Die Bauabzugssteuer Relevant Contracts Tax: Fragen und Probleme beglaubigter Subunternehmer (C2-Besitzer)

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Die Bauabzugssteuer Relevant Contracts Tax: Fragen
    und Probleme beglaubigter Subunternehmer
                  (C2-Besitzer)

Im letzten Artikel über das Baubranchenprojekt des Finanzamts haben wir uns mit
einigen der häufigsten Fehler, die Hauptauftragnehmern unterlaufen, beschäftigt.
Teile des Artikels waren auch für Subunternehmer von Interesse, besonders in Bezug
auf die Anmeldung für andere Steuern.

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den spezifischen Problemen, die für
beglaubigte Subunternehmer wie z.B. diejenigen, die eine gültige C2-Karte besitzen
(inklusive der Hauptauftragnehmer, die selbst Subunternehmer in einigen Verträgen
sind), auftreten.

In der nächsten Ausgabe konzentrieren wir uns auf nicht beglaubigte
Subunternehmer, d.h. diejenigen, die keine C2-Karte besitzen.

RCT 1 Verfahren
Wenn ein Subunternehmer, beglaubigt oder nicht, einen entsprechenden Vertrag mit
einem Hauptauftragnehmer eingeht, muss er zuerst sicherstellen, dass es sich um
einen entsprechenden Vertrag handelt. Falls der Vertrag ein Arbeitsvertrag ist, ist der
Subunternehmer ein Angestellter und sein Einkommen unterliegt der Lohnsteuer
(PAYE) bzw. der einkommensabhängigen Sozialversicherung (PRSI).

Der Hauptauftragnehmer und der Subunternehmer müssen die Kriterien zur
Feststellung, ob ein Subunternehmer selbständig oder angestellt ist, sorgfältig
überprüfen. Falls beide Parteien sicher sind, dass es sich bei dem Vertrag nicht um
einen Arbeitsvertrag handelt, müssen sie gemeinsam das Formular RCT 1 ausfüllen.
Die in Frage kommenden Kriterien sind auf der Rückseite des Formulars zu finden.

Das RCT 1 wird vom Hauptauftragnehmer aufbewahrt und muss dem Finanzamt auf
Verlangen z.B. bei Baustellenkontrollen oder Rechnungsprüfungen zur Kontrolle
vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die in dieser Branche verpflichteten
Arbeiter richtig eingestuft wurden.

Falls ein RCT 1 Formular nicht ausgefüllt wird, sieht die Gesetzgebung Geldstrafen
sowohl für den Hauptauftragnehmer als auch den Subunternehmer vor.

C2-Beantragungen
Eine C2-Karte erlaubt es einem Hauptauftragnehmer, die Berechtigung vom
Finanzamt zu erhalten, den Subunternehmer in brutto zu bezahlen. Die C2-Karte
allein erlaubt es dem Hauptauftragnehmer nicht Bruttozahlungen zu leisten,
dafür wird auch ein RCT 47 Formular benötigt.

Eine C2-Karte ist eine vom Finanzamt an einen Subunternehmer (Einzelperson,
Partnerschaft oder Firma) ausgestellte Genehmigung, die letzterer beantragt und für
welche er sich qualifiziert. Es ist eine personalisierte Karte, die mit einer Kreditkarte
vergleichbar ist. Auf der Karte befinden sich ein Passfoto und die Unterschrift des
Subunternehmers oder des benannten Nutzers, d.h. der von der Partnerschaft/Firma
bevollmächtigten Person.

Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, bevor eine C2-Karte ausgestellt werden
kann, sind gesetzlich festgelegt, und das Finanzamt wird eine C2-Karte ausstellen,
wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Die C2-Karte ist ein wertvolles Dokument. Das
Finanzamt ist dazu verpflichtet sicherzustellen, dass eine C2-Karte nicht an Personen
ausgestellt wird, die diese missbrauchen bzw. unsachgemäß verwenden könnten.

Subunternehmer beantragen eine C2-Karte mit dem Formular RCT 5.

