ERA und Gute Arbeit Projekt - Arbeitshilfe des Projekts Gute Arbeit und des ERA-Projekts

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ERA und Gute Arbeit Projekt - Arbeitshilfe des Projekts Gute Arbeit und des ERA-Projekts
Vorstand

Arbeitshilfe des Projekts Gute Arbeit und des ERA-Projekts

    Projekt

ERA und Gute Arbeit
Herausgeber
IG Metall Vorstand
Projekt Gute Arbeit und das ERA-Projekt
in Zusammenarbeit mit dem IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
Wilhelm-Leuschner-Straße 79
60329 Frankfurt am Main
Marina Steinhardt
Tel.:-Nr. 069/6603-2203

Autoren
Christian Brunkhorst, IG Metall Vorstand, FB Tarifpolitik, Frankfurt am Main
Andrea Fergen, IG Metall Vorstand, Frankfurt am Main
Brigitte Kurzer, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Manfred Scherbaum, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel

Redaktion
Christian Brunkhorst, IG Metall Vorstand, FB Tarifpolitik, Frankfurt am Main
Andrea Fergen, IG Metall Vorstand, Frankfurt am Main
Brigitte Kurzer, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Manfred Scherbaum, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel

Gestaltung
Ulrike Emrich, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Christina Flügge, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel

Verantwortlich
Berthold Huber, Wolfgang Rhode

Juli 2005
ERA UND GUTE ARBEIT

Inhalt

Einleitung        ............................................................................................................................   Seite   2

Teil 1: Physische und psychische Belastungen in
          Tarifverträgen und im Arbeitsschutz .............................................................................. Seite                       5

Teil 2: Welche einschlägigen Regelungen enthält
          bzw. erfordert ERA? ....................................................................................................... Seite              13

Teil 3: Entgeltaufbau: Ansatzpunkte für Entgeltsicherung ....................................................                                    Seite   17

Teil 4: Vorgehensweise bei der betrieblichen ERA-Einführung
          und Anknüpfungspunkte für das Thema Belastung .....................................................                                    Seite   19

Schaubild „Entgeltaufbau: Ansatzpunkte für Entgeltsicherung“ ................................................. Seite                                     20

Schaubild „Betriebliche ERA-Umsetzung“ ................................................................................                          Seite   21

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ERA UND GUTE ARBEIT

Einleitung

Mit dieser Arbeitshilfe verfolgen wir das Anliegen,   Gleichzeitig möchten wir auch die Arbeits- und
Ideen, Ansatzpunkte und Gestaltungsvorschläge         GesundheitsschützerInnen ermutigen, sich aktiv in
vorzustellen, mit denen der Prozess der betriebli-    den ERA-Einführungsprozess einzumischen!
chen ERA-Umsetzung mit dem Projekt „Gute Ar-
beit“ und Ansätzen des Arbeits- und Gesundheits-      Unumstritten ist, dass wir unseren Kolleginnen und
schutzes verzahnt werden kann.                        Kollegen im Rahmen der ERA-Einführung das
                                                      Einkommen sichern müssen. Ebenso notwendig
Schon hören wir die Stimmen: „Ihr habt uns gera-      ist es aber auch, ihre zunehmenden Arbeitsbelas-
de noch gefehlt. Wir haben genug zu tun, zu viele     tungen zu begrenzen, damit sie ihre Arbeitskraft
drängende Probleme, und sind froh, wenn wir im        überhaupt noch verkaufen können.
Rahmen der ERA-Umsetzung ohne Entgeltverlus-
te für die Beschäftigten herauskommen. Da fehlt       Dabei liegen natürlich einige Zielkonflikte auf der
uns der Gesundheitsschutz gerade noch!“               Hand. Eine Interessenvertretung kann sich bei
                                                      dem Drängen auf Belastungs-Abbau anstelle von
Gerade weil die Arbeit der Interessenvertretungen     Bezahlung Widersprüche und Probleme einhan-
immer schwieriger wird, wenden wir uns nicht nur      deln. Die Schwierigkeit, dass unter Umständen
an die tarifpolitischen BetriebspraktikerInnen. Wir   erst eine Kombination aus Grundentgelt und Zu-
verbinden mit dieser Arbeitshilfe die Hoffnung,       lage für Belastung und Erschwernisse die Höhe
viele Akteure für das Regelungsfeld von arbeits-      des alten Grundentgelts für eine bestimmte Be-
bedingten Belastungen zu gewinnen.                    schäftigtengruppe ergibt, verlangt bei der ERA-
Vor allem aber geht es uns darum deutlich zu ma-      Umsetzung eine genaue und systematische Vor-
chen, dass die Verbindung der beiden betriebspoli-    gehensweise.
tischen Handlungsfelder Tarifpolitik und Arbeits-
und Gesundheitsschutz letztendlich die Arbeit         Die spannenden Fragen lauten also:
„erleichtert“, denn eine genauere Ermittlung und      X Kann es nicht Synergieeffekte (positive Wir-
Beurteilung der Belastungsfaktoren ist unumgäng-          kung, die sich aus der Zusammenarbeit zweier
lich. Die Gefährdungsbeurteilung kann „Doppelar-          Arbeitsfelder ergibt) bei der Belastungsermitt-
beit“ ersparen und somit Synergieeffekte für den          lung nach ERA mit den Ansätzen der Gefähr-
ERA-Eingruppierungsprozess und den Gesund-                dungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzge-
heitsschutz ermöglichen.                                  setz geben?

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ERA UND GUTE ARBEIT

X Müssen wir nicht prüfen, ob ein Belastungsab-        nen Instrumentarien der Gefährdungsbeurteilung
    bau ohne Einkommensverlust möglich ist?            (§§ 3-6 ArbSchG). Wenige Tarifverträge sehen
    Damit ist z.B. gemeint: Es sollte versucht wer-    Regelungen über ein Ermittlungsverfahren vor und
    den, durch eine genaue Arbeitsbereichsbe-          auch nicht alle Tarifverträge haben ein „Gebot“ zur
    schreibung mit der Summe aus Grundentgelt          Vermeidung oder Minderung von Belastungen.
    (Entgeltgruppe plus ggf. Zusatzstufe) und ei-
    ner Vereinbarung eines Leistungsanteils ein        Wie auch immer die konkreten tarifvertraglichen
    Entgelt zu erreichen, das dann keine Belas-        Formulierungen lauten, die Interessenvertretung
    tungszulagen zur Absicherung der bisherigen        muss eine Belastungsermittlung vornehmen, ent-
    Verdiensthöhe mehr benötigt.                       weder um sie durch geeignete Maßnahmen zu
X Könnte es uns auf diesem Weg nicht gelingen,         beseitigen oder zu mindern oder um sie schlech-
    die Bandbreite unterschiedlicher Belastungsar-     testenfalls bezahlen zu lassen.
    ten und ihre Kombinationswirkungen in den
    Blick zu bekommen?                                 Das ArbSchG fordert die Beseitigung oder die
X Haben wir gar die Chance, Belastungen von            Reduzierung der arbeitsbedingten Gesundheitsge-
    Beschäftigtengruppen ans Tageslicht zu be-         fahren und es bleibt ein Widerspruch, wenn wir
    fördern, die in der Vergangenheit und heute        betriebspolitisch eine Belastungszulage    „erstrei-
    als „belastungsfrei“ galten wie z.B. der Ange-     ten“. Viele der neuen Tarifnormen haben eine
    stelltenbereich? Die „alten“ Tarifverträge sa-     wichtige Gemeinsamkeit: Sie fordern Belastungs-
    hen keine Regelungsansätze über Belastun-          abbau vorrangig vor Kompensation.
    gen im Angestelltenbereich vor.
                                                       Neben diesem Abwägen der Instrumente des Ta-
Es ist also wichtig, die Belastung nicht voreilig zu   rifvertrages und denen des Arbeitsschutzgesetzes
Geld zu machen.                                        gibt es aber viel handfestere Anlässe, sich diesem
                                                       Problem zu stellen. Dies sind die Arbeitsbedingun-
Alle Tarifverträge regeln Belastungen: Belastun-       gen der Menschen selbst!
gen der Muskeln, Sinne und Nerven oder hohe
körperliche Belastungen, Reizarmut und beson-          Nachdem zahlreiche körperliche Belastungen in
ders starke Umgebungseinflüsse.                        der Arbeitswelt in den vergangenen Jahrzehnten
Leider haben wir aber in keinem Tarifvertrag eine      zurückgegangen sind, verharren sie seit einiger
Bezugnahme auf das Arbeitsschutzgesetz mit sei-

