Die Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 - Carsten Nickel, Steuerberater, Dipl.-Ökonom
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Die Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 Carsten Nickel, Mark Hieronymus Steuerberater, Steuerfachangestellter Dipl.-Ökonom Helmut Scheld, Meike Wallow Steuerberater Dipl.-Betriebswirtin 1 www.grebing-partner.de
Rechtslage bis 31.12.2008 Zinserträge, Dividenden, etc. werden durch § 20 EStG erfasst. Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von € 51,00 Ehegatten € 102,00), ggf. höherer Abzug von Werbungskosten (Depot- und Verwaltungsgebühren, etc.) möglich. Sparer-Freibetrag € 750,00 (Ehegatten € 1.500,00). Kapitalertragsteuer (20% bzw. 25%) /Zinsabschlagsteuer (30%). 2 www.grebing-partner.de
Rechtslage bis 31.12.2008 Veräußerungsgewinne/-verluste aus Wertpapieren (Aktien) werden durch § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfasst. Die Spekulationsfrist beträgt ein Jahr. Veräußerungsgewinne die danach entstehen, bleiben steuerfrei. Gewinne (innerhalb von einem Jahr) bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als € 512,00 beträgt. 3 www.grebing-partner.de
Rechtslage bis 31.12.2008 Ausgleich von Spekulationsverlusten nur bis zur Höhe des Gewinns im gleichen Kalenderjahr; Verluste werden nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet, sondern mindern Gewinne aus dem unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr oder in folgenden Kalenderjahren. Positive Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. aus Spekulationsgewinnen unterliegen jeweils dem persönlichen Steuersatz. 4 www.grebing-partner.de
Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 Allgemeines Ab 1. Januar 2009 werden für Kapitalerträge im Privatbereich 25 % Steuer direkt an der Quelle (Banken, Sparkassen, gewinnausschüttende GmbH, AG oder dem Fonds) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuer ist eine Kapitalertragsteuer (sog. Abgeltungssteuer). 5 www.grebing-partner.de
Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 Allgemeines Die Einkommensteuer ist mit der Abgeltungssteuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen abgegolten. Zu den 25% Abgeltungssteuer kommen Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Die Gesamtsteuerbelastung liegt dann bei ca. 28%. 6 www.grebing-partner.de
Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 Beispiel (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer): Der Steuerpflichtige (ledig) erwirtschaftet Zinseinnahmen aus einem Festgeld (€ 50.000,00, Zinssatz p. a. 4%) in Höhe von € 2.000,00 €. Nach Abzug des Sparer- Pauschbetrages (801,00 €) verbleiben € 1.199,00. Nach Abgeltungssteuer 25% (299,75 €) beträgt der Nettoertrag € 1.700,25 € (2.000,00 € - 299,75). 7 www.grebing-partner.de
Rechtslage bis 31.12.2008 Beispiel wie vorher: Persönlicher Steuersatz 35%, keine Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 51,00 €, Sparer-Freibetrag 750,00 € Zinseinnahmen 2.000,00 € - Werbungskostenpauschbetrag 51,00 € - Sparer-Freibetrag 750,00 € Einkünfte aus Kapitalvermögen 1.199,00 € Steuersatz 35 % 419,65 € Nettoertrag (2.000,00 € - 419,65 €) 1.580,35 € 8 www.grebing-partner.de
Pauschalierter Werbungskostenabzug Keine Abzugsmöglichkeit mehr von tatsächlichen Werbungskosten (Fremdkapitalzinsen, Depot- und Beratungsgebühren oder Fahrtkosten zu einer Hauptversammlung) Ersetzt wird der Sparer-Freibetrag durch den sog. Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801,00 (Ehegatten € 1.602,00). 9 www.grebing-partner.de
Pauschalierter Werbungskostenabzug Keine Einbehaltung der Abgeltungssteuer bei Vorlage eines Freistellungsauftrags bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung 10 www.grebing-partner.de
Veranlagungswahlrechte Ist der persönliche Steuersatz niedriger als die Abgeltungssteuer, so kann beim Finanzamt eine Veranlagung beantragt werden. Die Kapitaleinkünfte werden dann mit dem individuellen Einkommensteuertarif besteuert. 11 www.grebing-partner.de