Grundlegende Richtlinien für C2-Antragsteller

   ‰   Stellen Sie den Antrag frühzeitig und geben Sie so viele Informationen wie
       möglich an. Es werden einige Überprüfungen durchgeführt um festzustellen,
       ob ein Antragsteller Anrecht auf eine C2-Karte hat, und dies kann
       zeitaufwendig sein. Des Weiteren beinhaltet die C2-Karte ein digital
       eingraviertes Abbild des Fotos und der Unterschrift, deren Anfertigung Zeit
       benötigt.

   ‰   Antragsteller sollten bereits für die Einkommens- und Körperschaftssteuer
       registriert sein, bevor sie eine C2-Karte beantragen. Der Antragsteller sollte
       auch für die Mehrwertsteuer bzw. als Arbeitgeber registriert sein, falls
       angebracht. Es wird davon ausgegangen, dass die meisten C2-Antragsteller
       einen Umsatz haben, der im Rahmen der Mehrwertsteuer, d.h. über € 27.500,
       liegt.

   ‰   Der Antragsteller muss ein Subunternehmer gemäß einem entsprechenden
       Vertrag sein, bzw. im Begriff sein, einer zu werden. Eine Kopie des laufenden,
       entsprechenden Vertrags sollte mit eingesendet werden. Falls kein schriftlicher
       Vertrag besteht, muss der Hauptauftragnehmer einen Brief mit den
       Vertragsbedingungen bereitstellen. Solch ein Brief sollte auf Papier mit
       Briefkopf geschrieben sein und die Steuernummer des Hauptauftragnehmers
       beinhalten. Fälle, in denen weder ein schriftlicher Vertrag noch ein Brief
       vorgelegt werden kann, werden gesondert behandelt. Die Verantwortung
       liegt beim Antragsteller, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass er im
       Begriff ist, ein Subunternehmer gemäß einem entsprechenden Vertrag zu
       werden. Das Ausmaß an Überprüfungen ist von Fall zu Fall
       unterschiedlich.

   ‰   Der Antragsteller muss seine Handelstätigkeiten von einem festgesetzten
       Geschäftsort aus betreiben. Dieser Ort muss entsrechende Ausstattung,
Material und anderes Zubehör aufweisen. Legen Sie so viel Beweise wie
       möglich vor, dass Sie in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.

   ‰   Der Antragsteller muss ordnungsgemäß und ausreichend Aufzeichnungen
       führen. Falls es in der Vergangenheit in dieser Beziehung Probleme gegeben
       hat, muss er diese hervorheben und beschreiben, wie damit umgegangen
       wurde.

   ‰   Der Antragsteller muss während des “Qualifikationszeitraums”, d.h. der
       letzten drei Steuerjahre und der Zeit vom 1. Januar bis zum Zeitpunkt der
       Antragstellung, eine zufriedenstellende Steuerbilanz gehabt haben. Falls es
       sich beim Antragsteller um eine Partnerschaft handelt, wird die Steuerbilanz
       der Partnerschaft und jedes einzelnen Partners überprüft; bei einem
       Unternehmen beinhaltet dies die Überprüfung jedes
       Geschäftsführers/Teilhabers der Firma. Der Antragsteller, sowie alle
       involvierten Personen müssen all Ihren Verpflichtungen während des
       Qualifikationszeitraums nachgekommen sein und dürfen nicht nur zum
       Zeitpunkt der Antragstellung alle Steuervorgaben befolgt haben. Der
       Antragsteller muss zumindest sicherstellen, dass alle gegenwärtigen
       Verpflichtungen erfüllt werden, und Erklärungen vorbringen, falls es während
       des Qualifikationszeitraums Probleme gegeben hat. Bevollmächtigte oder
       Kunden, die beim Online-Service des Finanzamts (ROS) angemeldet sind,
       können Ihren gegenwärtigen Antragsstatus im Internet checken.

   ‰   Falls der Antragsteller die “benanntes Bankkonto”-Regelung wählt, muss er
       einen Beleg für das benannte Bankkonto in Form von originalen, aktuellen
       Bankauszügen beilegen.