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ERA UND GUTE ARBEIT

Zeit auf einem konstant hohen Niveau oder zeigen      Diese Tatbestände allein sollten für uns schon
sogar wieder eine aufsteigende Tendenz!               Anlass sein, alle Möglichkeiten für einen Belas-
Gleichzeitig haben die psychischen Belastungen        tungsabbau sorgfältig zu prüfen und zu nutzen.
drastisch zugenommen! Psychische Belastungen          X Der erste Teil dieser Arbeitshilfe befasst sich
und Stress nehmen in allen Bereichen der Ar-             mit dem Belastungsbegriff, wie er uns in der
beitswelt zu. Psychische und physische Belastun-         Tarifvertragswelt begegnet, und stellt das ar-
gen bilden außerdem einen dichten Problemkom-            beitswissenschaftliche   Belastungs-Beanspru-
plex und verstärken sich gegenseitig.                    chungs-Konzept des Arbeits- und Gesund-
                                                         heitsschutzes einschließlich der psychischen
Zahlreiche Studien, vor allem aber die Erfahrun-         Belastungen in Konturen vor.
gen unserer KollegInnen belegen, dass alle Be-        X Im zweiten Teil finden wir das Instrumentarium
schäftigtengruppen in den verschiedensten Berei-
                                                         der TarifpolitikerInnen, über die Regelungen
chen und Tätigkeiten in hohem und wachsendem
                                                         zu den Entgeltgrundsätzen der Leistungsin-
Maße unter Leistungs- und Termindruck leiden.
                                                         tensivierung entgegenzuwirken und somit ei-
Sie müssen vielfach mehrere Arbeiten gleichzeitig
                                                         nen quantitativen Belastungsabbau bei Über-
bewältigen, haben häufige Unterbrechungen bei
                                                         forderung bewirken zu können. Die Mitbe-
der Arbeit zu verkraften, fürchten wegen hoher
                                                         stimmungsrechte des Betriebsrates nach dem
finanzieller Risiken bereits kleine Fehler, müssen
                                                         Betriebsverfassungsgesetz im Rahmen von
sich ständig in neue Aufgaben hineindenken und
                                                         betrieblichen Bildungsmaßnahmen eröffnen
arbeiten häufig bis an die Grenzen ihrer Leistungs-
                                                         den Blick, qualitativen Belastungsabbau im
fähigkeit. Zu den aufgeführten Belastungen gesellt
                                                         Bereich der Überforderung vorzunehmen.
sich in der Regel noch eine weitere Belastungsart.
                                                      X Im dritten Teil finden wir die Erklärung des
Seit geraumer Zeit können wir in vielen Betrieben
                                                         Entgeltaufbaus, um Ansatzpunkte für eine
eine Entgrenzung von Arbeitszeiten feststellen.
                                                         Entgeltsicherung jenseits der Belastungszula-
Jedoch nicht nur die tatsächlichen Arbeitszeiten,
                                                         gen zu erreichen.
sondern auch Schicht- und Wochenendarbeit ha-
ben in den letzten Jahren zugenommen. Die Ar-
                                                      X Im vierten Teil wird ein Vorschlag unterbreitet,
beitszeit ist selbst ein Faktor psychischer Belas-       welche Schrittfolge bei der betrieblichen ERA-

tungen und gleichzeitig immer auch die Expositi-         Umsetzung gewählt werden kann, und An-

onszeit für weitere physische und psychische Be-         knüpfungspunkte zum Thema Belastungen

lastungen. (Exposition: Grad der Gefährdung für          sind dargestellt.

einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und
Intensität aller äußeren Krankheitsbedingungen
ergibt, denen ein Organismus ausgesetzt ist.)

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ERA UND GUTE ARBEIT

Teil 1         Physische und psychische Belastungen in
               Tarifverträgen und im Arbeitsschutz

Arbeitschutz und Tarifpolitik sind zwei Handlungs-         Beschäftigten wahrgenommen wird. Auf der
felder, die traditionell weitgehend unabhängig von-        anderen Seite verstößt ein tarifpolitischer An-
einander agieren. Das gilt sowohl für die betriebli-       satz, der Gesundheit zu Geld macht, auf Dau-
che Interessenvertretungsarbeit als auch für ge-           er gegen die Interessen der Beschäftigten.
werkschaftliche Gremien und ihre Strategiebil-             Und zwar sowohl gegen das Interesse an hu-
dung.                                                      manen Arbeitsbedingungen als auch gegen
                                                           das Interesse, langfristig ein angemessenes
In beiden Arbeitsfeldern hat sich im Umgang mit            Einkommen sicherzustellen.
dem Thema Belastung ein spezifischer Zugang            3. Beide müssen sich mit einem gewachsenen
herausgebildet: mit eigenen Zielen, Definitionen,          betrieblichen Alltagsverständnis von Belastung
Methoden, Instrumenten, rechtlichen Rahmenbe-              auseinandersetzen, das oftmals nur körperli-
dingungen usw. So sind aus dem traditionellen              che Belastungen oder sogar ausschließlich
Blickwinkel der TarifpolitikerInnen Belastungen vor        Muskelbelastungen etwa durch schwere Arbeit
allem als Argument für verschiedene Entgeltbe-             erfasst. Dies wird aber nicht der Vielfalt heuti-
gründungen von Bedeutung. Hierbei geht es dann             ger Belastungen in der Arbeitswelt gerecht.
um Belastungszulagen oder um eine höhere Ein-              Deshalb gibt es seit langem Versuche in bei-
gruppierung. Der Arbeitsschutz hat zum Ziel, Be-           den Handlungsfeldern, das Belastungsver-
lastungen abzubauen.                                       ständnis zu erweitern.

Aus dieser Situation heraus sind wechselseitige        Wie weit die gewerkschaftliche Interessenvertre-
Vorwürfe, Missverständnisse und Blockaden an           tungsarbeit von einer systematischen und integ-
der Tagesordnung.                                      rierten Vorgehensweise in beiden Handlungsfel-
                                                       dern häufig entfernt ist, zeigt die Frage der ERA-
Ein genauer Blick würde aber zeigen:                   Einführung. Im Rahmen der Forderungserstellung
                                                       haben die GesundheitsschützerInnen zu wenig
1. Beide arbeiten am gleichen Gegenstand, wenn         ihre Sichtweise eingebracht und oft fehlt eine Nähe
    auch mit unterschiedlicher Intensität, Schwer-     zum tarifpolitischen Instrumentarium, insbesonde-
    punktsetzung und Instrumenten.                     re der Leistungspolitik und der Arbeitszeitpolitik.
2. Beide sind aufeinander angewiesen, wenn sie         Der Vorwurf der GesundheitsschützerInnen an die
    im Betrieb erfolgreich Politik machen wollen.      Adresse der TarifpolitikerInnen lautet: „Ihr wollt
    Der Arbeitsschutz wird keine nachhaltigen          nicht ernsthaft die Belastungen abbauen und ihr
    betriebliche Erfolge erzielen, wenn er als ein     habt einen verkürzten Belastungsbegriff, der nur
    Konzept gegen die finanziellen Interessen der      auf körperliche Belastung zielt.“ Aus Sicht der be-