Veranlagungswahlrechte Der Antrag kann jährlich, aber nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gestellt werden. Dies gilt auch für Ehegatten. Diese benötigen zusätzlich eine Bescheinigung vom jeweiligen Geldinstitut. Günstigerprüfung durch das Finanzamt von Amts wegen. 12 www.grebing-partner.de
Veranlagungswahlrechte Sollte die individuelle Steuer höher sein, gilt der Antrag auf Veranlagung als nicht gestellt. Hinweis: Weiterhin sollten Belege gesammelt und gesichtet werden. Ohne dies ist eine Günstigerprüfung nicht möglich. 13 www.grebing-partner.de
Veranlagungswahlrechte Wichtig: Auch bei einer Veranlagung wird nur der Sparer- Pauschbetrag gewährt. Werbungskosten sind nicht zu berücksichtigen. 14 www.grebing-partner.de
Veranlagungspflichten (§ 32d Abs. 3 EStG n. F.) Kapitalerträge, die nicht von der Abgeltungssteuer erfasst wurden, müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese werden dann ebenfalls mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% versteuert. Ausländische Zinseinnahmen, die nicht über ein inländisches Bankinstitut gezahlt werden. 15 www.grebing-partner.de
Veranlagungspflichten (§ 32d Abs. 3 EStG n. F.) Erträge aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen (Ehegatten und andere Familienangehörige) unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern sind mit dem persönlichen Einkommensteuertarif zu besteuern und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Werbungskosten können in voller Höhe angesetzt werden. 16 www.grebing-partner.de
II. Kein Halbeinkünfteverfahren mehr für GmbH-Gesellschafter und Aktionäre Nach der derzeitigen aktuellen Rechtslage sind nur die Hälfte der erhaltenen Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). 17 www.grebing-partner.de
II. Kein Halbeinkünfteverfahren mehr für GmbH-Gesellschafter und Aktionäre Ab 2009 gilt dieses Halbeinkünfteverfahren nicht mehr. Gewinnausschüttungen und Dividenden an die Gesellschafter bzw. Aktionäre , die ihre Anteile im Privatvermögen halten, unterliegen der Abgeltungssteuer von 25%. Werbungskosten gelten als mit dem Sparer- Pauschbetrag abgegolten. Bis Ende 2008 können die Werbungskosten (Finanzierungskosten) noch bis zur Hälfte geltend gemacht werden. 18 www.grebing-partner.de
III. Abschaffung der Spekulationsfrist ab 2009 Werden Wertpapiere, nicht wesentliche Beteiligungen an Aktiengesellschaften oder GmbH- Anteile verkauft, so ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, wenn zwischen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt mehr als 12 Monate verstrichen sind (Regelung bis 31.12.2008) Transaktionskosten (Veräußerungskosten), die unmittelbar mit der Anschaffung oder Verkauf zusammenhängen, können als Werbungskosten angesetzt werden. 19 www.grebing-partner.de
III. Abschaffung der Spekulationsfrist ab 2009 Ab 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung solcher privater Veräußerungsgeschäfte ohne Rücksicht darauf, wann die Wertpapiere bzw. Beteiligungen angeschafft werden. (Ausnahme Zertifikate (von Banken ausgegebene Schuldverschreibungen, die z.B. die Teilnahme an der Kursentwicklung anderer Wertpapiere verbriefen). Für diese gilt die Abgeltungssteuer bereits ab 15.03.2007 (Kabinettsbeschluss). 20 www.grebing-partner.de
III. Abschaffung der Spekulationsfrist ab 2009 Hinweis: Der Kauf von Wertpapieren bis 31.12.2008 sowie deren Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten ist, auch ab 2009, weiterhin steuerfrei. Der Kauf der Wertpapiere sollte jedoch entsprechend dokumentiert werden. 21 www.grebing-partner.de
IV. Fazit Die Abgeltungssteuer bringt hauptsächlich Vorteile für die konservativen Privatanleger, die im Wesentlichen in Zinspapiere und Festgelder investieren. Vereinfachung des Besteuerungsverfahren jedoch nur im Standardfall. 22 www.grebing-partner.de
IV. Fazit Nachteile haben Anleger, die in Wertpapiere oder Zertifikate investieren. Nachteilig ist ebenfalls die Abschaffung des Werbungskostenabzugs. Verfassungsrechtlich ist dies bedenklich, da dies zu einer Substanzbesteuerung. 23 www.grebing-partner.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Carsten Nickel Helmut Scheld Steuerberater, Steuerberater Dipl.-Ökonom 24 www.grebing-partner.de
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