   ‰ Fotokarte und Unterschrift
Eine Fotokarte muss zusammen mit dem Formular RCT 5 ausgefüllt und eingesendet
werden. Der Fotokarte (PC5) muss ein Foto beigefügt sein und sie muss an den dafür
vorgesehen Stellen vom Subunternehmer/benannten Nutzer unterschrieben sein.
Antragsteller versäumen es oft, das Formular zu unterschreiben oder ein Foto, das den
Anforderungen des Finanzamts entspricht, beizufügen. Das Finanzamt ist sehr darum
bemüht, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten, doch kommt es vor, dass
nochmals Kontakt mit dem Bevollmächtigten bzw. Steuerzahler aufgenommen
werden muss.

   ‰    Benannte Nutzer
Unternehmen und Partnerschaften können Einzelpersonen benennen, die Verträge in
deren Namen abschließen können. Im Falle eines Unternehmens, muss die benannte
Person ein Geschäftsführer oder Teilhaber der Firma sein und im Fall einer
Partnerschaft ein Partner in dieser Partnerschaft. Falls es nach Meinung des
Finanzamts dem Antragsteller nicht möglich ist, die C2-Karte jedem
Hauptauftragnehmer persönlich vorzuzeigen, kann der Antragsteller einen
vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter benennen. Die C2-Karte wird dann mit dem Foto
und der Unterschrift der benannten Person ausgestellt, doch wird die C2-Nummer für
das jeweilige Unternehmen verwendet.
‰   Persönliche Abholung
Antragsteller müssen die C2-Karte persönlich abholen und bei Erhalt eine Quittung
unterschreiben.

   ‰   Nicht-ansässige Subunternehmer
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine C2-Karte gelten sowohl für ansässige als
auch für nicht-ansässige Subunternehmer. Antragsteller, die während des
Qualifikationszeitraums für eine gewisse Zeit außerhalb von Irland wohnhaft waren,
müssen allen vergleichbaren Verpflichtungen nachgekommen sein, die auf den
Gesetzen des Landes, in dem sie gelebt haben, beruhen. Nicht-ansässige
Subunternehmer senden Ihren Antrag bitte an die Finanzbeamten in der,
RCT/VAT Section,
City Centre District,
9/10 Upper O’Connell Street,
Dublin 1.
Tel.: 01-865 5000

Ein zusätzlicher Fragebogen muss von allen nicht-ansässigen C2-Antragstellern
ausgefüllt werden. Dieser ist bei oben genannter Adresse und unter
www.revenue.ie/revguide/const_non_res.htm erhältlich.

   ‰ Regelungen im Falle eines Einspruchs
Wenn das Finanzamt die Ausstellung einer C2-Karte verweigert, wird der
Antragsteller schriftlich benachrichtigt. Der Subunternehmer kann gegen diese
Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung Einspruch erheben.

Im Verlauf der Rechnungsprüfungen, Baustellenkontrollen und Sicherheitschecks
prüft das Finanzamt die Anwendung der RCT in Hinsicht auf C2-Besitzer um
sicherzustellen, dass Hauptauftragnehmer korrekt vorgehen und dass Subunternehmer
ihre C2-Karte nicht missbrauchen bzw. unsachgemäß verwenden.

Die Gesetzgebung sieht eine Geldstrafe von €1.265 oder eine Haftstrafe von 6
Monaten oder beides vor, für den Fall, dass

o bei einer C2-Antragstellung falsche Angaben gemacht oder gefälschte Unterlagen
  oder Materialien vorgelegt wurden
o eine Person mittels falscher Angaben den Erhalt einer C2-Karte begünstigt hat
o eine Person eine auf eine andere Person ausgestellte C2-Karte verwendet hat
o eine Person einem Hauptauftragnehmer eine gefälschte C2-Karte vorgelegt hat

Belange, die C2-Besitzer betreffen
Nachdem eine C2-Karte genehmigt wurde, wird das Finanzamt Kontrollen
durchführen, um sicher zu stellen, dass der Besitzer auch weiterhin seinen
Verpflichtungen nachkommt. Dies kann z.B. Kontakt zum Hauptauftragnehmer oder
eine Baustellenkontrolle beinhalten, in den meisten Fällen aber handelt es sich um
eine interne Überprüfung der Einhaltung seitens des Subunternehmers.