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ERA UND GUTE ARBEIT

trieblichen ERA-ExpertenInnen dominiert häufig        von körperlichen Belastungen so ausgelegt, dass
ein strategischer Ansatz, der das Thema Belas-        darunter alle Umstände fallen, die auf den Men-
tung aus Angst vor Einkommensverlust bewusst          schen belastend einwirken und zu körperlichen
ausblendet. Gängige Begründung: „In den letzten       Reaktionen führen können.
Jahren wurden im Betrieb Belastungen abgebaut.
Jede Debatte darüber weckt schlafende Hunde!“         Solche Belastungen können zum Beispiel sein:
Oder: „Wenn wir jetzt über Belastungen reden,
dann baut der Arbeitgeber sie ab und wir verlieren
Geld!“ Die Hinweise der GesundheitsschützerIn-
nen werden bei den Befürwortern dieser „Vogel-        „Ausschließlich stehende Tätigkeiten, notwen-
Strauß-Strategie“ als kontraproduktiv gewertet.       dige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive
                                                      Arbeit, nervliche Belastungen und Lärmeinwir-
Diese wechselseitige Blockade wird sich nur auflö-    kungen ...“
sen lassen, wenn zunächst eine Verständigung          (BAG vom 27.4.1988 4AZR707/87 und 4AZR713/87)

über den Belastungsbegriff hergestellt wird. Nur so
lassen sich Missverständnisse ausräumen. Zum          „Notwendige     Körperhaltung,    taktgebundene
Zweiten ist für die weitere Strategiebildung der      und repetitive Arbeit, nervliche und sensorische
Interessenvertretung eine Einschätzung der Belas-     Belastung, Lärm und sonstige Umwelteinwir-
tung in den einzelnen Bereichen unerlässlich. Hier-   kungen, soziale Belastungsfaktoren ... „
für müssen praktikable Verfahren gefunden wer-        (BAG vom 29.7.1992 4AZR502/91)
den.

Was sind Belastungen?
                                                      Auf der Basis dieser Rechtsauffassung haben die
Zugänge aus Sicht der Tarifpolitik und des
                                                      Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroin-
Gesundheitsschutzes
                                                      dustrie in den neuen Entgeltrahmenregelungen
                                                      diesen breiten Begriff von körperlichen Belastun-
In der Tarifpolitik und der entsprechenden Recht-
                                                      gen festgehalten und gleichzeitig das Ziel definiert,
sprechung wurde das Verständnis von körperli-
                                                      dass diese Belastungen auf Dauer zu keinen Ge-
chen Belastungen im Laufe der Zeit breiter ge-
                                                      sundheitsschäden führen dürfen.
fasst. Das Bundesarbeitsgericht hat den Begriff

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ERA UND GUTE ARBEIT

In den Tarifverträgen finden sich etwa folgende Formulierungen zu Belastungen:

 ERA Küste
 Das Entgeltrahmenabkommen Küste nimmt im § 13 wie folgt auf das Thema Belastungen
 Bezug:
 Belastungszulagen sind zu zahlen, soweit bei Arbeiten Belastungen der
 Muskeln, der Sinne und Nerven, aus Umgebungseinflüssen im einzelnen oder
 zusammen vorliegen, die in nennenswertem Maße über die normalerweise
 auftretenden Belastungen hinausgehen.
 Zu diesen drei Belastungs-Formen (Muskeln, Sinne und Nerven, Umgebungseinflüsse)
 werden anschließend kurze Erläuterungen gegeben.

 ERA Baden-Württemberg
 Der ERA Baden-Württemberg beinhaltet in Anhang 2, § 3 folgende Norm:
 Zulagerelevante Belastungsarten im Sinne dieses Tarifvertrages sind Belastungen
               der Muskeln
               durch Reizarmut
               durch Umgebungseinflüsse
 Auch hier erfolgen anschließend Erläuterungen zu den drei Punkten aus der Aufzählung, wobei der
 dritte Punkt neben Lärm weitere „klassische“ Faktoren wie Schmutz, Fett, Öl, Hitze, Kälte, Zugluft etc.
 beinhaltet.

In der Arbeitswissenschaft und im modernen                sam und miteinander verschränkt auftreten. Aus
Arbeitsschutzrecht     (Arbeitsschutzgesetz    von        solchen Belastungen können sich gesundheitliche
1996 sowie weitere Rechtsverordnungen wie die             Gefährdungen ergeben. Nach dem Arbeitsschutz-
zur Bildschirmarbeit) ist ebenfalls dem Wandel und        gesetz (ArbSchG) müssen Gefährdungen aus
der Erweiterung von Belastungen Rechnung ge-              physischen wie aus psychischen Belastungen
tragen worden. Dabei wird zwischen körperlichen           möglichst frühzeitig an der Quelle ermittelt sowie
(physischen) und geistig-seelischen (psychi-              mit entsprechenden Maßnahmen vermieden wer-
schen Belastungen begrifflich unterschieden,              den.
wobei in der Regel beide Belastungsarten gemein-

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ERA UND GUTE ARBEIT

Quelle: Handlungshilfe, Psychische Belastungen beurteilen - aber wie? (Hrsg. IG Metall Vorstand, Projekt Gute Arbeit, Frankfurt 2005)

Für den betrieblichen Praktiker ist angesichts der                                             Welche Definitionen und rechtlichen Grundlagen
unterschiedlichen                  Belastungsdefinitionen                     ent-             sind hierfür nutzbar?
scheidend:
Das tatsächliche Belastungsspektrum in der Ar-                                                 Im Unterschied zum Alltagsverständnis wird in der
beitswelt ist umfassend und ganzheitlich zu erfas-                                             Arbeitswissenschaft zwischen Belastungen und
sen und auf mögliche Gefährdungen für die Ge-                                                  Beanspruchungen unterschieden:
sundheit der Beschäftigten zu bewerten. Eine Ein-                                              X Belastung (was auf den Menschen einwirkt
schränkung             von       Belastungen              auf      körperlich-                        und in vielen Fällen messbar ist)
muskuläre widerspricht sowohl der tariflichen                                                         und
Rechtsauffassung als auch dem modernen Ar-                                                     X Beanspruchung (die konkrete Auswirkung auf
beitsschutzrecht.
                                                                                                      den Menschen in Abhängigkeit von der per-
                                                                                                      sönlichen Arbeitsvoraussetzung).
Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, das
aus der Umsetzung der europäischen Rechtset-
                                                                                               Diese Unterscheidung gilt für physische (körperli-
zung zu Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit
                                                                                               che) wie für psychische (geistig-seelische) Belas-
entstanden ist, ergeben sich neue Möglichkeiten
                                                                                               tungen bzw. Beanspruchungen.
und Instrumente, Gefährdungen aus dem breiten
Belastungsspektrum zu bekämpfen.

