaftliche Nutzung des Zielgebiets betreffen, erfolgt
                   die Laboranalyse nach Anhang 1 Ziff. 2 VBBo.
             ●     Falls primär im Fragen zur Entsorgung von unterschiedlich stark belas-
                   tetem Aushub im Rahmen eines Entsorgungskonzepts zu beantworten
                   sind, erfolgt die Laboranalyse nach Anhang 1 Ziff. 11 bzw, Ziff. 2 TVA.

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             Um zu vermeiden, dass eine Bodenprobe nach zwei verschiedenen Mess-
             methoden analysiert werden muss, werden
             ● VBBo-Analysen von Bodenaushub auch für die Beurteilung der Entsor-
                 gung von Boden nach TVA bzw. Aushubrichtlinie [8] und
             ● TVA-Analysen auch für die Beurteilung von Bodenverschiebungen ge-
                 mäss Bodenaushubrichtlinie [12]
                                                                                             [3], [22],
             anerkannt. Das Vorgehen zur Beurteilung und die entsprechenden Ver-             vgl. Abschnitt
             gleichswerte werden in Abschnitt 8.1.3. diskutiert.                             8.1.3., Seite 37

             In Zielgebieten, welche regelmässig mit Maschinengewehren beschossen
             worden sind, ist neben Blei Kupfer als massgebender Parameter zu messen
             und zu beurteilen. Dies ist insbesondere auch der Fall bei Zielen, auf welche
             mit dem Pz MG 04 geschossen worden ist.
             ●     Die für Feldmessungen eingesetzten XRF-Spektrometer messen und re-
                   gistrieren Cu-Gehalte im Probenmaterial gleichzeitig mit Pb. Bei den
                   XRF-Feldmessungen ist daher kein besonderes Vorgehen erforderlich,
                   wenn die Schadstoffverteilung von Cu erfasst werden soll.
             ●     Falls massgebliche Cu-Gehalte zu erwarten sind oder mit XRF im Ge-
                   lände gemessen werden, muss Cu in den Feststoff-Referenzproben im
                   Labor zusätzlich analysiert werden. Ebenso wie für Pb muss die Korrela-
                   tion zwischen den Feldmessungen und den massgebenden Laboranaly-          vgl. Abschnitt
                   sen ermittelt werden. Wie für Pb ergeben sich Korrekturfaktoren, welche   7.3.1., Seite 28
                   für alle Feldmessungen anzuwenden sind.
                                                                                             vgl. Abschnitt
             Sb kann mit den tragbaren XRF-Spektrometern, welche für die Pb-                 2.2., Seite 8
             Messungen eingesetzt werden, nicht gemessen werden. Da Sb im Ge-
             schossblei in einem festen Verhältnis von 2% bis 5% legiert ist, kann ange-
             nommen werden, dass auch das in die Umwelt gelangte Sb in einem konstan-
             ten Verhältnis zu Pb steht. Das in den wenigen Feststoff- und Eluatproben
             gemessene Verhältnis Sb/Pb kann erfahrungsgemäss auch auf die im glei-
             chen Zielgebiet mit XRF gemessenen Pb-Gehalte extrapoliert werden.
                                                                                             vgl. Abschnitt
             Die Wahl der korrekten Vergleichsanalysen ist für die Interpretation der XRF-   7.3., Seite 28
             Messungen entscheidend. Sie basiert auf der korrekten Auftragsanalyse
             des Gutachters.
             Die Anforderungen an eine korrekte Probenahme sind nachfolgend in Ab-
             schnitt 7.3. beschrieben.
                                                                                             vgl. Abb. 29,
             Die vorgesehene Anzahl Feststoffproben und die Art der Probenahme wer-          Seite 31
             den im Pflichtenheft beschrieben. Indem bei der Planung der Arbeiten auch
             die korrekte Probenmasse gemäss Abb. 29 abgeschätzt wird, können die
             logistischen Vorbereitungen zielgerichtet durchgeführt werden (Rückstell-
             proben, Probenahmegefässe, Transportkapazitäten).
             Im Rahmen der Stellungnahme zum Pflichtenheft beurteilt das GS VBS die
             vorgesehenen Probenahmen und stellt fest, ob die Anforderungen, die sich
             aus Abschnitt 7.3. ergeben, erfüllt werden können.

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             Eluattests werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn                  7.3.2., Seite 29
             mögliche Einwirkungen auf das Grundwasser hinsichtlich der Festlegung                     und 7.3.7., Seite
                                                                                                       33
             des Sanierungsziels erforderlich sind. Die Notwendigkeit von Eluattests ist
             im Pflichtenheft für die Technische Untersuchung zu begründen.