Ein C2-Besitzer sollte die C2-Karte sicher aufbewahren und sie nie eine andere
Person benutzen lassen.
Wenn ein C2-Besitzer einen entsprechenden Vertrag eingeht, muss er:

   ‰   die C2-Karte dem Hauptauftragnehmer persönlich vorzeigen. Dies ist nicht
       nötig, wenn der C2-Besitzer das Finanzamt über ein benanntes Bankkonto
       informiert hat und der Hauptauftragnehmer zustimmt, alle gemäß dem
       entsprechenden Vertrag fälligen Zahlungen auf dieses Konto zu überweisen.
       In einem solchen Fall muss der Subunternehmer dem Hauptauftragnehmer nur
       die Bankdetails und seine C2-Nummer mitteilen, die in das Formular RCT 46
       eingetragen werden (siehe unten);

   ‰   gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer das Formular RCT 1 ausfüllen. Dem
       RCT 1 Verfahren muss unter allen Umständen gefolgt werden. Achten Sie
       darauf, dass ein C2-Besitzer je nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrags
       auch als angestellt gelten kann; und

   ‰   gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer das Formular RCT 46 ausfüllen.
       Dies berechtigt den Hauptauftragnehmer dazu, den C2-Besitzer in brutto zu
       zahlen. Ggf. werden die Details für das benannte Bankkonto im Formular
       RCT 46 eingetragen. Es ist wichtig, dass dieses Formular lange vor dem
       ersten, durch den Vertrag festgesetzten Zahlungstermin an das Finanzamt
       gesendet wird. Während der Bearbeitung des Formulars führt das Finanzamt
       interne Checks durch und vielleicht wird überprüft, ob sich der
       Subunternehmer and die Bestimmungen hält. Ggf. wird ein RCT 47 Formular
       an den Hauptauftragnehmer ausgestellt. Es sollte nicht vorausgesetzt werden,
       dass die Bevollmächtigung, Bruttozahlungen zu leisten (Formular RCT 47) in
       allen Fällen ausgestellt wird. Falls kein Formular RCT47 ausgestellt wird, ist
       der Hauptauftragnehmer dazu verpflichtet, eine Steuer von 35% von allen
       Zahlungen an den Subunternehmer abzuziehen. [Mehr dazu in der nächsten
       Ausgabe im Artikel über das RCT Steuerabzugskartensystem.]

   ‰   Als Teil des Kontrollverfahrens kann das Finanzamt für die an den
       Hauptauftragnehmer ausgestellte Zahlungskarte eine vertragsgebundene
       Geldgrenze setzen. Bei jeder Zahlung, die über dieser Geldgrenze liegt, muss
       der Hauptauftragnehmer Steuern abziehen. Die Grenze gilt für jeden Vertrag
       getrennt. Bei der Feststellung, ob eine Grenze nötig ist, berücksichtigt das
       Finanzamt das Ausmaß des übernommenen Auftrags und das Vermögen des
       Subunternehmers, diesen zu erfüllen, es gewährt dabei aber auch den
       Geschäftsausbau des Subunternehmers. Falls ein Subunternehmer das Gefühl
       hat, dass die Grenze für sein Geschäft nicht hoch genug ist, kann er beim
       Finanzamt beantragen, diese zu erhöhen bzw. aufzuheben. Ein
       Subunternehmer kann gegen jede Entscheidung des Finanzamts, die Grenze
       nicht zu erhöhen oder aufzuheben, Einspruch erheben.