                                                                                                                                        8
ERA UND GUTE ARBEIT

Psychische Belastungen sind seit einigen Jahren        umfelds und der Arbeitsorganisation. Stress ist ein
auf Basis gesicherter arbeitswissenschaftlicher        Zustand, der durch hohe Aktivierungs- und Belas-
Erkenntnis definiert und zwar in der Norm DIN EN       tungsniveaus gekennzeichnet ist und oft mit dem
ISO 10075: 2000 „Ergonomische Grundlagen be-           Gefühl verbunden ist, man könne die Situation
züglich psychischer Arbeitsbelastung“. In Teil 1 der   nicht bewältigen“.
Norm werden die negativen psychischen Bean-
spruchungsfolgen durch unzulänglich gestaltete         Damit ist klar: Bei dem heute immer wichtiger wer-
Arbeitsbedingungen beschrieben. Teil 2 enthält         denden Bereich der psychischen Belastungen geht
Leitsätze zur Vermeidung bzw. Verringerung nega-       es nicht in erster Linie um Themen wie psychische
tiver psychischer Arbeitsbelastungen. Zu den ne-       Störungen oder psychiatrische Erkrankungen. Es
gativen psychischen Beanspruchungsfolgen gehö-         geht um die Auswirkungen und Einflüsse von kon-
ren zum Beispiel Ermüdung sowie ermüdungsähn-          kreten Arbeitsbedingungen auf den Menschen, auf
liche Zustände, Monotonie, herabgesetzte Wach-         seine Psyche und seinen Körper. Die erwähnte
samkeit und psychische Sättigung. In Teil 3 wer-       DIN-Norm definiert psychische Belastungen als die
den Prinzipien der Messung und der Erfassung           „Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von
von psychischen Belastungen angegeben.                 außen auf den Menschen zukommen und psy-
                                                       chisch auf ihn einwirken“. Eine psychische Bean-
Für den Begriff Stress gibt es in der Norm (noch)      spruchung ist - im Sinne der oben angeführten
keine Definition, weil sich in der Wissenschaft his-   arbeitswissenschaftlichen Unterscheidung - die
torisch ganz unterschiedliche Stresstheorien ent-      „unmittelbare Auswirkung der psychischen Belas-
wickelt haben. Allerdings hat sich in der Arbeits-     tung im Individuum von seinen jeweiligen über-
psychologie mittlerweile ein weitgehender wissen-      dauernden und augenblicklichen Voraussetzun-
schaftlicher Konsens herausgebildet, der den           gen, einschließlich der individuellen Bewältigungs-
Stand    wissenschaftlicher    Erkenntnisse    zum     strategien“.
Stressbegriff darstellt und für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz genutzt werden kann. In einer        Psychische Belastungen in der Arbeitswelt können
Veröffentlichung der Europäischen Kommission           beim Menschen negative Beanspruchungsfolgen
(Generaldirektion V, Brüssel 1997) wird arbeitsbe-     auslösen, die dann bei mangelnden Bewälti-
dingter Stress definiert als „Reaktion auf ungünsti-   gungsmöglichkeiten zu gesundheitlichen Störun-
ge und schädliche Aspekte der Arbeit, des Arbeits-     gen und ernsthaften Erkrankungen führen können.

                   9
ERA UND GUTE ARBEIT

Wie werden Belastungen ermittelt?

Gleichgültig, ob aus dem Blickwinkel des Gesund-           Umgebungseinflüsse, Lärm, Heben und Tra-
heitsschutzes oder aus der Perspektive der be-             gen usw. weggefallen ist.
trieblichen Tarifarbeit eine Auseinandersetzung mit        Hierin sieht die Arbeitgeberseite ein Faust-
Belastung und Belastungsabbau stattfindet, für             pfand,   um Betriebsrat und Beschäftigte bei
beide gilt, dass eine gute Strategiebildung und            neuen Eingruppierungen zu drücken oder
eine angemessene Umsetzung nur erreicht wer-               auch um eine Ermittlung der Belastungen zu
den kann, wenn Belastungen ermittelt werden:               verhindern. Eine genaue Analyse würde aber

X Nur wenn die Interessenvertretung auch ein               zeigen, dass neue Belastungen entstanden
                                                           sind, zugleich auch höhere Anforderungen an
    Bild von der Belastungssituation in den einzel-
                                                           Qualifikation, Verantwortung, Selbständigkeit
    nen Abteilungen oder Bereichen hat, können
                                                           usw. gestellt werden, die das bisherige oder
    Prioritäten gesetzt und entsprechende Maß-
                                                           gar ein höheres Eingruppierungsniveau recht-
    nahmen    zum    Belastungsabbau     entwickelt
                                                           fertigen können.
    werden.
X Auch kann man den Anforderungen der ERA-
                                                       Gleichgültig wie sich die konkrete Situation im
    Tarifverträge nur nachkommen, wenn man
                                                       Betrieb darstellt, immer gilt: Die Interessenvertre-
    weiß, welche Belastungen vorliegen. (Zu den
                                                       tung braucht Klarheit über die Belastungssituation.
    unterschiedlichen Bestimmungen der ERA-
                                                       Ohne diese ist sie auf Mutmaßungen angewiesen
    Tarifverträge beachte Teil 2 dieser Arbeitshil-
                                                       und kann auch den Strategien der Arbeitgebersei-
    fe.)
                                                       te nicht wirksam begegnen.
X Auch die Sicherung von Einkommen bei der
    ERA-Einführung verlangt eine Einschätzung          Mit welchen Methoden Belastungen ermittelt wer-
    der vorliegenden Belastungssituation. So zeigt     den können, wird damit zu einer Schlüsselfrage,
    die Erfahrung in vielen Betrieben, dass ein Teil   die nicht nur im Handlungsfeld des Gesundheits-
    der alten Argumente für eine Belastungszula-       schutzes, sondern auch in der Tarifpolitik von zent-
    ge oder für eine höhere Eingruppierung wie         raler Bedeutung ist.

                                                                                        10
ERA UND GUTE ARBEIT

 Zur Ermittlung physischer (körperlicher) Belastungen gibt es den längsten Erfahrungsvorlauf. Für solche
 Bereiche - wie sie das ArbSchG in § 5 Abs. 3, Ziffer 1 bis 3 aufführt, also Arbeitsstätte und Arbeitsplatz,
 physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie die Gestaltung von Arbeitsmitteln - liegt
 eine Reihe bewährter Hilfen vor, die in Form von Fragebögen bzw. Checklisten von den Berufsgenossen-
 schaften oder auch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin u.a.m. zur Verfügung
 gestellt werden. (Wir empfehlen hierzu den „Leitfaden für die Gefährdungs-/Belastungsanalyse“, der von
 der VMBG [Metall-Berufsgenossenschaften] im Verlag Technik & Information herausgegeben wurde und
 bei der jeweils zuständigen BG bezogen werden kann. Für einzelne Betriebsarten wie z.B. Metallbearbei-
 tung werden zusätzlich spezifische Gefährdungs-/Belastungs-Kataloge angeboten. Ihr Einsatz sollte aller-
 dings in eine ganzheitliche Gefährdungsermittlung eingebettet werden.)

Für die Ermittlung von Belastungen, die das
                                                         X unzureichende Qualifikation und Unterrichtung
ArbSchG in § 5 Abs. 3 Ziffer 4 und 5 benennt und
                                                             für die Arbeitsaufgaben;
die sich aus der Gestaltung von Arbeits- und Ferti-
                                                         X Erschwerungen, Unterbrechungen und Behin-
gungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit,
                                                             derungen in der Arbeit usw.
mangelnder Unterrichtung und fehlender Qualifika-
tion ergeben, mussten in den letzten Jahren neue
                                                         Da sich psychische Belastungen nicht messen
Erfahrungen gesammelt sowie praktikable Verfah-
                                                         lassen wie z.B. Lärmbelastungen und keine festen
ren und Instrumente entwickelt und erprobt wer-
                                                         Grenzwerte bestehen, müssen andere - inzwi-
den.
                                                         schen erprobte - Ermittlungsmethoden eingesetzt
                                                         werden. Dazu zählen:
Dieser Komplex der psychischen Belastungen
kann auf vielgestaltige Ursachen zurückgeführt
                                                         X Schriftliche Befragung der Beschäftigten (Fra-
werden, nämlich z.B.:                                        gebögen);