4.4.         Wasserproben
             Grundwasserproben sind vorzusehen, wenn sich die zu beurteilenden Ku-
             gelfänge in einem genutzten Grundwassergebiet befinden. Wasserproben
             können aus bestehenden oder aus neu zu erstellenden Probenahmestellen
             entnommen werden:
             1. Priorität                     2. Priorität                   3. Priorität
              Piezometerrohre im              Grundwasser-                  Ungefasste Quellen
                 Grundwasserleiter                pumpwerke                      und Wasseraustritte
                                               Quellfassungen                Drainageleitungen
             Die Probenahmestellen müssen sich im unmittelbaren Abstrom des Kugel-
             fangs gemäss BUWAL-Wegleitung [14] befinden, damit korrekte Aussagen
             zu den Schadstoffimmissionen im Grundwasser möglich sind.
                                                                                                       vgl. Abschnitt
             Die Probenahme von Grundwasserproben ist nachfolgend in Abschnitt 7.4.                    7.4., Seite 34
             beschrieben. Weiter sind bei der Planung von Wasserproben die BUWAL-
             Arbeitshilfen [14] und [15] sowie die folgenden Vorgaben zu beachten.
             ● Probengefässe müssen aus Kunststoffen wie Nalgen, Polyethylen (PE)
                oder Polypropylen bestehen. Gefässe aus PET (Polyethylenterephthalat)
                sind nicht zugelassen (Verwendung von Sb als Katalysator bei der Her-
                stellung von PET).
             ● Wasserproben sind gekühlt zu lagern bzw. in einer Kühltasche zu trans-
                portieren.
             ● Wasserproben müssen unfiltriert innerhalb von 24 Stunden ins Labor
                gebracht und analysiert werden.
                                                                                                       vgl. Abschnitt
             Die Probenahme von Wasserproben ist zu protokollieren. Das vollständige                   7.4.2., Seite 34.
             Probenahmeprotokoll ist dem Untersuchungsbericht im Anhang beizufü-                       Probenahmepro-
                                                                                                       tokoll Anhang A9
             gen.
             Im Rahmen der Stellungnahme zum Pflichtenheft beurteilt das GS VBS die
             vorgesehenen Grundwasserproben und stellt fest, ob die Anforderungen, die
             sich aus Abschnitt 7.4. und den Arbeitshilfen [14] und [15] ergeben, erfüllt              vgl. Abschnitt
             werden können.                                                                            7.4., Seite 34

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Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
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5.           Bericht zur Historischen Untersuchung mit
             Pflichtenheft für die Techn. Untersuchung
                                                                                           vgl. [9]
             Im Bericht zur Historischen Untersuchung mit dem Pflichtenheft zur Techni-
             schen Untersuchung werden
              die Erkenntnisse zur Standortgeschichte und -nutzung nachvollziehbar
                dokumentiert,
              die für die Beurteilung des Standorts massgebenden Schutzgüter be-
                zeichnet,
              Belastungshypothesen für verschiedene Teilgebiete des Standorts abge-
                leitet und begründet,
              die Vorgehensweise für die XRF-Messungen differenziert für alle Belas-
                tungsbereiche innerhalb des Untersuchungsperimeters dargelegt und
              die Probenahme der ergänzenden Feststoff- und Wasserproben geplant.
             Da speziell die verschiedenen Belastungsbereiche und die Probenahmeorte
             in ihrem räumlichen Kontext beurteilt werden müssen, sind gut lesbare Pläne
             unabdingbar:
              Ein Übersichtsplan soll die nähere Umgebung aufzeigen und dem orts-
                  unkundigen Leser die Orientierung ermöglichen.
              Mit dem Untersuchungsperimeter wird festgelegt, für welche Flächen die
                  Beurteilungen der Technischen Untersuchung gültig sein werden.
              Detailpläne sollen die verschiedenen belasteten Bereiche gemäss Belas-
                  tungshypothese sowie die vorgesehenen Probenahmeorte von Feststoff-
                  und Wasserproben zeigen.
                                                                                           vgl. Anhang A5.1
             Eine einheitliche Struktur der Untersuchungsberichte erleichtert die Arbeit
             der Vollzugsbehörden wesentlich. Die Gliederung des Berichts zur Histori-
             schen Untersuchung mit Pflichtenheft für die Technische Untersuchung ge-
             mäss Anhang A5.1 ist daher für die mit Untersuchungen beauftragten Gut-
             achter verbindlich.
             Das GS VBS prüft den Bericht zur Historischen Untersuchung und das
             Pflichtenheft zur Technischen Untersuchung auf Nachvollziehbarkeit und auf
             Kompatibilität zu den gesetzlichen Vorgaben bzw. zur vorliegenden Weglei-
             tung. Dabei wird insbesondere überprüft ob, die Belastungshypothese           vgl. Abschnitt
                                                                                           3.4., 11
             nachvollziehbar ist und ob mit dem vorgeschlagenen Untersuchungspro-          vgl. Abschnitt
             gramm die Ziele der Untersuchung erreicht werden können.                      4., Seite 13ff