Wenn das Formular RCT 1 nicht ausgefüllt wird, sieht die Gesetzgebung Geldstrafen
vor. Wenn ein Hauptauftragnehmer Zahlungen ohne Steuerabzug und ohne das
Formular RTC47 leistet, ist er haftbar für die Steuer, die für das Finanzamt hätte
abgezogen werden sollen.
Annullierung von C2-Karten:

Wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass:
  o Informationen, wären sie zum Zeitpunkt der Ausstellung einsichtbar gewesen,
      zur Ablehnung einer C2-Antragstellung geführt hätten; oder,
  o eine C2-Karte auf Grund von falschen oder irreführenden Informationen
      ausgestellt wurde; oder,
  o ein C2-Besitzer erlaubt hat, dass seine C2-Karte missbraucht wird; oder,
  o im Falle einer Firma ein Wechsel in der Geschäftsführung der Firma
      stattgefunden hat; oder,
  o ein C2-Besitzer seinen Einhaltungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist;
      oder,
  o ein C2-Besitzer seiner Geschäftstätigkeit nicht mehr nachgeht,

wird es die C2-Karte annullieren und alle Hauptauftragnehmer, die ein RCT 47 für
diesen Subunternehmer besitzen, darüber informieren. Der Subunternehmer wird auch
benachrichtigt und dazu aufgefordert, die C2-Karte zurückzusenden. Gegen die
Entscheidung kann der Subunternehmer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der
Benachrichtigung Einspruch einlegen. Solange die Entscheidung über den Einspruch
seitens der Berufungsbeauftragten (Appeal Commissioners) aussteht, bleibt die C2-
Karte ungültig.

Falls die C2-Karte nicht zurückgesendet wird oder nach deren Annullierung
weiterhin benutzt wird, kann bei Verurteilung eine Geldstrafe von € 1.265 oder 6
Monate Gefängnisstrafe oder beides folgen.
Checkliste für den Subunternehmer

√   Haben Sie sich für alle entsprechenden Steuern wie z.B. der
    Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer bzw. für das
    PAYE/PRSI-System für Arbeitgeber angemeldet?
√   Bevor Sie einen Vertrag mit einem Hauptauftragnehmer eingehen, haben Sie
    die Richtlinien auf der Rückseite des RCT 1 Formulars gelesen und ihren
    Status als Angestellter bzw. selbständiger Subunternehmer korrekt bestimmt?
√   Falls Sie kein Angestellter sind, haben Sie gemeinsam mit dem
    Hauptauftragnehmer das Formular RCT 1 ausgefüllt?

√   Falls Sie ein “nicht-beglaubigter Subunternehmer” sind, haben sie für jede
    erhaltene Zahlung ein RCTDC Formular erhalten?
√   Falls Sie ein “nicht-beglaubigter Subunternehmer” sind, berechnen Sie Ihr
    Bruttoeinkommen in Ihre Berechnungen für die
    Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer mit ein?
√   Falls Sie ein “nicht-beglaubigter Subunternnehmer” sind, haben Sie Ihre
    RCTDC Formulare fristgerecht an das Finanzamt gesendet?
√   Falls Sie ein “nicht-beglaubigter, nicht-ansässiger Subunternehmer” sind,
    haben Sie das Formular IC 1/IC 3 und den jeweiligen Fragebogen ausgefüllt
    und eingesendet?
√   Falls Sie sich um eine C2-Karte bewerben, haben Sie das Formular RCT 5
    ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig eingesendet? Vor allem,
    sind Ihre Steuerangelegenheiten auf dem neuesten Stand?
√   Falls Sie sich um eine C2-Karte bewerben, haben Sie ein Foto und eine
    Unterschrift im vorgeschriebenen Format bereitgestellt?
√   Falls Sie sich um eine C2-Karte bewerben und beantragen, ein benanntes
    Bankkonto zu verwenden, haben Sie dem Finanzamt den Beleg für dieses
    benannte Bankkonto vorgelegt?

√   Als C2-Besitzer, sind Sie dem RCT 1-Verfahren gefolgt, bevor der Auftrag
    begonnen hat?
√   Als C2-Besitzer, der kein Angestellter ist, haben Sie das Formular RCT 46
    rechtzeitig vor der ersten Zahlung ausgefüllt?
√   Als ein C2-Besitzer, haben Sie Ihre Steuerangelegenheiten auf dem neuesten
    Stand gehalten?

√   Als Arbeitnehmer, wenden Sie bei allen Zahlungen an Ihre Angestellten das
    PAYE/PRSI-System an, ausgenommen der als “Country Money” genehmigten
    Vereinbarungen?
√   Als Arbeitnehmer, wenden Sie das genehmigte “Country Money” Programm
    korrekt an?
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