X Termindruck, Zeitdruck, Hektik;                        X mündliche Befragungen (z.B. im Rahmen von
                                                             Gesundheitsgruppen, -zirkeln oder ähnlichem);
X belastende Arbeitszeiten, Überstunden;
X Konflikte, Reibereien, Mobbing;

                  11
ERA UND GUTE ARBEIT

X zusätzlich Fremdeinschätzung und Arbeit-           Für eine eigene Strategiebildung im Betriebsrat ist
   platzbeobachtung (z.B. mit Checklisten);          es allerdings nicht erforderlich, sofort eine umfas-

X ergänzende Auswertung aller bereits vorlie-        sende Ermittlung aller Belastungen und somit ar-
                                                     beitsbedingter Gesundheitsgefährdungen vorzu-
   genden betrieblichen Daten (z.B. Unfall- und
                                                     nehmen!
   BK-Anzeigen, Krankenstand usw.).
                                                     Notwendig ist der Blick auf die wichtigen Bereiche!
                                                     Das heißt, wir brauchen ein Verständnis von Be-
  Mittlerweile existieren zahlreiche Verfahren und   lastungen, die in bestimmten Abteilungen, bei be-
  Instrumente zur Ermittlung psychischer Belas-      stimmten Tätigkeiten besonders hoch sind. Dies
  tungen, die von der Bundesanstalt für Arbeits-     kann bei ganz unterschiedlichen Beschäftigten-
  schutz und Arbeitsmedizin in einer „Toolbox“       gruppen und/oder Tätigkeiten der Fall sein. Somit
  im Internet angeboten werden. (Toolbox: In-        geht es in einem ersten Schritt darum, einen Be-
  strumente zur Erfassung psychischer Belas-         reich, eine Beschäftigtengruppe auszuwählen und
  tungen                                             dann diesen Bereich, diese Tätigkeit oder Belas-
  http://www.baua.de/prax/toolbox_inhalt.htm)        tungsart als Pilotprojekt zum Ausgang der Ermitt-
  Allerdings kann die Vielfalt und Kompliziertheit   lung zu machen.
  mancher Vorgehensweisen auch den prakti-
  schen Umsetzungsprozess erschweren. Die IG
  Metall hat deshalb Verfahren für ein praktikab-
  les betriebliches Vorgehen entwickelt, die sich
  nicht allein auf externen Sachverstand stützen,
  sondern den Betriebsräten selbst Instrumente
  in die Hand geben, die sie mit dem Arbeitgeber
  aushandeln können. Dazu zählt der Einsatz
  eines einfach konstruierten, schriftlichen Fra-
  gebogens.

  Zwei empfehlenswerte Fragebogen, die auf die
  jeweiligen betrieblichen Bedingungen ange-
  passt werden müssen, werden in der Hand-
  lungshilfe der IG Metall: Psychische Belastun-
  gen beurteilen - aber wie? Eine betriebliche
  Handlungshilfe für Gefährdungsbeurteilungen,
  vorgestellt.

                                                                                      12
ERA UND GUTE ARBEIT

Teil 2         Welche einschlägigen Regelungen enthält bzw.
               erfordert ERA?

Im folgenden Abschnitt sollen die prinzipiellen
                                                     X In summarischen Systemen ist oftmals das
Möglichkeiten aufgezeigt werden, über Regelun-
                                                         Muster eingebaut, dass zunächst das Anforde-
gen zu Belastung, zu den Entgeltgrundsätzen so-
                                                         rungsniveau gemäß der abgeforderten Qualifi-
wie zu Qualifizierung etwas für den Belastungsab-
                                                         kation zu bestimmen ist. Das Maß der Belas-
bau bei den Beschäftigten zu unternehmen. In
                                                         tung kann dann den Anspruch begründen,
diesem Zusammenhang werden auch Hinweise
                                                         gemessen hieran eine oder zwei Lohngruppen
dazu gegeben, wie sich die bisherigen und die
                                                         höher eingruppiert zu werden.
neuen Regelungsmöglichkeiten von einander un-
                                                     X In summarischen Systemen findet sich eben-
terscheiden.
                                                         falls oft das Muster, dass Belastung gar nicht
                                                         im Rahmen der Grundentgeltdifferenzierung
Das Thema Belastung                                      (Eingruppierung) geregelt wird, sondern in ei-
                                                         nem separaten Zulagen-System.
In den bisher gültigen Lohn- und Gehaltsrahmen-      X Für den Angestellten-Bereich finden sich in
tarifverträgen finden wir im wesentlichen folgende       den Gehaltsrahmentarifverträgen keine Rege-
Grundmuster von Regelungen:                              lungen zu diesem Thema.
X In analytischen Systemen sind Belastungen
   und Umgebungseinflüsse anhand verschiede-         Die ERA-Tarifbestimmungen zu Belastung regeln
   ner vorgegebener Merkmale zu bewerten.            in allen Fällen (außer den Tarifgebieten Berlin I
   Diese Bewertung fließt in die Bewertung der       und II),
   insgesamt gestellten Anforderungen ein. Aus       X dass es gemeinsam gültige Regelungen für
   dieser Gesamtbewertung ergeben sich Ar-               Gewerbliche und Angestellte zu diesem The-
   beitswerte bzw. Arbeitswertgruppe (Lohngrup-          ma gibt;
   pe) und damit Geld.                               X dass Belastungen/Erschwernisse in einem
X Je nach konkreter Ausgestaltung reagieren              Zulagen-System geregelt werden (und nicht
   Analytik-Systeme mehr oder weniger feinfühlig         mehr im Grundentgelt).
   auf Veränderungen bei der Belastung, d.h.         (In den Tarifgebieten I und II von Berlin und Bran-
   verbesserte Arbeitsbedingungen können sich        denburg wurde von den Tarifparteien keine Rege-
   in Form von Lohnverlust auswirken.                lung zu Belastung vereinbart.)

                  13
ERA UND GUTE ARBEIT

In den ERA-Regelungen finden sich folgende
                                                     X welche Bezugsgrößen es für Leistung gibt;
Grundmuster:                                         X ob die Leistung gemessen oder beurteilt wird;
X Vorrangig ist der Abbau von Belastungen/           X wie viel Geld für wie viel Leistung zu zahlen
   Erschwernissen zu betreiben.                          ist;
X Die Belastungsarten sind entweder von den          X ...
   Tarifvertragsparteien im ERA bereits festgelegt
   oder sie müssen auf betrieblicher Ebene von       Bei den heute gültigen Tarifbestimmungen haben
   den Betriebsparteien definiert werden.            wir es mit der grundsätzlichen Problemstellung zu
X Auf der betrieblichen Ebene ist zu klären, wie     tun, dass es

   die im Betrieb bestehenden Belastungen/ Er-       X für die gewerblichen ArbeitnehmerInnen Leis-
   schwernisse zu bewerten sind.                         tungslohn (Akkord, Prämie, Pensum-Lohn)
X Ist ein Belastungsabbau nicht möglich, so hat          und Zeitlohn gibt;

   ein Ausgleich in Geld zu erfolgen (je nach Ta-    X für die Angestellten nur Gehalt gibt (abgese-
   rifvertrag ist auch ein Ausgleich in Zeit mög-        hen von der Möglichkeit von Provisions-Re-
   lich).                                                gelungen).
X Die Höhe dieses materiellen Ausgleichs ist         Dabei sind formal betrachtet in Zeitlohn und Gehalt

   entweder im Tarifvertrag definiert oder muss      Leistungsvorgaben unzulässig, weswegen es auch

   von den Betriebsparteien definiert werden.        in beiden Fällen kein Mitbestimmungsrecht über
                                                     die abverlangte Leistung gibt.
                                                     Die praktische Konsequenz hieraus ist, dass die
                                                     Leistungsbedingungen gerade in Zeitlohn und Ge-
Das Thema Leistung
                                                     halt in den zurückliegenden Jahren nahezu flä-
                                                     chendeckend deutlich verschärft worden sind.
Beim Thema Leistung geht es unter anderem um
                                                     Während im gewerblichen Bereich ein Wechsel
die Fragestellungen,
                                                     des Entlohnungsgrundsatzes über das Mitbestim-
X ob Leistungsvorgaben überhaupt gemacht
                                                     mungsrecht nach § 87 (1) Ziff. 10 BetrVG betrie-
   werden dürfen;
                                                     ben werden kann, fehlt derzeit für Angestellte ein-
X wie hoch die abgeforderte Leistung ist;            fach ein alternativer Entlohnungsgrundsatz.
X ob es Mitbestimmungs- und Reklamations-
   rechte gibt;