                                                                                           AltlV Art. 7
             Das GS VBS nimmt schriftlich Stellung zum Pflichtenheft der Technischen       Abs. 3
             Untersuchung.
             Es ist notwendig, raumbezogene Daten bereits auf dieser Bearbeitungsstufe
             mit GIS zu bearbeiten und als Pläne darzustellen. Für die nachfolgende
             Technischen Untersuchung ergeben sich so Synergien. Die technischen An-       vgl. Abschnitt
                                                                                           9.1., Seite 43
             forderungen an GIS-Daten sind in Anhang A6 zusammengestellt.                  vgl. Anhang A6

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6.           Logistische Vorbereitungen

             Für eine XRF-Messkampagne muss folgendes Material bereitgestellt wer-
             den:
             ● Messband oder Messschnur,
             ● Fähnchen oder Jalonstangen zum Abstecken der Profilspuren,
             ● GPS-Gerät zum Einmessen der Messpunkte,
             ● XRF-Spektrometer,
             ● Erdbohrer,
             ● Probenstecher oder Probenahmeschaufel,
             ● Kunststoffbeutel*), transparent, nicht bedruckt,
             ● Probenahmegefässe für Feststoffproben (in der Regel mit Deckel ver-
                schliessbare Kunststoffeimer mit einem Fassungsvermögen von 5 bis 20
                kg),
             ● bei Bedarf: Probenahmeflaschen für Wasserproben, Material zum ge-
                kühlten Transport von Probenahmeflaschen (Kühltasche, Kühlelemente),
             ● Messprotokolle XRF,
             ● Probenahmeprotokolle Feststoff- und Wasserproben,
             ● Ersatzakkus, Ersatzbatterien.
             *)
                   Einige Kunststoffe, welche für Kunststoffbeutel verwendet werden, kön-
                   nen die Strahlung des XRF-Spektrometers teilweise absorbieren und
                   beeinflussen dadurch die Messwerte. Allfällige Einflüsse der Kunststoff-
                   beutel werden durch die Korrelation mit den Laboranalysen korrigiert. Im
                   Rahmen einer XRF-Messkampagne muss jedoch zwingend für alle Pro-
                   ben die gleiche Sorte Kunststoffbeutel verwendet werden.

                                                                             Abb. 15:
                                                                             Material zum Abstecken
                                                                             der Profilspuren: Fähn-
                                                                             chen, Farbspray, Mess-
                                                                             schnur

             Bei abgelegenen, alpinen Schiessplätzen ist dem Transport der Geräte und
             der Proben zum und vom Schiessplatz besondere Beachtung zu schenken.
             Unter Umständen ist die Zufahrt nur mit einem Geländefahrzeug möglich.
             Bei mehrtägigen Messkampagnen soll ein Laptop zur Verfügung stehen, mit

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             welchem die Messwerte des GPS und des XRF-Geräts nach einem Messtag
             ausgelesen, überprüft und gespeichert werden können. Neben der laufen-
             den Qualitätskontrolle der Messdaten soll dadurch das Risiko eines Daten-
             verlusts minimiert werden.
             Das Labor Spiez verfügt über ein XRF-Spektrometer, welches nach vorgän-
             giger Absprache und Instruktion für XRF-Kampagnen benutzt werden kann.
             Für die Nutzung ist ein Strahlenschutzkurs zwingende Voraussetzung. Wei-
             ter wird für den Umgang mit XRF Geräten mit Röhre eine Betriebsbewilli-
             gung benötigt. Ohne diese Voraussetzungen kann das Labor Spiez das Ge-
             rät nicht ausleihen. Die Ausleihe muss frühzeitig mit dem Labor Spiez be-
             sprochen werden.

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Teiil II: Tec
            chnisc
                 che Unttersuchung
7.                   Durchführung d
                                  der Mes
                                        ssunge
                                             en

                     Die nachfolgend
                         n           den Ausführrungen sindd als verbindliche Vorggaben zu ve
                                                                                            erste-
                                                           ngebracht und sinnvoll sein von diesen
                     hen. In Einzelfällen kann ess jedoch an
                     abzuwweichen. Solche Abwe   eichungen sind immerr zu begrünnden und zu do-
                     kumeentieren.