                                                                                      14
ERA UND GUTE ARBEIT

Mit ERA werden gemeinsame leistungspolitische       Je nach Tarifgebiet sind in den bislang abge-
Regelungen für Gewerbliche und Angestellte ge-      schlossenen ERA-Tarifverträgen (Stand: Mitte Juni
schaffen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu       2005) die drei skizzierten Varianten
beachten:                                           X entweder den Entgeltgrundsätzen Leistungs-
X Die bisherigen Varianten Akkord und Prämie            entgelt oder Zeitentgelt zugeordnet
   mit ihren Mitbestimmungs- und Reklamations-      X oder unter dem Dach Leistungsentgelt
   rechten stehen als Regelungsmöglichkeiten        zusammengefasst. Und es kommt auf den jeweili-
   vom Grundsatz her auch weiterhin zur Verfü-      gen Tarifvertrag an, ob Kombinationen der drei
   gung – zum Teil unter gleicher Bezeichnung,      o.g. Varianten zulässig sind.
   zum Teil unter dem Titel "Kennzahlen"-
   Systeme.                                         Bei der ERA-Einführung wird es für die Interes-
X Auch die bisherigen Systeme mit Leistungsbe-      senvertretung vorrangig darauf ankommen,
   urteilung und Leistungszulagen (Zeitlohn und     X einen wirksamen Schutz gegen leistungsmä-
   Gehalt) gibt es mit mehr oder minder großen          ßige Überforderung der Beschäftigten zu ge-
   Veränderungen weiterhin.                             währleisten;
X Zwischen den beiden o.g. Möglichkeiten ange-      X Mitbestimmungs- und Reklamationsrechte in
   siedelt ist das tariflich neu geregelte System       bezug auf Leistung/Leistungsbedingungen si-
   von Zielvereinbarungen. Dieses eröffnet unter        cherzustellen bzw. auszuweiten;
   Umständen die Möglichkeit, in bisherigen Zeit-
                                                    X den Arbeits- und Gesundheitsschutz gegen-
   lohn- und Gehalts-Bereichen Fortschritte in
                                                        über dem Geldanreiz zu betonen sowie
   Sachen Mitbestimmung über die abverlangte
                                                    X Verschlechterungen in der Relation Leistungs-
   Leistung sowie in Sachen Reklamierbarkeit
                                                        Entgelt zu verhindern.
   der Leistungsbedingungen zu erreichen.
   Von der Regelungssystematik her neu ist der
   Tatbestand, dass die Rahmenregelung zwi-
   schen Arbeitgeber und Betriebsrat abge-
   schlossen wird, die konkrete Zielvereinbarung
   aber von den Beschäftigten bzw. von Beschäf-
   tigten-Gruppen vorgenommen wird.

                 15
ERA UND GUTE ARBEIT

Das Thema Qualifizierung

Das Thema Qualifizierung ist in keinem Entgelt-      Diese Bestimmung des § 97 (2) BetrVG stellt dem
rahmen-Tarifvertrag geregelt worden. In Baden-       Betriebsrat ein wirksames Instrument zur Verfü-
Württemberg gibt es eine Tarifregelung zu diesem     gung, um Belastungen zu reduzieren, die aus un-
Themenkomplex, die jedoch in einem separaten         zureichender Qualifizierung bzw. Qualifizierungs-
Tarifvertrag (bereits vor dem ERA-Abschluss) ver-    druck resultieren.
einbart wurde.

Das novellierte Betriebsverfassungsgesetz bein-
haltet jedoch in § 97 (2) einen deutlichen Rechts-
fortschritt. Die bis dahin gültige Rechtslage gab
dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über die
Ausgestaltung betrieblicher Berufsbildungsmaß-
nahmen (§ 98). Nunmehr gibt es auch ein Mitbe-
stimmungsrecht darüber, ob der Arbeitgeber be-
triebliche Berufsbildungsmaßnahmen durchführen
muss.

 Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder
 durchgeführt, die dazu führen, dass sich die
 Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert
 und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkei-
 ten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr
 ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Ein-
 führung von Maßnahmen der betrieblichen
 Berufsbildung mitzubestimmen. (...)

                                                                                     16
ERA UND GUTE ARBEIT

Teil 3         Entgeltaufbau: Ansatzpunkte für Entgeltsicherung
               - Ergänzung zum Schaubild „Entgeltaufbau neu“ -

Ein wesentliches Ziel bei der betrieblichen ERA-      X Dem Grundentgelt kommt in zweifacher Hin-
Umsetzung besteht darin, die bisherige Entgelthö-        sicht    eine    besondere    Bedeutung     zu.
he der Beschäftigten auf eine Art und Weise abzu-        Einerseits macht das Grundentgelt den größ-
sichern, dass die tarifvertraglich vorgesehenen          ten Entgeltanteil aus.
Instrumente für eine Verdienstabsicherung der            Andererseits werden andere Entgeltbestand-
Überschreiter (dies ist der tariftechnische Begriff      teile im Regelfall als Prozentwert auf das
für diejenigen Beschäftigten, deren Entgeltan-           Grundentgelt bezogen, d.h. ein höheres oder
spruch nach den bisherigen Lohn- und Gehalts-            geringeres Grundentgelt wirkt sich auf andere
Tarifverträgen höher ist als der Entgeltanspruch         Entgeltbestandteile ebenfalls aus.
gemäß ERA) gar nicht erst benutzt werden müs-         X In den meisten ERA-Tarifverträgen besteht die
sen.
                                                         Möglichkeit, innerhalb des Grundentgelts Zu-
Damit verbinden sich insbesondere folgende Über-
                                                         satzstufen zu definieren, über die auch ein Teil
legungen:
                                                         der Entgeltdifferenz zur nächsthöheren Ent-
X Solche Verdienstabsicherungen werden in der            geltgruppe überwunden werden kann.
    Regel durch Tariferhöhungen später aufge-         X Die Bestimmungen zur betrieblichen ERA-
    zehrt.
                                                         Einführung sind von Tarifgebiet zu Tarifgebiet
X Diese Verdienstabsicherungen sichern zwar              unterschiedlich, weisen aber eine besonders
    die individuelle Entgelthöhe, aber nicht das         wichtige Gemeinsamkeit auf: Für die (zeitlich
    Entlohnungsniveau im Betrieb. Später einge-          begrenzte) Phase der betrieblichen ERA-
    stellte KollegInnen haben nichts davon.              Einführung sind Mitbestimmungs- und Rekla-
X Wenn die Summe aus Grundentgelt (Entgelt-              mationsrechte definiert, die anschließend nicht
    gruppe plus ggf. Zusatzstufe) und Leistungs-         mehr bestehen (anders in Nordrhein-West-
    anteil ausreichend hoch ist, kann auch die           falen, wo ein besonderes Verfahren vereinbart
    Überlegung hinfällig werden, Belastungszula-         werden kann, das anschließend für mehrere
    gen zur Absicherung der bisherigen Ver-              Jahre gültig ist).
    diensthöhe zu verwenden.                             D.h., der Betriebsrat muss diese besonderen
                                                         Rechte unbedingt nutzen, wenn es um Fragen
Für die einzelnen Elemente der Entgeltsäule sollen       des Grundentgelts geht!
in diesem Zusammenhang zumindest folgende
Hinweise gegeben werden:

                  17
ERA UND GUTE ARBEIT

                                                      verhalten: Mal werden sie von den Tarifpar-
X In der Mehrzahl der ERA-Tarifverträge sind
                                                      teien definiert, mal wird diese Definition den
   Mindestbeträge für die Zusatzverdienste defi-
                                                      Betriebsparteien überlassen. Unterschiede gibt
   niert, die im Betriebsdurchschnitt über Leis-
                                                      es auch dahingehend, ob ein Ausgleich der
   tungsbeurteilung im Zeitentgelt oder über Ziel-
                                                      Belastungen/Erschwernisse statt in Geld auch
   vereinbarungen erzielt werden müssen.
                                                      in der Zeit möglich ist. Alle Tarifnormen haben
   Prämienlohn-Systeme       (bzw.   vergleichbare
                                                      jedoch wieder eine wichtige Gemeinsamkeit:
   Kennzahlen-Systeme) bzw. Akkord-Systeme
                                                      Sie fordern Belastungs-Abbau vorrangig vor
   (bzw. vergleichbare Kennzahlen-Systeme) er-
                                                      Kompensation.
   möglichen in der Regel deutlich höhere Zuver-
   dienste. Dies bedeutet, dass diese Leistungs-
   entgelt-Systeme nicht allein wegen der Mitbe-
   stimmung über die abverlangte Leistung inte-
   ressant sind, sondern auch wegen der Ent-
   gelthöhe.
   Der ERA Baden-Württemberg kennt diese
   Unterscheidung zwischen Zeitentgelt und Leis-
   tungsentgelt nicht, sondern definiert für alle
   Beschäftigten ein einheitliches Leistungsent-
   gelt, unter dessen Dach Kennzahlen-Systeme,
   Zielvereinbarungen    sowie   Leistungsbeurtei-
   lungs-Systeme angesiedelt sind (ggf. auch in
   Kombination). Dieses einheitliche Leistungs-
   entgelt hat ein Volumen von im Durchschnitt
   15%.
X Die Welt der ERA-Regelungen zu Belastungen
   und Erschwernissen ist von relativ großer Viel-
   falt geprägt: So ist es einerseits möglich, dass
   die Tarifparteien Definitionen zu diesen Begrif-
   fen vorgenommen haben. Andererseits kann
   es aber auch sein, dass die Tarifparteien diese
   Definition den Betriebsparteien überlassen.
   Genauso kann es sich bei den Geldbeträgen

                                                                                   18
ERA UND GUTE ARBEIT

Teil 4            Vorgehensweise bei der betrieblichen ERA-Einführung
                  und Anknüpfungspunkte für das Thema Belastung

Bei der betrieblichen ERA-Einführung geht es dar-      in ERA abgesichert werden müssen. Die Not-
um, zahlreiche Regelungsnotwendigkeiten, Inte-         wendigkeit, solche Regelungen zu schaffen,
ressenlagen, Zielsetzungen, Bedingungen etc. zu        wird um so geringer sein, je größer die Ent-
berücksichtigen, die in ihrem Zusammenwirken           geltanteile ausfallen, die beim Grundentgelt
eine ausgesprochen komplexe Handlungssituation         sowie über Leistung durchgesetzt werden
darstellen.                                            können.
Vor diesem Hintergrund kann bestenfalls ein ver-    X Zum Thema Qualifizierung gibt es unter-
gleichsweise "grobes" Raster für die Abfolge der       schiedliche Zugänge:
einzelnen Handlungsschritte bis zum Abschluss             Einerseits kann für Beschäftigte eine Be-
der betrieblichen ERA-Einführung vorgelegt wer-           lastung daher rühren, dass Qualifizie-
den. Die neun "großen" Handlungsschritte müssen           rungsanforderungen zusätzlich zum regu-
jeweils in mehrere "kleinere" Handlungsschritte           lären Arbeitspensum bewältigt werden
zerlegt werden.                                           müssen. Eine angemessene Qualifizie-
Das hier abgebildete Ablaufschema markiert die            rungsregelung kann hier für Abhilfe sor-
wesentlichen Anknüpfungspunkte für das Thema              gen.
Belastung. Dabei verdienen folgende Punkte eine           Andererseits kann es darum gehen, mittels
besondere Hervorhebung:                                   Qualifizierung die Ausübung anspruchs-
X Bereits in der Frühphase der Überlegungen in            vollerer Arbeiten zu ermöglichen und da-
    der Interessenvertretung wird eine Auseinan-          mit Grundentgeltansprüche abzusichern
    dersetzung darüber geführt werden müssen,             oder zu erhöhen. Dies mindert den Druck,
    wie intensiv und mit welchen Zielsetzungen            über Belastung "Geld zu machen".
    das Thema Belastung angegangen werden           X Eine wichtige Entscheidung wird diejenige
    soll.                                              über die Entgeltgrundsätze bzw. –methoden
X Dabei wird unter anderem auch entschieden            sein. Dabei sind für die Interessenvertretung
    werden müssen, in wieweit der Angestellten-        folgende Überlegungen besonders wichtig:
    bereich zu einem Arbeitsschwerpunkt werden            Einerseits geht es um Leistungsmaße, Mit-
    soll und in wieweit der ERA-Einführungs-              bestimmungs-      und    Reklamationsrechte
    prozess auch dazu genutzt werden soll, die            etc. (siehe Teil 2 dieser Arbeitshilfe).
    Auseinandersetzung um psychische Belastun-            Andererseits muss auch berücksichtigt
    gen voranzutreiben.                                   werden, welche Auswirkungen ggf. ein
X Je nach bisheriger Tarifregelung und je nach            Wechsel des Entlohnungsgrundsatzes auf
    den betrieblichen Gegebenheiten wird bislang          die betrieblichen Kosten bei der ERA-
    ein größerer oder ein geringerer Anteil des           Einführung hat. Unter Umständen kann es
    Einkommens von Belastungen abhängig sein.             daher sinnvoll sein, zunächst den ERA-
    Unter Umständen wird über Belastungen ein             Einführungsprozess formal abzuschließen
    Teil der heutigen Einkommen beim Übergang             und danach separat einen Wechsel des
                                                          Entgeltgrundsatzes zu betreiben.

                   19
ERA UND GUTE ARBEIT

                 Entgeltaufbau neu (vereinfachte Darstellung)
                                    - Ansatzpunkte für Entgelt-Sicherung -

         Die ERA-Tarifregelungen über den
         Umgang mit Belastungen bzw.
         Erschwernissen reichen von einer
         weitgehenden tariflichen Festlegung                 Belastungs-
         bis hin zu weitgehenden betrieblichen                Zulagen
         Ausgestaltungs-Spielräumen.

         In den Tarifgebieten, in denen                Leistungsbezogener
         Leistungsentgelt und Zeitentgelt
         zu unterscheiden sind, sind in
                                                            Anteil:
         Akkord, Prämie oder Kennzahlen-               •   Zeitentgelt
         Systemen i. d. R. höhere Zuver-               •     Leistungsentgelt
         dienste erzielbar als in den anderen
         möglichen Varianten.
         In Baden-Württemberg gibt es bei
         ERA einheitliches Leistungsentgelt
         mit tariflich geregelter Zuverdienst-          Stufung:
         Chance von 15 % im Durchschnitt.
                                                       •   Zeitstufen
                                                       •     Anforderungsbezug

         Durch die Definition der Anforde-
         rungen, die mit der Arbeit einhergehen,
         wird ein wesentlicher Teil des indivi-             Grundentgelt:
         duellen Entgelt-Anspruchs bestimmt.
         Weitere Entgelt-Bestandteile werden
         i. d. R. prozentual aufgeschlagen.                Anforderungsbezug

                             Beachte die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Tarifgebiete
                             sowie die tarifvertraglichen Regelungsdetails!

                                                                                          20
ERA UND GUTE ARBEIT

                                       Betriebliche ERA-Umsetzung
                   - Vorschlag für eine Schrittfolge beim betrieblichen Vorgehen
                            und Anknüpfungspunkte für das Thema Belastung -

                                         1.   Gesamtschau: Dimensionen des ERA-Prozesses
                                              und „technische“ Seite (Regelungsfelder)

                                         2.   Entwicklung von Arbeitshypothesen zu folgenden
                                              Fragestellungen:
                                         a) Wo vermuten wir die Gefahr einer Verschlechterung
                                              der Entlohnungs- oder Leistungs-Bedingungen?
                                         b) Wo sehen wir die Chance einer Verbesserung der
                                                                                                        *In dieser Phase geht es um
                                              Entlohnungs- oder Leistungsbedingungen?*                  eine erste Weichenstellung für
                                                                                                        die Schwerpunktsetzung der
                                         c)   Wo kann oder soll ERA für Auseinandersetzungen um          Interessenvertretung bei der
                                              z. B. Qualifizierung oder Belastung genutzt werden?       betrieblichen ERA-Einführung

                                         d) Wie laufen die Diskussionen in der Belegschaft?
                                         e) Wo stehen wir als Interessenvertretung besser da
                                              und wo schlechter?
                                         f)   ...

Hier liegen inhaltliche Ansatzpunkte
für Regelungen                           3.    Entwicklung einer Gesamtsicht der betrieblichen                              Prüfung/Beratung/Entscheidung

                                               Handlungssituation, inhaltliche Prioritätensetzung
                                               und Formulierung der wichtigsten Zielsetzungen
                                                                                                                                       Erneute

Hieraus möglicherweise erwach-
sene Handlungsfelder:
• Belastung
• Arbeitsorganisation                    4. Vorbereitung der Regelungen zu Grundentgelt
• Qualifizierung                              und Belastung                                                    Je nach Problemlage/
• Verhältnis zwischen tariflich
                                                                                                               Problemsicht, müssen
   geregeltem Entgelt und ÜT
                                                                                                               diese Komplexe in der
                                                                                                               Wechselbeziehung zu
                                                                                                               einander gesehen und
                                                                                                               bearbeitet werden.
                                                                                                                                   Frage des indiv. Entgelts

Hieraus möglicherweise erwach-
sene Handlungsfelder:
                                                                                                                                        Kosten-Frage/

• Belastung
• Leistungs-Bezugsgrößen                 5.    Vorbereitung der Regelungen zu Leistung
• Datenermittlung
• Verhältnis zwischen tariflich
   geregeltem Entgelt und ÜT

             21
ERA UND GUTE ARBEIT

                                                                                                                     Frage des indiv. Entgelts
         Hieraus möglicherweise erwach-

                                                                                                                          Kosten-Frage/
         sene Handlungsfelder:                    6. Vorbereitung der Regelungen zur individuellen
         • Arbeitsorganisation
         • Qualifizierung                             Entgeltanpassung*

                                                                                                      Achtung: Die Fragen des
                                                  7. Stichtagsbezogene Ermittlung der betrieblichen   individuellen Entgelts und
                                                      ERA-Einführungskosten                           der ERA-Einführungskosten
                                                                                                      werden vielfach schon früher
                                                                                                      auf BR- und Unternehmerseite
                                                                                                      in den Überlegungen und Aus-
                                                                                                      einandersetzungen eine Rolle
                                                                                                      spielen.

                                                  8. Stichtagsbezogene betriebliche ERA-Einführung

                                                  9. Individuelle Anpassungsprozesse und Kosten-
                                                      Kompensation für 5 Jahre

*Möglicher Widerspruch/mögliches Problem:
„Belastung“ wird gebraucht, um Entgeltansprüche abzusichern.

                                                                                                      22
Materialien zum Projekt Gute Arbeit
                          www.igmetall.de/gutearbeit
                                                      Gute Arbeit im Netz der IG Metall:
                                                         Arbeitszeit-TÜV
                                                         Gute Beispiele aus den Betrieben
                                                         Arbeitsmappen
                                                         Handlungshilfen
                                                         Dokumentationen
                                                         Präsentationen
                                                         Termine und Bildungsangebote
                                                         und noch vieles mehr...

                       „Gute Arbeit –                     „Gute Arbeit im KFZ-     „Schwarzbuch                      „Arbeit im
                        Menschenge-                        Handwerk: wissen         Krank durch                       Büro gesund ge-
                        rechte Arbeits-                    wo es lang geht“         Arbeit, Arbeitsbe-                stalten“ | Tipp 23 |
                        gestaltung als                     (Arbeitsschutz           dingungen – Ge-                   September 2004 |
                        gewerkschaftliche                  im KFZ-Handwerk)         sundheitsrisiken                  kostenlos
                        Zukunftsaufgabe“                   Arbeitshilfe 18         – Gegenwehr“ |
                        Dokumentation                      Februar 2004 | 3 €       Broschüre
         der IG Metall-Konferenz im                                                 Januar 2005 |
         Dezember 2002 | 8,18 €                                                     kostenlos

                                                          „Schafft alter(n)s-
                                                           gerechte Arbeit“
                        „Gute Arbeit ...                   Tipp 22 | Oktober       „Der Arbeitszeit-                  „Das betriebliche
                        – Menschenge-                      2003 | kostenlos         TÜV – Wie gesund-                  Eingliederungs-
                         rechte Arbeits-                                            heitsverträglich                   management
                         gestaltung als                                             sind unsere                       – Neue Wege der
                         gewerkschaftliche                                          Arbeitszeiten?“                    Gesundheits- und
                         Zukunftsaufgabe“                                           Arbeitsmappe                       Beschäftigungs-
                         Informations-                                              Januar 2005                        sicherung älterer
         grundlage | Jürgen Peters/Horst                                            kostenlos            ArbeitnehmerInnen | Dokumenta-
         Schmitthenner | VSA-Verlag 2003                                                                 tion Workshop Schwerbehinder-
         | 278 Seiten | 16,80 € | ISBN 3-                   „Freiwillig die                              tenvertretung | Juni 2004 | 10 €
         89965-025-5 | Zu bestellen über:                    Gesundheit ris-
         www.vsa-verlvag.de                                  kieren? Indirekte     „Gute Arbeit im
                                                             Mitarbeitersteu-       Büro – Neue
                                                             erung und neue         Bürokonzepte                     „Dauer-Sprinter
                                                             Fragen zu Gefähr-      gemeinsam ge-                     gibt es nicht“
                        „Schlechte Zeiten                    dungsbeurteilung       sund gestalten“ |                 Tipp 24
                         für gute Arbeit?“   und Prävention im Betrieb“             Arbeitshilfe 20 |                 Dezember 2004
                         Tipp 21             Dokumentation des Workshop             September 2004                    kostenlos
                         März 2004           im Juli 2004 | kostenlos               3€
                         kostenlos

         Download unter
         www.igmetall.de/gesundheit/material und www.igmetall.de/gutearbeit

ga_hh_psych_bel_05_2005_titel.indd 4                                                                                               21.07.2005 15:47:59
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