7.1.                 Abs
                       stecke
                            en und Ausme
                                       essen der Me
                                                  essproffile
                                                                                                                       vgl. Abschnitt
                                                                                                                            A         5.,
                     In ein
                          nem ersten Arbeitsschrritt werden sämtliche
                                                             s         Messpunkte
                                                                       M           der im Pflic
                                                                                              ch-                      Seitee 19
                     tenheeft festgeleg                     steckt. Zu diesem Zwecck wird bei je-
                                      gten Messprrofile abges
                                                                                                                       vgl. Abb.
                                                                                                                            A    16
                     dem Messpunkt ein Fähnch   hen oder Ja alon eingesteckt.

                                                                                                                       Abb. 16,
                                                                                                                       (links)
                                                                                                                       Absttecken der
                                                                                                                       Messsprofile

                                                                                                                       Abb. 17
                                                                                                                           hts)
                                                                                                                       (rech
                                                                                                                       Posiitions-
                                                                                                                       besttimmung
                                                                                                                       eine
                                                                                                                          es Mess-
                                                                                                                       punkkts mit GPS

     A    B      C      D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P             B          C            D
1
               15m                                                             #                  50
2                                                                            9 M
                                                                               X
3        1
         15m                                                                          57                       58
                                                                            10
4
                                                                                                  64
5
                                                                            11
6

7                                                                                 8
                                                                            Abb. 18
8                                                                           Vorbereitung:
                                                                            Absteck
                                                                                  ken der Messpuunkte, Eintragen
                                                                                                               n der
9
           Ausschnitt                                                       GPS-Messpunktnumm mer ins Datenbla att
10
           Messblatt                                                        (Anhang A7).

11

12

                     Jederr Messpunk kt muss mög  glichst gena
                                                             au im Gelän nde eingem
                                                                                  messen werd
                                                                                            den,
                     damitt eine exaktte Darstellu ng der Messsresultate auf
                                                                         a Plänen möglich ist.. Das
Altlaste
       enbearbeitung VBS:
                     V                                                                                                   22 / 49
Unterssuchung der Bellastungen auf Schiessplätzen
                                   S              u
                                                  und Schiessanla
                                                                agen des VBS
Wegle eitung
v1.4, 30.10.2013

             Einmessen der Messpunkte kann
              mit einem Messband ausgehend von Geländefixpunkten, welche auf der
                 Plangrundlage eingezeichnet sind, oder
              mit einem GPS-Gerät mit einer Genauigkeit 1 m                                  GPS = Global
                                                                                               Positioning Sys-
             erfolgen.                                                                         tem

                                                                                               vgl. Abb. 17

7.2.         XRF
7.2.1.       Auswertbarer Messbereich des XRF-Spektrometer
             Die XRF-Feldmethode liefert in Abhängigkeit von der Bodenmatrix zuverläs-
             sige, auswertbare Resultate für Blei im Messbereich zwischen ca. 100 mg
             Pb/kg und ca. 2’000 mg Pb/kg.
             Wichtig: Der auswertbare Messbereich wird durch den Gerätetyp beein-
             flusst. Daher ist der eingesetzte Gerätetyp im Bericht immer anzugeben.
7.2.2.       Periodische Überprüfung des XRF-Messgeräts
             Das XRF Messgerät wird
              zu Beginn der Messungen,
              nach jedem Halbtag während der Messung (= mittags und abends) sowie
              nach Abschluss der Messungen
             überprüft, indem eine Detektorkalibration durchgeführt wird und anschlies-
             send ein mitgelieferter NIST- Standard gemessen wird. Die Kontrollmessung
             wird protokolliert. Falls das Messresultat des NIST-Standards nicht innerhalb
             der Toleranzen des Geräts liegt, muss das Gerät gewartet werden.
7.2.3.       Durchführung einer XRF-Messung
             Die XRF-Messung an einem Messpunkt                                              Abb. 19
                                                                                             Ausstechen eine
             wird wie folgt durchgeführt:                                                    Proben mit dem
             1. Mit dem Probenstecher wird eine                                              Probenstecher
                                                                                             und Abfüllen in
                 Probe aus 0 bis 20 cm Tiefe ausge-                                          einen Kunststoff-
                 stochen. Grobe Steine und Pflanzen                                          beutel.
                 werden aussortiert. Proben mit Ge-
                 schossfragmenten werden verwor-
                 fen.
             2. Das Probenmaterial wird in einen
                 Kunststoffbeutel abgefüllt. Das XRF-
                 Gerät wird auf den Kunststoffbeutel
                 aufgesetzt. Wichtig: Es ist immer der
                 gleiche Typ Kunststoffbeutel ohne
                 Farbe und Beschriftung zu verwen-
                 den.
             3. Es werden 3 Messungen von min-
                 destens 20 Sekunden Dauer durch-
                 geführt. Vor der Messung ist die
                 Probe durch Kneten gut zu mischen

Altlastenbearbeitung VBS:                                                                        23 / 49
Untersuchung der Belastungen auf Schiessplätzen und Schiessanlagen des VBS
Wegleitung
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